Chapter 34

Blutspritzer.

Hochinteressant in dieser Beziehung ist der vonTaylor(l. c. I, 522) erwähnte Fall, wo auf dem Rücken derlinkenHand eines mit durchschnittenem Halse todt gefundenen Individuums der Abdruck einer blutigen, ebenfallslinkenHand constatirt und dadurch der Mord ausser Zweifel gestellt wurde. In einem von uns begutachteten Falle (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., XIX, 89) ergaben sich an der Leiche eines erwürgten Mannes zahlreiche, blutig aufgekratzte Stellen in der Kehlkopfgegend, und am Hemde, mit welchem die Leiche allein bekleidet war, an beiden Oberarmen Blutspuren, die offenbar Abdrücke blutiger Hände darstellten, so dass kein Zweifel bestehen konnte, dass der Thäter mit seinen noch blutigen Händen den Erwürgten an den Oberarmen gefasst hatte, um gewisse Lageveränderungen vorzunehmen.

Hochinteressant in dieser Beziehung ist der vonTaylor(l. c. I, 522) erwähnte Fall, wo auf dem Rücken derlinkenHand eines mit durchschnittenem Halse todt gefundenen Individuums der Abdruck einer blutigen, ebenfallslinkenHand constatirt und dadurch der Mord ausser Zweifel gestellt wurde. In einem von uns begutachteten Falle (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., XIX, 89) ergaben sich an der Leiche eines erwürgten Mannes zahlreiche, blutig aufgekratzte Stellen in der Kehlkopfgegend, und am Hemde, mit welchem die Leiche allein bekleidet war, an beiden Oberarmen Blutspuren, die offenbar Abdrücke blutiger Hände darstellten, so dass kein Zweifel bestehen konnte, dass der Thäter mit seinen noch blutigen Händen den Erwürgten an den Oberarmen gefasst hatte, um gewisse Lageveränderungen vorzunehmen.

Blutspuren an anderen Stellen der Localität als an der, wo die Leiche lag, können Aufklärung darüber geben, wo die tödtliche oder zuerst eine andere Wunde gesetzt, respective das Individuum überfallen wurde, noch mehr, wenn von dieser Blutspur weitere Spuren bis zur Leiche sich verfolgen lassen, und es wäre dann weiter zu erwägen, ob von dieser Stelle der Verletzte noch selbst an den Ort, wo seine Leiche gefunden wurde, gelangen konnte oder hingebracht wurde. Der oben erwähnte Fall der angeblich von der Stilfserjochstrasse herabgestürzten Frau gibt ein solches Beispiel.

Wie wichtige Aufschlüsse in dieser Beziehung das Auffinden von Blutspuren bieten kann, zeigt ein vonTaylor(l. c. I, 521) mitgetheilter Fall. Ein Weib wurde am Fusse einer Kellerstiege todt aufgefunden und die Section ergab, dass sie thatsächlich durch den Sturz an einer Fractur des Schädels und der Wirbelsäule gestorben war. Es fanden sich jedoch bei der Localbesichtigung an der obersten Stufe der Treppe in einer Höhe von 4–5 Fuss über dieser frische Blutspuren an der Ziegelwand, die zufolge ihrer Beschaffenheit offenbarvon einer spritzenden Arterie herrührten. Die Leiche zeigte aber thatsächlich eine Wunde in der rechten Schläfegegend, welche die rechte Schläfearterie durchtrennt hatte. Es lag sonach nahe, zu erklären, dass das Weib diese Wunde oben auf der Stiege, während sie in der Nähe der betreffenden Wand stand, erhielt und dann erst in den Keller herabgestossen wurde, und diese Annahme wurde auch durch die weiteren Erhebungen bestätigt.

Wie wichtige Aufschlüsse in dieser Beziehung das Auffinden von Blutspuren bieten kann, zeigt ein vonTaylor(l. c. I, 521) mitgetheilter Fall. Ein Weib wurde am Fusse einer Kellerstiege todt aufgefunden und die Section ergab, dass sie thatsächlich durch den Sturz an einer Fractur des Schädels und der Wirbelsäule gestorben war. Es fanden sich jedoch bei der Localbesichtigung an der obersten Stufe der Treppe in einer Höhe von 4–5 Fuss über dieser frische Blutspuren an der Ziegelwand, die zufolge ihrer Beschaffenheit offenbarvon einer spritzenden Arterie herrührten. Die Leiche zeigte aber thatsächlich eine Wunde in der rechten Schläfegegend, welche die rechte Schläfearterie durchtrennt hatte. Es lag sonach nahe, zu erklären, dass das Weib diese Wunde oben auf der Stiege, während sie in der Nähe der betreffenden Wand stand, erhielt und dann erst in den Keller herabgestossen wurde, und diese Annahme wurde auch durch die weiteren Erhebungen bestätigt.

Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass die Blutspuren, die durch eine gegen eine Fläche schief spritzende Arterie an ersterer erzeugt werden, die Gestalt von in eine Spitze ausgezogenen Tropfen besitzen, deren dickeres abgerundetes Ende der Stelle entspricht, wo zuerst der ausspritzende Blutstropfen die Wand getroffen hatte, während die spitz auslaufende Fortsetzung dem bekannten Beharrungsbestreben des in Bewegung begriffenen Tropfens seine Entstehung verdankt, wobei die ganze Figur der Spur desto mehr in die Länge gezogen scheint, mit je grösserer Kraft der betreffende Tropfen gegen die Fläche angetrieben worden war. Die Beachtung dieses Verhaltens, zusammengehalten mit der Lage und dem Caliber der verletzt gefundenen Arterie, kann mitunter recht wichtige Schlüsse ergeben über die Stellung, die die betreffende Person in dem Momente eingenommen hatte, als sie jene Verletzung erhielt.

Abdrücke blutiger Hände und Füsse.

Wie wichtig das Auffinden blutiger Fussspuren oder von Abdrücken blutiger Hände am Orte der That werden kann, liegt auf der Hand.

In einem vonTaylor(l. c. 517) mitgetheilten Falle fanden sich am Fussboden des Zimmers, in welchem eine offenbar ermordete Person lag, drei Spuren eines nackten blutigen Fusses, die ihrer Schmalheit wegen sofort den Verdacht erweckten, dass sie von einem weiblichen Fuss herrührten. Die eigenen Füsse der Ermordeten waren viel grösser und nicht blutig, konnten daher diese Spuren nicht erzeugt haben. Im Hause befanden sich nur noch zwei Personen, auf welche der Verdacht, die That begangen zu haben, fallen konnte, ein Mann und ein Weib. Die Füsse der Letzteren stimmten mit der Grösse der gefundenen Blutspuren überein, und als mit Rindsblut Versuche angestellt wurden, ergab sich, dass die so erzeugten Spuren sich in überraschender Weise gleich verhielten, wie jene, die im Zimmer der Ermordeten entdeckt worden waren. Dieser Befund war eines von den zahlreichen anderen Momenten, durch welches dieses Weib der That überführt wurde.An gleicher Stelle wird vonTaylorein Fall mitgetheilt, in welchem sich von dem Hause, in welchem der Ermordete lag, Spuren blutiger Hände entlang des Hauses bis zu einem nach rückwärts gelegenen Wohnraume verfolgen liessen und so zur Entdeckung des Mörders führten, der, indem er in der Finsterniss der Nacht in seine Wohnung zurücktappte, jene Spuren hinterlassen hatte.

