VI. Skizze.—Die neueste christliche Zeit.

VI. Skizze.—Die neueste christliche Zeit.Anmerkung1. Ich habe im Texte absichtlich die starken Ausdrücke gemildert, in welchen zahlreiche spanische Autoren sich über das im 17. und 18. Jahrhundert befolgte System der Regierung dieser Colonie aussprechen. Ich übersetze einige Stellen aus D. Sinibaldo de Mas “Informe sobre el Estado de las Islas Filipinas en 1842, Madrid 1843”, pag. 199: “Kurz nach den ersten Zeiten, sagt der Duque de Almodovar, des Glaubenseifers und des Ruhmes der Eroberung bemächtigte sich der Gemüther ein niedriges und übel angewandtes Interesse. Die grosse Mehrzahl der Leute, die später nach jenen entfernten Gegenden gingen, pflegten dem Auswurf der Nation anzugehören (solian ser de las heces de la nacion)”. Und D. Tomas de Comyn schrieb 1810: “In der That sieht man sehr häufig einen Friseur oder den Lakaien eines Gouverneurs, einen Matrosen oder einen Deserteur sich plötzlich ineinen Alcalden oder einen Militär-Gouverneur eines volkreichen Districtes verwandeln.”Anmerkung 2. Die Entstehung dieses Wortes ist gänzlich unklar. Alle neueren Autoren behaupten, es sei das barangay,—womit man die aus 40–50 Familien bestehende tributzahlende Gesammtheit bezeichnet—eine alte aus der heidnischen Zeit überkommene Einrichtung. Nun findet sich aber dies Wort in solcher Bedeutung nicht in den älteren Geschichtswerken, und es ist mir völlig unklar, auf welche Autorität sich Buzeta, Maliat, Mas und andere Autoren stützen, wenn sie behaupten, dass das barangay ursprünglich die Menge bezeichnet hätte, welche in einem ihrer grossen Boote, den sogenanntenbarangay, bei ihrer Einwanderung auf den Philippinen angekommen sein sollen. Ohne eine bestimmte Angabe der ältesten Chronisten der Philippinen hierüber wird sich kaum entscheiden lassen, welche von beiden Bedeutungen des Wortes die abgeleitete sei. In diesem Institut des barangay liegt der eigentliche Schwerpunkt der philippinischen Communalverwaltung.Anmerkung 3. Der Padre Gaspar de S. Agustin schrieb 1698 (l. c. p. 12): »Man kann sicher annehmen, dass die Bewohner sich nicht ausreligiösemGefühl (devocion) und wirklicher Kenntniss dessen, was sie empfingen, taufen liessen, sondern weil ihnen dies das Symbol des Bündnisses und der Freundschaft mit den Castiliern zu sein schien.Anmerkung 4. Ich verweise in dieser Beziehung auf die kurzen inAnmerkung 11 der IV. Skizzegemachten Angaben.Anmerkung 5. Man liest in allen neueren Büchern, dass die Real Compania de Filipinas 1785 errichtet wurde (Nopitsch, kaufmännische Berichte gesammelt auf einer Reise um die Welt, Hamburg 1849, p.78). Dies ist nicht ganz richtig. Aus der vom 10. März 1785 datirten “Real Cedula de Ereccion de la Compania de Filipinas” geht hervor, dass schon Philipp V. am 29. März 1733 einer zu gründenden Compania de Filipinas bedeutende Prärogativen für den directen Handel nach und von Manila gegeben hatte. Trotz der von der Regierung selbst zwischen 1733 und 1778 öfter unternommenen Handelsexpeditionen nach Manila scheint die Compania gar keine oder nur unbedeutende Geschäfte gemacht zu haben. 1785 nun ging die Compania de Caracas zu Ende, und diese Gesellschaft übertrug nun ihre Thätigkeit auch auf die Philippinen unter dem Titel der Real Compania de Filipinas. Ihr stand nicht blos das Recht zu, directen Handel zwischen Spanien und den Philippinen zu treiben, sondern sie durfte auch von America aus Waaren nach Manila, China etc. führen, ja es war ihr sogar erlaubt, chinesische Manufacturwaaren auf dem Umwege über einen spanischen Hafen im Mutterlande nun auch in Neu-Spanien einzuführen, da sie jetzt als spanische Waaren betrachtet wurden (s. die erwähnte Cedula vom Jahre 1785 p. 27.) Gänzlich untersagt war ihr jedoch der directe Handel zwischen Manila und Acapulco, ein Verbot, das nurgegeben worden war, um den Handel des Mutterlandes mit den Colonien in Amerika nicht zu beeinträchtigen. (S. ebenda p. 20.)Anmerkung 6. “Tribunal” auch “Casa Real” wird das in jedem Dorfe befindliche Gemeindehaus genannt, in welchem der Gobernadorcillo mit seinen Tenientes etc. ihre Amtshandlungen vornehmen. Es dient zugleich als Gerichtshof und Gefängniss, wie auch als Wirthshaus; und öfters habe ich auf meinen Reisen in demselben Raume mit krummgeschlossenen Gefangenen zusammen die Nächte zubringen müssen.

