DIE ANKLAGE.

DIE ANKLAGE.

Am 7. August 1919, vormittags 9 Uhr, wurde vor dem Hause Königin-Augusta-Straße 31 zu Berlin eine männliche Leiche aus dem Landwehrkanal geborgen; der Körper war bis auf Schuhe und Hut völlig bekleidet; die Beine waren in eine um die Knie verknotete graue Decke gewickelt; eine hanfene Waschleine verband beide Knie und hielt sie an den Hals gezogen, wo sie in einer Schlinge endete; die Arme waren frei. – Der Gerichtsarzt nahm Selbstmord an.

In der Tasche des Toten wurde ein Gepäckschein, auf den Anhalter Bahnhof lautend, gefunden; die Koffer wurden abgeholt: deren Durchsicht ergab Papiere, die auf den landwirtschaftlichen Inspektor Karl Blau ausgestellt waren.

Dieser Mann war der Polizei als politischer Spitzel persönlich bekannt; die Leiche wurde identifiziert. Aber gerade die Beschäftigung des Toten mußte die Möglichkeit eines Verbrechens nahelegen. Nachuntersuchung wurde angeordnet.

Gerichtschemiker Dr. Brüning führte sie aus; ihm erschien die Halsschlaufe zu weit, das Fehlen der Schuhe nicht selbstverständlich; ohne sich zu entscheiden, wollte er gewaltsamen Tod nicht ausschließen.

– Es dauerte mehrere Wochen, bis ein Resultat weiterer Nachforschungen bekannt wurde. Die Nachtzeitung (Nr. 200 der Deutschen Abendzeitung, 6. Jahrg.) brachte am 27. August 1919 folgende Meldung:

Der Mörder des Inspektors Blau verhaftet.Wie uns ausKönigsberggemeldet wird, wurde dort derLandarbeiter Max Leuschneraus Berlin, der als einer der Hauptbeteiligten an dem politischen Morde des Inspektors Blau in Betracht kommt, von der Königsberger Kriminalpolizei in der Wohnung desKommunisten Lang, wo er sich unter falschem Namen verborgen hielt,verhaftet.

Der Mörder des Inspektors Blau verhaftet.

Wie uns ausKönigsberggemeldet wird, wurde dort derLandarbeiter Max Leuschneraus Berlin, der als einer der Hauptbeteiligten an dem politischen Morde des Inspektors Blau in Betracht kommt, von der Königsberger Kriminalpolizei in der Wohnung desKommunisten Lang, wo er sich unter falschem Namen verborgen hielt,verhaftet.

Andere Nachrichten folgten:

B. Z. am Mittag, Nr. 195, am Freitag, 29. August 1919:

Die Mordaffäre Blau.Der als Haupttäter an der Ermordung des Landwirtschaftsinspektors Blau verdächtige, in Königsberg festgenommene Lederarbeiter Leuschner ist von den Berliner Kriminalbeamten, die die Verhaftung bewirkten,nach Berlin gebrachtworden. Im Polizeipräsidium wurde heute mit demVerhörLeuschners begonnen. Die beiden Kriminalkommissare Trettin und Dr. Riemann sind mit der Ermittelung dieses Falles betraut worden. Leuschner gibt zu, daß er unter falschem Namen in Königsberg gewohnt hat. Er sei von Berlin aus nach Königsberg gegangen, habe dort bei einem Gesinnungsgenossen Unterschlupf gefunden und auf die Gelegenheit gewartet, nach Russland durchzukommen. Er gibt auch zu, die Versammlung, die am 1. August inder Mittenwalder Straße in Berlin stattgefunden hat, geleitet zu haben. Dabei habe er den Blau nach seinen Papieren gefragt und diese geprüft. Die Vernehmung ist zur Stunde noch nicht abgeschlossen.

Die Mordaffäre Blau.

Der als Haupttäter an der Ermordung des Landwirtschaftsinspektors Blau verdächtige, in Königsberg festgenommene Lederarbeiter Leuschner ist von den Berliner Kriminalbeamten, die die Verhaftung bewirkten,nach Berlin gebrachtworden. Im Polizeipräsidium wurde heute mit demVerhörLeuschners begonnen. Die beiden Kriminalkommissare Trettin und Dr. Riemann sind mit der Ermittelung dieses Falles betraut worden. Leuschner gibt zu, daß er unter falschem Namen in Königsberg gewohnt hat. Er sei von Berlin aus nach Königsberg gegangen, habe dort bei einem Gesinnungsgenossen Unterschlupf gefunden und auf die Gelegenheit gewartet, nach Russland durchzukommen. Er gibt auch zu, die Versammlung, die am 1. August inder Mittenwalder Straße in Berlin stattgefunden hat, geleitet zu haben. Dabei habe er den Blau nach seinen Papieren gefragt und diese geprüft. Die Vernehmung ist zur Stunde noch nicht abgeschlossen.

Freiheit, Nr. 432, am Montag, 8. September 1919:

Der Tod des Inspektors Blau.Darüber berichtet eine Lokalkorrespondenz: Der LederarbeiterMax Leuschnerwurde gestern dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Er wird der Anstiftung zur Ermordung Blaus beschuldigt. Leuschner erklärte, daß er von der Tat nichts wisse und auch über die Täter nichts sagen könne, doch hat die Untersuchung ergeben,daß er als Versammlungsleiter den Befehl erteilt hat, Blau umzubringen. Er gibt an, daß ihm an dem Abend in der Versammlung aufgefallen sei, daß Blau zwei Finger der rechten Hand fehlten. Als er nun in der Zeitung gelesen habe, daß im Landwehrkanal die zusammengeschnürte Leiche eines zunächst unbekannten Mannes gelandet worden sei, dem die beiden Finger fehlten, habe er sich gleich gesagt, daß es sich um Blau handeln müsse. Nun packte ihn die Angst. Wie er selbst sagt, sah er sich schon in Untersuchungshaft und traf sofort Vorbereitungen zur Flucht. Er fuhr nach Königsberg, um dort auf Papiere zu warten, die ihm die kommunistische Zentrale zusenden und die ihm ermöglichen sollten, über die Grenze nach Rußland zu fliehen. Die hiesige Kriminalpolizei hatte jedoch seine Spur verfolgt, seinen Aufenthalt in Königsberg ermittelt und die dortige Kriminalpolizei aufmerksam gemacht, die ihn dann festnahm, bevor er noch seinen Plan verwirklicht hatte. Der Plan, berichtet weiter die Korrespondenz, Blau umzubringen, ist, wie die Feststellungen der Kriminalpolizei ergeben haben, in München gefaßt worden. Zuerst wollten die Spartakisten den ihnen lästigen Spitzel nach Wien locken und ihn dort beiseite schaffen. Schließlich entschied man sich aber für Berlin. Der 27 Jahre alte, aus Hötensleben gebürtige Möbelzeichner Franz Herm lockte Blau von München nach Berlin und führte ihn in die Versammlung, in der sein Tod beschlossen wurde. In dem dringenden Verdacht, das Todesurteil vollstreckt zu haben, steht der 22 Jahre alte, aus Arnswalde gebürtige Schlächtergeselle Hermann Dahms, der zuletzt in Berlin wohnhaft war und ebenso wie Herm flüchtig ist. Auf beide wird jetzt eifrig gefahndet, doch gelang es bisher noch nicht, ihren Aufenthalt zu ermitteln.

Der Tod des Inspektors Blau.

Darüber berichtet eine Lokalkorrespondenz: Der LederarbeiterMax Leuschnerwurde gestern dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Er wird der Anstiftung zur Ermordung Blaus beschuldigt. Leuschner erklärte, daß er von der Tat nichts wisse und auch über die Täter nichts sagen könne, doch hat die Untersuchung ergeben,daß er als Versammlungsleiter den Befehl erteilt hat, Blau umzubringen. Er gibt an, daß ihm an dem Abend in der Versammlung aufgefallen sei, daß Blau zwei Finger der rechten Hand fehlten. Als er nun in der Zeitung gelesen habe, daß im Landwehrkanal die zusammengeschnürte Leiche eines zunächst unbekannten Mannes gelandet worden sei, dem die beiden Finger fehlten, habe er sich gleich gesagt, daß es sich um Blau handeln müsse. Nun packte ihn die Angst. Wie er selbst sagt, sah er sich schon in Untersuchungshaft und traf sofort Vorbereitungen zur Flucht. Er fuhr nach Königsberg, um dort auf Papiere zu warten, die ihm die kommunistische Zentrale zusenden und die ihm ermöglichen sollten, über die Grenze nach Rußland zu fliehen. Die hiesige Kriminalpolizei hatte jedoch seine Spur verfolgt, seinen Aufenthalt in Königsberg ermittelt und die dortige Kriminalpolizei aufmerksam gemacht, die ihn dann festnahm, bevor er noch seinen Plan verwirklicht hatte. Der Plan, berichtet weiter die Korrespondenz, Blau umzubringen, ist, wie die Feststellungen der Kriminalpolizei ergeben haben, in München gefaßt worden. Zuerst wollten die Spartakisten den ihnen lästigen Spitzel nach Wien locken und ihn dort beiseite schaffen. Schließlich entschied man sich aber für Berlin. Der 27 Jahre alte, aus Hötensleben gebürtige Möbelzeichner Franz Herm lockte Blau von München nach Berlin und führte ihn in die Versammlung, in der sein Tod beschlossen wurde. In dem dringenden Verdacht, das Todesurteil vollstreckt zu haben, steht der 22 Jahre alte, aus Arnswalde gebürtige Schlächtergeselle Hermann Dahms, der zuletzt in Berlin wohnhaft war und ebenso wie Herm flüchtig ist. Auf beide wird jetzt eifrig gefahndet, doch gelang es bisher noch nicht, ihren Aufenthalt zu ermitteln.

Es verlautbarte noch, daß Leuschner in Ostpreußen sich durch unvorsichtige Äußerungen auffällig gemacht und dadurch die Verhaftung ermöglicht hatte.

Das Ergebnis vierwöchiger Ermittlung war demnach folgendes:

1. die Identifizierung der Leiche und die Erkennung des Todesfalls als Verbrechen,

2. die Verhaftung eines Mannes, der mit Blau in Beziehung stand und Anlaß zu haben schien, diese Tatsache zu verheimlichen.

Die Umgebung, in der die Ereignisse dieses Prozesses spielen, bringt es mit sich, daß jede Aussage zweifelhaft wird. Schon ist es fast unmöglich, Beteiligte und Zuschauer scharf zu trennen, noch schwerer scheint es, den Wahrheitsgehalt einer Mitteilung klar zu bekommen; unvermeidlich wird man in Voreingenommenheit und Konstruktion verfallen.

Es ist nun leichter, einen Standpunkt als Standpunkt zu wechseln, als in der Dauer schwieriger Diskussionen alle Parteilichkeit zu vermeiden: es ergreife also der Staatsanwalt das Wort.

Der Ablauf eines Schwurgerichtsverfahrens bis zur Verhandlung ist etwa folgender:

Zuerst erfolgen Nachforschungen der Kriminalpolizei und Feststellung verdächtigerPersonen. Die Schwere der Beschuldigung wie der belastenden Anzeichen und die Wahrscheinlichkeit der Flucht oder Verdunklung bedingen den vorläufigen Haftbefehl.

Die körperliche Folter ist der modernen Gerichtsbarkeit nicht gestattet; falls man nicht die endlos sich dehnende Untersuchungshaft mit ihrer oft völligen Absperrung, die Tage und Nächte währenden Befragungen mit ihren Bluffs und Tricks für solche halten mag. Denn das Prinzip der Untersuchung ist sich natürlich gleichgeblieben: hat man erst einen, der sicher wenigstens etwas weiß, so läßt man ihn erst, wenn er sichtlich alles gestand. Bald oder später, einmal wird jeder mürbe.