In einem vonTaylor(l. c. 517) mitgetheilten Falle fanden sich am Fussboden des Zimmers, in welchem eine offenbar ermordete Person lag, drei Spuren eines nackten blutigen Fusses, die ihrer Schmalheit wegen sofort den Verdacht erweckten, dass sie von einem weiblichen Fuss herrührten. Die eigenen Füsse der Ermordeten waren viel grösser und nicht blutig, konnten daher diese Spuren nicht erzeugt haben. Im Hause befanden sich nur noch zwei Personen, auf welche der Verdacht, die That begangen zu haben, fallen konnte, ein Mann und ein Weib. Die Füsse der Letzteren stimmten mit der Grösse der gefundenen Blutspuren überein, und als mit Rindsblut Versuche angestellt wurden, ergab sich, dass die so erzeugten Spuren sich in überraschender Weise gleich verhielten, wie jene, die im Zimmer der Ermordeten entdeckt worden waren. Dieser Befund war eines von den zahlreichen anderen Momenten, durch welches dieses Weib der That überführt wurde.

An gleicher Stelle wird vonTaylorein Fall mitgetheilt, in welchem sich von dem Hause, in welchem der Ermordete lag, Spuren blutiger Hände entlang des Hauses bis zu einem nach rückwärts gelegenen Wohnraume verfolgen liessen und so zur Entdeckung des Mörders führten, der, indem er in der Finsterniss der Nacht in seine Wohnung zurücktappte, jene Spuren hinterlassen hatte.

Bedeutung von Blutspuren.

Bei der Verwerthung solcher Spuren ist natürlich niemals zu übersehen, dass sie erst nachträglich durch zur Leiche hinzugekommenePersonen erzeugt worden sein konnten, und nur wenn diese Möglichkeit sicher auszuschliessen ist, erhalten die gefundenen Spuren die betreffende Bedeutung. Als warnendes Beispiel in dieser Beziehung wird vonBayard(Ann. d’hyg. publ. 1847, 2, 219) ein Fall erzählt, in welchem durch den zuerst herbeigerufenen Arzt (!), der in das Blut getreten war, Blutspuren von dem Zimmer, in welchem die Leiche lag, in ein Nachbarzimmer vertragen wurden, und dadurch nachträglich der Bewohner des letzteren in Verdacht gerieth, die That begangen zu haben. Uns kam ein Fall vor, in welchem es wichtig gewesen wäre, zu constatiren, ob der eines Raubmordes Verdächtige im Blut herumgetreten sei, wo aber, wenn der Nachweis von Blut an den Stiefeln des Betreffenden gelangen wäre, dieser Befund deshalb keine Beweiskraft gehabt hätte, weil man den Mann wenige Stunden nach der That an den Thatort geführt und mit der Leiche confrontirt hatte, wobei erst derselbe in das Blut hineingetreten sein konnte. In der That wurden auch 15 offenbar gespritzte Blutflecken, die sich an der Vorderseite des Oberrockes des Angeklagten fanden, von dem Vertheidiger daraus erklärt, dass erst bei jener Confrontirung durch das Eintreten des Mannes selbst oder Anderer in das noch feuchte Blut sein Rock damit bespritzt worden sei.Auch die Möglichkeit, dass die gefundenen Blutspuren vom Verstorbenen selbst erzeugt worden sein konnten, ist nicht aus dem Auge zu lassen. Auch in dieser Beziehung finden wir imTaylor’schen Buche eine interessante Angabe, betreffend einen Mann, der erhängt gefunden wurde, ausserdem aber eine blutende Wunde am Halse zeigte. Es fand sich eine grosse Blutspur in einem anderen Raume und in einer geöffneten Lade mit Blut befleckte Stricke, woraus, sowie aus den übrigen Umständen des Falles sich herausstellte, dass der Betreffende zuerst versucht hatte, sich den Hals abzuschneiden, und als dies missglückte, mit seinen blutigen Händen einen Strick aus jener Lade holte und damit sich erhing.

Bei der Verwerthung solcher Spuren ist natürlich niemals zu übersehen, dass sie erst nachträglich durch zur Leiche hinzugekommenePersonen erzeugt worden sein konnten, und nur wenn diese Möglichkeit sicher auszuschliessen ist, erhalten die gefundenen Spuren die betreffende Bedeutung. Als warnendes Beispiel in dieser Beziehung wird vonBayard(Ann. d’hyg. publ. 1847, 2, 219) ein Fall erzählt, in welchem durch den zuerst herbeigerufenen Arzt (!), der in das Blut getreten war, Blutspuren von dem Zimmer, in welchem die Leiche lag, in ein Nachbarzimmer vertragen wurden, und dadurch nachträglich der Bewohner des letzteren in Verdacht gerieth, die That begangen zu haben. Uns kam ein Fall vor, in welchem es wichtig gewesen wäre, zu constatiren, ob der eines Raubmordes Verdächtige im Blut herumgetreten sei, wo aber, wenn der Nachweis von Blut an den Stiefeln des Betreffenden gelangen wäre, dieser Befund deshalb keine Beweiskraft gehabt hätte, weil man den Mann wenige Stunden nach der That an den Thatort geführt und mit der Leiche confrontirt hatte, wobei erst derselbe in das Blut hineingetreten sein konnte. In der That wurden auch 15 offenbar gespritzte Blutflecken, die sich an der Vorderseite des Oberrockes des Angeklagten fanden, von dem Vertheidiger daraus erklärt, dass erst bei jener Confrontirung durch das Eintreten des Mannes selbst oder Anderer in das noch feuchte Blut sein Rock damit bespritzt worden sei.

Auch die Möglichkeit, dass die gefundenen Blutspuren vom Verstorbenen selbst erzeugt worden sein konnten, ist nicht aus dem Auge zu lassen. Auch in dieser Beziehung finden wir imTaylor’schen Buche eine interessante Angabe, betreffend einen Mann, der erhängt gefunden wurde, ausserdem aber eine blutende Wunde am Halse zeigte. Es fand sich eine grosse Blutspur in einem anderen Raume und in einer geöffneten Lade mit Blut befleckte Stricke, woraus, sowie aus den übrigen Umständen des Falles sich herausstellte, dass der Betreffende zuerst versucht hatte, sich den Hals abzuschneiden, und als dies missglückte, mit seinen blutigen Händen einen Strick aus jener Lade holte und damit sich erhing.

Conservirung dieser und anderer Spuren.

Bei der Bedeutung, die dem Auffinden derartiger Spuren, insbesondere Fussspuren, für die Eruirung des Thäters zukommt, ist es angezeigt, dafür zu sorgen, dass eine Vergleichung dieser Objecte noch nachträglich ermöglicht werde. Lässt sich die Spur nicht als solche aufbewahren, so ist ihre genaue Aufnahme zu veranlassen, wozu sich am besten die vonCaussé(Annal. d’hygiène, pag. 2, Sér. I, 175) angegebene Methode des „Netzzeichnens“ eignet, welche darin besteht, dass man die Spur mit einem Rechteck gerader Linien umzeichnet, die Seiten des Rechteckes in möglichst kleine gleiche Theile theilt und die Theilungspunkte mit den gegenüberliegenden durch gerade Linien verbindet. Die Spur erscheint dann mit einem Netz von Linien bedeckt und kann, wenn man sich ein gleiches und ebenso eingetheiltes Rechteck auf das Papier zeichnet, auf dieses auch von einem Nichtzeichner mit Leichtigkeit übertragen werden.[289]Auf die Bedeutung von Blutspuren bei gewissen Nothzuchtsfällen haben wir bereits in den betreffenden Capiteln hingewiesen und auf jene für die Diagnose einer stattgehabten Entbindung werden wir noch bei der Behandlung des Kindesmordes zurückkommen.

