Mai.264.KaiserlichDeutsche Botschaft.Pera, den 11. Mai 1916.Nachdem die türkische Regierung im letzten Jahre den Entschluß gefaßt hatte, die armenische Bevölkerung aus gewissen Teilen des Landes abzuschieben, hatte sie auf Grund der von hier aus unternommenen Schritte wiederholt zugesichert, die Armenier römisch-katholischen und protestantischen Glaubens soweit als irgend möglich von der Verschickung auszunehmen. Trotz dieses Versprechens ist es vorgekommen, daß auch diese Armenier von Haus und Hof vertrieben wurden. In einzelnen Fällen konnten allerdings die bereits eingeleiteten Austreibungen wieder rückgängig gemacht werden.Gleichzeitig mit der Vertreibung der armenischen Bevölkerung trafen aus verschiedenen Gegenden des türkischen Reiches Meldungen hier ein, wonach, zum Teil mit Hilfe der türkischen Behörden, eine zwangsweise Bekehrung der Bevölkerung zum Islam eingeleitet worden war. Von der Zentralregierung in Konstantinopel wurde die Richtigkeit dieser Vorgänge stets in Abrede gezogen. Sowohl Halil Bey als Talaat Bey versicherten mir wiederholt, daß ihnen jedes Vorgehen gegen die christlichen Elemente der armenischen Bevölkerung durchaus fernliege, etwaige Ausschreitungen der Unterbehörden würden aufs strengste geahndet werden. Im Laufe des Monats März und Anfang April liefen hier wiederum Meldungen ein, wonach besonders in Aintab, Cäsarea, Aleppo und Adrianopel mit Hilfe der türkischen Behörden Bekehrungen der zurückgebliebenen christlichen Armenier zum Islam stattfinden. Auch in Urfa sollten die Insassen des dortigen armenischen Waisenhauses und die zurückgebliebenen armenischen Frauen zwangsweise zum Islam bekehrt worden sein.Ich habe diese Vorgänge Ende v. M. zur Kenntnis der Pforte gebracht und energisch um Abstellung ersucht. Halil Bey versicherte mir erneut, daß der Zentralregierung in Konstantinopel von diesen Vorgängen nichts bekannt sei. Nach Rücksprache mit seinem Kollegen Talaat Bey erklärte er, es seien neuerdings strengste Weisungen an die Provinzbehörden ergangen, alle Versuche, die christliche armenische Bevölkerung zum Islam zu bekehren, zu unterlassen. Außerdem sei den Provinzbehörden strengverboten worden, selbst etwaige freiwillige Anerbietungen zum Übertritt zum Islam entgegenzunehmen. Seit dieser Zeit sind keine neuen Meldungen über Bekehrungsversuche der armenischen Bevölkerung hier eingetroffen.Metternich.Seiner Exzellenz dem ReichskanzlerHerrn von Bethmann Hollweg.265.(KaiserlichesKonsulat Aleppo.)Telegramm.Abgang aus Aleppo, den 12. Mai 1916.Ankunft in Pera, den 12. Mai 1916.An Deutsche Botschaft in Konstantinopel.Mutessarrif von Marasch, der bisher den Armeniern gegenüber milde war, hat einer deutschen Schwester folgendes erzählt: „Armenier seien aufgegriffen, die sich als Syrer ausgaben und im Besitze neuer englischer Waffen waren. Verhör durch Mutessarrif persönlich habe ergeben: Sie gehören einer geheimen Verbindung an, die Beziehungen zu Russen und Engländern habe. Sie gaben viele Namen an, auch eine Straße und Haus in Aleppo, wo Waffendepot sein sollte, das auch tatsächlich gefunden worden sei.“Offenbar handelt es sich um Leute, die sich aus der Verschickung einzeln in die Zeitungegend zurückgeschlichen haben. Nach hiesiger Version ist mit Waffen desertierter Soldaten zu geschäftlichen Zwecken Handel getrieben worden, wobei auch Muhammedaner und Juden beteiligt waren.Wali von Aleppo hat erklärt: „Djemal Pascha habe auf diese Vorgänge hin Befehl gegeben, Marasch ganz zu räumen, und von Aleppo alle ausgewiesenen von außerhalb ohne jede Ausnahme weiter zu schicken, während die in Aleppo ansässigen Armenier, weil tatsächlich schuldlos, ausgenommen seien.