III.Die Gleichstellung der Geschlechter.
Niemand wird der excentrischen Ansicht einiger Physiologen beistimmen, dass der männliche wie der weibliche Organismus nur ein Appendix der bezüglichen Fortpflanzungswerkzeuge, ein zur Sicherstellung ihrer Funktionen unentbehrlicher Hülfsapparat sei; aber dennoch liegt in dieser Uebertreibung eine Wahrheit, die von allen Denjenigen übersehen wird, welche für Gleichheit der Geschlechter schwärmen. In dem physiologischen Geschlechtscharakter des Mannes und Weibes ist nicht nur ein Unterschied, sondern geradezu ein Gegensatzanzuerkennen, und dieser auf keine Weise aus der Welt zu schaffende Gegensatz ist bestimmend für das gesammte natürliche und geistige Leben der Menschen. Dieser Gegensatz ist derjenige von Aktivität und Passivität, von Begehren und Gewähren, Werben und Umworbensein; er besteht nicht nur in der Gesellschaft der Unverheiratheten, sondern setzt sich auch im ehelichen Leben fort. Ein Mann von geschlechtlicher Passivität erscheint als ein hinter seiner natürlichen Aufgabe zurückbleibender, unmännlicher Mann; ein Weib von geschlechtlicher Aktivität erscheint als ein ihre Sphäre überschreitendes, unweibliches Weib. Wären beide aktiv, so würde das Geschlechtsleben alle übrigen Seiten des Lebens überwuchern; wären beide passiv, so würde der Naturzweck nicht mehr hinlänglich gesichert sein. Darum erscheint es als eine teleologische Einrichtung der Natur, dass das eine Geschlecht seinem normalen Instinkte nach aktiv, das andere passiv ist, und es heisst die Zweckmässigkeit dieser Natureinrichtung verkennen, wenn man dem einen oder dem andern Geschlechte aus seiner Naturanlage einen Vorwurf macht, oder wenn man dahin strebt, die socialen Folgen und Erscheinungsformen dieses Gegensatzes künstlich abzustumpfen und auszugleichen. Wenn dieses Bestreben in weiterem Umfange von Erfolg gekrönt wäre, so müsste es das männliche Geschlecht unmännlich, oder das weibliche unweiblich machen, oder beides zugleich in gewissem Grade, und die üblen Folgen für die Erhaltung der Bevölkerung könnten nicht lange ausbleiben.
Wäre der Mann nicht begehrend, so hätte das Weib nichts zu gewähren, was dem Manne werthvoll schiene, so hörte damit auch die Macht des weiblichen Geschlechts über das männliche auf. Denn diese Macht beruht lediglich darauf, dass das Weib etwas zu gewährenhat, was der Mann begehrt, und dass die geschlechtliche Passivität dem Weibe das Versagen leichter macht, als dem Manne das Entsagen. Diese Macht ist aber auch so gross, dass überall und in allen Völkern die thatsächliche Beherrschung des männlichen Geschlechts durch das weibliche trotz des äusseren Scheines vom Gegentheil die Regel bildet; das durch sie hergestellte Verhältniss überdauert gewohnheitsmässig die Periode der geschlechtlichen Bethätigung und drückt dem ganzen socialen Leben sein Siegel auf. So lange man diese auf dem Geschlechtsgegensatz beruhende geheime Uebermacht des weiblichen Geschlechts nicht brechen kann, muss als nothwendiges Gegengewicht gegen dieselbe eine rechtliche Vorherrschaft des männlichen Geschlechts aufrecht erhalten werden, um das Gleichgewicht nur einigermassen wieder herzustellen. Gelänge es dagegen den Vorkämpfern für Geschlechtergleichstellung, alle Vorrechte der Männer in Staat und Gesellschaft, in Recht und Sitte zu beseitigen, so würde damit eine Periode der reinen Weiberherrschaft inaugurirt werden, wie nicht die Geschichte, nur die Sage sie bisher kennt. Die Schwärmerei für abstrakte Gleichstellung schlägt also praktisch mit Nothwendigkeit in ihr Gegentheil um, weil sie die wirksamsten Thatsachen ignorirt, sofern dieselben sich der Regelung durch gesetzliche Schablonen entziehen.
