DIE VERHANDLUNG.
Die Verhandlung begann am Donnerstag, dem 24. Juni 1920, vor dem Schwurgericht des Landgerichts II zu Berlin und dauerte bis Montag, den 5. Juli. Das Aufsehen, das der Prozeß in der Öffentlichkeit erregte, war außerordentlich; besonders die republikanischen Organe und die Presse der Linken nahm Anlaß zu heftigen Ausführungen. „Der Spitzelsumpf“ – „Die Spitzelorganisation der Garde-Kavallerie-Schützendivision“ – „Die Mordzentrale“ – „Der Lockspitzel als Zeuge“ waren etwa die Überschriften, die den Berichten vorstanden, und es ist sehr verständlich, daß weder Richter noch Staatsanwalt von den Enthüllungen der Beweisaufnahme erbaut waren: ein Schmutz trat zutage, der in die Berechtigung dieses speziellen Verfahrens ernsthafte Zweifel setzen läßt und nach allgemeiner Remedur ruft.
Den Vorsitz der Verhandlung führte Landgerichtsdirektor Dr. Joel, die Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann, die Verteidigung der Angeklagten lag in denHänden der Rechtsanwälte Theodor Liebknecht, Dr. Kurt Rosenfeld und Dr. Siegfried Weinberg. Unter den Geschworenen befanden sich Vertreter folgender Berufe: Bibliothekar, Dreher, Bäckermeister, Bankbeamter, Bürobeamter, Brauereidirektor, Generaldirektor, Rieselmeister, Maler, Landwirt, Architekt, Molkereibesitzer, Kassenbeamter, Vorarbeiter, Chemiker, Obergärtner, Buchdruckereibesitzer, Ingenieur, Rittergutsbesitzer, Fabrikbesitzer, Kaufmann. Bei der Auslosung machte die Verteidigung von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch. Als beisitzende Richter waren Landgerichtsrat, Geh. Justizrat Bienutta und Gerichtsassessor Siemens tätig, als Gerichtsschreiber Landgerichtsratsassistent Schröder.
Die Sitzungen des Gerichts füllten neun volle Tage aus. Bei kurzen Prozessen gestattet die Anwesenheit aller Beteiligten eine klare Disposition des Vorsitzenden: er vermag die Verhandlung so übersichtlich zu leiten, daß ein genaues Protokoll imstande ist, ein klares Bild zu geben. Hier, wo während der Tagung dauernd das Bild sich verschob, nachträglich neue Zeugen erschienen, deren Aussagen an in Tagen vorher Niedergelegtes sich anschließt; hier, wo zeitweisedas Thema der Verhandlung sich gar nicht um die Angeklagten zu drehen schien: ist es unmöglich, eine getreu den Ereignissen folgende Schilderung ohne intensives Studium zu überblicken. Es muß versucht werden, Zusammengehöriges im Zusammenhang darzustellen, so gut es geht. Die Gesichtspunkte, unter denen dies unternommen wurde, sind geteilt; es ergaben sich Abschnitte, die den Gang des Prozesses betreffen; und solche, in denen bestimmte zur Sprache gebrachte Personen oder Gebiete für sich allein interessieren. Wenn hier nochmal gesagt ist, daß diese Ausführungen keinerlei Stellungnahme beabsichtigen: weder zum Urteil, noch zur Verhandlungsführung wird die gewählte Darstellung, die sich übrigens streng an die Berichte hält, sicher zu Mißverständnissen keinen Anlaß geben.
Bereits erwähnt wurde, daß bei der Auslosung der Schöffen die Anwälte von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch machten. Wesentliches spielte sich dabei nicht ab.
Rechtsanwalt Liebknecht stellt dann einen
„es möchte die Vertagung der Verhandlung beschlossen werden, da es trotz der zehn Monatelangen Voruntersuchung der Verteidigung nicht möglich war, die Gerichtsakten rechtzeitig einzusehen.“
Antrag abgelehnt.
Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg:
„Ich stelle fest, daß vier der geladenen Zeugen zur Verhandlung nicht erschienen sind; es handelt sich um die Zeugen Samson, Schreiber, Strolz und Toifl.“
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann:
„Der Aufenthalt dieser Zeugen war nicht zu ermitteln.“
Rechtsanwalt Weinberg:
„Diese vier Zeugen standen der Voruntersuchung zur Verfügung und haben die Angeklagten schwer belastende Aussagen gemacht; diese vier Zeugen sind als Lockspitzel der Polizei tätig gewesen und sollen jetzt nicht zu erreichen sein?!“
Staatsanwalt:
„Der Auftrag, diese Zeugen zu laden, erging ordnungsgemäß; es wurde alles versucht, ihrer habhaft zu werden.“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Der Herr Staatsanwalt hat sich gewiß nicht an die richtigen Herren vom Polizeipräsidium gewandt.“
Staatsanwalt:
„Ich bitte Sie uns dabei behilflich zu sein!“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Einen Augenblick! – Ich erkläre: die nicht erschienenen Zeugen Samson und Strolz sind in die vorliegende Tat als Lockspitzel verwickelt gewesen; der Zeuge Toifl steht im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein und gegen den wichtigsten dieser Belastungszeugen, den Polizeispitzel Schreiber, besteht begründeter Argwohn, daß er selbst der Täter sei! Ich verlange, daß alles geschieht, um diese Leute persönlich vorzuführen! Der Eindruck ihrer Aussagen kann nicht ersetzt werden durch Verlesung der Protokolle!“
Staatsanwalt:
„Ich wiederhole nochmals, daß alles geschah, um die Zeugen beizuschaffen. Der Zeuge Schreiber ist Schweizer Staatsangehöriger und nach Mitteilung der Münchener Polizei von München nach der Schweiz abgeschoben worden.“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, daß dieser Mord aufgeklärt werde. Es muß endlich Schluß werden mit der Tätigkeit privater und militärischer Spitzelzentralen; es muß Schluß werden mit dem Agentenwesen der Polizei! Dieser Schreiber hat zur Tat aufgereizt, sie veranlaßt, vielleicht sie ausgeführt; er hat ausgesagt in der Voruntersuchung – und jetzt ist er nicht zu ermitteln?Ich behaupte: die Polizei kann diesen Spitzel nicht finden, weil sie ihn jetzt nicht finden will! ... Genau, wie im Ledebourprozeß, wo die Zeugen Roland und Leutnant Bachmann bei den behördlichen Spitzelzentralen ein- und ausgingen, und dem Gericht nicht erreichbar waren! Wie oft, meine Herren, wird dieses Spiel sich noch wiederholen? Der Zeuge Schreiber ist von der Polizei nach der Schweiz gebracht worden, – gut: Im Namen der Verteidigung stelle ich folgenden
Walter Schreiberwird als Zeuge bestätigen:
1. daß er als Lockspitzel militärischer und polizeilicher Stellen tätig war;
2. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Beseitigung des unbequem gewordenen Blau übernommen hatte;
3. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Beförderung des Blau nach Magdeburg und Berlin bewerkstelligt hat;
4. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Ermordung des Blau betrieben hat, und, daß er selber, nichtaber die Angeklagten die zur Anklage stehende Tat begangen hat.
