[540]„Ueber die Pariser Morgue mit vergleichenden Hinblicken auf das Berliner Institut gleichen Namens“, videLiman, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1868, VIII, pag. 308. Ueber neuere Einrichtungen daselbst (Appareils frigorifiques nach dem SystemeGiffardundBerger) siehe den Commissionsbericht vonBrouardel(Annal. d’hygiène publ. 1880, pag. 69).[541]Bemerkenswerth ist, dass in einem seinerzeit von uns begutachteten Falle die durch Fäulniss und Liegen im Wasser bewirkte Undurchsichtigkeit der Corneen eines von der Mutter ertränkten Säuglings die Gerichtsärzte veranlasst hatte, das Kind für ein — blindgeborenes zu erklären.Die milchige Trübung der Cornea faulender Leichen wird durch Bacteriencolonien erzeugt, indem zuerst weissliche punktförmige Trübungen, besonders im Pupillarbereich, auftreten, die peripher sich vergrössern, schliesslich miteinander verschmelzen. Von dieser Trübung ist diejenige zu unterscheiden, welche durch Verlust der Spannung der Cornea und epitheliale Desquamation zu Stande kommt. Vielleicht gehören auch die vonSeydel(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, LII, pag. 262) bei Wasserleichen beobachteten Trübungen und Abhebungen des Corneaepithels hierher. Wird der intraoculäre Druck nicht vermindert und sind die Bedingungen für Bacterienvegetation ungünstig, so kann die Cornea mitunter lange durchsichtig bleiben, respective das Auge ein frisches Aussehen bewahren. So fanden wir bei einem Manne, der sich im Winter in einem offenen Keller erhängt hatte und erst nach 20 Tagen gefunden wurde, das eine offene Auge collabirt und unkenntlich, das andere geschlossen gewesene noch vollkommen frisch. — Bei faulen, respective blutig imbibirten Bulbis ergibt auch die innere Untersuchung der letzteren keine positiven Aufschlüsse über die ursprüngliche Farbe der Iris, da, wie unsere Versuche gezeigt haben, unter solchen Umständen auch die pigmentlos gewesene, daher blau oder graublau erschienene Regenbogenhaut durch verschwemmtes Chorioidealpigment und Imbibition mehr weniger braun erscheint.[542]Die durch Calcination bewirkten Veränderungen der Zähne sind bisher unseres Wissens noch wenig gewürdigt worden. Nur beiDégranges(„Ueber das Verhalten verschiedener Körpertheile bei der Verbrennung.“ Schmidt’s Jahrbuch 1856, XC, pag. 97) finden wir die Angabe, dass bei einer seiner verkohlten Leichen „die wohlerhaltenen Zähne in hohem Grade brüchig waren, besonders die Schneidezähne“, ebenso die Bemerkung, dass „die Knochensubstanz der Zähne frühzeitiger zerstört wird als der Schmelz“. Dagegen treffen wir einschlägige Angaben in einem Aufsatze von FriedrichKüchenmeisterin Dresden über die Feuerbestattung (Allg. Zeitschrift für Epidemiologie, 1875, II, pag. 129), die sich auf Beobachtungen beziehen, welche beim Verbrennen von Leichen imSiemens’schen Ofen gemacht wurden. „Die Zähne,“ heisst es in diesem Berichte, „halten in ihren Alveolen stets sehr lange aus; man erkennt sogar ihren Schmelz. Aber sobald der Schädel zerbröckelt — was schon beim Durchfallen durch den Rost in den Aschenraum erfolgt — fallen sie aus und zerbrechen selbst, so dass es selten gelingt, dergleichen in der Asche aufzufinden.“ Und in einer Anmerkung zu diesem Passus heisst es: „Dieses Umstandes wegen machte HerrSiemenseinmal den Versuch, Zähne von Pferden allein und in grösserer Menge zu verbrennen. Auch hier fand sich kein einziger erhaltener Zahn in der Asche. Zähne von jungen Thieren erhalten sich viel besser.“[543]Ausführliches über Tätowirungen in forensisch-medicinischer und anthropologischer Beziehung bringtLacassagnein „Ricerche sur 1333 tatuaggi di delinquenti.“ Archivio de Psychiatra, anthropologia criminale e scienze penali. 1880, pag. 438 und „Les Tatouages, étude anthropologique et médico-légale.“ Paris 1881 und 1886, sowie inLombroso’s „L’homme criminelle“, 1887 und dem dazu gehörigen Atlas.Lacassagnefand die betreffenden 1333 Tätowirungen an 360 Soldaten eines algierischen Strafbataillons und 18 Gefangenen der Militärstrafhäuser. Diese Tätowirungen befanden sich 1mal auf beiden Armen und am Bauche, 4mal auf beiden Armen und am Gesässe, 8mal auf der Brust, 4mal am Bauche, 11mal am Penis, 29mal am ganzen Körper, 45mal auf beiden Armen und auf der Brust, 88mal am rechten Arme allein, 59mal an linken Arme allein und 127mal auf beiden Armen allein. In letzter Zeit hatLeppmann: „Die criminal-psychologische und criminal-praktische Bedeutung des Tätowirens der Verbrecher.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 193, diesen Gegenstand behandelt.[544]VideH. Auspitz, „Ueber Resorption ungelöster Stoffe bei Säugethieren“. Wiener med. Jahrb. 1871.[545]Ueber die Persistenz von Blutegelbissnarben hatDe Castro(Annal. d’hygiène publ. 1887, XVIII, pag. 48) Untersuchungen angestellt.[546]„Mémoire sur les modifications, que déterminé dans certaines parties du corps l’exercice des diverses professions.“ Annal. d’hygiène publ. 1849, XLII, 388.[547]„De la main des ouvriers et des artisans au point de vue de l’hygiène et de la médecine légale.“ Paris 1862.[548]Derartige Schwielen finden sich bei einzelnen Berufsclassen auch an anderen Stellen. Hierher gehören die Schwielen an den Oberschenkeln der Schuster und die mit Verdickungen des Periost verbundenen Schwielen über den Dornfortsätzen der ersten Brust- und der Lendenwirbel, die vonLombrosoundCougnet(„Studi sui segni professionali dei Facchini.“ Torino 1879) an Lastträgern beobachtet und zum Gegenstande besonderer Studien gemacht wurden.[549]Tamassia, „Gli ultimi studii italiani sulla imputabilità“. Rivista sperim. di freniatr. e med. legale. Anno III, 646.[550]Wappäus, „Allgemeine Bevölkerungsstatistik“. 1861, II, pag. 215.A. Wagner, „Die Gesetzmässigkeit der scheinbar willkürlichen Handlungen“. Hamburg 1864.Wendt, „Grundzüge der physiologischen Psychologie“. Leipzig 1874, pag. 834. Ferner: „Die Selbstmorde in Preussen 1869–1872.“ Zeitschrift des preuss. statist. Bureaus. 1874, Heft II u. III.[551]Tamassia, l. c., pag. 680.[552]Im §. 46, lit. a des österr. St.-G.-B. wird die vernachlässigte Erziehung ausdrücklich als Milderungsumstand bezeichnet.[553]Mittheilungen über Mörder im Kindesalter vonManundKraussiehe Ortloff’s Sammlung von Gutachten, 1888, IV. Ueber kindliches Irrsein vide Wiener med. Blätter, 1879, pag. 824 undP. Moreau: „Der Irrsinn im Kindesalter.“ Deutsche Ausgabe vonGalatti. 1889.[554]Der Entwurf eines deutschen Gefängnissgesetzes kennt besondere Anstalten für die Abbüssung von gegen jugendliche Individuen verhängten Strafen, in welchen nur Personen unter 18 Jahren aufgenommen, aber nur bis zum 20. Jahre festgehalten werden dürfen. Derselbe Entwurf bestimmt auch (§. 15), dass Sträflinge unter 18 Jahren bis zur Dauer von 3 Monaten in Einzelhaft gehalten werden können. Zu einer Verlängerung derselben bedarf es der Genehmigung der Aufsichtsbehörden.[555]Die Zurechnungs- und Dispositionsfähigkeit unterrichteter Idioten kam in einem vonShuttleworth(Journ. of ment. sc. 1884, pag. 467) mitgetheilten Falle zur Sprache. Im Royal Albert-Asylum hatte ein blödsinniger Knabe einen anderen erschlagen, der ihm die Bettdecke weggezogen hatte. Beim Coroner-Inquest wurden drei bei der That gegenwärtig gewesene blödsinnige Knaben als Zeugen beeidigt (!) und verhört, und der Thäter selbst vor die Assisen gebracht, wo erst die Jury fand, dass „the prisoner was not able to plead“ und hinzufügte: „that he was not answerable for his acts.“[556]Beachtenswerth ist die vonBerkhan(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, pag. 106) gemachte Beobachtung, dass manche Schwachsinnige eine auffällige Schreibweise zeigen, indem sie z. B. einzelne Buchstaben, mitunter auch ganze Silben und Worte, auslassen, verstellen oder durch andere ersetzen. Diese Schreibstörung hält er für analog mit gewissen Sprachstörungen, z. B. dem Stammeln.[557]Im Gegensatze zu diesen Erfahrungen bei männlichen Idioten fandVoisin(„Conformation des organes génitaux chez les idiots et les imbéciles.“ Annal. d’hygiène publ. 1894, XXXI, pag. 525), dass bei weiblichen Idioten die Pubertät keineswegs verzögert, sondern mitunter ungewöhnlich früh sich einstellt. Masturbation ist sehr häufig und in etwa ¼ der Fälle fandVoisindavon herrührende meist rechts gelegene Hymenverletzungen.[558]„Ueber die Verbreitung des Cretinismus im Böhmen.“ Aerztliches Correspondenzblatt des Vereines deutscher Aerzte in Prag. 1875, Nr. 28.[559]R. Wagner’s Handwörterbuch. V, 201.[560]„Psychische Gesundheit und Irrsein in ihren Uebergängen.“ Schmidt’s Jahrb. 1846, II, pag. 263. „Entre un homme de génie et un fou il n’y a pas l’épaisseur de six liards. Il faut que je prenne garde de tomber entre vos mains,“ sagte Napoleon I. zu Pinel, undMaudsley(„Die Zurechnungsfähigkeit der Geisteskranken.“ Leipzig 1875, pag. 46) bemerkt: „Merkwürdiger Weise führt eine tiefer eingehende Untersuchung zu dem Ergebniss, dass originelle Anregungen, entschiedene Aeusserungen eines Talentes oder gar eines Genies vielfach von Individuen ausgingen, die einer Familie entstammten, worin eine gewisse Prädisposition zur Irrsinnigkeit vorkam, und es ist bekannt, dass den Visionen und Ekstasen grosser Reformatoren pathologische Exaltationszustände zu Grunde lagen und dass einzelne dieser und anderer berühmter Männer (z. B. Mohamed, Cäsar) Epileptiker waren.“ Vide darüber auchLombroso, „Genio e Folia“, 2. edit. Milano 1872.[561]A. Holländer(Zur Lehre von der Moral insanity. Jahrb. f. Psych. 1882, IV, pag. 1) fasst die sogenannte „Moral insanity“ als einfachen Grössenwahn auf. „An letzteren schliesst sich, wenn er auch nicht in fixirter Form zu Tage trat, jene sittlich incorrecte Handlungsweise an, welche man mit dem Namen Moral insanity bezeichnet. Wir haben es nicht mit Leuten zu thun, welche nicht sittlich handeln, weil sie nicht altruistisch fühlen, keine sittlichen Vorstellungen bilden können, sondern mit Kranken, bei welchen der Grössenwahn, ein erhöhtes Machtgefühl die Wurzel ist, aus welcher sich der Kampf mit den Satzungen der Gesellschaft naturgemäss entwickeln muss.“ AuchKlendgenundSchlöss(1889) betrachten das sogenannte moralische Irrsein nicht als eine eigene Irrsinnsform.[562]Den Einfluss des Standes oder der Lebensschicksale auf die Entwicklung oder Aeusserung des moralischen Irrseins hat namentlichLegrand du Saullebeleuchtet, „Les signes physiques de folies raisonnantes.“ Annal. méd. psychol. Mai 1876.[563]„L’uomo delinquente“ und das Organ der von ihm gegründeten criminal-anthropologischen Schule: „Archivio di psichiatria, di anthropologia criminale e di scienze penali.“ Ueber die im letzteren enthaltenen Arbeiten wird seit 1881 in Virchow’s Jahrb. von uns referirt. Eine analoge Tendenz verfolgen die vonLacassagneundCoutagneherausgegebenen „Archives de l’anthropologie criminelle et des sciences pénales.“ Siehe auch die Berichte über den criminal-anthropologischen Congress in Rom 1886 und in Paris 1889.