XXIV. Die Geschichte der Jagd.
So lange es Menschen gibt, die ihren Hunger nicht völlig an den von der Natur gebotenen Früchten und anderer Pflanzennahrung stillten, sondern auch noch zu tierischer Beute, zunächst noch roh, wenn auch lebendwarm, später gekocht, ihre Zuflucht nahmen, so lange schon hat es eine Jagd gegeben. Ihre Geschichte schreiben hieße die Geschichte der menschlichen Kulturentwicklung darstellen. So wissen wir, daß schon der vorgeschichtliche Eiszeitjäger, dessen ganze Kultur auf die Jagd abgestellt war, ganz raffinierte Jagdmethoden anwandte und sich nicht nur mit Wurfspeer und Keule, sondern auch mit Fallgruben, Fallen und Schlingen sich der tierischen Beute, auf die er zu seinem Unterhalte angewiesen war, zu bemächtigen suchte. Zudem nahm er wie alle Primitiven zu Zauberprozeduren der verschiedensten Art seine Zuflucht, als deren Niederschlag wir die mancherlei Darstellungen von Jagdwild an den einst von den Mammut- und Renntierjägern der letzten Eiszeit und frühen Nacheiszeit bewohnten Höhlen anzusehen haben.
In der Folge entwickelte sich die Jagd bei den verschiedenen Volksstämmen in verschiedener Weise, je nach den vorhandenen Anlagen und gegebenen Verhältnissen. Über die Jagd der alten Assyrer, Babylonier und Ägypter geben uns manche bildliche Darstellungen Kunde, doch sind wir daneben nur auf Vermutungen angewiesen, so daß wir außerstande sind, auf so spärlichem Beweismaterial fußend, eine Geschichte ihrer Jagd zu schreiben. Schon reichlicher fließen die diesbezüglichen Urkunden von den alten Griechen, deren Jagdarten uns um 400 v. Chr. Xenophon, ein Schüler und Freund des Sokrates, in seinem Buche über die Jagd und wiederum etwa im Jahre 130 v. Chr. Flavius Arrianus aus Nikomedien in seiner Kynegetika beschrieben. Über das römische Jagdwesen gibt es so gut wie keine Literatur. Anders verhält es sich mit der Jagd unserer germanischen Vorfahrenseit der Zeit der Völkerwanderung. Da haben wir zunächst aus Gesetzesbestimmungen, dann aus eigentlichen Jagdanweisungen ein so überreiches Material von Tatsachen, daß wir uns hier mit einer kurzen Übersicht begnügen müssen. Und zwar soll im folgenden als am nächsten liegend vorzugsweise die Geschichte der Jagd unserer Vorfahren, so weit sie urkundlich bezeugt ist, behandelt werden.
Bild 55. Ägyptischer Jäger mit zwei zusammengekoppelten Jagdhunden. Auf den Schultern trägt er eine erlegte Oryxantilope. (Nach Wilkinson.)
Bild 55. Ägyptischer Jäger mit zwei zusammengekoppelten Jagdhunden. Auf den Schultern trägt er eine erlegte Oryxantilope. (Nach Wilkinson.)
Tafel 61.Der Assyrerkönig Assurbanipal (668–626 v. Chr.) auf reich angeschirrtem Streitpferd auf der Löwenjagd.(Nach einer Photographie von Mansell & Cie. in London.)⇒GRÖSSERES BILD
Tafel 61.
Der Assyrerkönig Assurbanipal (668–626 v. Chr.) auf reich angeschirrtem Streitpferd auf der Löwenjagd.(Nach einer Photographie von Mansell & Cie. in London.)
⇒GRÖSSERES BILD
Tafel 62.Berittene Jäger des Khans von Chiwa in Begleitung von Jagdhunden.⇒GRÖSSERES BILD
Tafel 62.
Berittene Jäger des Khans von Chiwa in Begleitung von Jagdhunden.
⇒GRÖSSERES BILD
Die ältesten Bewohner Deutschlands waren Kelten, die auf Einzelhöfen lebten, Landwirtschaft und Viehzucht trieben und sich einer verhältnismäßig hohen Kultur erfreuten. Das Andenken an ihr einstiges Vorhandensein ist besonders in Deutschland westlich von der Weser und südlich vom Main in zahlreichen Ortsnamen erhalten geblieben. Sie wurden nach und nach von den von Osten und Norden heranrückenden Germanen zurückgedrängt und unterjocht. Diese nahmen die alten Keltenhöfe in Besitz, machten die früheren Bewohner zu Knechten und führten nun als Herren die Wirtschaft auf den Einzelhöfen weiter. Dazu wurden neue gebaut, das umgebende Land aber wurde zu gemeinschaftlichem Eigentum an die verschiedenen Sippen verteilt und bildete die Allmende, d. h. das Gemeindeland. Die Gesamtheit der freien Hofbesitzer eines Gaues tat sich zu einer Hundertschaft — so genannt, weil wenigstens hundert Familien umfassend —zusammen und bildeten eine Markgenossenschaft, welche die gemeinschaftlichen Angelegenheiten beriet. An ihre Stelle stellte sich als der tüchtigste der Markgenossen ein Graf, dessen Amt nicht erblich war, zum Unterschied vom Königtum, das der Gesamtheit der das Volk bildenden Markgenossenschaften vorstand und dessen Amt sich in derselben Familie forterbte.
Da der Viehstand vorerst noch bescheiden war und nur ausnahmsweise zum Schlachten diente, so war damals die Jagd in den wildreichen großen Waldgebieten, wie in der Vorzeit, eine wichtige Nahrungsquelle zur Beschaffung von Fleisch als Zukost zu der von den Frauen und Hörigen gewonnenen Pflanzenspeise in Form von hauptsächlich Brot oder Brei. Ihr wie dem Kriege lag der Freie ob, dem jede andere Arbeit als schimpflich galt. Die Jagd galt als beste Vorschule für den Krieg, wurde aber nicht weidmännisch in unserem Sinne betrieben. Man jagte ohne irgend welche Schonzeit das ganze Jahr hindurch und berücksichtigte weder Alter noch Geschlecht. Man folgte dem weidwund geschossenen Wild nicht wie heute, um seine Qualen zu verkürzen, sondern weil man den Braten nicht verlieren wollte. Zur Jagd benutzte man nach den Bestimmungen der vom 5. bis 8. Jahrhundert n. Chr. schriftlich fixierten Volksrechte der deutschen Stämme verschiedeneJagdhunde, deren freventliche Tötung mit 3–15 Solidi gebüßt wurde. Nun war damals ein Solidus ein Goldschilling im Metallwert von 12 Mark, der aber tatsächlich einen viel höheren Wert repräsentierte, da dafür eine erwachsene Kuh zu kaufen war. Demnach waren die Bußen, die die Volksrechte verfügten, ganz anständige Strafen. Das alamannische Recht bestrafte die Tötung oder den Diebstahl eines Leithundes doppelt so hoch als diejenige eines Pferdes, nämlich mit 12 Solidi, während letztere nur 6 Solidi galt. Eine besondere Art der Strafe hatten die Burgunder, die dem Diebe freistellten, sich mit 6 Solidi auszulösen oder dem gestohlenen Hunde in Gegenwart des ganzen Volkes einen Kuß auf den Hintern zu geben.