Die genaue Adresse des Schreiber ist bekannt: der schweizerischen Behörde, sowie dem deutschen Konsulat in Zürich; ferner dem Vorsteher der politischen und Fahndungsabteilung des Polizeipräsidiums zu München und der politischen Abteilung des Polizeipräsidiums Berlin: die dies als Zeugen bestätigen werden.“
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann:
„Der Untersuchungsrichter hat keinen Anlaß gesehen, gegen die Zeugen einzuschreiten oder ihre Glaubwürdigkeit zu bezweifeln – und ich stelle dem Urteile des Gerichts anheim, ob nicht viel eher die Drohungen der Kommunisten und die Angst vor Terrorakten Ursache sind, daß die Zeugen ihren Aufenthalt verheimlichen. Aber die Staatsanwaltschaft will alles tun, diesen Mord aufzuklären: ich werde die von der Verteidigung genannten Wege beschreiten und nochmals alles versuchen, des Zeugen Schreiber habhaft zu werden.“
Die Entscheidung über den Beweisantrag wird infolgedessen vertagt, – doch ist es geraten, den weiteren Verlauf gleich hier zu berichten:
Am zweiten Verhandlungstag teilt derStaatsanwalt mit, daß seine Recherchen nach Schreiber erfolglos waren; er habe sich sofort an die Polizeidirektion München gewandt und nochmals die Antwort erhalten: der Zeuge sei seiner Zeit nach Lindau abgeschoben worden, sein Aufenthalt in der Schweiz oder sonstwo sei unbekannt. Ebenso sei die telegraphische Anfrage bei der Polizeidirektion Zürich und dem deutschen Generalkonsulat Zürich bisher vergeblich gewesen. R.-A. Dr. S. Weinberg rät, Herrn von Saldersberg von der antibolschewistischen Liga in Berlin um Auskunft anzugehen.
Zu Beginn des vierten Verhandlungstages, Montag, 28. Juni, verliest der Staatsanwalt ein neues Telegramm des deutschen Generalkonsuls in Zürich, an den er sich gewandt hatte. Das Konsulat teilt mit, daß Walter Schreiber gefunden sei und sich bereit erklärt habe, unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht zu erscheinen; er verlange 4000 M., ferner für jeden Tag Aufenthalt 20 schw. Franken Entschädigung, sowie freie Fahrt und freie Verpflegung; ferner polizeilichen Schutz während der Fahrt und vor Gericht, und außerdem Erlaubnis zum Waffentragen. Schreiber behauptete, die Münchner Polizei sei ihm die 4000 M. noch schuldig und erst, wenn diese Schuld beglichen sei, sei er zu weiteren Diensten bereit.
Rechtsanwalt Th. Liebknecht:
„Ich muß sagen, daß mir eine derartige Schamlosigkeit noch nicht begegnet ist; ich finde das Vorgehen dieses Spitzels unerhört; doch stelle ich es dem Ermessen des Gerichts anheim, ob es auf eine derartige Erpressung sich einlassen will. Ich betone nur noch, daß dies die Leute sind, die nach Ansicht des Herrn Staatsanwalts nicht erscheinen aus Angst vor Terrorakten!“
Staatsanwalt:
„Leider besteht keine gesetzliche Handhabe, den Zeugen hierher zu schaffen; ich sehe also keinen anderen Weg als auf diese Bedingungen einzugehen.“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Ich muß gegen die Zahlung von 4000 M. protestieren; eine derartige Zahlung wird nie den Verdacht abschütteln können, Bestechungsgeld zu sein; ich bitte das Gericht dieses Moment nicht zu unterschätzen.“
Staatsanwalt:
„Wenn das Gericht die Zahlung ablehnt, die Staatsanwaltschaft wird nichts unterlassen, diesen wichtigen Zeugen zur Vernehmung zu bringen! Dann wird die Staatsanwaltschaft diese Summe von sich aus, aus einem ihr zur Verfügung stehenden Dispositionsfonds erlegen.“
– Das Gericht beschließt nach kurzer Beratung,den Staatsanwalt zu ermächtigen, den Zeugen zu den geforderten Bedingungen beizubringen; das Gericht lehnt aber die Zahlung der 4000 M. ab.
