Sachlicher Theil.

Sachlicher Theil.

Die Intervention ärztlicher Sachverständiger wird von Seite der Gerichte im Allgemeinen in folgenden Fällen in Anspruch genommen:

1. Wenn die Zeugungsfähigkeit eines Individuums in Frage kommt;

2. bei Anklagen wegen gesetzwidriger Befriedigung des Geschlechtstriebes;

3. bei fraglicher Schwangerschaft und Geburt;

4. bei Anklagen wegen Schädigung eines Individuums an der Gesundheit oder wegen gewaltsamer Tödtung;

5. bei fraglichem Geisteszustand einer Person.

Es erscheint uns zweckmässig, entsprechend diesen Fällen den sachlichen Theil unseres Buches in bestimmte Hauptabschnitte einzutheilen, in denen wir zu behandeln gedenken:

imersten Hauptabschnitte: die Zeugungsfähigkeit;

imzweiten Hauptabschnitte: Die gesetzwidrige Befriedigung des Geschlechtstriebes;

imdritten Hauptabschnitte: Die Schwangerschaft und Geburt;

imvierten Hauptabschnitte: Die gewaltsamen Gesundheitsbeschädigungen und den gewaltsamen Tod;

imfünften Hauptabschnitte: Die gerichtliche Psychopathologie.

In diesen Hauptabschnitten, welche wieder in Unterabschnitte getheilt werden sollen, lassen sich die wichtigsten in foro vorkommenden ärztlichen Fragen unterbringen.


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