Erst in zweiter Reihe kommt die Erwägung in Betracht, dass die Gefühlsmässigkeit des weiblichen Handelns, welche in der Familie und der Geselligkeit so wohl am Platze ist, schlechterdings ungeeignet ist zur Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten, in denen es auf Alleinherrschaft der Vernunft ankommt. Gerechtigkeit und Billigkeit würde nach dem Eintritt der Frauen ins öffentliche Leben noch weit weniger anzutreffen sein, als jetzt, dagegen würde der Nepotismus unddie Intriguenwirthschaft noch mehr Boden gewinnen, und das ganze öffentliche Leben würde sich immer mehr zu dem vermittelungslosen Gegensatz zwischen einem pfäffisch gegängelten Gefühlskonservatismus und einem demagogisch verhetzten, fanatischen Radikalismus zuspitzen. Statt einer Stimme würde jede Frau über zwei verfügen, es sei denn, dass ihr Mann bereit wäre, den häuslichen Frieden und das Familienglück seiner politischen Ueberzeugung zum Opfer zu bringen. In allen katholischen Ländern wäre der Sieg der klerikalen Partei besiegelt und für die Dauer gesichert, und die Gesammtheit der unter ultramontanen Ministerien stehenden,d. h.von Rom aus geleiteten Staaten würden eine Macht darstellen, die ausreichte, den allmählichen Triumph des jesuitischen Papstthums auf der ganzen Erde zu verbürgen; Niemand hätte also mehr Anlass auf politische Gleichstellung der Frauen hinzuwirken, als die Ultramontanen, und für Niemand arbeiten die Vorkämpfer der Frauen-Emancipation in höherem Maasse als für die katholische Kirche.
Weil die Fortpflanzungsfunktion, die vom Manne nur gelegentlich und nebenbei ausgeübt wird, ohne ihn in seinem sonstigen Berufe zu hindern, dem Weibe die schwersten Lasten auferlegt und als der Höhepunkt und Angelpunkt des weiblichen Lebens erscheint, darum ist auch der weibliche Organismus in weit höherem Grade als der männliche auf diese Funktion hin veranlagt und durchgebildet, und findet in ihr seinen Schwerpunkt, wie der männliche in den Funktionen des Gehirns und der willkürlichen Muskeln. Ein Maass an körperlicher oder geistiger Arbeit, das der männliche Organismus ganz wohl ohne Nachtheil verträgt, richtet den weiblichen Organismus bald zu Grunde, oder nutzt ihn wenigstens in viel kürzerer Zeit ab. Schwere körperliche Arbeit konsumirt die weibliche Leistungskraft vielrascher, als die männliche, führt zu vorzeitigem Alter und Erschöpfung, setzt die Widerstandsfähigkeit gegen Krankheitseinflüsse herab und kürzt durch alles dies die Lebensdauer ab. Noch weit schädlicher wirkt angestrengte geistige Arbeit auf den weiblichen Organismus, denn das weibliche Gehirn und Nervensystem verträgt lange nicht soviel, wie das männliche, weshalb schon die Erziehung und geistige Ausbildung beider Geschlechter stets eine verschiedene bleiben muss. Am ehesten verträgt der weibliche Körper eine Berufsthätigkeit, in welcher leichte körperliche und leichte geistige Arbeit gemischt ist, und dem Körper nur mässige Bewegung zugemuthet wird. Diese Berufsarten (Schneiderei, Gärtnerei, Kleinhandel, Küche und Hauswirthschaft, Kinder- und Krankenpflege) sind aber doch zu beschränkt, um jemals eine Gleichstellung des Lohnes der weiblichen Arbeit mit der männlichen zu ermöglichen. Selbst bei dem Klassenunterricht kleinerer Kinder nutzt die weibliche Lehrkraft sich soviel schneller ab, dass die Ersparnisse am Lehrergehalt durch Mehrbelastung des Pensionsfonds in Folge früherer Pensionirung aufgewogen werden. Das weibliche Geschlecht bleibt darum in der Hauptsache — und ganz besonders in den die Kultur tragenden und fördernden Gesellschaftsschichten — doch immer auf die Ernährung durch die Arbeit des männlichen angewiesen, wofür seine sociale Gegenleistung in der Hauswirthschaft, Fortpflanzung und Kinderpflege besteht.