“Außerdem sollen die hiesigen 1400 Waisenkinder zum Teil vom jungtürkischen Komitee übernommen, zum Teil nach Konia, Eskischehir, Konstantinopel geschickt werden.Wali will beantragen, daß der Schwester Rohner 100 oder wenigstens 50 Waisen belassen werden, mit denen sie wahrscheinlich nach Konia übersiedeln soll.Rößler.266.Berlin, den 13. Mai 1916.Euere Exzellenzhaben durch Herrn Dr. Lepsius dieser Tage einen französischen Bericht über die Rede des russischen Parlamentariers Miljukow in Sachen der Armenier vorgelegt erhalten. Wie mir Herr Dr. Lepsius mitteilte, fehlte in der französischen Wiedergabe der Miljukowschen Rede die Angabe des Datums und der näheren Umstände. Ich habe das Stück in dem Dumabericht der Zeitung „Rjetsch“, Nr. 70, vom 25. März d. J., aufsuchen und übersetzen lassen.Dabei möchte ich mir gestatten, die Aufmerksamkeit Euerer Exzellenz auf den ungemein wichtigenSchlußpassus bei Miljukow hinzulenken, wo deutlich gesagt ist,daß die russische Regierung die Besiedelung des eroberten Gebiets in Türkisch-Armenien mit Kosaken, also mit einer militärisch organisierten russischen Grenzbevölkerung,beabsichtigt. Die gleichfalls von Miljukow erwähnten Bemühungen russischerseits, die Kurden ansässig zu machen, dürften so zu erklären sein, daß man daran denkt, das türkische System, nach dem die Kurdenstämme zu einer irregulären berittenen Miliz organisiert waren, zu übernehmen und in russischem Sinne auszubauen. Schon vor dem Kriege befolgte die russische Regierung die Praxis, die Kurden mit Waffen und Geld zu versehen und sie sowohl gegen die Türkei als auch gegen die Armenier aufzuhetzen, während umgekehrt den Armeniern Schutz vor den Kurden in Aussicht gestellt wurde, sobald sie für ihre Rettung auf Rußland bauen würden.Wie weit die Pläne der russischen Regierung bereits in der Ausführung begriffen sind, geht aus der Mitteilung Miljukows hervor, der von den Einwohnern (d. h. also auch von den geflüchteten Armeniern) hinterlassene Besitz — es ist damit natürlich der unbewegliche Besitz, der Grund und Boden gemeint — sei als russisches Staatseigentum erklärt worden.Dr. Paul Rohrbach.An Seine Exzellenz den Herrn Staatssekretärdes Auswärtigen Dr. v. Jagow.Anlage.Rjetsch Nr. 70 vom 25. März 1916.Miljukow in der Reichsduma über die armenische Frage.Leider sind Anzeichen vorhanden, die dafür sprechen, daß sich auch hier wiederum Dinge wiederholen können, die die traurige Erinnerung an die galizische Epopöe wachrufen. Diese Anzeichen treten bereits in die Erscheinung: es ist das viel zu leichtfertige Verhalten zu dem von den Einwohnern hinterlassenen Besitz, welcher aus irgend welchen Gründen als Staatseigentum erklärt wurde (Stimme von links: „Januschkewitsch“)... Ja, das ist Januschkewitsch, das ist die Politik Januschkewitschs — das ungleichmäßige Verhalten zu den Völkerschaften. Wir sind geneigt, die Kurden, diese unverbesserlichen Nomaden, zu unterstützen, und bemühen uns sogar, Ackerbauer aus ihnen zu machen — auf Kosten ihrer alten Opfer — der Armenier. Vor noch nicht langer Zeit nahm der Kurde dem Armenier Land fort, entführte ihm Weib und Tochter, beraubte und erschlug ihn, aber jetzt wird diesem Feinde von gestern aufgewartet, wie einem Freunde, und es wird ihm sichtlich der Vorzug vor dem alten Freunde, dem Armenier, gegeben. Erinnern wir uns, meine Herren, der Worte Doumergues an die Adresse der Armenier: Mögen die Opfer der Toten den Lebenden angerechnet werden. Wir wollen nicht die Früchte der Plünderung und des Landraubs sanktionieren — was nur auf dem Boden der alten Türkei möglich war. Aber noch weniger dürfen wir an eine Umwandlung des