Resistenz Neugeborener gegen asphyxirende Einflüsse.
Bei der Beurtheilung der erwähnten Vorkommnisse muss diegrosse Resistenzfähigkeitberücksichtigt werden, welche Neugeborenegegen asphyxirende Einflüssezu äussern vermögen. Für diese Thatsache sprechen sowohl Beobachtungen an Thieren, als solche bei menschlichen Neugeborenen. In erster Beziehung sind die Versuche vonLegallois,Brown-Séquardund die neueren vonBert(vide unsere Zusammenstellung in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, 246) bemerkenswerth, welche gelehrt haben, dass neugeborene Thiere 28–36 Minuten unter Wasser leben oder die Entfernung der Medulla oblongata überleben können, während erwachsene schon nach 3 Minuten sterben, wobei constatirt wurde, dass diese Resistenzfähigkeit von der Geburt an allmälig abnimmt, aber erst in 14 Tagen jener der erwachsenen Thiere gleichkommt. In letzterer Beziehung ist zu erwähnen, dass der Herzschlag bei asphyctischen Kindern mitunter noch überraschend lange Zeit persistirt, obgleich es nicht gelingt, die Kinder zum Leben zurückzubringen. Fälle, wo das Herz ½–¾ Stunde weiterschlägt, sind häufige Beobachtungen, wir haben diese Erscheinung in einem Falle noch durch 2 Stunden, bei einigen neugeborenen Thieren noch durch 5 Stunden (Wiener med. Presse. 1878, Nr. 10) verfolgen können.Maschkabeschreibt sogar einen Fall, in welchem bei einem als todt beiseite gelegten neugeborenen Kinde noch nach 20 Stunden der Herzschlag durch Auscultation wahrgenommen wurde; ebenso sahFili(Schmidt’s Jahrb. 1874, pag. 9) das Herz eines 17·5 Cm. langen Embryo noch nach 15 Stunden undRawitz(Med. Centralbl. 1880, pag. 462) das eines 8 Cm. langen noch nach 4 Stunden fortpulsiren. Ferner gehören hierher die merkwürdigen Fälle, in denen Neugeborene unter den für die Respiration ungünstigsten Verhältnissen lebend sich erhielten. So berichtetBohnvon zwei Fällen, in denen Kinder, die gleich nach der Geburt verscharrt wurden, nach mehreren (7) Stunden noch lebend ausgegraben worden sind. Ein gleicher Fall, in welchem das Kind 8 Stunden lang 25 Cm. unter der Erde vergraben war, wird vonBardinet, und ein anderer, der ein 1 Schuh tief durch 5 Stunden vergraben gewesenes Kind betrifft, vonMaschkabeschrieben.Die Ursache dieser Resistenzfähigkeit ist noch nicht aufgeklärt. Offenbar ist das Sauerstoffbedürfniss in der ersten Zeit nach der Geburt kein so grosses, wie in späterer Zeit, und dies stimmt auch mit der Beobachtung vonSchwartzundPflügerüberein, dass die Sauerstoffaufnahme durch die Placenta eine so geringe ist, dass sie nicht einmal einen Farbenunterschied in dem Nabelvenenblut bedingt. Wahrscheinlich verhalten sich aber auch die einzelnen Organe des Neugeborenen, namentlich die centralen Nervenapparate, in vielen Beziehungen anders, als wir dies bei Erwachsenen constatiren können. Wenigstens lässt die noch auffallend weiche und wegen des grossen Wassergehaltes fast zerfliessliche Beschaffenheit des Gehirns und Rückenmarks, sowie die noch nicht eingetretene Scheidung zwischen weisser und grauer Substanz erwarten, dass diese Organe in ihrer Erregbarkeit sich anders verhalten werden, als in späteren Stadien ihrer Ausbildung. Thatsächlich hatO. Soltmannbei seinen interessanten Versuchen (Med. Centralbl. 1875, Nr. 14, 1876, Nr. 23, 1877, Nr. 26, 1878,Nr. 19) gefunden, dass Neugeborene (Hunde) auf Reize, und zwar wieWestphal(ibid. 1886, Nr. 943) nachwies, besonders gegen elektrische, ungleich schwächer reagiren als Erwachsene und ebenso hatGusserow(Arch. f. Gyn. XIII, 66) constatirt, dass eben geborene Junge von Kaninchen, Hunden etc. nach Injection von Strychnin keine Krämpfe bekommen und Dosen von O·1–0·15 ohne besondere Erscheinungen überleben. — AuchZuntz(Pflüger’s Arch. 1888, pag. 364) nimmt eine geringere Erregbarkeit des Athmungscentrums beim Fötus an, die erst nach der Geburt von Tag zu Tag sich steigert.
Bei der Beurtheilung der erwähnten Vorkommnisse muss diegrosse Resistenzfähigkeitberücksichtigt werden, welche Neugeborenegegen asphyxirende Einflüssezu äussern vermögen. Für diese Thatsache sprechen sowohl Beobachtungen an Thieren, als solche bei menschlichen Neugeborenen. In erster Beziehung sind die Versuche vonLegallois,Brown-Séquardund die neueren vonBert(vide unsere Zusammenstellung in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, 246) bemerkenswerth, welche gelehrt haben, dass neugeborene Thiere 28–36 Minuten unter Wasser leben oder die Entfernung der Medulla oblongata überleben können, während erwachsene schon nach 3 Minuten sterben, wobei constatirt wurde, dass diese Resistenzfähigkeit von der Geburt an allmälig abnimmt, aber erst in 14 Tagen jener der erwachsenen Thiere gleichkommt. In letzterer Beziehung ist zu erwähnen, dass der Herzschlag bei asphyctischen Kindern mitunter noch überraschend lange Zeit persistirt, obgleich es nicht gelingt, die Kinder zum Leben zurückzubringen. Fälle, wo das Herz ½–¾ Stunde weiterschlägt, sind häufige Beobachtungen, wir haben diese Erscheinung in einem Falle noch durch 2 Stunden, bei einigen neugeborenen Thieren noch durch 5 Stunden (Wiener med. Presse. 1878, Nr. 10) verfolgen können.Maschkabeschreibt sogar einen Fall, in welchem bei einem als todt beiseite gelegten neugeborenen Kinde noch nach 20 Stunden der Herzschlag durch Auscultation wahrgenommen wurde; ebenso sahFili(Schmidt’s Jahrb. 1874, pag. 9) das Herz eines 17·5 Cm. langen Embryo noch nach 15 Stunden undRawitz(Med. Centralbl. 1880, pag. 462) das eines 8 Cm. langen noch nach 4 Stunden fortpulsiren. Ferner gehören hierher die merkwürdigen Fälle, in denen Neugeborene unter den für die Respiration ungünstigsten Verhältnissen lebend sich erhielten. So berichtetBohnvon zwei Fällen, in denen Kinder, die gleich nach der Geburt verscharrt wurden, nach mehreren (7) Stunden noch lebend ausgegraben worden sind. Ein gleicher Fall, in welchem das Kind 8 Stunden lang 25 Cm. unter der Erde vergraben war, wird vonBardinet, und ein anderer, der ein 1 Schuh tief durch 5 Stunden vergraben gewesenes Kind betrifft, vonMaschkabeschrieben.
Die Ursache dieser Resistenzfähigkeit ist noch nicht aufgeklärt. Offenbar ist das Sauerstoffbedürfniss in der ersten Zeit nach der Geburt kein so grosses, wie in späterer Zeit, und dies stimmt auch mit der Beobachtung vonSchwartzundPflügerüberein, dass die Sauerstoffaufnahme durch die Placenta eine so geringe ist, dass sie nicht einmal einen Farbenunterschied in dem Nabelvenenblut bedingt. Wahrscheinlich verhalten sich aber auch die einzelnen Organe des Neugeborenen, namentlich die centralen Nervenapparate, in vielen Beziehungen anders, als wir dies bei Erwachsenen constatiren können. Wenigstens lässt die noch auffallend weiche und wegen des grossen Wassergehaltes fast zerfliessliche Beschaffenheit des Gehirns und Rückenmarks, sowie die noch nicht eingetretene Scheidung zwischen weisser und grauer Substanz erwarten, dass diese Organe in ihrer Erregbarkeit sich anders verhalten werden, als in späteren Stadien ihrer Ausbildung. Thatsächlich hatO. Soltmannbei seinen interessanten Versuchen (Med. Centralbl. 1875, Nr. 14, 1876, Nr. 23, 1877, Nr. 26, 1878,Nr. 19) gefunden, dass Neugeborene (Hunde) auf Reize, und zwar wieWestphal(ibid. 1886, Nr. 943) nachwies, besonders gegen elektrische, ungleich schwächer reagiren als Erwachsene und ebenso hatGusserow(Arch. f. Gyn. XIII, 66) constatirt, dass eben geborene Junge von Kaninchen, Hunden etc. nach Injection von Strychnin keine Krämpfe bekommen und Dosen von O·1–0·15 ohne besondere Erscheinungen überleben. — AuchZuntz(Pflüger’s Arch. 1888, pag. 364) nimmt eine geringere Erregbarkeit des Athmungscentrums beim Fötus an, die erst nach der Geburt von Tag zu Tag sich steigert.
