Chapter 21

„1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 30 Millionen Mark auf 130 Millionen Mark erhöht durch Ausgabe von 30000 auf den Inhaber lautenden Aktien über je 1000 Mark, die für das mit dem 30. Juni 1911 abschließende Geschäftsjahr den halben Gewinnanteil erhalten und sonst den übrigen Aktien gleichstehen.Von diesen Aktien werden:a) 8777 Stück den Herren Geheimer Kommerzienrat Theodor von Guilleaume und Kommerzienrat Max von Guilleaume zu Mülheim am Rhein zum Nennwert überlassen gegen Hergabe von nominal 16 Millionen Mark Aktien der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am Rhein nebst Gewinnanteilscheinen vom 1. Januar 1910 ab;b) 11223 Stück werden der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am Rhein zum Nennwert überlassen gegen Einbringung der sämtlichen 10 Millionen Mark nominal Aktien einer neu zu gründenden Aktiengesellschaftunter der Firma A. E. G.-Lahmeyer-Werke Aktiengesellschaft oder unter einer anderen Firma, zu Frankfurt a. M., die die gesamte Abteilung Frankfurt (Dynamowerk) der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Aktiengesellschaft zu Mülheim am Rhein, mit allen zugehörigen Immobilien, Maschinen, Beständen, Vorräten und Aufträgen, jedoch ohne Übernahme von Schuldverbindlichkeiten und Außenständen, besitzen soll.c) 10000 Stück der Berliner Handels-Gesellschaft und der Direktion der Diskonto-Gesellschaft zu Berlin gemeinschaftlich zum Kurse von 200% und einem Spesenbauschbetrag von je 100 Mark für jede Aktie ohne Stückzinsenberechnung überlassen und mit der Verpflichtung, die sämtlichen übernommenen 10000 Stück-Aktien alsbald nach Eintragung des Kapitalserhöhungsbeschlusses in das Handelsregister den Besitzern der 100 Millionen Mark alter Aktien unter Offenhaltung einer mindestens zweiwöchentlichen Frist zum Kurse von 200% und einem Spesenbauschbetrag von 100 Mark für jede Aktie zum Bezuge derart anzubieten, daß auf je 10000 Mark Nennwert alter Aktien eine neue Aktie bezogen werden kann.Die Ausgabe dieser 10000 Stück Aktien erfolgt zur Verstärkung der Betriebsmittel.“

„1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 30 Millionen Mark auf 130 Millionen Mark erhöht durch Ausgabe von 30000 auf den Inhaber lautenden Aktien über je 1000 Mark, die für das mit dem 30. Juni 1911 abschließende Geschäftsjahr den halben Gewinnanteil erhalten und sonst den übrigen Aktien gleichstehen.

Von diesen Aktien werden:

a) 8777 Stück den Herren Geheimer Kommerzienrat Theodor von Guilleaume und Kommerzienrat Max von Guilleaume zu Mülheim am Rhein zum Nennwert überlassen gegen Hergabe von nominal 16 Millionen Mark Aktien der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am Rhein nebst Gewinnanteilscheinen vom 1. Januar 1910 ab;b) 11223 Stück werden der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am Rhein zum Nennwert überlassen gegen Einbringung der sämtlichen 10 Millionen Mark nominal Aktien einer neu zu gründenden Aktiengesellschaftunter der Firma A. E. G.-Lahmeyer-Werke Aktiengesellschaft oder unter einer anderen Firma, zu Frankfurt a. M., die die gesamte Abteilung Frankfurt (Dynamowerk) der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Aktiengesellschaft zu Mülheim am Rhein, mit allen zugehörigen Immobilien, Maschinen, Beständen, Vorräten und Aufträgen, jedoch ohne Übernahme von Schuldverbindlichkeiten und Außenständen, besitzen soll.c) 10000 Stück der Berliner Handels-Gesellschaft und der Direktion der Diskonto-Gesellschaft zu Berlin gemeinschaftlich zum Kurse von 200% und einem Spesenbauschbetrag von je 100 Mark für jede Aktie ohne Stückzinsenberechnung überlassen und mit der Verpflichtung, die sämtlichen übernommenen 10000 Stück-Aktien alsbald nach Eintragung des Kapitalserhöhungsbeschlusses in das Handelsregister den Besitzern der 100 Millionen Mark alter Aktien unter Offenhaltung einer mindestens zweiwöchentlichen Frist zum Kurse von 200% und einem Spesenbauschbetrag von 100 Mark für jede Aktie zum Bezuge derart anzubieten, daß auf je 10000 Mark Nennwert alter Aktien eine neue Aktie bezogen werden kann.

a) 8777 Stück den Herren Geheimer Kommerzienrat Theodor von Guilleaume und Kommerzienrat Max von Guilleaume zu Mülheim am Rhein zum Nennwert überlassen gegen Hergabe von nominal 16 Millionen Mark Aktien der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am Rhein nebst Gewinnanteilscheinen vom 1. Januar 1910 ab;

b) 11223 Stück werden der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am Rhein zum Nennwert überlassen gegen Einbringung der sämtlichen 10 Millionen Mark nominal Aktien einer neu zu gründenden Aktiengesellschaftunter der Firma A. E. G.-Lahmeyer-Werke Aktiengesellschaft oder unter einer anderen Firma, zu Frankfurt a. M., die die gesamte Abteilung Frankfurt (Dynamowerk) der Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Aktiengesellschaft zu Mülheim am Rhein, mit allen zugehörigen Immobilien, Maschinen, Beständen, Vorräten und Aufträgen, jedoch ohne Übernahme von Schuldverbindlichkeiten und Außenständen, besitzen soll.

c) 10000 Stück der Berliner Handels-Gesellschaft und der Direktion der Diskonto-Gesellschaft zu Berlin gemeinschaftlich zum Kurse von 200% und einem Spesenbauschbetrag von je 100 Mark für jede Aktie ohne Stückzinsenberechnung überlassen und mit der Verpflichtung, die sämtlichen übernommenen 10000 Stück-Aktien alsbald nach Eintragung des Kapitalserhöhungsbeschlusses in das Handelsregister den Besitzern der 100 Millionen Mark alter Aktien unter Offenhaltung einer mindestens zweiwöchentlichen Frist zum Kurse von 200% und einem Spesenbauschbetrag von 100 Mark für jede Aktie zum Bezuge derart anzubieten, daß auf je 10000 Mark Nennwert alter Aktien eine neue Aktie bezogen werden kann.

