III. Das Schicksal der Deportierten.

III. Das Schicksal der Deportierten.

Die Versicherung Talaat Beys, daß „augenblicklich nirgends mehr Abtransporte stattfänden“, war allzu wörtlich gemeint. Nicht Deportation — denn es war fast nichts mehr zu deportieren — sondern systematische Vernichtung der Deportierten durch Aushungerung unter Nachhilfe von gelegentlichen Massakers sollte jetzt das angefangene Werk vollenden[12].

Was war inzwischen geschehen?

Nach der ursprünglichen Ankündigung sollte Mesopotamien das Verschickungsziel und Neuansiedelungsgebiet der Deportierten sein. Seit dem Herbst hatte man aber angefangen, die armenische Bevölkerung auch der mesopotamischen Städte auszuräumen. Am 2. September waren die Christen von Djesire (4750 Armenier, 250 katholische Chaldäer und 100 syrische Jakobiten) massakriert worden. Am 16. Oktober wurde die armenische Bevölkerung von Urfa (20000 Seelen) teils massakriert, teils deportiert. Am 18. Oktober hatte das Konsulat aus Aleppo berichtet: „Nach Angabe des Direktors der politischen Angelegenheiten des Wilajets sind bei Radju und Katma 40000 konzentriert. Weitere Scharen aus West-, Mittel- und Nord-Anatolien sind im Anzuge. Zur „Ansiedelung“ nach Süden (westlicher Hauran, Rakka, Der es Zor) weitergesandt 300000. Diese werden nach genanntem Beamten am Ziel notgedrungen sich selber überlassen und werden alle sterben.... Jedenfalls fehlt zur Ansiedelung alles und jedes, für Konzentrationslager werden weder Zelte noch ausreichendes Mehl, noch Brennmaterialien geliefert. Verschickten Bauern sind von der Behörde selbst Hacken und Spaten abgenommen. Allgemeine Überzeugung ist, daß sämtliche Verschickte dem Tode verfallen.“

Wie aus den mesopotamischen Städten, wurde zuletzt auch aus Nordsyrien alles, was an Armeniern noch übrig war, abtransportiert oder abgeschlachtet. Anfang Januar wurden 5–6000 Armenier aus Aintab in die Wüste geschickt, Mitte Februar alle Kinder von Killis deportiert. Am 6. April wurden in dem Konzentrationslager von Ras ul Ain von 14000 Deportierten 12000 abgeschlachtet; der Rest von 2000 später ebenfalls beseitigt. Am 16. April wurden die in Maarra und den umliegenden Dörfern „angesiedelten Armenier“ in die arabische Wüste geschickt; am 19. April folgten ihnen aus Marasch 9000 Armenier (der Rest von 24000) nach Der es Zor. Das Hungersterben in den Konzentrationslagern sorgte dafür, daß immer wieder Platz wurde[13].

Gleichwohl hatten sich die Machthaber in Konstantinopel in ihren Besprechungen mit dem Botschafter im Dezember 1915 den Anschein gegeben, als ob sie den Willen hätten, der Vernichtungsmaßregel Einhalt zu tun. Da in der Tat noch immer einige Hunderttausend am Leben waren, war man gerade um diese Zeit auf ein anderes Mittel verfallen, um das zäh verfolgte Ziel der Eintürkung der christlichen Nationen bei den überlebenden Resten auch auf unblutigem Wege zu erreichen.