Auf dem Gebiete der gesellschaftlichen Sitte ist die Schwärmerei für Gleichstellung und gleiche Beurtheilung der Geschlechter nicht minder verkehrt, wie auf demjenigen der Politik und der Berufsarbeit. Entweder gehen die Emancipationsbestrebungen dahin, dass auch dem Weibe alles erlaubt sein müsse, was dem Manne von der Sitte gestattet ist — dann führen sie zu eineralles Familienleben zerrüttenden und das Volkswohl untergrabenden Libertinage; oder der Gleichheitsformalismus tritt moralisirend auf und verbietet dem Manne jede Freiheit, die dem Weibe durch die Sitte versagt ist, dann führt er zu einem lächerlichen Rigorismus, welcher der Natur Unmögliches zumuthet und den Rückschlag in sein Gegentheil oder in heuchlerischen Pharisäismus unvermeidlich macht.
Nur in einem Punkte ist die Forderung, dass der Mann ebensowenig Freiheit haben dürfe, wie die Frau unbedingt zuzugeben, nämlich in der monogamischen Ehe, deren Wesen gleiche Treue von beiden Seiten und gleiche sittliche Beherrschung etwaiger instinktiver Velleitäten zur Untreue erheischt. Aber selbst hier bleibt die Wahrheit bestehen, dass die Verletzung der Treue von Seiten des Mannes und von Seiten der Frau einen ganz verschiedenen Grad der Missbilligung hervorruft, weil sie ganz verschiedene sociale Folgen nach sich zieht, weil die eine sich ausserhalb, die andere innerhalb der Familie vollzieht, weil die eine das Verhältniss der Kinder zu den Eltern und Geschwistern unberührt lässt, die andere es völlig zerstört oder doch durch Zweifel untergräbt. Der Mann einer notorisch untreuen Frau hat nur die Wahl, entweder Vaterpflichten gegen untergeschobene Bastarde zu üben, oder seine eigenen Kinder durch Scheidung mutterlos zu machen; kann er die Untreue nicht juridisch beweisen, so bleibt ihm nicht einmal diese Wahl, sondern er muss sich der empörenden Nothwendigkeit fügen, Kindern, die er nicht für die seinigen halten kann, Kindesrechte gegen sich einzuräumen. Schon der blosse Verdacht vergiftet das Familienleben, weil es immer das eigene Nest ist, das die etwaige Untreue der Frau beschmutzt. Dagegen lässt die Untreue des Mannes, weil sie ausserhalb des Kreises der Familie fällt, den Familienstand und dieStellung der Frau als Mutter und Hausherrin intakt, wenn sie auch den Rechten und Gefühlen der letzteren eine moralische, und möglicher Weise auch dem Familienwohlstand eine materielle Schädigung zufügt. Darum hat die gekränkte Frau freie Wahl, ob sie unversöhnlich auf ihrem formellen Recht der Scheidung bestehen, oder ob sie vergeben und ihren Kindern das gemeinsame Familienleben erhalten will; das Vergeben ist ohne Beeinträchtigung ihrer Würde möglich, was bei dem gekränkten Manne nicht der Fall ist, und darum hat allein die Frau das Vorrecht, sich mit der göttlichen Milde des Verzeihens zu schmücken, welche den Mann in gleicher Lage verächtlich macht.
