Der Ost-Friede

Fußnoten:[1]Siehe oben S.65ff.[2]Siehe die Mitteilungen von Wolffs Telegraphischem Bureau vom 13. und 17. Dezember 1917. — ImNachtragkomme ich eingehender auf diese Angelegenheit zurück.

Fußnoten:

[1]Siehe oben S.65ff.

[1]Siehe oben S.65ff.

[2]Siehe die Mitteilungen von Wolffs Telegraphischem Bureau vom 13. und 17. Dezember 1917. — ImNachtragkomme ich eingehender auf diese Angelegenheit zurück.

[2]Siehe die Mitteilungen von Wolffs Telegraphischem Bureau vom 13. und 17. Dezember 1917. — ImNachtragkomme ich eingehender auf diese Angelegenheit zurück.

In jenen Novembertagen des Jahres 1917, in denen die Frieden heischenden Funksprüche der neuen Männer Rußlands in die Welt hinausgingen, schien sich endlich die Hoffnung zu erfüllen, die acht Monate zuvor mit dem Ausbruch der russischen Revolution aufgedämmert war: die Hoffnung auf das Zurückebben der blutigen Hochflut des Krieges. Damals war diese Hoffnung gescheitert. Das Rußland der Miljukow und Kerenski vermochte sich ebenso wenig von den Ideen des panslawistischen Imperialismus zu trennen, wie sich von der Furcht vor dem deutschen Imperialismus zu befreien und sich aus der Gebundenheit an die Entente zu lösen. Der Krieg nach Osten ging weiter, und der Eintritt der Vereinigten Staaten in den Krieg, der kurz auf den Ausbruch der russischen Revolution folgte, kündigte die größte Ausdehnung und höchste Steigerung des Völkerringens an.

Jetzt aber sprachen alle Zeichen dafür, daß die Rückbildung des Krieges Ernst werden solle, daß zum erstenmal eine der ganz großen Mächte, dazu die Macht, die damalsim Juli 1914 die Brandfackel in das Haus der Völker geschleudert hatte, die Waffen niederlegen werde. Alle Nachrichten von der russischen Front und aus dem Inneren Rußlands stimmten dahin überein, daß des russischen Volkes Kraft und Wille zum Krieg endgültig gebrochen sei, und daß nur eine Regierung sich werde halten und durchsetzen können, die dem russischen Volke den Frieden bringe.

Endlich wurde die Aussicht auf die Sprengung des feindlichen Ringes, die Aussicht auf die Befreiung von dem ungeheuren russischen Druck und auf die Beendigung des „Zweifrontenkrieges“ in greifbare Nähe gerückt. Und mehr als das! Nach dem furchtbaren Schlage, den unsere und unseres österreichisch-ungarischen Verbündeten Herbstoffensive dem italienischen Heere in Venetien versetzt hatte, war für uns auch an der Südfront die seit zweieinhalb Jahren drohende Gefahr abgewendet und freiere Hand gewonnen. Zum erstenmal seit Kriegsausbruch zeigte sich für uns die Möglichkeit, unsere Kraft im wesentlichen auf dem für das Schicksal des Krieges entscheidenden westlichen Kriegsschauplatz zu konzentrieren, wo uns fast die gesamte Macht der Franzosen und Briten mit ihren Hilfsvölkern gegenüberstand und wo wir das Eingreifen der Amerikaner zu erwarten hatten. Dazu versprach der Friede im Osten endgültig die Hungerblockade zu brechen, die immer schwerer auf unserem Volke lastete und unsere Kraft zum Kämpfen und Durchhaltenempfindlich zu schwächen drohte. Diese Möglichkeiten mußten nicht nur unsere Aussichten für einen militärischen Endkampf erheblich verbessern; sie erschienen auch geeignet, unsere westlichen Feinde zum Nachdenken zu veranlassen und ihnen das Betreten des Weges einer billigen Verständigung nahezulegen.

Der gute Geist unseres Volkes und der Menschheit schien den Weg zu weisen, der aus dem völkerzermalmenden Elend des Krieges herausführte.

In dem Funkspruch der neuen russischen Regierung vom 28. November 1917 hieß es:

„Der Friede, den wir beantragt haben, soll ein Völkerfriede sein, er soll ein Ehrenfriede des Einverständnisses sein, der einem jeden Volke die Freiheit der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung sichert... Wir haben die Geheimverträge des Zaren und der Bourgeoisie mit den Verbündeten veröffentlicht und diese Verträge für unverbindlich für das russische Volk erklärt. Wir beantragen, mit allen Völkern öffentlich einen neuen Vertrag auf der Grundlage des Einverständnisses und der Zusammenarbeit zu schließen. Unseren Antrag haben die offiziellen und offiziösen Vertreter der regierenden Klassen der verbündeten Länder mit der Weigerung beantwortet, die Räteregierung anzuerkennen und sich mit ihr insEinvernehmen über die Friedensverhandlungen zu setzen. Die Regierung der siegreichen Revolution entbehrt die Anerkennung der professionellen Diplomatie; aber wir fragen die Völker, ob die reaktionäre Diplomatie ihre Gedanken und Bestrebungen zum Ausdruck bringt, ob die Völker ihrer Diplomatie erlauben, die große Friedensmöglichkeit, die durch die russische Revolution eröffnet wurde, fallen zu lassen.“

Hierauf antwortete die österreichisch-ungarische Regierung am 29. November mit einem Telegramm, in dem sie die von der russischen Regierung bekanntgegebenen Richtlinien für den abzuschließenden Waffenstillstand und Friedensvertrag als geeignete Grundlagen für die Einleitung von Verhandlungen bezeichnete und sich bereit erklärte, in Verhandlungen über einen sofortigen Waffenstillstand und allgemeinen Frieden einzutreten. Die deutsche Regierung ließ die am gleichen Tage vom Reichskanzler im Reichstag abgegebene Erklärung gleichen Sinnes durch Funkspruch verbreiten.

Bereits am 3. Dezember begannen in Brest-Litowsk, dem Hauptquartier des Oberbefehlshabers-Ost, des Prinzen Leopold von Bayern, die Verhandlungen zwischen Vertretern der Mächte des Vierbundes und der russischen Sowjetrepublik.

Die russische Delegation versuchte zunächst, eine Diskussion über einen allgemeinen Frieden und einen Waffenstillstand an allen Fronten herbeizuführen. Da dieVerbündeten Rußlands überhaupt nicht vertreten waren, konnte eine solche Diskussion kein praktisches Ergebnis haben. Die Delegationen des Vierbundes, deren Vollmachten nur auf den Abschluß eines Waffenstillstandes mit Rußland lauteten, bestanden deshalb auf dieser Beschränkung des Verhandlungsgebietes, die allein Erfolg versprach. Die russische Delegation fügte sich widerstrebend. Schon jene erste Besprechung ließ den Verdacht aufkommen, daß es den Russen mindestens ebenso sehr auf eine Propaganda für ihre revolutionäre Weltanschauung wie auf die Erzielung eines unmittelbar praktischen Ergebnisses im Sinne des Friedens ankam. Sie behielten sich das Recht vor, die Verhandlungsprotokolle unverkürzt zu veröffentlichen. Von diesem Recht haben sie den ausgiebigsten Gebrauch gemacht und ihre Ausführungen bei den Verhandlungen von vornherein weniger auf den unmittelbaren Verhandlungszweck als auf die propagandistische Wirkung zugeschnitten.

In der Frage des Waffenstillstands selbst stellten die Russen zunächst übertriebene Bedingungen. Vor allem verlangten sie die Erstreckung des Waffenstillstands auf sechs Monate, womit ihnen jedes Interesse an dem baldigen Abschluß eines endgültigen Friedens genommen gewesen wäre. Außerdem forderten sie die Räumung der Inseln des Rigaischen Meerbusens durch unsere Truppen. Als sie mit diesen Forderungen bei unseren Verhändlern auf unüberwindlichen Widerstand stießen, begnügten siesich zunächst mit dem Abschluß einer „Waffenruhe“, die vom 7. bis zum 17. Dezember laufen sollte, und reisten zur Einholung weiterer Instruktionen nach Petersburg zurück.

Auch an der rumänischen Front wurde Waffenruhe vereinbart.

Die Verhandlungspause wurde von der russischen Regierung ausgiebig benutzt, um im Weg der Funkspruchpropaganda die Arbeiter und Soldaten der kriegführenden Mächte zu bearbeiten. In einem Funkspruch „An Alle“ vom 12. Dezember 1917 führte sie aus: Die Verantwortung für den Sondercharakter des Waffenstillstands treffe die Regierungen, die sich weigerten, sich an den Verhandlungen zu beteiligen. Der Friede dürfe keine gewaltsamen Annexionen bringen. Alle Völker, die sich unterdrückt fühlten, müßten die Möglichkeit erhalten, in freier Volksabstimmung über ihr ferneres Schicksal Bestimmung zu treffen. Dieser Grundsatz müsse auf die Gebiete aller kriegführenden Staaten ausgedehnt werden, sowohl auf die Mutterländer wie auch auf die Kolonien. Die Gebiete, die besonders schwer unter dem Krieg gelitten hätten, müßten aus einem internationalen Fonds entschädigt werden, der von den kapitalistischen Klassen der kriegführenden Länder aufzubringen sei. Die arbeitenden Klassen der mit Rußland verbündeten Länder seien jetzt durch die Geschichte berufen, ihre ganze Kraft in die Wagschale zu werfen, um ihre Teilnahme an denFriedensverhandlungen zu sichern. Eine nicht minder hohe Pflicht des Proletariats Deutschlands, Österreich-Ungarns, Bulgariens und der Türkei sei die Schaffung solcher Bedingungen, welche die tatsächliche Anerkennung der Grundlagen des demokratischen Friedens durch die Vertreter dieser Länder sicherten. Jetzt habe die Stunde geschlagen, in der die Völker selbst den Vertrag unterzeichnen sollten, der auf allgemeiner Zusammenarbeit und gegenseitiger Achtung begründet sei. Für die sozialistischen Parteien sei die Stunde gekommen, den vor siebzig Jahren verkündeten großen Ruf zu verwirklichen: Proletarier aller Länder, vereinigt euch!