Schon in den Anfängen der allgemeinen Deportation hatte man hie und da vereinzelt, im Wilajet Trapezunt sogar in größerem Umfange, das Mittel der Zwangskonversion angewendet, das weniger grausam, aber für den gewollten Zweck ebenso probat erschien: „Armenier, die zum Islam übertreten, werden nicht ausgewiesen,“ wurde beim Beginn der Deportationen von Gendarmen und hohen Regierungsbeamten an vielen Orten verkündet. In Trapezunt, Samsun, Unieh traten unter dem Druck der Behörden viele Hunderte von Familien zum Islam über und blieben verschont. Aus Samsun berichtet der deutsche Vizekonsul Kuckhoff am 4. Juli 1915: „Die Regierung entsandte fanatische strenggläubige muhammedanische Männer und Frauen in alle armenischen Häuser behufs Propaganda für den Übertritt zum Islam, selbstverständlich unter Androhung der schwersten Folgen für diejenigen, die ihrem Glauben treu bleiben.“ Die Zehntausende von jungen Frauen und Mädchen, die auf der Wanderung quer durch Anatolien in Städten und Dörfern in türkische und kurdische Harems verkauft oder verschleppt wurden, die Tausende von ihren Eltern abgenommenen armenischen Kinder, die in sogenannten Regierungswaisenhäusern gesammelt wurden, um später mit muhammedanischen Kindern zusammen auferzogen zu werden — ein Konsul erinnert an die Janitscharen —, waren eine sichere Beute des Islams. Doch alle diese Maßregeln waren bisher nicht allgemein, sondern nur nach Willkür einzelner Provinzial- und Lokalbehörden ausgeführt worden. Jetzt kam Methode in die Sache.

Um dieselbe Zeit, als der Großwesir und das Triumvirat, Enver Talaat und Djemal dem deutschen Botschafter beruhigende Versicherungen gaben (9./18. 12. 1915), als Halil Bey bestritt, „daß zwangsweise Bekehrungen zum Islam in nennenswertem Umfang versucht worden seien“ (20. 12. 1915), war bereits „eine vertrauliche Verfügung der Kaiserlich Ottomanischen Regierung“ erlassen worden, „nach der die türkischen Lokalbehörden im Innern des Landes angewiesen wurden, den Überrest des armenischen Volkes dahin zu bringen, einen Revers zu unterzeichnen, in dem um diebesondere Gnade gebeten wird, zur heiligen Religion des Islams übertreten zu dürfen“. Sich Weigernde sollten abtransportiert werden. Zur gleichen Zeit wurde dieser Erlaß durch einen Befehl des Kriegsministeriums ergänzt, „daß sämtliche Armenier, die im Heeresdienst verwendet werden, Muhammedaner werden sollen; schon jetzt sollen sie muhammedanische Namen erhalten, die eigentlichen Formalitäten des Übertritts (Beschneidung) werden mit Rücksicht auf den Kriegszustand für später vorbehalten.“ Auch in der Hauptstadt wurde auf die Armenier eingewirkt, damit sie zum Islam übertreten.

Zwangsbekehrungen zum Islam sind von jetzt ab eine ständige Rubrik in den Konsularberichten. In Urfa muß der verbleibende Rest von Armeniern, darunter auch der armenische Arzt, der Apothekergehilfe und das gesamte männliche Personal des deutschen Missionshospitals zum Islam übertreten. Auch die in Urfa gesammelten armenischen Waisenkinder, die dort von den Deportiertenkarawanen hängen geblieben waren, und mit deutschem und Schweizer Geld unterhalten wurden (zeitweise 2500), werden durch die Regierung dem Islam zugeführt (Januar 1916). In Adana erklärt der Direktor des Regierungswaisenhauses den christlichen Kindern, daß sie entweder zum Islam übertreten oder das Haus verlassen müßten; in einem osmanischen Waisenhause sei für die christliche Religion kein Platz. Die in Konia konzentrierten Armenier werden auf türkische Dörfer verteilt und zur Annahme des Islams genötigt (28. Januar 1916). In Cäsarea läßt der Mutessarrif bekannt machen, „wer zum Islam übertrete, werde verschont; wer nicht, nach Siwas (d. h. in den Tod) geschickt“ (31. Januar 1916). In Aleppo werden Ende Februar die armenischen Arbeiterbataillone genötigt, ihren Glauben zu wechseln. Die Polizisten erklären den Armeniern der Stadt, „einzige Rettung vor Verschickung sei Übertritt zum Islam“ (23. März). Die im Ostjordanland angesiedelten Armenier (15000 in Hauran, 3–4000 in Kerak) werden zum Islam bekehrt (Juni 1916). In Siwas werden „alle noch dagebliebenen, zu Wegebauten und zum Pionierregiment gehörenden Armenier, ferner die Gewerbeschule und auch alle Griechen in der armenischen Kirche eingesperrt. Die Griechen und zum Islam übergetretenen Armenier werden nach einer heftigen Bastonnade wieder freigelassen.“ Den anderen Armeniern wird durch die Behörden angeraten, zum Islam überzutreten. „Weigern sie sich, so werden sieverschickt“ (27. Juni). In Karahissar Scharki ist der Rest der Armenier zum Islam übergetreten. In Siwas werden am Tage des Nationalfestes (24. Juli) alle armenischen Militärärzte jeden Grades unter Drohung gezwungen, zum Islam überzutreten. Ein Sanitätshauptmann, der sich weigerte, wird eingesperrt. In Hama werden in den ersten Wochen des August die Verschickten in Massen durch die Drohung weiterer Verschickung zum Islam gepreßt. Die Sache geht ganz bureaukratisch vor sich: Eingabe, Genehmigung, Namensveränderung, Beschneidung. Die in Urfa angesammelten versprengten Deportierten werden vom Mutessarif unter Drohungen gezwungen, Muhammedaner zu werden (April 1917). Die in Angora verbliebenen katholischen Armenier werden gedrängt, den Islam anzunehmen (Juni 1917). So geht es weiter.

