Mit dieser Versicherung schliesstVilmarseine Ausführung ab, zu der er am Schlusse der ganzen Abhandlung S. 186 noch die Bemerkung hinzufügt, dass neben dem einreissenden Indifferentismus seit etwa 1660 „das zum Siege auch in den unteren Volksschichten durchgedrungene Christenthumden Hexenprozessen mit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts überhaupt ein Ende gemacht“ habe. — Also im fünfzehnten, sechszehnten und siebenzehnten Jahrhundert waren die oberen Volksschichten (von denen die Hexenverfolgung ausging) fromm, und die unteren Volksschichten waren gottlos; darum wucherte in diesen Jahrhunderten die auf Abfall von Gott beruhende Hexerei; gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts aber wurden die Bürgers- und Bauersleute fromm, darum hörte die Hexerei und mit ihr auch (als Consequenz) die Hexenverfolgung auf (!!!).
Man sieht, dem Kanon Episcopi und den zahlreichen mit demselben übereinstimmenden Concilbeschlüssen und Pönitentialvorschriften gegenüber istVilmarein — Ketzer; seinen Standpunkt hat er im Wesentlichen auf der verhängnissvollen päpstlichen Bulle Summis desiderantes vom 5. Dezember 1484, die in ihm innerhalb der evangelischen Kirche des neunzehnten Jahrhunderts einen eifrigen Apologeten gefunden hat. Aber freilich konnte er diese Apologie nur durch die rücksichtsloseste Entstellung der Geschichte zu Wege bringen, wobei ihn seine Unkenntniss der Sache nicht beunruhigte.Vilmarversichert allerdings (S. 172), dass er „etwa hundert Hexenprozesse gelesen“ habe. Soviel sich aber aus seinen Mittheilungen über Hexenprozesse (deren Akten er erwähnt, ohne den Ort anzugeben, wo die betreffenden Prozesse sich abgespielt haben,) ersieht, hat Vilmar in Wahrheit nur die Akten der wenigen Hexenprozesse gesehen, welche ehedemim Archive des Hofgerichts zu Marburg vorhanden waren. Hätte Vilmar wirklich die Akten von etwa hundert Prozessen gesehen, so würden ihm doch wohl die Augen aufgegangen sein. Er hätte dann z. B. sicherlich nicht zu schreiben gewagt, was er S. 175 behauptet, dass für die wegen Hexerei Verdächtigten die Anhängigmachung eines Injurienprozesses „eins deruntrüglichsten Sicherungsmittelgegen die Leib und Leben bedrohende Fama“ gewesen sei. Denn bei unzähligen Unglücklichen beginnt ja der mit der Verurtheilung zum Feuertode endigende Prozess eben damit, dass dieselben wegen Verunglimpfung bei den Gerichten Schutz suchten!Vilmarhätte sich dann auch nicht zum Apologeten des Verfahrens bei den Hexenprozessen gegenüber dem in der Wissenschaft feststehenden Urtheile über dasselbe aufwerfen können[377]; und höchst wahrscheinlich würde ihm Angesichts der satanischen Prozeduren, durch welche man — oft aus kindlich frommen Christenseelen — das Geständniss der Hexerei heraus- oder hineingefoltert hat, der Glaube an die Wirklichkeit der Hexerei ganz vergangen sein.Vilmarhat sich aber weder in Hexenprozessakten noch in der auf die Sache bezüglichen Literatur auch nur im Entferntesten so umgesehen, dass er berechtigt gewesen wäre, sich über das „Hexenwesen“ öffentlich auszusprechen[378].
