XII.Einrichtungen und Sitten im Matriarchat.
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Voraussichtlich kann die Liste der Völker, bei welchen gegenwärtig noch reines Matriarchat herrscht, nicht mehr gross sein; in den Rechtseinrichtungen, besonders in der Erbfolge, sind aber dessen Spuren noch vielfach sehr deutlich wahrnehmbar. Die meisten Spuren des Matriarchats bewahrtAfrika. Wenn man im schwarzen Erdteile, vom mittelländischen Meere und dessen Küstenbewohnern ausgehend, west- und südwärts bis zum Kap der Guten Hoffnung und von hier nordöstlich bis zum Sambesistrome umschreitet, wird man finden, dass die grosse Mehrzahl der Stämme — an der Westküste fast alle ausnahmslos — reines oder modifiziertes Mutterrecht üben. Dieser alten Familienverfassung hängt sogar ein Volk an, welches nicht bloss noch ein nomadisches geblieben ist, sondern obendrein den Islâm angenommen hat, eine Religionsform, welche strenge auf dem patriarchalischen Prinzip aufgebaut ist. Dennoch folgt bei den verschiedenen Stämmen der Berber oder Tuareq, welche sich in Tunis und Algier, über alle Oasen des nördlichen Afrika, sowie über die ungeheuren Ebenen der westlichen Sahara nördlich vom Senegal verbreiten, das Kind dem Blute der Mutter. Der Sohn eines Sklaven und einer Edlen bleibt ein Edler; jener eines Edlen und einer Sklavin ist ein Sklave. Im allgemeinen verleiht bei den Berberstämmen die Mutter dem Kinde den Rang, sei der Vater wer da wolle, und ein Volksspruch drückt dieses Verhältnis sehrkategorisch mit den Worten aus: „Der Schoss färbt das Kind.“ Endlich erbt der Schwestersohn nicht bloss die Privatgüter, sondern auch die öffentlichen und mitunter selbst die priesterlichen Würden.[412]Diese Einrichtungen sind zweifellos sehr alt, älter jedenfalls als die Annahme des Islâm bei den Berbern, denn seitdem sind ausnahmsweise einige Stämme, die sich deshalbEbna-Sidd. h. „Söhne ihres Vaters“ nennen, zur Agnation übergegangen, während die der alten Sitte treu gebliebenen alsBeni-Ummiad. h. „Söhne ihrer Mutter“ bezeichnet werden.[413]Verwandtschaft durch die Mutter allein findet sich ferner im Westen bei den Wolof, dem grossen, den breiten Gürtel vom unteren Senegal im Westen bis Darfur im Osten bewohnenden Volke der Fulah oder Fulbe, den Torodo, Mischlingen von Fulbe und Negern, den Serakole, Mandingo, Fanti, Aschanti und überhaupt längs der ganzen Goldküste; weiter südlich im Königreich Dahomeh und an der Guineaküste; in Kongo und Loango, in Angola, ferner bei den Kimbunda und den Bihe. Mutterrecht üben endlich die Dama und die Ova-Herero im südlichen Westafrika. Überall besteht bei diesen Völkern die rechtliche Einrichtung, dass das Kind in Rücksicht seines Standes der Mutter, nicht dem Vater zu folgen pflegt. Die Kinder sind Freie oder Sklaven, gehören dem fürstlichen Geschlechte, dem Adel oder dem gemeinen Volke an, je nachdem dies mit der Mutter der Fall ist: so bei den Mandingo und in Akkra wie in Loango und Kongo. In Sierra Leone werden die Kinder nur nach der Mutter genannt. Bei den Kimbunda, welche schon eheliche Verbindungen kennen, gehören die Kinder dem Mutterbruder. Der Vater hat gar keine Gewalt über sie, selbst so lange sie minderjährig sind und unter seiner Obhut stehen. Auch beerben die Söhne nicht ihren Vater, sondern ihren Oheim, und dieser kann mit unumschränkter Vollmacht über sie verfügen, ja sogar im Notfalle sie verkaufen.[414]Zeugnisse für dieMutterfolge sind ferner vorhanden für die Aschanti, Akwapim und Kommi, welch letztere nachDuchailluden von einem Kommi mit einem fremden Weibe gezeugten Sohn nicht für einen Kommi ansehen. Die Würde des Königs ist bei den Negern meist erblich, geht aber gleichfalls auf den Bruder oder den Schwestersohn des Königs über. Nach arabischen Schriftstellern des elften Jahrhunderts ging die Regierung in Ganah, in Walata und bei den Mandingo überhaupt an den Bruder oder Mutterbruder über. Der vielgereisteIbn Batutaerwähnt dasselbe Prinzip der Erbfolge bei den Negern, und im Lande Bedscha fand nachMakriziebenso die Vererbung der Regierung auf den Schwestersohn statt, wie dies in Nubien in alter Zeit der Fall war. Auch in Rhât oder Ghât, wo die Töchter Haupterben sind, die Söhne aber nichts vom Vater, sondern nur von der Mutter und durch sie erben, ist diese Nachfolge gebräuchlich. Wo die Fulah von Mandingo beherrscht werden, erbt der Thron — wie bei den Mauren am Senegal, den Serakole, den Mandingo von Bambarra, Wulli und Tenda — auf den Bruder fort, und dasselbe geschieht bei den ersteren auch mit der Würde der Dorfhäuptlinge. Bei den Wolof in Cayor erben die Brüder, dann erst die Söhne nach ihrer Reihenfolge das Reich, in Wallo das älteste Kind der ältesten Schwester des Königs oder das der verstorbenen Königin. In Bondu wird meist der Bruder des verstorbenen Königs zum Nachfolger gewählt. Bei den Serere folgt der Mutterbruder, dann der Schwestersohn; in Aschanti der Bruder, nach welchem der Schwestersohn, dann der Sohn des Verstorbenen, endlich der erste Vasall des Reiches das nächste Recht hat. In Iddah folgt häufig der Schwestersohn. In Südafrika überhaupt ist dieselbe Thronfolge gebräuchlich. In Kongo und Loango haben der älteste Bruder, der Mutterbruder des Königs und die Schwesterkinder des letzteren das erste Anrecht auf den Thron; schon vorher bekleiden sie die höchsten Ämter des Reiches und rücken allmählich in diesen auf, wenn eines der höheren erledigt wird.[415]
Setzen wir unsere Durchmusterung afrikanischer Völkerschaftenfort, so stehen die Negerstämme im allgemeinen unter Mutterrecht. Im Sudan folgte nachIbn Batutader Schwestersohn. WasWerner Munzingervon Kordofan berichtet,[416]deutet darauf hin, dass auch dort Neffenrecht nicht unbekannt ist, ebenso in Nubien, dann bei den Barea und Bazen im Süden von Ägypten. Dort erbt in
Die Güter gehen also nur an die Geschwister und an ihre Nachkommen von weiblicher Seite. Das gleiche Prinzip ist auch für die Blutrache durchgeführt, indem nur Bruder und Schwesterkind dafür verantwortlich sind, während die eigenen Kinder das Blut ihres Vaters gar nichts angeht.[417]Auch bei den Bogos und den benachbarten Völkern spielt das Schwesterkind eine sehr bevorzugte Rolle; es hängt innig mit seiner Mutterfamilie zusammen und geniesst ihr gegenüber eine gewisse Straflosigkeit. Ein Neffenerbrecht fandLivingstoneauch bei den Negern an den Kebrabasafällen des Sambesi,[418]und ein genaues Bild von Mutterfamilie und Mutterrecht bieten die gleichfalls am Sambesi inmitten von Hirten wohnenden feldbautreibenden Balonda. Matriarchalische Gewohnheiten sind endlich bei den endogamen Hova auf der grossen Insel Madagaskar erhalten.
