Verätzung.Primäre und secundäre Aetzwirkung.
Aetzgifte, welche die Eiweisskörper nicht coaguliren, sondern im Gegentheil lösen, also die Aetzalkalien (Kali- und Natronlauge,Ammoniak), können natürlich keine Coagulationsnecrose, respective die geschilderte graue Verätzung und wie gekochte Beschaffenheit als primäre Wirkung bedingen, sondern nur eine Quellung und Vermehrung der Transparenz des getroffenen Gewebes, dagegen können allerdings die auf diese Art mortificirten Gewebe nachträglich sich trüben und so ebenfalls das Bild der grauen Verätzung bieten, wenn die durch das Alkali in Lösung erhaltenen Eiweisskörper wieder ausgefällt werden, was schon durch Neutralisation oder schwache Ansäuerung geschieht.
Die secundären Erscheinungen, welche an und neben den verätzten Stellen eintreten, sind theils durch den nachträglich fortdauernden Contact der ätzenden Flüssigkeit, theils durch reactive Entzündung bedingt. Erstere werden begreiflicherweise besonders im Magen sich entwickeln.
Längerer Contact der corrosiven Flüssigkeit mit einer bestimmten Schleimhautpartie beeinflusst, abgesehen von den gleich zu besprechenden secundären Wirkungen, auch die Intensität des primären Verätzungsbildes. Zunächst die Tiefe der Aetzung. An Stellen, über welche, wie z. B. in den Schlingorganen, das Gift rasch hinweggleitet, ist auch die Verätzung eine oberflächlichere als an solchen, wo dasselbe durch einige Zeit verweilt, weil die ätzende Flüssigkeit im letzteren Falle in die tieferen Gewebsschichten sich imbibirt. Bei jenen Aetzgiften, welche die Eiweisskörper nur fällen, nimmt natürlich die Intensität der grauen Verätzung mit der Dauer der Einwirkung der Substanz zu bis zur Erschöpfung der Aetzkraft der letzteren; bei denjenigen, welche im Ueberschuss die ursprünglichen Eiweissfällungen wieder lösen, kann durch längere Einwirkung eine mehr weniger starke Wiederaufhellung und selbst Transparenz des Gewebes erfolgen, was namentlich bei der Oxalsäurevergiftung verhältnissmässig häufig zu geschehen scheint.
Im weiteren Verlaufe kann es durch die überschüssige Aetzflüssigkeit zu einem Zerfall der gebildeten Aetzschorfe kommen, namentlich bei Einwirkung von Schwefelsäure, welche, wie vonA. Lesser[408]ganz richtig hervorgehoben wurde, weniger durch Zerfall der Gewebselemente, die in den Schorfen noch nachweisbar sind, als vielmehr durch Auflösung der Bindesubstanz erfolgt, eine Eigenschaft der (concentrirten) Schwefelsäure, die bekanntlich in der Mikroskopie schon lange zur Isolirung von Hornzellen und glatten Muskelfasern benützt wird. Dieser Zerfall kann für sich allein zum vollständigen Durchbruch der Magenwand führen, in anderen Fällen ist die Ursache des raschen Zerfalls der einzelnen geätzten Gewebsschichten die durch die Wasserentziehung bewirkte Brüchigkeit der Magenwand, die namentlich bei Einwirkung sehr concentrirter Schwefelsäure eine sehr hochgradige werden kann, in wieder anderen und vielleicht den meisten werden die necrotischenPartien einfach verdaut. Letzteres ist deshalb in der Regel möglich, weil nur ausnahmsweise die ganze Magenschleimhaut verätzt wird, sondern in der Regel grössere oder geringere Partien intact oder wenigstens minder lädirt bleiben, insbesondere die Vertiefungen zwischen den Falten und die etwa durch Mageninhalt geschützt gewesenen Stellen.[409]
Die weiteren Veränderungen, welche überschüssige Aetzgifte im Magen ausüben, hängen zunächst von der Wirkung ab, welche der betreffenden Flüssigkeit auf das Blut zukommt, und in dieser liegt die Hauptursache einestheils der Verschiedenheit des anatomischen Befundes im Magen bei verschiedenen Vergiftungen mit ätzenden Substanzen, anderseits der Grund, warum gewisse chemisch differente, ja sogar, wie z. B. die Säuren und die Aetzalkalien, einander entgegengesetzte Aetzgifte Befunde im Magen erzeugen, die wenigstens für den ersten Anblick einander ähnlich sind. In dieser Beziehung kann man zwei Hauptgruppen der Aetzgifte unterscheiden, die eine, deren Glieder das Blut einfach ohne Farbstoffentziehung coaguliren, wobei sich meist rothe oder braunrothe Gerinnsel bilden, die andere, deren Glieder mit oder ohne vorausgegangene Coagulation den Blutkörperchen den Blutfarbstoff entziehen, gewissermassen auslaugen und gleichzeitig in Hämatin in saurer, respective alkalischer, in der Regel schwarzer oder schwarzbrauner Lösung verwandeln. Zu den ersteren gehört vorzugsweise die Carbolsäure, das Sublimat, Bleizucker und der absolute Alkohol, zur zweiten Gruppe die käuflichen Mineralsäuren, von den Pflanzensäuren insbesondere die Oxalsäure und von den Alkalien insbesondere die Aetzlaugen und Ammoniak. Bei den Giften der ersten Kategorie erhält sich das primäre Verätzungsbild verhältnissmässig lange und ist, insbesondere in acuten Fällen, noch zur Zeit der Obduction deutlich ausgeprägt. Bei den Giften zweiter Kategorie gestaltet sich die Sache wesentlich anders. Da nämlich die Auslaugung des Blutes gleich nach erfolgter Verätzungbeginnt, und desto rascher vorschreitet, je concentrirter die corrosive Flüssigkeit ist, und je grössere Mengen im Magen zurückbleiben, und da überdies diese Auslaugung nicht blos das durch die Corrosion ausgetretene, sondern auch das innerhalb der Gefässe der verätzten Partien zurückgebliebene Blut betrifft, so geht auch frühzeitig die ursprüngliche weissgraue Farbe der verätzten Gewebsschichten, wenn sie überhaupt vorhanden war, verloren und letztere erhalten die Farbe und das sonstige Aussehen, wie es der Imbibition derselben mit der betreffenden Hämatinlösung entspricht. Dem entsprechend erscheinen auch die verätzten Partien braun bis schwarz in verschiedenen Nuancen gefärbt, und es ist insbesondere die „wie verkohlte“ Farbe der Schorfe, der wir nach Schwefelsäure- oder Salzsäurevergiftung begegnen, wenn auch nicht ausschliesslich, so doch vorzüglich durch die Imbibition der verschorften Magenwand mit Hämatin in saurer Lösung bedingt. Hat die Hämatinlösung in Folge specifischer Wirkung der corrosiven Substanz eine besondere Farbe, so kommt diese auch in dem imbibirten Gewebe zur Geltung, was wir insbesondere häufig bei der typischen Cyankaliumvergiftung sehen, wo der Mageninhalt und die gequollene Magenwand roth- bis rothbraun gefärbt, respective imbibirt erscheinen. Von diesen Färbungen sind diejenigen zu unterscheiden, welche durch directe Färbung der Schorfe durch gewisse Gifte erzeugt werden, so die Gelbfärbung, wie sie nach Chromsäurevergiftung und, von Xanthoproteïnsäurebildung herrührend, durch concentrirte Salpetersäure veranlasst wird.
Blutveränderung. Durch Aetzgifte bewirkte Localbefunde.
Eine andere Kategorie von Veränderungen, welche secundär an den verätzten Partien eintreten, sind reactiver Natur und bestehen zunächst in reactiver Hyperämie, entzündlicher, respective ödematöser Schwellung der unter und neben den verschorften Partien gelegenen Gewebe, womit sich gewöhnlich Ecchymosenbildung verbindet. Von diesen Ecchymosen sind diejenigen wohl zu unterscheiden, welche durch directe Läsionen der Gefässe, durch Verätzung bewirkt werden, wie insbesondere die bei der Schwefelsäurevergiftung, welche bis Walnussgrösse und darüber erreichen, der Magenwand ein höckeriges Aussehen verleihen und eben ihrer Grösse wegen nur auf Läsion grösserer Gefässäste zurückgeführt werden können. Die Brüchigkeit der verätzten Partien, wahrscheinlich auch die starke Contraction des Magens in Folge des heftigen Reizes befördert das Zustandekommen solcher Rupturen. Reactive Hyperämie und Ecchymosenbildung kommen frühzeitig zu Stande, während die entzündliche Schwellung längere Zeit erfordert. Im weiteren Verlaufe kommt es zur Abstossung der necrotischen Partien, Geschwürsbildung und Vernarbung. Nicht gar selten kommt es zu phlegmonösen Entzündungen, in Folge welcher grosse Partien der Magen-, respective der Oesophagusschleimhaut, namentlich der letzteren, in Form von Fetzen oder Röhren abgestossen und ausgebrochen werden können. Noch häufiger sindcroupöse Entzündungen besonders nach blos oberflächlichen Verätzungen. Insbesondere häufig haben wir sie bei Kindern, welche Laugenessenz getrunken hatten, im Rachen und am Kehlkopfeingang beobachtet. Sehr häufig übergreifen solche croupöse Entzündungen auf die Luftwege und sehr gewöhnlich sind es in beiden Fällen circumscripte (Aspirations-) Pneumonien, die meist die eigentliche Todesursache bilden. Auch Croup des Oesophagus und des Magens haben wir nach solchen Vergiftungen beobachtet, und es kann auch noch, nachdem die verätzte Schleimhaut abgestossen wurde, auf der blossliegenden Muscularis ein croupartiger Belag sich bilden.