Somit lässt uns auch die Annahme einer nur subjektiven Wahrheit in den Bekenntnissen der Hexen unbefriedigt. Um die sogenannteFreiwilligkeitderselben zu erklären, gibt man uns eine Welt voll Verrückter oder Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben Punkten begegnen. Das heisst eine plane Sache zum Räthsel machen. Es ist diess fast ein Seitenstück zu der künstlichen Erklärung, welche der Pater Aubert über das Pferdehaar im Hühnerei abgab. Diesem gelehrten Jesuiten, Professor der Mathematik zu Caen, brachte man einst ein hartgesottenes Ei, in welchem ein Pferdehaar sich mehrmals durch das Weisse wand und dann in das Gelbe ging. „Das Ding kam mir etwas ausserordentlich vor, — erzählt Aubert; — denn diess Haar muss in die Milchadern hineingegangen sein und dann in den ductum thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das Herz; und indem es ausging durch den herabgehenden Ast der Aorta, muss es sich in den Eierstock hineingedrängt haben.“ Die Wahrheit ist, dass das Haar niemals in dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher wieder verklebtes Loch unmittelbar vor dem Sieden in das Ei geschoben worden war. Aehnlich war jene Freiwilligkeit der Bekenntnisse, die übrigens nicht einmal in den Protokollen so häufig gemeldet wird, als Mancher denkt,von aussen hineingebracht. Wenn man dem Inquisiten mit gezähnten Schrauben die Schienbeine gleich einem Kuchen zusammengepresst hatte, so liess ja der Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch eingutwilligesBekenntniss zu. So versichert ein glaubwürdiger Mann, Friedrich Spee. Anderwärts zeigen die Akten deutlich, wie mancher Angeklagte nur desswegen bereitwilligbekannte, um sich die unnützen Schmerzen der Tortur zu ersparen, oder durch scheinbare Reumüthigkeit statt des Scheiterhaufens „die Begnadigung des Schwertes“ zu verdienen.
Dass dieGleichförmigkeitder Bekenntnisse, die einst für die objektive Wahrheit der Hexengreuel den Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nichtfür, sonderngegendie Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muss, ist klar. Sie erklärt sich, so lange sie sich im Allgemeinen hält, schon aus der wesentlichen Gleichförmigkeit des überall verbreiteten Hexenglaubens, sobald sie aber Spezialitäten concreter Orte, Zeiten, Personen und Handlungen betrifft, nur aus Suggestion oder Collusion.
Wenn in dem Vorstehenden den Bekenntnissen der Angeklagten jede Bedeutung für die Entschuldigung der Hexenprozesse imGrossenabgesprochen wurde, so ist damit nicht dieMöglichkeit einzelnerFälle geleugnet, in welchen ein Geisteskranker sich wirklich von der Wahrheit seiner Aussagen überzeugt halten mochte. Aber aus der Möglichkeit folgt noch nicht geradezu die Wahrscheinlichkeit.Möglichwäre es z. B. eben so gut, dass ein Verrückter sich für einen Wehrwolf hielte, als es gewiss ist, dass manche Irren auf Glasbeinen zu gehen oder Vögel im Kopfe zu tragen sich einbilden. Ob nun aber, wenn irgendwo ein Kind oder Schaf vermisst wurde, gerade derjenige, welchen das Gericht als Wehrwolf aufgriff und verbrannte, von seiner eingestandenen Lykanthropie selbst überzeugt war, diess ist eine andere Frage. Jener Unglückliche in Westphalen, der einst um dieser Beschuldigung willen eine fünfzehnmalige Tortur ausstand, litt gewiss nicht an dieser Monomanie; und so hat sich uns überhaupt in keinem concreten Falle die Annahme einer solchen aus den Umständen als nothwendig ergeben.
Ausser dieser Möglichkeit der Einbildung geben wir auch noch die Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit des Versuchs in einzelnen Arten der Zauberei zu. Aber auch damit wird im Wesentlichen nichts geändert.