Die Ausgabe dieser 10000 Stück Aktien erfolgt zur Verstärkung der Betriebsmittel.“

Den Anträgen wurde folgende Begründung gegeben:

„Als die Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Akt.-Ges. für das Jahr 1909 nur 6% Dividende verteilte, weil der in den letzten Jahren bei ihrem Dynamowerk in Frankfurt a. M. eingetretene Rückgang die früheren guten Dividenden der Felten & Guilleaume-Gesellschaft beeinträchtigte, wurden Verhandlungen wegen Abstoßung des Frankfurter Werkes veranlaßt. Diese haben zu einer Verständigung mit der A. E. G. geführt, nach der die Felten & Guilleaume-Gesellschaft das Dynamowerk an die A. E. G. gegen Hergabe von neuen A. E. G.-Aktien abstößt. Das Werk wird der A. E. G. in Form einer mit einem Aktienkapital von 10 Millionen Mark und mit Reserven von 3 Millionen Mark ausgestatteten Aktiengesellschaft übergeben; diese neue Gesellschaft übernimmt die Fabriken und Anlagen des Dynamowerks nebst Inventar und Vorräten, jedoch ausschließlich Debitoren und Kreditoren. Das Werk geht hiermit auf ein Unternehmen über,das die Kraft und Mittel zu dessen vorteilhafter Ausgestaltung besitzt. Zugleich wird die A. E. G. infolge der bei der Überlassung ihrer Aktien festgesetzten Relation das Frankfurter Werk zu niedrigem Buchwert in ihre Bilanz einstellen können. Für die Felten & Guilleaume-Gesellschaft ergibt sich der nicht zu unterschätzende Vorteil, daß sie die von ihr für das Frankfurter Werk bisher verwendeten erheblichen Kapitalien in Zukunft nutzbringend in ihren Stammwerken anlegen wird. Hiermit bessert sie ihre bisherige Situation wesentlich, indem sie an Stelle von Verlusten aus dem Dynamowerk Gewinne aus den frei gewordenen Mitteln ziehen kann. Zu der Übernahme des Dynamowerks hat sich die A. E. G. indes nur unter der Voraussetzung entschlossen, daß ihr gleichzeitig ein ausreichender Betrag Aktien der Felten & Guilleaume-Gesellschaft zu günstigen Bedingungen überlassen wurde. Indem weit ausschauende Großaktionäre der Felten & Guilleaume-Gesellschaft 16 Millionen M. Aktien an die A. E. G. abtreten, erlangt diese in Gemeinschaft mit derbefreundeten Elektrobank in Zürich 32 Millionen Mark Aktien von den im ganzen 55 Millionen betragenden Felten & Guilleaume-Aktien und hiermit entscheidenden Einflußauf die in hohem Ansehen stehende Gesellschaft, aus deren Firma der Name Lahmeyer in Zukunft ausscheidet. Zudem erwachsen der A. E. G. Vorteile daraus, daß sie mit der Übernahme des Frankfurter Dynamowerks eine lästige Konkurrenz beseitigt, mit dem Dynamowerk materielle und ideelle Werte zu günstigen Bedingungen erwirbt, einenneuen Stützpunkt in Süddeutschlanderlangt und durch innige Verbindung ihres Kabelwerks mit dem alten Mülheimer Carlswerk auch auf demGebiet des Seekabelwesensdie Führung übernimmt. Indem die A. E. G. in dieser Weise ihre Stellung von neuem um ein erhebliches stärkt, wird dieser Zusammenschluß auch der von dem Dynamowerk befreiten Felten & Guilleaume-Gesellschaft die Bahn zu neuer erfolgreicher Tätigkeit ebnen.Der Erwerb der 16 Millionen Mark Felten & Guilleaume-Aktien erfolgt gegen Hergabe neuer A. E. G.-Aktien in einem Umtauschverhältnis, das der A. E. G. die Einstellung in die Bilanz zu niedrigem Buchwert gestattet. Während die vorstehenden Transaktionen 20 Millionen Mark neue A. E. G.-Aktien erfordern, soll den Aktionären gleichzeitig ein Bezugsrecht auf 10 Millionen Mark Aktien angebotenwerden, um die Mittel für den Betrieb und die Ausgestaltung des Dynamowerks zu schaffen.“

„Als die Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Akt.-Ges. für das Jahr 1909 nur 6% Dividende verteilte, weil der in den letzten Jahren bei ihrem Dynamowerk in Frankfurt a. M. eingetretene Rückgang die früheren guten Dividenden der Felten & Guilleaume-Gesellschaft beeinträchtigte, wurden Verhandlungen wegen Abstoßung des Frankfurter Werkes veranlaßt. Diese haben zu einer Verständigung mit der A. E. G. geführt, nach der die Felten & Guilleaume-Gesellschaft das Dynamowerk an die A. E. G. gegen Hergabe von neuen A. E. G.-Aktien abstößt. Das Werk wird der A. E. G. in Form einer mit einem Aktienkapital von 10 Millionen Mark und mit Reserven von 3 Millionen Mark ausgestatteten Aktiengesellschaft übergeben; diese neue Gesellschaft übernimmt die Fabriken und Anlagen des Dynamowerks nebst Inventar und Vorräten, jedoch ausschließlich Debitoren und Kreditoren. Das Werk geht hiermit auf ein Unternehmen über,das die Kraft und Mittel zu dessen vorteilhafter Ausgestaltung besitzt. Zugleich wird die A. E. G. infolge der bei der Überlassung ihrer Aktien festgesetzten Relation das Frankfurter Werk zu niedrigem Buchwert in ihre Bilanz einstellen können. Für die Felten & Guilleaume-Gesellschaft ergibt sich der nicht zu unterschätzende Vorteil, daß sie die von ihr für das Frankfurter Werk bisher verwendeten erheblichen Kapitalien in Zukunft nutzbringend in ihren Stammwerken anlegen wird. Hiermit bessert sie ihre bisherige Situation wesentlich, indem sie an Stelle von Verlusten aus dem Dynamowerk Gewinne aus den frei gewordenen Mitteln ziehen kann. Zu der Übernahme des Dynamowerks hat sich die A. E. G. indes nur unter der Voraussetzung entschlossen, daß ihr gleichzeitig ein ausreichender Betrag Aktien der Felten & Guilleaume-Gesellschaft zu günstigen Bedingungen überlassen wurde. Indem weit ausschauende Großaktionäre der Felten & Guilleaume-Gesellschaft 16 Millionen M. Aktien an die A. E. G. abtreten, erlangt diese in Gemeinschaft mit derbefreundeten Elektrobank in Zürich 32 Millionen Mark Aktien von den im ganzen 55 Millionen betragenden Felten & Guilleaume-Aktien und hiermit entscheidenden Einflußauf die in hohem Ansehen stehende Gesellschaft, aus deren Firma der Name Lahmeyer in Zukunft ausscheidet. Zudem erwachsen der A. E. G. Vorteile daraus, daß sie mit der Übernahme des Frankfurter Dynamowerks eine lästige Konkurrenz beseitigt, mit dem Dynamowerk materielle und ideelle Werte zu günstigen Bedingungen erwirbt, einenneuen Stützpunkt in Süddeutschlanderlangt und durch innige Verbindung ihres Kabelwerks mit dem alten Mülheimer Carlswerk auch auf demGebiet des Seekabelwesensdie Führung übernimmt. Indem die A. E. G. in dieser Weise ihre Stellung von neuem um ein erhebliches stärkt, wird dieser Zusammenschluß auch der von dem Dynamowerk befreiten Felten & Guilleaume-Gesellschaft die Bahn zu neuer erfolgreicher Tätigkeit ebnen.

