Frhr. v. Eberstein, Leue, Johannes, von Perbandt, von Sivers (dieser war als Fachmann unter Wißmann stets nur zur See verwandt worden); von den später eingetretenen Offizieren der früheren Wißmannschen Schutztruppe sind noch im Verbande der Kaiserlichen Schutztruppe die Herren Fischer, Langheld, Herrmann, Scherner, Podlech, von Elpons, Prince.
Frhr. v. Eberstein, Leue, Johannes, von Perbandt, von Sivers (dieser war als Fachmann unter Wißmann stets nur zur See verwandt worden); von den später eingetretenen Offizieren der früheren Wißmannschen Schutztruppe sind noch im Verbande der Kaiserlichen Schutztruppe die Herren Fischer, Langheld, Herrmann, Scherner, Podlech, von Elpons, Prince.
Von den Ressortchefs ist einer an der Spitze seines Ressorts verblieben, OberarztDr.Becker, der Chef des Sanitätswesens in Ostafrika.
Die Oberführerstelle in der Kaiserlichen Schutztruppe ist in neuerer Zeit auf den seit einem Jahr in Ostafrika an anderer Stelle thätig gewesenen Major Frhr. v. Manteuffel übergegangen.
Es mögen noch die Veränderungen in der Organisation der Schutztruppe Erwähnung finden, welche innerhalb der letzten Zeit stattgefunden haben und mit dem 1. März in Kraft traten.
Die Kaiserliche Schutztruppe wurde in die eigentliche Schutztruppe und eine Polizeitruppe geteilt, von denen die erstere zur Besetzung der Stationen im Innern und zur Begründung neuer Stationen, ferner zu Expeditionszwecken, die letztere zur Besetzung und Aufrechterhaltung der Ordnung an der Küste dient.
Der Etat für die Kaiserliche Schutztruppe bezog sich nicht auf diese allein, sondern auch auf die Polizeitruppe, einschließlich des europäischen Personals derselben, soweit dies aus der Kaiserlichen Schutztruppe entnommen war. Die Stärke der Polizeitruppe, deren Mannschaften aus der Kaiserlichen Schutztruppe entnommen wurden, betrug 405 Mann, die sich auf die Bezirke nunmehr in folgender Weise verteilten: Bezirksamt Tanga mit dem Bezirks-Nebenamt Pangani 100 Mann; Bagamoyo, dessen Nebenamt Sadani in gleicher Weise wie im Süden Mikindani vom Gouverneur aufgehoben und in eine einfache Zollstation verwandelt war, 95; Daressalam 45; Kilwa 85; Mgau 80 Mann.
Die den Bezirksämtern vorstehenden Bezirkshauptleute und der Vorsteher des Nebenamtes Pangani sollten ursprünglich aus dem Offizierbestande der kaiserlichen Schutztruppe entnommenwerden und ebenso wie die ihnen beigegebenen europäischen Unteroffiziere als zur Übernahme einer Zivilstelle abkommandierte Militärpersonen gelten. Sie sollten in disciplinarer Beziehung aus dem militärischen Befehlsbereich der kaiserlichen Schutztruppe ausscheiden und allein dem kaiserlichen Gouverneur unterstehen. Diese Anordnung ist zweifellos als ein Fortschritt zu bezeichnen, da hiermit der vorher erwähnte Mißstand der doppelten Unterordnung derselben Personen wenigstens in den meisten Beziehungen aufhört.