[564]Derartige Schädelbildungen, von denenLegrand du Saulle(l. c.) versichert, dass unter 100 Fällen 50mal zwischen ihnen und Geistesanomalien eine Beziehung besteht, erinneren vielfach an diejenigen niederer Menschenracen und jene von Thieren, insbesondere von Affen, und werden deshalb von mehreren anderen Autoren als Atavismus aufgefasst, d. h. als ein Rückfall in Verhältnisse, wie sie in den früheren Entwicklungsstadien derselben Race bestanden. Hierfür wurde auch herangezogen, dass manche habituelle Verbrecher noch andere körperliche Eigenthümlichkeiten aufweisen, die sich bei niederen Menschenracen als Norm finden, so nachLombrosoeine dunklere Färbung der Haut, ein auffallend dichtes und gekraustes Kopfhaar, spärliches Barthaar, grosse, vom Kopf abstehende Ohren und eine grössere Aehnlichkeit der Körperbildung beider Geschlechter. Die Anschauungen sind nicht ohne Berechtigung, doch lässt sich darüber ebenso streiten, wie über die Frage, ob die merkwürdigste Schädelmissbildung, die Mikrocephalie, als Atavismus oder als pathologische Erscheinungsform im engeren Sinne aufgefasst werden soll.[565]Westphal, „Die conträre Sexualempfindung“, Arch. f. Psychol., II, 107, bemerkt in dieser Beziehung, dass er sich kaum einen Fall von sogenannter Moral insanity gesehen zu haben erinnere, in welchem nicht epileptische Anfälle zur Evidenz nachweisbar gewesen wären.Lombrosovertritt seit 1885 sogar die Identität der Epilepsie und des moralischen Irrseins.[566]Arch. f. Psych. u. Nervenkh. 1869, II, pag. 73.[567]Dieser Umstand muss hervorgehoben werden, da in solchen Fällen auch an die Möglichkeit gedacht werden muss, dass ein männliches Individuum mit verbildeten äusseren Genitalien, eine Hermaphrodisie, vorliegt. (Videpag. 84, insbesondere denpag. 94erwähnten Fall vonMartini, der eine Hebamme(!) betraf, die mit Wöchnerinnen und anderen Weibern Unzucht getrieben hatte, bis sie als ein (männlicher) Zwitter erkannt wurde. Auch die Integrität des Hymen trotz lange geübter Onanie ist beachtenswerth und bestätigt daspag. 124Gesagte.)[568]Andere Fälle vonHotzen,Schuchard,Freyeru. A. s. Virchow’s Jahrb., 1890, I, pag. 482.[569]Von zwei durchLimanuntersuchten Fällen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVIII, pag. 193) betraf der eine einen 28jährigen Gymnasiallehrer, der mit entblössten Genitalien im Thiergarten herumgelaufen war. Derselbe war erblich veranlagt, früher Onanist, mit hypochondrischen Vorstellungen und Sensationen sexueller Natur behaftet und zeitweilig von dem Triebe erfüllt, mit entblössten Genitalien herumzulaufen, was ihm Erleichterung verschaffte. „Der Untersuchte“, sagtLiman, „gehört zu einer Classe von Individuen mit eigenthümlicher hypochondrischer Anlage, deren Aufmerksamkeit von gewissen körperlichen Empfindungen und Vorgängen in abnormer Weise in Anspruch genommen wird, welche über solche grübeln, allerlei sonderbare Vorstellungen daran knüpfen und auf ebenso sonderbare Mittel zur Bekämpfung ihrer Sensationen und Ideen verfallen.“ Im zweiten Falle handelte es sich um einen 30jährigen Hereditarier mit unvollkommen epileptischen Anfällen, periodischem Wandertrieb und Dämmerzustand, während dessen er mehrmals in fremde Häuser ging, seine Genitalien entblösste und Mädchen zeigte. Partielle Amnesie.[570]Neuere Fälle dieser Art werden in den Annal. d’hygiène publ. 1890 und 1891 mitgetheilt.[571]Fritsch, Casuistische Beiträge zur Lehre vom impulsiven Irrsein. Jahrb. f. Psych. 1887, VII, pag. 196.[572]Meynertrechnet solche Fälle zu den complicirten Geistesstörungen, und zwar zur „Geistesstörung mit Neurasthenie“. Darunter subsumirt er die Hypochondrie oder Pathophobie und das reiche Gebiet der Zwangsvorstellungen (Phobien): Grübelsucht, Fragesucht und die „conträre Sexualempfindung“.[573]„Die Lehre von der Mania transitoria“, Monographie, 1865, ferner „Die Lehre von den transitorischen Störungen des Selbstbewusstseins“, 1868, und Lehrb. f. forens. Psychol., pag. 111; auchSchwarzer, „Die transitorische Tobsucht, eine klinisch-forensische Studie“, Wien 1880.[574]Von den zahlreichen einschlägigen Arbeiten sind insbesondere zu erwähnen:Falret, De l’état mental des épil. 1861,Morel, D’une forme de délire, se rattachant à une variété d’épilepsie, 1860 und Sur épilepsie larvée. Annal. méd. psych. 1873,I. Griesinger, „Ueber epileptoide Zustände“. Arch. f. Psych. 1868,I. Legrand du Saulle, „Des actes commis par les épileptiques“. Annal. d’hygiène publ. 1875, pag. 412.Legroux, ibidem, pag. 220.Samt, „Epileptische Irrseinsformen“. Arch. f. psychol. 1875, V.Krafft-Ebing, „Ueber epileptische Dämmer- und Traumzustände“. Friedreich’s Blätter, 1876, und Allg. Zeitschr. f. Psych., XXXIII,Legrand du Saulle, „Étude médico-lég. sur les épileptiques“. Paris 1877.Schüle, Handbuch, pag. 407.[575]Doch bringtTamburini(Rivista sperim. 1878, pag. 597 u. ff.: „L’Amnesia non e caraterre costante dell’ epilessia larvata“) Fälle, in welchen die Erinnerung für die psychischen Aequivalente vollständig erhalten war.[576]Dagegen findet sich der Ausdruck „volle Trunkenheit“ im §. 452 des österr. St.-G.-E., jedoch unter ausdrücklicher Beziehung auf den §. 56 des betreffenden Gesetzes.[577]Dies hat auch der mit der Berathung des österr. St.-G.-E. betraute Ausschuss zugegeben und beschlossen, die Worte „voller Trunkenheit“ wieder aufzunehmen, mit der Motivirung, „weil einerseits die Volltrunkenheit doch nicht als eine „krankhafte Hemmung“ der Geistesthätigkeit betrachtet werden kann und weil anderseits die Volltrunkenheit nicht zur Bewusstlosigkeit gehen muss, um eine darin begangene strafbare Handlung als nicht strafbar zu erklären, da der Volltrunkene straflos bleiben muss, wenn er auch ein gewisses Bewusstsein noch beibehalten, die Trunkenheit aber doch einen solchen Grad erreicht hat, dass der Thäter das Strafbare seiner Handlung nicht einzusehen oder seinen Willen nicht frei zu bestimmen vermag“. Wir selbst halten die specielle Erwähnung der Trunkenheit im §. 56 des St.-G.-E. für überflüssig, da die durch die Trunkenheit veranlassten Zustände ganz gut unter den Begriff „Störung der Geistesthätigkeit“ subsumirt werden können, zumal wenn man das Epitheton „krankhafte“ weglassen würde. Eine ähnliche Abänderung wäre auch im §. 51 des deutschen St.-G. angezeigt.[578]Literatur und Casuistik:Arens, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. X, 327;Schillinger, ibidem. XII, 327;Krafft-Ebing, l. c. 249. Ferner: „Ein Gutachten der Wiener medicinischen Facultät.“ Prag. Vierteljahrschr. 1857, LIV, pag. 107, Annal.[579]Eine Untersuchung des Geisteszustandes eines Angeklagten findet statt, wenn im Laufe des processualen Verfahrens, wie sich die österr. St.-P.-O. (§. 134) ausdrückt, Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit entstehen, und es hängt somit vorzugsweise von den Ansichten und Eindrücken von Laien ab, ob eine Untersuchung des Geisteszustandes des Inculpaten für nothwendig erachtet wird oder nicht. Unter diesen Umständen ist es wohl begreiflich, dass entschiedene Geisteskranke verurtheilt werden können, die nie gerichtsärztlich untersucht worden sind. Umsomehr erscheint die bereits von verschiedenen Seiten (v.Krafft-Ebing,v. Wyss,Freymuthu. A.) aufgestellte Forderung berechtigt, dass der Untersuchungsrichter in gewissen Fällen gesetzlich verpflichtet werde, gerichtsärztlich einen genauen „Status“ erheben zu lassen, der alle Momente zu berücksichtigen hätte, welche auf die geistige Entwicklung und den Geisteszustand des Angeklagten Beziehung haben. Die Aufnahme eines solchen Status sollte z. B. ausnahmslos verlangt werden: bei allen, besonders schweren Verbrechen, bei Verbrechen, die von Personen unter 18 Jahren begangen wurden, bei Trunksüchtigen, Epileptikern, Hysterischen, nach überstandenen Kopfverletzungen und schweren Erkrankungen u. s. w.[580]„Ob zu einer verlangten fachkundigen Ermittlung besondere Vorbesuche nothwendig sind, bleibt dem pflichtgemässen Ermessen der Medicinalbeamten überlassen. Sie dürfen 3 Vorbesuche ohne besondere Requisition des Gerichtes machen und dafür liquidiren. Findet der Arzt mehr als 3 Besuche nothwendig, so hat er die Genehmigung der Behörde zur Fortsetzung der Besuche einzuholen.“Liman, Commentar zu §. 6 des preussischen Gesetzes vom 9. März 1872, betreffend die Vergütung an Medicinalbeamte für Besorgung gerichtsärztlicher etc. Geschäfte.[581]Doch hatFürstner(Arch. f. Psych. 1888, XIX, pag. 601) von 25 Untersuchungsgefangenen, die ihm zur psychiatrischen Untersuchung übergeben wurden, 12 als Simulanten erkannt. Drei davon hatten die entsprechenden Geisteskrankheiten im Gefängnisslazareth kennen gelernt. AuchLutzenberger(Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 463) erwähnt eines Säufers, der an 40mal wegen Delirium tremens in die Irrenanstalt gebracht worden war und sich dort mit der Epilepsie und psychopathischen Erscheinungen so vertraut gemacht hatte, dass er diese später nicht ohne Geschick zu simuliren vermochte.[582]Vergl.pag. 158.[583]Da der §. 567 des österr. allgem. bürgerl. Gesetzbuches bestimmt, dass, wenn behauptet wird, dass der Erblasser, welcher den Gebrauch der Vernunft verloren hatte, zur Zeit der letzten Anordnung bei voller Besonnenheit gewesen sei, diese Behauptung durch Sachverständige oder durch obrigkeitliche Personen, oder durch andere zuverlässige Beweise ausser Zweifel gesetzt werden soll, so wäre es nicht unmöglich, dass trotz verhängter Curatel doch die Testirfähigkeit des betreffenden Individuums noch Gegenstand einer besonderen ärztlichen Untersuchung werden könnte.[584]Dieselben sind conform den in der St.-P.-O. festgesetzten. Bezüglich der Vorbesuche, sowie bezüglich der Abgabe der Gutachten ist auch der Erlass des Min. f. geistliche Angelegenheiten vom 28. April und 31. Mai 1887, betreffend das Entmündigungsverfahren, zu beobachten. Siehe Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med., XLVIII, pag. 384 und 385.[585]Besprechungen der auf Geisteskranke überhaupt und das Entmündigungsverfahren insbesondere bezüglichen Bestimmungen des Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich von Roth,MendelundMittenzweigs. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVIII, pag. 1; XLIX, pag. 222 und L, pag. 101. Einer Entscheidung des Reichsgerichtes zufolge (Freyer, Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894, pag. 101) ist für den Begriff des „Wahnsinns“ das häufigere oder seltenere Vorkommen der Tobsuchtsanfälle nicht massgebend und es wird der §. 698 des Allg. Landr. Anwendung finden müssen, wenn der Beklagte über ein Jahr ohne wahrscheinliche Hoffnung auf Besserung an zeitweilig wiederkehrenden, mit gänzlichem Mangel des Gebrauches seiner Vernunft verbundenen Tobsuchtsanfällen gelitten hat.[586]Falret, „Rapport sur un cas d’aphasie, pour lequel on demande l’interdiction.“ Annal. d’hygiène publ. 1869, pag. 431.Lefort(Avocat à la cour de Paris), „Remarques sur l’interdiction des Aphasiques.“ Ibid. 1872, pag. 417.Blumenstok, „Ein Fall von traumatischer amnestischer Aphasie und gerichtsärztliche Bemerkung über Aphasie überhaupt“. Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 363. Jolly, „Ueber den Einfluss der Aphasie auf die Fähigkeit zur Testamentserrichtung“. Wiener med. Bl. 1882, pag. 1168, undFrischauer, „Die Testirfähigkeit Aphasischer“ nach österr. Rechte. Ibidem, pag. 1260.[587]R. Arndt, Artikel „Aphasie“ in Eulenburg’s Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde. I, 436.[588]Der Entwurf eines neuen deutschen bürgerlichen Gesetzbuches bedient sich des Ausdruckes „Geschäftsfähigkeit“.