Chapter 31

Carcinom durch Trauma.

Dass Traumen, insbesondere Stösse u. dergl.,Carcinomeveranlassen können, ist eine bei den Laien sehr verbreitete Anschauung. Wissenschaftlich muss die Möglichkeit im Allgemeinen zugegeben werden, doch dürfte es in concreten Fällen nur beim Zusammentreffen besonderer Verhältnisse gestattet sein, sich über einen derartigen causalen Zusammenhang positiv auszusprechen. In neuerer Zeit hatCremer(Würzburger Diss. 1885) über ein Nierencarcinom berichtet, welches seit dem Auffallen eines schweren Balkens auf den Rücken sich entwickelt hatte und 10 Monate nach dem Trauma zum Tode führte. Aus der Literatur citirtCremer15 verwandte Fälle. Auch ist es möglich, dass bei bereits bestehendem Krebs ein Trauma die Gelegenheitsursache zur Verschleppung von Krebskeimen (Krebsmetastasen) geben kann. Eine solche Möglichkeit bestand vielleicht bei einem von uns secirten Maurer, der 6 Wochen nach einem Sturz vom Gerüste unter paraplegischen Erscheinungen und Decubitus gestorben war und bei dem sich ein ulcerirendes Carcinom des Oesophagus und eine bohnengrosse Krebsmetastase im Conus des Rückenmarkes ergab.

Dass Traumen, insbesondere Stösse u. dergl.,Carcinomeveranlassen können, ist eine bei den Laien sehr verbreitete Anschauung. Wissenschaftlich muss die Möglichkeit im Allgemeinen zugegeben werden, doch dürfte es in concreten Fällen nur beim Zusammentreffen besonderer Verhältnisse gestattet sein, sich über einen derartigen causalen Zusammenhang positiv auszusprechen. In neuerer Zeit hatCremer(Würzburger Diss. 1885) über ein Nierencarcinom berichtet, welches seit dem Auffallen eines schweren Balkens auf den Rücken sich entwickelt hatte und 10 Monate nach dem Trauma zum Tode führte. Aus der Literatur citirtCremer15 verwandte Fälle. Auch ist es möglich, dass bei bereits bestehendem Krebs ein Trauma die Gelegenheitsursache zur Verschleppung von Krebskeimen (Krebsmetastasen) geben kann. Eine solche Möglichkeit bestand vielleicht bei einem von uns secirten Maurer, der 6 Wochen nach einem Sturz vom Gerüste unter paraplegischen Erscheinungen und Decubitus gestorben war und bei dem sich ein ulcerirendes Carcinom des Oesophagus und eine bohnengrosse Krebsmetastase im Conus des Rückenmarkes ergab.

Concurrirende Todesursachen.

Wurden ausser der als tödtlich erkannten Verletzung noch eine andere oder mehrere andere gefunden, so wird es nothwendig, auch die Möglichkeit auszuschliessen, dass die zweite oder die anderen Verletzungen den Tod herbeigeführt hätten, und die gleiche Nothwendigkeit ergibt sich, wenn der Sectionsbefund oder die besonderen Umstände des Falles noch auf andere, als im engeren Sinne traumatische Gewaltthätigkeiten denken lassen, die den Verstorbenen getroffen und für sich den Tod desselben herbeigeführt haben konnten.

Die Ausschliessung der letzterwähnten Todesarten erfordert die sorgfältige Erwägung der Symptome, die diese zu erzeugen pflegen, und da wir dieselben speciell behandeln werden, so müssen wir in dieser Beziehung auf die betreffenden Capitel verweisen, in welchen auch auf die Möglichkeit des gleichzeitigen Vorkommens von Verletzungen Rücksicht genommen werden wird. Hier sei nur bemerkt, dass das Zusammentreffen solcherconcurrirender Todesursachen, wieSkrzeczka[268]diese Eventualität richtigbenennt, nicht blos beim Selbstmord, obzwar bei diesem am häufigsten, sondern auch bei durch Andere veranlasster Tödtung vorkommen kann.

Zusammentreffen mehrerer Verletzungen.

Wurden an einer Leiche mehrere Verletzungen gefunden, so kann sich zunächst der Fall ergeben, dass keine der gefundenen Verletzungen einzeln für sich im Stande war, den Tod herbeizuführen, dass aber alle Verletzungen zusammengenommen diesen bewirkt haben. Auf diese Möglichkeit bezieht sich der §. 143 des österr. St. G., ebenso der §. 236 des österr. St.-G.-Entwurfes und der §. 227 des deutschen St. G. Wir haben bereits oben auf solche Fälle aufmerksam gemacht und erwähnt, dass der Tod dann in der Regel durch Shok oder durch Summirung des Blutverlustes erfolgt.

Es kann ferner geschehen, dass neben einer offenbar letal gewordenen Verletzung eine oder mehrere andere leichte oder schwere, aber keine für sich oder im Zusammenwirken mit anderen lebensgefährliche Verletzungen gefunden werden. Auch solche Fälle bieten selten besondere Schwierigkeiten.

Hier haben wir aber vorzugsweise den Fall im Auge, dass an einem und demselben Individuum zwei oder mehrere Verletzungen sich finden, von denen jede für sich allein im Stande gewesen sein konnte, den Tod zu bewirken. Dies wäre eine „Concurrenz von Todesursachen“ im strengsten Sinne des Wortes und sie hätte insbesondere dann eine wichtige Bedeutung, wenn die betreffenden Verletzungen nicht alle voneinemThäter, sondern jede von einem anderen zugefügt worden wäre.

In solchen Fällen handelt es sich in der Regel um die Beantwortung von drei Fragen:

Concurrenz „tödtlicher“ Verletzungen.

