ANHANG.
Der Hauptzeuge der letzten Prozeßtage, Spitzel, Aufrührer, Mädchenverführer (nach Aussage einer Zeugin) heißt nicht etwa Beelzebub, aber Toifl. Ein unorthographischer Teufel. Ein Opfer des Spitzelsystems heißt Faust und der Vormund Toifls: Bischof. O unergründliche Ironie des Zufalls!
Zeuge Toifl ist Spitzel, agent provocateur gewesen. Im Dienst der M. P. A. Das heißt nicht etwa: Macht praktische Arbeit, sondern Militärpolitische Abteilung.
Toifl ist Österreicher, immer noch. Obwohl er M. P. A. war. Ein bißchen glatt und leichtfertig. Seine Moral dreht sich in fettig geölten Angeln. Patent „Teufel“. Er fühlt sich unglücklich in seiner namenlosen Alltäglichkeit. Es gilt Bildungs- und gesellschaftliche Hindernisse wegzuradieren. Die Revolution ist ein günstiger Zufall. Sie bricht gerade aus, da Toifl anfängt, sich nach einer Karriere umzusehen. Spionage, denkt er, ist ein Sprungbrett. Er spielt gesellschaftlich dieRolle eines ehemaligen österreichischen Fähnrichs. Sein Gesicht ist von jener blassen, blonden Leere, der man unter Umständen die Fähnrichscharge glauben darf ... Wie er so auftritt, nett, blond, in dunkelblauem Anzug, und elastische Schritte posiert, macht er einen braven Eindruck. Typus aufgeweckter Junge.
Bei näherem Zusehen aber knetet er in zappeligen Händen ein schweißdurchtränktes Taschentuch, kämpft er sich mühsam ein bißchen Haltung ab. Bemüht, gelassene Eleganz vorzutäuschen, zieht er kleinbürgerlich sorgfältig die gebügelte Hose hinauf, so oft er sich setzt. Und man sieht: er ist gar nicht elastisch. Seine Seele schreitet nur sozusagen auf Gummiabsätzen.
Joseph Roth.(Neue Berliner Nr. 145, 1920.)
Dieser Prozeß wird einst unter den Dokumenten der bürgerlichen Kultur mit an erster Stelle stehen, – obgleich für das Gericht gerade da das Interesse aufhörte, wo das Interesse der Allgemeinheit anfing.
Da war der Zeuge Schreiber. Er war, solange er von fürsorglichen Behörden beschützt und behütet war, ein Zeuge, wie man sich nur einen Zeugen wünscht. Aber als er gezwungen werden sollte, Aug’ in Aug’ seine Aussagen zu wiederholen: da war der Zeuge Schreiber in seine heimischen eidgenössischen Felder entrückt. Auf dringendste Einladung begnügt er sich nicht, wie sein unerfahrenerer Kollege Toifl mit „Schutz vor den Kommunisten“: er stellt Bedingungen. Neben einer ganz ansehnlichen Entschädigung in Schweizer Valuta fordert er die Auszahlung von 4000 M., welche ihm nach seiner Angabe die Münchner Polizei schuldet. Und fordert Vorausbezahlung!
Da war ein Weibsbild, von Lemurenhäßlichkeit und zudem in Reichswehruniform maskiert. In jedem anderen Falle hätte man sie sofort eingesponnen; aber hier war der Polizeikommissar Maslack, der es befürwortete, – und der Untersuchungsrichter Dr.Marquardt erteilte der Polizeispitzelin Schröder-Mahnke Sprecherlaubnis ohne Aufsicht durch Gefängnisbeamte! In einem Falle, da zur Isolierung der Angeklagten besondere Vorsichtsmaßregeln getroffen wurden: da darf man Spitzeln Akten zeigen, Spitzel in die Gefängnisse schicken, von Spitzeln die Welt heimsuchen lassen wie von Heuschrecken das Land Ägypten; da ist jedes Mittel recht.
Und dann sind da die „Mittel“: die lange Kette Blau, Toifl, Strolz, Acosta, Samson – von den unbekannteren ganz zu schweigen ... und hier ist die große Lücke, die der Prozeß gelassen hat. Wir alle sehen nur die Spitzel; wo aber ist die Hand, die sie lenkte? Wo ist der große Unbekannte, dessen Werkzeuge über die kommunistische Partei herfielen? Wo ist der Mann, der sie bezahlte: Den Schreiber für die Beseitigung von Blau, den Toifl für den Raubüberfall auf Orlowsky, den Strolz und Acosta für das stramme Zufassen?