Nachträgliches Luftleerwerden der Lungen.Entweichen der Luft aus den Lungen während der Agonie.
Ad 3. Die Frage, ob Lungen, die durch Athmen lufthältig geworden waren, wieder luftleer werden können, ist vielfach discutirt worden. Thatsächlich ist die Zahl der in der Literatur enthaltenen Fälle von Kindern, die einige Zeit nach der Geburt lebten, deutlich respirirten und selbst schrieen und dennoch bei der Obduction luftleere oder fast luftleere Lungen zeigten, keine geringe. Zu den älteren vonZeller,Heister,Torres,Loder,Remer,Schmitt,Orfila,Bardinet,Tayloru. A. mitgetheilten Fällen sind neuere hinzugekommen, die vonHudin,Pincus,Thomas,Leydenund insbesondere vonSchröder(l. c.) beobachtet worden sind. Wir müssen in dieser Beziehung zunächst jene Fälle ausscheiden, in denen lufthaltig gewesene Lungen durch nachträglich hinzugetretene pathologisch entzündliche Processe (Hepatisation) oder durch Bildung von Pleuraexsudaten u. dergl. luftleer geworden sind. Derartige Processe entfallen in der Regel bei Neugeborenen und sind auch als solche unschwer zu erkennen; überdies betreffen sie niemals die gesammten Lungen, sondern entweder nur die eine, oder blos Theile beider, mitunter allerdings in so hohem Grade, dass nur wenige Partien der Lungen, besonders die Spitzen oder Ränder, lufthaltig bleiben. Da hepatisirte Lungenpartien des in ihnen enthaltenen Exsudates wegen ungleich schwerer sind als atelectatische, so können solche Lungen im Wasser sinken, obgleich noch beträchtliche Theile derselben Luft enthalten. Ebenso müssen wir absehen von partiellen Atelectasen, die ungemein häufig bei Neugeborenen vorkommen und sich als dunkelviolette eingesunkene Stellen präsentiren, die entweder wegen schwacher oder allzu kurz dauernder Respiration oder wegen Verlegung des zuführenden Bronchialastes nicht zur Aufblähung gekommen sind; solche Atelectasen können auch grössere Lungenpartien und selbst ganze Lungenlappen betreffen und es kann nicht Wunder nehmen, dass, trotzdem nur Theile der Lunge fungirten, die Kinder einige Zeit am Leben blieben, da wir ja oben gehört haben, dass Neugeborene mit einem Minimum von Sauerstoff für einige Zeit ihr Leben zu fristen vermögen, und es ist möglich, dass vielleicht, wieKrahmer,Tamassia(Del ritorno spontaneo del polmone allo stato atelectasico. Rivista sperim. di fren. et di med. leg. VIII, pag. 185) undPellacani(l. c.) meinen, auch blos bronchiales Athmensolche Kinder durch einige Zeit am Leben erhalten kann. Wir haben so hochgradig atelectatische Lungen wiederholt bei im Gebärhause geborenen und erst einige Zeit nach der Geburt gestorbenen Kindern gefunden. Die meisten Fälle betrafen unausgetragene schwächliche Kinder, einzelne aber auch solche, die alle Zeichen der Reife an sich trugen.[486]In letzteren Fällen gelang es meist, die Verstopfung der betreffenden Bronchien durch Fruchtschleim nachzuweisen. Auch interstitielle Hämorrhagien können grössere Lungenpartien luftleer machen.Schrödererklärt seine Fälle, von denen einzelne Kinder betrafen, die ruhig geathmet und kräftig geschrieen hatten, in der Art, dass er annimmt, dass bei denselben die Inspirationsfähigkeit aus inneren, nicht nachweisbaren Ursachen erlahmte, so dass bei den durch die Elasticität des Lungengewebes bewirkten Exspirationen mehr Luft ausgetrieben wurde, als durch die jedesmalige Inspiration hineinbefördert werden konnte. Diese Anschauung ist bei der grossen Elasticität der Lungen, die bei Neugeborenen verhältnissmässig kräftiger sich geltend machen kann, als wenn die Lungen schon längere Zeit in Action waren, ziemlich plausibel. AuchUngar(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, 1) ist der Meinung, dass diese Fälle nicht anders gedeutet werden können, als dass die Luft aus den Lungen während des allmäligen Erlöschens der Athembewegungen verschwunden ist, kommt aber auf Grund seiner Versuche zum Schlusse, dass es sich vorzugsweise um Absorption der Lungenluft von Seite des in den Lungen circulirenden Blutes handelt, wobei einestheils der schon vonGerlachhervorgehobene Umstand in Betracht kommt, dass in der „exspiratorischen“ Lunge die Communication zwischen Lungenbläschen und Bronchien aufgehoben ist, und anderseits die Schnelligkeit, mit welcher sich die Luft aus abgesperrten Lungenpartien durch Absorption verliert.
Postmortales Luftleerwerden der Lunge.
Dass, wieKrahmermeint, Fäulnissgase in den Pleurasäcken sich anhäufen und durch ihren Druck die Lungen luftleer machen können, wird wohl nur ganz ausnahmsweise vorkommen. Dagegen sind die so häufigen blutig-serösen Transsudate, die im Verlaufe der Fäulniss in die Pleurasäcke erfolgen, im Stande, unter günstigen Bedingungen, z. B. wenn die Leiche im Wasser liegt, die Luft aus den Lungen auszutreiben, da dieselben nur auf Kosten des Lungenvolumens sich bilden können und die Menge des Transsudates im verkehrten Verhältniss stehen muss zum Luftgehalt der betreffenden Lunge. Dass ein solcher Vorgang thatsächlich stattfindet, davon haben wir uns durch Versuche überzeugt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, 261). Werden exenterirte Lungen in frisches fliessendes Wasser gelegt und darin belassen, so sinken dieselben nach einigen (3–8) Tagen unter. Diese Thatsache wäre zu berücksichtigen, wenn eine zerstückelte oder eine solche Kindesleiche im Wasser gefunden würde,bei welcher in Folge von Wunden dem Wasser der Eintritt in den Thorax gestattet war. (Aehnliche Beobachtungen bringtGiovanardi, Riv. sper. di med. legale. 1877, pag. 738, und auch der vonEberty, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLIII, 241, mitgetheilte Fall ist wohl nur auf diese Weise zu deuten.)Badstübner(„Ueber Verschwinden der Luft aus den Lungen Neugeborener.“ Berliner Diss. 1893) hat beiStrassmanndieses Verhalten verfolgt und gefunden, dass nur in fliessendem Wasser bei eröffnetem Thorax sich die Lungen mit Wasser vollsaugen und untersinken, aber, wie auchGiovanardiangab, nach dem Trocknen wieder schwimmen. Was an der Luft liegende Lungen Neugeborener anbelangt, so hatPellacani(l. c.) gefunden, dass dieselben, auch wenn sie vor dem Eintrocknen geschützt werden, nur in den peripheren Partien luftleer werden, und zwar desto langsamer, je vollständiger sie gebläht waren. Das Entweichen der Luft geschieht, wiePellacanidurch einen Versuch mit dem Pneumo-Plethismograph sich überzeugte, durch Diffusion und die so entstehende periphere Atelectasie verhindert das Luftleerwerden der centralen Partien.De Arcangelisaber (Giornale di medic. legale, 1894, I, pag. 22) dagegen fand, dass Lungen nicht ausgetragener Hunde in der feuchten Kammer nach 5–11 Tagen, ohne zu faulen, ihre Schwimmfähigkeit verloren, wie er meint, theils durch die eigene Elasticität, theils durch vermehrten interalveolaren Druck. Unserer Meinung nach kann die eigene Elasticität der Lunge das Verschwinden der Luft durch Diffusion etc. befördern, desto mehr, je weniger die Lunge gebläht war und je grösser die Elasticität der concreten Lunge gewesen ist. Dass in dieser Richtung individuelle Unterschiede bestehen, ist kaum zu bezweifeln. Namentlich in den bereits oben (pag. 755) erwähnten Fällen von stärkerer Entwicklung des interstitiellen Lungengewebes ist die Elasticität eine ungleich grössere als sonst und kann einestheils ein Respirationshinderniss bilden, anderseits das nachträgliche Entweichen der Luft befördern. Wir haben sogar bei einem 6monatlichen Kinde, welches eine Stunde gelebt und gewimmert hatte und luftleere, in der erwähnten Weise verdichtete Lungen zeigte, gesehen, wie letztere, nachdem sie mässig aufgeblasen worden waren, unter unseren Augen sofort sich contrahirten und wieder im Wasser untersanken, als mit der Insufflation ausgesetzt wurde. Endlich muss noch erwähnt werden, dass lufthaltige Lungen unter gleichzeitiger Schrumpfung auch durch Kochen und durch Flammenhitze[487], sowie durch Einlegen in Alkohol oder andere coagulirende Flüssigkeiten luftleer werden, worauf vorkommenden Falles Rücksicht genommen werden müsste.