Am 13. Dezember wurden in Brest-Litowsk die Waffenstillstandsverhandlungen wieder aufgenommen. Die Russen kamen auf die Räumung der Rigaischen Inseln nicht mehr zurück. Hinsichtlich der Friedensfrage teilten sie lediglich mit, daß ihre Regierung wünsche, sofort nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes in Friedensverhandlungen einzutreten, was sich mit unseren eigenen Wünschen durchaus deckte. In der Frage der Truppenverschiebungen während des Waffenstillstands, die bei den ersten Verhandlungen einige Schwierigkeiten gemacht hatte, wurde die Formel vereinbart, daß keine operativen Truppenverschiebungen stattfinden sollten, es sei denn, daß diese Verschiebungen im Augenblick der Unterzeichnung des Waffenstillstands bereits eingeleitet seien.

In der Nacht vom 16. zum 17. Dezember wurde der Waffenstillstandsvertrag unterzeichnet. Der Waffenstillstand erstreckte sich danach auf die gesamte Landfront von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer sowie auf den türkisch-russischen Kriegsschauplatz in Asien, ferner auf das Schwarze Meer und auf die Ostsee östlich des 15. Längengrades. Der Waffenstillstand sollte vom 17. Dezember 1917, mittags 12 Uhr, bis zum 14. Januar 1918 dauern, vom 21. Tag an mit siebentägiger Frist kündbar sein und mangels Kündigung automatisch weiterlaufen. Die Friedensverhandlungen sollten sofort aufgenommen werden.

Nachdem mein Abschiedsgesuch am 9. November bewilligt worden war, hatte ich mich als bayrischer Reserveoffizier a. D. dem bayrischen Kriegsministerium für eine militärische Verwendung zur Verfügung gestellt. Ehe jedoch hierüber eine Bestimmung getroffen war, trat Anfang Dezember der Reichskanzler Graf Hertling an mich heran und ersuchte mich, angesichts der durch die Novemberrevolution in Rußland in nahe Sicht gerückten Friedensverhandlungen die einheitliche Zusammenfassung der Vorarbeiten der einzelnen Ressorts für den wirtschaftlichenTeil der Friedensverhandlungen zu übernehmen. Ich stellte meine Bedenken gegen die Übernahme einer solchen Aufgabe durch eine nicht mit der Autorität des Reichskanzlers oder seines Vertreters ausgestattete Persönlichkeit zurück, nachdem mir auch von denjenigen meiner früheren Kollegen in der Reichsleitung und im Preußischen Staatsministerium, die am stärksten an den Vorarbeiten für die Friedensverhandlungen beteiligt waren, der dringende Wunsch ausgesprochen worden war, daß ich mich dem Ruf des Reichskanzlers nicht entziehen möchte, und nachdem ich mich überzeugt hatte, daß seit meinem Ausscheiden nichts mehr für die einheitliche Leitung dieser Vorarbeiten geschehen war. Ich sprach meinerseits den Wunsch aus, den neuen Auftrag im Ehrenamt und ohne irgendwelche Besoldung oder Vergütung übernehmen zu dürfen.

Am 4. Dezember wurde mir der Auftrag der Zusammenfassung der wirtschaftlichen Friedensvorarbeiten der Ressorts durch einen Erlaß des Reichskanzlers erteilt.

Auf Grund mündlicher Besprechungen mit den Ressortchefs machte ich dem Reichskanzler am 10. Dezember für die Gestaltung meiner Tätigkeit folgenden Vorschlag:

„Ich denke mir die Ausführung des Auftrags so, daß ich mich über das in den einzelnen Ressorts vorliegende Material unterrichte, dieses Material bei mir sammle und ordne, daß ich ferner die Vorarbeiten auf ihre Vollständigkeit sowie daraufhin einer Durchsicht unterziehe, ob zwischen den Absichten und Wünschen der einzelnen RessortsÜbereinstimmung besteht. Anregungen und Vorschläge, die ich zur Erwägung nach beiden Richtungen hin etwa für notwendig erachte oder die sich sonst aus der sachlichen Zusammenfassung ergeben, beabsichtige ich dann, sei es im Wege des Schriftverkehrs, sei es im Wege der mündlichen Erörterung, mit den Herren Ressortchefs oder ihren Vertretern zur Erledigung zu bringen. Dadurch, daß ich mich auf Anregungen und Vorschläge dieser Art beschränke, wird von vornherein überflüssige Doppelarbeit und ein Eingriff in die sachliche Bearbeitung, die ausschließlich den beteiligten Ressorts gemäß ihrer Zuständigkeit überlassen bleibt, vermieden werden.“

Ebenso wie die Vorbereitung der wirtschaftlichen Verhandlungen mit Rußland wurde mir später (25. Dezember 1917) der gleiche Auftrag für die Gesamtheit der Wirtschaftsfragen erteilt, die bei den Friedensverhandlungen mit allen gegen uns im Kriege stehenden Staaten zu regeln sein würden.

Die Zeit, die von der Erteilung des Auftrags für Rußland bis zum Beginn der Friedensverhandlungen zur Verfügung stand, war außerordentlich knapp bemessen. Trotzdem gelang es, vor der Abreise unserer Unterhändler eine Einigung der Ressorts auf ein Programm für die Regelung der deutsch-russischen Wirtschafts- und Rechtsfragen herbeizuführen, das den schwierigen durch den Wirtschaftskrieg und die sozialistische Revolution in Rußland geschaffenen Verhältnissen Rechnung tragen sollte. Es wardies keine leichte Aufgabe; denn die Wiederherstellung der deutschen Rechte und des deutschen Eigentums und die Vereinbarung der Entschädigung für den Fall der Unmöglichkeit oder Untunlichkeit dieser Wiederherstellung, ferner die Wiederherstellung der vertragsmäßigen Grundlagen für die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen erforderte angesichts der von der bolschewistischen Regierung Rußlands erstrebten und teilweise bereits in Angriff genommenen Sozialisierung von Unternehmungen sowie von Produktions- und Betriebsmitteln auf dem Gebiete der Landwirtschaft, des Bergbaues, der Industrie und des Handels das Einschlagen neuer Wege, für die es bisher kein Vorbild gab. Unser Programm fand in den wesentlichen Punkten die Zustimmung und später bei den Verhandlungen die Unterstützung unserer Bundesgenossen, namentlich Österreich-Ungarns.

Dagegen stimmte es mich sehr bedenklich, als ich kurz vor der Abreise unserer Delegation gelegentlich einer am 17. Dezember beim Reichskanzler abgehaltenen Besprechung mich überzeugen mußte, daß in den wichtigsten politischen und territorialen Fragen eine klare Übereinstimmung weder zwischen uns und unseren Bundesgenossen, noch auch zwischen unserer politischen Leitung und der Obersten Heeresleitung vorlag.

Die Anfang November noch von mir geleiteten Besprechungen mit dem Grafen Czernin, bei denen Polen im Vordergrund stand, hatten zu keinem Ergebnis geführt.Graf Czernin hatte damals die alsbaldige Mitteilung von Gegenvorschlägen und die Wiederaufnahme der Besprechungen im Beisein des österreichischen und des ungarischen Ministerpräsidenten und sachverständiger Berater für eine nahe Frist in bestimmte Aussicht gestellt. Ich erhielt nunmehr auf meine Anfrage die Auskunft, daß die Besprechungen bisher nicht wieder aufgenommen worden seien, da Graf Czernin einen geplanten weiteren Besuch in Berlin im letzten Augenblick infolge einer Erkrankung habe aufgeben müssen. Auch auf anderem Wege war eine Verständigung mit unserem Bundesgenossen über die Ostfragen und die Festlegung einer einheitlichen Marschroute für die Verhandlungen mit der russischen Regierung nicht erzielt worden. Wir hatten also damit zu rechnen, daß Österreich die Erreichung seines Zieles, das ehemals russische Polen für den Anschluß an die Donaumonarchie in irgendeiner Form zu gewinnen, durch ein Zusammenspielen mit den Russen und eventuell auch den Polen versuchen würde, ohne uns die von uns für nötig gehaltenen Sicherungen zu gewähren.

Die Gefahr eines Zusammenspielens der österreichischen Diplomatie mit den Russen und Polen war um so größer, als die Österreicher davon überzeugt waren, ihr polnisches Ziel auf dem Wege der vorbehaltlosen Anerkennung des von den Russen wie von den Polen gewünschten Selbstbestimmungsrechts der Völkerschaften der besetzten russischen Gebiete erreichen zu können; denn man warin Österreich sicher, daß um den Preis Galiziens der Anschluß des neuen Polen an das Reich der Habsburger zu haben sein werde.

Ich habe die undefinierte und damit uneingeschränkte Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Nationalitäten stets für eine Gefahr gehalten, nicht nur für das Deutsche Reich hinsichtlich seiner Grenzmarken im Osten, Westen und Norden, sondern vor allem auch für die habsburgische Monarchie, für die es kein stärkeres Sprengpulver geben konnte. Der Gedanke, daß man die Anwendung des einmal in der Sache uneingeschränkt anerkannten Grundsatzes territorial auf die von uns und unseren Verbündeten besetzten russischen Gebiete werde beschränken können, war angesichts der Kundgebungen der neuen russischen Regierung und auch gewisser von dem Präsidenten Wilson aufgestellter Thesen, vor allem aber angesichts der in unverhüllter Deutlichkeit zutage tretenden Bestrebungen der Polen, der Tschechen und Slowenen, geradezu naiv.