Secundäre Aetzwirkungen.
Die zurückbleibenden Narben können noch nachträglich schwere Erscheinungen und selbst den Tod veranlassen, insbesondere durch Stricturen des Oesophagus.[410]
Eine weitere secundäre Wirkung der Aetzgifte besteht in der Transsudation derselben durch die Wände des Magens und Imbibition in die ihm anlagernden Organe. Dieselbe erfolgt meist erst postmortal, kann aber auch, wie sichLesserdurch directe Beobachtung überzeugte, schon während des Lebens eintreten. Wir werden auf dieselben bei den einzelnen Giften zurückkommen. In jenen Fällen, wo als höchster Grad der Aetzwirkung Durchbruch des Magens erfolgt, sei es noch während des Lebens oder postmortal, tritt der Mageninhalt frei in die Bauchhöhle aus und kann dort mehr weniger ausgebreitete Verätzungen, besonders an den abhängigen Stellen, bewirken.
Irritationserscheinungen.
Aetzgifte, die wegen starker Verdünnung wenig oder gar nicht mehr ätzen, können noch mehr weniger heftige Irritationserscheinungen hervorrufen. Sehr deutlich kann man dies bei Vergiftungen mit Mineralsäuren im Darm beobachten, wo verhältnissmässig häufig graue Verätzung sich findet, die, nach abwärts zu an Intensität abnehmend, allmälig in catarrhalische Schwellung und Röthung und diese wieder allmälig in die normale Beschaffenheit der Schleimhaut übergeht, ein Verhalten, das solche, blos durch locale Giftwirkung entstandenen Veränderungen wesentlich von jenen diffusen entzündlichen Veränderungen unterscheidet, die erst secundär durch Resorptionswirkung des Giftes veranlasst werden. Die irritative Wirkung der Aetzgifte ist keineswegs proportional der Aetzkraft der letzteren, scheint vielmehr von anderweitigen Eigenschaften der Substanz abzuhängen. So besitzt z. B.die arsenige Säure bei unbedeutender Aetzkraft eine hochgradige Irritationsfähigkeit. Auch gibt es Substanzen, die gar nicht ätzen, aber auf die Schleimhäute eine mehr weniger intensive Reizwirkung ausüben. Auch scheint zufolge den BeobachtungenLesser’s die Irritabilität der einzelnen Schleimhäute eine verschiedene zu sein, insbesondere die der Magenschleimhaut eine grössere als jene der Schleimhaut des Darmcanals, was sich aus dem grösseren Gefässreichthum der ersteren ganz wohl begreift.
Magenerweichung.
Von den Befunden im Magen, die irrthümlich auf die Einwirkung irritirender und ätzender Gifte bezogen werden können und schon wiederholt bezogen wurden, seien hier erwähnt die durch katarrhalische Processe oder durch Stauungshyperämie bewirkten Schwellungen und Röthungen der Magenschleimhaut, die „Verdauungsröthe“, die Injection und Ecchymosirung, wie sie so häufig gefunden wird; grosse hämorrhagische Erosionen (hämorrhagische Necrosen), die diphtheritische und die phlegmonöse Magenentzündung, endlich die an der Leiche durch Imbibition, sowie durch cadaveröse Verfärbung und Erweichung zu Stande kommenden Veränderungen, von denen wir insbesondere die sogenannte „Magenerweichung“ hervorheben wollen, und zwar sowohl die sogenannte weisse oder graue Erweichung, welche als reine Leichenerscheinung gewöhnlich bei Säuglingen, die mit vollem Magen gestorben sind, am Magengrunde sich findet und durch sauere Gährung des Mageninhaltes bedingt wird, als namentlich die mit Ecchymosen verbundene und wahrscheinlich aus hämorrhagischen Erosionen hervorgegangene oder wenigstens auf hyperämischer Grundlage entstandene sogenannte schwarze oder braune Erweichung, welche auch bei Erwachsenen, insbesondere häufig bei an schweren Hirnkrankheiten (auch Verletzungen) Gestorbenen sich findet und wahrscheinlich schon in der Agone sich zu entwickeln beginnt. Beide Formen können auch in den unteren Abschnitten des Oesophagus vorkommen und beide zum Durchbruch und Austritt des Mageninhaltes in die Bauch-, respective in die Brusthöhle führen. In beiden Fällen reagirt der Mageninhalt stark sauer, bewirkt opake Trübungen der serösen Häute, mit denen er in Contact kommt und zersetzt auch das Hämoglobin zu Hämatin, woraus sich bei der „schwarzen Erweichung“ die kaffeesatzartige Farbe der Ecchymosen, die braune und schwärzliche Imbibition der erweichten Gewebe und die schwarze Farbe der in ihr befindlichen Gefässnetze erklärt. Kommt ein solcher, bereits in saurer Gährung begriffener oder zu dieser geneigter Inhalt in die Lungen, was sowohl in den letzten Lebensmomenten als erst postmortal geschehen kann, so bewirkt er in dieser ähnliche Erweichungen. Wir haben solche wie gangränös aussehende Stellen insbesondere bei Säuglingen gesehen, denen Milch, Mehlbrei u. dergl. in die Lungen gerathen war. Auch wollen wir hier bemerken, dass wir bereits wiederholt ähnlich aussehende, jedoch nach Essig riechende, mitunter mit schwacher opaker Trübung der Schleimhäute des Halses verbundene Stellen in den Lungen bei plötzlich Verstorbenen begegneten, denen offenbar Essigsäure als Belebungsmittel gereicht worden war.
Von den Befunden im Magen, die irrthümlich auf die Einwirkung irritirender und ätzender Gifte bezogen werden können und schon wiederholt bezogen wurden, seien hier erwähnt die durch katarrhalische Processe oder durch Stauungshyperämie bewirkten Schwellungen und Röthungen der Magenschleimhaut, die „Verdauungsröthe“, die Injection und Ecchymosirung, wie sie so häufig gefunden wird; grosse hämorrhagische Erosionen (hämorrhagische Necrosen), die diphtheritische und die phlegmonöse Magenentzündung, endlich die an der Leiche durch Imbibition, sowie durch cadaveröse Verfärbung und Erweichung zu Stande kommenden Veränderungen, von denen wir insbesondere die sogenannte „Magenerweichung“ hervorheben wollen, und zwar sowohl die sogenannte weisse oder graue Erweichung, welche als reine Leichenerscheinung gewöhnlich bei Säuglingen, die mit vollem Magen gestorben sind, am Magengrunde sich findet und durch sauere Gährung des Mageninhaltes bedingt wird, als namentlich die mit Ecchymosen verbundene und wahrscheinlich aus hämorrhagischen Erosionen hervorgegangene oder wenigstens auf hyperämischer Grundlage entstandene sogenannte schwarze oder braune Erweichung, welche auch bei Erwachsenen, insbesondere häufig bei an schweren Hirnkrankheiten (auch Verletzungen) Gestorbenen sich findet und wahrscheinlich schon in der Agone sich zu entwickeln beginnt. Beide Formen können auch in den unteren Abschnitten des Oesophagus vorkommen und beide zum Durchbruch und Austritt des Mageninhaltes in die Bauch-, respective in die Brusthöhle führen. In beiden Fällen reagirt der Mageninhalt stark sauer, bewirkt opake Trübungen der serösen Häute, mit denen er in Contact kommt und zersetzt auch das Hämoglobin zu Hämatin, woraus sich bei der „schwarzen Erweichung“ die kaffeesatzartige Farbe der Ecchymosen, die braune und schwärzliche Imbibition der erweichten Gewebe und die schwarze Farbe der in ihr befindlichen Gefässnetze erklärt. Kommt ein solcher, bereits in saurer Gährung begriffener oder zu dieser geneigter Inhalt in die Lungen, was sowohl in den letzten Lebensmomenten als erst postmortal geschehen kann, so bewirkt er in dieser ähnliche Erweichungen. Wir haben solche wie gangränös aussehende Stellen insbesondere bei Säuglingen gesehen, denen Milch, Mehlbrei u. dergl. in die Lungen gerathen war. Auch wollen wir hier bemerken, dass wir bereits wiederholt ähnlich aussehende, jedoch nach Essig riechende, mitunter mit schwacher opaker Trübung der Schleimhäute des Halses verbundene Stellen in den Lungen bei plötzlich Verstorbenen begegneten, denen offenbar Essigsäure als Belebungsmittel gereicht worden war.