Nicht minder war auch in Amerika zur Zeit der Entdeckung das Mutterrecht in grösster Verbreitung vorhanden. Ganz reinstand dasselbe in Übung bei der ganzen ungeheuren Zahl der Jägervölker von der Mündung des Mississippi bis zu den Felsengebirgen und von Kalifornien bis zur Hudsonsbai. Das Gleiche gilt von den Völkern des mittleren und in beschränkterer Weise auch von denen des südlichen Amerika. Auf durchgebildetes Mutterrecht und Matriarchat stösst man dagegen in einigen Teilen Ozeaniens und bei den Malayen des ostindischen Archipels. Ich will daher bei diesen Gruppen länger verweilen.
Auf allen Inseln der Karolinen- und der Marshall-Gruppe, mit einziger Ausnahme der Insel Yap, ist der Ausgangspunkt der gesellschaftlichen Einrichtungen derselbe, nämlich ein durch die Einheit desweiblichenBlutes bedingter Stamm. Ganz die nämliche Verfassung besass einst auch Polynesien, indem die Nachkommenschaft einer Frauenlinie den Vorzug hatte und z. B. Häuptlingstitel und Würden auf den Bruder, nicht auf den Sohn des Vaters übergingen. Die mittleren Karolinen, insbesondere die Mortlock-Gruppe, scheinen nachJohann Kubarysausführlichen Mitteilungen diese Stammesverfassung am reinsten erhalten zu haben. Zu einem Stamme gehören Individuen beiderlei Geschlechts, welche ihre Abkunft der Überlieferung zufolge von einer und derselben Frau ableiten können. Es herrscht strenge Exogamie. Die Mitglieder eines Stammes oder richtiger Clans, beiderlei Geschlechts, betrachten sich als Geschwister und dürfen sich weder geschlechtlich vermischen, noch körperlich oder moralisch schädigen. Die Bande der Bluts- oder Stammesverwandtschaft bestehen ohne Rücksicht auf Entfernung und geographische Verteilung. Diese Grundgesetze der Stammesverfassung wurden von den ersten Einwanderern aus ihrer Heimat mitgebracht. Da aber die Einwanderung keine gleichzeitige und einmalige für die verschiedenen Stämme war, so kamen auf verschiedenen Inseln einzelne Stämme mehr zur Geltung; jedoch fanden sie sich sämtlich auf beinahe jeder Insel vertreten. Sobald daher die Bewohner einer Insel einen Staat, d. h. ein nach aussen als politische Einheit wirkendes Ganzes bilden, finden sich Mitglieder eines und desselben Stammes oder Clans in verschiedenen Lagern vor und es tritt dann der Fall ein, dass zwei einander gegenüberstehende Krieger sich nichts zu Leide thun, ja sich im Kampfe ausweichen müssen, sobald sie sich als „Puipui“, d. h. als Verwandte, die sich nicht töten oder beschädigen dürfen, erkannt haben. Das Puipui also ist stärker als der Begriff „Staat“, als die politische Unabhängigkeit desselben. Staaten bekämpfen sich demnach nur innerhalb ihrer sich gegenseitig fremden Stämme. Wenn eine Insel die Stämme A und B hat, eine andere aber auch von denselben bevölkert ist, dann wird A der einen Insel mit B der anderen, B der ersteren mit A der letzteren kämpfen müssen. Ein Stamm nach vorstehender Art ist nicht von Dauer, weil Männer und Frauen desselben keine Verbindungen eingehen dürfen. Zu seinem Fortbestehen muss er mit einem andern Stamme in Berührung treten und so eine Nachkommenschaft zu erzielen suchen.
Je mehr Frauen zu einem Stamme gehören, desto mehr Verbindungen und Nachkommenschaft, desto grösser demnach die Wahrscheinlichkeit seines höheren Bestehens. Hieraus entspringt die bevorzugte Stellung der Frau, welche ihren Ausdruck darin findet, dass die älteste Frau des Stammes als dessengesellschaftlichesHaupt angesehen und mit besonderer Achtung behandelt wird. Einfluss und Bedeutung der Frauen im Stamme, besonders der ältesten Frau, ist auf den verschiedenen Inseln der Karolinen verschieden. Das Verhältnis scheint von den Bedingungen abzuhängen, in welcher sich die Stämme vereinigten, um Staaten zu bilden. Die älteste Frau des Stammes heisst überall, ebenso wie das männliche politische Haupt des Stammes: „Häuptling“. Auf den Palau-Inseln oder westlichen Karolinen stehen der ältesten Frau der Familie, der Königin der Frauen, eine Anzahl Frauenhäuptlinge zur Seite, welche denRupak el Dilausmachen und von grossem Einfluss auf die Gesellschaft sind. Ganz ebenso verhält es sich bei den Tip, den völlig dem Puipui entsprechenden Stämmen auf der Insel Ponape. Auch die Thronfolge vererbt sich auf den Palau in der weiblichen Linie, aber es sind immer nur die männlichen Kinder der Schwester des Königs, welche den Thron besteigen.[419]Ebenso besteht beiden Mortlockern immer neben den weiblichen ein männlicher Häuptling, nämlich der älteste Mann aus der ältesten Familie, und dieser ist daspolitischeHaupt des Stammes.[420]
Wie ersichtlich, herrschen auf der Stufe des Matriarchats mitunterzweiGewalten gleichbedeutend neben einander: eine soziale und eine politische. Die erstere ruht in den Händen der Frau, die „Herrin ist im Hause,“aber nichts mehr, während der Mann sich noch nicht um die Angelegenheiten der Familie, zu der er nur in einem nebensächlichen Verhältnisse steht, bekümmert und daher hauptsächlich den auswärtigen, die Gesamtheit betreffenden Dingen — der Politik, wenn man so sagen dürfte — sich zuwendet. Es war daher sicherlich ein FehlerJ. J. Bachofens, wenn dieser verdiente Forscher Matriarchat und Mutterfolge mit allgemeiner Weiberherrschaft verwechselte, was sehr zweierlei ist. Das Matriarchat begründet die Herrschaft der Frau im Hause, erhebt sie zum Familienoberhaupt, ist aber noch lange keineGynaikokratie, worunter eine Weiberherrschaft im Staate zu verstehen wäre. Wohl ist es denkbar, dass die Herrschaft der Frau im Hause, in der Familie, unter günstigen Umständen sich weit genug entwickeln konnte, um der Frau auch im politischen Leben eine grosse Rolle anzuweisen. Wie auf den Palau besitzen bei vielen Völkern die Frauen, namentlich die bejahrteren, bedeutenden Einfluss — so ehedem bei den Germanen — und beteiligen sich an den Ratsversammlungen, in welchen sie Stimmrecht üben, wie bei vielen Indianern Nordamerikas, namentlich den Odschibwä, Navajos, Natchez und Irokesen. Nicht selten fiel ihnen sogar die wirkliche Häuptlingsschaft zu.