Staatsanwalt:
„Dann werde ich diese Summe bereitstellen!“
Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:
„Ich möchte den Herrn Staatsanwalt bitten uns zu verraten, woher er die 4000 M. für den Schreiber nimmt. Nach meiner Kenntnis stehen der Justizbehörde keine Spitzelfonds zur Verfügung.“
Staatsanwalt:
„Ich verwahre mich gegen den Ausdruck Spitzelfonds. Ich habe keine Spitzelfonds unter mir; ich schaffe nicht den Spitzel, sondern den Zeugen Schreiber bei.“
Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:
„Ich wiederhole meine Frage, aus welchem Fonds die 4000 M. stammen?“
Vorsitzender Dr. Joel:
„Ich bitte die Unterhaltung über diesen Punkt zu schließen!“
Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:
„Ich behalte mir vor, die Frage nochmal anzuschneiden.“
– Drei Tage später, am Donnerstag, dem 1. Juli, liegt ein Telegramm des deutschen Generalkonsuls Zürich vor: Schreiber werde der Vorladung als Zeuge nur Folge leisten,wenn er die 4000 M. vor Antritt der Fahrt ausgehändigt erhalte.
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Es dürfte sich empfehlen, dem Schreiber die 4000 M. gleich zu schenken und auf sein Erscheinen zu verzichten.“
Staatsanwalt:
„Der Staatsanwaltschaft ist nach den vorhergegangenen Ausdrücken an dem Erscheinen des Zeugen sehr viel gelegen. Ich möchte versuchen, mich nochmal an das deutsche Konsulat Zürich zu wenden.“
Die Antwort lautete: Schreiber sei nur bereit nach Empfang der 4000 M. auf dem Konsulat in Zürich auszusagen; er käme nicht nach Deutschland. Weitere Bemühungen waren erfolglos und der Beweisantrag der Verteidigung wurde, wie am Schluß berichtet wird, schließlich abgelehnt.
Noch eine Episode ereignete sich, die zur übrigen Verhandlung nicht in Beziehung steht: am fünften Verhandlungstag, Dienstag, 29. Juni, wurde der Vertreter der Roten Fahne am Saaleingang angehalten und nach Waffen durchsucht. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld bemerkt zur Beschwerde des betreffenden Herrn, daß nur dieser durchsucht worden sei. Der Vorsitzende erklärt dazu, daß seine auf Überwachung und Kontrolle des Zuschauerraumes zielenden Anordnungen dahinzu ändern seien, daß die Pressevertreter künftighin unbehelligt blieben; die Kontrolle selbst sei er der Sicherheit der einzelnen Zeugen schuldig.
Die Nachmittagssitzung des ersten Verhandlungstages eröffnet die Vernehmung des Angeklagten Max Fichtmann. Dieser verbüßte damals im Zuchthause Brandenburg eine langjährige Zuchthausstrafe, die im Oktober 1919 vom außerordentlichen Kriegsgericht wegen versuchter räuberischer Erpressung und versuchten Mordes an dem Edelsteinhändler Orlowsky verhängt worden war.
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg teilt zu dieser Sache mit, daß in dem Prozesse das Wiederaufnahmeverfahren schwebe (da Berufung gegen das Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts nicht möglich ist).
Der Angeklagte erklärt:
„Ich bin von Beruf Lederarbeiter und betrieb im vergangenen Jahre eine Schankwirtschaft in der Jüdenstraße. Ich bin Anhänger und Mitglied der KPD. (Kommunistische Partei Deutschlands); in meinem Lokale verkehrten viele Genossen, unterihnen auch der jetzt als Spitzel entlarvte Toifl. Dieser gebärdete sich stets sehr extrem und propagierte die direkte Aktion; er hatte an mehreren Unternehmungen Anteil. So führte er einen Trupp, der in der Nacht vom 31. Juli zum 1. August 1919 am Molkenmarkt den Diamantenhändler Orlowsky verhaftete; Orlowsky wurde in einen Vorort verschleppt und um etwa 2000 M. beraubt; auch ein Schuß soll dabei gefallen sein. Nachher behauptete Toifl, ich hätte den Überfall geleitet und den Schuß abgegeben; auf sein Zeugnis hin wurde ich vom Kriegsgericht verurteilt – aber ich fühle mich völlig schuldlos. Vor dem Kriegsgericht sagte der Oberleutnant Graf Westarp aus, daß er dem Toifl Auftrag gegeben habe, mich zu überwachen und unschädlich zu machen: indem er mich in die Sache hineinzog, entledigte Toifl sich dieses Auftrags.
„Zum Fall Blau habe ich zu sagen: ich war am Abend des 2. August 1919 im Lokal von Obst in der Höchster Straße; von da bin ich zwischen 1 und 2 Uhr direkt nach Hause gegangen und habe mich schlafen gelegt. Von dem ganzen Hergang in der Großbeerenstraße weiß ich nichts; wenn ich damit in Verbindung gebracht werde, dürfte eine Personenverwechslung vorliegen. Ich bin unbeteiligt und bereit mein Alibi zu beweisen.“ –
Längere Diskussionen entspannen sich, ob das Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts verlesen werden solle. Der Staatsanwalt wünschte die Verlesung, da der Inhalt zur Charakterisierung des Angeklagten beitrage. Die Verteidiger Th. Liebknecht und Dr. S. Weinberg protestieren mit aller Energie: Das Urteil eines außerordentlichen Gerichts könne niemals zur Charakterisierung des Betroffenen vor einem ordentlichen Gerichte dienen; weiterhin sei das Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet: wenn also das Gericht das Urteil zur Verlesung gebracht haben wolle, müsse mit Billigkeit auch der Antrag auf Wiederaufnahme diskutiert und das ganze Verfahren neu aufgerollt werden; die Geschworenen möchten sich doch ihre Ansicht nach dem Verlauf dieses Prozesses und den Ergebnissen der Beweisaufnahme bilden.
Daraufhin wurde die Frage zurückgestellt; am darauffolgenden (dritten) Verhandlungstage wurde das Urteil unter erneutem Protest der Verteidigung dennoch verlesen. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg gibt den Geschworenen eine Erläuterung ab, daß das ganze Verfahren sich auf die Aussage des einen Zeugen Toifl stützte, der nachgewiesenermaßen Lockspitzel sei, und daß Orlowsky selbst den Fichtmann vor Gerichtnicht habe wiedererkennen und als Täter bezeichnen können. – Die Verteidigung behält sich vor im Laufe der Verhandlung nochmals auf die Sache Orlowsky zurückzukommen.