Allgemeinbefunde nach Vergiftungen.
Die durch Resorption von giftigen Stoffen veranlasstenanatomischen Allgemeinbefundebetreffen entweder das Blut oder die Gewebe.
Das Blut spielt neben der Lymphe bei der Resorption von Giften die Hauptrolle, doch scheint ihm bei den meisten Vergiftungen nur die Rolle eines Trägers des Giftes zuzufallen, ohne dabei selbst wesentlich verändert zu werden. In einzelnen erleidet es aber auffallende Veränderungen, von welchen insbesondere jene forensisch wichtig sind, welche eine Alteration des normalen Verhaltens des Blutfarbstoffes des (Hämoglobins) bedingen, die sich theils makroskopisch durch Farbveränderung des Blutes, theils durch geändertes chemisches (spectrales) Verhalten kundgibt. Hierher gehört die Umwandlung des Hämoglobins in Kohlenoxydhämoglobin bei Vergiftungen mit Kohlenoxyd, ferner die mehr weniger ausgedehnte Zersetzung des Blutfarbstoffes zu Hämatin bei Vergiftung mit Säuren und Alkalien, mit chlorsaurem Kali etc.
Eine sehr beachtenswerthe, durch Resorption von gewissen Giften veranlasste Veränderung in den Geweben ist diekörnige und fettige Degenerationderselben. Wir sehen sie vorzugsweise nach Phosphorvergiftung und dann nach Vergiftung mit Arsenik, aber auch bei subacuten Vergiftungen mit Säuren und Alkalien und den meisten metallischen Giften, dann bei fast allen chronischen Vergiftungen, von denen in erster Reihe die chronische Alkoholvergiftung zu nennen ist.
Parenchymatöse Degeneration.
Wir haben hier vorzugsweise die acuten oder subacuten Degenerationen im Auge. Die körnige Degeneration zeigt sich besonders im Parenchym drüsiger Organe, namentlich an der Magenschleimhaut, an den Nieren und an der Leber. Diese Organe präsentiren in den höheren Graden der körnigen Degeneration ein Bild, welchesVirchowsehr treffend als „trübe Schwellung“ bezeichnet. Die Magenschleimhaut erscheint etwas geschwellt, die Leber, insbesondere aber die Nieren, etwas vergrössert, dabei jedoch schlaff und zeigen sich eigenthümlich getrübt von matter, grauer oder graugelblicher Farbe, die namentlich an der Schnittfläche auffällt. Unter dem Mikroskope finden sich die Labdrüsen, beziehungsweise die Leberzellen und die Nierenepithelien etwas vergrössert, erstere mehr abgerundet und alle mit einer feinkörnigen Masse erfüllt, deren einzelne Körnchen das Licht stark brechen und unter dem Mikroskope schwarz erscheinen. Die körnige Degeneration ist nur eine Vorstufe der fettigen, bei welcher die Organe noch mehr an Volum zunehmen, immer deutlicher gelb sich färben, einen fettigen Glanz, sowie etwas teigige Consistenz annehmen und unter dem Mikroskop eine mehr weniger reichliche Ablagerung von Fetttröpfchen in den Drüsenzellen zeigen. Doch erhalten die Organe nicht jenes pralle Aussehen und jene rein gelbe und transparente Farbe, wie wir sie z. B. bei der einfachen Fettleber so häufig zu Gesicht bekommen. In den meisten Fällen begegnen wir den verschiedensten Uebergängen von körniger zu fettiger Degeneration. In den ersten Stadien der „trüben Schwellung“ löst sich ein Theil derdie Drüsenzellen erfüllenden Körnchen noch in Essigsäure, später nur in kaustischen Alkalien, sowie in Alkohol, Aether u. dergl. Anfänglich sind dieselben daher wahrscheinlich albuminöser, später zweifellos fettiger Natur.
Wir haben hier vorzugsweise die acuten oder subacuten Degenerationen im Auge. Die körnige Degeneration zeigt sich besonders im Parenchym drüsiger Organe, namentlich an der Magenschleimhaut, an den Nieren und an der Leber. Diese Organe präsentiren in den höheren Graden der körnigen Degeneration ein Bild, welchesVirchowsehr treffend als „trübe Schwellung“ bezeichnet. Die Magenschleimhaut erscheint etwas geschwellt, die Leber, insbesondere aber die Nieren, etwas vergrössert, dabei jedoch schlaff und zeigen sich eigenthümlich getrübt von matter, grauer oder graugelblicher Farbe, die namentlich an der Schnittfläche auffällt. Unter dem Mikroskope finden sich die Labdrüsen, beziehungsweise die Leberzellen und die Nierenepithelien etwas vergrössert, erstere mehr abgerundet und alle mit einer feinkörnigen Masse erfüllt, deren einzelne Körnchen das Licht stark brechen und unter dem Mikroskope schwarz erscheinen. Die körnige Degeneration ist nur eine Vorstufe der fettigen, bei welcher die Organe noch mehr an Volum zunehmen, immer deutlicher gelb sich färben, einen fettigen Glanz, sowie etwas teigige Consistenz annehmen und unter dem Mikroskop eine mehr weniger reichliche Ablagerung von Fetttröpfchen in den Drüsenzellen zeigen. Doch erhalten die Organe nicht jenes pralle Aussehen und jene rein gelbe und transparente Farbe, wie wir sie z. B. bei der einfachen Fettleber so häufig zu Gesicht bekommen. In den meisten Fällen begegnen wir den verschiedensten Uebergängen von körniger zu fettiger Degeneration. In den ersten Stadien der „trüben Schwellung“ löst sich ein Theil derdie Drüsenzellen erfüllenden Körnchen noch in Essigsäure, später nur in kaustischen Alkalien, sowie in Alkohol, Aether u. dergl. Anfänglich sind dieselben daher wahrscheinlich albuminöser, später zweifellos fettiger Natur.
Körnige und fettige Degeneration.
Gleichzeitig wie in den genannten Organen stellt sich die körnige und dann fettige Degeneration noch in anderen Geweben ein, vorzugsweise in den Muskeln, besonders im Herzen und in den Gefässwandungen. Das Herz erscheint in den vorgerückteren Graden schlaff, das Herzfleisch ist leicht zerreisslich, von eigenthümlich trübem Glanz und grauer, mitunter lehmartiger Farbe, und das Mikroskop zeigt undeutliche oder ganz unkenntlich gewordene Querstreifung der Muskelfasern und letztere in verschiedenen Stadien des körnigen und fettigen Zerfalles, in deren ersten die Muskelfasern wie bestäubt, in den späteren von deutlichen Fettkügelchen und das Licht stark brechenden Körnchen durchsetzt erscheinen. Gleiche Veränderungen, jedoch in verschiedener Intensität, zeigt die Musculatur des Stammes und der Extremitäten. Was die Gefässe betrifft, so lässt sich die körnige und fettige Degeneration vorzugsweise an den kleinen Gefässen der Pia, der Hirnsubstanz, sowie der serösen Membranen gut verfolgen und sowohl in der Adventitia als in der Muscularis bemerken. Mit der fettigen Entartung der Gefässwandungen geht eine grössere Zerreisslichkeit derselben einher, welche die Entstehung von Ecchymosen und selbst grösserer Hämorrhagien bedingen kann.Ueber dieUrsachender acuten körnigen und fettigen Degeneration bei gewissen Vergiftungen ist man noch nicht vollständig im Klaren, doch neigt man sich gegenwärtig der Ansicht zu, dass jene Veränderungen eine partielle Mortification der Gewebe, namentlich des Inhaltes der Drüsenzellen, bedeuten, die theils durch die unmittelbare Wirkung des Giftes selbst, theils durch behinderte Sauerstoffzufuhr veranlasst wird.[411]Das Zusammenwirken beider Factoren bewirkt ein Missverhältniss zwischen Zersetzung der Eiweisskörper und Verbrennung der Zersetzungsproducte (worunter vorzugsweise Fett), welches in der fettigen Degeneration einen eclatanten Ausdruck findet (Fränkel).Daraus folgt schon theoretisch, dass die betreffenden Veränderungen nicht ausschliesslich nach gewissen Vergiftungen vorkommen, sondern auch nach anderweitigen Erkrankungen sich entwickeln können, die mit Vermehrung des Eiweisszerfalles und Herabsetzung der Oxydationsvorgänge einhergehen. Thatsächlich finden wir die gleichen Degenerationserscheinungen sowohl bei einer Reihe natürlicher Todesarten, wovon wir insbesondere die acuten Infectionskrankheiten, namentlich die exanthematischen, dann die mit allgemeinen Ernährungsstörungen einhergehenden Krankheiten (Tuberculose, protrahirte Anämie) anführen, als auch nach gewissen gewaltsamen Todesfällen, von denen z. B. der Tod in Folge von Brandwunden und die septischen undpyämischen Processe zu nennen sind.[412]Auch die Fäulniss bewirkt Veränderungen, die der „trüben Schwellung“ sehr ähnlich sind, da auch durch sie die Organe anfangs succulenter werden, sich trüben und selbst einen Stich in’s Gelbliche annehmen und dann sowohl der Zelleninhalt, als die Musculatur mit körnigen Massen durchsetzt erscheinen, sie selbst zu kleinen Fetttröpfchen zusammentreten können.