Bei dem allgemein herrschenden und ganz feststehendenGlauben an die Möglichkeit eines Bundes mit dem Teufel und einer mit dessen Hülfe zu bewirkenden Zauberei konnte es allerdings bei einzelnen Unzufriedenen, Verzweifelnden, Verirrten zu Anrufungen des Teufels und zu Conaten kommen, mit Hülfe des Teufels irgend Etwas zu bewerkstelligen und zu erreichen[379]. Derartige Vorkommnisse sind sogar nachweisbar[380]. Allein gegenüber der in den zahllosen Hexenprozessen massenhaft vorliegenden Thatsachen beweisen diese ganz sporadisch auftretenden Erscheinungen gar nichts. In den Hexenprozessen, die sich auf dem Scheiterhaufen abspielten, ist nicht von Conaten eines Teufelsbündnisses, auch nicht von anderen Verbrechen, sondern nur von wirklich vollzogenen Teufelsbündnissen, von wirklichen Vermischungen mit dem Teufel und wirklichen Zaubereien die Rede, was sich auch leicht begreift.Geben wir z. B. zu, dass ein abergläubischer Bösewicht heimlich ein Wachsbild schmolz, oder mit Nadeln durchstach, weil er dadurch seinen Feind tödten zu können meinte. Dieser wirkliche Versuch zog begreiflich, weil der Erfolg ausbleiben musste, auch keinen Prozess nach sich und kam nicht in die Akten. Dagegen war die von einem Sterbenden ausgesprochene oder ihm beigemessene Ueberzeugung, dass er der Zauberei dieses oder jenes Feindes unterliege, schon genügend, um den Bezeichneten in Untersuchung zu ziehen. Wenn dieser nun auf der Folter sich schuldig erklärte und dann, um die Mittel befragt, Wachsbilder nannte, so muss dieses Geständniss entweder in seiner ganzen Ausdehnung vom Versuch und Erfolg gelten, oder es fällt mit dem Glauben an den Erfolg auch die Vermuthung des Versuchs weg. Und so in den übrigen Malefizien. Demnach dürfen wir dieversuchteZauberei gerade in den Hexenprozessen am wenigsten suchen; diese geben uns, so wie ihr Kern, der Teufelsbund, eine Chimäre ist, auch nureingebildete Malefizien.
Rudolf Reusserklärt sich den Umstand, dass fast überall wohl zehnmal so viele weibliche Hexen als männliche Zauberer auftreten, so (S. 12):
L'homme, lorsqu'il se sent dévoré par la soif de la vengeance, des plaisirs ou de l'or, se croit d'ordinaire capable d'atteindre grâce à ses propres efforts au but désiré. La femme, au contraire, faible et sans moyen d'action — surtout dans la société du moyen-âge se tourne vers une puissance extérieure et invoque son appui pour satisfaire sa colère ou réaliser ses désirs de bonheur.
L'homme, lorsqu'il se sent dévoré par la soif de la vengeance, des plaisirs ou de l'or, se croit d'ordinaire capable d'atteindre grâce à ses propres efforts au but désiré. La femme, au contraire, faible et sans moyen d'action — surtout dans la société du moyen-âge se tourne vers une puissance extérieure et invoque son appui pour satisfaire sa colère ou réaliser ses désirs de bonheur.
Hartpole Leckysagt S. 60:
„Der Cölibat wurde allgemein als die höchste Form der Tugend angesehen, und um ihn zu empfehlen, erschöpften die Theologen alle Quellen ihrer Beredtsamkeit, um die Verworfenheit derjenigen zu schildern, deren Reize ihn so selten gemacht. Daher die langen und feuerigen Erörterungen über die beispiellose Bosheit, Nichtswürdigkeit, Ungläubigkeit, unbesieglich schlechten Neigungen der Frauen. — Die Frage, warum die ungeheuere Mehrheit Derer, welche der Zauberei angeklagt wurden, Frauen wären, hat früh die Aufmerksamkeit erregt und man beantwortet sie gewöhnlich — — durch dieangeborene Nichtswürdigkeit des Geschlechts. Es gab keinen Gegenstand, über den sich die alten Schriftsteller mit zürnenderer Beredtsamkeit oder mit zahlreicheren Beispielen ergingen.“
„Der Cölibat wurde allgemein als die höchste Form der Tugend angesehen, und um ihn zu empfehlen, erschöpften die Theologen alle Quellen ihrer Beredtsamkeit, um die Verworfenheit derjenigen zu schildern, deren Reize ihn so selten gemacht. Daher die langen und feuerigen Erörterungen über die beispiellose Bosheit, Nichtswürdigkeit, Ungläubigkeit, unbesieglich schlechten Neigungen der Frauen. — Die Frage, warum die ungeheuere Mehrheit Derer, welche der Zauberei angeklagt wurden, Frauen wären, hat früh die Aufmerksamkeit erregt und man beantwortet sie gewöhnlich — — durch dieangeborene Nichtswürdigkeit des Geschlechts. Es gab keinen Gegenstand, über den sich die alten Schriftsteller mit zürnenderer Beredtsamkeit oder mit zahlreicheren Beispielen ergingen.“
Alfred Maury(La magie et l'astrologie S. 73) sagt mit Bezugnahme auf die Aeusserungen römischer Schriftsteller:
C'était surtout auprès des femmes, que les Chaldéens avaient trouvé credit. Le beaux sexe était alors fort curieux. Il n'est pas de mon sujet de rechercher si les choses ont changé depuis.Der Malleus maleficarum beantwortet die Frage: cur magis foeminae superstitiosae reperiantur? mit Hinweisung auf die angeborene malitia des weiblichen Geschlechts, die (in Pars I. qu. 6) sehr eingehend und nach den entschiedensten Beziehungen hin nachgewiesen wird.
