Chapter 2

[10]Ausführlicheres hierüber Gesch. d. deutsch. Schauspielkunst. Bd. III. S. 413 u. f.

Freilich müßten aber alle fünf Theater Staatsanstalten werden und ihre abgesonderten Directionen dem gemeinsamen höheren Prinzipe und der Beaufsichtigung der Regierung unterworfen werden.

Die preußische Regierung hat den wichtigsten Grundsatz der aus diesen Blättern vorgeschlagenen Theaterreform, den einer ministeriellen Oberleitung, bereits vor vierzig Jahren auf einige Zeit anerkannt,[11]Berlinhat unterIfflandschon eine musterhafte künstlerische Direction gehabt, dort würde man also nur auf schon anerkannte Zustände zurück zu fußen brauchen.

[11]Gesch. d. deutsch. Schauspielk. Bd. III. S. 422 u. f.

Die erste und unabweisbare Maßregel einer Reorganisation der Berliner Theater würde die Trennung der dramatischen Gattungen sein müssen.

Berlin besitzt drei Theater, angemessen in Lage und Beschaffenheit, um eine natürliche Scheidung mit dem schönsten Erfolge vornehmen zu können.

ImSchauspielhause, das zu der, leider immer geringer werdenden Zahl derjenigen gehört, deren glückliche mittlere Größe noch eine naturgemäße Menschendarstellung zuläßt, wo der Schauspieler noch nicht genöthigt ist zum Ueberbieten aller Mittel zu greifen um nur einen Eindruck hervorzubringen, im Schauspielhause bliebe das sogenannterecitirende Schauspiel, der eigentliche Kernder dramatischen Kunst: Tragödie, Drama und Comödie, in reiner Gattung abgeschlossen, wie dies im Wiener Burgtheater musterhaft und erfolgreich der Fall ist; nur ohne jene peinliche Beschränkung, welche selbst Lieder und Chöre aus dem Schauspiele verbannt. Im glanzvollenOpernhausediegroße Operund diekomische, so weit sich diese vom Burlesken frei hält und die musikalische Entwicklung als ihre wesentliche Aufgabe darlegt. Diesen schlösse dasBallettsich an.

Das behaglicheKönigsstädter Theaterdagegen werde seiner ursprünglichen Bestimmung einesVolkstheaterszurückgegeben. Hier werde der Maßstab des höheren Schönheitsprinzipes und der Classicität nicht angelegt, in Ernst und Scherz mögen die grellen Effecte walten, wie der Volksgeschmack sie heischt. Dies Theater umfasse in seiner Thätigkeit dasSchauerdrama, dasSpektakelstückundMelodram, dieniedrig-komische OperundPosse, daskomische Liederspiel, dieGenrebilder,komische PantomimeundGrotesktanzu. s. w. Hier kann dasBerliner Localstück—wenn ihm, was bisher nie geschehen, das Gebiet unbeeinträchtigt überlassen wird — seine mögliche Ausbildung finden.

Es wird dies ein Theater sein, am beliebtesten beidem großen Publicum und vielleicht mit einem geringeren Zuschuß, als ihr jetzt durch die Krone zu Theil wird, im schönsten Flor zu erhalten.[12]

[12]Auf welche Weise das Königstädter Theater gänzlich in Besitz der Krone und so der Regierung zu bringen wäre, muß Gegenstand abgesonderter Erörterung bleiben.

Die Subvention des Königl. Theaters würde zwischen Oper und Schauspiel zu vertheilen sein. Nach der Erfahrung, welche die Trennung der Wiener Theater an die Hand giebt, würde Oper und Ballet 2/3, das Schauspiel 1/3 davon brauchen.

Alle drei Theater erhielten abgesonderte Directionen, nach der vorbeschriebenen Organisation, und fänden ihre gemeinsame Oberdirection im Ministerium. Dieselbe hätte nicht nur Einsicht zu nehmen von den Arbeitsplänen der einzelnen Directionen — wie früher angegeben — sie hätte diese auch sämmtlich, vielleicht monatlich, zu gemeinschaftlichen Sitzungen zu versammeln, damit die verschiedenartige Thätigkeit doch nach einem übereinstimmenden Plane und Geiste geordnet werde, die neuen Werke sich nicht gegenseitig im Eindruck beim Publicum hindern, die Gattungen richtig gesondert blieben u. s. w. Zugleichwürden, durch diese gemeinschaftliche ministerielle Oberdirection, ausnahmsweise Aufführungen von Werken, welche den Zusammentritt der ersten Talente aller Gattungen erfordern, möglich bleiben; wie die Vorstellungen der Antigone, des Sommernachtstraumes u. s. w. Der Uebelstand einer absoluten Trennung des musikalischen vom recitirenden Drama, der in Wien so oft empfunden wird, wäre dadurch vermieden und die großartigste Entfaltung der Dramatik, dem ganzen Umfang ihrer Mittel nach, bliebe freigegeben.

Natürlich dürften solche combinirte Vorstellungen nur ausnahmsweise und durch die hohe Bedeutung ihres Gehaltes gebotene sein, damit eine abgesonderte Entwicklung der Gattungen und der einzelnen Theater nicht zu oft gehindert würde.

Welch eine Vollendung die dramatische Kunst in Berlin durch solche Organisation gewinnen könnte, getragen durch die Empfänglichkeit und Befeuerung eines, die Sommitäten der Intelligenz und des Geschmackes repräsentirenden Publicums, ist leicht zu übersehen.