Des Zusammenhangs wegen seien gleich einige Zeugen in Sache des Fichtmann erwähnt:
Die Mutter des Fichtmann (7. Verhandlungstag): in der fraglichen Zeit habe ihr Sohn regelmäßig zu Hause geschlafen und sei niemals ausgeblieben; sie könne daher bezeugen, daß er sowohl in der Nacht des 1. als auch des 2. August zu Hause war.
Die Zeugen Gastwirtseheleute Obst, Hans Löpert und Marie Schröder sowie die Schwester des Fichtmann (6. Verhandlungstag) bekunden übereinstimmend, daß Max Fichtmann am Mordtage des 2. August bis um Mitternacht im Lokale von Obst war. Der Bruder des Fichtmann fügt noch hinzu, daß er anschließend mit seinem Bruder und Freunden nach Hause gegangen und später sich schlafen gelegt habe; eine nachträgliche Entfernung käme nicht in Betracht, da sie in einem Bette geschlafen hätten.
Die Zeugin Fräulein Kuschel (6. Verh.-Tag) war mit Fichtmann näher befreundet und bezeugt,sowohl am Freitag, dem 1., wie am Sonnabend, dem 2. August 1919, bis spät nacht mit ihm zusammen gewesen zu sein. Fichtmann könne weder im Fall Orlowsky, noch im Fall Blau als Beteiligter in Betracht kommen.
Der Zeuge Worm (6. Verhandlungstag): auch er könne bestätigen, daß Max Fichtmann am Raubzug gegen Orlowsky nicht beteiligt war; „wir betrachteten damals den Toifl noch als Genossen und waren häufig mit ihm zusammen; am fraglichen Tage hat Toifl mich aufgefordert, ich solle bei dem Unternehmen gegen Orlowsky mitmachen. Aus prinzipiellen Gründen lehnte ich mit Entschiedenheit ab; und ich kann mit Bestimmtheit versichern, daß Fichtmann ebenfalls nicht dabei war: er war den ganzen Abend in seinem Lokal! Der Toifl aber, der Uniformen der Reichswehr und Stahlhelme besorgt hatte, ist mit einigen anderen losgezogen! ... Vor dem außerordentlichen Kriegsgericht, das später Fichtmann verurteilte, bin ich nicht vernommen worden.“
Der Vater des Fichtmann bestätigt noch (7. Verhandlungstag), daß Toifl fortgesetzt agitierte und versuchte, die jungen Leute zu terroristischen Gewaltakten aufzureizen.
Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg:
„Aus verschiedenen Fragen des Herrn Staatsanwalts an diese Zeugen entnehme ich, daß der Herr Staatsanwalt sich auf Angaben des Toifl stützt. Da dieser selbst als Zeuge nicht erschienen ist, beantrage ich die Ladung des Friseurs Julius Meyer, Grüneberger Straße, als Zeugen über die Glaubwürdigkeit des Toifl.“
Auch der Angeklagte Erwin Hoppe macht seine Angaben in freier Rede:
„Ich bin Handlungsgehilfe; seit meinem 14. Lebensjahr bin ich Mitglied der Arbeiterjugend: dort habe ich die Lehren des Sozialismus kennen gelernt. Ich lehne als Mitglied der K. P. D. jede individuelle Gewalt ab. So war ich auch Gegner des Kriegs und versuchte mich dem Militärdienste zu entziehen; ich wurde deshalb seiner Zeit auch in Flensburg verurteilt.
„Nach meiner Entlassung schloß ich mich der freien sozialistischen Jugend an, der ich bis heute treu blieb und deren Ziele ich vertrete ...“
Vorsitzender:
„Ist Ihnen bekannt, daß innerhalb der kommunistischenPartei sogenannte Terroristengruppen bestehen, die ihre politischen Ziele auf gewaltsamem Wege erreichen wollen?“
Hoppe:
„Mir ist nichts darüber bekannt; ich selbst lehne, wie schon gesagt, jeden individuellen Terror ab und halte mich von den Propagatoren desselben fern.
„An jenem Abend des 1. August war ich in einer Jugendversammlung in der Weinmeisterstraße; nach deren Schluß ging ich in die Versammlung in der Mittenwalderstraße, weil ich dort noch Freunde zu treffen hoffte. Als ich dahin kam, war die Versammlung bereits beendet; ich betrat den Saal, in dem noch etwa 30 Mann zusammenstanden. Ich trat näher und hörte, daß die Leute sich lebhaft mit einem der Anwesenden stritten, den sie der Spitzelei bezichtigten. Es war Blau, von dem ich vorher noch nie gehört hatte und den ich damals zum ersten Male sah.
„Die Genossen schienen Beweise in den Händen zu haben und hielten sie dem Blau vor; dieser bestritt erregt deren Stichhaltigkeit und brachte Erklärungen vor, die ich im Lärm der Redenden nicht völlig verstehen konnte. Immer wieder kehrte nur die Behauptung, daß ein Genosse Strolz ihn legitimieren würde und, daß er verlange, daß dieser Strolz sofort geholt würde.“
Rechtsanwalt Th. Liebknecht:
„Dieser Strolz wurde später als Spitzel erkannt; er steht auf der Zeugenliste, ist aber heute nicht auffindbar!“
Hoppe:
„Ein mir unbekannter Genosse erbot sich den Strolz zu holen; da er einen Begleiter wünschte und sonst niemand Lust zu haben schien, schloß ich mich ihm an.“
Rechtsanwalt Th. Liebknecht:
„Auch dieser Genosse wurde später als Spitzel entlarvt!“
Hoppe:
„Da der Saal geschlossen wurde, verließen alle das Haus. Die anderen Genossen mit Blau bewegten sich in der Richtung zum Kreuzberg; ich und der dazu bestimmte Genosse, wir nahmen ein Auto und fuhren ab. Am Kreuzberg wollten wir uns wieder treffen.
