1871.16. Febr.
Übergabe von Belfort.Selbst während der Schlacht an der Lisaine waren die Angriffsarbeiten nicht unterbrochen worden. Den tapferen Verteidigern (OberstDenfert) wird freier Abzug gewährt.
Starke Befestigungen: Ringmauer von 34 km Umfang mit Umwallung, davor ein Gürtel von Forts, namentlich auf der Ost- und Südseite; im Westen der stark befestigteMont Valérien, im Norden der befestigte VorortSt. Denis, im Osten der steileMont Avron, »der Schlüssel von Paris«. Besatzung 72000 M. Linien- und Marinetruppen, 115000 M. Mobilgarden aus der Provinz, über 130000 M. Nationalgarde.
Einschließung durch die III. und IV. deutsche Armee (S. 385) in einem Gürtel von 82 km Umfang, anfangs nur 130000 M., bald auf 240000 M. verstärkt. Hauptquartier König Wilhelms inVersailles. Alle Entsatzversuche der französischen Loire- und Nordarmee werden vereitelt, ebenso die zahlreichen Ausfälle der Belagerten.
1870.21. Okt.
Ausfallgefecht beiLa Malmaison(im Westen), General Ducrot wird zurückgeschlagen.
30. Okt.
Erstürmung vonLe Bourget(im Nordosten) durch die preußische Garde. Dies Dorf lag unter den Geschützen von 5 Forts und war am 28. Okt. (deutscherseits schwach besetzt) von den Franzosen genommen. Fernere Gefechte bei Le Bourget am 21. Dez. und 13. Jan.
Der ernstlichste Versuch zur Befreiung beginnt am 30. Nov. General Ducrot geht mit 40000 M. auf das linke Marne-Ufer und erobert, unterstützt durch Scheinangriffe anderer Abteilungen im Norden (Epinay) und Südosten (Mont Mesly), die östlich gelegenen DörferBrieundChampigny.
2. u. 3. Dez.
Schlacht b. Champigny-Yilliers.Ducrots Truppen, die auf den Anmarsch der Loire-Armee gehofft hatten (S. 386), werden in heftigem Kampfe zurückgeworfen (Württemberger und Sachsen unter dem preußischen Generalv. Fransecky).
Nachdem sich die Erwartung, Paris durch Hunger zu bezwingen, als falsch erwiesen hat, beginnt am
1870.27. Dez.
die Beschießung von Paris,zunächst gegen dieOstfrontaus verschanzter Stellung, demMont Avrongegenüber, der von den Franzosen bald geräumt wird, sodann seit Anfang Januar auch gegendie Südfront, die Nordforts und St. Denis. Infolge des Eingreifens der schweren Artillerie gestaltet sich die Lage der Deutschen erheblich günstiger, weil die Verteidiger die Stellungen im Vor- und Zwischengelände räumen müssen.
1871.18. Jan.
Erneuerung derdeutschen Kaiserwürdeim Spiegelsaal des Schlosses zuVersailles, nachdem die süddeutschen Staaten sich zu dauernder Vereinigung mit dem Norddeutschen Bunde bereit erklärt haben und König Ludwig II. von Bayern, der AufforderungBismarcksentsprechend, im Namen der Fürsten und freien Städte Deutschlands dem KönigWilhelm I. von Preußendie Kaiserwürde angetragen hat.
19. Jan.
Schlacht am Mont Valérien(im Westen). Letzter großer Ausfall, bei dem auch die bisher geschonten Nationalgarden Verwendung finden. Die Franzosen nehmenSt. Cloud, aber ihr Angriff (90000 M. unter GeneralTrochu) scheitert, bevor er die Hauptstellung der Deutschen erreicht. Die tapferen Verteidiger von St. Cloud, beim Rückzug vergessen, ergeben sich am nächsten Tage.
Da jede Hoffnung auf Entsatz geschwunden ist und die Not der Bevölkerung von Paris bedenklich steigt, wird durch Unterhandlungen zwischenFavreundBismarckdie
28. Jan.
Übergabe von Pariszum Abschluß gebracht. Bedingungen: 1. Übergabe sämtlicher Forts mit dem Kriegsmaterial an die deutschen Truppen, Entwaffnung der Ringmauer. 2. Alle französischenSoldatenin Paris gelten als Kriegsgefangene und werden entwaffnet, mit Ausnahme von 12000 Mann, welche mit der Nationalgarde die Ordnung aufrecht erhalten; für die Verproviantierung sorgen die französischen Behörden. 3. Die Stadt Paris zahlt 200 Millionen Francs Kriegssteuer. 4. Waffenstillstand auf allen Kriegsschauplätzen, mit Ausnahme der DepartementsDoubs, JuraundCôte d’or, aufdreiWochen, um die Wahlen zu einer französischenNationalversammlungzu ermöglichen, welche inBordeauxzusammentreten und über Krieg und Frieden entscheiden soll.