[589]S. einen einschlägigen Fall Wiener med. Presse, 1878, Nr. 1, und den FallSandon(Legrand du Saulle, „Les signes physiques des folies raisonnantes“. 1878, pag. 30, und „Étude médico-lég. sur les testaments.“ 1879, pag. 482.[590]Interessante Fälle videLegrand du Saulle, „Étude méd.-lég. sur les testaments“. 1879, pag. 354 u. ff.[591]„Es ist traurig,“ sagtLegrand du Saulle(l. c. 362), „dass wir gestehen müssen, dass zwei Fünftel derjenigen, die ganz unerwarteter Weise an Spitäler oder Anstalten Legate vermachen, nur unfreiwillige Wohlthäter sind. Diese unvermutheten Menschenfreunde haben eine Familie, die sie enterben, verdächtigen, anschuldigen und ohne Gnade zu Gunsten jener Institute berauben, und es ergibt sich, dass sie während des Lebens mürrische, misstrauische, egoistische und geizige Individuen waren. Ich habe den Muth, zu gestehen, dass meine Ueberzeugung dahin geht, dass die grossen Vermächtnisse an Hospitäler häufig nichts Anderes sind, als der Ausdruck intellectueller moralischer oder affectiver Läsion.“[592]A. Erlenmeyer, „Die Schrift. Grundzüge ihrer Physiologie und Pathologie.“ Stuttgart 1879.Tardieu, „Étude méd. lég. sur la folie.“ 2me édition 1880. Beide Arbeiten mit zahlreichen Facsimiles. Ueber Schreibstörungen bei Schwachsinnigen, s.pag. 888.[593]Es kann auch vorkommen, dass der scheinbar sterbende genest und selbst gegen die Rechtsgiltigkeit der von ihm während der schweren Erkrankung abgeschlossenen Acte protestirt. Ueber einen solchen seltenen Fall hat die königl. wissenschaftliche Deputation in Berlin (Ref.Leyden) ein Gutachten abgegeben. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, LIII, pag. 217.[594]v. Schüle(l. c. 319 u. ff.). Wir haben in mehreren solchen Fällen Verwachsungen der Meningen mit der Hirnrinde gefunden. In mehreren derselben war der Delirien und Convulsionen wegen, unter welchen der Tod eintrat, Meningitis diagnosticirt worden.[595]Hierher gehört der vonRokitansky(Schmidt’s Jahrb. 1855, LXXXVII, pag. 85) beschriebene Selbstmord eines Melancholikers durch Bauchaufschlitzen und Herausreissen der Gedärme, ferner auch der sonderbare, im Wiener Physikatsberichte vom Jahre 1871, pag. 122, erwähnte Selbstmord eines 56jährigen Sparcassabeamten, der sich dadurch getödtet hatte, dass er einen mit Büchern schwer belasteten Kasten mit Stricken versah und an letzteren anziehend denselben auf sich stürzte, nachdem er sich mit dem Kopfe auf ein prismatisches Holzscheit gelagert hatte.[596]Zufolge der österr. Pensionsvorschriften, insbesondere zufolge der Circ.-Verordnung des k. k. Finanzministeriums vom 30. August 1852, Z. 14.497, werden Witwen und Waisen jener Staatsdiener, welche in der activen Dienstleistung als „freiwillige“ Selbstmörder ihr Leben enden, ihrer Pensionsansprüche verlustig, und mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 17. October 1868, Z. 20.476, wird bestimmt, dass in solchen Fällen von Selbstmord, in welchen bei einem Staatsbeamten der zur Begründung der Versorgungsansprüche der Witwen und Waisen erforderliche Nachweis über die Unzurechnungsfähigkeit selbst durch die Leichen-Obduction geliefert werden kann und soll, eine sanitätspolizeiliche Obduction vorzunehmen sei. Ebenso Verordnung des Ministeriums des Innern und der Justiz vom 8. April 1857, R.-G.-Bl. Nr. 73.[597]Es gehören hierher auch die Fälle, in denen Personen, die schwere, von sofortiger oder nachträglich eingetretener Bewusstlosigkeit gefolgte Misshandlungen, insbesondere mit Hirnerschütterung verbundene Kopfverletzungen erlitten haben, nach ihrer Genesung über das Vorkommniss aussagen sollen. Nach intensiven Hirnerschütterungen ist auch nach vollständiger Restitutio ad integrum die Erinnerung an die letzten Vorgänge in der Regel nur eine summarische, in anderen Fällen kann die Erinnerung bis zum Moment des Eintrittes der Bewusstlosigkeit erhalten bleiben. In einem von uns begutachteten Falle hatte ein Mann, der sich nachträglich als Paralytiker herausstellte, sein Kind mit der Hacke erschlagen und seiner Geliebten die linke Schläfe zertrümmert. Die Frau lag mehrere Wochen bewusstlos, genas jedoch schliesslich mit zurückbleibender Lähmung der rechten Körperhälfte. Bei der Hauptverhandlung gab sie über ihr Vorleben ganz präcise Auskunft, hatte jedoch von den Vorgängen unmittelbar vor der That nur nebelhafte Erinnerung. Einen Schmerz hatte sie nicht verspürt und weiss gar nicht, dass sie einen Hieb erhielt. In allen solchen Fällen (vide einen einschlägigen in Friedreich’s Bl., 1874, pag. 1) ist aber natürlich auch zu erwägen, ob nicht in Folge der Verletzung psychische Defecte zurückgeblieben sind, die die richtige Beurtheilung früherer Vorkommnisse beeinträchtigen oder ganz unmöglich machen. Beobachtungen über Ausfall von Erinnerungsbildern nach Commotio cerebri hatGussenbauer(Wiener klin. Wochenschr. 1894, Nr. 43) mitgetheilt. Retroactive Amnesie findet sich auch bei nach Asphyxie Genesenen, insbesondere nach Strangulation und nach CO-Vergiftung (vide pag. 571, 587 und 710).[598]Insbesondere bei der sogenannten Besessenheit. Instructive Fälle dieser Art, wo die Betreffenden sich sogar auf den Scheiterhaufen brachten, lieferten die mittelalterlichen Hexenprocesse.S. Leubuscher, „Der Wahnsinn in den vier letzten Jahrhunderten“. Halle 1848.[599]Eine solche Vorsicht ist auch gegenüber Kindern angezeigt, die mitunter die schwersten Anklagen gegen sich oder andere vorbringen, ohne dass dieselben objectiv begründet wären. Die pathologische Grundlage solcher Angaben ist manchmal schwer oder gar nicht nachweisbar.Motet(Les faux témoignages des enfants dévant la justice. Annal. d’hygiène publ. 1887, XVII) berichtet über solche Fälle.[600]Bei Melancholischen können Selbstanklagen auch als indirecter Selbstmordversuch vorkommen, d. h. in der Absicht geschehen, um hingerichtet zu werden.[601]Legrand du Saulle, „Folies raisonnantes“ (État mental de Sandon). Paris 1878.[602]Letztere Angabe kommt übrigens auch bei Nichthysterischen nach verunglückten Selbstmordversuchen gar nicht selten vor, indem sich die Betreffenden aus irgend welchen Gründen scheuen, zu gestehen, dass sie einen Selbstmord begehen wollten. Doch wurden in solchen Fällen unseres Wissens niemals bestimmte, sondern immer fingirte Personen als Urheber der betreffenden Verletzung bezeichnet. Uns sind mehrere einschlägige Fälle bekannt. Einer derselben betraf ein 25jähr. Mädchen, welches in einem der hiesigen Parks Nachts liegend gefunden wurde. Sie hatte 3 Messerstiche in der linken Brustseite, von denen jedoch keiner penetrirte. Auf das Polizeicommissariat gebracht, gab sie an, dass, als sie auf einer Bank ausruhte, plötzlich ein Mann aus dem Gebüsche gesprungen sei, ihr ein mit einer betäubenden Substanz getränktes Sacktuch unter die Nase gehalten und sie dadurch bewusstlos gemacht habe. Nach dem Erwachen habe sie zu ihrem Schrecken bemerkt, dass sie gestochen worden sei. Natürlich erschien diese Angabe unglaubwürdig und die Betreffende gestand auch im Spitale, dass sie sich selbst das Leben nehmen wollte und nur aus Scham den Ueberfall ersonnen habe. S. auchpag. 392.
[540]„Ueber die Pariser Morgue mit vergleichenden Hinblicken auf das Berliner Institut gleichen Namens“, videLiman, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1868, VIII, pag. 308. Ueber neuere Einrichtungen daselbst (Appareils frigorifiques nach dem SystemeGiffardundBerger) siehe den Commissionsbericht vonBrouardel(Annal. d’hygiène publ. 1880, pag. 69).
[540]„Ueber die Pariser Morgue mit vergleichenden Hinblicken auf das Berliner Institut gleichen Namens“, videLiman, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1868, VIII, pag. 308. Ueber neuere Einrichtungen daselbst (Appareils frigorifiques nach dem SystemeGiffardundBerger) siehe den Commissionsbericht vonBrouardel(Annal. d’hygiène publ. 1880, pag. 69).
[541]Bemerkenswerth ist, dass in einem seinerzeit von uns begutachteten Falle die durch Fäulniss und Liegen im Wasser bewirkte Undurchsichtigkeit der Corneen eines von der Mutter ertränkten Säuglings die Gerichtsärzte veranlasst hatte, das Kind für ein — blindgeborenes zu erklären.Die milchige Trübung der Cornea faulender Leichen wird durch Bacteriencolonien erzeugt, indem zuerst weissliche punktförmige Trübungen, besonders im Pupillarbereich, auftreten, die peripher sich vergrössern, schliesslich miteinander verschmelzen. Von dieser Trübung ist diejenige zu unterscheiden, welche durch Verlust der Spannung der Cornea und epitheliale Desquamation zu Stande kommt. Vielleicht gehören auch die vonSeydel(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, LII, pag. 262) bei Wasserleichen beobachteten Trübungen und Abhebungen des Corneaepithels hierher. Wird der intraoculäre Druck nicht vermindert und sind die Bedingungen für Bacterienvegetation ungünstig, so kann die Cornea mitunter lange durchsichtig bleiben, respective das Auge ein frisches Aussehen bewahren. So fanden wir bei einem Manne, der sich im Winter in einem offenen Keller erhängt hatte und erst nach 20 Tagen gefunden wurde, das eine offene Auge collabirt und unkenntlich, das andere geschlossen gewesene noch vollkommen frisch. — Bei faulen, respective blutig imbibirten Bulbis ergibt auch die innere Untersuchung der letzteren keine positiven Aufschlüsse über die ursprüngliche Farbe der Iris, da, wie unsere Versuche gezeigt haben, unter solchen Umständen auch die pigmentlos gewesene, daher blau oder graublau erschienene Regenbogenhaut durch verschwemmtes Chorioidealpigment und Imbibition mehr weniger braun erscheint.
[541]Bemerkenswerth ist, dass in einem seinerzeit von uns begutachteten Falle die durch Fäulniss und Liegen im Wasser bewirkte Undurchsichtigkeit der Corneen eines von der Mutter ertränkten Säuglings die Gerichtsärzte veranlasst hatte, das Kind für ein — blindgeborenes zu erklären.
Die milchige Trübung der Cornea faulender Leichen wird durch Bacteriencolonien erzeugt, indem zuerst weissliche punktförmige Trübungen, besonders im Pupillarbereich, auftreten, die peripher sich vergrössern, schliesslich miteinander verschmelzen. Von dieser Trübung ist diejenige zu unterscheiden, welche durch Verlust der Spannung der Cornea und epitheliale Desquamation zu Stande kommt. Vielleicht gehören auch die vonSeydel(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, LII, pag. 262) bei Wasserleichen beobachteten Trübungen und Abhebungen des Corneaepithels hierher. Wird der intraoculäre Druck nicht vermindert und sind die Bedingungen für Bacterienvegetation ungünstig, so kann die Cornea mitunter lange durchsichtig bleiben, respective das Auge ein frisches Aussehen bewahren. So fanden wir bei einem Manne, der sich im Winter in einem offenen Keller erhängt hatte und erst nach 20 Tagen gefunden wurde, das eine offene Auge collabirt und unkenntlich, das andere geschlossen gewesene noch vollkommen frisch. — Bei faulen, respective blutig imbibirten Bulbis ergibt auch die innere Untersuchung der letzteren keine positiven Aufschlüsse über die ursprüngliche Farbe der Iris, da, wie unsere Versuche gezeigt haben, unter solchen Umständen auch die pigmentlos gewesene, daher blau oder graublau erschienene Regenbogenhaut durch verschwemmtes Chorioidealpigment und Imbibition mehr weniger braun erscheint.
