9. Capitel.
Kriegsspiele der Dajaker — Angriff auf einen Dampfer — Hebammen — Frauen-Doctor — Europäische Aerzte — Gerichtsärzte — Stadtärzte — Civilärzte — Furunculosis — Aerztliche Commissionen — Vaccinateurs.
In voller Kriegsausrüstung tritt der Dajaker zum Kriegsspiel. In seiner linken Hand hält er den Schild, in seiner Rechten das Blasrohr für die vergifteten Pfeile. Auf seiner linken Hüfte ruht der Mandau und der Köcher mit den Pfeilen; auf dem Kopfe sitzt eine runde Mütze, aus Rottang geflochten, mit Federn von dem Pfaufasan oder von dem Pfau; ich hatte einige solche Mützen, welche mit dem Fell eines Orang-Utang überzogen waren. Die Brust und der Rücken sind bedeckt mit einem Ziegenfell, welches in der Mitte eine Oeffnung für den Kopf hat, von dem Halsausschnitt fällt ein Bündel mit Amuletten herab (mit Zähnen von den Babi-russa, Schneidezähnen von grossen Schweinsaffen u. s. w. u. s. w.).
Im Kriegsspiel idealisirt jedes Volk die Art und Weise seiner Kriegsführung oder, ich möchte lieber sagen, zeigt es die Theorie seiner Kriegskunst. Wie in der Fechtschule der Gebrauch des Gewehres gelehrt wird, das findet im Ernstfalle, abgesehen von dem Duell, keine Anwendung; so muss man auch beim Anblick der Kriegstänze nur sehr vorsichtig auf die Kriegsführung im Ernstfalle einen Schluss sich erlauben.
Nicht mit erhobenem Haupte oder stolzen Schrittes tritt der Dajaker zum Kampfspiele. Nonchalant oder gleichgiltig tritt er auf den Schauplatz, wirft zunächst das Blasrohr weg und zieht gelassen den Mandau aus der Scheide. Er beugt sein linkes Knie, deckt seinen Körper mit dem Schild und späht hinter diesem nach allen Seiten; das rechte Bein streckt er plötzlich aus und dreht sich dann wie ein Kreisel auf der Ferse seines linken Fusses, um von Zeit zu Zeit seinenMandau nach allen Seiten zu schwingen. Hin und wieder ruft er kreischend la hap, la hap, springt rechts und links, dreht sich wieder wie der Wind um seinen Fuss, schlägt nach seinem unsichtbaren Feinde mit wuchtigem Schlag und fällt endlich — leblos danieder. La hap, la hap ertönt es aus den Reihen seiner Zuschauer, und ein zweiter Tänzer erscheint auf dem Schauplatz, um denselben Tanz aufzuführen.
Mich überraschte jedes Mal das Schlusstableau dieses Tanzes. Bei allen nationalen Tänzen, welche ich sah, ist das Ende des Tanzes der Sieg. Hier die Niederlage!!
In der Wirklichkeit und im Ernstfalle ist der Anfall mit dem Messer das Ende des Kampfes, die vorbereitenden Maassregeln zeugen jedoch oft auch von entwickelter Taktik und Strategie.
Ein Anfall auf den kleinen Dampfer »Kapitän van Os«, ausgeführt von den Dajakern des südlichen Borneos, zeigt uns ihre Kriegskunst selbst im günstigen Lichte.
Dieser Dampfer bekam Ende December 1859, nach dem unglücklichen und tragischen Ende des Kriegsschiffes »Onrust« und des Kreuzers No. 42, Befehl, die Mündung des Kapuaflusses zu blockiren. Jede Nacht wurde er von beiden Ufern dieses Flusses beschossen. Den 3. Januar 1860 jedoch schwieg zwar das Feuer der Gewehre, aber man hörte aus den mit dichtem Gesträuch bedeckten Ufern ununterbrochen Bäume unter den gewaltigen Streichen der Axt fallen. Der Capitän glaubte das Ziel dieser Arbeit zu kennen; die Dajaker fällen nämlich gerne den Baum bis auf ¾ seiner Dicke, vor dem Fallen wird er durch Rottangstricke geschützt, mit welchen er am nächsten Baume verbunden wird. Kommt nun ein feindlicher Kahn oder Schiff in die Nähe eines solchen Baumes, wird der Rottangstrick durchgeschlagen, der Baum fällt in das Wasser und zertrümmert Alles, was unglücklicher Weise in einem solchen Augenblicke auf der Wasserfläche schwimmt. Dieses war dem Capitän des Dampfers »van Os« bekannt, und er konnte sich also das Ziel dieser Arbeit nicht anders erklären, als dass die Dajaker ihn zur Fahrt in den Kapuafluss verleiten und auf bekannte Weise ihn dann vernichten wollten. Er verbrachte den ganzen Tag in Spannung, auf welche Weise sie ihr Ziel zu erreichen sich bemühen würden. Gegen 7 Uhr Abends, nach Untergang der Sonne, begann hierauf ein starkes Gewehrfeuer von beiden Ufern. Der Capitän hatte sofort den Anker aufgezogen, als die erste Salve erfolgte, und drehte den Dampfer bald gegen denKapuafluss, bald gegen den kleinen Dajakfluss oder selbst gegen die Landzunge; jedes Mal wurde er von zwei Seiten mit lautem la hap-Ruf unter einem starken Gewehrfeuer begrüsst. Um 12 Uhr ging der Mond unter; der Himmel war bewölkt, eine pechschwarze Finsterniss bedeckte die ganze Landschaft, welche nur hin und wieder durch die Flammen der Salvenschüsse erleuchtet wurde und starker und stärker häuften sich Aeste, Laub und Stämme rings um den kleinen Dampfer, und zuletzt näherte sich selbst ein ganzer Berg von solchem Treibholz. Als bei einer Entfernung von ungefähr 10 Metern der Commandant der 15 Mann, ein javanischer Sergeant, eine ihm unverständliche Bewegung in dem Berge von Treibholz bemerkte, gab er das Commando »Feuer«, der Schiffscapitän Glaser, der Maschinist und die 15 Javanen gaben ein Salvenfeuer, die Matrosen eilen zu den Kanonen und feuern ihre Kartätschen in den schwimmenden Berg und — eine Unzahl von Canoes flüchtet unter lautem Gejammer verwundeter Dajaker aus diesem Berge von Treibholz. (Nach Perelaer.)
Besteht in Indien ein Bedürfniss für europäisch geschulte Hebammen?
Im Jahre 1897 sollte in Holland sich ein Verein constituiren, welcher diese Sorge auf sich nehmen sollte. Hat ein solcher Verein raison d’être? Die Geburtshülfe des grössten Theiles der eingeborenen Hebammen ist, wenn wir von den krankhaften Zuständen absehen, eine im Principe richtige Auffassung der Naturkräfte, und steht darum höher als die europäische im Anfange der 90er Jahre. Bei normalen Geburten beeinflusst nicht nur die Dukun ganz und gar nicht den normalen Verlauf, sondern sie schadet auch nicht, weil principiell, und zwar aus Sittlichkeitsgründen, jeder manuelle inwendige Eingriff vermieden wird. Wie viel unglücklich verlaufende Entbindungen sind durch überflüssige manuelle inwendige Eingriffe der europäischen Hebammen veranlasst worden!
