Von ganz besonderem Interesse muss es für unsern Zweck sein, die nationalökonomischen Ansichten des FRANCIS BACON VON VERULAM kennen zu lernen. Bei der ebenso vorurtheilsfreien, wie grossartigen Vielseitigkeit dieses Mannes, welcher ernstlich bemühet war, das ganze Gebiet menschlichen Wissens klar zu beherrschen und durch sichere Beobachtungen zu erweitern, lässt sich schon erwarten, dass nichts von Demjenigen, was die Zeitgenossen als Wissenschaft auffassten, seinem Gesichtskreise völlig fremd geblieben. Hier war denn freilich der Nationalökonomie nur ein sehr bescheidenes Plätzchen eingeräumt.
In der berühmten encyklopädischen Uebersicht aller Wissenschaften, welche die SchriftDe dignitate et augmentis scientiarum[49]enthält, wird dieOekonomie eine Unterabtheilung der Politikgenannt, ähnlich wie die Familie ein Theil des Staates sei (VIII, 3.). Jedoch wird leider von dieser ganzen Lehre nur ein einziger Abschnitt ausführlicher behandelt: die Frage nämlich, wie der Staat erweitert werden könne. Aber schon hier zeigt sich aufs Deutlichste, wie wenig Bacon zu den gewöhnlich s. g. Mercantilisten gehört. Er polemisiert u. A.mit grossem Eifer gegen den oft gepredigten Satz, als wenn das Geld der Nerve des Kriegs wäre. Mit Recht habe Solon dem reichthumsstolzen Krösos geweissagt, wenn Jemand komme, der ihm überlegen sei an Führung des Eisens, so werde dem auch alsbald sein Gold gehören. Und anderswo (VIII, 2) stimmt er dem Machiavelli bei, welcher die Nerven tapferer Männer für die wahren Kriegsnerven erklärt hatte. Das Erste für Bacon ist dieemendatio animi; dann kommen dieopes et pecunia; endlich diefama. Desshalb bezeichnet er als wirthschaftliche Bedingungen eines mächtigen Reiches besonders folgende drei: eine mässige und willig ertragene Steuerlast; einen tüchtigen Bauernstand nebst einem wenig zahlreichen Adel; endlich dass sich das Volk nicht allzu sehr mit sitzenden Gewerben beschäftige, die mehr der Finger, als des Armes bedürfen (VIII, 3.)[50].
Diese Ansichten finden ihre Ergänzung in derselben Schrift III, 5. Bekanntlich hat Bacon eine Menge Vorschläge gemacht, um Lücken im bisherigen Systeme der Wissenschaft durch neue Disciplinen auszufüllen, wovon Literaturgeschichte und vergleichende Anatomie die gelungensten Beispiele bilden. Da empfiehlt er nun u. A. eininventarium opum humanarum, worin alle Güter des menschlichen Geschlechts, die Natur-, wie die Kunstproducte, verzeichnet würden; auch die früher bekannten, jetzt aber verloren gegangenen: vornehmlich in der Absicht, um erfinderische Köpfe zu leiten, und ein fruchtloses Abmühen derselben an schon gelösten Problemen zu verhüten. Hier müssten auch die erwünschten, aber noch für unmöglich gehaltenen Dinge zur Schärfung der Aufmerksamkeit erwähnt werden. Sodann ferner einencatalogus experimentorum maxime polychrestorumzu demselben Zwecke. Dieser zweite Vorschlag ist von Bacon selbst in seinerSylva sylvarum s. historia naturaliseinigermassen verwirklicht, wo namentlich die fünfte und sechste Centurie viele schöne agronomische Versuche enthalten. Hierher gehört auch die Forderung einer Geschichte aller Zweige der Landwirthschaft, des Gewerbfleisses u.s.w.[51], welche dieParasceue ad historiam naturalem et experimentalemaufstellt; überall aus dem Gesichtspunkte,«dass es ihm nicht sowohl auf die mechanischen Künste selbst, sondern nur darauf ankomme, was sie zur Förderung der Wissenschaft beitrügen.» — Alles dergleichen musste Bacon um so mehr interessieren, als er bekanntlich der Vater des Experimentierens ist, welches jene Gewerbe, selbst ohne wissenschaftlichen Zweck, beständig ausüben. Auch pflegt er die menschliche Kunst der Natur nicht entgegenzusetzen, sondern nennt sie nur einadditamentum naturae. Ich gedenke des berühmten Ausspruches, der so manche unfruchtbare Streitigkeit der Nationalökonomen hätte abschneiden sollen, «dass die menschliche Arbeit nichts weiter kann, als die Naturkörper zu oder von einander bewegen, alles Uebrige hernach die Natur im Innern selbst vollzieht»[52]. In diesem Sinne meint er anderswo,Plinius historiam naturalem pro dignitate complexus est, sed complexam indignissime tractavit[53].
Die AufsätzeDe divitiisundDe sumtibus[54]sind, wie die meisten Schriften Bacons, reich an s. g.Gemeinplätzen, denen man es aber deutlich genug ansieht, dass sie von ihm selbst und aus einer Menge eigener Erfahrungen abgezogen worden. Sie tragen desshalb, statt der gewöhnlichen Leerheit solcher Sätze, den Charakter grosser Fülle an sich: es sind Worte, um mit Pindar zu reden, welche die Zunge mit der Musen Gunst aus den Tiefen der Seele geschöpft hat. Bacon ist ebenso frei von eiteler Ueberschätzung des Reichthums, wie von mönchischer, meist verdächtiger Geringschätzung desselben. Der Reichthum verhalte sich zur Tugend, wie das Gepäck zu einem Heere. Als Mittel des Reichwerdens bezeichnet Bacon folgende zehn: Sparsamkeit, Ackerbau, Gewerbfleiss, Handel, Gesellschaften, Zinswucher, neue Erfindungen, Monopolien, Dienst des Königs oder der Grossen, Erbschleicherei. Freilich eine sehr unlogische Zusammenstellung, und ohne alle Rücksicht auf das Ganze der Volkswirthschaft, aber mit viel guten Bemerkungen durchflochten aus dem Gesichtspunkte der individuellen Klugheits- und Sittenlehre. So wird die Langsamkeit des Ackerbaugewinns hervorgehoben; die vielen sittlichen Gefahren des Handels; dass Grösse und Sicherheit des Gewinns schwer zu vereinigende Begriffe sind; dass die erstenSchritte der Bereicherung sehr viel langsamer gehen, als die folgenden u. s. w. Diese einzelnen ethisch-psychologischen Bemerkungen verhalten sich zu den Werken von Ad. Smith und Ricardo ganz ähnlich, wie die bekannten Aussprüche der sieben Weisen zu den politischen Systemen eines Platon und Aristoteles. Man darf nicht vergessen, dass sich die Nationalökonomie fast allenthalben aus einer bloss cameralistischen Betrachtung der Haus- und Regierungswirthschaft mühselig genug hat entwickeln müssen.
Indessen fehlt es dem Bacon doch keineswegs an allenvolkswirthschaftlichen Ideen. So findet sich schon bei ihm die im 17. Jahrhundert gewöhnliche Ansicht, als wenn Vermehrung des Volksvermögens nur durch Gewinn im auswärtigen Handel erfolgen könnte. Hierbei unterscheidet er nun zwar genau den Rohstoff, die Verarbeitung und den Transport der Waaren; ist aber von klarer Einsicht in das Wesen der Güterproduction noch so weit entfernt, dass er schlechthin meint:quicquid alicubi adiicitur, alibi detrahitur[55]. — Was die Vertheilung der Güter betrifft, so ist es ein Lieblingsgegenstand des Bacon, wider die allzustarke Anhäufung in derselben Hand zu eifern. Kolossale Erbschaften, meint er, sind in der Regel dem Erben selbst nachtheilig. (Sermones Cap. 34.) Wo alles Vermögen wenigen Ueberreichen gehört, da kann der Staat mitten unter Schätzen Hungers sterben. Das Geld muss, wie der Dünger, über das Land zerstreuet werden, um es zu befruchten. Desswegen verlangt Bacon, dass Zinswucher, Monopolien, Umwandelung grosser Güter in Weideland mindestens beschränkt werden. (Sermones Cap. 15. 39.) So war z. B. 4 u. 5Henry VIIein Gesetz gegeben, welches die ungeschmälerte Erhaltung aller Bauerhöfe von 20 Acres und darüber anbefahl. Unser Bacon ist entzückt von diesem Gesetze[56]. — Hinsichtlich der Consumtion billigt er, wie die meisten Zeitgenossen, Luxusverbote[57]; jedoch ohne sich detaillierter darüber auszulassen. (Sermones Cap. 15.) Ganz besonders aber verwirft er jede grosseZahl von Adeligen, Geistlichen, Literaten u. s. w., deren vorzugsweise ausgebildete Consumtion den Staat zu verarmen drohe[58].
