Hofhaltung beim Kaiser von China.
V
Von den Chinesen, Tataren und Mandschuren in Peking ist über das höchst eigentümliche Frauenleben am Kaiserhofe nichts zu erfahren. Selbst die kaiserlichen Prinzen haben keinen Zutritt zu den kaiserlichen Gemächern. Die wenigen Festlichkeiten, die zuweilen bei Hofe gegeben werden, haben eigene, von den Kaiserpalästen getrennte freistehende Hallen zum Schauplatz, und auch dort kommen die Prinzen mit den Haremsdamen nicht in Berührung, weil bei diesen Festlichkeiten die Damen fehlen. Manchmal giebt die Kaiserin-Exregentin dem Kaiser und seinem Hofe Bankette oder Empfänge. Dann ist sie wohl selbst mit einer Anzahl ihrer Hofdamen zugegen, sitzt auf ihrem Throne und läßt sich von dem Kaiser und den Prinzen die höchsten Ehrenbezeugungen erweisen. Bei Banketten beläuft sich die Zahl dieser demütigen Kautaus, die der Kaiser auszuführen hat, auf sechsunddreißig. Aber auch zu der Kaiserin-Witwe werden nur Männer geladen.
Unter solchen Verhältnissen ist es ungemein schwierig, in das Leben und Treiben am Kaiserhofe zu Peking einzudringen.
Während meines Aufenthaltes in Peking gelang es mir indessen durch Zufall, Einblick zu erhalten in das große Zeremonienbuch, das Hwui Tien. In zweihundert dicken Bänden sind die genauesten Vorschriften für das ganze Thun und Lassen des Kaisers, der Prinzen und der Damen des Kaiserhofes verzeichnet, und besonders der achtundvierzigste Band ist voll des merkwürdigsten Zeremoniells. Daß dieses auch heute noch im vollsten Umfange gebräuchlich ist, geht aus den Mitteilungen der Pekinger Zeitung hervor, und diese beiden Publikationen gestatten es doch, sich eine richtige Vorstellung von dem Leben in dem chinesischen Olymp zu machen, selbst wenn es auch hinter den roten Mauern und unter den gelben Porzellandächern der Kaiserpaläste dem Auge des Sterblichen verborgen bleibt.
Der kaiserliche Hof mit seinen vielen Tausenden von Beamten, Eunuchen, Garden, Haremsdamen und Sklavinnen bildet ein kleines Reich für sich, mit eigenen Ministerien, eigener Gerichtsbarkeit, eigenen Finanzen, und der ganze Apparat ist gewiß viel größer als der Regierungsapparat so manchen europäischen Staates. Das Oberhofmeisteramt, hier Nuiwu Fu genannt, hat eine Anzahl von Ministern und Mandarinen, denen wieder sieben verschiedene Abteilungen untergeordnet sind. Die erste Abteilung besorgt das selbst für die chinesischen Olympbewohner Unentbehrlichste: die Verpflegung. Auch darüber enthält das Zeremonienbuch die genauesten Vorschriften, und es ist interessant, die Mengen von Lebensmitteln zu erfahren, die dem Kaiser vom Verpflegungsamte angewiesen werden. Täglich, so heißt es in den Vorschriften, sind Seiner Majestät vorzusetzen: 15 Kilogramm Fleisch in einer Schüssel und 3½ Kilogramm Fleisch zu einer Suppe zusammengekocht; 1 Kilogramm Schweinefett und ebensoviel Butter; zwei Schafe, zwei Enten und zwei Hühner oder anderes Geflügel und 75 Pakete Thee. Die Kaiserin erhält 10½ Kilogramm Fleisch auf Tellern, 6½ Kilogramm Fleisch mit Gemüsen zusammengekocht, eine Ente, ein Huhn oder anderes Geflügel, 12 Krüge mit Wasser und 10 Pakete Thee. Die Eunuchen, Hofdamen, Konkubinen und Dienerinnen erhalten täglich ebenso genau vorgeschriebene Rationen, deren kleinste aber immer noch aus 500 Gramm Fleisch und einem Paket Thee besteht.