So addieren sich zu neuen Tatsachen Geständnisse, deren Auswertung wieder Tatsachen fördert; bis ein zweiter Beteiligter festgestellt ist, ein dritter, und schließlich das Bild der Geschehnisse sich entschleiern läßt.

Das Resultat dieser Ermittlungen wird in der Anklageschrift zusammengefaßt und dem Beschuldigten zugestellt, dessen Anwalt in einer Schutzschrift dazu Stellung nimmt.

Nach Maßgabe der in beiden Ausführungen niedergelegten Beweiskraft entscheidet das Gericht (die Strafkammer des Landgerichts) in nichtöffentlicher Verhandlung über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Der Beschlußwird abermals allen Beteiligten zugestellt. Sobald die Untersuchung zu einem vorläufigen oder endgültigen Abschluß gelangt ist, wird die Verhandlung über die festgestellten Reate anberaumt. Erst in der Verhandlung treten die Geschworenen auf; bis dahin läuft der Gerichtsweg zwischen Staatsanwalt, Beschuldigtem, Verteidiger und den von Amt bestimmten Richtern.

Bei allen Eingaben ist dienachstehende Geschäftsnummeranzugeben.Geschäftsnummer:2 c J. 2691. 19 155.In der Strafsachegegen Fichtmann und Gen.wegen Mordeswird Ihnen die Anklageschrift in der Anlage mitgeteilt. Für den Fall, daß Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Hauptverhandlung beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen, werden Sie aufgefordert, Ihre Anträge oder Einwendungen innerhalb einer Frist von 5 Tagen entweder schriftlich einzureichen oder zum Protokolle des Gerichtsschreibers zu erklären.Die Rechtsanwälte Liebknecht, N 4, Chausseestr. 121 und Dr. Weinberg, C 2, Klosterstr. 65, sind von Ihnen zu Verteidigern gewählt worden.Berlin, den 27. Mai 1920.NW 52, Turmstr. 93.Das Landgericht II Strafkammer 5.Der Vorsitzendegez. Scheringer.BeglaubigtNogolin, Rechnungsrat,als Gerichtsschreiber.

Bei allen Eingaben ist dienachstehende Geschäftsnummeranzugeben.

Bei allen Eingaben ist dienachstehende Geschäftsnummeranzugeben.

Geschäftsnummer:2 c J. 2691. 19 155.

In der Strafsache

gegen Fichtmann und Gen.

wegen Mordes

wird Ihnen die Anklageschrift in der Anlage mitgeteilt. Für den Fall, daß Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Hauptverhandlung beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen, werden Sie aufgefordert, Ihre Anträge oder Einwendungen innerhalb einer Frist von 5 Tagen entweder schriftlich einzureichen oder zum Protokolle des Gerichtsschreibers zu erklären.

Die Rechtsanwälte Liebknecht, N 4, Chausseestr. 121 und Dr. Weinberg, C 2, Klosterstr. 65, sind von Ihnen zu Verteidigern gewählt worden.

Berlin, den 27. Mai 1920.NW 52, Turmstr. 93.

Das Landgericht II Strafkammer 5.Der Vorsitzendegez. Scheringer.

BeglaubigtNogolin, Rechnungsrat,als Gerichtsschreiber.

