Chapter 40

[133]Die Erfahrungen, welche während der Zeit „des schwarzen Todes” gemacht worden waren, führten, wenn auch nicht unwidersprochen, zur Ansicht, daß die Pest vorzugsweise durch direkte Berührung Infizierter, durch Kleider, Habseligkeiten etc. Erkrankter und Verstorbener, durch den Verkehr mit den, aus verpesteten Gegenden angekommenen Fremdlingen u. s. w. verbreitet werde. Unter den medizinischen Autoren vertrat, wie erwähnt, bereitsChalin de Vinariodie Lehre von der Verbreitung der Pest durch Ansteckung, ihm folgten darin die meisten Aerzte des 15. Jahrhunderts, doch fehlt es auch nicht an solchen, die sich dieser Annahme unter Anführung gewichtiger Gegenargumente widersetzten. Es darf übrigens nicht übersehen werden, daß man wohl dieVerbreitungdes Pestgiftes von einem Kontagium abzuleiten begann, hingegen dieEntstehungder Seuche auf ganzandere Ursachen, kosmisch-tellurischer Natur(causae inferiores et superiores), d. h. astralische Einflüsse (ungünstige Konstellation, Kometen etc.), ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, Erdbeben u. s. w. zurückführte, welche erst in ihrer Gesamtheit als „Constitutio epidemica” die„Fäulnis”der Säfte, namentlich des Blutes und somit die „putriden” Fieber, die Pestilenz hervorrufen.[134]Die„Pestkonsilien”, welche Aerzte an Private richteten, oder welche zur Belehrung weiterer Kreise dienen sollten, enthalten außer Angaben über angeblich prophylaktisch wirkende Arzneimittel großenteilsdiätetisch-hygienischeVorschriften in Anlehnung an das S. 424 erwähnte Compendium de epidemia der Pariser Fakultät vom Jahre 1348 (vgl. Sudhoff, Pestschriften aus den ersten 150 Jahren nach der Epidemie des schwarzen Todes, Arch. f. Gesch. d. Med. Bd. IV, Heft 3, Leipzig 1910; Senfelder, Die ältesten Pesttraktate der Wiener Schule, Wiener klin. Rundschau 1898). — Manchmal erließen die städtischen Behörden Verbote gegen Völlerei und Ausschweifung. — Ausgehend von der Vorstellung, daß die Verderbnis (Vergiftung durch faulende organische Stoffe) der Atmosphäre (Miasma) die Wurzel des Uebels sei, zündete man auf den Straßen große Feuer an oder empfahl die Räucherung mit harzigen Substanzen in den Wohnungen.[135]Vgl. Sticker, Abhandlungen aus der Seuchengeschichte, I. Bd., zweiter Teil (Gießen 1910), S. 294 ff. Abgesehen vonGenuaundMailand, die schon zur Zeit des schwarzen Todes vorübergehend zur Sperre griffen, war es zuerstVenedig, wo1374Verfügungen gegen die Einschleppung der Seuche getroffen wurden. Im gleichen Jahre hatte der Visconte Bernabo vonReggio(bei Modena) verordnet, daß jeder, den die Pest befallen habe, seine Wohnung verlassen und auf das Feld oder in den Wald sich begeben müsse, daß jeder, der die Seuche einbringe, alle seine Habe verlieren solle, daß diejenigen, welche Pestkranke gepflegt hätten, 10 Tage abgesondert, allen Verkehr mit Gesunden meiden müßten, ferner daß außer den dazu bestellten Leuten niemand den Pestkranken beistehen dürfe. Diese Vorschriften wurden 1399 durch den Viconte Giovanni noch vermehrt (Bewachung der Stadttore wie in Kriegszeiten, um den Einlaß pestverdächtiger Fremder zu verhindern, Lüftung, Räucherung der Pesthäuser durch 8-10 Tage, Verbrennen von Kehricht, Stroh, Lumpen etc.). InRagusabefahl der Magistrat im Jahre1377, daß alle Ankömmlinge aus verpesteten Orten vom Bezirke abgewiesen werden sollten, falls sie nicht vorher in Mercana oder in Altragusa einenganzen Monatzur Reinigung Halt gemacht haben. Personen, die mit den Abgesonderten in Berührung gekommen seien, müßten ebenfalls einen Monat isoliert und durch Wind und Sonne gereinigt werden. Die dreißigtägige Kontumaz, die Trentina, erweiterte man zuerst inMarseillezurQuarantina. In der dort1383errichteten Quarantänestation wurden die Menschen und Waren von verpesteten oder verdächtigen Schiffen für 40 Tage isoliert, dem Wind und der Sonne ausgesetzt. Im Jahre 1402 begann man inMailanddamit, verpestete oder pestverdächtige Gegenstände durch Räucherungen zu reinigen. Nach dem Muster Marseilles errichtete Venedig 1403 ebenfalls ein Quarantänelazarett. Diese Vorbilder fanden im Laufe des 15. Jahrhunderts auch in anderen Hafenstädten Nachahmung. Auf Mallorca bestand bereits im Jahre 1471 eine vollständig eingerichtete Pestquarantäne, deren Reglement vonLucian Colominesentworfen worden war. Venedig setzte 1485 einen eigenen Gesundheitsrat als Seuchenbehörde ein. — In verschiedenen Städten Deutschlands und Oesterreichs erfuhren während des 15. Jahrhunderts die Maßnahmen in Pestzeiten eine bedeutende Verschärfung, wobei den mannigfachen Verbreitungsweisen der Seuche Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Man brachte die Pestkranken in leerstehenden Leprosenhäusern oder neuerbauten Pestspitälern unter, legte Pestfriedhöfe an, errichtete Quarantänelazarette, verbot größere Menschenansammlungen, schloß vorübergehend die öffentlichen Badestuben, gab strenge Erlässe gegen pestverschleppende Landstreicher, untersagte das Halten von Hunden, Katzen, Hausgeflügel, sorgte für bessere Reinigung u. s. w.[136]Was die Schutzmittel gegen die Pest anlangt, so kamen — abgesehen von dem alten Rat zur Flucht, cede, recede, fuge — magische Mittel, Amulette und Talismane, äußereAlexiteria(besonders Riech- und Räuchermittel), innereAlexipharmaca(z. B. Theriak, die Pillen des Rufus von Ephesus ═ Pil. aloëticae, die gebrannten Wässer), Fontanellen, Aderlässe u. a. zur Anwendung. In der Therapie der Pest spielten Aderlässe (von Colle und Chalin de Vinario verworfen), Schröpfköpfe, herzstärkende, blutreinigende Mittel (Abführ-, Schwitzmittel), Räuchermittel und die Behandlung der Bubonen (erweichende Pflaster und Umschläge, Kauterisation, Inzision) die Hauptrolle.[137]Wobei mancher Spott mit ihnen getrieben wurde. Man gab ihnen eine eigene, auffallende Kleidung, hing ihnen ein rasselndes Geräte (später eine Schelle) an und versah sie zur Schutzwehr mit einem keulenartigen Stock.[138]Es sei nur hingedeutet auf die Wunderkuren an den Gräbern von Heiligen, durch Reliquien derselben u. s. w. Die Beziehungen bestimmter Heiliger zu bestimmten Krankheiten wurden in ein förmliches System gebracht.

