II. Geldverkehr der Post.
„Wie Merkur, ihr Schutzpatron,“ sagt Fischer in seiner wiederholt angeführten Schrift, „pflegt die Post nicht bloß Botschaften, sondern auch Geld bei sich zu führen. Den modernen Formen des Handelsverkehrs sich anpassend, hat sich dieser Dienstzweig von der ursprünglichen Naturalversendung an bis zu mannigfachen Gestalten bankmäßigen Zahlungsausgleichs entwickelt und stellt in seiner Gesamtheit eine ungemein umfassende Thätigkeit dar.“
Am besten erhellt der Fortschritt in dieser Beziehung durch einen Vergleich der Jetztzeit mit früheren Jahrhunderten. „Ältere Postregulative,“ fährt derselbe Autor fort, „strotzen von den scharfsinnigsten Kautelen, mit denen die Auflieferung, die Beförderung und die Bestellung von Wertsendungen umgeben zu werden pflegte. In der Regel wurde gefordert, daß der angegebene Wertbetrag nach vorheriger Aufzählung und Feststellung im Beisein des Annahmebeamten oder wohl gar des Postamtsvorstehers vom Absender verpackt werde; seinem Siegel wurde dann das des Postamts als besondere Sicherheitswache beigedruckt. Bei der Ankunft ging es nicht minder umständlich zu. Der Adressat mußte zur Post kommen; in seinem Beisein wurde der Brief geöffnet, der Inhalt vorgezählt und dann förmliche Quittung geleistet.“ So war in früheren Zeiten die Versendung von Geldbeträgen mit großen Schwierigkeiten und nach Umständen auch mit Verlusten verknüpft. Jetzt können an jedem Postorte Deutschlands, ohne Hilfe eines Banquiers, ohne Wechsel, ohne ausländisches Geld, Beträge durch die Post nach den verschiedensten Ländern sicher und gegen eine verhältnismäßig geringe Gebühr überwiesen werden. Wie sehr hierdurch der internationale Verkehr erleichtert worden, liegt auf der Hand.
1.Postanweisungen[78]. Unter den Geldgeschäften der Post ist derPostanweisungsverkehrvon hervorragender Wichtigkeit. Obwohl erst zu Anfang der sechziger Jahre in den Geschäftskreis der Post aufgenommen, hat sich dies Verfahren, wonach die Post nicht die Beförderung, sondern einfach die Auszahlung von Geldbeträgen übernimmt, ungemein rasch über die ganze Welt verbreitet. Heutzutage sind in Deutschland Postanweisungen bereits zulässig nach fast sämtlichen Ländern Europas, nach den Vereinigten Staaten, sowie nach den meisten außereuropäischen Kolonieen. Die großartigeEntwicklungdes Postanweisungsverkehrs beleuchten folgende Zahlenangaben:
Derinterne Gesamtverkehrbezüglich derPostanweisungenbetrug nach der Berner Statistik für 1884
Obenan steht demnach in dieser Beziehung weitausDeutschland. Selbst im Vergleich zuÖsterreich, das bezüglich des internen Postanweisungsverkehrs anzweiterStelle steht, betrugen die inDeutschlandauf diese Weise vermittelten Summen rund das 5fache. Noch 1882 hatte der interne Postanweisungsverkehr Deutschlands höhere Summen aufzuweisen, als derjenigeder sämtlichen übrigen Staaten der Erde zusammengenommen. — Was dieZahlder im innern Verkehre Deutschlands zur Aufgabe gelangenden Postanweisungen betrifft, so beläuft sich dieselbe, verglichen mit jener der größten ausländischen Staaten, nach der Berner Statistik für 1884:
1881 betrug dertäglicheGesamtumsatz an Ein- und Auszahlungen bei den Reichspostanstalten rund 14½ Mill. Mark. DerdurchschnittlicheBetrag einer Postanweisunginnerhalbdes deutschen Reichspostgebietes erreichte 1880 die Summe von 57 M. 37 Pf., während derselbe aus dem deutschen Reichspostgebietnach dem Auslandesich auf 58 M. 48 Pf. und in der Richtung aus dem Auslandnach dem deutschen Reichspostgebietauf 47 M. 14 Pf. stellte. Der großartigste Postanweisungsverkehr bezüglich derfremden Länderbesteht seitens des Deutschen Reichs mit Österreich-Ungarn.