Die Zahl der normalen Geburten ist gewiss eine aussergewöhnlich grosse, sonst hätte z. B. Java in den letzten neun Jahrzehnten nicht um 20 Millionen mehr Einwohner bekommen. Wenn auch Dr. Stratz der Behauptung entgegentritt, »dass, wie alle Naturvölker, auch die javanischen Frauen besonders schnell, bequem oder ohne Schmerzen entbinden«, so bleibt er uns den Beweis dafür schuldig; er kann gar nicht diesen Beweis bringen, weil ihm eine Statistik von normalen Geburtender Eingeborenen nicht zu Gebote stand, und weil seine eigene Erfahrung diesbezüglich auf zu kleine Zahlen von normalen und pathologischen Geburten basirt ist.
Meine eigenen Erfahrungen können natürlich nur von einem Eindrucke im Allgemeinen sprechen, und dieser ist der allgemein herrschende, dass die malayischen Frauen (aus anatomischen Gründen vielleicht) viel leichter von der Frucht befreit werden, als die europäischen. Ich will nur noch einmal hinweisen, dass in Indien Rhachitis sehr selten vorkommt, dass alle indischen Frauen normal gebaut sind, und selbst, dass ein Buckel ein rara avis ist. Der Heiltrieb ist bei den Eingeborenen, wie jeder Arzt weiss, viel höher als bei den Europäern. Bei einem Soldaten ging das Rad einer Kanone über die grosse Zehe des rechten Fusses, und ich beschloss, die Zehe zu enucleiren; der Hospitalchef kam dazu, und als er die Wunde sah, rieth er mir davon ab, weil er ein Eingeborener sei; ich folgte seinem Rath, und der Patient behielt eine brauchbare Zehe. Im Jahre 1892 wurde ich in Magelang zu einer jungen Frau gerufen, welche durch einen Abortus einen heftigen Blutverlust erlitten hatte. Als ich zu ihr kam, lag sie wie eine Wachsfigur delirirend im Bette, der Puls war weniger als filiformis; die Blutung noch nicht beendigt, und doch wurde mir jeder manuelle Eingriff von Seiten der Familie nicht gestattet. Ich massirte den Uterus durch die Bauchwand, gab eine Arznei, ut aliquid fieri videatur, ging weg, und — nach einem Jahre hatte sie wieder einen Knaben von fünf Kilo. Ich erzähle dieses nur als Pendant zu dem Falle von Dr. Stratz, wobei eine Berlinerin intra partum aus dem Bette ging, um ein gutes Glas »Weisse« sich zu holen.
Wie gesagt, ich kann nur das Echo der allgemein angenommenen Ansicht sein, dass die eingeborenen Frauen leicht entbinden; die Hülfe der Hebammen ist ja eine unbedeutende. Die Dukun erscheint bei der jungen Mutter mit 10–20 Medicinen sowohl für die Mutter als für den zu erwartenden Staatsbürger. Nur sehr selten wird jedoch vor oder intra partum Medicin gegeben; die meiste gilt dem Wochenbette und der Pflege des Kindes; ob nun die äusseren Geschlechtstheile sanft gerieben werden, ob alle Thüren, Fenster, Kisten und Kasten geöffnet werden, dass die Entbindung schneller stattfinde, ob Geld in kupferne Schüsseln geschüttet wird, oder gekochter Reis und Geld zwischen den Füssen der Wöchnerin gestellt wird, um das Kind herauszulocken; ob ihr Urin zu trinken gegeben wird von einem angesehenen Manne, oder ob der Mann ihr ins Gesicht blasen muss, oder ob der Vater mit ausgespreiztenFüssen vor der Frau steht und rücklings schreitet, um das Kind, welches sich nach seinem Vater sehnt, zu bewegen ihm zu folgen u. s. w. u. s. w. Das sind doch keine Manipulationen, welche der Mutter und dem Kinde, oder beiden gefährlich werden können. Wenn jedoch bei zögernder Geburt ein langes Tuch, bengkun genannt, um den Oberbauch geschlungen wird, ist dies allerdings schon ein einflussreicher Eingriff; oder wenn bei einer Querlage die äussere Wendung nicht gelingt, oder aus andern Ursachen der Mann auf den Bauch der Wöchnerin tritt und stampft, dann sind Mutter und Kind in ihrem Leben bedroht; das ist wahr, aber dann sind auch bedeutende pathologische Verhältnisse vorhanden, in welchen auch eine europäische Hebamme nicht einschreiten darf und den Arzt holen lassen muss. Nur in Ausnahmefällen wird eine mohammedanische Frau sich dazu entschliessen, männliche Hülfe für einen solchen Fall in Anspruch zu nehmen. Zu wiederholten Malen habe ich es erfahren, dass Männer mich aufforderten, bei der Geburt ihrer Frau gegenwärtig zu sein und etwaigen Falles thätig einzuschreiten; aber immer waren es die Frauen, welche es nicht erlaubten.
Der letzte Fall traf eine javanische junge schöne Frau eines Lehrers, welche durch ihr schlechtes Aussehen in den letzten Wochen ihrer Gravidität den Mann veranlasste, mich zu consultiren. Ich fand normale Verhältnisse von Lunge u. s. w., der Urin hatte kein Eiweiss u. s. w.; aber die Beckenverhältnisse mochte ich nicht untersuchen, und von dem Eintritt der Geburt wurde ich auch nicht verständigt.
Welchen Zweck hätte es also, hier für europäisch geschulte Hebammen Geld, und zwar viel Geld auszugeben? In abnormen Fällen darf die europäische Hebamme ebenso wenig einschreiten, als die Dukun es kann. Bei normalen Geburten schadet die eingeborene Hebamme gewiss gar nicht, oder sicher weniger, als die europäische, weil diese, in ihrer Sucht nach Polypragmasie, oder um ihre Weisheit zu zeigen, die exploration per vaginam immer und immer unternimmt. Welche europäische Hebamme würde übrigens sich begütigen, im Innern des Landes im Kampong zu wohnen, um nur den Eingeborenen Hülfe zu leisten, selbst bei einem Gehalte von 100–200 fl. monatlich? Könnten diese Summen — wie viele müsste es deren im grossen »Insulinde« geben — nicht besser verwendet werden? In Java werden sogenannte Bezirksärzte mit 200 fl. monatlichem Gehalte im Innern des Landes angestellt, und müssen dann sehen, wie sie durch die Privatpraxis nebstdem soviel verdienen können, als sie zu ihrem Lebensunterhalteu. s. w. nöthig haben. Die Regierung würde zweckmässiger thun, einen Theil dieser Stellen durch weibliche Aerzte zu besetzen, welche zur Praxis in vollem Umfange berechtigt wären. Dadurch würde nicht nur eine grosse Zahl der eingeborenen Frauen in ihren Erkrankungen einer wissenschaftlichen Behandlung sich erfreuen können, sondern die moderne Geburtshülfe würde mit Hülfe der weiblichen Aerzte auch in die grosse Menge der Eingeborenen dringen. Wenn diese Doktorinnen nebstdem verpflichtet wären, zu allen Geburten zu gehen, zu welchen sie gerufen werden, bei Entfernungen über 6 Pal (± 9 Kilometer) eine standesgemässe Entschädigung erhielten, und wenn auf ihrem Standplatze ein bescheidenes Zimmer eingerichtet würde, in welchem die Wöchnerinnen die Zeit ihrer Entbindung abwarten könnten, und welches mit einem einfachen Armentarium eingerichtet wäre, wenn diese Doctorinnen exercitii causa alle Entbindungen leiten würden, so dass die eingeborenen Frauen Zutrauen zu ihrer Kunst bekämen, dann würden auch die abnormen Fälle, Steiss-, Querlagen u. s. w., mit Erhalt des Lebens von Mutter und Kind glücklich beendigt werden können.
