I.Allgemeines.
1. Begriff des Kneip-Comments.
§ 1.
Unter Kneip-Comment versteht man im allgemeinen den Inbegriff jener studentischen meist althergebrachten Gesetze und Ceremonien, die beim Kneipen zur bessern Handhabung der Ordnung und zur Hebung der Gemütlichkeit beobachtet werden.
2. Kneippersonal und Rang.
§ 2.
Die Kneiptafel, d. h. das Kneippersonal besteht aus:
§ 3.
Die Leitung des Kneippersonals liegt in der Hand:
§ 4.
Dem Präsidium liegt vor allem die Handhabung des Comments auf der Kneipe ob; es hat – selbst unter dem Comment stehend – auf dem Kneipabend unumschränkte Gewalt, Stoffmangel beschränkt seine Rechte nicht. Es eröffnet und schließt den Kneipabend zu bestimmter Zeit und überwacht die Bierskandale.
§ 5.
Die Gewalt des Fuchsmajors ist der des Präsidiums untergeordnet und erstreckt sich nur auf die Füchse, während sich die Gewalt des Kontrapräsidiums so weit erstreckt, als es das Präsidium vor Beginn der Kneipe bestimmt.
§ 6.
Burschen sind die Mitglieder der Kneiptafel, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den herkömmlichen Fuchsenritt gemacht haben und dann als vollberechtigte Glieder der Kneiptafel aufgenommen worden sind.
§ 7.
Füchse sind die übrigen Mitglieder der Kneiptafel bis zu ihrer erfolgten Burschung, meist bis zum Ende des zweiten Semesters. – Füchse des ersten Semesters heißen krasse Füchse, die zweiten Semesters Brandfüchse. – Füchse haben sich gegen Burschen eines respektabeln und ehrerbietigen Benehmens zu befleißigen.
3. Bierehre.
§ 8.
Im Zustand der Bierehre oder Bierehrlichkeit befindet sich ein Bursch, wenn er sich im Vollbesitz aller Eigenschaften eines vollgültigen Mitgliedes der Kneiptafel befindet.
§ 9.
Aus der Bierehre ergeben sich sämtliche Rechte an der Kneiptafel.
§ 10.
Die Bierehre wird verloren durch die Erklärung in den Bier-Verschiß.
§ 11.
Es wird fortgesoffen!!!
4. Kneipe.
§ 12.
Am Kopfe der Kneiptafel, bei dem gewöhnlich die Embleme (Wappen etc.) an der Wand befestigt sind, befindet sich der Sitz des Präsidiums; ihm gegenüber am untern Ende sitzt der Fuchsmajor, um den sich die Füchse scharen.
§ 13.
Auf der Kneipe befindet sich eine Biertafel zum Anschreiben der verhängten Strafen, ferner die B.-V.-Tafel zur Ankreidung der Bierschisser.
§ 14.
Jeder Kneipabend zerfällt in offizielle Kneipe, Exkneipe und Fidulität; die Exkneipe dauert meist bis Mitternacht, die Fidulität hieraufin infinitum.
§ 15.
Der Kneipabend wird vom Präsidium eröffnet mit den Worten: »ad loca, silentium! commercium incipit!Ein Schmollis, ihr Brüder!« worauf die Corona mit »fiducit« antwortet. Dann kündigt das Präsidium das erste Lied mit den Worten an: »Es steigt das erste Allgemeine!« und stimmt es an. Nach Beendigung desselben ruft es: »Cantus ex!Ein Schmollis, ihr Brüder!« worauf die Corona »fiducit« erwidert. Darauf: »Colloquium!«
Der Kneipabend wird geschlossen mit den Worten: »Offizielle Kneipeex, Exkneipe bezw. Fidulitasincipit!«