Vom Jagdhund der germanischen Stämme, demcanis sagaxodersegutiusauchsëusisodersëusis, unterschieden die Gesetze der Bajuvaren drei verschiedene Arten, nämlich außer dem freilaufenden Triebhund die beiden an der Leine die Spur des Wildes verfolgenden Hunde, den Spürhund und den Leithund. Letztere standen bei Totschlag oder Diebstahl mit je 6 Solidi Buße doppelt so hoch im Wert als ersterer, für dessen Verlust nur 3 Solidi Buße zu entrichten waren.Mit dem Leithund, der vornehmlich alscanis segutiusbezeichnet ist, wurde die Beute aufgespürt und verfolgt. Worin sich der Spürhund der alten Bayern von diesem Leithund der Alamannen, salischen Franken und Burgunder unterschied, ist nicht klar; vielleicht war er eine als Schweißhund dressierte Unterart dessegutius. Wenigstens hatte man im späteren Mittelalter eigene Hunde zur Verfolgung des mit der Armbrust angeschossenen Wildes, die man als Bracken bezeichnete. Außerdem besaß man einen starken Schlag von Hunden, die man auf Wildstiere, Bären und Wildsauen hetzte, für welche in den Volksrechten weder eine lateinische noch eine deutsche Bezeichnung vorkommt, sondern nur eine Beschreibung ihres Gebrauches. Später nannte man sie lateinischmolossus, deutsch rudo, woraus Rüde wurde. Daneben wurde eine alscanis veltrisoderveltrus(im Deutschen später wint, d. h. Windspiel genannt) bezeichnete leichte Hundeart gehalten, die den Hasen nicht nur verfolgte, sondern ihn auch vermöge ihrer Schnelligkeit ergriff. Das ganze Mittelalter hindurch spielten diese als Jagdhunde eine wichtige Rolle und werden in vielen Weistümern erwähnt.
Sehr interessant ist die Erwähnung eines Hapuch-, d. h. Habichtshundes im Volksrecht der Bayern, der uns alscanis acceptoritiusim Gesetze der Friesen begegnet. Über dessen Gebrauch wird nichts mitgeteilt; doch dürfen wir zweifellos annehmen, daß er zur Aufsuchung des Federwildes diente, das damals nicht geschossen, sondern gebeizt, d. h. durch gezähmte Falken und Habichte gefangen wurde. Noch in den Weistümern des Mittelalters wird öfter der „Vogelhund“ genannt, und zwar stets in Gesellschaft des „Habk“ (d. h. Habichts). Zur Verfolgung kleineren Wildes diente bei den Burgundern der schon von den Römern gebrauchtepetrunculus, der „Steinbracke“, der seinen Namen von den harten Fußsohlen ableiten soll, vermöge welcher er anhaltend auf felsigem Terrain zu jagen imstande war. Bei den Friesen wird erbraco parvusoder Barmbracke genannt. Im Volksrecht der Bajuvaren ist noch vom „unter der Erde jagenden“ Biberhund die Rede, dessen freventliches Töten mit 16 Solidi gebüßt wurde, während die ebendort erwähnten Hirtenhunde, die es mit dem damals noch sehr häufigen Wolf aufnahmen und ihm das geraubte Vieh entrissen, auch, wenn ein Geschrei wegen eines Wolfes erhoben wurde, weithin zu Hilfe eilten, und die sehr geschätzten Hofhunde (Hofwart der alten Bayern) nur mit 3 Solidi bezahlt werden mußten. Diese Biberhunde dienten zur Erbeutung des damals noch überall in Mitteldeutschlandhäufigen Bibers, waren größer als unsere Dachshunde und gingen gern ins Wasser. Dachshunde, die ihren Namen vom früher von ihnen mit Vorliebe gejagten Dachse haben, während sie heute bei Abnahme jenes häufiger gegen den Fuchs gebraucht werden, kamen erst im späteren Mittelalter auf.
Diejenigen Hunde des Frankenkönigs, die nicht am Hofe verblieben, wurden zum Unterhalt in die Provinzen verteilt, wie es schon an den Höfen der morgenländischen Fürsten des Altertums gehalten wurde. Den darübergesetzten Beamten befahl Karl der Große genaue Aufsicht, daß sie von den betreffenden Untertanen richtig gehalten und das nötige Futter erhielten. Wahrscheinlich waren die königlichen Hunde auf der rechten Seite gezeichnet; wenigstens scheint ein Befehl Karls des Großen vom Jahre 803, daß diejenigen Leute, die auf der rechten Seite geschorene Hunde haben, mit denselben vor dem Könige erscheinen sollten, nur so erklärt werden zu können, daß dies zu tun niemandem außer dem Könige gestattet war. Die Hunde hatten schon damals eigene Namen, mit denen man sie rief. So spricht Hrabanus Maurus von einem Hunde Fax, und anderswo ist von einer Hündin Zoba die Rede. Übrigens waren die Jäger und Förster der Frankenkönige Leibeigene, von denen es außer dem obersten Falkner (falconarius principalis) in Neustrien, Austrien, Burgund und Aquitanien je einen Oberjägermeister (venator principalis) gab. Diese hatten die nötige Zahl von Ministerialen,venatoresundfalconarios, unter sich, welche abwechselnd, teils bei Hofe, teils in denvillisbeschäftigt wurden. Der in der karolingischen Zeit lebende Bischof Hinkmar nennt in seinen Briefen über die Ordnung des karolingischen Hofes dreierlei Arten von Jägern:bersarii(vom spätlateinischenbersare, d. h. mit Pfeil und Bogen schießen = birsen der mittelalterlichen Urkunden, woraus schließlich pürschen wurde. Erst seit etwa hundert Jahren hat sich diese ursprüngliche Bedeutung des Wortes birschen dahin verändert, daß man darunter ein Anschleichen an das Wild verstand), Waldjäger mit Gebrauchshunden,veltrariiFeldjäger mit Windspielen undbeverarii, d. h. Biberjäger mit den Biberhunden für die Wasserjagd auf Biber.
Außer Hunden waren von alters her auch gezähmteFalken,HabichteundSperbersehr geschätzte Jagdgenossen der Deutschen, deren Verlust mit 1–45 Solidi gebüßt wurde. Auch hier hat das Recht der salischen Franken, die ihren Namen vom Flusse Isala oder Yssel haben und sich über das nördliche und mittlere Gallien ausbreiteten, das damals in höherer Kultur stand als die deutschen Gaue, die höchsten Strafsätze. Vielleicht hatte das Geld dort geringeren Wert. Die Burgunder leisteten sich auch bei diesen Strafen ein besonderes Vergnügen, indem der Dieb eines Jagdhabichts 2 Solidi Strafe und 6 Solidi Entschädigung an den Besitzer bezahlen oder den Habicht 6 Unzen Fleisch von seinen eigenen Hoden fressen lassen mußte.
In den Strafbestimmungen der Volksrechte der Deutschen führen die größeren Beizvögel den Namenaccipiteroderacceptor(meist wohl Habicht), die kleineren dagegensparawarii(also Sperber). Deutsche Benennungen finden sich nur in den Gesetzen der Bayern, die sogar viererlei Jagdraubvögel unterscheiden, nämlich 1. als vornehmsten, den Kranichar (chranohari), einen auf Kraniche abgerichteten großen Raubvogel, wenn auch keinen Adler, da diese Vogelgattung nicht den für die Beize dieser Vögel erforderlichen raschen Flug besitzt. Damals müssen die bayerischen Moore und Sümpfe reich an Kranichen gewesen sein, die nach derlex salica de furtis aviumdamals auch in den Höfen vornehmer Leute zahm gehalten wurden. Es waren dies vermutlich Wanderfalken. Solche aus Island kamen erst im späteren Mittelalter nach Deutschland. Wandte sich doch im 8. Jahrhundert König Ethelberth von England an den heiligen Winfrid (Bonifazius) um zwei Falken, welche geschickt und kühn genug wären, um Kraniche zu ergreifen und zu Boden zu werfen, wobei er ausdrücklich seine Anerkennung der trefflichen Naturanlagen der in Deutschland vorkommenden Raubvögel aussprach.