angestammten armenischen Landes in irgend ein Territorium eines Neu-Euphratischen Kosakentums denken. Setzen wir nicht die Arbeit der Türken fort! Entsagen wir wenigstens hier im feierlichen Moment der Wiederherstellung des verletzten Rechtes und der Gerechtigkeit — den engen Plänen des nationalistischen Egoismus.267.Berlin, den 27. Mai 1916.Euerer Exzellenz gestatte ich mir nachstehendes über erneut einsetzende Verfolgungen der Christen im Orient zu unterbreiten.Von zwei absolut sicheren Vertrauensmännern, von denen der eine gestern mit dem Balkanzug aus Konstantinopel hier eingetroffen ist, erfahre ich folgendes:„Von Angora kommen böse Nachrichten. Die Polizei verbot dem dortigen deutschen katholischen Geistlichen jeden Beistand an katholische Armenier, auch an Sterbende. Die Frauen, durch die man Almosen verteilen ließ, wurden eingesperrt. Sodann ist der Generalvikar des griechisch-katholischen Bischofs von Beirut in Angora eingetroffen und wird von dort weiter deportiert.“Nachdem bisher die türkische Regierung auf das Bestimmteste zugesagt hat, daß gegen die ruhigen Armenier und die Christen in Syrien nichts unternommen werden soll, jetzt aber mit solchen Zwangsmaßregeln vorgeht, würde ich Euere Exzellenz sehr dankbar sein, wenn Euere Exzellenz die Güte hätten, die türkische Regierung erneut darauf hinweisen zu lassen, wie sehr die Dauerhaftigkeit des Bündnisses mit Deutschland erschwertwird, wenn solch ungesetzliches Verhalten ohne jeden Anlaß fortgesetzt wird; denn weder in Aleppo noch in Syrien kann es sich um Strafen gegen aufrührerische Elemente handeln.Erzberger, Mitglied des Reichstages.Seiner Exzellenz dem ReichskanzlerHerrn von Bethmann Hollweg.Auswärtiges Amt.Berlin, den 30. Mai 1916.AbschriftlichSeiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter Herrn Grafen Wolff-Metternich, Konstantinopelzur gefälligen Kenntnisnahme und mit dem Anheimstellen der geeignet erscheinenden weiteren Veranlassung ergebenst übersandt.Stumm.
Mai.
264.
KaiserlichDeutsche Botschaft.
Pera, den 11. Mai 1916.
Nachdem die türkische Regierung im letzten Jahre den Entschluß gefaßt hatte, die armenische Bevölkerung aus gewissen Teilen des Landes abzuschieben, hatte sie auf Grund der von hier aus unternommenen Schritte wiederholt zugesichert, die Armenier römisch-katholischen und protestantischen Glaubens soweit als irgend möglich von der Verschickung auszunehmen. Trotz dieses Versprechens ist es vorgekommen, daß auch diese Armenier von Haus und Hof vertrieben wurden. In einzelnen Fällen konnten allerdings die bereits eingeleiteten Austreibungen wieder rückgängig gemacht werden.
Gleichzeitig mit der Vertreibung der armenischen Bevölkerung trafen aus verschiedenen Gegenden des türkischen Reiches Meldungen hier ein, wonach, zum Teil mit Hilfe der türkischen Behörden, eine zwangsweise Bekehrung der Bevölkerung zum Islam eingeleitet worden war. Von der Zentralregierung in Konstantinopel wurde die Richtigkeit dieser Vorgänge stets in Abrede gezogen. Sowohl Halil Bey als Talaat Bey versicherten mir wiederholt, daß ihnen jedes Vorgehen gegen die christlichen Elemente der armenischen Bevölkerung durchaus fernliege, etwaige Ausschreitungen der Unterbehörden würden aufs strengste geahndet werden. Im Laufe des Monats März und Anfang April liefen hier wiederum Meldungen ein, wonach besonders in Aintab, Cäsarea, Aleppo und Adrianopel mit Hilfe der türkischen Behörden Bekehrungen der zurückgebliebenen christlichen Armenier zum Islam stattfinden. Auch in Urfa sollten die Insassen des dortigen armenischen Waisenhauses und die zurückgebliebenen armenischen Frauen zwangsweise zum Islam bekehrt worden sein.