Dass, wieKrahmermeint, Fäulnissgase in den Pleurasäcken sich anhäufen und durch ihren Druck die Lungen luftleer machen können, wird wohl nur ganz ausnahmsweise vorkommen. Dagegen sind die so häufigen blutig-serösen Transsudate, die im Verlaufe der Fäulniss in die Pleurasäcke erfolgen, im Stande, unter günstigen Bedingungen, z. B. wenn die Leiche im Wasser liegt, die Luft aus den Lungen auszutreiben, da dieselben nur auf Kosten des Lungenvolumens sich bilden können und die Menge des Transsudates im verkehrten Verhältniss stehen muss zum Luftgehalt der betreffenden Lunge. Dass ein solcher Vorgang thatsächlich stattfindet, davon haben wir uns durch Versuche überzeugt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, 261). Werden exenterirte Lungen in frisches fliessendes Wasser gelegt und darin belassen, so sinken dieselben nach einigen (3–8) Tagen unter. Diese Thatsache wäre zu berücksichtigen, wenn eine zerstückelte oder eine solche Kindesleiche im Wasser gefunden würde,bei welcher in Folge von Wunden dem Wasser der Eintritt in den Thorax gestattet war. (Aehnliche Beobachtungen bringtGiovanardi, Riv. sper. di med. legale. 1877, pag. 738, und auch der vonEberty, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLIII, 241, mitgetheilte Fall ist wohl nur auf diese Weise zu deuten.)Badstübner(„Ueber Verschwinden der Luft aus den Lungen Neugeborener.“ Berliner Diss. 1893) hat beiStrassmanndieses Verhalten verfolgt und gefunden, dass nur in fliessendem Wasser bei eröffnetem Thorax sich die Lungen mit Wasser vollsaugen und untersinken, aber, wie auchGiovanardiangab, nach dem Trocknen wieder schwimmen. Was an der Luft liegende Lungen Neugeborener anbelangt, so hatPellacani(l. c.) gefunden, dass dieselben, auch wenn sie vor dem Eintrocknen geschützt werden, nur in den peripheren Partien luftleer werden, und zwar desto langsamer, je vollständiger sie gebläht waren. Das Entweichen der Luft geschieht, wiePellacanidurch einen Versuch mit dem Pneumo-Plethismograph sich überzeugte, durch Diffusion und die so entstehende periphere Atelectasie verhindert das Luftleerwerden der centralen Partien.De Arcangelisaber (Giornale di medic. legale, 1894, I, pag. 22) dagegen fand, dass Lungen nicht ausgetragener Hunde in der feuchten Kammer nach 5–11 Tagen, ohne zu faulen, ihre Schwimmfähigkeit verloren, wie er meint, theils durch die eigene Elasticität, theils durch vermehrten interalveolaren Druck. Unserer Meinung nach kann die eigene Elasticität der Lunge das Verschwinden der Luft durch Diffusion etc. befördern, desto mehr, je weniger die Lunge gebläht war und je grösser die Elasticität der concreten Lunge gewesen ist. Dass in dieser Richtung individuelle Unterschiede bestehen, ist kaum zu bezweifeln. Namentlich in den bereits oben (pag. 755) erwähnten Fällen von stärkerer Entwicklung des interstitiellen Lungengewebes ist die Elasticität eine ungleich grössere als sonst und kann einestheils ein Respirationshinderniss bilden, anderseits das nachträgliche Entweichen der Luft befördern. Wir haben sogar bei einem 6monatlichen Kinde, welches eine Stunde gelebt und gewimmert hatte und luftleere, in der erwähnten Weise verdichtete Lungen zeigte, gesehen, wie letztere, nachdem sie mässig aufgeblasen worden waren, unter unseren Augen sofort sich contrahirten und wieder im Wasser untersanken, als mit der Insufflation ausgesetzt wurde. Endlich muss noch erwähnt werden, dass lufthaltige Lungen unter gleichzeitiger Schrumpfung auch durch Kochen und durch Flammenhitze[487], sowie durch Einlegen in Alkohol oder andere coagulirende Flüssigkeiten luftleer werden, worauf vorkommenden Falles Rücksicht genommen werden müsste.
Gutachten bei luftleeren Lungen.
Es ergibt sich aus dem Gesagten, dass wir nicht mit gleicher Sicherheit, wie aus dem Luftgehalte der Lungen auf stattgehabtes extrauterines Leben, aus luftleeren Lungen auf Todtgeburt schliessenkönnen, ja dass wir eigentlich nur bei macerirt geborenen Kindern berechtigt sind, mit absoluter Bestimmtheit zu erklären, dass das Kind bereits vollkommen todt zur Welt gekommen sei. Selbst wenn wir ausgesprochene Zeichen „fötaler Erstickung“, wie wir sie unten kennen lernen werden, finden, können wir nicht bestimmt behaupten, dass das betreffende Kind, als es geboren wurde, bereits vollkommen todt war, da es blos scheintodt gewesen sein konnte. Dagegen wären wir in dem Falle, wenn die Lungen zwar luftleer, aber in ihnen fremde Substanzen, wie Spülicht, Abtrittsinhalt etc., und zwar in solcher Weise sich fänden, dass sie nur extrauterin aspirirt worden sein konnten, in der Lage, uns trotz des negativen Ausfalles der Lungenschwimmprobe dahin auszusprechen, dass das Kind lebend geboren worden sei. Ebenso dann, wenn wir bei einem noch nicht faulen Kinde zwar keine Luft in den Lungen, wohl aber diese im Magen, oder in diesem und den obersten Darmschlingen finden würden, worauf wir noch zurückkommen werden, endlich wenn sich offenbar extrauterin entstandene Verletzungen mit deutlichen Zeichen vitaler Reaction finden würden. Ergeben sich keine Befunde solcher Art, so ist zwar die Todtgeburt wahrscheinlich, aber nicht gewiss, welcher Thatsache wir dadurch Rechnung tragen werden, dass wir in einem solchen Falle, wie diesCaspervorschlug, unser Gutachten in vorsichtiger Weise dahin abgeben:dass der Sectionsbefund, insbesondere der in den Lungen, keinen Anhaltspunkt geboten habe, aus welchem auf ein Leben nach der Geburt geschlossen werden könnte.
Die Veränderungen des Blutgehaltes der Lungen.
Lungenblutprobe.
Die erste Inspiration hat nicht blos die Aspiration des umgebenden Mediums zur Folge, sondern auch die Entfaltung des kleinen Kreislaufes, weshalb die Lungen nach erfolgter Athmung mehr Blut enthalten müssen, als vor derselben. Diese zweifellos richtige Thatsache bildet die Grundlage der sogenannten „Lungenblutproben“, insbesondere jener vonDanielund vonPloucquet, welche Beide von dem Satz ausgehen, dass Lungen, die respirirt haben, schwerer sein müssen als vordem. Während jedochDanielnur das absolute Gewicht der Lungen im Auge hatte und angab, dass dieses bei fötalen Lungen durchschnittlich 469 Gran betrage, durch die Athmung aber um 2 Unzen zunehme, verglichPloucquetdas Gewicht der Lungen mit jenem des ganzen Kindeskörpers und stellte auf Grund seiner Wägungen den Satz auf, dass sich vor der Athmung das Gewicht der Lungen zum Gewichte des ganzen Körpers verhalte wie 1 : 70, nach dem Athmen aber wie 2 : 70. Die Verwerthung der Zunahme des absoluten Gewichtes für die Frage des Gelebt- oder des Nichtgelebthabens wurde als vielfach variirend bald verlassen; der SatzPloucquet’s jedoch galt lange als Dogma, bis er durch zahlreiche, vonSchmitt,Lecieux(400 Kinder in der Maternité von Paris),Elsässer,DevergieundCasperunternommene Wägungen als ganz unrichtig sich erwies. Später (1868) hatOgstonin Aberdeen solche Wägungen wieder aufgenommen und gefunden, dass sich das Verhältniss des Lungengewichtes zu jenem des ganzen Körpers verhalte: bei Todtgeborenen wie 1 : 50·302, bei Lebendgeborenen wie 1 : 53·819.
Solche Wägungen haben für die Lebensfrage so gut wie gar keinen Werth, und zwar nicht blos deshalb, weil, wie von den genannten Forschern hervorgehoben wurde, sowohl das absolute, als das relative Gewicht der Lungen vielfachen individuellen Schwankungen unterliegt und auch der Fäulnissgrad in dieser Beziehung einen Einfluss ausübt, sondern vorzugsweise aus dem Grunde, weil die meisten der todtgeborenen Kinder keine fötalen Lungen mehr besitzen, sondern solche, die durch vorzeitige Athembewegungen verändert worden sind, und weil gerade diese sehr blutreich sich erweisen, da bei den vorzeitigen Athembewegungen entweder gar kein oder nur ein zähes Medium in die Lungen eindringt, daher die Aufgabe, den durch die Thoraxerweiterung sich bilden wollenden Raum auszufüllen, vorzugsweise oder ausschliesslich dem Blute zukommt, weshalb auch solche Lungen dunkel von Farbe, etwas vergrössert und schwer erscheinen. Es kann daher nicht überraschen, wenn bei Wägungen nicht selten sowohl das absolute, als das relative Gewicht der Lungen bei todtgeborenen Kindern grösser gefunden wird, als durchschnittlich bei Kindern, die gelebt und Luft geathmet hatten.