Für notwendige kriegerische Operationen an der Küste, für die die Polizeitruppe zu schwach ist, wurden Bestimmungen über das Zusammenarbeiten der kaiserlichen Schutztruppe und der Polizeitruppe getroffen. Aber gerade wegen der zur Zeit noch lange nicht genügenden Stabilität in den ostafrikanischen Verhältnissen, selbst an der Küste, erscheint dem Verfasser eine derartige Vermischung der civilen mit der militärischen Ordnung noch verfrüht. Gewiß würde eine rein militärische Organisation vorzuziehen sein, wie sie zu Wißmanns Zeiten bestand, wo allerdings nicht nur gediente Militärs, sondern auch örtlich erfahrene, brauchbare Personen als Offiziere, Unteroffiziere und Beamte in die Schutztruppe eingestellt wurden. Letzteres mag den für eine kaiserliche Truppe geltenden Normen widersprechen, aber es ist in Ostafrika, wo außergewöhnliche Verhältnisse herrschen, zur Zeit angebracht.
Die eigentliche Schutztruppe wurde durch die erwähnte Verfügung nach Ausscheidung der Polizeitruppe in 6 Kompagnien eingeteilt, hierunter 2 Zulukompagnien (die Entladung sämtlicher Zulus nach Ablauf ihres Kontraktes steht wohl nahe bevor) und 4 Sudanesen-Kompagnien. In die letzteren wurden zum Teil auch eingeborene Soldaten mit eingestellt. Die erste dieser Sudanesen-Kompagnien dient für die Besatzung des Kilimandscharo-Gebietes und der nördlichen Karawanenstraße bis Masinde. Diese Kompagnie soll eine neue Station bei Gonja begründen und das Gros derselben soll daselbst garnisoniert werden. Die zweite Kompagnie hat ihren Stamm in Bagamoyo und giebt die Besatzung für Tabora und die Stationen am Viktoriasee ab. Die erwähnten Stationen des Innern sollten sich nebenbei durch Anwerbung von Eingeborenenverstärken. Die dritte Kompagnie (Zulukompagnie) dient für die Besatzung der neu begründeten Station Kilossa und der Station Mpapua mit dem Stabe in Kilossa; die vierte Kompagnie (Sudanesen-Kompagnie) besetzt die neubegründete Station Kisaki; die fünfte Kompagnie dient als Bereitschafts-Kompagnie für den Süden mit dem Stabsquartier in Kilwa und einem Unteroffizier-Posten in Lindi; die sechste Kompagnie (Zulukompagnie) als Bereitschafts-Kompagnie im Norden mit dem Stabsquartier in Daressalam.
Ferner sind noch 50 Mann der Schutztruppe unter Lieutenant Graf von Hessenstein nach Ugogo abmarschiert, um dort am Sitz des Oberhäuptlings eine Station zu gründen; von Kilossa und Kisaki aus will man noch Nebenstationen begründen. Die Besetzung resp. die Neubesetzung von Stationen im Innern ist, zunächst im allgemeinen betrachtet, sehr erwünscht und trägt, wenn die Stationen stark besetzt sind, einem entschiedenen Bedürfnis Rechnung. Die Stationen sind an grade für den Verkehr höchst wichtigen Plätze angelegt und dienen, — aber immer unter der Voraussetzung, daß sie genügend stark sind, — alsdann gegen die erfahrungsgemäß fast alljährlich wiederkehrenden kriegerischen Einfälle der Räuberstämme.
Trotzdem erscheint uns unter den bestehenden Verhältnissen diese Verteilung der Schutztruppe und die Begründung so vieler Stationen im Innern zur Zeit nicht angebracht; denn durch die Einrichtung eines Stationsgürtels im Innern ist allerdings der Lieblingsgedanke des Gouverneurs, die Schutztruppe nach Möglichkeit von sich zu entfernen, durchgeführt worden, aber man ist nicht mehr so wie früher in der Lage, ein starkes Expeditionskorps schnell zu formieren, um es an bedrohter Stelle einzusetzen.