Von einzelnen Punkten muss ich besonders die Lehre vomZinswucher(Sermones Cap. 39) erwähnen. Hier ist Bacon dem Salmasius, welcher gewöhnlich für den ersten wissenschaftlichen Vertheidiger des Kapitalzinses gilt, um mehr als ein Menschenalter[59]zuvorgekommen. Zwar hatte schon Heinrich VIII im Jahre 1546 das frühere Gesetz, welches allen Unterthanen (mit Ausnahme der Fremden) das Zinsnehmen unbedingt verbot, aufgehoben, und nur ein Maximum von 10 Procent statt dessen eingeführt. Unter dem Reformationskönige Eduard VI war das Zinsenverbot, dem Buchstaben des alten Testamentes gemäss, wiederhergestellt (5 et 6 Edward VI, Cap. 20); indessen nur bis 1571, wo es für immer erlosch. Selbst die Sprache des Volks hatte diess anerkannt, indem seit[60]1571 das Wortusury, welches vordem jedwedes Zinsnehmen bedeutete, in der Regel nur von zu hohem Zinse gebraucht wird. Wie wenig gründlich indessen die Vorurtheile gegen das Zinsrecht beseitigt waren, zeigt aufs Deutlichste der grosse Zeitgenosse Bacons, William Shakespeare, im Kaufmann von Venedig. Bacon selber ist nicht ganz davon frei. Unter den Vorwürfen, die jener Zeit gegen das Zinsnehmen geschleudert wurden, scheinen folgende zwei nicht ohne Eindruck auf ihn geblieben zu sein: dass der Zinsgläubiger selbst am Sabbath arbeiten lasse, und dass er das früheste Gebot verletze, im Schweisse des eigenen Angesichtes sein Brot zu essen[61]. Trotzdem erklärt er den Zins für erlaubt, um der menschlichen Herzenshärtigkeit willen; weil Darlehen schlechterdings nothwendig sind, ohne Zins aber schwerlich erfolgen würden. Hierauf stellt er die Vortheile und Nachtheile des Zinsgeschäftes einander gegenüber: unter diesen z. B., dass viele Menschen durch den Reiz eines müssigen Rentenierlebens vom eigenen Handelsbetriebe abgehalten, die Güterpreise durch den Zins erniedrigt, alle Reichthümer in weniger Händen concentriert würden; doch wird alles Dergleichen durch die handgreifliche Nothwendigkeit der Darlehen überwogen. Ein wirkliches Verbot derZinsen wäre desshalb ungereimt, «nach Utopien gehörig.» Im höchsten Grade fruchtbar ist die weitere Entwickelung, in welcher Bacon einen zwiefachen gesetzlichen Zinsfuss begehrt. Einen niedrigern, von etwa 5 Procent, für Jedermann: wobei sich die Grundbesitzer, die gegenwärtig in ihrer Rente 6 Procent des Kaufschillings beziehen, sehr gut stehen, die müssigen Renteniere zur Thätigkeit angespornt sein würden u. s. w. Sodann einen höhern, von etwa 8 Procent, welcher ausnahmsweise, unter Aufsicht des Staates und nur in Handelsstädten, für Darlehen an Kaufleute gestattet werden mag. Bacon bemerkt sehr richtig, dass der Handel nicht bloss für jenen niedrigen Zinsfuss allzu wenig Vertrauen geniesse; sondern es könnten auch die Kaufleute wegen ihres eigenen höhern Gewinnes einen höhern Zins ertragen. Also eine Ahnung wenigstens von der wirklichen Productivität des Kapitals, wie sie Galiani mehr als vier Menschenalter nachher kaum viel klarer hatte[62]!
Wie beim Zinsfusse, so scheint dem Bacon auch in anderen Fällen eine obrigkeitliche Preisbestimmung nöthig zu sein. (Sermones Cap. 15.) Er schätzt überall die gesetzgeberische Thätigkeit Heinrichs VII sehr hoch (Historia Henrici VII, p. 1037); und so lobt er namentlich auch das Gesetz über die Tuchpreise: 4 u. 5Henry VII. Diess glich in gewisser Hinsicht dem Vorschlage Bacons wegen des gesetzlichen Zinsfusses; insbesondere waren darin für die groben und feinen Tuchsorten verschiedene Preise festgestellt. (L. c. p. 1040.)
In demselben Jahre hatte Heinrich VII ein Gesetz veranlasst, worin dieEinfuhrvon Waid und Wein aus dem südlichen Frankreich auf anderen als englischen Schiffenuntersagtwurde. Diess ist zwar nicht, wie Bacon zu glauben scheint, das erste Glied jener Kette, welche schliesslich zur Navigations-Acte hinführen sollte; denn schon 5Richard II Cap. 3hatte Aehnliches verordnet. Wohl aber hat Niemand den Zweck solcher Massregeln, politischen Vortheil durch wirthschaftliche Opfer zuerkaufen, besser charakterisiert, als Bacon (L. c. p. 1039):Inflectens paulatim politiam regni Angliae ab intuitu ubertatis et utilitatis rerum venalium ad intuitum potentiae militaris. Antiqua enim statuta fere omnia mercatores exteros invitant, ut merces omnigenas in regnum Angliae importent; pro fine habentia vilitatem et copiam earundem mercium, neutiquam respicientia ad rationes politicas, circa regni potentiam navalem.— Ebenso wenig abgeneigt war Bacon einer verständigen Erziehung des Gewerbfleisses durch Staatsgesetze; obwohl sich die Scheingründe, welche der s. g. Mercantilismus dafür benutzt, nirgends bei ihm nachweisen lassen. Er lobt ein Gesetz (19Henry VII), worin die Einfuhr aller derjenigen Seidenwaaren verboten wurde, deren Verfertigung man damals schon in England verstand. Diess Gesetz habe sich auf die wahre Regel gestützt, dass man die Einfuhr überflüssiger Fremdwaaren verhindern müsse; hierdurch werde entweder die einheimische Industrie gefördert, oder aber der Verbrauch von Ueberflüssigkeiten gehemmt. (L. c. p. 1115.) — Ein Vergötterer des Gewerbfleisses ist Bacon übrigens nicht. In jugendlichen Staaten, sagt er, blühen die Waffen, in gereiften die Literatur, im sinkenden Alter die Gewerbe und der Handel[63].
Als die Krone aller volkswirthschaftlichen Ansichten Bacons müssen seine BetrachtungenDe plantationibus populorumgelten. (Sermones Cap. 33.) Er traf hier mit einem grossen praktischen Interesse zusammen, dem einzigen jener Zeit, welches von der Regierung Jacobs I nicht bekämpft wurde. Damals war plötzlich an die Stelle romantischer Kriegsthätigkeit eine tiefe, träge Friedensruhe getreten, wodurch eine Menge abenteuerlicher Kräfte sich fast gezwungen sahen, wenigstens in den friedlicheren Abenteuern der Kolonialgründung Ersatz zu suchen. Wie die gescheiterten praktischen Versuche eines Raleigh, Carleill u. s. w. seit 1606 zuerst in Virginien glücklichere Nachfolger fanden, so kann Bacon als der Vollender Desjenigen betrachtet werden, was die früher erwähnten Kolonialtheoretiker des 16. Jahrhunderts begonnen hatten. Dass auch er noch grosse Besorgnisse vor Uebervölkerung hatte, bezeugt die SchriftCogitata de coloniis in Hiberniam deducendis, sowieSermones fideles Cap. 15. — Die ganzeKolonialtheoriedes Bacon steht im schärfsten Gegensatze zu dem Verfahren der Spanier. Nur auf reinem Boden will er Kolonien gegründet wissen, nicht auf solchem, dererst durch Vertilgung der früheren Bewohner leer geworden ist. Er warnt davor, dass man doch ja nicht zu früh eigentliche Früchte der Kolonie erwarten solle; kurzsichtige Habgier sei das Verderben selbst hoffnungsvoller Kolonien; wie bei neugepflanzten Forsten, dürfe man auch hier vor dem zwanzigsten Jahre keine Nutzung begehren. Aus diesem Grunde hält es Bacon für besser, wenn Edelleute, als wenn Kaufleute des Mutterlandes an der Spitze der ganzen Unternehmung stehen. Er widerräth die Ansiedelung von Verbrechern, welche den Keim der Kolonie vergiften. Dagegen empfiehlt er vor Allem solche Auswanderer, welche den gröbsten und nothwendigsten Arbeiten gewachsen sind, wie Pflüger, Gärtner, Schmiede, Zimmerleute u. s. w. Ueberhaupt soll Alles von unten her gründlich aufgebaut werden. So ist z. B. die erste Frage, welche Nahrungsmittel in der Kolonie von selbst wachsen; sodann, welche in Jahresfrist künstlich produciert werden können; bis dahin muss für Zwieback, Mehl u. s. w. vom Mutterlande aus gesorgt werden. Hinsichtlich der Viehgattungen kommt es zunächst auf solche an, die am freiesten von Krankheiten und am fruchtbarsten sind. Am meisten jedoch ist auf Fischfang zu rechnen, sowohl der Nahrung, wie der Ausfuhr halber. Was überhaupt die Ausfuhr betrifft, so warnt Bacon zwar vor jedem unmässigen Speculationsbaue; dagegen empfiehlt er einen mässigen Anbau von Tabak, Baumwolle u. s. w., mehr noch, wegen des Ueberflusses an Urwäldern, die Ausfuhr von Bauholz, Pech u. s. w. Sehr charakteristisch ist seine Abneigung wider den Bergbau, dessen gefährliches, lotterieartiges Wesen die Kolonisten unwirthschaftlich mache. Diess sticht um so schärfer von der spanischen Weise ab, als Bacon die Gewinnung und Verarbeitung des Eisens ausdrücklich empfiehlt. Die Verwaltung der Kolonie will er Einer Person, und zwar mit einer Art kriegsrechtlicher Auctorität, übertragen wissen; im Mutterlande soll die Aufsichtsbehörde nicht allzu zahlreich sein. Ausser Steuerfreiheiten, so lange die Kolonie noch unreif ist, muss auch vollständige Handelsfreiheit Regel bleiben. Gegen die Ureinwohner ist strenge Gerechtigkeit die beste Politik; ausserdem soll man Einzelne von ihnen ins Mutterland schicken, und dort zu Kulturaposteln für ihre Volksgenossen auszubilden suchen. — Man erkennt hierin deutlich, wie in einem Spiegel, die wichtigsten Eigenthümlichkeiten, wodurch sich die praktischen Kolonisationsversuche der Engländer seit 1606 auszeichneten. Aber freilich, auch die Fehlgriffe derselben sind zum Theilin Bacons Theorie übergegangen. So z. B. die halbe Gütergemeinschaft, welche in Virginien, wie in Neuengland den ersten Aufschwung so sehr hemmte[64]. Bacon räth, den grössten Theil des Acker- und Gartenlandes öffentlichen Speichern anzuweisen, deren Inhalt sodann planmässig, wie in einer belagerten Stadt, vertheilt werden müsse. Ein merkwürdiges Corollar zum Vorstehenden bildet der Plan einer Kolonisation von Ireland, welchen Bacon im Jahre 1606 König Jacob I überreichte[65]. Hier sind besonders folgende Nova enthalten: es wird davor gewarnt, die Ansiedelung durch Arme zu bewerkstelligen; es wird die Beihülfe des Parliamentes zum Bau der Kirchen, Strassen, Stadtmauern und anderen öffentlichen Gebäude verlangt, und endlich dringend gerathen, die allzu grosse Zerstreuung der Ansiedeler zu vermeiden.
