Vor dem Polizeirichter.Gerichtspflege.
Vor dem Polizeirichter.
Vor dem Polizeirichter.
W
Wer jemals irgendwelche Gefängnisse in China gesehen oder dort Gerichtssitzungen beigewohnt hat, der wird es gewiß begreiflich finden, daß die Zopfträger des Reiches der Mitte nur in seltenen Fällen Schutz und Recht bei ihren Mandarinen suchen. Nicht daß die mit geringen Veränderungen seit Jahrtausenden bestehenden Gesetze etwa ungerecht oder unklar wären. Im Gegenteil. Kenner, wie beispielsweise die europäischen Beisitzer bei den gemischten Gerichten in Shanghai oder Tientsin, versicherten mir, sie wären vortrefflich, und die Gesetzbücher seien zutreffender, klarer und kürzer abgefaßt als jene so mancher europäischen Staaten. Es ist nur ihre Handhabung von seiten der Mandarine, die Bestechlichkeit und Nachlässigkeit der Beamten, die Grausamkeit der Foltern und Strafen, welche den Chinesen einen heillosen Respekt vor den Gerichten einflößen und sie nur in Fällen der äußersten Notwendigkeit bei diesen Schutz suchen lassen. Auch dann bedarf es immer noch eines gut gespickten Geldbeutels und großen Einflusses, umdas gewünschte Ziel zu erreichen. Fast hat es den Anschein, als sei die ganze Rechtspflege mit Absicht darauf zugespitzt, die Chinesen auf den gütlichen Ausgleich ihrer Streitigkeiten hinzuweisen. Der Kaiser Kang-Hi äußerte sich darüber folgendermaßen: „Es ist gut, daß die Menschen sich vor den Gerichten fürchten. Ich wünsche, daß jene, welche sich an die Richter wenden, ohne Mitleid behandelt werden. Mögen sich doch alle guten Bürger untereinander wie Brüder vertragen und Streitfälle dem Urteil der Greise und Ortsvorsteher vorlegen. Was die Streitsüchtigen, die Eigensinnigen und die Unverbesserlichen betrifft, so sollen sie nur von den Beamten zerschmettert werden. Das ist das einzige ihnen zukommende Recht”.
In diesen Kaiserworten werden die Rechtsbegriffe Chinas, wie sie noch heute obwalten, in kürzester und treffendster Weise gekennzeichnet. Thatsächlich werden in dem ganzen großen Reiche kleinere Streitfälle immer zuerst den Häuptern der Familie vorgelegt, welche ihr Urteil nach uralten Traditionen und Gebräuchen fällen. Ist doch das Familienleben wie das ganze Staatswesen Chinas nach patriarchalischen Grundsätzen geregelt, der Ortsvorsteher ist der Vater aller Einwohner, der Provinzgouverneur der Vater aller seiner Untergebenen, der Kaiser aber der Vater aller Chinesen. Derselbe Geist erfüllt auch die Rechtspflege. Das chinesische Gericht kennt keine Rechtsgelehrten, keine Advokaten und Staatsanwälte. Der Mandarin des Ortes, des Distriktes oder der Provinz ist der alleinige Richter, nur das Recht über Leben und Tod liegt in den Händen des Kaisers.
Bei den vielen Obliegenheiten des Mandarins gebricht es ihm selbstverständlich an Zeit, den verschiedenen Streitfällen, die ihm vorgelegt werden, besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das summarische Verfahren, mit welchem die Mandarine selbst bei wichtigen Fällen vorgehen, erinnerte mich lebhaft an ähnliches, das ich in verschiedenen anderen Ländern, hauptsächlich in Marokko, Tunis und in dem fernen Korea gesehen habe. Geradeso wie dort, giebt es auch hier kein langes Prozessieren, Vertagen der Verhandlungen, Hinausschleppen durch allerhand Kniffe der Anwälte, keine Geschworenen, Beisitzer u. dergl. Der Fall wird vorgetragen, und ist die Zeugenvernehmung vorüber, so erfolgen Urteilsspruch und Strafe auf der Stelle. Dann kommt der nächste Fall an die Reihe, und so geht es fort, bis der Mandarin die Sitzung abbricht.