„Vom Schwarzen Meer bis nach Syrien ist der Christenname ausgelöscht, die Kirchen geschlossen, die Schulen entleert, die Priester und Prediger getötet oder verschickt. Von wenigen Levantestädten abgesehen, ist ganz Anatolien islamisiert. Die christlichen Namen sind in den Registern ausgelöscht und durch muhammedanische ersetzt.“

Am 12. November 1915 hatte der Reichskanzler von Bethmann Hollweg in Beantwortung einer Eingabe von 50 namhaften Vertretern der evangelischen Kirche vom 15. Oktober und einer entsprechenden des Missionsausschusses des Zentralkomitees für die Generalversammlungen der Katholiken Deutschlands vom 29. Oktober die gleichlautende Antwort erteilt:

„Die Kaiserliche Regierung wird, wie bisher so auch in Zukunft, es stets als eine ihrer vornehmsten Pflichten ansehen, ihren Einfluß dahin geltend zu machen, daß christliche Völker nicht ihres Glaubens wegen verfolgt werden. Die deutschen Christen können darauf vertrauen, daß ich von diesem Grundsatz geleitet, alles, was in meiner Macht steht, tun werde, um den mir von ihnen vorgetragenen Sorgen und Wünschen Rechnung zu tragen.“

Als sich im Januar 1916 die Meldungen der Konsulate über Zwangsbekehrungen häuften, erhob der Botschafter, Graf Metternich, Vorstellungen bei Halil Bey, dem Minister des Äußern. Halil Bey bestritt wiederum auf das entschiedenste, daß zwangsweise Bekehrungen der Armenier zum Islam in nennenswertem Umfange versucht worden seien. Bei den vorgekommenen Fällen von Übergriffen unterer Beamter seien die betreffenden bestraft worden.

„Die Versicherungen des Ministers“, berichtet der Botschafter am 24. Januar an den Reichskanzler, „stehen im Widerspruch mit den übereinstimmenden Berichten, die der Kaiserlichen Botschaft wiederholt über diese Frage aus verschiedenen Lokalitäten und aus von einander unabhängigen Quellen zugegangen sind.“

Der Botschafter erneuert seine Vorstellungen bei der Pforte und berichtet am 11. Mai 1916:

„Sowohl Halil Bey als Talaat Bey versicherten mir wiederholt, daß ihnen jedes Vorgehen gegen die christlichen Elemente der armenischen Bevölkerung fern liege, etwaige Ausschreitungen der Unterbehörden würden aufs strengste geahndet werden.“