GambettasWiderstand gegen diese Übereinkunft wird bald gebrochen; er legt sein Amt als Mitglied der Regierung nieder (6. Febr.).Thiers,von der Nationalversammlung inBordeauxan die Spitze der französischen Regierung gestellt, führt die Unterhandlungen mit GrafBismarck.
1871.26. Febr.
Friedenspräliminarien zu Versailles: 1. Frankreich tritt an Deutschland ab: dasElsaßaußerBelfort, fernerDeutsch-LothringenmitMetzundDiedenhofen(Thionville), zusammen 14500 qkm mit 1½ Mill. Einwohnern; 2. Frankreich zahlt in drei Jahren5 MilliardenFrancs Kriegsentschädigung; zur Sicherstellung der Zahlung bleiben die östlichen Départements besetzt.
1. März.
Einzugvon 30000 Mann deutscher Truppenin Parisund Besetzung eines Teils der großen Stadt. Nachdem die Friedensbedingungen noch an demselben Tage von der französischen Nationalversammlung angenommen worden sind, wird am 2. März Paris von den Deutschen geräumt. KaiserWilhelmverläßt das HauptquartierVersaillesam 7. März und kehrt nachBerlinzurück.
Die Friedensbedingungen werden bestätigt und im einzelnen näher bestimmt (Austausch eines französischen Bezirks beiBelfortgegen einen deutschen inLothringen) in dem
10. Mai.
Frieden zu Frankfurt a. M.Die drei großen Ergebnisse des blutigen Krieges sind: 1. Das Aufhören dervorherrschendenMachtstellung Frankreichs. 2. Deutschland gewinnt eine sichere Westgrenze. 3. Die seit langen Jahren erstrebteEinigung Deutschlandsist verwirklicht.
14. April.
Der nachBerlinberufene Reichstag genehmigt fast einstimmig folgendeReichsverfassung: 1. An der Spitze des Reiches steht alsDeutscher KaiserderKönig von Preußen; die Kaiserwürde ist mit der Krone Preußens fortanerblichverbunden. Der Kaiser vertritt das Reich völkerrechtlich, erklärt Krieg und Frieden (mit Zustimmung des Bundesrats), schließt Bündnisse und Verträge, führt den Oberbefehl über die gesamte deutsche Land- und Seemacht. 2. Die Vertretung der 25 Staaten bildet derBundesrat(im ganzen 58, seit 1911 61 Stimmen:Preußen17,Bayern6,SachsenundWürttembergje 4,Baden,HessenundElsaß-Lothringenje 3,Mecklenburg-SchwerinundBraunschweigje 2, die übrigen je 1); den Vorsitz führt derReichskanzler(der erste:Fürst Bismarck). 3. Die Vertretung der Bevölkerung bildet der zum 21. März 1871 zum erstenmal nach Berlin berufene deutscheReichstag, bestehend aus 382 (seit Hinzutreten der Elsaß-Lothringischen 397) Abgeordneten, die aus allgemeinen und direkten geheimen Wahlen hervorgehen. Einheitliches Heerwesen mitallgemeiner Wehrpflicht: Im stehenden Heere 7 Jahre; hiervon aktiv bei Kavallerie und reitender Feldartillerie 3 Jahre, sonst seit 1893 2 Jahre; die übrige Zeit in der Reserve. Landwehrpflicht (I. und II. Aufgebot) bis zum vollendeten 39. und Landsturmpflicht bis zum vollendeten 45. Lebensjahre. Das Reich bildeteinZollgebiet (S. 351). Gemeinsames Post- und Telegraphenwesen, gleichmäßige Verwaltung der Eisenbahnen. Einheitliches Dezimal-, Münz-, Maß- und Gewichtssystem; Einheit des Rechts. Bayern und Württemberg haben sich Sonderrechte, namentlich in der Heeres- und Postverwaltung, vorbehalten.
Das Gebiet des neuenDeutschen Reichesumfaßt 544000 qkm; 1871: 41 Millionen, 1910: rund 65 Millionen (Preußen 40 Mill.) Einwohner. DasReichsland Elsaß-Lothringenwird seit 1879 von einemStatthalterdes Kaisers regiert (Gen.v. Manteuffelbis 1885, FürstHohenlohe-Schillingsfürstbis 1894, FürstHohenlohe-Langenburgbis 1907, seitdem Grafv. Wedel). Anfangs im Bundesrat nicht vertreten, erhält es 1911 als 26. selbständiger Bundesstaat 3 Stimmen eingeräumt (S. 397).
