Chapter 16

[295]Die Rede erschien im Druck unter dem Titel: „Akademische Rede von dem gemeinen Vorurtheil der wirkenden und thätigen Hexerei, — — von P. Don Ferdinand Sterzinger, regulirten Priester etc.“ — München, 1766.[296]„Ist es doch nichts Neues, nachdeme alle Proben meines Gegners ein erfahrner Delrio, ein berühmtester Carpzov Senior und Jurium Professor in Leipzig samt noch andern schon im vorigen Jahrhundert gründlich widerleget?“ Vorrede.[297]Bekanntlich wurde Edelin nur zumKerkerverurtheilt.[298]Wegen dieser Grobheiten vom bischöflichen Konsistorium zu Freysing zur Verantwortung gezogen, erklärteMärz: „Ich konnte anders nicht schreiben, weil ich glaubte, ein grosser Thurm dürfe nicht einen kleinen Knopf haben.“[299]Betrügende Zauberkunst und träumende Hexerei, oder Vertheidigung der akademischen Rede etc. Mit Erlaubniss der Oberen. München 1767. — Gegen diese Schrift publizirte P. Angelus alsbald seine „Vertheidigung wider die geschwulstige Vertheidigung der betrügenden Zauberkunst und träumenden Hexerei, verfasset von einem Liebhaber der Wahrheit“ (1767, ohne Angabe des Druckorts, 104 S.).[300]S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung desH. P. Angelus Märzüber die vomP. Sterzingerbei dem hochfürstlichen geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom Moldaustrom 1767. S. 8.[301]Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde, ist: Zweifel eines Bayers über die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht gezogen. — Den Münchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden Kommentar der österreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der allergnädigsten Landesverordnung Ihrer k. k. a. Majestät, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze Vertheidigung der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus März der akad. Rede des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem Gottesgelehrten. München 1767. — (Nach einer handschriftlichen Bemerkung in dem der Hofbibliothek zu Darmstadt gehörigen Exemplare dieser Schrift war der Verf. der Dr.Jordan Simon, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.)[302]Rapp, die Hexenprozesse. S. 112.[303]Das interessante Schriftstück ist von dem OberlieutenantSchuegrafin Müller's und Falke's „Zeitschrift für deutsche Kulturgesch.“, 1858, S.767ff. im Auszug veröffentlicht worden.[304]Diese (scheinbare) Conzession an die Aufklärung der Zeit ist das Einzige (ausgenommen die Nichterwähnung der Tortur), wodurch sich die baierische Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten Hexenhammer unterscheidet.[305]Hierbei ist dann auch in herkömmlicher Weise von dem membrum frigidum und semen frigidum des Teufels die Rede![306]Wir wollen annehmen, dass man sich einer Veröffentlichung und Verbreitung des scheusslichen Machwerks durch den Druck dochschämte.[307]Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung inKehlheimgelodert zu haben, indem es in Baiern üblich wurde, eine Hexe als „Kehlheimer Basel“ zu bezeichnen. Vgl.Schmeller, Baierisches Wörterbuch, II. 289.[308]Vgl.L. Rapp, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 130 bis 133.[309]Vgl.Schröckh'sKirchengesch. seit der Reform. B. VII. S. 330 ff. — Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Diözese Regensburg.[310]De magia liber, Venetiis 1775.[311]De miraculis liber, Ven. 1776.[312]Neuester Hexenprozess aus dem aufgeklärten heutigen Jahrhundert, oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der Mönche und des Aberglaubens. Von A. v. M. 1786. — Solche Hexenpatres waren z. B. der Karmeliter Astery zu Straubing und der Pater Hugo zu Abensberg. „Ich selbst, — sagt der Verf., — habe von Ersterem einen Zettel gesehen, worauf er aus eigener Kraft dem Satan, den Hexen und allem Unheil befiehlt, nie dieses Haus zu betreten u. s. w., — und unterschreibt es noch dazu mit den sehr merkwürdigen Worten: Ex hoc ego jubeo Fr. Astery de S. E. E. a M. C. — Wenige Häuser in und um Straubing auf sieben Stunden in der Nähe sind, wo nicht so ein Zettel an jeder Thür angebracht ist, und dafür wird bezahlt wenigstens ein Pfund Butter!!“[313]Garinet, pag. 256.[314]Garinet, pag. 257.[315]Llorente, Gesch. der span. Inquisition. Th. IV. Cap. 46.[316]Wir berichten hier zunächst nach der Schrift: „Der Hexenprozess und die Blutschwitzer-Prozedur, zwei Fälle aus der Kriminal-Praxis des Kantons Zug aus den Jahren 1737–1738 und 1849.“ Zug, 1849.[317]Ueber diesen noch jetzt vorhandenenKaibenthurmzu Zug wird in der vorerwähnten Schrift Folgendes berichtet:„Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das Innere des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht, verkündet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem die Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Thüren geschlossen.Aus derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht.In der Mitte derselben ist eine Foltermaschine, die wir später beschreiben werden, links daneben eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte Bank für die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter ihnendas Bild des Gekreuzigten(!!!). An den Wänden links und rechts stehen Stühle für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man eine Art von Luftzug angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz verbrannt ward. Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen u. s. w. liegen zerstreut umher. Zum Ueberfluss erzählt der begleitende „Läufer“ Einem noch die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch der Folter üblich waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je zwei Gefängnisse, die in diesen dunkelen Räumen freistehend, von Eichenholz gebaut, so ziemlich einem Schweinstalle ähnlich sehen. Licht fehlt ganz und Luft kann aus dem äusseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll breiten Einschnitt in das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder Geradeliegen kann keine Rede sein.“ — Zu diesem Bericht wird die Bemerkung hinzugefügt: „Diese Thürme bilden gegenwärtig noch einen Theil unserer (Zuger) Staatsgefängnisse“ (!!!).[318]Dieses Binden und Aufziehen waren die ersten Grade der Folter. Die Vorrichtungen hierzu sowie mehrere andere Folterwerkzeuge sind jetzt noch im Folterhause zu sehen. Diese Vorrichtung bestand aus zwei schief aufgestellten Balken, in deren Mitte ein Rad nach Art der jetzigen Holzaufzüge angebracht war. Ueber derselben an der Decke ist eine Rolle, über welche ein Seil auf das Rad herumlief, dessen anderes herunterhängendes Ende mit einem Haken versehen war. Dem Inquisit wurden nun die Hände verkehrt auf den Rücken gebunden und in dieselben der Haken eingehängt. Es ist leicht einzusehen, dass durch das Gewicht des eigenen Körpers die Gelenke des Arms bis an die Achsel beinahe auseinander zu reissen drohten. — Es war diess aber noch nicht genug. Je nach dem Grade der Tortur wurden noch drei Steine angehängt, wovon der erste „der kleinste“, der zweite „der mittlere“ und der dritte „der grösste“ genannt wurde. Diese Steine sind noch da und der grösste wiegt circa zwei Centner. Dieselben wurden übrigens in neuerer Zeit noch bei Gebrauch dieser Folter niemals mehr gebraucht. Es war nicht selten, dass durch die allgemeine Wirkung derselben der Gefolterte in einen todähnlichen Zustand gebracht wurde, den die Prozedur das „Entschlafen“ nennt.[319]Das hier fehlende Wort ist in dem gedruckten Torturprotokoll nicht angegeben.[320]Ueber dieselbe wissen wir nichts zu berichten.[321]„Zur Applizirung dieser Ruthenstreiche wurde (in Zug) der Inquisit mittelst einer besonderen Vorrichtung (spanischer Bock genannt) auf dem Boden der Folterkammer, und durch Stricke, die an den Daumen und Zehen befestigt und angezogen wurden, auf das Aeusserste ausgestreckt. Jeder dieser Ruthenhiebe auf diesen so gespannten Rücken warf eine schwarz und blau unterlaufene Schramme auf, die nach und nach aufsprang und einen bis auf die Knochen zerfetzten Rücken zurückliess. Man brauchte diese Folter auch noch in neuerer Zeit; doch hat man nie gewagt, mehr als fünfzig bis achtzig Streiche auf Einmal geben zu lassen.“[322]Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel parCharles Lardy(Neufchâtel 1866 S. 42).[323]S. Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr berüchtigten Hexenhandel zu Glarus betreffend. VonH. L. Lehmann. Zürich 1783.[324]Nach Obigem ist zu berichtigen, wasH. Schreiber(die Hexenprozesse in Freiburg etc. S. 43) sagt: dass nämlich das letzte Beispiel von der Hinrichtung einer Hexe 1780 zu Glarus in derkatholischen Schweizgegeben worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem Ereignisse.[325]Lehmanna. a. O. Heft II. S. 88 ff.[326]Scholtz, über den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen vier Jahrhunderten. Breslau 1830. S. 120.[327]W. Scott, Briefe üb. Däm. Th. II. S. 113.[328]Eine offizielle Berichterstattung über den „Glaubensakt“ erschien unter dem Titel:L'Atto publico di fedesolennemente celebrato nella città di Palermo à 6. Aprile 1724 dal Tribunale del S. Uffizio di Sicilia. Descritto dal D. D.Antonino Mongitore, Canonico etc. Palermo 1724. — Vgl.Reusch, Theol. Literaturbl. 1873, Nr. 3.[329]Noch im Jahr 1809 lebte in Baiern ein alter Mann, der einst wegen angeblicher Zauberei unschuldig torquirt worden war und alle Marter glücklich überstanden hatte. Derselbe pflegte bei dem baierischen Rentamte zu Mitterfels allmonatlich seinen Gnadengehalt in Empfang zu nehmen und dabei sich noch in den beiden Kanzleien ein Almosen einzusammeln. Neu angestellten Beamten, welche den Mann zum ersten Male sahen, musste er dann die verschiedenen Arten der Folterung, die er erlitten, beschreiben, wobei er an seinen ausgerenkten Händen und Füssen es sehen liess, bis zu welchem Grade er gemartert worden war. —Schuegraf, der damals als Schreiber bei dem Amte fungirte, theilt dieses in der Zeitschr. für d. Kulturgesch. 1858, S. 765 bis 766 mit.[330]Schuegraf, S. 767.[331]Buchmann, S. 324.[332]Lenormant, S. 493.[333]Siehe die zahlreichen Angaben beiWuttke, „Der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart“ und bezüglich der Schweiz in der Schrift des PfarrersThellungin Biel: „Der Aberglaube nach seinen verschiedenen Erscheinungen“ (Biel, 1867).[334]Schwalbe, Ueber Wetteraberglauben (Berl. 1876 S. 5).[335]Vgl. Oberyssel'sche Zeitung vom Dienstag, 25. März 1823 undScheltema, Beil. S. 99–101. —Schindler(„Der Aberglaube des Mittelalters“, S. 305) sagt: „Noch im Jahr 1832 wurde in der Gegend von Danzig eine Unglückliche hinausgefahren und auf grausame Art ertränkt; und noch 1854 wurde in meiner Nähe eine alte Frau beerdigt, die im ganzen Dorfe als Hexe galt, undder man desshalb die Leichenbegleitung versagte.“[336]Waldbrühl, Naturforschung und Hexenglaube, S. 37–38 in Virchow's und v. Holtzendorff's Vorträgen, Heft 46.[337]Horst, Zauberbibl. B. VI. S. 368. — Das Ereigniss, welches Horst S. 373 desselben Bandes aus dem Mémorial Bordelais mittheilt, ist offenbar nicht ein weiteres, sondern das bereits S. 368 erzählte Vorkommniss.[338]Cordier, Légendes des Hautes Pyrénées, Lourdes, 1855, S. 79–88 undHartpole Lecky, I. S. 3–4.[339]Dieselben hatten ihr bereits mit einem schneidenden Instrument über der Brust einen langen Schnitt beigebracht. Die Maréchaussée bemächtigte sich der Verbrecher. S.Horst, Zauberbibl. B. VI. S. 371.[340]Die Nachrichten über die Hexenverfolgung in Mexiko bis zum Jahr 1874 sind — da uns die Originalquellen nicht zu Gebote standen, ausNippold„Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hexenglaubens“ S. 11–12 wörtlich entlehnt.