Die Familie meines Gastfreundes in Canton.❏GRÖSSERES BILD
Die Familie meines Gastfreundes in Canton.
❏GRÖSSERES BILD
Dabei ist das ganze Rechtsverfahren öffentlich. Es spielt sich sozusagen auf der Straße ab, und der Besucher chinesischer Städte hat auf seinen Wanderungen fast täglich Gelegenheit, etwas davon zu sehen, seien es Gefängnisse oder Bestrafungen, Gerichtssitzungen oder Foltern. Je größer die Stadt, desto häufiger sind diese keineswegs immer willkommenen Gelegenheiten. Schon am ersten Tage meines Aufenthaltes in Canton sah ich eine öffentliche Bestrafung. In der Nähe des Yamens (Residenz) des Tatarengenerals wurde meine Aufmerksamkeit durch lauteGongschläge auf einen seltsamen Aufzug gelenkt, wie er wohl in keinem anderen Lande der Welt vorkommen dürfte. Hinter dem Gongschläger, einem Polizisten, schritt ein Mensch einher, dessen Hände hinter seinem Rücken zusammengebunden waren. In seinen heftig blutenden Ohrläppchen steckten etwa dreißig Centimeter lange Stäbchen, und an diesen waren Papierstreifen, mit Schriftzeichen bedeckt, aufgeklebt. Hinter ihm marschierten zwei Soldaten der Wache. Auf meine Frage antwortete mir der mich begleitende Dolmetscher, dies wäre ein Dieb. „Auf den Papierchen”, so fuhr er fort, „stehen sein Name, seine Verbrechen und die Bestrafung. Ich lese eben, daß er zu fünfzig Stockstreichen verurteilt wurde. Wahrscheinlich führen sie ihn jetzt vor den Mandarin. Wollen Sie zusehen?” Wir schlossen uns dem Menschenhaufen an, der dem Zuge folgte. Bald waren wir vor dem Gerichtshofe angelangt. Soldaten hielten das bezopfte Gesindel an dem Eingange zurück, während wir uns durch ein „Kumscha” von einigen Sapeken den Einlaß erkauften. Der Kumscha ist in China dasselbe, was in Europa die Eintrittskarte, im ganzen Orient aber der Bakschisch ist. Kaum hatten die Gerichtswachen ihren Kumscha in der Hand, so stand uns alles offen. Wir befanden uns in einem Hofraum, auf drei Seiten mit Gefängnissen besetzt; durch einen Thorbogen gelangten wir in einen zweiten Gefängnishof, in dessen Hintergrund sich der nach dem Hofe offene Gerichtssaal befand.
Dorthin wurde auch der Dieb geführt. Im Hintergrunde saß hinter einem langen Tische der Mandarin, große runde Augengläser auf der Nase, den chinesischen Beamtenhut mit Knopf und Roßschweif auf dem bezopften Haupte. An kleinen Tischchen zu beiden Seiten saßen Beamte, die mit Pinseln allerhand Schriftzeichen auf Papierstreifen malten. Gerichtsschergen mit ruderartigen Stäben in der Hand standen im Hintergrunde. Die Wände waren mit Papierbogen, ähnlich den japanischen Kakemonos, behangen, und mein Dolmetscher erklärte mir, die großen Schriftzeichen auf denselben bedeuteten die Ehrentitel, Würden und Aemter des Mandarins, sowie allerhand auf die Gerichtspflege bezugnehmende Sprüche.