[542]Die durch Calcination bewirkten Veränderungen der Zähne sind bisher unseres Wissens noch wenig gewürdigt worden. Nur beiDégranges(„Ueber das Verhalten verschiedener Körpertheile bei der Verbrennung.“ Schmidt’s Jahrbuch 1856, XC, pag. 97) finden wir die Angabe, dass bei einer seiner verkohlten Leichen „die wohlerhaltenen Zähne in hohem Grade brüchig waren, besonders die Schneidezähne“, ebenso die Bemerkung, dass „die Knochensubstanz der Zähne frühzeitiger zerstört wird als der Schmelz“. Dagegen treffen wir einschlägige Angaben in einem Aufsatze von FriedrichKüchenmeisterin Dresden über die Feuerbestattung (Allg. Zeitschrift für Epidemiologie, 1875, II, pag. 129), die sich auf Beobachtungen beziehen, welche beim Verbrennen von Leichen imSiemens’schen Ofen gemacht wurden. „Die Zähne,“ heisst es in diesem Berichte, „halten in ihren Alveolen stets sehr lange aus; man erkennt sogar ihren Schmelz. Aber sobald der Schädel zerbröckelt — was schon beim Durchfallen durch den Rost in den Aschenraum erfolgt — fallen sie aus und zerbrechen selbst, so dass es selten gelingt, dergleichen in der Asche aufzufinden.“ Und in einer Anmerkung zu diesem Passus heisst es: „Dieses Umstandes wegen machte HerrSiemenseinmal den Versuch, Zähne von Pferden allein und in grösserer Menge zu verbrennen. Auch hier fand sich kein einziger erhaltener Zahn in der Asche. Zähne von jungen Thieren erhalten sich viel besser.“
[542]Die durch Calcination bewirkten Veränderungen der Zähne sind bisher unseres Wissens noch wenig gewürdigt worden. Nur beiDégranges(„Ueber das Verhalten verschiedener Körpertheile bei der Verbrennung.“ Schmidt’s Jahrbuch 1856, XC, pag. 97) finden wir die Angabe, dass bei einer seiner verkohlten Leichen „die wohlerhaltenen Zähne in hohem Grade brüchig waren, besonders die Schneidezähne“, ebenso die Bemerkung, dass „die Knochensubstanz der Zähne frühzeitiger zerstört wird als der Schmelz“. Dagegen treffen wir einschlägige Angaben in einem Aufsatze von FriedrichKüchenmeisterin Dresden über die Feuerbestattung (Allg. Zeitschrift für Epidemiologie, 1875, II, pag. 129), die sich auf Beobachtungen beziehen, welche beim Verbrennen von Leichen imSiemens’schen Ofen gemacht wurden. „Die Zähne,“ heisst es in diesem Berichte, „halten in ihren Alveolen stets sehr lange aus; man erkennt sogar ihren Schmelz. Aber sobald der Schädel zerbröckelt — was schon beim Durchfallen durch den Rost in den Aschenraum erfolgt — fallen sie aus und zerbrechen selbst, so dass es selten gelingt, dergleichen in der Asche aufzufinden.“ Und in einer Anmerkung zu diesem Passus heisst es: „Dieses Umstandes wegen machte HerrSiemenseinmal den Versuch, Zähne von Pferden allein und in grösserer Menge zu verbrennen. Auch hier fand sich kein einziger erhaltener Zahn in der Asche. Zähne von jungen Thieren erhalten sich viel besser.“
[543]Ausführliches über Tätowirungen in forensisch-medicinischer und anthropologischer Beziehung bringtLacassagnein „Ricerche sur 1333 tatuaggi di delinquenti.“ Archivio de Psychiatra, anthropologia criminale e scienze penali. 1880, pag. 438 und „Les Tatouages, étude anthropologique et médico-légale.“ Paris 1881 und 1886, sowie inLombroso’s „L’homme criminelle“, 1887 und dem dazu gehörigen Atlas.Lacassagnefand die betreffenden 1333 Tätowirungen an 360 Soldaten eines algierischen Strafbataillons und 18 Gefangenen der Militärstrafhäuser. Diese Tätowirungen befanden sich 1mal auf beiden Armen und am Bauche, 4mal auf beiden Armen und am Gesässe, 8mal auf der Brust, 4mal am Bauche, 11mal am Penis, 29mal am ganzen Körper, 45mal auf beiden Armen und auf der Brust, 88mal am rechten Arme allein, 59mal an linken Arme allein und 127mal auf beiden Armen allein. In letzter Zeit hatLeppmann: „Die criminal-psychologische und criminal-praktische Bedeutung des Tätowirens der Verbrecher.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 193, diesen Gegenstand behandelt.
[543]Ausführliches über Tätowirungen in forensisch-medicinischer und anthropologischer Beziehung bringtLacassagnein „Ricerche sur 1333 tatuaggi di delinquenti.“ Archivio de Psychiatra, anthropologia criminale e scienze penali. 1880, pag. 438 und „Les Tatouages, étude anthropologique et médico-légale.“ Paris 1881 und 1886, sowie inLombroso’s „L’homme criminelle“, 1887 und dem dazu gehörigen Atlas.Lacassagnefand die betreffenden 1333 Tätowirungen an 360 Soldaten eines algierischen Strafbataillons und 18 Gefangenen der Militärstrafhäuser. Diese Tätowirungen befanden sich 1mal auf beiden Armen und am Bauche, 4mal auf beiden Armen und am Gesässe, 8mal auf der Brust, 4mal am Bauche, 11mal am Penis, 29mal am ganzen Körper, 45mal auf beiden Armen und auf der Brust, 88mal am rechten Arme allein, 59mal an linken Arme allein und 127mal auf beiden Armen allein. In letzter Zeit hatLeppmann: „Die criminal-psychologische und criminal-praktische Bedeutung des Tätowirens der Verbrecher.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 193, diesen Gegenstand behandelt.
[544]VideH. Auspitz, „Ueber Resorption ungelöster Stoffe bei Säugethieren“. Wiener med. Jahrb. 1871.
[544]VideH. Auspitz, „Ueber Resorption ungelöster Stoffe bei Säugethieren“. Wiener med. Jahrb. 1871.
[545]Ueber die Persistenz von Blutegelbissnarben hatDe Castro(Annal. d’hygiène publ. 1887, XVIII, pag. 48) Untersuchungen angestellt.
[545]Ueber die Persistenz von Blutegelbissnarben hatDe Castro(Annal. d’hygiène publ. 1887, XVIII, pag. 48) Untersuchungen angestellt.
[546]„Mémoire sur les modifications, que déterminé dans certaines parties du corps l’exercice des diverses professions.“ Annal. d’hygiène publ. 1849, XLII, 388.
[546]„Mémoire sur les modifications, que déterminé dans certaines parties du corps l’exercice des diverses professions.“ Annal. d’hygiène publ. 1849, XLII, 388.
[547]„De la main des ouvriers et des artisans au point de vue de l’hygiène et de la médecine légale.“ Paris 1862.
[547]„De la main des ouvriers et des artisans au point de vue de l’hygiène et de la médecine légale.“ Paris 1862.
[548]Derartige Schwielen finden sich bei einzelnen Berufsclassen auch an anderen Stellen. Hierher gehören die Schwielen an den Oberschenkeln der Schuster und die mit Verdickungen des Periost verbundenen Schwielen über den Dornfortsätzen der ersten Brust- und der Lendenwirbel, die vonLombrosoundCougnet(„Studi sui segni professionali dei Facchini.“ Torino 1879) an Lastträgern beobachtet und zum Gegenstande besonderer Studien gemacht wurden.
[548]Derartige Schwielen finden sich bei einzelnen Berufsclassen auch an anderen Stellen. Hierher gehören die Schwielen an den Oberschenkeln der Schuster und die mit Verdickungen des Periost verbundenen Schwielen über den Dornfortsätzen der ersten Brust- und der Lendenwirbel, die vonLombrosoundCougnet(„Studi sui segni professionali dei Facchini.“ Torino 1879) an Lastträgern beobachtet und zum Gegenstande besonderer Studien gemacht wurden.
[549]Tamassia, „Gli ultimi studii italiani sulla imputabilità“. Rivista sperim. di freniatr. e med. legale. Anno III, 646.
[549]Tamassia, „Gli ultimi studii italiani sulla imputabilità“. Rivista sperim. di freniatr. e med. legale. Anno III, 646.
[550]Wappäus, „Allgemeine Bevölkerungsstatistik“. 1861, II, pag. 215.A. Wagner, „Die Gesetzmässigkeit der scheinbar willkürlichen Handlungen“. Hamburg 1864.Wendt, „Grundzüge der physiologischen Psychologie“. Leipzig 1874, pag. 834. Ferner: „Die Selbstmorde in Preussen 1869–1872.“ Zeitschrift des preuss. statist. Bureaus. 1874, Heft II u. III.
[550]Wappäus, „Allgemeine Bevölkerungsstatistik“. 1861, II, pag. 215.A. Wagner, „Die Gesetzmässigkeit der scheinbar willkürlichen Handlungen“. Hamburg 1864.Wendt, „Grundzüge der physiologischen Psychologie“. Leipzig 1874, pag. 834. Ferner: „Die Selbstmorde in Preussen 1869–1872.“ Zeitschrift des preuss. statist. Bureaus. 1874, Heft II u. III.
[551]Tamassia, l. c., pag. 680.
[551]Tamassia, l. c., pag. 680.
[552]Im §. 46, lit. a des österr. St.-G.-B. wird die vernachlässigte Erziehung ausdrücklich als Milderungsumstand bezeichnet.
[552]Im §. 46, lit. a des österr. St.-G.-B. wird die vernachlässigte Erziehung ausdrücklich als Milderungsumstand bezeichnet.
[553]Mittheilungen über Mörder im Kindesalter vonManundKraussiehe Ortloff’s Sammlung von Gutachten, 1888, IV. Ueber kindliches Irrsein vide Wiener med. Blätter, 1879, pag. 824 undP. Moreau: „Der Irrsinn im Kindesalter.“ Deutsche Ausgabe vonGalatti. 1889.
[553]Mittheilungen über Mörder im Kindesalter vonManundKraussiehe Ortloff’s Sammlung von Gutachten, 1888, IV. Ueber kindliches Irrsein vide Wiener med. Blätter, 1879, pag. 824 undP. Moreau: „Der Irrsinn im Kindesalter.“ Deutsche Ausgabe vonGalatti. 1889.
[554]Der Entwurf eines deutschen Gefängnissgesetzes kennt besondere Anstalten für die Abbüssung von gegen jugendliche Individuen verhängten Strafen, in welchen nur Personen unter 18 Jahren aufgenommen, aber nur bis zum 20. Jahre festgehalten werden dürfen. Derselbe Entwurf bestimmt auch (§. 15), dass Sträflinge unter 18 Jahren bis zur Dauer von 3 Monaten in Einzelhaft gehalten werden können. Zu einer Verlängerung derselben bedarf es der Genehmigung der Aufsichtsbehörden.
[554]Der Entwurf eines deutschen Gefängnissgesetzes kennt besondere Anstalten für die Abbüssung von gegen jugendliche Individuen verhängten Strafen, in welchen nur Personen unter 18 Jahren aufgenommen, aber nur bis zum 20. Jahre festgehalten werden dürfen. Derselbe Entwurf bestimmt auch (§. 15), dass Sträflinge unter 18 Jahren bis zur Dauer von 3 Monaten in Einzelhaft gehalten werden können. Zu einer Verlängerung derselben bedarf es der Genehmigung der Aufsichtsbehörden.
[555]Die Zurechnungs- und Dispositionsfähigkeit unterrichteter Idioten kam in einem vonShuttleworth(Journ. of ment. sc. 1884, pag. 467) mitgetheilten Falle zur Sprache. Im Royal Albert-Asylum hatte ein blödsinniger Knabe einen anderen erschlagen, der ihm die Bettdecke weggezogen hatte. Beim Coroner-Inquest wurden drei bei der That gegenwärtig gewesene blödsinnige Knaben als Zeugen beeidigt (!) und verhört, und der Thäter selbst vor die Assisen gebracht, wo erst die Jury fand, dass „the prisoner was not able to plead“ und hinzufügte: „that he was not answerable for his acts.“
[555]Die Zurechnungs- und Dispositionsfähigkeit unterrichteter Idioten kam in einem vonShuttleworth(Journ. of ment. sc. 1884, pag. 467) mitgetheilten Falle zur Sprache. Im Royal Albert-Asylum hatte ein blödsinniger Knabe einen anderen erschlagen, der ihm die Bettdecke weggezogen hatte. Beim Coroner-Inquest wurden drei bei der That gegenwärtig gewesene blödsinnige Knaben als Zeugen beeidigt (!) und verhört, und der Thäter selbst vor die Assisen gebracht, wo erst die Jury fand, dass „the prisoner was not able to plead“ und hinzufügte: „that he was not answerable for his acts.“
[556]Beachtenswerth ist die vonBerkhan(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, pag. 106) gemachte Beobachtung, dass manche Schwachsinnige eine auffällige Schreibweise zeigen, indem sie z. B. einzelne Buchstaben, mitunter auch ganze Silben und Worte, auslassen, verstellen oder durch andere ersetzen. Diese Schreibstörung hält er für analog mit gewissen Sprachstörungen, z. B. dem Stammeln.
