Chapter 14

Verletzungen und sonstiges Verhalten der Vagina.

Je gröber die durch den geschlechtlichen Act gesetzten Verletzungen an den Genitalien sind, desto intensiver gestalten sich die Reactionserscheinungen, und da diese auch ihrer Natur nach länger dauernde Processe darstellen und in der Regel bleibende und auffallendere Veränderungen (Narben) an den Genitalien zurücklassen, so ist in solchen Fällen die Diagnose im Allgemeinen viel leichter als unter gewöhnlichen Verhältnissen.

Die sonstige Beschaffenheit derVaginagewährt im Allgemeinen wenig Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob eine Immissio penis in dieselbe stattgefunden habe oder nicht. Am ehesten lassen sich noch bei sehr jungen Individuen brauchbare Befunde erwarten, da bei diesen wegen der Enge der Vagina die Einführung des Penis nur mit einiger Gewalt und mit mehr weniger starker Dehnung der betreffenden Theile erfolgen kann, deren Spuren man in frischen Fällen nachzuweisen im Stande sein wird.

Bei geschlechtsreifen Mädchen ist die Weite der Vagina, ihrem physiologischen Zwecke entsprechend, normaler Weise eine solche, dass von ihr aus, sobald einmal der Introitus vaginae, insbesondere der Hymen, überwunden ist, kein weiteres Hinderniss dem Eindringen des erigirten Gliedes sich entgegenstellt, und es ist aus diesem Grunde, sowie aus der Elasticität des Vaginalschlauches begreiflich, dass eine einmalige oder nur wenige Male stattgefundene Immissio penis weder eine auffallende Aenderung in der Weite der Scheide, noch in dem Verhalten der Runzelnder Scheidenschleimhaut bewirken wird. Dagegen muss zugegeben werden, dass habituell ausgeübter Coitus eine bleibende und sich steigernde Ausweitung des Genitalschlauches, sowie eine Erschlaffung desselben, insbesondere der Constrictoren der Vagina, erzeugen und ein theilweises Verstreichen der Scheiden-Schleimhautrunzeln bewirken kann, und dass sich auch die ursprüngliche Turgescenz der Schleimhaut, sowie die zarte Beschaffenheit des epithelialen Ueberzuges derselben mehr weniger verliert, wie man namentlich bei Prostituirten beobachten kann.

Carunculae myrtiformes.

Am meisten wird selbstverständlich die ursprüngliche Beschaffenheit der Vagina durch stattgehabte Entbindungen verändert, wovon an einer anderen Stelle die Rede sein soll. Hier sei nur erwähnt, dass in der bei weitem überwiegendsten Zahl der Fälle erst bei der Entbindung eine vollständige Zerreissung des Hymen, respective der nach der Defloration zurückgebliebenen Reste, erfolgt, und dass, wie schonMende(l. c. pag. 443) aussprach und später wieder die Untersuchungen vonLazarewitschundBellienin Charkow[77]ergaben, erst aus diesen Einrissen die charakteristischen, dicken, auf breiter Basis aufsitzenden Carunculae myrtiformes sich entwickeln, während nach der Defloration, auch nach tieferer Laceration der Scheidenklappe, nur Lappen zurückbleiben, deren Form und Zahl von der Zahl und dem Sitze der betreffenden Einrisse bedingt wird.

Subjective Symptome.

Ausser den besprochenen objectiven Symptomen werden bei einschlägigen Untersuchungen allerdings auch die subjectiven in Betracht zu ziehen sein; doch ist es klar, dass gegenüber subjectiven Angaben die grösste Vorsicht zu beobachten und denselben nur dann ein gewisser Werth zuzuschreiben sein wird, wenn sie im Einklange stehen mit der allgemeinen Erfahrung und mit den speciellen objectiven Befunden. So werden Angaben über bei dem betreffenden Acte empfundenen Schmerz dann glaubwürdig erscheinen, wenn ein Missverhältniss zwischen den beiderseitigen Geschlechtstheilen bestand und Spuren stärkerer Zerrung, Einrisse u. dergl. gefunden wurden. Unter normalen Verhältnissen, d. h. bei geschlechtsreifen Mädchen, ist die Defloration, wie die Erfahrung lehrt, nur ausnahmsweise mit besonderen Schmerzen verbunden, was aus dem oben über das Verhalten des Hymen Gesagten sich wohl begreift. Dagegen lässt es sich nicht leugnen, dass, wenn grössere Gewalt zur Sprengung des Hymen erfordert worden ist, dabei selbst erhebliche Schmerzen sich einstellen können. Gleiche Erwägungen werden bei der Beurtheilung von Angaben über die bei dem angeblichen Attentat eingetretene Blutung platzgreifen müssen; ebenso bezüglich subjectiver Symptome, die, wie ziemlich häufig angegeben wird, noch in den nächsten Tagen bestanden haben sollen, z. B. erschwertes Gehen, Schmerz beim Koth- und Urinlassen u. dergl.

Nur ausnahmsweise kommen Fälle, in denen es sich um Constatirung eines stattgehabten Beischlafes handelt, so frühzeitig zur Untersuchung, dass noch von der Untersuchung des Scheiden-, beziehungsweise, des Uterusschleimes auf Spermatozoiden ein Resultat erwartet werden kann. Bei der grossen Beweiskraft eines solchen Befundes ist selbstverständlich in frischen Fällen eine solche Untersuchung niemals zu unterlassen, zu diesem Behufe der Scheidenschleim und unter Umständen selbst der Uterusschleim hervorzuholen und behufs nachträglicher, durch den betreffenden Gerichtsarzt selbst oder durch einen anderen Sachverständigen vorzunehmender mikroskopischer Untersuchung aufzubewahren, was am einfachsten in der Weise geschieht, dass man den betreffenden Schleim zwischen zwei Glasplatten (Objectträgern) einschliesst und entsprechend verpackt.

An der Leiche haben wir bereits wiederholt Gelegenheit gehabt, Spermatozoiden im Scheidenschleim nachzuweisen, und zwar zweimal bei Prostituirten, welche nach vollbrachtem Coitus von ihren Liebhabern, die Eine durch Erwürgen und gleichzeitige Stiche in die Brust, die Andere durch einen Revolverschuss in den Kopf ermordet worden sind. Im letzteren Falle fanden sich massenhaft Spermatozoiden, obgleich das Individuum mit einer profusen Blennorrhoe behaftet war[78], ebenso in einem Falle von Lustmord.