Im Anfang des Monats März und Anfang April liefen wiederum Meldungen ein, wonach besonders in Aintab, Cäsarea, Aleppo und Adrianopel mit Hilfe der türkischen Behörden Bekehrungen der zurückgebliebenen christlichen Armenier zum Islam stattfänden. „Ich habe diese Vorgänge“, schreibt der Botschafter, „zur Kenntnis der Pforte gebracht und energisch um Abstellung ersucht. Halil versicherte mir erneut, daß der Zentralregierung in Konstantinopel von diesen Vorgängen nichts bekannt sei. Nach Rücksprache mit seinem Kollegen, Talaat Bey, erklärte er, es seien neuerdings strengste Weisungen an die Provinzialbehörden ergangen, alle Versuche, die christliche armenische Bevölkerung zum Islam zu bekehren, zu unterlassen“. (11. Mai 1916.)

Am 8. Juli muß der Botschafter konstatieren, daß trotz „der offiziellen Dementis und trotz angeblicher Gegenbefehle die Islamisierung der Armenier durchgeführt wird. Unsere Gegenvorstellungen sind nutzlos“.

Am 10. Juli 1916 berichtet Graf Metternich an den Reichskanzler, unter Namhaftmachung vieler Fälle:

„Trotz aller offiziellen Ableugnungen spielt in dieser letzten Phase der Armenierverfolgungen die Islamisierung eine große Rolle.“

So geht es weiter. Da alle mündlichen Vorstellungen wirkungslos geblieben sind, überreicht die Botschaft der Pforte

das Memorandum vom 4. Januar 1917,

um gegen die Gesetzwidrigkeit der Zwangsbekehrungen Einspruch zu erheben.

Die ersten fast gleichzeitigen Schläge der Gesamtdeportation in ganz Anatolien fielen in die letzten Tage des Juni, den Juli und August 1915. Damals setzten sich die ungeheuren Menschenkarawanen, die wie Viehherden unter der Glut der orientalischen Sonne von rohen Gendarmen durch die baumlosen Gebirgstäler von Anatolien getrieben wurden, vom Osten, Norden und Westen des Reiches in Bewegung. Die Wanderzüge waren Monate unterwegs, schlecht oder gar nicht ernährt, von angeworbenen Tschettäs und Kurdenbanden überfallen, getötet, geschändet, mißhandelt, durch Hunger und Krankheit aufgerieben. Meist nur der dritte Teil erreichte das Verschickungsziel, die Ränder der arabischen Wüste, bei Mossul, Nisibin, Ras ul Ain, Rakka, Der es Zor, Deraa, Hauran, Kerak. Auch am Ende des Todesweges ließ man ihnen keine Ruhe, trieb sie wochenlang im Kreis herum, füllte und entleerte die Konzentrationslager, ließ sie kaltblütig an Hunger und Seuchen sterben oder massakrierte sie zu Tausenden. Die Leichenstraßen verpesteten die Luft. Der Flecktyphus verseucht alle Etappenstraßen.

Da die Pforte für die Vorstellungen der Botschaft taub blieb, war den deutschen Konsulaten in den Jahren 1916 bis 1918 nichts anderes übrig geblieben, als die Notstandswerke der im Lande verbliebenen deutschen und amerikanischen Missionen, wo es irgend hinter dem Rücken der türkischen Behörden möglich war, zu fördern und zu schützen. Nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Amerika und der Türkei (20. April 1917) blieb die Last allein auf den Schultern der Missionare und Schwestern deutscher Hilfsgesellschaften, die durch amerikanische, schweizer, holländische, nordische und deutsche Hilfsgelder unterstützt wurden.