Unsere deutsche Politik hatte sich in ihrer Praxis auch nur mit starken Vorbehalten zu dem Selbstbestimmungsrecht der Völkerschaften der besetzten russischen Gebiete bekannt, indem sie das Recht, an der Gestaltung der Neuordnung der unmittelbar vor unserer Haustür liegenden Gebiete mitzusprechen, tatsächlich ausübte und in den Staatsräten, Landesversammlungen und Landesräten Polens, Litauens und Kurlands hatte Organe schaffenhelfen, deren Beschlüsse sie als Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner jener Gebiete anzusehen gewillt war.

Man mag diese von unserer Regierung befolgte Politik hinsichtlich der russischen „Randstaaten“ für richtig oder für falsch halten, — falsch war es auf jeden Fall, in die Friedensverhandlungen mit Rußland hineinzugehen, ohne daß vorher wenigstens mit unserem österreichisch-ungarischen Bundesgenossen eine nochmalige Aussprache stattgefunden hatte und mit ihm eine klare Einigung über die in den Verhandlungen einzunehmende Haltung erzielt war.

Auch zwischen dem Kanzler und dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes auf der einen Seite, der Obersten Heeresleitung auf der anderen Seite war, als am 17. Dezember die Besprechung im Reichskanzlerpalais stattfand, ein festes Einverständnis über die Linie, die bei den Verhandlungen über den Ostfrieden innegehalten werden sollte, noch nicht vorhanden. Kanzler und Staatssekretär reisten am Abend desselben Tages nach dem Großen Hauptquartier, um dort, unmittelbar vor der Abreise des Herrn von Kühlmann nach Brest-Litowsk, noch einmal die wichtigsten Fragen zu besprechen. Ich habe späterhin nicht den Eindruck gewonnen, daß in jener letzten Aussprache vor den Verhandlungen die nötige Klarheit und Einigkeit herbeigeführt worden wäre.

Der Dualismus der Auffassungen und Ziele, der hier fortbestand, kam schon in einer Besonderheit unsererVertretung bei der Friedenskonferenz in Brest zum Ausdruck. Der Kaiser erteilte dem Reichskanzler das Mandat zum Abschluß der Friedensverhandlungen und bestellte Herrn von Kühlmann zum bevollmächtigten Unterhändler. Neben Herrn von Kühlmann nahm aber an den Verhandlungen als „Vertreter der Obersten Heeresleitung“ der Chef des Generalstabs des Oberbefehlshabers Ost, Generalmajor Hoffmann, teil, der mitunter ausdrücklich namens der Obersten Heeresleitung in die Verhandlungen eingriff und auch die Verträge als „Vertreter der Obersten Heeresleitung“ unterzeichnete. Dieses Verhältnis ist sowohl bei den Verhandlungen selbst von dem Chef der russischen Delegation wie auch späterhin im Reichstag beanstandet worden, zweifellos mit Recht; denn bei Friedensverhandlungen zwischen zwei Staaten gibt es als zur Abgabe von Erklärungen und zur Unterzeichnung der Verträge berechtigte Personen nur bevollmächtigte Vertreter der einheitlichen Staatsgewalt. Es hätte nichts im Wege gestanden, daß der Kaiser neben Herrn von Kühlmann den Generalmajor Hoffmann als Unterhändler bevollmächtigt hätte; für einen „Vertreter der Obersten Heeresleitung“ war jedoch bei der Verhandlung und bei der Unterzeichnung der Friedensverträge kein Raum. Aber diese kleine formale Unkorrektheit, infolge deren das Deutsche Reich bei den Verhandlungen in Brest zwiespältig vertreten war, hatte ihren tieferen Grund in der Zwiespältigkeit, die zwischen der politischen Leitung und der OberstenHeeresleitung nun einmal bestand und deren Ausgleich nicht restlos gelungen war.

Mir blieb nichts übrig, als eindringlich auf die Gefahren des Fehlens einer einheitlichen Linie hinzuweisen. Ich überschritt damit, da die unausgeglichenen Meinungsverschiedenheiten auf politischem und territorialem Gebiet lagen, ohnedies schon den Rahmen meiner auf die wirtschaftlichen Vorbereitungen beschränkten Befugnisse. Zu meiner Sorge mußte ich auch hier wieder die Beobachtung machen, daß der Graf Hertling nicht mehr über die Kraft verfügte, um solcher Situationen Herr zu werden und das von ihm als richtig Erkannte durchzusetzen. Von Herrn von Kühlmann gewann ich den Eindruck, daß er sich zu sehr auf seinen guten Stern verließ und darauf rechnete, es werde sich schließlich doch alles zurechtziehen.

Am 22. Dezember 1917 fand in Brest die erste Verhandlung über den Frieden statt. Die Leiter der auswärtigen Politik sämtlicher beteiligten Staaten waren, abgesehen von dem russischen Volkskommissar für die auswärtigen Angelegenheiten, der sich durch Herrn Joffe, den späteren russischen „Botschafter“ in Berlin, vertreten ließ, persönlich anwesend.

In seiner Eröffnungsansprache führte Herr von Kühlmann u. a. aus:

„Unsere Verhandlungen werden erfüllt sein von dem Geist versöhnlicher Menschenfreundlichkeit und gegenseitiger Achtung. Sie müssen Rechnung tragen einerseits dem historisch Gegebenen und Gewordenen, um nicht den festen Boden der Tatsachen unter den Füßen zu verlieren, andererseits aber auch getragen sein von jenen neuen und großen Leitgedanken, auf deren Boden die hier Versammelten zusammentreffen.“

Mit dem Hinweis auf das „historisch Gegebene und Gewordene“ waren die Vorbehalte angedeutet, die unsere Unterhändler in der Frage des Selbstbestimmungsrechts der Nationalitäten machen mußten, sobald die praktische Anwendung dieses Prinzips in Frage kam.

Schon in jener ersten Sitzung entwickelte die russische Delegation ihr Programm. Sie schlug vor, folgende sechs Punkte den Verhandlungen zugrundezulegen:

1. Keine gewaltsame Angliederung von eroberten Gebieten; die Truppen werden die von ihnen besetzten Gebiete alsbald räumen.

2. Volle Wiederherstellung der politischen Selbständigkeit der Völker, die ihre Selbständigkeit im Kriege verloren haben.

3. Den nationalen Gruppen, die vor dem Kriege keine politische Selbständigkeit besaßen, wird die Möglichkeitgewährleistet, die Frage ihrer Zugehörigkeit zu diesem oder jenem Staat oder ihrer staatlichen Selbständigkeit durch freie Volksabstimmung zu entscheiden.

4. Gewährleistung der Rechte der nationalen Minderheiten in national gemischten Gebieten.

5. Keine Kriegsentschädigung. Privatschäden sind aus einem besonderen Fonds, zu dem alle kriegführenden Länder proportional beisteuern, zu entschädigen.

6. Die kolonialen Fragen werden unter Beachtung der in den Punkten 1–4 enthaltenen Grundsätze entschieden.

Die russische Delegation schlug weiter vor, jede Art versteckter Bekämpfung der Freiheit schwächerer Nationen durch stärkere auszuschließen, so den wirtschaftlichen Boykott, die wirtschaftliche Unterjochung eines Landes durch ein anderes im Wege aufgezwungener Handelsverträge, die Verhängung von Seeblockaden, die nicht unmittelbare Kriegszwecke verfolgen.

Die Vertreter der Mächte des Vierbundes erklärten ihre Bereitwilligkeit, in eine Prüfung der russischen Vorschläge einzutreten.

Auch Graf Czernin hatte sein Programm für die Verhandlungen mitgebracht. Es kam demjenigen der russischen Delegation sehr nahe, insbesondere auch in der Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner Polens, Litauens und des Baltikums und in der Frage der Räumung der besetzten Gebiete. Jetzt war also die Zwangslage da,in der die Vertreter des Deutschen Reiches und Österreich-Ungarns in der allerkürzesten Frist angesichts des Verhandlungsgegners die bisher versäumte Einigung wenigstens insoweit nachholen mußten, daß eine einheitliche Antwort auf die russischen Vorschläge formuliert werden konnte.

Graf Czernin selbst hat in seiner Rede vom 11. Dezember 1918 über diese Lage wie folgt berichtet:

„Bei Besprechung dieses (des österreichisch-ungarischen) Entwurfs mit den deutschen Unterhändlern ergaben sich besonders in zwei Punkten große Schwierigkeiten. Die eine betraf die Räumungsfrage. Die deutsche Heeresleitung erklärte kategorisch, daß sie einer Räumung der besetzten Gebiete vor Abschluß des allgemeinen Friedens unter keinen Umständen zustimmen könne. Der zweite Gegensatz tauchte in der Behandlung der besetzten Gebiete auf. Deutschland bestand nämlich darauf, es solle im Friedensvertrag mit Rußland bloß festgestellt werden, daß Rußland den Völkerschaften auf seinen Gebieten das Selbstbestimmungsrecht gewährt habe, und daß diese Nationen von diesem Rechte bereits Gebrauch gemacht hätten. Den in unserem Entwurf eingenommenen klaren Standpunkt vermochten wir nicht durchzusetzen, obwohl dieser auch von den anderen Verbündeten geteilt wurde. Immerhin kam bei Redigierung der dann am 25. Dezember 1917 auf die russischen Friedensvorschläge erteilten Antwort unter unserem beharrlichen Drängen eineKompromißlösung zustande, die wenigstens vorerst den ablehnenden deutschen Standpunkt in diesen beiden Fragen nicht zum Durchbruch kommen ließ. In der Frage der Räumung der besetzten Gebiete wurde deutscherseits das Zugeständnis gemacht, daß über die Zurückziehung einzelner Truppenteile eventuell schon vor dem allgemeinen Frieden Vereinbarungen getroffen werden könnten. In der Annexionsfrage konnte eine befriedigende Formulierung dadurch erzielt werden, daß sie auf den Fall des allgemeinen Friedens abgestellt wurde. Wäre damals die Entente zu einem allgemeinen Frieden bereit gewesen, so wäre das Prinzip >keine Annexionen< vollkommen durchgedrungen.“

Am 25. Dezember 1917 verlas Graf Czernin in der Besprechung mit den russischen Bevollmächtigten namens des Vierbundes die also zustandegekommene Kompromißerklärung. Sie stellte voran die Bereitwilligkeit der Mächte des Vierbundes, unverzüglich einen allgemeinen Frieden ohne gewaltsame Gebietserwerbungen und ohne Kriegsentschädigungen zu unterschreiben; es müsse aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß sich sämtliche jetzt am Kriege beteiligten Mächte innerhalb einer angemessenen Frist ausnahmslos ohne jeden Rückhalt zur genauesten Beachtung der alle Völker in gleicher Weise bindenden Bedingungen verpflichten müßten, wenn die Voraussetzungen der russischen Delegation erfüllt sein sollten.