Die im Mittelalter so gern geübte Reiherbeize fand wahrscheinlich erst dann recht Eingang bei den Deutschen, als der edlere Kranich durch die leidenschaftliche Verfolgung mit Beizvögeln schon seltener geworden war. 2. den Gänsehabicht, einenhapuch, der Wildgänse, 3. einen solchen, der Wildenten fing, also einen Entenhabicht, und 4. einen Sperber für Rebhühner und kleinere Vögel. Die Entwendung eines dieser Vögel wurde mit dem neunfachen Wertbetrage wie andere Diebstähle gesühnt. Dabei konnte eine sehr schwere Strafe herauskommen. Nimmt man den Wertsatz des Volksrechtes der ripuarischen Franken für dencommorsus gruariusin Anwendung auf denchranohari, so ergibt sich eine Geldbuße von 54 Solidi, was an Geldwert 54 Kühen entsprach. Im Falle der Tötung war ein gleicher Vogel als Ersatz zu geben und außerdem noch zur Sühne für einen Kranichar 6 Solidi, für einen Gänsehabicht 3 Solidi, für einen Entenhabicht und einen Sperber je 1 Solidus. Dabei verstand man unterhapuchaußerdem Hühnerhabicht auch die größeren Arten der einheimischen Edelfalken, welche in späterer Zeit als Beizvögel erwähnt werden, nämlich den Würg- und Wanderfalken, und untersparawariusnicht nur den Sperber oder Finkenhabicht, sondern auch den Baum- oder Lerchenfalken.
Im Volksrecht der Alamannen werden nur zweierlei Beizvögel genannt, einer auf Kraniche und einer auf Gänse. Das Eigentum an ersterem war durch eine Strafe von 6, an letzterem von 3 Solidi geschützt. Bei den Langobarden wurde im Falle der Tötung eines Beizvogels eine Sühne von 6 Solidi bezahlt, im Falle des Diebstahls aber der achtfache Betrag an den Beschädigten erlegt. Wer nun bei diesem Volke aus dem Gehege des Königs solche Vögel vom Neste nahm, mußte 12 Solidi Buße bezahlen. Geschah dies im Privatwalde eines andern von einem gezeichneten Baume, so betrug die Sühne 6 Solidi. Hatte der Baum kein Zeichen, so konnte man die Vögel ungestraft aus dem Neste nehmen. Wenn aber der Waldeigentümer dazu kam, durfte er sich dieselben aneignen.
Falls Beizvögel an Zahlungs Statt anzunehmen waren, so betrug die Taxe bei den ripuarischen Franken für einen ungezähmten 3 Solidi, für einen auf Kraniche abgerichteten 6 Solidi, für einenacceptor mutatus12 Solidi. Wo solche Taxen nicht bestanden, konnte der Zahlende den Wert beschwören. Weil aber der Wert solcher Vögel zu hoch beschworen wurde, verbot Kaiser Ludwig der Fromme deren Hingabe an Zahlungs Statt. Die sehr hohe Bewertung dieser Vögel läßt die große Vorliebe für die Beize bei den alten Deutschen ahnen. Übrigens stellte das Gesetz der Bayern auch andere gezähmte Waldvögel, die auf den Höfen der Freien gehalten wurden, unter seinen Schutz. Die Entwendung solcher Vögel, „die durch Kunst und menschlichen Fleiß aus wilden zahm und zutraulich gemacht werden, so daß sie auf den Höfen der Adeligen herumfliegen und singen“, wurde mit 1 Solidus gebüßt, außerdem mußte der Übeltäter beschwören, in Zukunft keinen Vogel mehr zu stehlen.
Außerdem sprechen die Volksrechte der alten Deutschen vongezähmtem Rotwild— vornehmlich Hirschen — undgezähmtem Schwarzwild— speziell Wisent und Ur — die zur Jagd gebraucht wurden. In welcher Weise dies geschah, darüber wird nichts gesagt, doch scheint es sich um Schießhirsche oder Schießbüffel gehandelt zu haben, d. h. solchen, die sich vom Jäger leiten ließen, der hinter ihnen gedeckt sich unter dem Winde dem gesuchten Wild so weit näherte,daß er mit Erfolg den Pfeil auf dasselbe entsenden konnte (sagittare). Man scheint damals mit Rotwild nicht nur an anderes Rotwild, sondern auch an Schwarzwild herangeschlichen zu sein. Dann mußte das gezähmte männliche Wild in der Brunst auch schreien, und zwar sowohl die Hirsche als auch die Büffel. Vermutlich begab sich der Jäger mit seinem gezähmten Tier vor Tagesanbruch auf einen der ihm bekannten Brunstplätze, um sein Tier schreien zu lassen oder abzuwarten, bis die freien Tiere schrien und sein Tier ihnen antwortete. Vielleicht waren die zahmen Tiere in kleinen Gehegen gehalten und dienten dem Jäger dazu, wilde Verwandte herbeizulocken, damit er sie dann, wenn sie nahe genug herangekommen waren, abschießen konnte. Der Römer Columella erwähnt in seinem zweiten Buche über Landwirtschaft, daß in Gallien zahmes Wild dazu diene, das frischgefangene Wild, das in einen der Riesenparks jenes Landes gesetzt war, an die Futterstellen zu gewöhnen. Möglicherweise dienten solche zahme Tiere auch als solche Schlepper, um ihre Verwandten an Futterstellen zu locken, wo sie abgeschossen zu werden vermochten.
Diese gezähmten Tiere wurden mit einemtreudisodertriutisgenannten Zeichen versehen, wodurch sie Frieden erlangten, so daß sie nicht erlegt werden durften. Dabei stieg ihr Wert in dem Maße, als sie sich bei der Jagd bewährt hatten. Dementsprechend richtete sich auch der Betrag der Sühne im Falle der Entwendung oder Tötung. Wer bei den salischen und ripuarischen Franken einen auf der Jagd erprobten zahmen Hirsch entwendete oder tötete, der mußte zur Sühne 45 Solidi bezahlen. War der Hirsch noch nicht auf der Jagd gebraucht worden, so betrug die Sühne bei den salischen Franken 35, bei den ripuarischen dagegen nur 30 Solidi. Im alamannischen und langobardischem Volksrecht wurde bei Entwendung eines zahmen Hirsches der neun- bezw. achtfache Betrag, d. h. die gebräuchliche Diebstahlsstrafe gefordert. Dabei galt eine zahme Hirschkuh nur als halb so wertvoll wie ein gezähmter Hirsch. Doppelt war die Strafe, wenn der getötete Hirsch zu seiner Zeit brunstete gegenüber einem solchen, der dies nicht tat.
Für den Jäger damaliger Zeit war ein gutesReitpferdein notwendiges Erfordernis, um den Hunden bei der Hetzjagd auf Rot- und Schwarzwild und auf Hasen zu folgen und zur Erlegung oder Abnahme des betreffenden Wildes rechtzeitig an Ort und Stelle zu sein, oder die das Federwild verfolgenden Beizvögel im Auge zu behalten. Zum Reiten dienten, wie es scheint, vorwiegend Hengste,caballigenannt, dahercaballicarereiten. Außerdem hatte man aber auch eigene Zuchthengste und solche Hengste, die zum Ziehen von Wagen benutzt wurden. Auch ist in den Volksrechten von Wallachen die Rede (caballi spadati), welche geringeren Wert hatten. Die Stuten hießenjumenta, weil sie außer zur Nachzucht vorzugsweise als Zugtiere benutzt wurden. Bei den Alamannen konnte in Fällen von Diebstahl der Wert eines Zuchthengstes bis zu 12 Solidi beschworen werden, und die Strafe betrug das Neunfache des Wertes; ebensohoch war der Wert eines Pferdes, das manmarachhieß. Der Wert eines gewöhnlichencaballusund einer säugenden Stute dagegen betrug nur 6 Solidi, einer gewöhnlichen Stute, die noch nicht trächtig war, 3 Solidi, wie für einen Zuchtstier, während eine Kuh bloß bis zu 1 Solidus gewertet wurde.