VI. Skizze.—Die neueste christliche Zeit.Anmerkung1. Ich habe im Texte absichtlich die starken Ausdrücke gemildert, in welchen zahlreiche spanische Autoren sich über das im 17. und 18. Jahrhundert befolgte System der Regierung dieser Colonie aussprechen. Ich übersetze einige Stellen aus D. Sinibaldo de Mas “Informe sobre el Estado de las Islas Filipinas en 1842, Madrid 1843”, pag. 199: “Kurz nach den ersten Zeiten, sagt der Duque de Almodovar, des Glaubenseifers und des Ruhmes der Eroberung bemächtigte sich der Gemüther ein niedriges und übel angewandtes Interesse. Die grosse Mehrzahl der Leute, die später nach jenen entfernten Gegenden gingen, pflegten dem Auswurf der Nation anzugehören (solian ser de las heces de la nacion)”. Und D. Tomas de Comyn schrieb 1810: “In der That sieht man sehr häufig einen Friseur oder den Lakaien eines Gouverneurs, einen Matrosen oder einen Deserteur sich plötzlich ineinen Alcalden oder einen Militär-Gouverneur eines volkreichen Districtes verwandeln.”Anmerkung 2. Die Entstehung dieses Wortes ist gänzlich unklar. Alle neueren Autoren behaupten, es sei das barangay,—womit man die aus 40–50 Familien bestehende tributzahlende Gesammtheit bezeichnet—eine alte aus der heidnischen Zeit überkommene Einrichtung. Nun findet sich aber dies Wort in solcher Bedeutung nicht in den älteren Geschichtswerken, und es ist mir völlig unklar, auf welche Autorität sich Buzeta, Maliat, Mas und andere Autoren stützen, wenn sie behaupten, dass das barangay ursprünglich die Menge bezeichnet hätte, welche in einem ihrer grossen Boote, den sogenanntenbarangay, bei ihrer Einwanderung auf den Philippinen angekommen sein sollen. Ohne eine bestimmte Angabe der ältesten Chronisten der Philippinen hierüber wird sich kaum entscheiden lassen, welche von beiden Bedeutungen des Wortes die abgeleitete sei. In diesem Institut des barangay liegt der eigentliche Schwerpunkt der philippinischen Communalverwaltung.Anmerkung 3. Der Padre Gaspar de S. Agustin schrieb 1698 (l. c. p. 12): »Man kann sicher annehmen, dass die Bewohner sich nicht ausreligiösemGefühl (devocion) und wirklicher Kenntniss dessen, was sie empfingen, taufen liessen, sondern weil ihnen dies das Symbol des Bündnisses und der Freundschaft mit den Castiliern zu sein schien.Anmerkung 4. Ich verweise in dieser Beziehung auf die kurzen inAnmerkung 11 der IV. Skizzegemachten Angaben.Anmerkung 5. Man liest in allen neueren Büchern, dass die Real Compania de Filipinas 1785 errichtet wurde (Nopitsch, kaufmännische Berichte gesammelt auf einer Reise um die Welt, Hamburg 1849, p.78). Dies ist nicht ganz richtig. Aus der vom 10. März 1785 datirten “Real Cedula de Ereccion de la Compania de Filipinas” geht hervor, dass schon Philipp V. am 29. März 1733 einer zu gründenden Compania de Filipinas bedeutende Prärogativen für den directen Handel nach und von Manila gegeben hatte. Trotz der von der Regierung selbst zwischen 1733 und 1778 öfter unternommenen Handelsexpeditionen nach Manila scheint die Compania gar keine oder nur unbedeutende Geschäfte gemacht zu haben. 1785 nun ging die Compania de Caracas zu Ende, und diese Gesellschaft übertrug nun ihre Thätigkeit auch auf die Philippinen unter dem Titel der Real Compania de Filipinas. Ihr stand nicht blos das Recht zu, directen Handel zwischen Spanien und den Philippinen zu treiben, sondern sie durfte auch von America aus Waaren nach Manila, China etc. führen, ja es war ihr sogar erlaubt, chinesische Manufacturwaaren auf dem Umwege über einen spanischen Hafen im Mutterlande nun auch in Neu-Spanien einzuführen, da sie jetzt als spanische Waaren betrachtet wurden (s. die erwähnte Cedula vom Jahre 1785 p. 27.) Gänzlich untersagt war ihr jedoch der directe Handel zwischen Manila und Acapulco, ein Verbot, das nurgegeben worden war, um den Handel des Mutterlandes mit den Colonien in Amerika nicht zu beeinträchtigen. (S. ebenda p. 20.)Anmerkung 6. “Tribunal” auch “Casa Real” wird das in jedem Dorfe befindliche Gemeindehaus genannt, in welchem der Gobernadorcillo mit seinen Tenientes etc. ihre Amtshandlungen vornehmen. Es dient zugleich als Gerichtshof und Gefängniss, wie auch als Wirthshaus; und öfters habe ich auf meinen Reisen in demselben Raume mit krummgeschlossenen Gefangenen zusammen die Nächte zubringen müssen.