Ad 1. Die Schwierigkeit bei der Beantwortung dieser Frage liegt darin, dass wir nicht, wie bei einer einzigen Verletzung, zu erklären haben, ob dieselbe im vorliegenden Falle den Tod thatsächlich bewirkt habe, sondern ob von zwei oder mehreren vorgefundenen Verletzungen jede einzelne den Tod bewirkenkonnte, beziehungsweisemusste, wodurch dem Gerichtsarzt nicht mehr, wie im erstgenannten Falle, blos die Aufgabe zufällt,den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung, zwischen Verletzung und Tod zu constatiren, sondern wodurch derselbe gezwungen wird, das Gebiet der Prognose zu betreten, dessen Unsicherheit sich nirgends mehr fühlbar macht, als in der gerichtsärztlichen Praxis.

Der §. 143 des österr. St. G. bestimmt, dass, wenn bei einer zwischen mehreren Personen entstandenen Schlägerei Jemand getödtet wurde, Jeder, der ihmeine(nichtdie) tödtliche Verletzung zugefügt hatte, des Todtschlages schuldig sei. Aus dieser Fassung ergibt sich, dass das Gesetz unter einer „tödtlichen Verletzung“ nicht blos, wie wir dies bisher festgehalten haben, eine solche versteht, die den Tod wirklich zur Folge hatte, sondern auch eine solche, die ihn eventuell zur Folge gehabt hätte, und im gleichen Sinne äussert sich auchHerbst(l. c. 308) bei der Commentirung des §. 143, „dass unter tödtlicher Verletzung nur eine solche verstanden werden kann, welche für sich allein, nämlich unabhängig von den übrigen Verletzungen und Misshandlungen, den Tod herbeizuführen geeignet war“, indem er noch hinzufügt, dass, „wenn eine Verletzung diese Beschaffenheit hatte, es weiter nicht darauf ankommt, ob der Tod wirklich aus ihr oder aus einer von einem anderen Thäter zugefügten, gleichfalls tödtlichen Verletzung hervorging“. Wie unklar eine derartige Auffassung des Begriffes „tödtliche Verletzung“ ist, geht daraus hervor, dass einestheils bekanntlich häufig genug Verletzungen letal enden können, die anfangs die günstigste Prognose boten, anderseits aber selbst die lebensgefährlichsten Traumen heilen können, und dass es eigentlich nur wenige Verletzungen gibt, die als absolut letal bezeichnet werden müssen, woraus wieder folgt, dass die Gefahr gegeben ist, dass eine Verletzung für eine tödtliche im Sinne des genannten Paragraphes erklärt wird, die möglicher Weise, wenn das Individuum nicht durch eine andere Verletzung getödtet worden wäre, nicht mit dem Tode geendet hätte, sonach keine tödtliche gewesen wäre. So richtig aber dieser Einwurf ist, so werden wir doch in solchen Fällen mehr die Bedürfnisse der Strafrechtspflege, als die strengen Forderungen der Wissenschaft berücksichtigen und, wenn an der Leiche eine Concurrenz von Verletzungen sich ergibt, erklären, welche von diesen erfahrungsgemäss in der Regel den Tod herbeizuführen pflegt und daher auch im vorliegenden Falle geeignet war, für sich allein den Tod zu bewirken, und indiesemSinne die Verletzung als eine tödtliche bezeichnen.

Ad 2. Die Frage, in welcher Aufeinanderfolge zwei oder mehrere tödtliche Verletzungen zugefügt wurden, erfordert zunächst die Erwägung des Grades der vitalen Reactionserscheinungen, welche die einzelnen Läsionen darbieten, da anzunehmen ist, dass im Allgemeinen Verletzungen, die den intacten Organismus getroffen hatten, verhältnissmässig in- und extensivere solche Erscheinungen zeigen werden, als später zugefügte. Dies trifft jedoch nur zu unter sonst gleichen Verhältnissen, denn da, wie wir obenerwähnt haben, die vitalen Reactionserscheinungen frischer Wunden vorzugsweise durch die Blutung aus der Wunde und in ihre Nachbarschaft veranlasst werden, so kann es ganz wohl geschehen, dass eine entschieden später zugefügte Verletzung ungleich stärkere Reactionssymptome zeigt, als eine früher beigebrachte, wenn diese blutgefässarmes, jene aber blutreiches Gewebe oder gar grössere Gefässe getroffen hatte. Am deutlichsten wird die Differenz in den Reactionssymptomen sich kundgeben, wenn eine zweite Verletzung in der Agone versetzt wurde, die durch eine andere veranlasst worden war, während Verletzungen, die nur in einem durch eine vorangegangene gesetzten Zustande von Bewusstlosigkeit oder Betäubung zugefügt wurden, nicht blos intensive, sondern noch intensivere Reactionserscheinungen bieten können als letztere, wie aus dem unten anzugebenden Fall erhellt.

In manchen Fällen sind es andere Momente, die es gestatten, die Aufeinanderfolge zweier oder mehrerer Verletzungen zu bestimmen. So bei Selbstmördern der Umstand, ob der betreffende, nachdem er sich eine bestimmte Verletzung beigebracht hatte, noch im Stande war, so viel Kraft zu entwickeln, um sich eine zweite ebenfalls lebensgefährliche zu versetzen, da es keinem Zweifel unterliegen kann, dass jene Verletzung die letzte war, welche bei einem Selbstmörder augenblicklichen Tod oder wenigstens sofortige Unfähigkeit zu weiteren Handlungen bewirken musste.

Welche der Verletzungen war die zunächst tödtliche?

Ad 3. Um zu unterscheiden, welche von den gefundenen Verletzungen zunächst den Tod bewirkte, kommt zuerst zu erwägen, welche derselben schneller den Tod herbeizuführen geeignet war als die andere. Die allgemeine Erfahrung muss uns in dieser Beziehung leiten und es wird sowohl die unmittelbare Lebenswichtigkeit des getroffenen Organes oder Organtheiles als die In- und Extensität der Verletzung dieses Organes und die sogenannte „nächste“ Todesursache, wie wir sie oben ausführlich besprochen haben, in Betracht kommen.