[556]Beachtenswerth ist die vonBerkhan(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, pag. 106) gemachte Beobachtung, dass manche Schwachsinnige eine auffällige Schreibweise zeigen, indem sie z. B. einzelne Buchstaben, mitunter auch ganze Silben und Worte, auslassen, verstellen oder durch andere ersetzen. Diese Schreibstörung hält er für analog mit gewissen Sprachstörungen, z. B. dem Stammeln.
[557]Im Gegensatze zu diesen Erfahrungen bei männlichen Idioten fandVoisin(„Conformation des organes génitaux chez les idiots et les imbéciles.“ Annal. d’hygiène publ. 1894, XXXI, pag. 525), dass bei weiblichen Idioten die Pubertät keineswegs verzögert, sondern mitunter ungewöhnlich früh sich einstellt. Masturbation ist sehr häufig und in etwa ¼ der Fälle fandVoisindavon herrührende meist rechts gelegene Hymenverletzungen.
[557]Im Gegensatze zu diesen Erfahrungen bei männlichen Idioten fandVoisin(„Conformation des organes génitaux chez les idiots et les imbéciles.“ Annal. d’hygiène publ. 1894, XXXI, pag. 525), dass bei weiblichen Idioten die Pubertät keineswegs verzögert, sondern mitunter ungewöhnlich früh sich einstellt. Masturbation ist sehr häufig und in etwa ¼ der Fälle fandVoisindavon herrührende meist rechts gelegene Hymenverletzungen.
[558]„Ueber die Verbreitung des Cretinismus im Böhmen.“ Aerztliches Correspondenzblatt des Vereines deutscher Aerzte in Prag. 1875, Nr. 28.
[558]„Ueber die Verbreitung des Cretinismus im Böhmen.“ Aerztliches Correspondenzblatt des Vereines deutscher Aerzte in Prag. 1875, Nr. 28.
[559]R. Wagner’s Handwörterbuch. V, 201.
[559]R. Wagner’s Handwörterbuch. V, 201.
[560]„Psychische Gesundheit und Irrsein in ihren Uebergängen.“ Schmidt’s Jahrb. 1846, II, pag. 263. „Entre un homme de génie et un fou il n’y a pas l’épaisseur de six liards. Il faut que je prenne garde de tomber entre vos mains,“ sagte Napoleon I. zu Pinel, undMaudsley(„Die Zurechnungsfähigkeit der Geisteskranken.“ Leipzig 1875, pag. 46) bemerkt: „Merkwürdiger Weise führt eine tiefer eingehende Untersuchung zu dem Ergebniss, dass originelle Anregungen, entschiedene Aeusserungen eines Talentes oder gar eines Genies vielfach von Individuen ausgingen, die einer Familie entstammten, worin eine gewisse Prädisposition zur Irrsinnigkeit vorkam, und es ist bekannt, dass den Visionen und Ekstasen grosser Reformatoren pathologische Exaltationszustände zu Grunde lagen und dass einzelne dieser und anderer berühmter Männer (z. B. Mohamed, Cäsar) Epileptiker waren.“ Vide darüber auchLombroso, „Genio e Folia“, 2. edit. Milano 1872.
[560]„Psychische Gesundheit und Irrsein in ihren Uebergängen.“ Schmidt’s Jahrb. 1846, II, pag. 263. „Entre un homme de génie et un fou il n’y a pas l’épaisseur de six liards. Il faut que je prenne garde de tomber entre vos mains,“ sagte Napoleon I. zu Pinel, undMaudsley(„Die Zurechnungsfähigkeit der Geisteskranken.“ Leipzig 1875, pag. 46) bemerkt: „Merkwürdiger Weise führt eine tiefer eingehende Untersuchung zu dem Ergebniss, dass originelle Anregungen, entschiedene Aeusserungen eines Talentes oder gar eines Genies vielfach von Individuen ausgingen, die einer Familie entstammten, worin eine gewisse Prädisposition zur Irrsinnigkeit vorkam, und es ist bekannt, dass den Visionen und Ekstasen grosser Reformatoren pathologische Exaltationszustände zu Grunde lagen und dass einzelne dieser und anderer berühmter Männer (z. B. Mohamed, Cäsar) Epileptiker waren.“ Vide darüber auchLombroso, „Genio e Folia“, 2. edit. Milano 1872.
[561]A. Holländer(Zur Lehre von der Moral insanity. Jahrb. f. Psych. 1882, IV, pag. 1) fasst die sogenannte „Moral insanity“ als einfachen Grössenwahn auf. „An letzteren schliesst sich, wenn er auch nicht in fixirter Form zu Tage trat, jene sittlich incorrecte Handlungsweise an, welche man mit dem Namen Moral insanity bezeichnet. Wir haben es nicht mit Leuten zu thun, welche nicht sittlich handeln, weil sie nicht altruistisch fühlen, keine sittlichen Vorstellungen bilden können, sondern mit Kranken, bei welchen der Grössenwahn, ein erhöhtes Machtgefühl die Wurzel ist, aus welcher sich der Kampf mit den Satzungen der Gesellschaft naturgemäss entwickeln muss.“ AuchKlendgenundSchlöss(1889) betrachten das sogenannte moralische Irrsein nicht als eine eigene Irrsinnsform.
[561]A. Holländer(Zur Lehre von der Moral insanity. Jahrb. f. Psych. 1882, IV, pag. 1) fasst die sogenannte „Moral insanity“ als einfachen Grössenwahn auf. „An letzteren schliesst sich, wenn er auch nicht in fixirter Form zu Tage trat, jene sittlich incorrecte Handlungsweise an, welche man mit dem Namen Moral insanity bezeichnet. Wir haben es nicht mit Leuten zu thun, welche nicht sittlich handeln, weil sie nicht altruistisch fühlen, keine sittlichen Vorstellungen bilden können, sondern mit Kranken, bei welchen der Grössenwahn, ein erhöhtes Machtgefühl die Wurzel ist, aus welcher sich der Kampf mit den Satzungen der Gesellschaft naturgemäss entwickeln muss.“ AuchKlendgenundSchlöss(1889) betrachten das sogenannte moralische Irrsein nicht als eine eigene Irrsinnsform.
[562]Den Einfluss des Standes oder der Lebensschicksale auf die Entwicklung oder Aeusserung des moralischen Irrseins hat namentlichLegrand du Saullebeleuchtet, „Les signes physiques de folies raisonnantes.“ Annal. méd. psychol. Mai 1876.
[562]Den Einfluss des Standes oder der Lebensschicksale auf die Entwicklung oder Aeusserung des moralischen Irrseins hat namentlichLegrand du Saullebeleuchtet, „Les signes physiques de folies raisonnantes.“ Annal. méd. psychol. Mai 1876.
[563]„L’uomo delinquente“ und das Organ der von ihm gegründeten criminal-anthropologischen Schule: „Archivio di psichiatria, di anthropologia criminale e di scienze penali.“ Ueber die im letzteren enthaltenen Arbeiten wird seit 1881 in Virchow’s Jahrb. von uns referirt. Eine analoge Tendenz verfolgen die vonLacassagneundCoutagneherausgegebenen „Archives de l’anthropologie criminelle et des sciences pénales.“ Siehe auch die Berichte über den criminal-anthropologischen Congress in Rom 1886 und in Paris 1889.
[563]„L’uomo delinquente“ und das Organ der von ihm gegründeten criminal-anthropologischen Schule: „Archivio di psichiatria, di anthropologia criminale e di scienze penali.“ Ueber die im letzteren enthaltenen Arbeiten wird seit 1881 in Virchow’s Jahrb. von uns referirt. Eine analoge Tendenz verfolgen die vonLacassagneundCoutagneherausgegebenen „Archives de l’anthropologie criminelle et des sciences pénales.“ Siehe auch die Berichte über den criminal-anthropologischen Congress in Rom 1886 und in Paris 1889.
[564]Derartige Schädelbildungen, von denenLegrand du Saulle(l. c.) versichert, dass unter 100 Fällen 50mal zwischen ihnen und Geistesanomalien eine Beziehung besteht, erinneren vielfach an diejenigen niederer Menschenracen und jene von Thieren, insbesondere von Affen, und werden deshalb von mehreren anderen Autoren als Atavismus aufgefasst, d. h. als ein Rückfall in Verhältnisse, wie sie in den früheren Entwicklungsstadien derselben Race bestanden. Hierfür wurde auch herangezogen, dass manche habituelle Verbrecher noch andere körperliche Eigenthümlichkeiten aufweisen, die sich bei niederen Menschenracen als Norm finden, so nachLombrosoeine dunklere Färbung der Haut, ein auffallend dichtes und gekraustes Kopfhaar, spärliches Barthaar, grosse, vom Kopf abstehende Ohren und eine grössere Aehnlichkeit der Körperbildung beider Geschlechter. Die Anschauungen sind nicht ohne Berechtigung, doch lässt sich darüber ebenso streiten, wie über die Frage, ob die merkwürdigste Schädelmissbildung, die Mikrocephalie, als Atavismus oder als pathologische Erscheinungsform im engeren Sinne aufgefasst werden soll.
[564]Derartige Schädelbildungen, von denenLegrand du Saulle(l. c.) versichert, dass unter 100 Fällen 50mal zwischen ihnen und Geistesanomalien eine Beziehung besteht, erinneren vielfach an diejenigen niederer Menschenracen und jene von Thieren, insbesondere von Affen, und werden deshalb von mehreren anderen Autoren als Atavismus aufgefasst, d. h. als ein Rückfall in Verhältnisse, wie sie in den früheren Entwicklungsstadien derselben Race bestanden. Hierfür wurde auch herangezogen, dass manche habituelle Verbrecher noch andere körperliche Eigenthümlichkeiten aufweisen, die sich bei niederen Menschenracen als Norm finden, so nachLombrosoeine dunklere Färbung der Haut, ein auffallend dichtes und gekraustes Kopfhaar, spärliches Barthaar, grosse, vom Kopf abstehende Ohren und eine grössere Aehnlichkeit der Körperbildung beider Geschlechter. Die Anschauungen sind nicht ohne Berechtigung, doch lässt sich darüber ebenso streiten, wie über die Frage, ob die merkwürdigste Schädelmissbildung, die Mikrocephalie, als Atavismus oder als pathologische Erscheinungsform im engeren Sinne aufgefasst werden soll.
[565]Westphal, „Die conträre Sexualempfindung“, Arch. f. Psychol., II, 107, bemerkt in dieser Beziehung, dass er sich kaum einen Fall von sogenannter Moral insanity gesehen zu haben erinnere, in welchem nicht epileptische Anfälle zur Evidenz nachweisbar gewesen wären.Lombrosovertritt seit 1885 sogar die Identität der Epilepsie und des moralischen Irrseins.
[565]Westphal, „Die conträre Sexualempfindung“, Arch. f. Psychol., II, 107, bemerkt in dieser Beziehung, dass er sich kaum einen Fall von sogenannter Moral insanity gesehen zu haben erinnere, in welchem nicht epileptische Anfälle zur Evidenz nachweisbar gewesen wären.Lombrosovertritt seit 1885 sogar die Identität der Epilepsie und des moralischen Irrseins.
[566]Arch. f. Psych. u. Nervenkh. 1869, II, pag. 73.
[566]Arch. f. Psych. u. Nervenkh. 1869, II, pag. 73.
[567]Dieser Umstand muss hervorgehoben werden, da in solchen Fällen auch an die Möglichkeit gedacht werden muss, dass ein männliches Individuum mit verbildeten äusseren Genitalien, eine Hermaphrodisie, vorliegt. (Videpag. 84, insbesondere denpag. 94erwähnten Fall vonMartini, der eine Hebamme(!) betraf, die mit Wöchnerinnen und anderen Weibern Unzucht getrieben hatte, bis sie als ein (männlicher) Zwitter erkannt wurde. Auch die Integrität des Hymen trotz lange geübter Onanie ist beachtenswerth und bestätigt daspag. 124Gesagte.)
[567]Dieser Umstand muss hervorgehoben werden, da in solchen Fällen auch an die Möglichkeit gedacht werden muss, dass ein männliches Individuum mit verbildeten äusseren Genitalien, eine Hermaphrodisie, vorliegt. (Videpag. 84, insbesondere denpag. 94erwähnten Fall vonMartini, der eine Hebamme(!) betraf, die mit Wöchnerinnen und anderen Weibern Unzucht getrieben hatte, bis sie als ein (männlicher) Zwitter erkannt wurde. Auch die Integrität des Hymen trotz lange geübter Onanie ist beachtenswerth und bestätigt daspag. 124Gesagte.)
