Hirnerschütterung und Rausch.
Da eine grosse Zahl der Raufereien, bei welchen es Kopfverletzungen setzt, sich in Wirthshäusern und in vom Alkohol erregtem Zustande ereignen, so ist es nicht überflüssig, auf die Aehnlichkeit aufmerksam zu machen, die den Symptomen eines schweren Rausches und denen der Hirnerschütterung zukommt, und zu bemerken, dass sowohl Symptome, die von Alkoholexcess herrührten, für Hirnerschütterung genommen wurden, als umgekehrt, und zwar noch häufiger Fälle vorkamen, in denen letztere als Rauschzustand aufgefasst wurden und dementsprechend mit dem Verletzten verfahren worden ist. Zur Unterscheidung müssen die genossenen Alkoholmengen und die eventuellen Rauscherscheinungen, die schon vor der Verletzung bestanden, erwogen werden, vorzugsweise aber die Symptome, die in dem Momente auftraten, als der Schlag auf den Kopf etc. erfolgte, sowie der weitere Verlauf des von diesem Zeitpunkte aus sich datirenden Betäubungszustandes.
Was die mit einer Kopfverletzung verbundene Blutung in die Schädelhöhle, beziehungsweise auf die Oberfläche des Gehirns betrifft, so wird dieselbe desto rascher und desto intensiver Erscheinungen des Hirndruckes bewirken, je grösser die Menge des ausgetretenen Blutes war, und je rascher sich das Extravasat gebildet hatte. Es ist daher nicht blos die Zahl und das Caliber der gleichzeitig verletzten Meningealgefässe zu berücksichtigen, sondern auch, ob dieselben arterielle oder venöse Gefässe gewesen sind. Von den grösseren Arterien, die verhältnissmässig häufig bei den verschiedenartigsten Kopfverletzungen durchtrennt werden und besonders intensive Blutung und, wenn nicht etwa eine stärkere Haftung der Dura am Knochen bestand oder nur kleine Aestchen verletzt wurden, sofortige oder baldige Erscheinungen schweren Hirndruckes bewirken, erwähnen wir besonders die Art. meningea media und ihre Verzweigungen, wodurch mächtige kuchenförmige, die betreffende Grosshirnhälfte muldenförmig abflachende Extravasate zwischen Dura mater und seitlicher Schädelwand entstehen und von den venösen Gefässen die grossen Sinus der Dura mater. In vielen Fällen nimmt die intermeningeale Blutung ihren Ausgang von Contusionen des Gehirns, über welchen die Meningen mehr weniger zerrissen sind und kann auch erst nachträglich in Folge Erweichung eintreten.
Die bei weitem grösste Zahl der Kopfverletzungen, welche zur forensischen Untersuchung gelangen, ist durch stumpfe oder durch stumpfkantige Werkzeuge veranlasst worden. Den geringsten Grad des Effectes des letzteren bilden die Suffusionen der Kopfhaut, von denen wieder die meisten im lockeren Zellgewebe unter der Galea zwischen dieser und dem Pericranium und unterhalb des letzteren vorzukommen pflegen. Zu ihrer Entstehung genügen bei dem Blutreichthum der Kopfhaut und wegen der harten Unterlage schon geringe Gewalten, wie wir namentlich an den Blutbeulen der Kinder, die sie sich beim Fallen zuziehen, sehr gewöhnlich beobachten können, und es ist insbesondere zu bemerken,dass sie sich häufig auch zufällig bei den verschiedensten, auch natürlichen, plötzlichen Todesarten beim Niederstürzen des Körpers und Aufschlagen des Kopfes an harte Gegenstände bilden können. Bezüglich der Wunden der Schädeldecken wurde bereits oben (pag. 278) hervorgehoben, dass dieselben nicht immer unregelmässige und gezackte Ränder besitzen müssen, sondern der Spannung und harten Unterlage wegen häufiger als an anderen Körperstellen auch lineare Trennungen bilden können, und es wurden zugleich jene Momente erwähnt, welche in einem solchen Falle trotz der linearen Beschaffenheit der Hautwunde doch die Diagnose gestatten können, dass dieselbe nicht mit einem schneidigen, sondern durch ein stumpfes Werkzeug entstanden sei.
Fig. 83.Lochfractur im l. Scheitelbein durch einen sogen. „Todtschläger“ veranlasst. Nat. Gr.Fig. 84.Hintere Seite vonFig. 83. Nat. Gr.
Fig. 83.Lochfractur im l. Scheitelbein durch einen sogen. „Todtschläger“ veranlasst. Nat. Gr.
Fig. 83.
Lochfractur im l. Scheitelbein durch einen sogen. „Todtschläger“ veranlasst. Nat. Gr.
Fig. 84.Hintere Seite vonFig. 83. Nat. Gr.
Fig. 84.
Hintere Seite vonFig. 83. Nat. Gr.
Wunden der Schädeldecken. Lochfracturen des Schädels.
Das „Nullum vulnus capitis contemnendum“ der älteren Chirurgen bezog sich vorzugsweise auf die Wunden der Schädeldecken und auf die Häufigkeit der accidentellen Wundkrankheiten im Gefolge derselben, welche die Prognose solcher Wunden so trügerisch gestaltete. Die Warnung der alten Praktiker verdient auch heutzutage alle Beachtung, insoferne als erfahrungsgemäss bei Kopfwunden besonders günstige Bedingungen für den Eintritt gefährlicher septischer Processe (Erysipelas, Meningitis etc.) gegeben sind. Da wir jedoch gegenwärtig wissen, dass diese Processe, wenn auch nicht immer, so doch in der Regel durch correcte (antiseptische) Behandlung vermieden werden können, so werden wir bei der gerichtsärztlichen Begutachtung solcher Verletzungen die ursprüngliche Bedeutung und den weiteren ungünstigen Verlauf derselben wohl auseinanderhalten, beziehungsweise dem Richter auseinandersetzen, dass die Ursache der ungünstigen Complication keineswegs in der „allgemeinen Natur der Verletzung“, sondern in äusseren Schädlichkeiten begründet war, deren Hinzutreten in der Regel durch richtige Behandlung verhindert werden kann.
Das „Nullum vulnus capitis contemnendum“ der älteren Chirurgen bezog sich vorzugsweise auf die Wunden der Schädeldecken und auf die Häufigkeit der accidentellen Wundkrankheiten im Gefolge derselben, welche die Prognose solcher Wunden so trügerisch gestaltete. Die Warnung der alten Praktiker verdient auch heutzutage alle Beachtung, insoferne als erfahrungsgemäss bei Kopfwunden besonders günstige Bedingungen für den Eintritt gefährlicher septischer Processe (Erysipelas, Meningitis etc.) gegeben sind. Da wir jedoch gegenwärtig wissen, dass diese Processe, wenn auch nicht immer, so doch in der Regel durch correcte (antiseptische) Behandlung vermieden werden können, so werden wir bei der gerichtsärztlichen Begutachtung solcher Verletzungen die ursprüngliche Bedeutung und den weiteren ungünstigen Verlauf derselben wohl auseinanderhalten, beziehungsweise dem Richter auseinandersetzen, dass die Ursache der ungünstigen Complication keineswegs in der „allgemeinen Natur der Verletzung“, sondern in äusseren Schädlichkeiten begründet war, deren Hinzutreten in der Regel durch richtige Behandlung verhindert werden kann.
Ein sehr häufiger Effect stumpfer Gewalten sind Continuitätstrennungen des Schädels. Besass das betreffende Werkzeug nureine kleine, zufolge der Untersuchungen von A.Paltauf(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVIII) 4 Quadratcentimeter nicht überschreitende Oberfläche, so können lochförmige Verletzungen, sogenannteLochfracturen, entstehen, aus deren Form sich mitunter die nähere Natur desselben vermuthen lässt. So besitzen wir in unserer Sammlung einen Schädel, an welchem eine 3 Cm. breite, kreisrunde Scheibe aus der äusseren Tafel des linken Scheitelbeines herausgeschlagen und kegelstutzförmig deprimirt sich findet, während von der gegenüberliegenden Glastafel ein noch einmal so grosses und vielfach gesplittertes, aber ebenfalls kreisrundes Stück abgesprengt erscheint. Das verletzende Werkzeug war ein sogenannter Todtschläger — Life preserver — gewesen (Fig. 83u.84).
Fig. 85.Lochfractur im linken Scheitelbein, durch einen runden Maurerhammer veranlasst, der mit voller Fläche getroffen hatte. ½ nat. Gr.Fig. 86.Terrassenförmige Lochfractur links von der Pfeilnaht, durch einen runden Hammer entstanden, der mit der unteren Kante des Hammerkopfes getroffen hatte. Der Hieb wurde von rechts geführt. ½ nat. Gr.
Fig. 85.Lochfractur im linken Scheitelbein, durch einen runden Maurerhammer veranlasst, der mit voller Fläche getroffen hatte. ½ nat. Gr.
Fig. 85.
Lochfractur im linken Scheitelbein, durch einen runden Maurerhammer veranlasst, der mit voller Fläche getroffen hatte. ½ nat. Gr.