Der Erste Staatsanwaltbeim Landgericht II.2 c. J. 2691/19151Berlin, den 25. Mai 1920.NW 52, Rathenower Str. 70.Haft- und Schwurgerichtssache!Anklage.Bd. VIBl. 951. Der Lederarbeiter (Schankwirt) MaxFichtmannaus Berlin, Parochialstraße 35, zur Zeit in der Strafanstalt Brandenburg a. d. H. in Sachen 67 J. 2899/19 Staatsanwaltschaft I Berlin in Strafhaft, geboren am 22. November 1899 Berlin, mosaisch, unverheiratet, vorbestraft (Strafregisterauszug folgt),Bd. VBl. 89, 1112. der Kaufmann (Verkäufer von Broschüren) ErwinHoppeaus Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geboren 1. April 1899 Berlin, religionslos, unverheiratet, bestraft (neuer Strafregisterauszug folgt),Bd. VBl. 98, 1093. der Schneidergeselle WilliWinkleraus Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geboren 16. September 1899 Berlin, evangelisch, unverheiratet, angeblich unbestraft (neuer Strafregisterauszug folgt),werden angeklagt, zu Berlin zu Anfang August 1919a)FichtmannundHoppegemeinschaftlich mit anderen den Inspektor Karl Blau vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung ausgeführt zu haben,b)Winklerden Angeschuldigten Fichtmann und Hoppe und den anderen Mittätern bei Begehung des Verbrechens des Mordes zu a) durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben, – Verbrechen gegen §§ 211, 47, 49 Strafgesetzbuch.Andas Landgericht II,Schwurgericht, hierErmittelungsergebnis.Bd. IIBl. 3, 6Am Dienstag, dem 7. August 1919, vormittags 9 Uhr wurde vor dem Hause Königin-Augusta-Straße 31 die Leiche des landwirtschaftlichen Inspektors Karl Blau, geboren am 13. November 1891 Erfurt, zuletzt in Charlottenburg, Bayreuther Straße 10, aus dem Landwehrkanal gezogen. Der untere Körperteil war mit einer grauen wollenen Schlafdecke umhüllt, die unter den Knien zusammengeschlungen war. Die Leiche war mit einem Hanfstrick (in Waschleinenstärke) derart zusammengebunden, daß der Hals in einer Schlinge lag und die Knie bis zur Brust heraufgezogen waren. Der Tote war bekleidet; es fehlten nur Schuhe und Kopfbedeckung. Die Leichenöffnung ergab keine bestimmteBd. IBl. 7Bd. IIBl. 6, 87Bd. IIBl. 86, 138Todesursache. Die Ärzte sprachen sich dahin aus, daß der Verstorbene seinen Tod wahrscheinlich durch Zuschnüren des Halses gefunden hat. Der Sachverständige Dr. Brüning, der die bei dem Toten gefundenen Sachen (Strick, Kragen, Krawatte, Jackett, Weste, Hose, Hosenträger, Hemd, Unterhose, Vorhemd, Taschentuch, Decke) untersucht hat, konnte ebenfalls nicht feststellen, ob Mord oder Selbstmord vorlag, erklärte aber, daß gegen letzteren eine Anzahl von Momenten spreche, so insbesondere die Art der Verknotung, die Schlaufen und die Weite der Halsschlaufe. Die fortgesetzten Ermittelungen erbrachten die Gewißheit, daß Blau ermordet und daß diese Tat von kommunistisch-terroristischer Seite planmäßig ausgeführt worden war.Blau hatte in München in Kommunistenkreisen als Spitzel verkehrt, insbesondere auch mit dem Möbelzeichner Franz Herm aus Hötensleben. Als die Kommunisten die Spitzeltätigkeit des Blau entdeckt hatten, war von ihnen seine gewaltsame Beseitigung beschlossen worden.Herm war offenbar dazu bestimmt worden, dieserhalb das Weitere zu veranlassen, insbesondere Blau nach Berlin zu bringen und ihn dann ermordenBd. IBl. 29 v, 35zu lassen. Herm hatte sich dem Zeugen Schreiber und der Frau Baumeister gegenüber schon vor Antritt der Reise in diesem Sinne geäußert. Am Abend des 29. Juli 1919 fuhrenBd. IBl. 29 vHerm, Blau, Schreiber und ein angeblicher Schuster von München ab. Die Reise ging zunächst nur bis Magdeburg, wo Herm wahrscheinlich die dortigen Kommunistenkreise in den Mordplan einweihte. In Magdeburg trennten sich die vier. Schreiber fuhr am 31. Juli 1919Bd. IBl. 31mittags über Schöningen nach Hötensleben zu den Eltern des Herm, wo er dessen Rückkehr aus Berlin abwarten sollte. Blau, der unterwegs von Schreiber gehört hatte, daß man ihn als Spitzel entlarvt und geplant hätte, ihn von Berlin nach Wien zu bringen und dort zu ermorden, dieser Nachricht aber keine allzu große Bedeutung beigemessen zu haben scheint, fuhr am Vormittage des 31. Juli 1919 von Magdeburg mit dem Zug nach Halle ab. In Halle wollten sich Herm, der nachkommen wollte, und Blau noch am selben Tage im Wartesaal II. Klasse treffen und von dort aus dann gemeinschaftlich nach BerlinBd. VBl. 38 v f.fahren. Blau scheint, bevor er nach Halle kam, noch vorher in Sangerhausen gewesen zu sein. Wie der Zeuge Mahlig bekundet, hat Blau Ende Juli oder am 1. August 1919 bei ihm in Sangerhausen vorgesprochen. Er hat ihm von seinen politischen Reisen und Taten erzählt und auch erwähnt, daß man ihm von der gegnerischen Seite nach dem Leben trachte, und daß es bei ihm auf Leben und Tod gehe, daß er wieder eine große Sache vorhätte und er ein gemachter Mann wäre, wenn diese ihm glückte. Blau und Herm scheinen sich dann auch in Halle getroffen zu haben und von dort nach Berlin gefahren zu sein. Daß Herm in Berlin war, geht aus derAussage des Zeugen Schreiber und seinem BriefeBd. IBl. 31 vBd. IIIBl. 19 eAbschriftenBd. IBl. 50Bd. IIIBl. 7an die Kaltenhauser vom 3. August 1919 hervor. Wie Schreiber bekundet, ist Herm am 2. August 1919 abends sehr aufgeregt und bleich in Hötensleben erschienen. Er sagte, daß er direkt aus Berlin käme und entgegnete auf die Frage des Schreiber, wo Blau sei, daß für Blau bereits gesorgt sei, er (Schreiber) werde über Blau das Nähere noch früh genug erfahren. Weiteren Fragen über Blau wich Herm jedesmal aus, erwähnte aber doch einmal, daß er von MünchenBd. IBl. 33aus die Berliner Genossen verständigt hatte, daß er mit Blau nach Berlin kommen würde.In dem Briefe vom 3. August 1919 schrieb er von Hötensleben an die Kaltenhauser in München folgendes:Bd. IIIBl. 19 e„Werte Genossin Kaltenhauser! Hoffentlich treffen Sie diese Zeilen bei gutem Befinden an. Ich bin gestern gut angekommen. Den Spitzel Blau habe ich, da ich nicht anders konnte, von München mit fortgenommen undunterwegs besorgt. Er wird so bald nicht wieder in München auftauchen.Ich hatte noch einen Ausweis bei ihm gesehen, nach welchem er für die Fahndungsabteilung in München arbeitet. Dieser Ausweis war am 23. Juli ausgestellt und mit einem Polizeistempel versehen. Der Fall B. hat mir zirka 200 Mark gekostet. Hier in Magdeburg bei der K. P. D. war ein Meyer, welcher von der K. P. D. beauftragt sein will, nachSchuhmannzu suchen. Der Mensch ist nach der Beschreibung der von mir kaltgestellte Dr. Frey (Franz?) aus Zürich, ich nehme an, daß er ein Spitzel ist. Freundlichen Gruß an Genossen Blumenfeld, ich habe die beiden gut untergebracht. Papiere treffen in den nächsten Tagen ein. Grüßen Sie den Genossen Weber bei Corl, ich habe seinen Bruder getroffen, es geht ihm gut, er wird mich besuchen. Wenn Blumenfeld noch einige dort hat, kann er sie in 14 Tagenzu mir senden. Herr Kämpfer soll seine Revolutionen machen, die sich mit dem Gesetz vereinbaren lassen (komisch?). Also seien Sie und Ihre Tochter und Schwester recht herzlich von mir gegrüßt, Ihr Franz Herm. Freundlichen Gruß an die Bekannten.“ Diesen Brief gabBd. IBl. 31 vHerm dem Schreiber mit der Bitte, daß er ihn sofort als Eilbrief und eingeschrieben zur Post nach Hötensleben bringen sollte. Als Quittung über die Abgabe des Briefes auf der Post sollte Schreiber ihm den Postschein bringen. Da Schreiber ahnte, daß in dem Briefe etwas Wichtiges stünde, nahm er ein anderes Kuvert und schrieb die Adresse der Kaltenhauser darauf. In das Kuvert legte er einen leeren Briefbogen und gab es dann zur Post. Den Postschein gab er dem Herm. Den Brief des Herm an die Kaltenhauser gab er nicht auf. Als Herm später in der Zeitung von der Auffindung der LeicheBd. IBl. 38des Blau las, freute er sich darüber, daß man bei Blau einen Selbstmord vermutete. Da in der Zeitung auch stand, daß für die Aufklärung im Falle einer Ermordung des Blau 5000 Mark ausgesetzt seien, sagte Herm noch zu Schreiber, daß er ihn hoffentlich wegen der 5000 Mark nicht verraten würde. Um Herm vollständig sicher zu machen, klopfte Schreiber ihm auf die Schulter und sagte, er sei auch zufrieden, daß so ein Lump von der Bildfläche verschwinde. Unmittelbar im Anschluß an das Lesen der Zeitungsnotiz gab Herm dem Schreiber den Auftrag, sofort nach Braunschweig zum Büro der K. P. D. zu fahren und dort darauf zu dringen, daß die schriftlichen Aufzeichnungen des Herm vor seinen, Schreibers, Augen vernichtet würden. Schreiber fuhr auch nach Braunschweig, hörte dort aber, daß die schriftlichen Angaben des Herm über Blau dort bereits vernichtet wären, nachdem man die Ermordung des Blau in der Zeitung gelesen hatte. Als Schreiber nachHötensleben zurückkehrte, erfuhr er von dem Bruder des Herm, daß letzterer nach München gefahren sei, um seinen an die Kaltenhauser gerichteten Brief vom 3. August 1919 in die Hände zu bekommen und zu vernichten. Am nächsten Tage (12. August 1919) fuhr Schreiber nach Magdeburg zum Büro der K. P. D., trug den ihm schon vorher erteilten Auftrag des Herm, seine Aufzeichnungen über Blau zu vernichten, vor und sah auch, daß demgemäß die Aufzeichnungen zerrissen und verbrannt wurden. Vom Büro der K. P. D. ging Schreiber in das Büro der U. S. P. D. zu Peters. Von diesem hörte er, daß er die Aufzeichnung über Blau bereits beim Lesen der Zeitungsnachrichten über den FallBd. IBl. 32 v33Blau vernichtet hätte. Als Schreiber von Magdeburg nach Hötensleben zurückgekehrt war, konnte er sich dort nicht mehr länger aufhalten, da er seines Lebens dort nicht mehr sicher war und von Genossen, die wahrscheinlich von Herm nach Entdeckung der Briefunterschlagung gedungen waren, um ihn als wichtigen Belastungszeugen zu beseitigen, dieserhalb gesucht wurde. Es gelang dem Schreiber aber, den ihn verfolgenden und auf ihn schießenden Genossen zu entkommen.Bd. IIBl. 25Blau wollte am Nachmittage des 1. August 1919 seine in Charlottenburg, Bayreuther Straße 19, wohnende Ehefrau besuchen, erfuhr aber von der Portierfrau Nowak, daß diese nicht zu Hause war. Am Abend desselben Tages suchte Blau die kommunistische Versammlung, die in der Aula des Friedrichs-Realgymnasiums in Berlin, Mittenwalder Straße 34, stattfand und von Leuschner, dem Vorsteher des 3. Bezirks der K. P. D., geleitet wurde, auf. Ob er allein oder mit anderen, insbesondere mit Herm dorthin gegangen ist, konnte bisher nicht festgestellt werden. Nach Lage der Sache ist aber anzunehmen, daß er mit Herm oder jedenfalls aufdessen Veranlassung in die Versammlung gegangen ist. Schon in der Versammlung wurde Blau von einem Teil der anwesenden Genossen zur Rede gestellt. Dies setzte sich nach Schluß der Versammlung auf der Straße fort. Blau suchte sich zu verteidigen, fand aber keinen Glauben bei den Genossen. Diese beschlossen vielmehr, um Blau vollends zu überführen, noch den Zeugen Stolz (Strolz) heranzuführen. Zu diesem Zwecke wurden Hoppe und noch ein Genosse fortgesandt. Die anderen, unter denen sich Leuschner, Pohl sen. und jun., Geisler, Schröder, Klust, Gentz, Schmitz, Hoffmann und Acosta (Mendelsohn) befanden, gingen mit Blau durch die Mittenwalder-, Bergmann- und Kreuzbergstraße nach dem Viktoriapark (Ecke Großbeerenstraße). Schon unterwegs war davon die Rede, daß Blau umgebracht werden sollte. Man sprach insbesondere davon, daß er auf dem Tempelhofer Felde erschossen werden sollte. Von diesem Vorhaben wurde aber zunächst mit Rücksicht auf die große Anzahl der Anwesenden Abstand genommen. Am Viktoriapark kamen nach einiger Zeit die beiden nach Stolz entsandten Genossen in einem Auto zurück. Sie brachten die Nachricht, daß sie Stolz nicht getroffenBd. VBl. 52 vhätten. Pohl jun. erklärte sich bereit, Blau in seiner Wohnung, Gneisenaustraße 7a,Bd. VBl. 112 vaufzunehmen. Hoppe und Geisler kamen mit, angeblich nur, um aufzupassen, daß Blau nicht entwische. Hoppe hatte aber offenbar die Absicht, Blau in der Wohnung des Pohl zu ermorden.Bd. VIBl. 47 vHoppe äußerte sich jedenfalls am nächsten Tage zu Pohl in diesem Sinne und bemerkte dabei, daß er einen Korb besorgen und die Leiche fortschaffen würde. Pohl und seine Frau gingen aber darauf nicht ein. Im Laufe des 3. August 1919 entfernte sich Geisler. AmBd. VIBl. 47 vMorgen war bereits der Genosse, der mit Hoppe am Abend vorher den Stolz holen sollte, in derPohlschen Wohnung erschienen und hatte mit Hoppe auf dem Korridor verhandelt. Pohl hörte, daß er zu Hoppe sagte, er hätte niemand gefunden. Der Betreffende kam vormittags nochmals, und zwar mit zwei Männern, die feldgraue Uniform trugen. Der eine Wachmann, welcher einen Revolver trug, blieb in der Wohnung. Weitere vier Mann bewachten das Haus. Ein Mann in braunem Anzug, der gegen Mittag herauf kam, erklärte, er sei von der „T-Terroristengruppe“,Bd. VBl. 113die unten das Haus bewache, er gab dem Hoppe auch eine Flasche, die Morphium enthielt. Ihr Vorhaben, Blau schon inBd. VBl. 113,45 vder Pohlschen Wohnung umzubringen, scheiterte an dem Widerstande der Eheleute Pohl, die offenbar aus Angst nicht dulden wollten, daß die Tat bei ihnen ausgeführt wurde. Es blieb dem Hoppe daher nichts anderes übrig, als sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Er ging daher zu seinem Jugendfreunde Winkler, der bei seinen Eltern in der Großbeerenstraße 20 wohnte. Dieser stellte ihm die Wohnung zur Verfügung. Die Eltern des Winkler hielten sich während dieser Zeit außerhalb auf ihrem Laubengrundstück am Teltowkanal auf. Die Schlüssel zur Wohnung will Winkler dem HoppeBd. VIIBl. 