An weiblichen Doctoren hat Indien ein Bedürfniss, aber nicht an Hebammen welchen nie und nimmermehr die Behandlung »aussergewöhnlicher« Geburtsfälle anvertraut werden darf. —
Die Stellung der europäischen Aerzte ist im Allgemeinen in Indien eine geachtete, und wie wir sehen werden, sind sie ein einflussreiches Glied in der grossen Kette der Beamten, welche die Verwaltung Indiens besorgen. Trotzdem zeigen sie Mängel, welche sich in Europa nicht fühlbar machen, weil dort nur selten voneinemArzte die Totalität der medicinischen Wissenschaft gefordert wird. In Indienmussder Arzt vielseitig, ja noch mehr, er muss allseitig entwickelt sein, so lauge, bis die Regierung zur Erkenntniss kommt, dass eine solche Vielseitigkeit heutzutage unmöglich ist, und dass es daher ihre Pflicht sei, mit diesem Factor zu rechnen. AufSeite 33sprach ich schon von dem mangelhaften Wissen der Militärärzte in der medicina forensis, Bauhygiene, Epidemiologie und Militärhygiene.
Im Jahre 1880 wurde in Samarang eine junge Frau des Mordes an einem neugeborenen Kinde angeklagt und vertheidigt von dem Advocaten C. S., welcher heute im »hohen Hause« zu Buitenzorg eine grosse Rolle spielt. Als corpus delicti lag, da der Mord schon vor einem Jahre geschehen sein sollte, wenn ich mich nicht irre, ein ausgegrabener Oberkiefer und ein Seitenwandbein vor. Der Advocat behauptete,dass die anwesenden Knochenreste gar nicht von einem Menschen, sondern von einem Affen herrührten. Er behauptete ferner, und brachte aus einem vor ihm liegenden Haufen von Büchern die Beweise, dass dieser auch nicht constatirt werden könne, weil der Gesichtswinkel zwischen Menschen und Affen keinen Unterschied zeige. Da keine Gerichtsärzte in Indien existiren, wurden nach einander vier Aerzte als Fachleute herbeigezogen, welche durch die angeführten Citate des Advocaten geradezu in beschämender Weise zum Schweigen gebracht wurden. Nichts wäre jedoch leichter gewesen, als dieser unangenehmen Scene zu entgehen. Der Gesichtswinkel (von Camper) kann ja nur an dem intacten Schädel gemessen werden; denn es ist der Winkel zwischen der Linie, welche gezogen wird von dem hervorragendsten Theil der Stirn bis zur Mitte des Oberkieferzahnes und der Linie, welche vom äusseren Gehörgang längs der Basis der Nasenhöhle zu der ersten gezogen wird. Um diesen bestimmen zu können, muss man also wenigstens einen halben Schädel haben. Die Fachleute liessen sich also in eine sterile Debatte mit dem Vertheidiger ein und mussten also den kürzeren ziehen. In diesem concreten Falle ist dies übrigens eine müssige Frage gewesen. Denn dieGrössedes Kopfes musste zwischen Mensch und Affe, ausgenommen den Orang, entscheiden.
Der Kopf eines Säuglings ist auffallend grösser als der eines gleich alten Affen auf Java. Da der Orang auf Java ebenso selten als in Europa gesehen wird, so hätte der Vertheidiger erst beweisen müssen, dass in dieser Gegend ein Säugling eines Orang begraben wurde, das wieder eine solche Seltenheit ist, dass es zur Beurtheilung des Falles ganz ausser Betracht bleiben musste.
Wenn ich noch an den sensationellen Mord erinnere, welcher 1896 im Osten Javas Monate lang die Europäer in Spannung erhielt, und der von dem herbeigeholten Arzte als Selbstmord erklärt wurde, so will ich mit diesem Sündenregister abschliessen und nur die Nothwendigkeit betonen, dass in Indien Gerichtsärzte angestellt werden, welche keine Civilpraxis ausüben dürfen; wenn deren einer auf Java, zwei auf Borneo, zwei auf Sumatra und einer für die Molukken angestellt werden, ist eine hinreichende Bürgschaft gegeben, dass dieser Theil der Jurisprudenz die Rolle des Stiefkindes aufgeben könne. Vorläufig wäre es selbst hinreichend, wenn der Arzt, welcher auf der Doctor Djawa-Schule die pathologische Anatomie docirt, als Gerichtsarzt nach allen Theilen des Archipels im Nothfalle gesendet werde.Java wird von einem Telegraphennetze und von einer von Osten nach Westen ziehenden Eisenbahn durchzogen, mit drei Seitenlinien, so dass er im ungünstigsten Falle den zweiten Tag an Ort und Stelle sein kann. Natürlich müsste dieser Fachmann in der pathologischen Anatomie auch auf die Toxikologie, auf den forensischen Theil der Psychiatrie, auf das Stiefkind der medicinischen Wissenschaft, die Biologie, und auf alle Fächer sich verlegen, welche der moderne Gerichtsarzt beherrschen muss, um seinen Posten auszufüllen.
Die »Stadtärzte« sind Beamte von einer zu sehr begünstigten Stellung. Während der Militärarzt, wie wir unten sehen werden, oft von dem Umfang seiner Arbeit erdrückt wird, kann sich der »Stadtarzt« bei einem ziemlich guten Gehalt den grössten Theil des Tages der Privatpraxis widmen, welche, gerade durch seine Stellung als Stadtarzt, gross ist. Obzwar ihm die Behandlung der Patienten in den Civilspitälern anvertraut ist, spielt er dort nur die Rolle des Consiliarius und überlässt die eigentliche Arbeit dem Doctor djawa. Diese würden viel bessere Dienste prästiren im Innern des Landes, wo sie unter Controle der »Civil-Aerzte« nicht nur den Eingeborenen ärztliche Hilfe leisten, sondern auch civilisatorisch Pioniere für die Lehren der europäischen Hygiene u. s. w. werden können. Nach dem Reglement sollen die Stadtärzte auch Gerichtsärzte sein; aber die Untersuchungsrichter sind sehr liebenswürdige Leute und tragen der Thatsache Rechnung, dass die Stadtärzte so wenig Zeit haben, und finden oft genug Ursache, einen Militärarzt als Experten vorzuladen.