[341]Selbst in derallerneuestenZeit liefert Russland noch derartigen, fast unglaublichen Stoff. Zeitungen aus dem Februar des Jahres 1879 melden: „In dem Dorfe Wratschewo des Nowgoroder Gouvernements ist ein Bauernweib Namens Agrafena Ignatiewa von den Einwohnern des genannten Dorfes wegen Verdachts der Hexerei lebendig verbrannt worden. Die Aeltesten des Dorfes liessen Thür und Fenster des Hauses, in welchem die vermeintliche Hexe wohnte, mit Brettern verschlagen, hierauf Stroh und Holz um das Haus legen und schliesslich das Haus mit der „Hexe“ verbrennen. Das unglückliche Opfer der abergläubischen Bauern wurde im buchstäblichen Sinne des Wortes zuAscheverbrannt. Ueber hundert Dorfbewohner, darunter derOrtspope, wohnten diesem schrecklichen Schauspiele bei. So geschehen im Jahre1879.“[342]Praelectiones theologicae, quas in Coll. Rom. S. J. habebat. Wir benutzen hier die erste Regensburger (überhaupt die einundzwanzigste) Ausgabe des Werkes, welche 1854 erschien. Der von uns besprochene Abschnitt de daemonum cum hominibus commercio findet sich daselbst vol. V. p. 31–54.[343]Vgl.Avanzini, de constitutionibus apostolicae sedis, Romae, 1872. S. 67.[344]Wir berichten hier über dieses Buch nach den sehr ausführlichen Excerpten, welcheF. Nippoldseiner Schrift, „Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hexenglaubens“ S. 18–35 aus demselben mitgetheilt hat.[345]Das Alles wollteVilmaraus seiner „Erfahrung“ wissen![346]Sonst wird dieses nur vonGottgelehrt![347]Es ist uns durchaus unerfindlich, woher Vilmar dieses weiss.[348]Man denke an die Wasserprobe der Hexen![349]Der mit dem Kanon Episcopi zum Theil übereinstimmende angebliche Kanon des Conzils zu Agatha lautet: (Burchard. Decret. lib. X. cap. 29): Perquirendum, si aliqua femina sit, quae per quaedam maleficia et incantationes mentes hominum se immutare posse dicat, id est, ut de odio in amorem, aut de amore in odium convertat, aut bona hominum aut damnet, aut subripiat. Et si aliqua est, quae se dicat cum daemonum turba, in similitudinem mulierum transformata, certis noctibus equitare super quasdam bestias, et in eorum consortio adnumeratam esse; haec talis omnimodis scopis correpta ex parochia ejiciatur. — Uebrigens ist dieser Kanon nicht von der Synode zu Agde aufgestellt, sondern ist späteren Ursprungs. S.Hefele, Conziliengesch. B. II. S. 641.[350]Anzeiger zur Kunde der deutschen Vorzeit, 1839, S. 119 ff.[351]Von den alten Bacchanalien hatte auch schon Cardanus (de rerum varietate XV. 80) das Hexenwesen abgeleitet, nur dass er das ursprünglich Wirkliche zuletzt in Einbildung übergehen liess: Haec quidem procul dubio ab Orgiis antiquis, in quibus mulieres bacchabantur palam, ortum habuerunt. Deinde metu legis talia prohibentisclam celebraricoepere. Et ubi illud etiam prohibitum est,vel ipsa cogitatione agere perseverarunt; adeo inveterati erroris opinio constans est.[352]Die Sage von den Hexen des Brockens und deren Entstehen in vorchristlicher Zeit durch die Verehrung des Melybogs und der Frau Holle. Quedlinburg und Leipzig 1839.[353]Man sehe z. B. §. 17, wo das deutsche WortTeufelaus dempolnischendiable hergeleitet und dieses wiederum durch iable (Apfel) mit vorgesetztem Artikel erklärt wird, indem derApfeldie erste Veranlassung zumBösengewesen sei, wie auchmalumden Apfel und das Böse bedeute.[354]In den Abhandlungen „Ein Hexenprozess aus der Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts, mit einer Nachricht über das Verbrechen der Zauberei“ (inHitzig'sAnnalen der deutschen und ausländ. Kriminalrechtspflege, B. I. 1828, S. 431–456) und „Beitrag zur Gesch. der Zauberei“ (ebendas. B. II. S. 182–194) und in seinem „Handbuch des Strafrechts“ S. 54 ff.[355]z. B. VIII. de sacris Mercurii et Jovis.[356]z. B. I. de sacrilegio ad sepulchra mortuorum; V. de sacrilegiis per ecclesias.[357]z. B. XIX. de petendo quod boni vocant Sanctae Mariae; IX. de sacrificio, quod fit alicui Sanctorum.[358]Nämlich: X. de phylacteriis et ligaturis; XII. de incantationibus; XIII. de auguriis vel avium vel equorum, vel bovum stercore, vel sternutatione; XIV. de divinis et sortilegiis; XXX. de eo quod credunt, quia feminae lunam commendent, quod possint corda hominum tollere juxta paganos.[359]Nur ein einziges Mal, in einem am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts (1687) spielenden Brandenburgischen Hexenprozess sind wir einem auf Verführung durch eine „Tartar'sche“ (d. h. Zigeunerin) lautenden, auf der Folter erpressten Geständniss begegnet. S.Raumerin den Märkischen Forschungen, Berl. 1841, S. 260.[360]Kriminalverfahren bei Hexenpr. im Bisth. Bamberg etc. §. 5.[361]Cardanus(de rerum varietate XV. 80) hatte im Wesentlichen dieselbe Vermuthung aufgestellt.[362]Wenn, wie diess in einem der von Raumer mitgetheilten Fälle geschieht, ein Versuchdurch Rattengift zu tödtenmit unter den übrigen Beschuldigungen gegen eine Person vorgebracht wird, so steht diessnebender Zauberei, nichtdarin, wie denn anderwärts auch z. B. Diebstahl, Brandstiftung u. a. daneben vorkommt.[363]AgobardiLiber contra insulsam vulgi opinionem de grandine et tonitruis. Cap. 16.[364]De praestig. daemon. B. III. Cap. 17.[365]Silva silvarum, Cent. X. p. 501, ed. Amstelod.[366]La sorcellerie au 16. et au 17. siècle, Paris, 1871, S. 130 ff.[367]Z. B. in buseckischen Akten: — „Actum den 29. April. A. 1656 .... Frage: Woraus dann die Hexensalbe gemacht werde? Resp. Aus den Hostien, welche sie und alle Hexen beym abendtmahl in der Kirchen auss deme Mundt genommen, in der handt behalten, dem Teuffel beym Hexen Danz geopffert und solche nachgehents wieder von Ihme bekommen, den heiligen Wein empfangen sie in der Kirche in gedancken auch ins Teuffels nahmen. Sie P. Beklagtinn seye da bevor umb ein Kindt kommen, das habe sie auch dazu gebraucht. Die scheiden Möllerin, die Butsch, dess Herrn Fraw haben die Salben helffen kochen.“[368]Magnet. Archiv III. St. 1.[369]Vgl. die Schrift: Des hallucinations ou histoire raisonnée des apparitions, des visions, des songes, de l'extase etc. parA. Brierre de Boismont(Paris, 1845), S. 135.[370]S. die Nachweisungen beiSchindler, der Aberglaube des Mittelalters, S. 286–287.[371]Abgedruckt in Westermann's Jahrbuch der Illustrirten deutschen Monatshefte, B. X. S. 258 ff.[372]Diess hat auch der abergläubischeLe Loyereingesehen, nur dass freilich diese Einsicht ihn desto mehr an der objektiven Wirklichkeit der Hexerei festhalten liess: Les sorcières sont interrogées séparément et à part, et toutes concordamment tombent en mesmes confessions, remarquent les circonstances et dépendances, s'accordent du temps, de l'heure et de la façon sans varier, comme il serait très-difficile qu'elles ne variassent, s'il y avait de la mélancholie et fureur en elles. Puis confrontez-les ensemble, elles y persistent.Le Loyer, Discours et histoires des spectres, visions etc. Paris 1605, p. 136.[373]Es ist erst geschehen, nachdem das Vorhergehende (von Soldan) bereits niedergeschrieben war.[374]Abgedruckt in dem Sammelwerk: „Vorträge über Tortur, Hexenverfolgung, Vehmgerichte“ etc. — (Hamburg, 1844 ff.) B. I. S. 97 ff.[375]Bezüglich der Lehre Vilmar's von der Kirche, von den beiden Sakramenten, von der Absolution, Ordination, Confirmation und Ehe ist dieses schon unzählige Male nachgewiesen worden. Das Unevangelische seiner Lehrweise geht aber noch viel weiter. In seiner Dogmatik, B. I. S. 111 z. B. behauptet er die perspicuitas Scripturae S. nur für das „Lehr- und Hirtenamt“ der Kirche, nicht für die Christen überhaupt. Die heil. Schrift hat „Deutlichkeit nur für dieses Amt, welchem dann die Deutlichmachungfür die Individuen der Gemeinden obliegt.“ So sagtVilmar![376]In unzähligen Hexenprozessen, namentlich in den Torturprotokollen ist es in herzbewegendster Weise zu ersehen, in welcher Stärke der Glaube an Gott, das Vertrauen zum Erlöser (der sich oft in der Form des Gebets, oft in lautesten Angstschreien ausspricht) die Herzen der Hexen erfüllte. Die Richter und Peiniger erscheinen da nicht als die Streiter Christi, sondern als — Teufel![377]Er sagt S. 170: „An und für sich ist man nicht berechtigt, diese dem Gesetze angemessenen Todesurtheile alsGreuelzu bezeichnen, wie das längst herkömmlich ist, und auch dasGesetz(in der Carolina)selbst, wird man nicht ohne Weiteres einenGreuelnennen dürfen. — S. 172: Allerdings bestanden prozessualische Regeln für die Constatirung eines Gerüchts und so ganz in den Tag hinein, etwa nach dem Massstabe heutiges Tags umlaufender Gerüchte, wurde nicht verfahren. Dazu war die Zeit noch viel zu fest und wenigstens in Sitte und Lebensordnung zu zähe. ImheutigenSinne leichtfertig nahm man das Gerücht nicht.“ — Mehr kann man nicht verlangen, wenn der Hexenprozess vertheidigt werden soll.[378]Was soll man z. B. dazu sagen, wennVilmarS. 169 erzählt: „So lange es Hexenprozesse gegeben hat, galt derAnklageprozess; erst als der, in der neuesten Zeit wieder aufgehobene,Inquisitionsprozesseingeführt wurde, nahmen die Hexenprozesse ab und hörten bald ganz auf!“ Die einzige Stelle der Abhandlung, aus der sich vermuthen lässt, dass Verf. ein auf den Hexenprozess bezügliches Buch der neueren Literatur in Händen gehabt hat, ist der dem grossen Rechtslehrerv. Wächter(S. 172) desshalb gemachte Vorwurf „arger Leichtfertigkeit“, weil dieser gesagt habe, „es habe, um die Tortur zu erkennen, nur bedurft, dass ein altes Weib triefäugig gewesen sei, wozu dann leicht noch irgend ein Indizium zu finden gewesen sei“.[379]Dieses wird auch vonA. F. Köppenin seiner trefflichen Abhandlung (Wigands Vierteljahrschrift, B. II. S. 51) zugegeben, indem er sagt: „Allerdings ist es höchst wahrscheinlich, dass die Hexerei als das (angebliche) Modeverbrechen der Zeit, mancherlei wirkliche, d. h. bürgerliche Verbrechen gleichsam absorbirt habe, dass also bei einzelnen Verbrechen kein bloss eingebildeter, sondern auch ein reeller Thatbestand vorlag. Einige angebliche Hexen mögen Kindesmörderinnen, andere Giftmischerinnen gewesen sein, noch andere durch Quacksalberei und Sudelköcherei u. dgl. reellen Schaden gethan haben. Indessen ist die Zahl derselben jedenfalls verhältnissmässig nur sehr gering gewesen; und — was die Hauptsache ist — beweisen, juridisch beweisen lässt sich das (Dank der Formlosigkeit des Hexenprozesses!) in den allerwenigsten Fällen, ja vielleicht in keinem einzigen Falle mehr.“[380]Wir erinnern an den oben B. I. 481 aus Hessen mitgetheilten Fall. Ausserdem theiltv. Wächteraus einem juristischen Responsum vom Jahre 1647 (beiNic. Brand, de legitima maleficos et sagas investigandi et convincendi ratione, P. II. thes. 1) folgendes Vorkommniss mit: Ein preussischer Soldat wollte sich mit Satans Hülfe unsichtbar, schuss- und hiebfest machen und glücklich spielen können, wesshalb er dem Teufel sich zu ergeben beschloss. Er setzte daher eine Schrift auf, in welcher er sich dem Teufel verschrieb und unterzeichnete dieselbe mit Blut aus seiner Nase. Am Rande der Schrift sprach er die Bitte aus, dass ihm der Teufel bald einen Gesandten schicken möchte, von dem er das Nöthige lernen könnte. Diese Schrift wollte er an einem Samstag Nachts auf einen Kreuzweg tragen, um sie so in die Hände des Teufels zu bringen. Ehe er aber dieses ausführen konnte, fand man die Schrift bei ihm, und es wurde ihm daher der Prozess gemacht, der zu seiner Hinrichtung führte.[381]Nach Pioneer Mail im spiritist. Journal The Medium and Daybreak, 4. Dezember 1874.Vgl. z. B. die Schrift: „Ueber das Besessensein oder das Dasein und den Einfluss des bösen Geisterreichs in der alten Zeit“ (Heilbronn, 1833, S. 116 in 8o). — Das Vorwort der Schrift beginnt mit den Worten: „Der Verfasser dieser Schrift hat seine Ueberzeugung von Dämonen-Besitzungen auf eigene Anschauung gegründet, und zwei damit geplagte unglückliche Personen — im Hause seines ihm so theuern Freundes, des Dr. Kerner in Weinsberg, oft und aufmerksam beobachtet.“ — Der Schlusssatz der Abhandlung lautet (S. 116): „Ich glaube an gute und böse Geister und an ihren Einfluss bis auf die neuesten Zeiten. Der Mensch aber kann beiden widerstehen.“