Die Vereinigung der höheren Interessen der drei Directionen in der gemeinsamen Leitung der Regierung würde auch eine gegenseitige Förderung garantiren. Derfalsche Antrieb feindseliger Concurrenz — welcher vierundzwanzig Jahre lang dem Königl. Theater nachtheilig und dem Königstädter an seiner Ausbildung entschieden hinderlich gewesen und gar keinen Vortheil gebracht hat — würde dem edlen Wetteifer Platz machen: in gleichem Interesse des Nationalruhms sich den Kranz streitig zu machen.[13]

[13]Es braucht kaum noch erwähnt zu werden, daß auch hier alle drei Theater wetteifern würden, sich den Antheil des Hofes ungeschwächt zu erhalten und die Erfüllung eines Wunsches desselben als einen besondern Vorzug zu betrachten. Auch bei besondern Vorstellungen in den königl. Schlössern fände verwaltungsmäßig keine wesentliche Veränderung statt, da diese bisher schon besonders in Rechnung kamen.

Freilich müßten — wenigstens bis diese drei Theater sich ganz consolidirt hätten — alle übrigen Bühnen in Berlin geschlossen, auch die italiänische Oper und das französische Schauspiel verbannt werden. Man muß Theater und Publicum erst im Geist und Sinne für ein wahrhaft nationales Theater erstarken lassen, bis man beide verlockender und zerstreuender Rivalität preisgeben darf.

Soll nun aber das künstlerische Gedeihen der naturgemäß organisirten großen Nationalbühnen gesichert sein, so dürfen ihnen die vorbereitendenTheaterschulennicht länger fehlen. Sie sind endlich zu einer gebieterischen Nothwendigkeit geworden, wenn die Schauspielkunst nicht überhaupt binnen Kurzem als ein gauklerhaftes Virtuosenthum alle Achtung des deutschen Volkes verscherzen soll.

Was ich über die Nothwendigkeit der Schulen, wie über ihre praktische Einrichtung zu sagen weiß, habe ich bereits 1840 in einer kleinen Schrift:Ueber Theaterschulegegen das Publicum ausgesprochen,[14]ich kann also hier die Wiederholung sparen. In den acht Jahren, welche seitdem verflossen, haben alle Uebel der künstlerischen Zuchtlosigkeit dergestalt zugenommen, daß selbst die Gegner der Schulen — die jede methodische Vorbildung verwarfen und die Behauptung verfochten: die Schauspieler müßten wild, wie die Pilze aufwachsen — von ihrer Ansicht bekehrt worden sind. Sie geben jetzt zu, daß dieser Mangel an Unterricht in denkünstlerischen Elementen, die jungen Talente unserer Tage massenhaft zu Grunde gehen läßt und alle Natur, alle Vernunft und allen Geschmack von der Bühne zu verbannen droht.

[14]Sie ist im IV. Bande meiner dramatischen und dramaturgischen Schriften wieder abgedruckt.

Der Zeitpunkt die Theaterschulen einzurichten, ist folgerichtig der einer Reorganisation der Directionen. Bei unkünstlerischer Leitung der Bühnen konnten die Schulen allerdings nur halbe Frucht bringen, viele ihrer Vortheile würden wieder verloren gegangen sein; der künstlerischen Direction dagegen werden sie eine organische Vervollständigung ihres Lebens und Wirkens sein.

Der Schuleinrichtung, welche ich in der angezogenen Schrift angegeben, habe ich nur noch die dringende Empfehlung des engsten Anschlusses an die übrigen Kunstschulen hinzuzufügen. Jeder Staat bildeeine allgemeine umfassende Kunstakademie, entsprechend der Universität, die das Gesammtstudium aller Wissenschaften umfaßt.

Wenn der Staat alle Künste auf eine höhere Bildung des Volkes lenken will, so muß er ihre Uebereinstimmung dazu schon in den Kunstschulen vorbereiten. Die Künste und die Künstler müssen mit einander verständigt werden. Indem man die Theaterschule mit den bereitsbestehenden Anstalten für Musik und für bildende Künste vereinigt, wird man eine größere allgemeine künstlerische Bildung des heranwachsenden Geschlechtes erreichen, die jetzt nur zu oft vermißt wird, weil Jeder in seinen Fachstudien eingeengt bleibt.

Auch die Kosten der Schulen würden geringer werden, indem viele Gegenstände gemeinschaftliche Studien zulassen. Wie sehr Musik- und Theaterschule in einander greifen, hat man längst erkannt — das Pariser Conservatorium vereinigt darum beide — aber wie sehr dies auch mit den bildenden Künsten der Fall ist, hat man sich bisher verhehlt. Nicht allein daß Hülfswissenschaften, wie Geschichte und Mythologie, allen Kunstjüngern übereinstimmend zu lehren sind,[15]daß dem Theatereleven Bildung des Auges für Schönheit und Charakteristik der Form im Zeichnenunterricht, daß den Zöglingen der bildenden Künste dagegen zu Förderung einer harmonischen Bildung Theilnahme an manchem Unterricht der Theaterschule, dem Gesange, der Redekunst,[16]der höhern Gymnastik u. s. w.wünschenswerth sein wird, sondern es würden auch die beiderseitigen Fachstudien sich fördernd berühren können. Die Uebungen der Geberdensprache von den Theatereleven z. B. könnten den Schülern der bildenden Kunst einen Reichthum lebendiger Motive zu raschen Skizzen liefern, an denen das Urtheil über die beiderseitige Leistung sich schärfen würde. So könnte die gegenseitige Anregung fortwachsend sich bis auf die wirkliche theatralische Thätigkeit ausdehnen und in der Dramatik eine wahrhafte Verschwisterung aller Künste erzeugen.