Im Jahre 189.. war ich in T., und ein Europäer gab seinem 9jährigen Sohne mit seinem rechten Fusse einen Fusstritt gegen den Podex; das Kind fiel nieder und — war todt; ich hielt Section und fand als Todesursache einen M-förmigen Riss in der Milz. Als »behandelnder Arzt«, als Zeuge und als Experte wurde ich nach S.. gerufen, um in dieser Sache als dreifacher Zeuge zu fungiren. Zufällig oder nicht zufällig wurde ich gleichzeitig nach S.. transferirt und konnte stundenlang vor dem Gerichtshof Rede und Antwort stehen über die Frage der spontanen Risse der Milz u. s. w. Der dazu angewiesene Stadtarzt hatte natürlich keine Zeit. —
Die Behandlung der Beamten, welche unter 150 fl. monatlich Gehalt haben, untersteht auch den Stadtärzten, ebenso wie die Untersuchung der Prostituées. Letztere lässt sehr viel zu wünschen übrig; denn die »clandestine« Prostitution ist ja die vorherrschende, und die Zahl der eingeschriebenen ist ja klein. Das heisst: clandestin gegenüberdem Arzte; die Organisation der Polizei und das Leben in den offenen Häusern bringt es mit sich, dass der Polizei alle Prostituirten bekannt sein könnten, wenn die Beamten es nurwollten. Dies giebt jedoch »Sussah«, d. h. Schreibereien und Schwierigkeiten; es wird also von den Beamten durch die Finger gesehen, und der »Stadtarzt« hat mit der Untersuchung der Prostituées sehr wenig zu thun.
Wie viel tüchtige Aerzte würden diese Stellung gern annehmen, wenn auch die Privatpraxis (wie den höheren Militärärzten) verboten wäre, und höchstens die consultative Praxis oder die Hülfe bei grossen Operationen gestattet wäre. Wenn nebstdem die Stelle des zweiten oder dritten Stadtarztes ebenso gut bezahlt würde, als die des ersten Stadtarztes (700 fl. per Monat), so würden manche Aerzte gern diese Stellung annehmen, weil ihnen damit ein stabiles Amt gegeben wäre, in welchem sie wissenschaftliche Arbeiten leisten könnten. Man könnte zu diesem Amte Aerzte wählen, welche in speciellen Fächern sichthatsächlichausgebildet haben.
Stadtärzte befinden sich nur in Batavia, Samarang und Surabaya; wenn nun diese drei Städte je einen Chirurgen, Oculisten und Geburtshelfer zu Stadtärzten hätten, wie viel wäre der leidenden Bevölkerung geholfen, wenn, ich will mit Nachdruck wiederholen, keine ephemeren Specialisten, sondern solche Männer, welche factisch nach absolvirten Studien ausschliesslich nur in einem Fach gearbeitet haben, die Stellung der Stadtärzte einnehmen würden.
Die »Civil-Aerzte« sind Aerzte, welche keine Beamten, also nicht pensionsfähig sind, kein Recht auf Urlaub und freie Reisen u. s. w. haben, sondern es sind Aerzte, welche sich im Innern des Landes niedergelassen haben, meistens im Centrum von Zuckerfabriken, Tabaksanpflanzungen u. s. w., und dort den Kampf ums Dasein jucunde et dulce beginnen können, weil die Regierung sie mit fl. 200 per Monat subsidirt, wofür sie die Vaccination beaufsichtigen, die Gefangenen, die niedern Beamten behandeln und in gerichtsärztlichen und polizeilichen Fällen advisiren müssen. In vier Orten bezahlt die Regierung selbst 400 fl., weil kein Arzt sonst sich dort niederlassen würde. Manche dieser Doctoren stehen sich sehr gut und verdienen 1000–1500 fl. per Monat, obzwar auch in Indien »das Fett von der Suppe« für die Aerzte abgenommen ist. Die Concurrenz wird mit jedem Tage grösser.
In den grossen Städten giebt es natürlich noch Civil-Aerzte, welche procul negotiis sind, d. h. gar kein Amt versehen und nur vom Erträgniss ihrer Praxis leben.
Im Ganzen und Grossen ist die Existenz der Aerzte in Indien bis jetzt eine günstige, und mitunter selbst eine sehr günstige zu nennen: Alle können von ihrem Einkommen standesgemäss leben; viele können von ihrem Einkommen ein kleines Capital für die alten Tage ersparen, besonders durch Kauf einer grossen Lebensversicherung, und einige von ihnen werden reich. Von den letzteren würde die Zahl viel grösser sein, wenn sie sich nicht durch den Speculationsgeist verleiten liessen, an geschäftlichen Unternehmungen sich zu betheiligen, ohne von dem Geschäft auch nur etwas zu verstehen. Es wird nämlich für eine gewöhnliche Visite 2 fl. 50, für eine Entbindung 100 fl. bezahlt, während für Operationen, je nach den Vermögensverhältnissen der Patienten, mehr oder weniger hohe Honorare bezahlt werden. Es sind aber nicht die europäischen Patienten, welche diese günstigen pecuniären Verhältnisse der Aerzte ermöglichen, sondern die Chinesen, von denen vor 10 Jahren auf Java allein sich mehr als 200000 befanden, und (in den grossen Städten) die Armenier. Wenn auch der Mittelstand der Chinesen bei den petites misères de la vie zuerst zu den Hausmitteln der Eingeborenen greift oder in den chinesischen Apotheken sein Heil sucht oder den chinesischen Arzt zu sich kommen lässt, so wird er doch, wie sein reicher Landsmann oder ein eingeborener Häuptling oder Handelsmann, bei längerer Dauer die Hülfe eines europäischen Arztes suchen. Die Zahl der Chinesen ist in allen grossen Städten, und auch im Innern des Landes, sehr gross; nebstdem ist unter ihnen die Zahl der »Reichen« viel grösser als unter den Europäern; in der Regel kommt er als Kuli ins Land und ist und bleibt sparsam bis er reich ist. Wenn er als Kuli 25–30 Kreuzer täglich verdient, wird er die Hälfte täglich brauchen, so lange bis er 10–15 fl. erspart hat; dann zieht er in den Kampong und spielt den Wucherer bei den Eingeborenen, bis ihm dieses oder jenes kleine Grundstück von einem säumigen Schuldner zufällt. Auch dann wird er immer und immer sparen; wenn er selbst schon Tausende und Tausende besitzt, wird er vielleicht bei einer Hochzeit seiner Tochter ein luxuriöses Fest geben und z. B. für das Feuerwerk allein 1000 fl. bezahlen, aber die Sparsamkeit und die Nüchternheit bleiben die Basis seines täglichen Lebens.