[295]Die Rede erschien im Druck unter dem Titel: „Akademische Rede von dem gemeinen Vorurtheil der wirkenden und thätigen Hexerei, — — von P. Don Ferdinand Sterzinger, regulirten Priester etc.“ — München, 1766.

[295]Die Rede erschien im Druck unter dem Titel: „Akademische Rede von dem gemeinen Vorurtheil der wirkenden und thätigen Hexerei, — — von P. Don Ferdinand Sterzinger, regulirten Priester etc.“ — München, 1766.

[296]„Ist es doch nichts Neues, nachdeme alle Proben meines Gegners ein erfahrner Delrio, ein berühmtester Carpzov Senior und Jurium Professor in Leipzig samt noch andern schon im vorigen Jahrhundert gründlich widerleget?“ Vorrede.

[296]„Ist es doch nichts Neues, nachdeme alle Proben meines Gegners ein erfahrner Delrio, ein berühmtester Carpzov Senior und Jurium Professor in Leipzig samt noch andern schon im vorigen Jahrhundert gründlich widerleget?“ Vorrede.

[297]Bekanntlich wurde Edelin nur zumKerkerverurtheilt.

[297]Bekanntlich wurde Edelin nur zumKerkerverurtheilt.

[298]Wegen dieser Grobheiten vom bischöflichen Konsistorium zu Freysing zur Verantwortung gezogen, erklärteMärz: „Ich konnte anders nicht schreiben, weil ich glaubte, ein grosser Thurm dürfe nicht einen kleinen Knopf haben.“

[298]Wegen dieser Grobheiten vom bischöflichen Konsistorium zu Freysing zur Verantwortung gezogen, erklärteMärz: „Ich konnte anders nicht schreiben, weil ich glaubte, ein grosser Thurm dürfe nicht einen kleinen Knopf haben.“

[299]Betrügende Zauberkunst und träumende Hexerei, oder Vertheidigung der akademischen Rede etc. Mit Erlaubniss der Oberen. München 1767. — Gegen diese Schrift publizirte P. Angelus alsbald seine „Vertheidigung wider die geschwulstige Vertheidigung der betrügenden Zauberkunst und träumenden Hexerei, verfasset von einem Liebhaber der Wahrheit“ (1767, ohne Angabe des Druckorts, 104 S.).

[299]Betrügende Zauberkunst und träumende Hexerei, oder Vertheidigung der akademischen Rede etc. Mit Erlaubniss der Oberen. München 1767. — Gegen diese Schrift publizirte P. Angelus alsbald seine „Vertheidigung wider die geschwulstige Vertheidigung der betrügenden Zauberkunst und träumenden Hexerei, verfasset von einem Liebhaber der Wahrheit“ (1767, ohne Angabe des Druckorts, 104 S.).

[300]S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung desH. P. Angelus Märzüber die vomP. Sterzingerbei dem hochfürstlichen geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom Moldaustrom 1767. S. 8.

[300]S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung desH. P. Angelus Märzüber die vomP. Sterzingerbei dem hochfürstlichen geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom Moldaustrom 1767. S. 8.

[301]Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde, ist: Zweifel eines Bayers über die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht gezogen. — Den Münchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden Kommentar der österreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der allergnädigsten Landesverordnung Ihrer k. k. a. Majestät, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze Vertheidigung der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus März der akad. Rede des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem Gottesgelehrten. München 1767. — (Nach einer handschriftlichen Bemerkung in dem der Hofbibliothek zu Darmstadt gehörigen Exemplare dieser Schrift war der Verf. der Dr.Jordan Simon, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.)

