Umstände des Falles bei angebl. Sturzgeburt.
Die Erwägung derUmstände des Fallesist bei der gerichtsärztlichen Beurtheilung von angeblichen Sturzgeburten von grösster Wichtigkeit, und meistens geben diese nach der einen oder der anderen Richtung den Ausschlag. Es gehört hierhernicht blos eine genaue Prüfung der Angaben der betreffenden Mutter über Schwangerschaftsdauer und Geburtsverlauf, sondern insbesondere eine sorgfältige Erwägung der localen Verhältnisse, deren Erhebung namentlich bei angeblich am Abtritt stattgefundenen Sturzgeburten niemals umgangen werden sollte. Inwiefern Blutspuren verschiedene Aufschlüsse über den Ort, wo die Geburt stattgefunden, geben können, bedarf keiner besonderen Erörterung, ebenso wie es klar ist, dass von einer Sturzgeburt auf einem Abort nicht gut die Rede sein kann, wenn an demselben unmittelbar nach der Geburt von Zeugen nicht die geringsten Blutspuren bemerkt worden sind, und wenn auch die Annahme, dass solche etwa vertilgt wurden, entfällt. Noch wichtiger ist die Erhebung der Beschaffenheit, insbesondere der Weite der Abtrittsbrille, eventuell des darunter befindlichen Trichters oder der von ersterer oder von letzterem abgehenden Röhre. Je grösser die Weite dieser Oeffnungen und Canäle ist, desto eher kann eine Sturzgeburt zugegeben werden, zuweilen ergibt aber eine einfache Besichtigung derselben, dass theils der Enge, theils der Krümmung wegen ein einfaches Durchfallen des Kindes nicht angenommen werden kann, sondern letzteres durchgeschoben worden sein musste.
So betrug in einem unserer Fälle, in welchem die Angeklagte angab, über dem Abortsbrette hockend eine Sturzgeburt erlitten zu haben, der Durchmesser der runden Brillenöffnung blos 14 Cm. und die der unteren Apertur des etwas gebogenen darunter befindlichen Trichters blos 11 Cm. Da nun das Kind ein offenbar ausgetragenes war und die Schulterbreite desselben 12 Cm. betrug, so konnte nicht angenommen werden, dass das Kind einfach aus den Geburtswegen der Mutter in den Abort herabgefallen sei, und das Gutachten, dass es durchgeschoben worden ist, war um so gerechtfertigter, als sich an demselben eine handflächenbreite Hautaufschürfung am linken Schulterblatt fand, welche sich gegen das Gesäss zu verschmälerte und die, weil das Kind beim Fall in den Abortsraum nirgends anstossen konnte und in eine starke Schichte dicker Abortsstoffe gerathen war, offenbar nur beim Durchzwängen durch die untere Oeffnung des Aborttrichters entstanden sein musste. — In einem anderen Falle wurde ein ausgetragenes Kind in einem Topfe vergraben aufgefunden, und die sofort eruirte Mutter gab an, über diesem Topfe mit auseinandergespreizten Beinen stehend geboren zu haben, wobei das Kind sofort in den Topf fiel und daselbst blieb, worauf sie es als todt vergrub. Dieser Topf hatte aber eine Höhe von 30 Cm. und seine Oeffnung einen Durchmesser von blos 14 Cm., während die Länge des an der Leiche gefundenen abgerissenen Nabelschnurrestes zusammengenommen mit jenem an der, an einem anderen Orte gefundenen Placenta 60 Cm. betrug, und es musste unter diesen Umständen erklärt werden, dass es ein besonders merkwürdiger Zufall oder geradezu ein Kunststück gewesen wäre, bei einer Geburt in der von der Mutter angegebenen, an und für sich unwahrscheinlichen Stellung das Kind gerade in die verhältnissmässig enge Oeffnung des Topfes hineinzugebären,und dass, dies selbst zugegeben, bei der geringen Entfernung der Oeffnung des Topfes von den Genitalien und bei der Länge der Nabelschnur (wozu noch die halbe Länge der Frucht gerechnet werden muss) eine Zerreissung derselben umsoweniger hat erfolgen können, als der fallende Kindskörper jedenfalls beim Passiren der engen Oeffnung des Topfes aufgehalten worden wäre. —In einem dritten Falle sollte die Geburt in sitzender Stellung auf dem Abort erfolgt sein. Aus den Aussagen zweier Zeugen, die gerade vor dem betreffenden Abort standen, ging jedoch hervor, dass, während die Angeklagte sich im Abort befand, plötzlich an der Thüre gerüttelt wurde, wie wenn Jemand an der Klinke sich festhalten würde, und unmittelbar darnach ein Geschrei „wie von jungen Katzen“ zu hören war, das jedoch sofort verstummte, worauf nach einigen Augenblicken die Angeklagte heraustrat, wobei man sah, wie sie ihre blutigen Hände an der Schürze abwischte. Das aus dem Abort gezogene Kind zeigte eine winklige Fissur des rechten Scheitelbeins, vollkommen lufthaltige Lungen, Erstickungserscheinungen, ferner Abortsinhalt in der Luftröhre und eine knapp am Nabel abgerissene Nabelschnur. Im Gutachten wurde erklärt, dass, wenn auch bei einer Sturzgeburt ein Athmen des Kindes während des Falles nicht unmöglich erscheint doch ein Schreien desselben nicht zugegeben werden könne, dass also schon aus diesem Grunde und weil die Lungen vollständig aufgebläht waren, eine Sturzgeburt nicht angenommen werden kann. Noch mehr musste diese Annahme entfallen mit Rücksicht auf das Ergebniss der Localbesichtigung, da sich herausstellte, dass der vordere Rand des Abtrittssitzes von der Thüre 1·47 Meter entfernt war, weshalb die Angeklagte unmöglich zu der Zeit, wo sie auf der Abortsbrille sass, zugleich an der Thür gerüttelt haben konnte, während, wie das gleichzeitig vernommene Schreien des Kindes beweist, die Geburt offenbar in letzterem Momente vor sich gegangen war. — Bei Waterclosets ist auch die treibende Kraft des Wasserstrahles zu berücksichtigen, besonders in Fällen, wo die Angeklagten angeben, dass sie erst, als sie die Klappe öffneten, das Kind bemerkten, welches eben in dem selben Momente verschwand. Dass ein unwillkürliches Entschlüpfen der Frucht unter solchen Umständen möglich ist, lehrte der folgende Fall: Eine hochgradig tuberculöse, verheiratete Patientin eines hiesigen Spitales hatte am Abort unerwartet entbunden. Auf ihr Geschrei kam die barmherzige Schwester aus dem anstossenden Krankenzimmer herbei, hob die Kranke, von der sie meinte, sie sei unwohl geworden, vom Abort und sah in diesem Moment ein sich regendes Kind im Abortstrichter liegen. In ihrer Verwirrung ergriff sie die Handhabe der Klappe, die sich sofort öffnete, worauf im selben Augenblick das Kind hinabgespült wurde und verschwand, bevor die Nonne es erfassen konnte. Das mit der Placenta in Verbindung stehende Kind wurde mit zerschmettertem Kopfe aus dem zwei Stockwerke tiefen Abort hervorgeholt. In einem anderen Falle gab die Angeklagte an, sie hätte die Klappe geöffnet, um das Kind vom Blut zu reinigen, wobei ihr dasselbe entschlüpfte.