Viel durchgreifender, als in der ehelichen Treue sind die aus dem Geschlechtsgegensatz abfliessenden Unterschiede in Bezug auf das Leben vor der Ehe. Ein Mann, welcher gegen das geschlechtliche Vorleben des zu wählenden Weibes gleichgültig ist (wie gewisse spekulative Heirathsannoncen es verkünden) macht sich verächtlich; ein Weib dagegen, welches ohne Zweifel an der Ehrenhaftigkeit eines Bewerbers daran Anstoss nimmt, dass er schon vor der Bewerbung um sie geschlechtlich aktiv war, macht sich lächerlich (soz. B.die Heldin in Björnson’s Schauspiel: „Der Handschuh“). Wäre der Mann nicht geschlechtlich aktiv, so würde er sich an der Freundschaft mit Frauen genügen lassen, und höchstens noch aus äusserlichen, nicht zur Sache selbst gehörigen Motiven zur Ehe sich entschliessen; jedes feinfühlige Weib sträubt sich aber mit Recht dagegen, bloss aus solchen äusseren Motiven zur Ehe begehrt zu werden. Kann also das Weib nur bei einem seiner Natur nach geschlechtlich aktiven Mann erwarten, um ihrer selbst willen geheirathet zu werden, so ist es eine naturwidrige und unverständige Forderung, dass diese Aktivität bis zur Bekanntschaft mit ihr habe latentbleiben und erst bei ihrem Anblick erwachen sollen. Umgekehrt dagegen hat der Mann das Recht, ein weibliches, das heisst geschlechtlich passives Weib in seiner Erkorenen vorauszusetzen, mit anderen Worten eine Jungfrau, die auf den Mann ihrer Wahl gewartet hat, um sich von ihm aus dem träumenden Schlummer zum wachen Liebesleben wecken zu lassen. Es liegt der höchste Reiz für das männliche Liebeswerben darin, ein noch unbeschriebenes Blatt vorzufinden, in das er seine Schriftzüge eingraben kann, eine noch reine Passivität,d. h.eine noch potentielle Gegenliebe, die er erst durch seine Aktivität zur Aktualität erhebt. Darum gilt die Jungfräulichkeit der Braut als selbstverständliche, stillschweigende Voraussetzung der Eheschliessung, und jede Täuschung über dieselbe als gesetzlicher Ehescheidungsgrund, ebensogut wie Ehebruch. Wollte man aber dem entsprechend auch die Jungfräulichkeit der Bewerber zur Bedingung gültiger Ehen machen, so würden in der Hauptsache nur noch solche Männer legitime Familien gründen, deren physiologischer Defekt die Fortpflanzung ihrer Naturanlage nicht wünschenswerth macht, und es würde durch die Zuchtwahl mehrerer Generationen bei schnell abnehmender Bevölkerung eine Sorte von Männern producirt werden, die gar nicht mehr an Verheirathung denkt.
Ein Mädchen, das sein Lebensglück ihrem Bewerber anzuvertrauen im Begriff steht, thut freilich wohl, alle thatsächlichen Anhaltspunkte in Betracht zu ziehen, welche zur Erschliessung seines Charakters beitragen können, und zu solchen gehört zweifellos in erster Reihe die Art seines Verhaltens gegen andere Frauen, zu denen er bereits in Beziehung gestanden hat; aber es kommt dabei nicht sowohl auf die Thatsache an, dass er schon vorher andere Verhältnisse angeknüpft hatte, als vielmehr darauf, wie er sich in denselben benommenhat, und vor allen Dingen, wodurch dieselben gelöst worden sind. Einen als schuldigen Theil geschiedenen Ehemann zu heirathen, ist mindestens ein Wagniss, über dessen üblen Ausfall sich kein Weib nachher beklagen kann. Auch bei Vermeidung jeder Unehrenhaftigkeit treten oft genug die bedenklichsten Charakterzüge, wie Leichtsinn, Selbstsucht, Genusssucht, Rücksichtslosigkeit, Unverträglichkeit, Hartherzigkeit, Undankbarkeit, Frivolitätu. s. w.zu Tage, welche jedes besonnene Mädchen davon abschrecken müssen, sich einem solchen Charakter anzuvertrauen. Aber es ist dies offenbar etwas ganz anderes, als die Forderung, dass der Mann keine andern Verhältnisse angeknüpft haben solle, und darf mit ihr nicht verwechselt werden. War das Verhalten desselben vorwurfsfrei, so bietet vielmehr ein so in den Prüfungen des Lebens bewährter Bewerber eine ungleich grössere Bürgschaft als ein gleichaltriger Unerprobter. Wenn es auch zweifelhaft sein mag, ob der Mann zwei Frauen zugleich wahrhaft lieben könne, so ist es doch unzweifelhaft, dass er mehrere nach einander mit ganzem und vollem Herzen lieben könne, und die Behauptung, dass nur Eine Liebe die wahre sei, ist eine unstatthafte Verallgemeinerung eines für die weibliche Empfindungsweise wahren Satzes auf den Menschen als solchen.