[301]Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde, ist: Zweifel eines Bayers über die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht gezogen. — Den Münchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden Kommentar der österreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der allergnädigsten Landesverordnung Ihrer k. k. a. Majestät, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze Vertheidigung der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus März der akad. Rede des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem Gottesgelehrten. München 1767. — (Nach einer handschriftlichen Bemerkung in dem der Hofbibliothek zu Darmstadt gehörigen Exemplare dieser Schrift war der Verf. der Dr.Jordan Simon, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.)

[302]Rapp, die Hexenprozesse. S. 112.

[302]Rapp, die Hexenprozesse. S. 112.

[303]Das interessante Schriftstück ist von dem OberlieutenantSchuegrafin Müller's und Falke's „Zeitschrift für deutsche Kulturgesch.“, 1858, S.767ff. im Auszug veröffentlicht worden.

[303]Das interessante Schriftstück ist von dem OberlieutenantSchuegrafin Müller's und Falke's „Zeitschrift für deutsche Kulturgesch.“, 1858, S.767ff. im Auszug veröffentlicht worden.

[304]Diese (scheinbare) Conzession an die Aufklärung der Zeit ist das Einzige (ausgenommen die Nichterwähnung der Tortur), wodurch sich die baierische Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten Hexenhammer unterscheidet.

[304]Diese (scheinbare) Conzession an die Aufklärung der Zeit ist das Einzige (ausgenommen die Nichterwähnung der Tortur), wodurch sich die baierische Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten Hexenhammer unterscheidet.

[305]Hierbei ist dann auch in herkömmlicher Weise von dem membrum frigidum und semen frigidum des Teufels die Rede!

[305]Hierbei ist dann auch in herkömmlicher Weise von dem membrum frigidum und semen frigidum des Teufels die Rede!

[306]Wir wollen annehmen, dass man sich einer Veröffentlichung und Verbreitung des scheusslichen Machwerks durch den Druck dochschämte.

[306]Wir wollen annehmen, dass man sich einer Veröffentlichung und Verbreitung des scheusslichen Machwerks durch den Druck dochschämte.

[307]Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung inKehlheimgelodert zu haben, indem es in Baiern üblich wurde, eine Hexe als „Kehlheimer Basel“ zu bezeichnen. Vgl.Schmeller, Baierisches Wörterbuch, II. 289.

[307]Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung inKehlheimgelodert zu haben, indem es in Baiern üblich wurde, eine Hexe als „Kehlheimer Basel“ zu bezeichnen. Vgl.Schmeller, Baierisches Wörterbuch, II. 289.

[308]Vgl.L. Rapp, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 130 bis 133.

[308]Vgl.L. Rapp, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 130 bis 133.

[309]Vgl.Schröckh'sKirchengesch. seit der Reform. B. VII. S. 330 ff. — Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Diözese Regensburg.

[309]Vgl.Schröckh'sKirchengesch. seit der Reform. B. VII. S. 330 ff. — Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Diözese Regensburg.

[310]De magia liber, Venetiis 1775.

[310]De magia liber, Venetiis 1775.

[311]De miraculis liber, Ven. 1776.

[311]De miraculis liber, Ven. 1776.

[312]Neuester Hexenprozess aus dem aufgeklärten heutigen Jahrhundert, oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der Mönche und des Aberglaubens. Von A. v. M. 1786. — Solche Hexenpatres waren z. B. der Karmeliter Astery zu Straubing und der Pater Hugo zu Abensberg. „Ich selbst, — sagt der Verf., — habe von Ersterem einen Zettel gesehen, worauf er aus eigener Kraft dem Satan, den Hexen und allem Unheil befiehlt, nie dieses Haus zu betreten u. s. w., — und unterschreibt es noch dazu mit den sehr merkwürdigen Worten: Ex hoc ego jubeo Fr. Astery de S. E. E. a M. C. — Wenige Häuser in und um Straubing auf sieben Stunden in der Nähe sind, wo nicht so ein Zettel an jeder Thür angebracht ist, und dafür wird bezahlt wenigstens ein Pfund Butter!!“

[312]Neuester Hexenprozess aus dem aufgeklärten heutigen Jahrhundert, oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der Mönche und des Aberglaubens. Von A. v. M. 1786. — Solche Hexenpatres waren z. B. der Karmeliter Astery zu Straubing und der Pater Hugo zu Abensberg. „Ich selbst, — sagt der Verf., — habe von Ersterem einen Zettel gesehen, worauf er aus eigener Kraft dem Satan, den Hexen und allem Unheil befiehlt, nie dieses Haus zu betreten u. s. w., — und unterschreibt es noch dazu mit den sehr merkwürdigen Worten: Ex hoc ego jubeo Fr. Astery de S. E. E. a M. C. — Wenige Häuser in und um Straubing auf sieben Stunden in der Nähe sind, wo nicht so ein Zettel an jeder Thür angebracht ist, und dafür wird bezahlt wenigstens ein Pfund Butter!!“

[313]Garinet, pag. 256.

[313]Garinet, pag. 256.

[314]Garinet, pag. 257.

[314]Garinet, pag. 257.

[315]Llorente, Gesch. der span. Inquisition. Th. IV. Cap. 46.

[315]Llorente, Gesch. der span. Inquisition. Th. IV. Cap. 46.

[316]Wir berichten hier zunächst nach der Schrift: „Der Hexenprozess und die Blutschwitzer-Prozedur, zwei Fälle aus der Kriminal-Praxis des Kantons Zug aus den Jahren 1737–1738 und 1849.“ Zug, 1849.

[316]Wir berichten hier zunächst nach der Schrift: „Der Hexenprozess und die Blutschwitzer-Prozedur, zwei Fälle aus der Kriminal-Praxis des Kantons Zug aus den Jahren 1737–1738 und 1849.“ Zug, 1849.

[317]Ueber diesen noch jetzt vorhandenenKaibenthurmzu Zug wird in der vorerwähnten Schrift Folgendes berichtet:„Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das Innere des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht, verkündet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem die Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Thüren geschlossen.Aus derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht.In der Mitte derselben ist eine Foltermaschine, die wir später beschreiben werden, links daneben eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte Bank für die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter ihnendas Bild des Gekreuzigten(!!!). An den Wänden links und rechts stehen Stühle für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man eine Art von Luftzug angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz verbrannt ward. Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen u. s. w. liegen zerstreut umher. Zum Ueberfluss erzählt der begleitende „Läufer“ Einem noch die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch der Folter üblich waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je zwei Gefängnisse, die in diesen dunkelen Räumen freistehend, von Eichenholz gebaut, so ziemlich einem Schweinstalle ähnlich sehen. Licht fehlt ganz und Luft kann aus dem äusseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll breiten Einschnitt in das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder Geradeliegen kann keine Rede sein.“ — Zu diesem Bericht wird die Bemerkung hinzugefügt: „Diese Thürme bilden gegenwärtig noch einen Theil unserer (Zuger) Staatsgefängnisse“ (!!!).

[317]Ueber diesen noch jetzt vorhandenenKaibenthurmzu Zug wird in der vorerwähnten Schrift Folgendes berichtet:

„Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das Innere des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht, verkündet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem die Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Thüren geschlossen.Aus derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht.In der Mitte derselben ist eine Foltermaschine, die wir später beschreiben werden, links daneben eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte Bank für die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter ihnendas Bild des Gekreuzigten(!!!). An den Wänden links und rechts stehen Stühle für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man eine Art von Luftzug angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz verbrannt ward. Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen u. s. w. liegen zerstreut umher. Zum Ueberfluss erzählt der begleitende „Läufer“ Einem noch die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch der Folter üblich waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je zwei Gefängnisse, die in diesen dunkelen Räumen freistehend, von Eichenholz gebaut, so ziemlich einem Schweinstalle ähnlich sehen. Licht fehlt ganz und Luft kann aus dem äusseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll breiten Einschnitt in das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder Geradeliegen kann keine Rede sein.“ — Zu diesem Bericht wird die Bemerkung hinzugefügt: „Diese Thürme bilden gegenwärtig noch einen Theil unserer (Zuger) Staatsgefängnisse“ (!!!).

[318]Dieses Binden und Aufziehen waren die ersten Grade der Folter. Die Vorrichtungen hierzu sowie mehrere andere Folterwerkzeuge sind jetzt noch im Folterhause zu sehen. Diese Vorrichtung bestand aus zwei schief aufgestellten Balken, in deren Mitte ein Rad nach Art der jetzigen Holzaufzüge angebracht war. Ueber derselben an der Decke ist eine Rolle, über welche ein Seil auf das Rad herumlief, dessen anderes herunterhängendes Ende mit einem Haken versehen war. Dem Inquisit wurden nun die Hände verkehrt auf den Rücken gebunden und in dieselben der Haken eingehängt. Es ist leicht einzusehen, dass durch das Gewicht des eigenen Körpers die Gelenke des Arms bis an die Achsel beinahe auseinander zu reissen drohten. — Es war diess aber noch nicht genug. Je nach dem Grade der Tortur wurden noch drei Steine angehängt, wovon der erste „der kleinste“, der zweite „der mittlere“ und der dritte „der grösste“ genannt wurde. Diese Steine sind noch da und der grösste wiegt circa zwei Centner. Dieselben wurden übrigens in neuerer Zeit noch bei Gebrauch dieser Folter niemals mehr gebraucht. Es war nicht selten, dass durch die allgemeine Wirkung derselben der Gefolterte in einen todähnlichen Zustand gebracht wurde, den die Prozedur das „Entschlafen“ nennt.