Fig. 86.Terrassenförmige Lochfractur links von der Pfeilnaht, durch einen runden Hammer entstanden, der mit der unteren Kante des Hammerkopfes getroffen hatte. Der Hieb wurde von rechts geführt. ½ nat. Gr.
Fig. 86.
Terrassenförmige Lochfractur links von der Pfeilnaht, durch einen runden Hammer entstanden, der mit der unteren Kante des Hammerkopfes getroffen hatte. Der Hieb wurde von rechts geführt. ½ nat. Gr.
Fig. 87.Mit einem viereckigen Hammer erzeugte Lochfractur. Die im Bilde rechts gelegene durch die Fläche, die linke durch eine Ecke des Hammerkopfes entstanden. ¼ nat. Gr.Fig. 88.Viereckige Lochfractur, durch den Kopf einer beilstockartig geformten Hacke erzeugt, mit eingebrochenen, von der äusseren Knochentafel gebildeten Rändern. Etwas über ¼ nat. Gr.
Fig. 87.Mit einem viereckigen Hammer erzeugte Lochfractur. Die im Bilde rechts gelegene durch die Fläche, die linke durch eine Ecke des Hammerkopfes entstanden. ¼ nat. Gr.
Fig. 87.
Mit einem viereckigen Hammer erzeugte Lochfractur. Die im Bilde rechts gelegene durch die Fläche, die linke durch eine Ecke des Hammerkopfes entstanden. ¼ nat. Gr.
Fig. 88.Viereckige Lochfractur, durch den Kopf einer beilstockartig geformten Hacke erzeugt, mit eingebrochenen, von der äusseren Knochentafel gebildeten Rändern. Etwas über ¼ nat. Gr.
Fig. 88.
Viereckige Lochfractur, durch den Kopf einer beilstockartig geformten Hacke erzeugt, mit eingebrochenen, von der äusseren Knochentafel gebildeten Rändern. Etwas über ¼ nat. Gr.
Fig. 89.Dieselbe Lochfractur von Innen. Die von der Glastafel gebildeten Ränder in Form eines regelmässigen Rahmens abgeknickt und deprimirt. Etwas über ¼ nat. Gr.
Fig. 89.
Dieselbe Lochfractur von Innen. Die von der Glastafel gebildeten Ränder in Form eines regelmässigen Rahmens abgeknickt und deprimirt. Etwas über ¼ nat. Gr.
Eine ähnliche Verletzung bewirkt der runde Kopf eines Schusterhammers, wenn derselbe mit der vollen Fläche die betreffende Schädelstelle traf.Fig. 85zeigt hiervon ein Beispiel. War letzteres, wie häufig, nicht der Fall, so entsteht, indem die untere runde Kante des Hammerkopfes zuerst in den Knochen eindringt, die inFig. 86abgebildete Lochfractur, die wir als die terrassenförmigebezeichnen möchten, weil das deprimirte Knochenstück parallele bogenförmige Sprünge zeigt, die ihre Concavität der Stelle zukehren, wo die Kante des Hammers eingedrungen ist und die zugleich am meisten deprimirt erscheint. Es liegt nahe, dass eine solche Beschaffenheit der Verletzung auch für die Bestimmung der Stellung des Thäters zum Getroffenen verwerthet werden kann.
Als Seitenstück zeigtFig. 87zwei Lochfracturen, die durch einen vierkantigen Hammerkopf veranlasst wurden, welcher einmal mit voller Fläche, das anderemal mit einer Ecke den Schädel getroffen hatte, undFig. 88und89eine andere, welche mit dem viereckigen Kopfe einer beilstockartig geformten Hacke bewirkt wurde, und zwar bei einem der zwei Knaben des WechslersEisert, die bekanntlich sammt ihrem Vater im Jahre 1884 durch Anarchisten ermordet worden sind. Bemerkenswerth ist hier der regelmässige Einbruch der Ränder des viereckigen Loches, welche wie ein Rahmen ein inneres kleineres, ebenso geformtes Loch umgeben. Ob und in welchem Grade die Form der Angriffsfläche des verletzenden Werkzeuges an der Lochfractur zur Ausprägung kommt, hängt, wie die Versuche von A.Paltauf(l. c.) ergaben, ausser von den bereits erwähnten Momenten auch von der Schärfe der Ecken und Kanten des Werkzeuges und von der Dicke des Knochens, insbesondere aber von der Dicke der den Schädel bedeckenden Zwischenlagen (Schädeldecken, Haarwuchs, Kopfbedeckung) ab, welche desto mehr die Ausprägung der Form des Werkzeuges verhindern, je dicker sie sind.
Zertrümmerungen des Schädels.Fracturen und Fissuren des Schädels.
An die Lochfracturen schliessen sich die Zertrümmerungen grösserer Partien des Schädels oder des ganzen Schädels an, wie sie durch mit breiter Fläche einwirkende grosse Gewalten zu Stande kommen. Verhältnissmässig häufig sind die Fracturen des Planum temporale, so nach Sturz, Stoss oder Schlag auf oder gegen dieses. Sehr gewöhnlich kommt es dabei zu Rupturen von Aesten der Arteria meningea media und, wenn die Dura unverletzt bleibt, zu einem meist mächtigen Bluterguss zwischen diese und die Innenfläche des Schädels, wodurch die Dura abgehoben und die betreffende Grosshirnhälfte muldenförmig abgeflacht wird. Die grossartigsten Zertrümmerungen des Schädels finden sich nach Sturz von bedeutenden Höhen, Ueberfahrenwerden, besonders durch Waggons, und ähnlichen grossen Gewalteinwirkungen. Sehr häufig sind dann die Fracturen complicirte, indem mehr weniger zahlreicheFragmente die Schädeldecke durchdringen. Ob letzterer Vorgang auch nach einem mit den Händen geführten Schlag, mit einem Knüttel, schweren Stein u. dergl. geschehen kann, ist zweifelhaft, nach wiederholten Schlägen wäre dieses nicht unmöglich. Dagegen ist zu beachten, dass auch nach einem einzigen Schlag mit einem solchen Gegenstande ein dünner oder spröder, z. B. seniler Schädel in zahlreiche Stücke auseinander gehen kann. So konnten wir 21 Scherben zählen bei einem Individuum, das einen einzigen Hieb mit einem dicken, schweren Prügel über den Kopf erhalten hatte und haben bei einem Manne, der in der Trunkenheit auf vorspringende Steine gefallen war, das Planum temporale in 12 grössere und mehrere kleinere Stücke zerbrochen gefunden, mit zwei einestheils in das betreffende Scheitelbein, anderseits durch die mittlere Schädelgrube bis zur Sella turcica sich erstreckenden Fissuren. In beiden Fällen war der Schädel dünn und compact. Ebenso fandBuchner(Lehrb. 1867, pag. 224) nach Schlag mit einer Zaunlatte den kaum 2 Linien dicken Schädel in 25 Stücke zerschlagen und in einem vonBujalsky(Bergmann, Kopfverletzungen, pag. 71) erwähnten Falle war ein im höchsten Grade verdünnter Schädel durch den Hufschlag eines Pferdes in 96 Fragmente getrennt.Bergmannselbst bildet den Schädel eines 13jährigen Mädchens ab, welcher durch Auffallen eines Steines in mehrere Stücke zerbrochen war. AuchMesserer(Friedreich’s Bl. 1888, pag. 374) berichtet über eine hochgradige Schädelzertrümmerung bei einem alten Manne, der sich nach einem Versuch der Aderndurchschneidung aus einer Höhe von nur 3 Meter auf eine Tenne herabgestürzt hatte.
Eine andere Kategorie von Schädelverletzungen entsteht durch Berstung des Schädels in Folge plötzlicher Compression. Die meisten Fissuren entstehen auf diese Weise. Interessante Versuche von N.Hermann,Schranz, insbesondere aber vonMesserer[310]haben ergeben, dass nach plötzlich comprimirenden Gewalten der Schädel einfach berstet, etwa in ähnlicher Weise, wie man dieses z. B. bei einer comprimirten Haselnuss beobachten kann.Messererfand dabei, dass solche Berstungen vom getroffenen Orte aus am Schädelsphäroid in der Richtung von Meridianen verlaufen, wobei Ablenkungen durch schwächere Stellen vorkommen können. Vom Scheitel aus können solche Fissuren sowohl quer als sagittal zur Basis ausstrahlen, dagegen entstehen Querfracturen der Schädelbasis, wieMessererübereinstimmend mitHermannfand, hauptsächlich durch eine seitliche, sagittale aber durch eine auf das Hinterhaupt oder die Stirn gerichtete Gewalt. Basisfracturen können aber auch durch plötzliche Einwirkung oder Eintreibung der Schädelbasis in das Lumen des Schädels, wie es beim Auffallen eines Gegenstandes auf den Kopf oder bei einem Fall auf den Scheitel, mitunter aber auch auf das untere Körperende erfolgt, zu Stande kommen. Eine besondere Kategorie derartiger Basisbrüche bilden die „Ringfracturen“, bei welchen die das Hinterhauptsloch umgebenden Partien herausgebrochen und nach einwärts getrieben wurden. Mitunter ist nur ein Theil des Ringes ausgebildet.