So betrug in einem unserer Fälle, in welchem die Angeklagte angab, über dem Abortsbrette hockend eine Sturzgeburt erlitten zu haben, der Durchmesser der runden Brillenöffnung blos 14 Cm. und die der unteren Apertur des etwas gebogenen darunter befindlichen Trichters blos 11 Cm. Da nun das Kind ein offenbar ausgetragenes war und die Schulterbreite desselben 12 Cm. betrug, so konnte nicht angenommen werden, dass das Kind einfach aus den Geburtswegen der Mutter in den Abort herabgefallen sei, und das Gutachten, dass es durchgeschoben worden ist, war um so gerechtfertigter, als sich an demselben eine handflächenbreite Hautaufschürfung am linken Schulterblatt fand, welche sich gegen das Gesäss zu verschmälerte und die, weil das Kind beim Fall in den Abortsraum nirgends anstossen konnte und in eine starke Schichte dicker Abortsstoffe gerathen war, offenbar nur beim Durchzwängen durch die untere Oeffnung des Aborttrichters entstanden sein musste. — In einem anderen Falle wurde ein ausgetragenes Kind in einem Topfe vergraben aufgefunden, und die sofort eruirte Mutter gab an, über diesem Topfe mit auseinandergespreizten Beinen stehend geboren zu haben, wobei das Kind sofort in den Topf fiel und daselbst blieb, worauf sie es als todt vergrub. Dieser Topf hatte aber eine Höhe von 30 Cm. und seine Oeffnung einen Durchmesser von blos 14 Cm., während die Länge des an der Leiche gefundenen abgerissenen Nabelschnurrestes zusammengenommen mit jenem an der, an einem anderen Orte gefundenen Placenta 60 Cm. betrug, und es musste unter diesen Umständen erklärt werden, dass es ein besonders merkwürdiger Zufall oder geradezu ein Kunststück gewesen wäre, bei einer Geburt in der von der Mutter angegebenen, an und für sich unwahrscheinlichen Stellung das Kind gerade in die verhältnissmässig enge Oeffnung des Topfes hineinzugebären,und dass, dies selbst zugegeben, bei der geringen Entfernung der Oeffnung des Topfes von den Genitalien und bei der Länge der Nabelschnur (wozu noch die halbe Länge der Frucht gerechnet werden muss) eine Zerreissung derselben umsoweniger hat erfolgen können, als der fallende Kindskörper jedenfalls beim Passiren der engen Oeffnung des Topfes aufgehalten worden wäre. —In einem dritten Falle sollte die Geburt in sitzender Stellung auf dem Abort erfolgt sein. Aus den Aussagen zweier Zeugen, die gerade vor dem betreffenden Abort standen, ging jedoch hervor, dass, während die Angeklagte sich im Abort befand, plötzlich an der Thüre gerüttelt wurde, wie wenn Jemand an der Klinke sich festhalten würde, und unmittelbar darnach ein Geschrei „wie von jungen Katzen“ zu hören war, das jedoch sofort verstummte, worauf nach einigen Augenblicken die Angeklagte heraustrat, wobei man sah, wie sie ihre blutigen Hände an der Schürze abwischte. Das aus dem Abort gezogene Kind zeigte eine winklige Fissur des rechten Scheitelbeins, vollkommen lufthaltige Lungen, Erstickungserscheinungen, ferner Abortsinhalt in der Luftröhre und eine knapp am Nabel abgerissene Nabelschnur. Im Gutachten wurde erklärt, dass, wenn auch bei einer Sturzgeburt ein Athmen des Kindes während des Falles nicht unmöglich erscheint doch ein Schreien desselben nicht zugegeben werden könne, dass also schon aus diesem Grunde und weil die Lungen vollständig aufgebläht waren, eine Sturzgeburt nicht angenommen werden kann. Noch mehr musste diese Annahme entfallen mit Rücksicht auf das Ergebniss der Localbesichtigung, da sich herausstellte, dass der vordere Rand des Abtrittssitzes von der Thüre 1·47 Meter entfernt war, weshalb die Angeklagte unmöglich zu der Zeit, wo sie auf der Abortsbrille sass, zugleich an der Thür gerüttelt haben konnte, während, wie das gleichzeitig vernommene Schreien des Kindes beweist, die Geburt offenbar in letzterem Momente vor sich gegangen war. — Bei Waterclosets ist auch die treibende Kraft des Wasserstrahles zu berücksichtigen, besonders in Fällen, wo die Angeklagten angeben, dass sie erst, als sie die Klappe öffneten, das Kind bemerkten, welches eben in dem selben Momente verschwand. Dass ein unwillkürliches Entschlüpfen der Frucht unter solchen Umständen möglich ist, lehrte der folgende Fall: Eine hochgradig tuberculöse, verheiratete Patientin eines hiesigen Spitales hatte am Abort unerwartet entbunden. Auf ihr Geschrei kam die barmherzige Schwester aus dem anstossenden Krankenzimmer herbei, hob die Kranke, von der sie meinte, sie sei unwohl geworden, vom Abort und sah in diesem Moment ein sich regendes Kind im Abortstrichter liegen. In ihrer Verwirrung ergriff sie die Handhabe der Klappe, die sich sofort öffnete, worauf im selben Augenblick das Kind hinabgespült wurde und verschwand, bevor die Nonne es erfassen konnte. Das mit der Placenta in Verbindung stehende Kind wurde mit zerschmettertem Kopfe aus dem zwei Stockwerke tiefen Abort hervorgeholt. In einem anderen Falle gab die Angeklagte an, sie hätte die Klappe geöffnet, um das Kind vom Blut zu reinigen, wobei ihr dasselbe entschlüpfte.
Die Verblutung aus der Nabelschnur.
Ueber die Frage, ob eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur überhaupt, oder wenigstens leicht möglich sei, oder nur ausnahmsweise erfolgen könne, ist ungemein viel geschrieben worden. Gegenwärtig sind sowohl die Geburtshelfer, als die Gerichtsärzte darüber einig, dass sie nur sehr selten eintrete. Namentlich sprechen gerichtsärztliche Erfahrungen für diese Thatsache, welche lehren, dass, obgleich bei heimlichen Geburten die Nabelschnur in der Regel sofort durchtrennt und fast niemals unterbunden wird, doch nur ausnahmsweise Kinder vorkommen, bei welchen eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur angenommen werden kann.
DieUrsache, warum eine Verblutung aus der durchtrennten Nabelschnur für gewöhnlich nicht erfolgt, ist in erster Linie in der lebhaften Contraction der Nabelarterien zu suchen, deren mächtige Längs- und Quermuskelschichte bei geringer Entwicklung der elastischen Fasern sie besonders befähigt, sich sowohl zu verengern, als ein centripetales Verkürzungsbestreben zu äussern (Strawinski, „Ueber den Bau der Nabelgefässe und über ihr Verhalten nach der Geburt“. Sitzungsb. d. Akad. d. Wissensch. 1874, LXX, 3. Abth., Juliheft). Ausserdem scheint eine grössere Reizbarkeit dieser Gefässe zu bestehen, welche bewirkt, dass schon der Contact der äusseren Luft, vielleicht auch der mechanische Reiz bei der Trennung der Nabelschnur lebhafte und dauernde Contraction derselben zur Folge hat. Ob die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss ist, ist fraglich, wenigstens sahen wir, wenn neugeborenen oder lebend aus dem Uterus herausgeschnittenen Hunden die Nabelschnur durchtrennt wurde, die Blutung aus dieser in wenigen Augenblicken sistiren, ob nun der Unterleib des Thieres früher in kaltes oder warmes Wasser getaucht worden war. Dagegen verengerten sich die Arterien lebhaft, wenn in dieselben eine Borste eingeführt wurde. Ein wesentlicher Einfluss auf den Stillstand der Blutung aus der durchtrennten Nabelschnur wird dem Beginn des kleinen Kreislaufes zugeschrieben, wodurch der Aorta descendens eine grosse Blutmasse entzogen und deshalb und weil der Druck der rechten Kammer entfällt, der Druck in sämmtlichen Gefässen des Aortensystems vermindert wird, welche Druckverminderung sich vorzugsweise peripher bemerkbar macht. Der Einfluss dieser Verminderung des Blutdruckes ist nicht zu unterschätzen, noch weniger die verhältnissmässige Schwäche des erst nach der Geburt hypertrophirenden linken Ventrikels, die bewirkt, dass auch andere Gefässe und selbst die Carotiden, wenn sie bei neugeborenen Thieren durchschnitten werden, nicht wie später, im starken Strahle spritzen, sondern ihr Blut mehr sprudelnd entleeren, wie wir uns durch directe Beobachtung an neugeborenen Hunden überzeugt haben, wobei wir zugleich fanden, dass die Nabelarterien in der Bauchhöhle noch einige Zeit (in dem einen Falle noch nach einer halben Stunde) fortpulsiren, nachdem Puls und Blutung im Nabelschnurreste bereits aufgehört haben und die Respiration in vollen Gang gekommen ist (Oesterr. Jahrb. f. Pädiatr. 1887, pag. 188).
DieUrsache, warum eine Verblutung aus der durchtrennten Nabelschnur für gewöhnlich nicht erfolgt, ist in erster Linie in der lebhaften Contraction der Nabelarterien zu suchen, deren mächtige Längs- und Quermuskelschichte bei geringer Entwicklung der elastischen Fasern sie besonders befähigt, sich sowohl zu verengern, als ein centripetales Verkürzungsbestreben zu äussern (Strawinski, „Ueber den Bau der Nabelgefässe und über ihr Verhalten nach der Geburt“. Sitzungsb. d. Akad. d. Wissensch. 1874, LXX, 3. Abth., Juliheft). Ausserdem scheint eine grössere Reizbarkeit dieser Gefässe zu bestehen, welche bewirkt, dass schon der Contact der äusseren Luft, vielleicht auch der mechanische Reiz bei der Trennung der Nabelschnur lebhafte und dauernde Contraction derselben zur Folge hat. Ob die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss ist, ist fraglich, wenigstens sahen wir, wenn neugeborenen oder lebend aus dem Uterus herausgeschnittenen Hunden die Nabelschnur durchtrennt wurde, die Blutung aus dieser in wenigen Augenblicken sistiren, ob nun der Unterleib des Thieres früher in kaltes oder warmes Wasser getaucht worden war. Dagegen verengerten sich die Arterien lebhaft, wenn in dieselben eine Borste eingeführt wurde. Ein wesentlicher Einfluss auf den Stillstand der Blutung aus der durchtrennten Nabelschnur wird dem Beginn des kleinen Kreislaufes zugeschrieben, wodurch der Aorta descendens eine grosse Blutmasse entzogen und deshalb und weil der Druck der rechten Kammer entfällt, der Druck in sämmtlichen Gefässen des Aortensystems vermindert wird, welche Druckverminderung sich vorzugsweise peripher bemerkbar macht. Der Einfluss dieser Verminderung des Blutdruckes ist nicht zu unterschätzen, noch weniger die verhältnissmässige Schwäche des erst nach der Geburt hypertrophirenden linken Ventrikels, die bewirkt, dass auch andere Gefässe und selbst die Carotiden, wenn sie bei neugeborenen Thieren durchschnitten werden, nicht wie später, im starken Strahle spritzen, sondern ihr Blut mehr sprudelnd entleeren, wie wir uns durch directe Beobachtung an neugeborenen Hunden überzeugt haben, wobei wir zugleich fanden, dass die Nabelarterien in der Bauchhöhle noch einige Zeit (in dem einen Falle noch nach einer halben Stunde) fortpulsiren, nachdem Puls und Blutung im Nabelschnurreste bereits aufgehört haben und die Respiration in vollen Gang gekommen ist (Oesterr. Jahrb. f. Pädiatr. 1887, pag. 188).