Der Erwerb der 16 Millionen Mark Felten & Guilleaume-Aktien erfolgt gegen Hergabe neuer A. E. G.-Aktien in einem Umtauschverhältnis, das der A. E. G. die Einstellung in die Bilanz zu niedrigem Buchwert gestattet. Während die vorstehenden Transaktionen 20 Millionen Mark neue A. E. G.-Aktien erfordern, soll den Aktionären gleichzeitig ein Bezugsrecht auf 10 Millionen Mark Aktien angebotenwerden, um die Mittel für den Betrieb und die Ausgestaltung des Dynamowerks zu schaffen.“

Das Prinzip der Gesamttransaktion bestand also darin, daß die mißlungene Verbindung zwischen der Frankfurter Lahmeyer-Fabrik und dem Carlswerk durch einen resoluten Schnitt wieder beseitigt wurde. Der Frankfurter Teil wurde mit der A. E. G. verschmolzen, der Mülheimer Teil und die Finanzgesellschaft traten durch Aktienbeteiligung in den Konzern der A. E. G. ein. Da der Kurs der A. E. G.-Aktien zur Zeit jener Transaktion ungefähr 260% betrug, stellten die 11223000 Mark jungen Aktien, die mit halber Dividendenberechtigung für 1910/11 bei der Übernahme des Lahmeyer-Dynamowerks in Zahlung gegeben wurden, einen rechnerischen Wert von etwa 28,4 Millionen Mark dar. In der Bilanz der A. E. G. erschien das Werk allerdings nur mit einem Betrage von 10 Millionen Mark, das heißt in Höhe des Nominalkapitals der A. E. G.-Unternehmungen-Akt.-Ges., welchen Namen die zur Aufnahme der Frankfurter Werke der Felten & Guilleaume-Lahmeyerges. neu gegründete Aktiengesellschaft schließlich erhielt. Diese blieb in Zukunft nicht in ihrer bisherigen Gestalt, das heißt als gemischtes Elektrizitätswerk, bestehen. Die Hauptabteilungen, die als Produktionsstätten die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Berliner Betriebe nicht erreichten, so die Maschinenfabrik, die Lampenfabrik wurden aufgegeben bezw. mit den Berliner Betrieben zusammengelegt. Aufrechterhalten und weiterentwickelt wurden in Frankfurt nur einige Sonderbetriebe, so die Stellwerk-Abteilung, in der elektrische Signalapparate als neuer Produktionszweig aufgenommen wurden, ferner die Scheinwerferabteilung, die hauptsächlich für den Bedarf von Heer und Marine arbeitete. Die Beschränkung der Frankfurter Abteilung hatte zur Folge, daß ein beträchtlicher Teil des in Frankfurt benutzten Fabrikgeländes frei wurde, der an die Adlerwerke vorm. Kleyer veräußert werden konnte und somit einen Gegenwert für die Aufgabe der Frankfurter Betriebsstätten und die damit verbundenen Substanzenverluste bildete.

Die technische und industrielle Bereicherung, die die A. E. G. aus dem Transaktionskomplex mit dem Felten & Guilleaume-Lahmeyerkonzern gewann, war vielleicht nicht so groß wie jene, die ihr bei dem Zusammenschluß mit der Union zugeflossen war. Die Bedeutung lag hier mehr auf dem Gebiete derVerringerung des Wettbewerbs und der Absatzausdehnung, die durch die neuen starken Stützpunkte in Süddeutschland und dem industriereichen Westen gefördert werden konnte. Dem kräftigen, wohl arrondierten und wohl proportionierten Wirtschaftskörper der A. E. G. waren nicht so sehr neue Lebensquellen, neue Befruchtungsmöglichkeiten nötig, sondern er schob die Grenzen seines Wirtschafts- und Wirkungsgebiets, der Schwerkraft, dem drängenden Wachstumsbedürfnis seiner industriellen Kraft Raum schaffend, weiter vor. Der Wille zur Macht und zur Entwickelung der Macht, der jedem blühenden Wirtschaftskörper unzertrennlich innewohnt, war hier die Haupttriebfeder des Handelns. Rein wirtschaftlich betrachtet, gehörte die Aufnahme der Lahmeyerwerke zu den Geschäften, die sich nicht sofort und nicht unmittelbar völlig bezahlt machen, und es gehörte schon die ganze strotzende Gesundheit der A. E. G. und die Fülle ihrer Säfte dazu, um einen so schweren Bissen wie das Lahmeyerwerk zu verdauen und zu verarbeiten. Erst allmählich begann diese Fusion sowie auch die Verbindung mit dem Carlswerk ihre Früchte zu tragen.