[15]Ueber das Wie? habe ich mich in der angezogenen Schrift erklärt.

[16]Der Unterricht hierin wird, bei unserer parlamentarischen Entwicklung, bald zu einer Bedingung guter Erziehung werden.

Noch eine Wohlthat würde aus solch einer Universität der Künste erwachsen, indem sie die Mißgriffe der jungen Talente über ihren Beruf zu berichtigen vermöchte, wie dies auf den Universitäten der Wissenschaften der Fall ist, wo mancher Jüngling zu seinem Heile — wie man es nennt — umsattelt. Abgesehen von denen, deren Talentlosigkeit in der Schule zur Erkenntniß kommt und die somit bei Zeiten von einer falschen Lebenstendenz geheilt werden können, giebt es Viele, die sich in unbestimmtem Triebe zur Kunst auf einen falschen Zweig derselben werfen. Wie man auf den jetzigen Kunstakademien wohl junge Bildhauer zu Malern umschlagen sieht und umgekehrt, so würde eine allgemeine Kunstschulemanchen Theatereleven belehren, daß er zum Maler oder Bildhauer, manchen jungen Maler, daß er zum Schauspieler geboren sei. In den Abtheilungen für Musik und Theater würden diese gegenseitigen Berichtigungen ebensowenig ausbleiben und jeder wahrhaft zur Kunst berufene junge Mensch würde, in noch bildungsfähiger Zeit, an den Platz gestellt werden wohin er gehört, wo er der Kunst wahrhaft nützen und über seine Zukunft außer Sorge sein könnte.

Denn Wien und Berlin würden, auf ihren vielen Theatern, fast den ganzen Nachwuchs aus ihren Schulen anzustellen im Stande sein, hier also würden die darauf verwendeten Kosten augenscheinlichen Vortheil bringen. Diese Kosten aber würden, wenn die Landesvertreter nicht geneigt wären besondere Bewilligungen dazu zu machen, zur Noth von dem bedeutenden Zuschusse, den die Bühnen bereits genießen, abzuzweigen sein!

Die drei Theater inBerlinz. B. kosten dem Hofe jährlich an 200,000 Thlr. Was wäre es für drei künstlerische Directionen — die unfehlbar große Ersparungen und größere Einnahmen als bisher herbeiführen werden —von dieser Summe gemeinschaftlich 6-8000 Thlr. an die allgemeine Kunstakademie abzutreten? Und diese würdenzureichen — wenn man alle vereinzelte Musikinstitute des Staates und was sonst an Deklamationslehrern, Ballettschulen u. s. w. verausgabt wird, zusammenzöge und zueinergroßen Schule vereinfachte — dem ausgedehntesten Plane zu genügen. Im Akademiegebäude, seinem ganzen Umfange nach, würden — wenn man Ställe und Caserne daraus entfernte — alle Künste untereinemDache eine Pflanzstätte finden, wie sie Europa noch nicht kennt und wie sie doch, ohne unverhältnißmäßige Opfer, durch guten und energischen Willen sehr wohl herzustellen wäre.

Selbst der Anstalten von so großem Umfange bedürfte es nicht, um auch mit kleineren Mitteln in kleinerem Kreise höchst Wohlthätiges zu leisten.Das musikalische Conservatorium Sachsensz. B., auch das vonPrag, wären durch veränderte Organisation und Hinzufügung einiger Disciplinen, leicht zu Musik- und Theaterschulen umzugestalten und im Anschluß an die vorhandenen Akademien zu wahrhaft praktischer Nutzbarkeit des Staates auszubringen.

Und wo auch solche Anlehnungspunkte nicht vorhanden sind, sollte doch, wenigstens an jeder stehenden Bühne, ein erfahrener Künstler dazu angestellt sein: denAnfängern die nothdürftigsten Anweisungen zu geben, damit die jungen Talente ihre besten Jahre nicht ganz in irrthümlichen und verkehrten Versuchen — die das Theater selbst immer mitbüßen muß — verlören. Der praktische Nutzen davon ist so einleuchtend, und doch ist im ganzen großen Deutschland nirgend eine solche Einrichtung getroffen.Unter den tausend Professoren der verschiedenen Künste giebt es noch keinen einzigen der Schauspielkunst.

Künstlerische Directionen und Theaterschulen werden auch diese Verhältnisse verändern oder sie durch die richtigen Maßregeln ausgleichen.

Ist mit der hier besprochenen, durchgreifenden Erneuerung des ganzen Kunstlebens für eine mögliche Vollkommenheit dessen, was die großen, tonangebenden Theater leisten, gesorgt, so wird der wohlthätige Einfluß davon auf die Bühnen zweiten Ranges, auf dieStadttheater, nicht ausbleiben. Damit aber darf die Landesregierung sich nicht beruhigen, ihre Oberleitung mußsich grundsätzlich bis auf die letzte Wanderbühne geltend machen.

Die Directionen der Stadttheater sind — man darf sich darüber nicht täuschen — nichts anderes, als industrielle Unternehmungen. Die Magistrate oder die Regierungspolizei, denen bis jetzt die dramatische Kunst in den Provinzen unterworfen ist, setzen daher auch ihre höchste Forderung an den Director, bei Uebergabe des Theaters, in seine Zahlungsfähigkeit.