Ist letztere, z. B. Verblutung, klar ausgesprochen und lässt sie sich nur auf eine bestimmte Verletzung zurückführen, dann ist die Beantwortung obiger Frage verhältnissmässig leicht.

Waren mehrere Verletzungen da, von denen jede geeignet war, Verblutung zu bewirken, dann kann man allerdings häufig sagen, aus welcher Wunde das Blut rascher und in grösseren Mengen ausströmen musste, welche daher bei verschiedenen Menschen, aber unter sonst gleichen Verhältnissen, früher den Tod herbeigeführt haben würde. Bei einem und demselben Individuum aber lassen sich in der Regel zwei oder mehr durch profuse Blutung sofort lebensgefährliche Verletzungen gar nicht von einander trennen, da eine die andere beeinflusst, die Verblutung schliesslich durch den gleichzeitigen Blutverlust aus allen Wunden und eben deshalb früher erfolgt, als sie sonst nur aus einer erfolgt wäre. Dagegen sind wir berechtigt, z. B. von zwei Wunden, von denen die eine verhältnissmässig langsam, die andere äusserst schnell Verblutungbewirken konnte, die letztere für die zunächst tödtliche zu erklären, wenn wir nachzuweisen im Stande sind, dass letztere entweder früher als die erstere oder gleichzeitig mit dieser oder unmittelbar darnach gesetzt wurde, während wir dieselbe desto weniger als solche werden begutachten können, je weiter bereits zur Zeit ihrer Zufügung die durch die erste Wunde gesetzten Verblutungserscheinungen gediehen waren.

Bezüglich anderer Verletzungen wollen wir nur erwähnen, dass gerade bei den wichtigsten und am häufigsten vorkommenden, nämlich bei den Kopfverletzungen, die Beantwortung der Frage, ob und wann nach einer bestimmten Verletzung der Tod eingetreten wäre, die grösste Schwierigkeit bietet. Wir werden an einer anderen Stelle hören, wie trügerisch sich die Prognose der Kopf- (Gehirn-) Verletzungen gestalten kann, wie einestheils Verletzungen, die anfangs keine oder nur unbedeutende und vorübergehende Symptome erzeugten, nachträglich einen letalen Ausgang nehmen können und dass andererseits gar nicht selten Hirnverletzungen heilen, die in der überwiegenden Mehrzahl ähnlicher Fälle den Tod nach sich zu ziehen pflegen. Da wir sonach häufig gar nicht mit absoluter Bestimmtheit sagen können, ob eine bestimmte Kopfverletzung wirklich und nothwendig den Tod nach sich gezogen hätte, so sind wir noch weniger in der Lage, zu erklären, binnen welcher Zeit der Tod erfolgt wäre. Es wird also wieder nichts Anderes erübrigen, als eine Wahrscheinlichkeitsdiagnose zu stellen und zu diesem Behufe die Ausdehnung und Art der Verletzung und die Beschaffenheit, respective die Lebenswichtigkeit der getroffenen Hirntheile zu erwägen. In ersterer Beziehung wissen wir, dass ausgebreitete Hirnläsionen viel rascher zum Tode führen, als umschriebene Verletzungen, sowie dass ausser der unmittelbaren Zusammenhangstrennung eines Hirntheiles auch der durch gleichzeitige Gefässtrennung erfolgende Blutaustritt, insbesondere aber bei vielen Verletzungen die mit der Zufügung der eigentlichen Verletzung verbundene Hirnerschütterung einen wesentlichen Einfluss auf den Verlauf einer Kopfverletzung nehmen, was umsomehr zu beachten ist, als die Commotio cerebri keine anatomischen Veränderungen erzeugt und nur aus der Beschaffenheit der sonstigen Verletzung und den übrigen Umständen des Falles erkannt werden kann. In der zweiten Beziehung ist es wieder bekannt, dass die centralen Hirntheile im Allgemeinen eine viel grössere Wichtigkeit für das animale Leben besitzen, als die peripheren und dass daher die Verletzung ersterer ungleich lebensgefährlicher ist, also auch schneller zum Tode führt, als jene anderer Hirntheile. Am schnellsten tödten bekanntlich Verletzungen der Brücke und des verlängerten Marks. Doch haben wir einen Mann obducirt, der einen Messerstich hinter das rechte Ohr erhalten hatte, welcher entlang der rechten Felsenbeinpyramide bis in’s Centrum der rechten Hälfte der Varolsbrücke gedrungen war, der zwar sofort bewusstlos zusammenstürzte, jedoch erst nach 3½ Tagen starb. Hätte dieser Mann gleichzeitig oderfrüher oder später eine andere tödtliche Verletzung erlitten und wäre sofort gestorben, so hätte man leicht geneigt sein können, den Stich in den Pons als die nächste Todesursache zu erklären, während die andere Verletzung den Tod bewirkt haben konnte. Dass spontane Hämorrhagien im Pons nicht immer sofort tödten, haben wir wiederholt gesehen und erst unlängst eine Frau obducirt, die, trotzdem die Varolsbrücke bis auf eine schmale corticale Schichte ganz zerstört war, dennoch die Hämorrhagie noch 12 Stunden überlebt hatte.

Concurrenz mehrerer Todesursachen.

Wenn wir zu dem Gesagten noch erwägen, dass bezüglich der Schnelligkeit, mit welcher der Tod eintritt, auch verschiedene individuelle Verhältnisse eine Rolle spielen, insbesondere das Alter und der Gesundheitszustand, so bedarf es keiner weiteren Ausführung, um zu beweisen, wie sehr es nöthig ist, dass der Gerichtsarzt, wenn eine Concurrenz tödtlicher Verletzungen sich ergibt, alle Seiten des concreten Falles in Betracht ziehe, bevor er ein Urtheil dahin abgibt, dass gerade nur die eine der gefundenen Verletzungen den Tod veranlasst habe.