In derartigen frischen Fällen kann auch die mikroskopische Untersuchung des an den äusseren Genitalien, insbesondere an den Schamhaaren, eingetrockneten Schleimes ein positives Resultat ergeben, wiePfaff[79]einen solchen Fall beschreibt und abbildet.

Bei weitem häufiger kommen Flecke in der Wäsche angeblich genothzüchtigter Personen zur Untersuchung, bezüglich welcher der Verdacht besteht, dass sie vom Samen herrühren.Begreiflicherweise sind es vorzugsweise Hemden und an diesen meistens die unteren und inneren Theile desselben, an welchen derartige verdächtige Flecke sich ergeben.

Das äussere Aussehen solcher Flecke kann niemals genügen, um sie als Samenflecke zu bezeichnen. Denn das bei thatsächlichen Samenflecken zu findende Verhalten: landkartenartige Contouren, graue Farbe mit häufig dunklerer Nuance an den Rändern, eigenthümlicher Reflex bei auffallendem Lichte, wie gestärkte Beschaffenheit der betreffenden Stelle des Wäschestückes, sowie der bekannte, namentlich beim Reiben mit dem befeuchteten Fingern stärker hervortretende Geruch (nach Kastanienblüthe,Toulmouche) kann sich theils bei anderen Dingen, insbesondere bei von blennorrhoischem Secret und selbst von Harn herrührenden Flecken ergeben, theils ist dasselbe, wie z. B. der Geruch, von allzu subjectiver und Täuschungen unterliegender Natur, als dass demselben ein Beweiswerth zugeschrieben werden könnte.

Samenfäden.

Der Beweis, dass wirklich ein Samenfleck vorliegt, kann nur durch mikroskopische Untersuchung geführt werden, und zwar nur dann, wenn letztere das Vorhandensein von Spermatozoiden ergibt. Es findet sich zwar im Sperma ausser den Samenfäden eine grosse Menge anderer morphotischer Elemente: Epithelien aus den Samenwegen, lymphoide Zellen und Elementarkörnchen in grosser Zahl, auch colloide, aus den Samenblasen stammende Körper, aber blos die Samenfäden sind für das Sperma charakteristisch. Auch den vonBöttcher[80]beschriebenen, im eingetrockneten Samen zu findenden und einem Eiweisskörper angehörenden „Spermatinkrystallen“ kann eine diagnostische Bedeutung nicht zugeschrieben werden, da sich ähnliche und vielleicht gleiche krystallinische Bildungen auch in anderen eiweisshältigen Secreten finden, wobei übrigens bemerkt werden muss, dass solche Krystalle nicht verwechselt werden dürfen mit Tripelphosphat-Krystallen, die sich im eingetrockneten Sperma häufig in grossen Mengen nachweisen lassen.Fürbringer’s Untersuchungen zufolge (Virchow’s Jahrb. 1881, I, pag. 240) stammen die Spermakrystalle aus dem Prostatasecret und dieses ist auch der Träger des specifischen Samengeruches.

Fig. 35.Spermatozoiden aus einem älteren Samenfleck.

Fig. 35.

Spermatozoiden aus einem älteren Samenfleck.

Die Gestalt der Samenfäden muss als bekannt vorausgesetzt werden (Fig. 35). Ihre Länge beträgt 0·033 bis 0·050 Mm., wovondurchschnittlich 0·05 Mm. auf den birnförmigen Kopf und das Uebrige auf den linienförmigen Schwanz entfallen. Im frischen ejaculirten Samen finden sich dieselben bekanntlich in lebhafter Bewegung, welche, wenn der Same nicht eintrocknet und keine sonstigen Schädlichkeiten, wie Harn oder saure Flüssigkeiten, auch Wasser, eingewirkt haben, sich durch mehrere Stunden erhalten kann. In einem auf einer Glasplatte und unter Glasglocke aufbewahrten Spermatropfen haben wir in einem Falle noch nach 72 Stunden schwache Bewegungen der Spermatozoiden wahrnehmen können. Durch Eintrocknen, welches desto rascher erfolgt, in je dünnerer Schichte das Sperma aufgetragen war, erlischt die Beweglichkeit der Samenfäden. Im saueren Secret der Vagina hören die Bewegungen ebenfalls sehr bald auf, während der alkalische Schleim des Cervix und des Uterus den Spermatozoiden besonders günstige Lebensbedingungen bietet (Scanzoni,Kölliker,Küchenmeister), worauf bei der Untersuchung frischer Fälle wohl zu achten ist.

Vorgang bei der Untersuchung auf Spermatozoiden.

Im eingetrockneten Samen halten sich die Samenfäden, wenn keine Schädlichkeiten[81]einwirken, jahrelang und können demnach unter günstigen Bedingungen noch nach langer Zeit durch mikroskopische Untersuchung nachgewiesen werden. Um diesen Nachweis zu führen, muss der betreffende Fleck zunächst aufgeweicht werden. Ist die der Unterlage anhaftende Substanz in stärkerer Schichte aufgetragen, so dass sich feine Splitter oder Schüppchen ablösen lassen, was uns wiederholt vorgekommen ist, dann sind solche mit einer Nadel oder mit der Spitze des Scalpells abzuheben, was bei der Sprödigkeit der Substanz einige Vorsicht erfordert, sofort auf einen Objectträger zu bringen und mit einem Tropfen destillirten Wassers aufzuweichen, wobei man den Process durch Auseinanderzupfen des Splitters mit zwei Nadeln befördern kann. Das Aufweichen und Zerzupfen des Objectes ist so lange fortzusetzen, bis dasselbe entweder sich gelöst oder in möglichst fein vertheiltem Zustande sich befindet. Hierauf wird der Tropfen mit einem Deckgläschen bedeckt und unter dem Mikroskope durchmustert.

Dieses Verfahren ist immer einzuschlagen, wenn es möglich ist, Splitter oder Schüppchen von der eingetrockneten Substanz abzulösen, weil erstens in solchen dicken Schichten zahlreichere Samenfäden zu erwarten sind, und weil man die fragliche Substanz für sich allein und ohne störende Beimengungen zu untersuchen in der Lage ist.

Aufsuchung und Erkennung von Samenfäden.