[421]Mit dieser Würde bekleidet fand man Weiber bei den Narraganset, Sogkonate, Winipeg und Krihk; auch bei den Potowatomi wird Ähnliches erwähnt.[422]Die Nehannes, eine kriegerische und ungestüme Horde der Athapasken, sollen einst von einem Weibe geführt worden seinund als OberstLangbergdie Komantschen im Bolson de Mapimi besuchte, wurde dieser Stamm von einer alten Frau angeführt. Doch will dies gerade nicht viel bedeuten, da bei diesem Räubervolke sonst keine matriarchalischen Gebräuche zu bemerken sind und im übrigen die Frauen eine sehr untergeordnete Stellung einnehmen.[423]Beweiskräftiger ist, dass bei den Haidahindianern Nordwestamerikas die Häuptlingswürde, ohnehin in weiblicher Linie erblich, thatsächlich von Frauen erlangt wird.[424]Auch bei den Südkaliforniern fällt die Häuptlingsschaft in Ermangelung eines männlichen Erben an die nächste weibliche Erbin. Im australischen Queensland ist die höchste Gewalt bei dem ältesten Weibe der Horde; dieses hat, nach des SchweizersEduard MarcetVersicherung, Macht über Leben und Tod und giebt den Kriegern, welche gegen den Feind ausziehen, Befehle.[425]Auf der von Polynesiern bewohnten Markesasinsel Nukuhiwa kennt man ebenfalls weibliche Häuptlinge, „Atapeius“ geheissen, welche sehr oft in Vielmännerei leben. In Afrika sind solche weibliche Oberhäupter keine Seltenheit, und dies ist sehr bemerkenswert, da ja gerade der dunkle Erdteil die meisten Spuren des Matriarchats erhalten hat. Dem ungemein gewissenhaften ForscherDr. Gustav Nachtigalzufolge liegt südlich von den Njillem in Centralafrika ein Ländchen, das stets von einer Frau —Mbang-Nê— beherrscht werden soll. Der Bezirk ist unter der arabischen BezeichnungBeled-el-Mrâ, d. h. „Land der Frau“ oder unter dem Bagirmi-NamenBê-Mbang-Nê, d. h. „Land der Königin“ bekannt.[426]Endlich wird einer der chinesischen Urstämme von einem Weibe beherrscht, das den TitelNoi-Takführt. Die Unterthanen bringen ihrer Regentin die denkbar grösste Ehrerbietung entgegen; sie sind alsNue-Kun, d. h. „das von einer Frau regierte Volk“ bekannt und von den Chinesen dieserhalb ganz besonders verachtet. DieThronfolge ist auf die weiblichen Mitglieder einer bestimmten Dynastie beschränkt.[427]
Ob sich nun irgendwo aus dieserTeilnahmeder Frauen an der politischen Thätigkeit der Männer eineHerrschaftüber diese auch aufpolitischemFelde entwickelt hat (was erst recht „Gynaikokratie“ zu heissen verdiente), wieBachofenannimmt, halte ich mit den meisten Forschern für überaus zweifelhaft. Die uns zugänglichen Berichte berechtigen noch lange nicht zu dieser ganz unwahrscheinlichen Annahme. Was wir über das „Amazonentum“ wissen,[428]an welchemJ. J. Bachofenfür Südamerika trotz der erschöpfenden Untersuchungen vonMartiusundRichard Schomburgkfest hält, ist zu dürftig, zu dunkel, um eine feste Grundlage für die Hypothese einer solchen Gynaikokratie abzugeben. Sieht man sich indes auch gezwungen, die Gynaikokratie, wie sie nach der hellenischen Amazonensage ebensowohl wie nach der erhitzten Phantasie spanischer Entdecker in Südamerika sich darstellt, schlankweg zu verneinen, so ist es doch interessant, dass die Indianer des Marañon die Sage von einem Stamme derAikeam-benanos, d. h. „der Weiber, die allein leben“ besitzen, welche sie an den Rio Cuchivero versetzen, wieA. von Humboldtberichtet.[429]Sehr überraschend ist es aber, die nämliche Sage auch auf der weit entfernten Insel Neuguinea wiederzufinden, wo nach der Angabe der Eingeborenen ein Bezirk oder ein Eiland an der SüdostküsteHaine Annaoder „Frauenland“ heisst, welches der ReisendeS. Mac Farlanezu entdecken sich vergeblich bemühte. Wie ihm die Eingeborenen der Südostküste erzählten, dürfen Männer diesen Frauenstamm zwar besuchen, aber nur zum Zwecke der Begattung, und es ist ihnen nicht gestattet, sich länger aufzuhalten, bei Gefahr der Ermordung. Die männlichen Kinder, welche diese Weiber gebären, werden bei der Geburt sofort getötet und nur die Mädchen bleiben am Leben.[430]
Ist in staatlicher Hinsicht die Annahme einer Gynaikokratie im Sinne eines thatsächlichen Weiberregiments kaum haltbar, so steht doch andererseits eben so fest: für dieFamilie— aber auch bloss innerhalb dieser — bedeutet das Matriarchat die Herrschaft der Frau, nicht im materiellen, sondern im gewohnheitsrechtlichen Sinne. AltmeisterPeschelhat gewiss sehr mit Unrecht es als eine „wenig glaubwürdige“ Ansicht verdächtigt, dass in den Anfängen der menschlichen Gesellschaft die Mütter als Familienhäupter gegolten hätten, „als ob“ — so sagt er — „von den sogenannten Naturmenschen nicht das Recht des Stärkeren, sondern das Recht des Schwächeren anerkannt worden wäre“.[431]Wäre diese, durchaus unzutreffende Auffassung richtig, so würde sie freilich allein genügen, um jedweden Glauben an einstige matriarchalische Zustände in der Vorzeit unseres Geschlechtes zu verscheuchen, denn keine anderen als die Naturgesetze schwangen damals wie heute ihr Szepter. Naturgesetz ist aber allein das Recht der Stärkeren, und dieses würde auchPescheldurch das Matriarchat keineswegs gefährdet erachtet haben, wenn er die Zustände und Einrichtungen bei den Karolineninsulanern und im malayischen Archipel gekannt hätte, zu welchen ich nach dieser langen aber unerlässlichen Abschweifung nunmehr zurückkehren will.
