Beschaffenheit der Hände.
Beachtenswerth ist bei Leichen Unbekannter dieBeschaffenheit der Hände, da diese gewisse Folgerungen auf den Stand und die Beschäftigung des betreffenden Individuums gestattet. An der frischen Leiche ist der schwere Handarbeiter sofort als solcher aus der Beschaffenheit seiner Hände zu erkennen und selbst an stark faulen, insbesondere an faulen Wasserleichen ist diese Diagnose noch möglich, so lange die Epidermis der Hände und die Nägel sich noch finden, wobei zu erwähnen ist, dass an den schwieligen Händen des Arbeiters die bekannten Quellungsveränderungen, welche an der Oberhaut der Innenfläche der Finger und der Hohlhände durch das Liegen im Wasser eintreten, früher und intensiver sich entwickeln, als an Händen mit dünner Epidermis. Ferner ist es bekannt, dass bei gewissen Professionen ganz bestimmte Veränderungen an den Händen sich ausbilden, aus deren Bestehen man daher mit grösserer oder geringerer Sicherheit auf den Beruf des Betreffenden schliessen kann. Studien über diese Veränderungen und ihre Beziehungen zur Identitätsfrage liegen vor vonTardieu[546]und insbesondere vonM. Vernois[547],letztere mit hübschen colorirten Abbildungen. Es kommen in dieser Beziehung zunächst die verschiedenen theils abwaschbaren, theils durch längere Zeit persistirenden Verfärbungen der Hände in Betracht, wie sie bei Gerbern, Färbern, Ultramarinarbeitern u. dergl. vorkommen, ebenso auch die durch „Abbrennen“ der frei der Sonne ausgesetzt gewesenen Hände und Arme an diesen entstehende Farbenveränderung, weiter aber auch gewisse locale pathologische Veränderungen, die durch ganz bestimmte Werkzeuge oder Hantirungen erzeugt werden, wobei insbesondere die eigenthümlich localisirten Druckschwielen der verschiedenen Arbeiter und die bei Schlossern, Schmieden u. dergl. an den Händen und Vorderarmen zu findenden, von zurücksprühenden glühenden Eisentheilchen herrührenden, zahlreichen Narben gehören, ebenso der zerstochene linke Zeigefinger der Schneider etc.Limangeht zu weit, wenn er bei Erwähnung der MittheilungenTardieu’s undVernois’(l. c. II, 124) erklärt, die Verwerthung dieser Angaben zur Feststellung der Identität unbekannter Verstorbener deutschen Gerichtsärzten nicht empfehlen zu können, und wir glauben, dass er blos vor allzu gewagten Schlüssen warnen wollte. Haben ja auch deutsche Autoren die professionellen Veränderungen an der Haut, insbesondere der Hände, eingehender Beachtung gewürdigt und das Charakteristische mancher derselben für gewisse Berufsarten hervorgehoben, soHebrag-Kaposi(„Lehrb. d. Hautkrankheiten.“ Erlangen 1872),Kaposi(„Pathologie und Therapie der Hautkrankheiten.“ Wien 1880, pag. 508),I. Neumann(„Lehrb. d. Hautkrankheiten.“ Wien 1880, pag. 349) und insbesondereL. Hirt(„Die Krankheiten der Arbeiter.“ 2. Abth., pag. 10 u. ff.), welcher namentlich die verschiedenen Formen und die Localisationen der Schwielen bei den einzelnen Handwerkern ausführlich aufzählt und in Gruppen zusammenstellt.[548]Es wäre ganz ungerechtfertigt, diese Thatsachen in forensischen Fällen nicht zu verwerthen, und wir selbst waren wiederholt in der Lage, aus der Beschaffenheit der Hände einer unbekannten Leiche mit ziemlicher Sicherheit die Beschäftigung zu erkennen, welcher das Individuum ergeben war.
Verhalten der Fingernägel.