VI. Skizze.—Die neueste christliche Zeit.Anmerkung1. Ich habe im Texte absichtlich die starken Ausdrücke gemildert, in welchen zahlreiche spanische Autoren sich über das im 17. und 18. Jahrhundert befolgte System der Regierung dieser Colonie aussprechen. Ich übersetze einige Stellen aus D. Sinibaldo de Mas “Informe sobre el Estado de las Islas Filipinas en 1842, Madrid 1843”, pag. 199: “Kurz nach den ersten Zeiten, sagt der Duque de Almodovar, des Glaubenseifers und des Ruhmes der Eroberung bemächtigte sich der Gemüther ein niedriges und übel angewandtes Interesse. Die grosse Mehrzahl der Leute, die später nach jenen entfernten Gegenden gingen, pflegten dem Auswurf der Nation anzugehören (solian ser de las heces de la nacion)”. Und D. Tomas de Comyn schrieb 1810: “In der That sieht man sehr häufig einen Friseur oder den Lakaien eines Gouverneurs, einen Matrosen oder einen Deserteur sich plötzlich ineinen Alcalden oder einen Militär-Gouverneur eines volkreichen Districtes verwandeln.”Anmerkung 2. Die Entstehung dieses Wortes ist gänzlich unklar. Alle neueren Autoren behaupten, es sei das barangay,—womit man die aus 40–50 Familien bestehende tributzahlende Gesammtheit bezeichnet—eine alte aus der heidnischen Zeit überkommene Einrichtung. Nun findet sich aber dies Wort in solcher Bedeutung nicht in den älteren Geschichtswerken, und es ist mir völlig unklar, auf welche Autorität sich Buzeta, Maliat, Mas und andere Autoren stützen, wenn sie behaupten, dass das barangay ursprünglich die Menge bezeichnet hätte, welche in einem ihrer grossen Boote, den sogenanntenbarangay, bei ihrer Einwanderung auf den Philippinen angekommen sein sollen. Ohne eine bestimmte Angabe der ältesten Chronisten der Philippinen hierüber wird sich kaum entscheiden lassen, welche von beiden Bedeutungen des Wortes die abgeleitete sei. In diesem Institut des barangay liegt der eigentliche Schwerpunkt der philippinischen Communalverwaltung.Anmerkung 3. Der Padre Gaspar de S. Agustin schrieb 1698 (l. c. p. 12): »Man kann sicher annehmen, dass die Bewohner sich nicht ausreligiösemGefühl (devocion) und wirklicher Kenntniss dessen, was sie empfingen, taufen liessen, sondern weil ihnen dies das Symbol des Bündnisses und der Freundschaft mit den Castiliern zu sein schien.Anmerkung 4. Ich verweise in dieser Beziehung auf die kurzen inAnmerkung 11 der IV. Skizzegemachten Angaben.Anmerkung 5. Man liest in allen neueren Büchern, dass die Real Compania de Filipinas 1785 errichtet wurde (Nopitsch, kaufmännische Berichte gesammelt auf einer Reise um die Welt, Hamburg 1849, p.78). Dies ist nicht ganz richtig. Aus der vom 10. März 1785 datirten “Real Cedula de Ereccion de la Compania de Filipinas” geht hervor, dass schon Philipp V. am 29. März 1733 einer zu gründenden Compania de Filipinas bedeutende Prärogativen für den directen Handel nach und von Manila gegeben hatte. Trotz der von der Regierung selbst zwischen 1733 und 1778 öfter unternommenen Handelsexpeditionen nach Manila scheint die Compania gar keine oder nur unbedeutende Geschäfte gemacht zu haben. 1785 nun ging die Compania de Caracas zu Ende, und diese Gesellschaft übertrug nun ihre Thätigkeit auch auf die Philippinen unter dem Titel der Real Compania de Filipinas. Ihr stand nicht blos das Recht zu, directen Handel zwischen Spanien und den Philippinen zu treiben, sondern sie durfte auch von America aus Waaren nach Manila, China etc. führen, ja es war ihr sogar erlaubt, chinesische Manufacturwaaren auf dem Umwege über einen spanischen Hafen im Mutterlande nun auch in Neu-Spanien einzuführen, da sie jetzt als spanische Waaren betrachtet wurden (s. die erwähnte Cedula vom Jahre 1785 p. 27.) Gänzlich untersagt war ihr jedoch der directe Handel zwischen Manila und Acapulco, ein Verbot, das nurgegeben worden war, um den Handel des Mutterlandes mit den Colonien in Amerika nicht zu beeinträchtigen. (S. ebenda p. 20.)Anmerkung 6. “Tribunal” auch “Casa Real” wird das in jedem Dorfe befindliche Gemeindehaus genannt, in welchem der Gobernadorcillo mit seinen Tenientes etc. ihre Amtshandlungen vornehmen. Es dient zugleich als Gerichtshof und Gefängniss, wie auch als Wirthshaus; und öfters habe ich auf meinen Reisen in demselben Raume mit krummgeschlossenen Gefangenen zusammen die Nächte zubringen müssen.