Aus denselben Gründen erscheint auch die vonZaleski(Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1888, XLVIII) angegebene „Eisenlungenprobe“ nicht verwerthbar, welche darauf beruht, dass Lungen, welche geathmet haben, mehr Blut und daher auch mehr Eisen enthalten müssen, als solche, die nicht zur Athmung gekommen waren. Zu diesem Urtheil ist sowohlBlumenstok(Internat. klin. Rundschau. 1888, Nr. 2) aus theoretischer Erwägung, alsJolinundKey-Aberg(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, LI, pag. 343) auf Grund positiver Untersuchungen gelangt.
Aus denselben Gründen erscheint auch die vonZaleski(Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1888, XLVIII) angegebene „Eisenlungenprobe“ nicht verwerthbar, welche darauf beruht, dass Lungen, welche geathmet haben, mehr Blut und daher auch mehr Eisen enthalten müssen, als solche, die nicht zur Athmung gekommen waren. Zu diesem Urtheil ist sowohlBlumenstok(Internat. klin. Rundschau. 1888, Nr. 2) aus theoretischer Erwägung, alsJolinundKey-Aberg(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, LI, pag. 343) auf Grund positiver Untersuchungen gelangt.
Entleerung von Meconium.
Da, wie aus dem bisher Gesagten hervorgeht, das Verhalten der Lungen nicht unter allen Umständen darüber Aufschluss gibt, ob ein Kind lebend geboren wurde oder nicht, war man bemüht, in anderen Organen nach Anhaltspunkten für die Beantwortung dieser Frage zu suchen. Einigen Werth glaubte man in dieser Beziehung auf die erfolgte oder nicht erfolgteEntleerung von Harn und Meconiumlegen zu sollen, da die Erfahrung lehrt, dass Kinder in der Regel sofort, wie sie zur Welt kommen, jene Stoffe zu entleeren pflegen. Dieser Werth wird bedeutend eingeschränkt durch die Thatsache, dass sich nicht selten die Entleerung von Harn und noch mehr jenevon Meconium verzögert, vorzugsweise aber durch den Umstand, dass die Kinder, welche während des Geburtsactes suffocatorisch sterben, während der Suffocation Harn und Meconium entleeren, wie ja bekanntlich der Abgang von Meconium während des Geburtsactes ein wichtiges Zeichen ist, dass sich das Kind in Lebensgefahr befindet. Daher ist es gar nichts Ungewöhnliches, gerade bei todtgeborenen Kindern die Blase vollkommen entleert und den Dickdarm theilweise oder ganz frei von Meconium zu finden.
Da, wie aus dem bisher Gesagten hervorgeht, das Verhalten der Lungen nicht unter allen Umständen darüber Aufschluss gibt, ob ein Kind lebend geboren wurde oder nicht, war man bemüht, in anderen Organen nach Anhaltspunkten für die Beantwortung dieser Frage zu suchen. Einigen Werth glaubte man in dieser Beziehung auf die erfolgte oder nicht erfolgteEntleerung von Harn und Meconiumlegen zu sollen, da die Erfahrung lehrt, dass Kinder in der Regel sofort, wie sie zur Welt kommen, jene Stoffe zu entleeren pflegen. Dieser Werth wird bedeutend eingeschränkt durch die Thatsache, dass sich nicht selten die Entleerung von Harn und noch mehr jenevon Meconium verzögert, vorzugsweise aber durch den Umstand, dass die Kinder, welche während des Geburtsactes suffocatorisch sterben, während der Suffocation Harn und Meconium entleeren, wie ja bekanntlich der Abgang von Meconium während des Geburtsactes ein wichtiges Zeichen ist, dass sich das Kind in Lebensgefahr befindet. Daher ist es gar nichts Ungewöhnliches, gerade bei todtgeborenen Kindern die Blase vollkommen entleert und den Dickdarm theilweise oder ganz frei von Meconium zu finden.
Leberblutprobe. Harnsäureinfarct.
Die sogenannte „Leberblutprobe“ vonSchäffer, welche die Verminderung des Blutgehaltes und daher auch des Gewichtes der Leber nach erfolgter extrauteriner Athmung, respective Abnabelung zur Grundlage hatte, besitzt nur noch einen historischen Werth. Die im fötalen Zustande senkrechteStellung des Magensändert sich keineswegs, wie man glaubte, sofort nach der Geburt durch das Herabsteigen des Zwerchfells, sondern geht erst nachträglich und allmälig in die horizontale über. Das Verhalten der sogenanntenfötalen Wege(Nabelgefässe, Foramen ovale und Ductus Botalli) ändert sich ebenfalls erst nachträglich, worauf wir noch zurückkommen werden. Darüber, ob ein neugeborenes Kind lebend oder todt zur Welt gekommen ist, geben sie keinen Aufschluss. Dem sogenanntenHarnsäureinfarctin den Nieren, auf dessen Vorkommen zuerstClessaufmerksam machte, und von welchemSchlossbergerbehauptete, dass er nur bei Kindern, die nach der Geburt gelebt haben, vorkomme, kommt eine Bedeutung als Lebensprobe nicht zu. Man bezeichnet als Harnsäureinfarct eine Anfüllung derBellini’schen Röhrchen in den Nierenpyramiden mit orangerothem Harnsäuresediment, wodurch dieselben auf dem Durchschnitte wie geflammt erscheinen. Dieses Sediment findet sich dann in der Regel gleichzeitig in dem in der Harnblase enthaltenen Harn. Der Erscheinung liegt eine pathologische Vermehrung der Harnsäure bei fieberhaften Processen zu Grunde, welche nach Abfall des Fiebers und vielleicht zum grössten Theil postmortal aus dem ausgekühlten Harn ausfällt. Bei einem todtgeborenen Kinde haben wir noch niemals den Harnsäureinfarct gesehen, doch wurde derselbe wiederholt von Anderen beobachtet. (VideCasper-Liman, l. c. II, 909;Birch-Hirschfeld, Lehrbuch d. path. Anat. 1877, pag. 1034, ebenso mündlicher Mittheilung zufolge einmal vonHeschlund einmal 1887 vonA. Paltaufbei einem Kinde, dessen Mutter gefiebert hatte.) Derselbe kommt zwar ungleich häufiger bei Kindern vor, die schon einige Tage gelebt haben, wir haben ihn jedoch schon bei einem Kinde gefunden, das 23 Stunden nach der Geburt an Erstickung während eines Brechactes gestorben war. Ausserdem fanden wir einmal bei einem 3950 Grm. schweren und 57 Cm. langen Kinde, welches nach 13stündiger Wehendauer spontan geboren wurde und 15 Minuten post partum starb und bei der Section nur partiell lufthaltige Lungen zeigte; die Nieren waren sehr blutreich und die eine obere Pyramide der linken durch in den Harncanälchen enthaltenes Harnsäuresediment orangeroth gestreift.
Die sogenannte „Leberblutprobe“ vonSchäffer, welche die Verminderung des Blutgehaltes und daher auch des Gewichtes der Leber nach erfolgter extrauteriner Athmung, respective Abnabelung zur Grundlage hatte, besitzt nur noch einen historischen Werth. Die im fötalen Zustande senkrechteStellung des Magensändert sich keineswegs, wie man glaubte, sofort nach der Geburt durch das Herabsteigen des Zwerchfells, sondern geht erst nachträglich und allmälig in die horizontale über. Das Verhalten der sogenanntenfötalen Wege(Nabelgefässe, Foramen ovale und Ductus Botalli) ändert sich ebenfalls erst nachträglich, worauf wir noch zurückkommen werden. Darüber, ob ein neugeborenes Kind lebend oder todt zur Welt gekommen ist, geben sie keinen Aufschluss. Dem sogenanntenHarnsäureinfarctin den Nieren, auf dessen Vorkommen zuerstClessaufmerksam machte, und von welchemSchlossbergerbehauptete, dass er nur bei Kindern, die nach der Geburt gelebt haben, vorkomme, kommt eine Bedeutung als Lebensprobe nicht zu. Man bezeichnet als Harnsäureinfarct eine Anfüllung derBellini’schen Röhrchen in den Nierenpyramiden mit orangerothem Harnsäuresediment, wodurch dieselben auf dem Durchschnitte wie geflammt erscheinen. Dieses Sediment findet sich dann in der Regel gleichzeitig in dem in der Harnblase enthaltenen Harn. Der Erscheinung liegt eine pathologische Vermehrung der Harnsäure bei fieberhaften Processen zu Grunde, welche nach Abfall des Fiebers und vielleicht zum grössten Theil postmortal aus dem ausgekühlten Harn ausfällt. Bei einem todtgeborenen Kinde haben wir noch niemals den Harnsäureinfarct gesehen, doch wurde derselbe wiederholt von Anderen beobachtet. (VideCasper-Liman, l. c. II, 909;Birch-Hirschfeld, Lehrbuch d. path. Anat. 1877, pag. 1034, ebenso mündlicher Mittheilung zufolge einmal vonHeschlund einmal 1887 vonA. Paltaufbei einem Kinde, dessen Mutter gefiebert hatte.) Derselbe kommt zwar ungleich häufiger bei Kindern vor, die schon einige Tage gelebt haben, wir haben ihn jedoch schon bei einem Kinde gefunden, das 23 Stunden nach der Geburt an Erstickung während eines Brechactes gestorben war. Ausserdem fanden wir einmal bei einem 3950 Grm. schweren und 57 Cm. langen Kinde, welches nach 13stündiger Wehendauer spontan geboren wurde und 15 Minuten post partum starb und bei der Section nur partiell lufthaltige Lungen zeigte; die Nieren waren sehr blutreich und die eine obere Pyramide der linken durch in den Harncanälchen enthaltenes Harnsäuresediment orangeroth gestreift.
