Die Apposition
Eine Regel, die schon der Quintaner lernt, lautet: eine Apposition muß stets in demselben Kasus stehen wie das Hauptwort, zu dem sie gehört. Das ist so selbstverständlich, daß es ein Kind begreifen kann. Nun sehe man sich aber einmal um, wie geschrieben wird! Da heißt es: das GastspieldesHerrn R.,erster Tenoran der Skala in Mailand – der VerfasserderSylvia,ein Buch, das wir leider nicht kennen – es gilt das namentlich vondemmitteldeutschen Hofbau,die verbreitetstealler deutschen Bauarten – der First istmitfreistehendenFiguren, Petrus unddie vier Evangelisten, geschmückt – offenbar hat Trippel vonjener Skulptur,einedem Apoll von Belvedere nichtallzufernstehende Arbeit, die Anregung erhalten – in Koblenz war ich ein Stündchenbei Bädeker, ein rechtliebenswürdiger, verständigerMann – das Grab warmitReseda undMonatsrosengeschmückt,die Lieblingsblumender Verstorbnen – anders verhält es sich mitdem Sauggasmotor,ein Apparat, der das erforderliche Gas selbst erzeugt. Solche Verbindungen kann man sehr oft lesen; mag der Genitiv, der Dativ, der Akkusativ vorausgehen, gleichviel: die Apposition wird in den Nominativ gesetzt. Sie wird behandeltwie eine Parenthese, als ob sie gar nicht zum Satzgefüge gehörte, als ob sie der Schreibende „beiseite“ spräche oder in den Bart murmelte.
Auch dieser Fehler ist, wie so manches in unsrer Sprache, durch Nachäfferei des Französischen entstanden. Nicht daß das Französische bei seiner strengen Logik eines solchen Unsinns fähig wäre, zu einem Hauptwort im Genitiv eine Apposition im Nominativ zu setzen. Wenn der Franzose schreibt:le faîte est orné de statues,St. Pierre et les quatre évangélistes, so empfindet er natürlichles évangélistesso gut von de abhängig wie das vorhergehende. Der Deutsche aber, der ein bißchen Französisch gelernt hat, sieht nur die unflektierte Form, bildet sich ein, das sei ein Nominativ, und plumpst nun hinterdesunddemunddenmit seinemderdrein. Es ist wie ein Schlag ins Gesicht, ein solcher Nominativ als Genosse und Begleiter einescasus obliquus.
Auch wenn die Apposition mitalsangeschlossen wird, muß sie unbedingt in demselben Kasus stehen wie das Wort, zu dem sie tritt, z. B.: ein Vortrag über ViktorHugoalspolitischen Dichter(nichtpolitischer!) – ein Portal mit zwei gefesseltenTürkenalsSchildhaltern(nichtSchildhalter!) – eine ZusammenfassungSchlesiensalseinesGanzen (nicht einGanzes!). Nur wenn sie sich an das besitzanzeigende Adjektiv anschließt, also eigentlich im Genitiv stehen müßte, nimmt man sich allgemein die Freiheit, zu sagen:meinBerufals Lehrer,seineBedeutungals Dichter.
Nicht zu verwechseln mit der Apposition hinteralsist das Prädikatsnomen hinteralsund dem Partizip eines Zeitworts, wiegesandt,berufen,bekannt,berühmt,gefeiert,bewährt,berüchtigtusw. BeimVerbum finitumsteht selbstverständlich ein Prädikatsnomen, das sich an das Subjekt anschließt, im Nominativ: derEntschlafnewurde alsMenschwie als Politiker gleich hoch geschätzt; schließt es sich an das Objekt an, so steht es im Akkusativ: ich habeden EntschlafnenalsMenschenwie als Politiker gleich hoch geschätzt. Manche schreiben nun aber auch: die Stadt hatihrals ausgezeichneten VerwaltungsbeamtenbekanntesOberhauptverloren. Das ist des Guten zu viel. Beim Partizip steht das Prädikatsnomen stets im Nominativ, der Kasus, auf den es sich bezieht, mag sein, welcher er will, z. B.: auf die Vorstellungendes als Gesandteran ihn geschicktenTilo– an die Stelledes als Professornach Aachen versetztenBaumeisters– als Nachfolgerdes als Gehilfedes Finanzministers nach Petersburg berufnenGeheimrats–demals vortrefflicherDirigentbekanntenKapellmeister. Dieser Nominativ erklärt sich daraus, daß er eben stets hinter dem passivenVerbum finitumsteht, sogar oft im Aktiv bei rückbezüglichen Zeitwörtern, wiesich zeigen,sich beweisen,sich verraten,sich entpuppen,sich bewähren, wo eigentlich der Akkusativ am Platze wäre: er hatsichalsausgezeichneter Verwaltungsbeamterbewährt. Hier ist übrigens ein Unterschied möglich; er zeigtesichalsfeinenKenner – ist etwas andres als: er zeigtesichalsfeinerKenner. Der Akkusativ entspricht einem Objektsatz im Konjunktiv (er zeigte, daß er ein feiner Kennersei), der Nominativ einem Objektsatz im Indikativ (er zeigte, daß er ein feiner Kennerist). Aber dieser Unterschied ist so fein, daß ihn die wenigsten nachfühlen werden; die meisten schreiben unwillkürlich überall den Nominativ.
Beisein lassenundwerden lassenmuß ein zum Objekt gehöriges Prädikat natürlich im Nominativ stehen. Falsch heißt es in dem Gesangbuchliede: laß dumich deinen Tempelsein, falsch auch bei Uhland: laßdu mich deinen Gesellensein – so annehmbar es auch zu klingen scheint. Es muß heißen: laß dumich dein Gesellesein – laßihn ein tüchtiger Künstlerwerden.