79 vgleich mitgegeben haben. Hoppe behauptet aber, daß Winkler sie zufolge einer zwischen ihnen beiden vorher getroffenen Verabredung EckeBd. VBl. 113 vHagelsbergerstraße dem zweiten „T“-Mann (Wachmann der Terroristen-Gruppe) ausgehändigt habe. Dieser ging als erster in das Haus Großbeerenstraße 20. Hoppe und Blau folgten. Einige Zeit später gingen weitere zwei Mann,Bd. VIBl. 51 vdarunter Fichtmann, hinein. Pohl, der mit bis zum Hause gegangen war, blieb zunächst in unmittelbarer Nähe des Hauses auf der anderen Straßenseite stehen. Er bemerkte Acosta und Winkler, die auf der Hausseite auf und abBd. VIBl. 52gingen. Nach einiger Zeit kamen beide zu ihmherüber und unterhielten sich mit ihm. BeideBd. VIIBl. 90 vwußten, daß mit Blau etwas vor sich gehen sollte und fragten Pohl, was in seiner Wohnung passiert sei. Pohl erzählte ihnen, daß man von Blau verschiedenes herausbekommen und daß man bei ihm gegessen hätte. Im Laufe der Unterhaltung, die sich nur um Blau drehte, erwähnte Winkler auch, daß er den Auftrag gehabt hätte, einen Korb zu besorgen; er habe diesBd. VIIBl. 91aber nicht getan, da es schon dunkel sei und er auch Zahnschmerzen hätte, zudem sei ja seinBd. VIIBl. 91Vater Schneidermeister und habe genug Decken, in die man nachher Blau einwickeln könne. Die Hauptsache sei, daß er nachher die Decke wiederbekäme. Winkler und Acosta gingen dann zu Schröder, wo sie über Nacht blieben.Bd. VIBl. 55Auf die Mitteilungen des erregten Acosta, daß der Spitzel Blau in der Großbeerenstraße sei, daß man verschiedenes schon von ihm herausbekommen habe, insbesondere, daß er den Abgeordneten Eichhorn für 50000 Mark ermorden sollte, Pohl stehe auf der Brücke und wisse Näheres, ging Schröder zur Großbeerenstraße, wo er Pohl an der Brücke traf. Nachdem sie sich längere Zeit unterhalten hatten und währenddessen auch auf und ab gegangen waren, kam ein Mann auf sie zu und forderte sie auf, bei dem Transport der inzwischen aus dem Hause Großbeerenstraße 20 geschafften, in eine Decke eingewickelten Leiche des Blau zu helfen. Schröder ging auf diese Aufforderung sofort hin, hob die Leiche auf, trug sie zum Kanal und warf sie ins Wasser. Hoppe, Schröder, Pohl und der eine Wachmann blieben dann noch zusammen und gingen zum Lokal von Maaß in der Bergmannstraße, während die anderen vier Männer der Terrorgruppe, unter ihnen Fichtmann, sich zerstreuten. Auf dem Wege zum Maaßschen Lokale erzählten Hoppe und der Wachmann die näheren Umstände der Ermordung: „Sie hättenBd. VIBl. 51Blau zunächst Wein mit Morphium zu trinken gegeben. Blau wäre eingeschlafen: Hoppe und der Wachmann hätten ihm die Schlinge um den Hals gelegt. Beim ersten Male sei Blau jedoch aufgewacht, und es sei ihnen gerade noch gelungen, die Schlinge von seinem Halse zu nehmen. Blau hätte sich gewundert, daß der Tisch abgerückt war, die Tür zu und drei fremde Leute im Zimmer waren. Sie hätten ihn beruhigt, er sei dann wieder eingeschlafen. Nunmehr hätten Hoppe und der Wachmann ihm die Schlinge um den Hals gelegt und zugezogen, während die beiden anderen Anwesenden sich auf die Knie des Blau geworfen hätten. Die beiden letzteren (darunter Fichtmann) hätten sich schlapp benommen; der eine Mann (Fichtmann) habe gezittert.“Hoppe, Fichtmann und Winkler bestreiten, sich strafbar gemacht zu haben.Bd. VBl. 93 vHoppe hat zunächst überhaupt zu Abrede gestellt, in der Versammlung in der Schule, in der Wohnung des Pohl und Winkler und mit Blau zusammengewesen zu sein. Erst nach hartnäckigemBd. VBl. 111 v,ff. 151Leugnen hat er dies schließlich zugegeben. Er sucht die Sache jetzt so darzustellen,Bd. VIBl. 18 ff.daß er die Wohnung des Winkler verlassen habe, als er merkte, daß man Blau umbringen wollte. Seine Angaben verdienen indes keinen Glauben und werden im übrigen durch die Bekundungen des Zeugen Pohl widerlegt. Diesen und den Mitangeschuldigten Winkler hat er auch zuBd. VBl. 9 vfalschen Angaben verleiten wollen. Als er und Pohl kurz nach ihrer Festnahme im Isoliergewahrsam zusammentrafen, stieß Hoppe den Pohl im Vorbeigehen an und sagte: „Wir kennen uns nicht.“ Später steckte er dem Winkler imBd. VIBl. 17Gefängnis einen Kassiber zu. Winkler aber kam nicht zum Lesen desselben, da er ihm vorher von dem Gefängnisbeamten Bruhnke abgenommen wurde. Auf die Frage des Bruhnke,Bd. VIIIBl. 90was er dem Winkler zugesteckt habe, erwiderte Hoppe: „Streichhölzer.“ Der Kassiber hatte folgenden Wortlaut:Bd. VIBl. 17„Lieber Willy! Aus dem Dir zugegangenen Haftbefehl gegen uns ersiehst Du ohne weiteres die Situation. Den Ernst derselben, soweit es sich um mich handelt, zu unterschätzen, wäre nicht möglich. Ich bitte Dich daher dringend, um das Schlimmste zu verhindern, mich, soweit es möglich ist, zu entlasten, wie ich es bei Dir auch dauernd bestrebt bin. Ich bitte Dich daher um folgendes: Bei der Verhandlung gestehe ein, daß Du die Wohnungsschlüssel auf sein Geheiß einem Menschen in braunem Anzug (Dir unbekannt) auf ein bestimmtes Parolewort (was Du aber vergessen hast) an der Hagelsbergerstraße Ecke Großbeerenstraße ausgehändigt hast. (Zeitpunkt etwa ½ Stunde nach meinem Besuch in Deiner Wohnung. Grund: Da ich noch etwas zu erledigen hatte und Du aber noch nicht angezogen warst, um mit herunterzugehen, mir also die Schlüssel nicht gleich mitgeben konntest.) Alles vorher Geschehene bleibt wie abgemacht (Sitzung abhalten usw.). Das wäre die 1. Bitte, die zu erfüllen wohl für Dich keine großen Schwierigkeiten machen kann. Jetzt jedoch zu einer anderen, etwas heikleren Frage, die für Dich aber auch noch kein allzugroßes Opfer bedeutet im Verhältnis zur Wichtigkeit derselben im Interesse meiner Person. Denn Du könntest mich damit retten und für Dich wäre die Sache dadurch immer noch zu ertragen. Und dann, l. W., kommt es doch hier nur darauf an, das Leben zu retten, alles andere wäre doch nur von kurzer Dauer, denn die Zeit arbeitet doch für uns. Mit dieser Hoffnung will ich Dir gleich meine 2. Bitte vortragen.Ich habe alles eingestanden.Bin auch zu Deiner Wohnung mit raufgegangen, aber nach einer ½ Stundewieder runtergekommen, da ich oben merkte,was die T.-Leute für Absichten hatten und ich aber damit nicht einverstanden war, sondern dafür war, Blau nur festzuhalten und dem Strolz u. a. gegenüberzustellen. Ich äußerte also meine Bedenken, worauf man mich als Feigling runterschickte. Ich bin alsonach ½ Stunde runtergekommenund nach Hause gegangen und in den Straßen umhergeirrt, und bin dann, erst halb aus Neugierde, halb aus Angst, ½ Stundebevor die T.-Leute mit Blau herunterkamen, wieder vor Deinem Hause angelangt und habe dort gestanden, bis man von oben runterkam. Im Protokoll habe ich nur angegeben, daß ich Acosta unten getroffen habe. Pohl dagegen hat auch Dich und Schröder angegeben. Ich brauche jetzt also entweder Dich oder Schröder als Alibi-Zeugen, der mich gesehen hat unten auf der Straße, während die anderen oben waren. Ich rechne da stark auf Dich, l. W. Nurweiß ich nicht, wann Du überhaupt unten standest, also ob bei meinemRunterkommenoderspäter, etwa ½ Stunde bevor die anderen runterkamen mit d. L. Äußere Dich, bitte, ausführlich über meine Bitte und Ausführung. Wenn Du gewillt bist, dann überlasse alles mir bis zur Verhandlung. Was oben in der Wohnung vorgeht, hast Du erst von Acosta erfahren. Mit kom. Gruß Erwin C. II 48. Wenn Du also willst, dann rufe ich Dich in der Verhandlung als Alibi-Zeugen an.“Bd. VIBl. 9Fichtmann stellt sogar in Abrede, mit in der Winklerschen Wohnung gewesen zu sein. Der Zeuge Pohl hat ihn aber als eine der beiden Personen erkannt, die hinter Hoppe und Blau in das Mordhaus hineingegangen sind und die später Wein aus der Teltower Straße geholt haben. Fichtmann ist nach den Angaben des Pohl auch beim Transport der Leiche nach dem Wasser vorangegangen und fortgelaufen, nachdem sieins Wasser geworfen war. Er ist auch von Hoppe als derjenige bezeichnet werden, der beiBd. VIBl. 164der Ausführung der Mordtat sich schlapp benommen und auf den Knien des Blau gelegen hatte. Sein Alibibeweis ist mißglückt. Nach derBd. VIIBl. 44Vorstrafe ist ihm die Mordtat auch zuzutrauen.Bd. VBl. 93 ff.,11 ff.Winkler erklärte anfangs, daß er von der ganzen Sache überhaupt nichts wüßte und zur fraglichen Zeit überhaupt nicht in Berlin, sondern mit seinen Eltern auf der Laube am TeltowkanalBd. VIBl. 51 ff., 89gewesen sei. Diese Angabe wurde von ihm später widerrufen. Er erklärte nunmehr,Bd. VIIIBl. 79 f.daß er dem Hoppe seine Wohnung zu einer „Sitzung“ zur Verfügung gestellt habe. Seine Angaben, die er dem Pohl gegenüber über das Besorgen des Korbes und über die Decken gemacht hat, sein ganzes auffälliges Verhalten während der Zeit, wo der Mord in seiner Wohnung ausgeführt wurde, und die Angaben des Hoppe in dem an ihn gerichteten Kassiber lassen erkennen, daß er in den Mordplan eingeweiht gewesen ist.Beweismittel:a) Angaben der 3 Angeschuldigten,b) Skizze Blatt Bd. II Bl. 31, Bild des Blau Bd. I. 31. 52, Lichtbilder Bd. V Bl. 155, Brief des Herm Bd. III Bl. 51. 19. (Abschriften: Bd. I. Bl. 50, Bd. III Bl. 7) Kassiber des Hoppe Bd. VI Bl. 13, Kasseauszug Bd. V Bl. 51 ff. Briefe des Leuschner Bd. V Bl. 73 f., Bd. VI Bl. 162 c,c) Vorstrafakten des Fichtmann: 67 J. 2099/19 Staatsanwaltschaft I Berlin.d) Sachverständige:Bd. IBl. 4 ff.1. Gerichtsarzt Professor Dr. Strauch in Berlin,Bd. IBl. 4 ff.2. Gerichtsarzt Geh. Medizinalrat Dr. Hoffmann in Berlin,Bd. IIBl. 85, 1323. Dr. Brüning von der Staatlichen Nahrungsmitteluntersuchungsanstalt in Berlin, Alexanderstraße 3/6,e) Zeugen:Bd. IIIBl. 3, 371. Schiffseigner Friedrich Kullmann in Züllichau, Oberweinberge,2. Kriminalkommissar Dr. Biermann in Berlin,3. Kriminalkommissar Trettin in Berlin,4. Kriminalkommissar Maslak in Berlin,Bd. IBl. 36 ff.,60, 68 v f.5. Mechaniker Walter Schreiber – Adresse wird noch angegeben –,Bd. IBl. 34 ff.,60 v f.6. Frau Mathilde Baumeister geb. Seidl in München, Badstraße,Bd. IBl. 54, 56,75 ff.7. Frau Gertrud Kaltenhauser in München – nähere Adresse wird noch angegeben –,Bd. IBl. 53, 65,68 ff.8. Student Hans Blumenfeld in München – nähere Adresse wird noch angegeben –,Bd. IBl. 59 ff.9. Landgerichtsrat Dr. Wiesehahn vom Landgericht I Berlin,10. Landrichter Marquard, Untersuchungsrichter beim Landgericht II Berlin,Bd. VBl. 31 ff.,144,151 v,175 a f.Bd. VIBl. 47 ff.,50 ff.,61, 97Bd. VIIBl. 93 v f.11. Lagerist Georg Pohl in Berlin, Gneisenaustraße 7a,Bd. VBl. 13 ff.,130Bd. VIBl. 11812. Frau Martha Pohl geb. Schubert in Berlin, Gneisenaustraße 7a,Bd. IIBl. 2913. Frau Maria Sprung geb. Stumpf in Berlin, Schleiermacherstraße 23,Bd. IIBl. 23 v14. Krim.-Wachtmeister Hencke in Berlin-Pankow, Talstraße 11,Bd. II Bl. 44Bd. VBl. 14415. Privatiere Gertrud Wollweber in Charlottenburg, Kantstraße 45, bei Janke,Bd. IIBl. 112Bd. IBl. 113 f.Bd. VIBl. 150Bd. VIIBl. 616. Lederarbeiter Max Leuschner in Berlin, Dresdener Straße 125,Bd. IIBl. 4617. Frau Martha Leuschner geb. Kallios in Berlin, Dresdener Straße 125,Bd. IIBl. 98 f., 12118. Edmund David de Samson – Adresse wird noch angegeben –,Bd. IIBl. 12019. Student Franz Stolz in Berlin, Weidenweg 38,Bd. IBl. 132 f.Bd. VBl. 41 v ff.20. Techniker Fritz Klust in Berlin, Katzbachstraße 23,Bd. VBl. 4 ff.21. Arbeiter Johann Pohl in Berlin, Nostitzstraße 49,Bd. VBl. 49 ff.,138 v22. Schlosser Jakob Schmitz in Berlin, Gneisenaustraße 28,Bd. VBl. 51 ff., 13523. Hilfsarbeiter Karl Hoffmann in Berlin, Nostitzstraße 45,Bd. VBl. 65 ff., 75Bd. VIBl. 10324. Eisendreher Alfred Geisler in Berlin, Großbeerenstraße 13 a,Bd. VBl. 35, 113Bd. VIBl. 54, 41 v f.25. Kutscher Paul Schröder in Berlin, Großbeerenstraße 30,Bd. VBl. 63 v26. Kaufmann Otto Mahlig in Sangerhausen,Bd. IVBl. 1 ff.27. Parteisekretär Wilhelm Peters in Magdeburg, Schillerstraße 47,Bd. VIIBl. 56 f.,100 f., 102 f.28. Schneider Max Eulenberger, z. Zt. im Gefängnis Leipzig in Haft,Bd. VIBl. 15429. Marta Kuschel in Berlin, Dunkerstraße 87,Bd. VIIBl. 4430. Paul Born in Berlin, Parochialstraße 1/2,Bd. VIIBl. 9031. Gefangenenaufseher Emil Bruhnke in Berlin, Untersuchungsgefängnis.Es wird beantragt,das Hauptverfahren zu eröffnen und die Verhandlung und Entscheidung der Sache vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin stattfinden zu lassen, sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen die Angeschuldigten Hoppe und Winkler aus den bisherigen Gründen anzuordnen.gez. Hagemann.