Der gesamteinternationalePostanweisungsverkehr ergab für das Jahr 1884 eine Summe von rund 7⅖ Mill. Stück Anweisungen im Gesamtbeträge von 390 Mill. Mark.
Einschließlich der in obiger Tabelle nicht genannten Länder bezifferte sich während des Jahres 1884 derGesamtanweisungsverkehrimGesamtbereichedesWeltpostvereinsauf 150 Millionen Stück mit einem Werte von 8845 Millionen Frcs.
2.Postnoten(postal orders) undPostkreditbriefe(titoli postali di credito). DieenglischePostverwaltung giebt seit 1880 sogenanntePostnotenaus, d. h. auf feste Beträge lautende Postanweisungen, die gegen eine geringe Gebühr bei allen inländischen Postanstalten eingelöst werden und mithin ein Mittelding zwischen Papiergeld und Postanweisung darstellen. Die Einrichtung besteht gegenwärtig in England, Britisch Indien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und in den australischen Kolonieen. — DiePostkreditbriefesind eine Einrichtung deritalienischenPost; durch sie wird die Möglichkeit gewährt, bei jeder Postanstalt des Königreichs beliebige Beträge innerhalb der eingezahlten Summe abzuheben. Solche Kreditbriefe werden von den Provinzial-Postdirektionen in den größeren Städten, wie in Rom, Florenz, Genua etc., bis zur Höhe von 10000 Lire, von den übrigen Provinzial-Postdirektionen bis zu 3000 Lire ausgestellt.
3.Postnachnahmen.Das Postnachnahmewesen besteht darin, daß die Post die Verpflichtung übernimmt, gewisse Sendungen den Adressaten nur gegen Zahlung des vom Absender bezeichneten und demselben zu erstattenden Geldbetrags auszuhändigen. Auch dieses Verfahren wird vom Publikum gerne benutzt. Obenan stehtDeutschland, das in der Berner Statistik für 1884 mit einer Jahressumme von 8354500 Stück Nachnahmesendungen im Betrage von über 78 Mill. Frcs. vertreten ist. Das Postnachnahme-Verfahren besteht übrigens nur in wenigen Ländern, gleichwohl ergab sich für 1884 im ganzen eininternationalerJahresumsatz von 12½ Mill. Frcs.
4.Postaufträge.Durch das Postauftragsverfahren ist es möglich, durch die Post die Einziehung von Schuldbeträgen bis zur Höhe von 600 M. bewirken zu lassen. Den umfangreichsten Verkehr hat auch in diesem GeschäftszweigeDeutschlandaufzuweisen mit einem Gesamtbeträge von gegenwärtig jährlich 519 Mill. Frcs. Dann folgen Belgien mit 390 Mill. und Frankreich mit 140 Mill. Auch das Postauftragsverfahren hat noch nicht in sehr vielen Ländern Eingang gefunden[80].
5.Postsparkassen[81]. Mißstände in der Verwaltung der in Englandbestehenden Privatsparkassen veranlagen 1860 den BanquierSykesaus Huddersfield, dem englischen Ministerium die Errichtung vonPostsparkassenvorzuschlagen. Dieser Vorschlag fand lebhaften Anklang, und 1861 bereits wurden dort diePost Office Saving Banksbegründet.
Auf dem europäischen Kontinente folgte dem Beispiele Englands zuerstBelgien, und zwar am 1. Januar 1870. 1875 gelangten die Postsparkassen zur Einführung inItalien, 1880 in denNiederlanden, 1882 inFrankreich, 1883 inÖsterreich, am 1. Januar 1884 inSchweden, und Ende des Jahres 1884 ist auch inDeutschlandein diesbezüglicher Gesetzentwurf seitens der Reichsregierung dem Reichstage vorgelegt worden. Leider wurde derselbe seitens des Reichstags abgelehnt. Bei der Reform desdänischenSparkassenwesens im Jahre 1879 scheiterte die Einführung der Postsparkassen nur an dem Bedenken, daß den mäßig besoldeten Postbeamten daraus eine größere Last erwachsen könnte. InUngarnwird gleichfalls die Einführung derselben beabsichtigt und ebenso in derSchweiz.
