Der Reisende und die Eisenbahn.

Der Reisende und die Eisenbahn.

Einen großen Teil seines Lebens verbringt der Reisende auf der Eisenbahn! Von Ort zu Ort, von Land zu Land führt sie ihn! Kein Wunder, daß zwischen Reisenden und Eisenbahn sich ein freundschaftliches Verhältnis herausbildet, daß sich beide vorkommen wie alte, gute Bekannte. Allerdings bringt dieser gute Bekannte oft und recht viel Aerger, besonders dann, wenn man die Bestimmungen des Eisenbahnverkehrs nicht kennt und dann die Bahn verantwortlich macht für die Dinge, die man selbst sehr gut hätte verhüten können. Der Reiseonkel oder der Handlungsgehilfe, der es werden will, tut gut, diesen Abschnitt nicht zu übergehen. Es wird ihm helfen, mancher Unannehmlichkeit aus dem Weg zu gehen, es wird ihn manche Ersparnis machen lassen.

Im Verhalten zu denBahnbeamtenmuß man immer berücksichtigen, daß diese Angestellten einen schweren und verantwortungsvollen Dienst haben. Man erspare ihnen kleine Scherereien und behellige sie nicht unnötigerweise. Was man verlangen kann, verlange man höflich und bestimmt, was man darüber hinaus gern möchte — kleine Gefälligkeiten — erreicht man am besten durch ein Trinkgeld, eine Zigarre oder besondere Höflichkeit.

Fahrpreise und Fahrkarten.

DieFahrpreisesind jetzt im Reich fast einheitlich festgelegt. Nur einige Ausnahmen bestehen noch. Allgemein beträgt der Fahrpreis für die 4. Klasse 2 Pf. (in Baden und Bayern rechts des Rheins gültig für 3. KlassePersonenzug), 3. Klasse 3 Pf., 2. Klasse 4,5 Pf. und 1. Klasse 7 Pf. für den Kilometer. Diese Fahrpreise erfordern noch die Fahrkartensteuer, die für die 3. Klasse 5 Pf. bis 2 Mk., für die 2. Klasse 10 Pf. bis 4 Mk., für die 1. Klasse 20 Pf. bis 8 Mk. beträgt. Die vierte Klasse ist steuerfrei. Die Fahrkarten berechtigen zur Fahrt auf Personenzügen und zuschlagfreien Eilzügen. Für Schnellzüge und D.-Züge ist ein Zuschlag zu zahlen, der 25 Pf. für die 3., 50 Pf. für die 2. und 1. Klasse beträgt in der 1. Zone (1–75 km), 50 Pf. für die 3., 1 Mk. für die 2. und 1. Klasse in der 2. Zone (75–150 km) und 1 Mk. in der 3., 2 Mk. in der 2. und 1. Klasse für die 3. Zone (über 150 km). Die Platzkarte in D.-Zügen kostet nichts mehr. DieRückfahrkartegibt es allgemein nicht mehr. Im Verkehr mit bestimmten Plätzen ist sie noch bestehen geblieben, sie gewährt aber innerhalb des Reiches keine Fahrpreisermäßigung, kommt auch für den Reisenden allgemein nicht in Frage. DieRundreiseheftebestehen fort. Sie sind im Preis etwas billiger, als wenn man immer auf einfache Fahrkarten Schnellzug fährt, weil dann jeweils der Zuschlag und die Steuer die Fahrt verteuert. Rundreisehefte berechtigen zur Benutzung aller Züge mit Ausnahme der Luxuszüge, ohne daß ein Zuschlag gezahlt zu werden braucht. Die Steuer wird nur einmal und zwar vom Gesamtbetrage erhoben. Auf die Gepäckbeförderung ist das Rundreiseheft ohne Einfluß, nachdem das Freigepäck auf gewöhnliche Fahrkarten weggefallen ist.

Die Geltungsdauer

der einfachen Fahrkarten beträgt vier Tage, die Geltungsdauer des zusammengestellten Rundreiseheftes beträgtmindestens 45 Tage, sie erhöht sich, wenn eine bestimmte Anzahl Kilometer durchfahren wird. Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarten ist eine einmaligeUnterbrechungan einem beliebigen Tage der Geltungsdauer gestattet, bei Rückfahrkarten je einmal auf der Hin- und Rückfahrt, bei Rundreiseheften an jeder Station, die befahren wird.

Zwischenfälle.