Gleichzeitig wie in den genannten Organen stellt sich die körnige und dann fettige Degeneration noch in anderen Geweben ein, vorzugsweise in den Muskeln, besonders im Herzen und in den Gefässwandungen. Das Herz erscheint in den vorgerückteren Graden schlaff, das Herzfleisch ist leicht zerreisslich, von eigenthümlich trübem Glanz und grauer, mitunter lehmartiger Farbe, und das Mikroskop zeigt undeutliche oder ganz unkenntlich gewordene Querstreifung der Muskelfasern und letztere in verschiedenen Stadien des körnigen und fettigen Zerfalles, in deren ersten die Muskelfasern wie bestäubt, in den späteren von deutlichen Fettkügelchen und das Licht stark brechenden Körnchen durchsetzt erscheinen. Gleiche Veränderungen, jedoch in verschiedener Intensität, zeigt die Musculatur des Stammes und der Extremitäten. Was die Gefässe betrifft, so lässt sich die körnige und fettige Degeneration vorzugsweise an den kleinen Gefässen der Pia, der Hirnsubstanz, sowie der serösen Membranen gut verfolgen und sowohl in der Adventitia als in der Muscularis bemerken. Mit der fettigen Entartung der Gefässwandungen geht eine grössere Zerreisslichkeit derselben einher, welche die Entstehung von Ecchymosen und selbst grösserer Hämorrhagien bedingen kann.
Ueber dieUrsachender acuten körnigen und fettigen Degeneration bei gewissen Vergiftungen ist man noch nicht vollständig im Klaren, doch neigt man sich gegenwärtig der Ansicht zu, dass jene Veränderungen eine partielle Mortification der Gewebe, namentlich des Inhaltes der Drüsenzellen, bedeuten, die theils durch die unmittelbare Wirkung des Giftes selbst, theils durch behinderte Sauerstoffzufuhr veranlasst wird.[411]Das Zusammenwirken beider Factoren bewirkt ein Missverhältniss zwischen Zersetzung der Eiweisskörper und Verbrennung der Zersetzungsproducte (worunter vorzugsweise Fett), welches in der fettigen Degeneration einen eclatanten Ausdruck findet (Fränkel).
Daraus folgt schon theoretisch, dass die betreffenden Veränderungen nicht ausschliesslich nach gewissen Vergiftungen vorkommen, sondern auch nach anderweitigen Erkrankungen sich entwickeln können, die mit Vermehrung des Eiweisszerfalles und Herabsetzung der Oxydationsvorgänge einhergehen. Thatsächlich finden wir die gleichen Degenerationserscheinungen sowohl bei einer Reihe natürlicher Todesarten, wovon wir insbesondere die acuten Infectionskrankheiten, namentlich die exanthematischen, dann die mit allgemeinen Ernährungsstörungen einhergehenden Krankheiten (Tuberculose, protrahirte Anämie) anführen, als auch nach gewissen gewaltsamen Todesfällen, von denen z. B. der Tod in Folge von Brandwunden und die septischen undpyämischen Processe zu nennen sind.[412]Auch die Fäulniss bewirkt Veränderungen, die der „trüben Schwellung“ sehr ähnlich sind, da auch durch sie die Organe anfangs succulenter werden, sich trüben und selbst einen Stich in’s Gelbliche annehmen und dann sowohl der Zelleninhalt, als die Musculatur mit körnigen Massen durchsetzt erscheinen, sie selbst zu kleinen Fetttröpfchen zusammentreten können.
Nach vielen Vergiftungen, namentlich nach solchen mit organischen Giften, ergibt die Obduction nichts Auffallendes, noch weniger aber Charakteristisches. Verhältnissmässig häufig ist der Befund jenem nach Erstickung ähnlich, was sich daraus erklärt, dass viele der betreffenden Gifte, so z. B. die meisten Alkaloide, sowie die gasförmigen und flüchtigen Gifte den Tod durch rasche Lähmung des Respirationsapparates bewirken.
Der chemische Nachweis von Gift in Leichentheilen ist nicht Sache des Gerichtsarztes, sondern des Gerichtschemikers, dagegen ist es Aufgabe des ersteren, diesem das Materiale für seine Untersuchung zu liefern. Wie dabei vorzugehen ist, ist aus den oben angeführten Verordnungen zu ersehen, aus welchen sich ergibt, dass nebst dem Magen- und Darminhalt auch der Magen und die Speiseröhre mit einem Stück des Darmes, ferner Stücke der einzelnen Organe, besonders der Leber und der Nieren[413], sowie Blut und Harn zur Untersuchung zurückgelegt werden sollen. Es empfiehlt sich und ist auch theilweise vorgeschrieben, die im Magen gefundenen verdächtigen Substanzen für sich in einem eigenen Gefässe aufzubewahren, ebenso den Magen und Zwölffingerdarm sammt Inhalt, geschieden von den eventuell ebenfalls zu übergebenden unteren Darmpartien und in gleicher Weise die Stücke der übrigen Organe. Weshalb das Regulativ die besondere Aufbewahrung des Harnes fordert, ist aus dem oben über die Ausscheidung der Gifte Gesagten ersichtlich. Eine gesonderte Reservirung des Blutes wird nur dann gefordert, wenn eine spectral-analytische Untersuchung angezeigt erscheint.
Sowohl das preussische Regulativ als die österreichische Vorschrift haben vorzugsweise nur die oberen Partien des Darmes im Auge. Die unteren sollten jedoch auch nicht vernachlässigt werden, namentlich nicht bei der Phosphorvergiftung, da es uns wiederholt gelungen ist, im unteren Ileum und im Dickdarm Phosphor nachzuweisen, während dies im Magen und den oberen Darmpartien nicht mehr möglich war. DieBehauptungScolosuboff’s (Annal. d’hygiène publ. 1876), dass bei Arsenikvergiftung die grösste Menge des resorbirten Giftes im Gehirn und im Rückenmark sich finde und daher bei solchen und anderweitigen Vergiftungsfällen insbesondere die genannten Organe dem Gerichtschemiker übergeben werden sollen, muss in Folge der gründlichen Untersuchungen unseres Collegen Prof.E. Ludwig(„Ueber die Localisation des Arsens im Organismus nach Einverleibung von arseniger Säure.“ Wiener med. Blätter. 1879, Nr. 48–52) als ganz unbegründet zurückgewiesen werden. Dagegen ist es bei Vergiftungen mit flüchtigen Substanzen, z. B. Chloroform, Blausäure, angezeigt, das Gehirn für sich aufzubewahren und chemisch zu untersuchen, da aus diesem der knöchernen Kapsel wegen, in welcher das Gehirn eingeschlossen ist, die genannten Stoffe schwerer verflüchtigen als aus anderen Organen. So vermochteE. Ludwigbei einem von uns obducirten Selbstmordfall durch Chloroform dieses noch im Gehirn, nicht aber in den übrigen Organen nachzuweisen. — In Fällen, wo die Vergiftung per rectum, per vaginam etc. geschah, ist es natürlich geboten, auch diese Organe separirt dem Chemiker zu übergeben. — Dass, insbesondere bei leicht zersetzbaren Giften, die Uebergabe der Leichentheile an den Chemiker thunlichst rasch erfolgen und daher von den Gerichtsärzten betrieben werden soll, ist selbstverständlich. Zusatz von Alkohol ist nur bei längerem Transport und zu befürchtender rapider Fäulniss (die auch die Gefässe sprengen kann) indicirt; in diesem Falle ist aber stets die Beigabe einer Probe des betreffenden Alkohols angezeigt.Von Wichtigkeit, was auch den Kostenpunkt anbelangt, ist es, dass dem Chemiker von Seite der Gerichtsärzte im Einverständnisse mit dem Untersuchungsgericht eine Information über den concreten Fall und über die vom chemischen Standpunkte erforderlichen Aufklärungen gegeben werde, damit derselbe einestheils nicht überflüssige Untersuchungen anstellt und andererseits nicht allzu summarisch verfährt, so dass z. B. wohl ein Giftstoff nachgewiesen, aber nicht auf dessen quantitative Bestimmungen und auf die Vertheilung desselben in den verschiedenen Organen Rücksicht genommen wird.