„Wir beide fuhren nach der Pariser Straße in Wilmersdorf; dort hielt der Wagen und der Genosse stieg aus, während ich im Auto warten sollte.“
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:
„Wie lange blieb Ihr Begleiter aus?“
Hoppe:
„Vielleicht zehn Minuten.“
Rechtsanwalt Dr. Weinberg:
„Ich bemerke, daß von der Pariser Straßeaus das berüchtigte Spitzelbüro in der Lietzenburger Straße, das damalige Hauptquartier des Freikorps Lüttwitz, der Garde-Kavallerie-Schützendivision usw., mit wenigen Schritten zu erreichen ist. Ich vermute infolgedessen, daß der Unbekannte dort vorsprach, Meldung machte, oder sich Weisungen holte ... Herr Hoppe, wurde Ihnen eine Adresse des Strolz gesagt?“
Hoppe:
„Nein. Der Genosse kam zurück und sagte, daß er den Strolz nicht getroffen hätte. Wir fuhren dann zum Kreuzberg zurück, wo ein Teil der anderen mit Blau wartete.
„Für die Mehrheit der Genossen stand fest, daß Blau ein Spitzel war; andere zweifelten. Blau selbst verlangte Gelegenheit, sich zu rechtfertigen. Einer machte den Vorschlag, den Blau sofort auf dem Tempelhofer Feld zu erschießen, was aber von den übrigen abgelehnt wurde. Da es jedoch zu Gegenüberstellungen usw. zu spät war, beschloß man zum anderen Tag zu warten; Blau war einverstanden, in der Wohnung des anwesenden Genossen Pohl in der Gneisenaustraße zu übernachten.“
Vorsitzender:
„Wurde dabei Gewalt angewandt?“
Hoppe:
„Im Gegenteil; Blau war sehr damit einverstanden,da er sowieso kein Quartier hatte. – In der Wohnung blieben die Eheleute Pohl, Geißler und Blau.“
Staatsanwalt:
„Sie kamen doch nur zufällig in die Mittenwalder Straße; wie kamen Sie dazu, den Blau zu bewachen?“
Hoppe:
„Es war schon spät und ich dachte mir, daß durch einen Anwesenden mehr eine unüberlegte Tat vermieden werden könne.“
Vorsitzender:
„Und wo war der Mann, mit dem Sie im Auto fuhren?“
Hoppe:
„Darüber weiß ich nichts. – Am anderen Tag kam ein Mann, der sich als Genosse vorstellte; dieser sagte, daß man den Strolz noch nicht erreicht hätte und deshalb noch warten solle. Als ich mit ihm allein auf dem Flur stand, sagte er zu mir, indem er mir ein gefülltes Fläschchen in die Hand drückte: Blau sei doch ein Spitzel und es habe keinen Sinn, mit ihm soviel Federlesens zu machen; in dem Fläschchen seiMorphiumund er rate mir, möglichst gleich Schluß zu machen. Ich verweigerte die Annahme des Giftes und lehnte den Gedanken an Mord entschieden ab.
„Wir warteten den ganzen Tag auf Strolz und die Eheleute Pohl fingen an ungeduldigzu werden. Ich ging infolgedessen zu meinem Freunde Winkler, um ihn für die nächste Nacht um die Wohnung seiner Eltern zu ersuchen. Denn ich wußte, daß die Eltern auf ihrem Laubengrundstück weilten. Ich sagte dem Winkler, daß ich die Wohnung zu einer Sitzung brauche; er willigte ein.
„Geißler war im Laufe des Tages fortgegangen. Gegen Abend gingen Pohl, Blau und ich nach der Großbeerenstraße, wo uns, wie es zwischen Winkler und mir verabredet war, ein mir nur mit dem Vornamen Franz bekannter Mann mit den Schlüsseln zur Wohnung erwartete. Pohl verabschiedete sich, wir andern drei gingen hinauf.“
Vorsitzender:
„Warum eigentlich hielten Sie den Blau zurück? Nur um ihn dem Strolz gegenüberzustellen?“
Hoppe:
„Jawohl. Und: falls er ein Spitzel war, um ihn dann zu photographieren.“
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:
„Es ist bei allen politischen Parteien üblich, sich in den Besitz solcher Photographien zu setzen; bei der sozialdemokratischen Partei z. B. war der gewesene Polizeipräsident EugenErnstfrüher einmal Spezialist für Spitzelphotographien.“
Vorsitzender (zu Hoppe):
„Sie sagten doch, die Mehrzahl der Genossen war schon in der Versammlung von Blaus Spitzeltum überzeugt?“
Hoppe:
„Jawohl, aber Blau versuchte dauernd alles zu erklären. Er gestand offen, daß er von der antibolschewistischen Liga den Auftrag hatte, in München die Kommunisten zu bespitzeln; aber er erzählte, er habe die Liga betrogen und nur im Interesse der Kommunisten gearbeitet; auch weiterhin wolle er nur für die Kommunisten arbeiten, von deren Sache er überzeugt sei; Strolz könne das bestätigen. Ich konnte ihm diese Erzählungen auch nicht nachprüfen, da ich ja nichts von ihm wußte.“
Vorsitzender:
„Hielten Sie persönlich den Blau für einen Spitzel?“
Hoppe:
„Ich hielt ihn jedenfalls für solcher Tätigkeit fähig; Beweise hatte ich nicht. Auch sah ich es nicht für meine Aufgabe an, den Blau zu vernehmen. – Wir drei gingen also in die Winkler’sche Wohnung, wo nach etwa einer Stunde drei Männer erschienen, die keinen guten Eindruck auf mich machten.“
Staatsanwalt:
„Wo kamen die Männer her?“
Hoppe:
„Das weiß ich nicht, ich kannte sie auch nicht. Die ganze Angelegenheit des Blau war nicht so verborgen, daß nicht mancher darum wissen konnte. – Die drei Leute benahmen sich ziemlich grob und besonders der größte von ihnen machte mir beinahe Vorwürfe, daß wir den Blau noch nicht erledigt hätten. Er bot mir einenStrickund dasselbe FläschchenMorphiuman, das mir der andere Unbekannte schon am Vormittag geben wollte. Ich nehme also an, daß diese Leute miteinander in Beziehung standen. Ich lehnte abermals auf das Entschiedenste ab und verlangte die Gegenüberstellung mit Strolz; aber die Leute machten sich in der Wohnung breit und schienen mit der Absicht gekommen, die Tat auszuführen. Da ich keine Möglichkeit sah, mich ihnen zu widersetzen und andererseits mit ihnen nichts zu tun haben wollte, zog ich es vor, die Wohnung zu verlassen.“
Staatsanwalt:
„Warum gingen Sie nicht zur Polizei?“
Hoppe:
„In unseren Kreisen denkt man nicht an die Polizei als Hilfe. – Ich ging also nach Hause um mich schlafen zu legen. Aber die Sache beunruhigte mich; auch ängstigte es mich, in der mir anvertrauten Winkler’schen Wohnung Fremde allein gelassen zu haben:nach einer Stunde zog ich mich wieder an und ging in die Großbeerenstraße zurück. Ich stand einige Zeit vor dem Hause und überlegte mir, was ich tun solle, als ich den Großen und einen Begleiter aus dem Tor treten sah. Ich ging auf sie zu und hörte ‚sie seien oben fertig; gleich kämen die anderen mit der Leiche herunter‘. Ich erschrak. Aber gleich kamen Franz und der dritte mit dem in eine Decke gehüllten Körper Blaus, der zuerst in einem Hausflur niedergelegt wurde. Nun traten noch andere hinzu, die da waren, und von der Anwesenheit des Blau wußten; unter ihnen Acosta, Pohl und Schröder. Dem letzteren, der sehr kräftig ist, wurde die Leiche aufgebürdet. Von der naheliegenden Brücke wurde sie in den Kanal geworfen.
„Nachher zerstreuten sich alle. Pohl, Franz und ich gingen zusammen und Franz erzählte den Vorgang: sie hatten Wein geholt und mit Blau Wein getrunken, ihm aber das Gift hineingetan. Als er davon betäubt war, hatten sie ihm die Schlinge um den Hals gelegt und ihn erdrosselt.“
Vorsitzender:
„Wurde erzählt, wer den Wein holte, wer die Schlinge zuzog?“
Hoppe:
„Nein.“
Vorsitzender:
„Sie waren demnach nicht bei der Tat zugegen und hatten nichts damit zu tun?“
Hoppe:
„Ich hatte nichts damit zu tun.“
Der in der Anklageschrift enthaltene Kassiber des Hoppe an Winkler kommt zur Verlesung. Dazu gibt Hoppe auf Befragen des Vorsitzenden an, er habe den Kassiber geschrieben, um dem Winkler die Ereignisse ins Gedächtnis zu rufen; außerdem habe ihn die nervöse Spannung der Haft zu diesem Mittel getrieben. Jedenfalls habe ihm eine Beeinflussung des Winkler ferngelegen; eher habe er versucht, den Winkler vor Schaden zu bewahren, denn: indem er ihm mitteilte, daß er selbst alles gestanden habe, enthob er den Freund der Rücksicht auf ihn und damit der Gefahr, durch nutzloses Schweigen sich selbst zu schädigen.
Der Vorsitzende befragt Hoppe, ob er sich mit Hypnose und ähnlichen Fragen beschäftigt habe. Hoppe bejaht: er sei mehrere Male von einem seiner Bekannten in Hypnose versetzt worden und habe sich zu diesen Versuchen sehr geeignet erwiesen. Einmal habe er in diesem Zustande eine Rede als MinisterpräsidentScheidemann gehalten, ein anderes Mal eine Debatte als Reichswehrminister Noske geführt.
Die Sachverständigen Dr. Kronfeld, Gefängnisarzt Dr. Hirsch und Sanitätsrat Dr. Lehnsen stellen an den Angeklagten eine Reihe von Fragen über sein Verhalten und seine Handlungen im hypnotischen Zustand und erklären dazu (am 7. Verhandlungstag):
Dr. Kronfeld: er habe den Angeklagten Hoppe mehrfach und eingehend untersucht und eine gesteigerte Suggestibilität zweifelsfrei festgestellt. Eine zur Verblödung neigende Geisteskrankheit oder sonstige die Verantwortlichkeit des Individuum aufhebende Störungen habe er nicht gefunden; also könne er die Anwendung des § 51 des Str.G.B. nicht befürworten. Dagegen berechtige ihn seine weitgehende Erfahrung mit hypnotischen Fragen und deren Grenzgebieten zu dem Ergebnis, daß bei sehr suggestiblen Personen Situationen eintreten können, in denen Kritik und Überlegung weitgehend ausgeschaltet sind. Besonders leicht träte dieser Fall dann ein, wenn die Suggestion in einer Richtung stattfinde, die dem Interessengebiet des Individuums parallel läuft oder sich mit ihm deckt. In diesem Fall also in der Richtung der Ziele der Arbeiterbewegung. Er müssedemnach dem Angeklagten eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zuerkennen und diese darin erblicken, daß dem Angeklagten infolge seiner Suggestibilität und unter dem Einfluß seiner Umgebung freie Besinnung sowohl als freie Bestimmung über seine Handlungen in sehr erheblichem Maße gefehlt habe. – Bezüglich des Angeklagten Fichtmann kam Dr. Kronfeld zum Ergebnis, daß dieser infolge nachweisbarer erblicher Belastung in physischer und psychischer Hinsicht als degeneriert, aber nicht als unzurechnungsfähig anzusehen sei.
