Die beiden Frauen, die zusammen den dreißigjährigen Klein getötet hatten, wanderten in die Gefängnisse, wurden die Jahre über gehalten. Saßen da, zählten die Tage, die Feste, sahen nach Frühjahr und Herbst und warteten. Warteten: das war die Strafe. Langeweile, kein Geschehen, keine Erfüllung. Es war ein wirkliches Strafen. Man nahm ihnen nicht das Leben, wie sie es Klein genommen hatten, aber einen Teil davon. Die schwere, nicht wegzuleugnende Macht der Gesellschaft, des Staates prägte sich ihnen ein. Zugleich wurden sie bitterer, matter, schwächer. Link war nicht tot; hier war sein Testamentsvollstrecker; man gab es ihnen zurück mit Einsamkeit und dem Warten, Elli mit den Träumen.
Der Staat schützte sich nur schwach durch diese Strafe. Er griff nichts an von dem, was die Beweisaufnahme angerührt hatte, arbeitete nicht entgegen dem schrecklichen Unwürdigkeitsgefühl, das Link in den Tod geführt hatte: das Gefühl wuchs allenthalben weiter. Belehrte nicht die Eltern, Lehrer,Pfarrer, aufmerksam zu sein, nicht zu binden, was Gott getrennt hatte. Dies war die Arbeit eines Gärtners, der rechts und links die Unkrautballen ausrupft; die Samen fliegen inzwischen weiter. Und wenn er vorne fertig ist, muß er sich umdrehen: es fängt hinten schon wieder an.
Zeitungsnotizen. Dr. M. in einer Berliner Zeitung: „Ein Sexualmord am Manne aus der Leidenschaft des Geschlechts, das zur Frau treibt, man hatte ihn hier erwartet. Es ist nicht so. Mord ist geschehen, bewußt ausgeführt und doch – man sieht diese unscheinbaren Geschöpfe mit dem harmlos blonden Vogelköpfchen, man verfolgt diese kühlen graublauen Augen, man hört die kosenden, doch ganz unsinnigen Briefe und schüttelt den Kopf. Ein kindliches Wesen, das nur Zärtlichkeit braucht, nicht Liebe, stößt auf einen Mann, der nicht streicheln kann, liebend quälen muß, mißhandelt. Die Leidende findet eine Frau, gleichaltrig, die ganz Ähnliches duldet, flüchtet sich in Hingabe an diese Gefährtin, findet einen Halt in ihrem stärkeren Charakter. Aus Freundschaft und verdrängtem Eros wird sexuelle Verbundenheit. Was liegt näher, als daß der Plan auftaucht, sich von den mißhandelnden Männern zu befreien.“
In den Zeitungen entspann sich, nach der politischen und religiösen Färbung, ein Streitüber das Urteil. Das Organ einer konfessionellen Partei äußerte: „Die Geschworenen haben in Moabit wieder einmal ein erstaunlich mildes Urteil gefällt – als Motive wurden sexuelle Verirrungen und die dadurch heraufbeschworenen Streitigkeiten in der Ehe festgestellt und sie genügten vollauf zur Erklärung der Tat. Aber das Gericht ließ sich von den Verbrecherinnen, die sich reinzuwaschen versuchten, allerhand erzählen, von Mißhandlungen sowie von ungeheuerlichen Zumutungen des Ermordeten. Um ihrer Milde die Krone aufzusetzen, reichten die Geschworenen noch ein Gnadengesuch für die Mörderinnen ein. Mag man in dieser Zeit des allgemeinen Sittenverfalls mit dem einzelnen Verbrecher auch noch so viel Mitleid aufbringen, wohin kommt aber die Gesellschaft, wenn Verbrechen so milde beurteilt werden. Würden Geschworene und Richter und auch die Verteidiger in derartigen Fällen ihr gutes Herz entdecken, wenn sie selbst die Leidtragenden wären? Dabei soll die Strafe doch auch abschrecken, oder sind die heutigen Vertreter der Rechtspflege allgemein Gegner der Abschreckungstheorie geworden?“
