Fig. 9.Zweites transatlantischesKabel von 1865.Fig. 10.Malta-Alexandria-Kabel.aKupferdraht.bGuttapercha, 4 Lagen.cGeteerter Hanf.dMit Hanf umsponnener Eisendraht.
Fig. 9.Zweites transatlantischesKabel von 1865.Fig. 10.Malta-Alexandria-Kabel.aKupferdraht.bGuttapercha, 4 Lagen.cGeteerter Hanf.dMit Hanf umsponnener Eisendraht.
Fig. 9.Zweites transatlantischesKabel von 1865.Fig. 10.Malta-Alexandria-Kabel.
Fig. 9.Zweites transatlantischesKabel von 1865.Fig. 10.Malta-Alexandria-Kabel.
Fig. 9.Zweites transatlantischesKabel von 1865.
Fig. 9.
Zweites transatlantischesKabel von 1865.
Fig. 10.Malta-Alexandria-Kabel.
Fig. 10.
Malta-Alexandria-Kabel.
aKupferdraht.bGuttapercha, 4 Lagen.cGeteerter Hanf.dMit Hanf umsponnener Eisendraht.
Nach der gewöhnlichen Art des Einlegens submariner Leitungen wird das Kabel auf ein Schiff gebracht. Schon diese Operation und die genaue Einlegung des letztern in konzentrische Ringe macht wegen der enormen Last und der Steifheit des Kabels große Schwierigkeiten. Dann ist bereits vor der Versenkung der mit dem Tau einzuschlagende Weg genau festzustellen und zu diesem Behufe Tiefe, Beschaffenheit und Gestalt des Meeresbodens durch Sondierungen möglichst genau zu erforschen. Die Landungspunkte namentlich sollen möglichst frei von Brandung und Klippen sein, auch keinen guten Ankergrund bieten, damit das Tau nicht durch Schiffsanker verletzt werde. Ist das alles geschehen und das Küstenkabel auf dem Lande befestigt, so fährt das Schiff die projektierte und genau sondierte Linie entlang, wobei man das Tau nach und nach ins Wasser hinabläßt, in welchem es durch sein eigenes Gewicht niedersinkt und so auf dem Grunde sich festlegt. Dabei ist es besonders notwendig, die Schnelligkeit, mit welcher das Kabel vom Schiffe ins Wasser sinkt, zu regulieren. Denn dieselbe würde sonst sehr bald außerordentlich groß und weit größer als die des Schiffes werden; infolgedessen würde aber das Tau in verschlungenen Ringen statt in einer nahezu Geraden sich niederlegen, überdies würde es durch die Reibung in hohem Grade leiden und sich selbst und das Schiff beschädigen.Von der Zweckmäßigkeit der hierzu verwendeten Maschinen und der guten Führung des ablaufenden Taues ist das Gelingen des ganzen Werkes wesentlich mitbedingt. Endlich müssen während des Versenkens fortlaufende Messungen des Isolations- und Leitungszustandes des Taues angestellt werden, damit man beim Auftreten eines Fehlers diesen sofort merkt und beseitigen, beziehungsweise das versenkte Taustück wieder emporheben kann. Zu diesem Zwecke bleibt das Schiff, welches das Tau versenkt, durch dieses hindurch beständig mit einer Station am Lande in telegraphischer Verbindung.
Ein Dampfschiff ist für die Legung einem Segelschiff vorzuziehen, weil es von Wind und Wellen weniger abhängt; doch muß es genügende Größe, Stabilität und Tragfähigkeit haben. Bei mehreren derartigen großen Unternehmungen hat sich das Riesenschiff Great Eastern von über 3000 t Netto-Gehalt vortrefflich bewährt. Noch geeigneter sind die besonders für die Zwecke der Kabellegung und -ausbesserung gebauten großen Dampfer der Kabelgesellschaften, beziehungsweise Kabelfabrikanten. Gegenwärtig sind 29 solcher Dampfer mit Legung neuer Strecken und Reparaturen der alten unausgesetzt beschäftigt.
Diesen Schiffen liegt, namentlich wenn es sich um Versenkung größerer oder um das Auffischen und Zusammenspleißen gebrochener Kabel handelt, eine Arbeit ob, die das Schiff, die Mannschaft und die Ladung den bedenklichsten Wechselfällen aussetzt. Abgesehen von den Launen der Witterung und des Meeres, denen die Kabelschiffe durch ihre Belastung und die zur Versenkung der Kabel erforderlichen Vorrichtungen in erhöhtem Maße ausgesetzt sind, werden die Bewegungen dieser Schiffe durch ihre Arbeiten in einer Weise gehemmt, die es ihnen außerordentlich erschwert, anderen Schiffen auszubiegen. Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit anderen Fahrzeugen ist um so größer, als die Arbeiten der Kabeldampfer regelmäßig auf den belebtesten Hochstraßen des Oceans auszuführen sind und ihrer Natur nach nicht unterbrochen werden dürfen. In nicht seltenen Fällen hat zur Rettung des Schiffes das Kabel an unpassenden Stellen gelegt oder gar abgeschnitten und dem gänzlichen Verlust ausgesetzt werden müssen. Vor ca. 10 Jahren ging der DampferGomosbei Legung des Kabels von St. Vincent nach Pernambuco infolge eines Zusammenstoßes zu Grunde. Aus gleicher Ursache wurde der TelegraphendampferRobert Lowein den Gewässern von Neufundland schwer beschädigt.