Vom Leben des THOMAS MUN ist nur so viel gewiss, dass er ein ausgezeichneter Kaufmann war[66], der schon 1623 im Rufe grosser Erfahrung stand[67], 1628 eine Bittschrift der ostindischen Compagnie ans Parliament ausarbeitete[68], 1630 vom Grossherzoge von Toscana Darlehen zu Handelszwecken erhielt[69], 1664 aber, als sein Hauptwerk von seinem Sohne herausgegeben wurde, bereits nicht mehr lebte.
Seine früheste Schrift:A discourse of trade from England unto the East-Indies, answering to diverse objections, which are usually made against the same. By T. M.soll schon 1609 erschienen sein; dass sie 1621 in London wieder gedruckt wurde, ist unzweifelhaft. Sie hat die Tendenz,den englisch-ostindischen Handel als vortheilhaft nachzuweisen, obgleich er von England aus vornehmlich durch edle Metallsendungen betrieben werden musste[70]. — Bei Weitem vollständiger und systematischer sind Muns Ansichten in dem posthumen Werke vorgetragen:Englands treasure by forraign trade, or the balance of our forraign trade is the rule of our treasure. Written byThomas Munof London, merchant, and now published for the common good by his son,John Munof Bearsted. (London 1664. 8.)Das Buch, welches der Herausgeber für den edelsten Theil seiner Erbschaft erklärt, ist dem ehrwürdigen Grafen von Southampton, damaligen ersten Lord des Schatzes, gewidmet.
Die Einleitung (Ch. 1.) giebt eine beinah enthusiastische Beschreibung der Eigenschaften, welche zum guten Kaufmanne gehören. Ein solcher sei in Wahrheit dersteward of the kingdoms store. Der weitere Inhalt des Buches lässt sich mit wenig Ausnahmen in zwei Rubriken scheiden: nämlich theoretische Betrachtungen über das Wesen derHandelsbilanz[71], und praktische Vorschläge, dieselbe für England günstiger zu gestalten. — Baares Geld und Vermögen (treasure) gelten dem Mun durchaus für gleichbedeutend (Ch. 2.). Eben desshalb sollte Luxus nur mit einheimischen Waaren getrieben werden; da gewinnt der Arme, was der Reiche verliert. Dem Auslande ist möglichst viel abzuverdienen, während man selber ihm möglichst wenig zu verdienen giebt. Daher wird der active Betrieb des Seehandels, der Zwischenhandel, der directe Handel mit fernen Ländern auf das Wärmste empfohlen; ebenso Fabriken u. s. w., weil Tuch und Eisenwaaren soviel mehr werth sind, als Wolle und Erz. (Ch. 3.) Gleichwohl bezweifelt der Verfasser nicht, dass unter Umständen die Waareneinfuhr und Geldausfuhr sehr nützlichsein können. So habe z. B. der Grossherzog von Toscana ihm selbst und anderen Kaufleuten Geld geliehen, obschon er recht wohl gewusst, dass sie diess benutzen würden, um dafür Waaren aus der Levante u. s. w. kommen zu lassen. Es bringt aber dergleichen, zweckmässig geleitet,a duck in his mouthzurück, wie das Sprüchwort sagt; und Livorno u. A. ist dadurch aus einem elenden Oertchen eine grosse Handelsstadt geworden. Man darf den Geldexporteur, welcher reexportable Waaren dafür zurückbringt, mit dem Säemanne vergleichen. Denjenigen, die Waaren besitzen, kann es nicht an Gelde fehlen. Es ist gar nicht einmal wünschenswerth, sehr viel Geld im Lande zu haben; das vertheuert nur die Waaren, und erschwert folglich deren Ausfuhr. Die Italiener pflegen das baare Geld durch Wechsel, Banken u. s. w. zu ersetzen, und nutzen es selbst alsdann im Auslande. (Ch. 4.) Aus diesem Grunde tadelt Mun die alten englischen Gesetze, wonach, wer Korn, Fische u. s. w. ausführte, Geld wieder heimbringen, und wer fremde Waaren einführte, mit englischen Waaren bezahlen sollte[72]. Nur der wirkliche Ueberschuss der Ausfuhr über die Selbstconsumtion kann das Volk bereichern. (Ch. 15.) Im Allgemeinen ist Mun gegen alle Zwangsgesetze, welche den Handel leiten sollen. (Ch. 10 ff.) — Je wichtiger ihm die Handelsbilanz erscheint, desto sorgfältiger natürlich verfährt er bei der Berechnung derselben. Daher z. B. auch solche Posten, wie Schiffbrüche, Jesuitensteuern u. s. w. nicht übersehen werden dürfen; daher zum Werthe der Exporten, wenn die Ausfuhr auf englischen Schiffen erfolgt, 25 Procent als Frachtverdienst zugerechnet, vom Werthe der Importen, unter gleicher Voraussetzung, 25 Procent abgerechnet werden müssen. (Ch. 20.) Uebrigens sind bei jeder Handelsbilanz drei betheiligte Personen zu unterscheiden: der Kaufmann kann verlieren, wenn das Volk im Ganzen gewinnt, und umgekehrt; der König mit seinen Zöllen gewinnt dabei immer (Ch. 7.) — Die Vorbilder, welche Mun seinen Landsleuten zur Nacheiferung anempfiehlt, sind immer Holland, Venedig, Genua, Toscana: freilich die nationalökonomisch höchst entwickelten Länder seiner Zeit. Ganz vortrefflich stellt er die Gegensätze des natürlichen und künstlichen Reichthums auf, wo denn z. B. England und die Türkei zur ersten, Holland und Italien zur zweiten Kategorie gehören. (Ch. 19.) So hoch er übrigens die Holländer achtet, so wenig ist er ihnen Freund. (Ch. 3.) Hollands Grösse beruhet wesentlich auf seiner Fischerei in den englischen Meeren, und schadet den Engländern gar sehr viel mehr, als die Nebenbuhlerschaft Frankreichs oder Spaniens. (Ch. 19.) Wie es komme, dass Spanien den amerikanischen Gold- und Silberregen so wenig nutzbar festhalten kann, wird aus seiner Productenarmuth und seinen zahlreichen Kriegen erklärt. (Ch. 6.) Jede Verschlechterung oder nominelle Erhöhung der Münzen, mag sie nun zur Füllung der Staatskasse erfolgt sein, oder um das Geld mehr im Lande zu halten, wird von Mun gemissbilligt[73]. (Ch. 8.) Das Nehmen hoher Zinsen (usury) hält er dem Handel nicht für nachtheilig. (Ch. 15.) Hohe Steuern dagegen werden nur wegen Kriegsgefahr gebilligt; der Aemterverkauf als Finanzmassregel unbedingt getadelt. (Ch. 16.) Für Staatsschätze ist Mun sehr (Ch. 17); doch soll in keinem Jahre mehr aufgehäuft werden, als das Volk durch seine Handelsbilanz gewonnen hat. (Ch. 18.)
Von den Schriftstellern des grossen Revolutionskampfes wollen wir, mit Beiseitelassung alles rein Politischen, nur zwei näher hervorheben: THOMAS HOBBES und JAMES HARRINGTON.