Beim Eintritt wurden dem Diebe die Handfesseln abgenommen, und er warf sich vor dem Mandarin auf die Knie, mit der Stirn auf den Boden schlagend. Nach einigen Worten des Mandarins wurde er von den Schergen auf eine lange, niedere Bank gelegt, seine Beinkleider wurden bis zu den Knien heruntergeschoben, so daß seine Schenkel entblößt waren, dann faßte ihn ein Scherge beim Haarzopfe, ein anderer bei den Füßen. Auf ein Zeichen des Mandarins trat der Strafvollstrecker auf ihn zu und begann mit einem dünnen Streifen Bambusholz auf den oberen Teil der Schenkel loszuschlagen. Wie der Dolmetscher mir sagte, giebt es zwei verschiedene Arten von Schlägern, nicht etwa Ruten oder Stöcke, wie bei den Bastonnaden, die ich im Orient gesehen habe, sondern dünne, ungemein zähe und elastische Streifen, aus armdicken Bambusrohren herausgespalten, die einen handbreit und etwa meterlang, die anderen schmäler und kürzer.
Gerichtssitzung vor dem Mandarin.
Gerichtssitzung vor dem Mandarin.
Die Streiche fielen in außerordentlich rascher Folge, und das Geräusch der kurzen, trockenen Schläge, das in eigentümlichem Tonfall stattfindende Zählen derselben, das Stöhnen des unter jedem Schlage zuckenden Verurteilten vertrieben uns bald aus dem schwülen Raume. Wie ich nachher erfuhr, werden für größere Vergehen bis zu dreihundert Streiche verabfolgt. Gewöhnlich haben aber schon hundert Streiche ernste Verletzungen zur Folge, und wenn es immer möglich, wird der Verurteilte selbst oder durch seine Freunde die Hand des Schergen „schmieren”, um eine zartere Behandlung oder ein „Verzählen” während der Bestrafung zu erwirken. Thatsächlich sah ich später in Tschingkiang eine ähnliche Exekution. Der Schuldige schrie, als stecke er auf dem Spieß, aber dennoch bemerkte ich, daß ein großer Teil der Streiche auf die Bank, statt auf die Schenkel auffiel. Gerade dann war das Geschrei des Delinquenten am stärksten.
Ist die Bestechung der Richter und Schergen aus verschiedenen Ursachen nicht durchzuführen, oder will der Schuldige der entehrenden Strafe überhaupt entgehen, so wird er an seiner Statt einen Prügelknaben anwerben, der für ihn die Strafe empfängt. Aber nicht nur diesen Bastonnaden, auch Gefängnisstrafen, ja sogar der Erdrosselung oder Enthauptung kann der Verurteilte sich dadurch entziehen, daß er Stellvertreter anwirbt. Es giebt in China viele Tausende armer Teufel, deren trauriger Lebensberuf und Erwerb es ist, sich für andere prügeln und einsperren zu lassen, was ja mitunter im europäischen Zeitungswesen auch vorkommen soll.Mit der Zeit werden die in Mitleidenschaft gezogenen Körperteile derart hart und unempfindlich, daß die Sache für die berufsmäßigen Prügelknaben gar nicht so schlimm ist. Häufig kommt es aber, wie gesagt, auch vor, daß sich sogar Menschen finden, die sich aus Not und Verzweiflung köpfen lassen, um mit dem Lösegelde, das sie mit ihrem Leben bezahlen, ihre Familien, ihre Kinder vor Elend und Verhungern zu erretten. Diese Stellvertretung ist in China allgemein gebräuchlich und gesetzlich erlaubt. So werden beispielsweise Frauen selten wirklich bestraft, denn ihre Männer und Kinder geben sich zur Erduldung der Strafe her. Körperliche Züchtigung von Frauen findet gewöhnlich dadurch statt, daß die Streiche mit einem Stück zähem elastischen Leder auf Lippen und Backen der Betreffenden verabfolgt werden. Den meisten von ihnen wäre wohl die früher geschilderte Bastonnade lieber.