Als Beispiel einer Concurrenz mehrerer Todesursachen möge folgender unserer Fälle dienen:

Im October 1876 wurde in Wien ein Geldbriefträger ermordet und ausgeraubt. Bei der Obduction fand sich eine Schusswunde in der linken Schläfegegend, von einem Revolver kleinsten Calibers herrührend, wie aus der gleich hinter der Einschussöffnung im Knochen, in der Hirnrinde steckend gefundenen kleinen Spitzkugel geschlossen werden konnte. Die Verletzung des Gehirns war sonach keine ausgedehnte, doch war eine ziemlich starke Blutschichte zwischen den Meningen in der Umgegend, sowie an der Schädelbasis ausgetreten. Ferner fand sich eine klaffende, bis auf die Wirbelsäule durchdringende Schnittwunde am Vorderhalse, die zwischen Kehlkopf und Zungenbein eindrang, sämmtliche grossen Halsgefässe durchtrennt hatte und rechts bis in den Canalis arter. vertebralis eingedrungen war. Ausserdem eine deutliche Strangfurche unterhalb dieser Schnittwunde, welche die linke Hälfte des Halses umgreifend nach rechts und aufwärts aufsteigend sich einerseits am Kehlkopf in den rechten Theil der Halsschnittwunde, andererseits gerade in der Mittellinie des Nackens im behaarten Theile des Kopfes verlor.Wir erklärten in unserem Gutachten, dass sämmtliche Verletzungen während des Lebens entstanden sind, dass jedoch der Tod zunächst in Folge der Durchschneidung des Halses durch Verblutung erfolgte, die bei der grossen Anämie der Leiche und da der Ermordete in einer grossen Blutlache gefunden worden war, keinem Zweifel unterlag. Ferner setzten wir auseinander, dass die Strangfurche offenbar vor Zufügung der Halswunde entstand, da, nachdem letztere erzeugt war, die um den Hals gelegte Schlinge keinen Halt mehr an der Haut des letzteren gefunden hätte. Bezüglich der Schussverletzung erklärten wir, dass sie zwar im höchsten Grade lebensgefährlich war, jedoch keineswegs sofort und nothwendig den Tod, wohl aber zunächst Bewusstlosigkeitherbeigeführt haben musste, und dass offenbar die Schnittwunde am Halse, erst als der Ermordete in Folge der Schussverletzung zusammengestürzt war, zugefügt wurde, da nicht abzusehen sei, warum der Thäter, nachdem er seinem Opfer eine so ausgedehnte und für jeden Laien als nothwendig und sofort tödtlich zu erkennende Schnittwunde am Halse zugefügt hatte, in ganz überflüssiger Weise diesem noch einen Schuss in den Kopf beigebracht haben sollte, der ihn durch den Knall zu verrathen im Stande war, während es sich gut denken lässt, warum der Thäter die Reihe der gegen den Ermordeten ausgeübten Gewaltacte mit einem Schuss gegen den Kopf eingeleitet haben mochte. In der That gestand der bald darauf eruirte Mörder, dass er den Briefträger zuerst mit einem Taschenrevolver niedergeschossen, dann ihn mit der Schnur gedrosselt, und als derselbe immer noch Lebenszeichen von sich gab, ihm endlich mit einem Jagdmesser den Hals durchschnitten habe.

Im October 1876 wurde in Wien ein Geldbriefträger ermordet und ausgeraubt. Bei der Obduction fand sich eine Schusswunde in der linken Schläfegegend, von einem Revolver kleinsten Calibers herrührend, wie aus der gleich hinter der Einschussöffnung im Knochen, in der Hirnrinde steckend gefundenen kleinen Spitzkugel geschlossen werden konnte. Die Verletzung des Gehirns war sonach keine ausgedehnte, doch war eine ziemlich starke Blutschichte zwischen den Meningen in der Umgegend, sowie an der Schädelbasis ausgetreten. Ferner fand sich eine klaffende, bis auf die Wirbelsäule durchdringende Schnittwunde am Vorderhalse, die zwischen Kehlkopf und Zungenbein eindrang, sämmtliche grossen Halsgefässe durchtrennt hatte und rechts bis in den Canalis arter. vertebralis eingedrungen war. Ausserdem eine deutliche Strangfurche unterhalb dieser Schnittwunde, welche die linke Hälfte des Halses umgreifend nach rechts und aufwärts aufsteigend sich einerseits am Kehlkopf in den rechten Theil der Halsschnittwunde, andererseits gerade in der Mittellinie des Nackens im behaarten Theile des Kopfes verlor.

Wir erklärten in unserem Gutachten, dass sämmtliche Verletzungen während des Lebens entstanden sind, dass jedoch der Tod zunächst in Folge der Durchschneidung des Halses durch Verblutung erfolgte, die bei der grossen Anämie der Leiche und da der Ermordete in einer grossen Blutlache gefunden worden war, keinem Zweifel unterlag. Ferner setzten wir auseinander, dass die Strangfurche offenbar vor Zufügung der Halswunde entstand, da, nachdem letztere erzeugt war, die um den Hals gelegte Schlinge keinen Halt mehr an der Haut des letzteren gefunden hätte. Bezüglich der Schussverletzung erklärten wir, dass sie zwar im höchsten Grade lebensgefährlich war, jedoch keineswegs sofort und nothwendig den Tod, wohl aber zunächst Bewusstlosigkeitherbeigeführt haben musste, und dass offenbar die Schnittwunde am Halse, erst als der Ermordete in Folge der Schussverletzung zusammengestürzt war, zugefügt wurde, da nicht abzusehen sei, warum der Thäter, nachdem er seinem Opfer eine so ausgedehnte und für jeden Laien als nothwendig und sofort tödtlich zu erkennende Schnittwunde am Halse zugefügt hatte, in ganz überflüssiger Weise diesem noch einen Schuss in den Kopf beigebracht haben sollte, der ihn durch den Knall zu verrathen im Stande war, während es sich gut denken lässt, warum der Thäter die Reihe der gegen den Ermordeten ausgeübten Gewaltacte mit einem Schuss gegen den Kopf eingeleitet haben mochte. In der That gestand der bald darauf eruirte Mörder, dass er den Briefträger zuerst mit einem Taschenrevolver niedergeschossen, dann ihn mit der Schnur gedrosselt, und als derselbe immer noch Lebenszeichen von sich gab, ihm endlich mit einem Jagdmesser den Hals durchschnitten habe.