Breslau’sche Magendarm-Schwimmprobe.
Von ungleich höherem Werth als die genannten „Lebensproben“ ist dieBreslau’sche Magendarm-Schwimmprobe. Sie beruht auf der lange übersehenen Thatsache, dass Magen und Darm der noch ungeborenen Frucht ebenso luftleer sind wie die Lunge, und dass erst nach der Geburt, gleichzeitig mit dem Beginn der selbstständigen Athmung, Luft auch in den Magen und in die obersten Darmschlingen gelangt und später von da aus durch den ganzen Darm sich verbreitet. Ob die ersten Luftblasen in den Magen durch Schlingbeschwerden gelangen oder aspirirt werden, ist noch nicht entschieden.Breslau, dem das Verdienst zufällt, 1866 zuerst auf diese Thatsache aufmerksam gemacht zu haben, hat vorgeschlagen, den Magen und Darmcanal ebenso durch die Schwimmprobe auf ihre Lufthaltigkeit zu prüfen, wie die Lungen, und sprach sich auf Grund seiner Beobachtungen dahin aus, dass dieser Magendarm-Schwimmprobe ein gleicher Werth als Lebensprobe zukomme, wie jener, die seit Langem mit den Lungen vorgenommen wird. Auch will er gefunden haben, dass der Grad des Luftgehaltes des Magens und des Darmes einen Schluss gestatte auf die Energie, mit welcher, und die Zeit, wie lange ein Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, und stellte schliesslich die Behauptung auf, dass durch Fäulniss allein die genannten Organe nicht lufthaltig, beziehungsweise schwimmfähig werden, weshalb die Darmschwimmprobe auch bei faulen Kindesleichen verwerthet werden könne.
Eine grosse Reihe von Beobachtungen, die wir in dieser Richtung anstellten, hat uns zunächst die Richtigkeit des ersten derBreslau’schen Sätze bestätigt, dass in der Regel schon mit den ersten extrauterinen Athembewegungen Luft in den Magen gelange, und denselben schwimmfähig mache, weshalb wir dieser Thatsache einen hohen diagnostischen Werth zuschreiben müssen. Der Umstand, dass in vereinzelten Fällen auch bei Kindern, die nach der Geburt gelebt und Luft geathmet hatten, Magen und Darm luftleer gefunden wurden, ist nicht geeignet, den Werth derBreslau’schen Probe wesentlich zu vermindern, da wir ja auch in dem Verhalten der Lungen Ausnahmen begegnen, ohne deshalb den Werth der Lungenschwimmprobe zu unterschätzen. Unter Anderem ist es klar, dass Magen und Darm trotz stattgehabten extrauterinen Lebens dann luftleer bleiben werden, wenn durch irgend eine der oben erwähnten Ursachen der Zutritt der Luft zu den Respirationsöffnungen unmöglich war. Dagegen kann, und das ist eine besonders werthvolle Seite der Magendarm-Schwimmprobe, Luft in den Verdauungstractus auch dann gelangen, wenn eine Aspiration derselben in die Lungen wegen Muskelschwäche oder Verstopfung des Kehlkopfes oder der Trachea nicht möglich war, und wir haben aus mehrfachen Beobachtungen die Ueberzeugung gewonnen, dass gerade in solchen Fällen mehr Luft in den Magen und in den Darm gelangt, als bei unbehinderter Respiration. Wir haben in einzelnen Fällen, in welchen die Lungen wegen Lebensschwächeoder Verstopfung der Bronchien fast vollkommen atelectatisch blieben, den Magen und den ganzen Dünndarm luftgebläht gefunden, obgleich die Frucht wenige Augenblicke nach der Entbindung gestorben war, während bei Kindern, die, ohne dass die Lungenrespiration behindert war, gleich nach der Geburt starben, in der Regel nur im Magen und im Zwölffingerdarm, höchstens im Anfangsstücke des Jejunum und nur sehr selten tiefer herab Luft gefunden wird. Lebhafte Schluck- und Aspirationsbewegungen, sowie die vermehrte, noch nach dem Tode einige Augenblicke andauernde Darmperistaltik sind wohl die Ursache obiger Erscheinung, woraus sich auch erklärt, warum man bei sofort nach der Geburt in Abortsstoffen u. dergl. ertrunkenen Kindern die Ertränkungsflüssigkeit mitunter weit in den Dünndarm, sogar bis in’s untere Ileum hinein verfolgen kann (videFagerlund, l. c.).Maschka(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, 242) konnte bei einem lebend vergrabenen Neugeborenen Erde im Magen und auf weite Strecken im Dünndarm nachweisen und auch eine vonWinter(l. c.) gemachte Beobachtung gehört hierher, die ein vor der Wendung nach dem Blasensprunge abgestorbenes ausgetragenes, Kind betraf, bei welchem die Trachea meconiumhältigen Schleim, die Lungen fast keine, der Magen aber und der Dünndarm bis kurz vor dem Colon viel Luft enthielten. Es geht daraus hervor, dass der zweite vonBreslauaufgestellte Satz, dass der Luftgehalt des Magens und Darmcanals gleichen Schritt halte mit der Intensität der Luftathmung und der Dauer derselben, nicht so richtig ist wie der erste, und dass insbesondere wenn man den Grad der Luftfüllung des Verdauungstractus für Bestimmungen der Zeit, wie lange das Kind gelebt haben konnte, verwerthen wollte, jedesmal auch darauf Rücksicht genommen werden müsste, ob die Lungenrespiration frei oder behindert gewesen ist.
Der dritte SatzBreslau’s, dass ein luftleer gewesener Verdauungstractus auch bei vorgeschrittener Fäulniss luftleer bleibe, ist entschieden unrichtig. Wir haben zwar wiederholt bei todtgeborenen Kindern, die wir faulen liessen, Magen und Darm luftleer gefunden, konnten jedoch in den meisten Fällen die Entwicklung von Gasblasen nicht blos unter der Magen- und Darmschleimhaut, sondern im Lumen selbst beobachten und natürlich auch die Schwimmfähigkeit dieser Organe constatiren. Auch sahen wir wiederholt den Dickdarm schwimmen und das enthaltene Meconium mit Gasblasen durchsetzt, wie dies auchFalk(Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 281) beobachtete. Es scheint auch, dass die Fruchtwässer rasch der Fäulniss unterliegen, und wenn sie geschluckt wurden bei todtgeborenen Kindern Fäulnissgase im Magen entwickeln und diesen aufblähen können. So erklären sich die vonMittenzweigundStrassmann(Berliner klin. Wochenschr. 1889, Nr. 6) beobachteten Fälle, in welchen bei in unverletzten Eihäuten geborenen und in diesen eine kurze Zeit liegen gelassenen Früchten Luft im Magen gefunden wurde. Auchim Uterus kann sich durch Fäulniss Luft entwickeln (Tympania uteri) und geschluckt werden, wieWintereinen solchen Fall mittheilt.
Dem Gesagten zufolge müssen wir in der Magendarm-Schwimmprobe ein werthvolles Mittel sehen zur Beantwortung der Frage, ob ein Kind nach der Geburt gelebt habe oder nicht, namentlich ein solches, welches die Lungenprobe, wenn auch nicht zu ersetzen, wohl aber zu unterstützen und zu ergänzen vermag. Die Vornahme dieser Probe ist daher niemals zu unterlassen, und geschieht in der Weise, dass man den Magen am Pylorus und an der Cardia unterbindet und ebenso wie die Darmschlingen herausnimmt und auf’s Wasser legt. Man kann dann sehr genau beobachten, ob und bis auf welche Strecke der Verdauungstractus Luft enthält.
Zu denselben Schlüssen sindE. Ungar(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI, 62 und XLVIII, pag. 234) undNikitin(„Die zweite Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 44) gelangt. NachUngar’s eingehenden Untersuchungen gelangt die Luft vorzugsweise durch Schluckbewegungen oder durch Combination dieser mit Athembewegungen in den Magen und ist schon im letzteren wenige Minuten nach der Geburt durch Percussion nachweisbar.Kehrervermochte dieses schon nach dem ersten Athemzuge, wasUngarnicht bestätigen konnte. Auch fand er bei durch Sectio caesarea entwickelten und nach 4–7 Athemzügen getödteten Thierföten den Magen in der Regel noch luftleer. Anderseits ergaben sich ihm bei Föten Magen und ein Theil des Magens als lufthältig, nachdem die früher lufthältig gewesenen Lungen durch künstlichen Pneumothorax oder allmälige Ausschaltung der Athembewegungen wieder atelectatisch geworden waren (s.pag. 744). Einen analogen Fall beim menschlichen Neugeborenen hatErmann(Virchow’s Archiv. LXVI, pag. 395) und einen anderenWinter(l. c. 7. Fall) beobachtet. Auch können, wieUngarbemerkt und wie uns zahlreiche Beobachtungen bestätigen können, Neugeborene, welche wegen Unreife oder Lebensschwäche ihre Lungen nicht zu entfalten vermögen, dennoch Luft in ihren Magen hineinbringen. Auch bei „fötaler Erstickung“ kann, wenn zu dieser Zeit Luft vor den Respirationsöffnungen steht, diese durch vorzeitige Schluckbewegungen ebenso in den Magen gelangen wie durch vorzeitige Athembewegungen in die Lungen (pag. 764). Doch hat dies nur bei Entbindungen eine Bedeutung, bei welchen operirt oder wenigstens untersucht wurde.Winter(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, pag. 101),Maschka(Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 30) undPellacani(Virchow’s Jahrb. 1889, I) bringen solche Fälle. Auch durchSchultze’sche Schwingungen kann Luft in den Magen gebracht werden, wie wir,Winter(l. c.) undHaun(„Ueber die Magen- und Darmschwimmprobe.“ Berl. Diss. 1889) gefunden haben, während dies nachPellacani(l. c.) mit derPacini’schen Methode nicht gelang. Durch die Peristaltik kann die Luft aus Magen und Darm nach abwärts getrieben werden; dass sie auch durch Aufsaugung verschwinden kann, gebensowohlFalk(l. c.) alsUngarzu, doch könnte dieses, unserer Meinung nach, nur von kleineren Luftmengen zugegeben werden.