Sowohl das preussische Regulativ als die österreichische Vorschrift haben vorzugsweise nur die oberen Partien des Darmes im Auge. Die unteren sollten jedoch auch nicht vernachlässigt werden, namentlich nicht bei der Phosphorvergiftung, da es uns wiederholt gelungen ist, im unteren Ileum und im Dickdarm Phosphor nachzuweisen, während dies im Magen und den oberen Darmpartien nicht mehr möglich war. DieBehauptungScolosuboff’s (Annal. d’hygiène publ. 1876), dass bei Arsenikvergiftung die grösste Menge des resorbirten Giftes im Gehirn und im Rückenmark sich finde und daher bei solchen und anderweitigen Vergiftungsfällen insbesondere die genannten Organe dem Gerichtschemiker übergeben werden sollen, muss in Folge der gründlichen Untersuchungen unseres Collegen Prof.E. Ludwig(„Ueber die Localisation des Arsens im Organismus nach Einverleibung von arseniger Säure.“ Wiener med. Blätter. 1879, Nr. 48–52) als ganz unbegründet zurückgewiesen werden. Dagegen ist es bei Vergiftungen mit flüchtigen Substanzen, z. B. Chloroform, Blausäure, angezeigt, das Gehirn für sich aufzubewahren und chemisch zu untersuchen, da aus diesem der knöchernen Kapsel wegen, in welcher das Gehirn eingeschlossen ist, die genannten Stoffe schwerer verflüchtigen als aus anderen Organen. So vermochteE. Ludwigbei einem von uns obducirten Selbstmordfall durch Chloroform dieses noch im Gehirn, nicht aber in den übrigen Organen nachzuweisen. — In Fällen, wo die Vergiftung per rectum, per vaginam etc. geschah, ist es natürlich geboten, auch diese Organe separirt dem Chemiker zu übergeben. — Dass, insbesondere bei leicht zersetzbaren Giften, die Uebergabe der Leichentheile an den Chemiker thunlichst rasch erfolgen und daher von den Gerichtsärzten betrieben werden soll, ist selbstverständlich. Zusatz von Alkohol ist nur bei längerem Transport und zu befürchtender rapider Fäulniss (die auch die Gefässe sprengen kann) indicirt; in diesem Falle ist aber stets die Beigabe einer Probe des betreffenden Alkohols angezeigt.
Von Wichtigkeit, was auch den Kostenpunkt anbelangt, ist es, dass dem Chemiker von Seite der Gerichtsärzte im Einverständnisse mit dem Untersuchungsgericht eine Information über den concreten Fall und über die vom chemischen Standpunkte erforderlichen Aufklärungen gegeben werde, damit derselbe einestheils nicht überflüssige Untersuchungen anstellt und andererseits nicht allzu summarisch verfährt, so dass z. B. wohl ein Giftstoff nachgewiesen, aber nicht auf dessen quantitative Bestimmungen und auf die Vertheilung desselben in den verschiedenen Organen Rücksicht genommen wird.
Chemische Untersuchung der Leichentheile.
Das Resultat der chemischen Untersuchung der Leichentheile kann entweder positiv oder negativ ausfallen, d. h. es wird entweder wirklich eine als giftig bekannte Substanz nachgewiesen oder es wird nichts gefunden.
Derpositive Ausfallder chemischen Untersuchung ist natürlich von höchster Bedeutung und in der Regel für sich allein im Stande, den Thatbestand der Vergiftung ausser Zweifel zu stellen. Doch sind in jedem einzelnen Falle jene Möglichkeiten zu erwägen, durch welche die betreffende Substanz auch ohne Vergiftung, entweder noch während des Lebens oder erst nach dem Tode in die Leiche gelangt sein konnte.
In ersterer Beziehung wurde vonDevergieundOrfilabehauptet, dass kleine Mengen Arsen normal im menschlichen Körper, namentlich in den Knochen, vorkommen. Diese Behauptungist in so weiter Fassung gewiss unrichtig, doch dürften bei der allgemeinen Verbreitung der Arsenikalien, insbesondere der arsenhältigen, auch zur Färbung von Nahrungs- und Genussmitteln benützten Farben, Spuren von Arsen im menschlichen Körper nicht besonders selten sein. Ungleich häufiger scheinen, besonders bei älteren Leuten, Spuren von Kupfer, Zink und von Blei vorzukommen, was bei der grossen Verbreitung dieser Metalle nicht verwundern kann.
Durch Medicamente in den Körper gelangte Gifte.
Von grösserem Gewicht ist der Umstand, dass giftige Stoffe, weil sie als Medicamente genommen oder als Antiseptica angewendet wurden, im Organismus gefunden werden können. Auf diese Weise kann Arsen, das namentlich als Tinctura Fowlerii häufig gegeben wird und in manchen Mineralwässern (Roncegno, Levico, Guberquelle) in grösserer Menge enthalten ist, ebenso Antimon, Sublimat und metallisches Quecksilber, Blei, und von Alkaloiden besonders das so häufig gebrauchte Morphium in den Körper gelangen und dann bei der chemischen Untersuchung darin gefunden werden. Es handelt sich dabei nicht immer blos um kleine Mengen, da die betreffenden Medicamente häufig durch längere Zeit genommen werden und da man bei einzelnen mit der Dosis steigt und nicht selten so weit kommen kann, dass die schliesslich zur Anwendung kommenden Dosen die Dosis toxica letalis weit übersteigen, wie wir dies vom Arsen und vom Morphium bereits erwähnt haben.
In einem unserer Fälle hatte ein in Folge Nierenschrumpfung an hochgradiger Herzhypertrophie leidendes, sehr fettes Individuum kurz vor seinem Tode Tart. stib. genommen, welches ihm von einem Arzte als Brechmittel gegeben worden war. Dieser wurde sowohl im Magen als in den Gedärmen und in der Leber nachgewiesen. Bei einem mit Emphysem und chronischem Bronchialcatarrh behafteten und an Herzverfettung verstorbenen Fiaker zeigte die Magenschleimhaut orangenrothe Streifen einer pulverigen Substanz, welche sich als Sulf. aur. antim., dem Bestandtheil eines kurz vor dem Tode vorgenommenen Hustenpulvers, erwies. In drei anderen Fällen, in deren einem bei der Section Strictur der Harnröhre, Cystitis und Pyelitis, in dem anderen Tuberculose und im dritten Herzverfettung sich fand, wurde auch Morphium im Mageninhalt und in den Leichentheilen gefunden, da dasselbe von allen drei Kranken durch längere Zeit, und zwar von dem einen in subcutaner Injection, von den anderen in Pulverform gebraucht worden war. Nur in dem einen der drei Fälle (Tuberculose) konnte eine Vergiftung mit Morphium angenommen werden, da das Individuum unter entschiedener und länger dauernder Narcose gestorben war, bei den zwei anderen aber musste dies mit Rücksicht darauf, dass der rasche Tod auch durch die bei der Section nachgewiesene Erkrankung bewirkt worden sein konnte, unentschieden gelassen werden. Da bei allen dreien auch der Verdacht eines Selbstmordes bestand, so erklärten wir, dass, um sich in dieser Beziehung aussprechen zu können, einestheils die Menge des in den Leichentheilenvorhandenen Giftes, andererseits aber auch die Dosis bekannt sein müsste, bis zu welcher die Betreffenden bereits mit dem Morphium gekommen waren. Leider konnten weder nach der einen, noch nach der anderen Richtung sichere Anhaltspunkte gewonnen werden.BournevilleundYvon(Med. Centralbl. 1875, pag. 830) fanden in der Leber einer ohne Erfolg mit Kupferoxydammoniak behandelten epileptischen Person die enorme Quantität von 0·295 Grm. Kupfer, dagegen in der Leber von zwei Individuen, die sich mit Kupfersalzen vergiftet hatten, blos 80, respective 120 Mgrm.
