Achtes KapitelA. E. G.

Achtes KapitelA. E. G.

Wir haben im vorigen Kapitel gesehen, daß die Idee und Ausführung einer Berliner Zentralstation die Deutsche Edison Gesellschaft in ernste Gefahr gebracht hatte, nicht weil die Lösung des technischen Problems — abgesehen von gewissen anfänglichen Hemmnissen — Schwierigkeiten oder Enttäuschungen verursachte, sondern weil das finanzielle Gleichgewicht zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft verloren zu gehen drohte. Die geldlichen Erfordernisse für die Zentralstation, die mit einem Kapital von 3 Millionen Mark gegründet worden war und nach 3 Jahren 9 Millionen Mark neues Geld brauchte, waren zu groß, als daß sie im richtigen Verhältnis zu den Finanzen der Muttergesellschaft gestanden hätten, die noch immer mit einem Kapital von 5 Millionen Mark arbeitete. Ein derartiges Über-den-Kopf-Wachsen der Tochtergesellschaft würde dann möglich und unbedenklich gewesen sein, wenn die Zentralstation in der öffentlichen Meinung gesichert und bewährt genug gewesen wäre, um ein eigenes kapitalistisches Leben führen, und ihre geldlichen Erfordernisse selbständig auf dem Anlagemarkt befriedigen zu können. Das war aber, wie wir gesehen haben, nicht der Fall. Im Gegenteil, nicht nur die Öffentlichkeit und die Stadt Berlin als Konzessionsgeberin, sondern auch die Aktionäre, der eigene Aufsichtsrat und die Banken standen der Gesellschaft skeptisch gegenüber, und waren froh, als Emil Rathenau ihnen ihren riskanten Aktienbesitz, wenn auch mit Verlust, abnahm. Mit dieser Transaktion war nun zwar die Tochtergesellschaft gerettet, aber die Muttergesellschaft war mit einer finanziellen Last beschwert, die sie in ihrem bisherigen Zustande und mit ihren bisherigen Kräften nicht tragen konnte, selbst wenn sie ihre ganzen flüssigen Mittel — besondersdie ihr verbliebenen 1,7 Millionen Mark Bankguthaben — für die Berliner Elektrizitätswerke verwendet hätte, was sie aber, ohne ihre eigene Entwickelung als Fabrikationsgesellschaft zu beeinträchtigen, eigentlich gar nicht tun durfte. Dennoch schien Emil Rathenau eine Zeitlang wohl oder übel entschlossen gewesen zu sein, seine letzte Geldreserve zu opfern und das Problem der B. E. W. auf Kosten seiner Deutschen Edison Gesellschaft zu lösen, die zu diesem Behufe ihre Kräfte aufs äußerste hätte anspannen und sich wahrscheinlich hätte überlasten müssen. Da die flüssigen Mittel dieser Gesellschaft aber allein zu jenem Zwecke nicht ausgereicht hätten, wurde der außerordentlichen Generalversammlung vom 10. Februar 1887 eine Kapitalserhöhung um 2 Millionen Mark vorgeschlagen. Eine stärkere Inanspruchnahme des Kapitalmarktes verbot sich deswegen, weil am politischen Horizont schwere Wolken aufgezogen waren und ein Krieg mit Rußland im Bereiche der Möglichkeit zu liegen schien. Wäre diese Kapitalstransaktion damals zur Ausführung gelangt, so hätte durch sie nur eine isolierte Lösung dereinenbrennenden Frage, nämlich derjenigen der Städtischen Elektrizitätswerke, herbeigeführt werden können. Die Dinge lagen aber bei der Deutschen Edison Gesellschaft schon seit geraumer Zeit so, daß abgesehen von dem Problem der Elektrizitätswerke noch mehrere andere zur Entscheidung drängten, weil die Grenzverhältnisse der Gesellschaft gegenüber ihren wichtigsten Geschäftsfreunden unerfreulich, ja unhaltbar geworden waren. Es handelte sich um die Pariser Edison Gesellschaft und um die Firma Siemens & Halske, die aus Interessen-Freunden immer mehr zu Interessen-Gegnern geworden waren oder zu werden drohten. Mit Siemens & Halske hatte dieser Zustand schon zu mehreren Prozessen geführt, von denen wir den wichtigsten über die Frage, ob die Edison Gesellschaft nur Bogenlampen nach dem Siemensschen System verwenden dürfte, bereits erwähnt hatten. Auch die fabrikatorische Einengung der Edison Gesellschaft, die in der Verpflichtung bestand, Maschinen und Materialien mit Ausnahme von Glühlampen unter Verzicht auf die Selbstherstellung nur von S. & H. zu beziehen, machte sich mit jedem Schritte mehr fühlbar, den die Gesellschaft in ihrer Entwickelung vorwärts tun wollte. Das Gleiche galt von den Beschränkungen und Auflagen, mit denen das Vertragsverhältnis zu der Compagnie Continentale die Edison Gesellschaft belastet hatte. Die Zeit, in der dieAbgaben an die Pariser Edison Gesellschaft und der Verzicht auf Gewinne aus wichtigen Absatzartikeln, die die Gesellschaft von Siemens & Halske beziehen mußte, die Lebensfähigkeit des Unternehmens nicht beeinträchtigten, war sehr bald vorübergegangen. Als die Deutsche Edison Gesellschaft ihr Geschäft auf die Glühlampenfabrikation beschränkte und diese noch dazu mit hohen Abgaben an den Erfinder belastete, glaubte sie ein Monopol erworben zu haben. Ein Monopol, geschützt rechtlich durch Patente und tatsächlich durch Einrichtungen und Erfahrungen, die anderen Fabrikationsfirmen nicht zu Gebote standen. Technische Vorsprünge können aber erfahrungsgemäß in einer Zeit starken technischen Wettbewerbs nur eine Zeitlang gegenüber der Konkurrenz aufrecht gehalten werden. Nach einigen Jahren war es dieser sogar gelungen, so wesentliche Verbesserungen an der Lampe anzubringen, daß es zeitweilig starker Anstrengungen der Ingenieure der Gesellschaft bedurfte, um sich die Spitze nicht nehmen zu lassen. Der Monopolschutz versagte in der Praxis so gut wie vollständig. 