Die chinesischen Gefängnisse sind nicht etwa hohe, feste Gebäude mit vergitterten Fenstern und starken Umfassungsmauern, wie bei uns, sondern ebenerdige Räumlichkeiten, die sich auf viereckige Höfe öffnen. Das Entspringen der Sträflinge wird dadurch verhindert, daß gewöhnlich eine Hand und ein Fuß derselben aneinander gekettet werden. Außerdem sind alle Straßen in der Umgebung der Gefängnisse scharf bewacht. Beim Verlassen des Cantoner Gerichtshofes wurden wir von den freundlich grinsenden Gefangenwärtern, die sich natürlich ihren Kumscha erobern wollten, eingeladen, die anstoßenden Gefängnisse in Augenschein zu nehmen. Sie sind gar nicht so schlimm, als man erwarten sollte. Freilich fehlt es in den einzelnen, für etwa acht bis zwölf Gefangene bestimmten Räumen an jeglicher Einrichtung; sie schlafen auf Matten auf dem Boden und kochen sich ihren Reis auf offenen Herden im Hofe. Schmutz und Gestank sind auch nicht schlimmer als in den elenden Kuliwohnungen in Hongkong, dieser vielgepriesenen Kolonie der Engländer. Dafür sind aber die Sträflinge selbst, wenigstens ihrem Aussehen nach, das schlimmste, zerlumpteste Gesindel, das mir jemals vorgekommen ist. Schmutzstarrend, mit zerzaustem, wirr herabfallendem Haar, ausgehungert, mit Ungeziefer bedeckt, drängten sich die Gefangenen um uns, ungestüm ihren Kumscha fordernd, und angewidert beeilten wir uns davonzukommen. Die Gefängniswärter ließen uns indessen nicht so leicht aus den Händen. Wir mußten noch das Gefängnis der zum Tode Verurteilten in Augenschein nehmen, und niemals werde ich den entsetzlichen Anblick dieser Dutzende von Leuten vergessen, die in dem dunkeln, modrigen, von scheußlichen Gerüchen erfüllten Raume ihrem Tode entgegensahen: Piraten, Vatermörder, Straßenräuber, wahre Bestien, nicht nur ihren Verbrechen, sondern auch ihrem Aussehen und Benehmen nach. Hyänen in Menschengestalt, ihre schmutzstarrenden, mit Aussatz bedeckten Körper notdürftig in faulende Kleiderfetzen gehüllt; mit entsetzlichem Geheul erhoben sich diese Elenden bei unserem Eintritt von dem feuchten, unflätigen Boden und stürzten mit wirrem Haar und stieremBlick auf uns zu, um ein paar Kupfermünzen zu erhaschen. Erleichtert atmeten wir auf, als die geschlossene Thüre uns wieder von ihnen trennte. Welches Elend! welches Schicksal! Monatelang müssen sie hier warten, bis die Bestätigung ihres Todesurteils von Peking herabkommt, denn nur bei Aufständen, im Kriegsfalle oder bei außergewöhnlichen Verbrechen hat der Provinzgouverneur das Recht über Leben und Tod. Sonst gelangen alle Todesurteile, und es sind deren Tausende in jedem Jahre, vor den Kaiser, der sie gewöhnlich im Herbst zu prüfen pflegt. Um die Namen derjenigen, denen er das Leben schenkt, zieht er mit seinem roten Pinsel (der Kaiser schreibt nur mit solchen) einen Kreis. Die anderen verfallen dem Henker. Sind die Dokumente von Peking eingetroffen, so wird mit der Vollstreckung des Urteils nicht länger gezögert. Der Weg der Unglücklichen zum Richtplatz ist nicht lang. Sie werden in neue Kleider gesteckt und ohne weiteres geköpft oder erdrosselt.