C'était surtout auprès des femmes, que les Chaldéens avaient trouvé credit. Le beaux sexe était alors fort curieux. Il n'est pas de mon sujet de rechercher si les choses ont changé depuis.
Der Malleus maleficarum beantwortet die Frage: cur magis foeminae superstitiosae reperiantur? mit Hinweisung auf die angeborene malitia des weiblichen Geschlechts, die (in Pars I. qu. 6) sehr eingehend und nach den entschiedensten Beziehungen hin nachgewiesen wird.
F. Trechsel(das Hexenwesen im Kanton Bern, in dem Berner Taschenbuch von 1870) S. 166 sagt:
„In grösserer Mehrheit ist doch das andere Geschlecht dabei vertreten, und es lässt sich dieses aus der der weiblichen Natur anhaftenden Reizbarkeit, der stärkeren Hinneigung zum Geheimnissvollen, Mystischen, Phantastischen und Excentrischen, aus dem Bedürfnisse von Schutz und Hülfe, woher nur immer einigermassen erklären.“
„In grösserer Mehrheit ist doch das andere Geschlecht dabei vertreten, und es lässt sich dieses aus der der weiblichen Natur anhaftenden Reizbarkeit, der stärkeren Hinneigung zum Geheimnissvollen, Mystischen, Phantastischen und Excentrischen, aus dem Bedürfnisse von Schutz und Hülfe, woher nur immer einigermassen erklären.“
Joh. Scherr, Gesch. deutscher Kultur und Sitte (Leipz. 1854) S. 365:
„Warum kehrte sich die Verfolgungswuth vornehmlich gegen das schwächere und schönere Geschlecht? Warum häufte der Hexenprozess auf das Weib die abscheulichste Lästerung, welche demselben je widerfahren, — die Lästerung nämlich, Jungfräulichkeit und eheliche Treue hinzugeben, um dafür die widerliche Umarmung eines scheusslichen Bockes einzutauschen? — Weil in der Zauberkunst etwasHeimisches,Stilles,Abgeschlosseneslag, was sich mit dem männlichen Charakter weniger vertrug, hielt man von Uralters her die Frauen zauberischer Künste für fähiger als die Männer.“
„Warum kehrte sich die Verfolgungswuth vornehmlich gegen das schwächere und schönere Geschlecht? Warum häufte der Hexenprozess auf das Weib die abscheulichste Lästerung, welche demselben je widerfahren, — die Lästerung nämlich, Jungfräulichkeit und eheliche Treue hinzugeben, um dafür die widerliche Umarmung eines scheusslichen Bockes einzutauschen? — Weil in der Zauberkunst etwasHeimisches,Stilles,Abgeschlosseneslag, was sich mit dem männlichen Charakter weniger vertrug, hielt man von Uralters her die Frauen zauberischer Künste für fähiger als die Männer.“
Und doch hat wahrscheinlich keine Klasse von Opfern Qualen erduldet, die so stark und ohne Linderung waren. Für sie gab es den wilden Fanatismus nicht, der die Seele gegen Gefahr kräftigt und den Körper gegen Qualen beinahe stählt. Für sie gab es keine Zuversicht auf eine herrliche Ewigkeit, welche den Märtyrer die aufsteigende Flamme verzückt für den Wagen des Elias ansehen liess, der die Seele gen Himmel tragen sollte. Für sie gab es weder den Trost trauernder Freunde, noch das Bewusstsein, dass ihr Andenken von der Nachwelt werde geehrt und gefeiert werden. Sie starben allein, gehasst und unbemitleidet. Sie wurden von der ganzen Menschheit für die ärgsten Verbrecher gehalten. Ihre eigenen