Ich sagte oben, dass unter den Mortlockinsulanern der älteste Mann aus der ältesten Familie das politische Haupt des Stammes sei. Der ganze Stamm nennt ihn seinen Häuptling:Sómol. Der Häuptling nennt jedes Mitglied seines StammesPui, d. h. Schwester oder Bruder, ohne Rücksicht auf das Alter. Stirbt ein Häuptling, so folgt ihm sein Bruder oder, falls dieser fehlt, der nächste männliche Verwandte. Stirbt die älteste Familie aus, so folgt die nächste, die folgende u. s. w., so dass der letzteMann des Stammes Häuptling werden kann, wenn an ihn die Reihe kommt. Jedes Dorf für sich ist ein kleiner Stamm, ein Clan, aus welchem die Nachkommenschaft des männlichen Teiles ausgeschlossen und nur die des weiblichen beibehalten ist. Die durch die Bande der Clanverwandtschaft aneinander geketteten Dörfer anerkennen ein Dorf als den Sitz der Hauptfamilie, welche den Häuptling des Stammes liefert. Jedes dieser Dörfer, dessen Bedeutung im Stamme in einer stufenweise angeordneten Reihe bestimmt ist, kann das Hauptdorf werden, falls die vorgehenden wichtigeren Dörfer ausgestorben sind.
Was nun die innere Stammesverfassung betrifft, so sind die Mitglieder eines Stammes in kleinere Gemeinden geteilt, von denen jede eine eigene Niederlassung:Key, und mit den dazu gehörenden LändereienBeygeheissen, besitzt. Jeder Bey, der etwa dem Begriffe des Clan entspricht, hat seinen männlichen Somol, den ältesten Mann der Gemeinde, welcher diese nach aussen vertritt. Die Einrichtung des Key — ein grosses Haus (Le Fel), wo der Somol mit den männlichen Bewohnern schläft, umgeben von kleinen Hütten, in welchen die Frauen und Mädchen des Clan für sich allein oder erstere mit ihren Männern, die nicht zum Stamme gehören, sich aufhalten — ist bloss ein sichtbarer Ausdruck der Stammesregel, dass die beiden Geschlechter sich als Geschwister betrachten sollen. Der Key ist kein Dorf, in dessen Häusern die Familien gemütlich zusammenleben, sondern die Frauen und Männer sind aufs strengste geschieden. Nie wird ein Geschwisterpaar ineinemHause schlafen, sondern der Sohn schläft in demFel, die Tochter mit ihrer Mutter imIm. Eine geschlechtliche Vermischung seitens der Angehörigen eines Clan wird als die schreiendste Blutschande betrachtet und würde bei allen Clangenossen ohne weitere Umstände Rächer finden. Da nun die Männer ihre Weiber und sonstige Frauengesellschaft ausserhalb des Key suchen müssen, sind sie fast immer von ihrer Heimat abwesend. Die älteren Männer, welche eine Frau von einem andern Stamme nehmen, müssen sich bei ihr aufhalten und das ihr zugehörige Land bearbeiten. Sie besitzen ausserdem ihr eigenes Land in ihrer Heimat, von wo sie die Erträgnisse meistenteilsnach der Familie der Frau bringen. Die jungen Männer, welche sich erst Weiber suchen, treiben sich in fremden Dörfern umher, putzen sich, um möglichst guten Eindruck auf die Töchter des Landes zu machen und warten ungeduldig auf die Abendzeit, da dann gewöhnlich eine gesellige Unterhaltung am Strande stattfindet, an der sich die Jugend beiderlei Geschlechts unter Gesang und Tanz ganze Nächte hindurch ergötzt.[432]
Die so auffallende Sitte des getrennten Lebens der Geschlechter in besonderen Häusern kehrt auch auf den Viti wieder, wo noch Mutterfolge und Neffenerbrecht herrschen. Dort schlafen alle Männer gemeinsam in einemBure, während die Knaben wiederum ein Bure für sich des Nachts benutzen, Frauen und Mädchen aber einzelne Hütten bewohnen.[433]Auch auf den Palau, wo doch der Mann schon Herr im Hause ist, beobachten wir deutlich umgrenzte Männer- und Weiberverbände, sogenannteClöbbergöll, wovon die ersteren imBai, die letzteren imBalaioderBliwohnen. ProfessorSempervermutet, dass das Bai oder Fel, das Männerhaus, eigentlich papuanischen Ursprungs sei[434]und bringt dafür einige Anhaltspunkte, woraus er schliesst, dass in ganz Melanesien früher derartige Einrichtungen bestanden.Lipperthat es wahrscheinlich zu machen versucht, dass sich an vielen Orten und zu verschiedenen ZeitenzweiGruppen von Organisationen zeigten: die eine bestehend aus Frauen, Männern und Kindern, die andere aus Männern und Jünglingen. Die wesentliche Unterscheidung liegt ihm zufolge in der verschiedenen Art des Nahrungserwerbs und der davon abhängigen Beschäftigungsweise. Diese Männerverbände standen den Familienverbänden gegenüber, undLippertmeint, dass durch den Übergang der Männer von der Jagd zur Viehzucht diese Doppelorganisation nur noch mehr gefestigt werden konnte.[435]Allein auf den Palau- und Mortlockinseln, wo das Doppelhaus so scharf in den Vordergrund tritt, hat ein solcher Übergang zur Viehzucht niemals stattfinden können, und ebensowenig aufder übrigen Eilandsflur des Grossen Ozeans. Wenn also auf diesen bei ihrer Entdeckung Frauen und Männer eine vollkommen getrennte Wirtschaft führten, so scheint mir der Grund hauptsächlich in einstigen matriarchalischen Zuständen zu liegen, welche der Männerwelt noch eine weit grössere Unabhängigkeit von der „Familie“ zuwiesen. Im Grunde genommen war und ist überall, wo das Matriarchat obwaltet, immer noch keine Familie in unserem Sinne vorhanden, d. h. ein Verband, in welchem die natürlichen Beziehungen zwischen Mutter und Kind, zwischen Mann und Frau vertreten und geschützt erscheinen. Die matriarchalische „Familie“ ist immer noch ein viel weiterer Begriff als der, welchen wir heute mit diesem Worte verbinden, eigentlich den ganzen Clan oder die Sippe umfassend.