Der Organismus des Mannes bleibt davon völlig unberührt, wenn derselbe aus einem Junggesellen zum Gatten und Vater wird; er empfängt nichts zu dem Seinigen hinzu und wird durch das, was er giebt, nicht ärmer. Das Weib hingegen verhält sich nicht gebend, sondern empfangend und tritt dadurch in ein ganz neues physiologisches Lebensstadium, das ihren Organismus bis in seine kleinsten Theile alterirt. Eine Mutter hat überdiess Monate lange mit einem zweiten Organismus in Blutaustausch gelebt, dessen Blutbereitung nur zurHälfte durch die ererbten mütterlichen, zur andern Hälfte durch die ererbten väterlichen Eigenschaften bestimmt war, sie hat also ihre Gewebe theilweise mit einem Blute ernährt, das zur Hälfte durch ihren Gatten bestimmt war, und hat dadurch Eigenschaften des letzteren in gewissem Grade in sich aufgenommen, welche zwar in ihr latent bleiben, desto mehr aber in Kindern einer späteren Ehe wieder zu Tage treten können (was man ungenau so ausdrückt, dass diese Einflüsse in ganz besonderem Maasse auf die Fortpflanzungssphäre wirken). Der Gatte einer Wittwe findet also kein unbeschriebenes Blatt mehr vor, sondern einen in gewissem Grade durch seinen Vorgänger mitbestimmten Organismus, mit dessen Vererbungstendenzen die seinigen erst den Kampf aufzunehmen haben. Ein Weib giebt sich demnach in der That ihrem Gatten mit Seeleund Leibhin, ein Mann seiner Gattin bloss mit der Seele, und mit dem Leibe nur insofern, als er die Verpflichtung übernimmt, für sie mit zu arbeiten. Mit diesem physiologischen Unterschiede der Rückwirkung der Ehe auf beide Geschlechter hängt der Gegensatz im Instinkt beider Geschlechter auf das engste zusammen. So lange die Schwärmer für Gleichstellung der Geschlechter jenen physiologischen Unterschied nicht wegdekretiren können, werden sie vergeblich an dem Gegensatz der Instinkte rütteln und werden mit einer beide Unterschiede ignorirenden socialen Gleichmacherei nur widernatürliche Zerrbilder liefern, die an ihrer inneren Absurdität scheitern.