5 richterliche Erkenntnisse hatten bis zum Jahre 1887 die Monopolrechte der Gesellschaft im wesentlichen bestätigt, eine definitive Entscheidung war noch immer nicht ergangen. Inzwischen war fast die Hälfte der Patentdauer verstrichen, und die Gesellschaft besaß keine hinreichenden Handhaben, um gegen die angeblichen Patentbrecher vorzugehen, die zwar riskierten, bei einem späteren obsiegenden Endurteil der Deutschen Edison Gesellschaft zum Schadensersatz verurteilt zu werden, inzwischen aber an der Herstellung von Glühlampen nicht verhindert werden konnten. Das Warten auf diesen Endsieg und die sich etwa daran schließende retrospektive Verfolgung der früher erfolgten Patentverletzungen war für eine Erwerbsgesellschaft eine unlohnende und unsichere Sache, selbst wenn die Patentrechte schließlich durchgesetzt worden wären. Im entgegengesetzten Falle aber — der ja bei der Deutschen Edison Gesellschaft schließlich praktisch eintrat — würde die Gesellschaft ihre ganze Existenzberechtigung verloren haben, wenn sie sich bis zur Entscheidung der Patentfrage nur auf ihr beanspruchtes Monopolrecht und nicht auf Leistungen gestützt hätte, die auch unabhängig von diesem Monopolrecht ihr eine starke Stellung im Wettbewerb sicherten. Dieser Wettbewerb war, angelockt durch die glänzenden und, wie man glaubte, leicht zu erringenden Erfolge derLichtelektrizität, immer größer geworden. Die Errichtung einer Glühlampenfabrik schien eine leichte, mit verhältnismäßig kleinem Kapital durchzuführende Unternehmung zu sein. Fast alle elektrotechnischen und verwandten Betriebe, daneben noch andere Unternehmer, errichteten Lampenfabriken. Auf dem Gebiete des Dynamo-Baus lagen die Verhältnisse nicht anders. Hier waren Patentrechte, die das Prinzip des Dynamos erfaßten, überhaupt nicht vorhanden, und höchstens spezielle Typen patentierbar. Jeder konnte sich eine eigene Dynamo-Type konstruieren, und neben den elektrotechnischen Fabriken gingen auch Maschinenfabriken vielfach dazu über, zur Unterstützung des Absatzes ihrer Motoren die eigene Herstellung von Dynamomaschinen aufzunehmen. Auch das Gebiet der Installation wurde stark umworben. Unternehmer für Gas- und Wasseranlagen dehnten ihre Betriebe auf elektrische Anlagen ähnlicher Art aus. In einer solchen Zeit verstärkten und ungehemmten Wettbewerbs konnte die Deutsche Edison Gesellschaft nicht ohne dauernde Beeinträchtigung ihrer Position und Entwickelungsmöglichkeit so weiter existieren, wie sie gegründet worden war: gebunden durch Beschränkungen nach verschiedenen Richtungen, belastet durch Abgaben, die bei einem Monopol gerechtfertigt gewesen wären, bei einem nahezu unbegrenzt freien Wettbewerb aber ihren Sinn verloren hatten. Das Ideal für Rathenau wäre schon damals die Befreiung vonallenhemmenden Verträgen gewesen, sowohl denen mit der Compagnie Continentale als auch mit Siemens & Halske. Das erstere ließ sich erreichen, aber nur dadurch, daß die Bindung an Siemens & Halske enger gestaltet wurde. Die völlige Selbständigmachung nach allen Richtungen — besonders zu einem Zeitpunkte, in dem die auf 10 Jahre geschlossenen Verträge noch nicht abgelaufen waren und ihre vorzeitige Ablösung auf dem Vergleichswege nur unter Aufwendung großer Abfindungssummen möglich gewesen wäre — hätte finanzielle Ansprüche an die Gesellschaft gestellt, denen sie in einer Zeit, in der die Stützung der Berliner Elektrizitätswerke ihre ganzen Mittel und ihren ganzen Kredit schon über Gebühr in Anspruch nahm, auch nicht entfernt gewachsen war. Eine Lösung ließ sich damals also nur durch engere Anlehnung der Edison Gesellschaft an Siemens & Halske, und die Bankkräfte, die ihr diese Anlehnung zuführen konnte, erreichen. Bereits im September 1886 wurden Verhandlungen eingeleitet, die sichüber volle 8 Monate hinzogen. Sie kamen ins Stocken, wurden wieder aufgenommen, aufs neue abgebrochen und führten schließlich zu einem komplizierten Vertrags- und Vertragslösungskomplex, der der Generalversammlung vom 23. Mai 1887 zugleich mit dem verspätet veröffentlichten Geschäftsbericht und der Bilanz für das Jahr 1886 vorgelegt wurde. Die Vorbedingung für die Lösung vom Edison-Konzern bildete, wie schon gesagt, die Änderung des Vertragsverhältnisses mit Siemens & Halske, durch die — wie es in der Vorlage an die Aktionäre hieß — die „Gleichberechtigung beider Firmen in technischer und kommerzieller Beziehung auf dem von ihnen gemeinschaftlich vertretenen Arbeitsfelde anerkannt wurde.“ Die Grundlage des Neuabkommens mit S. & H. war die folgende:

I. Der Bau und Betrieb von Zentralstationen, die beträchtliche Geldmittel, reiche Erfahrungen und wohlgeschulte Kräfte erfordern, wird durch Kooperation beider Firmen im In- und Auslande bewirkt. Der Grundsatz, daß die Edison Gesellschaft die Konzessionen nehmen sollte, wurde dabei nicht fallen gelassen, dagegen hatte die Bauausführung in Gemeinschaft mit Siemens & Halske zu erfolgen. Alle Stromlieferungsunternehmungen von mehr als 100 PS, deren Konzession Siemens & Halske erwarben, hatten sie der Edison Gesellschaft gegen Erstattung der Unkosten anzubieten, die die Finanzierung, den Bau und die Einrichtung der Zentralen zu besorgen hatte, während Siemens & Halske Maschinen und Kabel lieferten. Verzichtete die Edison-Gesellschaft auf den Bau, so blieb ihr doch das Recht, gegen eine Entschädigung die Hausinstallationen auszuführen. Auch dieses Recht konnte sie gegen eine bestimmte Abgabe an S. & H. abtreten. Konzessionen auf elektrolytische Einzelanlagen und elektrische Anlagen für den Betrieb von Eisenbahnen brauchten S. & H. nicht an die Edison Gesellschaft abzutreten.