Als wir das Gefängnis verließen, führte mich der Dolmetscher nach dem berüchtigten Töpfermarkt nahebei, dessen Boden mit dem Blute so vieler Tausende von Unglücklichen gedüngt ist. Eigentliche Richtplätze giebt es in China nicht. In Peking werden die Hinrichtungen öffentlich in der Nähe des Gemüsemarktes, in Canton auf dem Töpfermarkt vollzogen. Die Töpfer unterbrechen eben für einige Stunden die Arbeit, ein Plätzchen wird von Töpfen und Gefäßen aller Art freigemacht, und sind die Verurteilten hingerichtet, so wird die Arbeit wieder aufgenommen. Das Erdrosseln gilt als die weniger schmachvolle Art der Hinrichtung und ist den Verurteilten auch insofern lieber (der Tod selbst ist dem stoischen Chinesen durchaus nicht schrecklich), als er im Jenseits so seine Glieder beisammen behält. Der Geköpfte aber kommt ohne Kopf zu seinen Ahnen ins Jenseits, und wie können die Opfergebete seiner Nachkommen ihn finden, wenn sein Körper nicht zu erkennen ist! Deshalb werden die Verwandten oder Freunde des Geköpften, denen der entseelte Körper zur Beerdigung übergeben wird, den Kopf gewöhnlich wieder an den Rumpf befestigen. Dem Verurteilten gilt es als die schlimmste Verschärfung seiner Strafe, wenn ihm angekündigt wird, daß sein Kopf nach der Hinrichtung noch als warnendes Beispiel ausgestellt, also vom Körper getrennt bleiben soll.
Auf dem Töpfermarkt zeigte mein Führer mir ein Kreuz, auf welchem kurz zuvor ein Verbrecher gefoltert worden war, und daneben lag ein mit einer kleinen Strohmatte bedeckter Gegenstand. Als der Führer diese Matte wegzog, zeigte sich meinen entsetzten Blicken ein blutiger Menschenkopf, der von einer Hinrichtung herrührte. Nahebei lag ein etwa fußhoher, mit Blutspuren und zahlreichen tiefen Einschnitten versehener Holzklotz. Weil die zum Tode Verurteilten freiknieend enthauptet werden, so konnte ich mir die Bestimmung des Holzklotzes nicht erklären. Da erwähnte der Führer nur das Wort Lei-tschei und machte mit der Rechten die Bewegung des Zerhackens. Nun entsann ich mich, in Hongkong auf einer grauenvollen Photographie denselbenHolzklotz bemerkt zu haben. Lei-tschei ist die gesetzliche Todesart für Elternmörder und besteht darin, daß der Verurteilte, wie die Vorschrift lautet, vor der Enthauptung in tausend Stücke zerhackt wird. Die Scharfrichter beginnen mit dem Abhauen der Weichteile ... doch, man möge mir die Schilderung dieser entsetzlichen Grausamkeit ersparen. Genug, das Lei-tschei wird jetzt noch alljährlich in Dutzenden von Fällen angewendet.
Hinrichtung.
Hinrichtung.
Die drei genannten Todesarten, das Erdrosseln, Köpfen und Zerstückeln, sind noch nicht die schlimmsten. Sind sie auch die allein gesetzlichen, so giebt es noch viel grausamere, wenn auch nicht so blutige. In der großen Stadt Futschau wird der ausländische Stadtteil durch die berühmte Wan-schan-Kian, die Brücke der zehntausend Alter, mit dem chinesischen Stadtteil verbunden. Mitten unter den vielen Kramladen und Kaufständen, welche die Ränder der Brücke einnehmen, und über welchen häufig genug auf langen Stangen die Köpfe enthaupteter Verbrecher prangen, sieht der Spaziergänger zuweilen einen Käfig aus Bambusstäben, in welchem irgend ein Verbrecher unter den glühendsten Sonnenstrahlen schmachtet. Zwei den Hals umschließende Querbretter halten den Kopf so hoch, daß die Fußspitzen des aufrecht stehenden Unglücklichen kaum den Boden berühren. Papierstreifen, auf den Käfig geklebt, verkünden den Vorübergehenden sein Verbrechen. So bleibt er tagelang ausgestellt, bis endlich der Tod ihn von dieser langsamen Folter befreit. Aehnliche Käfige sah ich nachher bei meinen Reisen durch das Innere von China beinahe in allen Städten, gewöhnlich auf den belebtesten Verkehrspunkten, an Brücken, vor den Yamen der Mandarine und vor den Stadtthoren.