In einem unserer Fälle hatte ein in Folge Nierenschrumpfung an hochgradiger Herzhypertrophie leidendes, sehr fettes Individuum kurz vor seinem Tode Tart. stib. genommen, welches ihm von einem Arzte als Brechmittel gegeben worden war. Dieser wurde sowohl im Magen als in den Gedärmen und in der Leber nachgewiesen. Bei einem mit Emphysem und chronischem Bronchialcatarrh behafteten und an Herzverfettung verstorbenen Fiaker zeigte die Magenschleimhaut orangenrothe Streifen einer pulverigen Substanz, welche sich als Sulf. aur. antim., dem Bestandtheil eines kurz vor dem Tode vorgenommenen Hustenpulvers, erwies. In drei anderen Fällen, in deren einem bei der Section Strictur der Harnröhre, Cystitis und Pyelitis, in dem anderen Tuberculose und im dritten Herzverfettung sich fand, wurde auch Morphium im Mageninhalt und in den Leichentheilen gefunden, da dasselbe von allen drei Kranken durch längere Zeit, und zwar von dem einen in subcutaner Injection, von den anderen in Pulverform gebraucht worden war. Nur in dem einen der drei Fälle (Tuberculose) konnte eine Vergiftung mit Morphium angenommen werden, da das Individuum unter entschiedener und länger dauernder Narcose gestorben war, bei den zwei anderen aber musste dies mit Rücksicht darauf, dass der rasche Tod auch durch die bei der Section nachgewiesene Erkrankung bewirkt worden sein konnte, unentschieden gelassen werden. Da bei allen dreien auch der Verdacht eines Selbstmordes bestand, so erklärten wir, dass, um sich in dieser Beziehung aussprechen zu können, einestheils die Menge des in den Leichentheilenvorhandenen Giftes, andererseits aber auch die Dosis bekannt sein müsste, bis zu welcher die Betreffenden bereits mit dem Morphium gekommen waren. Leider konnten weder nach der einen, noch nach der anderen Richtung sichere Anhaltspunkte gewonnen werden.BournevilleundYvon(Med. Centralbl. 1875, pag. 830) fanden in der Leber einer ohne Erfolg mit Kupferoxydammoniak behandelten epileptischen Person die enorme Quantität von 0·295 Grm. Kupfer, dagegen in der Leber von zwei Individuen, die sich mit Kupfersalzen vergiftet hatten, blos 80, respective 120 Mgrm.
Durch habituellen Genuss etc. in den Körper gelangte Gifte.
Käme die erwähnte Möglichkeit in Frage, so müsste auf die quantitative Bestimmung des in der Leiche gefundenen Giftes einerseits und die Anamnese anderseits besonderes Gewicht gelegt werden. Letztere hätte sich auf die Natur des Leidens, gegen welches das Medicament gebraucht wurde, zu beziehen; ferner darauf, wie lange die Anwendung schon dauerte, insbesondere aber darauf, zu welcher Dosis der Betreffende bereits gekommen war. Ausserdem dürfte die grössere oder geringere Schnelligkeit, mit welcher das Gift aus dem Körper ausgeschieden wird, nicht ausser Acht gelassen werden, da bei acuten Intoxicationen mit Giften, die erfahrungsgemäss rasch eliminirt werden, die Menge des in der Leiche gefundenen Giftes mit grösster Wahrscheinlichkeit, ja mit Bestimmtheit die Dosis gibt, die kurz vor dem Tode genommen wurde, während, wenn Gifte gefunden wurden, die schwer den Organismus verlassen, die nachgewiesene Menge nicht blos von den zuletzt genommenen, sondern auch von den bereits früher einverleibten, aber nicht ausgeschiedenen Dosen herrühren kann. Die Leiche selbst kann insoferne einen Anhaltspunkt für die Entscheidung liefern, als sie krankhafte Befunde ergibt, gegen welche erfahrungsgemäss häufig bestimmte gifthältige Medicamente angewendet werden, z. B. Syphilis, ebenso wenn sich Zeichen subcutaner Anwendung von Medicamenten finden, wie dies bei dem oben erwähnten Individuum der Fall war, bei welchem an den Armen und selbst an der Brust zahlreiche, theils geheilte, theils in Heilung begriffene, theils frische, feine Stichwunden constatirt wurden, wie sie nach subcutanen Injectionen zurückbleiben.
Käme die erwähnte Möglichkeit in Frage, so müsste auf die quantitative Bestimmung des in der Leiche gefundenen Giftes einerseits und die Anamnese anderseits besonderes Gewicht gelegt werden. Letztere hätte sich auf die Natur des Leidens, gegen welches das Medicament gebraucht wurde, zu beziehen; ferner darauf, wie lange die Anwendung schon dauerte, insbesondere aber darauf, zu welcher Dosis der Betreffende bereits gekommen war. Ausserdem dürfte die grössere oder geringere Schnelligkeit, mit welcher das Gift aus dem Körper ausgeschieden wird, nicht ausser Acht gelassen werden, da bei acuten Intoxicationen mit Giften, die erfahrungsgemäss rasch eliminirt werden, die Menge des in der Leiche gefundenen Giftes mit grösster Wahrscheinlichkeit, ja mit Bestimmtheit die Dosis gibt, die kurz vor dem Tode genommen wurde, während, wenn Gifte gefunden wurden, die schwer den Organismus verlassen, die nachgewiesene Menge nicht blos von den zuletzt genommenen, sondern auch von den bereits früher einverleibten, aber nicht ausgeschiedenen Dosen herrühren kann. Die Leiche selbst kann insoferne einen Anhaltspunkt für die Entscheidung liefern, als sie krankhafte Befunde ergibt, gegen welche erfahrungsgemäss häufig bestimmte gifthältige Medicamente angewendet werden, z. B. Syphilis, ebenso wenn sich Zeichen subcutaner Anwendung von Medicamenten finden, wie dies bei dem oben erwähnten Individuum der Fall war, bei welchem an den Armen und selbst an der Brust zahlreiche, theils geheilte, theils in Heilung begriffene, theils frische, feine Stichwunden constatirt wurden, wie sie nach subcutanen Injectionen zurückbleiben.
Eine andere zu erwägende Möglichkeit ist die, dass das Gift dadurch, dass der Verstorbene in Folge seines Geschäftes, Gewerbes etc. damit zu thun hatte, in den Körper desselben hineingelangt sein konnte. Diese Möglichkeit wäre bei Berg- und Hüttenarbeitern, bei Arbeitern in chemischen, Farbwaaren- oder in Spiegelfabriken[414]und bei zahlreichen Handwerken, Gewerben, die mit Gift zu thun haben, in Betracht zu ziehen und auf die Anamnese und die oben angeführten Momente Rücksicht zu nehmen. Gleiches hätte zu geschehen gegenüber Arsenessern, Opiophagen etc., obwohl an derartige Möglichkeiten nur unter besonderen Umständengedacht werden könnte. In allen solchen Fällen ist nicht blos die Menge des in der Leiche gefundenen Giftes, soweit sie sichergestellt werden kann, sondern auch das Verhältniss der Menge des nicht resorbirten, respective des im Magen und Darm befindlichen Giftes zu der in den übrigen Organen nachweisbaren zu constatiren, da im Allgemeinen anzunehmen ist, dass bei chronischen Vergiftungen die letzteren, in acuten Fällen die ersteren prävaliren werden, woraus, sowie auch aus anderen bereits angedeuteten Gründen sich die Zweckmässigkeit der Forderung ergibt, dass die zur chemischen Untersuchung zurückgelegten Objecteseparirtin Gefässe gegeben werden sollen.
Bei Beurtheilung und diagnostischer Verwerthung des Umstandes, ob und wieviel von einem Gifte bereits in die sogenannten zweiten Wege und wie weit dasselbe gelangt ist, ist die Erwägung wichtig, dass bei älteren, namentlich bei exhumirten Leichen, sowohl vom Magen als von anderen Stellen aus das gelöste Gift diffundiren und mitunter auf weite Strecken sich verbreiten kann, und zwar in weit ausgedehnterer Weise, als wir dies bereits bei den ätzenden Giften (pag. 636), kennen gelernt haben. Es ist das Verdienst vonTorsellini(1889),PrescotundReese(Virchow’s Jahrb. 1890, I, pag. 498), diesen Vorgang experimentell constatirt zu haben, indem sie Arsenik, Sublimat, Brechweinstein, welche sie todten Thieren mit einem Schlundrohr in den Magen injicirten, nach 3–7 Wochen in den Lungen, im Herzen, in Milz, Nieren und in der Harnblase nachweisen konnten.Strassmannhat mitKirstein(Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1893, pag. 191, undVirchow’s Arch. 1894, CXXXVI, pag. 127) diese Angaben nachgeprüft und namentlich bezüglich des Arseniks bestätigt gefunden, der nach postmortaler Einführung in den Magen nach einigen, sicher nach 12 Tagen in den sogenannten zweiten Wegen nachgewiesen werden konnte, ebenso in unserem InstituteHaberdaundWachholz(Zeitschr. f. Medicinalb., 1893, pag. 393) bezüglich Arsen, Antimon, Sublimat, Cuprum sulfuricum, Nitrobenzol und wahrscheinlich Kali chloricum. Die Diffusion geht durchaus stetig centrifugal vorwärts und folgt vorzugsweise den Gesetzen der Schwere. Zur Unterscheidung einer solchen postmortalen Imbibition von einer vitalen Resorption empfiehltStrassmanndie getrennte Untersuchung der paarigen Organe, insbesondere der Nieren auf ihren Giftgehalt.