Combinationen von Fracturen und Fissuren sind häufig, insbesondere in der Art, dass von umschriebenen Einbrüchen eine oder mehrere Fissuren ausgehen. Die sogenannten Sternbrüche sind meistens solche Combinationen, indem von einer Stelle strahlenförmig Fissuren ausgehen und die um den Ausgangspunkt dieser Strahlen gelegenen Knochenpartien eingebrochen sind, mitunter in deutlich concentrisch angeordneter Weise. Auch bei einfachen Fissuren ist der Angriffspunkt der Gewalt, welche sie veranlasste, gewöhnlich durch mehr weniger ausgebildete umschriebene Fracturen oder Infractionen markirt, mitunter nur durch Absprengungen der Glastafel.
Indirecte Fissuren und Fracturen.
Durch Druck und Stoss können, wie die Versuche vonHermannundMessererergaben, auch indirecte, d. h. mit der Angriffsstelle der Gewalt nicht zusammenhängende Brüche entstehen. Zu ihrem Zustandekommen ist nachMesserernöthig, dass die Gewalteinwirkung auf relativ starke Schädeltheile statthat, welche den Angriff auszuhalten und auf entferntere Theile zu übertragen vermögen, wo dann der indirecte Bruch entsteht. Unserer Meinung nach sind alle durch Berstung des Schädels veranlassten Fissuren indirecte, da die Berstung bei der plötzlichen Compression des Schädels nicht an dem Angriffspunkte der Gewalt, sondern entfernt davon an der Stelle der grössten Krümmung und Spannung der betreffenden Schädelpartie beginnt und erst von da aus in meridianer Richtung zur Stelle der Gewalteinwirkung sich fortsetzt. Daher klaffen auch solche Fissuren am meisten an den von dem Angriffspunkt der Gewalt entfernten Stellen, sind auch dort häufig am meisten suffundirt, während sie gegen letztere zu, sowie gegen das andere Ende der Zusammenhangstrennung zu sich verschmälern und in bis haarfeine Sprünge auslaufen.[311]Es kommen aber auch,obgleich bei Erwachsenen selten, Fissuren vor, die mit der Angriffsstelle der Gewalt in gar keiner Verbindung stehen. So haben wir bei einem 34jährigen Manne, dem ein Mörtelschaff gerade auf den Scheitel gefallen war und auf diesem eine 2·3 Cm. lange, bis zum Knochen dringende Quetschwunde erzeugt hatte, unter der getroffenen Stelle äusserlich am Scheitel keine Verletzung gefunden, dagegen einestheils eine Diastase des vorderen Drittels der Pfeilnaht, welche in einen bis über die Nasenwurzel reichenden und dort gegen die Augenhöhlen ziehenden Sprung überging, anderseits eine Diastase der linken Lambdanaht, von welcher am Uebergang des mittleren in das äussere Drittel ein Sprung senkrecht zur linken Hinterhauptsgrube zog und am Boden der letzteren endete. An der Innenfläche des Schädels war die vom Mörtelschaff getroffene Stelle durch eine 21 Mm. lange, senkrecht zur Pfeilnaht ziehende feine Fissur des linken Scheitelbeines markirt.
Verhältnissmässig am häufigsten kommen derartige indirecte Brüche bei Neugeborenen vor, bei welchen sich des radiären Baues der Schädeldeckknochen wegen, nach Fall oder Schlag auf den Scheitel sehr leicht „Compressionssprünge“ bilden, die in der Regel vom Tuber des Knochens, namentlich der Scheitelbeine ausgehen und zwischen den Ossificationsstrahlen verlaufen und häufig genug entweder gar nicht bis zur zunächst getroffenen Stelle reichen oder überhaupt gar nicht meridian, sondern, wenn man sich den Angriffspunkt als Pol des Schädelsphäroids denkt, in der Richtung von Breitekreisen verlaufen.
Von solchen Fracturen sind solche zu unterscheiden, die in der That durch Contrecoup entstehen. Hierher gehören die indirecten Brüche der Orbitaldächer durch Schuss (pag. 307), die auch durch einen heftigen Schlag oder Fall auf den Hinterkopf oder den Scheitel veranlasst werden können, aber auch dadurch, dass, während der Kopf auf einer festen Unterlage aufruht, auf die entgegengesetzte Seite eine Gewalt ausgeübt wird. Es kann darum geschehen, dass überhaupt nur an der dem Angriffspunkt der Gewalt entgegengesetzten Stelle eine Fractur entsteht.
In Fissuren eingeklemmte Haare.
Dass selbst haarfeine Fissuren im Momente ihrer Entstehung bedeutend klaffen müssen, beweisen die Haare, die man nicht selten in ihnen eingeklemmt findet. In den bogenförmigen Fissuren der subFig. 86abgebildeten Lochfractur waren zahlreiche Haarstümpfe fest eingeklemmt und ragten palissadenartig über die Fissur heraus und ein gleicher Befund ergab sich bei einer durch ein Bierglas erzeugten Fissur und wiederholt fanden wir denselben an den haarfeinen Ausläufern von Berstungsfissuren an der Angriffsstelle der Gewalt, wenn sich dort gleichzeitig eine bis auf den Knochen dringende Wunde befand. Solche Befunde, auf welche schonBruns(Oesterlen, „Das Haar etc.“ l. c. 143) aufmerksam gemacht hatte, gestatten einendoppelten Schluss: Erstens, dass die betreffende Gewalt gleichzeitig mit einer Wunde der Kopfhaut verbunden war, was namentlich dann von Wichtigkeit sein könnte, wenn die Weichtheile durch Fäulniss etc. zerstört oder unkenntlich geworden wären, und zweitens, dass die Verletzung mit einem nur in umschriebener Ausdehnung wirkenden und höchst wahrscheinlich kantigen Werkzeuge zugefügt worden sei, nicht aber durch Sturz mit dem Kopf auf eine Fläche und auch nicht durch Schlag mit einem breiten und flachen Werkzeuge entstanden sein konnte.[312]Anschliessend an diesen Befund erwähnen wir, dass wir bei einem Selbstmörder, der sich mit einer Pistole in die Schläfe geschossen hatte, in einem von der Eingangsöffnung auslaufenden Knochensprunge ein grosses Stück der Dura mater eingeklemmt fanden, obgleich die Ränder des Sprunges nicht klafften, sowie, dassFriedberg(Virchow’s Archiv, LXIX, 93) einen Fall beschreibt, wo in einer Fractur der Schädelbasis die Arteria basilaris eingeklemmt gefunden wurde.
Dass selbst haarfeine Fissuren im Momente ihrer Entstehung bedeutend klaffen müssen, beweisen die Haare, die man nicht selten in ihnen eingeklemmt findet. In den bogenförmigen Fissuren der subFig. 86abgebildeten Lochfractur waren zahlreiche Haarstümpfe fest eingeklemmt und ragten palissadenartig über die Fissur heraus und ein gleicher Befund ergab sich bei einer durch ein Bierglas erzeugten Fissur und wiederholt fanden wir denselben an den haarfeinen Ausläufern von Berstungsfissuren an der Angriffsstelle der Gewalt, wenn sich dort gleichzeitig eine bis auf den Knochen dringende Wunde befand. Solche Befunde, auf welche schonBruns(Oesterlen, „Das Haar etc.“ l. c. 143) aufmerksam gemacht hatte, gestatten einendoppelten Schluss: Erstens, dass die betreffende Gewalt gleichzeitig mit einer Wunde der Kopfhaut verbunden war, was namentlich dann von Wichtigkeit sein könnte, wenn die Weichtheile durch Fäulniss etc. zerstört oder unkenntlich geworden wären, und zweitens, dass die Verletzung mit einem nur in umschriebener Ausdehnung wirkenden und höchst wahrscheinlich kantigen Werkzeuge zugefügt worden sei, nicht aber durch Sturz mit dem Kopf auf eine Fläche und auch nicht durch Schlag mit einem breiten und flachen Werkzeuge entstanden sein konnte.[312]
Anschliessend an diesen Befund erwähnen wir, dass wir bei einem Selbstmörder, der sich mit einer Pistole in die Schläfe geschossen hatte, in einem von der Eingangsöffnung auslaufenden Knochensprunge ein grosses Stück der Dura mater eingeklemmt fanden, obgleich die Ränder des Sprunges nicht klafften, sowie, dassFriedberg(Virchow’s Archiv, LXIX, 93) einen Fall beschreibt, wo in einer Fractur der Schädelbasis die Arteria basilaris eingeklemmt gefunden wurde.
Brüchigkeit des Schädels.