In welchemGeisteer es führen werde, davon ist niemals die Frage. Gute Einnahmen gelten für den Beweis, daß er das Publikum zu unterhalten verstehe, und wenn dies auch in der geschmackverderblichsten Weise geschieht, so hat die Behörde ihn deshalb nicht anzufechten.

Dieser Zustand verändert sich schon durchaus, sobald die Oberaufsicht von der Landespolizei auf das Cultusministerium übergeht, dem derGeistder Institute als das Wesentliche, ihrmaterieller Bestandnur als dessen Grundlage gilt. Das Ministerium würde vor Allem darüber wachen müssen,daß die Directoren der Stadttheater künstlerisch befähigte und gesinnungstüchtige Männer seien und daß sie die Verpflichtungübernähmen: ein der Musterbühne des Landes analoges Verfahren einzuhalten. Dies müßte der Hauptpunkt der Pachtverträge oder Concessionsertheilungen sein. Nach Ort und Verhältnissen würde sich das Maß für die Erfüllung dieser Bedingung bestimmen lassen, wobei die Directionen der Residenztheater die sachverständige Regulirung übernehmen könnten. Das Wichtigste dabei müßte die Aufstellung einesStammrepertoirssein, das jeder Director — nach Maßgabe seiner Kräfte und seines Publikums — in jährlicher Wiederkehr festzuhalten hätte. Denn womit ein Theater sich beschäftigt, das bestimmt seine Beschaffenheit. Ist ein Director gezwungen, alljährlich gewisse treffliche Stücke aufzuführen, so wird er, um seines eignen Vortheils willen, sie möglichst gut zu geben suchen und an dem Umgang mit dem Trefflichen wird das Institut sich erheben.

Die Regierung müßte ferner dahin wirken, dasRepräsentativsystem der Directionauch bei diesen Theatern einzuführen. Hier, wo die Einnahmen zur Lebensfrage für alle Mitglieder werden, wird die Organisation bald zu einem vollständigenSocietätsverhältnisseführen, das, wenn es gehörig geregelt und beaufsichtigt wird, die trefflichste Schule für den schauspielerischen Gemeingeist abgebenund der Ausbeutung der Kunst und der Künstler durch das Unternehmerwesen ein Ziel setzen muß.

Freilich hätte die Regierung auch dahin zu wirken, daß die Städte den verkehrten Grundsatz aufgäben: vom Theater Nutzen ziehen zu wollen, daß die Stadttheater von einer Menge von Lasten und Abgaben und dadurch von steten Sorgen befreit würden, welche die Befolgung reinerer Grundsätze unmöglich machen.

Zunächst müßte dies mit dem Miethzins der Fall sein, der für die Benutzung der Schauspielhäuser gezahlt wird. Jede bedeutende Stadt muß unter ihren öffentlichen Gebäuden auch ein Theater besitzen, undebensowenig als für Benutzung der Kirchen, Schulhäuser, Bibliotheken, Museen u. s. w. ein Miethzins eingezogen wird, sollte er für das Theater gefordert werden.

Es sollte ein Ehrenpunkt für unsere Städte sein —wie dies in Frankreich der Fall ist — ihre Schauspielhäuser der Kunst ohne Eigennutz zu eröffnen, dann würden sie auch höhere Ansprüche an das, was drinnen geleistet werden soll, machen können.

Auf die Directionen solcher Theater, welche aus Staatsmitteln Unterstützungen erhalten — wie dies inmehreren Provinzialhauptstädten Preußens der Fall ist — würde die Regierung einen dictatorischen Einfluß üben können, auf die andern würde dieser zunächst ein vermittelnder, aber darum nicht weniger wichtiger sein.

Entschiedener und gewaltsamer müßte dagegen der Eingriff in das Wesen derWanderbühnen, der großen und kleinen ausfallen; hier ist einem Unfuge zu steuern, der nicht allein auf dem Gebiete der Volksbildung, sondern auch der bürgerlichen Sitte und Ordnung wahre Verwüstungen anrichtet.

Aeußerst wenige der sogenanntenreisenden Gesellschaftenbewähren durch dauernden Bestand ihre Achtbarkeit. Die bei Weitem größere Zahl der Comödiantenbanden, welche schaarenweis Deutschland durchschwärmen, in mittleren und kleinen Städten, Flecken und Dörfern sich einander auf die Fersen treten und die Schaulust der Einwohner — auf eine, zu deren übriger Lage, unverhältnißmäßige und meistentheils unwürdige Weise — ausbeuten, schleppen sich von einem Bankerott zum andern. Sie entstehen aus zusammengerafften Leuten, halten sich einige Monate, oft nur einige Wochen,bezeichnen ihre Wanderspur mit der liederlichsten Wirthschaft, hinterlassenen Schulden, verführter Jugend u. s. w. und zerstreuen sich dann über das Land hin, eine Schaar vagabundirender Bettler. Meistens sind es bethörte Menschen, die im äußersten Elende die unergiebigen Sommermonate durchkämpfen, um mit dem Herbste den Kreislauf ihrer verzweifelten Existenz von Neuem zu beginnen. Zu keiner regelmäßigen Thätigkeit mehr brauchbar, gerathen diese Abenteurer des lustigen Elends endlich bis zur untersten Stufe der physischen und moralischen Versunkenheit.

Und diese Zustände werden von den Landesbehörden recht eigentlich herbeigeführt und gehegt. Das Uebermaß der Concessionen, die leichtsinnige Unbedenklichkeit, mit welcher sie ertheilt werden, erschaffen dem Staate eine ganze Klasse von bedauernswerthen und unheilbringenden Landstreichern.