Postmortale Diffusion von Giften. Verpackung.
Dem Einwurf, dass die von dem Chemiker gefundene giftige Substanz erstan der Leichehineingerathen sein konnte, ist zunächst durch correcte Verpackung der Leichentheile zu begegnen, die in der Weise zu geschehen hat, dass weder von Aussen etwas zu den betreffenden Objecten gelangen, noch von diesen etwas verloren gehen kann. Man sollte principiell nur gläserne Gefässe mit eingeriebenen Glasstöpseln benützen, die gegenwärtig leicht zu haben sind und allen Anforderungen entsprechen. Im Nothfall sind gut gereinigte Glasflaschen und neue Korkstöpsel zu benützen.Zweckmässig ist das Ueberbinden des Stöpsels und Halses des betreffenden Gefässes mit Schweinsblase (auch Pergamentpapier), wie es die österr. Vorschrift verlangt. Darüber ist dann Papier zu binden und auf diesem der Inhalt des Gefässes zu signiren. Sache des Chemikers aber ist es, dafür zu sorgen, dass nur vollkommen reine und als solche geprüfte Reagentien zur Verwendung kommen, eine Vorsicht, die namentlich bei Untersuchungen auf Arsen nicht genug strenge zu beachten ist.
Stammen die zu untersuchenden Objecte von einer exhumirten Leiche, so ist auch die Möglichkeit zu erwägen, dass erst im Grabe eine giftige Substanz in die Leichentheile hineingelangt sein konnte.[415]Es ist zunächst daran zu denken, dass den Leichen verschiedene mit metallischen Farben gefärbte Dinge, wie künstliche Blumen und Blätter, Heiligenbilder, sowie metallische Gegenstände, insbesondere Kreuze, in’s Grab mitgegeben werden, dass häufig der Sarg metallische Verzierungen zu besitzen pflegt, und dass auch der Anstrich des Sarges mit metallischen Farben geschehen sein konnte. So lange Leiche und Sarg, sowie die mitgegebenen Dinge noch wohl erhalten sind, ist nicht anzunehmen, dass von letzteren aus giftige Stoffe in die Leiche gekommen sein konnten. Je weiter jedoch die Fäulniss und Verwesung der Leiche und damit auch die Zerstörung des Sarges und der mitgegebenen Dinge vorwärts schreitet, desto eher ist es möglich, dass die exhumirten Leichentheile aus dieser Quelle giftige Substanzen enthalten können. Man kann sich dieser Thatsache gegenüber nicht verschliessen, wenn auch zugegeben werden muss, dass grössere Mengen von Gift nicht wohl auf diese Art in das Innere der verwesenden Leiche gelangen, und dass es eher denkbar ist, dass nur local, d. h. dort, wo ein metallischer oder mit metallischen Farben gefärbter Gegenstand zu liegen kam, von diesem aus der giftige Körper in die Leichentheile gelangt sein konnte.
Schauenstein(l. c. pag. 547) fand im Inneren einer schmierigen Masse, die aus der Magengegend einer nach 7 Jahren exhumirten Leiche entnommen war, einen zerfressenen Messingknopf und die umgebenden Partien der erwähnten Masse enthielten deutliche Mengen von Kupfer und Zink, ausserdem aber auch, sowie die entfernteren Organe, Spuren von Arsen, welches in dem Knopfe allein nicht nachgewiesen werden konnte.TardieuundRoussin(l. c. pag. 78) fanden in einem Falle eine kupferige Auflagerung an der Magenschleimhaut, die von einer Nadel herrührte, die nach der Section dort zurückgelassen worden war, und jener merkwürdige FallCasper’s (l. c. II, 436), in welchem bei einer nach 11 Jahren ausgegrabenen Fraunur in den KopfhaarenArsen gefunden wurde, lässt sichkaum anders erklären, als durch die Annahme, dass arsenikhältige Gegenstände (Blumen, Nadeln etc.) in den Haaren staken, als die Leiche in’s Grab gelegt worden ist, wie dieses auch in einem vonLudwigundMauthner(Wr. med. Bl. 1884, Nr. 1) mitgetheilten Falle nachgewiesen wurde, wo der Arsengehalt der Kopfhaut einer exhumirten Leiche von einem Kranz von künstlichen Blumen herrührte. Derartige Möglichkeiten zeigen wieder, wie nothwendig es ist, auch bei Exhumationen verschiedene Theile der Leiche zur chemischen Untersuchung zu übergeben und separirt zu verpacken, wie sie uns auch auffordern, bei Exhumationen nicht blos der Leiche selbst, sondern auch den Resten der ihr mitgegebenen Gegenstände ein besonderes Augenmerk zu schenken und alle derartigen Funde sowohl aufzubewahren, als in ihrer Lage und Beschaffenheit genau zu Protokoll zu bringen.
Schauenstein(l. c. pag. 547) fand im Inneren einer schmierigen Masse, die aus der Magengegend einer nach 7 Jahren exhumirten Leiche entnommen war, einen zerfressenen Messingknopf und die umgebenden Partien der erwähnten Masse enthielten deutliche Mengen von Kupfer und Zink, ausserdem aber auch, sowie die entfernteren Organe, Spuren von Arsen, welches in dem Knopfe allein nicht nachgewiesen werden konnte.TardieuundRoussin(l. c. pag. 78) fanden in einem Falle eine kupferige Auflagerung an der Magenschleimhaut, die von einer Nadel herrührte, die nach der Section dort zurückgelassen worden war, und jener merkwürdige FallCasper’s (l. c. II, 436), in welchem bei einer nach 11 Jahren ausgegrabenen Fraunur in den KopfhaarenArsen gefunden wurde, lässt sichkaum anders erklären, als durch die Annahme, dass arsenikhältige Gegenstände (Blumen, Nadeln etc.) in den Haaren staken, als die Leiche in’s Grab gelegt worden ist, wie dieses auch in einem vonLudwigundMauthner(Wr. med. Bl. 1884, Nr. 1) mitgetheilten Falle nachgewiesen wurde, wo der Arsengehalt der Kopfhaut einer exhumirten Leiche von einem Kranz von künstlichen Blumen herrührte. Derartige Möglichkeiten zeigen wieder, wie nothwendig es ist, auch bei Exhumationen verschiedene Theile der Leiche zur chemischen Untersuchung zu übergeben und separirt zu verpacken, wie sie uns auch auffordern, bei Exhumationen nicht blos der Leiche selbst, sondern auch den Resten der ihr mitgegebenen Gegenstände ein besonderes Augenmerk zu schenken und alle derartigen Funde sowohl aufzubewahren, als in ihrer Lage und Beschaffenheit genau zu Protokoll zu bringen.
Exhumation.Zufällig in die Erde gelangte Gifte. Arsenhältige Erde.