Bei der Bedeutung, die dem Auffinden derartiger Spuren, insbesondere Fussspuren, für die Eruirung des Thäters zukommt, ist es angezeigt, dafür zu sorgen, dass eine Vergleichung dieser Objecte noch nachträglich ermöglicht werde. Lässt sich die Spur nicht als solche aufbewahren, so ist ihre genaue Aufnahme zu veranlassen, wozu sich am besten die vonCaussé(Annal. d’hygiène, pag. 2, Sér. I, 175) angegebene Methode des „Netzzeichnens“ eignet, welche darin besteht, dass man die Spur mit einem Rechteck gerader Linien umzeichnet, die Seiten des Rechteckes in möglichst kleine gleiche Theile theilt und die Theilungspunkte mit den gegenüberliegenden durch gerade Linien verbindet. Die Spur erscheint dann mit einem Netz von Linien bedeckt und kann, wenn man sich ein gleiches und ebenso eingetheiltes Rechteck auf das Papier zeichnet, auf dieses auch von einem Nichtzeichner mit Leichtigkeit übertragen werden.[289]Auf die Bedeutung von Blutspuren bei gewissen Nothzuchtsfällen haben wir bereits in den betreffenden Capiteln hingewiesen und auf jene für die Diagnose einer stattgehabten Entbindung werden wir noch bei der Behandlung des Kindesmordes zurückkommen.

Blutspuren an der That verdächtigen Personen. Fussabdrücke.

Die höchste Bedeutung kann der Befund von Blutspuren erlangen, wenn er sich an einem der That verdächtigen Individuum oder an diesem gehörenden Gegenständen ergibt. Dass in einer grossen Zahl der Fälle, in denen Jemand eine blutige That begeht, dieselbe auch Blutspuren am Thäter zurücklassen wird, ist begreiflich, doch wäre es irrig, sich der Meinung hinzugeben, dass nothwendig Blutspuren zurückbleiben müssen. Es wird dies abhängen zunächst von der Natur der Wunde oder der Wunden, und zwar einestheils von dem Blutverluste, der überhaupt, und zwar nach aussen, mit ihnen verbunden war, andererseits aber auch davon, ob das Blut aus der Wunde blos herausfloss oder spritzte. Ferner ist es klar, dass je nach der Stellung, die der Thäter zu seinem Opfer einnahm, in einem Falle leicht, in einem anderen schwerer und in einem dritten gar nicht Blutspuren zurückbleiben werden, ebenso dass, wenn einem Individuum im Schlafe der Halsabgeschnitten wurde, dies eher ohne Zurücklassung von Blutspuren an dem Thäter geschehen kann, als wenn dasselbe, während es wachte und sich wehren konnte, umgebracht worden ist. Dass ausserdem eine Menge anderer Zufälligkeiten mitwirken kann, liegt auf der Hand. Auch der Umstand, ob der Thäter die Leiche unangetastet liegen liess oder damit manipulirte, ferner das Raffinement des Thäters, die Vorsicht, mit der er vorgeht, sogar die Uebung, die er eventuell besitzt (Schlächter), können in dieser Beziehung sich geltend machen. Dies wird z. B. illustrirt durch die Thatsache, dass in einem vonTaylor(l. c. I, 523) erwähnten Falle der Mord von einem Individuum begangen wurde, welches sich früher seiner Kleider vollständig entledigt hatte, und durch einen zweiten, welchenDufour(Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 654) mittheilt, wo der Thäter, ein an Verfolgungswahn leidender Geisteskranker (!), vor Begehung des Doppelmordes Leinwandfetzen über sein Gewand gezogen hatte, um dieses vor Besudlung mit Blut zu schützen!

Blutspuren auf Kleidern und Werkzeugen.

Ausser den Kleidern und Wäschestücken des Thäters sind es vorzugsweise diesem gehörig verletzende Werkzeuge, z. B. Messer, an denen Blutspuren oder ihnen ähnliche Flecke gefunden werden können. Die Möglichkeit, dass ein Instrument, mit welchem eine Stich-, Schnitt- oder Hiebwunde beigebracht wurde, unblutig bleiben könne, lässt sich nicht ganz wegleugnen, namentlich dann nicht, wenn das Instrument mit raschem Zuge geführt wurde und grössere Gefässe nicht verletzt worden sind, oder wenn das Blut an den ebenfalls durchstochenen Kleidungsstücken etc. beim Zurückziehen des Messers wieder abgewischt wurde.Casperhat (l. c. II, 168) aus Anlass eines Falles, wo bei einem Individuum, das sich selbst den Hals durchschnitten hatte, ein ganz blutfreies Tischlermesser gefunden wurde, auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. Doch dürfte dies jedenfalls nur ausnahmsweise vorkommen, da zahlreiche Versuche, die wir in dieser Richtung hin anstellten, immer negativ ausgefallen sind, obwohl allerdings die Menge des Blutes, die dem gebrauchten Instrumente anhaftete, eine sehr verschiedene gewesen ist, und wiederholt nur unbedeutende Spuren daran zurückgeblieben waren. Auch kann man sich bei solchen Versuchen überzeugen, dass, wie begreiflich, unter sonst gleichen Verhältnissen desto weniger Blut an der Klinge eines verletzenden Instrumentes zurückbleibt, je blanker und glatter dieselbe gewesen war. In der Regel erklärt sich das Fehlen von Blutspuren an einem thatsächlich gebrauchten Werkzeuge ungezwungen daraus, dass dasselbe nachträglich gereinigt worden ist. Wurde diese Reinigung nicht sorgfältig vorgenommen, so z. B. das Messer nur einfach abgewischt, dann können sich trotzdem Blutspuren an rauheren oder vertieften Stellen des Heftes, besonders in dem Einschnitte, der zum Oeffnen der Klinge bestimmt ist, oder in dem Charnier der Klinge, in dem Spalt des Messers u. s. w., erhalten, ebenso bei Beilen in den Vertiefungen zwischen Stiel und dem Loche des Beiles, durch welchesdieser durchgesteckt ist, durchaus Stellen, die, wenn solche Untersuchungen vorkommen, besonders beachtet werden müssen.

Zweifellos gibt es eine grosse Reihe von Fällen, in denen schon die makroskopische Besichtigung einer Spur hinreicht, um dieselbe als durch Blut erzeugt erkennen zu lassen; dies gilt namentlich von den Spuren, die sich bei der Vornahme des ersten Localaugenscheines ergeben. Finden sich jedoch solche Spuren an dem Thäter oder ihm gehörenden Dingen, dann genügt selbstverständlich niemals die blosse makroskopische Untersuchung, sondern es ist die Natur des verdächtigen Fleckes anderweitig sicherzustellen.

Es ist zu diesem Behufe zweierlei anzustreben: erstens der mikroskopische Nachweis der charakteristischen Blutkörperchen und zweitens der Nachweis des ebenso charakteristischen Blutfarbstoffes, des Hämoglobins und seiner Derivate.

Nachweis von Blutkörperchen.

DasAuffinden der Blutkörperchenbeweist nicht blos in absoluter Weise die Gegenwart von Blut, sondern ermöglicht auch die Beantwortung gewisser Detailfragen, welche sich auf die Abstammung des betreffenden Blutes beziehen. In frischen Fällen unterliegt dieser Nachweis keinen Schwierigkeiten, da es blos nothwendig ist, etwas von der Substanz, wenn sie etwa noch feucht ist[290], unmittelbar, wenn nicht, mit ½procentiger Kochsalzlösung, Zuckerwasser oder verdünntem Glycerin unter das Mikroskop zu bringen, um, wenn die Spur von Blut als solchem und nicht etwa, wie so häufig, blos von blutigem Wasser herrührt, in der Regel sofort die charakteristischen Formelemente des Blutes zu erkennen. In solchen Fällen ist es natürlich auch leicht, nicht blos die runden und kernlosen Blutkörperchen der Säugethiere von den ovalen und kernhältigen und überdies viel grösseren der anderen Thierclassen zu unterscheiden, sondern es können auch mikroskopische Messungen die Lösung der Frage gestatten, ob die Grösse der vorliegenden runden Blutkörperchen mit jener übereinstimmt, die den menschlichen zukommt.