Man hat zur Entschuldigung dieses laxen Regierungsverfahrens angeführt: auch der Kleinbürger und Bauer bedürfe der Erregung seiner Phantasie, die ihn der drückenden Alltäglichkeit enthöbe und dadurch erfrische, das Schauspiel sei dazu das geeigneteste und unschuldigsteMittel, wer ihm also dies verschaffe, dürfe in seiner Gewerbthätigkeit nicht gehindert werden.

Abgesehen davon aber, daß ein Erwerb, der notorisch trügerisch ist, an welchen entschieden polizeiwidrige Folgen geknüpft sind, nicht unbedingten Schutz verdient, ist die Gleichgültigkeit gegen den geistigen Einfluß dieser bettelhaften Schauspiele auf Bürger und Bauer gewiß nicht zu rechtfertigen. Esdarfdem Staate nicht gleichgültig sein, wenn dem Volke das menschliche Leben in Zerrbildern und in unsinniger Verkehrtheit dargestellt wird.Gerade den unteren Schichten des Volkes, auf welche der sinnliche Eindruck ungemäßigt durch Ueberlegung und Urtheil wirkt, muß im Schauspiele ein möglichst reiner und lehrreicher Spiegel des Lebens geboten werden.

Ist es doch in unsern Tagen zur Anerkennung gekommen: das Volk habe ein Recht, vom Staate Bildung zu verlangen. Soll sie ihm nun lediglich auf dem Wege des Buchstabens und des Erlernens angeboten, soll sie ihm nicht auch durch lebendige Kunsteindrücke in's Gemüth geprägt werden? Und wenn dies nicht überall inrechterWeise geschehen kann, hat der Staat nichtdie Verpflichtung: das Volk wenigstens vorfalschenEindrücken zu bewahren?

Zudem wäre es eine sträfliche Inconsequenz, wenn die Regierung länger zugeben wollte, daß in den Provinzen und auf dem Lande gerade das Gegentheil von dem geschieht, was sie mit so bedeutenden Geldopfern in den Hauptstädten zu bewirken sucht.

Darum muß also die Generaldirection des Cultusministeriums ihre Hand über das ganze Land hinstrecken, der Polizei die Beurtheilung und Entscheidung der Bühnenangelegenheiten abnehmen, sie höchstens zur Vollstreckerin ihrer Beschlüsse machen.

Alle Comödiantentruppen, welche die Würde der Menschendarstellung geradehin verletzen, müssen ohne Weiteres abgeschafft werden.Alle Concessionen sind nach ihrem Ablauf einzuziehen, nur dem Cultusministeriums stehe es zu: sie nach einem neuen Modus zu erneuern.

Nun grenze man bestimmteWanderbezirkeab, welche vielleicht eine Provinzialhauptstadt und einige nahe gelegene, oder eine genügende Anzahl von mittleren und kleinen Städten umfassen, und übergebe ein jedes dieser Gebiete einem erprobten Director, daß er nach Uebereinkunftmit den betreffenden Städten sie nach einer jährlichen Reihefolge mit seiner Truppe besuche.

Man richte diese Bezirke nicht zu eng, nicht nach einer knappen, sondern nach einer reichlichen Veranschlagung des Theaterpublikums ein, damit diese Gesellschaften anständig bestehen, damit das kostspielige Reisen und an verschiedenen Orten Wohnen in unanstößiger Weise geschehen könne. Man schütze diese Truppen gegen jede Concurrenz — welche jederzeit die Theater nur gegenseitig verschlechtert, niemals verbessert hat — man organisire sie nach dem Muster der Residenztheater, mit angemessenemStammrepertoir[17]und grundsätzlichen Verpflichtungen, mitRepräsentativverfassung, die ganz natürlich auch hier zuSocietätsverhältnissen, mit selbstgewählten Führern, ausschlagen wird, dann werden diese ambulanten Theater so in Flor kommen, daß manche Stadt, die jetzt einen Ehrgeiz darein setzt, ein stabiles Theater kümmerlich zu erhalten, es vorziehen wird, in solch einen Wanderbezirk zu treten und lieber vier odersechs MonategutesTheater, als das ganze Jahr überschlechteszu haben. Denn diese reisenden Gesellschaften werden den großen Vortheil genießen, nur einen kleinen Kreis von Vorstellungen zu brauchen, um das Publikum jeder Stadt eine Zeit lang in regem Antheil zu erhalten. Diese Vorstellungen können daher sehr sorgfältig studirt sein und in jeder Stadt neu gespielt, vor immer neuen Zuschauern, immer vollkommener werden. Die Truppen werden auch, wenn bei ihrer Abwesenheit kein anderes Schauspiel stattfinden darf, das Publikum immer wieder voll frischer Theaterlust und begierigem Antheil finden.

[17]Wie man den besseren dieser Truppen gewisse Vorstellungen zugebieten hätte, so müßte man den untergeordneten andereverbieten, damit sie nicht, was über ihre Kräfte geht, herabwürdigen.

Man schelte diese durchgreifende und beschränkende Einrichtung — welche allerdings so viele Interessen berührt, daß sie, sowie die gesammte Theaterorganisation, durch ein eignes Gesetz von den Landesvertretern adoptirt werden müßte — nicht eine Beeinträchtigung der Freiheit des Theaterpublikums und der Erwerbthätigkeit.Man darf das Theater nicht länger als eine bloße Vergnügungs- und Industrieanstalt betrachten.Soll es aber eine höhere Culturbedeutung gewinnen, so müssen die Grenzen seiner Wirksamkeit, ebenso wie die der Kirche und Schule, vom Staate festgestellt werden.

