Vorwort.

Vorwort.

Als ich Ende November vorigen Jahres nach zweieinhalbjährigem Aufenthalt in Holland aus dem Haag nach Berlin zurückkehrte, suchte ich am 1. Dezember den Staatssekretär Herrn Dr. Solf im Auswärtigen Amt auf. Ich bat ihn, mir Einblick zu geben in die Akten des Auswärtigen Amtes, die über die Armenische Frage und ihre Behandlung seitens der deutschen Regierung während der Kriegsjahre Aufschluß geben.

Der Anlaß meiner Bitte war der folgende. Auf Grund von Quellen, die mir im Sommer 1915 auf einer Reise nach Konstantinopel durch persönliche Beziehungen zugänglich geworden waren, hatte ich im Jahre 1916 einen „Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei“ herausgegeben[1]. Eine Verbreitung durch den Buchhandel oder auch nur eine Verwertung der Tatsachen, die er enthüllte, in der Presse war damals nicht möglich. Die Zensur hätte das Buch beschlagnahmt; der Presse war durch offizielle Instruktionen Schweigepflicht über die Armeniergreuel auferlegt. Ich konnte daher meinen „Bericht“ nur vertraulich versenden. Die Zensur ist erst auf ihn aufmerksam geworden, nachdem 20000 Exemplare in Deutschland verbreitet worden waren. Die weitere Drucklegung und Verbreitung wurde verboten. Seit der Revolution stand dem Neudruck und dem Vertrieb durch den Buchhandel nichts mehr im Wege. Für die Neuausgabe lag mir zweierlei am Herzen, erstens mein damaliges Quellenmaterial an den mir bis dahin unzugänglichen deutschen Botschafts- und Konsularberichten nachzuprüfen und zweitens mir ein Urteil zu bilden über die Stellungnahme der deutschen Diplomatie gegenüber den Vorgängen in der Türkei.

Herr Dr. Solf erklärte sich sogleich bereit, mir den gewünschten Einblick in die Akten zu gewähren und erteilte mir die Erlaubnis,davon für meine Publikation Gebrauch zu machen. Er erwähnte dabei, daß das Amt selbst die Absicht habe, ein Weißbuch über die Armenische Frage herauszugeben.

Am nächsten Tage unterzog ich die Akten einer flüchtigen Durchsicht und überzeugte mich, daß eine Verwertung einzelner Aktenstücke nicht ausreichen würde, um die Haltung Deutschlands gegenüber den Vorgängen in der Türkei klarzustellen, sondern daß es dazu einer umfangreichen Publikation bedürfe. Noch am gleichen Tage ließ mir Herr Dr. Solf sagen, daß er von der Veröffentlichung eines Weißbuches absehen würde, wenn ich selbst die Aufgabe übernehmen würde, die Haltung Deutschlands in der Armenischen Frage auf Grund des Aktenmaterials klarzustellen. Ich nahm das Anerbieten an unter der Bedingung, 1. daß mir das Aktenmaterial des Auswärtigen Amtes und der Botschaft vollständig zugänglich gemacht würde, 2. daß die Auswahl der Aktenstücke für die Veröffentlichung ausschließlich meinem Ermessen überlassen bliebe und 3. daß die Publikation nicht im Auftrage des Amtes erfolge, sondern von mir persönlich im Buchhandel herausgegeben würde.

Ich lege Wert darauf, festzustellen, daß diese Bedingungen eingehalten wurden.Für die hier veröffentlichte Auswahl von Aktenstücken und für die Zuverlässigkeit des Bildes, das sie von der Haltung der deutschen Regierung in der Behandlung der armenischen Frage geben, ruht die Verantwortung allein auf mir.Um jedem Verdacht die Grundlage zu entziehen, als ob Aktenstücke, die die deutsche Regierung, die Botschafter und die Konsuln, oder deutsche Offiziere, Beamte und Privatpersonen in irgend einer Hinsicht belasten, von mir unterdrückt sein könnten, habe ich eine so vollständige Auswahl aus der diplomatischen Korrespondenz — die natürlich noch zahllose, für die Sache selbst gänzlich belanglose bureaukratische Materien umfaßt — getroffen, daß die innere Kontinuität des Schriftwechsels für ihre sachliche Vollständigkeit bürgt. Eine Anzahl von detaillierten Berichten über Vorgänge bei den Deportationen und Zustände in den Konzentrationslagern, die der Botschaft von verschiedenen Seiten zugingen und zum Teil schon in meinem „Bericht“ benützt waren, habe ich, um die ohnehin schon umfangreiche Publikation nicht zu sehr zu belasten, vorläufig ausgeschieden, um sie später zu publizieren. Ich habe aber darauf gesehen, daß alle wesentlichen Vorfälle, die zur amtlichen Kenntnis gelangt sind, zur Sprache kommen, so daß auch das Bild der Tatsachen, soweit es im Sichtbereich der Konsuln lag, auf Vollständigkeit Anspruch macht.

Die Berichte der deutschen Konsulate in Anatolien, Syrien und Mesopotamien — Trapezunt, Erzerum, Samsun, Adana, Alexandrette, Aleppo, Damaskus, Mossul — legen Zeugnis davon ab, daß die Konsuln alle wichtigen kontrollierbaren Vorgänge ihres Amtsbezirks fortlaufend, eingehend und gewissenhaft, mit Sachkenntnis und gesundem, politischem und sittlichem Urteil an die deutsche Botschaft bzw. den Reichskanzler berichtet haben. Die Berichterstattung versagt nur für diejenigen Distrikte, die außerhalb ihrer Sehweite lagen oder durch die russische Okkupation ihrem Blick entzogen waren. Es fehlen daher nähere Berichte über die Vorgänge in Suedije, Bitlis-Musch und Wan, die ich aus anderen Quellen im Anhang beigefügt habe, um ein zutreffendes Urteil über die der Deportation vorhergehenden Ereignisse zu ermöglichen. Ohne Kenntnis dieser Vorgänge kann die Grundfrage, ob die Deportation des gesamten armenischen Volkes durch militärische Notwendigkeiten begründet war, nicht beantwortet werden. Der vierte Bericht des Anhangs soll eine Vorstellung von den Konzentrationslagern am Rand der Wüste geben. Der letzte ist der erste zensurfreie Bericht über das deutsche Hilfswerk.

Ich habe es nicht für meine Aufgabe gehalten, nach irgend einer Seite hin die Rolle des Anklägers, Verteidigers oder Richters zu übernehmen. Ich glaubte der Wahrheit am besten zu dienen, wenn ich mich darauf beschränkte, das Aktenmaterial selbst sprechen zu lassen, aus dem sich jedermann ein Urteil über die Tatsachen und die Schuldfrage bilden kann. Auch die Einleitung, die ich vorausschicke, soll nichts mehr sein als ein Leitfaden durch die Aktenstücke, der in die wichtigsten Themata des weitschichtigen Materials einführt.

Potsdam, Ostern 1919.

Dr.Johannes Lepsius.


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