Unter den Säugethierblutkörperchen sind bekanntlich die menschlichen die grössten. Ihr durchschnittlicher Durchmesser beträgt 0·0077 Mm. (0·0074–0·0080). Ihnen zunächst stehen die des Hundes mit 0·0074 Mm. (0·0060–0·0074), dann folgen die des Kaninchens mit 0·0064, des Schweines mit 0·0062, des Rindes mit 0·0058, des Pferdes mit 0·0057, der Katze mit 0·0056 und des Schafes mit 0·0045 Mm.Da die Blutkörperchen sowohl des Menschen als der einzelnen Säugethiere nicht alle gleich gross sind, sondern ihre Grösse innerhalb gewisser Grenzen schwankt, so wird man sich selbstverständlich nicht mit der Messung einzelner Blutkörperchen begnügen, sondern eine möglichst grosse Reihe von Messungen unternehmen und aus dieser die Durchschnittszahl berechnen.

Unter den Säugethierblutkörperchen sind bekanntlich die menschlichen die grössten. Ihr durchschnittlicher Durchmesser beträgt 0·0077 Mm. (0·0074–0·0080). Ihnen zunächst stehen die des Hundes mit 0·0074 Mm. (0·0060–0·0074), dann folgen die des Kaninchens mit 0·0064, des Schweines mit 0·0062, des Rindes mit 0·0058, des Pferdes mit 0·0057, der Katze mit 0·0056 und des Schafes mit 0·0045 Mm.

Da die Blutkörperchen sowohl des Menschen als der einzelnen Säugethiere nicht alle gleich gross sind, sondern ihre Grösse innerhalb gewisser Grenzen schwankt, so wird man sich selbstverständlich nicht mit der Messung einzelner Blutkörperchen begnügen, sondern eine möglichst grosse Reihe von Messungen unternehmen und aus dieser die Durchschnittszahl berechnen.

Aber auch alte Blutspuren können den mikroskopischen Nachweis von Blutkörperchen gestatten, da sich dieselben im einfach eingetrockneten und weiter unverändert gebliebenen Blute selbst jahrelang erhalten, wovon man sich leicht und unmittelbar überzeugen kann, wenn man Blut in dünnen Schichten auf durchsichtigen Glasplatten eintrocknen lässt. Wir besitzen solche Präparate von Blutkörperchen sowohl des Menschen als verschiedener Thiere, die bereits mehr als zehn Jahre zu Demonstrationszwecken dienen und in welchen sich trotz dieser langen Zeit die Formelemente in ihrer charakteristischen Form unverändert erhalten haben.Hammerl[291]fand sogar, dass so angetrocknete Blutkörperchen selbst nach Erhitzung über 200° C. ihre Form erhalten.

In derartigen alten Blutspuren gelingt jedoch der Nachweis der Blutzellen nicht mehr so ohne Weiteres, wie bei frischen, sondern fordert eine bestimmte Behandlung des Objectes, namentlich mit gewissen Zusatzflüssigkeiten, die geeignet sind, die Blutkörperchen in der meist fest eingetrockneten und spröden Substanz wieder sichtbar zu machen.

Von diesen Zusatzflüssigkeiten können wir aus eigener Erfahrung[292]die etwas modificirtePacini’sche Flüssigkeit (300 Theile Wasser, 100 Theile Glycerin, 2 Theile Kochsalz und 1 Theil Sublimat) empfehlen. Auch verdünnte, mit Glycerin versetzte Säuren leisten gute Dienste, so die vonRoussin[293]angegebene Mischung von 3 Theilen Glycerin und 1 Theil concentrirter Schwefelsäure bis zum spec. Gewicht von 1·028 mit Wasser verdünnt.

VonVirchow(Archiv, XII, 336) wurde concentrirte 30procentige Kalilauge zu diesem Zwecke empfohlen, ebenso vonBrücke(Vorlesungen, I, 76) und neuerdings wieder von A.Rollet[294], welcher fand, dass an eingetrocknetem Blute die rasch vorübergehenden Stadien der Schrumpfung und Quellung, welche man nach der Einwirkung concentrirter (32procentiger) Kalilauge an den feuchten Blutkörperchen hervortreten sieht, ausbleiben und dass hier sogleich das an feuchten Blutkörperchen jenen stürmischen Reactionen erst folgende Stadium der Härte auftritt, in welchem die Blutkörperchen sich lange Zeit in einer ihrer natürlichen Form ähnlichen Erscheinungsweise erhalten. Man kann auch concentrirte Cyankaliumlösung zu diesem Zwecke verwenden. H.Struve(Virchow’s Arch. 79. Bd., pag. 524) empfiehlt concentrirte Weinsäure oder noch besser die Anwendung der Kohlensäure. Zu diesem Behufe lässt er in einem Probirgläschen CO2durch Wasser durchstreichenund legt dann die Spur sammt ihrer Unterlage in dieses hinein. Nach etwa 20 Stunden ist die Spur erweicht und kann untersucht werden.Rezzonico(Rivista sperim. XV, 214) hat mit 10procentiger Lösung von Oxalsäure gute Resultate erhalten.

Wir haben uns ferner bei einer grossen Zahl einschlägiger Untersuchungen überzeugt, dass, wenn schon sehr alte, hart gewordene Blutspuren vorliegen, auch die blosse Anwendung destillirten Wassers, welches bei frischen Blutspuren vermieden werden muss, da es sofort den Blutzellen den Farbstoff entzieht und diese durch Quellung verändert, sehr schöne Resultate ergibt, ein Verhalten, welches offenbar darin seinen Grund hat, dass die Blutkörperchen durch intensives Eintrocknen eine grössere Resistenz gegen Wassereinwirkung erlangen und auch die Löslichkeit des Hämoglobins und damit die Leichtigkeit, mit welcher es sonst durch Wasser den Blutkörperchen entzogen wird, sich vermindert.

Der Vorgang bei solchen Untersuchungen hat in der Weise zu geschehen, dass man zunächst winzige Partikelchen der betreffenden Substanz auf einen Objectträger bringt, indem man entweder mit einem Messerchen etwas von der angetrockneten Spur abschabt, oder, was sich besonders bei an Stoffen befindlichen Flecken empfiehlt, die Spuren unmittelbar über dem Objectträger mit einer Nadel ritzt, wobei, wenn wirklich Blut vorliegt, der braunrothe Strich auffällt, den die ritzende Nadel erzeugt und ein feines braunrothes Pulver auf den Objectträger fällt, welches sich zur weiteren Untersuchung vorzüglich eignet.

Man kann entweder sofort die auf dem Objectträger befindliche Substanz mit einer der erwähnten Zusatzflüssigkeiten behandeln oder früher, blos mit einem Deckgläschen bedeckt, unter das Mikroskop bringen und erst dann die Flüssigkeit zusetzen, ein Verfahren, das sich deshalb empfiehlt, weil man das Sichtbarwerden der Formelemente in den früher amorph erschienenen Schollen unmittelbar beobachten und auch das Verhalten der letzteren zu Wasser oder anderen Lösungsmitteln zu verfolgen im Stande ist.

Unterscheidung von Blutkörperchen.

In günstigen Fällen lässt sich nicht blos erkennen, dass die betreffenden Schollen aus gleichmässig grossen, meist dicht gedrängten, in ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit jener der Blutkörperchen entsprechenden Elementen bestehen, sondern es kann auch gelingen, einzelne dieser Elemente isolirt zu Gesichte zu bekommen: letztere zeigen dann ihre charakteristische, ursprüngliche Form viel deutlicher, während die in den festen Schollen eingebetteten Blutkörperchen meist durch gegenseitigen Druck abgeplattet erscheinen und erst bei längerer Einwirkung einer entsprechenden Zusatzflüssigkeit aufzuquellen und dadurch eine der ursprünglichen sich nähernde Form anzunehmen pflegen.