Die Zahl der reisenden Gesellschaften wird über die Hälfte vermindert werden, das ist ein Glück für die bürgerliche Gesellschaft und für die Kunst, denn um so eher wird der Schauspielerstand nur aus wirklich Berufenen bestehen. Den Bewohnern der Dörfer und kleinen Städte wird es besser sein, wenn sie nicht mehr von Wandertruppen heimgesucht werden, dagegen ein wohlgeordnetes Theater in den Städten finden, sobald sie diese zu Jahrmärkten oder festlichen Zeiten besuchen. Die Mittelstädte werden nur eine bestimmte Theatersaison haben, aber sie wird ihnen auch etwas bieten, das des Antheils werth ist.

Man braucht nicht zu besorgen, daß die Bezirksgesellschaften, auf die Ausschließlichkeit des Privilegiums pochend, sich vernachlässigen und das Theaterbedürfniß ihres Publikums mit Bequemlichkeit ausbeuten werden; dagegen bürgt die allgemeine Betheiligung der Mitglieder an Ehre und Vortheil der Gesellschaft und die Abhängigkeit von der Landesregierung, die, auf eine begründete Beschwerde des Bezirks, der Gesellschaft das Privilegium nehmen, oder sie in einen andern Bezirk versetzen kann.

Diese letzte Maßregel eines Wechsels der Gesellschaften könnte übrigens auch unter anderen Umständen anwendbar sein.

Der Vortheil, der hierin aus der Centralisation der Oberleitung sämmtlicher Landesbühnen entspringt, wird sich noch in einer Menge von anderen Dingen darthun. In großen Staaten wird die Ausübung des Ministerialeinflusses allerdings einer weitläuftigeren Gliederung bedürfen, in den kleineren dagegen in ungemein abgerundetem Zusammenhange wirken.

So werden z. B. die allgemeinen und einzelnen Einrichtungen, Bearbeitungen von Stücken, Uebersetzungen, zur dramatischen Handlung gehörige Musiken, verbesserte Operntexte, Scenirungen u. s. w., wenn sie sich in der Residenz als zweckmäßig erwiesen haben, sich ohne erhebliche Kosten den übrigen Landesbühnen mittheilen lassen; mithin werden die besten Talente, welche die Mustertheater versammeln, für die Hebung des gesammten Theaterwesens im ganzen Lande arbeiten. Junge Leute, die sich bei den untergeordneten Theatern auszeichnen, werden inder Unparteilichkeit der, allen Theatern gemeinsamen Oberbehörde den Weg zu den besseren Bühnen unversperrter finden, während, bei dem verbesserten Zustande der Provinztheater, man künftig ohne Sorge vor Verbildung, junge Leute, Eleven der Theaterschule, auf Lehr-und Uebungsjahre dorthin geben kann.

So manches Mitglied der ersten Theater, das unter den jetzigen Verhältnissen bei voller, kräftiger Gesundheit pensionirt wird, — weil es etwa die Stimme verloren hat, oder dem jugendlichen Fache entwachsen, für ein älteres gerade kein Talent zeigt — würde als Director eines Provinzial-Theaterbezirkes dem Staate noch gute Dienste leisten können. Oder der Halbinvalide eignete sich für eine Professur an der Theaterschule; eine Wirksamkeit, welche einem abgetretenen Director auch wohl anstehen würde. Oder wenn der für die Bühne Untauglichgewordene von untergeordneten Fähigkeiten ist, könnte er sich auf irgend einem Beamtenposten der Bühne noch nützlich machen. Immer vermöchte so die Ministerialdirection, durch ihre umfangreiche Verfügung, dem Staate die ungebührlich langen Pensionsleistungen und den alternden Künstlern die Schmach eines bezahlten Müßiggangeszu ersparen, in einem Alter, wo sie noch arbeiten können.[18]

[18]Uebereinstimmende und angemessene Anstalten zur Pensionirung der Schauspieler zu treffen, würde erst möglich sein, wenn die Reorganisation des ganzen Theaterwesens festen Fuß gefaßt hätte. Auch diese, so überaus wichtige Angelegenheit müßte nach einem umfassenden Plane geordnet werden, auf alle Bühnen des Landes, nach den erweiterten Grundsätzen des preußischen Staatspensionsfonds sich erstrecken, vielleicht, nach Eckhof's altem Entwurfe, ganz Deutschland umfassen. Für's Erste wird man an den bestehenden Einrichtungen festhalten müssen, mit denjenigen Modificationen, welche an den Residenztheatern die Verwandlung der Theatermitglieder aus Hofdienern in Staatsdiener nothwendig macht.]

Genügen werden die hier angegebenen Momente, um den Blick auf den außerordentlichen Gewinn zu lenken, den das Theater in seinenMitteln, durch deren gesammelte Verwendung machen wird. Genügen wird die ganze bisherige Darstellung, um den unermeßlichen Gewinn darzuthun, den derGeistund dieWürdeder deutschen Bühne von der vorgeschlagenen Reform ziehen und dem Volke mittheilen muß.

Die Schwierigkeiten der Reorganisation sind nicht so groß, als die Umständlichkeit dieser Besprechung vielleichterscheinen läßt, denn die Einrichtungen beruhen auf der Natur der Sache, gestalten und regeln sich darum aus sich selbst.