4.Kabelschutz. Bei dem großen Anlagekapital und bei der Wichtigkeit der telegraphischen Verbindungen ist es begreiflich, daß man schon sehr frühe daran dachte, wenigstens dieKabellinienunter den Schutz der Mächte zu stellen. Die ersten derartigen Bestrebungen gingen bereits 1869 von den Vereinigten Staaten von Amerika aus, aber erst auf der internationalen Konferenz zu Paris vom 27. Oktober 1883 kam eine diesbezügliche Vereinbarung zu stande. Die Übereinkunft, welche von 32 Staatenabgeschlossen wurde, bezweckt den internationalen Schutz der Kabel wenigstens inFriedenszeiten. Das vonCyrus Fieldangestrebte Ideal, die unterseeischen Telegraphen-Verbindungen vollständig zuneutralisieren, ist durch den Vertragnichterreicht worden.
5.Statistik der unterseeischen Telegraphenverbindungen.Die Zahl sämtlicher submariner Kabel beträgt 731. Hiervon gehören 546 Kabel denStaatsverwaltungen, 185 sind Eigentum vonPrivatgesellschaften. An letzteren gab es 1883 23, von denen 17 ihren Sitz in London hatten. Die ausgedehntestensubmarinenLeitungen (fast 17000 Seemeilen) besitzt dieEastern Telegraph Company. Die Länge sämtlicher Privatkabel übertrifft jene der Staatsverwaltungen fast um dasZwölffache.
Die Ausdehnung der sämtlichen unterseeischen Telegraphenverbindungen für das Jahr 1883 erhellt aus folgender, demJournal télégraphiqueentnommenen Zusammenstellung.
A.Staatsverwaltungen.
B.Privatgesellschaften.
C.Zusammenfassung.
Nach derneuestenStatistik können die Kabel derPrivatgesellschaftenauf 180000 km Länge mit 200000 km Leitung veranschlagt werden, während die inStaatsverwaltungbefindlichen Kabel nur 15000 km Länge und etwa 18000 km Leitung besitzen. DieLänge sämtlicher Kabel der Erde beträgt somit195000 km mit 218000 km Drähten[18]. Bedenkt man, daß es vor wenigen Decennien noch für unmöglich galt, Kabel durchs Meer zu legen, so ist dieses Resultat wahrlich im höchsten Grade bewundernswert.
6.Kosten der Kabel.Der Wert der sämtlichen Kabel beläuft sich auf über 600 Millionen Mark. Durchschnittlich betragen die Kosten der atlantischen Kabel pro englische Meile (= 1,6km) 550 Pfd. St. = 11000 M.; andere submarine Leitungen wurden dagegen schon um 200 Pfd. St. pro englische Meile erstellt. Beträchtlich wohlfeiler kommen die oberirdischen Leitungen zu stehen: im Durchschnitt pro englische Meile auf 80 Pfd. St. = 1600 M., die unterirdischen dagegen kosteten in Deutschland für die gleiche Entfernung 450 Pfd. St. = 9000 M.[19]
7.Tarifentwicklung für Kabeltelegramme.Die nachstehende Tabelle veranschaulicht in übersichtlicher Weise, wie der Preis fürtransatlantischeTelegramme seit der Inbetriebnahme der ersten überseeischen Kabel und infolge des fortwährenden Hinzutretens von neuen Verbindungen fast stetig sich ermäßigte, bis er schließlich zu dem jetzigen verhältnismäßig billigen Satze herabsank, welcher auch den weniger Bemittelten gestatten dürfte, in Fällen großer Dringlichkeit von den überseeischen Verbindungen Gebrauch zu machen.
Für ein Telegramm bis zu 20 Worten Inhalt wurden bezahlt:
Vom 1. Mai 1872 ab wurde die Worttaxe eingeführt, und zwar
Die zuletzt genannte Ermäßigung war eine Folge der Verlegung derBennett-Mackay-Kabel, die von Waterville in der Nähe der Insel Valentia ihren Ausgang nehmen. Die Eigentümer dieser Kabel, welche dieCommercial Cable Companybilden, setzten bei der Inbetriebnahme derselben den angeführten Satz von 1,60 Mark für ein Wort fest, und die augenblickliche Folge davon war, daß auch alle übrigen Eigentümer von transatlantischen Kabeln sofort den gleichen Satz in Anwendung bringen ließen[20]. Seitdem ist sogar noch eine weitere Verwohlfeilung des telegraphischen Verkehrs zwischen Europa und Amerika eingetreten. Um nämlich dieCommercial Cable Companyzu veranlassen, dem Bunde der übrigen Kabelgesellschaften beizutreten, haben die letzteren am 5. Mai 1886 die Wortgebühr für die Beförderung von Telegrammen zwischen London und New-York sowie den wichtigsten Handelsstädten Nordamerikas für ihre sämtlichen Linien auf den Satz von M. 0,50 herabgesetzt. Besondere Konzessionen wurden gleichzeitig den Zeitungen gemacht, indem für Preßtelegramme mittels besonderen Abkommens eine Ermäßigung der Gebühr auf sogar 0,25 M. für das Wort vereinbart werden kann. Die Beförderungsgebühren werden indes aufdiesemSatze nicht allzulange beharren[21].