Verglichen mit der Ungebundenheit der urzeitlichen „Muttergruppe“ ist allerdings in der matriarchalisch geordneten Gesellschaft schon grössere Regelmässigkeit und Festigkeit im Verkehre der Geschlechter bemerkbar. Immerhin zeigt sie in ihren Sitten noch zahlreiche Spuren der älteren freiheitlichen Epoche. Von einerWertschätzung jungfräulicher Keuschheitist noch keine Rede. Nach dem, wasHugo Zöllerselbst gesehen und was man ihm erzählt hat, scheint so etwas wie Keuschheit, dem Begriffe wie der Wirklichkeit nach, im Nigirdelta nicht bloss unbekannt, sondern auch den Leutenunverständlichzu sein. Es giebt dort keine Festung, die nicht jeder, der sie sah, auch besiegte, wenn er kam.[436]Heute noch sind die Ideen der Australier über die Keuschheit der Jungfrauen gleich Null;[437]in Melanesien ist der geschlechtliche Umgang den Mädchen meistens unbehindert, wie denn auch in Polynesien zur Zeit der Entdeckung die ungebundenste Zügellosigkeit herrschte. Auf der Markesasinsel Nukuhiwa konnten die Mädchen ungehindert und ohne ihre Familie zu entehren, dem Hange ihrer Sinnlichkeit nach Wohlgefallen frönen,[438]ja, es wurde erwachsenen Mädchen zur Schande angerechnet, wennsie, von den Männern verachtet, keine Gunstbezeugung austeilen konnten, und ein Mädchen sah sich desto mehr geschätzt, je mehr sie Liebhaber gehabt[439]— eine Ansicht, die sehr häufig und bei den verschiedensten Völkern wiederkehrt. Auf den Palau-Inseln, wo schon patriarchalische Polygamie herrscht, leben im Männer-Baistets zur Bedienung junge Mädchen,Armungul, welche an dem freien ungebundenen Leben, das sie dort führen, grossen Gefallen finden. Die Armungul bleiben gewöhnlich drei Monate lang in dem Bai, lernen hier den Männern dienen und ihnen gehorsam sein, und wenn sie zurückkehren, so bringen sie ihren Eltern ein hübsches Stück Geld mit. Es ist dies, so denkt das weibliche Volk auf den Palau, eine köstliche Sitte.[440]Oft entflieht ein ganzer Weiber-Clöbbergöll nächtlicherweile zu einem Männer-Clöbbergöll einer andern Insel; wenn nämlich ein junger Mädchen-Clöbbergöll in das richtige Alter kommt, treibt es ihn irgend wohin zu gehen, und keines der Mädchen dürfte dann zurück bleiben, auf die Gefahr hin, von ihren Eltern ausgescholten zu werden und keinen Mann finden, da sie in den Ruf käme, ein ungeschicktes Mädchen zu sein, das nicht zur Frau tauge. Aber die andern, wenn sie heimkehren, verheiraten sich rasch.[441]Ähnlich denken und handeln die algerischen Araber vom Stamme der Uled Naïl. Sobald die Töchter im elterlichen Hause reif geworden, schickt sie der Vater nach der nächsten grösseren Stadt, besonders nach Biskra, damit sie dort mit ihren Reizen so viel Geld als möglich verdienen. Die Töchter folgen den väterlichen Ratschlägen auch willig, und es erhält diejenige, welche mit Schätzen reich beladen heimkommt, am frühesten einen Gatten, keineswegs der Schätze wegen, die ja dem Vater gehören, sondern des Anwertes halber, den sie in der Fremde gefunden.[442]Sogar bei den gesitteten Japanern kommt es nicht selten vor, dass ein Vater aus den niedrigen Ständen seine Tochter auf eine bestimmte Zeit einemYoshiwara(Freudenhause) überlässt,[443]was der Achtung desMusme(Mädchen) keinen Eintrag thut. Bei den Wotjäken ist es geradezu schimpflich für ein Mädchen, wenn sie wenig von den Burschen aufgesucht wird.[444]Die zum Christentume bekehrten Tagalen der Philippinen sehen auch heute noch nicht auf Jungfräulichkeit; die Mädchen geben sich, wie in der früheren Heidenzeit, ohne weiteres jedem Liebhaber preis.[445]
Besondere Achtung jungfräulicher Keuschheit lässt sich auch jenen Völkern nicht nachrühmen, welche zwar sonst in diesem Punkte sehr ängstlich, dennoch den Töchtern gestatten, mit dem Bewerber im Konkubinate zu leben, weil es vor allem gilt, die Fruchtbarkeit des Mädchens zu erproben. So thun z. B. die Igorroten auf Luzon. Wird das Mädchen binnen einer bestimmten Frist schwanger, so findet erst die Hochzeit statt, im entgegengesetzten Falle tritt der Bräutigam zurück.[446]Auch bei den oben genannten Wotjäken ist es für ein Mädchen ehrenvoll, Kinder zu haben; sie bekommt dann einen reicheren Mann und ihr Vater einen höherenKalim(Brautpreis) für sie bezahlt. Sogar bis in den Kreis unserer Kulturvölker hat diese den geläuterten Begriffen der Keuschheit widersprechende Wertschätzung der vorehelichen Schwangerschaft sich geflüchtet. Thatsache ist, dass in einigen Gegenden Englands, wieStaniland Wake, ein ausgesprochener Gegner unserer Anschauungen, selbst einräumt, ein Mädchen nur dann einen Gatten findet, wenn es früher schon ein Kind geboren;[447]und in der niederländischen Provinz Seeland ist, wieHenri Havardberichtet, die Keuschheit den Mädchen eine Last, von welcher sie sich frühzeitig zu befreien wissen.[448]Als Jungfrau tritt dort ein Mädchen fast niemals in die Ehe, wohl aber meist in schon vorgerücktem Zustandeder Schwangerschaft; dies geht soweit, dass in vielen Fällen dieselbe als unbedingte Notwendigkeit erachtet und ihr Ausbleiben zum thatsächlichen Ehehindernis wird,[449]und man merke wohl, dass dabei der Verkehr des Mädchens durchaus nicht aufeinenVerehrer beschränkt ist. Ziemlich ähnlich liegen die Dinge in der bäuerlichen Bevölkerung von Oberösterreich und Oberbayern, wie in den Alpenländern überhaupt. Die Begriffe von geschlechtlicher Ehre im modernen Sinne sind dort noch fast unbekannt. An eine uneheliche Geburt knüpft sich weder für die Mutter, noch das Kind irgend welcher besonderer Makel, für das Mädchen selbst dann noch kaum, wenn es mehrere Kinder von verschiedenen Vätern zur Welt bringt.