In den meisten Fällen ist die Substanz in die Unterlage eingesogen, in der Art, dass eine makroskopische Trennung derselben nicht möglich erscheint. Es empfehlen sich dann folgendezwei Verfahren, von denen jedes zum Ziele führen kann. Man schneidet entweder ein kleines Stückchen des zu untersuchenden Fleckes aus, wozu man am besten die Stellen aussucht, die am meisten gesteift und von der Substanz gesättigt erscheinen, bringt dieses Stückchen auf ein Uhrschälchen, befeuchtet dasselbe mit ein paar Tropfen destillirten Wassers und lässt nun das letztere, am besten unter einer Glasglocke, so lange einwirken, bis das Wasser sich eingesogen und die dem Gewebe anhaftende Substanz macerirt hat, wobei man wieder durch Zerzupfen des Gewebes mit Nadeln nachhelfen kann. Je älter und dichter der Fleck, desto länger hat man das Aufweichen fortzusetzen, und es ist deshalb angezeigt, jedesmal, nachdem man das wie erwähnt behandelte Object auf ein Uhrglas gebracht, einige Stunden verstreichen zu lassen, bevor man die weiteren Untersuchungen vornimmt. Das entsprechend aufgeweichte Gewebe gibt beim Ausdrücken in der Regel eine molkige Flüssigkeit, welche ohne Weiteres unter das Mikroskop gebracht und nach Spermatozoiden durchsucht wird.

Das zweite Verfahren besteht darin, dass man aus dem betreffenden Flecke ein kleines Stückchen ausschneidet und einzelne aus letzterem ausgezogene Fäden unmittelbar oder nach vorhergeschickter Maceration auf die Objectträger bringt, unter Zusatz eines Tropfen Wassers mit Nadeln zerzupft und mikroskopisch untersucht wird.

Selbstverständlich kann man bei der Untersuchung eines und desselben verdächtigen Fleckes alle drei Methoden zur Anwendung bringen, und es empfiehlt sich insbesondere dann, es mit einer anderen Methode zu versuchen, wenn die eine oder die andere kein sicheres Resultat ergeben hat. Mag man die eine oder die andere Methode anwenden, stets ist darauf zu achten, dass die betreffende Substanz genügend lange aufgeweicht werde. Viele Untersuchungen, namentlich alter und fest eingetrockneter Spermaflecken, missglücken nur deshalb, weil man dem Macerationsprocess nicht die nöthige Zeit gönnt. Weiter ist nicht zu unterlassen, verschiedene Stellen einer und derselben verdächtigen Spur wiederholter Untersuchung zu unterziehen, denn Jeder, der mit derartigen Untersuchungen sich zu beschäftigen Gelegenheit hatte, weiss, dass, während in einzelnen Partien eines notorischen Samenfleckes massenhaft Spermatozoiden vorkommen, in anderen nur spärliche oder gar keine gefunden werden können. Ausserdem ist es bekannt, dass der Gehalt des Spermas an Spermatozoiden bei verschiedenen Menschen verschieden sein kann, und auch bei einem und demselben Individuum zu verschiedenen Zeiten wechselt.

Untersuchung von Spermaflecken.

Ferner ist es angezeigt, immer mit stärkeren Vergrösserungen zu untersuchen. Schwächere können bei der Kleinheit und linearen Beschaffenheit der Samenfäden, namentlich bei Ungeübten, leicht zu Täuschungen führen. Jedesmal ist das Auffinden vollständiger und morphologisch wohl charakterisirter Spermatozoiden anzustreben,denn nur wenn dieses gelingt, kann der betreffende Fleck als zweifellos von Samen herrührend erklärt werden, und es genügt begreiflicher Weise schon der Nachweis eines einzigen Samenfadens, um eine solche Erklärung abzugeben. Der Nachweis isolirter, den Köpfen oder Schwänzen der Spermatozoiden ähnlicher Elemente kann niemals eine sichere Diagnose ergeben, da in dieser Beziehung Irrungen allzu nahe liegen, und man kann sich häufig genug überzeugen, wie namentlich Anfänger geneigt sind, alle möglichen linienförmigen Gebilde, die meistens von den zerzupften Geweben herrühren, für Samenfäden oder mindestens für Schwänze von diesen zu halten.

Vollkommene Spermatozoiden mit anderen Dingen, z. B. den vonFränklundPfeiffersogenannten Trommelschlägelbacterien, zu verwechseln, ist wohl nur bei einem ganz Ungeübten möglich, und von einem solchen sollen derartige wichtige Untersuchungen überhaupt gar nicht übernommen werden.Statt des Wassers andere Flüssigkeiten bei der Untersuchung auf Samenfäden anzuwenden, ist im Allgemeinen nicht nothwendig. Am ehesten empfiehlt sich noch ein Zusatz von Glycerin, einestheils der Aufhellung wegen, anderseits, um das schnelle Eintrocknen des Präparates zu verhüten. Zur Aufhellung kann auch verdünnte Essigsäure benützt werden, sowie, wenn viele Epithelien beigemengt sind, zur Zerstörung dieser Kalilauge in Anwendung gezogen werden kann, gegen welche ebenso wie gegen Säuren sich die Samenfäden ungemein resistent erweisen.Roussin(Ann. d’hyg. publ. 1867) hat zur Erleichterung des Nachweises von Samenfäden die Anwendung einer Lösung von 1 Theil Jod und 4 Theilen Jodkalium auf 100 Theile Wasser empfohlen, die jedoch keine besonderen Vortheile bietet.Ungar(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI) verwendet zur Färbung der Spermatozoiden die vonKochfür den Nachweis von Mikrozymen eingeführten Trocken-, respective Deckglaspräparate. Er erhielt Doppelfärbungen durch Combination von Eosin- und Hämatoxylinfärbung durch Carminalaun und Eosin, sowie durch Vesuvin und Eosin, empfiehlt aber als besonders einfach die Färbung der Samenfäden durch eine mit 3–6 Tropfen Salzsäure versetzte Methylgrünlösung (0·15–0·3 auf 100·0 Aq. destill.), die uns ebenfalls gute Resultate gegeben hat.Pinkus[82]undLimanhaben darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn man ein mit Wasser bereitetes Präparat eintrocknen lässt, die Samenfäden in den eingetrockneten Netzen unter dem Deckgläschen auffallend vergrössert hervortreten. Wir können aus eigener Erfahrung dieses Verhalten bestätigen, das einestheils aus der grossen Resistenz der Samenfäden, anderseits aus der durch die zwischen Objectträger und Deckgläschen eingeschlossene Luftschichte veranlassten stärkeren Brechung sich erklärt. Da jedoch durch dieselben Ursachendas mikroskopische Bild gleichzeitig verzerrt wird, können wir im obigen Vorgange keine besondere Methode für den Nachweis von Samenfäden erblicken.