VI. Skizze.—Die neueste christliche Zeit.Anmerkung1. Ich habe im Texte absichtlich die starken Ausdrücke gemildert, in welchen zahlreiche spanische Autoren sich über das im 17. und 18. Jahrhundert befolgte System der Regierung dieser Colonie aussprechen. Ich übersetze einige Stellen aus D. Sinibaldo de Mas “Informe sobre el Estado de las Islas Filipinas en 1842, Madrid 1843”, pag. 199: “Kurz nach den ersten Zeiten, sagt der Duque de Almodovar, des Glaubenseifers und des Ruhmes der Eroberung bemächtigte sich der Gemüther ein niedriges und übel angewandtes Interesse. Die grosse Mehrzahl der Leute, die später nach jenen entfernten Gegenden gingen, pflegten dem Auswurf der Nation anzugehören (solian ser de las heces de la nacion)”. Und D. Tomas de Comyn schrieb 1810: “In der That sieht man sehr häufig einen Friseur oder den Lakaien eines Gouverneurs, einen Matrosen oder einen Deserteur sich plötzlich ineinen Alcalden oder einen Militär-Gouverneur eines volkreichen Districtes verwandeln.”Anmerkung 2. Die Entstehung dieses Wortes ist gänzlich unklar. Alle neueren Autoren behaupten, es sei das barangay,—womit man die aus 40–50 Familien bestehende tributzahlende Gesammtheit bezeichnet—eine alte aus der heidnischen Zeit überkommene Einrichtung. Nun findet sich aber dies Wort in solcher Bedeutung nicht in den älteren Geschichtswerken, und es ist mir völlig unklar, auf welche Autorität sich Buzeta, Maliat, Mas und andere Autoren stützen, wenn sie behaupten, dass das barangay ursprünglich die Menge bezeichnet hätte, welche in einem ihrer grossen Boote, den sogenanntenbarangay, bei ihrer Einwanderung auf den Philippinen angekommen sein sollen. Ohne eine bestimmte Angabe der ältesten Chronisten der Philippinen hierüber wird sich kaum entscheiden lassen, welche von beiden Bedeutungen des Wortes die abgeleitete sei. In diesem Institut des barangay liegt der eigentliche Schwerpunkt der philippinischen Communalverwaltung.Anmerkung 3. Der Padre Gaspar de S. Agustin schrieb 1698 (l. c. p. 12): »Man kann sicher annehmen, dass die Bewohner sich nicht ausreligiösemGefühl (devocion) und wirklicher Kenntniss dessen, was sie empfingen, taufen liessen, sondern weil ihnen dies das Symbol des Bündnisses und der Freundschaft mit den Castiliern zu sein schien.Anmerkung 4. Ich verweise in dieser Beziehung auf die kurzen inAnmerkung 11 der IV. Skizzegemachten Angaben.Anmerkung 5. Man liest in allen neueren Büchern, dass die Real Compania de Filipinas 1785 errichtet wurde (Nopitsch, kaufmännische Berichte gesammelt auf einer Reise um die Welt, Hamburg 1849, p.78). Dies ist nicht ganz richtig. Aus der vom 10. März 1785 datirten “Real Cedula de Ereccion de la Compania de Filipinas” geht hervor, dass schon Philipp V. am 29. März 1733 einer zu gründenden Compania de Filipinas bedeutende Prärogativen für den directen Handel nach und von Manila gegeben hatte. Trotz der von der Regierung selbst zwischen 1733 und 1778 öfter unternommenen Handelsexpeditionen nach Manila scheint die Compania gar keine oder nur unbedeutende Geschäfte gemacht zu haben. 1785 nun ging die Compania de Caracas zu Ende, und diese Gesellschaft übertrug nun ihre Thätigkeit auch auf die Philippinen unter dem Titel der Real Compania de Filipinas. Ihr stand nicht blos das Recht zu, directen Handel zwischen Spanien und den Philippinen zu treiben, sondern sie durfte auch von America aus Waaren nach Manila, China etc. führen, ja es war ihr sogar erlaubt, chinesische Manufacturwaaren auf dem Umwege über einen spanischen Hafen im Mutterlande nun auch in Neu-Spanien einzuführen, da sie jetzt als spanische Waaren betrachtet wurden (s. die erwähnte Cedula vom Jahre 1785 p. 27.) Gänzlich untersagt war ihr jedoch der directe Handel zwischen Manila und Acapulco, ein Verbot, das nurgegeben worden war, um den Handel des Mutterlandes mit den Colonien in Amerika nicht zu beeinträchtigen. (S. ebenda p. 20.)Anmerkung 6. “Tribunal” auch “Casa Real” wird das in jedem Dorfe befindliche Gemeindehaus genannt, in welchem der Gobernadorcillo mit seinen Tenientes etc. ihre Amtshandlungen vornehmen. Es dient zugleich als Gerichtshof und Gefängniss, wie auch als Wirthshaus; und öfters habe ich auf meinen Reisen in demselben Raume mit krummgeschlossenen Gefangenen zusammen die Nächte zubringen müssen.