War Triebfeder und Ergebnis der Lahmeyer-Transaktion für die A. E. G. in erster Linie Machterweiterung, so konnte es nicht ausbleiben, daß das die Verhältnisse in der Elektrizitätsindustrie beherrschende Gesetz desDualismusdie Wurzel für einenGegenzugdesSiemens-Schuckert-Konzernsbildete. Dieser erfolgte nicht so stürmisch, so „Zug um Zug“ wie in der ersten großen Konzentrationsperiode, in der die Machtverhältnisse noch nicht so gefestigt, die Möglichkeiten der Ausdehnung noch zahlreicher, die Auswahl unter den Fusionsobjekten noch größer, die ganze Entwickelung noch mehr im Fluß gewesen war. Beide Konzerne waren inzwischen in ihrem Besitz, in ihrer inneren Verfassung reicher, weiter und sicherer geworden und konnten ihre Transaktionen langsam vorbereiten und überlegen. Sie brauchten sich der neuen Objekte nicht ungeduldig zu bemächtigen, sondern konnten die Dinge an sich herankommen lassen. So dauerte es noch fast ein Jahr, bis die Siemens-Schuckert-Werke auf die Machterweiterung der A. E. G. damit antworteten, daß sie sich durch Aktienerwerb und Verwaltungseinfluß an dem letzten bis dahin noch unabhängig gebliebenen „gemischten“ Großwerk der Elektrizitätsindustrie, denBergmann-Elektrizitätswerken, beteiligten.

Die Bergmann-Elektrizitätswerke in Berlin waren nicht als gemischtes Werk gegründet worden, sondern hatten sich, ursprünglich als Spezialfabrik für Isolier-Leitungsrohre und Spezial-Installations-Artikel errichtet, erst später und in allmählichem Ausbau zum elektrischen Universalunternehmen entwickelt. Ihre Geschichte, ihr Kampf und ihr Schicksal ist in mehr als einer Hinsicht charakteristisch für die Gestaltung der Verhältnisse in der deutschen Elektrizitätsindustrie nach der Krise von 1901/03. Im Jahre 1893 wurde die Gesellschaft mit dem kleinen Kapital von 1 Million Mark zur Herstellung der oben erwähnten Sonderartikel gegründet, sie ging hervor aus der seit 1891 bestehenden offenen Handelsgesellschaft S. Bergmann & Co. in Berlin. Sigmund Bergmann, ihr Gründer, stammte aus der Schule des Amerikaners Edison, mit dem er jahrelang als Associé zusammengearbeitet hatte und der ihm auch später stets in enger Freundschaft verbunden blieb. Bergmann gründete im Jahre 1897, während er seinen Wohnsitz noch in New York hatte, außerdem die Bergmann-Elektromotoren- und Dynamo-Werke, die gleichfalls zuerst nur mit einem Kapital von 1 Million Mark arbeiteten. Im Jahre 1900 wurden beide Gesellschaften miteinander fusioniert und das Kapital des damit den Weg der gemischten Werke beschreitenden Gesamtunternehmens erhielt einen Umfang von 8,5 Millionen Mark. Die Gesellschaft, technisch aufs beste und modernste ausgerüstet und mit den neuesten amerikanischen Konstruktionen arbeitend, hatte bis zum Jahre 1900 ihre Dividenden auf 23% gesteigert. Die Krisis brachte nur einen Rückgang auf den immerhin noch sehr hohen, von keiner anderen Elektrizitätsgesellschaft jemals gezahlten Satz von 17%. Nach der Krisis stellte sich die Dividende jahrelang auf 18%. Die hohe Rente bot die Möglichkeit zur Erzielung großer Agiogewinne bei den verschiedenen und häufigen Kapitalerhöhungen. Die Aktienkurse bewegten sich zwischen 200 und 300%. Bei Neuemissionen konnten Begebungskurse von durchschnittlich 200% festgesetzt werden, und kein geringeres Institut als die Deutsche Bank wurde für den Aufsichtsrat und als Bankverbindung für die Gesellschaft gewonnen.

Diese äußerlich glänzende Entwickelung hatte aber eine Schattenseite. Sigmund Bergmann war ein ausgezeichneter Techniker, ein moderner, tatkräftiger Industrieller, aber er, der Amerikaner unter den deutschen Elektrikern, glaubte die amerikanischen Industrie- undFinanzmethoden nach Deutschland übertragen zu können, wo doch Emil Rathenau längst einen Typus und ein System entwickelt hatte, das dem amerikanischen weit überlegen war und die nach diesem arbeitenden Unternehmungen letzten Endes schlagenmußte. Bergmann mangelte bei seinen außerordentlichen technischen und industriellen Fähigkeiten eine ebenbürtige kaufmännische Veranlagung. Er kopierte hier eigentlich nur, was ihm die großen Konkurrenzwerke bereits erfolgreich vorgemacht hatten. Ganz ging ihm aber diefinanzielle Meisterschafteines Emil Rathenau ab, er besaß nicht das eigene finanzielle Urteil, geschweige denn die originale, schöpferische Finanzkunst des A. E. G.-Gründers. So ließ er sich auf der Bahn, die ihm die ersten großen technischen Erfolge seines Unternehmens mit ihren hohen Dividendenresultaten eröffnet hatten, gern und kritiklos weitertreiben. Er nutzte unbekümmert um die innere Konsolidierung, um die Sicherung seiner Basis durch starke Reservestellungen, die Möglichkeiten aus, die ihm die hohen äußeren Renten boten. Seine Finanztechnik bestand in der Ausmünzung desAktienagios, und er glaubte genug Rücklagen zu haben, wenn er die ihm aus seinen Kapitalserhöhungen zufließenden stattlichen Aufgelder in den Reservefonds einstellte. Seine Finanzpolitik war ein grundsätzliches Gegenbild zu der Emil Rathenaus, der sich nie durch die Agiochancen dazu verführen ließ, seine Dividenden höher zu bemessen, als ihm dies seine streng sachliche, hypervorsichtige Bilanzierung gestattete. Sigmund Bergmann war dabei zweifellos finanziell gutgläubig, seine Finanzpolitik kann nicht etwa alsleichtfertigeAgiotage bezeichnet werden, und in einer anderen, nicht so sehr durch übermächtigen Wettbewerb älterer Unternehmungen beengten Industrie hätte sie vielleicht sogar passieren können. Bergmanns Tragik war, daß er 10 oder 15 Jahre zu spät kam, und in seiner Fachtüchtigkeit einen Gegner wie Emil Rathenau vorfand, der nicht nur fachtüchtig, sondern universal-tüchtig war und obendrein im Besitz, im Vorsprung war. Bergmann fand die ungeheuer schwere Aufgabe vor, nicht nur unter gleichen Bedingungen die stärksten Gegner zu besiegen, sondern noch deren beträchtliche Vorgabe einzuholen. Der Mut, mit dem der finanziell naive Techniker an die gewaltige Aufgabe heranging, ist bewunderungswürdig, bewunderungswürdig auch, was er unter so ungünstigen Bedingungen industriell erreicht hat. Der Ausbau seiner kleinenSpezialbetriebe zu einem großen modernen elektrotechnischen Universalwerk, das sich in technischer Beziehung durchaus neben der A. E. G. und Siemens-Schuckert sehen lassen konnte, ist eine hervorragende Leistung, die ohne bedeutende Organisationskraft nicht zu bewältigen war. Da er große und zahlreiche Werke schnell bauen mußte, auch in der kostspieligen Außenorganisation, die ihn zur Errichtung vieler auswärtiger und ausländischer Installations- und Konstruktionsbureaus zwang, und schließlich in der Fundierung des Unternehmergeschäfts, die er durch die Gründung einer Trustgesellschaft „der Bergmann Elektrische Unternehmungen-Akt.-Ges.“ zu stützen versuchte, den großen Vorbildern nachstreben mußte, konnte er allerdings wohl finanziell gar nicht so vorsichtig und bedächtig vorgehen wie Emil Rathenau. Er konnte sich nicht den Luxus leisten, das Geld auf die hohe Kante zu legen, sondern mußte häufige und umfangreiche Kapitalerhöhungen vornehmen, und dabei so beträchtliche Agiobeträge wie möglich hereinbringen. Er war spät gekommen und mußte schnell vorwärts, wenn er noch mit an die Spitze wollte. Der finanziell Einsichtige hätte wissen müssen, daß er so Gefahr lief, sich letzten Endes in geldlichen Schwierigkeiten zu verfangen, der industriell Wagemutige und Schaffensfreudige hat das Experiment doch versucht, und ist daran gescheitert. Bergmanns Tragödie ist die Tragödie des Nachgeborenen, der mit all seiner Schaffenskraft beendete Entwickelungen, verschlossene Kanäle, gelöste Probleme vorfindet, wie Rathenaus Glück das Glück des Schöpfers ist, der gerade im Augenblicke zu schaffen beginnt, in dem die Zeit seinen Plänen entgegenreift, in dem Baugrund und Baumaterial nur des Baumeisters warten. Den einen haben die Verhältnisse niedergehalten, den anderen haben sie emporgetragen.

