2. Die Geselligkeit ausser dem Hause.

2. Die Geselligkeit ausser dem Hause.

In keinem Punkte hat wohl das Leben der norddeutschen grösseren Städte in den letzten vierzig Jahren so auffallend seine Physiognomie verändert, als in der Verlegung eines grossen Theils der Geselligkeit an öffentliche Orte. In den vierziger Jahren bot zum Beispiel Berlin dem Erholung suchenden Publikum zwar im Sommer eine Anzahl primitiv eingerichteter öffentlicher Gärten, im Winter aber fast nur eigentliche Speisehäuser, Weinstuben, Conditoreien und Weissbierlokale, und für die niederen Stände „Tabagien“ und „Tanzböden.“ In den Speisehäusern entwickelte sich eine Geselligkeit fast nur gelegentlich durch eine Tischgemeinschaft, die sich ihrer Natur nach auf Junggesellen beschränkte; die Conditoreien, die als Kaffeehäuser benutzt wurden, dienten dabei zugleich als Lesekabinets und liessen deshalb geselligen Verkehr unter den Gästen nicht aufkommen; so blieben für die besseren Stände fast nur die Weinstuben und die wenigen anständigen Weissbierlokale übrig, welche von Frauen noch durchaus gemieden wurden. Der erste Umschwung in diesen Zuständen erfolgte durch die Einführung der bayerischen Bierlokale und Biergärten, der zweite durch diejenige der Wiener Kaffeehäuser; beide fanden den Boden dadurch vorbereitet, dass durch die Verdoppelung und Verdreifachung der städtischen Miethspreise die Menschen genöthigt worden waren, enger zusammengedrängt zu wohnen, also weniger Raum in der eigenen Häuslichkeit für gesellige Zwecke frei hatten und dafür Ersatz ausser dem Hause suchten. Als zweiter begünstigender Umstand aber kam hinzu, dass der Luxus in der Bewirtung von Gästen in diesem Zeitraum in einer Weise gestiegen war, welche es demMittelstand fast unmöglich machte, häufiger Gäste bei sich zu sehen; infolge dessen beschränkte man die häusliche Geselligkeit in diesen Kreisen, wenn man nicht gleich ganz auf dieselbe verzichtete, mehr und mehr auf wenige repräsentative „Abfütterungen“ und verlegte die eigentliche, der Erholung dienende Geselligkeit an öffentliche Orte, wo jeder für sich selbst zu bezahlen hat.

So erklärlich diese Umwandlung ist, und so sehr sie mit dem demokratisch nivellierenden und durcheinander schüttelnden Zuge unsrer Zeit harmonirt, so fragt sich doch, ob sie uns dem Ideal der Geselligkeit näher geführt oder ferner gerückt hat, und ob sie den angestrebten Zweck „Gewinnung eines möglichst grossen geselligen Behagens bei möglichst geringem Kostenaufwand“ auch wirklich erreicht hat. Beides muss leider verneint werden.

Zunächst liegt die Gefahr in der öffentlichen Geselligkeit, dass sie die Geschlechter voneinander sondert und die Stellung der Frauen noch ungünstiger macht, als sie ohnehin schon ist. Der Mann hat eine scharf gegeneinander abgegrenzte Arbeitszeit und Mussezeit; die Frau, welche dem Hauswesen vorsteht und die Kinder beaufsichtigt, nicht, wenigstens ist ihre ganz freie Mussezeit sehr viel knapper bemessen. Der Mann kann täglich die Abendstunden nach vollbrachter Tagesarbeit der geselligen Erholung widmen, gleichviel wo, die Frau nur, wenn sie im Hause ab- und zugehen und nach dem Rechten sehen kann. Der Mann hat nur die Wahl, entweder seine Erholung an öffentlichen Orten allein zu suchen und die Frau zu Hause zu lassen, oder ausser der Frau noch die Kinder mitzunehmen, oder den Ausgang auf eine viel knapper bemessene Zeit zu beschränken, als ihm seine Musse gestattet. Geht er allein, so versimpelt die Frau in der Vereinsamung desHauses und in der täglichen Arbeits-Tretmühle der Wirthschaft, die Kinder lernen den Vater als nicht zur Familie gehörig betrachten, und dieser selbst entfremdet sich der Familie und dem Geschmack an den Familienfreuden. Geht er mit der Frau ohne die Kinder, so leiden diese darunter doppelt und zugleich leidet das Hauswesen dabei; geht er mit Frau und Kindern, so leidet das Hauswesen nicht weniger, so wird die ganze Familie dem Hause entrückt und entfremdet, und werden die Kinder durch die frühzeitige Einführung in die zerstreuende Unruhe des öffentlichen Lebens sittlich geschädigt.