VI. Skizze.—Die neueste christliche Zeit.

Anmerkung1. Ich habe im Texte absichtlich die starken Ausdrücke gemildert, in welchen zahlreiche spanische Autoren sich über das im 17. und 18. Jahrhundert befolgte System der Regierung dieser Colonie aussprechen. Ich übersetze einige Stellen aus D. Sinibaldo de Mas “Informe sobre el Estado de las Islas Filipinas en 1842, Madrid 1843”, pag. 199: “Kurz nach den ersten Zeiten, sagt der Duque de Almodovar, des Glaubenseifers und des Ruhmes der Eroberung bemächtigte sich der Gemüther ein niedriges und übel angewandtes Interesse. Die grosse Mehrzahl der Leute, die später nach jenen entfernten Gegenden gingen, pflegten dem Auswurf der Nation anzugehören (solian ser de las heces de la nacion)”. Und D. Tomas de Comyn schrieb 1810: “In der That sieht man sehr häufig einen Friseur oder den Lakaien eines Gouverneurs, einen Matrosen oder einen Deserteur sich plötzlich ineinen Alcalden oder einen Militär-Gouverneur eines volkreichen Districtes verwandeln.”Anmerkung 2. Die Entstehung dieses Wortes ist gänzlich unklar. Alle neueren Autoren behaupten, es sei das barangay,—womit man die aus 40–50 Familien bestehende tributzahlende Gesammtheit bezeichnet—eine alte aus der heidnischen Zeit überkommene Einrichtung. Nun findet sich aber dies Wort in solcher Bedeutung nicht in den älteren Geschichtswerken, und es ist mir völlig unklar, auf welche Autorität sich Buzeta, Maliat, Mas und andere Autoren stützen, wenn sie behaupten, dass das barangay ursprünglich die Menge bezeichnet hätte, welche in einem ihrer grossen Boote, den sogenanntenbarangay, bei ihrer Einwanderung auf den Philippinen angekommen sein sollen. Ohne eine bestimmte Angabe der ältesten Chronisten der Philippinen hierüber wird sich kaum entscheiden lassen, welche von beiden Bedeutungen des Wortes die abgeleitete sei. In diesem Institut des barangay liegt der eigentliche Schwerpunkt der philippinischen Communalverwaltung.Anmerkung 3. Der Padre Gaspar de S. Agustin schrieb 1698 (l. c. p. 12): »Man kann sicher annehmen, dass die Bewohner sich nicht ausreligiösemGefühl (devocion) und wirklicher Kenntniss dessen, was sie empfingen, taufen liessen, sondern weil ihnen dies das Symbol des Bündnisses und der Freundschaft mit den Castiliern zu sein schien.Anmerkung 4. Ich verweise in dieser Beziehung auf die kurzen inAnmerkung 11 der IV. Skizzegemachten Angaben.Anmerkung 5. Man liest in allen neueren Büchern, dass die Real Compania de Filipinas 1785 errichtet wurde (Nopitsch, kaufmännische Berichte gesammelt auf einer Reise um die Welt, Hamburg 1849, p.78). Dies ist nicht ganz richtig. Aus der vom 