Man war in jener Zeit sehr heikel in bezug auf seine Reitpferde. So mußte bei den Franken einer, der ein fremdes Roß eigenmächtig ritt, zur Sühne an den Eigentümer 30 Solidi Strafe bezahlen, während die Strafe für die Entwendung des wertvollsten Pferdes eines Privatmannes nur die Hälfte mehr, nämlich 45 Solidi, betrug.
Abgesehen von den für die Jagd reservierten Forsten hielt der König besonders in Niederungen, Brüchen und Sümpfen von einem Hag von Bohlen eingefriedete Tierreservationen, deutsch Brühl, lateinischbersagenannt. Ihnen standen Leibeigene vor, diebersariigenannt wurden und bei der Jagd Hilfe leisten mußten. Solche Brühle konnten einen großen Umfang haben. In einem solchen bei Frankfurt am Main stürzte Ludwig der Deutsche 864 bei einer Hirschhatz mit dem Pferde und beschädigte sich eine Hüfte erheblich.
Der Franke Angilbert, Abt von St. Riquier, der mit Zustimmung Karls des Großen, der ja selbst ein uneheliches Kind gewesen war, mit dessen Tochter Berta in freier Liebe lebte und zwei Knaben von ihr hatte, beschreibt uns in einem höfischen Gesang nach der Art Vergils eine Parkjagd Karls in dem großen von Mauern umgrenzten Brühl bei Aachen. Dieser Tierpark war vom Flüßchen Wurm durchflossen, an dessen Ufer sich grüne Wiesen ausbreiteten, auf denen sich Sumpf- und Wasservögel tummelten. An andern Stellen waren die Ufer steil. Auch zwischen den Gehölzen, in denen „Wild von jeglicher Art“ stand, erstreckten sich Wiesenflächen, auf denen König Karl zu lagern liebte. Mit ihm brachen morgens in aller Frühe auch die Königin und die Töchter, goldene Reifen im Haar und in schöner Gewandung, auf prächtigen Pferden auf. Im Tale des Parkes wurdevon den Jägern ein Keiler hochgemacht und von kräftigen Hunden gehetzt. Die Reiter folgten, bis der Keiler gedeckt und von Karl abgefangen war; währenddem schauten die Damen vom Berge aus zu. In der Zwischenzeit hatte ein Teil der Jägerei die Jagd auf zusammengetriebene Rudel von Sauen vorbereitet. Zu diesem Zwecke war ein großes Netz ausgespannt worden, gegen welches die Wildsauen getrieben wurden, um dort von Karl und seinen Begleitern mit dem Wurfspeer abgestochen zu werden. Nach diesem Massenmord wendete sich Karl langsam den Zelten zu, die von der Dienerschaft am frischen Quell, dicht am Gehölz im Schatten hoher Buchen aufgeschlagen worden waren. Hier erwarteten ihn die Damen, die dann mit den Jägern an vor den Zelten aufgestellten Tischen das schmackhafte Mahl einnahmen. Mit dem Eintritt der Nacht begab sich die Gesellschaft in den Zelten zur Ruhe, um am folgenden Tage zu neuem Weidwerk gestärkt aufzuwachen.
Wie in der Urzeit bedingte die Unvollkommenheit der Schußwaffen noch im frühen Mittelalter die weitgehende Verwendung vonmechanischen Fangvorrichtungenzur Erbeutung des Wildes. So wurden an den Wechseln desselben Fallgruben,foveaeoderfossae, errichtet, in Form großer viereckiger Gruben, die unten weiter waren als oben und mit Zweigen, Laub und Erde bedeckt und unsichtbar gemacht waren, so daß jedes Tier, das die trügerische Decke betrat, hinunterstürzen mußte und leicht erbeutet werden konnte.
Schon Cäsar erzählt in seinem Buche über den gallischen Krieg, daß die Germanen häufig den Ur in solchen Fallgruben fingen. Auch Wisent, Hirsch, Damhirsch, Reh und Bär, wie der Elch, der nach einer Urkunde König Ottos I. vom Jahre 943 noch in den Niederlanden häufig war, wurden mit Vorliebe auf solche Weise gefangen, oder dadurch, daß man ihnen Netze stellte, in denen sie sich verfingen. Eine andere Art der Fangjagd war das Legen von Fallen (taliolae) und Fußschlingen (pedicae) zum Festhalten des Wildes, dann das Aufhängen von Halsschlingen (laquei) an den Wechseln. Außerdem werden in den Volksrechten noch Selbstgeschosse in Gestalt von gespannten Bögen (arcus), die bei Berührung einer Schnur selbsttätig einen starken Pfeil (sagitta) entsandten, der das Wild — besonders das Raubwild, wie Wölfe und Bären — erschoß. Die Gesetze damaliger Zeit bestimmen, daß das Anlegen solcher gefährlicher Fangapparate den Nachbarn mitgeteilt werden müsse, um möglichst etwaiges Unglück zu verhüten. Dabei mußten Schutzvorrichtungen für Menschen angebrachtwerden. Unterblieb dies und ereignete sich eine Tötung oder Beschädigung, so mußte je nach Beschaffenheit der betreffenden Person das volle Wehrgeld derselben wie bei einer absichtlichen Verletzung beziehungsweisen Tötung bezahlt werden. Wenn aber ein Fremder Schaden erlitt oder getötet wurde, war der Jäger nur ein Drittel der gesetzlichen Sühne schuldig.
Außer Wurfspieß dienten als Fernwaffen vor allem Pfeil und Bogen. Erst im späteren Mittelalter, vom 11. Jahrhundert an, kam die Armbrust auf und verdrängte mehr und mehr letztere. Als unerwünschter Räuber und Wildschädling wurde besonders der Wolf verfolgt, ihm Fußangeln und vergiftete Köder gelegt. Unter Karl dem Großen war die systematische Wolfsjagd eine Aufgabe der Landespolizei. Jeder Unterbeamte des Grafen sollte in seinem Amtsbezirke zwei Wolfsjäger haben, die vom Heerbann befreit waren und die öffentliche Gerichtsversammlung des Grafen nur dann zu besuchen brauchten, wenn Anklagen gegen sie erhoben wurden. Jeder Gerichtseingesessene war ihnen eine Abgabe an Getreide schuldig. Auch das kleine Weidwerk des Vogelfangs wurde mit allerlei Schlingen und Fallen geübt.
Für alle Freien bildete die Jagd eine Lieblingsbeschäftigung, so daß sie oft andere wichtige Geschäfte hintan setzten. So erließ Karl der Große 789 eine Verordnung, wonach die Grafen an den Gerichtstagen nicht auf die Jagd gehen sollten. Von den Fürsten erfahren wir, daß sie fast ausnahmslos mit Leidenschaft die Jagd liebten. König Guntram, der Enkel des Gründers des Frankenreichs, Chlodwigs, ließ nach dem Bericht Gregors von Tours einen seiner vornehmsten Hofbeamten, den Kämmerer Chundo, wegen unberechtigter Erlegung eines Urs im Vogesenwald, welche Handlung nicht einmal unzweifelhaft erwiesen war, erbarmungslos steinigen. Ein anderer Enkel Chlodwigs, Theodebert, fand seinen Tod im Kampfe mit einem gewaltigen Wildstier durch einen von diesem abgeschlagenen Baumast, der an des Königs Kopf heftig anschlug. Von König Dagobert I. wird gesagt, daß er durch beständige Übungen mit den Waffen und in der Jagd eine unvergleichliche Gewandtheit und Rüstigkeit erlangt hatte. Ebenso gewandt war Karl der Große, der sich noch im hohen Alter gern mit der Jagd befaßte. Er erließ mehrmals scharfe Verordnungen über den Jagdschutz in den königlichen Forsten; denn kraft des Eigentumsrechts hatte er wie jeder andere Eigentümer eines geschlossenen Grundbesitzes das ausschließliche Jagdrecht auf seinen Landgütern.