Außerhalb Europasrichtete zuerstCanada(1882: 51463 Conti mit 9473661 Dollars Gesamtguthaben) Postsparkassen nach englischem Muster ein; dann folgten dieStraits-Settlements(Straßenansiedlungen an der Straße von Malacca) und andere englische Kolonieen (Victoria 1879: 49233 Einleger mit 950101 Pfd. St.). 1875 führte auchJapandas Postsparkassen-Institut ein, beiläufig mit dem Erfolge, daß am Ende des Rechnungsjahres 1881/82 die Zahl der Einnahmestellen 1164, die Zahl der Einleger 221000 und die Summe der Einlagen nahezu 4 Mill. M. betrug. Endlich hat auch diebritisch-indischeRegierung, zunächst in der Provinz Bengalen und im Nordwesten Indiens, einen diesbezüglichen Versuch gemacht. Dem nordamerikanischen Repräsentantenhause ist bereits vor längerer Zeit eine Bill vorgelegt worden, welche die Einrichtung der Postsparbanken auch für die Vereinigten Staaten empfiehlt.
Die Organisation des Postsparkassenwesens ist übrigens noch nicht abgeschlossen. Schon besteht zwischen Frankreich und Belgien ein Vertrag, kraft dessen das Guthaben der Einleger ohne Kosten von einem Lande aufs andere übertragen werden kann, desgleichen zwischen Belgien und den Niederlanden. Ähnliche Übereinkommen will Frankreich auch mit England, Italien und Österreich abschließen, und diesen Kartellen gedenken auch die Niederlande beizutreten. So ist bereits der Anfang gemacht zu einerinternationalen Organisation der Postsparkassen, welche im Weltpostverein leicht weitere Ausbildung wird erfahren können.
Die wahrhaft großartige Entwicklung dieses Instituts, dem so hohe wirtschaftliche und moralische Bedeutung zukommt, veranschaulichen folgende Zahlen:
a.England.
Ende 1884: Bestand der Sparkassenguthaben 44773773 Pfd. St., d. i. rund 895½ Mill. M.
Die Benützung der Postsparkassen ist demnach in England eine sehr rege. Nach ihrem großen Umsatz und insbesondere nach den beträchtlichen Rückzahlungen, welche sie zu machen hatten, erscheinen sie als das, was sie sein sollen: die Aufbewahrungsstellen augenblicklich nicht zu verausgabender Beträge, die den eintretenden notwendigen Bedürfnissen zufolge später doch zurückgezogen werden müssen und als Ersparnisse nicht verbleiben können.
Um noch kleinere Ersparnisse als die des Einlageminimums voneinemSchilling (l M.) möglich zu machen, sind unter freier Mitwirkung von gemeinnützigen Kreisen die sog. Pennybanken gegründet worden, welche dem Sparer eine Karte zum Aufkleben von zwölf Stück Pennymarken unentgeltlich verabfolgen und ihm Marken verkaufen.
Im Jahre 1880 wurden vom GeneralpostmeisterFawcettauch diese Sparkarten eingeführt. Wer sparen will, erhält von den Postämtern eine Karte mit einer Pennymarke gegen Zahlung eines Pennys. Wer zwölf solcher Marken auf seine Karte geklebt hat, trägt dieselbe auf das nächste Postamt, wo man sie ihm als eine auf seinen Namen lautende Einlage im Betrage von 1 Schilling (12 Pence) abnimmt. Auch diese Einrichtung hat sich trefflich bewährt.