In einer freien Entwicklung der künstlerischen Kräfte, bei gemeinsam berechtigter Betheiligung, muß die auf sich selbst gestellte Kunst werden, was sie werden kann; in ihrer Wirkung auf das Volk, vom Geiste desselben — der sich in der Staatsregierung auszusprechen hat — geleitet, wird sie dem Volke leisten, was sie ihm leisten kann.

Dies sind die Bedingungen eines wahrhaften Nationaltheaters. Uebereinstimmend, wie in Kirche und Schule, müssen die Kräfte und Mittel der Nation dazu wirken;nur die organisch verbundenen Landesbühnen erschaffen ein Nationaltheater.

Zum Schluß noch einen Blick auf ein Moment dieses Reformvorschlages, das in rein menschlicher Beziehungallein schon volle Beherzigung verdient: es istdie Wirkung auf den Schauspielerstand.

Allen Plänen, die Schaubühne auf eine höhere Stufe zu heben, pflegt man den Einwurf entgegenzuhalten: sie müßten an der unabänderlichen Beschaffenheit des Schauspielerstandes scheitern.

Wäre es wahr, daß die allerdings starken und mannichfachen Versuchungen dieses Standes unüberwindlich wären, so hätte der Staat die Pflicht, denselben aufzuheben und nach Plato's und Rousseau's Rath das Theater aus seinem Bereiche zu verbannen.

Aber es ist nicht so. Die Kunstgeschichte zeigt uns unter den Schauspielern wahre Muster an sittlicher Würde und Charaktergröße. Waren diese möglich, so muß auch die Hebung des ganzen Standes möglich sein und es hat bisher nur an den Bedingungen dazu gefehlt.

Was hat der Staat, was hat die bürgerliche Gesellschaft zur Bildung und Versittlichung des Standes gethan? Nichts! Ja schlimmer als das, man hat Alles gethan ihn in verderblicher Stellung zu erhalten.

Das erste Erforderniß zur Hebung eines Standes:Bildung, der Staat hat ihm bis auf den heutigenTag dieGelegenheitund damit auch dieNöthigungdazu versagt.Der Schauspieler ist der einzige Staatsbürger, dem keine Fachbildung geboten, dem auch keine abgefordert wird.Darf man sich wundern, daß er sie nicht besitzt?

Unsittlichkeiten unter den Theatermitgliedern — obschon sie verhältnißmäßig kaum häufiger vorkommen, als in andern Ständen, nur bei der Oeffentlichkeit ihrer Stellung auffallender sind — entfernen noch immer die gute Gesellschaft von dem ganzen Stande, und Einzelne finden nurtrotzihres Standes Zutritt. Aber um demselben eine sittlichere Haltung aufzunöthigen, was hat denn der Staat, was die Gesellschaft gethan? Würden wohl andere öffentliche Stände: Geistliche, Richter u. s. w. ein im Allgemeinen sittliches Verhalten zeigen, wenn es ihnen nicht streng abgefordert, wenn der einzelne Bescholtene nicht, als des Standes unwürdig, ausgestoßen würde? Alle bürgerlichen Tugenden haben ihre Grundlage im Zwange des Gesetzes und der Sitte.

Dem Schauspieler aber macht die irregeleitete öffentliche Meinung Unsittlichkeit beinahe zur Bedingung künstlerischer Anerkennung; man läßt es ihn merken: einige Flecken Schande ständen ihm gut zu Gesicht. Mannimmt dem Schauspieler nichts übel, aber man verachtet ihn. Das Spiel der Leidenschaften im Privatleben des Künstlers sieht man als in nothwendiger Beziehung zu dem auf der Bühne stehend an, läßt seine entfesselten Neigungen als eine Würze der Kunstproduction gelten. Sogar die ersten Grundbedingungen des rechtlichen Vertrauens legt man ihm nur locker auf, er gilt als ein privilegirter Freibeuter im bürgerlichen Leben. Ein contraktbrüchiger, durchgegangener Bühnenkünstler findet selbst an Hoftheatern bereite Aufnahme.

Darf man sich wundern, daß in dieser Stellung manche Theatermitglieder es mit sittlichen Verpflichtungen nicht genau nehmen?

Darf man die allerdings tief eingerissene Selbstsucht, — aus der in der Kunstübung das vereinzelte Virtuosenspiel und die verderbliche Effectjägerei entspringen —dem Künstler so unbedingt zum Vorwurf machen, wenn er behaupten darf, daß die jetzigen Bühnenzustände ihm, von allen Antrieben für seine Kunst, nur den Egoismus übrig gelassen? Daß er sich als ein Miethling fühle, entweder gewinnsüchtiger Unternehmer oder kunstfremder Behörden, die für seine Leistungen keinen andern Maßstab als den Beifall der Massen und der Journale haben,der denn also um jeden Preis errungen werden müsse, wenn man sich eine Stellung sichern wolle.

Sobald das Theater zur Staatsanstalt erhoben ist, werden die Forderungen an die Künstler strenger, die Achtung für sie aber darum auch größer werden.Verletzungen der öffentlichen Moral werden keine Bemäntelung mehr finden, der Stand wird an sittlicher Haltung gewinnen. Er wird für seinen Beruf gebildet und geprüft werden, wie das in andern Künsten der Fall ist. Die Anerkennung seiner Bedeutung und seines Nutzens im Staate wird ihm gesellschaftliche Achtung verschaffen, er wird sich immer mehr aus den gebildeten Schichten der Gesellschaft recrutiren. Seine gemeinwesenliche Verfassung wird die Elemente feinerer Bildung mit der Kraft naturwüchsigen Talentes unausgesetzt durchdringen, eine edle künstlerische Gesinnung sich geltend machen können.