Die zweite Abteilung des Hausministeriums ist der nächstwichtigen Sache, der persönlichen Sicherheit des Kaisers und seines Hofes, gewidmet und besorgt die Leibwachen, die Verteidigung des Palastes und die Garden, die den Kaiser auf Reisen begleiten. Diese Leibwachen belaufen sich zu gewöhnlichen Zeiten auf etwa sieben- bis achthundert Mann und gehören dem sogenannten Gelben Banner an, das sich durchweg aus Mandschuren zusammensetzt. Sie tragen bei Festlichkeiten prächtige seidene Uniformen, reich vergoldete Metallhelme mit dem fünfklauigen kaiserlichen Drachen geschmückt, sind aber nur mit Hellebarden und Schwertern bewaffnet. Einzelne Abteilungen der Garden tragen auch Pfeil und Bogen, aber während ich selbst im Palasthofe des Königs von Korea Gatlingkanonen sah, gab es in der purpurnen Stadt Pekings bis auf die jüngste Zeit keine Feuerwaffen.
Die dritte Abteilung der kaiserlichen Hofhaltung überwacht das Zeremoniell zwischen den einzelnen Mitgliedern der kaiserlichen Familie; die Herolde und Eunuchen dieses Amtes regulieren den Aufzug aller Haremsdamen, wenn sie zur Huldigung vor den Kaiser befohlen werden, sie stellen die Gefolge und die Ehrenwachen, die den Kaiser bei seinen Ausgängen begleiten, und versehen den Dienst bei allen Festlichkeiten und Audienzen. Interessanter ist die vierte Abteilung, denn ihren Beamten liegt die Auswahl der Damen für den kaiserlichen Harem ob, und weil diese Damen die größten Unkosten der ganzen Hofhaltung verursachen, ist dieser Abteilung auch die Einziehung der Steuern und kaiserlichen Revenüen übertragen. Die fünfte Abteilung hat die kaiserlichen Paläste und Gärten unter sich, besorgt alle Neubauten und Reparaturen und reinigt die Straßen der Hauptstadt, falls der Kaiser oder irgend ein Mitglied seiner nächsten Verwandtschaft Ausgänge unternimmt. Obschon sie niemals den Fuß wirklich auf den Boden setzen, sondern stets in Sänften getragen werden oder reiten, müssen doch alle Wege, die sie passieren, mit gelbem Sand bestreut werden. Für den Kaiser ist eine bestimmte Menge Sand vorgeschrieben, für die Prinzen je nach ihrem Range weniger. Die sechste Abteilung verwaltet die kaiserlichen Stallungen, Meiereien und Herden, und die siebente Abteilung hat die Gerichtsbarkeit über die Bewohner der kaiserlichen Stadt unter sich.
Am interessantesten sind unzweifelhaft die Befugnisse der vierten Abteilung, die sich mit dem Harem des Kaisers befaßt. Die Beamten dieser Abteilung sind selbstverständlich der großen Mehrzahl nach Eunuchen. Sie bleiben ihr Lebenlang unverheiratet und lassen sich nicht einmal auf Liebesabenteuer ein. Der männliche Artikel „der” wird ihnen nur aus Höflichkeit beigelegt. Sie tragen die Kleidung der Männer, aber keine Bärte. Ihre Zahl beträgt nicht weniger als dreitausend. Die für den Nachwuchs erforderlichen Leute sind nicht so leicht aufzutreiben, denn die Operationen der Eunuchentaufe sind keine Kleinigkeit. Man erwirbt deshalb gewöhnlich passende Knaben von ihren Eltern oder Anverwandten gegen Zahlung, überdies aber besteht seit 1829 ein Gesetz, demzufolge die Söhne aller wegen Familienmordes hingerichteten Verbrecher den kaiserlichen Haremsbehörden auszufolgen sind. Von diesen werden sie zu Eunuchen verwandelt, ob sie wollen oder nicht.