Im einzelnen erklärte Graf Czernin zu den sechs Punkten des russischen Vorschlags:

1. Gewaltsame Aneignung von Gebieten, die während des Krieges besetzt worden sind, liege nicht in der Absicht der verbündeten Regierungen. Über die Truppen in den zurzeit besetzten Gebieten werde im Friedensvertrage Bestimmung getroffen werden, soweit nicht über die Zurückziehung an einigen Stellen vorher Einigkeit erzielt wird.

2. Es liege nicht in der Absicht der Verbündeten, eines der Völker, die in diesem Kriege ihre politische Selbständigkeit verloren haben, dieser Selbständigkeit zu berauben.

3. Die staatliche Zugehörigkeit nationaler Gruppen, die keine staatliche Selbständigkeit besitzen, könne nicht zwischenstaatlich geregelt werden, sondern sei von jedem Staat mit seinen Völkern selbständig auf verfassungsmäßigem Wege zu lösen.

4. Der Schutz des Rechtes der nationalen Minderheiten bilde einen wesentlichen Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts der Völker.

5. Die verbündeten Mächte hätten mehrfach die Möglichkeit eines wechselseitigen Verzichtes auf Ersatz sowohl von Kriegskosten als auch von Kriegsschäden betont. Hiernach würden von jeder kriegführenden Macht nur die Aufwendungen für ihre in Kriegsgefangenschaft geratenen Angehörigen sowie die im eigenen Gebiet durch völkerrechtswidrige Gewaltakte denZivilangehörigen des Gegners zugefügten Schäden zu ersetzen sein.

6. Die Rückgabe der während des Krieges besetzten Kolonialgebiete sei ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Forderungen. Dagegen sei die Anwendung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner auf die Kolonien in den von der russischen Delegation vorgeschlagenen Formen zurzeit nicht durchführbar.

Außerdem erklärte Graf Czernin die uneingeschränkte Zustimmung der Vierbundmächte zu den von der russischen Delegation vorgeschlagenen Grundsätzen der Ausschließung jedweder wirtschaftlichen Vergewaltigung.

In Erwiderung auf diese Erklärung machte der Führer der russischen Delegation zwar einige Vorbehalte, erklärte jedoch zum Schluß, daß die in der Antwort der Vierbundmächte enthaltene offene Ablehnung aller aggressiven Absichten die Möglichkeit biete, sofort zu Verhandlungen über einen allgemeinen Frieden unter allen kriegführenden Staaten zu schreiten. Mit Rücksicht hierauf schlage er vor, eine zehntägige Unterbrechung der Verhandlungen eintreten zu lassen, um den übrigen kriegführenden Völkern die Möglichkeit zu geben, sich auf der jetzt gewonnenen Grundlage den Verhandlungen anzuschließen. Nach Ablauf dieser Frist müßten die Verhandlungen unter allen Umständen fortgesetzt werden. Auf den Vorschlag des Grafen Czernin und des Herrn von Kühlmann erklärte er sich jedoch bereit, sogleich in die Besprechung der Einzelfrageneinzutreten, die auch im Falle eines allgemeinen Friedens zwischen Rußland und den vier Verbündeten zu regeln wären.

Durch die von dem Grafen Czernin abgegebene Erklärung waren, soweit das Selbstbestimmungsrecht der Nationalitäten der besetzten Gebiete in Frage kam, die Meinungsverschiedenheiten nicht beseitigt, sondern nur verdeckt. Die künstlich aufgerichtete Kulisse mußte spätestens fallen, wenn — wie vorauszusehen war — aus den allgemeinen Friedensverhandlungen nichts wurde. Sie fiel aber schon vorher, und zwar auf Grund des Eingreifens der Obersten Heeresleitung. Diese fand die von dem Grafen Czernin abgegebene Erklärung nicht im Einklang mit den im Großen Hauptquartier mit dem Reichskanzler und Herrn von Kühlmann getroffenen Absprachen und übersah wohl auch nicht ganz die taktische Verhandlungslage. Sie remonstrierte scharf.

„Der Leiter der deutschen Friedensdelegation,“ so berichtet Graf Czernin, „geriet in Gefahr, gestürzt zu werden, in welchem Falle wahrscheinlich ein Exponent der schärfsten militärischen Auffassung die Leitung der deutschen auswärtigen Politik in die Hand bekommen hätte. Da dies aber auf den weiteren Gang der Friedensverhandlungen nur eine ungünstige Wirkung ausüben konnte, mußte unsererseits alles aufgeboten werden, Herrn von Kühlmann zu halten. Zu diesem Zweck wurde ihm zur Weitergabe nach Berlin mitgeteilt, daß, wenn Deutschland bei seinerscharfen Politik beharren werde, Österreich-Ungarn sich veranlaßt sehen würde, mit Rußland einen Separatfrieden abzuschließen. Diese Erklärung ist in Berlin nicht ohne Eindruck geblieben und hat wesentlich dazu beigetragen, daß Kühlmann sich damals behaupten konnte.“

Die Wirkung des Eingreifens der Obersten Heeresleitung war, daß bei der Beratung über die mit Rußland zu regelnden Einzelfragen Herr von Kühlmann im Einverständnis mit dem Grafen Czernin am 27. Dezember 1917 einen Vorschlag für die Artikel 1 und 2 des mit Rußland abzuschließenden Friedensvertrages machte, der im wesentlichen besagte:

1. Rußland und Deutschland erklären die Beendigung des Kriegszustandes. Deutschland würde bereit sein, sobald der Frieden mit Rußland geschlossen und die Demobilisierung der russischen Streitkräfte durchgeführt ist, die besetzten russischen Gebiete zu räumen, soweit sich nicht aus 2 ein anderes ergibt.

2. Nachdem die russische Regierung für alle im Verband des Russischen Reiches lebenden Völker ein bis zur völligen Absonderung gehendes Selbstbestimmungsrecht proklamiert hat, nimmt sie Kenntnis von den Beschlüssen, worin der Volkswille ausgedrückt ist, für Polen, sowie für Litauen, Kurland, Teile von Estland und Livland die volle staatliche Selbständigkeit in Anspruch zu nehmen und aus dem russischen Reichsverbande auszuscheiden. Da in diesen Gebieten die Räumung nicht gemäß denBestimmungen unter 1 vorgenommen werden kann, so werden Zeitpunkt und Modalitäten der nach russischer Auffassung nötigen Bekräftigung der schon vorliegenden Lostrennungserklärungen durch ein Volksvotum auf breiter Grundlage, bei dem irgendein militärischer Druck in jeder Weise auszuschalten ist, der Beratung und Festsetzung durch eine besondere Kommission vorbehalten.

Demgegenüber hielt die russische Regierung an ihrem Standpunkt fest, daß als Ausdruck des Volkswillens nur das Ergebnis einer gänzlich freien, in Abwesenheit jeglicher fremden Truppen erfolgenden Volksabstimmung angesehen werden könne; sie erklärte sich jedoch damit einverstanden, daß zur Prüfung der technischen Bedingungen für die Verwirklichung eines derartigen Referendums sowie zur Festsetzung bestimmter Räumungsfristen eine Spezialkommission eingesetzt werde.

Sodann wurde entsprechend dem russischen Vorschlage die Vertagung bis zum 4. Januar ausgesprochen, um Rußlands Verbündeten die Möglichkeit des Beitritts zu den Verhandlungen zu geben.

Die sachliche Meinungsverschiedenheit zwischen dem deutschen und dem russischen Standpunkt in der Frage der Räumung des besetzten Gebietes und der Selbstbestimmung der Nationalitäten, die durch die vom Grafen Czernin am 25. Dezember vorgetragene allgemeine Formulierung verdeckt worden war, hatte nunmehr durch den Kühlmannschen Vorschlag vom 27. Dezembereine scharfe Beleuchtung erfahren. Immerhin war die Verhandlung bis zu dem am 28. Dezember gefaßten Vertagungsbeschluß in guten Formen geführt worden.

In Petersburg dagegen schlug man sofort eine andere Tonart an. Durch die offiziöse Petersburger Telegraphenagentur wurde über die Sitzung vom 28. Dezember ein Bericht verbreitet, der dem Vorsitzenden der russischen Delegation im Wege freier Erfindung die schärfsten Worte der Kritik und des Protestes gegen die Kühlmannsche Formulierung in den Mund legte, in der Absicht, die deutsche Vertretung eines illoyalen und unanständigen Vorgehens zu beschuldigen. Außerdem ließ die Petersburger Regierung eine wahre Flut von Funksprüchen und Aufrufen los, die gröbliche Beschimpfungen der deutschen Heerführer und Heereseinrichtungen sowie Aufforderungen revolutionären Charakters an die deutschen Truppen und Arbeitermassen enthielten.