Vollkommene Spermatozoiden mit anderen Dingen, z. B. den vonFränklundPfeiffersogenannten Trommelschlägelbacterien, zu verwechseln, ist wohl nur bei einem ganz Ungeübten möglich, und von einem solchen sollen derartige wichtige Untersuchungen überhaupt gar nicht übernommen werden.

Statt des Wassers andere Flüssigkeiten bei der Untersuchung auf Samenfäden anzuwenden, ist im Allgemeinen nicht nothwendig. Am ehesten empfiehlt sich noch ein Zusatz von Glycerin, einestheils der Aufhellung wegen, anderseits, um das schnelle Eintrocknen des Präparates zu verhüten. Zur Aufhellung kann auch verdünnte Essigsäure benützt werden, sowie, wenn viele Epithelien beigemengt sind, zur Zerstörung dieser Kalilauge in Anwendung gezogen werden kann, gegen welche ebenso wie gegen Säuren sich die Samenfäden ungemein resistent erweisen.

Roussin(Ann. d’hyg. publ. 1867) hat zur Erleichterung des Nachweises von Samenfäden die Anwendung einer Lösung von 1 Theil Jod und 4 Theilen Jodkalium auf 100 Theile Wasser empfohlen, die jedoch keine besonderen Vortheile bietet.

Ungar(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI) verwendet zur Färbung der Spermatozoiden die vonKochfür den Nachweis von Mikrozymen eingeführten Trocken-, respective Deckglaspräparate. Er erhielt Doppelfärbungen durch Combination von Eosin- und Hämatoxylinfärbung durch Carminalaun und Eosin, sowie durch Vesuvin und Eosin, empfiehlt aber als besonders einfach die Färbung der Samenfäden durch eine mit 3–6 Tropfen Salzsäure versetzte Methylgrünlösung (0·15–0·3 auf 100·0 Aq. destill.), die uns ebenfalls gute Resultate gegeben hat.

Pinkus[82]undLimanhaben darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn man ein mit Wasser bereitetes Präparat eintrocknen lässt, die Samenfäden in den eingetrockneten Netzen unter dem Deckgläschen auffallend vergrössert hervortreten. Wir können aus eigener Erfahrung dieses Verhalten bestätigen, das einestheils aus der grossen Resistenz der Samenfäden, anderseits aus der durch die zwischen Objectträger und Deckgläschen eingeschlossene Luftschichte veranlassten stärkeren Brechung sich erklärt. Da jedoch durch dieselben Ursachendas mikroskopische Bild gleichzeitig verzerrt wird, können wir im obigen Vorgange keine besondere Methode für den Nachweis von Samenfäden erblicken.

Spermaflecke.

Wenn trotz sorgfältiger Untersuchung eines verdächtigen Fleckes der Nachweis von Samenfäden nicht gelungen ist, so geht daraus allerdings nicht mit absoluter Gewissheit hervor, dass der Fleck nicht von Sperma herrühren könne, da wir ja oben dargethan haben, dass der Same mitunter, namentlich nach überstandener gonorrhoischer Epididymitis, keine Spermatozoiden enthalte, wir sind jedoch mit Rücksicht auf die verhältnissmässige Seltenheit solcher Fälle berechtigt zu erklären, dass, da keine Spermatozoiden gefunden wurden, die allergrösste Wahrscheinlichkeit vorliege, dass der fragliche Fleck nicht von Sperma herrühre, noch mehr aber, wenn wir durch die mikroskopische Untersuchung nicht blos die vollkommene Abwesenheit von Samenfäden dargethan, sondern auch Formelemente gefunden haben, welche für eine anderweitige Provenienz des Fleckes sprechen, so durch Koth, Scheidenschleim u. dergl. Dagegen werden wir uns hüten, in einem Falle, wo vielleicht schon makroskopisch der betreffende Fleck Eigenschaften zeigt, die auf letzterwähnte Provenienz hinweisen, schon in Folge dieses Umstandes jede weitere Nachforschung nach Samenfäden aufzugeben, wir werden vielmehr nicht vergessen, dass ein und derselbe Fleck sowohl durch Sperma, als durch irgend eine andere Substanz, und zwar sowohl gleichzeitig, als in verschiedener Aufeinanderfolge, entstanden sein konnte. Dieses gilt speciell von Blutspuren, die einestheils durch Menstrualblut und Sperma erzeugt worden sein konnten, aber auch durch letzteres und das bei der Defloration aus den Hymeneinrissen geflossene Blut.

Im Allgemeinen ist die Untersuchung nach den genannten Richtungen ungleich leichter, wenn die verdächtigen Flecke auf reiner Wäsche sitzen, als wenn lange getragene, schmutzige und vielfach besudelte Hemden u. dergl. vorliegen. Dass aber gerade letzteres häufiger der Fall ist, ist begreiflich, da ungleich seltener Individuen aus besseren Ständen, als solche aus niederen und meistens niedersten, Objecte von Nothzuchtsattentaten werden, wie schonCasperganz richtig hervorgehoben hat.

Nicht selten sind die Fälle, in denen durch den gesetzwidrig ausgeübten Beischlaf eine virulente Infection des betreffenden weiblichen Individuums veranlasst wurde, und es bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung, welcher Werth einem solchen Nachweis für die Diagnose eines stattgefundenen Beischlafes zukommt.[83]

In den meisten Fällen sind es locale catarrhalische oder ulceröse Processe, welche den Verdacht erwecken, dass sie mit einer virulenten Infection in ursächlicher Beziehung stehen. Es handelt sich dann immer zunächst um die Frage, ob die betreffende Affection thatsächlich eine virulente sei oder ob sie nicht vielleicht anderweitig, insbesondere etwa nur durch die mechanische Irritation oder durch Verletzung, sich entwickelt habe. Die Beantwortung dieser Frage ist keineswegs eine leichte und es ist in dieser Richtung ganz besondere Vorsicht zu beobachten.

Virulente Blennorrhoe.