[568]Andere Fälle vonHotzen,Schuchard,Freyeru. A. s. Virchow’s Jahrb., 1890, I, pag. 482.
[568]Andere Fälle vonHotzen,Schuchard,Freyeru. A. s. Virchow’s Jahrb., 1890, I, pag. 482.
[569]Von zwei durchLimanuntersuchten Fällen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVIII, pag. 193) betraf der eine einen 28jährigen Gymnasiallehrer, der mit entblössten Genitalien im Thiergarten herumgelaufen war. Derselbe war erblich veranlagt, früher Onanist, mit hypochondrischen Vorstellungen und Sensationen sexueller Natur behaftet und zeitweilig von dem Triebe erfüllt, mit entblössten Genitalien herumzulaufen, was ihm Erleichterung verschaffte. „Der Untersuchte“, sagtLiman, „gehört zu einer Classe von Individuen mit eigenthümlicher hypochondrischer Anlage, deren Aufmerksamkeit von gewissen körperlichen Empfindungen und Vorgängen in abnormer Weise in Anspruch genommen wird, welche über solche grübeln, allerlei sonderbare Vorstellungen daran knüpfen und auf ebenso sonderbare Mittel zur Bekämpfung ihrer Sensationen und Ideen verfallen.“ Im zweiten Falle handelte es sich um einen 30jährigen Hereditarier mit unvollkommen epileptischen Anfällen, periodischem Wandertrieb und Dämmerzustand, während dessen er mehrmals in fremde Häuser ging, seine Genitalien entblösste und Mädchen zeigte. Partielle Amnesie.
[569]Von zwei durchLimanuntersuchten Fällen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVIII, pag. 193) betraf der eine einen 28jährigen Gymnasiallehrer, der mit entblössten Genitalien im Thiergarten herumgelaufen war. Derselbe war erblich veranlagt, früher Onanist, mit hypochondrischen Vorstellungen und Sensationen sexueller Natur behaftet und zeitweilig von dem Triebe erfüllt, mit entblössten Genitalien herumzulaufen, was ihm Erleichterung verschaffte. „Der Untersuchte“, sagtLiman, „gehört zu einer Classe von Individuen mit eigenthümlicher hypochondrischer Anlage, deren Aufmerksamkeit von gewissen körperlichen Empfindungen und Vorgängen in abnormer Weise in Anspruch genommen wird, welche über solche grübeln, allerlei sonderbare Vorstellungen daran knüpfen und auf ebenso sonderbare Mittel zur Bekämpfung ihrer Sensationen und Ideen verfallen.“ Im zweiten Falle handelte es sich um einen 30jährigen Hereditarier mit unvollkommen epileptischen Anfällen, periodischem Wandertrieb und Dämmerzustand, während dessen er mehrmals in fremde Häuser ging, seine Genitalien entblösste und Mädchen zeigte. Partielle Amnesie.
[570]Neuere Fälle dieser Art werden in den Annal. d’hygiène publ. 1890 und 1891 mitgetheilt.
[570]Neuere Fälle dieser Art werden in den Annal. d’hygiène publ. 1890 und 1891 mitgetheilt.
[571]Fritsch, Casuistische Beiträge zur Lehre vom impulsiven Irrsein. Jahrb. f. Psych. 1887, VII, pag. 196.
[571]Fritsch, Casuistische Beiträge zur Lehre vom impulsiven Irrsein. Jahrb. f. Psych. 1887, VII, pag. 196.
[572]Meynertrechnet solche Fälle zu den complicirten Geistesstörungen, und zwar zur „Geistesstörung mit Neurasthenie“. Darunter subsumirt er die Hypochondrie oder Pathophobie und das reiche Gebiet der Zwangsvorstellungen (Phobien): Grübelsucht, Fragesucht und die „conträre Sexualempfindung“.
[572]Meynertrechnet solche Fälle zu den complicirten Geistesstörungen, und zwar zur „Geistesstörung mit Neurasthenie“. Darunter subsumirt er die Hypochondrie oder Pathophobie und das reiche Gebiet der Zwangsvorstellungen (Phobien): Grübelsucht, Fragesucht und die „conträre Sexualempfindung“.
[573]„Die Lehre von der Mania transitoria“, Monographie, 1865, ferner „Die Lehre von den transitorischen Störungen des Selbstbewusstseins“, 1868, und Lehrb. f. forens. Psychol., pag. 111; auchSchwarzer, „Die transitorische Tobsucht, eine klinisch-forensische Studie“, Wien 1880.
[573]„Die Lehre von der Mania transitoria“, Monographie, 1865, ferner „Die Lehre von den transitorischen Störungen des Selbstbewusstseins“, 1868, und Lehrb. f. forens. Psychol., pag. 111; auchSchwarzer, „Die transitorische Tobsucht, eine klinisch-forensische Studie“, Wien 1880.
[574]Von den zahlreichen einschlägigen Arbeiten sind insbesondere zu erwähnen:Falret, De l’état mental des épil. 1861,Morel, D’une forme de délire, se rattachant à une variété d’épilepsie, 1860 und Sur épilepsie larvée. Annal. méd. psych. 1873,I. Griesinger, „Ueber epileptoide Zustände“. Arch. f. Psych. 1868,I. Legrand du Saulle, „Des actes commis par les épileptiques“. Annal. d’hygiène publ. 1875, pag. 412.Legroux, ibidem, pag. 220.Samt, „Epileptische Irrseinsformen“. Arch. f. psychol. 1875, V.Krafft-Ebing, „Ueber epileptische Dämmer- und Traumzustände“. Friedreich’s Blätter, 1876, und Allg. Zeitschr. f. Psych., XXXIII,Legrand du Saulle, „Étude médico-lég. sur les épileptiques“. Paris 1877.Schüle, Handbuch, pag. 407.
[574]Von den zahlreichen einschlägigen Arbeiten sind insbesondere zu erwähnen:Falret, De l’état mental des épil. 1861,Morel, D’une forme de délire, se rattachant à une variété d’épilepsie, 1860 und Sur épilepsie larvée. Annal. méd. psych. 1873,I. Griesinger, „Ueber epileptoide Zustände“. Arch. f. Psych. 1868,I. Legrand du Saulle, „Des actes commis par les épileptiques“. Annal. d’hygiène publ. 1875, pag. 412.Legroux, ibidem, pag. 220.Samt, „Epileptische Irrseinsformen“. Arch. f. psychol. 1875, V.Krafft-Ebing, „Ueber epileptische Dämmer- und Traumzustände“. Friedreich’s Blätter, 1876, und Allg. Zeitschr. f. Psych., XXXIII,Legrand du Saulle, „Étude médico-lég. sur les épileptiques“. Paris 1877.Schüle, Handbuch, pag. 407.
[575]Doch bringtTamburini(Rivista sperim. 1878, pag. 597 u. ff.: „L’Amnesia non e caraterre costante dell’ epilessia larvata“) Fälle, in welchen die Erinnerung für die psychischen Aequivalente vollständig erhalten war.
[575]Doch bringtTamburini(Rivista sperim. 1878, pag. 597 u. ff.: „L’Amnesia non e caraterre costante dell’ epilessia larvata“) Fälle, in welchen die Erinnerung für die psychischen Aequivalente vollständig erhalten war.
[576]Dagegen findet sich der Ausdruck „volle Trunkenheit“ im §. 452 des österr. St.-G.-E., jedoch unter ausdrücklicher Beziehung auf den §. 56 des betreffenden Gesetzes.
[576]Dagegen findet sich der Ausdruck „volle Trunkenheit“ im §. 452 des österr. St.-G.-E., jedoch unter ausdrücklicher Beziehung auf den §. 56 des betreffenden Gesetzes.
[577]Dies hat auch der mit der Berathung des österr. St.-G.-E. betraute Ausschuss zugegeben und beschlossen, die Worte „voller Trunkenheit“ wieder aufzunehmen, mit der Motivirung, „weil einerseits die Volltrunkenheit doch nicht als eine „krankhafte Hemmung“ der Geistesthätigkeit betrachtet werden kann und weil anderseits die Volltrunkenheit nicht zur Bewusstlosigkeit gehen muss, um eine darin begangene strafbare Handlung als nicht strafbar zu erklären, da der Volltrunkene straflos bleiben muss, wenn er auch ein gewisses Bewusstsein noch beibehalten, die Trunkenheit aber doch einen solchen Grad erreicht hat, dass der Thäter das Strafbare seiner Handlung nicht einzusehen oder seinen Willen nicht frei zu bestimmen vermag“. Wir selbst halten die specielle Erwähnung der Trunkenheit im §. 56 des St.-G.-E. für überflüssig, da die durch die Trunkenheit veranlassten Zustände ganz gut unter den Begriff „Störung der Geistesthätigkeit“ subsumirt werden können, zumal wenn man das Epitheton „krankhafte“ weglassen würde. Eine ähnliche Abänderung wäre auch im §. 51 des deutschen St.-G. angezeigt.
[577]Dies hat auch der mit der Berathung des österr. St.-G.-E. betraute Ausschuss zugegeben und beschlossen, die Worte „voller Trunkenheit“ wieder aufzunehmen, mit der Motivirung, „weil einerseits die Volltrunkenheit doch nicht als eine „krankhafte Hemmung“ der Geistesthätigkeit betrachtet werden kann und weil anderseits die Volltrunkenheit nicht zur Bewusstlosigkeit gehen muss, um eine darin begangene strafbare Handlung als nicht strafbar zu erklären, da der Volltrunkene straflos bleiben muss, wenn er auch ein gewisses Bewusstsein noch beibehalten, die Trunkenheit aber doch einen solchen Grad erreicht hat, dass der Thäter das Strafbare seiner Handlung nicht einzusehen oder seinen Willen nicht frei zu bestimmen vermag“. Wir selbst halten die specielle Erwähnung der Trunkenheit im §. 56 des St.-G.-E. für überflüssig, da die durch die Trunkenheit veranlassten Zustände ganz gut unter den Begriff „Störung der Geistesthätigkeit“ subsumirt werden können, zumal wenn man das Epitheton „krankhafte“ weglassen würde. Eine ähnliche Abänderung wäre auch im §. 51 des deutschen St.-G. angezeigt.
[578]Literatur und Casuistik:Arens, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. X, 327;Schillinger, ibidem. XII, 327;Krafft-Ebing, l. c. 249. Ferner: „Ein Gutachten der Wiener medicinischen Facultät.“ Prag. Vierteljahrschr. 1857, LIV, pag. 107, Annal.
[578]Literatur und Casuistik:Arens, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. X, 327;Schillinger, ibidem. XII, 327;Krafft-Ebing, l. c. 249. Ferner: „Ein Gutachten der Wiener medicinischen Facultät.“ Prag. Vierteljahrschr. 1857, LIV, pag. 107, Annal.
[579]Eine Untersuchung des Geisteszustandes eines Angeklagten findet statt, wenn im Laufe des processualen Verfahrens, wie sich die österr. St.-P.-O. (§. 134) ausdrückt, Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit entstehen, und es hängt somit vorzugsweise von den Ansichten und Eindrücken von Laien ab, ob eine Untersuchung des Geisteszustandes des Inculpaten für nothwendig erachtet wird oder nicht. Unter diesen Umständen ist es wohl begreiflich, dass entschiedene Geisteskranke verurtheilt werden können, die nie gerichtsärztlich untersucht worden sind. Umsomehr erscheint die bereits von verschiedenen Seiten (v.Krafft-Ebing,v. Wyss,Freymuthu. A.) aufgestellte Forderung berechtigt, dass der Untersuchungsrichter in gewissen Fällen gesetzlich verpflichtet werde, gerichtsärztlich einen genauen „Status“ erheben zu lassen, der alle Momente zu berücksichtigen hätte, welche auf die geistige Entwicklung und den Geisteszustand des Angeklagten Beziehung haben. Die Aufnahme eines solchen Status sollte z. B. ausnahmslos verlangt werden: bei allen, besonders schweren Verbrechen, bei Verbrechen, die von Personen unter 18 Jahren begangen wurden, bei Trunksüchtigen, Epileptikern, Hysterischen, nach überstandenen Kopfverletzungen und schweren Erkrankungen u. s. w.
