SIEBENUNDZWANZIGSTES KAPITEL.

Hexerei und Hexenverfolgung im neunzehnten Jahrhundert. — Die neuesten Vertreter des Glaubens an Hexerei.

Im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts sahen wir in allen europäischen Staaten einen Prozess, einen kulturgeschichtlichen Verlauf vor sich gehen, infolge dessen die Hexenverfolgung, die im Anfange des Jahrhunderts noch im Gange war, am Ende desselben aufhörte. In diesem Vorgange stellte sich uns die Thatsache dar, dass im Laufe des Jahrhunderts die Stellung der Männer der Wissenschaft, vor Allem der Juristen und der Theologen, überhaupt der gebildeteren Stände zum Hexenglauben allmählich eine andere geworden war als ehedem, dass darum die Strafgesetzgebung sich änderte und dass schliesslich vor dem Forum des Staates und der Rechtspflege die Hexerei nur als eine Nichtigkeit galt. Die niederen Volksschichten waren jedoch von dieser Aenderung, welche in der Stellung der Obrigkeiten und der Gebildeten zum Hexenglauben eingetreten war, zunächst nur insofern berührt, als sie von den Gerichten nicht mehr wegen Hexerei gequält wurden. Der Hexenwahn selbst, den die Hexenverfolgung dem niederen Volke eingeimpft hatte, lebte in demselben einstweilen noch unerschüttert und ungeschwächt fort, und erst allmählich konnten die finsteren Gedankendes Zauberglaubens zurücktreten und schwinden, als die Volksschule im Volksleben eine Macht zu werden und infolge dessen es im Denken des Volkes licht zu werden begann.

Am längsten erhielt sich der Glaube an Hexerei sowie die Erinnerung an Folter und Tortur in den katholischen Ländern[329]. InBaierngibt man noch immer alten Weibern die Schuld, wenn in ihrer Heimath ein Hagelwetter entsteht, als hätten sie dasselbe durch das Kochen gewisser Kräuter etc. verursacht; noch immer glauben die Bäuerinnen, wenn ihre Kühe keine Milch mehr geben, sie seien behext, und bedienen sich desHexenrauches, um die Hexe vom heimlichen Besuche des Kuhstalles abzuhalten, und noch immer führen umherziehende Kartenschlägerinnen sogen.Hexenkartenbei sich (sechsunddreissig Blätter, welche verschiedene Figuren, Wirthshäuser, Hanswurste und besonders auf Gabeln reitende Hexen darstellen)[330].

InTirolgelten Wetter- und grosse Brandschäden noch jetzt vielfach als Wirkungen von Dämonen oder als Tücken, die von Zauberinnen oder auch von Verstorbenen aus Rache verübt werden. Sturmwolken wird, da man in denselben einen Dämon vermuthet, die Monstranz entgegengehalten; entladen sie sich doch, so muss das Volk sehr sündig sein[331]. — In einem Theile vonFrankreichglaubennoch heute die Landleute, dass in den Nächten von Weihnachten bis Epiphanias der Jagdzug des Königs Herodes die Luft durchzieht. Nähere sich aber hierbei ein Hund der Meute irgend einem zufällig Vorübergehenden, so sei dieses für den letzteren ein untrügliches Anzeichen seines binnen Jahresfrist erfolgenden Todes[332].

Uebrigens spukt der Hexenglaube auch in protestantischen Ländern noch in den Köpfen Unzähliger, und ganz analoge Erscheinungen treten in evangelischen wie in katholischen Bezirken hervor[333].

So findet noch jetzt inTirolin der Walpurgisnacht einAusbrennen der Hexenstatt, d. h. Reissigbündel werden unter möglichst grossem Lärm auf Stangen gesteckt und angezündet. Die Burschen laufen mit denselben durchs Dorf und treiben so die Hexen aus. Ganz ebenso werden in derOberpfalzdie Hexenausgepeitscht, inFranken ausgeblasen. Man glaubt, dass dadurch, dass die jungen Burschen des Dorfes nach Sonnenuntergang auf einer benachbarten Anhöhe kreuzweise im Takt mit Peitschen knallen oder dass Schalmeien geblasen werden, alle Hexen der Nachbarschaft unschädlich gemacht würden. — Kommen doch inEnglandbei den Quartalsgerichten noch häufig Bauern zum Verhör, weil sie alte Frauen, die ihnen an Vieh oder Ernte geschadet haben sollten, misshandelten[334]!

Ueberhaupt sind in allen Landen die Fälle nicht selten, in denen das Volk von der Schuld gewisser Personen, die als Hexen bezeichnet werden, überzeugt, das von den Gerichten als antiquirt betrachtete Strafgesetz selbst zur Anwendung zu bringen sucht.

In dem holländischen Orte Deldenerbroek, der in die reformirte Stadt Delden eingepfarrt ist, kam im Jahr 1822eine Kindbetterin, deren Genesung sich verzögerte, auf den Gedanken, dass sie von einer Nachbarin behext worden sei. Die Kranke sprach ihren Verdacht auch aus, und bald wurde es den Kindern der Verdächtigten auf der Strasse nachgerufen, dass ihre Mutter eine Hexe sei. Rasch entschloss sich nun die letztere, durch die Wasserprobe ihre Unschuld in Beisein der beiderseitigen Verwandten zu erweisen. Man ging auch auf das Anerbieten ein, und zur bestimmten Zeit und am bestimmten Orte erschien die Angeschuldigte, die sich mit Mannesbeinkleidern versehen hatte, liess sich entkleiden und mit einem unter beiden Armen befestigten starken Strick vor den Augen der sie Umstehenden in das Wasser einsenken, wo sie sofort untersank und somit die Probe glänzend bestand. Dieses geschah in einer reformirten Gemeinde am 16. März 1823[335].

Im Jahr 1836 fand im Fischerdorfe Zeinova auf der Halbinsel Hela eine Art Hexenprozesses statt. Ein Quacksalber hatte nämlich vorgegeben, dass er einen gewissen Kranken darum nicht zu heilen vermöge, weil derselbe von einer alten Frau behext sei. Daher wurde von den Dorfbewohnern sofort zu der damals noch nicht vergessenen Wasserprobe geschritten. Die angebliche Hexe wurde nun leider eine Zeit lang im Wasser von ihren Kleidern emporgehalten, wesshalb sie in der Todesangst um Gnade schrie und den Kranken am nächsten Mittag zu heilen versprach. Die versprochene Heilung konnte sie aber doch nicht fertig bringen. Daher wurde sie nochmals ins Wasser geworfen und, da sie auch diessmal nicht sofort untersank, mit Rudern todtgeschlagen.