Letztere Beobachtung, sowie die geburtshilfliche Erfahrung, dass die Nabelschnur auch noch nach der Geburt einige Augenblicke, manchmal auch durch längere Zeit, fortpulsirt (Mende, l. c. III, 289;Hohl, l. c. 454), machen es ganz wohl möglich, dass in einzelnen Fällen eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur erfolgen kann, und diese Möglichkeit wird durch wiederholt gemachte Beobachtungen dieser Art bewiesen.[511]Die Ursache, warum die Blutung aus der durchtrennten Nabelschnur nicht wie gewöhnlich still stand oder nachträglich wieder auftrat, lässt sich nicht immer eruiren. Unvollkommene oder behinderte Respiration scheint den Eintritt einer Nabelschnurverblutung zu begünstigen, da der kleine Kreislauf sich nicht vollkommen entfaltet und daher der Blutdruck im Aortensystem nicht blos nicht sinkt, sondern im Gegentheil wie bei jeder Erstickung steigt. Ob ein warmes Medium, in welches die Frucht geräth, die Verblutung aus der Nabelschnur fördere, die Kälte aber diese verzögere, muss obigen Beobachtungen zufolge dahingestellt bleiben. Dass aus einer durchrissenen oder durchquetschten Nabelschnur weniger leicht eine letale Blutung erfolgen kann, als aus einer durchschnittenen, muss aus der Analogie mit anderen Wunden zugegeben werden. Die Stelle, wo der Nabelstrang durchtrennt wurde, ist nicht gleichgiltig, insoferne, als aus einem langen Nabelschnurrest weniger leicht ein starker Blutverlust zu befürchten ist, als aus einem kurzen, obgleich, wie zahlreiche Fälle lehren, selbst wenn die Nabelschnur aus dem Nabel ausgerissen wurde, nicht nothwendig Verblutung erfolgen muss. Ein anormaler Ursprung der Nabelarterien wäre ebenfalls zu beachten.
NachRokitansky(Path. Anat. 3. Aufl., III, 547) ist gar nicht selten nur eine Nabelarterie zugegen als unmittelbare Fortsetzung der Abdominalaorta. Wir selbst haben wiederholt nur eine Nabelarterie gefunden, die aber stets normal aus der Hypogastrica entsprang, jedoch noch einmal so stark war als gewöhnlich.
NachRokitansky(Path. Anat. 3. Aufl., III, 547) ist gar nicht selten nur eine Nabelarterie zugegen als unmittelbare Fortsetzung der Abdominalaorta. Wir selbst haben wiederholt nur eine Nabelarterie gefunden, die aber stets normal aus der Hypogastrica entsprang, jedoch noch einmal so stark war als gewöhnlich.
Die meisten in der Literatur enthaltenen Fälle von Verblutung aus den Nabelgefässen sind solche, in welchen die Verblutung erst nachträglich, und zwar während der Abstossung des mortificirten Nabelstranges oder bald darnach eingetreten war. Einzelnen dieser Fälle liegt ein anormaler Verlauf der Obliteration der Nabelgefässe zu Grunde, meistens aber ist die Blutung durch septische Processe am Nabel oder in den Nabelgefässen bedingt (Klebs,v. Ritter,Eppinger).
An eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur kann bei der Untersuchung einer Kindesleiche selbstverständlich nur dann gedacht werden, wenn letztere ausgesprochene Zeichen der Anämie darbietet. Findet sich aber eine solche, so werden wir sie nur dann auf eine Verblutung aus der Nabelschnur beziehen, wenn andere Ursachen der Anämie, insbesondere Verletzungen grösserer Gefässe oder blutreicher Organe, sich nicht nachweisen lassen. Dabei ist der Umstand, dass der Nabelschnurrest etwa unterbunden gefunden wird, für sich allein nicht genügend, um eine Verblutung aus dieser Quelle auszuschliessen, da die Ligatur auch erst nachträglich angelegt worden sein konnte, und weil einzelne Fälle bekannt sind, in welchen trotz erfolgter Unterbindung, weil die Schlinge von selbst oder wegen Schwund der Sulze sich gelockert hätte, Verblutung eingetreten war.
Absichtliche Tödtung des Neugeborenen.
Der §. 139 des österr. St. P. unterscheidet eine Tödtung des Neugeborenen durch activen Eingriff der Mutter und eine solche durch Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes. Der österr. Entwurf (§. 222) enthält die gleiche Unterscheidung, ohne jedoch auf die Tödtung durch Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes eine geringere Strafe festzusetzen, wie dies merkwürdiger Weise im gegenwärtigen St. G. geschieht. Das deutsche St. G. spricht nur von „Tödtung“ schlechtweg, ohne die Art und Weise näher zu berühren, durch welche dieselbe bewirkt werden kann.
Von denactiven Tödtungsarten, die bei Neugeborenen zur Anwendung kommen, ist die durchVerletzung des Schädelsmit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen eine der häufigeren, wobei die betreffenden Werkzeuge entweder gegen den Kopf des Kindes geführt werden oder dieser gegen harte Körper geschleudert wird. Die Folgen solcher Gewalteinwirkungen sind meist Continuitätstrennungen der Schädelknochen mit Extravasat in die Schädelhöhle. Die Beurtheilung dieser kann im Allgemeinen nach keinen anderen Grundsätzen geschehen, als die jener bei Erwachsenen. Doch bieten die Continuitätstrennungen am Schädel Neugeborener manches Eigenthümliche dar, und zwar, abgesehen davon, dass sie auch schon, wie bereits besprochen wurde, während des Geburtsactes und sogar vor demselben entstehen können, auch insoferne, als eine Verwechslung mit Ossificationslücken denkbar ist, und auch die Möglichkeit, dass die constatirten Läsionen erst nach dem Tode entstanden sein konnten, wegen der grossen Fragilität der Schädelknochen des Neugeborenen ganz besonders in Betracht gezogen werden muss.
Ossificationsspalten am Schädel des Neugeborenen.
DieOssificationslückenzerfallen in spaltförmige oder anderweitig, d. h. rundlich oder unregelmässig geformte.
Erstere kommen mit grosser Constanz an der Hinterhauptsschuppe vor und stehen wahrscheinlich mit der Anordnung der Vasa Santorini in einem ursächlichen Zusammenhang, während sie früher als Rest der ursprünglich paarigen Trennung der Ossificationskerne betrachtet wurden, aus denen sich die Hinterhauptsschuppe angeblich aufbaut. Man unterscheidet hier eine senkrechte und zwei seitliche Spalten (Fig. 124). Die senkrechte zieht von der Spitze der Hinterhauptsschuppe senkrecht herab zum Hinterhauptshöcker und ist selten länger als 1·5 Cm. Die seitlichen Spalten springen symmetrisch von beiden Seitenfontanellen in die Hinterhauptsschuppe ein, schief nach innen und oben in der Weise verlaufend, dass sie meist in der Höhe des Hinterhaupthöckers 1–1·5 Cm. von diesem entfernt enden. Ihre Länge beträgt selten weniger als 2 Cm. und ihr Verlauf ist nicht immer ein geradliniger, sondern häufig ein wellenförmiger. Ausserdem zeigt der untere Rand der Hinterhauptsschuppe fast immer eine Einkerbung gerade in seiner Mitte, welche zuweilen in eine nach aufwärts ziehende Spalte sich verlängert und in sehr seltenen Fällen sogar, mit der von oben kommenden Spalte sich vereinigend, eine Theilung der Schuppe in 2 seitliche Hälften bewirkt. Häufiger vereinigen sich die beiden seitlichen Spalten, wovon wir zwei Beispiele in unserer Sammlung besitzen (Fig. 125).