Dem Namen nach ist allerdings die Kaiserin-Mutter die Herrin über das ganze Heer der kaiserlichen Haremsdamen, in Wirklichkeit aber muß auch sie sich den Verordnungen der vierten Abteilung fügen. Wie viele Frauen der Kaiser im Laufe seiner kurzen Regierungszeit geehelicht hat, weiß er wohl selbst nicht. Auf ein Dutzend mehr oder weniger kommt es ja auch gar nicht an. Gesetzlich bestimmt sind ihm neben der Kaiserin noch neun Frauen zweiten Ranges, siebenundzwanzig dritten Ranges und einundachtzig Beischläferinnen verschiedener Klassen; nach welchen Verdiensten diese Damen in die Klassen eingeteilt werden, ist selbst in dem dicken Zeremonienbuche nicht enthalten, eine bedauernswerte Unterlassung. Es wäre wohl gegen das Ansehen des Sohnes des Himmels, jeweilig nur einer einzigen Gattin Herz und Hand anzutragen, und deshalb werden ihm immer gleich neun Frauen auf einmal zugeführt. Dazu wird alle drei Jahre im kaiserlichen Palaste eine große Mädchenparade abgehalten, wozu die Offiziere der mandschurischen Banner ihre sämtlichen im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren stehenden Töchter ausrücken lassen müssen. Der Kaiser, begleitet von der Kaiserin-Mutter, hält die Revue ab und wählt die ihm zusagenden Mädchen aus. Sie bleiben nun bis zum vollendeten fünfundzwanzigsten Lebensjahr Beischläferinnen des Kaisers. Hierauf werden sie wieder in Gnaden entlassen, diejenigen ausgenommen, die mit kaiserlicher Nachkommenschaft gesegnet wurden. Diese können dann je nach ihren Verdiensten die ganze Stufenleiter durch die verschiedenen Klassen durchlaufen, ja sogar bis zur Kaiserin erster Klasse vorrücken. Auf hohen Rang und gesellschaftliche Stellung der Familie wird verzichtet. Jede Korporalstochter kann Kaiserin werden. Die Mutter des Kaisers Hien-fu, der von 1850 bis 1861 regierte, war ein blutarmes, den untersten Ständen angehöriges Mädchen und verkaufte in dem schmutzigen Gassengewirr Pekings Obst. Ihre außergewöhnliche Schönheit erweckte die Aufmerksamkeit des ersten Ministers, und ohne weitere Umstände wurde sie in den kaiserlichen Harem aufgenommen.
Der augenblicklich regierende Kaiser Kwang-Su bestieg am 4. März 1889 im Alter von fünfzehn Jahren den Drachenthron. Einem alten Gesetze zufolge mußteder Kaiser jedoch vor seiner Thronbesteigung in den Ehestand treten, und die Vermählung fand am 26. Februar desselben Jahres unter allerhand höchst eigentümlichen Gebräuchen und Zeremonien statt. Schon 1888 fand im Kaiserpalast zu Peking die erste Mädchenparade statt; Tausende von jungen, hübschen Backfischchen im Alter von zwölf bis sechzehn Jahren kamen, begleitet von ihren Vätern, durchwegs Mandschuren, angerückt, und die Kaiserin-Regentin traf die erste Auswahl. Einige Tage später wurden die gewählten Kandidatinnen einer zweiten, engern Wahl unterzogen. Diese wurden nun genau registriert und nach ihrer Heimat mit dem Bedeuten zurückgeschickt, daß sie sich für die dritte, entscheidende Wahl bereithalten möchten.