Ausser den rothen Blutkörperchen lassen sich häufig in den betreffenden Schollen auch einzelne weisse unterscheiden, welche sogar eine grössere Resistenzfähigkeit zu besitzen scheinen, alserstere, da man sie mitunter noch findet, wenn bereits, wie z. B. bei stark verwitterten Blutspuren, die rothen schon durch feinkörnigen Zerfall mehr oder weniger unkenntlich geworden sind.Corin(Virchow’s Jahresb. 1893, I, pag. 486) fand die Angabe, dass die neutrophilen Körnchen in den Leucocythen, welche bei der Färbung des Blutes nach der Methode vonEhrlichsich violett und blau färben, nur beim Menschenblute vorkommen, bestätigt und empfiehlt daher diesen Nachweis zur Unterscheidung von Menschenblut vom Thierblut. Doch ergaben die Nachuntersuchungen vonTamassia[295], dass in dieser Beziehung kein Unterschied besteht.

Schwerer als die Säugethierblutkörperchen sind in alten Blutspuren die Blutkörperchen der übrigen Thierclassen in ihrer ursprünglichen Form zu erkennen, wovon die Ursache einestheils in der blässeren Färbung dieser Formelemente, dann aber besonders in der grösseren Geneigtheit derselben zu Schrumpfung beim Eintrocknen, sowie in dem weniger resistenten Verhalten des Stromas gegen die erwähnten Lösungsmittel gelegen ist, weshalb die Contouren der Blutkörperchen weniger scharf hervortreten, als dies unter sonst gleichen Verhältnissen bei den Menschen- und Säugethierblutkörperchen der Fall ist. Dagegen sind die von solchem Blut, insbesondere von Vogelblut, herrührenden Spuren durch die meist in grosser Menge in ihnen vorkommenden, das Licht stark brechenden Kerne charakterisirt, welche namentlich nach Zusatz schwacher Essigsäure deutlich hervortreten, während, wenn Säugethierblut vorliegt, die betreffenden Schollen nach einem solchen Zusatz sich sofort oder in wenigen Augenblicken auflösen und ein kaum erkennbares blasses Stroma zurücklassen.

Es ist begreiflich, dass, wenn die Blutkörperchen durch Eintrocknen verschrumpft und durch Anwendung der bezeichneten Flüssigkeit wieder sichtbar gemacht worden sind, die Unterscheidung, ob dieselben thatsächlich von Menschenblut oder von dem Blute von Säugethieren herrühren, grosse Schwierigkeiten haben wird. Da nämlich der Grad der Schrumpfung der Blutelemente von verschiedenen unberechenbaren Umständen abhängt und die Reconstruirung der Form und Grösse derselben mittelst obiger Reagentien auch nicht gleichmässig und vollständig erfolgt, übrigens auch von der Natur des Reagens und der Dauer seiner Einwirkung abhängt, und da es sich endlich bei der Unterscheidung von menschlichen Blutkörperchen von solchen der Säugethiere in der Regel nur um ganz minimale, zwischen 0·004 bis 0·008 schwankende Grössendifferenzen handelt, so lassen sich von mikroskopischen Messungen, selbst wenn sie mit aller Sachkenntniss und Accuratesse vorgenommen wurden, doch nur precäre Resultate erwarten, wie auchStruve(Virchow’s Archiv. 83. Bd.,pag. 146) auf Grund sehr eingehender Untersuchungen betont. Trotzdem wird man nicht unterlassen, vorkommenden Falles solche Messungen zu unternehmen, da ihr Resultat, namentlich wenn es auf zahlreichen Messungen basirt, doch nicht jedes Werthes entbehrt, besonders dann nicht, wenn es sich um Unterscheidung von Blut von Thieren, wie z. B. von Rindern, Katzen, Pferden und Schafen, handelt, deren Blutkörperchen doch um ein Erkleckliches kleiner sind, als jene des Menschen.[296]

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Sporen mancher niederen Pilze, insbesondere Schimmelpilze, eine grosse äussere Aehnlichkeit mit Blutkörperchen haben. So hatErdmanndie Aehnlichkeit mit Porphyridium cruentum undRindfleischdie der Sporen von Achorion Schönleinii hervorgehoben. Wir können diese aus eigener Erfahrung bestätigen und müssen als unterscheidend auf die grosse Resistenzfähigkeit solcher Sporen gegen Säuren und Alkalien hinweisen. Auch Hefezellen und selbst Fetttröpfchen können Blutkörperchen vortäuschen. Zur Unterscheidung letzterer ist in zweifelhaften Fällen, wie schonGwosdewrieth, Aether, Benzin u. dergl. zur Anwendung zu bringen.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Sporen mancher niederen Pilze, insbesondere Schimmelpilze, eine grosse äussere Aehnlichkeit mit Blutkörperchen haben. So hatErdmanndie Aehnlichkeit mit Porphyridium cruentum undRindfleischdie der Sporen von Achorion Schönleinii hervorgehoben. Wir können diese aus eigener Erfahrung bestätigen und müssen als unterscheidend auf die grosse Resistenzfähigkeit solcher Sporen gegen Säuren und Alkalien hinweisen. Auch Hefezellen und selbst Fetttröpfchen können Blutkörperchen vortäuschen. Zur Unterscheidung letzterer ist in zweifelhaften Fällen, wie schonGwosdewrieth, Aether, Benzin u. dergl. zur Anwendung zu bringen.

Nachweis des Hämoglobins.

Die weitere Untersuchung der betreffenden Spur bezweckt denNachweis des Hämoglobins, des Blutroths, jenes eigenthümlichen eiweisshältigen Farbstoffes, welcher im normalen Zustande den Inhalt der Blutkörperchen bildet und dem Blute die charakteristische rothe Farbe verleiht. Dieser Nachweis kann nur gelingen, so lange das betreffende Blut seine Löslichkeit in Wasser bewahrt hat, denn das Fehlen dieser ist ein Beweis, dass die betreffende Spur nicht mehr den genuinen Blutfarbstoff, sondern allenfalls nur dessen Derivate, insbesondere das im Wasser unlösliche Hämatin, enthält. Das Hämoglobin kann aber seine Löslichkeit einbüssen, einerseits durch coagulirende Einflüsse, anderseits durch Alter.

Löslichkeit von Blutspuren.

Von ersteren ist insbesondere die Einwirkung kochenden Wassers zu erwähnen, die einer Blutspur sofort die Löslichkeit benimmt, aber auch dieselbe auf der Unterlage mehr fixirt, so dass sie weiteren Insulten gegenüber resistenter wird, als einfach eingetrocknetes Blut, welches bekanntlich in diesem Zustande einespröde, leicht zerreibliche Masse bildet, welche durch Reiben und ähnliche Einwirkungen leicht von der Unterlage weggebracht werden kann. Interessant ist ein vonLiman(Virchow’s Archiv. 1886, pag. 395) mitgetheilter Fall, wo die Unlöslichkeit der an einem Sacke befindlichen Flecke durch heisses Bügeln veranlasst worden war. Aus Anlass dieser Beobachtung vonKatayama(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIX) angestellte Untersuchungen ergaben, dass durch eine Stunde auf 120° erhitztes Blut sich in Wasser und Boraxlösung nicht mehr löst, auf 140° erhitztes auch nicht mehr in Cyankaliumlösung, dagegen noch am besten in Natronlauge und in Eisessig, und wieKratter(„Ueber den Werth des Hämatoporphyrinspectrums.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, IV, 62), sowieHammerl(Ibid. pag. 44) fanden, in concentrirter Salzsäure, besonders aber, selbst nach Erhitzung bis 210°, in concentrirter Schwefelsäure.

Alter von Blutspuren. Methämoglobin.