Verwandten schraken vor ihnen, als den Verworfenen und Verfluchten, zurück. Der Aberglaube, den sie in der Jugend eingesogen hatten, mischte sich mit den Täuschungen des Alters und den Schrecken ihrer Lage, er überredete siegar oft, dass sie wirklich die Leibeigenen des Satans und jetzt daran wären, ihre Qualen auf Erden für eine Seelenpein auszutauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig sei. Und zu alle Dem haben wir die Schrecken zu erwägen, welche der Glaube über das Volk im Grossen verbreitet haben muss, haben wir uns die Angst der Mutter zu malen, wie sie sich einbildet, dass es in der Macht einer von ihr beleidigten Person stände, in einem Augenblicke jeden Gegenstand ihrer Liebe zu vernichten; wir haben vor Allem den schauerlichen Schatten zu bemerken, welchen die Furcht vor einer Anklage auf die geschwächten Kräfte des Alters geworfen, und die Bitterkeit, mit welcher sie Verlassenheit und Einsamkeit verstärkt haben muss. Alle diese Leiden waren das Ergebniss eines einzigen Aberglaubens, welchen der Geist der Aufklärung zerstörte.
Nachträge.
Ueber den Dämonismus der katholischen Kirche, der Kurie in der Gegenwart vgl.Buchmann, die unfreie und freie Kirche S. 226 ff.
Buxtorf-Falkeisensagt in seiner Schrift „Basler Zauberprozesse aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert“ S. VII von dem gegenwärtigen Aberglauben in der Schweiz:
„Auch ist im Kriegsvolke die Passauerkunst noch nicht verschwunden, denn als die Aufgebote zum Sonderbundsfeldzuge einkamen, liessen sich viele der Einberufenen bei einem alten Manne durch irgendwelchen Hokuspokus hieb-, stich- und kugelfest machen.“
„Auch ist im Kriegsvolke die Passauerkunst noch nicht verschwunden, denn als die Aufgebote zum Sonderbundsfeldzuge einkamen, liessen sich viele der Einberufenen bei einem alten Manne durch irgendwelchen Hokuspokus hieb-, stich- und kugelfest machen.“
Folgendes theiltBuxtorf-Falkeisen S. Xaus dem Elsass mit:
„Der Glaube an Zauberer und Hexen etc. (so wird im Januar 1860 aus Altkirch geschrieben,) ist in unseren Gegenden noch nicht ganz verschwunden, so dass wir noch hier und da von Personen hören, die der Teufel zu seinem Wohnsitz auserkoren hat. So sind im Jahr nach der allgemeinen Ausstellung zwei nervenkranke Kinder von Illfurth für besessen erklärt worden. Eine Störung der geistigen und leiblichen Kräfte, momentanes Verschwinden aller Bewegung und Empfindung hatte sie befallen. Da ward eine unglückliche, ganz unschuldige Frau des Verbrechens der Hexerei beschuldigt. Glücklich jedoch, dass sie nicht mehr in der Zeit der Scheiterhaufen lebte! Die beiden Kinder wurden anfangs von Aerzten behandelt, dann von einer „Schläferin“ besorgt, ohne dass die bösen Geister weichen wollten. Die Sache machte immer grösseres Aufsehen bei den abergläubischen Menschen, deren Zahlimmer noch gross genug ist. Zuletzt wurden die sogen. Besessenen einer ganz eigenthümlichen Behandlung in einem Kapuzinerkloster unterworfen. Noch wichen die Dämonen nicht. Da trat eines Tages, von der hohen Behörde hingesandt, der Gendarmerie-Brigadier ins Krankenzimmer, — und siehe was nicht Wissenschaft und nicht Mönchsgebet vermochten, das gelang dem stattlich galonirten Querhut. Flugs ward Heilung und das Unwesen gebannt.“