Sigmund Bergmann war es zwar in den Tagen des Glücks gelungen, die erste deutsche Bank zur Unterstützung seiner Finanzgebarung zu gewinnen. Aber gerade hier hat sich erwiesen, wie wenig auch die beste Bank (wenn sie nicht gerade selbst industrielle Unternehmungen entwickelt) in der Lage und gewillt ist, rein industrielle Finanzpolitik zu treiben, die eigene, rein sachliche und nur den Interessen des Unternehmens dienende Finanzpolitik des industriellen Leiters zu ersetzen. Gerade dieses negative Ergebnis bei Bergmann illustriert in scharfem Kontrast, wie sehr umgekehrt Emil Rathenau, der sein eigener Finanzminister war, die Bankier-Begabung zustattengekommen sein muß. Die Deutsche Bank hat Sigmund Bergmanns falsche Finanzpolitik, die ihr selbst bei den vielen Kapitalserhöhungen schöne Provisions- und Emissionsgewinne einbrachte, bereitwillig und ohne Kritik mitgemacht, so lange alles gut ging. Als aber die Zeit der Dividendenrückgänge, des Schwachwerdens im Konkurrenzgeschäft, das Versagen des Emissionsmarktes und die durch keine Kapitalserhöhungen mehr zu behebenden Geldschwierigkeiten kamen, hat die Deutsche Bank der Gesellschaft und ihrem Leiter nicht die starke finanzielle Rückendeckung gewährt, die ihn vielleicht noch (oder vielleicht auch nicht mehr) hätte retten können. Sie hat vielmehr die Bergmann-Gesellschaft zur Aufgabe ihrer Selbständigkeit, zum Anschluß an einen der großen Konzerne gedrängt und die weitere Geldhergabe von dieser Kapitulation abhängig gemacht. Mit diesen Worten soll der Deutschen Bank gewiß nicht der Vorwurf einer illoyalen, unzuverlässigen Handlungsweise gemacht, sondern nur gezeigt werden, daß auch die größten Banken nicht gewillt und imstande sind, schon mit Rücksicht auf ihre eigenen Aktionäre gar nicht imstande sein können, junge Industrie-Unternehmungen im Kampf gegen große übermächtige Konkurrenzkonzerne durchzuhalten und in ihrer Entwickelung zu stützen; insbesondere dann nicht, wenn diese Kapitalmächte — wie das im deutschen Wirtschaftsleben nicht selten der Fall ist — in Beziehungen zu einem jener großen Konkurrenzkonzerne stehen und im Interesse der wertvolleren Verbindung die minder wertvolle preiszugeben geneigt sind. Die Unabhängigkeit eines Industrieunternehmens, besonders eines mittleren, noch nicht zum ersten Range emporgestiegenen, kann nur auf dem Wege erreicht werden, den Rathenau einschlug, nämlich dem der finanziellen Selbständigkeit. Unbedingt Herr im eigenen Hause bleibt nurderIndustrielle, der sich frei von Bankgeld und Bankenhilfe hält, der genug eigene Geldmittel aufsammelt, um damit auch Krisen überwinden, in Zeiten schlechten Emissionswetters seine Bedürfnisse decken zu können. Beispiele für solche selbständige Finanzpolitik, die zwar die Banken gelegentlich benutzt, darin aber nicht so weit geht, daß sie von Banken beherrscht werden kann, bieten abgesehen von der A. E. G., Siemens & Halske, Krupp, die Hamburg-Amerika-Linie, die Gelsenkirchener Bergwerksgesellschaft, der Bochumer Gußstahlverein, die großen Anilinfarbengesellschaften und eine erhebliche Anzahl in der letzten Zeit reich gewordener Unternehmungenkleineren Formats. Gegenbeispiele der durch Banken in ihrer sachlichen Geschäftspolitik zeitweilig beeinflußten Unternehmungen sind außer Bergmann u. a. die Phönix-Akt.-Ges. in ihrer früheren Periode, in der sie durch die Banken zum Eintritt in den Stahlwerksverband gezwungen wurde, die Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- und Hütten-Ges., die Hohenlohewerke, die Deutschen Erdölwerke. Nureingroßes Beispiel, bei dem sich industrielle Selbständigkeit mit starker Verschuldung bei Banken vereinigt hat, kennt die Geschichte der deutschen Großindustrie: den FallAugust Thyssens. Dieser Ausnahmefall weist aber so viele seltene, einzigartige Vorbedingungen auf, daß er gerade dadurch die Regel bestätigt. Eine große, kühne und ganz besonders im Komplizierten sich erweisende Finanzkunst, die in ihrer Art der ganz anders gerichteten Emil Rathenaus ebenbürtig war, die mit dem persönlichen Kredit ebenso überlegen operierte, wie Rathenau mit dem Aktienkredit, unterstützte hier die industrie-kaufmännische Begabung. August Thyssen verstand es, so viele Kreditquellen zu benutzen, und die Konkurrenzströmungen auf dem Kapitalmarkte so geschickt gegeneinander auszuspielen, daß er stets Herr der Lage blieb und schließlich eine Macht wurde, mit der es kein Bankgläubiger verderben durfte, — in guten Zeiten, weil er den großen Kunden zu verlieren fürchtete, in schlechten, weil er die Sicherheit des geliehenen Geldes besser durch Nachgiebigkeit als durch Rücksichtslosigkeit gewährleistet glauben mußte.