Die grössere oder geringere Leichtigkeit, mit welcher Fissuren oder Fracturen entstehen, ist vielfach durch individuelle Verhältnisse bedingt. Wie leicht die dünnen und noch strahlenförmige Structur zeigenden Schädelknochen der Neugeborenen Continuitätstrennungen erleiden, werden wir bei der Lehre vom Kindesmorde erwähnen. Bei den Schädeln Erwachsener ist es wieder die verschiedene Dicke des Schädels, welche bewirkt, dass in einem Falle derselbe leichter bricht, als in einem anderen; auch ist es bekannt, dass einzelne Stellen der Schädelkapsel, da sie de norma dünner sind als andere, häufiger Fissuren und Fracturen unterliegen; so die Knochen der Schläfengegend.[313]Dass im Allgemeinen die Brüchigkeit des Schädels wächst, je mehr er sich consolidirt und eine starre Kapsel bildet, geht daraus hervor, dass bei Erwachsenen durch dieselben Gewalten leichter Fracturen entstehen als bei jugendlichen Individuen, besonders Kindern, insbesondere aber aus der Häufigkeit der Fissuren und Fracturen der Schädelbasis, die bei Erwachsenen so häufig, bei Kindern ungleich seltener, und bei Neugeborenen niemals, ausgenommen, wenn der ganze Schädel zerquetscht wurde, vorkommen.
War der Schädel an der zerbrochenen Stelle auffallend dünn, und die Gewalt eine unbedeutende, dann wäre die „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ hervorzuheben. Solche abnorm dünne Stellen können entweder angeboren sein oder sich später entwickelt haben, wie z. B. die Usuren, die man bei sehr alten Leuten an denfrüher am meisten gewölbten Partien der Scheitelbeine sich ausbilden sieht und die mitunter einen solchen Grad erreichen können, dass der Schädel an solchen Stellen durchscheinend und selbst durchbrochen wird. In gleicher Weise wären abnorme Oeffnungen im Schädel zu beurtheilen, wovon wir oben ein seltenes Beispiel anführen konnten, wie wir auch bei Besprechung der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“ im Sinne der St. P. O. nicht unterlassen haben, auch auf die hydrocephalischen und anderen pathologischen Zustände des Gehirnes aufmerksam zu machen, welche bewirken können, dass verhältnissmässig unbedeutende Erschütterungen des Kopfes, wie sie namentlich bei Züchtigungen der Kinder zu Hause oder in der Schule sich ereignen, schwere und selbst letale Folgen nach sich ziehen.
War der Schädel an der zerbrochenen Stelle auffallend dünn, und die Gewalt eine unbedeutende, dann wäre die „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ hervorzuheben. Solche abnorm dünne Stellen können entweder angeboren sein oder sich später entwickelt haben, wie z. B. die Usuren, die man bei sehr alten Leuten an denfrüher am meisten gewölbten Partien der Scheitelbeine sich ausbilden sieht und die mitunter einen solchen Grad erreichen können, dass der Schädel an solchen Stellen durchscheinend und selbst durchbrochen wird. In gleicher Weise wären abnorme Oeffnungen im Schädel zu beurtheilen, wovon wir oben ein seltenes Beispiel anführen konnten, wie wir auch bei Besprechung der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“ im Sinne der St. P. O. nicht unterlassen haben, auch auf die hydrocephalischen und anderen pathologischen Zustände des Gehirnes aufmerksam zu machen, welche bewirken können, dass verhältnissmässig unbedeutende Erschütterungen des Kopfes, wie sie namentlich bei Züchtigungen der Kinder zu Hause oder in der Schule sich ereignen, schwere und selbst letale Folgen nach sich ziehen.
Bezüglich der Stich-, Hieb- und Schussverletzungen des Schädels haben wir bereits bei der Besprechung dieser Verletzungen im Allgemeinen das Nöthige bemerkt. Hier wollen wir nur erwähnen, dass, wenn dieselben am Kopfe vorkommen, aber den Tod nicht nach sich gezogen haben, die Verletzung in der Regel als eine solche zu bezeichnen sein wird, welche mit einem solchen Werkzeuge und auf eine solche Art bewirkt wurde, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden ist (Oesterr. St. G. B. 155a, St. G. Entw. §. 231, 2 und deutsch. St. G. §. 223a).
Folgen von Kopfverletzungen. Lähmung.
Von den Folgen der nicht letal endigenden Kopfverletzungen kommen ausser den bereits behandelten Geistesstörungen und der Aphasie noch die Lähmungen und die epileptischen und epileptoiden Zustände und der Diabetes in Betracht. Die Lähmungen, die nach Kopfverletzungen zurückbleiben, werden natürlich von dem Sitze und der Ausbreitung der Hirn-, respective Hirnnervenläsion abhängen. Man hat sowohl motorische Lähmungen als Anästhesien beobachtet. Zustände ersterer Art wären zweifellos „Lähmung“ im Sinne des Gesetzes (österr. Entw. §. 232, deutsch. St. G. §. 224), obgleich es eine Menge Gradunterschiede gibt, von unbedeutenden Paresen angefangen bis zur vollständigen Lähmung und daher vollständigen Unbrauchbarkeit der betreffenden Körpertheile. Der Umstand, dass erfahrungsgemäss solche Lähmungen im Laufe der Zeit wesentlich sich bessern und auch ganz verschwinden können, käme weniger in Betracht, da sie jedenfalls langwierige Leiden darstellen, und die genannten Gesetze nicht von unheilbarer, sondern nur von Lähmung überhaupt reden. Ob auch Anästhesien als „Lähmung“ im Sinne des Gesetzes aufzufassen wären, ist fraglich. Da jedoch solche Anästhesien gewiss nur ausnahmsweise für sich allein vorkommen, sondern meist mit motorischen Lähmungen sich combiniren, so wird eben dadurch die Schwierigkeit behoben. Dass viele solcher Zustände, z. B. die Hemiplegie, auch als „Siechthum“ aufzufassen sein werden, unterliegt keinem Zweifel.
Epilepsie.
Epileptische oder epileptoide Zustände nach Kopfverletzungen sind häufig. Diese Möglichkeit hat insbesondere durch die zahlreichen Studien über die psychomotorischen Rindencentren, namentlich durch die bekannten Versuche vonHitzig, eine festere Basiserhalten, bei welchen es gelang, durch Reizung der Grosshirnrinde allein epileptische Anfälle hervorzurufen. Insbesondere sind Verletzungen der Centralwindungen geeignet, Epilepsie nach sich zu ziehen (traumatische Rindenepilepsie). Auf die Möglichkeit von Entstehung von epileptischen Zuständen durch periphere Ursachen (Narben der Kopfhaut) wäre ebenfalls Rücksicht zu nehmen. Derartige Zustände wären wohl in der Regel unter den Begriff von „Siechthum“ zu subsumiren, da wir in epileptischen Anfällen, wenn sie auch nur in längeren Zwischenräumen auftreten, doch einen chronischen krankhaften Zustand erkennen müssen, der gewiss geeignet ist, das betreffende Individuum in, wenigstens temporäre Hilflosigkeit zu versetzen und ihm den Lebensgenuss zu verbittern, wobei auch zu bemerken ist, dass die traumatische Epilepsie von denselben psychischen Störungen begleitet sein kann und sogar gewöhnlich begleitet ist, wie wir sie bei Besprechung des „epileptischen Irrseins“ kennen lernen werden. Da, wie oben erwähnt, Geistesstörung vom Gesetze als eine besondere Verletzungsfolge ausdrücklich erwähnt wird und andererseits solche Individuen während und in Folge der epileptischen Geistesstörung strafbare Handlungen verüben können, so haben derartige Fälle eine besondere gerichtsärztliche Bedeutung.