[318]Dieses Binden und Aufziehen waren die ersten Grade der Folter. Die Vorrichtungen hierzu sowie mehrere andere Folterwerkzeuge sind jetzt noch im Folterhause zu sehen. Diese Vorrichtung bestand aus zwei schief aufgestellten Balken, in deren Mitte ein Rad nach Art der jetzigen Holzaufzüge angebracht war. Ueber derselben an der Decke ist eine Rolle, über welche ein Seil auf das Rad herumlief, dessen anderes herunterhängendes Ende mit einem Haken versehen war. Dem Inquisit wurden nun die Hände verkehrt auf den Rücken gebunden und in dieselben der Haken eingehängt. Es ist leicht einzusehen, dass durch das Gewicht des eigenen Körpers die Gelenke des Arms bis an die Achsel beinahe auseinander zu reissen drohten. — Es war diess aber noch nicht genug. Je nach dem Grade der Tortur wurden noch drei Steine angehängt, wovon der erste „der kleinste“, der zweite „der mittlere“ und der dritte „der grösste“ genannt wurde. Diese Steine sind noch da und der grösste wiegt circa zwei Centner. Dieselben wurden übrigens in neuerer Zeit noch bei Gebrauch dieser Folter niemals mehr gebraucht. Es war nicht selten, dass durch die allgemeine Wirkung derselben der Gefolterte in einen todähnlichen Zustand gebracht wurde, den die Prozedur das „Entschlafen“ nennt.

[319]Das hier fehlende Wort ist in dem gedruckten Torturprotokoll nicht angegeben.

[319]Das hier fehlende Wort ist in dem gedruckten Torturprotokoll nicht angegeben.

[320]Ueber dieselbe wissen wir nichts zu berichten.

[320]Ueber dieselbe wissen wir nichts zu berichten.

[321]„Zur Applizirung dieser Ruthenstreiche wurde (in Zug) der Inquisit mittelst einer besonderen Vorrichtung (spanischer Bock genannt) auf dem Boden der Folterkammer, und durch Stricke, die an den Daumen und Zehen befestigt und angezogen wurden, auf das Aeusserste ausgestreckt. Jeder dieser Ruthenhiebe auf diesen so gespannten Rücken warf eine schwarz und blau unterlaufene Schramme auf, die nach und nach aufsprang und einen bis auf die Knochen zerfetzten Rücken zurückliess. Man brauchte diese Folter auch noch in neuerer Zeit; doch hat man nie gewagt, mehr als fünfzig bis achtzig Streiche auf Einmal geben zu lassen.“

[321]„Zur Applizirung dieser Ruthenstreiche wurde (in Zug) der Inquisit mittelst einer besonderen Vorrichtung (spanischer Bock genannt) auf dem Boden der Folterkammer, und durch Stricke, die an den Daumen und Zehen befestigt und angezogen wurden, auf das Aeusserste ausgestreckt. Jeder dieser Ruthenhiebe auf diesen so gespannten Rücken warf eine schwarz und blau unterlaufene Schramme auf, die nach und nach aufsprang und einen bis auf die Knochen zerfetzten Rücken zurückliess. Man brauchte diese Folter auch noch in neuerer Zeit; doch hat man nie gewagt, mehr als fünfzig bis achtzig Streiche auf Einmal geben zu lassen.“

[322]Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel parCharles Lardy(Neufchâtel 1866 S. 42).

[322]Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel parCharles Lardy(Neufchâtel 1866 S. 42).

[323]S. Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr berüchtigten Hexenhandel zu Glarus betreffend. VonH. L. Lehmann. Zürich 1783.

[323]S. Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr berüchtigten Hexenhandel zu Glarus betreffend. VonH. L. Lehmann. Zürich 1783.

[324]Nach Obigem ist zu berichtigen, wasH. Schreiber(die Hexenprozesse in Freiburg etc. S. 43) sagt: dass nämlich das letzte Beispiel von der Hinrichtung einer Hexe 1780 zu Glarus in derkatholischen Schweizgegeben worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem Ereignisse.

[324]Nach Obigem ist zu berichtigen, wasH. Schreiber(die Hexenprozesse in Freiburg etc. S. 43) sagt: dass nämlich das letzte Beispiel von der Hinrichtung einer Hexe 1780 zu Glarus in derkatholischen Schweizgegeben worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem Ereignisse.

[325]Lehmanna. a. O. Heft II. S. 88 ff.

[325]Lehmanna. a. O. Heft II. S. 88 ff.

[326]Scholtz, über den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen vier Jahrhunderten. Breslau 1830. S. 120.

[326]Scholtz, über den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen vier Jahrhunderten. Breslau 1830. S. 120.

[327]W. Scott, Briefe üb. Däm. Th. II. S. 113.

[327]W. Scott, Briefe üb. Däm. Th. II. S. 113.

[328]Eine offizielle Berichterstattung über den „Glaubensakt“ erschien unter dem Titel:L'Atto publico di fedesolennemente celebrato nella città di Palermo à 6. Aprile 1724 dal Tribunale del S. Uffizio di Sicilia. Descritto dal D. D.Antonino Mongitore, Canonico etc. Palermo 1724. — Vgl.Reusch, Theol. Literaturbl. 1873, Nr. 3.

[328]Eine offizielle Berichterstattung über den „Glaubensakt“ erschien unter dem Titel:L'Atto publico di fedesolennemente celebrato nella città di Palermo à 6. Aprile 1724 dal Tribunale del S. Uffizio di Sicilia. Descritto dal D. D.Antonino Mongitore, Canonico etc. Palermo 1724. — Vgl.Reusch, Theol. Literaturbl. 1873, Nr. 3.

[329]Noch im Jahr 1809 lebte in Baiern ein alter Mann, der einst wegen angeblicher Zauberei unschuldig torquirt worden war und alle Marter glücklich überstanden hatte. Derselbe pflegte bei dem baierischen Rentamte zu Mitterfels allmonatlich seinen Gnadengehalt in Empfang zu nehmen und dabei sich noch in den beiden Kanzleien ein Almosen einzusammeln. Neu angestellten Beamten, welche den Mann zum ersten Male sahen, musste er dann die verschiedenen Arten der Folterung, die er erlitten, beschreiben, wobei er an seinen ausgerenkten Händen und Füssen es sehen liess, bis zu welchem Grade er gemartert worden war. —Schuegraf, der damals als Schreiber bei dem Amte fungirte, theilt dieses in der Zeitschr. für d. Kulturgesch. 1858, S. 765 bis 766 mit.

[329]Noch im Jahr 1809 lebte in Baiern ein alter Mann, der einst wegen angeblicher Zauberei unschuldig torquirt worden war und alle Marter glücklich überstanden hatte. Derselbe pflegte bei dem baierischen Rentamte zu Mitterfels allmonatlich seinen Gnadengehalt in Empfang zu nehmen und dabei sich noch in den beiden Kanzleien ein Almosen einzusammeln. Neu angestellten Beamten, welche den Mann zum ersten Male sahen, musste er dann die verschiedenen Arten der Folterung, die er erlitten, beschreiben, wobei er an seinen ausgerenkten Händen und Füssen es sehen liess, bis zu welchem Grade er gemartert worden war. —Schuegraf, der damals als Schreiber bei dem Amte fungirte, theilt dieses in der Zeitschr. für d. Kulturgesch. 1858, S. 765 bis 766 mit.

[330]Schuegraf, S. 767.

[330]Schuegraf, S. 767.

[331]Buchmann, S. 324.

[331]Buchmann, S. 324.

[332]Lenormant, S. 493.

[332]Lenormant, S. 493.

[333]Siehe die zahlreichen Angaben beiWuttke, „Der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart“ und bezüglich der Schweiz in der Schrift des PfarrersThellungin Biel: „Der Aberglaube nach seinen verschiedenen Erscheinungen“ (Biel, 1867).

[333]Siehe die zahlreichen Angaben beiWuttke, „Der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart“ und bezüglich der Schweiz in der Schrift des PfarrersThellungin Biel: „Der Aberglaube nach seinen verschiedenen Erscheinungen“ (Biel, 1867).

[334]Schwalbe, Ueber Wetteraberglauben (Berl. 1876 S. 5).

[334]Schwalbe, Ueber Wetteraberglauben (Berl. 1876 S. 5).

[335]Vgl. Oberyssel'sche Zeitung vom Dienstag, 25. März 1823 undScheltema, Beil. S. 99–101. —Schindler(„Der Aberglaube des Mittelalters“, S. 305) sagt: „Noch im Jahr 1832 wurde in der Gegend von Danzig eine Unglückliche hinausgefahren und auf grausame Art ertränkt; und noch 1854 wurde in meiner Nähe eine alte Frau beerdigt, die im ganzen Dorfe als Hexe galt, undder man desshalb die Leichenbegleitung versagte.“

[335]Vgl. Oberyssel'sche Zeitung vom Dienstag, 25. März 1823 undScheltema, Beil. S. 99–101. —Schindler(„Der Aberglaube des Mittelalters“, S. 305) sagt: „Noch im Jahr 1832 wurde in der Gegend von Danzig eine Unglückliche hinausgefahren und auf grausame Art ertränkt; und noch 1854 wurde in meiner Nähe eine alte Frau beerdigt, die im ganzen Dorfe als Hexe galt, undder man desshalb die Leichenbegleitung versagte.“

[336]Waldbrühl, Naturforschung und Hexenglaube, S. 37–38 in Virchow's und v. Holtzendorff's Vorträgen, Heft 46.

[336]Waldbrühl, Naturforschung und Hexenglaube, S. 37–38 in Virchow's und v. Holtzendorff's Vorträgen, Heft 46.

[337]Horst, Zauberbibl. B. VI. S. 368. — Das Ereigniss, welches Horst S. 373 desselben Bandes aus dem Mémorial Bordelais mittheilt, ist offenbar nicht ein weiteres, sondern das bereits S. 368 erzählte Vorkommniss.

[337]Horst, Zauberbibl. B. VI. S. 368. — Das Ereigniss, welches Horst S. 373 desselben Bandes aus dem Mémorial Bordelais mittheilt, ist offenbar nicht ein weiteres, sondern das bereits S. 368 erzählte Vorkommniss.

[338]Cordier, Légendes des Hautes Pyrénées, Lourdes, 1855, S. 79–88 undHartpole Lecky, I. S. 3–4.