Bei aller äusserlichen Achtung, welcheHobbes(1588–1679) der heiligen Schrift bezeigt, ist sein philosophisches System doch wesentlichMaterialismus. Seine Erkenntnisstheorie stimmt der Hauptsache nach mit der Lehre des alten Epikur zusammen. Indessen war Hobbes jedenfalls ein Mann von Geist und rücksichtsloser Consequenz des Denkens. Man wird diess u. A. in der durchgeführten Parallele zwischen Staat und Individuum, welche der Leviathan enthält, nichtverkennen. Der Staat selber ist gleichsam ein künstlicher Mensch, in welchem das Staatsoberhaupt die Seele bildet. Die Beamten entsprechen den Gliedern, die Räthe insbesondere dem Gedächtnisse, die Gesandten den Augen, die Polizeibeamten den Händen. Die Belohnungen und Strafen werden mit den Nerven verglichen, die Reichthümer des Volkes mit der körperlichen Stärke, das Volkswohl mit dem Berufe, die Kolonisation mit der Kinderzeugung. So ist Gesetz und Recht die Vernunft des Staates, die Eintracht der Bürger seine Gesundheit, der Aufruhr die Krankheit, der Bürgerkrieg der Tod des Staates[74]. — Durch Bacon in seiner Jugendbildung influiert, mit Galilei und Gassendi befreundet, ein tüchtiger Mathematiker und Physiker selbst, war Hobbes durch das Studium dieser Wissenschaften an exacte Beobachtung gewöhnt; so wie er denn gegen die systematischen Philosophen seiner Zeit gar häufig eine lebhafte Geringschätzung äussert. — Nun ist freilich eine tiefere Einsicht in die menschliche und historische Gesammtheit der Volkswirthschaft mit dem Materialismus unvereinbar. Allein in denjenigen Theilen der Nationalökonomie, welche der Mathematik zunächst liegen, welche sich zum Ganzen etwa so verhalten, wie die Anatomie zur Anthropologie, oder die trigonometrische Aufnahme eines Landes zur Erdkunde: hier wird der geistvolle, scharf beobachtende Materialist immerhin tüchtige Vorarbeiten machen können. Und solche Vorarbeiten auf den abstracteren Gebieten unserer Wissenschaft sind dem Hobbes allerdings nachzurühmen.
Man vergleiche nur das 24 Kapitel des Leviathan und das 13 Kapitel der SchriftDe cive[75]. Das Erste, was uns hier entgegentritt, ist eine schöneEintheilung des volkswirthschaftlichen Lehrstoffes; wie denn überhaupt elegante Eintheilungen zu den grössten Vorzügen des Hobbes gehören. «Die Ernährung des Staates hängt von der Menge der zum Leben nothwendigen Sachen ab, von ihrer Vertheilung und von ihrer Vorbereitung und Anwendung zum öffentlichen Gebrauch.»(L. 24.) Offenbar ganz ähnlich, als wenn wir seit J. B. Say die politische Oekonomie in die Lehre von der Production, Vertheilung und Consumtion der Güter eintheilen. — «Die Menge jener Sachen, also der Stoff der Ernährung, ist von der Natur selbst begränzt; undbesteht aus den Früchten, ausgehend von den Brüsten unserer gemeinsamen Mutter, Land und Meer, welche Gott dem menschlichen Geschlechte entweder frei schenkt, oder nur fürArbeitverkauft. Es hängt die Menge der nothwendigen Dinge, nächst der göttlichen Güte, allein von dem Fleisse und der Arbeit der Menschen ab.»(L. 24.) Anderswo heisst es: «zur Bereicherung der Bürger sind zwei Dinge nothwendig, Arbeit und Sparsamkeit; nützlich ein drittes, nämlich der natürliche Ertrag des Landes und Wassers. Ein viertes, der Krieg, vermehrt zuweilen das Vermögen der Bürger, öfter jedoch vermindert er dasselbe. Die beiden ersten Dinge allein sind nothwendig. Denn es kann ein Staat, welcher auf einer Insel liegt, nicht grösser, als der Wohnungsplatz erfordert, ohne Saat, ohne Fischfang, bloss durch Handel und Gewerbe reich werden.» Bald nachher wird ausdrücklich wiederholt, der Krieg sei in wirthschaftlicher Beziehung eine Art Würfelspiel, wodurch die Meisten arm, sehr Wenige reich werden. Es drehe sich desshalb die ganze wirthschaftliche Gesetzgebung um die drei Punkte:proventus terrae et aquae, labor et parsimonia. (C. XIII, 14.) Also wesentlich die Ricardo'sche Ansicht im Keime!Parsimoniaist, was wir Kapital nennen, das aufgesparte Resultat früherer Arbeiten; die Arbeit steht im Vordergrunde, der Boden tritt für den Theoretiker sehr zurück. — Weiterhin werden die Naturproducte innativaundexternagetheilt. Da nun übrigens wohl kein Staatsgebiet alles Nothwendige und nichts Ueberflüssiges hervorbringt, so entsteht der Tausch, welcher die überflüssigennativanicht länger überflüssig sein lässt, sondern mit ihnen, durch Einfuhr vonexternis, den Mangel dernativadeckt. Hobbes bemerkt hier sehr richtig, dass auch menschliche Arbeiten, nicht weniger als andere Sachen, gegen Güter aller Art vertauscht werden können. (L. 24.) Ausser dem Tausche, namentlich der Aus- und Einfuhr, wird auch das Eigenthumsrecht von Hobbes unter der Rubrik «Vertheilung der Güter» abgehandelt. — Sehr interessant ist seine Ansicht von derconcoctio bonorum. Er versteht darunter die Reduction der aufzubewahrenden Güter auf einen gleichen Werth, der aber leichter transportiert werden kann, und somit, ohne bedeutende Schwierigkeit, den Bürger in Stand setzt, an jedwedem Orte von seinem Gelde zu leben. Diesen Dienst, meint Hobbes, kann nur dasGold-undSilbergeldverrichten. «Fast über den ganzen Erdkreis werden Gold und Silber nicht nur wegen ihres Stoffes am höchstengeschätzt, sondern sind auch das bequemste Mass der übrigen Güter. Innerhalb eines einzigen Staates würde freilich jeder Stoff, wenn die Obrigkeit ihn gestempelt hat, als Münze zur Messung der Tauschgüter geeignet sein; Gold- und Silbermünzen aber gelten überall. Sie können auch, da sie wegen ihres Stoffes selbst geschätzt sind, nicht durch einen oder wenige Staaten einer Steigerung oder Minderung ihres Preises unterworfen werden. Dagegen lässt sich der Preis eines von schlechterem Stoffe gemachten Geldes leicht erhöhen oder erniedrigen; doch kann dasselbe nicht bewirken, dass die Kräfte des Staates nöthigenfalls über fremde Staaten ausgedehnt werden, draussen Heere bewaffnen und erhalten, wie das Gold- und Silbergeld zu thun vermag. Sondern es muss immer daheim bleiben, bald mit höherer, bald mit niedrigerer Würdigung, mitunter zum Schaden Derer, welche es besitzen.» Das Geld überhaupt nennt Hobbes das Blut des Staates: es durchläuft denselben, und ernährt dabei die einzelnen Bürger, deren Hände es passiert; gerade so, wie das Blut im Körper aus den Nahrungsmitteln entsteht, und die einzelnen Glieder vermittelst seiner Circulation ernährt. Insbesondere entspricht der Staatsschatz dem Herzen, die Einnahme den Venen, die Ausgabe den Arterien. (L. 24.)
Die praktische Richtung des Hobbes ist bekanntlich der allerstrengsteAbsolutismus. Nicht in dem Sinne, wie man gewöhnlich meint. Denn Hobbes ist zwar lebenslänglich ein eifriger Anhänger der stuartischen Royalistenpartei gewesen; er giebt auch entschieden von den drei grossen Staatsformen der Monarchie den Vorzug (C. 10. L. 19): wissenschaftlich jedoch ist diess für ihn nur von secundärer Wichtigkeit. Ihm ist die Hauptsache, dass die jeweilige Staatsgewalt, mag sie nun monarchisch, aristokratisch oder demokratisch sein, untheilbar und unbeschränkt sein müsse. Denn der natürliche Krieg Aller gegen Alle kann nur dadurch im Staate versöhnt werden, dass jeder Einzelne seine ganze Macht auf dasselbe Individuum oder dieselbe Versammlung überträgt[76].