[133]Die Erfahrungen, welche während der Zeit „des schwarzen Todes” gemacht worden waren, führten, wenn auch nicht unwidersprochen, zur Ansicht, daß die Pest vorzugsweise durch direkte Berührung Infizierter, durch Kleider, Habseligkeiten etc. Erkrankter und Verstorbener, durch den Verkehr mit den, aus verpesteten Gegenden angekommenen Fremdlingen u. s. w. verbreitet werde. Unter den medizinischen Autoren vertrat, wie erwähnt, bereitsChalin de Vinariodie Lehre von der Verbreitung der Pest durch Ansteckung, ihm folgten darin die meisten Aerzte des 15. Jahrhunderts, doch fehlt es auch nicht an solchen, die sich dieser Annahme unter Anführung gewichtiger Gegenargumente widersetzten. Es darf übrigens nicht übersehen werden, daß man wohl dieVerbreitungdes Pestgiftes von einem Kontagium abzuleiten begann, hingegen dieEntstehungder Seuche auf ganzandere Ursachen, kosmisch-tellurischer Natur(causae inferiores et superiores), d. h. astralische Einflüsse (ungünstige Konstellation, Kometen etc.), ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, Erdbeben u. s. w. zurückführte, welche erst in ihrer Gesamtheit als „Constitutio epidemica” die„Fäulnis”der Säfte, namentlich des Blutes und somit die „putriden” Fieber, die Pestilenz hervorrufen.

[134]Die„Pestkonsilien”, welche Aerzte an Private richteten, oder welche zur Belehrung weiterer Kreise dienen sollten, enthalten außer Angaben über angeblich prophylaktisch wirkende Arzneimittel großenteilsdiätetisch-hygienischeVorschriften in Anlehnung an das S. 424 erwähnte Compendium de epidemia der Pariser Fakultät vom Jahre 1348 (vgl. Sudhoff, Pestschriften aus den ersten 150 Jahren nach der Epidemie des schwarzen Todes, Arch. f. Gesch. d. Med. Bd. IV, Heft 3, Leipzig 1910; Senfelder, Die ältesten Pesttraktate der Wiener Schule, Wiener klin. Rundschau 1898). — Manchmal erließen die städtischen Behörden Verbote gegen Völlerei und Ausschweifung. — Ausgehend von der Vorstellung, daß die Verderbnis (Vergiftung durch faulende organische Stoffe) der Atmosphäre (Miasma) die Wurzel des Uebels sei, zündete man auf den Straßen große Feuer an oder empfahl die Räucherung mit harzigen Substanzen in den Wohnungen.