Das Wortforestumoderforestis, woraus das deutsche Forst und das französischeforêtwurde, bedeutet in den lateinischen Urkunden stets den Sonderwald, im Gegensatz zum Markgenossenschafts- und Allmendewald. Es wird im Deutschen mit Bannwald bezeichnet. Derforestarius(woraus Förster entstand) der karolingischen Zeit war ein höriger Jagdbediensteter, denn eine Forstwirtschaft in unserem Sinne gab es damals noch nicht. Dürres und gefallenes Holz konnte jedermann auch im Bannwald holen, aber ohne Erlaubnis keine Bäume darin fällen und seine Schweine nicht ungefragt darin auf die Eichelmast treiben. Wer die Erlaubnis zu letzterem erhielt, mußte den Zehnten als Entschädigung für die Mastnutzung bezahlen.
Der oberste Verwaltungsbeamte eines königlichen Landgutes (judex villae, d. h. Hofrichter) hatte auch den Wald und das darin befindliche Wild zu überwachen, für Jagdhunde und Beizvögel für den königlichen Dienst zu sorgen, die Umzäunungen der eingeparkten Orte in gutem Stande zu halten, die Wölfe vertilgen zu lassen und sollte eigene Ministerialen zur Anfertigung von Netzen für Jagd- und Vogelfang, wie auch für den stets dabei verstandenen Fischfang halten. Hatte jemand aus dem Volke einen Wilddiebstahl in den königlichen Forsten begangen, so mußte er unnachsichtlich die gesetzliche Strafe von 60 Solidi — eine sehr harte Strafe — bezahlen. Niemand sollte beim Huldigungseide, den damals das ganze Volk zu leisten hatte, einen Wilddiebstahl verhehlen.
Zur Zeit des Frankenreichs erhielten auch die Kirchen von den Königen und Fürsten, ebenso reichen Privaten, die sich mit dem Himmel gutstellen wollten und ein böses Gewissen wegen Verbrechen und Gewalttat der verschiedensten Art hatten, mit den geschenkten Gütern und Waldungen auch das Recht darin zu jagen zu alleinigem Eigentum. Die Geistlichen sollten aber wegen ihres kirchlichen Amtes nicht selbst jagen, sondern ihr Jagdrecht durch ihre Ministerialen ausüben lassen. Doch hielten sie sich vielfach nicht an diese Vorschrift und gingen selbst zu Pferd zur Jagd. So haben die Könige je und je dagegen einschreiten müssen. Im Jahre 759 erließ Karl der Große das Gebot, wonach sich die Diener Gottes alles Herumschweifens mit Hunden, auch Sperbern und Falken, enthalten sollten. 789 ward das Gebot erneuert: Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen sollten weder Kuppeln Hunde noch Jagdfalken oder Habichte halten. Karl überließ zwar 774 Geistlichen eines Klosters einen Wald mit der Vergünstigung, darin Hirsche und Rehe zu jagen, aber nur deshalb, damit sie vom Leder dieser Tiere die zumGottesdienst gehörenden Bücher und mit dem Fleische die Körper der kranken Brüder stärken und herstellen könnten. Auf die nämliche Art erlaubte er 789 einem andern Kloster, die Mönche dürften in ihren eigenen Waldungen jagen, um Leder zu Büchereinbänden und Handschuhen zu gewinnen. Man sieht daraus, daß Karl den Geistlichen teilweise nachgeben mußte, die ihrem kirchlichen Amte die Jagd als nationalen Sport nicht opfern wollten. Er überließ auch wirklich dem Stifte Osnabrück einen Wald ohne alle Einschränkung der Jagd auf wilde Schweine, Hirsche, Vögel, Fische und was sonst zum Bannforste gehörte. Übrigens benutzten die Beamten oder Meier der Klöster, z. B. des Klosters St. Gallen, wie uns der jüngere Ekkehard berichtet, den Umstand, daß die Mönche selbst nicht jagen durften, und versicherten ihren Herren, daß die Jagd ihnen als Männern gehöre. Später wurde den Geistlichen die Jagd wenigstens zu gewissen Zeiten erlaubt. So überließ König Arnulf 890 dem Erzbischof Dietmar von Salzburg die Jagd auf Bären und Schweine drei Wochen vor Herbstnachtgleiche bis zum Feste des heiligen Martin (11. Nov.).
Nach dem römischen Schriftsteller Arrian, der in der Mitte des 2. Jahrhunderts starb, hatten schon die keltischen Jäger, die mit Vorliebe Hetzjagden auf Hirsche und Hasen abhielten, in Nachahmung der römischen, ihre geselligen Vereine, die unter dem Schutze einer weiblichen Gottheit standen, welche er, da er griechisch schrieb, mit dem Namen Artemis bezeichnet, und es bestand der löbliche Gebrauch, dieser Artemis zu Ehren alljährlich ein Liebesmahl zu feiern. Die Gelder dazu wurden im Laufe des Jahres gesammelt, und zwar in Form einer Spende, welche die Jäger in die Klubkasse zu geben hatten. Die Spende belief sich für einen erlegten Hasen auf zwei Obolen, für einen Fuchs auf eine Drachme, für ein Reh aber auf vier Drachmen. Je nach dem Kassenstand wurde dann am Jahresfest eine Ziege, ein Schaf oder ein Rind gekauft und der Göttin der Jagd geopfert, d. h. zu Ehren derselben von den Mitgliedern verschmaust, wobei auch die Hunde ihr Teil erhielten.
Etwa 400 Jahre nach Arrian treffen wir anscheinend ähnliche Zustände. So läßt der Bischof Gregor von Tours einen Diakonus Vulfelaich von einer Klostergründung erzählen, die sich im Jahre 585 zugetragen hatte. Vulfelaich hatte bei Trier ein Bild der römischen Jagdgöttin Diana gefunden, „das das abergläubische Volk abgöttisch verehrte“. Nun kam dieser sonderbare Heilige auf die verrückte Idee, sich bei jenem Heiligenbilde als Säulenheiliger zu produzieren und auchim Winter auszuhalten, obschon ihm die Zehen erfroren. Wenn er nun von Ferne einen Menschen zu Gesicht bekam, fing er an zu predigen: „Es sei nichts mit der Diana, nichts mit den Bildern, nichts mit dem Götzendienst, unwürdig seien jene Lieder, die sie beim Weine und den schwelgerischen Gelagen sängen. Würdig sei es allein, dem allmächtigen Gotte, der Himmel und Erde erschaffen habe, Opfer des Dankes zu bringen.“ Als Vulfelaich sich einen Anhang erworben hatte, stieg er von seiner Säule und veranlaßte die Menge, die Bildsäule der Diana mit Stricken umzuwerfen und mit Hämmern in kleine Stücke zu zerschlagen.