Was das Alter betrifft, so ist es bekannt, mit welcher Leichtigkeit frisches Blut im Wasser sich löst und welche Färbekraft demselben zukommt. Diese Löslichkeit behält eingetrocknetes Blut sehr lange und kann sie selbst Jahre lang bewahren, wenn von demselben die zersetzenden Einflüsse von Luft und Licht ferngehalten wurden. Blieb der Fleck der Luft frei ausgesetzt, so sind es die durch den Sauerstoff und das Ozon der Luft eingeleiteten langsamen Oxydationsvorgänge, vielleicht auch die in der Luft, namentlich in jener der Städte, enthaltenen Säuren (Sorby), insbesondere aber der Einfluss des Lichtes, welche die Löslichkeit der Spur allmälig vermindern und schliesslich ganz aufheben, indem sich das Hämoglobin anfangs unter Abscheidung von „Globulin“ zu noch in Wasser löslichemMethämoglobinund schliesslich zu unlöslichem Hämatin verwandelt. Die Schnelligkeit, mit welcher dies geschieht, hängt theils von der Dicke der betreffenden Blutspur ab, da die genannten Agentien desto rascher die Zersetzung erzeugen werden, je dünner und überhaupt je kleiner die betreffende Blutspur gewesen war, theils von der grösseren oder geringeren Intensität, mit welcher diese Agentien auf die Blutspur einwirken können. Am schnellsten und unseren Erfahrungen zufolge schon in wenigen Wochen, ja wenn derselbe klein war, schon in wenigen Tagen, kann ein Blutfleck unlöslich werden, wenn er dem directen Sonnenlicht ausgesetzt blieb, während unter anderen Umständen doch meistens lange Zeit hierzu erforderlich ist.

Sowohl die durch Coagulation, als die durch Luft- und Lichteinwirkung entstandenen Zersetzungen des Hämoglobins machen sich schon durch Veränderung der ursprünglichen Farbe der Blutspur kenntlich. Diese in verschiedenen Nuancen rothe und namentlich auf lichtem Untergrunde deutlich hervortretende Farbe wird durch Coagulation des Blutroths sofort missfärbig und bleibt es fortan. Durch die Einwirkung von Licht und Luft erhält jede Blutspur sehr bald einen Stich in’s Braunrothe, wird später immer mehr braun, dann graubraun und schliesslich vollkommen grau. Auch diese Farbenveränderungenerfolgen bei Einwirkung directen Sonnenlichtes ungleich rascher, und man kann dies in sehr instructiver Weise demonstriren, wenn man ein Stück in Blut getauchte Leinwand trocknet und nun in der Sonne liegen lässt. Man findet dann nach verhältnissmässig kurzer Zeit die der Sonne zugekehrte Seite der Blutspur grau, während die entgegengesetzte die ursprüngliche Blutfarbe noch fast unverändert zeigt. Bei Bestimmungen desAltersvon Blutspuren ist es daher angezeigt, nicht blos den Grad der Löslichkeit und die Farbe derselben, sondern auch alle Momente zu erwägen, welche diese Veränderungen zu beschleunigen oder zu verzögern vermögen. In den meisten Fällen werden trotzdem solche Altersbestimmungen nur approximativ ausfallen können.

Sowohl die durch Coagulation, als die durch Luft- und Lichteinwirkung entstandenen Zersetzungen des Hämoglobins machen sich schon durch Veränderung der ursprünglichen Farbe der Blutspur kenntlich. Diese in verschiedenen Nuancen rothe und namentlich auf lichtem Untergrunde deutlich hervortretende Farbe wird durch Coagulation des Blutroths sofort missfärbig und bleibt es fortan. Durch die Einwirkung von Licht und Luft erhält jede Blutspur sehr bald einen Stich in’s Braunrothe, wird später immer mehr braun, dann graubraun und schliesslich vollkommen grau. Auch diese Farbenveränderungenerfolgen bei Einwirkung directen Sonnenlichtes ungleich rascher, und man kann dies in sehr instructiver Weise demonstriren, wenn man ein Stück in Blut getauchte Leinwand trocknet und nun in der Sonne liegen lässt. Man findet dann nach verhältnissmässig kurzer Zeit die der Sonne zugekehrte Seite der Blutspur grau, während die entgegengesetzte die ursprüngliche Blutfarbe noch fast unverändert zeigt. Bei Bestimmungen desAltersvon Blutspuren ist es daher angezeigt, nicht blos den Grad der Löslichkeit und die Farbe derselben, sondern auch alle Momente zu erwägen, welche diese Veränderungen zu beschleunigen oder zu verzögern vermögen. In den meisten Fällen werden trotzdem solche Altersbestimmungen nur approximativ ausfallen können.

Spectrum des Oxyhämoglobins und reducirten Hämoglobins.

Die Untersuchung der aus einer verdächtigen Spur erhaltenen wässerigen Lösung geschieht mit demSpectralapparatund hat den Zweck, die dem Hämoglobin zukommenden charakteristischen Absorptionserscheinungen zu constatiren. SeitdemHoppe-Seyler[297]zuerst darauf aufmerksam machte, dass der Blutfarbstoff in eigenthümlicher Weise gewisse Strahlen des Spectrums absorbire, besitzen wir in der Spectralanalyse ein ausgezeichnetes und durch zahllose Beobachtungen bewährtes Mittel zur Erkennung von Blutspuren in forensischen Fällen.

Diese Absorptionserscheinungen bestehen bekanntlich darin, dass, wenn man Blut entsprechend mit Wasser verdünnt und die Lösung zwischen den Spalt eines Spectralapparates und eine Lichtquelle bringt, das violette Ende des normalen Spectrums wie ausgelöscht erscheint und zwei dunkle Absorptionsbänder in Gelb und an der Uebergangsstelle von Gelb in Grün zu bemerken sind, von denen das eine schmälere in Gelb unmittelbar neben der Stelle, wo im Sonnenspectrum dieFraunhofer’sche LinieDsich befindet und zwischen dieser und dem violetten Ende des Spectrums liegt, während das andere, fast noch einmal so breite, aber weniger scharf begrenzte und weniger dunkle an der Uebergangsstelle zwischen Gelb in Grün nahe bei derFraunhofer’schen LinieEsich befindet (Fig. 74,1). Dieses Spectrum ist das des sauerstoffhältigen Hämoglobins oder desOxyhämoglobins.

Diese Absorptionserscheinung ist noch bei starker Verdünnung der Lösung zu bemerken, so zwar, dass ein geübtes Auge die Absorptionsstreifen noch unterscheiden kann, wenn die Lösung makroskopisch kaum mehr gefärbt erscheint. Wird die Verdünnung weiter fortgesetzt, so verschwindet zuerst der Streif im Grün und zuletzt erst der bei der LinieD.

Entzieht man der Lösung den Sauerstoff durch Hinzuthun reducirender Substanzen, wozu gewöhnlich Schwefelammonium benützt wird, so ändert sich das Spectrum, indem die Streifen des Sauerstoff-Hämoglobins gewissermassen zusammenfliessen und schliesslich nur ein einziges breites Absorptionsband zurückbleibt,welches den grössten Theil des Raumes zwischen denFraunhofer’schen LinienDundEausfüllt und ziemlich scharf von den übrigen Theilen des Spectrums sich abgrenzt (Fig. 74,2). Es ist dies das Spectrum des sauerstofffreien Blutroths, desreducirten Hämoglobins, welches sofort in das des Oxyhämoglobins übergeht, wenn man die Lösung mit Luft schüttelt und so dem Sauerstoff wieder Zutritt verschafft.

Dieses spectrale Verhalten des Hämoglobins ist im hohen Grade charakteristisch und genügt für sich allein vollkommen, um einen aus einer verdächtigen Spur erhaltenen Farbstoff als Blut zu bezeichnen. Andere Farbstoffe zeigen entweder keine Absorptionsbänder oder solche, die sich wesentlich von denen des Blutroths unterscheiden. Nur eine ammoniakalische Carminlösung zeigt in starker Verdünnung Absorptionserscheinungen, die jenen des sauerstoffhältigen Hämoglobins gleichen, welche jedoch bei Zusatz von Schwefelammonium sich nicht verändern, ausserdem bei Zusatz von Essigsäure sich erhalten, während, wenn man zu einer Blutlösung diese hinzugibt, die Absorptionsstreifen sofort verschwinden.