[450]Ein erst siebzehnjähriges, aber schon schwangeres Mädchen in Tölz rühmte sich mir gegenüber geradezu ihres Zustandes, „da ja damit die Welt sehe, dass sie etwas wert sei“. Das sogenannte „Fensterln“, das nächtliche Anklopfen des Burschen an den Kammerfenstern des „Dirndls“, das nur dann vergeblich bleibt, wenn der Bursch nicht „der rechte“ ist oder andere Hindernisse das Hineinschlüpfen in die Kammer des Mädchens verwehren, ist ein uralter, weit verbreiteter und durch keine Macht der Welt auszurottender Brauch in den Alpen, welchen das einsame Leben der Sennerinnen inden Almhütten noch unterstützt. So hat denn ProfessorJosef Sepp, ein Tölzer Kind und genauer Kenner seiner Heimat, den bezeichnenden Ausspruch wagen dürfen, dass fast alle Mädchen im Gebirge Maria heissen, aber von der heiligen Jungfrau nichts besässen, als eben nur den Namen und — das Kind. Auch in der Schweiz herrscht in vielen Kantonen noch die wohl aus burgundionischen Zeiten herstammende Sitte des „Kiltganges.“ Damit, oder wie es in einigen Alpengegenden heisst, „z’ Licht goh“, bezeichnet man im allgemeinen die nächtlichen Besuche junger lediger Bursche bei heiratsfähigen Mädchen. Uneheliche Kinder sind das endliche Ergebnis. Die Eltern wissen es, müssen es aber geschehen lassen, wenn sie ihre Töchter unter der Haube sehen wollen, — weil es einmal so Sitte ist; denn der Kiltgang, wo er Volksbrauch, ist so allgemein, dass arm und reich demselben huldigen. Es giebt auch in der Schweiz nicht wenig einsichtsvolle Leute, welche dem Kiltgang ernstlich das Wort reden.[451]Eine ähnliche „Freierei“ ist in Norwegen üblich.[452]Herben Sittenrichtern mag es nur zu mässigem Troste gereichen, zu erfahren, dass schon die alten Vedalieder davon erzählen, wie der Jüngling nächtlicherweile ins Elternhaus und in die Kammer seines Mädchens gelangt,[453]wasWeinholdzu interessanten Vergleichen mit dem Brauche des Kiltganges veranlasst, der übrigens nachElphinstoneauch „feste Sitte bei vielen Afghanen und Stämmen des nordwestlichen Indiens“ geworden sei.
Genau betrachtet verhält es sich mit der jungfräulichen Keuschheit wie mit der Schamhaftigkeit. Auch sie ist bei den verschiedenen Völkern keineswegs gleichmässig ausgebildet, und es lassen sich in deren Wertschätzung eine Unzahl fein abgetönter Schattierungen von den rohesten bis zu den gesittetsten Völkern verfolgen. Auch sie ist ein erst spät erworbener Kulturschatz, und wenn sogar inmitten gesitteter Nationen, wie obige Beispieledarthun, derselbe nicht immer seinem vollen Werte nach gewürdigt wird, so hat man darin sicherlich nicht mit dem Entartungsapostel Dr.Schneiderein Unvermögen der Überlieferung und des Beispiels christlicher Zucht und Sitte, sowie der durch beide beeinflussten staatlichen Gesetzgebung und des öffentlichen Anstandes zu erkennen;[454]vielmehr sind alle die aufgezählten Faktoren bislang unfähig gewesen, die Ehe und die damit zusammenhängenden Begriffe zu jener Reinheit zu erheben, welche im Hirne der Träumer als ursprünglicher Zustand spukt, bevor „die zerstörende Macht der Sünde, welche in der fleischlichen Lust kulminiert“,[455]zu den geschlechtlichen Verhältnissen der erforschbaren Perioden geführt. Einen Beweis für dieses Paradoxon vermag natürlich niemand zu erbringen, und dasselbe gewinnt auch keinerlei Stütze durch die Frage: wie es denn glaublich sei, dass der tierische Urmensch lediglich durch die Erwägung von Nützlichkeitsgründen vom Hetärismus abgelassen und allmählich zur Einzelehe sich bequemt habe? Sicherlich war es nicht dieErwägungvon Nützlichkeitsgründen, welche den Menschen auf diesen Pfad leitete, sondern der Weg war durch die Notwendigkeit und den Gang vorgezeichnet, welchen die Entwicklung jeweils bei jedem Volke nahm. Die Entartungstheoretiker geben sich alle erdenkliche Mühe, Beispiele von niedrig stehenden Stämmen zusammenzutragen, welche doch durch auffallende Sittenreinheit glänzen. Ist die Zahl solcher Beispiele auch keine übermässig grosse, so widerspricht doch die Völkerkunde diesem Beginnen nicht. Wie ist es nun glaublich, so möchte ich dagegen fragen, dass diese im paradiesischen Unschuldskleide prangenden Menschenkinder, welche vor andern so viele „Tugenden“ voraus haben, nicht mit deren Hülfe ihrer sonstigen äussersten Kulturarmut sich entwinden konnten? Oder klingt es nicht wahrscheinlicher, dass die Entwicklung der einzelnen Völker, je nach Massgabe der sie umgebenden und beherrschenden Medien und je nach Massgabe ihrer inneren Anlagen, eine verschiedene gewesen und die einen früher,die anderen später zur Ausbildung dieser oder jener Seite des Gesamtkulturlebens geführt habe? Kennt also die Völkerkunde, um zum Ausgangspunkte dieser Betrachtung zurückzukehren, eine Anzahl sehr roher Stämme, welche trotzdem die Tugend ihrer Mädchen auf das strengste hüten, so ist daraus doch keineswegs zu schliessen, dass die weitverbreitete Ungebundenheit der Mädchen, welche ihren Gefühlen keinen Zwang anthun und dem Bedürfnisse ihres Triebes in vollem Masse genügen, eine Folge späterer Entsittlichung und als nichts Natürliches, Ursprüngliches anzusehen sei. Zuverlässig sind auch jene Tugendsamen von der Ungebundenheit erst allmählich zur Keuschheit gelangt, denn auch sie sind, sowie wir sie heute kennen, dem Urzustande längst entrückt. Zur Ausbildung jener Tugend, d. h. zum Erlangen jenes Bruchteiles der Gesittung, mochten aber bei diesen Geschichtslosen besondere Umstände hindrängen, vielleicht die nämlichen, welche ihr Zurückbleiben auf andern Kulturgebieten verschuldeten.