Der schon bei Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen durch das Verhalten der russischen Delegation und, mehr noch, der russischen Regierung entstandene Verdacht, daß es den führenden Männern des bolschewistischen Rußland in erster Linie auf die Propaganda für die Revolutionierung der breiten Massen und der Armeen der anderen kriegführenden Länder ankomme, wurde jetzt zur unabweisbaren Gewißheit. Wenn irgend etwas diese Gewißheit weiter verstärken konnte, so war es der am 2. Januar 1918, zwei Tage vor dem für den Wiederbeginnder Verhandlungen in Brest-Litowsk vereinbarten Termin, an die Regierungen der Vierbundmächte gefunkte Vorschlag, die Friedensverhandlungen nach Stockholm zu verlegen, zumal da dieser Vorschlag von der summarischen Feststellung begleitet war, daß die russische Regierung den vom Grafen Czernin am 25. Dezember 1917 gemachten Vorschlag — also nicht etwa erst die Kühlmannsche Formulierung vom 27. Dezember — als dem Grundsatz der freien Selbstbestimmung der Völker widersprechend ansehe.

Graf Hertling teilte daraufhin in dem am 4. Januar 1918 zusammengetretenen Hauptausschuß des Reichstags mit, er habe Herrn von Kühlmann ermächtigt, die Verlegung der Friedensverhandlungen nach Stockholm abzulehnen; abgesehen davon, daß wir nicht in der Lage seien, uns von den Russen den Ort der Verhandlungen vorschreiben zu lassen, sprächen gegen Stockholm technische Schwierigkeiten der telegraphischen Verbindung mit den Hauptstädten der beteiligten Staaten sowie die Gefahr von Machenschaften der Entente. Graf Hertling konnte seiner Mitteilung hinzufügen, daß inzwischen bevollmächtigte Vertreter der Ukraine, die sich am 19. Dezember 1917 zur selbständigen Volksrepublik erklärt hatte, in Brest-Litowsk eingetroffen seien, und daß wir ganz ruhig mit den Vertretern der Ukraine weiterverhandeln würden.

Die feste Haltung Deutschlands und seiner Verbündeten hatte zur Folge, daß bereits am 5. Januar die PetersburgerRegierung mitteilte, daß angesichts des Eintreffens der Delegationen des Vierbundes am alten Verhandlungsort auch die russische Delegation, dieses Mal unter der Führung des Volkskommissars für die auswärtigen Angelegenheiten, des Herrn Trotzki selbst, nach Brest-Litowsk kommen werde in der Überzeugung, daß man sich dort über die Verlegung der Verhandlungen auf neutralen Boden unschwer einigen werde.

In Erwartung der Ankunft Trotzkis und seiner Delegation wurden in Brest-Litowsk zunächst mit den Vertretern der ukrainischen Volksrepublik die Verhandlungen begonnen.

Bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der russischen Delegation am 9. Januar erklärte Trotzki zunächst, angesichts der grundsätzlichen Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts jeder Nation bis zur völligen Lostrennung kein Hindernis für die Teilnahme der ukrainischen Delegation an den Friedensverhandlungen zu sehen. Die Frage, ob die ukrainische Delegation eine Unterabteilung der russischen Delegation darstelle oder ob sie in diplomatischer Beziehung als Vertretung einesselbständigen Staates zu behandeln sei, erklärte Herr Trotzki als erledigt, da die ukrainische Delegation als eine selbständige Vertretung erschienen sei, da diese Vertretung von der russischen Delegation anerkannt und von keiner Seite ein anderer Vorschlag gemacht worden sei.

Am 12. Januar erklärte Graf Czernin namens der Vierbundmächte: „Wir erkennen die ukrainische Delegation als selbständige Delegation und als bevollmächtigte Vertretung der selbständigen ukrainischen Volksrepublik an. Die formelle Anerkennung der ukrainischen Volksrepublik als selbständiger Staat durch die vier verbündeten Mächte bleibt dem Friedensvertrag vorbehalten.“

Herr Trotzki erklärte in der Sitzung vom 10. Januar ferner, daß Rußland die Friedensverhandlungen weiterführen werde, unabhängig davon, ob die Entente sich anschließe oder nicht. Er nahm Akt von einer Erklärung Kühlmanns, daß mit dem Nichtbeitritt der Entente die Erklärung des Grafen Czernin vom 25. Dezember 1917 hinfällig sei, und stellte dem das unbedingte Festhalten der russischen Delegation an den von ihr dargelegten Grundlagen eines „demokratischen Friedens“ entgegen. Auf die Verlegung der Verhandlungen nach einem neutralen Platz verzichtete er, „um den Mächten des Vierbundes den Vorwand eines Abbruchs der Verhandlungen aus technischen Gründen zu entziehen“.

In den folgenden Tagen entwickelte sich in der für die politischen territorialen Fragen gebildeten Kommission,an deren Sitzungen die Vorsitzenden der einzelnen Delegationen persönlich teilnahmen, ein hartnäckiger Zweikampf Kühlmann-Trotzki um die Fragen der Räumung und des Selbstbestimmungsrechts der besetzten Gebiete.

Die Diskussion wurde von Herrn Trotzki in einer unverkennbar für die Außenwelt bestimmten aufreizend-agitatorischen Weise, dabei dialektisch sehr gewandt und in vollendeter Rabulistik geführt. Die innere Unaufrichtigkeit seines Eintretens für die reine und unverfälschte, vor jeder Beeinflussung und jedem Druck zu behütende, nur in freier und allgemeiner Volksabstimmung zu verwirklichende Selbstbestimmung der Nationalitäten der besetzten Gebiete wurde in das hellste Licht gesetzt durch das Verhalten des bolschewistischen Rußland gegenüber den dem Bolschewismus abgeneigten eigenen Landes- und Bevölkerungsteilen. Während Herr Trotzki in Brest-Litowsk den in freier Abstimmung sich bekundenden Volkswillen als die höchste Norm im Völkerleben proklamierte, jagte seine Regierung in Petersburg die aus freien Volkswahlen hervorgegangene verfassunggebende Nationalversammlung mit bewaffneter Hand am Tage nach ihrem Zusammentritt auseinander (20. Januar 1918). Abgesehen von dem unerhörten Terror, den die bolschewistischen Machthaber im Sowjetrußland selbst ausübten, versuchten sie in denjenigen Gebieten, die — wie die russische Regierung selbst anerkennen mußte — auf Grund einwandfreier Ausübung des Selbstbestimmungsrechtssich von dem bolschewistischen Rußland zu trennen wünschten, so in Finnland und der Ukraine, mit Feuer und Schwert, mit jedem Schrecken und jeder Gewalttat die Selbstbestimmung zu unterdrücken und gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung die bolschewistische Herrschaft aufrechtzuerhalten oder herzustellen. Am entsetzlichsten wüteten die Roten Garden und bolschewistischen Banden in den jenseits der deutschen Stellungen liegenden Teilen Livlands und Estlands. Ununterbrochen kamen von dort die herzergreifenden Hilferufe der auf das schwerste bedrückten und mißhandelten Einwohnerschaft, insbesondere des deutschstämmigen Teiles der Bevölkerung, auf dessen völlige Vernichtung und Ausrottung die bolschewistischen Machthaber Rußlands auszugehen schienen. Und inmitten der bedrohten und vergewaltigten Nationalitäten wagte es einer der Urheber aller dieser Schrecken, das Selbstbestimmungsrecht der Völkerschaften der von uns besetzten Gebiete Tag für Tag in stundenlangen Agitationsreden für seine weltrevolutionäre Propaganda auszuschlachten!

Während Herr von Kühlmann mit Zähigkeit und einer geradezu phlegmatischen Ausdauer Herrn Trotzki an der Klinge blieb, riß dem General Hoffmann die Geduld. In der Sitzung vom 12. Januar ergriff er, nachdem die russische Delegation in reichlich anmaßendem Ton abermals ihre Forderungen formuliert hatte, das Wort und führte aus: Die russische Delegation spreche, als ob sie siegreich inunserem Lande stehe und uns die Bedingungen diktieren könne; die Tatsachen lägen umgekehrt. Die russische Delegation fordere für die besetzten Gebiete die Anwendung eines Selbstbestimmungsrechts, wie sie es im eigenen Lande nicht anwende. Die russische Regierung sei lediglich begründet auf Gewalt, die rücksichtslos jeden Andersdenkenden unterdrücke. Die deutsche Oberste Heeresleitung müsse eine Einmischung in die Angelegenheiten der besetzten Gebiete ablehnen. Für uns hätten deren Völker ihrem Wunsch der Lostrennung von Rußland bereits klar und unzweideutig Ausdruck gegeben.

Am nächsten Tag versuchte Herr von Kühlmann auf Grund einer Verständigung mit dem Grafen Czernin, der nichts mehr fürchtete als den Abbruch, die Verhandlungen wieder in ein ruhigeres Geleise zu bringen. Er lehnte zwar namens der deutschen und der österreichisch-ungarischen Delegation die russischen Vorschläge als unannehmbar ab, machte jedoch Gegenvorschläge, die dem russischen Standpunkt immerhin entgegenkamen. Vor allem stellte die neue Formulierung fest, daß Deutschland und Österreich-Ungarn nicht die Absicht hätten, sich die jetzt von ihnen besetzten Gebiete einzuverleiben oder sie zur Annahme einer bestimmten Staatsform zu zwingen; allerdings müßten sie für sich und die Völker jener Gebiete freie Hand für den Abschluß von Verträgen aller Art behalten. Die Zurückziehung der Truppen sei zwar, solange der Weltkrieg andauere, unmöglich; aber dieVerminderung der Truppen auf eine für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Weiterführung der technischen Betriebe nötige Zahl könne angestrebt werden. Außerdem wurde zugestanden, daß den gewählten Vertretern der Bevölkerung der besetzten Gebiete mit fortschreitender Annäherung an den allgemeinen Frieden in steigendem Umfang die Mitwirkung an den Verwaltungsaufgaben eingeräumt werden, sowie daß ein „Volksvotum auf breiter Grundlage“ die Beschlüsse über die staatliche Zugehörigkeit der Bevölkerung der besetzten Gebiete sanktionieren solle. — Diese Vorschläge wurden als der „äußerste Rahmen für eine friedliche Verständigung“ bezeichnet.