Der Erste Staatsanwaltbeim Landgericht II.2 c. J. 2691/19151

Berlin, den 25. Mai 1920.NW 52, Rathenower Str. 70.

Haft- und Schwurgerichtssache!Anklage.

Bd. VIBl. 951. Der Lederarbeiter (Schankwirt) MaxFichtmannaus Berlin, Parochialstraße 35, zur Zeit in der Strafanstalt Brandenburg a. d. H. in Sachen 67 J. 2899/19 Staatsanwaltschaft I Berlin in Strafhaft, geboren am 22. November 1899 Berlin, mosaisch, unverheiratet, vorbestraft (Strafregisterauszug folgt),

Bd. VBl. 89, 1112. der Kaufmann (Verkäufer von Broschüren) ErwinHoppeaus Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geboren 1. April 1899 Berlin, religionslos, unverheiratet, bestraft (neuer Strafregisterauszug folgt),

Bd. VBl. 98, 1093. der Schneidergeselle WilliWinkleraus Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geboren 16. September 1899 Berlin, evangelisch, unverheiratet, angeblich unbestraft (neuer Strafregisterauszug folgt),

werden angeklagt, zu Berlin zu Anfang August 1919

a)FichtmannundHoppegemeinschaftlich mit anderen den Inspektor Karl Blau vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung ausgeführt zu haben,

b)Winklerden Angeschuldigten Fichtmann und Hoppe und den anderen Mittätern bei Begehung des Verbrechens des Mordes zu a) durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben, – Verbrechen gegen §§ 211, 47, 49 Strafgesetzbuch.

Andas Landgericht II,Schwurgericht, hier

Ermittelungsergebnis.

Bd. IIBl. 3, 6Am Dienstag, dem 7. August 1919, vormittags 9 Uhr wurde vor dem Hause Königin-Augusta-Straße 31 die Leiche des landwirtschaftlichen Inspektors Karl Blau, geboren am 13. November 1891 Erfurt, zuletzt in Charlottenburg, Bayreuther Straße 10, aus dem Landwehrkanal gezogen. Der untere Körperteil war mit einer grauen wollenen Schlafdecke umhüllt, die unter den Knien zusammengeschlungen war. Die Leiche war mit einem Hanfstrick (in Waschleinenstärke) derart zusammengebunden, daß der Hals in einer Schlinge lag und die Knie bis zur Brust heraufgezogen waren. Der Tote war bekleidet; es fehlten nur Schuhe und Kopfbedeckung. Die Leichenöffnung ergab keine bestimmteBd. IBl. 7Bd. IIBl. 6, 87Bd. IIBl. 86, 138Todesursache. Die Ärzte sprachen sich dahin aus, daß der Verstorbene seinen Tod wahrscheinlich durch Zuschnüren des Halses gefunden hat. Der Sachverständige Dr. Brüning, der die bei dem Toten gefundenen Sachen (Strick, Kragen, Krawatte, Jackett, Weste, Hose, Hosenträger, Hemd, Unterhose, Vorhemd, Taschentuch, Decke) untersucht hat, konnte ebenfalls nicht feststellen, ob Mord oder Selbstmord vorlag, erklärte aber, daß gegen letzteren eine Anzahl von Momenten spreche, so insbesondere die Art der Verknotung, die Schlaufen und die Weite der Halsschlaufe. Die fortgesetzten Ermittelungen erbrachten die Gewißheit, daß Blau ermordet und daß diese Tat von kommunistisch-terroristischer Seite planmäßig ausgeführt worden war.

Blau hatte in München in Kommunistenkreisen als Spitzel verkehrt, insbesondere auch mit dem Möbelzeichner Franz Herm aus Hötensleben. Als die Kommunisten die Spitzeltätigkeit des Blau entdeckt hatten, war von ihnen seine gewaltsame Beseitigung beschlossen worden.Herm war offenbar dazu bestimmt worden, dieserhalb das Weitere zu veranlassen, insbesondere Blau nach Berlin zu bringen und ihn dann ermordenBd. IBl. 29 v, 35zu lassen. Herm hatte sich dem Zeugen Schreiber und der Frau Baumeister gegenüber schon vor Antritt der Reise in diesem Sinne geäußert. Am Abend des 29. Juli 1919 fuhrenBd. IBl. 29 vHerm, Blau, Schreiber und ein angeblicher Schuster von München ab. Die Reise ging zunächst nur bis Magdeburg, wo Herm wahrscheinlich die dortigen Kommunistenkreise in den Mordplan einweihte. In Magdeburg trennten sich die vier. Schreiber fuhr am 31. Juli 1919Bd. IBl. 31mittags über Schöningen nach Hötensleben zu den Eltern des Herm, wo er dessen Rückkehr aus Berlin abwarten sollte. Blau, der unterwegs von Schreiber gehört hatte, daß man ihn als Spitzel entlarvt und geplant hätte, ihn von Berlin nach Wien zu bringen und dort zu ermorden, dieser Nachricht aber keine allzu große Bedeutung beigemessen zu haben scheint, fuhr am Vormittage des 31. Juli 1919 von Magdeburg mit dem Zug nach Halle ab. In Halle wollten sich Herm, der nachkommen wollte, und Blau noch am selben Tage im Wartesaal II. Klasse treffen und von dort aus dann gemeinschaftlich nach BerlinBd. VBl. 38 v f.fahren. Blau scheint, bevor er nach Halle kam, noch vorher in Sangerhausen gewesen zu sein. Wie der Zeuge Mahlig bekundet, hat Blau Ende Juli oder am 1. August 1919 bei ihm in Sangerhausen vorgesprochen. Er hat ihm von seinen politischen Reisen und Taten erzählt und auch erwähnt, daß man ihm von der gegnerischen Seite nach dem Leben trachte, und daß es bei ihm auf Leben und Tod gehe, daß er wieder eine große Sache vorhätte und er ein gemachter Mann wäre, wenn diese ihm glückte. Blau und Herm scheinen sich dann auch in Halle getroffen zu haben und von dort nach Berlin gefahren zu sein. Daß Herm in Berlin war, geht aus derAussage des Zeugen Schreiber und seinem BriefeBd. IBl. 31 vBd. IIIBl. 19 eAbschriftenBd. IBl. 50Bd. IIIBl. 7an die Kaltenhauser vom 3. August 1919 hervor. Wie Schreiber bekundet, ist Herm am 2. August 1919 abends sehr aufgeregt und bleich in Hötensleben erschienen. Er sagte, daß er direkt aus Berlin käme und entgegnete auf die Frage des Schreiber, wo Blau sei, daß für Blau bereits gesorgt sei, er (Schreiber) werde über Blau das Nähere noch früh genug erfahren. Weiteren Fragen über Blau wich Herm jedesmal aus, erwähnte aber doch einmal, daß er von MünchenBd. IBl. 33aus die Berliner Genossen verständigt hatte, daß er mit Blau nach Berlin kommen würde.

In dem Briefe vom 3. August 1919 schrieb er von Hötensleben an die Kaltenhauser in München folgendes:

Bd. IIIBl. 19 e„Werte Genossin Kaltenhauser! Hoffentlich treffen Sie diese Zeilen bei gutem Befinden an. Ich bin gestern gut angekommen. Den Spitzel Blau habe ich, da ich nicht anders konnte, von München mit fortgenommen undunterwegs besorgt. Er wird so bald nicht wieder in München auftauchen.Ich hatte noch einen Ausweis bei ihm gesehen, nach welchem er für die Fahndungsabteilung in München arbeitet. Dieser Ausweis war am 23. Juli ausgestellt und mit einem Polizeistempel versehen. Der Fall B. hat mir zirka 200 Mark gekostet. Hier in Magdeburg bei der K. P. D. war ein Meyer, welcher von der K. P. D. beauftragt sein will, nachSchuhmannzu suchen. Der Mensch ist nach der Beschreibung der von mir kaltgestellte Dr. Frey (Franz?) aus Zürich, ich nehme an, daß er ein Spitzel ist. Freundlichen Gruß an Genossen Blumenfeld, ich habe die beiden gut untergebracht. Papiere treffen in den nächsten Tagen ein. Grüßen Sie den Genossen Weber bei Corl, ich habe seinen Bruder getroffen, es geht ihm gut, er wird mich besuchen. Wenn Blumenfeld noch einige dort hat, kann er sie in 14 Tagenzu mir senden. Herr Kämpfer soll seine Revolutionen machen, die sich mit dem Gesetz vereinbaren lassen (komisch?). Also seien Sie und Ihre Tochter und Schwester recht herzlich von mir gegrüßt, Ihr Franz Herm. Freundlichen Gruß an die Bekannten.“ Diesen Brief gabBd. IBl. 31 vHerm dem Schreiber mit der Bitte, daß er ihn sofort als Eilbrief und eingeschrieben zur Post nach Hötensleben bringen sollte. Als Quittung über die Abgabe des Briefes auf der Post sollte Schreiber ihm den Postschein bringen. Da Schreiber ahnte, daß in dem Briefe etwas Wichtiges stünde, nahm er ein anderes Kuvert und schrieb die Adresse der Kaltenhauser darauf. In das Kuvert legte er einen leeren Briefbogen und gab es dann zur Post. Den Postschein gab er dem Herm. Den Brief des Herm an die Kaltenhauser gab er nicht auf. Als Herm später in der Zeitung von der Auffindung der LeicheBd. IBl. 38des Blau las, freute er sich darüber, daß man bei Blau einen Selbstmord vermutete. Da in der Zeitung auch stand, daß für die Aufklärung im Falle einer Ermordung des Blau 5000 Mark ausgesetzt seien, sagte Herm noch zu Schreiber, daß er ihn hoffentlich wegen der 5000 Mark nicht verraten würde. Um Herm vollständig sicher zu machen, klopfte Schreiber ihm auf die Schulter und sagte, er sei auch zufrieden, daß so ein Lump von der Bildfläche verschwinde. Unmittelbar im Anschluß an das Lesen der Zeitungsnotiz gab Herm dem Schreiber den Auftrag, sofort nach Braunschweig zum Büro der K. P. D. zu fahren und dort darauf zu dringen, daß die schriftlichen Aufzeichnungen des Herm vor seinen, Schreibers, Augen vernichtet würden. Schreiber fuhr auch nach Braunschweig, hörte dort aber, daß die schriftlichen Angaben des Herm über Blau dort bereits vernichtet wären, nachdem man die Ermordung des Blau in der Zeitung gelesen hatte. Als Schreiber nachHötensleben zurückkehrte, erfuhr er von dem Bruder des Herm, daß letzterer nach München gefahren sei, um seinen an die Kaltenhauser gerichteten Brief vom 3. August 1919 in die Hände zu bekommen und zu vernichten. Am nächsten Tage (12. August 1919) fuhr Schreiber nach Magdeburg zum Büro der K. P. D., trug den ihm schon vorher erteilten Auftrag des Herm, seine Aufzeichnungen über Blau zu vernichten, vor und sah auch, daß demgemäß die Aufzeichnungen zerrissen und verbrannt wurden. Vom Büro der K. P. D. ging Schreiber in das Büro der U. S. P. D. zu Peters. Von diesem hörte er, daß er die Aufzeichnung über Blau bereits beim Lesen der Zeitungsnachrichten über den FallBd. IBl. 32 v33Blau vernichtet hätte. Als Schreiber von Magdeburg nach Hötensleben zurückgekehrt war, konnte er sich dort nicht mehr länger aufhalten, da er seines Lebens dort nicht mehr sicher war und von Genossen, die wahrscheinlich von Herm nach Entdeckung der Briefunterschlagung gedungen waren, um ihn als wichtigen Belastungszeugen zu beseitigen, dieserhalb gesucht wurde. Es gelang dem Schreiber aber, den ihn verfolgenden und auf ihn schießenden Genossen zu entkommen.