An anderer Stelle werde ich das Leben dieses conservativen Volkes skizziren, soweit ich Gelegenheit hatte, als practischer Arzt dieses kennen zu lernen; hier jedoch sei ihrer nur als pièce de résistance des europäischen Arztes erwähnt. Nur durch ihre grosse Zahl und durch ihre pünktliche Bezahlung des Arztes ist es möglichgeworden, dass eine grosse Zahl europäischer Aerzte in Indien eines reichlichen Einkommens sich erfreuen können. Selbst der »kleine Mann« wird am ersten des Monates für jede Visite, welche der europäische Arzt bei ihm gemacht hat, den Ryksdaalder bereit haben, wenn der Einkassirer bei ihm erscheint, um die quittirte Rechnung zu präsentiren. Ich z. B. hatte tausende und tausende Chinesen behandelt, und davon habe ich keine fl. 200 unbezahlter Rechnungen zurückgelassen; ja noch mehr; in Magelang brachte mir der Einkassirer einmal die Nachricht, dass ein von mir im abgelaufenen Monat behandelter Chinese in seine Heimath zurückgereist sei; ich legte, überrascht von dieser ungewöhnlichen Erscheinung, die Quittung zu ihren europäischen Schicksalsgenossen; nach vielen Monaten war er aus China zurückgekehrt und — bezahlte die alte Rechnung!
Von der landläufigen Sage, dass der Chinese seinen Arzt nur für das Gesundsein bezahle, ist in Indien nichts bekannt; aber eine andere Eigenthümlichkeit ist mir in der Praxis aufgefallen. Zur Zeit, dass der Chinese in Behandlung ist, zeigt er gegenüber dem behandelnden Arzt eine besondere Liebenswürdigkeit; Früchte, Bäckereien, Fische, nationale Speisen, wie essbare Vogelnester, Kimlo, bami wurden mir ins Haus geschickt, so lange ich behandelte; in der Pause jedoch ignorirte mich manchmal derselbe Chinese in auffallender Weise, ja er grüsste mich nicht einmal. Ein gewisser Aberglaube scheint die Ursache von diesem auffallenden Benehmen zu sein.
Sind in Europa die Tanten, Nichten und Schwestern des Patienten der Schrecken jedes Arztes, weil sie ihre vereinzelten Erfahrungen gegenüber dem Arzte zur rechten und zur unrechten Zeit geltend machen, noch mehr hat in Indien der Hausdoctor darunter zu leiden. Wenn in Holland verlangt werden würde, nicht nur die Therapie der Bauern, sondern auch ihre Lebensweise und ihre prophylaktischen Maassregelnkritiklosanzunehmen, würde der Arzt von allen gebildeten Familienangehörigen im Zurückweisen derselben eine Stütze finden; in Indien wird dieses auf Grund landläufiger Phrasen gefordert; z. B.: »Jedes Land hat seine Krankheiten, für welche Gott auch dort selbst die Medicinen gegeben habe«; oder aber: »Kommt man in ein fremdes Land, müsse man die Gebräuche und Sitten des Landes annehmen«; oder aber: »Probiren geht über Studiren« u. s. w. Durch die Erziehung sind die in Indien geborenen Europäer diesbezüglich in eine Reihe mit den halbeuropäischen Familien zu stellen. (Aus der Therapie eines europäischen Arztes allein kann man sofort ersehen, wo seine Wiegegestanden und wo er die ersten Eindrücke für seinen Geist und sein Gemüth erhalten hat. Ohne Ausnahme greift der in Indien geborene europäische Arzt, auch wenn er einige Jahre die Mittelschulen (Gymnasium oder Realschule) in Europa absolvirt und natürlich die Universitäten von Holland besucht hat, bei den petites misères de la vie zuerst zu den »indischen« Hausmitteln, obzwar, wie wir sahen, eine bestimmte Dosirung der wirkenden Bestandtheile damit nicht verbunden ist; denn auch der Arzt kann sich den herrschenden Einflüssen nicht entziehen.) Lässt das Kind den Kopf hängen oder klagt es über Kopfschmerzen, wird die Babu (= Kindermädchen) dem Vater des Kindes, auch wenn er Arzt ist, nichts davon mittheilen, sondern ihm auf die Stirn mit Sirihkalk irgend eine mystische Figur zeichnen und darauf ein Stück der Limonaschale aufkleben. Ist ein Erwachsener unwohl, wird die Babu ihm Ricinusöl oder ein Adstringens, z. B. die Blätter der Djambufrucht (Psidium guajava) oder die Rinde von Djamblang (Syzygium jambolanum) (welche in letzter Zeit gegen Diabetes anbefohlen wird) mit solcher Ueberredungskunst anbefehlen und sofort auch anbieten, dass schon zur Würdigung ihrer guten Absichten davon Gebrauch gemacht wird. Dann kommen natürlich die verschiedenen weiblichen Familienmitglieder, und bei einer Entbindung die Dukun, welche die Pflege der Wöchnerin und des neugeborenen Kindes auf sich genommen hat. Eine Schüssel mit 10–20 Medicamenten bringt sie mit und probirt zuerst, hinter dem Rücken des Arztes, eins für die Blutreinigung, das andere für die Wehen, ein drittes für die Lochien u. s. w. anzubieten. Gelingt es ihr, nur eins verkaufen zu können, wagt sie sich sofort auch an den Arzt und erzählt ihm von den zauberhaften Erfolgen ihrer Medicamente. Ich für meine Person stellte jedes Mal die Bedingung, dass für jedes Medicament, welches von der Dukun angeboten wird, meine Zustimmung eingeholt werde; jedes Mal erlaubte ich es, dass zum Verbande der Nabelschnur ein Pulver gebraucht werde, welches die Dukun bereitete, indem sie den Kochlöffel, mit dem der Kaffee geröstet wurde, abkratzte; alle anderen, und besonders die internen, wurden für den Fall angenommen, als es nöthig werden sollte. Dies war natürlich niemals der Fall.
In chirurgischen Fällen hat der Arzt beinahe niemals solche Schwierigkeiten; bei der so oft vorkommenden Furunculosis jedoch schwirren die therapeutischen Vorschläge wie Spreu im Wirbelwind um den Kopf des Arztes, welcher zu einem solchen Patienten gerufen wird. Zwölf Sorten Blätter werden gebraucht, um die Furunkel zum »Aufgehen«zu bringen, und in der Regel muss der Arzt über jedes einzelne seine Ansicht aussprechen, bevor es ihm gelingt, seine Therapie vorschlagen zu können. Es ist vielleicht hier der Platz, über diese indische Landplage einige Worte zu verlieren.
Die landläufige angebliche Ursache dieser endemischen Krankheit, das Essen der Mangga (mangifera indica), beruht nach meiner Erfahrung auf keiner thatsächlichen Basis. Hunderte und tausende essen diese saftreiche, stark nach Terpentin riechende Frucht, ohne Furunkeln zu bekommen; 25 Sorten dieser Frucht sind bekannt, darunter sind die Mangga Kopior, von der Grösse einer Faust, und die Mangga padang geradezu herrliche Früchte zu nennen.