Die Verhandlungen waren mit diesen Vorschlägen auf einem toten Punkt angekommen. Graf Czernin hätte unsere Vertretung gern zu weitergehenden Zugeständnissen gedrängt, dies um so mehr, als es ihm, wie er selbst bekannt hat, „im allgemeinen und speziell auch wegen Polens durchaus erwünscht gewesen wäre, die Territorialfragen auf Grund des vollständigen Selbstbestimmungsrechts zu lösen“. Er wurde jedoch an der Ausübung eines stärkeren Druckes auf Deutschland durch den Ausbruch einer akuten Ernährungskrisis in Österreich verhindert, die ihn zwang, von Deutschland eine Ausfuhr an Lebensmitteln zur Errettung Wiens vor einer Hungerkatastrophe zu erbitten. „Unter diesen Verhältnissen,“ so hat Graf Czernin ausgeführt, „konnte in diesem Zeitpunkt den deutschen Unterhändlern gegenüber der Gedanke nicht mehrausgespielt werden, daß Österreich-Ungarn gegebenenfalls mit Rußland einen Separatfrieden schließen würde, wollte man nicht die deutsche Lebensmittelhilfe gefährden; dies um so weniger, als der Vertreter der deutschen Obersten Heeresleitung damals erklärte, es sei gleichgültig, ob Österreich-Ungarn Frieden mache oder nicht; Deutschland werde unter allen Umständen nach Petersburg marschieren, falls die russische Regierung nicht nachgebe.“ Auf der anderen Seite will Graf Czernin damals Herrn Trotzki bewogen haben, die Ausführung der Absicht seiner Regierung, die russische Delegation wegen mangelnder Aufrichtigkeit auf deutscher und österreichisch-ungarischer Seite abzuberufen, in Schwebe zu lassen.

Das Auftreten des Generals Hoffmann am 12. Januar hat den Zustand schwerer Spannung bloßgelegt, die sich im Laufe der Verhandlungen mehr und mehr zwischen unserer politischen und militärischen Leitung herausentwickelt hatte. Eine unter dem Vorsitz des Kaisers am 2. Januar im Schloß Bellevue abgehaltene Beratung hatte die Gegensätze nicht ausgeglichen, sondern nur für den Augenblick überkleistert. Damals schon schwirrten Gerüchte über eine ernstliche Krisis durch die Luft, diesich bis zur Nachricht von dem Entlassungsgesuch des Generals Ludendorff verdichteten. Der Verlauf, den die Verhandlungen in Brest nach dem Eintreffen Trotzkis nahmen, entsprach in keiner Weise den Wünschen der Obersten Heeresleitung, die wegen der Notwendigkeit, für die Frühjahrsoperationen auf dem westlichen Kriegsschauplatz ihre Dispositionen zu treffen, auf eine rasche Entscheidung drängte und in der Trotzkischen Verhandlungsmethode nur den Versuch der Verschleppung und der revolutionären Propaganda erblickte.

Am Sonntag, 13. Januar, am Tag nach der Hoffmannschen Erklärung in Brest, besuchte mich in der Frühe vor neun Uhr unangesagt der Kronprinz, der — ebenso wie Hindenburg und Ludendorff — in Berlin eingetroffen war. Er wollte offen und ungeschminkt meine Meinung über Herrn von Kühlmann hören, dem von der Obersten Heeresleitung die schwersten Vorwürfe wegen seiner Verhandlungsleitung gemacht würden. Ich legte dem Kronprinzen die außerordentlichen Schwierigkeiten dar, unter denen Kühlmann zu verhandeln hatte und die meines Erachtens von der Obersten Heeresleitung nicht in vollem Umfang erkannt und gewürdigt würden. Kühlmann habe im Kampf mit einem so gerissenen, skrupellosen und zielbewußten Gegner wie Trotzki stets auch unsere Bundesgenossen und unsere eigene innere Lage im Auge zu behalten. Ich machte kein Hehl daraus, daß nach meiner Ansicht der Kardinalfehler darin liege, daß wir in dieseschwierigen Verhandlungen hineingegangen seien, ohne daß vorher eine klare Verständigung zwischen unserer politischen und militärischen Leitung und zwischen uns und Österreich-Ungarn herbeigeführt worden sei. Daraus müsse man für künftige Verhandlungen lernen; ich könne aber nur auf das dringendste widerraten, jetzt Herrn von Kühlmann abzuhalftern. Das Wesentlichste sei, daß Reichskanzler und Oberste Heeresleitung sich endlich aufrichtig und vollständig über das verständigten, was sie von den Russen wollten; nötigenfalls müsse der Kaiser ein Machtwort sprechen und eine klare Parole ausgeben.

Der Kronprinz sagte mir am Schluß der zweistündigen Unterhaltung, er halte es für dringend geboten, daß ich mit Ludendorff über die Sache spräche. Als ich es ablehnte, meinerseits in einer Angelegenheit, die außerhalb meines Aufgabenkreises liege, einen Schritt bei dem General Ludendorff zu tun, antwortete er, dann werde er Ludendorff veranlassen, sich an mich zu wenden. Auf diese Weise hatte ich Gelegenheit, noch an dem gleichen Nachmittag dem General Ludendorff meine Ansichten über Sache und Personen darzulegen und so dazu beizutragen, daß damals in der kritischen Zuspitzung der Brester Verhandlungen ein Wechsel in der Leitung unserer auswärtigen Politik und in der Führung der Friedensdelegation vermieden wurde.

In Brest-Litowsk wurden angesichts der Stockung, die in den Verhandlungen mit der russischen Delegation infolge der Unvereinbarkeit der beiderseitigen Formulierungen eintrat, Sonderverhandlungen mit der ukrainischen Delegation geführt.

Eine am 13. Januar stattgehabte vertrauliche Aussprache zwischen der deutschen und der ukrainischen Delegation ergab, daß die ukrainische Delegation in Anwendung des Selbstbestimmungsrechts des ukrainischen Volkes auf die Regelung zweier Fragen einen besonders großen Wert legte: auf die Einbeziehung des früher zu Kongreßpolen gehörigen und erst im Jahre 1911 von der russischen Regierung aus dem Generalgouvernement Warschau ausgesonderten Gouvernements Cholm in das Gebiet der ukrainischen Volksrepublik; ferner auf Autonomie für den ganz vorwiegend von Ukrainern (Ruthenen) bevölkerten östlichen Teil Galiziens und nördlichen Teil der Bukowina.

Hinsichtlich Ostgaliziens verlangte in jener Unterredung der ukrainische Staatssekretär Holubowitsch in erster Linie sogar eine Volksabstimmung über die Zugehörigkeit zum österreichischen oder zum ukrainischen Staat. Herr von Kühlmann behielt sich seine Stellungnahme zur Cholmer Frage vor; hinsichtlich Ostgaliziens erklärte er, jede Macht, die nicht die territoriale Integritätunserer Bundesgenossen als erste Voraussetzung jeder Verhandlung unbedingt annehme, erkläre damit, daß sie nicht den Frieden, sondern den Krieg wünsche.

Die ukrainische Delegation kam bei den weiteren Verhandlungen auf den Wunsch einer Angliederung österreichischer Gebiete nicht zurück, bestand aber auf der Angliederung des größtenteils von Ukrainern bewohnten Gouvernements Cholm und auf besonderen Sicherungen für die nationalen und politischen Rechte der ukrainischen Bevölkerung des österreichischen Staatsgebietes. Graf Czernin lehnte zwar anfangs jede Einmischung in die inneren Verhältnisse der Monarchie ab, zeigte auch Neigung, das Cholmer Gouvernement für das künftige Polen zu beanspruchen, gab aber dann in beiden Punkten nach. Ausschlaggebend war offenbar für ihm die Hoffnung, durch einen raschen Friedensschluß mit der Ukraine der schwierigen Ernährungslage Österreichs wirksam abhelfen zu können. Dieser Gesichtspunkt war für ihn so wichtig, daß er um seinetwillen die sicher zu erwartende tödliche Feindschaft der in Österreich so einflußreichen Polen in Kauf nahm.

Hinsichtlich des Gouvernements Cholm begnügte er sich mit der Kautel, daß die Grenze zwischen der Ukraine und Polen im einzelnen nach den ethnographischen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der Wünsche der Bevölkerung durch eine gemischte Kommission festgesetzt werden solle.

Hinsichtlich der ostgalizischen Frage schlug Graf Czernin eine Deklaration vor, nach der Österreich der innerhalb seiner Grenzen wohnenden ukrainischen Bevölkerung und die Ukraine den in ihren Grenzen bleibenden polnischen Minoritäten die freie nationale und kulturelle Entwicklung gewährleisteten. Er fügte hinzu, daß er sich diese Gewährleistung so denke, daß die Ukrainer Ostgaliziens eine eigene Provinz innerhalb Österreichs bilden würden.

Auf dieser Grundlage kam die Einigung zustande. Die Vereinbarung über die Gewährung der Autonomie an die österreichischen Ukrainer sollte in Rücksicht auf den zu erwartenden heftigen Widerstand der galizischen Polen einstweilen geheimgehalten werden; sie wurde deshalb auch nicht in den öffentlichen Friedensvertrag aufgenommen. Außerdem wurde dieses Zugeständnis an einige wichtige Bedingungen gebunden, vor allem an das Zustandekommen des Friedensvertrages innerhalb einer kurzbemessenen Frist und an die Lieferung von mindestens einer Million Tonnen Getreide durch die Ukraine bis zum 1. August 1918. Das Wort „Brotfriede“, das Graf Czernin später für den Frieden mit der Ukraine prägte, war bezeichnend; denn soweit Österreich in Betracht kam, ging dieser Friede in der Tat nach Brot.