Über die jagdlichen Verhältnisse des Mittelalters geben uns wiederum die verschiedenen Rechtsbücher jener Zeit Kunde, von denen die berühmtesten das um das Jahr 1230 aufgezeichnete Sachsenrecht, der „Sachsenspiegel“, und der bald nachher, um 1276, verfaßte „Schwabenspiegel“ sind. Vom 10. bis zum 13. Jahrhundert dehnten sich die Bannforste immer mehr aus und die Jagd in ihnen war ein Reservatrecht dessen, dem der Wildbann gehörte. Nicht nur der Kaiser, sondern auch die Grafen hatten den Königsbann, der sich auf die hohe Jagd bezog, während nur die Jagd auf Raubwild, zu dem auch der Bär gehörte, freigegeben war. So wurde durch den Wildbann das alte Recht gebrochen, wonach die Jagd ein Zubehör auf Grund und Boden war. Schon im 9. Jahrhundert schenkten die Könige an Klöster Liegenschaften, ohne das Recht der Jagd. Die Gemeinfreiheit schwand immer mehr dahin. Diesen Vorgang beschleunigte ein grausames Schuldrecht durch die immer mächtiger werdenden Grafen. Der wirtschaftliche Kampf wurde noch erschwert durch die gewaltsame Art, wie der Heerbann zusammengebracht wurde. Um nun der Willkür der Grafen zu entgehen, stellten sich die meisten der freien Markgenossen unter den Schutz des Königs oder der Kirche. Nun konnten sie, da der Heeresdienst nur den freien Männern oblag, nicht mehr willkürlich ausgehoben werden. Als Vasallen des Königs und der erstarkten Geistlichkeit mußten sie als Gegenleistung für den gewährten Schutz fronen und zinsen.
Die ersten nachweisbaren Spuren von Frondienst, welche die unfreie Bauernschaft im Interesse der Jagd zu leisten hatte, betraf die Instandhaltung der Brühle oder Tierparke, deren Instandhaltung ausschließlich der unfreien Bevölkerung oblag. Schon Ludwig der Fromme verordnete imCapitularevom Jahre 820, daß kein freier Mann gezwungen werden sollte, an den herrschaftlichen Brühlen (brolii dominici) zu arbeiten. Die Ausübung der Jagd war im ganzen noch dieselbe wie zur Zeit der Stammesherrschaft, nur wandte der neue große Grundbesitz natürlich einen größeren Apparat an, er hatte eigene Jagdbediente, eine vermehrte Anzahl Hunde und einen großen Vorrat von Netzen und andern Fangvorrichtungen. Die zur Jagd gebrauchten Hunde waren dieselben wie früher. Es wurden besonders starke und scharfe Fanghunde (molossusoder Rüde) gehalten, die den Kampf mit Bären und Wildstieren ehrenvoll bestanden. Ausgedehnte Jagdbezirke wurden mit lose auf Stellstangen liegenden Fallnetzen umstellt und durch die Hörigen das Wild hineingetrieben. Hier fing es sich in den Maschen der herabfallenden Netze und wurde von den in der Nähe versteckten Jägern abgestochen.
Die Jagd wurde immer mehr eine beliebte Zerstreuung der Grundherrn, und ein weites, wildreiches Jagdrevier, in welchem zu Ehren der Gäste Jagden abgehalten wurden, gehörte zu jedem großen Grundbesitz. So gab es an den Fürstenhöfen keine große Festlichkeit ohne Jagdvergnügen, wobei auch die Damen mit dem Falken auf der Faust der Reiherbeize oder der Hetzjagd mit den flinken Federspielen oblagen. Dem jungen Brun de Montagne wurden, als er noch Säugling war, junge Hunde und Falken verehrt. Das war damals das vornehmste Spielzeug des Adeligen.
Da man sich oft ganze Wochen hindurch dem Jagdvergnügen hingab, führte man Zelte mit sich, mit denen das ganze Mittelalter hindurch ein großer Aufwand getrieben wurde. Mit ihnen und dem nötigen Proviant beladene Pferde wurden an bestimmte Plätze, an denen man zusammenkommen wollte, vorausgesandt. Die Landesherren aber bauten sich schon frühe Jagdschlösser, die mehr Bequemlichkeit als solche Zelte boten, inmitten ihrer größeren Jagdforste. Schon Karl der Kahle ließ sich das vermutlich an der Isar gelegene Jagdschloß Bacivum bauen, das er oft besuchte. Und sein Enkel Karlmann starb daselbst 884 an einer auf der Jagd durch unglücklichen Zufall erhaltenen Verwundung. Heristallum war ein Jagdschloß der Frankenkönige, an der Mosel gelegen und schon zu Karls des Großen Zeiten als solches berühmt; es ging noch auf Heinrich I. den Vogler (876 bis 936), den 919 von den Franken und Sachsen in Fritzlar zum König gewählten Sohn Ottos des Erlauchten, Herzogs von Sachsen, den eigentlichen Gründer des deutschen Reiches, über, wurde aber dann von den plündernd die Flüsse herauffahrenden Normannen zerstört. Ein solches Jagdschloß wird im mittelhochdeutschen Gedicht aus dem Ende des12. Jahrhunderts Biterolf und Dietlieb jeithove oder gejeithof genannt, im Erek des Hartmann von Aue (1170–1215), der an den Kreuzzügen von 1189 und 1197 teilnahm, wird es jagehûs genannt, im Epos Parzival Wolframs von Eschenbach (gest. um 1225) dagegen weidehûs. Das Jagdhaus im Erek liegt an einem See, zwei Meilen rundherum ist der Wald von einer Mauer umgeben und innerhalb der Mauer sind drei Gehege angelegt, von denen das eine Rotwild, das andere Schwarzwild und das dritte „kleinen Klunder“, d. h. Füchse, Hasen u. dgl. enthält. Es sind Hunde da zur Hirschhatz und Windhunde für die Hasen, gegen Schweine und Bären „breite, starke Spieße“; und im Jagdhaus sind allerlei Fangnetze und „gutes Geschütz“ vorhanden.
Im späteren Mittelalter waren solche Jagdschlösser etwas ganz Gewöhnliches. So besaß Kaiser Maximilian I. (geb. 1459, reg. von 1486–1519) ein Jagdschloß bei Augsburg, Wellenburg genannt, westlich davon dasjenige von Wellersberg, noch weiter entfernt das von Dillingen; ferner nennt er selbst Jagdhäuser in Günzburg, Weißenhofen, Pfaffenhofen, Angelberg und Oberndorf. Wo solche Jagdhäuser fehlten, wird wohl die Gastfreundschaft der Untertanen in Anspruch genommen worden sein, namentlich die der Klöster. In Verbindung damit entwickelte sich dann die Pflicht der Atzung und Hundelege.
Die Häute des erlegten Wildes wurden unter anderem auch zu Anzügen und Handschuhen verarbeitet. So kleidete sich Karl der Große mit Vorliebe in Wildleder und noch im 16. Jahrhundert war die Jägertracht aus Tierfell keine Seltenheit. Auf der Jagd Verunglückte und andere Tote wurden zur Beförderung in frisch abgezogene Hirschhäute genäht, und es scheint sogar allgemein Sitte gewesen zu sein, die Könige von Frankreich nach ihrem Tode in eine solche einzuwickeln. Für gewöhnlich bestand die Kleidung des Jägers aus einem Hemd mit halblangem Wams, das im Winter grau, im Sommer grün sein sollte. Bei den Vornehmen war das Winterwams mit Pelz gefüttert. Gegürtet wurde das Wams mit einem Ledergurt, der das Jagdschwert und das Weidmesser trug. Die Beine steckten in strumpfartigen Hosen, die Füße waren mit Schuhen oder Stiefeln bekleidet und auf dem Kopf saß ein Filzhut oder eine Kappe.