Hier und gerade hier war das kriminalistische, moralische und politische Zentrum des ganzen Prozesses, und nur, wenn dieses Dunkel erhellt wurde, konnte psychologisch die Tat aufgeklärt werden. Und nur dann konnte festgestellt werden, wer Mörder war und wer den Mord brauchte. Und dann konnte gezeigtwerden, ob der Opfer des großen Unbekannten noch mehr seien als Hoppe, Winkler und Fichtmann; es galt zu untersuchen, ob nicht vom Morde an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, über Leo Jogisches, die 30 Matrosen, Dorenbach und all die Hunderte namenlos Gemordete eine einzige Linie führt.
Das war aufzuklären!
J. Steinborn.(Aus der Roten Fahne, Nr. 123 u. 125, 1920.)
Reichstag 4. 12. 23.verkündet in der 394. Sitzung.16. Der Polizeiagent Blau.In der Strafsache gegen Fichtmann und Genossen wegen Ermordung des Inspektors Blau sind in der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht beim Landgericht I in Berlin vom 24. Juni bis 5. Juli 1920 die Zeugen Schreiber und Toifl, von denen der erstere sich in der Schweiz aufhält und zur Verhandlung nicht erschien, letzterer eidlich vernommen wurde, der Teilnahme an der Ermordung verdächtigt worden. Die Verdächtigungen entbehren aber jeder Grundlage.Wegen des Raubüberfalles auf den Diamantenhändler Orlowsky hat vor dem außerordentlichen Kriegsgericht beim Landgericht II in Berlin ein Strafverfahren geschwebt, in dem nur Fichtmann und Manske verurteilt wurden. Toifl wurde in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen. Wie die Urteilsgründe ergeben, hat Toifl allerdings an dem Unternehmen als „Regierungsagent“ teilgenommen. Das Gericht betonte aber ausdrücklich, daß Toiflnotgedrungendie Rolle des Führers übernehmen mußte, um nicht Verdacht zu erregen und als Regierungsagent entlarvt zu werden. Und, daß es seinen, wenn auch uneidlichen Angaben, vollen Glauben geschenkt habe.Bei dieser Sachlage ist mangels begründeten Verdachtes einer strafbaren Teilnahme von der Strafverfolgung des Toifl und Schreiber Abstand genommen worden.
Reichstag 4. 12. 23.verkündet in der 394. Sitzung.
16. Der Polizeiagent Blau.
In der Strafsache gegen Fichtmann und Genossen wegen Ermordung des Inspektors Blau sind in der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht beim Landgericht I in Berlin vom 24. Juni bis 5. Juli 1920 die Zeugen Schreiber und Toifl, von denen der erstere sich in der Schweiz aufhält und zur Verhandlung nicht erschien, letzterer eidlich vernommen wurde, der Teilnahme an der Ermordung verdächtigt worden. Die Verdächtigungen entbehren aber jeder Grundlage.
Wegen des Raubüberfalles auf den Diamantenhändler Orlowsky hat vor dem außerordentlichen Kriegsgericht beim Landgericht II in Berlin ein Strafverfahren geschwebt, in dem nur Fichtmann und Manske verurteilt wurden. Toifl wurde in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen. Wie die Urteilsgründe ergeben, hat Toifl allerdings an dem Unternehmen als „Regierungsagent“ teilgenommen. Das Gericht betonte aber ausdrücklich, daß Toiflnotgedrungendie Rolle des Führers übernehmen mußte, um nicht Verdacht zu erregen und als Regierungsagent entlarvt zu werden. Und, daß es seinen, wenn auch uneidlichen Angaben, vollen Glauben geschenkt habe.
Bei dieser Sachlage ist mangels begründeten Verdachtes einer strafbaren Teilnahme von der Strafverfolgung des Toifl und Schreiber Abstand genommen worden.
Unterschriften des Blau.
Unterschriften des Blau.
Bericht des Blau an Leutnant Siebel.
Bericht des Blau an Leutnant Siebel.
Brief des Blau mit Mordangebot.
Brief des Blau mit Mordangebot.