Nicht unwichtige Anhaltspunkte für die Agnoscirung eines unbekannten Individuums kann das Verhalten der Fingernägel ergeben und dieses ist jedesmal protokollarisch zu verzeichnen. Grobe und abgestossene Nägel charakterisiren die Hand des schweren Handarbeiters, während wohlgepflegte Nägel einen solchen Stand ausschliessen, wenn sie auch für sich allein keineswegszum Schlusse berechtigen, dass das Individuum einer höheren gesellschaftlichen Stellung angehört haben müsse. Bei weiblichen Leichen wäre ein solcher Schluss noch voreiliger als beim Manne.
Bekanntlich variirt die Form der Nägel vielfach, so dass diese desto mehr zur Erkennung des Individuums beitragen kann, je mehr sie etwa von der gewöhnlichen abweicht. Hierher gehört insbesondere die eigenthümliche Veränderung, welche die Nägel durch die üble Gewohnheit des „Nägelbeissens“ erleiden. Die Nägel werden dadurch auffallend verkürzt, so dass mitunter nur Reste von der Grösse der „Lunula“ des normalen Nagels zurückbleiben und treten gleichzeitig immer weiter von der Kuppe der Finger zurück.
Zu bemerken ist noch, dass es Professionen gibt, durch welche nur die Nägel, nicht aber auch die Haut eigenthümliche Färbungen erhalten, welche eventuell verwerthet werden könnten. So findet man bei Gerbern braunrothe, bei den Kunsttischlern schwarzbraune, bei den Tabakarbeitern braune, bei den Indigoarbeitern blaue und bei den Arbeitern mit Pikrinsäure gelbe Nägel (Hirt, l. c. 11).
Auch können wir im Anschlusse an das Gesagte nicht unerwähnt lassen, dass in einem vonCasper-Liman(l. c. II, 123) berichteten Falle die eigenthümliche Frage sich ergab, ob ein Trauring im Leben getragen oder erst der Leiche aufgesteckt worden war, ein Zweifel, der durch den Befund einer tiefen Rinne am Finger leicht gelöst wurde.
Knochenanomalien.
Zu den „besonderen Kennzeichen“, welche noch bei hochgradig veränderten Leichen, insbesondere aber noch nach Monaten und Jahren die Constatirung der Identität ermöglichen oder wenigstens wesentlich erleichtern können, gehören begreiflicher Weise Abnormitäten an den Knochen, denen daher, namentlich bei aufgefundenen Skeletten, eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. In der That haben solche Abnormitäten schon wiederholt eine Rolle bei der Agnoscirung von Skeletten und hochgradig faulen Leichen gespielt. Interessant in dieser Beziehung ist der inOrfilaundLesueur’s gerichtlichen Ausgrabungen, II, pag. 431, mitgetheilte Fall, wo die Identität des aufgefundenen Skelettes mit dem eines vor einigen Jahren verschwundenen Italieners, der rechts 6 Finger und 6 Zehen gehabt hatte, dadurch zweifellos sichergestellt wurde, dass am fünften Mittelbandknochen des betreffenden Gerippes in der That eine Theilung in zwei Aeste constatirt wurde, von denen jeder eine Gelenksfläche besass. In einem anderen, von diesen Autoren angeführten Falle zeigte das in einem Keller vergraben gefundene Skelet auffallende rhachitische Verkrümmung beider Unterschenkel. — Ebenso beschreibtMaschkaim 4. Bande seiner Gutachten einen Fall, bei welchem als individuelle Eigenthümlichkeit des untersuchten Gerippes eine hochgradige Scoliose des Schädels gefunden wurde. Lehrreich ist auch ein vonCasper-Liman(l. c. II, 781) mitgetheilter Fall, wo aneinem nach 2 Jahren aufgefundenen Skelette eines Ertrunkenen die Recognition ausser durch einige Effecten insbesondere dadurch noch gelang, dass der Bruder des Betreffenden angab, Denatus habe eine Knochenauftreibung auf der linken Kopfseite gehabt, die sich denn auch am linken Scheitelbeine in der Form einer halb durchgeschnittenen kleinen Nuss wirklich vorfand. Auch die Leiche des in Paris ermordeten und bei Lyon gefundenenGouffewurde an einer Anomalie der Fusswurzelknochen, in Folge welcherGouffegehinkt hatte, erkannt (Virchow’s Jahrb. 1890, I, pag. 497). Uns selbst kamen 2 Fälle vor, bei denen Knochenanomalien bei der Agnoscirung der betreffenden Individuen eine wichtige Rolle spielten.
