3. Die Politik und die Jugend.

3. Die Politik und die Jugend.

Ein Hauptunglück der Zeit nachd. J.48 in Deutschland ist das Zusammentreffen gesteigerter Berufsansprüche mit dem Ueberwuchern politischer Interessen über die künstlerischen, wissenschaftlichen, gemüthlich-geselligen und religiös-sittlichen. Die in jeder Berufstätigkeit gegen früher erheblich gesteigerten Ansprüche an den Träger verringern nicht nur die Musse, sondern lassen auch den einzelnen nach gethaner Tagesarbeiterschöpfter und erholungsbedürftiger in die Mussezeit eintreten, so dass er nicht nur weniger Zeit, sondern auch weniger Lust und Kraft verfügbar behält, um sich Interessen, die seinem Berufe fern liegen, mit Ernst und Sammlung zuzuwenden. Was aber noch übrig bleibt, davon nimmt die Politik den Löwenanteil für sich in Anspruch, welche sowohl als politische Tagespresse, wie als politisches Vereinswesen an die Sammlungsfähigkeit des Aufnehmenden nicht allzu hohe Ansprüche stellt. Die Interessen an socialethischen und religiösen Fragen gelangen fast nur noch insoweit zu ihrem Recht, als sie sich mit der Politik berühren, in den Streit der politischen Parteien Eingang gefunden haben und durch die Brille des Politikers angesehen werden können. Das politische Parteitreiben aber macht das Gros der Menschen roh und gewöhnt sie an das Austheilen und Ertragen von Beleidigungen und Beschimpfungen ähnlich wie in der Reformationszeit der konfessionelle Hader.

Wie sollen diese Zustände sich bessern? Die gesteigerten Berufsansprüche entsprechen der Forderung gesteigerter Arbeitsteilung und intensiverer Arbeitsleistung. Die modernen Staatsverfassungen erheischen die Betheiligung aller Männer bei den politischen Wahlen, und ein gleichgültiges Fernbleiben der geistigen Elite des Volks würde das ohnehin schon bestehende Uebergewicht der demagogischen Schreier und Hetzer zu einem geradezu unbestrittenen machen.

Die reifen Männer können und dürfen sich nur ausnahmsweise ihren politischen Pflichten entziehen, aber diese Pflicht sollte doch nur für die reifen Männer gelten. Handarbeiter mögen für relativ reif gelten, wenn sie in das Alter der Wahlberechtigung eingetreten sind (21 bis 24 Jahr); denn geistig reifer als sie dann sind, werden sie doch nur in Ausnahmefällen noch werden. Die gebildeten Stände dagegen brauchen geradedie Zeit vom Abgang aus der Schule bis zur Verheirathung (also etwa vom 18. bis zum 30. Jahre), um sich geistig zu entwickeln und ihre Mannesreife zu gewinnen; wenn sie diese Zeit, wo der Geist bereits das volle Verständniss besitzt, ohne doch schon in festen Ansichten verknöchert zu sein, für ihre humanistische Ausbildung ungenutzt verstreichen lassen und statt dessen sich auf Politik werfen, so versäumen sie meist etwas Unwiederbringliches. Soll die Physiognomie unsrer höheren Gesellschaft vor einer vorzeitigen facies hippocratica bewahrt bleiben, so müssen Studenten und angehende Praktiker die Politik wie die Pest scheuen und die Erfüllung ihrer politischen Staatsbürgerpflichten auf ein Alter verschieben, wo sie durch vielseitige humanistische Bildung in ihrem Geiste einen Grund gelegt haben, auf dem eine selbstständige, von Parteischlagworten unabhängige politische Urtheilsbildung erst möglich wird.


Back to IndexNext