Gefängnisarzt Dr. Hirsch sowie der Gerichtsarzt Dr. Strauch widersprachen (am 8. Verhandlungstag) diesem Gutachten: die Suggestibilität des Hoppe sowie die erbliche Belastung des Fichtmann könnten zwar zugegeben werden; aber sie seien nicht so bedeutend, daß man eine Störung der Persönlichkeit anzunehmen brauche. Nach dem Ergebnisse ihrer Untersuchung hielten sie beide Angeklagte für zurechnungsfähig im Sinne des Gesetzes und könnten bei Bejahung der Schuldfragen eine zu berücksichtigende Beschränkung der Willensfreiheit nicht zuerkennen.
Auch Dr. Lehnsen kann dem Fichtmann den § 51 Str.G.B. nicht zubilligen. Über Hoppe sagt er aus, nachdem er einen von diesem geschriebenen Lebenslauf verlesenhat: Hoppes Denkablauf und Darstellungsmöglichkeiten seien völlig klar und absolut logisch. Er könne aus seiner alten praktischen Erfahrung aus dieser und seinen sonstigen Beobachtungen auf einen klaren, überlegten und eher energischen Menschen schließen: und es sei gar nicht erwiesen, daß ein hypnotisch leicht zu beeinflussender Mensch auch im täglichen Leben leicht zu beeinflussen sei. Das seien zweierlei Dinge, und, nachdem im Fall Blau weder eine Affekthandlung noch eine Massenpsychose vorliege, müsse er nach seinem Augenschein urteilen: „Ich kann nicht zugeben, daß hier eine Willensbeschränkung vorliegt!“
Die Eltern des Hoppe sagen übereinstimmend aus (6. Verhandlungstag), ihr Sohn sei immer gutartig, leicht lenkbar und weichherzig gewesen. In seiner Kindheit habe er öfter an Ohnmachtsanfällen gelitten und es sei wohl möglich, daß seine Gesundheit im Grunde weniger kräftig und weniger widerstandsfähig sei, als es den Anschein erwecke. Irgendwelche Neigung zu Gewalttätigkeit oder zu Härte hätten sie niemals feststellen können, eher sei Gutmütigkeit und Freundlichkeit der Grundzug seines Wesens.
Ähnlich äußern sich die Zeugen Heilmann, Hopfe und Holland, die den Angeklagten seit langem kennen und seine Freunde sind. Sie halten es für ausgeschlossen, daß Hoppe irgend jemandem etwas zuleide täte; sie waren Zeugen der mit ihm vorgenommenen hypnotischen Experimente und bestätigen seine Aussagen darüber. Sie glauben aber, daß ihr Freund vielleicht infolge dieser Veranlagung ein unschwer zu beeinflussender Mensch ist.
Lazarettdirektor Richter hatte den Hoppe mehrere Monate als Kranken in seinem Lazarett. Da er hörte, daß der junge Mann Kommunist sei, habe er sich selbst an Hoppe gewandt, ihn beobachtet und sich eingehend mit ihm unterhalten. Er habe aber sofort feststellen können, daß er einen guten, weichherzigen Menschen vor sich habe – und auch späterhin dieses Urteil nur bestätigt gefunden: Hoppe übte auf seine Kameraden den günstigsten Einfluß und auch die Wärter waren mit ihm sehr zufrieden, äußerten sich sogar sehr anerkennend. Er persönlich traue dem Hoppe nicht zu, daß er sich an einer Gewalttat beteiligt habe. Er betone übrigens, daß er selbst Angehöriger der deutschen Volkspartei sei (7. Verhandlungstag).
Der Zeuge Ernst Fothenhauer ist derMann, der den Hoppe hypnotisiert hat. Er erzählt (4. Verhandlungstag) die schon bekannten Umstände und kommt zu dem Schluß, daß Hoppe sehr wohl unter dem Einfluß Anderer Dinge verrichten könne, für die er nicht verantwortlich ist.
Als letzter Angeklagter wird der Schneider Willi Winkler vernommen. Er sagt am 2. Verhandlungstage aus:
„Ich habe mich mit vierzehn Jahren der Arbeiterjugend angeschlossen und dort meinen Freund Hoppe kennen gelernt.
„Ich bin Gegner der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, weil ich sie für ungerecht halte; ich bin überzeugt, daß die Zeit des Kapitalismus abgelöst wird durch ein den Bedürfnissen besser angemessenes System: in diesem Sinne bin ich Anhänger der kommunistischen Weltanschauung, ohne indes einer bestimmten Partei anzugehören. Auch bin ich kein Anhänger der Propaganda der Tat.
„Zur Sache selbst erkläre ich: ich habe die Wohnung meiner Eltern meinem Freund Hoppe zu einer Sitzung zur Verfügung gestellt. Ich nahm an, daß es eine Besprechungsei, an der Führer teilnähmen, die illegal lebten und gezwungen seien, sich zu verbergen. Infolgedessen drang ich nicht in meinen Freund um Details, sondern übergab die Schlüssel und ging für die Nacht zu einem Bekannten; am anderen Morgen fuhr ich nach Treptow zu meinen Eltern, die dort ein Laubengrundstück besitzen.
„Erst später hat mir Hoppe erzählt, was sich in der Wohnung zugetragen hat.“
Damit ist die Vernehmung der Angeklagten beendigt. Es folgen noch eine Reihe von Fragen, durch die einzelne Kleinigkeiten des bisher Geschilderten klargestellt werden – ohne wesentlich Interessierendes zu bringen.
In den bisherigen Seiten kamen die Angeklagten zu Wort und ihre Leumunds- und Entlastungszeugen. Nicht alles ist klargestellt und in vielem hat es den Eindruck, daß die Angeklagten entweder selbst nichts wissen oder verschweigen. Aber der Verlauf der Verhandlung, statt zu erhellen, wird immer dunkler: um einigermaßen Übersicht zu erhalten,ist es nötig, Einiges über die unklare Persönlichkeit des Blau vorauszuschicken.