Am 28. Oktober 1888 wurde diese anbefohlen. Die dreißig jungen Mädchen wurden zunächst im kaiserlichen Palast festlich bewirtet; der Kaiser unterhielt sich mit ihnen und teilte dann der Kaiserin-Regentin seine Wünsche mit. Am 8. November 1888 wurde endlich in der Pekinger Staatszeitung verkündet, daß Yeh-ho-na-la, eine Maid von hoher Tugend, ansprechendem Aeußeren und geziemendem Benehmen, die Tochter eines mit der Kaiserin-Regentin verwandten Mandschugenerals, zur Gemahlin des Kaisers erwählt worden sei. Die Hochzeit konnte aber erst drei Monate später stattfinden, denn sie erforderte sehr umfassende, zeitraubende und kostspielige Vorbereitungen. Dem Volke wurde hierfür eine Hochzeitssteuer im Betrage von zwei Millionen Taels, also etwa acht Millionen Mark auferlegt, die Gesamtkosten der Hochzeitsfeier beliefen sich jedoch auf nicht weniger als siebeneinhalb Millionen Taels. Außerdem mußten die Provinzen noch eine Menge von Lebensmitteln, Kleiderstoffen und Material liefern; darunter auch die berühmte, die Manneskraft fördernde Ginsengwurzel und das Holz für die Särge des Kaiserpaares.
Die feierliche Verlobung fand am 4. Dezember 1888 durch ein großes Bankett statt, woran aber nur Frauen teilnahmen, während die Männer, darunter ein kaiserlicher Prinz, der Stellvertreter des Kaisers, in einem andern Raum bankettierten. Schon bei dieser Gelegenheit erhielten die Braut und ihr Vater kostbare Geschenke, die aber durch die eigentlichen Hochzeitsgeschenke weit in den Schatten gestellt wurden. Ein kaiserlicher Abgesandter überbrachte am 4. Januar 1889 in feierlichem Aufzuge folgende Geschenke: 200 Unzen Gold, 10000 Taels in Silber, ein Theegeschirr mit Kannen und Tassen aus massivem Golde, zwei silberne Waschbecken, 1000 Stück der kostbarsten Seide, 20 mongolische Reitpferde, vollständig gesattelt und gezäumt, und 40 Packpferde ohne Ausrüstung. Die Eltern der Braut erhielten ähnlich wertvolle Geschenke, ja selbst die andern Mitglieder der Familie und die Dienerschaft wurden reich bedacht.
Für den 26. Februar 1889 war die Hochzeit anbefohlen worden, und zwei Tage vorher sandte der Kaiser einen Prinzen nach den Tempeln des Himmels und der Erde, um den Göttern zu opfern, sowie nach dem kaiserlichen Ahnentempel, umden Vorfahren die bevorstehende Vermählung zu verkünden. Es geschah dies dadurch, daß diese Trauungsanzeige auf eine Atlasrolle geschrieben und diese vor den Altären der Ahnen verbrannt wurde. Am Hochzeitstag versammelte sich der ganze, aus Tausenden von Personen bestehende Hof, alle in kostbare neue Seidengewänder gekleidet und mit ihren Rangabzeichen, goldenen Phönixen, Mandarinknöpfen, Pfauenfedern und dergleichen versehen, in der großen Thronhalle (Taiho) des Palastes, wo auf zwei mit gelber Seide überdeckten Tischen die Insignien der Kaiserin, d. h. eine goldene Tafel mit der darauf gravierten Vermählungsurkunde und ein goldenes Siegel bereit lagen. Vor dem Thron wurde das goldene kaiserliche Scepter niedergelegt. Inzwischen beobachteten die kaiserlichen Astrologen unter allerhand Hokuspokus ihre astronomischen Instrumente und verkündeten endlich, daß der günstige, d. h. der den Geistern genehme Zeitpunkt für die Vermählung gekommen sei. Darauf begab sich der Kaiser in seinem mit goldenen Drachen bestickten Staatskleid in einer gelbseidenen Sänfte nach der Thronhalle, nahm dort den Kniefall des Hofes entgegen und besichtigte die Insignien der Kaiserin, alles unter dem großartigsten, bis in die geringsten Einzelheiten geregelten Zeremoniell. Während die Anwesenden kniend, mit der Stirn auf dem Boden, dalagen, verlas ein Zeremonienmeister die Trauungsurkunde: „Seine Majestät der Kaiser hat von Ihrer Majestät der Kaiserin-Regentin ein Edikt erhalten, demzufolge Yeh-ho-na-la, die Tochter des Bannergenerals Kwei-Hsiang, zur Kaiserin erwählt worden ist. Dem Uns ergangenen Befehl gemäß soll die Investierung der Kaiserin mit dem Scepter vorgenommen werden.”