Instructive Beispiele von traumatischer Epilepsie haben F. H.Rehm(Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1882, pag. 440) und F.Zierl(Ibid. pag. 345) gebracht. Ersterer berichtet über einen 25jährigen Mann, welcher, bis dahin vollkommen gesund, am 1. Januar 1878 einen Schlag mit einem Prügel auf den Kopf erhalten hatte, wodurch eine Quetschwunde am linken Scheitel entstand. Er sank sofort bewusstlos zusammen und blieb es bis zum 7. Januar. Von da an begann das Bewusstsein wiederzukehren und er wurde am 22. als geheilt entlassen. Seitdem häufiger Kopfschmerz, blasses Aussehen, später zeitweilig starrer Blick und verminderte Sehkraft. Am 17. December maniakischer Anfall, der fünf Tage dauerte. Am 26. October 1881 wurde er in heftigen epileptischen Krämpfen liegend gefunden, welche sich innerhalb zweier Tage 16mal wiederholten. Am 8. November ein neuer Anfall, am 9. mehrere und fortan bis zum 13. zahlreiche mit nur 1–1½stündigen Zwischenpausen. Am 14. Tod im comatösen Zustand. Die Obduction ergab keine Spur einer Narbe am Kopfe, dagegen zu beiden Seiten des vorderen Endes der Pfeilnaht Verwachsungen der Dura mater mit den inneren Meningen und darunter beiderseits geheilte Contusionen der Hirnrinde in der bekannten Form der Plaques jaunes. Der causale Zusammenhang der Epilepsie und des Todes, respective der intermittirenden Geistesstörung mit dem vor fünf Jahren erlittenen Trauma war zweifellos und der Thäter wurde auch vom Schwurgericht wegen Todtschlag verurtheilt.Zierl’s Fall gehört in die Kategorie derpag. 321erwähnten „peripheren“ oder „Reflexepilepsie“ mit periodischem Irrsein und consecutiven verbrecherischen Handlungen. Der 34jährige, bis dahin ganz unbescholtene Colporteur und frühere Mühlbauer L. wurde seitdem Jahre 1872 11mal an verschiedenen Orten verurtheilt, und zwar 8mal wegen Unterschlagung und je einmal wegen Betrug, Diebstahl und Sachebeschädigung. Am 27. September 1881 wurde er in die Irrenanstalt gebracht, wo er sofort angab, dass er seit seiner Verwundung (Schuss) bei Sedan häufig an Schwindel und Kopfschmerz leide und eine grübchenförmige Narbe in der linken Schläfe zeigte, welche in den Knochen sich einsenkt und mit demselben verwachsen ist. Die Narbe selbst ist nicht empfindlich, wohl aber ein unter dieser gelegener Punkt. Anfangs zeigte L. nichts Krankhaftes, war heiter und benahm sich sehr anständig. Später zeigte er jedoch zeitweilig ein verändertes Wesen, wenn er seinen von ihm selbst so bezeichneten „Anfall“ bekam, welcher ganz plötzlich eintrat. L. wurde auf einmal still und ernst, auffallend blass und zog sich mürrisch zurück, wurde dann insolent, unartig, lärmend und begann über die unglückliche Lage, in die er durch seine Verwundung gerathen, in der heftigsten Weise zu raisonniren. Diese Anfälle, die mitunter weniger lärmend unter Trübsinn verliefen, verloren sich manchmal allmälig, meist aber verschwanden sie plötzlich. Für einzelne Vorgänge während des Anfalles fehlte die Erinnerung vollständig, für andere war sie nur im Allgemeinen vorhanden. Ausserdem wurden während 6 Wochen drei Krampfanfälle ineinerNacht beobachtet und L. will schon früher manchmal bemerkt haben, dass er sich in die Zunge gebissen habe, ohne zu wissen, wie das zugegangen war. Ueber die erst beschriebenen Anfälle macht L. folgende Angaben: Die Anfälle beginnen mit Kopfweh, das jedesmal von der Narbe oder eigentlich von einer etwas tiefer gelegenen Stelle ausgehe (!), zugleich wird der Kopf und bald der ganze Körper heiss; manchmal kommt Frost, oft Zittern. Im Kopfe wimmle und brause es durcheinander unter gleichzeitigem Druckgefühl, dass er sich nicht mehr auskenne; es kommt Schwindel, zu welchem er auch sonst geneigt sei, dabei verliere er allen Humor, fühle sich unglücklich, werde hitzig und empfindlich, habe einmal Selbstmord versucht und wiederholt während des Anfalles die Kleider oder die Bilder, die er colportirte, zerrissen, seine Uhr zertrümmert, in Wirthshäusern excedirt etc., ohne nachträglich etwas davon zu wissen. Ferner habe er in den meisten Anfällen einen unwiderstehlichen Zwang fortzulaufen und treibe sich dann zwecklos im Freien herum, wodurch er schon mehrere Stellen verloren habe! Häufig habe er gleichzeitig die Idee, sehr reich zu sein, und dass etwas, was er gerade vor sich sehe, auch ihm gehöre, was ihn mitunter zu unsinnigen Handlungen veranlasse! Seit einigen Jahren habe sein Gedächtniss und Denkvermögen gelitten, und er werde durch Alkoholica leichter berauscht als früher. Die Erhebungen ergaben, dass L. nach der Verwundung bei Sedan sofort bewusstlos wurde und es durch mehrere Tage blieb. Die Wunde heilte sehr langsam, wobei Knochensplitter abgingen. Seitdem Unfähigkeit zur früheren Berufsarbeit, Veränderung des Charakters und wiederholte strafbare Handlungen, die, wie aus dem Vorstehenden ersichtlich, offenbar alle während der Anfälle epileptischer Unbesinnlichkeit geschahen.
Instructive Beispiele von traumatischer Epilepsie haben F. H.Rehm(Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1882, pag. 440) und F.Zierl(Ibid. pag. 345) gebracht. Ersterer berichtet über einen 25jährigen Mann, welcher, bis dahin vollkommen gesund, am 1. Januar 1878 einen Schlag mit einem Prügel auf den Kopf erhalten hatte, wodurch eine Quetschwunde am linken Scheitel entstand. Er sank sofort bewusstlos zusammen und blieb es bis zum 7. Januar. Von da an begann das Bewusstsein wiederzukehren und er wurde am 22. als geheilt entlassen. Seitdem häufiger Kopfschmerz, blasses Aussehen, später zeitweilig starrer Blick und verminderte Sehkraft. Am 17. December maniakischer Anfall, der fünf Tage dauerte. Am 26. October 1881 wurde er in heftigen epileptischen Krämpfen liegend gefunden, welche sich innerhalb zweier Tage 16mal wiederholten. Am 8. November ein neuer Anfall, am 9. mehrere und fortan bis zum 13. zahlreiche mit nur 1–1½stündigen Zwischenpausen. Am 14. Tod im comatösen Zustand. Die Obduction ergab keine Spur einer Narbe am Kopfe, dagegen zu beiden Seiten des vorderen Endes der Pfeilnaht Verwachsungen der Dura mater mit den inneren Meningen und darunter beiderseits geheilte Contusionen der Hirnrinde in der bekannten Form der Plaques jaunes. Der causale Zusammenhang der Epilepsie und des Todes, respective der intermittirenden Geistesstörung mit dem vor fünf Jahren erlittenen Trauma war zweifellos und der Thäter wurde auch vom Schwurgericht wegen Todtschlag verurtheilt.
Zierl’s Fall gehört in die Kategorie derpag. 321erwähnten „peripheren“ oder „Reflexepilepsie“ mit periodischem Irrsein und consecutiven verbrecherischen Handlungen. Der 34jährige, bis dahin ganz unbescholtene Colporteur und frühere Mühlbauer L. wurde seitdem Jahre 1872 11mal an verschiedenen Orten verurtheilt, und zwar 8mal wegen Unterschlagung und je einmal wegen Betrug, Diebstahl und Sachebeschädigung. Am 27. September 1881 wurde er in die Irrenanstalt gebracht, wo er sofort angab, dass er seit seiner Verwundung (Schuss) bei Sedan häufig an Schwindel und Kopfschmerz leide und eine grübchenförmige Narbe in der linken Schläfe zeigte, welche in den Knochen sich einsenkt und mit demselben verwachsen ist. Die Narbe selbst ist nicht empfindlich, wohl aber ein unter dieser gelegener Punkt. Anfangs zeigte L. nichts Krankhaftes, war heiter und benahm sich sehr anständig. Später zeigte er jedoch zeitweilig ein verändertes Wesen, wenn er seinen von ihm selbst so bezeichneten „Anfall“ bekam, welcher ganz plötzlich eintrat. L. wurde auf einmal still und ernst, auffallend blass und zog sich mürrisch zurück, wurde dann insolent, unartig, lärmend und begann über die unglückliche Lage, in die er durch seine Verwundung gerathen, in der heftigsten Weise zu raisonniren. Diese Anfälle, die mitunter weniger lärmend unter Trübsinn verliefen, verloren sich manchmal allmälig, meist aber verschwanden sie plötzlich. Für einzelne Vorgänge während des Anfalles fehlte die Erinnerung vollständig, für andere war sie nur im Allgemeinen vorhanden. Ausserdem wurden während 6 Wochen drei Krampfanfälle ineinerNacht beobachtet und L. will schon früher manchmal bemerkt haben, dass er sich in die Zunge gebissen habe, ohne zu wissen, wie das zugegangen war. Ueber die erst beschriebenen Anfälle macht L. folgende Angaben: Die Anfälle beginnen mit Kopfweh, das jedesmal von der Narbe oder eigentlich von einer etwas tiefer gelegenen Stelle ausgehe (!), zugleich wird der Kopf und bald der ganze Körper heiss; manchmal kommt Frost, oft Zittern. Im Kopfe wimmle und brause es durcheinander unter gleichzeitigem Druckgefühl, dass er sich nicht mehr auskenne; es kommt Schwindel, zu welchem er auch sonst geneigt sei, dabei verliere er allen Humor, fühle sich unglücklich, werde hitzig und empfindlich, habe einmal Selbstmord versucht und wiederholt während des Anfalles die Kleider oder die Bilder, die er colportirte, zerrissen, seine Uhr zertrümmert, in Wirthshäusern excedirt etc., ohne nachträglich etwas davon zu wissen. Ferner habe er in den meisten Anfällen einen unwiderstehlichen Zwang fortzulaufen und treibe sich dann zwecklos im Freien herum, wodurch er schon mehrere Stellen verloren habe! Häufig habe er gleichzeitig die Idee, sehr reich zu sein, und dass etwas, was er gerade vor sich sehe, auch ihm gehöre, was ihn mitunter zu unsinnigen Handlungen veranlasse! Seit einigen Jahren habe sein Gedächtniss und Denkvermögen gelitten, und er werde durch Alkoholica leichter berauscht als früher. Die Erhebungen ergaben, dass L. nach der Verwundung bei Sedan sofort bewusstlos wurde und es durch mehrere Tage blieb. Die Wunde heilte sehr langsam, wobei Knochensplitter abgingen. Seitdem Unfähigkeit zur früheren Berufsarbeit, Veränderung des Charakters und wiederholte strafbare Handlungen, die, wie aus dem Vorstehenden ersichtlich, offenbar alle während der Anfälle epileptischer Unbesinnlichkeit geschahen.