Dies gilt schon gegenüberblennorrhoischen Zuständen. Zunächst ist festzuhalten, dass catarrhalisch-entzündliche Processe, insbesondere bei Kindern, auch durch mechanische Reizung sowohl durch Coitusacte als mit den eigenen oder fremden Fingern entstehen können. Sie können auch zu Simulationszwecken künstlich hervorgebracht werden, wovonFournier(Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 647) zwei Beispiele anführt. In einem dieser Fälle hatte die Mutter eines Kindes die Affection durch wiederholtes Reiben mit einer alten Schuhbürste erzeugt und dann gegen einen vermögenden Mann die Anklage wegen Missbrauch des Kindes erhoben; im zweiten war sie durch Einstopfen schmutziger Fetzen erzeugt worden, um darauf die Nothzuchtsanklage gegen einen Arbeiter, welcher der Pflegerin des Kindes untreu geworden war, basiren zu können.

Es handelt sich in diesen Fällen in der Regel nur um Irritationserscheinungen an der Vulva, die bei gehöriger Behandlung, insbesondere schon bei einfacher Reinigung und Aussetzung der mechanischen Insulte, binnen wenigen Tagen zu heilen pflegen.

Differentialdiagnose der Blennorrhoe. Gonokokken.

Ungleich wichtiger ist die Thatsache, dass catarrhalische Zustände der wirklichen Genitalien auch aus anderen Ursachen vorkommen und eine mehr weniger grosse Aehnlichkeit mit dem gonorrhoischen Catarrh aufweisen können. Bekanntlich sind bei geschlechtsreifen Mädchen, noch mehr aber bei Frauen, die bereits geboren haben, Schleimflüsse häufig, die auf gewöhnliche chronisch-catarrhalischeErkrankungen der Uterusschleimhaut beruhen und mitunter mit constitutionellen Erkrankungen, wie Tuberculose, lymphatischer Constitution, Chlorose u. dgl., im ursächlichen Zusammenhange stehen. Aber auch bei Kindern finden sich solche chronische Affectionen nicht selten. Ausserdem kommen aber, und zwar mitunter epidemisch, acute Vulvovaginitiden vor, die, obgleich anderweitigen, wahrscheinlich ebenfalls infectiösen Ursprungs, doch nicht durch gonorrhoische Ansteckung veranlasst worden sind.[84]

Es bedarf mitunter einer sehr sorgfältigen Beobachtung und einer sehr genauen Erwägung aller Umstände des Falles, um eine solche Erkrankung von wirklicher Blennorrhoe zu unterscheiden, umsomehr, als weder die Dauer der Incubation, noch die Menge und Beschaffenheit des Secretes, noch die Intensität der Entzündungserscheinungen, die Mitbetheiligung der Urethra oder die Dauer des Processes sichere Unterscheidungsmerkmale liefern.

NachdemA. Neisserin seinen Gonokokken den specifischen Erreger der virulenten Blennorrhoe gefunden hatte, der gegenwärtig fast allgemein als solcher anerkannt wird, lag es nahe, denNachweis von Gonokokkenin verdächtigen Secreten auch für forensische Zwecke zu fordern und für die Unterscheidung der gonorrhoischen Affectionen von anderen heranzuziehen. In der That wurde durchLober(1887),Aubert(1888) undKratter(1890) der Nachweis von Gonokokken für forensische Zwecke empfohlen und in der That angewendet. Da jedoch von mehreren Autoren, wieBockhardt,Mannaberg,Lustgarten,Legrain,Oberländer,ZeisslundCombry, in der gesunden sowohl als kranken Urethra Diplokokkenarten gefunden wurden, die denNeisser’schen ähnelten, ja theilweise sogar in Form (die zweier mit ihren flachen aneinander gelegten Kaffeebohnen), in ihrem Vorkommen im Protoplasma der Eiterkörperchen und in ihrem tinctoriellen Verhalten (Entfärbung der durchGram’sche Lösung tingirten Kokken durch Alkohol) sich wie die echten Gonokokken verhalten haben sollen, so konnte man diesem Nachweis nicht jene Sicherheit vindiciren, die bei gerichtsärztlichen Gutachten gefordert wird.

Nachweis von Gonokokken.

Seitdem es jedochWertheim[85]gelungen ist, eine leichte, aber sichere Methode der Reinzüchtung (auf aus menschlichem Blutserum und Agar gemischtem Nährboden) aufzufinden, ist auch die Erkennung der gonorrhoischen Affection insofern eine sichere geworden, als, wenn die Reinzüchtung gelingt, über die specifische Natur des Leidens kein Zweifel bestehen kann. NachHaberda[86]gibt die Reinzüchtung selbst noch in jenen Fällen ein positives Resultat, wo die Untersuchung im Deckglaspräparate, aus welchem Grunde immer, besonders aber in chronischen Fällen oder überhaupt bei spärlichem Gonokokkengehalt des Secretes, selbst nach langem Suchen oft nur unsichere Resultate liefert.

Die mikroskopische Untersuchung auf Gonokokken ist namentlich bei acuten Fällen von Erfolg, doch hat sieNeisserunter 80 Fällen von chronischer Gonorrhoe 18mal gefunden, wo die Erkrankung länger als 1 Jahr und 20mal, wo sie über 2 Jahre bestand.

Den UntersuchungenHaberda’s zufolge lassen sich die Gonokokken auch in auf Leinwand und dergl. eingetrockneten Flecken noch nach mehreren Wochen mikroskopisch erkennen, doch sind in dünnen Flecken schon nach wenigen Tagen, in dicken schon nach einigen Wochen Kern und Zellleib der Eiterzellen so zerfallen, dass der differentialdiagnostisch wichtige Umstand, ob die Kokken im Protoplasma der Eiterkörperchen liegen, nicht mehr zu constatiren ist. Ist der Eiter vollständig eingetrocknet, so haben die Gonokokken ihre Vermehrungsfähigkeit verloren, so dass sie dann durch Cultur nicht mehr nachgewiesen werden können.

Initialsclerose.