Hinrichtung von Seeräubern.
Hinrichtung von Seeräubern.
Aber noch mehr. Als in den siebziger Jahren die furchtbarste Hungersnot in den nördlichen Provinzen herrschte, blieb Tausenden der darbenden Landleute nichts übrig als der Kannibalismus, und die Feder sträubt sich, die entsetzlichen Vorkommnisse niederzuschreiben, die der Geschichte angehören. Wurden derlei Unmenschen auf der That ertappt, so wurden sie in Tientsin in Käfigen an den Pranger gestellt und mußten verhungern; andere wurden lebendig an die Stadtmauern gepflöckt, und eine Anzahl Frauen, welche des Kannibalismus an ihren eigenen Kindern überwiesen wurden, ließen die Mandarine lebendig begraben.
In Kowloon, der Hongkong auf dem Festlande gegenüberliegenden Chinesenstadt, wurde mir die Stelle gezeigt, wo vor einigen Jahren fünfzehn Piraten, welche ein europäisches Schiff überfallen und die Mannschaft getötet hatten, summarisch geköpft wurden. Vertreter der europäischen Konsulate in Hongkong waren dabei zugegen, und ich erwarb in Hongkong Photographien dieser Exekution, welche die letztere in verschiedenen Momenten darstellen.
Die Köpfe waren mit erstaunlicher Sicherheit von den Körpern getrennt worden; kein einziger der letzteren zeigte die geringste Verletzung. Wie mir Chinesen erzählten, wird die Enthauptung selten vom Scharfrichter selbst, sondern gewöhnlich von einem Sträfling vollzogen, der sich vorher an Gurken für sein schauerliches Amt einübt. Er ist wohl zu derartigen Vorstudien gezwungen, denn trennt er das Haupt nicht auf den ersten Strich, so darf er keinen zweiten ausführen, sondern muß die Trennung durch Sägen vollenden.
Hat der chinesische Provinzmandarin auch nicht das Recht über Leben und Tod der Verbrecher, so hat er auf andere Weise die Mittel hierzu doch in seiner Hand.In China besteht nämlich heute noch die gesetzliche Folter. Kein Verbrecher darf verurteilt werden, ohne daß er sein Verbrechen selbst eingestanden hat, selbst wenn die Beweise erdrückend wären. Erst wenn er sein Geständnis selbst unterschrieben hat, und häufig genug unterschreibt auch der Unschuldige ein solches, um der Tortur zu entgehen, wird ihm die Strafe zugemessen. Die Foltern selbst, obschon grausam genug, sind lange nicht so entsetzlich wie jene, welche in früheren Zeiten in Europa gebräuchlich waren, und von denen in manchen unserer alten Burgen und in den Museen heute noch die Folterwerkzeuge Zeugnis ablegen.
Enthauptete Seeräuber.
Enthauptete Seeräuber.