Diabetes nach Kopfverletzungen.
Diabetes scheint zu den häufigen Folgen von Kopfverletzungen zu gehören.Brouardel(Annal. d’hygiène publ. 1888, XX, 401) hat 33 solche Beobachtungen zusammengestellt, wovon einige auch kleine Kinder betreffen. In 25 Fällen trat die Krankheit fast unmittelbar nach der Gewalteinwirkung auf, in 12 in den ersten zwei, in den anderen nach mehreren Wochen oder nach (2–11) Monaten. In letzteren Fällen entwickelten sich die Erscheinungen allmälig, in den ersteren trat frühzeitig grosser Durst und Polyurie auf. In einzelnen Fällen verloren die Kranken 500–700 Grm. Zucker in 24 Stunden. Häufig bestand Dyspepsie, Anorexie, Trockenheit im Halse, Pruritus etc. Impotenz war eines der ersten Symptome. Der Verlauf ist bei den acuten Fällen meist ein günstiger und geht in 2–3 Monaten in Genesung über, bei den erst nach längerer Zeit sich entwickelnden Fällen ist der Ausgang meist letal. In letzteren ist der Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges der Krankheit mit dem Trauma desto schwerer, je längere Zeit seit diesem verflossen ist. Auch nach anderen als Kopfverletzungen hatBrouardelDiabetes beobachtet undThomayer(Wiener med. Presse. 1889, Nr. 34) berichtet über 4 Fälle von Diabetes nach Traumen des Abdomens. Eine sehr ausführliche, zur Zeit der Drucklegung des gegenwärtigen Buches noch nicht abgeschlossene Arbeit vonW. Ascher(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 219) behandelt das Krankheitsbild des traumatischen Diabetes vorwiegend vom forensischen Standpunkt.
Diabetes scheint zu den häufigen Folgen von Kopfverletzungen zu gehören.Brouardel(Annal. d’hygiène publ. 1888, XX, 401) hat 33 solche Beobachtungen zusammengestellt, wovon einige auch kleine Kinder betreffen. In 25 Fällen trat die Krankheit fast unmittelbar nach der Gewalteinwirkung auf, in 12 in den ersten zwei, in den anderen nach mehreren Wochen oder nach (2–11) Monaten. In letzteren Fällen entwickelten sich die Erscheinungen allmälig, in den ersteren trat frühzeitig grosser Durst und Polyurie auf. In einzelnen Fällen verloren die Kranken 500–700 Grm. Zucker in 24 Stunden. Häufig bestand Dyspepsie, Anorexie, Trockenheit im Halse, Pruritus etc. Impotenz war eines der ersten Symptome. Der Verlauf ist bei den acuten Fällen meist ein günstiger und geht in 2–3 Monaten in Genesung über, bei den erst nach längerer Zeit sich entwickelnden Fällen ist der Ausgang meist letal. In letzteren ist der Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges der Krankheit mit dem Trauma desto schwerer, je längere Zeit seit diesem verflossen ist. Auch nach anderen als Kopfverletzungen hatBrouardelDiabetes beobachtet undThomayer(Wiener med. Presse. 1889, Nr. 34) berichtet über 4 Fälle von Diabetes nach Traumen des Abdomens. Eine sehr ausführliche, zur Zeit der Drucklegung des gegenwärtigen Buches noch nicht abgeschlossene Arbeit vonW. Ascher(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 219) behandelt das Krankheitsbild des traumatischen Diabetes vorwiegend vom forensischen Standpunkt.
Verletzungen des Gesichtes.
DieVerletzungen des Gesichteshaben vorzugsweise zweier Folgen wegen, die sie zurücklassen können, eine besondere gerichtsärztliche Bedeutung. Diese sind die Verunstaltung (Entstellung) und der Verlust (beziehungsweise die Schwächung) der Functionsfähigkeit der im Gesichte befindlichen Sinnesorgane, also Folgen, die von den Gesetzen als besonders erschwerend ausdrücklich angeführt werden.
Bei der exponirten Lage des Kopfes überhaupt und des Gesichtes insbesondere, sowie bei der hohen Bedeutung, die der Integrität des letzteren für das Fortkommen des Individuums (besonders des weiblichen) zukommt, können schon hässliche Narben der Haut, die nach Verletzungen zurückbleiben, eine auffallende Verunstaltung (Entstellung) im Sinne des Gesetzes bedingen. Dass auch hier nicht blos die Ausdehnung der Narbe, sondern auch die individuellen Verhältnisse in Betracht gezogen werden müssen, haben wir bereits (pag. 335) auseinandergesetzt. Bemerkenswerth ist übrigens, dass gerade an Mädchen häufig genug Verletzungen verübt werden, in der ausgesprochenen Absicht, um eine Entstellung zu verursachen, und wir wollen in dieser Beziehung nur das Begiessen des Gesichtes mit Schwefelsäure erwähnen, welches, namentlich als Act weiblicher Rache, in grossen Städten nicht selten vorkommt und in der Regel die entsetzlichsten Verunstaltungen des Gesichtes nach sich zieht. Der Verlust derNasewird im §. 232 des österr. Entwurfes ausdrücklich erwähnt, was jedoch überflüssig erscheint, da es wohl niemals zweifelhaft werden kann, dass ein solcher Verlust eine bleibende Verunstaltung (erhebliche Entstellung)bildet, weshalb auch die ausdrückliche Erwähnung dieser Folge im deutschen St. G. unterblieb. Ausser dem Verluste können auch auffallende Formveränderungen der Nase eine erhebliche Entstellung bilden, so starke Einsenkungen des Nasenrückens, wie sie nach Zerschmetterung der Nasenbeine u. dergl. Verletzungen zurückbleiben können.
Bei der exponirten Lage des Kopfes überhaupt und des Gesichtes insbesondere, sowie bei der hohen Bedeutung, die der Integrität des letzteren für das Fortkommen des Individuums (besonders des weiblichen) zukommt, können schon hässliche Narben der Haut, die nach Verletzungen zurückbleiben, eine auffallende Verunstaltung (Entstellung) im Sinne des Gesetzes bedingen. Dass auch hier nicht blos die Ausdehnung der Narbe, sondern auch die individuellen Verhältnisse in Betracht gezogen werden müssen, haben wir bereits (pag. 335) auseinandergesetzt. Bemerkenswerth ist übrigens, dass gerade an Mädchen häufig genug Verletzungen verübt werden, in der ausgesprochenen Absicht, um eine Entstellung zu verursachen, und wir wollen in dieser Beziehung nur das Begiessen des Gesichtes mit Schwefelsäure erwähnen, welches, namentlich als Act weiblicher Rache, in grossen Städten nicht selten vorkommt und in der Regel die entsetzlichsten Verunstaltungen des Gesichtes nach sich zieht. Der Verlust derNasewird im §. 232 des österr. Entwurfes ausdrücklich erwähnt, was jedoch überflüssig erscheint, da es wohl niemals zweifelhaft werden kann, dass ein solcher Verlust eine bleibende Verunstaltung (erhebliche Entstellung)bildet, weshalb auch die ausdrückliche Erwähnung dieser Folge im deutschen St. G. unterblieb. Ausser dem Verluste können auch auffallende Formveränderungen der Nase eine erhebliche Entstellung bilden, so starke Einsenkungen des Nasenrückens, wie sie nach Zerschmetterung der Nasenbeine u. dergl. Verletzungen zurückbleiben können.
Verletzungen des Auges.
Bei Verletzungen desAugeswird sowohl die eventuell zurückbleibende Entstellung, als die Störung des Sehvermögens in Betracht kommen. Das gegenwärtige österr. St. G. (§. 156a) hat den Verlust eines Auges neben dem Verluste oder der bleibenden Schwächung des Gesichtes ausdrücklich erwähnt, um auch ein Beispiel einer auffallenden Verunstaltung zu geben; es kann jedoch eine solche Verunstaltung nicht blos durch den vollständigen Verlust eines Bulbus, sondern auch durch Narben der Cornea u. s. w. entstehen, ebenso aber auch durch Verletzung der Hilfsapparate des Auges, worunter vorzugsweise die Augenlider und an diesen z. B. die Narbenektropie und die traumatische Ptose zu nennen sind.