Auch der Genuss von der Papaja (Carica papaya) (videSeite 69) wird als Ursache einer Hautkrankheit angegeben; sie wird beschuldigt, hin und wieder eine Gelbfärbung der Haut zu veranlassen (Dr. Jacobs). Ob jedoch thatsächlich ein Causalnexus zwischen diesen beiden Früchten und den erwähnten Hautkrankheiten besteht, ist noch die Frage. Die Furunculosis scheint vielmehr von andern Ursachen abzuhängen, welche mit dem Reifen der Manggafrucht zeitlich zusammenfallen. Die Ernte dieser Frucht fällt in die Zeit des Kentering von dem Ost- in den Westmonsun (videSeite 52). Zu dieser Zeit kommen die meisten Fieberfälle vor; die dadurch veranlasste Cachexie ist ein starkes ätiologisches Moment in der Entstehung zahlreicher Hautkrankheiten. Wenn auch mit Unrecht die Hebrasche Schule beschuldigt wurde, die Dyskrasien aus der Aetiologie der Hautkrankheiten entfernen zu wollen, so ist sie doch die Ursache gewesen, dass (besonders seit dem Aufschwung der Bacteriologie) Jahrzehnte lang beinahe ausschliesslich das Mikroskop in dieser Lehre die Herrschaft führte.[36]
Im Jahre 1880 wurde ich dem Civil-Departement zugewiesen und nach dem Süden des westlichen Javas gesendet, um in den damaligen Fieberepidemien mit Hülfe von Krankenwärtern der mit dem Aussterben bedrohten Bevölkerung Hülfe zu bringen. (Im dritten Theile werde ich diese Epidemien ausführlicher erwähnen.) Ein fürchterliches Bild socialen Elendes bot sich mir damals dar. Die durch das Fieber erschöpften Patienten waren bedeckt mit Impetigo, Ectyma und colossalen Geschwüren (in Folge ihrer unzweckmässigen Behandlung mit durchlöcherten Kupfermünzen).
Im Jahre 1895 kamen zahlreiche Dysenteriefälle und andere Darmkrankheiten von Lombok nach Magelang. Sobald sich bei diesen Unglücklichen auf dem Körper zahlreiche impetiginöse Pustelchen zeigten, wurde die Prognose infaustissima. Die humoral-pathologischen Anschauungen in der Dermatologie, wie sie Peter Frank (1792), Struwe (1829), Schönlein und C. H. Fuchs (1840) lehrten, waren also nach diesen meinen Erfahrungen so weit gerechtfertigt, als sie nicht jene Krankheit betrafen, wie z. B. die Scabies, welche mit Recht parasitären Ursprungs sich herausstellten. Wenn also die Humoral-Pathologie in derDermatologieraison d’être hat, so muss doch noch der Beweis gebracht werden, dass die Furunculosis in Indien durch den Genuss der Mangga-Frucht entstehe. Die zwei letzten Fälle, welche ich zu beobachten Gelegenheit hatte, betrafen eine Lehrerin und einen Arzt, welche beide an Malaria gelitten hatten; bei beiden war die Zahl der Furunkeln innerhalb eines halben Jahres bis über 200 gekommen; beide litten fürchterlich sowohl durch die Schmerzen als durch die Erschöpfung, und beide erholten sich erst, als sie nach einer Reise nach Europa von ihrer Malaria befreit waren.
Die Praxis der Aerzte ist in Indien eine schöne und vielseitige und zwingt ihn bald, selbständig zu werden und sich von etwaigen Consilien mit andern Collegen zu emancipiren. Wie oft ist er in Gegenden thätig, wo auf hunderte von Meilen kein zweiter Arzt wohnt. Auf Java kommt man diesbezüglich nicht so leicht in Verlegenheit; aber in Borneo z. B., wo ich im günstigsten Falle in 8–10 Tagen Assistenz und den Rath eines zweiten Arztes erhalten konnte. Ja, ich zweifle keinen Augenblick, dass in ganz Holland kein einziger Arzt sovielseitigeErfahrungen sammeln kann, als ein Arzt in Indien.
Das ist auch die Ursache, dass man in Indien nicht so leicht zu Consilien übergeht, auch wenn man Collegen in der Nähe hat. Nebstdem ist ein consilium pour acquit de conscience für den Patienten ein theurer Spass — es wird fl. 25 dafür gerechnet — und bei dem Mangel an thatsächlich specieller Ausbildung auch nicht empfehlenswerth. In letzter Zeit bessern sich die Verhältnisse diesbezüglich auf Java; wir haben tüchtige Oculisten, Chirurgen, Gynäkologen und Ohrenheilkundige gekannt; aber auf Borneo gehören diese noch zu dem frommen Wunsche. Uebrigens ist ja die Ausbildung der jungen Aerzte auf den holländischen Universitäten im Allgemeinen sehr gut; sie können, in die Praxis eingeführt, in jedem einzelnen Falle durch die Literatur leicht Rath erholen und sind manuell auf der Schule genug geübtworden, um auch im Nothfalle die Praxis der Specialisten üben zu können, und zwar mit Erfolg. Anfangs der achtziger Jahre scheint jedoch ein schlechter Geist unter den holländischen Studenten geherrscht zu haben. Vielleicht generalisire ich damit zu viel, und es trifft nur eine der vier Universitäten des Landes diese Schuld. Ich habe nämlich in dem Jahre 188.. junge Aerzte nach Indien kommen gesehen, die ebensoviel durch ihre Unwissenheit und manuelle Ungeschicklichkeit, als auch durch ihren Indifferentismus gegen die Wissenschaft als solche, geradezu eine traurige Rolle spielten. In den letzten Jahren begegnete ich jedoch jungen Aerzten, welche mir imponirten durch ihr Pflichtgefühl, durch ihr grosses theoretisches Wissen, durch ihre manuelle Fertigkeit, welche nur das Resultat langer Uebung sein kann, und welche beseelt waren von dem feu sacré de la jeunesse, den leidenden Menschen zu helfen. Sie bilden einen grassen Gegensatz z. B. zu jenem Arzte, welcher, noch grün hinter den Ohren, die Gynäkologie als sein Specialfach ausgab und ohne Leitung allein, erst in der Praxis in Indien sich dazu ausbildete!! Wie ich jetzt höre, hat er es in den letzten Jahren zu einer bedeutenden Fertigkeit gebracht; aber ich kannte ihn zur Zeit des Anfanges seiner indischen Laufbahn und sah mit Staunen, wie ein Mann es wagen dürfe,ohne Leitung, allein, gestützt durch die Bücher, auf Kosten der armen Patienten zum gynäkologischen Operateur sich auszubilden. Wenn er die Flüche gehört hätte, welche seinem tollkühnen Unternehmen von einzelnen Patienten gezollt wurden, hätte er vielleicht mit einer bescheideneren Rolle, als der eines Gynäkologen, sich begnügt! Das Traurigste bei der Sache war jedoch, dass die Sanitätsbehörden es sahen und schwiegen. Dieser Mann traurigen Andenkens vergass seinen Beruf, der leidenden Menschheit zu helfen; er hat wahrscheinlich sein Ziel erreicht, und hat wahrscheinlich eine gewisse Routine und Fertigkeit im Operiren erlangt; aber die Opfer seines Noviciats waren überflüssig, weil operative Fälle der Gynäkologie in der Regel warten können, bis sie von befugter Hand behandelt werden können.