Im Ahrthale (Rheinprovinz) trug sich im Herbst 1866 Folgendes zu: Eine junge Dame, welche eine Taube bei sich führte, war auf einem Ausfluge in ein Haus eingetretenund hatte sich zur Erfrischung einen Teller voll Trauben reichen lassen. Sie hatte die Trauben bezahlt und war dann im schönen Ahrthale weiter gegangen. Während ihres Aufenthaltes im Hause hatte sich aber ein Kalb im Stalle an dem Stricke, mit welchem es angebunden war, erwürgt. Da sich nun die Bauern diesen Unglücksfall gar nicht erklären konnten, so gaben sie denselben dem Mädchen schuld, das sich durch die Taube als Hexe erwiesen habe. Schleunigst machten sie daher dem Bürgermeister von ihrer Entdeckung Anzeige, der dem Mädchen auch sofort nachsetzen und es verhaften liess. Damit aber freilich endete der Fall[336].

Auffallend häufig sind derartige Gewaltthätigkeiten während dieses Jahrhunderts inFrankreichvorgekommen. — Im Jahr 1807 wurde von den Einwohnern von Mayenne ein Bettler wegen Zauberei verbrannt. — Im Juni 1825 wurde vor dem Assisengericht des Departements Lot und Garonne folgender seltsame Prozess verhandelt: „Ein armes altes Weib in der Gemeinde Bournel war nämlich von einigen Weibern aus derselben Gemeinde, die in ihren Familien mehrere rasch aufeinander folgende Todesfälle erlebt hatten oder sich selbst seit einiger Zeit krank fühlten, beschuldigt worden, diese Unglücksfälle durch Zauberei bewirkt zu haben. Diese Weiber hatten jene Unglückliche gegen Ende des vorigen Jahres an einem Sonntage während der Messe in das Haus einer derselben geschleppt und von ihr verlangt, den Zauber, mit dem sie ihre Nachbarn befangen, wieder aufzuheben. So sehr die Unglückliche ihre Unschuld betheuert hatte, so war dieselbe doch von jenen zum Feuer verurtheilt und wirklich in ein dazu angezündetes Feuer geworfen worden. Ihr Angstgeheul hatte jedoch die Wahnsinnigen bestimmt, ihr Opfer wieder loszulassen, das sich, mit Wunden bedeckt und halb todt, nach Hause schleppte und erst nach zwei Monaten wieder genas. Von den Verbrecherinnen sinddie zwei schuldigsten zu fünfjähriger Gefängnissstrafe verurtheilt worden“[337].

Ein schauerliches Drama spielte sich im Jahr 1850 ab. Das Civil-Tribunal von Tarbos klagte das Ehepaar Soubervie an, dass es den Tod der Frau Bedouret veranlasst habe. Die Ehegatten hatten geglaubt, dieselbe wäre eine Hexe und erklärten, der Priester hätte ihnen gesagt, sie wäre die Veranlasserin der schweren Krankheit der Soubervie. Darum schleppten sie die Bedouret in ein Privatzimmer, hielten sie über brennendes Stroh und legten ein rothglühendes Eisen über ihren Mund. Das unglückliche Weib starb bald unter den furchtbarsten Schmerzen. Die Soubervies gestanden die That und frohlockten darüber. In dem Prozesse erhielten sie die bestmöglichen Zeugnisse. Es wurde dargethan, dass sie lediglich aus Aberglauben das Verbrechen begangen, und zugleich wurde geltend gemacht, dass sie dabei den höchsten geistlichen Vorgängern gefolgt wären. Von den Geschworenen der Gnade empfohlen, wurden die Soubervies nur zur Zahlung von 25 Franken jährlich an den Mann der Gemordeten und zu Gefängniss von vier Monaten verurtheilt[338].

Eine nicht geringere Bestialität wie in den erwähnten Vorkommnissen zeigte sich in einem Falle, der sich im April 1826 in einemOrtan der französischen Grenze auf dem Gebiete des jetzigen Belgiens zutrug. Am 10. April hatte sich nämlich eine arme Frau zu dem Müller zu Mosa (einem bei Huy gelegenen Dorfe) begeben, um Hanf, den man ihr zu spinnen gegeben hatte, zurückzubringen. Unglücklicher Weise hatten es sich nun auf die Behauptung einer Kartenschlägerin hin die Söhne vom Hause in den Kopf gesetzt, dass diese arme Frau eine Hexe wäre. Dieselben packten daher die Frau, stellten rasch aus Wellenholz ein grossesFeuer her und hingen sie über demselben auf. Auch würden sie die Unglückliche sicherlich gänzlich verbrannt haben, wenn nicht ihr Geschrei Nachbarn herbeigerufen hätte, die sie aus den Händen der Bösewichte befreiten[339].

AusEnglandist wenigstens Ein Fall bekannt geworden, der mit den Vorerwähnten zusammenzustellen ist. Nach einem Bericht der Times vom 24. Sept. 1863 ist nämlich damals in der englischen Grafschaft Essex ein alter Mann als Hexenmeister zu Tode gequält worden.

Neben diesen Gewaltthätigkeiten, welche sich Einzelne oder Pöbelmassen gegen vermeintliche Hexen und Zauberer zu Schulden kommen liessen, sind aber im neunzehnten Jahrhundert sogar gerichtsseitige Bestrafungen derselben vorgekommen — ja —es sind sogar die Hexenprozesse wieder aufgelebt.

Zu Bulkesch inUngarnwurden (nach einer freilich nicht belegten Angabe) im Jahr 1834 mehrere Zigeuner und Zigeunerinnen mit zweihundert Stock- oder Ruthenstreichen bestraft, weil sie mit zauberischen Mitteln ein Kind umgebracht haben sollten.

Das Land aber, in welchem das neunzehnte Jahrhundert — seit dem Jahre 1860 — die eigentlichen Hexenprozesse hat wieder aufblühen sehen, ist die grosse katholische RepublikMexiko[340].

Zunächst wurde hier 1860, wie Tylor's „Anfänge der Kultur“ und nach ihm Peschel's Völkerkunde berichten, zu Comargo eine Hexe verbrannt. Genaueres wissen wir aber über die Prozedur vom 7. Mai 1874 zu San Juan de Jacobo (einer von Indianern und Mischlingen bevölkerten Stadt) im Staate Sinaloa, wo Diega Lugo und ihr Sohn Geronimo Porres als Zauberer lebendig verbrannt wurden.Der offizielle Bericht des Richters J. Moreno vom 10. Mai 1874 über die Exekution schliesst mit den Worten: „Der Fall war ein sehr trauriger, Herr Präfekt, aber er war nothwendig, um den Bosheiten Einhalt zu thun, die zu verschiedenen Zeiten hier vorkamen. Ja trotz der Hinrichtung wurde mir gestern noch berichtet, dass der Angeklagte J. M. Mendoza gesagt habe, wir würden früher oder später noch büssen, was wir gethan. Sie sehen hieraus, wie wenig diese Leute eingeschüchtert sind; aber ich versäume inzwischen keine Vorsicht. Die Angeklagten Mendoza haben aus Furcht sich geflüchtet; — warum fliehen sie, wenn sie sich nicht schuldig wissen? Denn reine Wäsche bedarf keiner Seife!“ Dann folgt die republikanische Schluss- und Grussformel: Libertad e independencia!