II. Auf dem Gebiete der isolierten Anlagen wurden die der Ausdehnung der eigenen Fabrikationsfähigkeit der Edison Gesellschaft entgegenstehenden Schranken beseitigt. Zu diesem Zwecke wurde es der Gesellschaft erlaubt, Kraftmaschinen bis zu 100 PS selbst herzustellen.

III. Die Glühlampenfabrikation wurde durch eine Konvention vor einer gegenseitig ruinösen Preiskonkurrenz geschützt.

Das Hauptzugeständnis, das der Deutschen Edison Gesellschaft hier gemacht wurde, lag in der Erlaubnis, Maschinen bis zu 100 PSselbst bauen zu dürfen. Es war dürftig genug und mußte mit der Aufteilung des bisher der Edison Gesellschaft allein zustehenden Zentralenbaus unter beide Firmen bezahlt werden, zu der sich Rathenau gerade in dem damaligen Zeitpunkte etwas leichter verstand, weil das Berliner Musterbeispiel eines solchen Zentralenbaus die großen finanziellen Ansprüche, die dieser Geschäftszweig stellte, deutlich dargetan hatte. Überdies bedeutete diese Teilung des Zentralengebietes insofern keine allzugroße Änderung im Vertrage, als ja auch schon vorher die Deutsche Edison Gesellschaft bei Zentralenbauten einen erheblichen Teil der Anlage, nämlich die elektrischen Maschinen, Kabel und sonstigen Materialien von S. & H. hatte beziehen müssen. Allerdings war das in Aussicht genommene Zusammenwirken beider Firmen im Zentralenbau insofern ein wunder Punkt in dem gegenseitigen Verhältnis beider Firmen, als die Fassung dieser Vertragsbestimmung ziemlich dehnbar war, und nur bei beiderseitigem guten Willen ein ersprießliches Zusammenwirken versprach. Böswilligkeit oder passive Resistenz auf einer Seite konnten das Zusammenwirken im Zentralengeschäft sehr erschweren.