[412]Henri Duveyrier.Les Touaregs du Nord.Paris 1864. Bd. I. S. 337. 397.[413]A. a. O. S. 393.[414]Ladislaus Magyar. Reisen in Südafrika in den Jahren 1849 bis 1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284.[415]Waitz. Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 131–132.[416]Werner Munzinger. Ostafrikanische Studien. Schaffhausen 1864. S. 555.[417]Munzinger. A. a. O. S. 490. Der ehrliche Schweizer, welcher wohl keine besonderen familiengeschichtlichen Studien gemacht hatte, kann sich diese Form der Familie gar nicht erklären, zumal bei den Barea, wo die Ehe streng sittlich und Ehebruch höchst selten ist.[418]Livingstone.Narrative of an expedition to the Zambesi and its tributaries.London 1865. S. 162.[419]Semper. Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch im übrigen Mutterrecht und Mutterfolge herrsche — wie es wohl wahrscheinlich ist — vermochte Semper nicht zu enträtseln.[420]Kubaryin den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. von Hamburg“ 1878 bis 1879. S. 244–247.[421]Lippert. Geschichte d. Familie. S. 35.[422]Waitz. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 101.[423]Ausland 1858. S. 431.[424]Globus. Bd. III. S. 272.[425]Hellwald. Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175.[426]Dr.Gustav Nachtigal. Sahara und Sudan. Ergebnisse sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675.[427]Leopold Katscher. Bilder aus dem chinesischen Leben mit besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u. Heidelberg 1881. S. 320.[428]Vgl. Dr.Wilhelm Stricker. Ethnographische Untersuchungen über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und neuen Welt, im „Archiv f. Anthrop.“ B. V. S. 220–225.[429]HumboldtsReise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 399.[430]Globus. Bd. XXXI. S. 334.[431]Peschel. Völkerkunde. S. 233.[432]Kubary. A. a. O. S. 250–252.[433]Seemann. Viti. S. 110.[434]Semper. Palau-Inseln. S. 367–368.[435]Lippert. Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S. 43–48.[436]Zöller. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 90.[437]NachPaul Topinardin derRevue d’Anthrop.1872. S. 315.[438]Langsdorff. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S. 206.[439]A. a. O. Bd. I. S. 128.[440]Semper. Die Palau-Inseln. S. 48. 65.[441]A. a. O. S. 324.[442]Dr.Bernhard Schwarz. Algerien. Leipzig 1881. S. 229. P.de Tchihatcheff.Espagne, Algérie et Tunisie.Paris 1880. S. 290.[443]J. J.Rein. Japan nach Reisen und Studien. Leipzig 1881. Bd. I. S. 495.[444]Max Buch. Die Wotjäken. Eine ethnologische Studie. Stuttgart 1882. S. 45.[445]Blumentritt. Ethnographie der Philippinen. S. 15.[446]A. a. O. S. 27–28.[447]Revue d’Anthropologie1874. S. 737.[448]Henri Havard.La Hollande pittoresque. Le coeur du pays.Paris 1878. S. 219.[449]A. a. O. S. 221–222. Als Havard sich erkundigte, warum ein auffallend hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die Antwort: „Was wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie kann kein Kind bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht, aber die Kirmessen vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die Verehrer wieder zurück.“[450]Arthur Müller. Geschichten aus den Bergen. (Wiener „Presse“ vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte ein k. bayerischer Notar, der in einem durch die Schönheit seiner Lage weit berühmten Orte des Hochgebirges amtete, mit, dass er unter anderen einen Ehevertrag abgeschlossen habe, dem zufolge die betreffenden beiden Brautleute sich verpflichteten, nicht weniger als vier verschiedene wilde Zweige von Sprösslingen, zwei dieser Zweige von der Braut mit verschiedenen Männern, zwei vom Bräutigam mit verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit gezeugt, in ihren neu zu begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass also, wenn von ihrer Seite noch Kinder hinzukommen, nicht weniger als fünf verschiedene Sorten von Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und Müttern untereinemDache zusammen hausten.[451]Globus. Bd. VIII. S. 64. H. A.Berlepsch. Die Alpen in Natur- und Lebensbildern. Jena 1871. S. 468.[452]Hartungu.Dulk. Fahrten durch Norwegen und die Lappmark. Stuttgart 1877. S. 244–245.[453]S.Lefmann. Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 98.[454]Schneider. Die Naturvölker. Bd. II. S. 424.[455]A. a. O.
[412]Henri Duveyrier.Les Touaregs du Nord.Paris 1864. Bd. I. S. 337. 397.
[412]Henri Duveyrier.Les Touaregs du Nord.Paris 1864. Bd. I. S. 337. 397.
[413]A. a. O. S. 393.
[413]A. a. O. S. 393.
[414]Ladislaus Magyar. Reisen in Südafrika in den Jahren 1849 bis 1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284.
[414]Ladislaus Magyar. Reisen in Südafrika in den Jahren 1849 bis 1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284.
[415]Waitz. Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 131–132.
[415]Waitz. Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 131–132.
[416]Werner Munzinger. Ostafrikanische Studien. Schaffhausen 1864. S. 555.
[416]Werner Munzinger. Ostafrikanische Studien. Schaffhausen 1864. S. 555.
[417]Munzinger. A. a. O. S. 490. Der ehrliche Schweizer, welcher wohl keine besonderen familiengeschichtlichen Studien gemacht hatte, kann sich diese Form der Familie gar nicht erklären, zumal bei den Barea, wo die Ehe streng sittlich und Ehebruch höchst selten ist.
[417]Munzinger. A. a. O. S. 490. Der ehrliche Schweizer, welcher wohl keine besonderen familiengeschichtlichen Studien gemacht hatte, kann sich diese Form der Familie gar nicht erklären, zumal bei den Barea, wo die Ehe streng sittlich und Ehebruch höchst selten ist.
[418]Livingstone.Narrative of an expedition to the Zambesi and its tributaries.London 1865. S. 162.
[418]Livingstone.Narrative of an expedition to the Zambesi and its tributaries.London 1865. S. 162.
[419]Semper. Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch im übrigen Mutterrecht und Mutterfolge herrsche — wie es wohl wahrscheinlich ist — vermochte Semper nicht zu enträtseln.
[419]Semper. Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch im übrigen Mutterrecht und Mutterfolge herrsche — wie es wohl wahrscheinlich ist — vermochte Semper nicht zu enträtseln.
[420]Kubaryin den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. von Hamburg“ 1878 bis 1879. S. 244–247.
[420]Kubaryin den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. von Hamburg“ 1878 bis 1879. S. 244–247.
[421]Lippert. Geschichte d. Familie. S. 35.
[421]Lippert. Geschichte d. Familie. S. 35.