Die praktische Nationalökonomie des Hobbes entspricht dieser Grundlage. «AllesEigenthumrührt von der Staatsgewalt her. Denn im Naturstande gehört Alles Allen, es herrscht ewiger Krieg, und jedes Gut ist Dessen, der es geraubt und mit den Waffen behauptet hat. Hier findet also weder Eigenthum, noch Gemeinschaft, sondern Kampf statt. Weil nun die Gründung des Eigenthums ein Werk des Staates ist, so ist sie ein Werk Dessen, welcher im Staate die höchste Gewalt besitzt.» (L. 24.) Daher kann Niemand in der Weise Eigenthum haben, dass das höhere Recht des Staatsoberhauptes dadurch ausgeschlossen würde. Immerhin mag zuweilen gegen das letztere processiert werden; es handelt sich dann aber nie darum, was das Staatsoberhaupt mit Recht könne, sondern nur, was es wolle; und ihm selber steht die richterliche Entscheidung zu. (C. VI, 15.)Nam qui dominum habent, dominium non habent. Civitas autem civium omnium domina est. Dominium ergo et proprietas tua tanta est et tamdiu durat, quanta et quamdiu ipsa vult.(C. XII, 7.) Insbesondere hängt die Vertheilung des Grundes und Bodens in neubebauten oder eroberten Ländern ganz vom Staatsoberhaupte ab. «Diess kann Vieles thun gegen seinen Vortheil, selbst gegen sein eigenes Gewissen, gegen sein gegebenes Wort und gegen die Naturgesetze; dass aber die Bürger desshalb die Waffen ergreifen, ihr Oberhaupt verklagen, oder nur irgend übel von ihm reden dürfen, ist zu leugnen.» (L. 24.) — Wenn sich das Staatsoberhaupt bei der Landvertheilung gewisse Grundstücke selbst vorbehält (Domänen!), so darf es doch niemals in der Befriedigung der öffentlichen Bedürfnisse auf diese eingeschränkt werden. Sonst könnte ja eine verschwenderische Regierung den ganzen Staat zu Grunde richten. (L. 24.) Das unbeschränkte Recht des Herrschers,Steuernaufzulegen, versteht sich hiermit von selbst. Wie könnte er sonst auch sein unbeschränktes Recht, Soldaten zu halten, geltend machen? (C. VI, 15. L. 18.) Die Abgaben sind im Grunde weiter Nichts, als die Bezahlung Derer, welche bewaffnet darüber wachen, dass der Fleiss der Bürger nicht durch feindlichen Angriff gehindert werde. Dessenungeachtet warnt Hobbesernstlich, die Last der Steuern nicht zu drückend zu machen, weil die Mehrzahl der Menschen in ihrer Thorheit dadurch zum Aufruhr geneigt werde. (C. XII, 9.) Denn ihre Armuth schreiben sie alsdann, statt ihrer eigenen Trägheit und Verschwendung, dem Steuerdrucke zu. (C. XIII, 10.) Auch hebt er mit Vergnügen hervor, wie in der Monarchie die Abgaben leichter zu sein pflegten, als in der Demokratie. (C. X, 6.) Vor Allem kommt es darauf an, die Steuern gleichmässig aufzulegen, weil ungleiche Steuern meist für drückender gelten, als hohe. (C. XIII, 10.) Diese Gleichmässigkeit besteht aber in einem gleichen Verhältnisse zwischen Last und Vortheil. Für den persönlichen Schutz, welchen der Staat gewährt, müssen Arme und Reiche gleich viel bezahlen; die Reichen aber assecurieren ausser ihrer Person mehr. Nur fragt es sich, ob man die Steuern nach Massgabe des Erwerbes und Besitzes, oder des Verbrauches auflegen solle. Hobbes entscheidet sich durchaus für das letztere. «Denn es sei nicht billig, Denjenigen, der mit Fleiss und Sparsamkeit seinen Unterhalt erworben hat, schwerer zu belasten, als einen Andern, welcher durch Faulheit und Verschwendung das Seinige durchgebracht, da sie doch beide vom Staate gleichen Schutz genossen haben.» Es sollen also die Steuern nicht auf die Personen gelegt werden, sondern auf die Consumtionsgegenstände. (L. 30. C. XIII, 11.)[77]
Weiterhin spricht Hobbes allerdings von Gesetzen, welche den Verkehr der Unterthanen mit einander leiten; in den Gewerben die Unthätigkeit verbieten, den Fleiss befördern, jeden unmässigen Aufwand verhindern sollen (C. XIII, 14. L. 24): doch warnt er dringend, in solcher Bevormundung zu weit zu gehen. Es soll nicht mehr durch die Gesetze befohlen werden, als der wahre Nutzen des Staates und seiner Bürger fordert. (C. XIII, 15.) Am meisten bedarf die Aus- und Einfuhr einer solchen Staatsleitung, sowohl was die Gegenstände, als was den Ort des Handels betrifft. «Wenn nämlich ein Jeder in diesem Punkte seinem eigenen Willen folgen dürfte, so würde es nicht anSolchen fehlen, welche aus Eigennutz dem Feinde verkauften, was dem Staate schaden könnte, und einführten, was den Bürgern vielleicht angenehm, aber schädlich oder wenigstens unnütz wäre.» (L. 24.) — Die Pflicht des Staates, schuldlos Verarmte mit dem nöthigsten Lebensbedarfe zu versehen, leitet Hobbes daraus ab, weil dieselben sonstiure naturaeberechtigt sein würden, in äusserster Noth zu stehlen und zu rauben. Arbeitsfähige Armen sollen übrigens zur Arbeit gezwungen werden. Ganz besonders denkt er hier an Auswanderung und Kolonisation; doch mögen die Urbewohner des zu kolonisierenden Landes nicht ausgerottet, sondern nur zu einer Beschränkung ihres Gebietes und zum Ackerbau gezwungen werden. (L. 30.)
Unter den Gegnern des Hobbes ragt insbesondereJames Harrington(1611–1677) hervor, der nicht bloss in seiner berühmten Idealrepublik Oceana, sondern auch in seinen übrigen Schriften auf das Lebhafteste gegen den Verfasser des Leviathan polemisiert[78]. Freilich steht er diesem an Geist und systematischer Consequenz, wie an Schärfe der Form gewaltig nach; er ist ihm aber an geschichtlicher Belesenheit unstreitig überlegen. Seine wissenschaftliche Methode beruhet auf Beobachtungen und Vergleichungen; Raisonnements, die aus den Tiefen der Philosophie geschöpft wären, liebt er nicht. Sein praktisches Ziel ist bekanntlich, im schroffsten Gegensatze zu Hobbes Absolutismus, eine anständige, gemässigte Demokratie. Er war durch Cromwells Dictatur nicht mehr befriedigt, als Milton.
Als Mittelpunkt seiner ganzen Theorie kann der Satz gelten, dass die Natur jeder Staatsverfassung von der Vertheilungsweise des Grundbesitzes abhängt. (Balance of property.) Wo ein Einziger entweder alles Land, oder doch einen überwiegenden Theil desselben inne hat, etwa drei Viertheile, da finden wir absolute Monarchie, wie z. B. in der Türkei, oder zu Josephs Zeit in Aegypten. Wo der Adel allein, oder Adel und Geistlichkeit zusammen die überwiegenden Grundeigenthümer sind, da besteht eine gemischte Monarchie, wie z. B. in Spanien, bisher auch in England (Oceana). Streng genommen, würde man hier allerdings von Aristokratie reden müssen; die Erfahrung lehrt aber, dass Aristokratien ohne ein monarchisches Haupt in ewigem Kriegszustande leben, weil Jedermann von den Grossen nach der Herrschaft über die Anderen trachtet. Wo endlich das ganze Volk, ohne Uebergewicht Einzelner, den Landbesitz unter sich vertheilt hat, da finden wir Demokratie. Auf denselben Grundgedanken werden auch die Ausartungen der drei Staatsformen zurückgeführt. Tyrannei z. B. ist da, wo ein Einzelner, der keinen überwiegenden Landbesitz hat, gleichwohl die unbeschränkte Herrschaft behauptet. Ist der Landbesitz des Tyrannen, der Oligarchen oder Anarchisten nicht gross genug für eine wahre Herrschaft, aber doch hinreichend, um eine Armee zu erhalten: so tritt der Zustand des Bürgerkrieges ein. Von jenen drei Ausartungen beruhet jede auf einem Widerspruche zwischen Gebäude und Grundlage; doch kann der Widerspruch nie lange dauern, weil sich bald entweder das Gebäude die Grundlage assimiliert, oder aber die Grundlage das Gebäude. Am längsten währt der Conflict, wenn der Grundbesitz unter die verschiedenen Elemente des Staates gleich vertheilt ist: wenn z. B. der Adel ebenso viel Land hat, wie das Volk. Da muss denn ein Gegner den andern aufzehren, wie es in Athen von Seiten des Volkes dem Adel geschah, in Rom von Seiten des Adels dem Volke. — Was solchergestalt von der «Balance des Grundeigenthums» gilt, das lässt sich auf das Geldeigenthum nur ausnahmsweise übertragen: etwa in Handelsstaaten, wie Holland und Genua, die wenig oder gar kein Land besitzen. Denn übrigens mag der Besitz grosser Geldmassen in der Hand eines Mälius oder Manlius wohl augenblickliche Gefahren hervorrufen; auf die Dauer jedoch hat er zu wenig eigentliche Wurzeln[79]. So konnten weder Indiens Schätze die spanische Macht- und Vermögensbalanz umändern, noch der grosse Schatz, den Heinrich VII. sammelte, die englische; während in dem kleinen Handelsstaate Florenz der Geldreichthum des mediceischen Hauses allerdings einen politischen Umschwung herbeiführte[80].
Das ganze, eben erörterte, Naturgesetz führt Harrington sehr einfach auf die Thatsache zurück, dass alle Macht auf der Fähigkeit beruhet, sich Diener, insbesondere Soldaten zu halten, und dass eine dauernde Fähigkeit dieser Art durch Grundeinkommen bedingtist[81]. Indem er sich wider Gegner vertheidigt, welche das Wahre in seiner Ansicht für altbekannt erklärt hatten, vergleicht er seine Entdeckung mit der Harvey'schen des Blutumlaufes[82]. Und es lässt sich in der That nicht leugnen, bei aller Einseitigkeit und Grobheit der Harrington'schen Theorie, enthält sie doch einen bedeutenden Versuch, die Volkswirthschaft mit der Politik in wissenschaftlichen Zusammenhang zu bringen. Jede Nationalökonomie hat zwei Hauptseiten, die harmonisch entwickelt werden müssen: eine ethisch-politische und eine materiell-ökonomische. Ebenso sehr nun, wie Hobbes um die letztere, hat sich Harrington um die erstere verdient gemacht.