Der Sachverständige Dr. H., der erfahrenste Kenner des Gebiets der gleichgeschlechtlichen Liebe, veröffentlichte selbst in einer Zeitschrift unter der Überschrift: „Ein gefährliches Urteil“Betrachtungen zu dem Urteilsspruch, der „in seiner Milde in der Kriminalgeschichte wohl einzig dastünde“. Die sexuelle Triebinversion entspringe an sich keinem verbrecherischen Willen, sondern einer unglücklichen Keimmischung. Keinenfalls gebe den gleichgeschlechtlichen ihre Anlage ein Recht, Hindernisse mit Gewalt zu beseitigen oder gar die Menschen aus dem Wege zu schaffen, die ihrer Verbindung entgegenstehen. Letzteres sei aber geschehen. Das Urteil der Geschworenen ermögliche es den beiden jungen Frauen, binnen wenigen Jahren ihre Absicht, eine zweite Ehe miteinander einzugehen, auszuführen. Dr. H. wendet sich mit aller Entschiedenheit dagegen in der gleichgeschlechtlichen Veranlagung als solcher auch nur einen Entschuldigungsgrund für einen so verbrecherischen Giftmord zu erblicken. Es sei ein tragisches Verhängnis, daß der Vater der Angeklagten Link, die nicht zur Ehe und Mutterschaft taugte, zweimal dem Mann zurückführte: die Frau gehört dem Mann. Intelligenzmängel beider Frauen – die Link leide an einer Entwicklungshemmung, Infantilismus, die Bende an einer an Schwachsinn grenzenden Beschränkheit – seien nicht so stark, um ihren freien Willen auszuschließen. Es bleibt dahingestellt, ob die Berichte von der brutalen Behandlung durch die Ehemännerden Tatsachen entsprechen oder nicht. Es scheint sicher zu sein, daß der stark neuropathische Link seine Frau bis zur Selbsterniedrigung liebte; durch die Leere und Kälte seiner Frau scheint er außer Rand und Band geraten zu sein, durch seine Wut steigerte sich ihre Furcht, durch ihren Trotz sein Zorn. Dr. H. weiß aus reichlicher Erfahrung, wie sehr Freundinnen dieser Art imstande sind, Männern das Leben zu vergiften. Ihm schrieb einmal eine solche: „wehe dem Mann, der uns auf dem Ehemarkte ersteht; wir betrügen ihn um sein Lebensglück selbst ohne es zu wollen.“ In diesem Straffall aber ist der verbrecherische Schritt von der bildlichen zur wirklichen Vergiftung getan worden. Und der Fachmann sah sich genötigt, darauf hinzuweisen, welche gefährlichen Schlüsse aus dem milden Urteil gezogen werden könnten, ja wie gemeinschädlich es wirken könnte. Er wies auf die Notwendigkeit sexueller Aufklärung, zweitens auf die Wiedereinführung der unüberwindlichen Abneigung als Ehescheidungsgrund: „Ein Staat, der die Grundlage der Eheschließungen gänzlich privatem Ermessen überläßt, handelt nicht folgerichtig, wenn er sich bei Trennung solcher Ehe auf den entgegengesetzten Standpunkt stellt.“
In einer kleinen Studie über den Straffall diskutierte K. B., ein Schüler des eben zitiertenSachverständigen, die Frage: ist der Haß der Frauen nur durch die Rohheit der Männer entstanden und ihre homosexuelle Liebe nur eine Folge der erworbenen Abneigung gegen das andere Geschlecht, oder war die gleichgeschlechtliche Empfindung bei ihnen angeborene Anlage und somit der eigentliche Grund der ehelichen Disharmonie? Die Link habe, was zu glauben sei, vor der Ehe nicht mit Männern verkehrt, habe ihren Spaß gehabt sie anzulocken und sitzen zu lassen. Sie ließ sich als Soldat photographieren; ihr Körperbau und ihre Bewegungsart zeigten für homosexuelle Frauen typische Merkmale des männlichen Einschlags. Die Bende war nicht so eindeutig. Und doch zeigten besonders ihre Gesichtszüge und ihre Wesensart viele mehr männliche Merkmale, so daß, zusammen mit der homosexuellen Freundschaft, angeborene Gleichgeschlechtigkeit im höchsten Grade wahrscheinlich sei.
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Die Strafe wurde an beiden Frauen vollzogen. Die Ehe der Bende wurde wegen beiderseitigen Verschuldens geschieden: bei ihr die Straftat, bei ihm Ehebruch.