Zu denselben Schlüssen sindE. Ungar(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI, 62 und XLVIII, pag. 234) undNikitin(„Die zweite Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 44) gelangt. NachUngar’s eingehenden Untersuchungen gelangt die Luft vorzugsweise durch Schluckbewegungen oder durch Combination dieser mit Athembewegungen in den Magen und ist schon im letzteren wenige Minuten nach der Geburt durch Percussion nachweisbar.Kehrervermochte dieses schon nach dem ersten Athemzuge, wasUngarnicht bestätigen konnte. Auch fand er bei durch Sectio caesarea entwickelten und nach 4–7 Athemzügen getödteten Thierföten den Magen in der Regel noch luftleer. Anderseits ergaben sich ihm bei Föten Magen und ein Theil des Magens als lufthältig, nachdem die früher lufthältig gewesenen Lungen durch künstlichen Pneumothorax oder allmälige Ausschaltung der Athembewegungen wieder atelectatisch geworden waren (s.pag. 744). Einen analogen Fall beim menschlichen Neugeborenen hatErmann(Virchow’s Archiv. LXVI, pag. 395) und einen anderenWinter(l. c. 7. Fall) beobachtet. Auch können, wieUngarbemerkt und wie uns zahlreiche Beobachtungen bestätigen können, Neugeborene, welche wegen Unreife oder Lebensschwäche ihre Lungen nicht zu entfalten vermögen, dennoch Luft in ihren Magen hineinbringen. Auch bei „fötaler Erstickung“ kann, wenn zu dieser Zeit Luft vor den Respirationsöffnungen steht, diese durch vorzeitige Schluckbewegungen ebenso in den Magen gelangen wie durch vorzeitige Athembewegungen in die Lungen (pag. 764). Doch hat dies nur bei Entbindungen eine Bedeutung, bei welchen operirt oder wenigstens untersucht wurde.Winter(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, pag. 101),Maschka(Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 30) undPellacani(Virchow’s Jahrb. 1889, I) bringen solche Fälle. Auch durchSchultze’sche Schwingungen kann Luft in den Magen gebracht werden, wie wir,Winter(l. c.) undHaun(„Ueber die Magen- und Darmschwimmprobe.“ Berl. Diss. 1889) gefunden haben, während dies nachPellacani(l. c.) mit derPacini’schen Methode nicht gelang. Durch die Peristaltik kann die Luft aus Magen und Darm nach abwärts getrieben werden; dass sie auch durch Aufsaugung verschwinden kann, gebensowohlFalk(l. c.) alsUngarzu, doch könnte dieses, unserer Meinung nach, nur von kleineren Luftmengen zugegeben werden.
Paukenhöhlenprobe.
Schliesslich ist noch dieWendt-Wreden’schePaukenhöhlenprobezu erwähnen. Nachdem zuerstWreden(1868) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass das fötale Schleimgewebe (fötale Sulze, Schleimhautpolster), welches, wie schonTröltsch(1858) nachwies, die Paukenhöhle des Fötus vollkommen ausfüllt, schon in den ersten Stunden nach der Geburt sich rückbilde, wodurch die Paukenhöhle erst ein Lumen erhalte, tratWendt[488]mit der Behauptung auf, dass die Verkleinerung des gallertigen Schleimhautpolsters und damit die Bildung eines Lumens in der Paukenhöhle sofort mit dem Eintritt kräftiger Athembewegungen erfolge, indem das aspirirte Medium gleichzeitig in die Paukenhöhle dringe und das Schleimhautpolster verdränge.Durch die Arbeiten vonLesser(l. c.) undHněvkovský[489], insbesondere durch letztere, ist die Ohrenprobenfrage endgiltig, und zwar zu ihrem Ungunsten, erledigt worden.Aus letzterer, welche in unserem Institute ausgeführt wurde, ergibt sich Folgendes: Die embryonale Paukenhöhle ist thatsächlich von einem aus sogenanntemVirchow’schen Schleimgewebe bestehenden „Schleimhautpolster“ ausgefüllt. Dasselbe schwindet jedoch in der Regel frühzeitig (im 5.-7. Monat), indem es sich allmälig zur Paukenschleimhaut umbildet, wodurch ebenso allmälig die Paukenhöhle ein Lumen erhält, das theils durch von der Schleimhaut stammende Flüssigkeit, theils durch von der Tuba aus mechanisch oder bei den Schlingbewegungen des Fötus eindringende Fruchtwässer ausgefüllt wird. Nur ausnahmsweise erhält sich das Schleimhautpolster bis in die letzten Monate der Schwangerschaft. Auch in diesem Falle schwindet dasselbe und erfolgt die Bildung eines Paukenlumens nur allmälig, keineswegs aber schon mit den ersten Respirationsbewegungen und durch das Eindringen des Respirationsmediums, da das „Paukenhöhlenpolster“ seiner Structur wegen eine rasche Verdrängung desselben gar nicht gestattet, sondern, wie die directe Beobachtung erkennen lässt, eine nicht unbeträchtliche Resistenzfähigkeit zeigt. Ist das Lumen der Paukenhöhle, wie gewöhnlich, bereits gebildet, so kann das umgebende Medium allerdings in die Paukenhöhle eindringen; dies kannaber ebenso gut wie durch Respirations- oder Schlingbewegungen auch erst nach dem Tode mechanisch durch Diffusion der betreffenden Flüssigkeiten oder durch capillare Thätigkeit geschehen, da, wieHněvkovskýdurch zahlreiche Versuche nachwies, auch wenn Leichen in Flüssigkeiten gelegt werden, letztere in die Paukenhöhle eindringen, was nicht blos von klaren, sondern auch von corpusculäre Elemente enthaltenden Flüssigkeiten gilt (videpag. 579). Insbesondere durch letzteren Nachweis wird die sogenannte Paukenhöhlenprobe für die Diagnose des Gelebthabens, respective auch für die des Ertrinkungstodes, nahezu bedeutungslos.
Schliesslich ist noch dieWendt-Wreden’schePaukenhöhlenprobezu erwähnen. Nachdem zuerstWreden(1868) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass das fötale Schleimgewebe (fötale Sulze, Schleimhautpolster), welches, wie schonTröltsch(1858) nachwies, die Paukenhöhle des Fötus vollkommen ausfüllt, schon in den ersten Stunden nach der Geburt sich rückbilde, wodurch die Paukenhöhle erst ein Lumen erhalte, tratWendt[488]mit der Behauptung auf, dass die Verkleinerung des gallertigen Schleimhautpolsters und damit die Bildung eines Lumens in der Paukenhöhle sofort mit dem Eintritt kräftiger Athembewegungen erfolge, indem das aspirirte Medium gleichzeitig in die Paukenhöhle dringe und das Schleimhautpolster verdränge.
Durch die Arbeiten vonLesser(l. c.) undHněvkovský[489], insbesondere durch letztere, ist die Ohrenprobenfrage endgiltig, und zwar zu ihrem Ungunsten, erledigt worden.