Erstere kommen mit grosser Constanz an der Hinterhauptsschuppe vor und stehen wahrscheinlich mit der Anordnung der Vasa Santorini in einem ursächlichen Zusammenhang, während sie früher als Rest der ursprünglich paarigen Trennung der Ossificationskerne betrachtet wurden, aus denen sich die Hinterhauptsschuppe angeblich aufbaut. Man unterscheidet hier eine senkrechte und zwei seitliche Spalten (Fig. 124). Die senkrechte zieht von der Spitze der Hinterhauptsschuppe senkrecht herab zum Hinterhauptshöcker und ist selten länger als 1·5 Cm. Die seitlichen Spalten springen symmetrisch von beiden Seitenfontanellen in die Hinterhauptsschuppe ein, schief nach innen und oben in der Weise verlaufend, dass sie meist in der Höhe des Hinterhaupthöckers 1–1·5 Cm. von diesem entfernt enden. Ihre Länge beträgt selten weniger als 2 Cm. und ihr Verlauf ist nicht immer ein geradliniger, sondern häufig ein wellenförmiger. Ausserdem zeigt der untere Rand der Hinterhauptsschuppe fast immer eine Einkerbung gerade in seiner Mitte, welche zuweilen in eine nach aufwärts ziehende Spalte sich verlängert und in sehr seltenen Fällen sogar, mit der von oben kommenden Spalte sich vereinigend, eine Theilung der Schuppe in 2 seitliche Hälften bewirkt. Häufiger vereinigen sich die beiden seitlichen Spalten, wovon wir zwei Beispiele in unserer Sammlung besitzen (Fig. 125).
Fig. 124.Embryonale Spalten an der Hinterhauptsschuppe des Neugeborenen.Fig. 125.Durch Vereinigung der zwei seitlichen embryonalen Spalten quergetheilte Hinterhauptsschuppe eines Neugeborenen.
Fig. 124.Embryonale Spalten an der Hinterhauptsschuppe des Neugeborenen.
Fig. 124.
Embryonale Spalten an der Hinterhauptsschuppe des Neugeborenen.
Fig. 125.Durch Vereinigung der zwei seitlichen embryonalen Spalten quergetheilte Hinterhauptsschuppe eines Neugeborenen.
Fig. 125.
Durch Vereinigung der zwei seitlichen embryonalen Spalten quergetheilte Hinterhauptsschuppe eines Neugeborenen.
Auch die Scheitelbeine zeigen sehr gewöhnlich, wenn auch nicht so constant wie die Hinterhauptsschuppe, derartige „embryonale Spalten“. Am häufigsten sieht man solche im hinteren Drittel des Pfeilnahtrandes, und zwar jederseits ganz symmetrisch je eine, selten mehr als 1·5 Cm. lange, zwischen den Ossificationsstrahlen sich nach aussen ziehende Spalte, welche der Stelle entspricht, wo sich später die Foramina parietalia bilden. Indem die inneren Enden dieser Spalten häufig auseinanderweichen, bilden sie eine rhombische oder ovale Lücke in der Pfeilnaht, die man als „accessorische Fontanelle“bezeichnet (Fig. 126). Ebenfalls häufig sieht man an der Uebergangsstelle des mittleren in das obere Drittel der Lambdanaht symmetrisch gelegene Spalten in die Scheitelbeine einspringen und nach vorn und aussen gegen das Tuber parietale verlaufen. Dieselben sind in der Regel nur kurz, können aber auch, wie wir einen solchen Fall beschrieben haben[512], bis nahe zum Scheitelhöcker verlaufen und dann eine überraschende Aehnlichkeit mit traumatischen Fissuren erhalten (Fig. 127).Die Verwechslung solcher angeborener Spalten mit traumatischen Fissuren ist thatsächlich vorgekommen und wir haben einige solche Fälle in der eben citirten Arbeit zusammengestellt.[513]Die Unterscheidung ergibt sich zunächst aus dem stets constanten Sitze der Spalten und ihrer symmetrischen Anordnung, ferner aus der zugeschärften oder abgerundeten Beschaffenheit der Ränder derselben, die jedoch nicht immer gerade, sondern auch wellen- und selbst zickzackförmig verlaufen können, und bei frischen Schädeln ausserdem dadurch, dass der zwischen den Spalträndern bestehende Raum mit embryonalem Knorpel ausgefüllt ist, mit welchem, wie an den Nähten, einestheils das Pericranium, anderseits die Dura ziemlich fest verwachsen sind.
Auch die Scheitelbeine zeigen sehr gewöhnlich, wenn auch nicht so constant wie die Hinterhauptsschuppe, derartige „embryonale Spalten“. Am häufigsten sieht man solche im hinteren Drittel des Pfeilnahtrandes, und zwar jederseits ganz symmetrisch je eine, selten mehr als 1·5 Cm. lange, zwischen den Ossificationsstrahlen sich nach aussen ziehende Spalte, welche der Stelle entspricht, wo sich später die Foramina parietalia bilden. Indem die inneren Enden dieser Spalten häufig auseinanderweichen, bilden sie eine rhombische oder ovale Lücke in der Pfeilnaht, die man als „accessorische Fontanelle“bezeichnet (Fig. 126). Ebenfalls häufig sieht man an der Uebergangsstelle des mittleren in das obere Drittel der Lambdanaht symmetrisch gelegene Spalten in die Scheitelbeine einspringen und nach vorn und aussen gegen das Tuber parietale verlaufen. Dieselben sind in der Regel nur kurz, können aber auch, wie wir einen solchen Fall beschrieben haben[512], bis nahe zum Scheitelhöcker verlaufen und dann eine überraschende Aehnlichkeit mit traumatischen Fissuren erhalten (Fig. 127).
Die Verwechslung solcher angeborener Spalten mit traumatischen Fissuren ist thatsächlich vorgekommen und wir haben einige solche Fälle in der eben citirten Arbeit zusammengestellt.[513]Die Unterscheidung ergibt sich zunächst aus dem stets constanten Sitze der Spalten und ihrer symmetrischen Anordnung, ferner aus der zugeschärften oder abgerundeten Beschaffenheit der Ränder derselben, die jedoch nicht immer gerade, sondern auch wellen- und selbst zickzackförmig verlaufen können, und bei frischen Schädeln ausserdem dadurch, dass der zwischen den Spalträndern bestehende Raum mit embryonalem Knorpel ausgefüllt ist, mit welchem, wie an den Nähten, einestheils das Pericranium, anderseits die Dura ziemlich fest verwachsen sind.
Fig. 126.Schädeldach eines Neugeborenen mita) accessorischer Fontanelle und Spaltbildungen im hinteren Drittel der Pfeilnaht undb) symmetrischen embryonalen Spalten im Lambdanahtrande beider Scheitelbeine.Fig. 127.Hochgradige symmetrische Spaltbildung im hinteren Theile beider Scheitelbeine bei einem Neugeborenen.
Fig. 126.Schädeldach eines Neugeborenen mita) accessorischer Fontanelle und Spaltbildungen im hinteren Drittel der Pfeilnaht undb) symmetrischen embryonalen Spalten im Lambdanahtrande beider Scheitelbeine.
Fig. 126.
Schädeldach eines Neugeborenen mita) accessorischer Fontanelle und Spaltbildungen im hinteren Drittel der Pfeilnaht undb) symmetrischen embryonalen Spalten im Lambdanahtrande beider Scheitelbeine.
Fig. 127.Hochgradige symmetrische Spaltbildung im hinteren Theile beider Scheitelbeine bei einem Neugeborenen.
Fig. 127.
Hochgradige symmetrische Spaltbildung im hinteren Theile beider Scheitelbeine bei einem Neugeborenen.
Die rundlichen oder unregelmässig geformten Ossificationslücken, welche nicht selten an den Schädelknochen Neugeborener vorkommen, verdanken einer mangelhaften Ossification ihre Entstehung und werden daher alsOssificationsdefecteschlechtweg bezeichnet (Fig. 128). Der häufigste Ort, wo dieselben vorkommen, ist das Scheitelbein, seltener das Stirnbein und nur ganz ausnahmsweise das Hinterhauptsbein. An den Scheitelbeinen sitzen die Defecte fast immer zwischen der Pfeilnaht und dem Tuber, näher der ersteren. Häufig ist dannder Defect beiderseitig, ohne deshalb einen gleichen Grad der Ausbildung zeigen zu müssen. Auch an dem Stirn- und Hinterhauptsbein sitzen die Ossificationsdefecte, wenn sie dort vorkommen, niemals im Tuber, sondern stets in den peripheren Partien des Knochens. Sie präsentiren sich entweder als rundliche oder unregelmässige Lücken im Knochen, gegen welche zu letzterer sich allmälig verdünnt, oder als papierdünne, durchsichtige Stellen, oder noch häufiger als Combinationen beider dieser Erscheinungsformen. Sie sind häufig schon durch die Kopfhaut als eindrückbare, manchmal wie crepitirende Stellen zu fühlen, und lassen sich am blossgelegten Schädelknochen am besten dann deutlich als solche erkennen, wenn man denselben nach Ablösung des Pericranium und der Dura gegen das Licht hält, wo man dann die durchscheinenden Partien des Knochens, sowie die allmälig gegen das Lumen sich verdünnenden Ränder der Lücken sehr gut erkennen kann. Dieses Verhalten, sowie die die Lücke ausfüllende, mit dem Pericranium und der Dura mater verwachsene Primordialmembran unterscheiden solche Oeffnungen von anderweitig (durch Trauma) erzeugten. Trotzdem sind Fälle vorgekommen, in denen eine solche, kaum zu entschuldigende Verwechslung stattgefunden hat. Eine andere forensisch wichtige Bedeutung solcher Ossificationsdefecte liegt in der Leichtigkeit, mit welcher an solchen Partien des Knochens der abnormen Dünne und Brüchigkeit wegen Fracturen und Fissuren entstehen können. Letztere können, wie bereits erwähnt, schon während des Geburtsactes entstehen, aber auch nach der Geburt reichen schon geringfügige Gewalten hin, um an solchen Stellen Continuitätstrennungen zu erzeugen, und es ist klar, dass sich dann die mit solchen Einwirkungen verbundene Erschütterung leichter durch das abnorm verdünnte oder durchbrochene Schädeldach auf das Gehirn fortpflanzen wird, als wenn dieses die normale Dicke und Festigkeit besessen hätte. Es ist dies ein Umstand, der insbesondere bei Beurtheilung des Effectes einer Sturzgeburt in Betracht zu ziehen ist.