InsocialpolitischerHinsicht leisten die englischen Postsparkassen auch dadurch gute Dienste, daß sie jeder gesetzlich registrierten Unterstützungs-, Wohlthätigkeits- und Versorgungs-Gesellschaft gestatten, ihre Gelder und Überschüsse auf Verzinsung anzulegen. Hiermit genießen diese Gesellschaften ebenfalls die große Sicherheit der Anlage ihrer Gelder und pünktliche, gleichmäßige Verzinsung. Es sind dies besonders schätzenswerte Vorteile für diese Art von Gesellschaften, deren ganzes Wesen zur größtmöglichen Sicherheit der Anlage des Kapitals und eines zuverlässigen Eingangs der Zinsen nötigt.
So hatGladstonesicher recht, wenn er sagt:The Post OfficeSaving Banks are the greatest and most important work, ever undertaken by the Government for the benefit of the nation(Die Postsparkassen sind die bedeutendste und wichtigste Einrichtung, die jemals von der Regierung zur Wohlfahrt der Nation getroffen worden).
Da auch die Gesetzgebungen anderer Länder, insoweit diese Postsparkassen eingeführt haben, die Bestimmungen derenglischenin ihren wesentlichen Grundzügen annahmen, so ist es wohl gerechtfertigt, diese der Hauptsache nach vorzuführen.
DiePost Office Saving Bankist eine Abteilung der Postverwaltung; sie führt Rechnung und Verwaltung über die durch die Postämter gesammelten Einlagen; auf ihre Anordnung erfolgt die Rückzahlung; bezüglich der Einlagen und Rückzahlung ist eine zweckentsprechende Kontrolle geschaffen; für die Einlagen existiert ein Minimum (1 Schilling = 1 M.) und ein Maximum (200 Pfd. St. = 4000 M.); wird das Maximum überschritten, so hört die Verzinsung (2½%) auf, und es erfolgt die Umwandlung in Staatspapiereex officio, wenn der Einleger binnen einer festgesetzten Frist die Einlage nicht vermindert. Die Einlage, die Kündigung und die Rückzahlung kann bei jedem Postamte geschehen. Das Einlagebüchlein lautet auf den Einleger in Person; Beschlagnahme desselben wird von der Post nicht zugelassen. Für die Rückzahlung des Kapitals samt Interessen haftet der Staat ohne Vorbehalt; ihm gehört auch der Zinsenüberschuß. Die Zinsen werden am Ende jedes Kalenderjahres in die bestehenden Büchelchen eingetragen und zum Kapitale geschlagen. Für die Korrespondenz mit den Einlegern besteht Portofreiheit. Das Postsparkassenamt unterliegt der Kontrolle des Staatsrechnungshofes und hat monatlich einen Geschäftsausweis zu veröffentlichen. Der jährliche Rechnungsabschluß wird dem Parlamente mit einem Rechenschaftsberichte vorgelegt.
b.Belgien.
c.Italien.
c.Niederlande.
e.Frankreich.
f.Österreich.
Trotz aller Schwierigkeiten der Ein- und Durchführung macht die Einrichtung der Postsparkassen sichtliche Fortschritte und scheint sich langsam in allen civilisierten Ländern einbürgern zu wollen.
Nachstehend noch einigevergleichsstatistischeAngaben über die bestehendeneuropäischenPostsparkassen:
6. DerGeldbriefverkehr.Trotz der Einwirkung der bankmäßigen Zahlungsvermittlung durch die Postanweisungenu. s. w.nimmt derBarversendungs- und namentlich derGeldbriefverkehr, soweit diese Versendungsarten für den innern Verkehr der einzelnen Länder überhaupt zulässig sind, noch immer eine beachtenswerte Stellung ein. Nach der Berner Statistik für 1884 betrug derinterne Geldbriefverkehrim gleichen Jahre:
Die Gesamtsumme der durch diedeutsche Reichspostvermittelten (deklarierten) Geldsendungen belief sich 1884 auf 18166 Millionen M.[84]
Der gesamte Umfang des Geldverkehrs der Post betrug im Jahre 1884 in den Ländern des Weltpostvereins, für welche die Berner Statistik Angaben enthält,
Der Gesamtbetrag dieser (rund) 250 Millionen Wertsendungen belief sich somit für das Jahr 1884 auf die riesige Summe von nahezu 50 Milliarden (49139 Millionen) Mark.