Im ersten, auch in anderer Beziehung instructiven Falle handelte es sich um die Leiche eines etwa 18jährigen Knaben, welche im Sommer 1878 in hochgradig faulem Zustande aus dem Donaucanale gezogen worden war. Die Leiche wurde von einem Ehepaare als die ihres vermissten Sohnes agnoscirt und feierlich bestattet. Als aber die Eltern von der Beerdigung nach Hause zurückgekehrt waren, stellte sich zu ihrer nicht geringen Ueberraschung auch der verloren geglaubte Sohn ein, und es unterlag sohin keinem Zweifel, dass sie eine fremde Leiche agnoscirt und bestattet hatten. Mittlerweile wurde ein anderer Junge gleichen Alters in einer anderen Familie vermisst und die Eltern, vermuthend, dass jene irrthümlich agnoscirte Leiche die ihres Sohnes sein dürfte, verlangten die Exhumirung, indem sie erklärten, ihren Sohn an einer Verkürzung des rechten Armes erkennen zu können. In der That ergab die unter Intervention unseres verehrten Collegen, Ober-SanitätsrathesNusser, vorgenommene Exhumation sofort eine offenbar in der Kindheit acquirirte Ankylose des rechten Ellenbogengelenkes, die der Verkürzung zu Grunde lag.Der zweite Fall betraf das Skelet eines Mannes, welcher vor 2 Jahren durch Zertrümmerung des Schädels ermordet und dann in einem Garten verscharrt worden war. Die Untersuchung des Skelettes ergab eine ziemlich starke Scoliose der Wirbelsäule und Arthritis deformans der Lendenwirbel, sowie einzelner der Extremitätengelenke und durch die nachträglichen Erhebungen wurde in der That sichergestellt, dass der seit 2 Jahren vermisste 46jährige Mann eine etwas verschobene Haltung gehabt und an „Gicht“ gelitten habe.
Im ersten, auch in anderer Beziehung instructiven Falle handelte es sich um die Leiche eines etwa 18jährigen Knaben, welche im Sommer 1878 in hochgradig faulem Zustande aus dem Donaucanale gezogen worden war. Die Leiche wurde von einem Ehepaare als die ihres vermissten Sohnes agnoscirt und feierlich bestattet. Als aber die Eltern von der Beerdigung nach Hause zurückgekehrt waren, stellte sich zu ihrer nicht geringen Ueberraschung auch der verloren geglaubte Sohn ein, und es unterlag sohin keinem Zweifel, dass sie eine fremde Leiche agnoscirt und bestattet hatten. Mittlerweile wurde ein anderer Junge gleichen Alters in einer anderen Familie vermisst und die Eltern, vermuthend, dass jene irrthümlich agnoscirte Leiche die ihres Sohnes sein dürfte, verlangten die Exhumirung, indem sie erklärten, ihren Sohn an einer Verkürzung des rechten Armes erkennen zu können. In der That ergab die unter Intervention unseres verehrten Collegen, Ober-SanitätsrathesNusser, vorgenommene Exhumation sofort eine offenbar in der Kindheit acquirirte Ankylose des rechten Ellenbogengelenkes, die der Verkürzung zu Grunde lag.
Der zweite Fall betraf das Skelet eines Mannes, welcher vor 2 Jahren durch Zertrümmerung des Schädels ermordet und dann in einem Garten verscharrt worden war. Die Untersuchung des Skelettes ergab eine ziemlich starke Scoliose der Wirbelsäule und Arthritis deformans der Lendenwirbel, sowie einzelner der Extremitätengelenke und durch die nachträglichen Erhebungen wurde in der That sichergestellt, dass der seit 2 Jahren vermisste 46jährige Mann eine etwas verschobene Haltung gehabt und an „Gicht“ gelitten habe.