Die rundlichen oder unregelmässig geformten Ossificationslücken, welche nicht selten an den Schädelknochen Neugeborener vorkommen, verdanken einer mangelhaften Ossification ihre Entstehung und werden daher alsOssificationsdefecteschlechtweg bezeichnet (Fig. 128). Der häufigste Ort, wo dieselben vorkommen, ist das Scheitelbein, seltener das Stirnbein und nur ganz ausnahmsweise das Hinterhauptsbein. An den Scheitelbeinen sitzen die Defecte fast immer zwischen der Pfeilnaht und dem Tuber, näher der ersteren. Häufig ist dannder Defect beiderseitig, ohne deshalb einen gleichen Grad der Ausbildung zeigen zu müssen. Auch an dem Stirn- und Hinterhauptsbein sitzen die Ossificationsdefecte, wenn sie dort vorkommen, niemals im Tuber, sondern stets in den peripheren Partien des Knochens. Sie präsentiren sich entweder als rundliche oder unregelmässige Lücken im Knochen, gegen welche zu letzterer sich allmälig verdünnt, oder als papierdünne, durchsichtige Stellen, oder noch häufiger als Combinationen beider dieser Erscheinungsformen. Sie sind häufig schon durch die Kopfhaut als eindrückbare, manchmal wie crepitirende Stellen zu fühlen, und lassen sich am blossgelegten Schädelknochen am besten dann deutlich als solche erkennen, wenn man denselben nach Ablösung des Pericranium und der Dura gegen das Licht hält, wo man dann die durchscheinenden Partien des Knochens, sowie die allmälig gegen das Lumen sich verdünnenden Ränder der Lücken sehr gut erkennen kann. Dieses Verhalten, sowie die die Lücke ausfüllende, mit dem Pericranium und der Dura mater verwachsene Primordialmembran unterscheiden solche Oeffnungen von anderweitig (durch Trauma) erzeugten. Trotzdem sind Fälle vorgekommen, in denen eine solche, kaum zu entschuldigende Verwechslung stattgefunden hat. Eine andere forensisch wichtige Bedeutung solcher Ossificationsdefecte liegt in der Leichtigkeit, mit welcher an solchen Partien des Knochens der abnormen Dünne und Brüchigkeit wegen Fracturen und Fissuren entstehen können. Letztere können, wie bereits erwähnt, schon während des Geburtsactes entstehen, aber auch nach der Geburt reichen schon geringfügige Gewalten hin, um an solchen Stellen Continuitätstrennungen zu erzeugen, und es ist klar, dass sich dann die mit solchen Einwirkungen verbundene Erschütterung leichter durch das abnorm verdünnte oder durchbrochene Schädeldach auf das Gehirn fortpflanzen wird, als wenn dieses die normale Dicke und Festigkeit besessen hätte. Es ist dies ein Umstand, der insbesondere bei Beurtheilung des Effectes einer Sturzgeburt in Betracht zu ziehen ist.
Fig. 128.Ossificationsdefecte an den Scheitelbeinen eines Neugeborenen.
Fig. 128.
Ossificationsdefecte an den Scheitelbeinen eines Neugeborenen.
Rachitis foetalis.
Die Ossificationsdefecte können bei sonst ganz gesunden Kindern vorkommen, mitunter aber sind sie eine Theilerscheinung des Hydrocephalus, was ebenfalls Beachtung verdient. Erwähnung verdienen auch die als Rachitis congenita oder Osteogenesis imperfecta (Vrolik) beschriebenen Fälle, in welchen, als Theilerscheinung einer allgemein mangelhaften Ossification, die Schädeldeckknochen aus einer grossen Zahl kleiner und dünner, meist sternförmiger Knochenplatten bestehen,die entweder von einander getrennt sind oder die mannigfachsten Stadien der gegenseitigen Verschmelzung darbieten (Fig. 129). Solche Schädel können sich von aussen anfühlen, wie wenn sie in mehrere Stücke gebrochen wären. In der Regel bestehen auch die übrigen Knochen, insbesondere die Diaphysen der Extremitätenknochen, aus unregelmässig ossificirten Stücken (Fig. 130), welche ebenfalls Fracturen vortäuschen können, wie dies in dem abgebildeten Falle thatsächlich geschehen ist. Dabei ist zu bemerken, dass solche Knochen sehr spröde sind und daher ungemein leicht brechen, wie denn auch an dem abgebildeten Schädel wirkliche Fracturen sind, die wahrscheinlich während des Geburtsactes und durch diesen, vielleicht aber auch nachträglich durch die mit dem Kinde vorgenommenen gewöhnlichen Manipulationen entstanden sind.
Die Ossificationsdefecte können bei sonst ganz gesunden Kindern vorkommen, mitunter aber sind sie eine Theilerscheinung des Hydrocephalus, was ebenfalls Beachtung verdient. Erwähnung verdienen auch die als Rachitis congenita oder Osteogenesis imperfecta (Vrolik) beschriebenen Fälle, in welchen, als Theilerscheinung einer allgemein mangelhaften Ossification, die Schädeldeckknochen aus einer grossen Zahl kleiner und dünner, meist sternförmiger Knochenplatten bestehen,die entweder von einander getrennt sind oder die mannigfachsten Stadien der gegenseitigen Verschmelzung darbieten (Fig. 129). Solche Schädel können sich von aussen anfühlen, wie wenn sie in mehrere Stücke gebrochen wären. In der Regel bestehen auch die übrigen Knochen, insbesondere die Diaphysen der Extremitätenknochen, aus unregelmässig ossificirten Stücken (Fig. 130), welche ebenfalls Fracturen vortäuschen können, wie dies in dem abgebildeten Falle thatsächlich geschehen ist. Dabei ist zu bemerken, dass solche Knochen sehr spröde sind und daher ungemein leicht brechen, wie denn auch an dem abgebildeten Schädel wirkliche Fracturen sind, die wahrscheinlich während des Geburtsactes und durch diesen, vielleicht aber auch nachträglich durch die mit dem Kinde vorgenommenen gewöhnlichen Manipulationen entstanden sind.
Fig. 129.Rachitis foetalis des Schädels für traumatische Zertrümmerung gehalten.
Fig. 129.
Rachitis foetalis des Schädels für traumatische Zertrümmerung gehalten.
Postmortale Schädelverletzungen.
Dass Fissuren oder Fracturen, die sich an einem Kindesschädel finden, möglicherweiseerst nach dem Todeentstanden sein konnten, ist immer im Auge zu behalten, einestheils wegen der bereits erwähnten Leichtigkeit, mit welcher solche Continuitätstrennungen an den kindlichen Schädelknochen entstehen, anderseits deshalb, weil bei der Beseitigung oder Verbergung der Leichen Neugeborener häufig in einer Weise verfahren wird, dass ausgiebige Gelegenheit geboten ist zur Bildung solcher Verletzungen. So z. B. wenn die Leichen in Aborte, Gruben oder über Mauern geworfen, vergraben, mit Steinen beschwert, in enge Versteckeeingezwängt werden u. dergl. Es muss in solchen Fällen zunächst der Ort erwogen werden, wo die Leiche gefunden wurde, und ob das Gelangen dieser an jenen mit einer gewissen Gewalteinwirkung verbunden gewesen sein musste, ebenso eventuelle nachträgliche Gewalten, die namentlich beim Herausbefördern der Leiche eingewirkt haben konnten. So fanden wir an einem offenbar todtgeborenen, aus dem Abort herausgezogenen Kinde zahlreiche Hautaufschürfungen am Körper und mehrfache reactionslose Fissuren und Fracturen der Scheitelbeine, welche umsomehr als postmortal entstandene erklärt werden mussten, als sich herausstellte, dass die Kindesleiche in der Abortsröhre stecken geblieben war und dass man, um die Verstopfung der Röhre, deren Grund man nicht ahnte, zu beseitigen, das Hinderniss mit einer Stange herabgestossen hatte, was erst nach längerer Anstrengung gelang. In einem anderen ähnlichen Falle ergab sich ein schmaler Stichcanal, welcher den ganzen Rumpf schief durchdrang und von einem langen Drahte herrührte, mit welchem die Abortröhre, wo die Kindesleiche stak, sondirt worden war. Ausser solchen Erwägungen können nur der Befund oder das Fehlen vitaler Reactionserscheinungen entscheiden, ob es sich um eine während des Lebens oder erst postmortal entstandene Verletzung handelt.
Fig. 130.Rachitis foetalis. Becken, Ober- und Unterschenkel für fracturirt gehalten.
Fig. 130.