Darum ist es menschlich und gerecht, wenn man dem Schauspieler endlich eine Verfassung zugesteht, die seine Selbständigkeit anerkennt, ihm Bildung und höhere Gesittung garantirt; den Anspruch daran erhebe ich im Interesse meines Standes mit diesen Reformvorschlägen.Wir haben einRecht: endliche Gleichstellung mit den übrigen Ständen zu verlangen, Gleichstellung in Unterricht und moralischer Verpflichtung.Wir sind die einzigen davon Ausgeschlossenen, wir sind die Parias unter den Ständen. Willig sind wir zu leisten, was man von uns fordern kann, aber wir können es nicht, wenn man es nicht fordern, wenn man die Leistung nicht ermöglichen will. Erst wenn Alles geschehen ist, wie bisher Nichts geschehen ist, unsern Stand zu heben und er sich unfähig dazu erwiesen, erst wenn man ihm höhere Zwecke gegeben und er ihnen nicht entsprochen — dann mag man ihn verwerfen, aber erst dann. Jetzt hat die Gesellschaft kein Recht dazu, sie hat verschuldet, was sie uns vorwirft.

Ueber diese höhere Lebensfrage unseres Standes wird zugleich mit der über die deutsche Bühne entschieden werden.

Der bisherige Zustand hat keine Dauer mehr. Das deutsche Volk, an seiner Spitze seine Fürsten, muß sich erklären, was es von seiner Schaubühne will?

Soll sie ihm nur zum Vergnügungsort, zur Zuflucht des Zeitvertreibes, zur Reunion der feinen Welt, zur Gelegenheit: Toilette zu machen und sich Rendezvous zugeben, daneben zur Befriedigung der Schaulust oder des Bedürfnisses der Erschütterung durch Lachen oder Weinen dienen — wozu dann die enormen Summen, welche aus Landesmitteln zu Gunsten so frivoler Anstalten fließen? Dann mögen diejenigen das Vergnügen bezahlen, die es genießen, man ziehe alle Subventionen zurück, verpachte die Theater und lasse den Unfug auf der Bahn industrieller Speculation dahinschießen. Die englische Bühne zeigt: wohin sie führt; die französische wird vor ihren Gefahren bis jetzt nur noch durch den angeborenen richtigen Sinn ihres Volkes für die dramatische Kunst bewahrt. Gewiß ist, daß auf diesem Wege keine Bühne zurVeredlungdes Volkes wirken, ja daß sie vom Strome der Vergnügungslust so weit fortgerissen werden kann, daß ihre Existenz für die öffentliche Moral bedenklich wird.

Soll aber dem deutschen Volke sein Nationaltheater sein, was die Folgerichtigkeit seines geistigen und sittlichen Bildungsstrebens fordert, soll es ihm ein Spiegel des Lebens, eine Stätte der Selbsterkenntniß, ein heiterer Tempel der Begeisterung für Schönes, Edles und Erhabenes sein, so müssen ihm auch ernster Wille und volle Mittel dafür zugewendet werden.Ein ächtes Nationaltheater[~95] wird die Erwartungen der Nation niemals täuschen.

Mögen zu der alsdann nothwendig werdenden durchgreifenden Umgestaltung des heutigen Theaterwesens meine Ansichten und Vorschläge behülflich sein, sie sind ein Ergebniß dreißigjähriger Erfahrung in allen Zweigen der Dramatik und einer unzerstörbaren Ueberzeugung von der erhabenen Bestimmung des Theaters.

Dresdenim December 1848.

Eduard Devrient.

Druck vonOtto Wigandin Leipzig.

[Transcriber's Note: Original language and spelling variations have not been standardized (e.g. Ueberall, blos, Erkenntniß, datirt, obenein). Changes in font from Black letter to Antiqua have been indicated byitalics(e.g. Ludwig XIV. gab demthéâtre françaisdie erste Verfassung). In the publisher's name J. J. Weber, the initials probably expand to Johann Jacob.Zur Transkription: Die Wortwahl und Schreibweisen des Originals wurden beibehalten (z.B. Ueberall, blos, Erkenntniß, datirt, obenein). Der Wechsel von Fraktur zur Antiquaschrift wurde mitKursivschriftangedeutet (z.B. Ludwig XIV. gab demthéâtre françaisdie erste Verfassung). Die Abkürzung im Verlagsnamen J. J. Weber steht wohl für Johann Jacob.]

[Transcriber's Note: Original language and spelling variations have not been standardized (e.g. Ueberall, blos, Erkenntniß, datirt, obenein). Changes in font from Black letter to Antiqua have been indicated byitalics(e.g. Ludwig XIV. gab demthéâtre françaisdie erste Verfassung). In the publisher's name J. J. Weber, the initials probably expand to Johann Jacob.

Zur Transkription: Die Wortwahl und Schreibweisen des Originals wurden beibehalten (z.B. Ueberall, blos, Erkenntniß, datirt, obenein). Der Wechsel von Fraktur zur Antiquaschrift wurde mitKursivschriftangedeutet (z.B. Ludwig XIV. gab demthéâtre françaisdie erste Verfassung). Die Abkürzung im Verlagsnamen J. J. Weber steht wohl für Johann Jacob.]


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