Im übrigen war für den Friedensvertrag mit der Ukraine, namentlich für seinen wirtschaftlichen und seinen rechtlichen Teil, in den Kommissionsverhandlungen über denrussischen Friedensvertrag bereits wertvolle technische Vorarbeit geleistet worden. Da außerdem auf beiden Seiten der gute Wille vorhanden war, rasch zu einem Abschluß zu kommen, wurde in der kurzen Zeit bis zum 20. Januar so weit Übereinstimmung über die Grundlagen des abzuschließenden Friedens erzielt, daß die Delegationen zur letzten Besprechung mit ihren Regierungen nach Hause reisen konnten.

Als Ende Januar die Chefs der Delegationen nach Brest zurückgekehrt waren und die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, bot Trotzki alles auf, um das Zustandekommen des Friedens mit der Ukraine zu verhindern. Er führte zwei Vertreter der ukrainischen Arbeiter-, Bauern- und Soldatendeputierten, die sich inzwischen in Charkow als Gegenregierung gegen die Zentralrada in Kiew konstituiert hatten, als Mitglieder der russischen Delegation ein und erklärte, nachdem der größte Teil der Kiewer Garnison zur ukrainischen Sowjetregierung übergegangen sei, werde die Kiewer Rada, mit deren Delegierten die Vertreter des Vierbundes bisher verhandelt hatten, überhaupt nur noch wenige Tage existieren. Jedenfalls könnten nur solche mit der Ukraine getroffenen Abmachungen anerkannt werden, die durch die Regierung der föderativen russischen Republik ihre formelle Bestätigung erhielten.

Demgegenüber erklärte die ukrainische Delegation, daß die ukrainische Volksrepublik sich ursprünglich bemühthabe, eine Föderation der verschiedenen auf dem Gebiet des früheren russischen Kaiserreiches entstandenen Republiken zu schaffen, daß aber, nachdem diese Versuche gescheitert seien, die ukrainische Zentralrada die ukrainische Volksrepublik am 24. Januar zu einem ganz selbständigen und von niemand abhängigen Staat proklamiert habe. Die Differenzen mit den ukrainischen Bolschewisten seien eine innere Angelegenheit der ukrainischen Volksrepublik, die auf deren völkerrechtliche Stellung keinen Einfluß haben könne. Die Unruhen in der Ukraine seien von der Petersburger bolschewistischen Regierung mit Hilfe nichtukrainischer Soldaten, die in einzelnen Städten Soldatenräte gebildet hätten, hervorgerufen worden. Die Wahlen zur russischen Konstituierenden Nationalversammlung hätten in der Ukraine eine Mehrheit von mehr als drei Vierteln zugunsten der ukrainischen Zentralrada ergeben, und eine Minderheit von nur zehn Prozent für die Bolschewisten.

Graf Czernin erklärte im Namen der Delegationen der vier verbündeten Mächte, daß für diese kein Anlaß vorliege, die am 12. Januar ausgesprochene Anerkennung der ukrainischen Delegation als einer selbständigen Delegation und als einer bevollmächtigten Vertretung der ukrainischen Volksrepublik zurückzunehmen oder einzuschränken; die Regierungen des Vierbundes sähen sich vielmehr weiter veranlaßt, die ukrainische Volksrepublik schon jetzt als unabhängigen, freien, souveränen Staatanzuerkennen, der in der Lage sei, selbständig internationale Abmachungen zu treffen.

Am 9. Februar morgens zwei Uhr wurde der Friedensvertrag zwischen den Regierungen des Vierbundes und der ukrainischen Volksrepublik unterzeichnet. Es war der erste Friedensschluß im Weltkrieg. Er betraf den wirtschaftlich wichtigsten Teil des Russischen Reiches; denn die Ukraine hatte in Friedenszeiten von der Getreideausfuhr Rußlands 40 vom Hundert, von seiner Zuckerausfuhr sogar 80 vom Hundert aufgebracht, und von der russischen Kohlenförderung und Eisengewinnung entfielen etwa zwei Drittel auf die ukrainischen Gruben und Werke.

An dem gleichen Tag, in dessen ersten Morgenstunden der ukrainische Friedensvertrag unterzeichnet worden war, erklärte Herr Trotzki: Vom russischen Standpunkt sei die Anwendung, die von der Gegenseite dem Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker gegeben werde, gleichbedeutend mit der Ablehnung dieses Grundsatzes. Außerdem sei eine neue Schwierigkeit entstanden durch die Stellungnahme des Vierbundes gegenüber der Ukraine. Er protestierte gegen den Abschluß des ukrainischenFriedensvertrages und bemerkte, die Handlungsweise des Vierbundes müsse Zweifel hervorrufen, ob die Mittelmächte zu einer Verständigung mit der Regierung des föderativen Rußland gelangen wollten.

Noch einmal versuchte Graf Czernin durch einen Kompromißvorschlag die Fortsetzung der Verhandlungen zu retten. Aber auch die neue Formulierung, die Herr von Kühlmann im Einverständnis mit dem Grafen Czernin den russischen Delegierten vorschlug, fand nur Ablehnung.

Schließlich führte Herr Trotzki in der Sitzung vom 10. Februar aus, daß nach Ansicht seiner Delegation jetzt die Entscheidungsstunde gekommen sei. Rußland wolle keinen Teil mehr am Krieg haben; deshalb führe Rußland sein Heer und Volk aus dem Kriege heraus. Unter Verzicht auf die Unterzeichnung eines Friedensvertrages erkläre Rußland den Kriegszustand mit Deutschland, Österreich-Ungarn, der Türkei und Bulgarien für beendigt und erteile gleichzeitig den Befehl zur völligen Demobilisation der russischen Streitkräfte an allen Fronten. Für die aus dieser Lage sich ergebenden weiteren Besprechungen zwischen den Mächten des Vierbundes und Rußland über die Gestaltung der wechselseitigen diplomatischen, konsularischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen verwies Herr Trotzki auf den Weg unmittelbaren Verkehrs zwischen den beteiligten Regierungen und auf die bereits in Petersburg befindlichen Kommissionen des Vierbundes.

Herr von Kühlmann hatte die Geistesgegenwart, sofort die durch diese überraschende Erklärung geschaffene Situation zu präzisieren. Er stellte fest, daß der Vierbund mit der russischen Regierung im Kriege stehe, daß die Kriegshandlungen zwar durch den Waffenstillstand eingestellt seien, bei Wegfall dieses Vertrages aber wieder aufleben würden. Der Waffenstillstandsvertrag bezeichne als seinen Zweck den Abschluß des Friedens. Komme dieser Zweck des Waffenstillstandsvertrages in Wegfall, so würden die Kriegshandlungen nach Ablauf der vorgesehenen Frist wieder aufleben. Die Tatsache, daß die eine von den beiden Parteien demobilisiere, würde hieran weder tatsächlich noch rechtlich etwas ändern. Im Anschluß an diese Feststellung schlug er für den nächsten Tag eine Vollsitzung vor, in der die Stellungnahme der Verbündeten zu den neuesten Mitteilungen der russischen Delegation bekanntgegeben werden sollte.

Herr Trotzki erwiderte, die russische Delegation habe jetzt alle ihre Vollmachten erschöpft und halte es für notwendig, nach Petersburg zurückzukehren. Die Mitteilungen, welche die Delegationen des Vierbundes machen würden, werde die Regierung der föderativen russischen Republik beraten und darauf die Antwort erteilen.

Bei der auf diese Sitzung folgenden Aussprache zwischen den diplomatischen und militärischen Unterhändlern Deutschlands und Österreich-Ungarns stellte sich Graf Czernin auf den Standpunkt, daß der durch die ErklärungTrotzkis geschaffene Zustand, der den Frieden „via facti“ herbeiführe, akzeptiert werden müsse. Er behauptete später, daß auch Herr von Kühlmann, trotz seines vorsichtigen Vorbehaltes in der Sitzung selbst, sich dieser Auffassung angeschlossen habe, und daß einzig und allein der General Hoffmann eine abweichende Haltung eingenommen und die Kündigung des Waffenstillstandes, den Vormarsch nach Petersburg und die militärische Unterstützung der Ukraine gefordert habe.

In der Tat vertrat Herr von Kühlmann, der alsbald nach Deutschland zurückkehrte, gegenüber den Forderungen der Obersten Heeresleitung einen Standpunkt, der sich demjenigen des Grafen Czernin näherte. Demgegenüber verlangte das Große Hauptquartier, daß Trotzkis Erklärung als Kündigung des Waffenstillstandes behandelt und sofort nach Ablauf der siebentägigen Frist mit dem Vormarsch der deutschen Heere in Estland und Livland und dem Einmarsch in die von den Sowjettruppen auf das äußerste bedrängte Ukraine beantwortet werden müsse. Die offiziöse „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ dagegen veröffentlichte eine Zuschrift eines Staatsrechtslehrers, in der ausgeführt wurde, die Erklärung Trotzkis habe hinsichtlich des Waffenstillstandes zur Folge, daß die Feindseligkeiten erst wieder aufgenommen werden könnten, wenn der Waffenstillstand unter Einhaltung der vertragsmäßigen Fristen ausdrücklich gekündigt worden sei.

Die Entscheidung wurde in einer Beratung herbeigeführt, die am 13. Februar unter Vorsitz des Kaisers im Großen Hauptquartier zu Homburg stattfand. Sie fiel zugunsten der Auffassung und des Programms der Obersten Heeresleitung, nachdem auch der Reichskanzler Graf Hertling sich schließlich auf deren Standpunkt gestellt hatte. Herr von Kühlmann, der ursprünglich die Kabinettsfrage gestellt hatte, entschloß sich auf Drängen des Reichskanzlers zum Bleiben.