Oesterr.St. P. O. §. 129: „Werden Verletzungen wahrgenommen, so ist insbesondere zu erörtern: 1. ob dieselben dem Verstorbenen durch die Handlung eines Anderen zugefügt wurden — — — —.“Preuss. Regulativ, §. 29: „Auf jeden Fall ist das Gutachten zuerst auf die Todesursache — nächstdem aber auf die Frage der verbrecherischen Veranlassung zu richten.“

Oesterr.St. P. O. §. 129: „Werden Verletzungen wahrgenommen, so ist insbesondere zu erörtern: 1. ob dieselben dem Verstorbenen durch die Handlung eines Anderen zugefügt wurden — — — —.“

Preuss. Regulativ, §. 29: „Auf jeden Fall ist das Gutachten zuerst auf die Todesursache — nächstdem aber auf die Frage der verbrecherischen Veranlassung zu richten.“

Da wir bereits oben über die Punkte gesprochen haben, aus welchen sich erkennen lässt, mit welchem Werkzeuge und auf welche Art eine Verletzung beigebracht wurde, und da wir noch bei der Behandlung der Verletzungen nach ihrem Sitze Gelegenheit haben werden, weitere Anhaltspunkte in dieser Richtung zu geben, so wollen wir uns hier blos darauf beschränken, den Selbstmord und seine Unterscheidung von anderen analogen Tödtungen zu besprechen, und ferner auf jene Untersuchungen einzugehen, welche geeignet sind, von ärztlicher Seite theils zur Eruirung des Thäters, theils zur Aufklärung besonderer Umstände des Falles beizutragen.

Wie häufig der Selbstmord geübt wird, ergibt die tägliche Erfahrung, und die Statistik lehrt, dass die Zahl der Selbstentleibungen in beständiger Zunahme begriffen ist, deren Grund nicht blos in dem Steigen der Population, sondern auch in anderen Verhältnissen gesucht werden muss. So kamen in den cisleithanischen Ländern Oesterreichs im Jahre 1871 in der Civilbevölkerung 1550, im Jahre 1872 1677 und im Jahre 1874 bereits 2151 Selbstmorde vor; in dem dichtbevölkerten Böhmen 1871 550, 1872 620 und 1874 767. In Wien allein sind zufolge den Physikatsberichten in den einzelnen Jahren 1870–1878 99, 132, 141, 152, 214, 205, 210, 198 und 193 Selbstmorde vorgekommen, in den Jahren 1881–1884 231, 224, 220 und 248, und in den Jahren 1888und 1889 345 und 366. Die gleiche Erscheinung zeigt sich auch in anderen Ländern. So kamen in Bayern[269]in der 7jährigen Periode von 1857–1863 80, in jener von 1864–1870 bereits 90 Selbstmorde auf je eine Million Einwohner; ebenso kamen auf je eine Million Einwohner in Preussen 1820–1834 88, 1835–1841 103, 1849–1852 108 und 1869 134; in Frankreich 1830–1832 61, 1841–1842 81, 1852 103, 1858 110 Selbstmorde.

Diese steigende Häufigkeit der Selbstmorde verdient auch in gerichtsärztlicher Beziehung Beachtung bei der Beurtheilung gewaltsamer Todesarten, umsomehr, als Fälle, in denen die Frage gestellt wird, ob Selbstmord vorliegt oder gewaltsame Tödtung durch einen Dritten, verhältnissmässig häufig vorzukommen pflegen.

Geschlecht.

Die Statistik aller Länder zeigt unter den Selbstmördern eine auffallende Prävalenz desmännlichenGeschlechtes. So waren von den im Jahre 1871 in Oesterreich constatirten Selbstmördern 1291 männlichen und blos 269 weiblichen Geschlechtes; von jenen im Jahre 1872 1365 männlichen, 312 weiblichen Geschlechtes und auch im Jahre 1874 wurden 1802 Männer und nur 349 Weiber gezählt. In Böhmen ergab das Jahr 1871 461 männliche, 89 weibliche, das Jahr 1872 490 männliche und 130 weibliche, das Jahr 1874 639 männliche und 128 weibliche Selbstmörder, und in Wien betrug der Antheil des männlichen Geschlechtes an der Summe der Selbstmorde im Jahre 1871 70·5, 1872 72·4, 1873 68·4, 1874 76·6 und 1875 80 Procent.

Die Ursache dieser Erscheinung liegt vorzugsweise in der grösseren körperlichen und geistigen Schwäche des Weibes, in der geringeren Energie desselben, sowie in der grösseren Sanftmuth und Duldsamkeit, in der grösseren Scheu vor Schmerz und Begehung gewaltsamer Handlungen, aber auch in der meist secundären Rolle, die das Weib im Kampfe um’s Dasein spielt und die bewirkt, dass im Ganzen jene Momente weniger intensiv auf dasselbe einwirken, deren Anstürmen so häufig das männliche Individuum bewegt, seinem Dasein ein Ende zu machen, Umstände, die den Grund bilden, warum auch in der Verbrecherstatistik das Percentualverhältniss der Männer und Weiber in analoger Weise sich gestaltet.