Seiner Grundansicht gemäss, theilt er alle Revolutionen in zwei Klassen ein: natürliche oder innere, und gewaltsame, von Aussen her erfolgende; je nachdem der Vermögensschwerpunkt durch friedlichen Verkehr, oder durch Eroberung und Confiscation verrückt worden ist. Der letztere Vorgang wieder kann auf monarchische, aristokratische oder demokratische Weise erfolgen, wovon u. A. Mahomet, die Völkerwanderung und die Israeliten in Kanaan charakteristische Beispiele darbieten. Zur ersten Klasse der Revolutionen gehört vor Allen die englische Staatsveränderung, deren tiefsten Grund der Verfasser in den gesetzgeberischen Massnahmen Heinrichs VII. erkennt, die Zerstückelung und Veräusserung der grossen Lehen zu erleichtern, wozu dann später die Secularisationen Heinrichs VIII. kamen. Hierdurch sei die Vermögensbalanz aus einer aristokratischen eine demokratische geworden. Das Hauptmittel gegen solche Revolutionen sind immerAgrargesetze, welche die bestehende Balanz auf eine unveränderliche Weise fixieren. Hernach erst mag die Ausführung des Staatsgebäudes in einem, der Grundlage entsprechenden, Stile erfolgen[83]. Jenes Erste kann auf verschiedenen Wegen geschehen: die Israeliten und Lakedämonier versuchten es durch gänzliche Unveräusserlichkeit der Grundstücke, welche einer Familie verliehen waren; hierdurch werden aber die Besitzenden allzu sicher, die Nichtbesitzenden allzu hoffnungslos,so dass man auf solche Art dem Fleisse des Volkes schadet[84]. Es genügt für eine Demokratie, wenn nur die zu grosse Anhäufung von Ländereien in derselben Hand verhütet wird; für eine gemischte Monarchie muss man die zu grosse Zersplitterung untersagen. So würde z. B. in einem Staate von der Grösse Englands die Vertheilung der Balanz unter mehr, als Dreihundert, den Verfall der Monarchie bedeuten; die Vertheilung unter weniger, als Fünftausend, den Verfall der Republik[85]. Unter den gegenwärtigen Umständen empfiehlt der Verfasser für seine Oceana folgendes Ackergesetz. Wer ein Grundeinkommen von mehr als 2000 Pfund St. jährlich besitzt, und mehrere Söhne, der soll es bei seinem Tode so unter diese vertheilen, dass entweder Alle gleich bekommen, oder auch der Aelteste, Bevorzugteste nicht über 2000 Pfund. Auch soll Niemand, ausser durch Erbschaft, ein Grundeinkommen von mehr als 2000 Pfund jährlich zusammenhäufen; und die Mitgiften der Weiber, allein die Erbtöchter ausgenommen, sollen die Höhe von 1500 Pfund nicht übersteigen. Mit einem Worte, es ist der Zweck des Gesetzes, keinem lebenden Besitzer und auch keiner besitzenden Familie irgend wehe zu thun; innerhalb dieser Gränzen aber die Entstehung grosser Vermögen, von mehr als 2000 Pfund Grundeinkommen, so viel wie möglich zu verhindern[86]. — Das mosaische Zinsenverbot und das lykurgische Verbot des edlen Metallgeldes erklärt Harrington aus einer ähnlichen Absicht, die nur in noch grösserer Strenge durchgeführt worden. Sparta nämlich und Palästina seien so klein gewesen, dass ein stark entwickeltes Geldvermögen das Landvermögen leicht hätte überwiegen, und somit die sicherste Balanz des letztern eludieren können. Dieser Gefahr wollten jene Verbote vorbeugen[87].
Ich gedenke schliesslich der schönen Auseinandersetzung, welche Harrington dem Vorwurfe entgegenstellt, als würde sein Ackergesetz ein riesenmässiges Anschwellen der Hauptstadt und eine bettelhafte Uebervölkerung des platten Landes herbeiführen[88]. DieVolksvermehrungsei etwas schlechthin Wohlthätiges. Sie könne ihren Anfang sowohl in der Stadt, wie auf dem Lande nehmen; eine volkreiche Stadtwerde auch ein volkreiches Land nach sich ziehen, und umgekehrt: nur geschehe diess im erstem Falle gleichsam durch Säugen, im letztern durch Entwöhnen. Denn die Blüthe der Stadt vermehrt den Absatz der naheliegenden Dörfer, gestattet ihnen, mehr Vieh zu halten, besser zu düngen u. s. w., selbst durch Austrocknungen und Aehnliches den Umfang des urbaren Ackers zu vergrössern. Ein dicht bevölkertes Land hingegen zwingt seine Bewohner, ausser dem Ackerbau noch andere Auskunftsmittel zu Hülfe zu nehmen: so z. B. kriegerische Wanderungen, wie in der gothisch-vandalischen Zeit, oder neuerdings am liebsten Gewerbfleiss und Städteleben.
Von SIR THOMAS CULPEPER[89]sind zwei Werkchen bekannt: zuerst eine Denkschrift, welche unter dem TitelA tract against the high rate of usury1623 dem Parliamente überreicht wurde, um die Herabsetzung des legalen Zinsfusses von 10 auf 6 Procent zu empfehlen; sodann eine Fortsetzung derselben vom Jahre 1640, worin die guten Folgen der wirklich erreichten Zinserniedrigung auf 8 Procent (21 James I, C. 17) dazu benutzt werden, eine neue und abermals neue Herabsetzung, bis endlich zum Niveau des holländischen Zinsfusses, vorzuschlagen.
Höchst merkwürdige Schriften beide! Eine tiefe Einsicht in den Zusammenhang der meisten Symptome höherer Kultur lässt sich dem Verfasser gewiss nicht absprechen. Der lebhafte, vielseitige und durch starke Concurrenz angespornte Handel; der eigene active Betrieb der Schifffahrt; die Wohlfeilheit in der Bedienung auswärtiger Kunden; die Fähigkeit, Steuern, Almosen u. s. w. ohne grosse Beschwerde zu einem hohen Ertrage zu steigern; die wirthschaftliche Möglichkeit der Hochwaldkultur; der hohe Preis der Grundstücke: alles Diess wird nach Culpeper von derNiedrigkeit des Zinsfussesbedingt. Namentlich hebt er hervor, dass es bei einem niedrigen Zinsfusse gewinnbringender ist, den alten Boden zu meliorieren, als neuen Boden zu kaufen; ja, dass Entwässerungen, Eindeichungen, irgend kostspielige Düngungen, Spatenkultur u. s. w., ebenso wie Kolonien und gewerbliche Erfindungen, nur unter dieser Voraussetzung möglich sind. Lauter richtige Thatsachen; Schade nur, dass die Wechselseitigkeit der Beziehungen so gut wie völlig übersehen ist. Der niedrige Zinsfuss ist ebenso wohl eine Folge, wie eine Ursache der angeführten Zustände: es sind eben alles verschiedene Seiten desselben grossen Organismus, welcher hochkultivierte Volkswirthschaft heisst. Dagegen meint Culpeper, als wenn der Staat durch künstliche Herabdrückung des Zinsfusses alles Uebrige erzwingen könnte. Eine solche Einseitigkeit ist gerade bei praktischen Volkswirthen nicht unerhört. Wie oft sind nicht Schutzzölle, bis auf unsern List herunter, als eine Art von Zaubermittel empfohlen worden, um Kultur und Reichthum zu schaffen! Und selbst die Theoretiker werden in der Kindheit ihrer Wissenschaft gar häufig von einzelnen bedeutenden Wahrheiten so eingenommen, dass sie alles Andere gleichsam nur durch diese hindurch sehen können. Ich gedenke der frühesten Philosophen und Naturforscher bei den Griechen. — Hinsichtlich der Handelsbilanz theilte Culpeper die gewöhnlichen Ansichten des s. g. Mercantilsystems. (Also bereits 4 Jahre nach Colberts Geburt!) Er hegt eine grosse Abneigung wider Kapitalanlehen aus der Fremde, die meistens nicht in edlen Metallen, sondern in überflüssigen Fremdwaaren eingingen, und an Zinsen u. s. w. mehr aus dem Lande zögen, als an Stamm hereinbrächten. Als Ausnahme, wo selbst eine ungünstige Handelsbilanz nicht erschöpfe, werden schwachbevölkerte Länder genannt, deren Bewohner ihre Naturproducte nicht aufzehren könnten.
Ein naher Geistesverwandter des Vorigen ist SIR JOSIAH CHILD, Baronet. Seine Stellung als Mitdirector der ostindischen Compagnie mag ebenso wohl zur Trübung, wie zur Aufklärung seiner nationalökonomischen Ansichten beigetragen haben[90]. Jedenfalls war er mit dem Handel aus eigener vieljähriger Erfahrung vertraut, und hat die Resultate derselben in zwei Schriften niedergelegt:Brief observations concerning trade and the interest of money. By J. C. 4. London 1668.(Verfasst grösstentheils schon 1665, wo Child während der Pest aufdem Lande lebte.)A new discourse of trade. 1690. (5 ed. Glasgow 1751.)Ich habe leider nur das letzte Buch, und zwar in einer französischen Uebersetzung von 1754, benutzen können. Ausserdem soll noch von Child sein:A treatise, wherein it is demonstrated, that the East-India trade is the most national of all foreign trades. By Φιλοπἁτρις. London 1681. 4. Confutation of a treatise, intituled: A iustification of the directors of the Netherlands East-India-Company. 1688.