Fig. 74.1.Spectrum des Oxyhämoglobins;2.Spectrum des reducirten Hämoglobins.

Fig. 74.

1.Spectrum des Oxyhämoglobins;2.Spectrum des reducirten Hämoglobins.

Die spectrale Untersuchung unterliegt, wenn nicht zu geringe Mengen des Farbstoffes erhalten wurden, keinen besonderen Schwierigkeiten. Ist die Lösung, die man durch Maceration der Spur mit Wasser erhielt, wie bei älteren Flecken häufig, trüb, so empfiehlt es sich, eine Spur von Ammoniak zuzusetzen, wodurch dieselbe in der Regel sofort aufgehellt wird und auch brillanter roth erscheint.Sind sehr kleine und wenig Farbstoff abgebende Blutspuren zu untersuchen, so sind entsprechend kleine Gefässe (dünne Röhrchen) mit der Lösung zu füllen und überhaupt bei der Behandlung so kleiner Flecke mit Lösungsmitteln das richtige Verhältniss zwischen der Menge dieser und der zu untersuchenden Substanz zu berücksichtigen. Allzu verdünnte Lösungen sind im Exsiccator einzuengen. Auch der nach dem vollständigen Eintrocknen der Lösung im Uhrglase zurückbleibende Fleck kann unmittelbar oder mit einer Spur von Wasser befeuchtet vor den Spectralapparat gebracht werden, obwohldie Methode sich meist nicht empfiehlt. Bei so geringen Mengen Farbstoffes ist das Mikrospectroskop besonders am Platze, mit welchem noch bei minimalen Mengen von Blut die charakteristischen Absorptionsstreifen erkannt werden können.

Die spectrale Untersuchung unterliegt, wenn nicht zu geringe Mengen des Farbstoffes erhalten wurden, keinen besonderen Schwierigkeiten. Ist die Lösung, die man durch Maceration der Spur mit Wasser erhielt, wie bei älteren Flecken häufig, trüb, so empfiehlt es sich, eine Spur von Ammoniak zuzusetzen, wodurch dieselbe in der Regel sofort aufgehellt wird und auch brillanter roth erscheint.

Sind sehr kleine und wenig Farbstoff abgebende Blutspuren zu untersuchen, so sind entsprechend kleine Gefässe (dünne Röhrchen) mit der Lösung zu füllen und überhaupt bei der Behandlung so kleiner Flecke mit Lösungsmitteln das richtige Verhältniss zwischen der Menge dieser und der zu untersuchenden Substanz zu berücksichtigen. Allzu verdünnte Lösungen sind im Exsiccator einzuengen. Auch der nach dem vollständigen Eintrocknen der Lösung im Uhrglase zurückbleibende Fleck kann unmittelbar oder mit einer Spur von Wasser befeuchtet vor den Spectralapparat gebracht werden, obwohldie Methode sich meist nicht empfiehlt. Bei so geringen Mengen Farbstoffes ist das Mikrospectroskop besonders am Platze, mit welchem noch bei minimalen Mengen von Blut die charakteristischen Absorptionsstreifen erkannt werden können.

Dichroismus. Ozonprobe.

Andere als die spectralen Eigenschaften von Hämoglobinlösungen haben nur einen unterstützenden Werth. Hierher gehört der zuerst vonBrückeconstatirte Dichroismus, der namentlich nach Zusatz von etwas Kalilauge deutlich hervortritt und die z. B. in einem Uhrgläschen befindliche Lösung im reflectirten Lichte grünlich, im durchfallenden roth (meist burgunderroth) erscheinen lässt; ferner der durch Kochen oder durch Säuren, oder durch dasMillon’sche Reagens nachweisbare Eiweissgehalt der Lösung, dann die Beständigkeit der Farbe gegen Ammoniak und schliesslich die ozonübertragende Eigenschaft des Hämoglobins. Auf letzterer Eigenschaft beruht die zuerst vonvan Deenund später auch vonTaylorundLimanempfohlene sogenannteGuajacprobeoderOzonprobe. Sie wird in der Weise vorgenommen, dass man zu einer alkoholischen bis zur weingelben Farbe verdünnten Lösung von Guajacharz, welche bekanntlich durch Ozon blau gefärbt wird und daher ein ausgezeichnetes Ozonreagens darstellt, einige Tropfen ozonisirten (d. h. länger unter nicht luftdichtem Verschluss an der Luft gestandenen) Terpentinöls[298]zusetzt und nun einen Tropfen der zu prüfenden Lösung hinzuträufelt. Wenn dieselbe Hämoglobin enthält, so färbt sich die Guajactinctur blau, indem ersteres die Eigenschaft besitzt, das im Terpentinöl festgehaltene Ozon frei zu machen, so dass es auf das Ozonreagens, die Guajactinctur, wirken kann und dieselbe bläut. Diese Probe ist sehr empfindlich, doch nicht vollkommen beweisend, da ausser dem Hämoglobin noch andere, wenn auch nur wenige Körper, die ozonübertragende Eigenschaft besitzen, wie z. B. der Eisenvitriol, und da es, was noch wichtiger ist, eine Reihe von Körpern gibt, die die Guajactinctur ohne Weiteres zu bläuen vermögen, wie z. B. Eisenchlorid, übermangansaures Kali u. a.

Andere als die spectralen Eigenschaften von Hämoglobinlösungen haben nur einen unterstützenden Werth. Hierher gehört der zuerst vonBrückeconstatirte Dichroismus, der namentlich nach Zusatz von etwas Kalilauge deutlich hervortritt und die z. B. in einem Uhrgläschen befindliche Lösung im reflectirten Lichte grünlich, im durchfallenden roth (meist burgunderroth) erscheinen lässt; ferner der durch Kochen oder durch Säuren, oder durch dasMillon’sche Reagens nachweisbare Eiweissgehalt der Lösung, dann die Beständigkeit der Farbe gegen Ammoniak und schliesslich die ozonübertragende Eigenschaft des Hämoglobins. Auf letzterer Eigenschaft beruht die zuerst vonvan Deenund später auch vonTaylorundLimanempfohlene sogenannteGuajacprobeoderOzonprobe. Sie wird in der Weise vorgenommen, dass man zu einer alkoholischen bis zur weingelben Farbe verdünnten Lösung von Guajacharz, welche bekanntlich durch Ozon blau gefärbt wird und daher ein ausgezeichnetes Ozonreagens darstellt, einige Tropfen ozonisirten (d. h. länger unter nicht luftdichtem Verschluss an der Luft gestandenen) Terpentinöls[298]zusetzt und nun einen Tropfen der zu prüfenden Lösung hinzuträufelt. Wenn dieselbe Hämoglobin enthält, so färbt sich die Guajactinctur blau, indem ersteres die Eigenschaft besitzt, das im Terpentinöl festgehaltene Ozon frei zu machen, so dass es auf das Ozonreagens, die Guajactinctur, wirken kann und dieselbe bläut. Diese Probe ist sehr empfindlich, doch nicht vollkommen beweisend, da ausser dem Hämoglobin noch andere, wenn auch nur wenige Körper, die ozonübertragende Eigenschaft besitzen, wie z. B. der Eisenvitriol, und da es, was noch wichtiger ist, eine Reihe von Körpern gibt, die die Guajactinctur ohne Weiteres zu bläuen vermögen, wie z. B. Eisenchlorid, übermangansaures Kali u. a.

Methämoglobin.