Die gebräuchlichsten Foltern in China sind eine Art von Hand- und Fußschrauben, Knien auf Ketten, auf Glassplittern gemischt mit Salz und andere. Das Entsetzliche der Sache liegt hauptsächlich darin, daß nicht nur der Angeklagte, sondern auch Kläger und Zeugen häufig der Folter unterworfen werden, um weitere Geständnisse von ihnen zu erpressen. Ist der Drang der Geschäfte zu groß, so werden die Beschuldigten mit den Zeugen zusammen ins Gefängnis geworfen, bis der Mandarin Zeit hat, den Fall zu prüfen; und das allein erklärt schon die heilige Scheu der Chinesen vor dem Gesetz. Stirbt jemand an den Folgen dieser entsetzlichen Behandlung, so wird die Sache möglichst vertuscht; auch lassen die Mandarine mit sich reden, und gewöhnlich bekommt von zwei streitenden Parteien diejenige recht, welche den Mandarin durch Schmieren beeinflußt hat. Diese Bestechlichkeit der Richter ist in China geradezu sprichwörtlich und erklärt auch die bedeutenden Einkünfte derselben, sowie das Streben der chinesischen Litteraten, Beamtenposten zu ergattern. Freilich wird der Willkür der Mandarine teils durch die Furcht vor ihren Vorgesetzten, teils durch die öffentliche Meinung ein wirksamer Hemmschuh angelegt. Wird das Treiben eines Mandarins der Bevölkerung zu bunt, so wird er, besonders häufig in den Inlandstädten, von den Stadtältesten höflich eingeladen, die Stadt zu verlassen. Man stellt ihm die Sänfte vor die Thür, veranlaßt ihn sie zu besteigen und trägt ihn vor die Stadtthore. In solchen Fällen behält die Bevölkerung gewöhnlich recht, und der Provinzgouverneur oder die Zentralregierung ernennt einen anderen Mandarin auf den freigewordenen Posten.
Bestrafung von Kupplerinnen.
Bestrafung von Kupplerinnen.
Häufiger noch als die Bastonnade kommt in China die Strafe des Kangtragens zur Anwendung. Auf meinen Wanderungen in chinesischen Städten fand ich fast überall derartige unglückliche Kangträger, besonders zahlreich in den Gefängnissen selbst. Der Kang besteht ans zwei Brettern, welche, an den Innenseiten mit Ausschnitten für den Hals versehen, dem Verurteilten als eine Art Halskrause angelegt und durch Ketten oder Riegel miteinander verbunden werden. Diese Halsbretter, etwa sechzig bis achtzig Centimeter im Geviert und bis zu zwei Finger dick, bleibendem Sträfling während der ganzen Strafdauer, von ein bis drei Monaten. Sie wären an und für sich, obschon bis zu fünfzehn oder zwanzig Kilogramm wiegend, gar nicht so schrecklich. Die Schwere der Strafe kann man sich erst vorstellen, wenn man erfährt, daß der Kang Tag und Nacht auf dem Nacken des Unglücklichen ruht, daß er sich also niemals niederlegen kann, sondern stehend oder sitzend schlafen muß. Ebensowenig kann er seine Hände zum Kopfe führen oder Nahrung zu sich nehmen und muß also durch mitleidige Vorübergehende oder Freunde gefüttert werden. Auf die Bretter geklebte Papierstreifen enthalten seinen Namen, das Verbrechen und die Dauer der Strafe.
In manchen Werken über China wird behauptet, daß Frauen zum Tragen des Kangs niemals verurteilt würden. Ich habe aber selbst weibliche Kangträger gesehen und auch Photographien erworben, welche nicht nur einzelne, sondern auch drei Frauen zusammen in einem Kang mit drei Halslöchern steckend darstellen. Wie stark das weibliche Geschlecht unter den Gefangenen oder sonstigen Verurteilten in China vertreten ist, konnte ich trotz eifriger Nachfragen ebensowenig erfahren, wie die Zahl der letzteren überhaupt. Ja in den Gefängnissen der größten Städte konnte man mir nicht einmal die Zahl der Gefangenen während eines Jahres angeben. Mit der Statistik ist es in China schlecht bestellt, aber doch kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Zahl der Gerichtsfälle in dem Reiche der Mitte verhältnismäßig bedeutend geringer ist, ja vielleicht kaum die Hälfte jener in zivilisierten Ländern beträgt. Der Wunsch des Kaisers Kang-Hi in Bezug auf die Rechtspflege in China ist also in Erfüllung gegangen.
Verbrecher im Kang.
Verbrecher im Kang.