Selbstmord in den verschiedenen Lebensaltern.

Eine Uebersicht über die Zahl der Selbstmorde in den einzelnenLebensalterngeben folgende Zusammenstellungen, die wir einerseits dem bekannten WerkeQuetelet’s („Physique sociale de l’homme.“ 1869, Tom. II), andererseits der oben citirten ArbeitMajer’s über die Selbstmorde in Bayern entnehmen, wobei ersterereine zehnjährige, letzterer eine vierzehnjährige Beobachtungsperiode zu Grunde gelegt ist.

Quetelet

Männer

Weiber

Unter 16 Jahren

147

45

von

16–21 „

862

469

21–30 „

3208

1121

30–40 „

5729

1045

40–50 „

4055

1270

50–60 „

3237

1156

60–70 „

2473

889

70–80 „

1287

422

80– u. s. w.

278

68

Summe

19276

6485

Majer

Männer

Weiber

Unter 20 Jahren

236

54

von

20–30 „

851

245

von

30–40 „

807

204

von

40–50 „

923

200

von

50–60 „

911

214

von

60–70 „

631

103

von

70–80 „

184

47

80 und darüber

38

6

Summe

4581

1073

Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, dass die meisten Selbstmorde in die sogenannten besten Jahre fallen, und dass namentlich die Periode zwischen dem 40. und 50. Jahre die höchste Zahl der Selbstmorde aufweist, also die Zeit, in welcher zwar die Höhe des Lebens erreicht ist, aber auch die Sorgen um die eigene und der Familie Existenz am meisten sich zu häufen pflegen, und häufig auch eine gewisse Ernüchterung sich geltend macht, die das Erreichte und das noch zu Erwartende nicht im Verhältniss erscheinen lässt zu den Hoffnungen, die man in jüngeren Jahren hegte, und zu der Mühe und Arbeit, die darauf verwendet wurde.

Die grosse Zahl der Selbstmorde bei jungen Leuten resultirt aus der Prävalenz der Leidenschaften und Triebe, insbesondere aus sexuellen Einflüssen und aus der gesteigerten Genusssucht, also aus Momenten, die auch erklären, warum in grossen Städten gerade dieses Alter die grösste Menge der Selbstmörder liefert, weshalb sich hier das Altersverhältniss der Selbstmorde etwas anders gestaltet als im Grossen und Ganzen. So entfiel bei in Wien in den Jahren 1854–1878 vorgekommenen Selbstmorden das höchste Antheilsprocent (11·9) auf die Altersperiode von 20–25 Jahren; hierauf folgt in absteigender Ordnung die Altersgruppe von 25–30 Jahren (11·5), an welche sich jene von 15–20 Jahren (8·8) anschliesst. (S.Sedlaczek, „Die Selbstmorde in Wien in den Jahren 1854–1878“. Wiener statist. Monatschrift. 1879, IX u. X.)

Die Zeit vor erreichter Pubertät schliesst den Selbstmord keineswegs aus, es gibt vielmehr der bisher bekannten Selbstmorde von Kindern eine verhältnissmässig grosse Zahl.

Kinder.

Der jüngste Selbstmörder, den wir zu obduciren Gelegenheit hatten, war ein 12jähriger Knabe, der sich eines verunglückten Schulzeugnisses wegen erschossen hatte; in einem anderen Falle hatte sich ein 13jähriger, wahrscheinlich geisteskranker Gymnasiast vom zweiten Stockwerk herabgestürzt, und in einem dritten hatte die 13jährige Tochter eines Officiers sich erschossen — wegen unglücklicher Liebe.In Wien betrug die Zahl der Selbstmörder unter 15 Jahren in den letzten 25 Jahren 1·8% (Sedlaczek). Auch macht sich eine Zunahme solcher Fälle bemerkbar, da im Jahre 1889 3 Knaben von 14 Jahren sich erhenkten und 1 Knabe von 7 Jahren (!) und 1 Mädchen von 14 Jahren sich durch Sturz aus dem Fenster das Leben nahmen. Im Mai 1894 kam sogar ein Doppelselbstmord zweier Kinder, eines Mädchens von 12 und eines Knaben von 9 Jahren, vor, welche sich schlechter Schulausweise wegen in’s Wasser stürzten. Die Kinder gingen entlang des Donaucanals mit einer anderen 10jährigen Kameradin. Plötzlich entledigten sich die zwei Erstgenannten der Kopfbedeckungen und das Mädchen auch der Schuhe; letzteres drückte der Kameradin einen Zettel in die Hand und Beide liefen gegen den Canal, in den sie sich hineinstürzten und nicht mehr zum Vorschein kamen. Der Zettel enthielt die Worte: „Liebe Emilie! Ich danke dir für die Begleitung. Sage der Mutter, dass es wahr ist. Bitte meine Mutter, dass sie mir verzeihe. Anna.“ Im Hute des Mädchens fand sich ein zweiter Zettel, lautend: „Wir haben sich zusammen in die Donau gestürzt. Wohnort Langegasse 39, 1. Stock, Thür 8. Bitte meiner armen Mutter das zu geben.“ (!)NachDurand-Fardel(„Ueber den Selbstmord bei Kindern.“ Annal. méd. psych. Janv. 1855) fielen von 25.760 in Frankreich vorgekommenen Selbstmorden 192 in das Alter vor das 16. Jahr. Von diesen hat D. 26 selbst untersucht. Darunter war ein Kind von 5 Jahren, 2 von 9, 2 von 10, 5 von 11, 7 von 12, 7 von 13 und 2 von 14 Jahren. Von diesen Kindern hatten sich 10 ertränkt, 10 erhängt und 2 erschossen. Alle Mädchen hatten sich ertränkt. In der Regel sind es die geringfügigsten Ursachen, die solche Kinder zum Selbstmord bewegen, so schlechte Schulzeugnisse, Furcht vor Strafe u. s. w. In dem einen FalleDurand-Fardel’s tödtete sich ein 9jähriger Knabe aus Kummer über den Verlust eines Vogels. Es ist in solchen Fällen nicht die allgemeine Bedeutung der Selbstmordursache zu würdigen, sondern jene, die dieselbe für das betreffende Kind hatte und zu berücksichtigen, dass solche in den Augen Erwachsener geringfügige Ursachen Kinder ganz wohl zu raschen Thaten bewegen können, besonders dann, wenn diese, wie sich auch in den meisten derartigen Fällen constatiren liess, schon von Haus aus reizbaren Charakters oder sonst originär abnorm gewesen sind.