Das interessante Aktenstück ist vonFriedrich von Hellwald(in Overzier's „Deutschen Blättern, Organ für allgemeine Volksbildung“ Nr. 32, Köln, 8. August 1874) veröffentlicht worden. In der Tagespresse, die einem Bericht des „New-York-Herald“ aus Mexiko vom 18. Mai folgte, wurden neben dem genannten Weibe und ihrem Sohne noch Jose Maria Bonilla und dessen Frau Diega genannt als schon vor jenen um des gleichen Verbrechens willen in Jacobo verhaftet, gerichtlich verhört und lebendig verbrannt, weil, wie es in dem Bericht des dortigen Alcalde an den Präfekten des Bezirks hiess, erwiesen worden wäre, dass sie einen gewissen Schneider Zacarias behext hätten. Die Bundesregierung zu Mexiko schritt zwar dagegen ein, jedoch zu spät. Ein weiterer Bericht hat das Gleiche von einem Mädchen gemeldet, das Haare ausgebrochen hatte, das einem Strohkreuz aus dem Wege gegangen war und alle Häuser vermieden hatte, an denen sich ein Hufeisen als Schloss befand. Mit ihr wurde ihr kleiner Bruder verbrannt. — Auch aus der Stadt Concordia wurde dann ein ähnlicher Prozess konstatirt. Doch fehlen uns hier offizielle Urkunden.

Das wären also von 1860 an wenigstens fünf mexikanische Hexenprozesse! Ein sechster spielte sich am20. August 1877 zu San Jacobo ab, an welchem Tage daselbstfünfHexen verbrannt wurden. Der Alcalde Ignacio Castello berichtet darüber an den Distriktspräsidenten: „— — Der Unterzeichnete hat in Uebereinstimmung mit der ganzen Bevölkerung befohlen, die Schuldigen zu verhaften und zu verbrennen. Es lebe die Unabhängigkeit und Freiheit!“

Ueber einen Hexenprozess, der in ganz eigenen Formen auf einem entlegenen Gebiete der alten Welt, nämlich inKaukasienseit dem Jahre 1874 verlief, brachten die öffentlichen Blätter im Anfange des Jahres 1878 Nachricht, indem derselbe damals vor dem Geschworenengericht zu Jekaterinoda zur Verhandlung gekommen war. Im Jahre 1874 entdeckte nämlich das Weib des Aeltesten im Aul ihrer Freundin, der Tschass Mertekulow, dass ihr Mann aufgehört habe, sie zu lieben, und bat dieselbe um Rath, auf welche Weise sie die Liebe ihres Mannes wieder erwerben könnte. Die mitleidige Tschass Mertekulow rieth ihrer Freundin, sich an die Chakalo Chagutschew zu wenden, welche eine grosse Zauberin sei und auch ihr gewiss helfen würde. Das that denn auch die Chodshigan Natyrbow — so hiess die Frau des Aeltesten —, und die Zauberin gab ihr ein Mittel mit der Anweisung, dasselbe unter die Speisen ihres Mannes zu mischen. Die Chodshigan Natyrbow scheute sich jedoch, dieses Mittel bei ihrem Mann anzuwenden, und entdeckte diesem, was sie vorhabe. Der Aelteste war empört und erschreckt darüber, dass in seinem Aul Hexen und Zauberinnen vorkommen, und beschloss, dieses Uebel auszurotten. Zu diesem Zweck berief er die angesehensten Leute des Auls zu einer Berathung, trug denselben die Angelegenheit vor und beantragte, die Hexe einem strengen Gericht zu unterwerfen. Vor allen Dingen begaben sich die Richter in die Hütte der Chakalo Chagutschew und forderten von derselben die Herausgabe ihres Zauberkrauts. Als diese solchem Verlangen nicht nachkommen konnte, wurde sie auf den Hof geführt, mit Ketten an einem Pfahl befestigt und dann in so naher Entfernung von ihr ein Feuer angemacht, dasssie Brandverletzungen davontrug. Da dieses Mittel aber nicht fruchtete, so wurde die Unglückliche in einen Keller geschleppt und dort bewacht. Ein Kosak befreite sie aus diesem Gefängniss nach einiger Zeit. Das war jedoch nur der Anfang der Verfolgungen gegen alle die Personen, welche durch irgend eine That den Verdacht erweckt hatten, dass sie im Besitz übernatürlicher Kräfte seien. Die Personen wurden durch hoch aufflammendes Feuer geführt, um ihre Zauberei unschädlich zu machen. Einen unglücklichen Menschen, welcher als Zauberer bezeichnet war, hängte man so auf, dass er mit den Fussspitzen den Erdboden berührte und geisselte ihn dann mit Dornen. Zum Schluss zwang man ihn noch, zwischen zwei Scheiterhaufen zu tanzen. Die meisten der Zauberei Verdächtigen wurden bis zum Einschreiten der Behörden in dumpfen Kellern gefangen gehalten, und der Untersuchungsrichter fand erschlagene Hunde, mit deren Lungen man die Verhafteten gespeist hatte, angeblich, um sie ihrer Zauberkraft zu berauben[341].

Zu dem Vorerwähnten könnten noch die zahlreichen Fälle von Besessenheiten und viele andere Vorkommnisse, die namentlich in der katholischen Kirche hervorgetreten sind, hinzugefügt werden, um zu zeigen, welche Macht der Aberglaube in der katholischen Kirche noch heutigen Tages ist. Zum Oefteren (z. B. in der Blutschwitzer-Prozedur zu Zug im Jahr 1849) hat die Polizei von solchendie Massen erregenden und vom Klerus darum sehr begünstigten Erscheinungen Notiz genommen und die Gerichte haben dann jedesmal die dahinter steckende Betrügerei und Schwindelei aufgedeckt. Das schlimmste aber ist, dass in der katholischen Kirche die Wissenschaft und das Kirchenregiment den heidnischen Dämonismus und den Glauben an Hexerei auch noch im neunzehnten Jahrhundert zu vertreten und zu lehren wagen können.

Der angesehenste und gefeiertste Dogmatiker in der katholischen Kirche der Gegenwart — einst das Orakel des Papstes Pius IX. — ist der Professor zu RomJohannes Perrone, und der anerkannteste Moraltheologe ist der SeminarprofessorJohann Peter Gury. Hören wir wie beide — Jesuiten — sich über den Hexenglauben aussprechen, wie sie amtlich lehren!