Ich habe diese Vorgänge Ende v. M. zur Kenntnis der Pforte gebracht und energisch um Abstellung ersucht. Halil Bey versicherte mir erneut, daß der Zentralregierung in Konstantinopel von diesen Vorgängen nichts bekannt sei. Nach Rücksprache mit seinem Kollegen Talaat Bey erklärte er, es seien neuerdings strengste Weisungen an die Provinzbehörden ergangen, alle Versuche, die christliche armenische Bevölkerung zum Islam zu bekehren, zu unterlassen. Außerdem sei den Provinzbehörden strengverboten worden, selbst etwaige freiwillige Anerbietungen zum Übertritt zum Islam entgegenzunehmen. Seit dieser Zeit sind keine neuen Meldungen über Bekehrungsversuche der armenischen Bevölkerung hier eingetroffen.
Metternich.
Seiner Exzellenz dem ReichskanzlerHerrn von Bethmann Hollweg.
265.
(KaiserlichesKonsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 12. Mai 1916.Ankunft in Pera, den 12. Mai 1916.
An Deutsche Botschaft in Konstantinopel.
Mutessarrif von Marasch, der bisher den Armeniern gegenüber milde war, hat einer deutschen Schwester folgendes erzählt: „Armenier seien aufgegriffen, die sich als Syrer ausgaben und im Besitze neuer englischer Waffen waren. Verhör durch Mutessarrif persönlich habe ergeben: Sie gehören einer geheimen Verbindung an, die Beziehungen zu Russen und Engländern habe. Sie gaben viele Namen an, auch eine Straße und Haus in Aleppo, wo Waffendepot sein sollte, das auch tatsächlich gefunden worden sei.“
Offenbar handelt es sich um Leute, die sich aus der Verschickung einzeln in die Zeitungegend zurückgeschlichen haben. Nach hiesiger Version ist mit Waffen desertierter Soldaten zu geschäftlichen Zwecken Handel getrieben worden, wobei auch Muhammedaner und Juden beteiligt waren.
Wali von Aleppo hat erklärt: „Djemal Pascha habe auf diese Vorgänge hin Befehl gegeben, Marasch ganz zu räumen, und von Aleppo alle ausgewiesenen von außerhalb ohne jede Ausnahme weiter zu schicken, während die in Aleppo ansässigen Armenier, weil tatsächlich schuldlos, ausgenommen seien.“
Außerdem sollen die hiesigen 1400 Waisenkinder zum Teil vom jungtürkischen Komitee übernommen, zum Teil nach Konia, Eskischehir, Konstantinopel geschickt werden.
Wali will beantragen, daß der Schwester Rohner 100 oder wenigstens 50 Waisen belassen werden, mit denen sie wahrscheinlich nach Konia übersiedeln soll.
Rößler.
266.
Berlin, den 13. Mai 1916.
Euere Exzellenz
haben durch Herrn Dr. Lepsius dieser Tage einen französischen Bericht über die Rede des russischen Parlamentariers Miljukow in Sachen der Armenier vorgelegt erhalten. Wie mir Herr Dr. Lepsius mitteilte, fehlte in der französischen Wiedergabe der Miljukowschen Rede die Angabe des Datums und der näheren Umstände. Ich habe das Stück in dem Dumabericht der Zeitung „Rjetsch“, Nr. 70, vom 25. März d. J., aufsuchen und übersetzen lassen.
Dabei möchte ich mir gestatten, die Aufmerksamkeit Euerer Exzellenz auf den ungemein wichtigenSchlußpassus bei Miljukow hinzulenken, wo deutlich gesagt ist,daß die russische Regierung die Besiedelung des eroberten Gebiets in Türkisch-Armenien mit Kosaken, also mit einer militärisch organisierten russischen Grenzbevölkerung,beabsichtigt. Die gleichfalls von Miljukow erwähnten Bemühungen russischerseits, die Kurden ansässig zu machen, dürften so zu erklären sein, daß man daran denkt, das türkische System, nach dem die Kurdenstämme zu einer irregulären berittenen Miliz organisiert waren, zu übernehmen und in russischem Sinne auszubauen. Schon vor dem Kriege befolgte die russische Regierung die Praxis, die Kurden mit Waffen und Geld zu versehen und sie sowohl gegen die Türkei als auch gegen die Armenier aufzuhetzen, während umgekehrt den Armeniern Schutz vor den Kurden in Aussicht gestellt wurde, sobald sie für ihre Rettung auf Rußland bauen würden.