Bei der Beschränkung der öffentlichen Geselligkeit auf die Männer pflegen die Frauen sich in einem ausschliesslich weiblichen Verkehr in Kaffeekränzchenu. s. w.eine gewisse Schadloshaltung zu suchen; aber die Männer leiden selbst auf die Dauer am meisten unter dieser Isolirung der Geschlechter, weil die Frauen, die vom geistigen Verkehr mit Männern wie im Orient und im Alterthum ausgeschlossen sind, auch unfähig werden müssen, dem Mann im Hause geistige Anregung und entgegenkommendes Verständniss zu bieten. Das andere Extrem, die Herabwürdigung des Hauses zur blossen Schlafstelle und das Herumtreiben in den Bierlokalen mit Kind und Kegel, ist freilich noch schlimmer, und die scheinbare Mittelstrasse ist thatsächlich nur der Uebergang von einem Extrem zum andern. Wie hauptsächlich in dem gegenseitigen Verkehr der Geschlechter die bildende, sittigende und veredelnde Macht der Geselligkeit liegt, so steckt in dem eigenen Heim, in dem sich Heimischfühlen im eignen Hause, die Wurzel alles Heimathgefühls und Familiensinns. Es mag bequemer sein, sich in der ausschliesslichen Geselligkeit mit dem eignen Geschlecht ungenirt gehen zu lassen, aber das intimere Behagen und die feinere Befriedigung des Geselligkeitsbedürfnisses ist doch erst da zu finden, wo mit Ueberwindung dieses Trägheitsmoments die geschlechtliche Polarität der geistigen und gemütlichen Eigenschaften zur Spannung und Entladung gelangt. Erst diese Form der Geselligkeit fördert den ganzen Menschen und entfaltet alle in ihm schlummernden geselligen Anlagen zur höchsten und verfeinertsten Genussfähigkeit.

Wie steht es nun mit dem Behagen an einem öffentlichen Ort im Vergleich zu demjenigen in einem Privatraum, wenn wir gleiche Zusammensetzung der Gesellschaft annehmen? Welche Anstrengung kostet es einem zarter besaiteten Sinn, bei dem Gemisch von Speiseduft, Bierneigengeruch, Tabaksqualm und Stickluft, wie es in den meisten Lokalen herrscht, ein Behagen an der augenblicklichen Lage auch nur aufkommen zu lassen! Und noch mehr als die Nase und die Athmungsorgane ist in der Regel das Ohr beleidigt, welches die Unterhaltung der Tischgenossen trotz allen Summens vom Gespräch der Nachbartische, trotz Kellnergetrappel und Tellergeklapper auffangen soll. Welche Luft herrscht in den unterirdischen Lokalen einer Grossstadt, welcher Lärm in den modernen Prachtsälen für zahllose Gäste! Sondert man sich mit seinen Freunden in ein eigenes Zimmer ab, so sitzt man in der Regel noch enger eingepfercht, als in der eignen Wohnung und dabei doch auch ungemüthlicher; benutzt man dagegen mit vielen andern Gesellschaften einen gemeinsamen Raum, so zerstört das ohrenbeleidigende Geräusch jede mögliche Illusion traulicher Abgegrenztheit und Geschlossenheit der eignen Gruppe.

Aber auch die Verbilligung der Geselligkeit durch Verlegung derselben an öffentliche Orte ist eine Täuschung. Wenn der Mann allein ausgeht und die Frau jede Geselligkeit entbehren lässt, so mag er allenfallsetwas billiger fortkommen, als wenn er mit der Frau gemeinsam häusliche Geselligkeit pflegte, obwohl auch das noch zweifelhaft ist; die etwaige Ersparniss ist dann aber ganz allein durch die Entbehrungen der Frau erzielt. Wo Mann und Frau zusammen ausgehen, werden sie allemal bei der Jahresabrechnung herausfinden, dass sie erheblich mehr bezahlt haben, als wenn sie dieselben Speisen und Getränke zu Hause verzehrt oder mit andern Familien ausgetauscht hätten, und dass sie für die gehabte Mehrausgabe sich zu Hause eine erhöhte Ausgabe für Wohnungsmiethe und Bedienung hätten gestatten können.