Perronesagt im fünften Bande seiner Dogmatik[342], im cap. V. De daemonum cum hominibus commercio, §. 77 (womit das Kapitel eröffnet wird): Ad haecdaemonum cum hominibus commerciumrevocamusomnia eorundem malorum spirituum molimina, sive ad nocendum hominibus eosque vexandos sive adeos ad extremum exitium perducendos; zu jenem gehören vorzugsweise die Besessenheiten, corporum obsessiones, zu diesem gehören alle mala, ad quae daemones solent homines impellere, sive id demum fiatpactoqualicunque interpositivo sive non. Perrone bemerkt, dass allerdings die Möglichkeit eines Pakts mit dem Satan von einzelnen Katholiken bestritten werde; allein die communis sententia der Katholiken, welche nicht ohne Verwegenheit bezweifelt werden könne (quae absque aliqua temenitatis nota in dubium revocari nequent), sei die, dass es ein wirkliches commercium der Bösen mit dem Satan gebe, welches sichauf ein pactum stütze, möge dieses nun ein pactum expressum oder tacitum cum daemone gründen. — Was nun Perrone unmittelbar hierauf sagt, ist freilich sehr richtig:Data semel daemonum existentia eorumque malefica indole, quid impedit, quominus ipsi, Deo sic permittente, pacta ineant cum pessimis hominibus ad eorum perniciem, ac minibilia operentur?

Nicht weniger klar spricht sichGuryaus, der auf die Sache sogar noch genauer eingeht. In seinem dickleibigen Compendium theologiae moralis (Regensburger Ausgabe von 1868, S. 120) theilt Gury einen besonderen Paragraphen de magia et maleficio mit. Er unterscheidet hier zwischen weisser und schwarzer Magie mit den Worten:Magia late sumptaseu magia naturalis vel artificialis, quae magia alba vocatur, estars mira faciendi, saltem apparenter, per caussas naturales aut hominis industriam absque ullo daemonis ministerio. Die eigentliche oder schwarze Magie wird so definirt:Magia stricte dictaest ars mira faciendi, quae licet non supernaturalia sint, vires tamen hominis superant et proindeope solius daemonisexplicite vel impliciteinvocatifieri possunt. — Von der schwarzen Magie im Allgemeinen unterscheidet sich nun wieder der engere Begriff der Hexerei. Dieselbe wird mit den Worten definirt:Maleficiumest ars nocendi daemonis interventu. Die Hexerei ist aber eine doppelte, eine Liebes- und eine Gifthexerei. Jene, dasmaleficium amatorium s. philtrumist eine ars diabolica, qua lubricus amor vel odium in aliqua persona erga aliam vehementer excitatur; dagegen die Hexerei im eigentlichsten Sinne des Wortes oder dasmaleficium veneficumist die ars nocendi proximo variis ope daemonis, v. g. morbis, hebetudine etc. Die Hexerei wird auchsortilegiumgenannt, weil durch dieselbesors mala(!) injiciatur iis, contra quos vindicta operatione diabolica exercetur. Im kirchlichen Sprachgebrauch bezeichnet man darum auch die Zauberer und Hexen alssortiariiundsortiariae.

Dieses ist die in der katholischen Kirche der Gegenwart vorgetragene Lehre vom Hexenwesen. Dass aberdiese Lehre der in der römischen Kurie heimischen und von derselben vertretenen Doktrin genau entspricht, wird durch die der römischen Pönitentiarie (d. h. derjenigen päpstlichen Behörde zu Rom, welche in allen Irregularitäten, in geheimen Ehehindernissen, Gelübden u. dgl. Dispensationen und in den dem Papste vorbehaltenen Sündenfällen Absolution ertheilt,) verliehenen Vollmachten bewiesen. Unter den Absolutionsfakultäten dieser Behörde befindet sich nämlich auch unter Anderem die Vollmacht[343], von Strafen frei zu sprechen, welche verhängt worden sind „obDaemonis invocationemcumpacto donandi animameiquepraestitam idololatriamac superstitiones haereticales exercitas, — — postquam pactum cum maledicto Daemone initum expresse revocaverit, — —tradita syngrapha forsan exarataaliisque mediis superstitionis ad omnia comburenda“ (!).

Dieser von der katholischen Kirche der Gegenwart gehegten und gepflegten Lehre vom Teufel und dessen Dämonen, von der Möglichkeit der Eingehung eines Bundes mit dem Teufel und einer mit teuflischer Hülfe ausgeübten, die Menschen an Leib und Seele schädigenden Hexerei entspricht nun die Magie, welche die katholische Kirche selbst mittelst ihrer Exorzismen ausübt, um die Werke des Fürsten der Finsterniss zu zerstören und die Menschen von diabolischen Plagen zu befreien. In dieser Beziehung ist nämlich das katholisch-kirchliche Bewusstsein von dem (unzähligemal ausgesprochenen) Gedanken getragen: „Wenn das, was man in der Kirche von der Wirksamkeit des Teufels und der Dämonen lehrt, nur auf Einbildung oder Täuschung beruhte, so wäre ja die exorzistische Gewalt der Kirche und der von der Kirche aufgestellte ordo exorcistarum ganz unnütz;wozu wären dann also die Exorzismen da?“ —

Fassen wir nur eine einzige in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts erschienene Schrift, nämlich den „Modus invandi afflictos a daemone“ vonAndreas Gassnerins Auge, um uns darüber zu unterrichten, wie gegenwärtig die katholische Kirche mit ihrer exorzistischen Gewalt zu dem überlieferten Dämonenglauben steht!

Diese Schrift[344]ist natürlich mit kirchlicher Autorisirung erschienen. „Mit Gutheissung des hochwürdigen Ordensgenerals der minderen Brüder d. d. Rom, 28. Januar 1851“ („was hiermit ausdrücklich bemerkt sein will“ — setzt Gassner hinzu) ist im Jahr 1851 in München von dem Definitor Prov. Pater Franz XaverLohbauerdas Rituale ecclesiasticum ad usum Clericorum ord. S. Francisci ref. Prof. AntonianoBavaricaeherausgegeben. Aus diesem Rituale hat Dr.Andreas Gassnerzu Salzburg in seinem „Handbuch der Pastoraltheologie“ einen Auszug geliefert, und ein Separatabdruck eines einzelnen Abschnittes dieses Handbuchs ist es, den Gassner in der kleinen Schrift „Modus invandi afflictos a daemone“, 1869 im Selbstverlag bei Endl und Penker in Salzburg erscheinen liess.

Das Büchlein zerfällt in zehn Abschnitte, von denen der letzte (S. 22–45), der gerade die Hälfte der ganzen Schrift ausmacht, Vorschriften über die Anwendung der Beschwörungsformeln enthält. Vorher werden im zweiten Abschnitt die verschiedenen Gattungen der vom Teufel Angefallenen zusammengestellt und beleuchtet. Gassner unterscheidet unter denselben drei Gruppen: die maleficiati, obsessi und possessi. — Die maleficiati sind entweder an ihren Leibern oder an ihrem Eigenthum angezaubert und geschädigt. In ersterer Beziehung ist zu beachten, dass oft „der Böse in ihrem (der maleficiati) Körper an einem Gliede eindringt und sie an gewissen Verrichtungen hindert oder ihnen Schmerzen verursacht.“ Dabei wird noch hinzugefügt: „Wurden vollends gewisse Gegenstände durch diabolischen Einfluss in den Körper des diabolisch Geplagten geschafft, so nennt man dieses maleficium oderveneficium, je nachdem es an sich unschädliche oder schädliche Gegenstände, z. B. Glasscherben, Federn und dergl. sind.“