Der Gouverneur von Soden ist der Ansicht, daß 4 Kompagnien farbiger Soldaten, die auf einzelne Plätze des Innern verteilt sind, eine Macht darstellen, welche die über 90 deutsche Meilen lange Küste oder wenigstens deren nördliche Hälfte sichern kann. Die älteren Offiziere der Schutztruppe haben sich bewogen gefühlt, auf die Gefahr einer solchen Zersplitterung der Kräfte, wie sie das neue System mit sich brachte, hinzuweisen, doch ihre Bedenken sind ungehörtgeblieben; im Gegenteil, man dürfte es ihnen zum Teil vielleicht verargt haben und sie es haben empfinden lassen, daß sie als subalterne Offiziere ihre Überzeugung frei ausgesprochen haben, im Interesse einer Sache, für die sie Leben und Gesundheit einsetzten.
Bei der geringen Stärke der Besatzungen unserer neuangelegten Stationen reicht die Macht derselben, gerade wenn man den Charakter der Mafiti- und Massai-Stämme in Rechnung zieht, nicht weit. Wenn wir Kisaki als Beispiel nehmen, so kann im günstigen Falle durch diese Station die östlich gelegene Missionsstation Tununguo, auch allenfalls die Karawanenstraße am Gerengere gesichert werden. Doch sind immerhin noch Einfälle der Mafiti von der andern Rufidji-Seite her ins südliche Usaramo möglich, von wo aus sie weiter nach der Küste hin vordringen können. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei den andern Stationen in Kilossa und am Kilimandscharo, und dann ist, wenn Beunruhigungen an der Küste durch die erwähnten Stämme in größerem Maße stattfinden, das zur Verfügung stehende Expeditionskorps aus den beiden Bereitschafts-Kompagnien unter Umständen viel zu schwach, um namentlich, wenn es sich um ein Eingreifen in entferntere Gegenden handelt, mit Nachdruck aufzutreten; auch sind ja Niederlagen im Innern gerade bei der schwachen Besatzung der Stationen nicht ausgeschlossen; und jede etwaige Niederlage erfordert einen ganz bedeutenden Mehraufwand an Kräften, um sie wieder wett zu machen. Das Zusammenbringen eines starken Expeditionskorps wird nach der jetzigen Dislokation der Schutztruppe ohne totale Entblößung der Küste und der erreichbaren Stationen nicht möglich sein.
Die neue Dislokation der Truppen hätte der Ansicht des Verfassers nach zur Vorbedingung eine Vermehrung der Schutztruppe um mehrere hundert Soldaten haben müssen; dann allerdings hätte man die Neuordnung mit Freuden als großen Fortschritt begrüßen können, wie ja auch — aber immer unter dieser Voraussetzung — von uns die Begründung mehrerer Stationen gewünscht worden war.
In den Bestimmungen über die Polizeitruppe ist vorgesehen, daß die Bezirks-Hauptleute dem Etat an Offizierender Kaiserlichen Schutztruppe entnommen werden sollen. In Wirklichkeit scheint indes der jetzige Gouverneur danach zu streben, diese Posten allmählich mit Juristen zu besetzen. Darauf weist die Verwendung des Kanzlers als Bezirkshauptmann des durch seinen Handel und Verkehr wichtigsten Küstenplatzes Bagamoyo hin, ebenso die im letzten halben Jahr nach Ostafrika erfolgte Heraussendung von Juristen. Eine solche Maßnahme kann dem Verfasser bei der wie gesagt noch nicht genügend erscheinenden Stabilität der Verhältnisse nur als unzeitgemäß erscheinen. Etwas anders ist es, wenn sich die eingeborene Bevölkerung etwas mehr an die seit vorigem Jahre erfolgte Neuordnung der Dinge in Ostafrika gewöhnt haben wird. Aber auch dann müssen die Juristen an Ort und Stelle praktischer erzogen werden, wie es bis jetzt geschieht, wo sie zum Teil mit ziemlich bedeutenden gesellschaftlichen Ansprüchen nach Ostafrika hinkommen und dort lediglich mit ihrer Kenntnis der Jurisprudenz und mit dem Strafgesetzbuch alle Schwierigkeiten bewältigen zu können glauben. Giebt man ihnen Gelegenheit, unter einem erfahrenen Stationschef in jeder Weise thätig zu sein und mit den Eingeborenen in Fühlung zu bleiben, überträgt man ihnen z. B. auf den großen Handelsplätzen, wie Bagamoyo, die Kontrolle bei den Karawanen, die bisher von vielen der Herren nur zum Zweck der Bereicherung ihrer ethnographischen Sammlungen betrachtet wurden und mit denen von einzelnen nur ein Verkehr vom Standpunkt der vornehmen Überlegenheit gepflogen wurde, so wird, wenn hierdurch die Neulinge Gelegenheit haben, auch die örtlichen Verhältnisse besser kennen zu lernen, die gewonnene Kenntnis der Volksanschauung im Verein mit ihrer Fachbildung sie zu äußerst wertvollen Beamten machen.