Das Auswärtige Amt, die Botschaft und die Konsulate taten ihr Möglichstes, um die gesammelten Gelder an ihren Bestimmungsort zu leiten. Doch alles, was auf diese Weise geschehen konnte, war jammervoll wenig. Die Deportierten in den Konzentrationslagern starben wie die Fliegen, zu Tausenden und Zehntausenden. Am meisten aber wurden die Notstandswerke dadurch erschwert, daß die türkischen Behörden durch generelle Verbote alle Werke der Barmherzigkeit an den Deportierten zu verhindern suchten. In den Städten ging es noch an, da manche türkische Beamte trotz der Regierungsbefehle ein Auge zudrückten.In Aleppo blieb ein deutsches Waisenhaus, das hinter dem Konsulat gelegen war, verschont. Die übrigen Häuser mit Hunderten von Waisenkindern, die von deutschen Schwestern gekleidet und gefüttert wurden, standen unter türkischer Kontrolle und wurden später wieder ausgeräumt. Die Kinder wurden auf rein muhammedanische „Regierungswaisenhäuser“ nach Damaskus, Konia, Ismid und andere Plätze im Innern verteilt, wo sie muhammedanische Namen empfingen und im muhammedanischen Glauben auferzogen werden sollten. Es war Methode in der Sache. Gesuche amerikanischer, schweizer und deutscher Gesellschaften, Hilfsexpeditionen in die Notstandsgebiete senden zu dürfen, wurden, trotz der Befürwortung durch die deutsche Botschaft, rundweg abgelehnt. Auf einen Antrag der Deutschen Orientmission erhielt die deutsche Botschaft von der Pforte die Antwort, „daß die türkische Regierung keinerlei fremde Hilfsaktion für die Armenier zulassen könne, da hierdurch die Armenier in ihren Hoffnungen auf das Ausland bestärkt würden“ (28. April 1916). Eine Anfrage, die die Botschaft durch den Konsul Loytved in Damaskus an Djemal Pascha, den Oberkommandierenden der IV. Armee, richten ließ, welche Aussichten eine vom American Bible House geplante größere Hilfsunternehmung für die notleidenden Armenier in Damaskus hätte, wurde dahin beantwortet, „daß er persönlich das Los der Armenier nach Möglichkeit erleichtern möchte, aber strenge Anweisungen von Konstantinopel habe, jede deutsche und amerikanische Beteiligung an einer Hilfsunternehmung für Armenier zu verhindern, da der innere Widerstand der Armenier gegen die türkische Regierung nur gebrochen werden könne, wenn ihnen beigebracht würde, daß sie keinerlei Unterstützung von irgend einer fremden Regierung zu erwarten hätten“ (29. März 1916).

Auch das armenische Patriarchat wurde von den türkischen Behörden verhindert, den notleidenden Verbannten zu Hilfe zu kommen, so daß das Patriarchat genötigt war, sich zu diesem Zweck fremder Vermittlung zu bedienen. „Es gewinnt den Anschein“, schreibt Graf Wolff-Metternich, „als ob die Pforte jede Notstandshilfe, von welcher Seite sie auch kommen möge, ablehnt.“

Ein Funkspruch vom Eiffelturm meldet unter dem 12. August 1916:

„Aus Washington erfährt man, daß die Türkei die Bitte der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlagen hat, einem neutralenKomitee zu erlauben, in Syrien, wo Tausende von Einwohnern Hunger leiden, Hilfe zu schaffen.“

Ein von Djemal Pascha selbst in Damaskus in die Wege geleitetes Hilfswerk, für das der ehemalige Wali von Saloniki und Aleppo, Hussein Kjasim Bey, den besten Willen mitbrachte, hatte nach seinem eigenen Zeugnis das folgende Schicksal:

„Seine Maßregeln werden nicht nur nicht ausgeführt, sondern die Behörden handeln ihnen entgegen. Die Armenier, die er programmmäßig von Deraa nach Damaskus schicke, werden von den hiesigen Stadtbehörden wieder zurückgeschickt. Die Regierung stelle ihm viel zu wenig Geldmittel zur Verfügung, um wirksam der großen Not der Armenier entgegentreten zu können. Er sei ganz verzagt und glaube überhaupt nicht mehr an den ernsten Willen der türkischen Regierung, den ausgewiesenen Armeniern helfen zu wollen. Er fürchte sogar, daß man sie systematisch ausrotten wolle. Er höre, daß die nach Aleppo geleiteten Armenier wieder nach dem Osten, nach Mossul und Der es Zor gebracht würden, wahrscheinlich um den Beduinen zum Opfer zu fallen. Diese grausame Vernichtungspolitik sei eine Schmach für die Türkei und würde nach dem Frieden der Türkei sehr schaden und auch Deutschland in Verlegenheit bringen, weil es von der Welt beschuldigt würde, nicht wirkungsvoller für die Armenier eingetreten zu sein.“

Die Konzentrationslager aufzusuchen und an Ort und Stelle den Verhungernden Kleider, Brot oder Geld zu bringen, war nahezu unmöglich, da die Regierung es mit allen Mitteln zu verhindern suchte. Nur wenigen Deutschen ist es gelungen, die gewagte Expedition auszuführen. Den deutschen Schwestern war verboten, die Städte zu verlassen, obwohl sie sich gern allen Gefahren ausgesetzt hätten. Die Deutschen wurden um nichts besser als Neutrale behandelt. Unter den Verschickten und dem Hungertode Ausgelieferten fanden sich zahlreiche in deutschen Schulen und Waisenhäusern erzogene deutschsprechende Kinder. Das armenische Lehr- und Hilfspersonal deutscher Anstalten und Schulen, armenische Ärzte, Apotheker, Krankenschwestern deutscher Hospitäler wurden wahllos deportiert, eingekerkert, erschossen, gehängt und zum mindesten zwangsweise islamisiert. Den deutschen Waisenanstalten in Mamuret ul Asis wurden vier ihrer mit Waisenkindern angefüllten Häuser für Militärzwecke requiriert und nachher nicht einmal gebraucht. „Er war ein Schlag gegen die deutsche Arbeit.“

Die deutsche Botschaft tat, was sie konnte, um den Wünschen, die vom Papst, von evangelischen und katholischen Missions- und Hilfsgesellschaften an sie gelangten, bei der Pforte Nachdruck zu verleihen. Alles umsonst. Durch Sabotage der Barmherzigkeit sollte der Prozeß, der durch Totschlag, Hungersterben und Seuche das armenische Volk der Vernichtung zuführte, beschleunigt werden.

Talaat Pascha, an Stelle Said Halim Paschas Großwesir geworden, stellte sich am 15. Februar 1917 der Kammer vor und kündigte einen neuen Kurs in der inneren Politik der Pforte an. Herrvon Kühlmann, der inzwischen Graf Wolff-Metternich auf dem Botschafterposten ersetzt hatte, berichtet darüber am 16. Februar an den Reichskanzler Herrn von Bethmann Hollweg.

„Innerhalb der einflußreichen Kreise gewann eine gemäßigte Richtung an Boden, die im Gegensatz zu dem rücksichtslosen, selbst vor blutiger Gewaltsamkeit nicht zurückschreckenden Nationalismus gewisser Komiteemitglieder eine verständige und tolerante innere Politik für die Türkei verlangte... Die in großem Umfange durchgeführte Armeniervernichtung und die in einzelnen kleineren Unternehmungen zutage tretenden Neigungen, auch dem griechischen Element gegenüber schonungslos vorzugehen, sind das Resultat dieser (nationalistischen) Richtung gewesen. Als Gesamtergebnis hat die Ausrottungspolitik dem türkischen Reiche schwer geschadet. Die Greuel des Armenierfeldzuges werden noch lange auf dem türkischen Namen lasten und noch lange denjenigen Waffen liefern, die der Türkei die Eigenschaft als Kulturstaat absprechen und die Austreibung der Türken aus Europa verlangen. Auch innerlich ist das Land durch den Untergang und die Verbannung einer körperlich kräftigen, arbeitsamen und sparsamen Bevölkerung ansehnlich geschwächt worden, besonders da Armut an Menschen eines der größten Hindernisse bei der rascheren Entwicklung der türkischen Bodenschätze bildet.“