Repräsentiren die maleficiati den untersten und ersten Grad diabolischer Anfechtung und Schädigung, so bilden die obsessi oder die „Umsessenen“ den zweiten Grad. Es sind „solche, in deren Leib ein böser Geist zwar noch nicht vollends eingedrungen ist, deren Leib er nicht ganz in Besitz hat, wozu er aber Anstrengungen gemacht, einem Feinde gleich, der eine Stadt belagert.“

Der höchste Grad ist endlich der der „Besessenen“, der possessi oder auch energumeni. So heissen „solche, in deren Leib ein böser Geist eingedrungen ist und den er in allen oder doch den meisten Gliedern in Besitz hat, und verschiedene eigenthümliche Verrichtungen, Bewegungen und Wirkungen verursacht, oder den natürlichen Verrichtungen hinderlich entgegentritt.“ — Unter Berufung auf allerlei übel ausgelegte Bibelstellen werden dann die Besessenen noch als arreptitii, benatici und pythonici unterschieden. Ausserdem werden aber auch noch Diejenigen hierher gerechnet, „deren Häuser oder Gemächer von diabolischen Erscheinungen geplagt sind“, sowie ferner (und zwar in lateinischer Diction) Diejenigen, qui Daemoni se subscripserunt, vel eum in vitro aut alio vase inclusum detinent, et ab eo, utut vellent, liberari nequeunt, item,qui habent spiritumincubumvelsuccubum(!) — Lateinisch führt nämlich der Verf. gewöhnlich das an, was deutsch zu sagen er sich schämt.

Im dritten Abschnitt handeltGassner„von den Zeichen und Mitteln, um zu erkennen, ob Jemand von einem bösen Geiste geplagt sei oder nicht“. Hierbei werden nun wieder fünf Klassen von maleficiatis unterschieden: Erwachsene, Kinder, Verehelichte, Thiere und andere Gegenstände.

Bei Erwachsenen werden sechs „hinreichende Zeichen eines maleficii, um den sogen. exorcismus probations vornehmen zu dürfen“, aufgezählt: 1) wenn der Geplagte vor Speisen und Getränken,welche heimlich benedizirtwurden, mehr Abscheu hat, als vor anderen; 2) wenn erin Gegenwart des heil. Sakraments und der heil. Reliquienungewöhnliche Furcht oder Schrecken äussert, nicht hinblicken kann u. dgl.; 3) wenn er die Leute ohne vorausgegangene Krankheit wie ein toller Hund anfällt, um sich schlägt, die Heiligen lästert, den Teufel um Hülfe anruft; 4)wenn er Nadeln, Nägel, Glasscherben u. dergl. erbricht; 5) wennaus seinem Munde höllischer Gestankoder Schwefel-, Pech-, Kohlen- und Russgeruch hervorgeht; 6) wenn sich in seinem Leibe ganz ungewöhnliche Töne, z. B.das Quaken eines Froschesvernehmen lassen.

Von den behexten Thieren (animalia maleficiata) heisst es, dass hinsichtlich ihrer proportionalitereadem ferme signa(!) serviunt; und bei anderen Sachen ist es ein sicheres signum maleficii, si sine alia caussa non habent suum effectum naturalem, z. B. si per plures horas flores lactis non coagulantur in butyrum; — also wenn der Schmand nicht zu Butter werden will, dann ist die Milch behext!

Wir enthalten uns weiterer Mittheilungen aus dem Buche, in denen nichts anderes als der abergläubische Dämonismus, wie er einst aus dem Heidenthum in die christliche Kirche eingedrungen war, unter kirchlicher Approbation und Auctorisirung auch noch im neunzehnten Jahrhundert der Kirche gelehrt wird.

Mit diesen Worten hätten wir die vorstehende Auseinandersetzung abschliessen können, wenn wir dieselbe vor dem Jahre 1870 geschrieben hätten. Seitdem aber ist das Vatikanische Conzil versammelt gewesen, welches das Dogma von der wesentlichen Infallibilität des Papstes, wenn derselbe als Lehrer der Kirche in Sachen des christlichen Glaubens und Lebens auftritt, verkündet hat, und damit hat der Glaube an das Hexenwesen in der katholischen Kirche eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Wenn es nämlich irgend eine päpstliche Bulle gibt, die alle sicheren Zeichen einer päpstlichen Lehrverkündigung an sich trägt, so ist es die Bulle Innozenz' VIII. vom5. Dezember 1484. Diese Bulle ist nämlich veröffentlicht worden 1) als amtliche Antwort auf die Klagen der Inquisitoren Sprenger und Institor, dass sie in Deutschland für ihre Meinung von dem verderblichen Treiben der Hexen und für ihre Befugniss zur Ausrottung desselben keinen Glauben und keine Anerkennung gefunden hätten; und diese Antwort ist von dem Papste 2) mit Berufung auf seine apostolische Auctorität, und zwar so ertheilt, dass er dabei 3) eine bestimmte Lehre als apostolische Wahrheit verkündet.

Indem daher die Bulle vom 5. Dezember 1484 ganz unbestreitbar nach dem Vatikanischen Conzil zu den infallibelen Kundgebungen des Papstthums gehört, in denen dasselbe ex cathedra zur Kirche geredet hat, so ist nunmehr als eigentliches Dogma der römisch-katholischen Kirche die Lehre anzusehen: 1) Es gibt eine Hexerei, welche eine mit Hülfe des Teufels bewirkte Zauberei zum Zwecke vielfacher entsetzlicher Schädigung der Menschen ist; 2) diese Hexerei beruht auf einem mit dem Teufel abgeschlossenen Bunde; und 3) dieser Bund beruht auf Abfall vom christlichen Glauben, indem die Zauberer und Hexen sich von Gott los- und sich dem Teufel zusagen und dadurch ihres ewigen Seelenheiles verlustig gehen.

Somit ist jetzt das Wort des Hexenhammers, dass die Leugnung der Hexerei — Ketzerei sei, in der katholischen Kirche zur vollen Geltung gekommen. —

In der evangelischen Kirche hat sich während des laufenden Jahrhunderts (soviel wir wissen,) nur Eine Stimme von Bedeutung für den Glauben an die Wirklichkeit der Hexerei erhoben, nämlichAugust Vilmarzu Marburg.