Wie weit die Pläne der russischen Regierung bereits in der Ausführung begriffen sind, geht aus der Mitteilung Miljukows hervor, der von den Einwohnern (d. h. also auch von den geflüchteten Armeniern) hinterlassene Besitz — es ist damit natürlich der unbewegliche Besitz, der Grund und Boden gemeint — sei als russisches Staatseigentum erklärt worden.
Dr. Paul Rohrbach.
An Seine Exzellenz den Herrn Staatssekretärdes Auswärtigen Dr. v. Jagow.
Anlage.
Rjetsch Nr. 70 vom 25. März 1916.
Miljukow in der Reichsduma über die armenische Frage.
Leider sind Anzeichen vorhanden, die dafür sprechen, daß sich auch hier wiederum Dinge wiederholen können, die die traurige Erinnerung an die galizische Epopöe wachrufen. Diese Anzeichen treten bereits in die Erscheinung: es ist das viel zu leichtfertige Verhalten zu dem von den Einwohnern hinterlassenen Besitz, welcher aus irgend welchen Gründen als Staatseigentum erklärt wurde (Stimme von links: „Januschkewitsch“)... Ja, das ist Januschkewitsch, das ist die Politik Januschkewitschs — das ungleichmäßige Verhalten zu den Völkerschaften. Wir sind geneigt, die Kurden, diese unverbesserlichen Nomaden, zu unterstützen, und bemühen uns sogar, Ackerbauer aus ihnen zu machen — auf Kosten ihrer alten Opfer — der Armenier. Vor noch nicht langer Zeit nahm der Kurde dem Armenier Land fort, entführte ihm Weib und Tochter, beraubte und erschlug ihn, aber jetzt wird diesem Feinde von gestern aufgewartet, wie einem Freunde, und es wird ihm sichtlich der Vorzug vor dem alten Freunde, dem Armenier, gegeben. Erinnern wir uns, meine Herren, der Worte Doumergues an die Adresse der Armenier: Mögen die Opfer der Toten den Lebenden angerechnet werden. Wir wollen nicht die Früchte der Plünderung und des Landraubs sanktionieren — was nur auf dem Boden der alten Türkei möglich war. Aber noch weniger dürfen wir an eine Umwandlung des angestammten armenischen Landes in irgend ein Territorium eines Neu-Euphratischen Kosakentums denken. Setzen wir nicht die Arbeit der Türken fort! Entsagen wir wenigstens hier im feierlichen Moment der Wiederherstellung des verletzten Rechtes und der Gerechtigkeit — den engen Plänen des nationalistischen Egoismus.
267.
Berlin, den 27. Mai 1916.
Euerer Exzellenz gestatte ich mir nachstehendes über erneut einsetzende Verfolgungen der Christen im Orient zu unterbreiten.
Von zwei absolut sicheren Vertrauensmännern, von denen der eine gestern mit dem Balkanzug aus Konstantinopel hier eingetroffen ist, erfahre ich folgendes:
„Von Angora kommen böse Nachrichten. Die Polizei verbot dem dortigen deutschen katholischen Geistlichen jeden Beistand an katholische Armenier, auch an Sterbende. Die Frauen, durch die man Almosen verteilen ließ, wurden eingesperrt. Sodann ist der Generalvikar des griechisch-katholischen Bischofs von Beirut in Angora eingetroffen und wird von dort weiter deportiert.“
Nachdem bisher die türkische Regierung auf das Bestimmteste zugesagt hat, daß gegen die ruhigen Armenier und die Christen in Syrien nichts unternommen werden soll, jetzt aber mit solchen Zwangsmaßregeln vorgeht, würde ich Euere Exzellenz sehr dankbar sein, wenn Euere Exzellenz die Güte hätten, die türkische Regierung erneut darauf hinweisen zu lassen, wie sehr die Dauerhaftigkeit des Bündnisses mit Deutschland erschwertwird, wenn solch ungesetzliches Verhalten ohne jeden Anlaß fortgesetzt wird; denn weder in Aleppo noch in Syrien kann es sich um Strafen gegen aufrührerische Elemente handeln.
Erzberger, Mitglied des Reichstages.
Seiner Exzellenz dem ReichskanzlerHerrn von Bethmann Hollweg.
Auswärtiges Amt.
Berlin, den 30. Mai 1916.
Abschriftlich
Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter Herrn Grafen Wolff-Metternich, Konstantinopel
zur gefälligen Kenntnisnahme und mit dem Anheimstellen der geeignet erscheinenden weiteren Veranlassung ergebenst übersandt.
Stumm.