Kehren wir zu den Verhältnissen der Elektrizitätsindustrie zurück. Die Bergmann-Elektrizitätswerke mußten, durch den Konkurrenzkampf der letzten Jahre geschwächt, mitten in großen Erweiterungsplänen und Geldbedürfnissen, ihre Dividende im Jahre 1910 von 18 auf 12%, im folgenden Jahre auf 5% herabsetzen. Der überanstrengte Emissionskredit brach damit zusammen, die unvollendeten Pläne konnten nicht mehr weiter geführt werden. In dieser Situation gab es keinen anderen Ausweg als den Anschluß an einen der großen Konkurrenzkonzerne. Die Deutsche Bank vermittelte die Anlehnung an den Siemens-Schuckert-Konzern, dem sie ja selbst finanziell nahestand. Auch mit der A. E. G. war verhandelt worden, aber diese konnte sich nicht dazu entschließen, Bergmann die von ihm verlangte, wenigstens halbe Selbständigkeit zu gewähren, war wohl auch durch die Angliederung des Felten Guilleaume-Lahmeyer-Konzerns vorerst gesättigt und brauchte kein Unternehmen mehr zu erwerben, das ihr nur Machterweiterung, aber keine Ergänzung durch neue Betriebszweige bot. So kam die Anlehnung der Bergmannwerke an Siemens-Schuckert zustande. Das Kapital der Bergmann-Werke wurde von 29 auf 52 Millionen Mark erhöht, davon übernahmen die Siemens-Schuckertwerke 8½ Millionen Mark. Aus ihrem Konzern trat Theodor Berliner in die Generaldirektion der Bergmannwerke neben Sigmund Bergmann ein, er übernahm die kaufmännische und finanzielle Führung, während die technische bei Bergmann verblieb. Die industriellen Baupläne wurden, mitdemTeil des neuen Geldes, der nicht zur Ablösung bereits verbauter, vorläufig durch Bankkredit beschaffter Mittel erforderlich war, zu Ende geführt. Das Unternehmergeschäft dagegen wurde liquidiert. Der früher hochrentablen Bergmann-Aktie stand eine Reihe magerer Jahre bevor, bis der Krieg auch diesem Unternehmen, wie so manchen anderen durch Betätigung auf dem seiner eigentlichen Natur fremden Gebiet der Munitionsherstellung eine unerwartet schnelle Erholung brachte.