Rachitis foetalis. Becken, Ober- und Unterschenkel für fracturirt gehalten.
Leberrupturen etc.
Tödtungen des Kindes durch gegen andere Körpertheile gerichtete Schläge, Stösse, Tritte u. dergl., kommen nur ausnahmsweise und dann in der Regel combinirt mit Verletzungen des Schädels vor. Fälle von Tödtung Neugeborener durch Erzeugung von Leberrupturen habenPincus,BittnerundKoehler(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875. XXII, pag. 1, XXIII, pag. 33 und 1877, XXVI, pag. 71), sowieMerner(ibid. 1882, XXXVI, 226) und neuestensLindner(ibid. 242) beschrieben. Diese Fälle sind, abgesehen von ihrer Seltenheit, deshalb interessant, weil aus Anlass derselben die Frage angeregt wurde, ob eine Leberruptur auch beim Abreissen der Nabelschnur entstehen könne. Es kann dies wohl nicht leicht vorkommen, denn auch dann, wenn die Mutter, ihre Hand an dem Kinde stützend, die Nabelschnur abreisst, kann eine Ruptur durch den Druck der Hand nicht gut erfolgen, da die Zerreissung der Nabelschnur, wie bereits erwähnt, keine besondere Gewalt erfordert. Doch haben wir bei einemkurz vor Ankunft der zur (unehelichen) Entbindung gerufenen Hebamme geborenen Kinde die Nabelschnur aus dem Nabel und aus der Placenta ausgerissen und an der Convexität des rechten Leberlappens eine seichte Ruptur gefunden und in einem Falle von Sturzgeburt eine Abreissung der Nabelvene innerhalb der Bauchhöhle (pag. 799). Dagegen sind heftige Quetschungen der Lebergegend, wie sie beim Treten des Kindes und bei ähnlichen activen Gewalten stattfinden, ebenso aber auch ein Sturz von beträchtlicher Höhe auf harten Boden geeignet, solche Rupturen zu erzeugen, und es ist bei der unverhältnissmässigen Grösse der kindlichen Leber, dem Blutreichthum und der grösseren Zartheit der Gewebe zu verwundern, dass sie z. B. bei den aus Aborten gezogenen Kindern nicht häufiger beobachtet werden.
Tödtung Neugeborener durch Schnitt, Stich und Erstickung.
Sehr selten sind die Tödtungen Neugeborener durch schneidende oder stechende Werkzeuge. Doch haben wir mehrmals Gelegenheit gehabt, Fälle zu begutachten, in welchen die Mutter ihr neugeborenes Kind durch Halsabschneiden getödtet hatte, und einen, in welchem das Kind durch eine eiserne Schaufel tödtlich verletzt worden war. Erstechen ist uns bisher nicht vorgekommen.
Selbsthilfe.
Erstickung ist häufig. Wurde sie mit einigem Raffinement, z. B. durch Verschluss der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten u. dergl., vorgenommen, dann können äussere Merkmale der Todesart vollkommen fehlen. Die Tödtung durch Zuhalten des Mundes oder der Nase mit den Händen könnten Fingernägeleindrücke und andere Hautaufschürfungen in der Nähe der Respirationsöffnungen verrathen. Doch wäre zu beachten, dass Hautkratzer im Gesichte durch Selbsthilfe entstehen können. Nicht gar selten sind die Tödtungen durch Verstopfung der Mund- und Rachenhöhle mit den Fingern oder anderen fremden Körpern, in welchen Fällen sich entweder letztere noch vorfinden oder mehr weniger ausgebreitete Quetschungen oder Zerreissungen des Rachens oder Gaumens den Vorgang verrathen. Wir haben eine beträchtliche Zahl solcher Fälle untersucht. Da in zweien derjenigen, wo kein fremder Körper vorgefunden wurde, auch am Vorderhalse Druckspuren sich fanden, haben wir auch die Möglichkeit erwogen, ob solche Zerreissungen des Rachens nicht auch durch brutales Würgen entstehen können und in dieser Richtung einige Versuche angestellt, jedoch mit negativem Resultate.Haberda(Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 45–47) hat die in unserem Institute vorgekommenen derartigen Fälle (im Ganzen 17) näher beschrieben und theilweise abgebildet und erörtert ausführlich die Differentialdiagnose solcher von blos zufällig entstandenen Verletzungen. Bezüglich der Spuren, die am Halse des Neugeborenen nach Erwürgen zurückbleiben können, verweisen wir auf die Besprechung dieser Todesart bei Erwachsenen. Jedoch muss bemerkt werden, dass Sugillationen zwischen den Weichtheilen des Halses, insbesondere in der Scheide des Sternocleidomastoideus (Haematoma st. cl. m.), sich auch bei Selbsthilfe inFolge heftiger Zerrung, respective Streckung des Halses, sowohl bei zuerst geborenem, als bei nachfolgendem Kopfe bilden können, wie durch wichtige Beobachtungen vonHirschsprung(Virchow’s Jahresb. 1869, II, 662),Skrzeczka(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1869, X, 129) undFassbender(ibidem, 1874, XXI, 176) sichergestellt worden ist[514], wie denn auch forensisch nicht unbeachtet bleiben kann, dass bei Anwendung des sogenannten Prager Handgriffes zur Extraction des zuletzt kommenden Kopfes, vonSchröderzweimal eine Lossprengung des Partes condyl. von der Hinterhauptsschuppe beobachtet wurde, ebenso einmal vonWinckelbei gewöhnlicher Schädellage (Bergmann, Pitha-Billroth’s Handb. 1873, III, pag. 46). Aehnliche Beobachtungen vonSassenan 33 durch Extraction geborenen Kindern vide Virchow’s Jahresb. 1874, II, 803. Ueber Zerreissungen des Mundes und sogar Fracturen des Unterkiefers bei der Selbsthilfe, insbesondere beim nachfolgenden Kopf, respective durch Einführen der Finger in den Mund und Zug am Unterkiefer habenSkrzeczka(Maschka’s Handb. I, 956),Braxton-Hicks(Virchow’s Jahresb. 1885, I, 498) undKop(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1886, XLV, pag. 87) berichtet. Bei Strangulationen mit einem Würgband können sich Sugillationen im Unterhautgewebe und in den tieferen Weichtheilen bei Neugeborenen, der grösseren Zartheit und Zerreisslichkeit der Gewebe wegen, leichter bilden, als bei Erwachsenen. In einem Falle, in welchem das Kind mit einem Kleiderärmel erdrosselt worden war, haben wir sie sehr deutlich ausgebildet gefunden. Dass eine (weiche) Strangfurche auch durch Umschlingung der Nabelschnur um den Hals entstehen und dass gut genährten Kindern der anämische Grund von Querfalten der Haut am Halse eine Strangfurche vortäuschen könne, wurde bereits erwähnt.
Anderweitige Tödtungsarten, die überdies ausser dem Ertränken nur ganz ausnahmsweise vorkommen, bieten keine specifischen Seiten und sind nach denselben Grundsätzen zu beurtheilen, die bei Besprechung der betreffenden Arten des gewaltsamen Todes bereits an anderer Stelle ihre Auseinandersetzung gefunden haben.
Unterlassung d. Beistandes.
Die Tödtung des Neugeborenen durchUnterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandeskönnte geschehen durch absichtliche Unterlassung der Unterbindung der Nabelschnur, ferner durch absichtliche Unterlassung der Beseitigung von Respirationshindernissen und endlich durch Nichtbeschützen des Kindes gegen äussere schädliche Einflüsse.
Ohnmacht bei der Geburt.