Aus letzterer, welche in unserem Institute ausgeführt wurde, ergibt sich Folgendes: Die embryonale Paukenhöhle ist thatsächlich von einem aus sogenanntemVirchow’schen Schleimgewebe bestehenden „Schleimhautpolster“ ausgefüllt. Dasselbe schwindet jedoch in der Regel frühzeitig (im 5.-7. Monat), indem es sich allmälig zur Paukenschleimhaut umbildet, wodurch ebenso allmälig die Paukenhöhle ein Lumen erhält, das theils durch von der Schleimhaut stammende Flüssigkeit, theils durch von der Tuba aus mechanisch oder bei den Schlingbewegungen des Fötus eindringende Fruchtwässer ausgefüllt wird. Nur ausnahmsweise erhält sich das Schleimhautpolster bis in die letzten Monate der Schwangerschaft. Auch in diesem Falle schwindet dasselbe und erfolgt die Bildung eines Paukenlumens nur allmälig, keineswegs aber schon mit den ersten Respirationsbewegungen und durch das Eindringen des Respirationsmediums, da das „Paukenhöhlenpolster“ seiner Structur wegen eine rasche Verdrängung desselben gar nicht gestattet, sondern, wie die directe Beobachtung erkennen lässt, eine nicht unbeträchtliche Resistenzfähigkeit zeigt. Ist das Lumen der Paukenhöhle, wie gewöhnlich, bereits gebildet, so kann das umgebende Medium allerdings in die Paukenhöhle eindringen; dies kannaber ebenso gut wie durch Respirations- oder Schlingbewegungen auch erst nach dem Tode mechanisch durch Diffusion der betreffenden Flüssigkeiten oder durch capillare Thätigkeit geschehen, da, wieHněvkovskýdurch zahlreiche Versuche nachwies, auch wenn Leichen in Flüssigkeiten gelegt werden, letztere in die Paukenhöhle eindringen, was nicht blos von klaren, sondern auch von corpusculäre Elemente enthaltenden Flüssigkeiten gilt (videpag. 579). Insbesondere durch letzteren Nachweis wird die sogenannte Paukenhöhlenprobe für die Diagnose des Gelebthabens, respective auch für die des Ertrinkungstodes, nahezu bedeutungslos.
Die Nothwendigkeit einer speciellen Beantwortung dieser Frage erhellt aus dem Begriffe des Kindesmordes. Da nämlich das Strafgesetz die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter nur dann als Kindesmord betrachtet und milder bestraft, wenn dieselbebei, respectivein(während) odergleich nach der Geburterfolgte, so ergibt sich daraus, dass die Tödtung als gewöhnlicher Mord behandelt wird, wenn sie erst einige Zeit nach der Geburt vorgenommen worden ist.
Abnormer Zustand der Entbundenen.
Die Zeit nach der Geburt, bis zu welcher die Tödtung eines Kindes durch die Mutter noch als Kindesmord behandelt wird, ist im Gesetze nirgends fixirt; es ergibt sich jedoch aus dem Umstande, dass, wie bereits oben erwähnt wurde, vorzugsweise die abnorme somatische und psychische Aufregung, in der sich eine Gebärende befindet, den Grund bildet, warum unser Strafgesetz dem Kindesmord eine mildere Auffassung zu Theil werden lässt, dass vom Kindesmord nur so lange die Rede sein sollte, als jener Zustand abnormer Aufregung besteht, wegen dessen das Gesetz eine mildere Auffassung der Tödtung platzgreifen lässt. Dass sich in dieser Beziehung eine bestimmte Frist nicht fixiren lässt, liegt in der Natur der Sache, und daher kommt es, dass die von älteren Gesetzbüchern aufgestellte Frist, binnen welcher die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter noch als Kindesmord qualificirt werden sollte, sehr verschieden ausgefallen ist. So betrug dieselbe nach dem bayerischen St.-G. 3 Tage, nach jenem für Sachsen, Württemberg, Braunschweig und Baden 24 Stunden. Das gegenwärtige österreichische St.-G. sowohl, als der St.-G.-Entw. und das deutsche St.-G. haben eine präcise Fristbestimmung nicht für nothwendig erachtet, doch unterliegt es keinem Zweifel, dass trotz des Ausdruckes „gleich nach der Geburt“, der sich offenbar nur auf die Zeit unmittelbar nach der Entbindung bezieht, dennoch die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter auch dann als Kindesmord behandelt werden würde, wenn dieselbe erst nachträglich, aber noch unter dem Einflusse des durch den Gebäract gesetzten somatischen und psychischen abnormen Zustandes, begangen worden wäre. Erfahrungsgemäss kommt aber eine nachträgliche Tödtung des Kindes nur ganz ausnahmsweise vor und wäre ein solcher Fall ganz concret zu beurtheilen.Eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. Juni 1854 erklärte aus Anlass eines derartigen Vorkommnisses für wünschenswerth, dass in jedem solchen zweifelhaften Falle sachverständige Aerzte befragt werden sollen, ob bei den vorwaltenden Verhältnissen nach medicinisch-psychologischen Grundsätzen anzunehmen sei, dass die Beschuldigte zur Zeit der That sich noch in jenem abnormen Zustande befunden habe, den das Gesetz bei Begehung eines Kindesmordes voraussetzt (Herbst, Commentar, pag. 300). Ein Fall, in welchem eine, erst eine Stunde nach der Entbindung begangene Tödtung des Kindes vom Oberlandesgericht doch noch als Kindesmord qualificirt wurde, wird in Nr. 15 der „Gerichtshalle“ vom Jahre 1873 mitgetheilt.Im Allgemeinen werden wir zugeben müssen, dass die durch den Geburtsact gesetzte psychische Aufregung in der Regel noch mehrere Stunden nach der Geburt das Handeln der Entbundenen beeinflussen kann. Für die spätere Zeit könnte dies nur ausnahmsweise zugegeben werden und es wäre eine solche Ausnahme durch die concreten Verhältnisse des Falles zu motiviren. Bei der Beurtheilung solcher Fälle ist im Auge zu behalten, dass die Gemüthsaufregung, wegen welcher das Gesetz den Kindesmord milder behandelt als den gewöhnlichen Mord, von dem Gesetzgeber als ein bei Gebärenden, namentlich bei heimlich Gebärenden, gewissermassen de norma bestehender Zustand aufgefasst wird, dessen Dauer eine variable ist, dass aber darunter nicht Einflüsse gemeint sind, die pathologisch die freie Selbstbestimmungsfähigkeit einer eben Entbundenen oder einer Wöchnerin beeinträchtigen oder aufheben können, weshalb letztere, wenn sie vorhanden wären, speciell beurtheilt und als psychopathische Zustände im engeren Sinne behandelt werden müssten.
Die Zeit nach der Geburt, bis zu welcher die Tödtung eines Kindes durch die Mutter noch als Kindesmord behandelt wird, ist im Gesetze nirgends fixirt; es ergibt sich jedoch aus dem Umstande, dass, wie bereits oben erwähnt wurde, vorzugsweise die abnorme somatische und psychische Aufregung, in der sich eine Gebärende befindet, den Grund bildet, warum unser Strafgesetz dem Kindesmord eine mildere Auffassung zu Theil werden lässt, dass vom Kindesmord nur so lange die Rede sein sollte, als jener Zustand abnormer Aufregung besteht, wegen dessen das Gesetz eine mildere Auffassung der Tödtung platzgreifen lässt. Dass sich in dieser Beziehung eine bestimmte Frist nicht fixiren lässt, liegt in der Natur der Sache, und daher kommt es, dass die von älteren Gesetzbüchern aufgestellte Frist, binnen welcher die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter noch als Kindesmord qualificirt werden sollte, sehr verschieden ausgefallen ist. So betrug dieselbe nach dem bayerischen St.-G. 3 Tage, nach jenem für Sachsen, Württemberg, Braunschweig und Baden 24 Stunden. Das gegenwärtige österreichische St.-G. sowohl, als der St.-G.-Entw. und das deutsche St.-G. haben eine präcise Fristbestimmung nicht für nothwendig erachtet, doch unterliegt es keinem Zweifel, dass trotz des Ausdruckes „gleich nach der Geburt“, der sich offenbar nur auf die Zeit unmittelbar nach der Entbindung bezieht, dennoch die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter auch dann als Kindesmord behandelt werden würde, wenn dieselbe erst nachträglich, aber noch unter dem Einflusse des durch den Gebäract gesetzten somatischen und psychischen abnormen Zustandes, begangen worden wäre. Erfahrungsgemäss kommt aber eine nachträgliche Tödtung des Kindes nur ganz ausnahmsweise vor und wäre ein solcher Fall ganz concret zu beurtheilen.
Eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. Juni 1854 erklärte aus Anlass eines derartigen Vorkommnisses für wünschenswerth, dass in jedem solchen zweifelhaften Falle sachverständige Aerzte befragt werden sollen, ob bei den vorwaltenden Verhältnissen nach medicinisch-psychologischen Grundsätzen anzunehmen sei, dass die Beschuldigte zur Zeit der That sich noch in jenem abnormen Zustande befunden habe, den das Gesetz bei Begehung eines Kindesmordes voraussetzt (Herbst, Commentar, pag. 300). Ein Fall, in welchem eine, erst eine Stunde nach der Entbindung begangene Tödtung des Kindes vom Oberlandesgericht doch noch als Kindesmord qualificirt wurde, wird in Nr. 15 der „Gerichtshalle“ vom Jahre 1873 mitgetheilt.
Im Allgemeinen werden wir zugeben müssen, dass die durch den Geburtsact gesetzte psychische Aufregung in der Regel noch mehrere Stunden nach der Geburt das Handeln der Entbundenen beeinflussen kann. Für die spätere Zeit könnte dies nur ausnahmsweise zugegeben werden und es wäre eine solche Ausnahme durch die concreten Verhältnisse des Falles zu motiviren. Bei der Beurtheilung solcher Fälle ist im Auge zu behalten, dass die Gemüthsaufregung, wegen welcher das Gesetz den Kindesmord milder behandelt als den gewöhnlichen Mord, von dem Gesetzgeber als ein bei Gebärenden, namentlich bei heimlich Gebärenden, gewissermassen de norma bestehender Zustand aufgefasst wird, dessen Dauer eine variable ist, dass aber darunter nicht Einflüsse gemeint sind, die pathologisch die freie Selbstbestimmungsfähigkeit einer eben Entbundenen oder einer Wöchnerin beeinträchtigen oder aufheben können, weshalb letztere, wenn sie vorhanden wären, speciell beurtheilt und als psychopathische Zustände im engeren Sinne behandelt werden müssten.