„Der Glaube an Zauberer und Hexen etc. (so wird im Januar 1860 aus Altkirch geschrieben,) ist in unseren Gegenden noch nicht ganz verschwunden, so dass wir noch hier und da von Personen hören, die der Teufel zu seinem Wohnsitz auserkoren hat. So sind im Jahr nach der allgemeinen Ausstellung zwei nervenkranke Kinder von Illfurth für besessen erklärt worden. Eine Störung der geistigen und leiblichen Kräfte, momentanes Verschwinden aller Bewegung und Empfindung hatte sie befallen. Da ward eine unglückliche, ganz unschuldige Frau des Verbrechens der Hexerei beschuldigt. Glücklich jedoch, dass sie nicht mehr in der Zeit der Scheiterhaufen lebte! Die beiden Kinder wurden anfangs von Aerzten behandelt, dann von einer „Schläferin“ besorgt, ohne dass die bösen Geister weichen wollten. Die Sache machte immer grösseres Aufsehen bei den abergläubischen Menschen, deren Zahlimmer noch gross genug ist. Zuletzt wurden die sogen. Besessenen einer ganz eigenthümlichen Behandlung in einem Kapuzinerkloster unterworfen. Noch wichen die Dämonen nicht. Da trat eines Tages, von der hohen Behörde hingesandt, der Gendarmerie-Brigadier ins Krankenzimmer, — und siehe was nicht Wissenschaft und nicht Mönchsgebet vermochten, das gelang dem stattlich galonirten Querhut. Flugs ward Heilung und das Unwesen gebannt.“
M. Pertysagt in der Schrift „der jetzige Spiritualismus und verwandte Erfahrungen der Vergangenheit und Gegenwart“ (Leipzig und Heidelberg 1877) S. 229:
„In Indien kommen auch in neuester Zeit noch Fälle vor, wo Menschen wegen angeblicher Zauberei gemartert und getödtet werden, wie 1872 im Lande der Bheels eine alte Frau, die man im Verdacht hatte, einem Bunniah von Kooshulgurh, Namens Fatta, Krankheit angezaubert zu haben. Der Bunniah selbst glaubte, diese Frau Chundoo habe seine Leber verzehrt. Einige Bheels banden sie, wie sie dieses vermeintlichen Hexen früher sehr allgemein zu thun pflegten, an den Handgelenken an einen Bananenbaum, und schwangen sie, um sie zum Geständniss zu bringen, vier Tage hin und her, bis sie starb, und verbrannten dann die Leiche“[381].
„In Indien kommen auch in neuester Zeit noch Fälle vor, wo Menschen wegen angeblicher Zauberei gemartert und getödtet werden, wie 1872 im Lande der Bheels eine alte Frau, die man im Verdacht hatte, einem Bunniah von Kooshulgurh, Namens Fatta, Krankheit angezaubert zu haben. Der Bunniah selbst glaubte, diese Frau Chundoo habe seine Leber verzehrt. Einige Bheels banden sie, wie sie dieses vermeintlichen Hexen früher sehr allgemein zu thun pflegten, an den Handgelenken an einen Bananenbaum, und schwangen sie, um sie zum Geständniss zu bringen, vier Tage hin und her, bis sie starb, und verbrannten dann die Leiche“[381].
Berichtigung.
Die Ueberschrift deszwölften Kapitels, B. I. S. 407 muss heissen:
„Die Inquisition im dreizehnten Jahrhundert. Ausbildung des Hexenprozesses in Frankreich. Hexenprozesse in Irland und Italien.“
ABCDEFGHI/JKLMNOPQRSTUVWXZ