[338]Cordier, Légendes des Hautes Pyrénées, Lourdes, 1855, S. 79–88 undHartpole Lecky, I. S. 3–4.

[339]Dieselben hatten ihr bereits mit einem schneidenden Instrument über der Brust einen langen Schnitt beigebracht. Die Maréchaussée bemächtigte sich der Verbrecher. S.Horst, Zauberbibl. B. VI. S. 371.

[339]Dieselben hatten ihr bereits mit einem schneidenden Instrument über der Brust einen langen Schnitt beigebracht. Die Maréchaussée bemächtigte sich der Verbrecher. S.Horst, Zauberbibl. B. VI. S. 371.

[340]Die Nachrichten über die Hexenverfolgung in Mexiko bis zum Jahr 1874 sind — da uns die Originalquellen nicht zu Gebote standen, ausNippold„Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hexenglaubens“ S. 11–12 wörtlich entlehnt.

[340]Die Nachrichten über die Hexenverfolgung in Mexiko bis zum Jahr 1874 sind — da uns die Originalquellen nicht zu Gebote standen, ausNippold„Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hexenglaubens“ S. 11–12 wörtlich entlehnt.

[341]Selbst in derallerneuestenZeit liefert Russland noch derartigen, fast unglaublichen Stoff. Zeitungen aus dem Februar des Jahres 1879 melden: „In dem Dorfe Wratschewo des Nowgoroder Gouvernements ist ein Bauernweib Namens Agrafena Ignatiewa von den Einwohnern des genannten Dorfes wegen Verdachts der Hexerei lebendig verbrannt worden. Die Aeltesten des Dorfes liessen Thür und Fenster des Hauses, in welchem die vermeintliche Hexe wohnte, mit Brettern verschlagen, hierauf Stroh und Holz um das Haus legen und schliesslich das Haus mit der „Hexe“ verbrennen. Das unglückliche Opfer der abergläubischen Bauern wurde im buchstäblichen Sinne des Wortes zuAscheverbrannt. Ueber hundert Dorfbewohner, darunter derOrtspope, wohnten diesem schrecklichen Schauspiele bei. So geschehen im Jahre1879.“

[341]Selbst in derallerneuestenZeit liefert Russland noch derartigen, fast unglaublichen Stoff. Zeitungen aus dem Februar des Jahres 1879 melden: „In dem Dorfe Wratschewo des Nowgoroder Gouvernements ist ein Bauernweib Namens Agrafena Ignatiewa von den Einwohnern des genannten Dorfes wegen Verdachts der Hexerei lebendig verbrannt worden. Die Aeltesten des Dorfes liessen Thür und Fenster des Hauses, in welchem die vermeintliche Hexe wohnte, mit Brettern verschlagen, hierauf Stroh und Holz um das Haus legen und schliesslich das Haus mit der „Hexe“ verbrennen. Das unglückliche Opfer der abergläubischen Bauern wurde im buchstäblichen Sinne des Wortes zuAscheverbrannt. Ueber hundert Dorfbewohner, darunter derOrtspope, wohnten diesem schrecklichen Schauspiele bei. So geschehen im Jahre1879.“

[342]Praelectiones theologicae, quas in Coll. Rom. S. J. habebat. Wir benutzen hier die erste Regensburger (überhaupt die einundzwanzigste) Ausgabe des Werkes, welche 1854 erschien. Der von uns besprochene Abschnitt de daemonum cum hominibus commercio findet sich daselbst vol. V. p. 31–54.

[342]Praelectiones theologicae, quas in Coll. Rom. S. J. habebat. Wir benutzen hier die erste Regensburger (überhaupt die einundzwanzigste) Ausgabe des Werkes, welche 1854 erschien. Der von uns besprochene Abschnitt de daemonum cum hominibus commercio findet sich daselbst vol. V. p. 31–54.

[343]Vgl.Avanzini, de constitutionibus apostolicae sedis, Romae, 1872. S. 67.

[343]Vgl.Avanzini, de constitutionibus apostolicae sedis, Romae, 1872. S. 67.

[344]Wir berichten hier über dieses Buch nach den sehr ausführlichen Excerpten, welcheF. Nippoldseiner Schrift, „Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hexenglaubens“ S. 18–35 aus demselben mitgetheilt hat.

[344]Wir berichten hier über dieses Buch nach den sehr ausführlichen Excerpten, welcheF. Nippoldseiner Schrift, „Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hexenglaubens“ S. 18–35 aus demselben mitgetheilt hat.

[345]Das Alles wollteVilmaraus seiner „Erfahrung“ wissen!

[345]Das Alles wollteVilmaraus seiner „Erfahrung“ wissen!

[346]Sonst wird dieses nur vonGottgelehrt!

[346]Sonst wird dieses nur vonGottgelehrt!

[347]Es ist uns durchaus unerfindlich, woher Vilmar dieses weiss.

[347]Es ist uns durchaus unerfindlich, woher Vilmar dieses weiss.

[348]Man denke an die Wasserprobe der Hexen!

[348]Man denke an die Wasserprobe der Hexen!

[349]Der mit dem Kanon Episcopi zum Theil übereinstimmende angebliche Kanon des Conzils zu Agatha lautet: (Burchard. Decret. lib. X. cap. 29): Perquirendum, si aliqua femina sit, quae per quaedam maleficia et incantationes mentes hominum se immutare posse dicat, id est, ut de odio in amorem, aut de amore in odium convertat, aut bona hominum aut damnet, aut subripiat. Et si aliqua est, quae se dicat cum daemonum turba, in similitudinem mulierum transformata, certis noctibus equitare super quasdam bestias, et in eorum consortio adnumeratam esse; haec talis omnimodis scopis correpta ex parochia ejiciatur. — Uebrigens ist dieser Kanon nicht von der Synode zu Agde aufgestellt, sondern ist späteren Ursprungs. S.Hefele, Conziliengesch. B. II. S. 641.

[349]Der mit dem Kanon Episcopi zum Theil übereinstimmende angebliche Kanon des Conzils zu Agatha lautet: (Burchard. Decret. lib. X. cap. 29): Perquirendum, si aliqua femina sit, quae per quaedam maleficia et incantationes mentes hominum se immutare posse dicat, id est, ut de odio in amorem, aut de amore in odium convertat, aut bona hominum aut damnet, aut subripiat. Et si aliqua est, quae se dicat cum daemonum turba, in similitudinem mulierum transformata, certis noctibus equitare super quasdam bestias, et in eorum consortio adnumeratam esse; haec talis omnimodis scopis correpta ex parochia ejiciatur. — Uebrigens ist dieser Kanon nicht von der Synode zu Agde aufgestellt, sondern ist späteren Ursprungs. S.Hefele, Conziliengesch. B. II. S. 641.

[350]Anzeiger zur Kunde der deutschen Vorzeit, 1839, S. 119 ff.

[350]Anzeiger zur Kunde der deutschen Vorzeit, 1839, S. 119 ff.

[351]Von den alten Bacchanalien hatte auch schon Cardanus (de rerum varietate XV. 80) das Hexenwesen abgeleitet, nur dass er das ursprünglich Wirkliche zuletzt in Einbildung übergehen liess: Haec quidem procul dubio ab Orgiis antiquis, in quibus mulieres bacchabantur palam, ortum habuerunt. Deinde metu legis talia prohibentisclam celebraricoepere. Et ubi illud etiam prohibitum est,vel ipsa cogitatione agere perseverarunt; adeo inveterati erroris opinio constans est.

[351]Von den alten Bacchanalien hatte auch schon Cardanus (de rerum varietate XV. 80) das Hexenwesen abgeleitet, nur dass er das ursprünglich Wirkliche zuletzt in Einbildung übergehen liess: Haec quidem procul dubio ab Orgiis antiquis, in quibus mulieres bacchabantur palam, ortum habuerunt. Deinde metu legis talia prohibentisclam celebraricoepere. Et ubi illud etiam prohibitum est,vel ipsa cogitatione agere perseverarunt; adeo inveterati erroris opinio constans est.

[352]Die Sage von den Hexen des Brockens und deren Entstehen in vorchristlicher Zeit durch die Verehrung des Melybogs und der Frau Holle. Quedlinburg und Leipzig 1839.

[352]Die Sage von den Hexen des Brockens und deren Entstehen in vorchristlicher Zeit durch die Verehrung des Melybogs und der Frau Holle. Quedlinburg und Leipzig 1839.

[353]Man sehe z. B. §. 17, wo das deutsche WortTeufelaus dempolnischendiable hergeleitet und dieses wiederum durch iable (Apfel) mit vorgesetztem Artikel erklärt wird, indem derApfeldie erste Veranlassung zumBösengewesen sei, wie auchmalumden Apfel und das Böse bedeute.

[353]Man sehe z. B. §. 17, wo das deutsche WortTeufelaus dempolnischendiable hergeleitet und dieses wiederum durch iable (Apfel) mit vorgesetztem Artikel erklärt wird, indem derApfeldie erste Veranlassung zumBösengewesen sei, wie auchmalumden Apfel und das Böse bedeute.

[354]In den Abhandlungen „Ein Hexenprozess aus der Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts, mit einer Nachricht über das Verbrechen der Zauberei“ (inHitzig'sAnnalen der deutschen und ausländ. Kriminalrechtspflege, B. I. 1828, S. 431–456) und „Beitrag zur Gesch. der Zauberei“ (ebendas. B. II. S. 182–194) und in seinem „Handbuch des Strafrechts“ S. 54 ff.

[354]In den Abhandlungen „Ein Hexenprozess aus der Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts, mit einer Nachricht über das Verbrechen der Zauberei“ (inHitzig'sAnnalen der deutschen und ausländ. Kriminalrechtspflege, B. I. 1828, S. 431–456) und „Beitrag zur Gesch. der Zauberei“ (ebendas. B. II. S. 182–194) und in seinem „Handbuch des Strafrechts“ S. 54 ff.

[355]z. B. VIII. de sacris Mercurii et Jovis.

[355]z. B. VIII. de sacris Mercurii et Jovis.