Der jüngste Selbstmörder, den wir zu obduciren Gelegenheit hatten, war ein 12jähriger Knabe, der sich eines verunglückten Schulzeugnisses wegen erschossen hatte; in einem anderen Falle hatte sich ein 13jähriger, wahrscheinlich geisteskranker Gymnasiast vom zweiten Stockwerk herabgestürzt, und in einem dritten hatte die 13jährige Tochter eines Officiers sich erschossen — wegen unglücklicher Liebe.

In Wien betrug die Zahl der Selbstmörder unter 15 Jahren in den letzten 25 Jahren 1·8% (Sedlaczek). Auch macht sich eine Zunahme solcher Fälle bemerkbar, da im Jahre 1889 3 Knaben von 14 Jahren sich erhenkten und 1 Knabe von 7 Jahren (!) und 1 Mädchen von 14 Jahren sich durch Sturz aus dem Fenster das Leben nahmen. Im Mai 1894 kam sogar ein Doppelselbstmord zweier Kinder, eines Mädchens von 12 und eines Knaben von 9 Jahren, vor, welche sich schlechter Schulausweise wegen in’s Wasser stürzten. Die Kinder gingen entlang des Donaucanals mit einer anderen 10jährigen Kameradin. Plötzlich entledigten sich die zwei Erstgenannten der Kopfbedeckungen und das Mädchen auch der Schuhe; letzteres drückte der Kameradin einen Zettel in die Hand und Beide liefen gegen den Canal, in den sie sich hineinstürzten und nicht mehr zum Vorschein kamen. Der Zettel enthielt die Worte: „Liebe Emilie! Ich danke dir für die Begleitung. Sage der Mutter, dass es wahr ist. Bitte meine Mutter, dass sie mir verzeihe. Anna.“ Im Hute des Mädchens fand sich ein zweiter Zettel, lautend: „Wir haben sich zusammen in die Donau gestürzt. Wohnort Langegasse 39, 1. Stock, Thür 8. Bitte meiner armen Mutter das zu geben.“ (!)

NachDurand-Fardel(„Ueber den Selbstmord bei Kindern.“ Annal. méd. psych. Janv. 1855) fielen von 25.760 in Frankreich vorgekommenen Selbstmorden 192 in das Alter vor das 16. Jahr. Von diesen hat D. 26 selbst untersucht. Darunter war ein Kind von 5 Jahren, 2 von 9, 2 von 10, 5 von 11, 7 von 12, 7 von 13 und 2 von 14 Jahren. Von diesen Kindern hatten sich 10 ertränkt, 10 erhängt und 2 erschossen. Alle Mädchen hatten sich ertränkt. In der Regel sind es die geringfügigsten Ursachen, die solche Kinder zum Selbstmord bewegen, so schlechte Schulzeugnisse, Furcht vor Strafe u. s. w. In dem einen FalleDurand-Fardel’s tödtete sich ein 9jähriger Knabe aus Kummer über den Verlust eines Vogels. Es ist in solchen Fällen nicht die allgemeine Bedeutung der Selbstmordursache zu würdigen, sondern jene, die dieselbe für das betreffende Kind hatte und zu berücksichtigen, dass solche in den Augen Erwachsener geringfügige Ursachen Kinder ganz wohl zu raschen Thaten bewegen können, besonders dann, wenn diese, wie sich auch in den meisten derartigen Fällen constatiren liess, schon von Haus aus reizbaren Charakters oder sonst originär abnorm gewesen sind.

Während die Zahl der Selbstmorde von der Pubertät bis zum 50. Jahre rasch ansteigt, nimmt sie gegen das hohe Alter zu noch rascher ab. Dies zeigt sich bei beiden Geschlechtern. Die Abnahme ist jedoch keine absolute und erklärt sich zunächst daraus, dass im Alter die Zahl der Individuen bedeutend abgenommen hat. Wenn man aber das Procentverhältniss der Selbstmorde unter den Individuen dereinzelnenAltersclassen berechnet, so kann man constatiren, dass das Verhältniss der Selbstmorde zu der Zahl der Lebenden jeder Altersclasse mit dem Alter beständig zunimmt bis zum 70., ja 80. Jahre, wodurch die frühereAnsicht, dass der Selbstmord mit dem Alter ab- und die Liebe zum Leben zunehme, ihre Widerlegung findet.[270]

Von 100.000 Lebenden desselben Alters sind in Preussen durch Selbstmord gestorben (Morselli, l. c. pag. 208):

Im Alter von

1876

1877

1878

männ-liche

weib-liche

männ-liche

weib-liche

männ-liche

weib-liche

Personen

Personen

Personen

unter 15 Jahren

3

0·2

0·7

0·3

0·8

0·3

über 15–20 „

13

5

15

7

16

7

„  20–25 „

29

9

32

8

31

9

„  25–30 „

23

6

28

6

31

7

„  30–40 „

33

6

32

7

37

8

„  40–50 „

46

10

50

10

55

10

„  50–60 „

58

12

75

9

73

13

„  60–70 „

72

13

75

14

82

13

„  70–80 „

72

13

67

13

75

19

80 und darüber

66

14

46

12

65

6

Wahl der Todesart.