Die Fahrkarte wirdzurückgenommen, wenn der Zug besetzt ist und der Reisende auch in einer höheren Klasse nicht befördert werden kann oder nicht in einer niederen gegen Rückerstattung des Preisunterschiedes befördert werden will. Die Bahnsteigsperre wird vom Betrag gekürzt; auf durchlochter Karte ist ihre Nichtbenutzung zu bescheinigen. Oft kommt es vor, daß der Reisende erst im letzten Augenblick den Bahnhof erreicht. Er kann dannohne Fahrkartebefördert werden, er zahlt, wenn er dem Schaffner sofort unaufgefordert meldet, daß er keine Karte hat, den Fahrpreis und einen Zuschlag von 1 Mk. Hat der Reisende eine Karte, die abgelaufen ist und konnte er eine neue für die Weiterbeförderung nicht lösen, so hat er unter gleichen Voraussetzungen nur den Fahrpreis nachzuzahlen. Züge, die erfahrungsgemäß stark besetzt sind, suche man früh auf, um sich einen gutenPlatz zu belegen. Handelt es sich um einen D.-Zug, bekommt man gegen Vorzeigung der Fahrkarte vor Abfahrt des Zuges kostenfrei eine Platzkarte ausgehändigt. Bei einem Uebergang in eine höhere Wagenklasse (manche Schnellzüge führen nur 1. und 2. Klasse, im Kursbuch kenntlich gemacht) ist ein entsprechender Zuschlag zu zahlen. Hat man eine Fahrkarte gekauft und schon zumTeil benutzt und sieht man sich veranlaßt, einen anderen Reiseweg zu benutzen, so kann dieFahrkarte umgeschriebenwerden, wenn sie dann über eine kürzere Strecke lautet. Das gleiche gilt von Fahrscheinheften. DieSchlafwagen-Benutzung kostet besondere Gebühr, die Wagen können nur von Inhabern 1. und 2. Klasse-Fahrkarten benutzt werden. Bei Zugverspätungen kann der Reisende, wenn er Anschlußfahrkarte hatte und denAnschlußzug versäumte, zur Ausgangsstation mit dem nächsten Zuge zurückkehren, er erhält dann die Kosten der Hin- und Rückreise zurückerstattet. Die Verspätung und die Zugversäumnis muß bescheinigt werden. Will der Reisende jedoch die Fahrt fortsetzen, so kann er ohne Zuschlag einen anderen Reiseweg oder einen Zug mit höherer Klasse benutzen, wenn dadurch die Ankunft am Ziel beschleunigt wird. Die Fahrkarten müssen für den Hilfsweg oder den Hilfszug umgeschrieben werden. In besonderenNotfällenist auch die Mitfahrt im Güterzug gestattet. Der Reisende hat dann zwei Fahrkarten 3. Klasse zu lösen und einen festen Zuschlag von 3 Mk. zu entrichten.

Der Reisende kann seinHandgepäckmit in sein Abteil nehmen. Dort steht ihm der Raum über und unter seinem Sitzplatz zur Verfügung. Im Verkehr gegen Mitreisende wird man immer höflich und gefällig sein. Oft lernt man nette Menschen dadurch kennen, die es verstehen, die Langeweile der Fahrt zu verkürzen. Gegen Konkurrenten ist eine gewisse Verschlossenheit angebracht. Worin reisen Sie? so lautet die Frage, an der man fast immer den Reisenden erkennt! Am besten umgehe man die Antwort auf diese neugierige Frage. Daß im Nichtraucherabteil nicht geraucht werden darf, ist bekannt,weniger bekannt ist, daß der Reisende ein Recht darauf hat, ein Fenster zu öffnen und zwar das der Windseite entgegengesetzte. Darum wird es manchmal Streit geben, dann rufe man jedoch ruhig den Schaffner, der die Sache in Ordnung bringen wird. Gesunden Menschen schadet ein geöffnetes Eisenbahnfenster viel weniger, als die oft unerträglich schlechte Luft des Abteils.Welche Klasseman benutzen soll? Das hängt vom Geldbeutel ab! In Norddeutschland kann man ruhig 3. Klasse fahren. Im Sommer ist sie entschieden angenehmer als die zweite, und Sommer und Winter sind die Ansteckungsgefahren in ihr geringer als in der gepolsterten 2. Klasse. In Süddeutschland, besonders in Bayern rechts des Rheins und in Baden tut man gut, wenn man Personenzüge benutzen muß, die 2. Klasse zu wählen. Weil diese Länder keine 4. Klasse haben, nehmen die Personenzüge diesen Verkehr in die 3. Klasse auf. Und der Knaster der Landleute, der Duft der Marktwaren ist nicht jedermanns Geschmack. Im Ausland, auf das wir noch zu sprechen kommen, fährt man immer vorteilhafter 2. Klasse.

Wir wollen noch einmal kurz auf die Ansteckungsgefahren zurückkommen. Sie sind durchaus nicht so leicht zu nehmen. Zwar werden Personen, die sichtlich mit ansteckender Krankheit behaftet sind, entweder allein befördert oder von der Beförderung ganz ausgeschlossen, aber wem sieht man denn die ansteckende Krankheit an? Man vermeide es, die bloße Haut mit der Inneneinrichtung des Wagens in Berührung zu bringen, trage Handschuhe und schütze auch das angelehnte Denkerhaupt durch eine Reisemütze. Nach jeder Eisenbahnfahrt wasche man sich gründlich, um so etwaige Krankheitskeime zu beseitigen.


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