Nun wurde dem mit der Investierung der Kaiserin betrauten kaiserlichen Prinzen das Scepter übergeben. Unter den Klängen der Tatarenmusik begab sich der Kaiser wieder in seinen Palast zurück, das goldene Siegel und die Vermählungstafel aber wurden in kostbare, ungemein reich geschmückte Drachensänften gelegt, um die sich nun der Festzug, der Prinz mit dem Scepter an der Spitze, gruppierte. Hinter den kolossalen Drachensänften wurde der gelbseidene kaiserliche Sonnenschirm einhergetragen; es folgten Minister, Mandarine, unzählige Schirm-, Fahnen- und Bannerträger und endlich die Eunuchensippe mit den Gewändern der Kaiserin in eigenen, prachtvoll vergoldeten Sänften. Vor dem Palast der Braut empfingen der Vater und die männlichen Anverwandten den Zug; die Eunuchen trugen die Insignien und das Kaiserscepter in die Gemächer der Braut, die vor diesen Zeichen ihrer künftigen Würde niederkniete und die vorgeschriebene Zahl von Kautaus machte. Zuvor hatte sie jedoch unter Beihilfe zahlloser weiblicher Zeremonienmeister, Herolde und Hofdamen das Hochzeitskostüm angelegt, das gewiß die Damen interessieren dürfte, zumal es meines Wissens in Europa noch nicht geschildert wurde. Das Kleid war von dunkelblauer, schwerer Seide mit goldenen, eingestickten Drachen und breiten Goldborten an den Aermeln und dem unteren Saume; auf der Vorderseite des Kleides prangten in Goldstickerei die chinesischen Schriftzeichen Wau-fu undWau-scheu, d. h. immerwährendes Glück und langes Leben. Unterkleider und Schuhe waren von gelber Seide. Die Halsgeschmeide der Kaiserin, hauptsächlich aus Perlen, Diamanten, Türkisen und Korallen zusammengesetzt, sollen nach den Mitteilungen der Shanghaier Blätter einen fabelhaften Wert besitzen. Das Taschentuch war aus grüner Seide, reich gestickt und mit juwelenbesetzten Quasten und gelben Bändern geschmückt. Das wichtigste und kostbarste Stück war jedoch der Kopfputz, eine Mütze aus rotem Samt mit auf die Schulter fallendem Besatz von Zobelpelz, gelb gefüttert und durch diamantenbesetzte Samtbänder festgehalten. Auf der Mitte der Kappe erhob sich ein goldener Phönix, umgeben von einer Anzahl der kostbarsten Perlen. Rings um diesen Schmuck waren an der Kappe nach hinten andere goldene Phönixe befestigt, jeder mit achtundzwanzig großen Perlen besetzt, und auf der Hinterseite der Kappe saß ein goldener Fasan, dessen langer juwelenbesetzter Schweif über das Zobelfell fiel.
In diesem Aufzuge erschien die Braut vor den Eunuchen, die ihr nun das kaiserliche Edikt vorlasen und die an dem gleichen Nachmittag stattfindende Abholung nach dem Kaiserpalast verkündeten. Die Trauungstafel und das Siegel blieben bei ihr, das Scepter aber wurde wieder unter dem weitschweifigsten Zeremoniell dem vor der Brautwohnung harrenden Prinzen übergeben, der es dem Kaiser wieder zurückbrachte. Nachmittags besuchte der Kaiser mit seinem ganzen Hofstaate die Kaiserin-Regentin und gab hierauf in der Taihohalle feierlich unter Trompetengeschmetter und Trommelschlag den Befehl, die junge Kaiserin abzuholen. Sofort wurde der Hochzeitszug wieder mit dem Prinzen an der Spitze gebildet, aber diesmal fungierte an Stelle der Drachenstühle eine Phönixsänfte, mit gelbem Damast ausgeschlagen und von sechzehn Trägern getragen, denen die kaiserliche Palastgarde in ihren pompösen Uniformen mit goldenen Helmen und Pantherfellen folgte.