[579]Eine Untersuchung des Geisteszustandes eines Angeklagten findet statt, wenn im Laufe des processualen Verfahrens, wie sich die österr. St.-P.-O. (§. 134) ausdrückt, Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit entstehen, und es hängt somit vorzugsweise von den Ansichten und Eindrücken von Laien ab, ob eine Untersuchung des Geisteszustandes des Inculpaten für nothwendig erachtet wird oder nicht. Unter diesen Umständen ist es wohl begreiflich, dass entschiedene Geisteskranke verurtheilt werden können, die nie gerichtsärztlich untersucht worden sind. Umsomehr erscheint die bereits von verschiedenen Seiten (v.Krafft-Ebing,v. Wyss,Freymuthu. A.) aufgestellte Forderung berechtigt, dass der Untersuchungsrichter in gewissen Fällen gesetzlich verpflichtet werde, gerichtsärztlich einen genauen „Status“ erheben zu lassen, der alle Momente zu berücksichtigen hätte, welche auf die geistige Entwicklung und den Geisteszustand des Angeklagten Beziehung haben. Die Aufnahme eines solchen Status sollte z. B. ausnahmslos verlangt werden: bei allen, besonders schweren Verbrechen, bei Verbrechen, die von Personen unter 18 Jahren begangen wurden, bei Trunksüchtigen, Epileptikern, Hysterischen, nach überstandenen Kopfverletzungen und schweren Erkrankungen u. s. w.
[580]„Ob zu einer verlangten fachkundigen Ermittlung besondere Vorbesuche nothwendig sind, bleibt dem pflichtgemässen Ermessen der Medicinalbeamten überlassen. Sie dürfen 3 Vorbesuche ohne besondere Requisition des Gerichtes machen und dafür liquidiren. Findet der Arzt mehr als 3 Besuche nothwendig, so hat er die Genehmigung der Behörde zur Fortsetzung der Besuche einzuholen.“Liman, Commentar zu §. 6 des preussischen Gesetzes vom 9. März 1872, betreffend die Vergütung an Medicinalbeamte für Besorgung gerichtsärztlicher etc. Geschäfte.
[580]„Ob zu einer verlangten fachkundigen Ermittlung besondere Vorbesuche nothwendig sind, bleibt dem pflichtgemässen Ermessen der Medicinalbeamten überlassen. Sie dürfen 3 Vorbesuche ohne besondere Requisition des Gerichtes machen und dafür liquidiren. Findet der Arzt mehr als 3 Besuche nothwendig, so hat er die Genehmigung der Behörde zur Fortsetzung der Besuche einzuholen.“Liman, Commentar zu §. 6 des preussischen Gesetzes vom 9. März 1872, betreffend die Vergütung an Medicinalbeamte für Besorgung gerichtsärztlicher etc. Geschäfte.
[581]Doch hatFürstner(Arch. f. Psych. 1888, XIX, pag. 601) von 25 Untersuchungsgefangenen, die ihm zur psychiatrischen Untersuchung übergeben wurden, 12 als Simulanten erkannt. Drei davon hatten die entsprechenden Geisteskrankheiten im Gefängnisslazareth kennen gelernt. AuchLutzenberger(Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 463) erwähnt eines Säufers, der an 40mal wegen Delirium tremens in die Irrenanstalt gebracht worden war und sich dort mit der Epilepsie und psychopathischen Erscheinungen so vertraut gemacht hatte, dass er diese später nicht ohne Geschick zu simuliren vermochte.
[581]Doch hatFürstner(Arch. f. Psych. 1888, XIX, pag. 601) von 25 Untersuchungsgefangenen, die ihm zur psychiatrischen Untersuchung übergeben wurden, 12 als Simulanten erkannt. Drei davon hatten die entsprechenden Geisteskrankheiten im Gefängnisslazareth kennen gelernt. AuchLutzenberger(Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 463) erwähnt eines Säufers, der an 40mal wegen Delirium tremens in die Irrenanstalt gebracht worden war und sich dort mit der Epilepsie und psychopathischen Erscheinungen so vertraut gemacht hatte, dass er diese später nicht ohne Geschick zu simuliren vermochte.
[582]Vergl.pag. 158.
[582]Vergl.pag. 158.
[583]Da der §. 567 des österr. allgem. bürgerl. Gesetzbuches bestimmt, dass, wenn behauptet wird, dass der Erblasser, welcher den Gebrauch der Vernunft verloren hatte, zur Zeit der letzten Anordnung bei voller Besonnenheit gewesen sei, diese Behauptung durch Sachverständige oder durch obrigkeitliche Personen, oder durch andere zuverlässige Beweise ausser Zweifel gesetzt werden soll, so wäre es nicht unmöglich, dass trotz verhängter Curatel doch die Testirfähigkeit des betreffenden Individuums noch Gegenstand einer besonderen ärztlichen Untersuchung werden könnte.
[583]Da der §. 567 des österr. allgem. bürgerl. Gesetzbuches bestimmt, dass, wenn behauptet wird, dass der Erblasser, welcher den Gebrauch der Vernunft verloren hatte, zur Zeit der letzten Anordnung bei voller Besonnenheit gewesen sei, diese Behauptung durch Sachverständige oder durch obrigkeitliche Personen, oder durch andere zuverlässige Beweise ausser Zweifel gesetzt werden soll, so wäre es nicht unmöglich, dass trotz verhängter Curatel doch die Testirfähigkeit des betreffenden Individuums noch Gegenstand einer besonderen ärztlichen Untersuchung werden könnte.
[584]Dieselben sind conform den in der St.-P.-O. festgesetzten. Bezüglich der Vorbesuche, sowie bezüglich der Abgabe der Gutachten ist auch der Erlass des Min. f. geistliche Angelegenheiten vom 28. April und 31. Mai 1887, betreffend das Entmündigungsverfahren, zu beobachten. Siehe Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med., XLVIII, pag. 384 und 385.
[584]Dieselben sind conform den in der St.-P.-O. festgesetzten. Bezüglich der Vorbesuche, sowie bezüglich der Abgabe der Gutachten ist auch der Erlass des Min. f. geistliche Angelegenheiten vom 28. April und 31. Mai 1887, betreffend das Entmündigungsverfahren, zu beobachten. Siehe Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med., XLVIII, pag. 384 und 385.
[585]Besprechungen der auf Geisteskranke überhaupt und das Entmündigungsverfahren insbesondere bezüglichen Bestimmungen des Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich von Roth,MendelundMittenzweigs. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVIII, pag. 1; XLIX, pag. 222 und L, pag. 101. Einer Entscheidung des Reichsgerichtes zufolge (Freyer, Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894, pag. 101) ist für den Begriff des „Wahnsinns“ das häufigere oder seltenere Vorkommen der Tobsuchtsanfälle nicht massgebend und es wird der §. 698 des Allg. Landr. Anwendung finden müssen, wenn der Beklagte über ein Jahr ohne wahrscheinliche Hoffnung auf Besserung an zeitweilig wiederkehrenden, mit gänzlichem Mangel des Gebrauches seiner Vernunft verbundenen Tobsuchtsanfällen gelitten hat.
[585]Besprechungen der auf Geisteskranke überhaupt und das Entmündigungsverfahren insbesondere bezüglichen Bestimmungen des Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich von Roth,MendelundMittenzweigs. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVIII, pag. 1; XLIX, pag. 222 und L, pag. 101. Einer Entscheidung des Reichsgerichtes zufolge (Freyer, Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894, pag. 101) ist für den Begriff des „Wahnsinns“ das häufigere oder seltenere Vorkommen der Tobsuchtsanfälle nicht massgebend und es wird der §. 698 des Allg. Landr. Anwendung finden müssen, wenn der Beklagte über ein Jahr ohne wahrscheinliche Hoffnung auf Besserung an zeitweilig wiederkehrenden, mit gänzlichem Mangel des Gebrauches seiner Vernunft verbundenen Tobsuchtsanfällen gelitten hat.
[586]Falret, „Rapport sur un cas d’aphasie, pour lequel on demande l’interdiction.“ Annal. d’hygiène publ. 1869, pag. 431.Lefort(Avocat à la cour de Paris), „Remarques sur l’interdiction des Aphasiques.“ Ibid. 1872, pag. 417.Blumenstok, „Ein Fall von traumatischer amnestischer Aphasie und gerichtsärztliche Bemerkung über Aphasie überhaupt“. Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 363. Jolly, „Ueber den Einfluss der Aphasie auf die Fähigkeit zur Testamentserrichtung“. Wiener med. Bl. 1882, pag. 1168, undFrischauer, „Die Testirfähigkeit Aphasischer“ nach österr. Rechte. Ibidem, pag. 1260.
[586]Falret, „Rapport sur un cas d’aphasie, pour lequel on demande l’interdiction.“ Annal. d’hygiène publ. 1869, pag. 431.Lefort(Avocat à la cour de Paris), „Remarques sur l’interdiction des Aphasiques.“ Ibid. 1872, pag. 417.Blumenstok, „Ein Fall von traumatischer amnestischer Aphasie und gerichtsärztliche Bemerkung über Aphasie überhaupt“. Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 363. Jolly, „Ueber den Einfluss der Aphasie auf die Fähigkeit zur Testamentserrichtung“. Wiener med. Bl. 1882, pag. 1168, undFrischauer, „Die Testirfähigkeit Aphasischer“ nach österr. Rechte. Ibidem, pag. 1260.
[587]R. Arndt, Artikel „Aphasie“ in Eulenburg’s Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde. I, 436.
[587]R. Arndt, Artikel „Aphasie“ in Eulenburg’s Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde. I, 436.
[588]Der Entwurf eines neuen deutschen bürgerlichen Gesetzbuches bedient sich des Ausdruckes „Geschäftsfähigkeit“.
[588]Der Entwurf eines neuen deutschen bürgerlichen Gesetzbuches bedient sich des Ausdruckes „Geschäftsfähigkeit“.
[589]S. einen einschlägigen Fall Wiener med. Presse, 1878, Nr. 1, und den FallSandon(Legrand du Saulle, „Les signes physiques des folies raisonnantes“. 1878, pag. 30, und „Étude médico-lég. sur les testaments.“ 1879, pag. 482.
[589]S. einen einschlägigen Fall Wiener med. Presse, 1878, Nr. 1, und den FallSandon(Legrand du Saulle, „Les signes physiques des folies raisonnantes“. 1878, pag. 30, und „Étude médico-lég. sur les testaments.“ 1879, pag. 482.
[590]Interessante Fälle videLegrand du Saulle, „Étude méd.-lég. sur les testaments“. 1879, pag. 354 u. ff.
[590]Interessante Fälle videLegrand du Saulle, „Étude méd.-lég. sur les testaments“. 1879, pag. 354 u. ff.
[591]„Es ist traurig,“ sagtLegrand du Saulle(l. c. 362), „dass wir gestehen müssen, dass zwei Fünftel derjenigen, die ganz unerwarteter Weise an Spitäler oder Anstalten Legate vermachen, nur unfreiwillige Wohlthäter sind. Diese unvermutheten Menschenfreunde haben eine Familie, die sie enterben, verdächtigen, anschuldigen und ohne Gnade zu Gunsten jener Institute berauben, und es ergibt sich, dass sie während des Lebens mürrische, misstrauische, egoistische und geizige Individuen waren. Ich habe den Muth, zu gestehen, dass meine Ueberzeugung dahin geht, dass die grossen Vermächtnisse an Hospitäler häufig nichts Anderes sind, als der Ausdruck intellectueller moralischer oder affectiver Läsion.“
[591]„Es ist traurig,“ sagtLegrand du Saulle(l. c. 362), „dass wir gestehen müssen, dass zwei Fünftel derjenigen, die ganz unerwarteter Weise an Spitäler oder Anstalten Legate vermachen, nur unfreiwillige Wohlthäter sind. Diese unvermutheten Menschenfreunde haben eine Familie, die sie enterben, verdächtigen, anschuldigen und ohne Gnade zu Gunsten jener Institute berauben, und es ergibt sich, dass sie während des Lebens mürrische, misstrauische, egoistische und geizige Individuen waren. Ich habe den Muth, zu gestehen, dass meine Ueberzeugung dahin geht, dass die grossen Vermächtnisse an Hospitäler häufig nichts Anderes sind, als der Ausdruck intellectueller moralischer oder affectiver Läsion.“
[592]A. Erlenmeyer, „Die Schrift. Grundzüge ihrer Physiologie und Pathologie.“ Stuttgart 1879.Tardieu, „Étude méd. lég. sur la folie.“ 2me édition 1880. Beide Arbeiten mit zahlreichen Facsimiles. Ueber Schreibstörungen bei Schwachsinnigen, s.pag. 888.
[592]A. Erlenmeyer, „Die Schrift. Grundzüge ihrer Physiologie und Pathologie.“ Stuttgart 1879.Tardieu, „Étude méd. lég. sur la folie.“ 2me édition 1880. Beide Arbeiten mit zahlreichen Facsimiles. Ueber Schreibstörungen bei Schwachsinnigen, s.pag. 888.
[593]Es kann auch vorkommen, dass der scheinbar sterbende genest und selbst gegen die Rechtsgiltigkeit der von ihm während der schweren Erkrankung abgeschlossenen Acte protestirt. Ueber einen solchen seltenen Fall hat die königl. wissenschaftliche Deputation in Berlin (Ref.Leyden) ein Gutachten abgegeben. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, LIII, pag. 217.