Auch der Möglichkeit, dass das Erdreich des betreffenden Begräbnissplatzes giftige Metalle, insbesondere Arsen, enthalten kann, welche dann in die lange in solcher Erde liegende Leiche gelangt sein konnten, ist Rechnung zu tragen. Dass das Erdreich einzelner Kirchhöfe Arsen enthält, ist eine vielfach constatirte Thatsache. Zufolge der UntersuchungenSonnenschein’s[416]kann dasselbe schon primär im Boden enthalten sein und von arsenhältigem Eisenoxyd herrühren, welches wieder grösstentheils aus verwittertem Schwefelkies entsteht, der in der Regel Arsen zu enthalten pflegt. In anderen Fällen stammt der Arsenik noch von der Benützung des betreffenden Platzes als Feld, dem dieser und andere metallische Substanzen durch gegen Feldmäuse gestreutes Gift, oder wie wir hinzufügen, durch den (insbesondere aus den Aborten und Mistgruben der Städte stammenden) Dünger zugeführt worden sein konnten, während in wieder anderen der Arsenikgehalt von den Dämpfen benachbarter Sodafabriken stammt, die durch den herrschenden Wind über den betreffenden Friedhof geführt und dort niedergeschlagen wurden.[417]Die Bedeutung dieser Thatsache wird dadurch sehr abgeschwächt, dass zufolge der UntersuchungenOrfila’s undSonnenschein’s der Arsenikim Boden nur in im Wasser unlöslichen Verbindungen vorkommt und auch, wenn er als solcher in das Erdreich gelangt, mit Thonerde, Kalk, Eisenoxyd etc. im Wasser unlösliche Verbindungen eingeht, was schon in den obersten Schichten des betreffenden Bodens geschieht, aus welchen beiden Umständen sich begreift, warum selbst bei Leichen, die thatsächlich durch 6–16 Monate in arsenikhältiger Friedhoferde gelegen waren, doch kein Arsenik aufgefunden werden konnte (sieheSonnenschein, l. c. 146, undMayet, Annal. d’hygiène publ. 1879, pag. 148).LudwigundMauthner(Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 36) fordern, dass in jedem Fall geprüft werden soll, ob das in der Friedhoferde enthaltene Arsen mit gewöhnlichem oder mit ammoniakalischem Wasser ausgezogen werden kann. Es ist daher bei jeder Exhumation dafür Sorge zu tragen, dass sowohl von dem den Sarg umgebenden Erdreich, als von dem an entfernteren Stellen des Friedhofes, Proben zur chemischen Untersuchung zurückgelegt werden, ersteres schon deshalb, weil es möglich und leicht begreiflich ist, dass bei der colliquativen Fäulniss mit den aus der Leiche austretenden Flüssigkeiten auch darin gelöste Giftstoffe in das umgebende Erdreich sich imbibiren und darin zurückbehalten werden können. Aus gleichem Grunde sind auch Stücke vom Sargholz, insbesondere von den abwärtigen Theilen desselben, für die chemische Untersuchung zu reserviren.
Der §. 109 der österreichischen Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau bestimmt hierüber wie folgt: Ist wegen Verdacht einer Vergiftung eine bereits beerdigte Leiche zu exhumiren, so soll bei der Exhumation wenigstens einer der Chemiker, welche die chemische Untersuchung der Leiche vornehmen werden, gegenwärtig sein. Es wird dabei zu bestimmen sein, ob die Reinigung des Cadavers mit Bleichkalklösung zulässig ist, oder ob diese Desinfectionsart die Auffindung des Giftes unmöglich machen würde. — Handelt es sich um die Ausmittlung einer Vergiftung entweder mit Arsenik, oder mit Blei oder mit Kupfer, so sind, insbesondere bei der erstgenannten, vorzüglich solche Körpertheile zur chemischen Untersuchung zu wählen, welche mit der die Leiche umgebenden Graberde am wenigsten in Berührung kamen. — Ueberdies aber muss immer sowohl von der den Leichnam zunächst umgebenden, als auch von der entfernteren Graberde, sowie von der Erde an anderen Stellen des Friedhofes etwas mitgenommen und chemisch untersucht werden. Auch von dem Sargholze, vorzüglich von jenen Stellen, wo man bemerkt, dass eine grössere Ansammlung von Feuchtigkeit stattgefunden habe, sollen Stücke gesammelt und chemisch untersucht werden.
Der §. 109 der österreichischen Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau bestimmt hierüber wie folgt: Ist wegen Verdacht einer Vergiftung eine bereits beerdigte Leiche zu exhumiren, so soll bei der Exhumation wenigstens einer der Chemiker, welche die chemische Untersuchung der Leiche vornehmen werden, gegenwärtig sein. Es wird dabei zu bestimmen sein, ob die Reinigung des Cadavers mit Bleichkalklösung zulässig ist, oder ob diese Desinfectionsart die Auffindung des Giftes unmöglich machen würde. — Handelt es sich um die Ausmittlung einer Vergiftung entweder mit Arsenik, oder mit Blei oder mit Kupfer, so sind, insbesondere bei der erstgenannten, vorzüglich solche Körpertheile zur chemischen Untersuchung zu wählen, welche mit der die Leiche umgebenden Graberde am wenigsten in Berührung kamen. — Ueberdies aber muss immer sowohl von der den Leichnam zunächst umgebenden, als auch von der entfernteren Graberde, sowie von der Erde an anderen Stellen des Friedhofes etwas mitgenommen und chemisch untersucht werden. Auch von dem Sargholze, vorzüglich von jenen Stellen, wo man bemerkt, dass eine grössere Ansammlung von Feuchtigkeit stattgefunden habe, sollen Stücke gesammelt und chemisch untersucht werden.
Negativer chem. Befund. Widerstandsfähigkeit d. Gifte gegen Fäulniss.
Ergibt die chemische Untersuchung einnegatives Resultat, so ist damit der Vergiftungstod keineswegs ausgeschlossen. Es gibt zunächst eine Reihe von Giften, die die Chemie gegenwärtig nachzuweisen noch nicht im Stande ist, z. B. die meisten thierischen und Pflanzengifte, weiter kann aber der Nachweis misslingen, weil das Gift bereits wieder ausgeschieden oder zersetztworden ist. Ersteres geschieht schon zum grossen Theile durch das meist eintretende Erbrechen, sowie durch die Stuhlgänge, später aber durch den Harn und andere Excrete und desto vollständiger, je diffusibler das Gift gewesen war und je länger der Betreffende gelebt hatte. Die vollständige Ausscheidung des Giftes hindert nicht das Eintreten des Todes, da das Individuum zunächst nicht an Gift, sondern an den Veränderungen und Functionsstörungen in den Organen stirbt, die dasselbe veranlasst und die die Elimination des Giftes sehr wohl überdauern können, wie z. B. die Kohlenoxydvergiftung zeigt, die sehr häufig den Tod bedingt, obgleich der Betreffende noch lebend aus der giftigen Atmosphäre gebracht wurde und hierauf, wie die Spectralanalyse ergibt, sämmtliches Kohlenoxyd bereits aus dem Blute verschwunden war. Ueber die Veränderungen, die Gifte im Organismus erleiden und wodurch sie unkenntlich gemacht werden können, wurde bereits oben bei der Art der Elimination von Giften aus dem Körper gesprochen.
Bezüglich der Fäulniss ist bekannt, dass mineralische Gifte derselben in dem Grade widerstehen, dass sie, wenn die Leiche selbst bis auf die Knochen verwest ist, noch nachgewiesen werden können und thatsächlich nachgewiesen wurden. Aber auch viele Alkaloide zeigen einen grossen Widerstand gegen Fäulniss. So fandStasMorphin in allen Theilen einer Leiche, die seit 13 Monaten begraben war, und ebenso konnteA. Taylormeconsaures Morphin, welches fäulnissfähigen Substanzen zugefügt war, die dann 14 Monate dem Luftzutritt ausgesetzt blieben, wieder auffinden. Strychnin konnteTardieu(„Die Vergiftungen“, pag. 533) in den faulenden Eingeweiden eines Stieres noch nach 11 Jahren nachweisen undE. Heintz[418]bestätigt die grosse Dauerhaftigkeit des salpetersauren Strychnins, da es ihm gelang, aus einem Stücke Fleisch, in welches einige Krystalle davon gelegt wurden, das Gift noch nach 3 Jahren darzustellen. Dagegen waren Jos.Ranke,L. A. Buchner,WislicenusundGorup-Besaneznicht im Stande, bei mit 0·1 Grm. salpetersaurem Strychnin vergifteten Hunden das Gift nachzuweisen, wenn die Thiere 100, 130, 200 bis 300 Tage in der Erde gelegen waren.Ipsen(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, 1) ist der Meinung, dass das Gift einfach mit den Fäulnissflüssigkeiten aus den Objecten durch Diffusion verschwunden war, da es ihm bei Beachtung dieses Vorganges (siehe obenpag. 636und644) gelang, das Strychnin selbst nach jahrelanger Verwesung in Thier- und Kinderleichen nachzuweisen.Pellacani(Virchow’s Jahrb. 1885, I, 530 und 1888, I, 479) konnte Physostigmin, Atropin, Pilocarpin und Daturin, welche er mit Blut faulen liess, noch nach 7, Picrotoxin, Veratrin, Santonin, Codein und Gurarin noch nach 4 Monaten nachweisen, nicht aber Digitalin.Severi(ibid. 1888, I, 480) konnte sogarChloroform bei einem damit vergifteten und durch 103 Tage begrabenen Hunde noch in den Leichentheilen nachweisen. Ueber die Nachweisbarkeit der Blausäure und des Phosphors längere Zeit nach dem Tode werden wir später sprechen.