Als derselbe im Herbst des Jahres 1855 in das akademische Lehramt eintrat, that er dieses in der festen Absicht, in Marburg und von da aus in der hessischen Kirche eine Theologie zur Geltung zu bringen, in welcher mit seiner wesentlich hierarchistischen Auffassung der Lehre vom geistlichen Amt und von der Heilsvermittelung auch der Glaube an die Gewalt und Wirksamkeit desTeufelsdie gebührende Anerkennung fänden. Als sein Bekenntnissveröffentlichte er damals eine besondere Schrift unter dem Titel: „Die Theologie der Thatsachenwider die Theologie der Rhetorik“ (Marb. 1856). In derselben wollte Vilmar zeigen, wie die Theologie behandelt und vorgetragen werden müsse, damit durch das Studium derselben wirklich tüchtige Seelsorger herangebildet werden könnten. Dabei spielt nun die Lehre vom Teufel eine Hauptrolle. So lesen wir z. B. S. 39: „Es kommt hier darauf an, wenn man recht lehren und die Seelen recht behüten will,des Teufels Zähnefletschen aus der Tiefegesehen(mitleiblichenAugen gesehen; ich meine das ganz unfigürlich), und seine Kraft an einer armen Seele empfunden,sein Lästern, insbesondere seinHohnlachen aus dem Abgrund gehört zu haben. Wer kann nun hiervon zeugen? Wer kann mit einer solchen Erfahrung zugleich den Sieg des Gekreuzigten auf die Lippen und in den Augen als rechter Lehrer an Christi Statt auftreten? Wer lehrt mit dem Teufel kämpfen? Wer lehrt sich gegen ihn zu verwahren? ihn zu überwinden? Davon schweigt die heutige Dogmatik, dieser Thatsachen gänzlich entleert, durchaus. Und teuflische Versuchungen im Gebet — wer kennt die noch? Unsere heutige Dogmatik sowenig wie unsere heutige Ethik weiss mehr etwas davon, und die künftigen Hirten gehen in diesem, für die Seelsorge vor fast allen anderen Lehrpunkten derSatanalogiewichtigen und in der Anwendung oft vorkommenden Erfahrungsstück ganz ununterwiesenblank wie Heiden, von der Universität — in das Amt.“

In diesem Sinne begann nunVilmaralsbald in Marburg die Dogmatik und die anderen Disziplinen der systematischen und der praktischen Theologie vorzutragen. Seine Vorlesungen über die Dogmatik sind nach seinem Tode von dem (inzwischen auch verstorbenen) Gymnasialdirektor Piderit zu Hanau (1874) herausgegeben. In diesen Vorlesungen lehrt nun Vilmar B. I. S. 312–324 unter dem Titel „Satanologie. Dämonologie.“ Folgendes:

Es gibt einen Teufel. Allerdings hat der Rationalismus seit Semler diesen Satz bestritten. „Es war dieses abereine mehr als kindische Unwissenheit in Beziehung auf die ersten Elemente der Kulturgeschichte, indem es beiallenVölkern ohne einige Ausnahmen Dämonen, bei den meisten auch unter einem Haupte gibt.“ Dazu kommen die bestimmtesten Aussprüche der heil. Schrift. „Neben diese göttliche Offenbarungen aber stellt sich, denselben folgend, die christliche Erfahrung aller Zeiten, welche eine übermenschliche Finsternissmacht aufweist, die in die Seelen hineinzudringen und das Werk der Erlösung in denselben zu stören, die Seelen mit Widerwillen und Hass gegen die Person Christi zu erfüllen sucht, und in den Augenblicken, wo die Macht des Lichts dennoch hereinbricht, ein unaussprechliches Entsetzen erzeugt, welche das Wort Gottes aus den Herzen zu entfernen und besonders in der Todesstunde sich durch diesen Raub in den Besitz der Seele zu setzen sucht.“[345]. — Der Teufel ist „einkosmisches geschaffenes Wesen, welches mit seiner persönlichen Macht nicht allein die ganze Menschenwelt, sondern auch die Erde selbst umspannt[346], zwar von Gott verworfen ist, und dereinst definitiv verdammt werden wird, zur Zeit aber noch in einem gewissen Verhältniss zur Himmelswelt steht.“

Der Teufel ist der Versucher der Menschen. „Die Möglichkeit dieser Versuchung liegt für den Teufel ganz offenbar darin, dass er zwar nicht etwa Allwissenheit besitzt, wohl abereine geistige Sündenatmosphäre um sich hat, in welcher er jede Bewegung merkt, sie sei wo sie in der Menschenwelt immer sei: wo noch Sünde vorhanden ist, ist er sensibel für dieselbe (riecht er sie), und ebenso ist er empfindlich für alle die Stellen in der Menschenwelt, welche von der Sünde befreit sind, und durch welche somit seine Atmosphäre verengert wird.“ (S. 321.)

„Der Teufel hat aber auchein organisirtes Reich— gegenüber demReiche Gottes; er hat zu seinenDiensten noch eine grosse Schaar ihm affiliirter, verwandter Geister,δαίμονες, in ihrer Eigenschaft als den Menschen treibende, besitzende Geisterδαιμόνιαgenannt. — Durch diese wirkt der Teufel gleichfalls auf die Menschen, und zwar nach der unangreifbaren Erzählung der Evangelien vorzugsweise durchkörperliche Besitzung, woher diese Personen auch Besessene heissen. — In den meisten Fällen ist diese (körperliche) Besessenheit zugleich eineBesessenheit der Seele, schreitet,wenn nicht Mittel angewendet werden, welche dem Teufel zu widerstehen geeignet sind, in den Gedankenkreis (νούς) über und bemächtigt sich zuletzt desπνεύμα, indem sie den Menschen in den Irrsinn, in den Wahnsinn herabdrückt, so dass die geistigen Mittel alle Anwendbarkeit verlieren und der Teufel die Seele sich gleichsam erobert hat. Gänzliche Blindheit hat diese Zustände, welche noch jetzt überall vorkommen, für Melancholie etc. — gehalten; wer aber nur Einmal einen Besessenen gesehen hat, ist nicht einen Augenblick in Zweifel über den Grundunterschied, welcher zwischen Besessenen und Wahnsinnigen stattfindet.“ (S. 322–323.)

Hierauf geht nun Vilmar zur Besprechung der „Symptome, welche die Besessenheit mit Sicherheit anzeigen“ über. Er sagt hierüber (S. 323–324): „das allgemeinste Zeichen ist beinahe durchgängig das, dass die Besessenen wissen, es sei einfremder Geistin ihnen.In den letzten drei Jahrhundertenaber ist es besonders häufig, dass angeblich der Geist eines verstorbenen (bösen) Menschen die Besitzung ausübe. Diess ist nichts als Trug des Teufels[347], aber ungemein täuschend für Unerfahrene. Sodann ist eins der gewissesten Zeichen das, dass sie irgend welches heilige Wort, zumal den Namen Christi, nicht aussprechen, oder wenn sie an signum crucis als alte Lutheraner oder Katholiken gewöhnt sind, das Kreuzschlagen entweder nicht vertragen oder wenigstens nicht selbst vollziehen mögen. Dasselbe gilt meistensschon vom Händefalten zum Gebet. Dazu kommenVerfluchungen der Gottesgaben(der Frucht auf dem Felde) und heiliger Gegenstände (und wären es nur die Kirchengebäude), sodannLästerungen. Dazu gehören dann Blicke, Mienen und Töne (Lachen), welche gehört und gesehen sein wollen, um sie von allen und jeden, auch den grässlichsten Wahnsinnsäusserungen, zu unterscheiden, und sofort als Blicke, Züge und Töne aus einerPersönlichkeit der Finsternissherauskommend zu erkennen. In vielen, aber bei weitem nicht in allen Fällen kommt hierzu das Sprechen mitdoppeltem Sprachton(den einen führe der Besessene, den anderen der Besitzende), das Reden oder wenigstens das Verstehen fremder, nie gelernter Sprachen, Fernwissen, wunderbare Beweglichkeit der Glieder und Unabhängigkeit des Körpers von der natürlichen Schwerkraft“[348].