Ähnliches ist, nebenbei bemerkt, über die Ausbildung der neu nach Ostafrika gesandten Offiziere zu sagen. Je mehr diesen Gelegenheit geboten wird, möglichst mit der Bevölkerung dienstlich in Berührung zu kommen (Beiwohnen beim Schauri, Beaufsichtigung der Karawanen, Überwachung des Arbeitsdienstes, wie besonders Anlage neuer Stationen, Verkehr auf Expeditionen), besonders wenn sie selbst schaffend thätig sein können und nicht nur schablonenmäßig die Truppe in einerfertigen Station exerzieren, desto mehr werden sie nicht nur in militärischer Hinsicht, sondern auch im allgemeinen brauchbare Beamte werden, man kann sagen um so mehr, in je unfertigeren Verhältnissen sie in Ostafrika aufgewachsen sind.
Die übrigen im Laufe des vergangenen Jahres von Herrn v. Soden getroffenen Maßnahmen beziehen sich zunächst auf die Verlegung des Schwerpunktes der Regierung von Bagamoyo nach Daressalam. Begründet war dies durch die äußerst ungünstige Rhede von Bagamoyo, wo ein Anlaufen der Hauptdampfer ausgeschlossen war.
Es war in der letzten Zeit von Wißmann das Auskunftsmittel gewählt worden, Bagamoyo als Hauptsitz des Kommissariats zu halten, dagegen Daressalam als Hauptdepot und als Hauptplatz für die Flottille zu belassen. Wißmann selbst hatte deswegen den Schwerpunkt nach Bagamoyo verlegt, weil er, nachdem wir leider auf Sansibar verzichten mußten, von Bagamoyo aus noch am besten die Verhältnisse in der Hand behalten konnte. Hier laufen ja von den beiden großen Seen, vom Nyanza und dem Tanganjika, sowie aus dem Hinterlande unseres Gebietes alle Fäden zusammen, hier stand also der Reichskommissar persönlich mitten im gesamten afrikanischen Verkehr, wie er in gleichem Maße an keinem andern Platze der gesamten Ostküste Afrikas stattfindet. Der Ansicht des Verfassers nach ist es notwendig, in Bagamoyo zu residieren, wenn man den Schwerpunkt seiner Aufgabe in der Kolonie selbst sucht.
Wenn man hingegen meint, der Verbindung nach Europa, dem Verkehr mit der deutschen vorgesetzten Behörde die größere Rücksicht schuldig zu sein, dann ist allerdings wegen der regen Verbindung mit der Heimat Daressalam der rechte Platz, und liegt dann naturgemäß die Handhabung des Verkehrs mit dem Innern in den Händen des Bezirks-Hauptmanns von Bagamoyo. Daß nun gerade das letztere der Gouverneur nicht wünschte, sondern daß er sich alle mögliche Mühe gab, den Verkehr nach Daressalam zu ziehen auf Kosten von Bagamoyo, um als äußerst rühriger, thätiger Mann, der er ist, selbst alles in die Hand zu bekommen, ist ja begreiflich, aber unpraktisch. Der inner-afrikanische Verkehrkann nach Daressalam nur auf zweierlei Weise gezogen werden: entweder durch Einrichtung eines direkten Verkehrsweges von Daressalam bis weit ins Innere hinein, wie wir in einem der früheren Kapitel erwähnten, oder durch Gewalt. Ob letztere, selbst den Fall angenommen, daß wir immer in der Lage wären, sie faktisch anwenden zu können, ratsam ist und nicht vielleicht dazu dient, den Verkehr von unserer Küste überhaupt abzulenken, erscheint zum mindesten recht zweifelhaft.