Was dieWahl der Todesartanbelangt, so lehrt die Erfahrung, dass gewisse Selbstmordarten gegenüber anderen ungemein prävaliren. Dies ergibt sich z. B. aus der Selbstmordstatistik für das Königreich Preussen pro 1869.[271]

Todesart

Männer

Weiber

Zusam-men

Procentverhältniss

Männer

Weiber

Zusam-men

Erhängen

1641

266

1907

63·8

43·3

59·8

Ertränken

425

262

687

16·5

42·7

21·6

Erschiessen

320

1

321

32·4

0·1

10·1

Schnitt und Stich

89

22

111

3·5

3·6

3·5

Vergiften

61

52

113

2·4

8·5

3·5

Andere Mittel

37

11

48

1·4

1·8

1·5

Summe

2573

614

3187

100

100

100

Statistik der Selbstmordarten.

Von den im Jahre 1871 in Frankreich constatirten Selbstmorden[272]geschahen 1991 durch Erhängen, 1278 durch Ertränken, 591 durch Erschiessen, 215 durch Kohlendunst, 152 durch Schnitt und Stich, 143 durch Herabstürzen von Monumenten und anderen Höhen, 70 durch Gift, 50 durch diverse andere Mittel. Von den 1871 in Böhmen vorgekommenen 551 Selbstmördern haben sich 316 erhängt, 107 erschossen, 49 ertränkt, 53 vergiftet, 3 erstochen, 14 haben sich durch Halsschnitt, 3 durch Aderöffnen, 3 durch Ueberfahren auf der Eisenbahn, 1 durch Ersticken und 2 durch Sprung in einen Schacht das Leben genommen.

In Wien entfielen nachSedlaczekvon der Summe der Selbstmorde in Procenten:

Im Quinquennium

Er-hängen

Gift

Er-schiessen

Schnitt-u. Stich-wunden

Herab-stürzen

Er-trinken

AndereMittel

1854–1858

48·0

14·2

6·7

16·1

9·2

5·0

0·8

1859–1863

43·6

16·6

9·3

13·3

9·5

5·2

2·5

1864–1868

35·2

30·1

9·9

7·8

7·8

7·8

1·4

1869–1873

29·2

31·2

16·3

8·3

6·8

7·1

1·1

1874–1878

38·0

26·9

20·2

7·0

5·7

6·6

0·6

Bezüglich des Geschlechtes entfielen von der Gesammtsumme:

von Männern

von Frauen

in Procenten

Auf

den

Selbstmord

durch

Erhängen

40·5

20·4

Gift

18·8

47·5

Erschiessen

17·9

3·2

Schnitt- u. Stichwunden

9·9

7·3

Herabstürzen

5·4

13·1

Ertränken

6·3

7·3

auf andere Weise

1·2

1·2

Was andere grosse Städte betrifft, so tödteten sich Personen in

Berlin(1869–1872und 1874–1876)

Prag(1874–1876)

London(1860–1878)

Paris(1874–1878)

Durch

Erhängen

625

45

1460

1016

Ertränken

248

27

1001

723

Erschiessen

230

43

311

334

Gift

217

39

908

149

Sturz von einer Höhe

45

5

?

217

Schnitt- u. Stichwunden

40

9

1141

101

Auf andere Weise

51[273]

1

449

845[274]

Es ergibt sich aus vorstehenden statistischen Daten, dass überall das Erhängen die häufigste Selbstmordart bildet, dann aber im Allgemeinen das Ertränken und das Erschiessen folgt. Ferner ergibt sich, dass Weiber am häufigsten zum Ertränken, in grossen Städten zum Gift und dann zum Erhängen greifen, während Selbstmordarten durch Verletzungen, insbesondere durch Erschiessen, verhältnissmässig selten von ihnen gewählt werden. Die Häufigkeit des Erhängens und Ertränkens erklärt sich daraus, dass diese Selbstmordarten keiner besonderen Vorbereitungen und Hilfsmittel bedürfen, leicht auszuführen sind, den Tod sicher undschnell bewirken und auch als schmerzlos gelten. Bezüglich anderer Selbstmordarten machen sich verschiedene Einflüsse bemerkbar. So sehen wir den Selbstmord durch Erschiessen besonders bei Individuen vorkommen, die mit Feuerwaffen umzugehen verstehen, und denen sie leicht zur Hand sind. Dies beweist insbesondere die Selbstmordstatistik beim Militär. So weist der statistische Jahresbericht über die sanitären Verhältnisse des österreichischen Heeres vom Jahre 1869 229 Selbstmorde auf, von denen 173 durch Erschiessen, 44 durch Erhängen, 8 durch Ertränken, 2 durch Sturz von einer Höhe, 1 durch Vergiftung und 1 durch Ueberfahren auf der Eisenbahn geschahen. Die Häufigkeit des Selbstmordes durch Vergiftung in grossen Städten, wie namentlich in Wien, erklärt sich ungezwungen daraus, dass daselbst Gift ungleich leichter zu haben ist als auf dem Lande oder in kleineren Städten. Dass auch andere locale Verhältnisse verschiedener Orte und ganzer Länder sich in dieser Beziehung geltend machen, ergibt sich u. A. daraus, dass der Selbstmord durch Kohlenoxydgas (Kohlendunst) in Frankreich stark vertreten ist, während er in Deutschland (Berlin) nur selten, in Oesterreich, speciell in Wien, fast gar nicht vorkommt. Auch die Häufigkeit des Selbstmordes durch Sichherabstürzen von Monumenten und anderen Höhen bei den Franzosen mag in dem Charakter des Volkes liegen, welcher bewirkt, dass auch der Selbstmord mit mehr Ostentation ausgeübt wird, als dies anderwärts zu geschehen pflegt.


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