Die Voraussetzung für dieses Abkommen zwischen der Edison Gesellschaft und Siemens & Halske bildete eine Regelung der Vertragsbeziehungen zu der Compagnie Continentale. Beide deutschen Firmen besaßen das Ausnutzungsrecht für die Edison-Patente, beide waren dafür mit einer Abgabenpflicht belastet. Die Deutsche Edison Gesellschaft war ferner durch satzungsmäßige Bestimmungen zu Gunsten der Compagnie beschränkt und schließlich an sie durch die der französischen Gesellschaft übergebenen Genußscheine gebunden. Die satzungsmäßigen Beschränkungen bestanden hauptsächlich darin, daß die Deutsche Edison Gesellschaft für die Glühlicht-Beleuchtung sich ausschließlich des Edisonschen Systems bedienen und daß sie Patente, Patentausnutzungsrechte sowie alle hierher gehörigen Rechte aller Art, betreffend die Anwendung technischer Prozeduren, Erfindungen und Geheimnisse nur mit Genehmigung der Compagnie Continentale erwerben durfte. Die Verhandlungen mit der französischen Edison Gruppe wurden nicht von der Deutschen Edison Gesellschaft, sondern von der Firma Siemens & Halske geführt, die sich durch ihren Unterhändler, den Bürgermeister a. D. Rosenthal, zum Befremden Rathenaus und hinter seinem Rücken in das Eigentum der deutschen Edisonpatente gesetzt hatten. Rathenau war dadurch noch mehr auf die Mitwirkung von S. & H. bei der von ihm geplanten Loslösung von der Compagnie Continentale angewiesen. S. & H. schlossen ein Abkommen, das die Beseitigung aller Beschränkungen und Abgaben, die Rück-Übertragung der 1500 Genußscheine der Compagnie Continentale und dengemeinsamen Erwerbder Patente durch S. & H. sowie die Deutsche Edison Gesellschaft (nicht nur wie bisher das Ausnutzungsrecht) ermöglichte. Der Firma S. & H. waren aus diesem Abkommen Kosten von 809000 Mark erwachsen, von denen sie selbst ein Drittel, nämlich 269666 Mark, die Deutsche Edison Gesellschaft 75000 Mark für den Rückerwerb von 1500 im Besitz der französischen Gesellschaft befindlichen Genußscheinen übernahm und ferner auf die noch etwa 170000 Mark betragende Restsumme verzichtete, die von dem der Compagnie Continentale seinerzeit als Vorschuß auf die Patentabgaben gezahlten Betrage von 350000 noch verblieben und in der obigen Summe von 809000 Mark verrechnet war. Der Rest von 294334 Mark wurde von einem durch Siemens & Halske gebildeten Bankenkonsortium unter Führung der Deutschen Bank übernommen, das ebenso wie die Firma Siemens & Halske einen Teil der 7 Millionen Mark neuen von der Deutschen Edison Gesellschaft auszugebenden Aktien zeichnen sollte.

Die Deutsche Edison Gesellschaft hatte im ganzen einschließlich 50000 Mark, die zum Rückerwerb der restlichen 1000 seinerzeit an die Gründer begebenen Genußscheine dienten, 295000 Mark bereitzustellen. Die Aufbringung dieser Summe fiel der Gesellschaft, die damals stille Reserven kaum aufgesammelt hatte, nicht leicht. 195000 Mark sollten den außerordentlichen (offenen) Reserven entnommen werden, von denen damals ein Rückstellungskonto in Höhe von 145743 Mark und eine außerordentliche Reserve von 95000 Mark bestand. Diese wurden demnach durch die Entnahme bis auf 45000 Mark verzehrt. Ferner bestand noch ein gesetzlicher Reservefonds von 47674 Mark. Das war alles, was der Gesellschaft an Reserven verblieb. Die innere Verfassung des Unternehmens war damals also eine ziemlich schwache, und wenn im Geschäftsbericht für 1886, wohl um die Aktionäre über die unbehagliche Situation hinwegzutrösten, mit Genugtuung darauf hingewiesen wurde, daß in den bisherigen 4 Geschäftsjahren Reserven von 284667 Mark aufgesammelt, buchmäßige Abschreibungen von 239912 Mark vorgenommenund 883500 Mark an Dividenden gezahlt worden seien, so bedeutete diese Zusammenstellung vom Standpunkt der späteren Rathenauschen Reserven- und Bilanzpolitik betrachtet, eine ziemlich herbe Kritik, was das Verhältnis der gezahlten Dividenden zu den zurückgehaltenen Beträgen anlangt. Es waren Dividenden ausgeschüttet worden, die — wenn sie auch an sich niedrig waren, — Emil Rathenau in späteren Jahren im Verhältnis zu dem erzielten Gewinn entschieden als viel zu hoch betrachtet haben würde. Das war vielleicht nötig gewesen, um die Aktionäre des jungen Unternehmens nicht sofort vor den Kopf zu stoßen, den technischen und finanziellen Kredit nicht zu gefährden und das Bankenkonsortium zufriedenzustellen, das zu großen Entsagungen nicht bereit war. Die Folge davon war die mangelhafte Fundierung der Gesellschaft bei Gelegenheit der Vertragsrevision mit der Edison-Gruppe. Nicht nur die Reserven mußten geplündert werden, sondern auch die Aktionäre mußten auf einen Teil ihrer Rente verzichten. Von dem 308626 Mark betragenden Überschuß mußten 100000 Mark abgezweigt werden, um den Restbetrag der aus Anlaß des Ausgleichs mit der Edison-Gruppe aufzubringenden Summe herbeizuschaffen. Statt 6%, wie erwartet worden war, konnten die Aktionäre nur 4% erhalten. In der Generalversammlung vom 23. Mai 1887 herrschte darum eine recht ungemütliche Stimmung, und zum ersten Male trat eine kräftige Opposition hervor, die sich gegen nicht eingelöste Versprechungen usw. richtete. Die Aktionäre Michelet und Jacob kritisierten die Verwaltung mit scharfen Worten und gaben Protest gegen die Beschlüsse der Versammlung zu Protokoll. Hugo Landau, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats und Vertreter der Bankengruppe, erklärte demgegenüber, daß nur durch die Verkürzung der Dividende die fehlenden 100000 Mark aufgebracht werden könnten. Werde das abgelehnt, so sei die Transaktion nicht durchzuführen. Der Vertrag mit S. & H. und die Kapitalserhöhung kämen nicht zustande. Statt eine gesunde und große Zukunft zu gewärtigen, müßte die Gesellschaft mit ihren jetzigen unzureichenden Mitteln in eine Periode verschärfter Konkurrenz eintreten. Der Kampf könnte ohne wesentliche Herabschreibung der Aktiva dann nicht mit Aussicht auf Erfolg aufgenommen werden. DieSanierungwurde also als drohendes Gespenst an die Wand gemalt. Sie wurde vermieden, denn die Generalversammlung genehmigte die Anträge der Verwaltungschließlich mit großer Mehrheit, und sie tat gut daran. Schon im nächsten Geschäftsjahr 1887/88, das infolge Verlegung des Bilanztermins auf den 30. Juni 1½ Jahre umfaßte, konnte eine Dividende von 7% für das Jahr und 10½% auf 1½ Jahre bei sehr vorsichtiger Bilanzierung ausgeschüttet werden, und die Aktionäre haben sich über schlechte Abschlüsse, und nicht eingehaltene Versprechungen nie wieder zu beklagen gehabt.