Hiermit soll keineswegs auf die Wiederverheirathung der Wittwen ein Stein geworfen werden, obwohl die Frivolität, mit welcher dieser Gegenstand nur zu häufig in Lustspielen und Romanen behandelt wird, des deutschen Volkes nicht würdig ist. Eine kinderlose Wittwe oder geschiedene Frau, oder eine solche, dienicht selbst in der Erziehung ihrer Kinder ihre Lebensaufgabe suchen und finden kann, oder die allein dieser Aufgabe sich nicht gewachsen fühlt, soll auf keine Weise gehindert werden, ihren Lebensberuf in einer zweiten Ehe zu suchen, insbesondere, wenn sie in ihrer ersten Ehe die wahre Liebe noch nicht durchlebt hat; aber eine Mutter wird immer wohl thun, zunächst in der Erziehung ihrer Kinder ihre dringendste Lebensaufgabe zu sehen, und wird, wenn sie diese ernst und pflichttreu erfasst, selten Grund haben, nach einem weiteren Feld für die Bethätigung ihrer Kräfte auszuspähen. Ein Mann braucht sich durch die Wittwenschaft seiner Geliebten nicht von der Verbindung mit derselben abhalten zu lassen, aber er soll sich darüber klar sein, dass diese Wittwenschaft ein Punkt ist, über den er sich hinwegsetzen muss, und dass die Frau es durch ungewöhnliche persönliche Vorzüge verdienen muss, dass er sich über diesen Punkt hinwegsetzt. Ein Mädchen dagegen, das einen Wittwer heirathet, hat sich, was seine Person anbetrifft, über gar nichts hinwegzusetzen, kann sich vielmehr freuen, dass es einen schon von ihrer Vorgängerin erzogenen und gezähmten Mann bekommt.
Aehnlich ist der Unterschied zwischen einem Manne, der schon einmal Bräutigam war, und einem Mädchen, das schon einmal Braut war. Der erstere bleibt davon in seinem Werthe unberührt, sofern nur die Lösung der Verlobung ohne seine Schuld erfolgt ist; die letztere, auch wenn sie ganz schuldlos an dem Auseinandergehen ist, gleicht einer Waare, die Havarie erlitten hat, und deren Werth dadurch im Preise gesunken ist. Mag sie die weibliche Passivität in ihrem Brautstand noch so wohl bewahrt haben, so ist doch die latente Pontentialität ihrer Passivität aufgehoben, die Jungfräulichkeit ihres Herzens nicht mehr intakt, der Duft von denSchmetterlingsflügeln abgestreift. Nur einmal kann das Weib praktisch lernen, was Liebe ist, und es ist schmerzlich für den Liebenden, nicht derjenige sein zu können, der es sie lehrt. Wohl treibt ein vom Frühlingsfrost verletzter Baum eine zweite Laubkrone empor, aber so reich und üppig, wie die erste, wird sie nicht; so entfaltet auch das Mädchenherz eine zweite Blüthe, wenn die erste vor der Reife verwelken musste, aber seine volle und ganze Blüthenpracht breitet es doch nur da aus, wo die zum ersten Mal erwachende Liebe ungestört mit ganzer Kraft alle Phasen durchläuft.
Nun ist dies freilich nicht so zu nehmen, als sollten der noch schlummernden Jungfräulichkeit die Träume verwehrt sein, welche das künftige Liebesleben ideal anticipiren; denn diese Träume greifen in ihrer Gegenstandslosigkeit keinem Rechte eines künftigen Bewerbers vor. Ebenso wenig kann man der Jungfrau die unwillkürlichen tastenden Versuche verargen, mit denen sie das Ideal ihrer Träume den ihr begegnenden wirklichen Männern anzupassen unternimmt, und noch untriftiger wäre die Zumuthung, dass die Jungfrau gegen alle Bewerber schlechthin spröde sein solle, bis der eine Auserwählte kommt, weil der Auserwählte niemals kommen würde, wenn es jedem ersten Annäherungsversuche schlechterdings an jedem Entgegenkommen fehlte. Nur wenn zufällig die Versuche, das Ideal an die begegnenden Männer anzupassen, mit den Bewerbungen eines bestimmten Mannes und einem gewissen Entgegenkommen gegen dieselben zusammen treffen, nur dann tritt der Punkt ein, wo die Träume der Phantasie im Begriffe stehen, in reales Liebesleben umzuschlagen; aber dieses Wünschen und Sehnen, Hoffen und Fürchten ist doch erst die Vorhalle zum realen Liebesleben und dieses selbst beginnt erst mit dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständniss beider Theile,d. h.mitdem Eintritte in ein bräutliches Verhältniss, gleichviel ob dasselbe Geheimniss der Liebenden bleibt, oder der Familie mitgetheilt, oder vor der Gesellschaft erklärt wird. Der Grad der Stärke und Vollständigkeit, in welchem die Gefühle in solchem Verhältnisse geweckt und erschlossen werden, ist nicht abhängig von seiner längeren Dauer, wenn auch eine gewisse Dauer die Vollständigkeit der Aufschliessung begünstigt; sie ist ferner unabhängig davon, ob das dem Wunsche vorschwebende Ziel der Vereinigung als erreichbar oder unerreichbar gedacht oder in welcher Form es vorgestellt wird. Nimmt man den Begriff des bräutlichen Verhältnisses in diesem weiteren Sinne, so deckt er sich genau mit dem Begriffe des realen Liebeslebens, und so kann dessen Grenze von vorbereitenden Anknüpfungsversuchen und von Phantasieträumen mit ästhetischen Schein-Empfindungen nicht zweifelhaft sein.