Gleiche Vorsicht ist bei der Beurtheilungulceröser Processean den weiblichen Genitalien anzuwenden. Verhältnissmässig leicht ist der Initialeffect der Syphilis — der harte oderHunter’sche Schanker — als solcher zu erkennen, da die Induration seiner Basis, die geringe Eiterung, die zögernde Vernarbung, das meist schon in den ersten vier Wochen zu constatirende Auftreten indolenter Bubonen und die ebenfalls bald auftretenden Erscheinungen allgemein syphilitischer Erkrankung denselben charakterisiren. Bezüglich der Sclerose der Basis und Umgebung solcher Geschwüre ist jedoch zu bemerken, dass sie nicht immer in gleich typischer, sondern manchmal in wenig ausgeprägter Weise einzutreten pflegt, dass ferner mit eigentlicher Sclerose nicht die teigige, mehr ödematöse Beschaffenheit des Nachbargewebes des weichen Schankers, der catarrhalischen, sowie der traumatischen Geschwüre verwechselt werden darf, und dass auch letztere Geschwüre, wenn sie auf einer dichteren Unterlage, z. B. an der Uebergangsfalte des Präputiums des Penis oder der Clitoris, sitzen, eine solche Derbheit der Textur bedingen können, dass diese mit Sclerose verwechselt werden kann. So erwähntZeissl(l. c. II, 59), dass er wiederholt bei Säuglingen consultirt wurde, bei welchen nach vorgenommener ritueller Circumcision in dem zurückgebliebenen Theile der Vorhaut oder in der Glans selbst Induration zu bemerken war, und deshalb, sowie weil auch die benachbarten Drüsen hyperplastisch vergrössert und zuweilen sogar in Vereiterung begriffen sich fanden, der Beschneider beschuldigt wurde, die Kinder inficirt zu haben. Es wurde jedoch constatirt, dass an dem Beschneider keine Spur einer recenten oder alten Syphilis aufzufinden war, unddass auch bei den betreffenden Kindern, selbst nach längerer Beobachtung, keine consecutive Syphilis auftrat.[87]

Weicher Schanker. Eiternde Bubonen.

Die Unterscheidung des weichen Schankers von anderweitigen, insbesondere traumatischen Geschwüren hat mitunter grosse Schwierigkeiten. Der Sitz des Geschwüres bietet keine Anhaltspunkte für die differentielle Diagnose. Zwar kommen die meisten Schankergeschwüre an den Schamlefzen, am Scheideneingange und an der unteren Scheidencommissur vor (Zeissl), aber diese Stellen sind es auch, an welchen am häufigsten catarrhalische oder traumatische Erosionen und gröbere Läsionen, worunter auch Hymeneinrisse gehören, vorkommen. Der Grund und die Beschaffenheit der Ränder sind beim Schanker keineswegs so charakteristisch, wie gewöhnlich angenommen wird; denn die speckige Beschaffenheit des Grundes kann, da sie nur eine Necrose der obersten Schichten der Geschwürsfläche bedeutet, auch bei anderen, insbesondere unrein gehaltenen, vernachlässigten Geschwüren vorkommen; und was die Form des Geschwüres und die Beschaffenheit seiner Ränder betrifft, so ist sie sowohl beim Schanker, als beim traumatischen Geschwüre meist eine unregelmässige und vielfach bedingt durch den Sitz des Geschwüres. Es bleibt demnach nur der Verlauf des Processes, der für die Unterscheidung verwerthet werden kann, insoferne einestheils das rasche Weitergreifen des Ulcus den Schanker charakterisirt, während das aus Erosionen oder Verletzungen entstandene Geschwür sich mehr auf die Ursprungsstelle beschränkt, und als anderseits bei zweckmässiger Behandlung letztere Defecte viel rascher heilen als die virulente Affection.

Entzündliche Lymphdrüsenschwellung und Vereiterung kann sowohl in Folge eines weichen Schankers als in Folge eines traumatischen Geschwüres auftreten, doch ungleich häufiger im ersteren als im letzteren Falle, namentlich suppurative Bubonen, an welchen nach den AngabenZeissl’s (l. c. I, 223) von 100 mit Schanker behafteten Individuen durchschnittlich 40 zu erkranken pflegen, wobei jedoch allerdings beachtet zu werden verdient, dass bei Weibern die Bubonen seltener auftreten als bei Männern.

Da der weiche Schanker bekanntlich auf dasselbe Individuum überimpfbar ist, so wird man nicht unterlassen, von diesem diagnostisch sehr wichtigen Hilfsmittel Gebrauch zu machen, umsomehr, als, wenn unter gewissen Cautelen vorgegangen wird, eine Gefahr für das Individuum aus einer solchen Inoculation sich nicht ergibt. Es wird jedoch zu beachten sein, dass mitunter auch gewöhnliche eiterige Secrete, wenn sie eingeimpft werden, Geschwüre erzeugen können, allerdings niemals mit jener Constanz und jenem charakteristischen Verlauf wie das Secret des virulenten Geschwüres.

Differentialdiagnose.

Von anderen Processen, die mit Schankergeschwüren verwechselt werden können, sind die herpetische Eruption und brandige Processe nicht virulenter Art zu erwähnen.

Die Herpeseruption, gewöhnlich H. praeputialis genannt, obwohl sie an den allgemeinen Decken der weiblichen Genitalien ebenfalls vorkommt und sich daselbst ebenso wie beim Manne in Folge der Irritation beim Coitus entwickeln kann, ist durch die grosse Zahl der meist stecknadelkopfgrossen und zu Gruppen gestellten Bläschen gekennzeichnet, welche, ohne weiter zu greifen, vertrocknen und unter der Kruste heilen.

Gangränöse Processe der äusseren weiblichen Genitalien sind bei Kindern wiederholt beobachtet worden. Es gehört hierher das Noma, sowie die Diphtherie, welche namentlich in Begleitung von Scharlach und Typhus auftreten kann, und es wäre denkbar, dass solche Processe für phagedänische Schankergeschwüre oder für durch mechanische Insulte erzeugte Destructionen gehalten werden könnten.Taylor[88]berichtet von einem vierjährigen Mädchen, welches mit Gangrän der äusseren Genitalien und grossem Schwächezustande in das Spital von Manchester aufgenommen worden war. Dasselbe hatte mit einem 14jährigen Knaben in einem Bette geschlafen, und da erhob sich der Verdacht, dass Letzterer mit dem Kinde unzüchtige Acte getrieben habe. Die Gangrän gewann an Ausbreitung und das Kind starb. Der Knabe kam wegen Nothzucht vor die Assisen und wurde nur deshalb freigesprochen, weil sich herausstellte, dass zu jener Zeit ähnliche destructive Processe auch bei anderen Mädchen der Nachbarschaft beobachtet worden waren, und dass in einem dieser Fälle zweifellos der Process im Verlaufe einer typhösen Erkrankung aufgetreten war.

Unters. d. Beschuldigten.