Vilmarfährt sodann (S. 324) fort: „Hiermit verwandt ist denn die Einwirkung des Teufels auf die Natur zum Schaden des Menschen unddie Fähigkeit solcher Menschen, welche sich von Gott lossagen und dem Teufel sich ergeben, auf die Natur einzuwirken, nämlich dieZauberei, welche nach der Schrift wie nach der Erfahrung nicht in das Gebiet des Wahnglaubens verwiesen werden darf.“ —

So begründetVilmarseine Lehre von der Wirklichkeit der auf Abfall von Gott und auf einem Bunde mit dem Teufel beruhenden Hexerei mit seiner monströsen, in der evangelischen Kirche ganz unerhörten Lehre vom Teufel. Ueber das Wesen der Hexerei selbst spricht sich Vilmar ausserdem noch in seiner Dogmatik, B. I. S. 266 bis 267 aus. Hier sagt nämlich derselbe im Anschluss an seine Expositionen über die Vorsehung Gottes, über Weissagungen und Wunder so: „Es gibt auchfalsche Wunder, wenn auch in einem verhältnissmässig engen Kreise, soweit nämlich dieselben der Seligkeitswelt Gottes Dienste leisten sollen, doch immerhin Wunder, undder Menschkann durch unbedingte Selbsthingabe an das Böse solche Wunder verrichten. Es ist das das finstere Gebiet derZauberei, welchem wir volle Realität zusprechen müssen. Von selbst erklärt es sich, dass diese Art von Wundern wesentlich dahin gerichtet ist, die Welt der Seligkeit zu stören und zu zerstören, Unruhe und Verwirrung der Geister anzurichten, Furcht zu erregen und materiellen Schaden zu thun. Das Wesen jener Hingebung beruht darin, dass die geistige Herrschaft über die Natur Gott — abgetrotzt werden soll. Wir können die Richtung dieser infernalen Kraft dahin formuliren bezw. beschreiben, dass alles das zur Zauberei gehört, was darauf ausgeht 1) Gewalt über die Selbstbestimmung des Menschen (Gewalt über die Geister) zu erlangen ohne Gottes Wort und ohne Gebet; 2) die Naturkräfte aufzuregen; 3) die Ferne und die Zukunft zu erkennen, ohne den Herrn der Zukunft; 4) materiellen Schaden zu thun ohne Anwendung materieller Mittel. — Die Annahme dieser Höllenkräfte streitet gegen Gottes Weltregierung sowenig wie das Böse überhaupt gegen Gottes Weltregierung streitet. Es ist nur die höhere Potenz des Bösen.“

Vilmar hat diese seine Lehren vom Herbst 1855 an bis zu seinem Tode (1868) vor zahlreichen Zuhörern vorgetragen, die auf seine Worte schwuren, und jetzt im Dienste der evangelischen Kirche Hessens stehen. Gleichwohl hat dieselbe keine Früchte getragen, sie hat keine Hexenverfolgung zum Zwecke der Reinigung der Kirche von den Werkzeugen des Satans herbeigeführt, — weil für diesen Wahnsinn nicht mehr die Justiz und die Folter zur Verfügung stehen.

Schluss.

Hat unsere Darstellung geleistet, was ihre Aufgabe war, so dürfen wir hoffen, dem Leser das Wesentliche des Hexenprozesses nicht nur in seiner äusseren Erscheinung, sondern auch in seiner Entwicklung und seinen Gründen begreifbar vorgeführt zu haben. Unser Hauptaugenmerk war, um es wiederholt auszusprechen, dem modernen Hexenwesen, wie es vom Mittelalter auf die neue Zeit vererbt wurde, zugewendet, und unser Rückgreifen in das Alterthum bestimmte sich vorzugsweise nach dem näheren oder entfernteren Grade der Verwandtschaft, in welchem sich die einzelnen Elemente, wie die ganze Auffassungsweise zu demselben ankündigen. Auf eine vollständige Darstellung der antiken Zauberei hat daher diese Schrift keinen Anspruch.

Wir haben die neuere Zauberei in fast allen Ländern der Christenheit in einer Gleichförmigkeit auftreten sehen, die sich bis auf die überraschendsten Einzelheiten erstreckt. Sie hat fast nirgends nationale Hauptunterschiede, ihr Charakter ist ein universeller. Was aber hat diese Uebereinstimmung vermittelt? Dass die allgemeine psychologische Disposition des Menschen zum Glauben an die Wirkung höherer Mächte hierauf nicht ausreichende Antwort gebe, ist an sich klar; denn wo liegt die psychologische Nothwendigkeit,dass der Zauberglaube überall nur in diesen, zum Theil so höchst bizarren Formen sich habe entwickeln müssen? Es muss also ein historischer Grund aufgesucht werden. Dieser aber wird nicht weniger universell sein dürfen, als die Wirkung. Er liegt weder in der deutschen, noch in der nordischen Mythologie, weder in der Vergangenheit der Celten, noch in der Vorzeit der Slaven oder Muhammedaner. Alle diese Völker haben ohne Zweifel ursprünglich ihren nationalen Zauberglauben gehabt, der sich mit dem späteren allgemeinen verwebte und darin verschwamm; ihr Glaube hat weder innerhalb der eigenen Landesgrenzen die nationale Grundform bewahrt, noch die Vorstellungen der übrigen Völker zu normiren vermocht. Ja, dieser Glaube der einzelnen Nationen ist in seiner Urgestalt oft schwer zu erkennen, oder gänzlich zweifelhaft, weil der Forscher theils aus späteren, möglicherweise schon modificirten Erscheinungen rückwärts schliessen, theils zu schriftlichen Quellen seine Zuflucht nehmen muss, bei welchen aussernationale Einflüsse theils zu vermuthen stehen, theils wirklich erwiesen sind. So möchte Burkhard von Worms für die deutsche, Saxo Grammaticus für die nordische Mythologie mit grosser Vorsicht zu gebrauchen sein.