Verletzungen des Bulbus können zu Stande kommen durch Contusion, durch Verwundungen mit stechenden und anderen in das Auge eindringenden Werkzeugen und durch Verbrühung oder Verätzung. Am häufigsten kommen in forensischen Fällen Contusionen des Bulbus zur Beurtheilung. Als mögliche Effecte solcher Contusionen nenntArlt[314]ausser den Sugillationen der Conjunctiva die Prellung der Cornea (häufig zur Abscedirung führend), Berstung der Binnenhäute (Iris, Zonula Zinnii, der Linsenkapsel und Luxation der Linse, der Chorioidea und Retina), ferner die noch fragliche Commotio retinae, die Iridoplegie und traumatische Accommodationslähmung, endlich die Ruptur des Bulbus. Von anderen Verletzungen sind die oberflächlichen Wunden der Cornea (Untersuchung mit Focalbeleuchtung angezeigt), die penetrirenden Wunden derselben, meist mit Vorfall der Iris, die Verletzungen des Ciliarkörpers, die sehr oft schleichende sowohl als acute Entzündungen und leicht sympathische Iridocyclitis des anderen Auges zur Folge haben, sowie die Verletzungen der Linse und die consecutiven Trübungen derselben zu erwähnen. Es ist hier nicht der Ort, um auf die Diagnose dieser Verletzungen näher einzugehen und wir verweisen in dieser Beziehung aufArlt’s oben genanntes treffliches Werk. Bezüglich der Ermittlung der zurückgebliebenen Sehstörungen müssen wir bemerken, dass zwar häufig eine äussere Besichtigung des Auges genügt, den Verlust oder Schwächung des Sehvermögens zu constatiren, dass aber, wo derartige auffallende Veränderungen am Bulbus nicht vorhanden sind, eine sorgfältige Untersuchung des Auges mit dem Ophthalmoskopniemals unterlassen werden soll, und dass ferner jedesmal das Sehvermögen lege artis durch Leseproben, Anwendung entsprechender Gläser und überhaupt mit dem gesammten Apparat zu geschehen hat, dessen sich auch der Kliniker zur Constatirung des Sehvermögens bedient.Bei einer grossen Zahl von solchen Fällen, namentlich bei Amaurosen und Accommodationsanomalien, ist auch auf die Möglichkeit einer Simulation Rücksicht zu nehmen. Bei simulirter Kurz- oder Schwachsichtigkeit sind die Sehproben mit verschiedenen Gläsern und die Untersuchung mit dem Augenspiegel im Stande, die Simulation zu constatiren. Bei Amaurosen aber ist die Reaction der Pupille zu beachten und sind nach dem Vorgange vonGraefeprismatische Gläser zur Anwendung zu bringen, welche, wenn sie zuerst auf beiden und dann auf jedem einzelnen Auge geprüft werden, besonders geeignet sind, einen Simulanten zu entlarven, worüber inArlt’s Werk das Nähere nachzulesen ist.[315]Dass Verletzungen der Supraorbitalgegend reflectorisch Blindheit bewirken können, wird von Einzelnen zugegeben, von Anderen geleugnet. In den meisten dieser Fälle dürfte es sich weniger um ein reflectorisches Leiden, als vielmehr um retrobulbäre, durch die Commotion veranlasste Processe handeln, namentlich um Fracturen des Canalis opticus (Hölder,Berlin,Schmidt-Rimpler), um Neuritis optica und consecutive Sehnervenatrophie (Blumenstok). Drei Fälle von Erblindung nach Gehirnerschütterung werden vonBergmeister(Bericht über die Landesblindenschule in Purkersdorf pro 1883) und drei Fälle von sofortiger vorübergehender Erblindung nach Erschütterung des Sehnerven vonSchweigger(Arch. f. Augenhk. 1883, 13, 2 u. 3) mitgetheilt.Pflüger(Correspondenzbl. f. Schweizer Aerzte. 1885, pag. 139) beobachtete concentrische Einschränkung des Gesichtsfeldes am rechten Auge auf 10° nach einem Schlag über den Kopf, welche sich unter Strychninbehandlung auf 25° erweiterte. Es handelte sich um den vonGraefeals Anaesthesia retinae bezeichneten Zustand.Eine specifische Art von Augenverletzung kommt in den Alpenländern vor — das sogenannte Augenaushebeln, welches dadurch effectuirt wird, dass der Bulbus durch den in den inneren Augenwinkel eingesetzten Daumen aus der Orbita herausgedrängt (luxirt) wird. Wir haben in Innsbruck nur einmal Gelegenheit gehabt, einen einschlägigen Fall zu sehen, in welchem es aber nicht zur Luxation desBulbus, sondern zur Verletzung der Cornea durch den Fingernagel und Prolapsus der Iris gekommen war. Verlässliche Angaben über den Effect des sogenannten Augenaushebelns konnten wir leider nicht erhalten. Wir haben uns jedoch durch Versuche an der Leiche überzeugt, dass ein solches Luxiren des Bulbus sich verhältnissmässig leicht vollführen lasse, ohne dass Zerreissung des Opticus oder gröbere Verletzungen desselben oder des Bulbus dadurch zu Stande kommen. Die Angabe, dass solche Verletzungen, da der Bulbus gewöhnlich sofort durch den Verletzten oder Andere reponirt werde, nur selten schwere Folgen nach sich ziehen, haben wir nicht für glaublich gehalten, doch wird vonvan Dooremaal(Med. Centralbl. 1888, pag. 903) über einen Metzger berichtet, dem durch Eindringen eines Fleischhakens der Augapfel so luxirt wurde, dass sich die Lider hinter demselben schlossen. Der Bulbus wurde in der Narkose reponirt und nach einigen Tagen wurde der Patient, der nach Abnahme des Druckverbandes einige Zeit lichtscheu war, mit voller Gesichtsschärfe geheilt entlassen. Aehnliche Fälle werden vonChalupeckýundBarcal(Zeitschr. d. böhmischen Aerzte. 1892, pag. 373 und 406) mitgetheilt.
Verletzungen des Bulbus können zu Stande kommen durch Contusion, durch Verwundungen mit stechenden und anderen in das Auge eindringenden Werkzeugen und durch Verbrühung oder Verätzung. Am häufigsten kommen in forensischen Fällen Contusionen des Bulbus zur Beurtheilung. Als mögliche Effecte solcher Contusionen nenntArlt[314]ausser den Sugillationen der Conjunctiva die Prellung der Cornea (häufig zur Abscedirung führend), Berstung der Binnenhäute (Iris, Zonula Zinnii, der Linsenkapsel und Luxation der Linse, der Chorioidea und Retina), ferner die noch fragliche Commotio retinae, die Iridoplegie und traumatische Accommodationslähmung, endlich die Ruptur des Bulbus. Von anderen Verletzungen sind die oberflächlichen Wunden der Cornea (Untersuchung mit Focalbeleuchtung angezeigt), die penetrirenden Wunden derselben, meist mit Vorfall der Iris, die Verletzungen des Ciliarkörpers, die sehr oft schleichende sowohl als acute Entzündungen und leicht sympathische Iridocyclitis des anderen Auges zur Folge haben, sowie die Verletzungen der Linse und die consecutiven Trübungen derselben zu erwähnen. Es ist hier nicht der Ort, um auf die Diagnose dieser Verletzungen näher einzugehen und wir verweisen in dieser Beziehung aufArlt’s oben genanntes treffliches Werk. Bezüglich der Ermittlung der zurückgebliebenen Sehstörungen müssen wir bemerken, dass zwar häufig eine äussere Besichtigung des Auges genügt, den Verlust oder Schwächung des Sehvermögens zu constatiren, dass aber, wo derartige auffallende Veränderungen am Bulbus nicht vorhanden sind, eine sorgfältige Untersuchung des Auges mit dem Ophthalmoskopniemals unterlassen werden soll, und dass ferner jedesmal das Sehvermögen lege artis durch Leseproben, Anwendung entsprechender Gläser und überhaupt mit dem gesammten Apparat zu geschehen hat, dessen sich auch der Kliniker zur Constatirung des Sehvermögens bedient.