Praktisch freilich ist die Grenze zwischen Anknüpfsversuchen und bräutlichem Verhältniss durch die Sitten verschieden gezogen, und liegt die Gefahr nahe, bei lebhafter Phantasie ideale ästhetische Scheingefühle mit realen zu verwechseln, also blosse Phantasiespiele für wirkliches Liebesleben zu halten; indessen belehrt das weit schnellere Ausklingen, Verblassen und spurlose Verschwinden der Phantasiegefühle nachträglich ziemlich leicht und sicher über deren Unterschied von realen Gefühlen und über die etwa stattgehabte Verwechselung der ersteren mit den letzteren. Alle Behauptungen von Frauen, dass sie öfter als einmal wahrhaft geliebt haben, dürften sich darauf zurückführen lassen, dass der Unterschied zwischen den Scheingefühlen einer lebhaften Phatasiethätigkeit und dem realen Gefühlsleben des Herzens nicht beachtet worden ist; die phantasiemässige Anticipation des realen Liebeslebens kann aber bis zu einem gewissen Grade der Lebhaftigkeit, Fülle und Feinheitder letzteren förderlich sein. So kann eine schuldlos entlobte Braut, die zwar phantasiemässig zu lieben versucht, aber es nicht bis zu wirklicher Liebe für ihren Bräutigam gebracht hat, unter Umständen ein dankbarerer Gegenstand der Liebe sein, als ein phantasieloses Mädchen, das allzu plump und schwerfällig auf die entgegengebrachte Liebe reagirt. Aber sowie man es versucht, diesen Satz auszudehnen auf Frauen, welche in der Liebe praktisch schon viel durchgemacht haben, so tritt der Unterschied zwischen Phantasiespiel und Wirklichkeit hervor: der ernste Mann, der dem Weibe seiner Wahl wirklich seine Seele hinzugeben verlangt, erwartet auch als Gegengabe ein reines und womöglich jungfräuliches Herz, wogegen der Lüstling, der nichts geben, sondern nur seine Sinnlichkeit gereizt sehen will, solchen „erfahrenen“ Frauen eine Zeit lang den Vorzug giebt, bis endlich auch er, der stärksten Reize bedürftig geworden, doch wieder zur unentweihten Jungfräulichkeit, als dem letzten und höchsten Stimulans, zurückgreift. Umgekehrt ist der erfahrene und im Leben geprüfte Mann für ein reines Frauengemüth unendlich viel anziehender, als ein Neuling auf dem Felde der Liebe, und es sind nur die alternden Frauen, welche dazu gelangen, die Unschuld, die ihnen selber längst abhanden gekommen ist, an jungen Männern reizend zu finden.
Es bedarf wohl kaum des Hinweises darauf, dass alle diese Unterschiede des Verhaltens, in denen der Gegensatz der Geschlechter sich ausdrückt, niemals aus eudämonologischen Motiven konservirt zu werden beanspruchen können, sondern nur deshalb, weil mit ihrer Missachtung und allmählichen Unterdrückung die von der Naturteleologie gesetzten Reize zur Verehelichung,d. h.zur Ueberwindung des Egoismus zu Gunsten der nächsten Generation, aufhören würden, und damitder Kulturprocess den schwersten Schaden leiden würde.[6]