Selbstverständlich ist in jedem Falle, in welchem sich thatsächlich eine virulente Infection bei einer angeblich geschlechtlich missbrauchten Person ergibt oder auch nur der Verdacht einer solchen besteht, auch der Angeschuldigte zu untersuchen, um zu constatiren einestheils, ob derselbe ebenfalls an einer virulenten Affection leidet oder gelitten hat, anderseits, ob das betreffende Leiden in seiner Natur der Affection entspricht, welche bei dem weiblichen Individuum gefunden wurde, sowie ob der Entwicklungsgrad der Affection bei beiden Individuen in der That die Annahme gestattet, dass zu einer bestimmten Zeit durch einen Coitus das Virus durch den Mann auf die betreffenden weiblichen Genitalien übertragen worden ist.

Virulente Processe.

Besteht bei dem Manne ein frisches virulentes Leiden, dann wird dessen Nachweis keine Schwierigkeit bieten. Dagegen kann ein Nachtripper sich der ersten Beobachtung entziehen, weshalb es angezeigt sein wird, wiederholt und insbesondere möglichstlange Zeit nach einer stattgehabten Harnentleerung zu untersuchen. Auch Geschwürsnarben, besonders solche von geringer Ausdehnung und wenn sie an faltigen Stellen sitzen, sind mitunter nicht so leicht zu entdecken, ebenso nachHunter’schen Geschwüren zurückgebliebene Narben. Da beim Manne vorzugsweise das Frenulum und das Präputium den Sitz der Schankergeschwüre bildet, so sind insbesondere diese einer genauen Untersuchung zu unterziehen, ausserdem jedesmal die Leistengegenden bezüglich des Verhaltens der Lymphdrüsen, ferner bei Verdacht auf Syphilis die Haut, die Umgebung des Afters, der Rachen, sowie überhaupt alle Stellen, an welchen consecutive syphilitische Processe aufzutreten pflegen.

Verlauf.

Der Beweis, dass in der That zu einer bestimmten Zeit, beziehungsweise durch den in Frage stehenden geschlechtlichen Missbrauch, die bei der Untersuchung des weiblichen Individuums constatirte specifische Infection erfolgte, wird zunächst Erhebungen in der Richtung erfordern, ob der Entwicklungsgrad des virulenten Processes übereinstimmt mit der Zeitdauer, welche von dem angeblichen Coitus bis zum Momente der ärztlichen Untersuchung verflossen ist. In dieser Beziehung wird der durchschnittliche Verlauf venerischer und syphilitischer Erkrankungen im Auge zu behalten sein, wie er sich der Erfahrung zufolge in der Regel ergibt, ebenso sind aber auch alle Momente zu berücksichtigen, welche diesen Verlauf zu beschleunigen oder zu verzögern vermögen.

Beim Tripper pflegt sich nachZeisslgewöhnlich schon 24 Stunden nach geschehener Infection ein lästiges Prickeln und Jucken in den Genitalien einzustellen, die betreffende Schleimhaut beginnt zu schwellen und sich zu röthen und meist schon am 4. bis 6. Tage, in seltenen Fällen erst am 12. bis 16. Tage, verändert sich das anfangs seröse oder mucös-seröse Secret zu einem dicken eitrigen, welche anfangs profuse, später abnehmende Secretion 14 Tage bis 3 Wochen andauert, dann in eine schleimige sich umwandelt, die bei zweckmässiger Behandlung binnen wenigen Tagen verschwinden, im gegentheiligen Falle aber in einen chronisch-catarrhalischen Zustand übergehen kann, der wochen- und monatelang nachweisbar ist. Hierbei kommt zu bemerken, dass, wieZeissl(l. c. I, 117) hervorhebt, der purulente Vaginaltripper, der schon bis auf ein Minimum geschwunden war, durch den Eintritt der Menstruation gleichsam wieder angefacht werden kann.

Bezüglich des weichen Schankers haben Impfversuche gelehrt, dass schon am 6. Tage nach geschehener Infection ein Schankergeschwür entwickelt sein kann, welches bei günstigen Verhältnissen durchschnittlich 4 bis 5 Wochen um sich greift, um dann mit Granulationen sich zu bedecken und binnen beiläufig 14 Tagen zu vernarben (Zeissl, l. c. I, 190). Unreines Verhalten kann sowohl die Dauer des Destructionsprocesses verlängern, als die Vernarbung verhindern. Gleiches findet bei phagedänischen Geschwüren statt.

Die Entwicklung der typischen Sclerose erfordert mehrere Wochen (nachGrünfelddurchschnittlich 21 Tage) und hält dannungleich länger an als der weiche Schanker.Zeissl(l. c. 57) sah noch keine Induration vor Ablauf von 90 Tagen vollkommen schwinden, wenn auch der Kranke gleich beim Beginne der Sclerose mercuriell behandelt wurde. Sehr häufig erhielt sie sich 8 bis 9 Monate und darüber. Die indolenten Bubonen pflegen sich schon in der vierten Woche nach stattgehabter Infection zu zeigen und bleiben trotz antisyphilitischer Behandlung 3 bis 4 Monate stationär (l. c. 64). Die Eruption allgemeiner consecutiver Erscheinungen scheint nie vor der achten Woche nach stattgehabter Infection aufzutreten und pflegt dann in der Regel zuerst auf der Haut, dann auf einzelnen Schleimhäuten (Nasenhöhle, Rachen) und viel später erst in anderen Organen zu erfolgen (l. c. 81).

Auch bezüglich des Mannes wird von denselben Erfahrungssätzen ausgegangen werden müssen bei der Beurtheilung der Frage, ob bei ihm ein bestimmtes virulentes Leiden zu jener Zeit, als angeblich der geschlechtliche Act ausgeübt wurde, bereits bestand oder noch bestand. In dieser Beziehung ist auch zu bemerken, dass der Tripper des Mannes, wieZeissl(l. c. I, 13) ausführt, bereits in den allerersten Stadien seines Bestehens, noch bevor eine eitrige Secretion auftritt, bereits inficiren kann, und dass anderseits selbst jene Formen des Nachtrippers, in welchen nur noch Spuren eines Ausflusses nachweisbar sind, Infectionen, insbesondere an den sehr empfänglichen Genitalien von Kindern, bedingen können.

Von den Umständen, unter welchen die Ausübung des Beischlafes gesetzwidrig erscheint, bedürfen blos die im §. 125 und §. 127 des österr. St. G. B., beziehungsweise der §§. 187, 188 und 189 des österr. St. G. Entwurfes und des §. 176, lit. 2 und 3, sowie des §. 177 des deutschen St. G. einer besonderen Besprechung.