Kriminalkommissar Dr. Riemann (3. Verhandlungstag): Blau war Agent der antibolschewistischen Liga und war besonders innerhalb der kommunistischen Partei tätig. In seinem nachgelassenen Gepäck wurden noch Berichte an die Liga gefunden.
Zeuge Blumenfeld, seinerzeit Leiter der Rechtsschutzstelle der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei in München (4. Verhandlungstag): daß Blau sich als politischer Flüchtling an ihn gewandt und um Unterstützung gebeten habe; auch mehrfach solche erhalten habe.
Kriminalkommissar Trettin (3. Verhandlungstag): bei der Münchener Polizei war bekannt, daß Blau ein Doppelspiel treibt und auch den Kommunisten Material liefert; er wurde deshalb am 2. Juli 1919 aus München ausgewiesen und begab sich um Hilfe zur Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. Dort nahm sich Herm seiner an und brachte ihn in ein Krankenhaus, bezahlte auch seine Rechnung.
Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg stellte aus den Gerichtsakten folgendes fest (5. Verhandlungstag):
Blau war während der Januarkämpfe 1919 Kommandant der revolutionären Besetzungder Büxenstein’schen Druckerei in Berlin und forderte die Arbeiter, auf „bis zum letzten Blutstropfen gegen die Regierungstruppen zu kämpfen“. Während der Erstürmung des Gebäudes verschwand Blau unter Mitnahme von 4000 M. Löhnungsgeldern. – In den Gerichtsakten ist Blau als Rädelsführer bezeichnet; er war „nicht auffindbar“; Anklage wurde nicht erhoben;
Blau beschlagnahmte im Januar 1919 ein Auto des Berliner Magistrats;
Blau versuchte von einer militärischen Nachrichtenstelle 500 M. zu erpressen, indem er mit dem Gericht drohte;
Blau bezog für seine Spitzeltätigkeit von der „Eisernen Schar“ ein Monatsgehalt von 530 M.
Der Vorsitzende erklärt, daß dies den Tatsachen entspricht.
Und endlich Kriminalkommissar Dr. Trettin (5. Verhandlungstag): „Blau war ein Lump; das steht wohl fest.“
Die Nachprüfung dieser und die Erbringung weiterer Beiträge zur Charakteristik und Vergangenheit des Blau wurde vom Gericht abgelehnt, da sie für die Beurteilung der Schuldfragen nicht in Betracht kämen. In den Plädoyers findet sich noch einiges hierüber.
Die ersten Spuren, welche die Polizei im Falle Blau auffand, wiesen nach München; zu ihrer Aufhellung wurde Kriminalkommissar Trettin dorthin gesandt. Dessen Aussage lautete (3. Verhandlungstag):
„Ich suchte in München nach dem Agenten Schreiber, der mir von Berlin als Gewährsmann genannt war. Ich fand ihn in der Polizeidirektion in Schutzhaft.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Darf ich fragen in welcher Angelegenheit?“
Kr.-K. Trettin:
„Es handelte sich um einenMordin einem Walde bei München –“
Der Zeuge erzählt, was ihm von dieser Sache in Erinnerung ist.
R.-A. Th. Liebknecht:
„Ich bitte zu beachten, daß die Technik dieses Mordes genau der des Überfalls des Spitzels Toifl auf Orlowsky entspricht!“
Kr.-K. Trettin:
„Dem Schreiber war der Spitzel Blau bekannt; ebenso der Polizeidirektion München, die auch wußte, daß Blau ein Doppelspieltrieb – indem er beiden Seiten Material verkaufte. Aus diesem Grunde wurde Blau auch in Schutzhaft genommen.“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Geschah dies nicht eher, um politische Gefangene zu bespitzeln?“
Kr.-K. Trettin:
„Blau war ja als unzuverlässig bekannt! Er wurde am 2. Juli 1919 mit Ausweisungsbefehl aus der Haft entlassen. – In meinen weiteren Angaben folge ich den Aufklärungen, die mir Schreiber gab, und betone, daß Schreiber mir einen glaubwürdigen Eindruck machte.
„Blau begab sich zur Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. in München, die damals von dem Studenten Blumenfeld geleitet wurde. Dieser war selbst Terrorist und Schreiber erzählte mir den Hergang einer Vereidigung in der Wohnung des Blumenfeld, an der er selbst teilnahm.
„Dabei waren acht Genossen in einem dunklen Raume versammelt; auf dem Tisch stand eine Schale mit rötlicher Flüssigkeit, die, angezündet, das Zimmer mit magischem Licht schwach erhellte. Nach einleitenden Fragen und Erklärungen wurde auf diese Formel vereidigt: „Ich schwöre der kommunistischen Partei Treue und schwöre, in Not und Gefahr nicht vom Platze zu weichen.“
Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag):
„Ohne auf eine Kritik der geschilderten Formalitäten einzugehen, möchte ich betonen, daß ich Mitglied der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei bin und nicht wüßte, wieso ich jemanden auf die kommunistische Lehre und Praxis vereidigen sollte!“
R.-A. S. Weinberg (zu Trettin):
„Ist das die Glaubwürdigkeit Ihres Gewährsmannes?“
Kr.-K. Trettin:
„Soweit ich Schreibers Angaben nachprüfen konnte, erwiesen sie sich als richtig. – In der Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. wurde Blau unterstützt. Von Herm, den er dort kennen lernte, wurde er sogar in einem Krankenhaus untergebracht; seine dortige Rechnung bezahlte Herm.“
Vorsitzender:
„Das scheint nicht dafür zu sprechen, daß Blau als Spitzel erkannt war?“
Kr.-K. Trettin:
„Anfänglich war er es auch nicht. – Am 29. Juli reisten Blau, Herm, Schreiber und ein gewisser Schuster nach Leipzig: im Laufe der Fahrt teilte Herm dem Schreiber mit, daß Blau ermordet werden solle.“
Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag):
„Ich kann dazu Näheres sagen: Beide, sowohl Blau wie Schreiber, wandten sich an dieRechtsschutzstelle um Unterstützung und erhielten auch Geld.“