Als Mittelpunkt auch des Child'schen Systemes muss der Satz betrachtet werden, dass einniedriger Zinsfussdiecausa causansalles Reichthums sei (p. 68); für den Handel, sogar für den Ackerbau, was die Seele für den Körper (p. 363). Diess könne man schon in England sehen, wo die gesetzlichen Erniedrigungen des Zinsfusses eine völlig entsprechende Reichthumsvermehrung nach sich gezogen hätten. Seit dem Jahre 1651, d. h. also der Zinsreduction auf 6 Procent, habe sich die Zahl der Kutschen auf das Hundertfache vermehrt; die Kammerfrauen trügen jetzt bessere Kleider, als damals die Ladies; auf der Börse gäbe es jetzt mehr Personen mit 10000 Pfund St. Vermögen, als damals mit 1000. Geht man gar zurück bis zur ersten Zinsreduction von 1545, so hat sich der Reichthum von England seitdem versechsfacht (p. 69 ff.). Etwas Aehnliches ergiebt sich aus einer Vergleichung z. B. von Holland oder Italien mit Ireland, trotz seiner Fruchtbarkeit, Spanien, trotz seiner Edelminen, der Türkei u. s. w. Mit einem Worte, über den Grad des Reichthums, der Handelsklugheit u. s. w., welchen ein bestimmtes Land erreicht hat, lässt sich ganz einfach aus der Höhe seines Zinsfusses urtheilen (p. 74). — Nun hatte aber schon damals ein scharfblickender Anonymus in der Schrift:Interest of money mistaken(1668) die Sache umgedreht, und, im Gegensatze zu der ersten Schrift von Child, den niedrigen Zinsfuss eine Folge, nicht eine Ursache des Nationalreichthums genannt. Unser Child ist daher bemühet, das Gegentheil nachzuweisen (p. 77–98). Jedoch bestehen seine einzigen wirklich relevanten Gründe darin, dass ein niedriger Zinsfuss die Geschäftsmänner hindert, ein müssiges Rentenierleben zu führen, oder ihre Kinder dafür zu erziehen; ebenso auch, dass die Sparsamkeit des Volkes dadurch gefördert wird (p. 89 fg. 120). Er giebt desshalb auch an einer andern Stelle zu, dass es sich mit diesen Dingen ähnlich verhalten möge, wie mit den Eiern, welche sowohl die Ursache, wie die Wirkung der Hühner sind (p. 121. 156). — Den Einfluss einzelner gesetzgeberischerActe überschätzt der Verfasser ebenso sehr, wie Culpeper (p. 3); ja, er meint geradezu, alle Menschen seien von Natur gleich, und bloss durch die Verschiedenheit ihrer Gesetze verschieden geworden (p. 146. 294). Hinsichtlich des Zinsfusses ist sein Ideal das mosaische Recht, welches den Juden unter einander das Zinsnehmen gänzlich verbot, von Fremden aber ausdrücklich gestattete. Hierdurch allein schon mussten die Juden reich werden (p. 95 fg.). Denn eine Zinserhöhung von 2 Procent ist viel nachtheiliger, als eine Zollerhöhung von 4 Procent; die letztere drückt nur auf ein Geschäft, nämlich Aus- und Einfuhr, und nur einmal jährlich; die erstere auf alle Geschäfte und unablässig (p. 38).
Uebrigens ist der letzte Grund alles Zinses, die Productivität des Kapitals selber, dem Child noch völlig dunkel. Schon der so häufig bei ihm vorkommende Ausdruck,price of moneyfür Zins, weiset darauf hin. Der Gläubiger mästet sich immer auf Kosten des Schuldners (p. 79); und wenn man namentlich die wunderbaren Erfolge des Zinseszinses bedenkt, so muss es, nach Child, einleuchten, wesshalb Kapitalanleihen so schädlich sind (p. 91). Damals war erst vor Kurzem der jetzt in England so hoch entwickelte Brauch aufgekommen, dass Jedermann seine irgend überflüssigen Baarvorräthe einem Bankier übergab. Offenbar muss diess zur Wohlfeilheit des Geldes und Niedrigkeit des Zinsfusses beitragen; Child jedoch hat die entgegengesetzte Meinung (p. 46). — Von seinen theoretischen Ansichten sind ausserdem noch folgende wichtig. Er bemerkt sehr wohl den nothwendigen Zusammenhang zwischen Handelsblüthe und hohemPreise der Grundstücke[91](p. 22); auch das ist begründet, dass ein nachhaltig hoher Preis der Lebensmittel nur bei reichen Nationen vorkommt, und umgekehrt. Dagegen ist es eine offenbare Uebertreibung, wenn selbst eine vorübergehende Jahrestheuerung den Armen vortheilhafter sein soll, als besonders reichliche Jahre (p. 81 fg.) — Vorzüglich gut entwickelt sind Childs Ansichten von derVolksvermehrung. Zwar theilt er den Irrthum, welcher im 17. und 18. Jahrhundert so weit verbreitet war, als wenn die Zunahme der Population immer ein Reichthums- und Kulturfortschritt sein müsste (p. 298). Indessen wird die, auch hier zuGrunde liegende, bedingte Wahrheit (p. 368 ff.) ungleich besser formuliert. Was aber die Voraussetzungen der Populationszunahme betrifft, so bestreitet Child sehr lebhaft die Behauptung, dass Englands Volksmenge durch die amerikanischen Ansiedelungen geschwächt worden (p. 371 ff.)[92]«Unsere Bevölkerung wird immer mit der Beschäftigung, die wir ihr geben können, im Verhältnisse stehen. Wenn England nur 100 Menschen zu beschäftigen vermöchte, während 150 aufgezogen wären: so würden 50 auswandern oder umkommen müssen, ohne Rücksicht darauf, ob wir Kolonien hätten, oder nicht hätten.» Und andererseits, wäre ja die Auswanderung zu stark gewesen, etwa durch die Leichtigkeit des Koloniallebens verlockt, so würde sich die Lücke im Mutterlande sehr bald und von selbst wieder füllen. Der Mangel an Menschen würde eine grosse Steigerung des Arbeitslohnes verursachen, und diese wiederum zu einer vermehrten Zahl von Trauungen und Einwanderungen führen (p. 379 fg. 149). Also ganz die Keime des Malthusischen Gesetzes! — Wie bei den meisten Nationalökonomen jener Zeit, so spielt auch bei Child die s. g.Handelsbilanzeine grosse Rolle. Er verehrt den Erfinder dieses grossen Problems (p. 314), dessen Lösung um so wichtiger ist, je verderblicher für ein Land der Verbrauch fremder Manufacturwaaren (p. 8. 358). Dem niedrigen Zinsfusse wird ganz besonders nachgerühmt, dass er das Hauptmittel sei, die Bilanz günstig zu gestalten (p. 101). Eben desswegen aber hat Child gegen die gewöhnliche Art, die Bilanz zu ermitteln, eine Menge wichtiger Einwände (p. 312–363). So erwähnt er z. B. die Trüglichkeit der Zollregister durch Schmuggelei und fehlerhafte Abschätzungen. Vom Werthe der eingeführten Waaren müsste die selbstverdiente Fracht abgerechnet werden. Nicht selten erleidet die Ausfuhr solche Abgänge, oder ist die Einfuhr so vortheilhaft gekauft, dass eine scheinbar günstige Bilanz ärmer macht, eine scheinbar ungünstige bereichert. Länder, wie Ireland, viele Kolonien u. s. w., haben um desswillen ein Uebergewicht der Ausfuhr, weil sie vermittelst derselben abwesenden Kapitalisten oder Eigenthümern eine Rente zahlen, d. h. also verarmen. Alles diess beschränkt die herkömmliche Voraussetzung, als wenn der allgemeine Ueberschuss der Ausfuhr über die Einfuhr immer durch baares Geld ausgeglichen würde. Ausserdem kann im Einzelnen z. B. England ausNorwegen oder Ostindien sehr viel mehr Waaren einführen, als dahin absetzen; aber die eingeführten Waaren sind von solcher Wichtigkeit, etwa für die Seemacht, oder für den weitern Vertrieb an dritte Nationen, dass der ganze Verkehr doch sehr vortheilhaft genannt werden muss. So ist namentlich Ostindien die vornehmste und sicherste Salpeterquelle, und vermehrt die englische Marine ganz vorzugsweise mit kriegsfähigen Schiffen. Auch bringt die Wiederausfuhr ostindischer Waaren leicht 6mal so viel Geld nach England zurück, wie die Einfuhr gekostet hat. Selbst der Wechselcurs will Child für die Ermittelung der Handelsbilanz nicht immer genügen. Lieber empfiehlt er, aus der nachhaltigen Zu- oder Abnahme der Schifffahrt auf das Wachsen oder Schwinden des Handelsreichthums vermittelst der Bilanz zu schliessen. Uebrigens sieht er vollkommen ein, dass ein Volk, um an fremde Nationen zu verkaufen, auch von ihnen kaufen müsse (p. 358).