[422]Waitz. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 101.
[422]Waitz. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 101.
[423]Ausland 1858. S. 431.
[423]Ausland 1858. S. 431.
[424]Globus. Bd. III. S. 272.
[424]Globus. Bd. III. S. 272.
[425]Hellwald. Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175.
[425]Hellwald. Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175.
[426]Dr.Gustav Nachtigal. Sahara und Sudan. Ergebnisse sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675.
[426]Dr.Gustav Nachtigal. Sahara und Sudan. Ergebnisse sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675.
[427]Leopold Katscher. Bilder aus dem chinesischen Leben mit besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u. Heidelberg 1881. S. 320.
[427]Leopold Katscher. Bilder aus dem chinesischen Leben mit besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u. Heidelberg 1881. S. 320.
[428]Vgl. Dr.Wilhelm Stricker. Ethnographische Untersuchungen über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und neuen Welt, im „Archiv f. Anthrop.“ B. V. S. 220–225.
[428]Vgl. Dr.Wilhelm Stricker. Ethnographische Untersuchungen über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und neuen Welt, im „Archiv f. Anthrop.“ B. V. S. 220–225.
[429]HumboldtsReise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 399.
[429]HumboldtsReise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 399.
[430]Globus. Bd. XXXI. S. 334.
[430]Globus. Bd. XXXI. S. 334.
[431]Peschel. Völkerkunde. S. 233.
[431]Peschel. Völkerkunde. S. 233.
[432]Kubary. A. a. O. S. 250–252.
[432]Kubary. A. a. O. S. 250–252.
[433]Seemann. Viti. S. 110.
[433]Seemann. Viti. S. 110.
[434]Semper. Palau-Inseln. S. 367–368.
[434]Semper. Palau-Inseln. S. 367–368.
[435]Lippert. Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S. 43–48.
[435]Lippert. Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S. 43–48.
[436]Zöller. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 90.
[436]Zöller. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 90.
[437]NachPaul Topinardin derRevue d’Anthrop.1872. S. 315.
[437]NachPaul Topinardin derRevue d’Anthrop.1872. S. 315.
[438]Langsdorff. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S. 206.
[438]Langsdorff. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S. 206.
[439]A. a. O. Bd. I. S. 128.
[439]A. a. O. Bd. I. S. 128.
[440]Semper. Die Palau-Inseln. S. 48. 65.
[440]Semper. Die Palau-Inseln. S. 48. 65.
[441]A. a. O. S. 324.
[441]A. a. O. S. 324.
[442]Dr.Bernhard Schwarz. Algerien. Leipzig 1881. S. 229. P.de Tchihatcheff.Espagne, Algérie et Tunisie.Paris 1880. S. 290.
[442]Dr.Bernhard Schwarz. Algerien. Leipzig 1881. S. 229. P.de Tchihatcheff.Espagne, Algérie et Tunisie.Paris 1880. S. 290.
[443]J. J.Rein. Japan nach Reisen und Studien. Leipzig 1881. Bd. I. S. 495.
[443]J. J.Rein. Japan nach Reisen und Studien. Leipzig 1881. Bd. I. S. 495.
[444]Max Buch. Die Wotjäken. Eine ethnologische Studie. Stuttgart 1882. S. 45.
[444]Max Buch. Die Wotjäken. Eine ethnologische Studie. Stuttgart 1882. S. 45.
[445]Blumentritt. Ethnographie der Philippinen. S. 15.
[445]Blumentritt. Ethnographie der Philippinen. S. 15.
[446]A. a. O. S. 27–28.
[446]A. a. O. S. 27–28.
[447]Revue d’Anthropologie1874. S. 737.
[447]Revue d’Anthropologie1874. S. 737.
[448]Henri Havard.La Hollande pittoresque. Le coeur du pays.Paris 1878. S. 219.
[448]Henri Havard.La Hollande pittoresque. Le coeur du pays.Paris 1878. S. 219.
[449]A. a. O. S. 221–222. Als Havard sich erkundigte, warum ein auffallend hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die Antwort: „Was wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie kann kein Kind bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht, aber die Kirmessen vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die Verehrer wieder zurück.“
[449]A. a. O. S. 221–222. Als Havard sich erkundigte, warum ein auffallend hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die Antwort: „Was wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie kann kein Kind bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht, aber die Kirmessen vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die Verehrer wieder zurück.“
[450]Arthur Müller. Geschichten aus den Bergen. (Wiener „Presse“ vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte ein k. bayerischer Notar, der in einem durch die Schönheit seiner Lage weit berühmten Orte des Hochgebirges amtete, mit, dass er unter anderen einen Ehevertrag abgeschlossen habe, dem zufolge die betreffenden beiden Brautleute sich verpflichteten, nicht weniger als vier verschiedene wilde Zweige von Sprösslingen, zwei dieser Zweige von der Braut mit verschiedenen Männern, zwei vom Bräutigam mit verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit gezeugt, in ihren neu zu begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass also, wenn von ihrer Seite noch Kinder hinzukommen, nicht weniger als fünf verschiedene Sorten von Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und Müttern untereinemDache zusammen hausten.
[450]Arthur Müller. Geschichten aus den Bergen. (Wiener „Presse“ vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte ein k. bayerischer Notar, der in einem durch die Schönheit seiner Lage weit berühmten Orte des Hochgebirges amtete, mit, dass er unter anderen einen Ehevertrag abgeschlossen habe, dem zufolge die betreffenden beiden Brautleute sich verpflichteten, nicht weniger als vier verschiedene wilde Zweige von Sprösslingen, zwei dieser Zweige von der Braut mit verschiedenen Männern, zwei vom Bräutigam mit verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit gezeugt, in ihren neu zu begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass also, wenn von ihrer Seite noch Kinder hinzukommen, nicht weniger als fünf verschiedene Sorten von Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und Müttern untereinemDache zusammen hausten.
[451]Globus. Bd. VIII. S. 64. H. A.Berlepsch. Die Alpen in Natur- und Lebensbildern. Jena 1871. S. 468.
[451]Globus. Bd. VIII. S. 64. H. A.Berlepsch. Die Alpen in Natur- und Lebensbildern. Jena 1871. S. 468.
[452]Hartungu.Dulk. Fahrten durch Norwegen und die Lappmark. Stuttgart 1877. S. 244–245.
[452]Hartungu.Dulk. Fahrten durch Norwegen und die Lappmark. Stuttgart 1877. S. 244–245.
[453]S.Lefmann. Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 98.
[453]S.Lefmann. Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 98.
[454]Schneider. Die Naturvölker. Bd. II. S. 424.
[454]Schneider. Die Naturvölker. Bd. II. S. 424.
[455]A. a. O.
[455]A. a. O.