In dem Palast der Braut hatten sich mittlerweile die kaiserlichen Prinzessinnen, Hofdamen, Frauen der Minister und höchsten Mandarine versammelt. Beim Eintreffen des Zuges überreichten die Prinzessinnen der tiefverschleierten Braut einen Apfel und durchräucherten den Phönixstuhl mit tibetanischem Weihrauch. Nun nahm die Braut allein darin Platz, Trauungstafel und Siegel wurden in die dafür bestimmten Drachenstühle gelegt, und begleitet von dem großartigen, glänzenden Gefolge begab sich die Braut zu dem Palast des Kaisers, diesmal schon beschattet von dem hohen kaiserlichen Sonnenschirm mit sieben eingestickten Phönixen. An dem Außenthore mußten den Vorschriften gemäß alle Sänften zurückbleiben und nur jene mit der Kaiserin wurde bis an die Eingangspforte des Palastes getragen. Dort mußten die Sänftenträger und Eunuchen mit abgewendeten Gesichtern zurücktreten, die Palastgarden aber hinter einem hohen Schirm sich verbergen, um zu verhindern, daß sie die Kaiserin erblickten. Unter Beihilfe der Prinzessinnen verließ die Kaiserin nun die Sänfte und erhielt in der Vorhalle des Palastes abermals einen Apfelsowie ein großes, mit Perlen und Goldstücken gefülltes Gefäß. Langsam durchschritt sie den Korridor zu dem Brautgemach, vor dem der Kaiser, ihr Gemahl, sie erwartete. Zu seinen Füßen lag ein Sattel, daneben standen Pfeil und Bogen. Als der Kaiser seine Braut gewahr wurde, schoß er einen Pfeil tief in den Sattel, trat dann auf die junge Kaiserin zu und schlug ihren Schleier zurück. Zwei Prinzessinnen führten sie nun in das Brautgemach und luden sie ein, auf dem Brautbette Platz zu nehmen. Der Kaiser setzte sich neben sie, und mit ineinander verschlungenen Armen tranken sie nun den von den Prinzessinnen dargereichten Wein. Hierauf genossen sie eine Suppe, die Brühe des langen Lebens genannt, und einen aus allerhand mysteriösen Kräutern und Wurzeln gemachten Brei, „die Mehlspeise der Söhne und Enkel”. Die Prinzessinnen bildeten bei dieser feierlichen stummen Mahlzeit die Bedienung. Dann machten sie das Brautbett zurecht, legten an die vier Ecken desselben vier mit Nephritstein (Jade) eingelegte Scepter und zogen sich zurück. In der offiziellen Pekinger Zeitung, die den ganzen Hergang in der größten Ausführlichkeit schilderte, ist leider nicht erwähnt, ob die kaiserliche Braut ihre Phönixe und Fasanen auf dem Kopf behielt. Es heißt darin nur, daß die Prinzessinnen am nächsten Morgen um drei Uhr wieder erschienen, um das Kaiserpaar zu wecken. Eine halbe Stunde später begaben sich die Neuvermählten nach dem Hwa-Huang-Tempel, um dort ihre Gebete zu verrichten, und hierauf nach dem Chieng-Ching-Palaste, wo sie sich vor den Gedenktafeln der kaiserlichen Ahnen neunmal zu Boden warfen. Nach einem kurzen Höflichkeitsbesuch bei der Kaiserinmutter kehrten sie nach dem Kaiserpalast zurück. Hier mußte die junge Kaiserin neunmal vor ihrem Gatten die Knie beugen und gelegentlich dieser Turnübung dem Kaiser ihr Nephritscepter überreichen. Dafür reichte ihr der Kaiser sein eigenes Scepter. Nun war die Zeit für den Empfang der Nebenkaiserinnen und des ganzen Harems mit Gefolge und Dienerschaft gekommen. Alle, selbst die Nebenkaiserinnen, mußten vor der jungen Herrin den Kautau ausführen.