[356]z. B. I. de sacrilegio ad sepulchra mortuorum; V. de sacrilegiis per ecclesias.

[356]z. B. I. de sacrilegio ad sepulchra mortuorum; V. de sacrilegiis per ecclesias.

[357]z. B. XIX. de petendo quod boni vocant Sanctae Mariae; IX. de sacrificio, quod fit alicui Sanctorum.

[357]z. B. XIX. de petendo quod boni vocant Sanctae Mariae; IX. de sacrificio, quod fit alicui Sanctorum.

[358]Nämlich: X. de phylacteriis et ligaturis; XII. de incantationibus; XIII. de auguriis vel avium vel equorum, vel bovum stercore, vel sternutatione; XIV. de divinis et sortilegiis; XXX. de eo quod credunt, quia feminae lunam commendent, quod possint corda hominum tollere juxta paganos.

[358]Nämlich: X. de phylacteriis et ligaturis; XII. de incantationibus; XIII. de auguriis vel avium vel equorum, vel bovum stercore, vel sternutatione; XIV. de divinis et sortilegiis; XXX. de eo quod credunt, quia feminae lunam commendent, quod possint corda hominum tollere juxta paganos.

[359]Nur ein einziges Mal, in einem am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts (1687) spielenden Brandenburgischen Hexenprozess sind wir einem auf Verführung durch eine „Tartar'sche“ (d. h. Zigeunerin) lautenden, auf der Folter erpressten Geständniss begegnet. S.Raumerin den Märkischen Forschungen, Berl. 1841, S. 260.

[359]Nur ein einziges Mal, in einem am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts (1687) spielenden Brandenburgischen Hexenprozess sind wir einem auf Verführung durch eine „Tartar'sche“ (d. h. Zigeunerin) lautenden, auf der Folter erpressten Geständniss begegnet. S.Raumerin den Märkischen Forschungen, Berl. 1841, S. 260.

[360]Kriminalverfahren bei Hexenpr. im Bisth. Bamberg etc. §. 5.

[360]Kriminalverfahren bei Hexenpr. im Bisth. Bamberg etc. §. 5.

[361]Cardanus(de rerum varietate XV. 80) hatte im Wesentlichen dieselbe Vermuthung aufgestellt.

[361]Cardanus(de rerum varietate XV. 80) hatte im Wesentlichen dieselbe Vermuthung aufgestellt.

[362]Wenn, wie diess in einem der von Raumer mitgetheilten Fälle geschieht, ein Versuchdurch Rattengift zu tödtenmit unter den übrigen Beschuldigungen gegen eine Person vorgebracht wird, so steht diessnebender Zauberei, nichtdarin, wie denn anderwärts auch z. B. Diebstahl, Brandstiftung u. a. daneben vorkommt.

[362]Wenn, wie diess in einem der von Raumer mitgetheilten Fälle geschieht, ein Versuchdurch Rattengift zu tödtenmit unter den übrigen Beschuldigungen gegen eine Person vorgebracht wird, so steht diessnebender Zauberei, nichtdarin, wie denn anderwärts auch z. B. Diebstahl, Brandstiftung u. a. daneben vorkommt.

[363]AgobardiLiber contra insulsam vulgi opinionem de grandine et tonitruis. Cap. 16.

[363]AgobardiLiber contra insulsam vulgi opinionem de grandine et tonitruis. Cap. 16.

[364]De praestig. daemon. B. III. Cap. 17.

[364]De praestig. daemon. B. III. Cap. 17.

[365]Silva silvarum, Cent. X. p. 501, ed. Amstelod.

[365]Silva silvarum, Cent. X. p. 501, ed. Amstelod.

[366]La sorcellerie au 16. et au 17. siècle, Paris, 1871, S. 130 ff.

[366]La sorcellerie au 16. et au 17. siècle, Paris, 1871, S. 130 ff.

[367]Z. B. in buseckischen Akten: — „Actum den 29. April. A. 1656 .... Frage: Woraus dann die Hexensalbe gemacht werde? Resp. Aus den Hostien, welche sie und alle Hexen beym abendtmahl in der Kirchen auss deme Mundt genommen, in der handt behalten, dem Teuffel beym Hexen Danz geopffert und solche nachgehents wieder von Ihme bekommen, den heiligen Wein empfangen sie in der Kirche in gedancken auch ins Teuffels nahmen. Sie P. Beklagtinn seye da bevor umb ein Kindt kommen, das habe sie auch dazu gebraucht. Die scheiden Möllerin, die Butsch, dess Herrn Fraw haben die Salben helffen kochen.“

[367]Z. B. in buseckischen Akten: — „Actum den 29. April. A. 1656 .... Frage: Woraus dann die Hexensalbe gemacht werde? Resp. Aus den Hostien, welche sie und alle Hexen beym abendtmahl in der Kirchen auss deme Mundt genommen, in der handt behalten, dem Teuffel beym Hexen Danz geopffert und solche nachgehents wieder von Ihme bekommen, den heiligen Wein empfangen sie in der Kirche in gedancken auch ins Teuffels nahmen. Sie P. Beklagtinn seye da bevor umb ein Kindt kommen, das habe sie auch dazu gebraucht. Die scheiden Möllerin, die Butsch, dess Herrn Fraw haben die Salben helffen kochen.“

[368]Magnet. Archiv III. St. 1.

[368]Magnet. Archiv III. St. 1.

[369]Vgl. die Schrift: Des hallucinations ou histoire raisonnée des apparitions, des visions, des songes, de l'extase etc. parA. Brierre de Boismont(Paris, 1845), S. 135.

[369]Vgl. die Schrift: Des hallucinations ou histoire raisonnée des apparitions, des visions, des songes, de l'extase etc. parA. Brierre de Boismont(Paris, 1845), S. 135.

[370]S. die Nachweisungen beiSchindler, der Aberglaube des Mittelalters, S. 286–287.

[370]S. die Nachweisungen beiSchindler, der Aberglaube des Mittelalters, S. 286–287.

[371]Abgedruckt in Westermann's Jahrbuch der Illustrirten deutschen Monatshefte, B. X. S. 258 ff.

[371]Abgedruckt in Westermann's Jahrbuch der Illustrirten deutschen Monatshefte, B. X. S. 258 ff.

[372]Diess hat auch der abergläubischeLe Loyereingesehen, nur dass freilich diese Einsicht ihn desto mehr an der objektiven Wirklichkeit der Hexerei festhalten liess: Les sorcières sont interrogées séparément et à part, et toutes concordamment tombent en mesmes confessions, remarquent les circonstances et dépendances, s'accordent du temps, de l'heure et de la façon sans varier, comme il serait très-difficile qu'elles ne variassent, s'il y avait de la mélancholie et fureur en elles. Puis confrontez-les ensemble, elles y persistent.Le Loyer, Discours et histoires des spectres, visions etc. Paris 1605, p. 136.

[372]Diess hat auch der abergläubischeLe Loyereingesehen, nur dass freilich diese Einsicht ihn desto mehr an der objektiven Wirklichkeit der Hexerei festhalten liess: Les sorcières sont interrogées séparément et à part, et toutes concordamment tombent en mesmes confessions, remarquent les circonstances et dépendances, s'accordent du temps, de l'heure et de la façon sans varier, comme il serait très-difficile qu'elles ne variassent, s'il y avait de la mélancholie et fureur en elles. Puis confrontez-les ensemble, elles y persistent.Le Loyer, Discours et histoires des spectres, visions etc. Paris 1605, p. 136.

[373]Es ist erst geschehen, nachdem das Vorhergehende (von Soldan) bereits niedergeschrieben war.

[373]Es ist erst geschehen, nachdem das Vorhergehende (von Soldan) bereits niedergeschrieben war.

[374]Abgedruckt in dem Sammelwerk: „Vorträge über Tortur, Hexenverfolgung, Vehmgerichte“ etc. — (Hamburg, 1844 ff.) B. I. S. 97 ff.

[374]Abgedruckt in dem Sammelwerk: „Vorträge über Tortur, Hexenverfolgung, Vehmgerichte“ etc. — (Hamburg, 1844 ff.) B. I. S. 97 ff.

[375]Bezüglich der Lehre Vilmar's von der Kirche, von den beiden Sakramenten, von der Absolution, Ordination, Confirmation und Ehe ist dieses schon unzählige Male nachgewiesen worden. Das Unevangelische seiner Lehrweise geht aber noch viel weiter. In seiner Dogmatik, B. I. S. 111 z. B. behauptet er die perspicuitas Scripturae S. nur für das „Lehr- und Hirtenamt“ der Kirche, nicht für die Christen überhaupt. Die heil. Schrift hat „Deutlichkeit nur für dieses Amt, welchem dann die Deutlichmachungfür die Individuen der Gemeinden obliegt.“ So sagtVilmar!

[375]Bezüglich der Lehre Vilmar's von der Kirche, von den beiden Sakramenten, von der Absolution, Ordination, Confirmation und Ehe ist dieses schon unzählige Male nachgewiesen worden. Das Unevangelische seiner Lehrweise geht aber noch viel weiter. In seiner Dogmatik, B. I. S. 111 z. B. behauptet er die perspicuitas Scripturae S. nur für das „Lehr- und Hirtenamt“ der Kirche, nicht für die Christen überhaupt. Die heil. Schrift hat „Deutlichkeit nur für dieses Amt, welchem dann die Deutlichmachungfür die Individuen der Gemeinden obliegt.“ So sagtVilmar!

[376]In unzähligen Hexenprozessen, namentlich in den Torturprotokollen ist es in herzbewegendster Weise zu ersehen, in welcher Stärke der Glaube an Gott, das Vertrauen zum Erlöser (der sich oft in der Form des Gebets, oft in lautesten Angstschreien ausspricht) die Herzen der Hexen erfüllte. Die Richter und Peiniger erscheinen da nicht als die Streiter Christi, sondern als — Teufel!