Die Geschichte der Bergmannwerke hat den Beweis erbracht, daß ein aussichtsreicher Wettbewerb gegen die beiden herrschenden Groß-Konzerne auf dem Gebiete derNeuerrichtung von Werkenebensowenig möglich war, wie er durch Fusion bereits bestehender Unternehmungen mittlerer Größe im Falle Felten Guilleaume-Lahmeyer auf die Dauer sich hatte behaupten können. Dies Aufgehen der beiden letzten Konkurrenzbetriebe gemischter Natur in die Interessenkreise der beiden „Großen“ hatte nunmehr die Situation in voller Reinheit und Klarheit hervortreten lassen, auf die die ganze Entwickelung seit Beginn der Konzentrationsperiode sichtlich hingedrängt hatte. Das Prinzip des Dualismus hatte sich voll ausgewirkt. Nur zwei Gruppen, die A. E. G. und Siemens-Schuckert, standen sich jetzt noch gegenüber. Es war kein Wunder, daß die Monopolfurcht, die schon gelegentlich der ersten großen Fusionen im Jahre 1903 in der Öffentlichkeit hervorgetreten war, von neuem auftauchte. Vom konsequent durchgeführten Dualismus bis zum Monopolismus war ja nur — so fürchtete ein Teil der öffentlichen Meinung — ein Schritt. Ein offener oder ein geheimer Vertrag zwischen den beiden Gruppen konnte den deutschen Konsum der Herrschaft eines Elektrizitätsmonopols ausliefern. In der Mitteilung, dieder Siemens-Schuckertkonzern gelegentlich der Transaktion mit Bergmann bekannt gab, verwahrte er sich allerdings mit Nachdruck gegen Monopolbestrebungen. Man wolle kein Monopol, und man halte es nicht einmal für nützlich im Interesse der Elektrizitätsindustrie. Darum beabsichtige man auch nicht, die kaufmännische Selbständigkeit der Bergmann-Elektrizitätswerke durch die Übernahme der Bergmann-Aktien anzutasten. Diese Gesellschaft solle ihre Bewegungsfreiheit auch weiter behalten. EinenachhaltigeBeunruhigung über die Monopolfrage kam denn auch infolge der letzten Fusionen in der Elektrizitätsindustrie nicht auf oder sie verlor sich doch bald. Das war zum Teil darauf zurückzuführen, daß man den Monopolen in manchen Kreisen nicht mehr so streng ablehnend gegenüberstand, wie noch vor 10 Jahren, nachdem man erkannt hatte, daß ihre Macht durch Staatskontrolle zu beschränken sei, während die betriebliche Wirtschaftlichkeit durch sie zweifellos gefördert werde. Auf der anderen Seite hatte man aber gerade in der Zwischenzeit die Erfahrung gemacht, daß die Vereinigungsidee in der Elektrizitätsindustrie über den Dualismus A. E. G.—Siemens-Schuckert nur schwer hinwegschreiten würde. Zwischen beiden Konzernen waren viele Berührungspunkte entstanden, sie saßen in manchen Produktionsgesellschaften, wie den Akkumulatorenwerken Hagen, in der Telefunkengesellschaft, in vielen Betriebsgesellschaften, wie der Deutsch-Überseeischen Elektrizitätsgesellschaft, der St. Petersburger Gesellschaft für elektrische Beleuchtung, der Hamburger Hochbahn usw. zusammen, sie gehörten verschiedenen Kartellen an, hatten sogar gelegentlich geheime Submissionsabmachungen getroffen, und doch waren die Grundgegensätze zwischen ihnen dadurch keineswegs beseitigt, oder auch nur gemildert worden. Wenn man mit Persönlichkeiten aus einem der beiden Häuser von der Konkurrenz sprach, so waren es durchaus nicht immer Worte des gegenseitigen Verständnisses, der Anerkennung, der Würdigung, die man über den anderen zu hören bekam. Die Gefühle der Rivalität, des Konkurrenzneides, waren mehr als je vorherrschend. Statt eine Annäherung im großen herbeizuführen, hatten die gelegentlichen geschäftlichen Verbindungen nur das heimliche Gegensatzgefühl, die innere Kampfstellung verschärft. Und dieser Gegensatz blieb nicht auf akademische Erörterungen beschränkt, er trat auch auf den Absatzmärkten allenthalben in Erscheinung. Überall war das Bestreben fühlbar, den Gegner zu verdrängen, an Leistung zu überbieten und im Preise zu unterbieten, seine Produkte schlecht zu machen, seine Geschäftspraxis zu bemängeln. Wenn auch bei großen Geschäften der eine manchmal vornehm hinter dem anderen zurücktrat, er tat es nur mit innerlichem Ingrimm, und in kleinen Geschäften wurde der Konkurrenzkampf oft bis aufs Messer ausgefochten. Man hat gesagt, daß dieser Gegensatz in Personenfragen begründet sei und mit dem Rücktritt der alten, im gegenseitigen Kampf aufgewachsenen Personen verblassen und schließlich ganz verschwinden werde. Das mag bis zu einem gewissen Grade richtig sein, vorläufig ist aber mit einem Absterben dieser persönlichen Stimmungen noch lange nicht zu rechnen. Der Patrizierstolz der Familie Siemens hat sich nun bereits bis ins dritte Glied fortgeerbt, und ist noch immer stark und unerschüttert. Der A. E. G.-Geist, der nicht einmal so sehr in der weniger fruchtbaren Dynastie Rathenau verkörpert ist, wie in den vielen noch lebenden Mitarbeitern Emil Rathenaus aus seinen ersten Anfängen, will und braucht ebenfalls keine Kompromisse zu schließen. Ob vielleicht die veränderte Weltlage, die nach Beendigung des Krieges zweifellos in Erscheinung treten wird, einen Zusammenschluß der Elektrizitätskonzerne aus Gründen der Verteidigung des Weltmarktbesitzes herbeiführen wird — wie sie während des Krieges schon zu einer Vereinigung der Anilinkonzerne geführt hat und wie ihre Vorahnung vor dem Kriege bereits ein Bündnis zwischen Hapag und Lloyd zu Wege brachte — läßt sich jetzt noch nicht beurteilen. Es ist aber nicht ganz von der Hand zu weisen, daß auch hier vielleicht die Sachen stärker sein werden als die Personen.

Bei Beurteilung der Monopolfrage darf nicht außer acht gelassen werden, daß die elektrischen Großkonzerne, die gemischten Betriebe, nicht die einzigen Unternehmungen auf dem Gebiete der deutschen Elektrizitätsindustrie sind. Es besteht sowohl auf dem Starkstrom- wie auch auf dem Schwachstromgebiet noch eine erhebliche Anzahl leistungsfähiger und unabhängiger Spezialbetriebe, die gewisse Sonderprodukte herstellen und die darin eine beachtenswerte Konkurrenz für die Großkonzerne bilden. Es gibt fast kein elektrotechnisches Erzeugnis, angefangen von der kleinen Glühlampe und dem Telephonapparat bis zu der größten Dynamomaschine, das nicht in Spezialfabriken hergestellt wird. Man kann annehmen, daß die Produktiondieser Spezialfabriken sich zu der der Großkonzerne etwa wie 1:3 verhält. Eine Reihe der Spezialfabriken, wie zum Beispiel das Sachsenwerk, die elektrotechnische Fabrik Rheydt, die Telephonfabrik Berliner, die Mix & Genest-Gesellschaft, die Elektrizitätsgesellschaft Poege, die Hackethal-Draht- und Kabelwerke, die Fabrik isolierter Drähte Vogel, das Kabelwerk Cassierer, hat sich im Kriege finanziell sehr günstig entwickelt und große Reserven aufgehäuft. Dadurch dürfte die Konkurrenzfähigkeit dieser Gesellschaften nach dem Kriege gegenüber dem früheren Stand wesentlich gesteigert worden sein. Solange der Dualismus zwischen der A. E. G. und Siemens-Schuckert erhalten bleibt, werden auch die Spezialfabriken ihre Stellung behaupten können.