„Im vertraulichen Gespräch habe ich Talaat Pascha gegenüber seit Beginn meiner hiesigen amtlichen Tätigkeit mit meiner Meinung über diese Frage nicht zurückgehalten. Daß er jetzt, zur Macht gelangt, in seiner ersten programmatischen Erklärung die Gleichberechtigung der ottomanischen Nationalitäten zum wichtigen Punkte des Regierungsprogrammes macht, ist mit Genugtuung zu begrüßen. Wie ich vertraulich höre, ist mit Einstellung der Armeniervertreibungen und mit Aufhören der an einzelnen Stellen hervorgetretenen Verfolgung gegen die Griechen bestimmt zu rechnen. Den Armeniern soll die Rückkehr in ihre alten Wohnplätze, soweit diese nicht als Kriegsgebiet zu betrachten sind, gestattet werden.“

Auch dem gregorianischen und katholisch-armenischen Patriarchen versicherte Talaat Pascha, daß „die verfassungsmäßigen Rechte der armenischen Bevölkerung nicht angetastet werden“ sollen. „Was die vorige Regierung unter dem Zwange militärischer Notwendigkeit habe veranlassen müssen, solle nach Möglichkeit wieder gut gemacht werden; entsprechende Befehle seien an alle Provinzialbehörden ergangen.“

Der Optimismus des Botschafters rechtfertigte sich nicht. Die Hoffnungen der Patriarchen wurden betrogen. Am 1. August 1916 war von der Pforte ein Gesetz über das armenische Katholikat und Patriarchat erlassen worden, durch welches die politischen und kirchlichen Rechte des armenischen Millets (Nation) aufgehoben wurden.

Das Gesetz beseitigte 1. den „grand conseil de la nation“, den großen Volksrat der Armenier, 2. das armenische Patriarchat von Konstantinopel und die Katholikate von Sis und Aghtamar. Der „große Rat“ war hauptsächlich aus angesehenen konservativen Armeniern der Hauptstadt zusammengesetzt, eine Art politischer Vertretung der Nation, die dem gregorianischen Patriarchen, als dem geistlich-nationalen Vertreter des armenischen Millets, übergeordnet war. Die seit Jahrhunderten bestehende Kirchenverfassung der gregorianisch-armenischen Kirche war das letzte Band der Einheit der Nation gewesen. Ihr nationalkirchliches Haupt war der Katholikos aller Armenier in Etschmiadsin. Durch das Gesetz vom 1. August wurde das Band zwischen den Kirchenhäuptern der Türkei und dem Haupt der gregorianischen Nationalkirche zerschnitten. (Eine Maßregel etwa von derselben Bedeutung, als wenn die katholische Kirche Deutschlands durch Staatsgesetz von Rom abgelöst würde.) Dafür wurde das Patriarchat von Konstantinopel mit den beiden Katholikaten von Sis (Cilicien) und Aghtamar (Insel im Wansee) zu einer einzigen Würde vereinigt und aus der Hauptstadt nach Jerusalem in das Kloster Mar Jakub exiliert. Das Gesetz stand im Widerspruch zu dem Artikel 62 des Berliner Vertrages. Es warnichts anderes als eine „capitis deminutio“ der armenischen Nationalkirche, der ältesten der Christenheit. „Der Patriarch der Armenier“, schrieb Graf Wolff-Metternich, „ist nicht mehr Oberhaupt des armenischen Millets (Nation), sondern einer Djemaet, Kultusgemeinde, denn mit diesem Ausdruck, der im Kanzleistil der Hohen Pforte von den bescheidenen Gemeinden der protestantischen Armenier und karaitischen Juden gebraucht wird (während Griechen, Juden und bisher auch die Armenier ein Millet bildeten), werden jetzt auch diese letzteren in dem neuen Gesetz bezeichnet. Als einfache Gemeindevorsteher sind der Katholikos, Patriarch und die Bischöfe aller Befugnisse entkleidet und, abgesehen von ihren kirchlichen Funktionen, auf die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten beschränkt. Der Sitz des Oberhauptes ist aus der Hauptstadt nach Jerusalem verlegt, er ist nicht mehr das Exekutivorgan des Volksrates, sondern lediglich der Befehle der Regierung; überdies darf er fortan nur mit dem Kultusamte als vorgesetzter Behörde verkehren, während er früher Zutritt zu sämtlichen Behörden und zum Sultan hatte. Endlich ist die Zahl der Bischöfe dadurch erheblich verringert worden, daß solche in Zukunft nur für Distrikte mit über 15000 Seelen bestellt werden dürfen. Nach der Aussiedelung der armenischen Bevölkerung aus Kleinasien und Rumelien dürften nur wenige Distrikte übrig geblieben sein, in denen die armenische Bevölkerung diese Ziffer erreicht[14].“