Bei einer grossen Zahl von solchen Fällen, namentlich bei Amaurosen und Accommodationsanomalien, ist auch auf die Möglichkeit einer Simulation Rücksicht zu nehmen. Bei simulirter Kurz- oder Schwachsichtigkeit sind die Sehproben mit verschiedenen Gläsern und die Untersuchung mit dem Augenspiegel im Stande, die Simulation zu constatiren. Bei Amaurosen aber ist die Reaction der Pupille zu beachten und sind nach dem Vorgange vonGraefeprismatische Gläser zur Anwendung zu bringen, welche, wenn sie zuerst auf beiden und dann auf jedem einzelnen Auge geprüft werden, besonders geeignet sind, einen Simulanten zu entlarven, worüber inArlt’s Werk das Nähere nachzulesen ist.[315]
Dass Verletzungen der Supraorbitalgegend reflectorisch Blindheit bewirken können, wird von Einzelnen zugegeben, von Anderen geleugnet. In den meisten dieser Fälle dürfte es sich weniger um ein reflectorisches Leiden, als vielmehr um retrobulbäre, durch die Commotion veranlasste Processe handeln, namentlich um Fracturen des Canalis opticus (Hölder,Berlin,Schmidt-Rimpler), um Neuritis optica und consecutive Sehnervenatrophie (Blumenstok). Drei Fälle von Erblindung nach Gehirnerschütterung werden vonBergmeister(Bericht über die Landesblindenschule in Purkersdorf pro 1883) und drei Fälle von sofortiger vorübergehender Erblindung nach Erschütterung des Sehnerven vonSchweigger(Arch. f. Augenhk. 1883, 13, 2 u. 3) mitgetheilt.Pflüger(Correspondenzbl. f. Schweizer Aerzte. 1885, pag. 139) beobachtete concentrische Einschränkung des Gesichtsfeldes am rechten Auge auf 10° nach einem Schlag über den Kopf, welche sich unter Strychninbehandlung auf 25° erweiterte. Es handelte sich um den vonGraefeals Anaesthesia retinae bezeichneten Zustand.
Eine specifische Art von Augenverletzung kommt in den Alpenländern vor — das sogenannte Augenaushebeln, welches dadurch effectuirt wird, dass der Bulbus durch den in den inneren Augenwinkel eingesetzten Daumen aus der Orbita herausgedrängt (luxirt) wird. Wir haben in Innsbruck nur einmal Gelegenheit gehabt, einen einschlägigen Fall zu sehen, in welchem es aber nicht zur Luxation desBulbus, sondern zur Verletzung der Cornea durch den Fingernagel und Prolapsus der Iris gekommen war. Verlässliche Angaben über den Effect des sogenannten Augenaushebelns konnten wir leider nicht erhalten. Wir haben uns jedoch durch Versuche an der Leiche überzeugt, dass ein solches Luxiren des Bulbus sich verhältnissmässig leicht vollführen lasse, ohne dass Zerreissung des Opticus oder gröbere Verletzungen desselben oder des Bulbus dadurch zu Stande kommen. Die Angabe, dass solche Verletzungen, da der Bulbus gewöhnlich sofort durch den Verletzten oder Andere reponirt werde, nur selten schwere Folgen nach sich ziehen, haben wir nicht für glaublich gehalten, doch wird vonvan Dooremaal(Med. Centralbl. 1888, pag. 903) über einen Metzger berichtet, dem durch Eindringen eines Fleischhakens der Augapfel so luxirt wurde, dass sich die Lider hinter demselben schlossen. Der Bulbus wurde in der Narkose reponirt und nach einigen Tagen wurde der Patient, der nach Abnahme des Druckverbandes einige Zeit lichtscheu war, mit voller Gesichtsschärfe geheilt entlassen. Aehnliche Fälle werden vonChalupeckýundBarcal(Zeitschr. d. böhmischen Aerzte. 1892, pag. 373 und 406) mitgetheilt.
Verletzungen des Ohres.
Von den Verletzungen desOhreswäre zunächst der Verlust der Ohrmuschel zu erwähnen. Diese anderswo gewiss seltene Verletzungsfolge haben wir in Innsbruck dreimal zu begutachten Gelegenheit gehabt. Alle drei Fälle stammten aus einem bestimmten Thale, wo es Usus ist, Raufereien durch — Abbeissen der Ohrmuscheln auszutragen. Wir sprachen uns in diesen Fällen immer dahin aus, dass die Verunstaltung, welche der Betreffende erlitt, genüge, um die Verletzung als eine „schwere“ im Sinne des §. 152 des gegenwärtigen österr. St. G. zu erklären, dass aber die Verunstaltung nicht als eine „auffallende“ im Sinne des §. 152a)aufgefasst werden könne, da dieselbe erstens durch das Haar leicht zu verbergen sei und da man den Verlust einer Ohrmuschel doch nicht in gleiche Linie stellen könne mit den Beispielen von auffallender Verunstaltung, die der §. 156a)anführt, und auch nicht mit den anderen schweren Verletzungsfolgen, die noch weiter in diesem Paragraph besonders hervorgehoben werden. Dieser Auffassung schloss sich auch jedesmal der Gerichtshof an und die Richtigkeit derselben wurde dadurch in drastischer Weise illustrirt, dass in dem dritten Falle erst bei der Hauptverhandlung zufällig durch uns eruirt wurde, dass der Betreffende auch daszweiteOhr bereits in einer früheren solchen Affaire verloren hatte, ohne dass Jemand von den bei der Hauptverhandlung Anwesenden früher davon eine Ahnung gehabt hätte. Aus den erwähnten Gründen würde man auch, wenn eine solche Verletzung im Sinne des §. 232 des österr. Entw. oder im Sinne des §. 224 des deutschen St. G. zur Beurtheilung käme, anstehen, sie unter allen Umständen als eine bleibende Verunstaltung (österr. Entw.) zu bezeichnen, sondern nur dann, wenn die Umstände des concreten Falles dieses verlangen sollten. Bei der untergeordneten Bedeutung, die der Ohrmuschelbeim Hören zukommt, könnte auch bei einem Verluste derselben nicht von bleibender Schwächung, noch weniger aber vom Verluste des Gehörs auf dem betreffenden Ohre die Rede sein. Quetschungen der Ohrmuschel können hochgradige Verkrüppelungen derselben veranlassen. Die sogenannte Ohrblutgeschwulst (Haematoma auriculae) und ihre Folgen gehören hierher, obgleich sie von Einzelnen, da sie namentlich bei geisteskranken und anderweitig herabgekommenen Personen beobachtet wurde, auch auf constitutionelle Ursachen zurückgeführt wird.
Häufiger gelangen Gehörsstörungen zur Untersuchung, die von erlittenen Schlägen gegen die Ohrgegend hergeleitet werden. Als Folgen solcher Insulte kommen insbesondere die Rupturen des Trommelfells und die Lähmung der Hörnerven in Betracht.
Trommelfellruptur.
Die durch Schlag entstandene Trommelfellruptur findet sich nachPollitzer(Wr. med. Wochenschr. 1872, Nr. 35) meist in der Mitte zwischen Hammergriff und Ringwulst, hat eine rundliche oder ovale Form und scharfe, mit Blut bedeckte Ränder. Die Erkennung einer traumatischen Ruptur als solcher ist nur in den ersten Tagen leicht; in der späteren Zeit hält es schwer oder ist sogar unmöglich, dieselbe von einer durch Suppuration entstandenen Perforation zu unterscheiden. Die traumatischen Rupturen heilen in der Regel in den ersten Wochen durch Vernarbung, seltener gehen sie in suppurative Entzündung über. Die nach einer Trommelfellruptur zu bemerkende Schwerhörigkeit hat schon kurz nach der Verletzung einen verschiedenen Grad und ist weniger durch die Läsion selbst als durch die gleichzeitige Erschütterung des Labyrinths bedingt. Nach erfolgter Vernarbung kann das Gehör vollkommen oder nahezu vollkommen zurückkehren. Nur selten tritt zu durch Ohrfeigen etc. erzeugten Trommelfellrupturen Entzündung des Mittelohrs hinzu; wohl aber leicht in Folge von Nichtschonung und ungünstigen äusseren Einflüssen anderer Art (ungeschickte therapeutische Eingriffe, Erkältungen etc.), in welchem Falle es zu lange dauernden entzündlichen Processen im Mittelohr kommen kann und auch schwere Hörstörungen zurückbleiben können.[316]
Die durch Schlag entstandene Trommelfellruptur findet sich nachPollitzer(Wr. med. Wochenschr. 1872, Nr. 35) meist in der Mitte zwischen Hammergriff und Ringwulst, hat eine rundliche oder ovale Form und scharfe, mit Blut bedeckte Ränder. Die Erkennung einer traumatischen Ruptur als solcher ist nur in den ersten Tagen leicht; in der späteren Zeit hält es schwer oder ist sogar unmöglich, dieselbe von einer durch Suppuration entstandenen Perforation zu unterscheiden. Die traumatischen Rupturen heilen in der Regel in den ersten Wochen durch Vernarbung, seltener gehen sie in suppurative Entzündung über. Die nach einer Trommelfellruptur zu bemerkende Schwerhörigkeit hat schon kurz nach der Verletzung einen verschiedenen Grad und ist weniger durch die Läsion selbst als durch die gleichzeitige Erschütterung des Labyrinths bedingt. Nach erfolgter Vernarbung kann das Gehör vollkommen oder nahezu vollkommen zurückkehren. Nur selten tritt zu durch Ohrfeigen etc. erzeugten Trommelfellrupturen Entzündung des Mittelohrs hinzu; wohl aber leicht in Folge von Nichtschonung und ungünstigen äusseren Einflüssen anderer Art (ungeschickte therapeutische Eingriffe, Erkältungen etc.), in welchem Falle es zu lange dauernden entzündlichen Processen im Mittelohr kommen kann und auch schwere Hörstörungen zurückbleiben können.[316]