Von universeller Bedeutung, wie für Wissenschaft und Kunst, ist das römisch-griechische Alterthum auch für den Aberglauben der Völker geworden; nur trat hier noch ein Zweites hinzu, das Orientalisch-Christliche. Jenes lieferte im Wesentlichen das Material, dieses die Auffassungsweise. Bei den Kirchenvätern vermählte sich das Römer- und Griechenthum mit dem Dämonismus des Morgenlands. Wohin durch den römischen Eroberer oder den wandernden Germanen der römische Aberglaube nicht verschleppt worden war, dahin brachte ihn der römische Kirchenlehrer und Heidenbekehrer, sei's durch die Polemik dagegen, — denn er setzte die Gegenstände desselben überall voraus, — oder durch die Praxis. Mit dem Christenthum kamen lateinische Sprache und Literatur, Dämonologie, befangene aber auf den Bildungsgang Einfluss übende Priester zuCelten, Germanen und Slaven. Was den Nationen eigenthümlich gewesen sein mochte, assimilirte sich im Laufe der Zeit den ihnen zugetragenen mächtigeren Elementen. Wunder- und Teufelsglaube verschlang die in einigen Jahrhunderten des Mittelalters hervorkeimende hellere Ansicht. Selbst das zeitweise erfreuliche Anstreben zur Naturforschung ward unter diesen Gesichtspunkt gebracht. Die Dienerin hierarchischer Zwecke, die Inquisition, um Popularität und Einkommen verlegen, sah sich um nach einem Musterbilde aller Scheusslichkeit, die sie ihren Opfern leihen könnte, und unter ihren Händen bildete sich aus lauter bekannten Stoffen das Verbrechen der Hexerei. Den Teufel in der Gestalt, wie sie ihn ausgebildet vorfand, in die Mitte stellend, eignete sie ihm auf der einen Seite die traditionellen, mit jedem Jahrhundert gestiegenen Ketzergreuel der christlichen Kirchengeschichte, auf der anderen aber die Leib und Gut verletzenden, vom alten Gesetz verpönten Malefizien des römischen Heidenthums, sammt allem aus den Dichtern bekannten Zauberspuk desselben zu. Diess alles verband sich zur Hexerei als einem Ganzen, während die frühere Zeit nur einzelne durch Zauberei verübte Künste oder Verbrechen gekannt hatte. Eine blutige Praxis lieferte so schlagende und zahlreiche Beweise zu der dämonischen Theorie, die man überdiess der Bibel und dem römischen Rechte anzupassen wusste, so dass bald jeder Zweifel vor der dreifachen Macht der Erfahrung, der Auctorität und der Furcht verstummte und die auf jene Theorie gebauten Prozesse, begünstigt durch die oben entwickelten Verhältnisse, bis nahe an unsere Zeit heranreichen konnten. Ohne die römische Literatur, ohne die eben so eigenthümliche, als weitgreifende Vermittlung der kirchlichen Auffassungsweise, ohne die mannichfaltigen, stets sich erneuernden Nebeninteressen der an der Ausübung Betheiligten wäre die Erscheinung jenes überall gleichförmigen, nicht mehr nationalen, sondern europäischen oder vielmehr christenheitlichen Aberglaubens eben so unbegreiflich, als sie vollkommen erklärlich wird, sobald man sie als das Resultat jener vereinigtenPotenzen betrachtet. Wir finden wenigstens in der Hexerei nicht einen einzigen Hauptzug, der nicht in einer der angedeuteten Beziehungen, oder in allen zusammen aufginge. Es führt vielmehr überall ein sachlich, örtlich und zeitlich lückenloser Weg vom Gewordenen zur Quelle zurück.

Allerdings ist es versucht worden, das Hexenwesen der letzten Jahrhunderte in anderer Weise zu erklären. Einige dieser Versuche wollen das Ganze, andere nur Einzelheiten erklären; sie wären vielleicht anders gestellt worden, wenn ihre Urheber nicht zum Theil von irrigen Voraussetzungen in Bezug auf Umfang, geographische Verbreitung und Bildungsepochen des Hexenwesens ausgegangen wären.

Jakob Grimmhat in der Mythologie mit gewohnter Gelehrsamkeit und Combinationsgabe eine treffliche Uebersicht des deutschen Hexenwesens und scharfsinnige Forschungen über viele Einzelheiten desselben gegeben. Er geht von den unbestreitbaren Sätzen aus, dass die alten Deutschen Zauber und Zauberer kannten (S. 579), dass das Christenthum den Begriff zauberübender Weiber als heidnischen vorfand, aber vielfach veränderte (S. 587). Namentlich rechnet er unter diejenigen Vorstellungen, welche sich unter den Deutschenerst nach der Annahme des Christenthumserzeugten, den Glauben an die nächtlichen Hexenfahrten und die damit verbundenen abscheulichen Begehungen (S. 594). Somit fällt das eigentliche Hexenwesen gar nicht in das Gebiet der deutschen Mythologie, und die Aufgabe des Mythologen hätte schon mit der Erörterung desheidnisch-deutschen Zauberwesens ihre vollständige Lösung erhalten. Aber über dasselbe ist wenig zu sagen, und wie Grimm überhaupt seinem Werke die dankenswerthe Ausdehnung gegeben hat, dass er die Schicksale und Nachwirkungen des Heidnischen weiter herab verfolgt, so hat er auch hier die einzelnen Momente des germanischen Heidenthums nachzuweisen gesucht, welche in das Hexenthum der christlichen Zeit auslaufen oder demselben Anhaltspunkte geben mochten. Hierbei verkennt er nun keineswegs die Masse deseingedrungenen Undeutschen, weist vielmehr häufig auf die zahlreichen Analogien gleichzeitiger Erscheinungen des Auslands und die des klassischen Alterthums hin; aber im Ganzen spricht er dem germanischen Wesen selbst immer noch weit mehr Nachwirkungen zu, als wir einräumen zu dürfen glauben. Dass solche Nachwirkungen, sowohl alter Zaubervorstellungen selbst, als auch mancher Einrichtungen, die eine spätere Zeit auf Zauberei umdeuten mochte,im Allgemeinen möglich seien, bestreiten wir nicht; aber die von Grimm angegebenen sind wenigstens in der Ausdehnung, wie sie der verehrte Forscher nimmt, nichtwahrscheinlich. Wir müssen etwas mehr ins Einzelne gehen.

Grimm glaubt, dass, „bis auf die jüngste Zeit in dem ganzen Hexenwesenein offenbarer Zusammenhang mit den Opfern, Volksversammlungen und der Geisterwelt der alten Deutschenzu erkennen sei.“ (S. 587.) Um dieses zuvörderst hinsichtlich der Opfer zu erläutern, verweist er auf jene Stelle der lex Salica, wo, der gewöhnlichen Erklärung zufolge, von dem Hexenkessel und dem Kochen der Hexen die Rede ist, erinnert hierauf an die Heilighaltung des Salzflusses, um welchen sich die Chatten mit den Hermunduren schlugen, und stellt dann die Vermuthung auf, dass das Salzbereiten in Kesseln von Priesterinnen als heiliges Geschäft, vielleicht mit Opfern und Volksversammlungen, betrieben worden sei. An dieses Salzsieden nun habe sich die spätere Volksansicht von der Hexerei angeschlossen. „An gewissen Festtagen stellen sich die Hexen in dem heiligen Wald, auf dem Berge ein, wo das Salz sprudelt, Kochgeräthe, Löffel und Gabeln mit sich führend; Nachts aber glüht ihre Salzpfanne.“ Diesen Vermuthungen soll zu Statten kommen ein Gedicht aus dem dreizehnten Jahrhundert, dessen Verfasser ungläubig von den Hexen sagt:


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