Ein Kind, das soeben zur Welt gekommen ist, nennt manein neugeborenesund den Zustand desselben, den desNeugeborenseins. Bei Untersuchung von Kindesleichen wegen Verdacht auf Kindesmord handelt es sich eben darum, ob dieselben die Kennzeichen des genannten Zustandes bieten oder nicht. Zu diesem Behufe ist sowohl das äussere als das innere Verhalten der Leiche in Betracht zu ziehen.
Kennzeichen der Neugeborenen.
Von denäusseren Kennzeichen des Neugeborenseinshat die Verunreinigung der Leichen mit Blut den geringsten Werth. Allerdings ist es sehr gewöhnlich, die Haut neugeborener Kinder mit Blut mehr oder weniger befleckt zu finden, welches theils von der Mutter, theils aus den durchtrennten Nabelgefässen, eventuell auch von der Placenta stammt. Häufig fehlt aber eine solche Besudlung, namentlich dann, wenn die Leiche in Flüssigkeiten gelegen war. Anderseits kann auch bei älteren Kindern die Haut sich besudelt zeigen, so z. B. in Folge einer Nabelblutung oder in Folge von Verletzungen.
Vernix.
Wichtiger ist der Befund von „käsiger Schmiere“ (Vernix caseosa). Es ist dies das fettige, mit Epidermisbestandtheilen vermengte Secret der Talgdrüsen, welches vorzugsweise in denGelenkbeugen, namentlich in der Achsel- und Leistengegend, mehr angehäuft zu sein pflegt, aber auch an anderen Körperstellen, besonders am Kopfe und in den Falten des Halses, sich finden kann. Die Menge der Vernix caseosa ist bei verschiedenen Kindern verschieden. Mitunter sind dieselben damit ganz überzogen, nicht selten findet sich aber keine Spur davon, so dass die Kinder wie gewaschen erscheinen. Sie besteht unter dem Mikroskop aus einer grossen Menge von Fett, aus Fettkrystallen, worunter namentlich Cholesterinkrystalle, zahlreichen Epidermiszellen und aus Wollhaaren. Flocken derselben sind massenhaft dem Fruchtwasser und dem Fruchtschleim beigemengt und lassen letztere daran erkennen, wenn sie in den Lungen oder in den Paukenhöhlen sich finden. Das Vorhandensein der käsigen Schmiere auf der Haut beweist mit ziemlicher Sicherheit den neugeborenen Zustand des betreffenden Kindes, doch ist es begreiflich, dass die Vernix tagelang sich finden kann, wenn das Kind nicht gereinigt worden ist. Uebrigens ist die käsige Schmiere als fettige Masse nicht immer so leicht wegzubringen, was auch den Grund abgibt, warum wir sie mitunter noch bei Kindern sehen können, die einige Zeit im Wasser u. dergl. gelegen waren. Längeres Liegen in Flüssigkeiten, sowie die Fäulniss kann dieses Zeichen, das, wie gesagt, auch bei entschieden neugeborenen Kindern fehlen kann, zerstören.
DieFärbungder Haut der Leichen Neugeborener geht in der Regel etwas in’s Röthliche, respective Violette, und zwar bei frühzeitigen Kindern mehr als bei ausgetragenen, doch ist diese Färbung nicht constant und wird auch durch die Todesart, sowohl bei neugeborenen als bei älteren Kindern beeinflusst. Einige (2–10) Tage nach der Geburt beginnt sich die Oberhaut abzuschilfern, entweder kleienartig oder auch in grösseren Partien. Diese Erscheinung haben wir wiederholt schon bei kaum einen Tag alten Kindern und sogar einmal bei einem todtgeborenen Kinde beobachtet und sehen darin nur eine Austrocknung und consecutive Abschuppung der früher durchfeuchtet gewesenen obersten Schichte der Epidermis, aus deren Befund allein keineswegs auf ein mehrtägiges Leben des Kindes geschlossen werden kann.
DieFärbungder Haut der Leichen Neugeborener geht in der Regel etwas in’s Röthliche, respective Violette, und zwar bei frühzeitigen Kindern mehr als bei ausgetragenen, doch ist diese Färbung nicht constant und wird auch durch die Todesart, sowohl bei neugeborenen als bei älteren Kindern beeinflusst. Einige (2–10) Tage nach der Geburt beginnt sich die Oberhaut abzuschilfern, entweder kleienartig oder auch in grösseren Partien. Diese Erscheinung haben wir wiederholt schon bei kaum einen Tag alten Kindern und sogar einmal bei einem todtgeborenen Kinde beobachtet und sehen darin nur eine Austrocknung und consecutive Abschuppung der früher durchfeuchtet gewesenen obersten Schichte der Epidermis, aus deren Befund allein keineswegs auf ein mehrtägiges Leben des Kindes geschlossen werden kann.
Nabelschnur.
Von den äusseren Befunden sind für die vorliegende Frage am wichtigsten diejenigen, die sich am Nabel und an derNabelschnurergeben. Findet sich mit dem Kinde noch die ganze Nabelschnur sammt der Placenta in Verbindung, dann ist der neugeborene Zustand des Kindes schon durch diesen Befund ausser Zweifel gesetzt. Gleiches ist der Fall, wenn der am Nabel haftende Nabelschnurrest noch vollkommen frisch sich erweist. Ist dieser Rest durch Fäulniss verändert oder im Vertrocknen begriffen oder schon vollkommen mumificirt, so lässt sich aus der Beschaffenheit der Nabelschnur allein nicht entscheiden, ob das Kind ein neugeborenes ist oder nicht, da beide Veränderungen eben so gut während des Lebens als bei einem wirklich neugeborenen erst nach dem Tode erfolgt sein konnten. Bleibt das Kind am Leben,so beginnt allerdings die Nabelschnur in der Regel schon am anderen Tage welk zu werden und einzutrocknen und mumificirt schliesslich zu einem starren, höckerigen, rothbraunen Strang; doch ist es gar nichts Seltenes, dass auch während des Lebens die Nabelschnur fault, besonders wenn sie dick und saftig war. Die Häufigkeit des ersteren Vorganges hat ihren Grund darin, dass der Nabelschnurrest trocken gehalten und eingehüllt wird durch Stoffe, welche die in ihm enthaltene Feuchtigkeit aufsaugen. An der Leiche eines Neugeborenen fault die Schnur in der Regel, weil meistens die Bedingungen dazu günstig sind; liegt jedoch der Körper in freier Luft oder an trockenen Orten, so mumificirt sie eben so schnell und unter Umständen noch schneller als im Leben, wobei ebenso wie im letzteren Falle die Vertrocknung vom freien Ende des Nabelschnurrestes beginnt und gegen den Nabel fortschreitet.
Verhalten der Nabelschnur.
Bleibt das Kind am Leben, so erfolgt das Abfallen der, wie erwähnt veränderten, Nabelschnur durchschnittlich um den fünften Tag. Die Abstossung geschieht de norma ohne Entzündungserscheinungen, indem vom zweiten Tage angefangen centripetal die den Nabelstrang zusammensetzenden Schichten mortificiren und vom lebenden Gewebe des Nabels sich ablösen, so dass zuletzt die Nabelschnur nur an den Gefässen hängt, die schliesslich ebenfalls sich abstossen. Gleichzeitig scheint dabei eine Verengerung des Nabelringes und das Verkürzungsbestreben der im Bauche gelegenen Nabelgefässe, namentlich der Nabelarterien, eine Rolle zu spielen, respective die Abstossung des Nabelschnurrestes zu befördern. In welcher Weise dieses Verhalten des Nabelschnurrestes für die Bestimmung der Zeit verwerthet werden kann, wie lange ein Kind nach der Geburt gelebt habe, braucht nicht besonders erörtert zu werden, doch verdient zweierlei Erwähnung. Erstens, dass innerhalb der ersten 2 Tage aus dem Nabel und Nabelstrang, wenn letzterer nicht mehr frisch ist, nicht erkannt werden kann, ob das Kind gleich nach der Geburt oder später innerhalb der genannten Frist gestorben ist, da während dieser Zeit an den genannten Organen keine charakteristischen Veränderungen geschehen: und zweitens, dass ein Fehlen des Nabelstranges auch bei zweifellos Neugeborenen vorkommen kann, dann nämlich, wenn er entweder bei einer Sturzgeburt oder nachträglich von der Mutter ausgerissen worden ist. Im frischen Zustande ist dann die blutende Nabelwunde leicht als solche zu erkennen, namentlich wenn, wie gewöhnlich, Fetzen der Amnionscheide der Nabelschnur ihr noch anhaften, oder die Stümpfe der Nabelgefässe aus ihr hervorragen. Bei vorgerückter Fäulniss muss weniger die äussere Beschaffenheit des Nabels als das innere Verhalten desselben und der Nabelgefässe Aufschluss geben.