10. März 1785 datirten “Real Cedula de Ereccion de la Compania de Filipinas” geht hervor, dass schon Philipp V. am 29. März 1733 einer zu gründenden Compania de Filipinas bedeutende Prärogativen für den directen Handel nach und von Manila gegeben hatte. Trotz der von der Regierung selbst zwischen 1733 und 1778 öfter unternommenen Handelsexpeditionen nach Manila scheint die Compania gar keine oder nur unbedeutende Geschäfte gemacht zu haben. 1785 nun ging die Compania de Caracas zu Ende, und diese Gesellschaft übertrug nun ihre Thätigkeit auch auf die Philippinen unter dem Titel der Real Compania de Filipinas. Ihr stand nicht blos das Recht zu, directen Handel zwischen Spanien und den Philippinen zu treiben, sondern sie durfte auch von America aus Waaren nach Manila, China etc. führen, ja es war ihr sogar erlaubt, chinesische Manufacturwaaren auf dem Umwege über einen spanischen Hafen im Mutterlande nun auch in Neu-Spanien einzuführen, da sie jetzt als spanische Waaren betrachtet wurden (s. die erwähnte Cedula vom Jahre 1785 p. 27.) Gänzlich untersagt war ihr jedoch der directe Handel zwischen Manila und Acapulco, ein Verbot, das nurgegeben worden war, um den Handel des Mutterlandes mit den Colonien in Amerika nicht zu beeinträchtigen. (S. ebenda p. 20.)Anmerkung 6. “Tribunal” auch “Casa Real” wird das in jedem Dorfe befindliche Gemeindehaus genannt, in welchem der Gobernadorcillo mit seinen Tenientes etc. ihre Amtshandlungen vornehmen. Es dient zugleich als Gerichtshof und Gefängniss, wie auch als Wirthshaus; und öfters habe ich auf meinen Reisen in demselben Raume mit krummgeschlossenen Gefangenen zusammen die Nächte zubringen müssen.

Anmerkung1. Ich habe im Texte absichtlich die starken Ausdrücke gemildert, in welchen zahlreiche spanische Autoren sich über das im 17. und 18. Jahrhundert befolgte System der Regierung dieser Colonie aussprechen. Ich übersetze einige Stellen aus D. Sinibaldo de Mas “Informe sobre el Estado de las Islas Filipinas en 1842, Madrid 1843”, pag. 199: “Kurz nach den ersten Zeiten, sagt der Duque de Almodovar, des Glaubenseifers und des Ruhmes der Eroberung bemächtigte sich der Gemüther ein niedriges und übel angewandtes Interesse. Die grosse Mehrzahl der Leute, die später nach jenen entfernten Gegenden gingen, pflegten dem Auswurf der Nation anzugehören (solian ser de las heces de la nacion)”. Und D. Tomas de Comyn schrieb 1810: “In der That sieht man sehr häufig einen Friseur oder den Lakaien eines Gouverneurs, einen Matrosen oder einen Deserteur sich plötzlich ineinen Alcalden oder einen Militär-Gouverneur eines volkreichen Districtes verwandeln.”