[376]In unzähligen Hexenprozessen, namentlich in den Torturprotokollen ist es in herzbewegendster Weise zu ersehen, in welcher Stärke der Glaube an Gott, das Vertrauen zum Erlöser (der sich oft in der Form des Gebets, oft in lautesten Angstschreien ausspricht) die Herzen der Hexen erfüllte. Die Richter und Peiniger erscheinen da nicht als die Streiter Christi, sondern als — Teufel!

[377]Er sagt S. 170: „An und für sich ist man nicht berechtigt, diese dem Gesetze angemessenen Todesurtheile alsGreuelzu bezeichnen, wie das längst herkömmlich ist, und auch dasGesetz(in der Carolina)selbst, wird man nicht ohne Weiteres einenGreuelnennen dürfen. — S. 172: Allerdings bestanden prozessualische Regeln für die Constatirung eines Gerüchts und so ganz in den Tag hinein, etwa nach dem Massstabe heutiges Tags umlaufender Gerüchte, wurde nicht verfahren. Dazu war die Zeit noch viel zu fest und wenigstens in Sitte und Lebensordnung zu zähe. ImheutigenSinne leichtfertig nahm man das Gerücht nicht.“ — Mehr kann man nicht verlangen, wenn der Hexenprozess vertheidigt werden soll.

[377]Er sagt S. 170: „An und für sich ist man nicht berechtigt, diese dem Gesetze angemessenen Todesurtheile alsGreuelzu bezeichnen, wie das längst herkömmlich ist, und auch dasGesetz(in der Carolina)selbst, wird man nicht ohne Weiteres einenGreuelnennen dürfen. — S. 172: Allerdings bestanden prozessualische Regeln für die Constatirung eines Gerüchts und so ganz in den Tag hinein, etwa nach dem Massstabe heutiges Tags umlaufender Gerüchte, wurde nicht verfahren. Dazu war die Zeit noch viel zu fest und wenigstens in Sitte und Lebensordnung zu zähe. ImheutigenSinne leichtfertig nahm man das Gerücht nicht.“ — Mehr kann man nicht verlangen, wenn der Hexenprozess vertheidigt werden soll.

[378]Was soll man z. B. dazu sagen, wennVilmarS. 169 erzählt: „So lange es Hexenprozesse gegeben hat, galt derAnklageprozess; erst als der, in der neuesten Zeit wieder aufgehobene,Inquisitionsprozesseingeführt wurde, nahmen die Hexenprozesse ab und hörten bald ganz auf!“ Die einzige Stelle der Abhandlung, aus der sich vermuthen lässt, dass Verf. ein auf den Hexenprozess bezügliches Buch der neueren Literatur in Händen gehabt hat, ist der dem grossen Rechtslehrerv. Wächter(S. 172) desshalb gemachte Vorwurf „arger Leichtfertigkeit“, weil dieser gesagt habe, „es habe, um die Tortur zu erkennen, nur bedurft, dass ein altes Weib triefäugig gewesen sei, wozu dann leicht noch irgend ein Indizium zu finden gewesen sei“.

[378]Was soll man z. B. dazu sagen, wennVilmarS. 169 erzählt: „So lange es Hexenprozesse gegeben hat, galt derAnklageprozess; erst als der, in der neuesten Zeit wieder aufgehobene,Inquisitionsprozesseingeführt wurde, nahmen die Hexenprozesse ab und hörten bald ganz auf!“ Die einzige Stelle der Abhandlung, aus der sich vermuthen lässt, dass Verf. ein auf den Hexenprozess bezügliches Buch der neueren Literatur in Händen gehabt hat, ist der dem grossen Rechtslehrerv. Wächter(S. 172) desshalb gemachte Vorwurf „arger Leichtfertigkeit“, weil dieser gesagt habe, „es habe, um die Tortur zu erkennen, nur bedurft, dass ein altes Weib triefäugig gewesen sei, wozu dann leicht noch irgend ein Indizium zu finden gewesen sei“.

[379]Dieses wird auch vonA. F. Köppenin seiner trefflichen Abhandlung (Wigands Vierteljahrschrift, B. II. S. 51) zugegeben, indem er sagt: „Allerdings ist es höchst wahrscheinlich, dass die Hexerei als das (angebliche) Modeverbrechen der Zeit, mancherlei wirkliche, d. h. bürgerliche Verbrechen gleichsam absorbirt habe, dass also bei einzelnen Verbrechen kein bloss eingebildeter, sondern auch ein reeller Thatbestand vorlag. Einige angebliche Hexen mögen Kindesmörderinnen, andere Giftmischerinnen gewesen sein, noch andere durch Quacksalberei und Sudelköcherei u. dgl. reellen Schaden gethan haben. Indessen ist die Zahl derselben jedenfalls verhältnissmässig nur sehr gering gewesen; und — was die Hauptsache ist — beweisen, juridisch beweisen lässt sich das (Dank der Formlosigkeit des Hexenprozesses!) in den allerwenigsten Fällen, ja vielleicht in keinem einzigen Falle mehr.“

[379]Dieses wird auch vonA. F. Köppenin seiner trefflichen Abhandlung (Wigands Vierteljahrschrift, B. II. S. 51) zugegeben, indem er sagt: „Allerdings ist es höchst wahrscheinlich, dass die Hexerei als das (angebliche) Modeverbrechen der Zeit, mancherlei wirkliche, d. h. bürgerliche Verbrechen gleichsam absorbirt habe, dass also bei einzelnen Verbrechen kein bloss eingebildeter, sondern auch ein reeller Thatbestand vorlag. Einige angebliche Hexen mögen Kindesmörderinnen, andere Giftmischerinnen gewesen sein, noch andere durch Quacksalberei und Sudelköcherei u. dgl. reellen Schaden gethan haben. Indessen ist die Zahl derselben jedenfalls verhältnissmässig nur sehr gering gewesen; und — was die Hauptsache ist — beweisen, juridisch beweisen lässt sich das (Dank der Formlosigkeit des Hexenprozesses!) in den allerwenigsten Fällen, ja vielleicht in keinem einzigen Falle mehr.“

[380]Wir erinnern an den oben B. I. 481 aus Hessen mitgetheilten Fall. Ausserdem theiltv. Wächteraus einem juristischen Responsum vom Jahre 1647 (beiNic. Brand, de legitima maleficos et sagas investigandi et convincendi ratione, P. II. thes. 1) folgendes Vorkommniss mit: Ein preussischer Soldat wollte sich mit Satans Hülfe unsichtbar, schuss- und hiebfest machen und glücklich spielen können, wesshalb er dem Teufel sich zu ergeben beschloss. Er setzte daher eine Schrift auf, in welcher er sich dem Teufel verschrieb und unterzeichnete dieselbe mit Blut aus seiner Nase. Am Rande der Schrift sprach er die Bitte aus, dass ihm der Teufel bald einen Gesandten schicken möchte, von dem er das Nöthige lernen könnte. Diese Schrift wollte er an einem Samstag Nachts auf einen Kreuzweg tragen, um sie so in die Hände des Teufels zu bringen. Ehe er aber dieses ausführen konnte, fand man die Schrift bei ihm, und es wurde ihm daher der Prozess gemacht, der zu seiner Hinrichtung führte.

[380]Wir erinnern an den oben B. I. 481 aus Hessen mitgetheilten Fall. Ausserdem theiltv. Wächteraus einem juristischen Responsum vom Jahre 1647 (beiNic. Brand, de legitima maleficos et sagas investigandi et convincendi ratione, P. II. thes. 1) folgendes Vorkommniss mit: Ein preussischer Soldat wollte sich mit Satans Hülfe unsichtbar, schuss- und hiebfest machen und glücklich spielen können, wesshalb er dem Teufel sich zu ergeben beschloss. Er setzte daher eine Schrift auf, in welcher er sich dem Teufel verschrieb und unterzeichnete dieselbe mit Blut aus seiner Nase. Am Rande der Schrift sprach er die Bitte aus, dass ihm der Teufel bald einen Gesandten schicken möchte, von dem er das Nöthige lernen könnte. Diese Schrift wollte er an einem Samstag Nachts auf einen Kreuzweg tragen, um sie so in die Hände des Teufels zu bringen. Ehe er aber dieses ausführen konnte, fand man die Schrift bei ihm, und es wurde ihm daher der Prozess gemacht, der zu seiner Hinrichtung führte.

[381]Nach Pioneer Mail im spiritist. Journal The Medium and Daybreak, 4. Dezember 1874.Vgl. z. B. die Schrift: „Ueber das Besessensein oder das Dasein und den Einfluss des bösen Geisterreichs in der alten Zeit“ (Heilbronn, 1833, S. 116 in 8o). — Das Vorwort der Schrift beginnt mit den Worten: „Der Verfasser dieser Schrift hat seine Ueberzeugung von Dämonen-Besitzungen auf eigene Anschauung gegründet, und zwei damit geplagte unglückliche Personen — im Hause seines ihm so theuern Freundes, des Dr. Kerner in Weinsberg, oft und aufmerksam beobachtet.“ — Der Schlusssatz der Abhandlung lautet (S. 116): „Ich glaube an gute und böse Geister und an ihren Einfluss bis auf die neuesten Zeiten. Der Mensch aber kann beiden widerstehen.“

[381]Nach Pioneer Mail im spiritist. Journal The Medium and Daybreak, 4. Dezember 1874.

Vgl. z. B. die Schrift: „Ueber das Besessensein oder das Dasein und den Einfluss des bösen Geisterreichs in der alten Zeit“ (Heilbronn, 1833, S. 116 in 8o). — Das Vorwort der Schrift beginnt mit den Worten: „Der Verfasser dieser Schrift hat seine Ueberzeugung von Dämonen-Besitzungen auf eigene Anschauung gegründet, und zwei damit geplagte unglückliche Personen — im Hause seines ihm so theuern Freundes, des Dr. Kerner in Weinsberg, oft und aufmerksam beobachtet.“ — Der Schlusssatz der Abhandlung lautet (S. 116): „Ich glaube an gute und böse Geister und an ihren Einfluss bis auf die neuesten Zeiten. Der Mensch aber kann beiden widerstehen.“


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