Von den Derivaten des Hämoglobins ist zunächst dasMethämoglobinnochmals zu erwähnen, weil dasselbe gewisse spectrale Erscheinungen zeigt, denen wir bei der Untersuchung nicht ganz frischer Blutspuren sehr häufig begegnen. Wenn nämlich ein Blutfleck durch Einwirkung der Luft oder insbesondere des Lichtes seine Farbe bereits merklich in’s Braunrothe verändert hat, was bei günstigen Umständen schon nach 3–10 Tagen geschehen kann, zeigt die daraus erhaltene Lösung einen mehr weniger ausgesprochenen Stich in’s Braune und vor dem Spectralapparat ausser den Oxyhämoglobinbändern noch ein drittes schmales und weniger scharf begrenztes Band in Orange zwischen denFraunhofer’schen LinienCundD, näher beiC(Fig. 75,1). Dieses Band ist sehr ähnlich dem sogenannten Säurebande, welches besondersdeutlich zu sehen ist, wenn trockenes Blut mit säurehältigem Alkohol behandelt, respective gelöst wird, und wird dem sogenannten Methämoglobin[299]zugeschrieben, einem Zwischenproduct der Umwandlung des Hämoglobins in Hämatin, das sich von letzterem besonders durch seine Löslichkeit im Wasser unterscheidet. Das Auftreten des Methämoglobins und seines Absorptionsbandes geht mit einer mehr weniger ausgesprochenen Trübung der nun zu erhaltenden Lösungen einher.Setzt man aber einen Tropfen Ammoniak zu, so klärt sich die Lösung meist sofort, verändert ihre anfangs braunrothe Farbe in eine mehr rothe und die Oxyhämoglobinstreifen, die gewöhnlich bei der ersten Untersuchung weniger deutlich sich repräsentirten, treten nun sehr schön hervor, während der Streif in Roth (Methämoglobinstreif) verschwindet.

Fig. 75.1.Combinirtes Spectrum des Oxy- und Methämoglobins;2.Spectrum des Hämatins;3.Spectrum des reducirten Hämatins.

Fig. 75.

1.Combinirtes Spectrum des Oxy- und Methämoglobins;2.Spectrum des Hämatins;3.Spectrum des reducirten Hämatins.

Hämatin und reducirtes Hämatin.

Ein anderes Derivat des Hämoglobins, welches ein sehr charakteristisches spectrales Verhalten zeigt und deshalb zum Nachweis von Blut in verdächtigen, besonders in Wasser bereits unlöslichen Spuren sehr gut benützt werden kann, ist dasreducirte HämatinvonStokes.[300]Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich am besten, die zu untersuchende Substanz mit concentrirter Cyankaliumlösung,[301]zu behandeln, und die so erhaltene, meist hellroth, braunroth oder röthlichbraun gefärbte Lösung vor den Spectralapparat zu bringen. Man sieht dann im Spectrum entweder ein deutliches breites Band in Grün, welches dem Bande des reducirten Hämoglobins sehr ähnlich ist, oder blos eine Beschattung dieses Theiles des Spectrums (Fig. 75,2). Setzt man aber zu der Lösung einen oder einige Tropfen Schwefelammonium hinzu, so bemerkt man, wie sich sofort das breite Absorptionsband in zwei auflöst, welche auf den ersten Blick den Oxyhämoglobinstreifen gleichen, aber von diesen ausser durch ihre Genesis auch durch ihre dem violetten Ende des Spectrums näher gerückte Lage sich unterscheiden (Fig. 75,3). Letzteres Spectrum kann man auch durch Anwendung concentrirter (32%) Kalilauge allein ohne Anwendung von Reductionsmitteln erhalten, und zwar schneller, wenn man mit Kalilauge kocht, als wenn man diese kalt anwendet. (Rollet, l. c.)

Der Nachweis des reducirten Hämatins auf spectroskopischem Wege, namentlich jener mit Cyankalium, welchem wir den Vorzug geben, ist nicht blos für die Anwesenheit von Blut ebenso beweisend, wie jener des Oxyhämoglobins, sondern gibt, wovon wir uns wiederholt überzeugt haben und betonen müssen, noch Resultate, wenn wegen Kleinheit des Objectes oder bereits in diesem stattgefundenen Zersetzungsprocessen der spectroskopische Nachweis des Sauerstoffhämoglobins nicht mehr gelingt. Bei sehr kleinen Flecken ist es daher rathsam, sofort auf reducirtes Hämatin zu untersuchen.

Hämatoporphyrin.

Den Untersuchungen vonKratterundHammerl(l. c.) zufolge lässt sich aus verkohltem Blute, welches keine anderen Blutreactionen mehr gibt, durch Behandlung mit concentrirter Schwefelsäure noch dasHämatoporphyrinspectrum(Mulder,Hoppe-Seyler) darstellen. Dasselbe hat eine Aehnlichkeit mit dem Spectrum des Oxyhämoglobins, nur sind die Streifen weiter nach links verschoben, insbesondere der schmälere nach links von der LinieD.

Die isolirte Substanz wird mit 1–5 Ccm. concentrirter Schwefelsäure in einer Eprouvette wiederholt geschüttelt. Färbt sich die Säure schon in den ersten Minuten braungelb, so ist eine störende Beimischung vorhanden, die Säure ist dann abzugiessen und durch eine neue zu ersetzen. Ist das Object Blut, dann quillt dasselbe nach ½–1 Stunde auf, wird mehr weniger transparent und prächtig rothviolett. Meist hat sich auch die Säure zart violett gefärbt und gibt das erwähnte Spectrum, wobei zuerst das rechte breitere und dann das linke Absorptionsband auftritt. Hat sich die Säure nicht genügend gefärbt, dann gibt noch die zwischen 2 Glasplatten zerquetschte, gequollene Substanz das charakteristische Spectrum. Giesst man das in SO3gelöste Hämatoporphyrin in die 10–20fache Menge destillirtenWassers, so fällt dasselbe in Form rothbrauner Flocken aus. Diese geben gewaschen und mit Alkalien gelöst das Spectrum desalkalischen Hämatoporphyrins, welches aus vier abwechselnd schmalen und breiten Absorptionsbändern besteht.

Die isolirte Substanz wird mit 1–5 Ccm. concentrirter Schwefelsäure in einer Eprouvette wiederholt geschüttelt. Färbt sich die Säure schon in den ersten Minuten braungelb, so ist eine störende Beimischung vorhanden, die Säure ist dann abzugiessen und durch eine neue zu ersetzen. Ist das Object Blut, dann quillt dasselbe nach ½–1 Stunde auf, wird mehr weniger transparent und prächtig rothviolett. Meist hat sich auch die Säure zart violett gefärbt und gibt das erwähnte Spectrum, wobei zuerst das rechte breitere und dann das linke Absorptionsband auftritt. Hat sich die Säure nicht genügend gefärbt, dann gibt noch die zwischen 2 Glasplatten zerquetschte, gequollene Substanz das charakteristische Spectrum. Giesst man das in SO3gelöste Hämatoporphyrin in die 10–20fache Menge destillirtenWassers, so fällt dasselbe in Form rothbrauner Flocken aus. Diese geben gewaschen und mit Alkalien gelöst das Spectrum desalkalischen Hämatoporphyrins, welches aus vier abwechselnd schmalen und breiten Absorptionsbändern besteht.

Häminkrystalle.

Eines der für den forensischen Nachweis von Blutspuren wichtigsten Derivate des Hämoglobins ist dasHämin, welches bei entsprechender Behandlung der Spur in Form der ungemein charakteristischenHäminkrystalleerhalten wird, die nach ihrem ersten Entdecker (1853) auchTeichmann’scheBlutkrystallegenannt werden. Diese Krystalle sind nach den UntersuchungenHoppe-Seyler’s salzsaures Hämatin, für welches der Kürze wegen der Name Hämin allgemein gebräuchlich ist. Sie werden in der Weise dargestellt, dass man eine Partie der von der Unterlage losgelösten Substanz mit höchst concentrirter Essigsäure (sogenanntem Eisessig) unter Zusatz einer Spur Kochsalz in einem Uhrschälchen oder auf einem Objectträger unter dem Deckgläschen vorsichtig aufkocht und die so entstehende braune Lösung abdampft, worauf im Rückstande die Häminkrystalle mikroskopisch nachgewiesen werden können.


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