Am 16. Februar veröffentlichte das Wolffsche Bureau eine offiziöse Note, die besagte: Durch die einseitige Erklärung Trotzkis sei selbstverständlich der Kriegszustand nicht beseitigt; vielmehr habe die Weigerung Trotzkis, einen Friedensvertrag zu unterzeichnen, die Herstellung des Friedens unmöglich gemacht. Gerade zur Herbeiführung des Friedens aber sei der Waffenstillstandsvertrag, wie seine Einleitung ausdrücklich hervorhebe, abgeschlossen worden. Der Verzicht auf den Frieden sei deshalb der Kündigung des Waffenstillstandes gleichzuachten; die Kündigung sei als am 10. Februar erfolgt anzusehen. Die deutsche Regierung müsse sich deshalb nach Ablauf der vertraglich vorgesehenen siebentägigen Frist freie Hand nach jeder Richtung vorbehalten.

Am gleichen Tag überreichte die ukrainische Delegation in Brest-Litowsk der deutschen Regierung eine Botschaft an das deutsche Volk, in der sie die Hilfe des deutschenHeeres gegen die russischen Bolschewisten erbat, die in die Ukraine eingerückt waren.

Ebenfalls an demselben Tag verließen die Kommissionen der verbündeten Regierungen, die nach Abschluß des Waffenstillstandes im Dezember 1917 zur Regelung des Austausches der Zivilgefangenen und dienstuntauglichen Kriegsgefangenen sowie zur Wiederherstellung des wirtschaftlichen Verkehrs nach Petersburg entsandt worden waren, die russische Hauptstadt. Bezeichnend war, daß ein Wiener Communiqué diesen Schritt mit der „durch die Anarchie bedingten Unsicherheit“ begründete und hinzufügte: „Sobald die Sicherheitsverhältnisse in Petersburg es gestatten, wird sich die Kommission wieder dorthin zurückbegeben.“

Am 17. Februar begannen die deutschen Truppen im Baltikum und in Wolhynien ihren Vormarsch. In wenigen Tagen war ganz Livland, fast ganz Estland und ein großer Teil Wolhyniens besetzt.

Am 20. Februar ließ die russische Regierung einen Funkspruch ergehen, lautend: „Der Rat der Volkskommissare sieht sich veranlaßt, in Anbetracht der geschaffenen Lage sein Einverständnis zu erklären, den Frieden unter den Bedingungen zu unterzeichnen, die von den Delegierten des Vierbundes in Brest-Litowsk gestellt wurden.“

Nun schwenkte auch Graf Czernin ein und ließ erklären: Die neue Wendung sei ausschließlich dem ohne Zögern erfolgten militärischen Vorgehen gegen die großrussischeRepublik zu danken; es sei selbstverständlich, daß diese Aktion auf dem Einvernehmen der beiden Mittelmächte beruhe; wenn bisher nur das Vorgehen deutscher Kräfte gemeldet werde, so ergebe sich das aus der Tatsache, daß das Schwergewicht der österreichisch-ungarischen Streitkräfte an dem südlichen Teil der Ostfront liege. — Diese Begründung war natürlich nur ein durchsichtiger Vorwand; denn für die österreichisch-ungarischen Truppen hatte durchaus die Möglichkeit bestanden, sich an dem Einmarsch in die Ukraine zu beteiligen.

Die deutsche Regierung beantwortete den russischen Funkspruch mit einem achtundvierzigstündigen Ultimatum, das die in Brest-Litowsk gestellten Bedingungen ergänzte und in einigen wesentlichen Punkten verschärfte. Insbesondere wurde neu verlangt, daß die aus der russischen Territorialhoheit ausscheidenden Gebiete in der Gegend von Dünaburg bis zur Ostgrenze Kurlands erweitert würden; ferner daß Livland und Estland von den russischen Truppen geräumt und von deutscher Polizeimacht besetzt werden sollten, bis Landeseinrichtungen die Sicherheit gewährleisteten und die staatliche Ordnung hergestellt sei. Außerdem hatte sich Rußland zu verpflichten, sofort Frieden mit der ukrainischen Volksrepublik zu schließen und sofort seine Truppen sowohl aus der Ukraine wie aus Finnland zurückzuziehen.

Dieses Ultimatum wurde am 24. Februar von dem Vollzugsrat der großrussischen Sowjets mit 126 gegen85 Stimmen bei 26 Stimmenthaltungen angenommen. Dagegen stimmten insbesondere die „linken Sozialrevolutionäre“.

Am 2. März trafen die Delegationen Rußlands und der Vierbundmächte in Brest-Litowsk wieder zusammen.

Bereits am folgenden Tag unterzeichneten die russischen Bevollmächtigten die ihnen vorgelegten Verträge unter ausdrücklichem Verzicht auf eine Durchberatung und auf Abänderungsanträge. Einen förmlichen Protest erhoben sie gegen einen von der türkischen Delegation mit Unterstützung der übrigen Vierbunddelegationen erst bei dieser neuen Zusammenkunft verlangten Zusatz, nach dem die kaukasischen Bezirke Erdehan, Kars und Batum ohne Verzug von den russischen Truppen geräumt werden sollten und Rußland sich zu verpflichten hatte, sich in die Neuordnung der staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Verhältnisse dieser Bezirke nicht einzumischen, sondern es der Bevölkerung dieser Bezirke zu überlassen, die Neuordnung im Einvernehmen mit den Nachbarstaaten, namentlich der Türkei, durchzuführen. Aber die russische Delegation ließ es bei dem Protest bewenden und unterzeichnete auch diese Bestimmung. Der Führer der russischen Delegation, Herr Sokolnikow, erklärte: Rußland weiche der Gewalt, der Friede sei kein Verständigungsfriede. Die Randvölker würden unter dem Vorwand des Selbstbestimmungsrechts dem Einfluß des Gegners unterstellt, um die dort herrschenden Klassengegen die Revolution zu schützen und die Kräfte der Gegenrevolution zu stärken. Auch in Finnland und der Ukraine schütze der Vierbund die revolutionsfeindlichen Bestrebungen. Rußland, durch den Bruch des Waffenstillstandes vergewaltigt, unterzeichne den Friedensvertrag ohne Verhandlung, nachdem es vergeblich an die deutschen Arbeiter appelliert habe.

Der letzte Satz bestätigte erneut die Taktik Trotzkis und seiner Genossen in der russischen Regierung. Die bolschewistischen Machthaber brauchten den Frieden; denn durch das Friedensbedürfnis des völlig zerrütteten und erschöpften russischen Volkes waren sie zur Macht gekommen, und nur durch die — wenigstens scheinbare — Erfüllung des Friedensbedürfnisses konnten sie sich an der Macht halten. Das russische Heer lief ihnen unter den Händen auseinander. Es demobilisierte von selbst, längst ehe Trotzki am 10. Februar die Demobilisation ankündigte. Aber die Lenin und Trotzki hofften die Friedensverhandlungen so führen zu können, daß ihnen in den deutschen Mannschaften und Arbeitermassen eine Hilfstruppe erwüchse und daß die von ihnen erstrebte Weltrevolution Deutschland erfasse. Später, Anfang Juli 1918, hat Lenin auf dem Sowjetkongreß in Moskau gesagt: „Zwischen dem Sieg der Oktoberrevolution und der internationalen sozialistischen Revolution ist ein weiter Weg. Die Ausbrüche müssen in anderen Ländern beginnen. Wir haben während der Verhandlungenvon Brest alles Mögliche getan, um diese Ausbrüche zu beschleunigen.“

Die Bolschewisten sind in ihrer Hoffnung durch gewisse Vorgänge in Deutschland und Österreich-Ungarn zweifellos bestärkt worden. Die „Sozialistische Korrespondenz“ berichtete Anfang Januar 1918, es sei ihr aus Stockholm aus einer vollkommen unanfechtbaren Quelle die Mitteilung zugegangen, daß die Bolschewiki in den Tagen vor Weihnachten von Führern der deutschen Unabhängigen Sozialdemokratie die dringende Mahnung erhalten hätten, die Friedensverhandlungen zu verschleppen, da die Entwicklung in Deutschland sich in ihrem, d. h. im revolutionären Sinn vollziehe; der Abschluß eines Separatfriedens zwischen Deutschland und Rußland wäre verwerflich, weil er diese Entwicklung in Deutschland beeinträchtigen und die herrschenden Schichten stärken würde. — Eine Bestätigung solcher Aussichten mochten die Bolschewistenführer vor allem in der Streikbewegung erblicken, die in der letzten Januarwoche zuerst in Wien und den österreichischen Industriegebieten zum Ausbruch kam und alsbald auf Berlin übersprang. Der Streik in Berlin entstand gegen den Willen der Gewerkschaften und der alten Sozialdemokratie; aber die Sozialdemokraten traten in die Streikleitung ein, um die Führung zu gewinnen und den Streik „in geordnete Bahnen zu leiten“. Die Streikenden erhoben nicht nur wirtschaftliche, sondern auch weitgehende politische Forderungen. Die Reichsleitung, vertreten durchden Staatssekretär des Innern Wallraf, erklärte sich bereit, über die politischen Forderungen der Streikenden zwar mit den sozialdemokratischen Abgeordneten, nicht aber mit der „Streikleitung“ oder dem „Arbeiterrat“ zu verhandeln, und hielt diesen Standpunkt auch aufrecht. Der verschärfte Belagerungszustand wurde verfügt, ein Verbot von Versammlungen, auch von solchen der Streikleitung und des Arbeiterrats, wurde erlassen. Eine Anzahl von Agitatoren wurde verhaftet, darunter auch der Reichstagsabgeordnete Dittmann. Die Provinz verhielt sich in der Hauptsache ablehnend. Am 4. Februar war der Streik im wesentlichen zu Ende.


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