Als Waffen benützte man außer dem Schwert den Ger als Wurfspeer und Stoßwaffe zugleich. War er besonders für letzteren Zweck bestimmt, so trug er vielfach einen Querriegel. Mit ihm, demespieuder Franzosen, im Gegensatz zur geworfenenlance, ließ der Jäger die Wildsau auflaufen und ging er dem Bären zu Leibe. Der Riegel warfest oder beweglich und in letzterem Falle mit ledernen Riemen angebunden, die um den Schaft gewickelt und daselbst festgenagelt waren. Man benützte aber auch den espieu, die Saufeder, zum Werfen. Als Fernwaffe diente der mit dem Bogen entsandte Pfeil. Dieser sollte acht Handbreiten lang, seine eiserne Spitze aber fünf Finger lang und vier Finger breit sein. Abgeschnellt wurde er mit dem vorzugsweise aus Eibenholz hergestellten Langbogen, dessen Sehne besser aus Seide denn aus Hanf angefertigt sein sollte. Der Bogen sollte, an der Sehne gemessen, 20 Handbreiten lang und so biegsam sein, daß ihn der Jäger längere Zeit gespannt halten konnte, wenn er sich dem Wild langsam und sichernd näherte. Zum Langbogen kam jetzt noch der Kreuzbogen, die Armbrust, hinzu. Schon im Jahre 1048 wird die Armbrust in einer Urkunde Tirols erwähnt, es dauerte aber Jahrhunderte bis sie in Deutschland den Langbogen verdrängte. In Frankreich war dies noch später der Fall. In den französischen Artus- und Abenteuerromanen wird die Armbrust als Waffe noch nicht erwähnt; dagegen geht in dem nach französischem Vorbilde um 1210 vom mittelhochdeutschen Dichter Gottfried von Straßburg gedichteten Epos „Tristan und Isolde“, Tristan mit ihr bürschen. Als Kriegswaffe wurde die Armbrust früher heimisch denn als Jagdwaffe. So wurde in Paris im Jahre 1359 die Gesellschaft der Armbrustschützen gegründet, aber als Jagdwaffe soll die Armbrust in Frankreich erst seit 1554 nach einer Verbesserung durch Andelot allgemein benützt worden sein. Kaiser Maximilian I. führte mit Vorliebe die Armbrust, mit einem Bogen aus Stahl, bei Frostwetter dagegen benutzte er eine solche mit Bogen aus Horn. Das Weidmesser wurde im 12. und 13. Jahrhundert in Frankreichquenivetbezeichnet, ein Ausdruck, der sich im französischencanif, im englischenknifeund im norddeutschen Knif bis auf den heutigen Tag erhielt. Als die Schwerter für den Krieg, die bis dahin eine runde Endigung gehabt hatten, seit dem 12. Jahrhundert spitz ausliefen, wurde auch das Jagdschwert nach vorne zu gleichmäßig spitz hergestellt, um zum Stechen zu dienen. Das Jagdpersonal trug kein Schwert, dafür aber das Weidmesser, franz.escorcheor, deutsch Weidener. An einem Band trug der Jäger um die Schultern das Horn, zuerst aus dem Horn von Wildbüffeln, später von Hausrindern angefertigt; war es ausnahmsweise aus dem kostbaren Elfenbein hergestellt, so hieß esoliphant. Damit gab man die Signale, durch welche nicht nur die Jäger benachrichtigt, sondern auch die Hunde gelenkt und die ganze Jagd geleitet wurde.Huer et corner, d. h. Schreien und Hornenwaren das unerläßliche Mittel der Hetzjagd im freien Revier, welche die beliebteste Jagdart des Mittelalters war. Man nannte sie in Deutschland das Überlandjagen, in Frankreich diechasse à courre. Die Entwicklung dieser Jagdart zu einer eigenen Kunst vollzog sich mit dem Aufkommen der großen Vasallen in Frankreich, wo diese Jagdart durch die fränkischen Eroberer von den unterworfenen Kelten übernommen wurde. Letztere haben nach der Überlieferung Arrians schon die Hetzjagd auf Hirsche und Hasen geübt.
Der Grundbesitz hatte in Frankreich schneller als in Deutschland und England zu einem mächtigen und selbständigen Vasallentum geführt, das Ludwig II. und Suger, Philipp der Schöne, Ludwig XI. und Richelieu erst brechen mußten, bevor eine staatliche Einheit möglich war. Dieses reiche, vornehme Vasallentum hat die Hetzjagd geschaffen, begünstigt durch die Überlieferung solcher Jagdweise aus keltischer Vorzeit und die verhältnismäßig hohe Kultur, die schon Julius Cäsar an den Galliern rühmte und die in der Folge Frankreich jenen großen Vorsprung vor Deutschland und England in materieller und geistiger Hinsicht verschaffte. Die Vasallen besaßen ein ausgedehntes Jagdrevier und bezogen aus dem ausgedehnten Grundbesitz die Mittel, ein geschultes Jagdpersonal und zahlreiche Meuten zu unterhalten. In der Mitte des 14. Jahrhunderts schätzt Gace de la Bigne die Meuten in Frankreich auf 20000 Stück. Nach Frankreich bildete das vom Normannen Wilhelm eroberte und an seine Vasallen aufgeteilte England diese vornehme französische Jagdart bei sich aus, während in Deutschland der Mangel an materiellem Reichtum und das Fehlen des keltischen Blutes im Jäger wie im Hund solche noble Passion erst spät und zögernd aufkommen ließ.
Wie in Frankreich war auch in Deutschland das ganze Mittelalter hindurch der Gebrauch des an einem Riemen geführten Leithundes (franz.liëmier) allgemein üblich. Mit ihm wurde der Hirsch oder sonstiges Wild „bestätigt“ und dann von den Jägern zu Pferd mit den Laufhunden gehetzt, bis es gestellt und abgestochen zu werden vermochte. Dabei suchte man ihm die Flucht über Land, wo man ihm weniger leicht zu folgen vermochte, zu verwehren und ihn im Walde festzuhalten, indem man den zu bejagenden Waldbezirk durch Knechte und Bauern umstellte, die den Auftrag hatten, das Ausbrechen des Wildes aus dem Walde zu verhindern. Dabei wurde der einzelne Posten als Warte bezeichnet. Dieser sollte durch Schreien und Lärmen das auszubrechen versuchende Wild zurückjagen; geschah dies nicht und brachdas Wild aus, so wurde der betreffende Bauer nach dem Weistum von Rode mit der Wegnahme des besten Ochsen bestraft. In Tristan und Isolde des Meisters Gottfried von Straßburg und in den Nibelungen des unbekannten ritterlichen Dichters aus dem Beginne des 12. Jahrhunderts ist mehrfach von solchen Warten bei der Jagd die Rede. Auch bei der Jagd im Meleranz sind drei Warten mit Hunden aufgestellt. Man ließ nämlich nicht von Anfang an die ganze Meute, sondern immer nur einen Teil derselben auf den Hirsch (oder anderes Wild) los, da die Hunde nicht ausdauernd genug waren, um ihn mattzuhetzen und nach einiger Zeit der Ablösung durch frischgebliebenes Material bedurften. So wurde ein Teil der Meute auf die Warten gegeben und später angehetzt, wenn der Hirsch gerade vorüberflüchtete.