Da man im Durchschnitt nicht annehmen kann, dass diese Thatsache sich der Kenntniss der Menschen entzieht, so wäre es räthselhaft, dass sie trotzdem aus dem Behagen des eignen Hauses in frostige Prachträume oder kahle Spelunken flüchten, wenn nicht die eigentliche Lösung des Rätsels in dem Umstand zu suchen wäre, dass ihre Eitelkeit sie hindert, ihren Gästen dasselbe vorzusetzen, womit jeder am öffentlichen Orte vorlieb nimmt. Wo jeder Gast für sich selbst Speisen und Getränke auswählt und bestellt, übernimmt er auch die Verantwortung dafür, sich mit der vorgefundenen Beschaffenheit und Güte derselben begnügen zu wollen; wo der Wirth den Gästen die Speisen auftischt, trägt er die Verantwortung, dass sie allen genügen werden. Die eitle Prahlerei, sich gegenseitig überbieten zu wollen, die Narrheit des Speiseluxus ist es also in letzter Instanz, was die häusliche Geselligkeit des Mittelstandes zu Gunsten einer öffentlichen aufopfert, und die Feigheit jedes einzelnen zur Umkehr, die mutlose Scheu, als erster auf den Weg der Vernunft zurückzukehren, sie sind es, welche diese unbehaglichen und bedenklichen Missstände aufrecht erhalten und immer wieder befestigen und steigern. Man wage doch nur, seinenGästen dasselbe zu bieten, was sie am öffentlichen Ort vom Kellner fordern, und alle Gefahren der ungesunden öffentlichen Geselligkeit sind mit einem Schlage beseitigt. Es brauchen sich zur Anbahnung der Umkehr nur ein paar befreundete Familien über diesen Grundsatz zu einigen, und der Anfang ist gemacht; sie mögen aber auch ja nicht vergessen, namhafte Konventionalstrafen zu vereinbaren für jede Hausfrau, welche dem Kitzel des Ueberbietens in der Bewirthung nicht sollte widerstehen können, denn sonst ist mit Sicherheit darauf zu rechnen, dass binnen Jahr und Tag jede solche Vereinigung sich auflöst und ihre Mitglieder reuig in die verlassene Kneipe zurückkehren.

Die öffentliche Geselligkeit ist um so behaglicher, je geschlossener sie ist und je mehr sie sich der familiären Geselligkeit im eigenen Hause annähert. Am meisten ist dies im Club der Fall, der dem Junggesellen, wenigstens so lange er gesund und rüstig ist, in hohem Maasse Ersatz für die mangelnde Häuslichkeit und Familiengeselligkeit gewähren kann. Aber auch dem Club haftet doch trotz allem Comfort der sociale Nachtheil der Geschlechtertrennung an, und desshalb kann die Clubgeselligkeit, wenn sie sich in die Zeit der Verheirathung der Männer überträgt, oder wenn sie gar dieselben von der Verheirathung abhält, durchaus nicht als ein geselliges Ideal betrachtet werden. Für verheirathete Männer konnten die Clubs nur in einem Lande und unter einem Volksstamm zu höherer Blüthe gelangen, in welchem die Familien als solche, und namentlich deren weibliche Mitglieder, keinen rechten Sinn und kein ausgesprochenes Talent für unbefangene heitere Geselligkeit haben, und desshalb ganz zufrieden damit sind, sich in den Burgfrieden des behaglich eingerichteten eigenen Hauses zurückziehen zu dürfen.

Insoweit die Zunahme der öffentlichen Geselligkeit aus der wachsenden Wohnungsnoth der Städte entspringt, ist sie natürlich nur in dem Maasse rückgängig zu machen, als die Wohnungsfrage gelöst oder doch in normalere Bahnen zurückgelenkt wird. Dies gilt namentlich für die niederen Stände, denen man unmöglich zumuthen kann, in ihrer Wohnung ihre gesellige Erholung zu suchen, so lange dieselbe nur aus Schlafstuben und Küche besteht; es gilt aber auch für alle Stände im Sommer, so lange die Stadtwohnungen keinen Garten haben, in welchem sich die Familie mit ihren Abend-Gästen behaglich der frischen Luft erfreuen kann. Sobald die Arbeiter-Wohnungsfrage in dem Sinne gelöst sein wird, dass der Arbeiterfamilie wieder eine Wohnstube zur Verfügung steht, wird auch die Aushäusigkeit in Arbeiterkreisen wieder abnehmen, und diese Lösung zu finden ist ein Haupterforderniss für unsere Zeit. Sobald die gartenlosen Stadtviertel nur dem geschäftlichen Treiben des Tages dienen, und jede Familie sich wieder der Gartenbenutzung als Zubehör ihrer Wohnung erfreut, wird auch das Bedürfniss der Geselligkeit in öffentlichen Biergärten wieder in Wegfall kommen. Für den Stand der Junggesellen werden natürlich immer öffentliche Lokale für abendliche Geselligkeit ein gewisses Bedürfniss bleiben, ebenso gut wie Speisehäuser für den Mittagstisch; aber auch dieses Bedürfniss wird sich verringern, je mehr die Junggesellen wieder zu einer naturgemässen früheren Verheirathung schreiten, und je mehr die jüngeren unter ihnen wieder Anschluss an die ihnen jetzt fast verloren gegangene Familiengeselligkeit suchen.


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