[593]Es kann auch vorkommen, dass der scheinbar sterbende genest und selbst gegen die Rechtsgiltigkeit der von ihm während der schweren Erkrankung abgeschlossenen Acte protestirt. Ueber einen solchen seltenen Fall hat die königl. wissenschaftliche Deputation in Berlin (Ref.Leyden) ein Gutachten abgegeben. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, LIII, pag. 217.
[594]v. Schüle(l. c. 319 u. ff.). Wir haben in mehreren solchen Fällen Verwachsungen der Meningen mit der Hirnrinde gefunden. In mehreren derselben war der Delirien und Convulsionen wegen, unter welchen der Tod eintrat, Meningitis diagnosticirt worden.
[594]v. Schüle(l. c. 319 u. ff.). Wir haben in mehreren solchen Fällen Verwachsungen der Meningen mit der Hirnrinde gefunden. In mehreren derselben war der Delirien und Convulsionen wegen, unter welchen der Tod eintrat, Meningitis diagnosticirt worden.
[595]Hierher gehört der vonRokitansky(Schmidt’s Jahrb. 1855, LXXXVII, pag. 85) beschriebene Selbstmord eines Melancholikers durch Bauchaufschlitzen und Herausreissen der Gedärme, ferner auch der sonderbare, im Wiener Physikatsberichte vom Jahre 1871, pag. 122, erwähnte Selbstmord eines 56jährigen Sparcassabeamten, der sich dadurch getödtet hatte, dass er einen mit Büchern schwer belasteten Kasten mit Stricken versah und an letzteren anziehend denselben auf sich stürzte, nachdem er sich mit dem Kopfe auf ein prismatisches Holzscheit gelagert hatte.
[595]Hierher gehört der vonRokitansky(Schmidt’s Jahrb. 1855, LXXXVII, pag. 85) beschriebene Selbstmord eines Melancholikers durch Bauchaufschlitzen und Herausreissen der Gedärme, ferner auch der sonderbare, im Wiener Physikatsberichte vom Jahre 1871, pag. 122, erwähnte Selbstmord eines 56jährigen Sparcassabeamten, der sich dadurch getödtet hatte, dass er einen mit Büchern schwer belasteten Kasten mit Stricken versah und an letzteren anziehend denselben auf sich stürzte, nachdem er sich mit dem Kopfe auf ein prismatisches Holzscheit gelagert hatte.
[596]Zufolge der österr. Pensionsvorschriften, insbesondere zufolge der Circ.-Verordnung des k. k. Finanzministeriums vom 30. August 1852, Z. 14.497, werden Witwen und Waisen jener Staatsdiener, welche in der activen Dienstleistung als „freiwillige“ Selbstmörder ihr Leben enden, ihrer Pensionsansprüche verlustig, und mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 17. October 1868, Z. 20.476, wird bestimmt, dass in solchen Fällen von Selbstmord, in welchen bei einem Staatsbeamten der zur Begründung der Versorgungsansprüche der Witwen und Waisen erforderliche Nachweis über die Unzurechnungsfähigkeit selbst durch die Leichen-Obduction geliefert werden kann und soll, eine sanitätspolizeiliche Obduction vorzunehmen sei. Ebenso Verordnung des Ministeriums des Innern und der Justiz vom 8. April 1857, R.-G.-Bl. Nr. 73.
[596]Zufolge der österr. Pensionsvorschriften, insbesondere zufolge der Circ.-Verordnung des k. k. Finanzministeriums vom 30. August 1852, Z. 14.497, werden Witwen und Waisen jener Staatsdiener, welche in der activen Dienstleistung als „freiwillige“ Selbstmörder ihr Leben enden, ihrer Pensionsansprüche verlustig, und mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 17. October 1868, Z. 20.476, wird bestimmt, dass in solchen Fällen von Selbstmord, in welchen bei einem Staatsbeamten der zur Begründung der Versorgungsansprüche der Witwen und Waisen erforderliche Nachweis über die Unzurechnungsfähigkeit selbst durch die Leichen-Obduction geliefert werden kann und soll, eine sanitätspolizeiliche Obduction vorzunehmen sei. Ebenso Verordnung des Ministeriums des Innern und der Justiz vom 8. April 1857, R.-G.-Bl. Nr. 73.
[597]Es gehören hierher auch die Fälle, in denen Personen, die schwere, von sofortiger oder nachträglich eingetretener Bewusstlosigkeit gefolgte Misshandlungen, insbesondere mit Hirnerschütterung verbundene Kopfverletzungen erlitten haben, nach ihrer Genesung über das Vorkommniss aussagen sollen. Nach intensiven Hirnerschütterungen ist auch nach vollständiger Restitutio ad integrum die Erinnerung an die letzten Vorgänge in der Regel nur eine summarische, in anderen Fällen kann die Erinnerung bis zum Moment des Eintrittes der Bewusstlosigkeit erhalten bleiben. In einem von uns begutachteten Falle hatte ein Mann, der sich nachträglich als Paralytiker herausstellte, sein Kind mit der Hacke erschlagen und seiner Geliebten die linke Schläfe zertrümmert. Die Frau lag mehrere Wochen bewusstlos, genas jedoch schliesslich mit zurückbleibender Lähmung der rechten Körperhälfte. Bei der Hauptverhandlung gab sie über ihr Vorleben ganz präcise Auskunft, hatte jedoch von den Vorgängen unmittelbar vor der That nur nebelhafte Erinnerung. Einen Schmerz hatte sie nicht verspürt und weiss gar nicht, dass sie einen Hieb erhielt. In allen solchen Fällen (vide einen einschlägigen in Friedreich’s Bl., 1874, pag. 1) ist aber natürlich auch zu erwägen, ob nicht in Folge der Verletzung psychische Defecte zurückgeblieben sind, die die richtige Beurtheilung früherer Vorkommnisse beeinträchtigen oder ganz unmöglich machen. Beobachtungen über Ausfall von Erinnerungsbildern nach Commotio cerebri hatGussenbauer(Wiener klin. Wochenschr. 1894, Nr. 43) mitgetheilt. Retroactive Amnesie findet sich auch bei nach Asphyxie Genesenen, insbesondere nach Strangulation und nach CO-Vergiftung (vide pag. 571, 587 und 710).
[597]Es gehören hierher auch die Fälle, in denen Personen, die schwere, von sofortiger oder nachträglich eingetretener Bewusstlosigkeit gefolgte Misshandlungen, insbesondere mit Hirnerschütterung verbundene Kopfverletzungen erlitten haben, nach ihrer Genesung über das Vorkommniss aussagen sollen. Nach intensiven Hirnerschütterungen ist auch nach vollständiger Restitutio ad integrum die Erinnerung an die letzten Vorgänge in der Regel nur eine summarische, in anderen Fällen kann die Erinnerung bis zum Moment des Eintrittes der Bewusstlosigkeit erhalten bleiben. In einem von uns begutachteten Falle hatte ein Mann, der sich nachträglich als Paralytiker herausstellte, sein Kind mit der Hacke erschlagen und seiner Geliebten die linke Schläfe zertrümmert. Die Frau lag mehrere Wochen bewusstlos, genas jedoch schliesslich mit zurückbleibender Lähmung der rechten Körperhälfte. Bei der Hauptverhandlung gab sie über ihr Vorleben ganz präcise Auskunft, hatte jedoch von den Vorgängen unmittelbar vor der That nur nebelhafte Erinnerung. Einen Schmerz hatte sie nicht verspürt und weiss gar nicht, dass sie einen Hieb erhielt. In allen solchen Fällen (vide einen einschlägigen in Friedreich’s Bl., 1874, pag. 1) ist aber natürlich auch zu erwägen, ob nicht in Folge der Verletzung psychische Defecte zurückgeblieben sind, die die richtige Beurtheilung früherer Vorkommnisse beeinträchtigen oder ganz unmöglich machen. Beobachtungen über Ausfall von Erinnerungsbildern nach Commotio cerebri hatGussenbauer(Wiener klin. Wochenschr. 1894, Nr. 43) mitgetheilt. Retroactive Amnesie findet sich auch bei nach Asphyxie Genesenen, insbesondere nach Strangulation und nach CO-Vergiftung (vide pag. 571, 587 und 710).
[598]Insbesondere bei der sogenannten Besessenheit. Instructive Fälle dieser Art, wo die Betreffenden sich sogar auf den Scheiterhaufen brachten, lieferten die mittelalterlichen Hexenprocesse.S. Leubuscher, „Der Wahnsinn in den vier letzten Jahrhunderten“. Halle 1848.
[598]Insbesondere bei der sogenannten Besessenheit. Instructive Fälle dieser Art, wo die Betreffenden sich sogar auf den Scheiterhaufen brachten, lieferten die mittelalterlichen Hexenprocesse.S. Leubuscher, „Der Wahnsinn in den vier letzten Jahrhunderten“. Halle 1848.
[599]Eine solche Vorsicht ist auch gegenüber Kindern angezeigt, die mitunter die schwersten Anklagen gegen sich oder andere vorbringen, ohne dass dieselben objectiv begründet wären. Die pathologische Grundlage solcher Angaben ist manchmal schwer oder gar nicht nachweisbar.Motet(Les faux témoignages des enfants dévant la justice. Annal. d’hygiène publ. 1887, XVII) berichtet über solche Fälle.
[599]Eine solche Vorsicht ist auch gegenüber Kindern angezeigt, die mitunter die schwersten Anklagen gegen sich oder andere vorbringen, ohne dass dieselben objectiv begründet wären. Die pathologische Grundlage solcher Angaben ist manchmal schwer oder gar nicht nachweisbar.Motet(Les faux témoignages des enfants dévant la justice. Annal. d’hygiène publ. 1887, XVII) berichtet über solche Fälle.
[600]Bei Melancholischen können Selbstanklagen auch als indirecter Selbstmordversuch vorkommen, d. h. in der Absicht geschehen, um hingerichtet zu werden.
[600]Bei Melancholischen können Selbstanklagen auch als indirecter Selbstmordversuch vorkommen, d. h. in der Absicht geschehen, um hingerichtet zu werden.
[601]Legrand du Saulle, „Folies raisonnantes“ (État mental de Sandon). Paris 1878.
[601]Legrand du Saulle, „Folies raisonnantes“ (État mental de Sandon). Paris 1878.
[602]Letztere Angabe kommt übrigens auch bei Nichthysterischen nach verunglückten Selbstmordversuchen gar nicht selten vor, indem sich die Betreffenden aus irgend welchen Gründen scheuen, zu gestehen, dass sie einen Selbstmord begehen wollten. Doch wurden in solchen Fällen unseres Wissens niemals bestimmte, sondern immer fingirte Personen als Urheber der betreffenden Verletzung bezeichnet. Uns sind mehrere einschlägige Fälle bekannt. Einer derselben betraf ein 25jähr. Mädchen, welches in einem der hiesigen Parks Nachts liegend gefunden wurde. Sie hatte 3 Messerstiche in der linken Brustseite, von denen jedoch keiner penetrirte. Auf das Polizeicommissariat gebracht, gab sie an, dass, als sie auf einer Bank ausruhte, plötzlich ein Mann aus dem Gebüsche gesprungen sei, ihr ein mit einer betäubenden Substanz getränktes Sacktuch unter die Nase gehalten und sie dadurch bewusstlos gemacht habe. Nach dem Erwachen habe sie zu ihrem Schrecken bemerkt, dass sie gestochen worden sei. Natürlich erschien diese Angabe unglaubwürdig und die Betreffende gestand auch im Spitale, dass sie sich selbst das Leben nehmen wollte und nur aus Scham den Ueberfall ersonnen habe. S. auchpag. 392.
[602]Letztere Angabe kommt übrigens auch bei Nichthysterischen nach verunglückten Selbstmordversuchen gar nicht selten vor, indem sich die Betreffenden aus irgend welchen Gründen scheuen, zu gestehen, dass sie einen Selbstmord begehen wollten. Doch wurden in solchen Fällen unseres Wissens niemals bestimmte, sondern immer fingirte Personen als Urheber der betreffenden Verletzung bezeichnet. Uns sind mehrere einschlägige Fälle bekannt. Einer derselben betraf ein 25jähr. Mädchen, welches in einem der hiesigen Parks Nachts liegend gefunden wurde. Sie hatte 3 Messerstiche in der linken Brustseite, von denen jedoch keiner penetrirte. Auf das Polizeicommissariat gebracht, gab sie an, dass, als sie auf einer Bank ausruhte, plötzlich ein Mann aus dem Gebüsche gesprungen sei, ihr ein mit einer betäubenden Substanz getränktes Sacktuch unter die Nase gehalten und sie dadurch bewusstlos gemacht habe. Nach dem Erwachen habe sie zu ihrem Schrecken bemerkt, dass sie gestochen worden sei. Natürlich erschien diese Angabe unglaubwürdig und die Betreffende gestand auch im Spitale, dass sie sich selbst das Leben nehmen wollte und nur aus Scham den Ueberfall ersonnen habe. S. auchpag. 392.