Bd. IIBl. 25Blau wollte am Nachmittage des 1. August 1919 seine in Charlottenburg, Bayreuther Straße 19, wohnende Ehefrau besuchen, erfuhr aber von der Portierfrau Nowak, daß diese nicht zu Hause war. Am Abend desselben Tages suchte Blau die kommunistische Versammlung, die in der Aula des Friedrichs-Realgymnasiums in Berlin, Mittenwalder Straße 34, stattfand und von Leuschner, dem Vorsteher des 3. Bezirks der K. P. D., geleitet wurde, auf. Ob er allein oder mit anderen, insbesondere mit Herm dorthin gegangen ist, konnte bisher nicht festgestellt werden. Nach Lage der Sache ist aber anzunehmen, daß er mit Herm oder jedenfalls aufdessen Veranlassung in die Versammlung gegangen ist. Schon in der Versammlung wurde Blau von einem Teil der anwesenden Genossen zur Rede gestellt. Dies setzte sich nach Schluß der Versammlung auf der Straße fort. Blau suchte sich zu verteidigen, fand aber keinen Glauben bei den Genossen. Diese beschlossen vielmehr, um Blau vollends zu überführen, noch den Zeugen Stolz (Strolz) heranzuführen. Zu diesem Zwecke wurden Hoppe und noch ein Genosse fortgesandt. Die anderen, unter denen sich Leuschner, Pohl sen. und jun., Geisler, Schröder, Klust, Gentz, Schmitz, Hoffmann und Acosta (Mendelsohn) befanden, gingen mit Blau durch die Mittenwalder-, Bergmann- und Kreuzbergstraße nach dem Viktoriapark (Ecke Großbeerenstraße). Schon unterwegs war davon die Rede, daß Blau umgebracht werden sollte. Man sprach insbesondere davon, daß er auf dem Tempelhofer Felde erschossen werden sollte. Von diesem Vorhaben wurde aber zunächst mit Rücksicht auf die große Anzahl der Anwesenden Abstand genommen. Am Viktoriapark kamen nach einiger Zeit die beiden nach Stolz entsandten Genossen in einem Auto zurück. Sie brachten die Nachricht, daß sie Stolz nicht getroffenBd. VBl. 52 vhätten. Pohl jun. erklärte sich bereit, Blau in seiner Wohnung, Gneisenaustraße 7a,Bd. VBl. 112 vaufzunehmen. Hoppe und Geisler kamen mit, angeblich nur, um aufzupassen, daß Blau nicht entwische. Hoppe hatte aber offenbar die Absicht, Blau in der Wohnung des Pohl zu ermorden.Bd. VIBl. 47 vHoppe äußerte sich jedenfalls am nächsten Tage zu Pohl in diesem Sinne und bemerkte dabei, daß er einen Korb besorgen und die Leiche fortschaffen würde. Pohl und seine Frau gingen aber darauf nicht ein. Im Laufe des 3. August 1919 entfernte sich Geisler. AmBd. VIBl. 47 vMorgen war bereits der Genosse, der mit Hoppe am Abend vorher den Stolz holen sollte, in derPohlschen Wohnung erschienen und hatte mit Hoppe auf dem Korridor verhandelt. Pohl hörte, daß er zu Hoppe sagte, er hätte niemand gefunden. Der Betreffende kam vormittags nochmals, und zwar mit zwei Männern, die feldgraue Uniform trugen. Der eine Wachmann, welcher einen Revolver trug, blieb in der Wohnung. Weitere vier Mann bewachten das Haus. Ein Mann in braunem Anzug, der gegen Mittag herauf kam, erklärte, er sei von der „T-Terroristengruppe“,Bd. VBl. 113die unten das Haus bewache, er gab dem Hoppe auch eine Flasche, die Morphium enthielt. Ihr Vorhaben, Blau schon inBd. VBl. 113,45 vder Pohlschen Wohnung umzubringen, scheiterte an dem Widerstande der Eheleute Pohl, die offenbar aus Angst nicht dulden wollten, daß die Tat bei ihnen ausgeführt wurde. Es blieb dem Hoppe daher nichts anderes übrig, als sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Er ging daher zu seinem Jugendfreunde Winkler, der bei seinen Eltern in der Großbeerenstraße 20 wohnte. Dieser stellte ihm die Wohnung zur Verfügung. Die Eltern des Winkler hielten sich während dieser Zeit außerhalb auf ihrem Laubengrundstück am Teltowkanal auf. Die Schlüssel zur Wohnung will Winkler dem HoppeBd. VIIBl. 79 vgleich mitgegeben haben. Hoppe behauptet aber, daß Winkler sie zufolge einer zwischen ihnen beiden vorher getroffenen Verabredung EckeBd. VBl. 113 vHagelsbergerstraße dem zweiten „T“-Mann (Wachmann der Terroristen-Gruppe) ausgehändigt habe. Dieser ging als erster in das Haus Großbeerenstraße 20. Hoppe und Blau folgten. Einige Zeit später gingen weitere zwei Mann,Bd. VIBl. 51 vdarunter Fichtmann, hinein. Pohl, der mit bis zum Hause gegangen war, blieb zunächst in unmittelbarer Nähe des Hauses auf der anderen Straßenseite stehen. Er bemerkte Acosta und Winkler, die auf der Hausseite auf und abBd. VIBl. 52gingen. Nach einiger Zeit kamen beide zu ihmherüber und unterhielten sich mit ihm. BeideBd. VIIBl. 90 vwußten, daß mit Blau etwas vor sich gehen sollte und fragten Pohl, was in seiner Wohnung passiert sei. Pohl erzählte ihnen, daß man von Blau verschiedenes herausbekommen und daß man bei ihm gegessen hätte. Im Laufe der Unterhaltung, die sich nur um Blau drehte, erwähnte Winkler auch, daß er den Auftrag gehabt hätte, einen Korb zu besorgen; er habe diesBd. VIIBl. 91aber nicht getan, da es schon dunkel sei und er auch Zahnschmerzen hätte, zudem sei ja seinBd. VIIBl. 91Vater Schneidermeister und habe genug Decken, in die man nachher Blau einwickeln könne. Die Hauptsache sei, daß er nachher die Decke wiederbekäme. Winkler und Acosta gingen dann zu Schröder, wo sie über Nacht blieben.Bd. VIBl. 55Auf die Mitteilungen des erregten Acosta, daß der Spitzel Blau in der Großbeerenstraße sei, daß man verschiedenes schon von ihm herausbekommen habe, insbesondere, daß er den Abgeordneten Eichhorn für 50000 Mark ermorden sollte, Pohl stehe auf der Brücke und wisse Näheres, ging Schröder zur Großbeerenstraße, wo er Pohl an der Brücke traf. Nachdem sie sich längere Zeit unterhalten hatten und währenddessen auch auf und ab gegangen waren, kam ein Mann auf sie zu und forderte sie auf, bei dem Transport der inzwischen aus dem Hause Großbeerenstraße 20 geschafften, in eine Decke eingewickelten Leiche des Blau zu helfen. Schröder ging auf diese Aufforderung sofort hin, hob die Leiche auf, trug sie zum Kanal und warf sie ins Wasser. Hoppe, Schröder, Pohl und der eine Wachmann blieben dann noch zusammen und gingen zum Lokal von Maaß in der Bergmannstraße, während die anderen vier Männer der Terrorgruppe, unter ihnen Fichtmann, sich zerstreuten. Auf dem Wege zum Maaßschen Lokale erzählten Hoppe und der Wachmann die näheren Umstände der Ermordung: „Sie hättenBd. VIBl. 51Blau zunächst Wein mit Morphium zu trinken gegeben. Blau wäre eingeschlafen: Hoppe und der Wachmann hätten ihm die Schlinge um den Hals gelegt. Beim ersten Male sei Blau jedoch aufgewacht, und es sei ihnen gerade noch gelungen, die Schlinge von seinem Halse zu nehmen. Blau hätte sich gewundert, daß der Tisch abgerückt war, die Tür zu und drei fremde Leute im Zimmer waren. Sie hätten ihn beruhigt, er sei dann wieder eingeschlafen. Nunmehr hätten Hoppe und der Wachmann ihm die Schlinge um den Hals gelegt und zugezogen, während die beiden anderen Anwesenden sich auf die Knie des Blau geworfen hätten. Die beiden letzteren (darunter Fichtmann) hätten sich schlapp benommen; der eine Mann (Fichtmann) habe gezittert.“

Hoppe, Fichtmann und Winkler bestreiten, sich strafbar gemacht zu haben.

Bd. VBl. 93 vHoppe hat zunächst überhaupt zu Abrede gestellt, in der Versammlung in der Schule, in der Wohnung des Pohl und Winkler und mit Blau zusammengewesen zu sein. Erst nach hartnäckigemBd. VBl. 111 v,ff. 151Leugnen hat er dies schließlich zugegeben. Er sucht die Sache jetzt so darzustellen,Bd. VIBl. 18 ff.daß er die Wohnung des Winkler verlassen habe, als er merkte, daß man Blau umbringen wollte. Seine Angaben verdienen indes keinen Glauben und werden im übrigen durch die Bekundungen des Zeugen Pohl widerlegt. Diesen und den Mitangeschuldigten Winkler hat er auch zuBd. VBl. 9 vfalschen Angaben verleiten wollen. Als er und Pohl kurz nach ihrer Festnahme im Isoliergewahrsam zusammentrafen, stieß Hoppe den Pohl im Vorbeigehen an und sagte: „Wir kennen uns nicht.“ Später steckte er dem Winkler imBd. VIBl. 17Gefängnis einen Kassiber zu. Winkler aber kam nicht zum Lesen desselben, da er ihm vorher von dem Gefängnisbeamten Bruhnke abgenommen wurde. Auf die Frage des Bruhnke,Bd. VIIIBl. 90was er dem Winkler zugesteckt habe, erwiderte Hoppe: „Streichhölzer.“ Der Kassiber hatte folgenden Wortlaut:

Bd. VIBl. 17„Lieber Willy! Aus dem Dir zugegangenen Haftbefehl gegen uns ersiehst Du ohne weiteres die Situation. Den Ernst derselben, soweit es sich um mich handelt, zu unterschätzen, wäre nicht möglich. Ich bitte Dich daher dringend, um das Schlimmste zu verhindern, mich, soweit es möglich ist, zu entlasten, wie ich es bei Dir auch dauernd bestrebt bin. Ich bitte Dich daher um folgendes: Bei der Verhandlung gestehe ein, daß Du die Wohnungsschlüssel auf sein Geheiß einem Menschen in braunem Anzug (Dir unbekannt) auf ein bestimmtes Parolewort (was Du aber vergessen hast) an der Hagelsbergerstraße Ecke Großbeerenstraße ausgehändigt hast. (Zeitpunkt etwa ½ Stunde nach meinem Besuch in Deiner Wohnung. Grund: Da ich noch etwas zu erledigen hatte und Du aber noch nicht angezogen warst, um mit herunterzugehen, mir also die Schlüssel nicht gleich mitgeben konntest.) Alles vorher Geschehene bleibt wie abgemacht (Sitzung abhalten usw.). Das wäre die 1. Bitte, die zu erfüllen wohl für Dich keine großen Schwierigkeiten machen kann. Jetzt jedoch zu einer anderen, etwas heikleren Frage, die für Dich aber auch noch kein allzugroßes Opfer bedeutet im Verhältnis zur Wichtigkeit derselben im Interesse meiner Person. Denn Du könntest mich damit retten und für Dich wäre die Sache dadurch immer noch zu ertragen. Und dann, l. W., kommt es doch hier nur darauf an, das Leben zu retten, alles andere wäre doch nur von kurzer Dauer, denn die Zeit arbeitet doch für uns. Mit dieser Hoffnung will ich Dir gleich meine 2. Bitte vortragen.Ich habe alles eingestanden.Bin auch zu Deiner Wohnung mit raufgegangen, aber nach einer ½ Stundewieder runtergekommen, da ich oben merkte,was die T.-Leute für Absichten hatten und ich aber damit nicht einverstanden war, sondern dafür war, Blau nur festzuhalten und dem Strolz u. a. gegenüberzustellen. Ich äußerte also meine Bedenken, worauf man mich als Feigling runterschickte. Ich bin alsonach ½ Stunde runtergekommenund nach Hause gegangen und in den Straßen umhergeirrt, und bin dann, erst halb aus Neugierde, halb aus Angst, ½ Stundebevor die T.-Leute mit Blau herunterkamen, wieder vor Deinem Hause angelangt und habe dort gestanden, bis man von oben runterkam. Im Protokoll habe ich nur angegeben, daß ich Acosta unten getroffen habe. Pohl dagegen hat auch Dich und Schröder angegeben. Ich brauche jetzt also entweder Dich oder Schröder als Alibi-Zeugen, der mich gesehen hat unten auf der Straße, während die anderen oben waren. Ich rechne da stark auf Dich, l. W. Nurweiß ich nicht, wann Du überhaupt unten standest, also ob bei meinemRunterkommenoderspäter, etwa ½ Stunde bevor die anderen runterkamen mit d. L. Äußere Dich, bitte, ausführlich über meine Bitte und Ausführung. Wenn Du gewillt bist, dann überlasse alles mir bis zur Verhandlung. Was oben in der Wohnung vorgeht, hast Du erst von Acosta erfahren. Mit kom. Gruß Erwin C. II 48. Wenn Du also willst, dann rufe ich Dich in der Verhandlung als Alibi-Zeugen an.“

