2. Die Vorrede.
Sie befindet sich im ersten Bande der „Justine.“ Sie führt aus, dass die Conception des Werkes ins Jahr 1788 fällt, dass der Autor verstorben sei und ein ungetreuer Freund, dem das Manuscript schon zu Lebzeiten desselben anvertraut war, mehrere schlechte Ausgaben des Werkes veranstaltet habe. Die vorliegende sei ein getreuer Abdruck des Originals. Die kühnen Gedanken in demselben würden ja in einem „philosophischen Jahrhundert“ keinen Anstoss erregen, und der Schriftsteller, dem alle „Zustände der Seele“ zur Verfügung ständen, dürfe von allen möglichen Situationen und cynischen Gemälden Gebrauch machen. „Nur die Dummen nehmen daran Anstoss. Die wahre Tugend erschrickt nicht über die Gemälde des Lasters. Sie findet in ihnen nur eine weitere Förderung. Man wird vielleicht gegen dieses Werk schreien. Aber wer wird schreien? Die Wüstlinge, wie ehemals die Heuchler gegen den ‚Tartuffe‘ schrieen. Kein Buch wird eine lebhaftere Erwartung erwecken und das Interesse so anhaltend fesseln. In keinem sind die Herzensregungen der Lüstlinge geschickter dargestellt und die Einfälle ihrer Phantasie so lebenswahr ausgeführt.Nirgendwo ist geschrieben, was man hier lesen wird.Haben wir daher nicht Grund zu glauben, dass dies Werk bis in die fernste Zukunft dauern wird? Die Tugend selbst, müsste sie auch einen Augenblick zittern, muss vielleicht einmal ihre Thränen vergessen, aus Stolz, in Frankreich ein so pikantes Werk zu besitzen, in dem die cynischste Sprache mit dem stärksten und kühnsten System, den unsittlichsten und gottlosesten Ideen verbunden ist.“
Man sieht, dass der Marquisde Sadeselbst von der Einzigartigkeit seines Werkes überzeugt war und ausspricht, dass er mit Bewusstsein alle ähnlichen Werke an Cynismus überbieten wollte. Gehen wir nun dazu über, uns mit dem Inhalt der „Justine“ und „Juliette“ bekannt zu machen. Wir sind dabei um so ausführlicher, als in deutscher Sprache keine zuverlässige Analyse desSade’schen Hauptwerkes existiert, dass vielmehr, trotzdem so viel davon gesprochen wird, zu den bestunbekannten Dingen gehört.[575]