Es ist selbstverständlich, dass, wenn es auch gelang, zu constatiren, dass das betreffende neugeborene Kind an Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur gestorben ist, doch nur in den seltensten Fällen Anhaltspunkte gegeben sein werden, um den Nachweis zu führen, dass die Unterbindungabsichtlichunterlassen wurde, umsoweniger, als man wenigstens bei Erstgebärenden, und um diese handelt es sich meistens, nur selten in der Lage sein wird, zu behaupten, dass die betreffende die Nothwendigkeit einer Unterbindung der Nabelschnur kennen musste, sowie auch, wie dieselbe vorzunehmen sei. Ebenso wird man, falls ein Kind in unverletzten Eihäuten oder mit durch Eihautstücke oder durch Fruchtschleim verlegten Respirationsöffnungen zur Welt kommt, es begreiflich finden, wenn die Mutter die Gefahr, in welcher das Kind schwebt, nicht erkennt und daher die Respirationshindernisse zu entfernen versäumt. Würde es sich um eine Sturzgeburt auf einem Gefässe, oder um eine Entbindung unter Betten u. dgl. handeln, dann muss man allerdings annehmen, dass der natürliche Verstand der Entbundenen sagen musste, dass das Kind aus der betreffenden Lage zu entfernen sei, wenn es am Leben erhalten werden solle. Hier begegnet man aber häufig der Angabe der Angeklagten, dass sie im Momente der Entbindung bewusstlos wurde, oder wegen Erschöpfung nicht im Stande war, dem Kinde Hilfe zu leisten. Die Möglichkeit einer Bewusstlosigkeit, insbesondere einer Ohnmacht während oder unmittelbar nach dem Geburtsacte, kann gegenwärtig nicht mehr bestritten werden.M. Freyer(„Die Ohnmacht bei der Geburt vom gerichtsärztlichen Standpunkt.“ Berlin 1887) gebührt das Verdienst, jeden Zweifel in dieser Richtung beseitigt zu haben, indem es ihm gelang, in der Literatur 3 unantastbare, vonMende,SchmittundWildbergmitgetheilte Beispiele nachzuweisen, ferner bei streng kritischer Durchsicht einer grossen Zahl seit 1879 vorgekommenen, Kindsmord betreffenden Kriminalfällen 5 zu eruiren, in welchen die Angeklagten zur Zeit des Gebäractes von Zeugen im Ohnmachtszustande angetroffen wurden und 10 andere, in welchen die Angeklagten das Vorhandengewesensein einer Ohnmacht aufrecht erhielten, obgleich sie die Mordthat eingestanden. Ein einschlägiger Fall wird auch vonKornfeld(Friedreich’s Bl. 1888, pag. 64) berichtet. Aufrechte Körperstellung, grosser Schmerz, heftige Gemüthsbewegung, plötzliche Entleerung der Frucht und starke Blutung begünstigen das Eintreten einer Ohnmacht und diese Bedingungen können bei einer heimlichen Entbindung leichter in verschiedenen Combinationen vorkommen als bei gewöhnlichen Geburten. Man kann daher Angaben von heimlich Entbundenen, dass sie im Momente der Geburt das Bewusstsein verloren hätten, nicht ohne weiteres als Lüge oder Uebertreibung bezeichnen. Gleiches gilt gegenüber von Angaben, dass die Betreffenden wegen Erschöpfung für einige Zeit unfähig gewesen wären, dem Kinde zu helfen. Trotzdem werden wir in jedem einzelnen Falle nichtblos die allgemeine Möglichkeit der erwähnten Vorgänge im Auge behalten, sondern auch prüfen, ob die übrigen Umstände des Falles sich mit einer solchen Möglichkeit im Einklang befinden.[515]Eine Tödtung des Kindes durch Nichtbeschützung desselben vor äusseren schädlichen Einflüssen könnte vorzugsweise dadurch geschehen, wenn das Kind am Orte der Entbindung liegen gelassen worden und etwa durch die gerade herrschende Kälte umgekommen wäre. Wir haben bereits an einem anderen Orte erwähnt, dass bei Neugeborenen nicht gerade Gefrierkälte nöthig ist, um den Tod herbeizuführen, und zugleich auf die Schwierigkeit hingewiesen, die die Diagnose einer solchen Todesart bietet. Den Nachweis zu führen, dass das Kind absichtlich der Kälte ausgesetzt gelassen wurde, fällt begreiflicher Weise in einem solchen Falle weniger dem Arzte, als dem Untersuchungsrichter zu, da nur die äusseren Verhältnisse des Falles im Stande sind, in dieser Richtung Aufklärung zu geben. Auch verhungern kann ein Kind unter solchen Umständen. Diese Möglichkeit war bei einem von uns obducirten Kinde vorhanden, welches seine Mutter eingestandenermassen, trotzdem es schrie, im Keller liegen gelassen, dort, als sie erst nach 3 Tagen nachsah, todt gefunden und dann vergraben hatte.
Verstümmelte Kindesleichen.
Schliesslich sei noch bemerkt, dass nicht immerganzeKindesleichen zur Obduction gelangen, sondern manchmal nur Theile derselben, während andere, sei es durch absichtliche Zerstücklung („Seltener Fall von grosser Verstümmelung eines neugeborenen Kindes; fehlender Kopf, fehlende Lungen, Schnitte in den Extremitäten.“Meyer, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XII, 87. Ein anderer Fall, wo nur die untere Körperhälfte gefunden wurde, wird vonRaimondmitgetheilt. Virchow’s Jahrb. 1889, 1) oder, was häufiger vorkommt, weil sie von Ratten oder anderen Thieren gefressen wurden, fehlen. In solchen Fällen wird es von der Natur der noch erhaltenen Theile abhängen, welche von den bei der Untersuchung Neugeborener sich ergebenden Fragen noch beantwortet werden können. Am ehesten lässt sich eruiren, ob das betreffende Kind ein neugeborenes war und ob es bereits die vollständige Reife besass oder nicht. Die Frage, ob dasselbe lebend geboren wurde, wird nur dann mit mehr weniger Sicherheit beantwortet werden können, wenn sich noch die Lungen oder der Verdauungstractus finden. Würde blos der Kopf vorliegen, so wären auch die Paukenhöhlen in der oben angegebenen Richtung zu untersuchen. Diese könnten, wenn sie fremde Substanzen enthielten, auch über die Todesart des Kindes Aufschluss geben, ebenso andere Körpertheile,wenn an ihnen Verletzungen sich fänden, die als während des Lebens entstandene sich erkennen lassen.
Schliesslich sei noch bemerkt, dass nicht immerganzeKindesleichen zur Obduction gelangen, sondern manchmal nur Theile derselben, während andere, sei es durch absichtliche Zerstücklung („Seltener Fall von grosser Verstümmelung eines neugeborenen Kindes; fehlender Kopf, fehlende Lungen, Schnitte in den Extremitäten.“Meyer, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XII, 87. Ein anderer Fall, wo nur die untere Körperhälfte gefunden wurde, wird vonRaimondmitgetheilt. Virchow’s Jahrb. 1889, 1) oder, was häufiger vorkommt, weil sie von Ratten oder anderen Thieren gefressen wurden, fehlen. In solchen Fällen wird es von der Natur der noch erhaltenen Theile abhängen, welche von den bei der Untersuchung Neugeborener sich ergebenden Fragen noch beantwortet werden können. Am ehesten lässt sich eruiren, ob das betreffende Kind ein neugeborenes war und ob es bereits die vollständige Reife besass oder nicht. Die Frage, ob dasselbe lebend geboren wurde, wird nur dann mit mehr weniger Sicherheit beantwortet werden können, wenn sich noch die Lungen oder der Verdauungstractus finden. Würde blos der Kopf vorliegen, so wären auch die Paukenhöhlen in der oben angegebenen Richtung zu untersuchen. Diese könnten, wenn sie fremde Substanzen enthielten, auch über die Todesart des Kindes Aufschluss geben, ebenso andere Körpertheile,wenn an ihnen Verletzungen sich fänden, die als während des Lebens entstandene sich erkennen lassen.
Gefundene Nachgeburt.
Es kann ferner vorkommen, dass sich gar kein Kind, sondern nur die Nachgeburt findet. In diesem Falle würde ausser der Untersuchung, der Mutter, die auch in den eben erwähnten Fällen nicht versäumt werden dürfte, die Grösse und das Gewicht der Placenta in Betracht zu ziehen sein, um darausannäherungsweisedas Fruchtalter zu bestimmen. Deshalb haben wir bei Beschreibung der Früchte aus den einzelnen Schwangerschaftsmonaten auch jedesmal das durchschnittliche Gewicht und den Durchmesser des Mutterkuchens angegeben. Würde sich eine doppelte Placenta finden, so wäre daraus nicht sofort auf eine Zwillingsgeburt zu schliessen, da bereits wiederholt auch bei einfacher Frucht ein doppelter Mutterkuchen beobachtet wurde, wobei allerdings jeder in der Regel nur halb so gross war, als der normale (Fälle vide Schmidt’s Jahrb., 1844, XLIII, pag. 44. 1851, II, 209 und 1854, LXXXIII, pag. 323). Der Nabelstrang theilt sich in solchen Fällen entweder unmittelbar vor der Placenta in zwei Hauptstämme, oder er bildet eine sogenannte Insertio velamentosa.Fälle, in denen die Früchte von Schweinen vollkommen aufgefressen wurden und nur die Nachgeburt und die Mutter Gegenstand der Untersuchung war, finden sich u. A. in Autenrieth’s Aufsätzen, pag. 341 und in Friedreich’s Bl. 1871, pag. 436.
Es kann ferner vorkommen, dass sich gar kein Kind, sondern nur die Nachgeburt findet. In diesem Falle würde ausser der Untersuchung, der Mutter, die auch in den eben erwähnten Fällen nicht versäumt werden dürfte, die Grösse und das Gewicht der Placenta in Betracht zu ziehen sein, um darausannäherungsweisedas Fruchtalter zu bestimmen. Deshalb haben wir bei Beschreibung der Früchte aus den einzelnen Schwangerschaftsmonaten auch jedesmal das durchschnittliche Gewicht und den Durchmesser des Mutterkuchens angegeben. Würde sich eine doppelte Placenta finden, so wäre daraus nicht sofort auf eine Zwillingsgeburt zu schliessen, da bereits wiederholt auch bei einfacher Frucht ein doppelter Mutterkuchen beobachtet wurde, wobei allerdings jeder in der Regel nur halb so gross war, als der normale (Fälle vide Schmidt’s Jahrb., 1844, XLIII, pag. 44. 1851, II, 209 und 1854, LXXXIII, pag. 323). Der Nabelstrang theilt sich in solchen Fällen entweder unmittelbar vor der Placenta in zwei Hauptstämme, oder er bildet eine sogenannte Insertio velamentosa.