Bd. VIBl. 9Fichtmann stellt sogar in Abrede, mit in der Winklerschen Wohnung gewesen zu sein. Der Zeuge Pohl hat ihn aber als eine der beiden Personen erkannt, die hinter Hoppe und Blau in das Mordhaus hineingegangen sind und die später Wein aus der Teltower Straße geholt haben. Fichtmann ist nach den Angaben des Pohl auch beim Transport der Leiche nach dem Wasser vorangegangen und fortgelaufen, nachdem sieins Wasser geworfen war. Er ist auch von Hoppe als derjenige bezeichnet werden, der beiBd. VIBl. 164der Ausführung der Mordtat sich schlapp benommen und auf den Knien des Blau gelegen hatte. Sein Alibibeweis ist mißglückt. Nach derBd. VIIBl. 44Vorstrafe ist ihm die Mordtat auch zuzutrauen.

Bd. VBl. 93 ff.,11 ff.Winkler erklärte anfangs, daß er von der ganzen Sache überhaupt nichts wüßte und zur fraglichen Zeit überhaupt nicht in Berlin, sondern mit seinen Eltern auf der Laube am TeltowkanalBd. VIBl. 51 ff., 89gewesen sei. Diese Angabe wurde von ihm später widerrufen. Er erklärte nunmehr,Bd. VIIIBl. 79 f.daß er dem Hoppe seine Wohnung zu einer „Sitzung“ zur Verfügung gestellt habe. Seine Angaben, die er dem Pohl gegenüber über das Besorgen des Korbes und über die Decken gemacht hat, sein ganzes auffälliges Verhalten während der Zeit, wo der Mord in seiner Wohnung ausgeführt wurde, und die Angaben des Hoppe in dem an ihn gerichteten Kassiber lassen erkennen, daß er in den Mordplan eingeweiht gewesen ist.

Beweismittel:

a) Angaben der 3 Angeschuldigten,

b) Skizze Blatt Bd. II Bl. 31, Bild des Blau Bd. I. 31. 52, Lichtbilder Bd. V Bl. 155, Brief des Herm Bd. III Bl. 51. 19. (Abschriften: Bd. I. Bl. 50, Bd. III Bl. 7) Kassiber des Hoppe Bd. VI Bl. 13, Kasseauszug Bd. V Bl. 51 ff. Briefe des Leuschner Bd. V Bl. 73 f., Bd. VI Bl. 162 c,

c) Vorstrafakten des Fichtmann: 67 J. 2099/19 Staatsanwaltschaft I Berlin.

d) Sachverständige:

Bd. IBl. 4 ff.1. Gerichtsarzt Professor Dr. Strauch in Berlin,

Bd. IBl. 4 ff.2. Gerichtsarzt Geh. Medizinalrat Dr. Hoffmann in Berlin,

Bd. IIBl. 85, 1323. Dr. Brüning von der Staatlichen Nahrungsmitteluntersuchungsanstalt in Berlin, Alexanderstraße 3/6,

e) Zeugen:

Bd. IIIBl. 3, 371. Schiffseigner Friedrich Kullmann in Züllichau, Oberweinberge,

2. Kriminalkommissar Dr. Biermann in Berlin,

3. Kriminalkommissar Trettin in Berlin,

4. Kriminalkommissar Maslak in Berlin,

Bd. IBl. 36 ff.,60, 68 v f.5. Mechaniker Walter Schreiber – Adresse wird noch angegeben –,

Bd. IBl. 34 ff.,60 v f.6. Frau Mathilde Baumeister geb. Seidl in München, Badstraße,

Bd. IBl. 54, 56,75 ff.7. Frau Gertrud Kaltenhauser in München – nähere Adresse wird noch angegeben –,

Bd. IBl. 53, 65,68 ff.8. Student Hans Blumenfeld in München – nähere Adresse wird noch angegeben –,

Bd. IBl. 59 ff.9. Landgerichtsrat Dr. Wiesehahn vom Landgericht I Berlin,

10. Landrichter Marquard, Untersuchungsrichter beim Landgericht II Berlin,

Bd. VBl. 31 ff.,144,151 v,175 a f.Bd. VIBl. 47 ff.,50 ff.,61, 97Bd. VIIBl. 93 v f.11. Lagerist Georg Pohl in Berlin, Gneisenaustraße 7a,

Bd. VBl. 13 ff.,130Bd. VIBl. 11812. Frau Martha Pohl geb. Schubert in Berlin, Gneisenaustraße 7a,

Bd. IIBl. 2913. Frau Maria Sprung geb. Stumpf in Berlin, Schleiermacherstraße 23,

Bd. IIBl. 23 v14. Krim.-Wachtmeister Hencke in Berlin-Pankow, Talstraße 11,

Bd. II Bl. 44Bd. VBl. 14415. Privatiere Gertrud Wollweber in Charlottenburg, Kantstraße 45, bei Janke,

Bd. IIBl. 112Bd. IBl. 113 f.Bd. VIBl. 150Bd. VIIBl. 616. Lederarbeiter Max Leuschner in Berlin, Dresdener Straße 125,

Bd. IIBl. 4617. Frau Martha Leuschner geb. Kallios in Berlin, Dresdener Straße 125,

Bd. IIBl. 98 f., 12118. Edmund David de Samson – Adresse wird noch angegeben –,

Bd. IIBl. 12019. Student Franz Stolz in Berlin, Weidenweg 38,

Bd. IBl. 132 f.Bd. VBl. 41 v ff.20. Techniker Fritz Klust in Berlin, Katzbachstraße 23,

Bd. VBl. 4 ff.21. Arbeiter Johann Pohl in Berlin, Nostitzstraße 49,

Bd. VBl. 49 ff.,138 v22. Schlosser Jakob Schmitz in Berlin, Gneisenaustraße 28,

Bd. VBl. 51 ff., 13523. Hilfsarbeiter Karl Hoffmann in Berlin, Nostitzstraße 45,

Bd. VBl. 65 ff., 75Bd. VIBl. 10324. Eisendreher Alfred Geisler in Berlin, Großbeerenstraße 13 a,

Bd. VBl. 35, 113Bd. VIBl. 54, 41 v f.25. Kutscher Paul Schröder in Berlin, Großbeerenstraße 30,

Bd. VBl. 63 v26. Kaufmann Otto Mahlig in Sangerhausen,

Bd. IVBl. 1 ff.27. Parteisekretär Wilhelm Peters in Magdeburg, Schillerstraße 47,

Bd. VIIBl. 56 f.,100 f., 102 f.28. Schneider Max Eulenberger, z. Zt. im Gefängnis Leipzig in Haft,

Bd. VIBl. 15429. Marta Kuschel in Berlin, Dunkerstraße 87,

Bd. VIIBl. 4430. Paul Born in Berlin, Parochialstraße 1/2,

Bd. VIIBl. 9031. Gefangenenaufseher Emil Bruhnke in Berlin, Untersuchungsgefängnis.

Es wird beantragt,

das Hauptverfahren zu eröffnen und die Verhandlung und Entscheidung der Sache vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin stattfinden zu lassen, sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen die Angeschuldigten Hoppe und Winkler aus den bisherigen Gründen anzuordnen.

gez. Hagemann.

Dem Staatsanwalt liegen nur zwei Dokumente vor: der Brief des Herm, der besagt, daß er den Blau „besorgt“ habe. Dies „besorgt“ kann sehr viel bedeuten; kann aber auch nur enthalten, daß er eine Absicht ausgeführt habe; gleichgültig welche; etwa die, den Mann im Norden Deutschlands zu verankern; „der kommt so bald nicht wieder nach München.“ Außerdem war Herm während der fraglichen Zeit nicht in Berlin; wenigstens ist Verbindung zwischen ihm und den Berlinern nicht nachgewiesen; im Gegenteil scheint festzustehen, daß Blau sich allein nach Berlin begab und sich freiwillig in der Versammlung im Friedrichsrealgymnasium einfand. Hätte man ihn gefangen gehalten, dann hätte man ihn nicht vor vielen Leuten herumgezogen – und ihm nicht gestattet, den Mahlig und seine Frau aufzusuchen. Der Brief des Herm scheint Blaus Münchener Tätigkeit zu liquidieren, ohne in direkter Beziehung zu den Berliner Ereignissen zu stehen. Er erhärtet bestenfalls, daß man in Bayern Blaus Spitzelrolle erkannt hatte und Sorge trug, ihn abzuschieben.

Das zweite Schriftstück ist der Kassiber des Hoppe. In diesem steht, daß der Schreiber alles gestanden habe; er fragt nun den Winkler,ob er ihn auf der Straße vor dem Mordhause gesehen habe, und bittet ihn, falls das der Fall sei, dies zu bezeugen. Die Tatsache des Kassibers kann man nicht als Schuldbeweis zählen: die monatelange Einzelhaft wirkt zermürbend und läßt jedes Mittel ergreifen. Über die Vorgänge in der Winklerschen Wohnung ist nichts gesagt; als Quelle ihrer Kenntnis wird Acosta angegeben, jener Acosta, von dem öfter gesprochen wird, doch den zu verhaften nicht gelungen ist. Das Dokument ergibt nur, daß mehrere Leute, unter ihnen Winkler, Acosta, Hoppe, sich damals auf der Straße herumtrieben – was andere Aussagen bestätigen. Daß der verdächtigte Hoppe versucht, einen der Mitanwesenden dazu zu veranlassen, seine und damit auch Hoppes Anwesenheit zu gestehen, ist verständlich – ohne die Tat zu erhellen.

Alles andere sind Aussagen, bei denen der Untersuchende kaum zu entscheiden vermag, ob die Sprechenden immer subjektiv bei der Wahrheit bleiben. Man wird infolgedessen versuchen, das herauszuklauben, was an objektiv Historischem berichtet wird. Die Gespräche und gar durch Dritte berichtete Worte sind schon vorsichtiger zu verwerten, am zweifelhaftesten sind aber Aussagen, die Zusammenhänge betreffen: da schiebt sich oft die eigene Kombination vor die Dinge und,wenn einer lügen will, wird er zuerst eine andere Ansicht haben, dann Gespräche verändern; erst zuletzt und im Notfall wird er Tatsachen leugnen oder erfinden: weil ihm das am leichtesten nachgewiesen werden kann.