Anmerkung 2. Die Entstehung dieses Wortes ist gänzlich unklar. Alle neueren Autoren behaupten, es sei das barangay,—womit man die aus 40–50 Familien bestehende tributzahlende Gesammtheit bezeichnet—eine alte aus der heidnischen Zeit überkommene Einrichtung. Nun findet sich aber dies Wort in solcher Bedeutung nicht in den älteren Geschichtswerken, und es ist mir völlig unklar, auf welche Autorität sich Buzeta, Maliat, Mas und andere Autoren stützen, wenn sie behaupten, dass das barangay ursprünglich die Menge bezeichnet hätte, welche in einem ihrer grossen Boote, den sogenanntenbarangay, bei ihrer Einwanderung auf den Philippinen angekommen sein sollen. Ohne eine bestimmte Angabe der ältesten Chronisten der Philippinen hierüber wird sich kaum entscheiden lassen, welche von beiden Bedeutungen des Wortes die abgeleitete sei. In diesem Institut des barangay liegt der eigentliche Schwerpunkt der philippinischen Communalverwaltung.

Anmerkung 3. Der Padre Gaspar de S. Agustin schrieb 1698 (l. c. p. 12): »Man kann sicher annehmen, dass die Bewohner sich nicht ausreligiösemGefühl (devocion) und wirklicher Kenntniss dessen, was sie empfingen, taufen liessen, sondern weil ihnen dies das Symbol des Bündnisses und der Freundschaft mit den Castiliern zu sein schien.

Anmerkung 4. Ich verweise in dieser Beziehung auf die kurzen inAnmerkung 11 der IV. Skizzegemachten Angaben.

Anmerkung 5. Man liest in allen neueren Büchern, dass die Real Compania de Filipinas 1785 errichtet wurde (Nopitsch, kaufmännische Berichte gesammelt auf einer Reise um die Welt, Hamburg 1849, p.78). Dies ist nicht ganz richtig. Aus der vom 10. März 1785 datirten “Real Cedula de Ereccion de la Compania de Filipinas” geht hervor, dass schon Philipp V. am 29. März 1733 einer zu gründenden Compania de Filipinas bedeutende Prärogativen für den directen Handel nach und von Manila gegeben hatte. Trotz der von der Regierung selbst zwischen 1733 und 1778 öfter unternommenen Handelsexpeditionen nach Manila scheint die Compania gar keine oder nur unbedeutende Geschäfte gemacht zu haben. 1785 nun ging die Compania de Caracas zu Ende, und diese Gesellschaft übertrug nun ihre Thätigkeit auch auf die Philippinen unter dem Titel der Real Compania de Filipinas. Ihr stand nicht blos das Recht zu, directen Handel zwischen Spanien und den Philippinen zu treiben, sondern sie durfte auch von America aus Waaren nach Manila, China etc. führen, ja es war ihr sogar erlaubt, chinesische Manufacturwaaren auf dem Umwege über einen spanischen Hafen im Mutterlande nun auch in Neu-Spanien einzuführen, da sie jetzt als spanische Waaren betrachtet wurden (s. die erwähnte Cedula vom Jahre 1785 p. 27.) Gänzlich untersagt war ihr jedoch der directe Handel zwischen Manila und Acapulco, ein Verbot, das nurgegeben worden war, um den Handel des Mutterlandes mit den Colonien in Amerika nicht zu beeinträchtigen. (S. ebenda p. 20.)

Anmerkung 6. “Tribunal” auch “Casa Real” wird das in jedem Dorfe befindliche Gemeindehaus genannt, in welchem der Gobernadorcillo mit seinen Tenientes etc. ihre Amtshandlungen vornehmen. Es dient zugleich als Gerichtshof und Gefängniss, wie auch als Wirthshaus; und öfters habe ich auf meinen Reisen in demselben Raume mit krummgeschlossenen Gefangenen zusammen die Nächte zubringen müssen.


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