Glücklicherweise wird nur die Hochzeit mit der ersten Kaiserin mit so großem Pomp und Aufwand gefeiert, sonst käme der Kaiser sein Leben lang aus den Heiratszeremonien gar nicht heraus. Mit den Neben- und Aushilfskaiserinnen wird nicht viel Aufhebens gemacht. Die Pekinger Zeitung verkündet einfach ihre Ernennung, ebenso wie die Ernennung einer Anzahl von Beischläferinnen verschiedener Grade. Sie haben alle ihre eigenen Wohnungen, ihre Dienerschaft und Eunuchen, und der Kaiser macht bei ihnen nach Belieben die Runde. In dieser Beziehung werden ihm von dem Zeremonienmeister keine Vorschriften gemacht, dafür hält dieser unter den Beischläferinnen strenge Ordnung, und sollten sich die Haremsdamen irgend welche Vergehen zu schulden kommen lassen, so werden sie zuweilen streng bestraft. So z. B. veröffentlichte die Pekinger Staatszeitung im Jahre 1895 folgendes Edikt:
„Ich, der Kaiser, habe folgende von mir getroffene Verfügung der allergnädigsten Kaiserin-Exregentin mitgeteilt: Unser Hof hat seine Familientraditionen und Vorschriften, die streng und vernünftig sind. Dem Hofharem gebührt es nicht, sich in Sachen der Staatsverwaltung einzumischen. Die Frauen zweiten Ranges, Zfin und Tscheshen, haben ihre bisherige Bescheidenheit aufgegeben. Sie haben sich dem Prunke ergeben und wenden sich wiederholt an Se. Majestät mit Bitten und Anliegen, ihm viel Sorge verursachend. Das darf nicht weiter vorkommen. Denn wenn man sie nicht warnt, so steht zu befürchten, daß die Frauen des Kaisers von allen Seiten mit Bitten und Intriguen bestürmt werden, während diese Intriguen doch nur eine Leiter zu allerlei Betrug sind. Deshalb sind die Frauen Zfin und Tscheshen zu degradieren und solches zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Jetzt wird Ruhe und Stille im Innern des Palais einkehren. So geschehe es.”
Noch strenger ist vom kaiserlichen Hausministerium unter den Eunuchen aufgeräumt worden, deren es in kaiserlichen Diensten wohl dreitausend giebt. Da sie sich in der unmittelbaren Umgebung des Kaisers befinden, so ist auch ihr Einfluß auf denselben bedeutend, und sie lassen sich in Anbetracht ihrer unverantwortlichen Stellung häufig zu allerhand Gesetzlosigkeiten verleiten. Jeden Monat veröffentlicht die Staatszeitung Edikte, denen zufolge verschiedene Eunuchen geköpft oder in die Verbannung gesandt worden sind.
Der Thronfolger wird in China unter den Kindern der verschiedenen Beischläferinnen ganz nach Gutdünken des Kaisers erwählt; die Töchter des Kaisers aber werden an hohe mandschurische Generale oder mongolische Fürsten verheiratet, nur dürfen die letztern ihren hochgeborenen Gemahlinnen gegenüber keinerlei eheliche Rechte ausüben, müssen also sozusagen Eunuchen spielen. Sollten sie sich vielleicht doch zu unerlaubten Beziehungen zu ihren eigenen Frauen verleiten lassen, so werden sie streng bestraft. Der Kaiser Taokwang ließ einem solchen kecken Gatten achtzig Stockschläge verabfolgen.