Solche kleinen Abstecher, wie sie der Gouverneur z. B. voriges Jahr in das für den Verkehr höchst unbedeutende Usaramo mit seinen geradezu erbärmlichen Bewohnern, den Wasaramo, gemacht hat, einige Meilen weit bis an den Kingani, können hierfür nicht das geringste zu Wege bringen. Sie geben nur falsche Vorstellungen in Europa, besonders wenn lange, im Mißverhältnis zur Wichtigkeit stehende Berichte darüber veröffentlicht werden, fördern den Verkehr jedoch nicht im mindesten. So lange die Inder entweder in Bagamoyo, oder wie es meistens der Fall ist, in Sansibar selbst den Handel mit den Karawanen in der Hand haben, sind die Leute auf Bagamoyo angewiesen, von wo aus die Verschiffung ihrer Waren auf der allerdings miserablen, aber für den Dhau-Verkehr wegen der geringen Entfernung von Sansibar höchst bequemen Rhede vorteilhaft ist.
Auch die in den letzten Monaten viel erwähnte, angeblich vom Gouverneur erst geschaffene Postverbindung von Daressalam nach dem Innern erweckt hier in der Heimat falsche Vorstellungen. Eine Postverbindung hat auch früher meistens, in den letzten Jahren immer, bestanden. Entweder die französische Mission zu Bagamoyo oder der Inder Sewa Hadji beförderten die Postsachen in regelmäßigen Zeiträumen nach dem Innern, oder es war wie in den letzten Jahren Aufgabe des Bezirkshauptmanns von Bagamoyo, einen regelmäßigen Postverkehr aufrecht zu erhalten. Der letztere hatte hierzu in Bagamoyo die beste Gelegenheit, da eben hier, wie erwähnt, alle Karawanen hinkamen und so wie so ein lebhafter Verkehr zwischen diesem Küstenplatz und dem Innern bestand. Jetzt ist die Besorgung der Posten einer ziemlich neuen Firma in Daressalam übertragen. Aber die Angestellten dieserFirma haben nicht die Beziehungen zu den Leuten, wie sie z. B. die französische Mission und die dortigen Inder, oder wie sie in erster Linie der Bezirkshauptmann von Bagamoyo hat. Es sind also in die Zuverlässigkeit dieser Art der Postverbindung starke Zweifel zu setzen. Der Umstand, daß die Briefträger uniformiert und so äußerlich kenntlich sein sollen, thut wenig zur Sache, ist unter Umständen sogar, wenn, wie häufig, im Innern nicht überall völlige Ruhe herrscht, nachteilig.
Besondere Erwähnung mag noch die rege, in Daressalam seit Einrichtung des Gouvernements naturgemäß entfaltete Bauthätigkeit finden, durch die, wie durch eine für diesen Platz vom Gouverneur vorgeschriebene Bauordnung Daressalam auch äußerlich ein gutes Aussehen erlangt hat. Man kann sagen, der Ort macht heute den Eindruck einer kleinen europäischen Villenstadt.