Im Juli 1919 war in München eine aufgeregte Zeit. Am 1. Mai war die Räterepublik gefallen. Die Kämpfe und Verhaftungen hatten durch Wochen gedauert, noch jetzt war das große Aufräumen in Gang: täglich Verhaftungen, Verhandlungen, täglich Gefahr.

p. 45In dieser Zeit verkehrte in Münchener Kommunistenkreisen ein gewisser Blau. Kommunistenkreise waren damals illegal und bedroht; Blau lief in dieser Illegalität und Bedrohung herum und führte vermutlich das Leben der Geflüchteten: Übernachten da und dort bei Genossen, Treffpunkte in entlegenen Wirtshäusern da und dort, alles geheim und verborgen.

p. 46Am 29. Juli fuhr Blau mit drei Begleitern nach Magdeburg. Deren Namen sind Schreiber, Herm und ein gewisser Schuster. Vermutlich war die Partei die Mittlerin ihrer Bekanntschaft; ob sie persönlich voneinandergewußt haben, ist unbestimmt. Jedenfalls steht der Name Schuster in Fragezeichen.

p. 46In Magdeburg scheinen sich die vier getrennt zu haben: von Schuster ist keine Erwähnung mehr, Schreiber fuhr nach Hötensleben zu den Eltern des Herm und blieb dort bis nach Auffindung der Leiche (7. August).

p. 47Wo Herm geblieben war, ist nicht nachgewiesen; doch kam er noch vor der Ermordung des Blau am 2. August abends bei seinen Eltern in Hötensleben an; nach Angabe des Schreiber aus Berlin.

p. 46Blau war am 31. Juli vormittags allein bei einem gewissen Mahlig in Sangerhausen, amp. 491. August nachmittags, wieder ohne Begleitung, in Berlin, Bayreuther Straße 10, beim Portier Nowak des Hauses, in dem seine Frau wohnte.

p. 49Vom 1. August abends an ist Blaus Aufenthalt lückenlos festgestellt. Er taucht auf in einer Kommunistenversammlung in der Mittenwalder Straße zu Berlin. Die Versammlung wurde von dem Lederarbeiterp. 50Leuschner geleitet. Noch während der Versammlung geriet Blau mit Anwesenden in lebhafte Besprechung; nachher bewegte er sich mit einem Trupp in der Richtung zum Viktoriapark.

Als seine Begleiter wurden festgestellt: Acosta, Geißler, Gentz, Kluft, Leuschner,Pohl jun. und sen., Schmidt, Schröder. Später kamen dazu noch Hoppe und noch ein Mann, der als erster Unbekannter mit (1) bezeichnet sei.

p. 50In der Nähe des Viktoriaparkes trennte sich der Trupp und Blau ging mit Hoppe und Geißler in die Wohnung der beiden Pohl, wo anscheinend geschlafen wurde.

Am Morgen des 2. August ging Geißler weg. Später kam der Mann (1), rief Hoppe und sprach mit ihm auf dem Flur; ging und kam mit zwei Feldgrauen (2), (3) zurück; weitere vier Mann (4), (5), (6), (7) waren auf der Straße und bewachten das Haus.

Weiter kam ein Mann in braunem Anzug (8), der eine Flasche hatte, in der nach seinen Angaben Morphium war; dieser sprach mit Hoppe und ging dann.

p. 51Im Laufe des 2. August fand der Umzug in die zur Zeit leere Wohnung der Eheleute Winkler statt. Der junge Winkler verließ die Wohnung, ehe Blau und seine Begleiter ankamen und händigte auf der Straße den Schlüssel entweder dem Hoppe oder einem der Wachleute (1)-(7) aus.

In die Wohnung ging zuerst dieser Wachmann, später erst kamen Blau und Hoppe; einige andere, vermutlich welche der Wachleute (1-7), werden nachgefolgt sein, der Rest soll als Posten auf der Straße gestandenhaben. Auch Fichtmann soll das Haus betreten haben.

p. 52Auf der Straße trafen sich Neugierige; Pohl, Winkler, Acosta sind genannt; sie standen dort bis in die Nacht. Dann gingen Winkler und Acosta zu Schröder, um dort zu schlafen; sie trafen Schröder zu Hause und sprachen mit ihm.

Schröder ging daraufhin fort und begegnete Pohl in der Nähe der Winklerschen Wohnung; zu beiden trat einer der Wachleute und forderte sie auf, die Leiche mittragen zu helfen.

Schröder folgte dem Mann; der Körper, in eine Decke gewickelt, war schon auf der Straße. Schröder nahm ihn auf und warf ihn in den Kanal – aus dem er am 7. gezogen wurde.

Anwesend waren noch Pohl, Schröder, Hoppe und ein Wachmann (die in das Lokal von Maß gingen). Vier weitere Leute, darunter nach Aussage des Pohl auch Fichtmann, zerstreuten sich.

Die Nachzählung der Personen ergibt, daß im Laufe des Tages etwa acht Unbekannte auftauchten, von denen nach der Tat fünf noch anwesend waren.

Die bezeugten Aussagen und Gespräche lassen einen Zusammenhang zwischen den Münchener und Berliner Kommunistenkreisen zweifelhaft erscheinen:

p. 45In München hielt man Blau für entlarvt; man hatte ihn erkannt; Herm äußerte sich in diesem Sinne, und Schreiber sowie Frau Baumeister geben als Ziel der Reise an, Blau nach dem Norden vor die Berliner Genossenp. 47zu bringen. Blau hatte einen Ausweis der Fahndungsabteilung München, den Herm ihm abnahm; an der Spitzeltätigkeit des Blau war kein Zweifel.

p. 48(Daß Herm nach Auffindung der Leiche sofort an Mord dachte und bemüht war, seine Berührung mit Blau zu verwischen und Aufzeichnung und Briefe zu vernichten, ist leicht verständlich, wenn man das Risiko langmonatiger Untersuchungshaft berücksichtigt – wie sie in diesem Prozeß der unbeteiligte Leuschner erlitt –.)

p. 49In Berlin lagen die Dinge anders: als man den Mann in der Versammlung erkannt hatte, ließ man sich in eine Diskussion mit ihm ein und sandte Hoppe mit einem Begleiter ab, um einen Genossen Stolz oder Strolz zu holen, der den Verdächtigten bestätigenp. 55sollte. Hoppe gibt an, bis zuletzt die Gegenüberstellungder beiden gefordert zu haben: unzweifelhafte Klarheit scheint nicht bestanden zu haben.

Auch Blau selbst hat die gegen ihn erhobenen Anklagen nicht sehr ernst genommen.p. 46Die Warnungen des Schreiber wies er ab.

p. 46Er wußte aber, daß ihm nach dem Leben getrachtet wurde und daß es um Leben und Tod ging. Dem Mahlig erzählte er, daß er große Dinge vorhabe: ob es der Mordplan gegen den Kommunistenführer Eichhorn war, die 50000 M., von denen Acosta dem Schröder erzählte? Schwer sind die Reden dieses Mannes mit seinen Handlungen zu vereinen: warum geht er mit seinen Feinden, bleibt dort über Nacht, geht in eine zweite Wohnung? Er mußte die Gefahr nicht so nahe geahnt haben – oder er sah seine eigentlichen Feinde gar nicht in den Kommunisten? Denn während dieser vierundzwanzig langen Stunden hätte er sicher entfliehen, unbedingt aber Lärm schlagen können; doch er blieb.

Auch ein anderes ist auffällig: wenn man einen Spitzel entlarvt hat, schlägt man ihn gleich tot oder man stellt seine Persönlichkeit fest, photographiert ihn usw. und läßt ihn dann laufen. Aber man zieht ihn nicht von Wohnung zu Wohnung, um ihn dann zu ermorden. (Daß man den Mann von Münchenabschob oder weglockte, ist begreiflich: unter den damaligen Zuständen in München war der Mann zu gefährlich.)

p. 50In Berlin soll der Plan zur Ermordung schon bei den Teilnehmern der Versammlung aufgetaucht sein. Greifbare Formen hat dieser Plan erst gefunden, als man die Ausführung bespricht. Der junge Pohl gibt an, daß ein Korb für die Leiche besorgt werden sollte; seine Eltern weigern sich, in ihrerp. 51Wohnung die Tat ausführen zu lassen. Vor dem Winklerschen Hause, auf der Straße stehen Leute; Wachleute? Neugierige? Es wird geraunt, daß oben mit Blau etwas vorp. 52sich gehe. Man beobachtet, erörtert, berichtet sich. Man spricht wieder von einem Korb für die Leiche, sieht Wein holen usw.: sie reden alle von dem, was vermutlich oben geschieht.

Über die Vorfälle in der Wohnung selbst liegen widersprechende Aussagen vor. Diep. 55ausführlichsten stammen vom Zeugen Pohl, der aber weder im Haus, noch in der Wohnung, sondern auf der relativ dunklen Straße sich aufhielt. Dieser gibt an, daß Fichtmann für die Leute Wein geholt habe (in dem Blau das Morphium verabreicht worden sei) und daß Fichtmann beim Leichentransport vorausging;p. 53ferner, daß nach der Tat Hoppe und der eine Wachmann erzählt haben, sie beidehätten den Blau erdrosselt, die anderen beiden Anwesenden, darunter Fichtmann, ihnp. 53festgehalten. Hoppe selbst gibt an, die Wohnung verlassen zu haben, als er sah, daß die anderen vom Mord nicht zurückzuhaltenp. 54waren. Auch in seinem Kassiber vertritt erp. 55diesen Standpunkt und gibt als Nachrichtenquelle für die Details der Ermordung Acostap. 55an. Fichtmann leugnet überhaupt seinep. 56Anwesenheit, die Anwesenheit des Winkler ist unwahrscheinlich; auch Schröder, der nachher dazukam, vermag Näheres nicht anzugeben. –

Zieht man die Bilanz, so findet man das Vorauszusehende: der äußere Gang der Ereignisse steht ziemlich fest. Man kennt den Schauplatz und weiß ungefähr, was passierte; außer den Festgestellten waren noch unbekannte Leute beteiligt, Leute, die vermutlich auch den Zeugen und Angeklagten namentlich nicht bekannt waren. Wie die Rollen verteilt waren, ist nicht klar; klar ist nur, was geschah: der Mord.

Fragt man weiter nach dem Zusammenhang des Geschehens: der Abtransport aus München erscheint motiviert und logisch; die Entlarvung in der Versammlung und Diskussionüber das „Was nun?“ ist erwiesen. Dann kommt eine Lücke, in der man die Initiative nicht mehr erkennen kann. Diese Dunkelheit wird durch das Verhalten des Blau noch mehr getrübt: was geschah in der Wohnung des Pohl und des Winkler und wer waren die treibenden Kräfte? Die Angeklagten, oder die Unbekannten? Man kann nur raten, man weiß es nicht. Man weiß nur, daß außerhalb der betreffenden Häuser, auf der Straße Zufällige, die von den Dingen wußten, herumstanden und kombinierten – und daß dann die Leiche kam.

Dies ungefähr sind die Bruchstücke, die der Kritik standhalten; man kann damit nicht mehr tun, als die Leute taten, die auf der Straße standen: kombinieren, – was nicht allzu schwer erscheint. Aber der Verlauf der Verhandlung wird zeigen, wie all diese Kombinationen zusammenfallen, weil ein ganz neues Element hinzukommt: das Spitzeltum.

Die Gegenschrift des Verteidigers Dr. Weinberg beschränkte sich, wie meist bei Schwurgerichtssachen, auf die Betonung und Beantragung einiger für die Beschuldigten vorteilhaften Punkte, so daß sie der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht im Wege stand.


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