Die 7 Millionen Mark neuen Aktien, von denen Siemens & Halske 1 Million Mark übernahmen, erhielten für 1887/88 nur 4% Bauzinsen. In den Aufsichtsrat traten als Vertreter von Siemens & Halske, Arnold von Siemens, der Sohn Werners, und Bürgermeister a. D. Rosenthal, ferner als Vertreter des neuen Bankenkonsortiums Dr. Georg Siemens (Deutsche Bank), August Klönne (Schaaffhausenscher Bankverein), Geh. Kommerzienrat A. Delbrück (Delbrück, Leo & Co.) sowie Eisenbahnpräsident A. Jonas (Discontogesellschaft) ein. Trotzdem wurde der Mitgliederbestand des Aufsichtsrats nicht erhöht. Er betrug wie zuletzt 11 Köpfe, eine Reihe von bisherigen Aufsichtsratsmitgliedern mußte den Bankenvertretern ihren Platz räumen. Bereits früher waren verschiedene Mitglieder, darunter der Vertreter der Nationalbank für Deutschland, Assessor Löwenfeld ausgeschieden. Im Jahre 1888 wurde der Geschäftsinhaber der Berliner Handelsgesellschaft Carl Fürstenberg in den Aufsichtsrat gewählt, der späterhin — besonders nach dem Ausscheiden Georg Siemens — der eigentliche finanzielle Berater Emil Rathenaus geworden ist und ihm in enger Freundschaft bis an sein Lebensende verbunden blieb.

Die Gesellschaft legte nach ihrer Lösung vom Edison-Konzern den Namen „Deutsche Edison Gesellschaft“ ab und nahm den Namen „Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft“ an, unter dem sie groß und berühmt geworden ist.


Back to IndexNext