Die Praxis bei Kindern giebt dem europäischen Arzt in Indien noch mehr Schwierigkeiten als in Europa; sind die europäischen Kindermädchen abergläubisch, so sind es noch mehr die indischen; diese wissen aber in der Regel, und selbst auf Kosten der Gesundheit ihrer Schützlinge, ihre Ansichten geltend zu machen, wie es in Europa gewiss Ausnahme ist. So z. B. soll nach ihrer Ansicht bei keiner Erkrankung des Darmes ein Ei, bei keiner Hautkrankheit weisses Fleisch (vom Huhn, Kalkun u. s. w.) und bei keiner Augenerkrankungeine Garnale dem Patienten gegeben werden u. s. f. Ein schroffes Entgegentreten dieser Anschauung, oder vielmehr ein principielles Negirenallerihrer abergläubischen Ideen hat mir viel bessere Dienste geleistet als das politische unbestimmte, halb zustimmende, halb ablehnende Besprechen der therapeutischen und prophylaktischen Principien der Eingeborenen. Wie viel diese das Gebiet des Geschlechtslebens beherrschen, kann man sich kaum vorstellen, und die Zahl der Aphrodisiaca ist gross. Nur selten wird ein chinesischer oder eingeborener Don Juan sich in diesen Sachen an den europäischen Arzt wenden; sie fürchten, bei diesem kein Verständniss für ihre Klage zu finden. Der europäische Arzt kommt also selten in die Lage, sich mit der Frage der Aphrodisiaca zu beschäftigen.
Ein eigenthümlicher Dienstzweig der europäischen Aerzte ist das Abgeben der ärztlichen Zeugnisse. Die gewöhnlichen Lebensversicherungen fordern gegen Bezahlung von fl. 25 eine ausführliche und genaue Untersuchung; es giebt aber auch Vereine, welche von dem Arzt nur die Erklärung fordern, dass der Candidat »dieselbe Lebenschance habe als jeder andere gesunde Mensch von seinem Alter«. Es sind dies Vereine der Chinesen, welche nach dem Tode des Mitgliedes der Wittwe sofort einen gewissen Betrag zur Hand stellen; ein ähnlicher Verein hat sich unter den Officieren der Landarmee gebildet, welcher der Wittwe sofort nach dem Tode des Mannes 1000 fl. auszahlt; die Mitglieder des Vereines zahlen facultativ, d. h. bei jedem Todesfall je nach ihrem Rang 1–1½-2 fl. und erwerben dadurch das Recht, ihrer Frau (oder anderen Familienmitgliedern) fl. 1000 bei ihrem Todesfalle ausbezahlen zu lassen. Die chinesischen Vereine, welche dasselbe Ziel sich gesetzt haben, verlangen nichts anderes als oben erwähnte Erklärung und kümmern sich nicht darum, auf welche Untersuchung gestützt der Arzt seine Erklärung abgiebt. Richtiger ist jedoch das Princip der europäischen und amerikanischen Lebensversicherungsgesellschaften, welche von dem Arzte nur die Mittheilung des Befundes verlangen und es ihrem advisirenden Arzt überlassen, darauf seinen Beschluss zu fassen.
Nebendiesenärztlichen Zeugnissen hat der europäische Arzt vielfach Gelegenheit, für die zahlreichen Beamten und Officiere solche auszustellen. Der Eine verträgt das Strandklima nicht und muss ins Gebirge versetzt werden; der Andere leidet im Gebirge an Diarrhoe oder Bronchialkatarrh und erhofft im warmen Klima der Ebene Heilung von seinem Leiden; ein Dritter hat schon alle Zonen der Tropen bewohntund erwartet noch von einem Aufenthalt in Europa Rettung; ein Vierter braucht ein Impfzeugniss für seine Kinder, welche die Schule besuchen müssen; ein Fünfter muss dem Schützencorps (in den drei grossen Städten Javas) eingereiht werden und findet sich zu schwach dazu und hat auch keine Lust, bei der Feuerwehr Dienst zu leisten; ein Sechster wurde von einem tollen Hunde gebissen und möchte gerne auf Staatskosten nach Batavia gehen u. s. w. In früheren Jahrzehnten herrschte beim Abgeben dieser »Certificate« eine laxe Moral, welche unter dem Deckmantel von wissenschaftlichen Schlagwörtern eine Folge der Nonchalance, leichtsinnigen Auffassung der Verhältnisse, manchmal falsch verstandene Humanität oder Hascherei nach Popularität war. Im Jahre 188.. sah sich die Regierung selbst bemüssigt, die Annahme der »Certificate« eines Arztes zu verweigern, »weil er das Interesse des Reiches nicht beherzigte«. Ich selbst habe einen Stabsarzt gekannt, der urbi et orbi verkündigte, dass jeder ein »Certificat für Europa« von ihm bekommen könne, der 8–10 Jahre hintereinander in den Tropen gelebt habe, weil (damals war die Diagnose Neurasthenie noch nicht geläufig) durch einen so langen Aufenthalt im Tropenklima das Nervensystem geschädigt sein müsse und einer Erholung bedürfe. (Als ob ein Aufenthalt im Gebirge nicht dasselbe Ziel erreichen könnte.) Da die Regierung die Kosten einer Transferirung oder eines Urlaubes nach Europa (inclusive für Frau und Kind) bezahlt, so handelte es sich damals um grosse Summen, welche die Abgabe solcher »Certificate« veranlasste.