Aus diesen Bestimmungen geht hervor, dass der Beischlaf als gesetzwidrig bestraft, beziehungsweise als Nothzucht behandelt wird, wenn er 1. durch gefährliche Bedrohung oder 2. durch wirklich ausgeübte Gewalt erzwungen, oder 3. an einer zu diesem Zwecke bewusst- oder wehrlos gemachten, oder 4. an einer anderweitig im Zustande der Wehr- oder Willenlosigkeit sich befindenden Person, oder endlich 5. mit einem Kinde unter 14. Jahren ausgeübt worden ist.

Bedrohung.

Ad 1.Die gefährliche Bedrohungoder, wie sich der St. G. Entwurf und das deutsche St. G. ausdrücken, die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben ist kein Umstand, welcher der ärztlichen Beurtheilung unterliegt, es ist vielmehr klar, dass sich die Erhebung eines solchen Umstandes der gerichtsärztlichen Competenz vollkommen entzieht.

Durch Bedrohung oder Gewalt erzwungener Beischlaf.

Maschka(Handb. III, 155) bemerkt mit Recht, dass die gefährliche Drohung nicht ausschliesslich das eigene Leben der Bedrohten,sondern auch jenes anderer ihr nahestehender Personen betreffen, eventuell auch in Androhung der Enthüllung wichtiger, die Ehre der Bedrohten oder ihrer Angehörigen betreffender Geheimnisse bestehen könne und bringt einen Fall, wo eine junge Frau, die sich lange gegen die Ueberwältigung gewehrt hatte, schliesslich den Coitus zuliess, als der Attentäter ihr Kind ergriff und demselben den Schädel an der Wand zu zerschmettern drohte, wenn sie ihm nicht zu Willen wäre. In diesem Falle hatteMaschkadie Frage zu beantworten, ob letztere Drohung geeignet war, die Frau willenlos und widerstandsunfähig zu machen, was er mit Rücksicht auf kleine Verletzungen, welche die Angabe des vorhergegangenen Kampfes bestätigten, und mit Rücksicht auf die Umstände des Falles, speciell der Natur der Drohung, bejahte. Wir sind in dieser Beziehung der Ansicht, dass, strenge genommen, nur die Constatirung der auf einen Kampf schliessen lassenden Befunde in das Gebiet des Gerichtsarztes gehörte, aber zur Beurtheilung des psychischen Einflusses der betreffenden Drohung auf die Willensbestimmung der Mutter ein ärztliches Gutachten gewiss nicht nothwendig war.

Maschka(Handb. III, 155) bemerkt mit Recht, dass die gefährliche Drohung nicht ausschliesslich das eigene Leben der Bedrohten,sondern auch jenes anderer ihr nahestehender Personen betreffen, eventuell auch in Androhung der Enthüllung wichtiger, die Ehre der Bedrohten oder ihrer Angehörigen betreffender Geheimnisse bestehen könne und bringt einen Fall, wo eine junge Frau, die sich lange gegen die Ueberwältigung gewehrt hatte, schliesslich den Coitus zuliess, als der Attentäter ihr Kind ergriff und demselben den Schädel an der Wand zu zerschmettern drohte, wenn sie ihm nicht zu Willen wäre. In diesem Falle hatteMaschkadie Frage zu beantworten, ob letztere Drohung geeignet war, die Frau willenlos und widerstandsunfähig zu machen, was er mit Rücksicht auf kleine Verletzungen, welche die Angabe des vorhergegangenen Kampfes bestätigten, und mit Rücksicht auf die Umstände des Falles, speciell der Natur der Drohung, bejahte. Wir sind in dieser Beziehung der Ansicht, dass, strenge genommen, nur die Constatirung der auf einen Kampf schliessen lassenden Befunde in das Gebiet des Gerichtsarztes gehörte, aber zur Beurtheilung des psychischen Einflusses der betreffenden Drohung auf die Willensbestimmung der Mutter ein ärztliches Gutachten gewiss nicht nothwendig war.

Ad 2. Handelt es sich um einen angeblich durchGewalterzwungenen Beischlaf, so wird zu erwägen sein, ob es sich im vorliegenden Falle um die Anwendung grober Gewaltacte, z. B. Niederschlagen, schwere Verletzungen, Würgen u. dergl., handelt oder um Ueberwältigung im engeren Sinne.

Im ersteren Falle unterliegt die Beurtheilung keiner Schwierigkeit und wird insbesondere der Nachweis der betreffenden Verletzungen den Ausschlag geben. Was aber die Frage betrifft, ob eine erwachsene, ihrer Sinne mächtige und zum Widerstand fähige Person von einem einzelnen Manne durch einfache Ueberwältigung zur Duldung des Beischlafes gezwungen werden könne, so wurde diese von älteren Gerichtsärzten, so schon vonPaulus Zacchias[89],Metzger[90]und selbst von ärztlichen Corporationen[91]mit mehr weniger Entschiedenheit verneint, indem sie darauf hinwiesen, dass, wenn auch eine Ueberwältigung erfolgt sei, die Einbringung des Penis unschwer durch Bewegungen des Körpers, insbesondere des Beckens, verhütet werden könne. Wenn auch im Allgemeinen diesen Anschauungen eine Berechtigung nicht abgesprochen werden kann, so wäre es doch entschieden irrig, wenn man ihnen eine ausnahmslose Geltung zuschreiben wollte. Es kommt in solchen Fällen zunächst der Kräftezustand der dabei Betheiligten in Betracht. Während z. B. von einer Ueberwältigung nicht wird die Rede sein können, wenn das Weib robust, der angebliche Attentäter aber schwächlich befunden wird, wird wohl nicht zu leugnen sein, dass ein starker Mann ein zart gebautes, keiner ausgiebigen Kraftentwicklung fähiges, vielleicht dazu timides Mädchen unschwerwird überwältigen, beziehungsweise zur Duldung des Coitus wird zwingen können. Aber auch bei nicht schwächlichen weiblichen Individuen ist zu erwägen, dass selbst energisch geleisteter Widerstand endlich erlahmt, und dass ausser der Gewalt auch die durch sie erzeugten Schmerzen, sowie der Einfluss des psychischen Affectes, namentlich des Schreckens und der Angst, dass Schlimmeres geschehen könnte, in Betracht zu ziehen sind, welche nach vergeblichem Ringen schliesslich die Person theils bewegen, nachzugeben, theils überhaupt eine weitere Widerstandsleistung unmöglich machen.


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