Fälle, in denen die Früchte von Schweinen vollkommen aufgefressen wurden und nur die Nachgeburt und die Mutter Gegenstand der Untersuchung war, finden sich u. A. in Autenrieth’s Aufsätzen, pag. 341 und in Friedreich’s Bl. 1871, pag. 436.
Es ist für den Gerichtsarzt unumgänglich nothwendig, jene Veränderungen zu kennen, welche nach dem Tode und in Folge desselben an der Leiche geschehen, einestheils, weil der Grad, in welchem sich diese Veränderungen ergeben, für die Bestimmung der Zeit, welche seit dem Tode verflossen ist, verwerthet werden kann, andererseits, weil die Kenntniss dieser Veränderungen der in forensen Fällen nicht genug zu vermeidenden Möglichkeit vorbeugt, dass einfache Leichenerscheinungen für pathologische Befunde genommen werden.
Es ist für den Gerichtsarzt unumgänglich nothwendig, jene Veränderungen zu kennen, welche nach dem Tode und in Folge desselben an der Leiche geschehen, einestheils, weil der Grad, in welchem sich diese Veränderungen ergeben, für die Bestimmung der Zeit, welche seit dem Tode verflossen ist, verwerthet werden kann, andererseits, weil die Kenntniss dieser Veränderungen der in forensen Fällen nicht genug zu vermeidenden Möglichkeit vorbeugt, dass einfache Leichenerscheinungen für pathologische Befunde genommen werden.
Locale Lebenssymptome.
Ein Individuum ist todt von dem Momente, in welchem Respiration und Herzthätigkeit dauernd sistiren. Die dauernde Sistirung dieser beiden wichtigsten Lebenserscheinungen erfolgt keineswegs immer gleichzeitig. In der Regel überdauert der Herzschlag den Stillstand der Respiration um einige Augenblicke, manchmal, besonders bei Neugeborenen, selbst um längere Zeit (videpag. 757). Seltener überdauern die Athembewegungen, so nach grösseren Herzverletzungen, oder nach dem Tode durch Herzlähmung. Bei decapitirten Thieren kann man ein schnappendes, in Pausen erfolgendes Oeffnen des Mundes durch längere Zeit beobachten, undVezinhat solche Bewegungen an zwei abgeschlagenen Köpfen Hingerichteter 10 Minuten lang verfolgt;Gad(Med. Centralbl. 1885, 724) an einem anderen durch 1½ Minuten. Nach erfolgtem Stillstand des Herzens und der Respiration erhalten sich noch gewisse Lebensäusserungen in den Geweben durch einige Zeit. Hierher gehört die elektro-musculäre Reizbarkeit,die vonEppingeran Spitalsleichen noch 2–6 Stunden p. m., vonJeanselmeundDraschean Choleraleichen noch ½-2 Stunden und von älteren Beobachtern bei Hingerichteten noch nach längerer Zeit constatirt werden konnte; die Reizbarkeit der glatten Hautmuskeln, welche die postmortale Erzeugung einer Gänsehaut gestattet, die Reactionsfähigkeit der Pupille, welche nachMarschall(The Lancet, 1885, pag. 286) auf Atropin in den ersten 4, auf Eserin in den ersten 2 Stunden nach dem Tode noch reagirt, und nachRegnardundLoye(Progrès méd. 1885, pag. 33) bei Guillotinirten, bei Lichteinfall sich noch durch einige Zeit contrahirt[516], ferner die Fortdauer der Flimmerbewegung und die der Spermatozoen, die bei plötzlich Verstorbenen nicht selten noch 24–28 Stunden nach dem Tod und manchmal noch später beobachtet werden kann, endlich die bereits a. a. O. (pag. 506) erwähnte reducirende Kraft der Gewebe.Von den Veränderungen, die unmittelbar oder schon in den ersten Stunden nach dem Tode an der Leiche vor sich gehen, sind als in forensischer Beziehung wichtig zu erwähnen: dasErkalten der Leiche, die Bildung vonHypostasenund dieTodtenstarre.
Ein Individuum ist todt von dem Momente, in welchem Respiration und Herzthätigkeit dauernd sistiren. Die dauernde Sistirung dieser beiden wichtigsten Lebenserscheinungen erfolgt keineswegs immer gleichzeitig. In der Regel überdauert der Herzschlag den Stillstand der Respiration um einige Augenblicke, manchmal, besonders bei Neugeborenen, selbst um längere Zeit (videpag. 757). Seltener überdauern die Athembewegungen, so nach grösseren Herzverletzungen, oder nach dem Tode durch Herzlähmung. Bei decapitirten Thieren kann man ein schnappendes, in Pausen erfolgendes Oeffnen des Mundes durch längere Zeit beobachten, undVezinhat solche Bewegungen an zwei abgeschlagenen Köpfen Hingerichteter 10 Minuten lang verfolgt;Gad(Med. Centralbl. 1885, 724) an einem anderen durch 1½ Minuten. Nach erfolgtem Stillstand des Herzens und der Respiration erhalten sich noch gewisse Lebensäusserungen in den Geweben durch einige Zeit. Hierher gehört die elektro-musculäre Reizbarkeit,die vonEppingeran Spitalsleichen noch 2–6 Stunden p. m., vonJeanselmeundDraschean Choleraleichen noch ½-2 Stunden und von älteren Beobachtern bei Hingerichteten noch nach längerer Zeit constatirt werden konnte; die Reizbarkeit der glatten Hautmuskeln, welche die postmortale Erzeugung einer Gänsehaut gestattet, die Reactionsfähigkeit der Pupille, welche nachMarschall(The Lancet, 1885, pag. 286) auf Atropin in den ersten 4, auf Eserin in den ersten 2 Stunden nach dem Tode noch reagirt, und nachRegnardundLoye(Progrès méd. 1885, pag. 33) bei Guillotinirten, bei Lichteinfall sich noch durch einige Zeit contrahirt[516], ferner die Fortdauer der Flimmerbewegung und die der Spermatozoen, die bei plötzlich Verstorbenen nicht selten noch 24–28 Stunden nach dem Tod und manchmal noch später beobachtet werden kann, endlich die bereits a. a. O. (pag. 506) erwähnte reducirende Kraft der Gewebe.
Von den Veränderungen, die unmittelbar oder schon in den ersten Stunden nach dem Tode an der Leiche vor sich gehen, sind als in forensischer Beziehung wichtig zu erwähnen: dasErkalten der Leiche, die Bildung vonHypostasenund dieTodtenstarre.
Erkalten der Leiche.
DasErkaltender Leichen erfolgt an der Oberfläche und blos für das Gefühl durchschnittlich in 8–17 Stunden (Casper); mit dem Thermometer gemessen erfordert die vollständige Abkühlung nachSeydelerdurchschnittlich 23 Stunden. Ob das Erkalten der Leiche früher oder später erfolgt, hängt theils von individuellen, theils von anderen Verhältnissen ab. Leichen kleiner Kinder erkalten rascher als die von Erwachsenen und magere früher als fette. Von äusseren Momenten ist insbesondere die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss, so die durch die Jahreszeit modificirte Temperatur der Luft im Freien sowohl, als in geschlossenen Localen. Im kühlen Wasser erfolgt das Erkalten sehr rasch, langsam dagegen in Abtrittsgruben u. dergl. Ausserdem wird zu berücksichtigen sein, ob die Leiche nackt oder bekleidet war, oder ob durch Betten, Heu, Stroh u. dergl., mit welchen die Leiche bedeckt war, der Wärmeverlust verzögert wurde. Die Temperatur einer Leiche gleicht sich nicht einfach mit jener der umgebenden Luft aus, sondern sinkt unter letztere in Folge der an der Oberfläche stattfindenden Verdunstung und der dadurchbewirkten Wärmebindung, weshalb sich die Leichen in der Regel mehr weniger kalt anfühlen.
DasErkaltender Leichen erfolgt an der Oberfläche und blos für das Gefühl durchschnittlich in 8–17 Stunden (Casper); mit dem Thermometer gemessen erfordert die vollständige Abkühlung nachSeydelerdurchschnittlich 23 Stunden. Ob das Erkalten der Leiche früher oder später erfolgt, hängt theils von individuellen, theils von anderen Verhältnissen ab. Leichen kleiner Kinder erkalten rascher als die von Erwachsenen und magere früher als fette. Von äusseren Momenten ist insbesondere die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss, so die durch die Jahreszeit modificirte Temperatur der Luft im Freien sowohl, als in geschlossenen Localen. Im kühlen Wasser erfolgt das Erkalten sehr rasch, langsam dagegen in Abtrittsgruben u. dergl. Ausserdem wird zu berücksichtigen sein, ob die Leiche nackt oder bekleidet war, oder ob durch Betten, Heu, Stroh u. dergl., mit welchen die Leiche bedeckt war, der Wärmeverlust verzögert wurde. Die Temperatur einer Leiche gleicht sich nicht einfach mit jener der umgebenden Luft aus, sondern sinkt unter letztere in Folge der an der Oberfläche stattfindenden Verdunstung und der dadurchbewirkten Wärmebindung, weshalb sich die Leichen in der Regel mehr weniger kalt anfühlen.