[135]Vgl. Sticker, Abhandlungen aus der Seuchengeschichte, I. Bd., zweiter Teil (Gießen 1910), S. 294 ff. Abgesehen vonGenuaundMailand, die schon zur Zeit des schwarzen Todes vorübergehend zur Sperre griffen, war es zuerstVenedig, wo1374Verfügungen gegen die Einschleppung der Seuche getroffen wurden. Im gleichen Jahre hatte der Visconte Bernabo vonReggio(bei Modena) verordnet, daß jeder, den die Pest befallen habe, seine Wohnung verlassen und auf das Feld oder in den Wald sich begeben müsse, daß jeder, der die Seuche einbringe, alle seine Habe verlieren solle, daß diejenigen, welche Pestkranke gepflegt hätten, 10 Tage abgesondert, allen Verkehr mit Gesunden meiden müßten, ferner daß außer den dazu bestellten Leuten niemand den Pestkranken beistehen dürfe. Diese Vorschriften wurden 1399 durch den Viconte Giovanni noch vermehrt (Bewachung der Stadttore wie in Kriegszeiten, um den Einlaß pestverdächtiger Fremder zu verhindern, Lüftung, Räucherung der Pesthäuser durch 8-10 Tage, Verbrennen von Kehricht, Stroh, Lumpen etc.). InRagusabefahl der Magistrat im Jahre1377, daß alle Ankömmlinge aus verpesteten Orten vom Bezirke abgewiesen werden sollten, falls sie nicht vorher in Mercana oder in Altragusa einenganzen Monatzur Reinigung Halt gemacht haben. Personen, die mit den Abgesonderten in Berührung gekommen seien, müßten ebenfalls einen Monat isoliert und durch Wind und Sonne gereinigt werden. Die dreißigtägige Kontumaz, die Trentina, erweiterte man zuerst inMarseillezurQuarantina. In der dort1383errichteten Quarantänestation wurden die Menschen und Waren von verpesteten oder verdächtigen Schiffen für 40 Tage isoliert, dem Wind und der Sonne ausgesetzt. Im Jahre 1402 begann man inMailanddamit, verpestete oder pestverdächtige Gegenstände durch Räucherungen zu reinigen. Nach dem Muster Marseilles errichtete Venedig 1403 ebenfalls ein Quarantänelazarett. Diese Vorbilder fanden im Laufe des 15. Jahrhunderts auch in anderen Hafenstädten Nachahmung. Auf Mallorca bestand bereits im Jahre 1471 eine vollständig eingerichtete Pestquarantäne, deren Reglement vonLucian Colominesentworfen worden war. Venedig setzte 1485 einen eigenen Gesundheitsrat als Seuchenbehörde ein. — In verschiedenen Städten Deutschlands und Oesterreichs erfuhren während des 15. Jahrhunderts die Maßnahmen in Pestzeiten eine bedeutende Verschärfung, wobei den mannigfachen Verbreitungsweisen der Seuche Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Man brachte die Pestkranken in leerstehenden Leprosenhäusern oder neuerbauten Pestspitälern unter, legte Pestfriedhöfe an, errichtete Quarantänelazarette, verbot größere Menschenansammlungen, schloß vorübergehend die öffentlichen Badestuben, gab strenge Erlässe gegen pestverschleppende Landstreicher, untersagte das Halten von Hunden, Katzen, Hausgeflügel, sorgte für bessere Reinigung u. s. w.

[136]Was die Schutzmittel gegen die Pest anlangt, so kamen — abgesehen von dem alten Rat zur Flucht, cede, recede, fuge — magische Mittel, Amulette und Talismane, äußereAlexiteria(besonders Riech- und Räuchermittel), innereAlexipharmaca(z. B. Theriak, die Pillen des Rufus von Ephesus ═ Pil. aloëticae, die gebrannten Wässer), Fontanellen, Aderlässe u. a. zur Anwendung. In der Therapie der Pest spielten Aderlässe (von Colle und Chalin de Vinario verworfen), Schröpfköpfe, herzstärkende, blutreinigende Mittel (Abführ-, Schwitzmittel), Räuchermittel und die Behandlung der Bubonen (erweichende Pflaster und Umschläge, Kauterisation, Inzision) die Hauptrolle.

[137]Wobei mancher Spott mit ihnen getrieben wurde. Man gab ihnen eine eigene, auffallende Kleidung, hing ihnen ein rasselndes Geräte (später eine Schelle) an und versah sie zur Schutzwehr mit einem keulenartigen Stock.

[138]Es sei nur hingedeutet auf die Wunderkuren an den Gräbern von Heiligen, durch Reliquien derselben u. s. w. Die Beziehungen bestimmter Heiliger zu bestimmten Krankheiten wurden in ein förmliches System gebracht.


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