Im Jahre 188.. lebte ich in der Hauptstadt des Bezirks X. An der Grenze desselben wohnte der Controleur Y., welcher mit einer Dame aus Amsterdam verheirathet war. Dieser Dame gefiel das Leben in Indien, und noch dazu an der Grenze eines Bezirkes, so wenig, dass sie ihren Mann veranlassen wollte, entweder mit Urlaub zu gehen oder den Abschied aus dem Dienst zu nehmen. Einen Urlaub zu nehmen und nach Europa auf eigene Kosten zu gehen, d. h. für sich, seine Frau, zwei Kinder und eventuell für eine Babu die Transportkosten zu zahlen, hätte ihn einige tausend Gulden gekostet. Er wandte sich also an mich mit der Bitte, ihm ein »Certificat nach Europa« zu geben!! Im ersten Augenblick kochte das Blut in mir über das Verlangen, ein solches ärztliches Zeugniss erhalten zu wollen, ohne dass er krank gewesen war, ohne dass er, und wäre es nur für eine einzige Woche, unter meiner ärztlichen Behandlung gewesen wäre. Ich liess jedoch von meiner Entrüstung nichts merken, sondern nahmmir vor, ihn dafür gut »abzuführen«. Es war mir nämlich bekannt, dass dieser Mann in seiner Frau geradezu eine Xantippe gefunden hatte, welche sein Leben ihm mit Klagen und Vorwürfen verbitterte, dass er sie dem herrlichen Leben der Grossstadt A. entrissen und in eine Einsiedelei gebracht habe. Darauf basirte ich meinen Plan der Bestrafung. Ich bestimmte einen Tag der folgenden Woche, an dem er mit einem Stempelbogen zu mir kommen sollte. Zur angewiesenen Stunde erschien der gute Mann. Ohne ihn zu untersuchen oder über seinen Zustand zu befragen, übernahm ich den Stempelbogen, schrieb das »Certificat«, und mit einem freudestrahlenden Gesicht und unter überschwänglichen Worten des Dankes wollte er mich verlassen. Ich hielt ihn jedoch zurück mit den Worten, ob er denn kein Verlangen habe zu erfahren, für welche Krankheit ich es unter Eid »noodzakelijk« erklärt habe, dass er nach Europa gehen müsse. Es war ein Mann, der vielleicht um 10 cm grösser war als ich, ein homo quadratus von strotzender Gesundheit. Er warf einen Blick in das »Certificat«, und wüthend zerriss er das Papier. Ich hatte geschrieben, »dass zur Erholung des Herrn Y., Controleur zu X., ein 2jähriger Urlaubseiner Fraunöthig sei!« Als er jedoch mir über diesen schlechten Witz Vorwürfe zu machen begann, wies ich ihm einfach die Thür mit den Worten: »Sind Sie froh, dass ich Ihr Verlangen mit einem »schlechten Witz« beantwortet habe; seitdem ich hier bin, sind Sie niemals krank gewesen oder haben sich wenigstens nicht unter meine Behandlung gestellt. Adieu.«
Diesen ungesunden Zuständen hat die Regierung vor einigen Jahren in radicaler Weise ein Ende gemacht. In allen Fällen, dass ein Kranker ohne Nachtheil vor einer Commission von drei Aerzten erscheinen kann, entscheidet diese über die Nothwendigkeit eines Urlaubes nach Europa; der behandelnde Arzt giebt dem Candidaten eine historia morbi mit, die Commission untersucht den Kranken, verabfolgt das »Certificat« und reicht übrigens eine genaue Beschreibung seines Zustandes ein, welche auf amtlichem Wege nach Holland geschickt wird. Hier ist (in dem Haag) eine stabile Commission, welche vor Ablauf des Urlaubes den Kranken wieder untersucht und festsetzt, ob der Kranke nach Indien zurückkehren könne, ob sein Urlaub verlängert (bis 3 Jahre) oder ob der Candidat überhaupt im Interesse seiner Person und des Dienstes pensionirt werden müsse.
Es ist eine eigenthümliche Erscheinung, dass diese Commission so viel als möglich aus Militärärzten besteht, und zwar sowohl in Indienals in Holland. In dem Haag ist der Präsident ein pensionirter Oberstabsarzt, und die zwei Mitglieder werden aus der Zahl der Militärärzte genommen, welche zeitlich mit Urlaub in Holland sich aufhalten; und in Indien sind es die jeweiligen drei ältesten Militärärzte der Superarbitrirungscommission, welche diesen Zweig der ärztlichen Praxis ausfüllen müssen.
Auch einen »Gesundheitsrath« haben die drei grossen Städte Javas, welche die Hygiene der Stadt überwachen sollen. Auf Bandjermasing bestand weder zu meiner Zeit noch jetzt ein solcher; dort holen sich die Verwaltungsbeamten von dem militärischen Landessanitätschef etwaigen Rath.
Jene Civilärzte, welche im Innern des Landes eine monatliche Zulage als Gerichtsärzte bekommen, sowie der erste Stadtarzt in den grossen Städten sind mit der Aufsicht über die Impfung betraut. Die Oberaufsicht über die Vaccination führt jedoch ein »Inspector« von der »bürgerlijk geneeskundige dienst«. Die Impfung geschieht nämlich nicht von Aerzten, und nicht einmal von den »Doctoren djawa«, sondern von Vaccinateuren, d. h. von Eingeborenen, welche bei einem alten Vaccinateur Monate oder Jahre lang assistiren, sich nach einiger Zeit bei irgend einem Arzte einer Prüfung unterwerfen, von diesem ein Zeugniss ihrer theoretischen und praktischen Befähigung ausstellen lassen, und bei einer etwaigen Vacatur auf Grund dieses Zeugnisses sich um diese Stellung bewerben. Sein Gehalt beträgt 30–50 fl. monatlich. Dieses System hat sich bis jetzt sehr gut bewährt, und es geschieht sehr häufig, dass selbst europäische Mütter von dem eingeborenen »Mantri Djadjar« = Vaccinateur ihre Kinder impfen lassen, weil er mit einem bescheidenen Honorare sich zufrieden giebt. Der Vaccinestoff ist seit einigen Jahren vorherrschend ein animaler; er wird in Weltevreden auf gewöhnliche Weise gewonnen und nach dem ganzen Archipel an die Vaccinateure und Doctoren gesendet. Die Ersteren, welche von Dorf zu Dorf wandern müssen, gebrauchen natürlich noch sehr oft die humanisirte Lymphe; die Doctoren jedoch, welche zur Impfung gerufen werden, lassen sich in der Regel, ich glaube gegen eine Bezahlung von 2 fl., eine Phiole animaler Lymphe kommen, um damit gleichzeitig einige Kinder ihrer Clientel zu impfen. Dort, wo keine Civilärzte sind, ist der älteste Militärarzt mit der Aufsicht über die Vaccination betraut, muss jedes Jahr eine Inspectionsreise in seinem Vaccinationsbezirk machen und darüber einen ausführlichen »Rapport« einreichen. Nur einmal, und zwar im Jahre 1882, sah ich mich beieiner solchen Inspectionsreise veranlasst, radicale Maassregeln an den Residenten vorzustellen und hierüber an den Sanitätschef zu berichten, welcher mir auch einige Worte der Anerkennung dafür schriftlich sandte. Im zweiten Theile werde ich darüber ausführlicher sprechen, weil es ein schönes Fest war, welches ich damals im Innern von Sumatra gesehen habe; aber das Resultat meiner Inspection war damals ein trauriges. 500 junge Mädchen wurden mir vorgeführt, und bei einer grossen Anzahl derselben waren die alten Narben die von grossen Geschwüren; auch unter den jüngsten, d. h. welche erst vor 14 Tagen eingeimpft waren, befanden sich zahlreiche grosse Geschwüre. Mich mit einer genaueren Untersuchung dieser Geschwüre einzulassen, war nicht möglich, wie wir sehen werden. Ich stellte jedoch dem Residenten, der gleichzeitig dort anwesend war, vor, den Vaccinateur nach dem Hauptplatze zurückgehen zu lassen, um bei mir einige Lectionen zu nehmen, den alten Vaccinestoff aussterben und neue Lymphe von Batavia kommen zu lassen.
Seit einigen Jahren wird eine antiseptische oder vielmehr aseptische Impfung von den Vaccinatoren verlangt; ich zweifle aber sehr, ob ohne Controle diese auch ausgeführt wird. Der Vaccinateur führt zwar ein Fläschchen mit Carbol und Sublimat mit sich; wenn er jedoch im Kampong 50–100 eingeborene Kinder zu impfen hat, wird sich seine Antisepsis wohl nur darauf beschränken, mit einem schmutzigen Lappen den Arm mit Carbol zu befeuchten und das Messer damit abzuwischen. Aber, wie gesagt, dennoch ist der Vaccinateur »the right man in the right place«; denn ohne grosse Auslagen wird der Segen der Vaccination bis in die entferntesten Kampongs des ganzen indischen Archipels eingeführt.