Wenn ein hoher Herr „über Land“ jagte, dann legte die vorsichtige Jägerei Windhundwarten weit hinaus auf Feld, die auf den halb mattgehetzten Hirsch (oder anderes Wild) losgelassen wurden und ihn in der Regel bald stellten. War das Revier von einem Fluß begrenzt, so wurden auch Schiffswarten aufgestellt. Die Meute bestand aus wenigstens 12 Laufhunden und einem Leithund. Im Nibelungenlied hat Gunther zwei Meuten, also zweimal 12 gleich 24ruore(= Bracken) zur Verfügung. Als Siegfried gleichfalls auf die Jagd reiten will, schlägt ihm Hagen vor, das Jagdpersonal und die Hunde zu teilen. Da nimmt Siegfried wohl das Personal an, verzichtet aber auf die Meute und bittet sich nur den Leithund aus. Im Meleranz besteht die Meute aus 13ruorhunden und diese ziehen „in dieruore“, d. h. auf die Jagd, und im Weistum des bei Trier gelegenen Spurkenburger Waldes heißt es, der Förster soll zweimal im Jahre den Vogt und einen Ritter nebst Knechten und einen Jäger mit 12 Hunden und einem Leithund bei sich aufnehmen. In der Meute wurden junge Hunde mit den alten gemischt, damit sie von diesen angelernt würden. Namentlich auf gute Leithunde wurde großer Wert gelegt, da die Vorsuche sehr wichtig war. Ja, in Frankreich verlangte jeder Seigneur vor der Jagd einen Bericht über Beschaffenheit, Alter und Geweihstärke des zu jagenden Hirsches. Die deutschen Fürsten waren in ihren Ansprüchen bescheidener, und sie mußten es sein, weil sie selbst nicht die Voraussetzungen einer guten Vorsuche erfüllen konnten und nicht immer im Besitz eines guten Leithundes waren. So treffen wir in zahlreichen Briefen von deutschen Fürstlichkeiten des 15. Jahrhunderts Bitten um gute Leithunde.
Aus diesem Überlandjagen hat sich zuerst in Frankreich die klassische Parforcejagd —à force de chiens— entwickelt, welche uns fertig zum erstenmal in dem vermutlich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts verfaßten Gedichtla chasse du cerfentgegentritt. Darin wird ein wissensdurstiger Laie über diese Jagdart von einem Jäger unterrichtet. Sie erscheint dort ums Jahr 1200 fertig ausgebildet, war bei der im 14. Jahrhundert zuerst auftretenden jagdlichen Literatur in Prosa auf der Höhe, auf welcher sie sich bis ins 16. Jahrhundert hinein hielt. Nach der Angabe des Roy Modus jagte man zehn Arten Wildà force. Von diesen waren fünf rot: Edelhirsch, Hinde, Damwild, Reh, Hase, und fünf schwarz: Wildsau, Bache, Wolf, Fuchs und Fischotter. Es galt aber für ebenso weidgerecht, das schwarze Wild im Netz zu fangen. Jagdbar hieß der Hirsch, wenn er ein Geweih von wenigstens 10 Enden trug. Die Fußspur eines solchen, die einen längeren Tritt und breitere Ballen als die einer Hinde hat, wird, wenn möglich, von dem am Riemen vom Jäger geführten Leithund in der Morgenfrühe des zur Jagd bestimmten Tages ausgemacht. Findet der Jäger auch noch die Losung (Kot) eines solchen, so tut er dieselbe in sein Horn, um sie als Wahrzeichen zur Versammlung mitzunehmen und dort vorzulegen. In der Hand darf er sie nicht tragen, weil sie dabei die charakteristische Form verlieren würde. Ist der Hirsch durch Verfolgung der Fährten bis zu feinem vermutlichen Lager ausgemacht, so erhält der inzwischen mit der Jagdgesellschaft am Versammlungsorte eingetroffene Grundherr davon Bericht durch die Besuchknechte. Die an gedeckten Tischen sich an kalter Küche und Wein zum bevorstehenden Jagdritt erfrischende Gesellschaft läßt auch die Besuchknechte sich sättigen und durch einen Trunk laben; dann bricht sie auf, nachdem inzwischen die Warten dort aufgestellt sind, wohin der ausgemachte Hirsch nicht flüchten sollte. Besonders gefährdete Stellen, wie die Ufer breiter Ströme, in die sich der geängstigte Hirsch gern flüchtet, wurden mit Vorliebe durch Windhunde gesichert. Auch waren zuvor die Relaishunde verteilt, die dem flüchtig vorbeieilenden Wild nachjagen sollten.
Der Seigneur erhebt sich zum Zeichen des Aufbruchs, die Jäger steigen zu Pferd und die Jagdgesellschaft folgt dem Besuchknecht, der den Hirsch bestätigt hat, zu der Stelle, da dieser am Morgen die Fährte verließ. Die Gesellschaft bleibt im Hochwald vor der Dichtung, in der sich der Hirsch befinden muß, halten, während der Besuchknecht seinem Leithund auf der Fährte folgt, bis er ihn zum Lager des Hirsches geführt hat. Ist dieses noch warm, als Zeichen dafür, daß der Hirsches eben verlassen hat, so gebärdet sich der Leithund wie toll an der Leine und gibt freudig laut. Durch Hornsignal wird nun die Meute mit den Jägern avisiert und unter lautem Gebell beginnt das Jagen. Besonders nach dem Lautgeben oder Schweigen der alten Hunde wird beurteilt, ob man bei der Verfolgung des flüchtig gewordenen Hirsches auf richtiger Fährte ist oder nicht. Signale und Rufe leiten die Teilnehmer nach der jeweiligen Richtung der Flucht des Hirsches, bis dieser, der vergeblich alle Schliche und Finten anwandte, endlich vom weiten Laufe erschöpft und um sein Leben bangend von den Hunden gestellt und dann vom herbeigeeilten Jagdherrn durch einen Stich ins Herz abgetan wird. Sein Tod wird von allen Jägern durch das Signal „Hirsch tot“ verkündigt. Hierauf wird ihm das Fell abgezogen und sein Körper zerlegt und verteilt, wobei auch die Hunde ihren Anteil an den Eingeweiden erhalten.
In ähnlicher Weise wurde mit den nötigen Abänderungen das übrige Wildpar forcegejagt, wobei sich ein ganz bestimmtes Zeremoniell, auf das wir nicht eintreten können, herausbildete. Besonders an Wildsauen wurde eine Massenschlächterei ohnegleichen vollzogen, da solche damals noch sehr zahlreich vorhanden waren und wegen ihrer Schädlichkeit für den Landbau rücksichtslos verfolgt wurden. So schrieb z. B. Kurfürst Albrecht von Brandenburg 1480 an seinen Sohn: „Wir haben beiläufftig 30 und 100 swein ‚gefangen‘. Und ist noch Swein und ander Wildpert, gott seis gelobt, genug hie außen und gutter frid: gott geb’ lang!“ Vierzehn Tage darauf meldete er ihm abermals, er habe „32 und 100 swein“ gefangen; es seien aber 200 da. Der französische Verfasser des Roy Modus hält das Treiben des Wildes zu den Netzen für die beste Jagdart und das schönste Vergnügen mit Hunden, dem sich die großen Grundbesitzer auch häufig hingaben. Der Graf von Foix dagegen erklärt diese Netzjagd nicht für ritterlich, ebenso verurteilen sie verschiedene deutsche und englische Autoren, die sich darüber äußerten. Nicht auf die Beute komme es an, sondern auf die Art, sie kunstgerecht zu erjagen. Auch Treibjagden wurden von den großen Herren veranstaltet, indem die hörigen Bauern Treiberdienste leisten mußten und das Wild mit großem Lärm gegen die mit grünem Laub verkleideten Stände mit den vornehmen Jägern trieben, die es mit der Armbrust und später mit der Büchse erlegten. Zuerst wurde das kleine Wild durch Harriers genannte kleine Hunde rege gemacht und dann erst das Rotwild durch Hirschhunde gehetzt. Um das Wild zwangläufig zu führen, waren außer den den Waldumstellenden Warten mit Windhunden auch solche im Treiben aufgestellt. Je näher zu den Ständen, um so dichter standen sie. Eine der ältesten Mitteilungen über die Treibjagd finden wir in der am Ausgang des 12. Jahrhunderts gedichteten Eneide des Heinrich von Veldecke. Darin wird von Askanius eine Treibjagd in der Weise ausgeübt, daß Schützen mit Pfeil und Bogen sich vor die Bäume stellen und sich Wild zutreiben lassen. Auf die Fährte des verwundeten Hirsches wurden dann die Hunde gehetzt.