Auf eine Reihe von Erlassen des Kaiserlichen Gouverneurs muß fernerhin an dieser Stelle hingedeutet werden, welche den löblichen Zweck hatten, die Einnahmen der Kolonie zu vermehren. Neben der Übernahme des Zolles, der aus den Händen der ostafrikanischen Gesellschaft an das Gouvernement überging, und der natürlich nach wie vor, da ja die Inder, Araber und Eingeborenen daran gewöhnt sind, willig bezahlt wurde, den man sogar leicht, ohne auf großen Widerstand zu stoßen, zum Zwecke der Vermehrung der Einnahmen hätte erhöhen können, waren es Steuer-Verordnungen, die der Gouverneur im vorigen Jahre erließ. Diese Verordnungen, die in großer Eile den Organen des Gouverneurs an den verschiedenen Küstenplätzen zu publizieren befohlen wurde, zeigten sich als durchaus unangebracht. Sie riefen eine große Mißstimmung unter der davon betroffenen Bevölkerung hervor, weil sie neben einer zu großen, sehr in die Augen fallenden Belastung einzelner Personen den bestehenden Verkehr in manchen Beziehungen bedeutend erschwerten.
Die Verordnungen bezogen sich auf die Ausschreibung einer Hafengebühr für Dhaus, auf Einführung einer nach dem Umsatz, nicht nach dem Ertrag berechneten Handelssteuer, einer Schankgebühr, welche letztere wir allerdings als vollkommenberechtigt anerkennen möchten und einer Gebühr für das Schlagen von Bauhölzern. Da indes zum großen Teil diese Projekte als undurchführbar wieder fallen gelassen sind, so sei nicht weiter hierauf eingegangen. Bezüglich des Handels suchte uns der Kongostaat dadurch Konkurrenz zu machen, daß von seinen Beamten an unserer Westgrenze, Zölle für die in unser Gebiet eingeführten Waaren, besonders das Elfenbein, erhoben wurden. Dies machte sehr viel böses Blut bei den Arabern gegen den Kongostaat; die Araber zu Bagamoyo trugen ihre Beschwerden dem Verfasser vor, der, da dieselben ihm gegen internationale Abmachungen zu verstoßen schienen, sie weitergab; doch scheint darauf hin nichts weiter von unserer Seite erfolgt zu sein.
Die Bestrebungen des Gouverneurs zielen natürlich nur auf das Beste der Kolonie ab, es fehlt ihm aber nach der Ansicht des Verfassers die nötige Vorkenntnis der speziellen ostafrikanischen Verhältnisse.
Eine größere Rücksichtnahme auf die mächtigen, einflußreichen Faktoren in der Bevölkerung, wie die Araber, würden wir dringend wünschen, denn man kann sich, namentlich wenn man nicht über einen großen Geldsack und über große Kräfte zu verfügen hat, nicht so ohne weiteres über sie hinwegsetzen, sondern muß mit ihnen, die Einfluß im Lande haben, wie mit den größeren mächtigen Häuptlingen und mit den kommerziellen Regenten, den Indern, rechnen. Der Handel ist ihnen nicht mit Redensarten zu entziehen, (außer wenn man ihn überhaupt zurückbringen will,) und man kann sich gerade, wie uns dies Wißmann gezeigt hat, durch solche Rücksichtnahme manche Opfer ersparen und viele Erfolge erringen. Daß der Gouverneur selbst bei den Machthabern des Landes, den Arabern und den Häuptlingen, gar nicht beliebt ist, muß sehr bedauert werden, denn nirgends kommt es so sehr wie in Afrika auf das Renommee der Persönlichkeit an.