In seinem Bericht an den Reichskanzler vom 23. August 1916 faßt Graf Wolff-Metternich sein Urteil über die Bedeutung des Gesetzes zusammen:

„Das neue Gesetz vom 1. August des Jahres zieht das Fazit aus den Maßregeln der Regierung, durch die die osmanischen Armenier als lebensfähige Nation vernichtet werden sollen; auf die Massenaussiedlungen mit der Niedermetzelung der Männer, Islamisierung der Zurückgebliebenen und der Kinder ist die Vermögenskonfiskation, auf diese nunmehr die Zertrümmerung der politischen Gemeinde gefolgt.“

Als Talaat Pascha dem Patriarchen versicherte, daß „die verfassungsmäßigen Rechte der armenischen Bevölkerung nicht angetastet werden sollte“, dachte er nicht im entferntesten daran, dies Gesetz, das sein Vernichtungswerk krönte, wieder aufzuheben.

Auch seine übrigen Versprechungen blieben Worte. Die an alle Provinzialbehörden ergangenen Befehle waren wirkungslos. Im Wilajet Kharput wurden noch im März 1917 Reste von Armeniern abtransportiert, 300 Frauen und Kinder; die halbwüchsigen Jungen wurden gefesselt und eingekerkert. Unaufhaltsam vollzog sich der Verwesungsprozeß des erschlagenen Volkskörpers. Dem Sterben der Hunderttausende von Frauen und Kindern sah die Regierung ebenso gleichgültig zu wie die Lokalbehörden. Die Konzentrationslager am Rande der Wüste verwandelten sich in Massengräber[15]; von Rückkehr der Armenier in ihre Wohnsitze war nicht die Rede; an „Ansiedlung“ oder auch nur menschenwürdige Unterbringung war nie gedacht worden; die Notstandshilfe deutscher und neutraler Gesellschaften wurde systematisch lahmgelegt. Die in Aussicht gestellte Amnestie ließ 2 Jahre auf sich warten, bis der Zusammenbruch der Türkei der endlosen Qual der überlebenden Reste ein Ziel setzte. Auch die Zwangsbekehrung arbeitete weiter. Von 660 Kindern, die eine schweizerische Schwester im Dienst des deutschen Hilfsbundes für Armenien in Aleppo in Pflege hatte, wurden 70 im Februar in ein türkisches Waisenhaus des Libanon verschickt, 400, die aus fremden Notstandsgeldern gekleidet und ernährt wurden, im März abbefördert, und auf Regierungswaisenhäuser in Konia, Ismid, Balikesri und Adabazar verteilt, wo sie mit muhammedanischen Kindern auferzogen und dem Islam zugeführt werden sollten. Die übrigen entzogen sich der Zwangsbekehrung durch Flucht. Auf die Frage der Schwester, warum die Regierung die Kinder gerade aus ihren Häusern nehme, antwortet ihr der Wali naiv, „daß ihre Kinder am besten genährt und am saubersten gekleidet seien. Wenn er andere verwahrloste Kinder schicke, so würde die Regierung fragen, was er mit den ihm überwiesenen Notstandsgeldern angefangen habe“.


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