Etwas anders liegen die Verhältnisse auf dem Gebiete derBetriebsunternehmungen. Hier beherrschen die beiden Gruppen ziemlich allein das Feld und sowohl im Unternehmergeschäft, als auch bei den Auftragsbauten für Rechnung von besonderen Betriebsgesellschaften, Kommunen und sonstigen Behörden findet sich für sie kaum ein nennenswerter Wettbewerb. Das Prinzip des Dualismus, der wechselseitigen Konkurrenz beider Konzerne, reicht aber auf diesem Gebiet nur bis zur Projektionsgenehmigung und Auftragserteilung für den Bau im ganzen, manchmal, wenn beide Gruppen zusammenarbeiten oder sich über Projekte verständigen, scheidet es auch schon vorher aus. In der Durchführung des Baus, meist auch in der späteren Materialversorgung, werden die Gruppen kaum noch durch eine Einwirkung der Konkurrenz gestört. Diese Gestaltung der Dinge hat in der Öffentlichkeit vielfach die Furcht vor einem privaten Strommonopol hervorgerufen. Gerade aber hier würde es auch einem solchen Monopol schwer sein, seine Macht zu einer Vergewaltigung der Konsumenten, die doch hauptsächlich nur in einer Heraufschraubung der Tarife bestehen könnte, zu mißbrauchen. Besonders gilt das für den Kraftstrom. Sobald bei der Tarifbemessung für elektrische Kraft nämlich die Elektrizitätswerke zu hohe Preise forderten, würde die Anlage von Privatkraftzentralen für größere Verbraucherbetriebe, die schon bisher den Strom vielfach vorteilhafter liefern konnten als öffentliche Zentralen nicht ganz moderner Art und Leistungsfähigkeit, eine solche Ausdehnung nehmen, daß die öffentliche Stromversorgung jede Aussicht verlieren würde, an großindustrielle Betriebe Strom überhaupt abzusetzen. Wurden doch vonöffentlichen Elektrizitätswerken im Jahre 1913 nur 2800 Millionen Kwstd. nutzbar abgegeben gegen 10000 Millionen Kwstd. von Einzelanlagen[1]. Was aber den kommunalen Stromverbrauch für Licht- und Kraftzwecke anlangt, so ist seine Abgabe von der Erteilung der Konzessionen seitens der Kommunalbehörden abhängig, die sich vertraglich gegen eine Ausnutzung der Strommonopole zur Erzielung unangemessener Preise schützen können, wobei die Angemessenheit der Preise durch den sachverständigen Vergleich mit anderen Werken und Verträgen der gleichen Art nicht schwer festzustellen ist. Vielfach haben auch Städte, Kreise und sonstige öffentliche Körperschaften die Stromwerke in eigenen Betrieb genommen, um statt des privaten Monopols ein öffentliches zu schaffen. Auch verschiedeneStaatenhaben sich Einfluß auf die Elektrizitätserzeugung innerhalb ihrer Grenzen durch Errichtung von eigenen großen Kraftwerken, Beschlagnahme der Wasserkräfte, Kohlenläger usw. gesichert.

Das hindert allerdings nicht, daß die elektrischen Großkonzerne durch geschickte „Strategie“ verschiedentlich kommunalpolitische Elektrizitätsprojekte geschädigt haben. Ein Beispiel bildet das Vorgehen des A. E. G.-Konzerns im Falle der Berliner Elektrizitätswerke, nachdem diese auf die Stadt Berlin übergegangen waren. Hier hat die A. E. G. mit ihrem Märkischen Elektrizitätswerk die Berliner Elektrizitätserzeugung sozusagen „eingekreist“, indem sie durch ihren die Bildung eines gemischt-wirtschaftlichen Unternehmens vorsehenden Vertrag mit der Provinz Brandenburg der Stadt Berlin jede Möglichkeit nahm, sich mit dem Stromabsatz ihrer Werke über deren altes Versorgungsgebiet auszudehnen, wie es wohl im Rahmen einer großzügigen und ökonomischen Berliner Elektrizitätspolitik gelegen hätte. In ähnlicher Weise ist die Stadt Mülhausen i. E. an der Errichtung eines leistungsfähigen kommunalen Werkes verhindert worden, weil ringsherum große, mit Wasserkraft und Montankraft arbeitende Privatwerke entstanden, die ihr an Wettbewerbsfähigkeit überlegen waren. Aber auch in diesen Fällen kann man nicht sagen, daß die eigentlichen Verbraucherinteressen durch das Vorgehen der Großkonzerne gelitten haben, denn es ist ja gerade die aus höherer Leistungsfähigkeitsich ergebende Möglichkeit der Unterbietung, die das private Großwerk dem kommunalen Lokalwerk überlegen macht. Beeinträchtigt werden vielmehr nur kommunale Interessen, wobei die Frage, ob es überhaupt kommunalpolitisch gerechtfertigt ist, daß eine Gemeinde über ihr eigenes Weichbild hinaus als Stromlieferant auftritt, offenbleiben soll. — Im Falle der Berliner Elektrizitätswerke steht übrigens nicht das kommunalpolitische Verwaltungs-Prinzip dem privaten Unternehmerprinzip, sondern dem gemischt-wirtschaftlichen Prinzip gegenüber, da ja die Märkischen Elektrizitätswerke durch Beteiligung der Provinz Brandenburg zu einem halböffentlichen Unternehmen geworden sind. Durch den Hinweis auf öffentliche Interessen wird man also diesen Widerstreit — auch bei aller Sympathie für die Reichshauptstadt — nicht in ihrem Sinne lösen können. Was der Stadt Berlin recht ist, muß schließlich der Provinz Brandenburg billig sein. Es bleibt ein rein wirtschaftlicher Kampf übrig, in dem letzten Endes wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und geschickte Geschäftstaktik den Ausschlag geben müssen.

Ein besonderes Wort sei noch den sogenanntenInstallationsmonopolengewidmet. Darunter versteht man den von manchen Stromlieferungswerken ausgeübten Zwang auf die Stromabnehmer, die Hausinstallationen, die Anschlüsse an das Kabelnetz des Stromwerkes usw. von ihnen selbst oder von den ihnen nahestehenden Fabrikationsgesellschaften vornehmen zu lassen und die dazu erforderlichen Apparate durch sie zu beziehen. Derartige Installationsmonopole, die bei konsequenter Durchführung den Handwerkerstand der unabhängigen Elektromechaniker bald völlig beseitigen würden, sind neuerdings in fast allen Konzessionsverträgen ausdrücklich verboten, die Zentral-Regierungen in den einzelnen Bundesstaaten haben sie in Erlassen bekämpft, und auch die großen Elektrizitätsgesellschaften haben erkannt, daß derartige Installationsmonopole (nicht zu verwechseln mit den Einrichtungs- und Materiallieferungsmonopolen oder den Lieferverträgen mit Meistbegünstigung für den Bedarf der Stromwerke selbst) weder durchzusetzen sind, noch den Fabrikationsgesellschaften selbst zum Nutzen gereichen, da diese an der Vernichtung eines selbständigen und leistungsfähigen Installateur-Standes keineswegs ein Interesse haben.


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