Der Gouverneur selbst arbeitet mit ungeheurer Rührigkeit, aber allein, und weist jede Hülfe erfahrener Leute von der Hand, hält jede Beeinflussung durch solche mißtrauisch fern und von den an Ort und Stelle erfahrenen Beamten holt Herr von Soden nur dann Rat ein, wenn er annimmt, daßdie Ratschläge in seinem Sinne ausfallen; auch weiß er die wirklichen Kenner des Landes von den partiellen Kennern nicht zu unterscheiden; er, wie auch in Deutschland die Leute, scheeren so oft alle, die längere Zeit in Ostafrika waren, betreffs ihrer Urteilsfähigkeit über einen Kamm. Es kann jedoch jemand lange Jahre an einem toten, vom großartigen afrikanischen Handel abgeschlossenen Küstenplatz oder an einem fern den Hauptkarawanenstraßen gelegenen Platz im Lande gesessen haben, ohne in den Besitz einer Kenntnis der allgemeinen afrikanischen Verhältnisse gelangt zu sein. Solche Leute gehören zu den Theoretikern, die in ihrem Urteil erfahrungsmäßig fast stets von den Praktikern abweichen. —
Schon hatte der Verfasser das Manuskript zu diesem Buche abgeschlossen, da trafen so wichtige Nachrichten aus unserem ostafrikanischen Schutzgebiet ein, daß er Veranlassung nimmt, die Vorgänge noch mit wenigen Zeilen zu streifen.
Am Kilimandscharo sind die Herren Kompagnieführer Freiherr von Bülow und Lieutenant Wolfrum den Heldentod gestorben. Der erstere war ein wegen seiner Tapferkeit, Pflichttreue und siebenjähriger afrikanischer Erfahrung hochgeschätzter, an den verschiedensten Plätzen bewährter Offizier, der letztere wurde, zwar bedeutend jünger im afrikanischen Dienst, von allen gleichgeschätzt, als Offizier, Kamerad und Mensch; beider Tod ist ein empfindlicher Verlust für die Schutztruppe. Leider fielen beide in einem für uns recht unglücklichen Gefecht bei Moschi am 10. Juni: Wolfrum während desselben, Bülow erlag den im Gefecht erhaltenen Verwundungen am Tage darauf.
Zu Moschi war im November v. J. Meli seinem Vater Mandara nach dessen Tode in der Herrschaft gefolgt. Während Mandara stets ein zuverlässiger Freund der Deutschen gewesen war, der fremden Einfluß nicht aufkommen ließ, scheint sich sein Sohn ganz in die Hände der englischen Missionare gegeben zu haben; nach der Gründung der Station Marangu lebte Meli auch nicht mehr derartig unter den Augen der Deutschen, daß einer Schwenkung in seiner politischen Haltung hätte rechtzeitig vorgebeugt werden können.
Aus Gründen, welche zur Zeit hier noch nicht genügend aufgeklärt sind, sah sich Herr von Bülow veranlaßt, gegen Melivorzugehen. Da seine Kompagnie aber sehr verteilt war und da er wohl keine Aussicht hatte, vom Gouverneur von der Küste Verstärkungen zu erhalten, wagte er das Vorgehen gegen die kriegerischen Wadschagga zu Moschi anscheinend mit etwas geringen Mitteln. Auch scheint es, daß den Wadschagga Hinterladergewehre mit Munition durch die Engländer, vielleicht gar durch Vermittlung der englischen Mission, geliefert sind. Jedenfalls war das Gefecht bei Moschi ein für uns unglückliches; nach harten Verlusten mußten sich die Unsrigen zurückziehen, selbst die von Peters begründete Kilimandscharo-Station mußte aufgegeben werden; unsere Position am Kilimandscharo ist damit zur Zeit verloren. Man hat alles an Kräften, was man an der Küste noch zusammenbringen konnte, vereint, wie es scheint, ist die Küste sogar sehr von Truppen entblößt worden. — Es sind zwei Expeditionen, die eine unter dem an Ort und Stelle sehr erfahrenen, in Afrika wohl bewährten Kompagnieführer Johannes voran, die zweite unter dem neuen Oberführer der Schutztruppe, von Manteuffel, nachfolgend, von Tanga abgesandt, um den unzuverlässigen Häuptlingen die Lust zu weiteren Ausschreitungen zu benehmen und unsere Position im Innern wieder zu befestigen. Hoffentlich reichen die zusammengebrachten Kräfte dazu aus, den Kampf gegen Meli mit begründeter Aussicht auf Erfolg aufzunehmen und unser Ansehen wiederherzustellen.