Als praktische Grundlage des ganzen Child'schen Systemes muss das Streben gelten, England auf dieselbe Kulturstufe zu erheben, worauf Holland sich damals befand; oder richtiger gesagt,England vom wirthschaftlichen Uebergewichte der Holländer zu emancipieren. Child ist der grösste Bewunderer alles Holländischen; aber freilich nicht in der quietistisch resignierten Weise, in welcher so viele Deutsche z. B. England bewundern[93]; und eben desshalb für unser Volk und Zeitalter vorzüglich belehrend. Ist doch ein Haupttheil seines Buches während des holländisch-englischen Krieges von 1664 bis 67 geschrieben (p. 69). Als die vornehmsten Ursachen der holländischen Handelsblüthe werden ausser der Niedrigkeit des Zinsfusses folgende aufgeführt: die Theilnahme praktischer Kaufleute an den höchsten Staatsgeschäften[94]; die Aufhebung des Erstgeburtsrechtes bei Erbtheilungen[95];die rechtliche Solidität der Gewerbetreibenden; die grossen Aufmunterungen, welche Erfindern u. s. w. von Staatswegen gewährt werden; die Geschicklichkeit und Wohlfeilheit der Rhederei, welche bei der mindesten Gefahr durch Staatsconvois geschützt wird; die eigenthümlich nationale Sparsamkeit; die allgemeine Verbreitung mathematischer Kenntnisse; die Niedrigkeit der Aus- und Einfuhrzölle, wogegen die Staatsbedürfnisse durch hohe Accisen, diese gleichmässigste, unmerklichste und unschädlichste Abgabenart, bestritten werden; die gute Armenversorgung; die Banken; die leichte Aufnahme Fremder; die schnelle und wohlfeile Entscheidung von Handelsprocessen; die ausgebildete Circulation der Handelspapiere; endlich das musterhafte Hypothekenwesen (p. 57 ff.). — Man darf nicht vergessen, dass Child gerade im Augenblicke des höchsten holländischen Glanzes schrieb: zur Zeit, wo Colbert, in einer Depesche an den französischen Gesandten daselbst vom 21. März 1669[96], den Gesammtbetrag aller Handelsflotten auf 20000 Seeschiffe angab, davon 15–16000 auf Holland, 5–600 auf Frankreich kämen. Wenig Jahre später konnte der scharfblickende Temple schon die Ansicht äussern, dass der holländische Handel seinen Zenith passiert habe[97].
In einer Reihe von besonderen Kapiteln werden nun die wichtigsten Punkte des Obigen den Engländern noch näher gelegt. Der Vorschlag einer grössern Centralisation der Armenpflege[98], wenigstens für London und dessen Umgegend (p. 187–217), ist aus der holländischen Ansicht hervorgegangen, dass jeder lebhafte Handel einen freien Ab- und Zufluss der Bevölkerung fordert; eine stark localisierte Armenpflege steht aber nothwendig mit streng festgehaltenem Heimathsrechte in Verbindung. —Privilegierte Handelsgesellschaftenbilligt Child in solchen Ländern, «wo der König keine Verbindungen hat und haben kann, sei es nun wegen ihrer Entfernung, oder wegen ihrer Barbarei und Unchristlichkeit; ebenso, wo Festungen und Truppen für den Handel gehalten werden müssen.» Uebrigens sollten auch hier alle Landsleute gegen eine mässige Abgabe am Handel der Compagnie Theil nehmen dürfen. Die hiergegen vorgebrachten Gründe widerlegt unser Verfasser mit Erfolg. Auch verwirft er Compagnievorrechte in allen den Fällen, wo die obigen Bedingungen nicht vorhanden sind: den Verfall z. B. des englischen Ostseehandels, Grönlandverkehrs u. s. w. schreibt er den hierfür privilegierten Gesellschaften zu, während sich der freie Handel mit der Levante, mit Spanien u. s. w. vortrefflich gegen die Holländer behauptet habe (p. 24. 218 ff.). Namentlich soll das Hinkümmern des französischen Westindiens vom Compagniemonopole herrühren (p. 403). Man sieht, diess sind ganz ähnliche Grundsätze, wie Adam Smith sie hatte: nur dass Child die Ausnahme von der Regel sehr viel breiter fasst. — Auch die Smith'sche Ansicht von derNavigationsacteist bei Child vorbereitet (p. 238 ff.). Er nennt diess Gesetz dieMagna Charta maritima(p. 36), obwohl er keineswegs übersieht, dass dadurch zu Gunsten einer kleinen Zahl von Rhedern u. s. w. der grossen Mehrzahl des englischen Volkes die Schifffahrtsdienste vertheuert worden. Indessen sei der militärische Nutzen für den ganzen Staat doch entschieden überwiegend. Aus diesem Grunde will er besonders diejenigen Handelszweige begünstigt wissen, die verhältnissmässig am meisten Schifffahrt erfordern; hier ist nicht bloss der Frachtgewinn, also ein reines Plus, sondern zugleich der militärische Nebennutzen am bedeutendsten (p. 29).[99]— Wie Child überall in echt holländischer Weise zur bereitwilligen Naturalisierung der Fremden, zur Toleranz gegen Nonconformisten u. s. w. räth, so empfiehlt er namentlich auch, nach gehöriger Abwägung der Gegengründe, die Aufnahme der Juden (p. 290 ff.). — Ganz vortrefflich ist seine Ansicht vonGewerbereglements(p. 305 ff.). Er glaubt im Allgemeinen, dass solche Staatsmassregeln, um die technische Güte der Gewerbserzeugnisse zu verbürgen, schwer durchzusetzen sind; und werden sie gleichwohl durchgesetzt, so legen sie dem Producenten, gegenüber den Schwankungen der Mode u. s. w., die nachtheiligsten Fesseln an. Ein Volk, welches den Welthandel beherrschen will, muss Waaren von jeder Qualität verfertigen, um eben jedem Bedürfnisse und Geschmacke entsprechen zu können. Wo ausnahmsweise ein obrigkeitlicher Stempel für gewisse Qualitäten besteht, da muss allerdings gewissenhaft mit ihm verfahren werden; allein die nicht vorschriftsmässigen Waaren sollte man nur durch Verweigerung des Stempels bestrafen. Daneben empfiehlt er sehr, dass jeder Fabrikant sein Privatzeichen habe, und Länge, Breite u. s. w. der Waare äusserlich angebe; wo denn Betrug in einer dieser Beziehungen aufs Härteste geahndet werden müsste. — Ueberhaupt ist Child in der Regel ein warmer Freund derGewerbe-undHandelsfreiheit. Er ist gegen die städtischen Zunftprivilegien; gegen die Vorschrift von5 Elizab., dass Niemand ein Gewerbe treiben darf, in welchem er keine Lehrzeit bestanden (p. 290); gegen die Gesetze, welche die Zahl der Gewerbetreibenden, der Lehrlinge u. s. w. fixieren, die Verbindung nahe verwandter Gewerbe in Einer Person verbieten (p. 29. 306). Wie er gegen obrigkeitliche Taxen eifert, so ist er ein Vertheidiger der freien Ausfuhr nicht allein des rohen, sondern auch des gemünzten Goldes und Silbers[100]. Von dem Verbote der rohen Wollausfuhr (seit 1647) sagt er: «Diejenigen, welche den besten Preis für eine Waare zahlen können, werden sie immer auf die eine oder andere Weise zu beziehen wissen, trotz aller Gesetze, trotz aller Dazwischenkunft irgend einer See- oder Landmacht: solche Stärke, Feinheit und Gewalt hat der allgemeine Lauf des Handels.»[101]Das Aufspeichern des Kornes erklärt er für einen der nützlichsten Dienste, welche dem Handel geleistet werden können (p. 172 ff.). Dasselbe holländische Beispiel hatte ihn auch von der Nützlichkeit der Gemeinheitstheilungen, Kanalisierungen u. s. w. überzeugt (p. 170). So unbegründet ist die Ansicht, welche den Child mit dem banalen Vorwurfe des Mercantilismus glaubte abfertigen zu können! — Was endlich dieKolonienbetrifft, so theilt der Verfasser die Ansicht, welche bis vor Kurzem die Praxis, und bis auf J. Tucker herab die Theorie fast ausschliesslich beherrschte. Jede Kolonisation schadet dem Mutterlande, wenn dasselbe nicht durch gute und streng durchgeführte Gesetze den Handel der Kolonie allein bekommt. Ohne solche Gesetze würde aller Kolonialhandel den Holländern zufallen. Der Menschenverlust aber, der zunächst in jeder Kolonisation liegt, kann nur dadurch wieder gut gemacht, ja zum Gewinne verkehrt werden, dass die Ausgewanderten indirect in der zurückgelassenen Heimath eine stärkere Production zu Wege bringen (p. 394 ff.). Uebrigens enthält der Abschnitt von den Kolonien eine Menge der treffendsten, oft geradezu prophetischen Urtheile. So wird z. B. das verschiedene Kolonisationstalent der Spanier, Holländer und Franzosen ungemein gut charakterisiert, und den Engländern der Trost ertheilt, dass sie auf dem Felde der eigentlichen Ansiedelung von deren Rivalität nicht viel zu fürchten haben (p. 397 ff.). Einen für die Zukunft höchst gefährlichen Nebenbuhler sieht Child dagegen in Neuengland erstehen, zumal was die Seemacht betrifft (p. 428. 433). Er hat die spätere Grösse der Vereinigten Staaten merkwürdig vorausgeahnt.
Bei einem so reichen und bedeutenden Inhalte des Child'schen Werkes können die Mängel seiner Form, die zahlreichen Wiederholungen, selbst Widersprüche im Einzelnen (vgl. z. B. p. 24 und 224), wohl ein milderes Urtheil fordern. Es sind eben Fehler, wie sie bei Praktikern, die pamphletmässig arbeiten, gewöhnlich vorkommen[102].