IhreEinkünfteerhalten die Einzelstaaten hauptsächlich aus direkten Steuern und aus der Verwaltung der Eisenbahnen, dasReichaus den Zöllen und indirekten Steuern, sowie aus Beiträgen der Einzelstaaten, soweit erforderlich (Matrikularbeiträge). Das Reich bestreitet die Ausgaben für Heer und Kriegsflotte. Grundlagen der Reichseinheit sind das deutscheHandelsgesetzbuch, schon 1861–65 in den meisten Staaten des Deutschen Bundes eingeführt, das deutscheStrafgesetzbuchvon 1870, die Gesetze des Norddeutschen Bundes über Freizügigkeit 1867, die Gewerbeordnung 1869, das Bürgerliche Gesetzbuch (B.G.B.) 1900 u. a. (s. S. 394 ff.).
1871.März-Mai.
Herrschaft der sozialistischen Kommune in Paris.Nach der Kapitulation hatten sich die als Nationalgarde bewaffneten Arbeiter vieler Kanonen bemächtigt und die nordöstlichen Teile der Stadt (namentlichMontmartreundBelleville) fast in Festungen verwandelt. Der Versuch der Linientruppen, ihnen die Kanonen wieder abzunehmen, führt zu einem Aufstand; die Linientruppen räumen die Stadt und die Forts der Südseite. Der von den Aufständischen erwählteGemeinderat(laCommune) verfügt Erpressungen und Gewaltmaßregeln. Schreckensherrschaft der Sozialisten unter Mitwirkung eines Ausschusses der»Internationale«(s. S. 394). Plünderung der Kirchen, Verhaftung des ErzbischofsDarboyund anderer »Geiseln«; fast alle werden schließlich ermordet. Ein Angriff auf die zum Schutze der jetzt inVersaillestagenden französischen Nationalversammlung vereinigten Truppen mißlingt, hauptsächlich infolge des Geschützfeuers vom Mont Valérien.
6. April.
Zweite Belagerung von Paris, unter LeitungMac-Mahons, von Süden und Westen her, während diedeutschenTruppen unter Beobachtung strenger Neutralität die nördlichen und östlichen Forts besetzt halten. FortIssygenommen (9. Mai). Endlich dringen die Versailler Truppen indie Stadt ein; verzweifelter Barrikadenkampf (21.–28. Mai). Die Hauptgebäude der Stadt (Tuilerien,Finanzministerium,Polizeipräfektur,Stadthausu. a.) werden von den Aufständischen in Brand gesteckt, die Vendômesäule (S. 317) zerstört. Blutige Niederwerfung des Aufstandes; gegen 17 000 getötet, 50 000 gefangen; viele später zur Verbannung nach Neu-Kaledonien verurteilt.
1873.Sept.
Die deutschen Truppen verlassen nach beschleunigter Abzahlung der Kriegsentschädigung das französische Gebiet.
Das Deutsche Reich, als Bundesstaat geeinigt, bewährt sich als Hort des Friedens in Europa. Durch die mächtige Entwickelung derGewerbetätigkeitund desüberseeischen Handels, sowie die Erwerbung vonKolonien(seit 1884, s. § 20) nimmt es den ihm gebührenden Platz unter denWeltmächtenein. Der Aufschwung des wirtschaftlichen Lebens vermehrt die Klassengegensätze und gibt Anlaß zu einersozialen Gesetzgebung(S. 395), die in anderen Ländern Nachahmung findet.
Bedeutsame Einwirkungen ergeben sich aus Streitigkeiten mit der katholischen Kirche und durch das Anwachsen derSozialdemokratie, welche mit Hilfe des allgemeinen Wahlrechts den Staat und die Eigentumsverhältnisse umgestalten will (Lassalles Allgemeiner deutscher Arbeiterverein 1863, Internationale Arbeitervereinigung 1864 in London von K. Marx begründet, Gothaer Programm 1875).
1872.
Das Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit (S. 381) veranlaßt in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Bildungaltkatholischer Gemeinden, die sich von der römisch-katholischen Kirche lossagen. Ausweisung desJesuiten-Ordens aus dem Deutschen Reiche; in Preußen Schulaufsichtsgesetz.
1873–1875.
Kirchengesetze in Preußen (Kultusminister Falk), welchen die katholische Geistlichkeit Widerstand leistet. Die Bischöfe werden nach und nach abgesetzt; erledigte Pfarrämter können nicht wieder besetzt werden. Papst Pius IX. geht auf Verhandlungen nicht ein; sein Nachfolger Leo XIII. (1878–1903) zeigt sich nachgiebiger, gesteht die Anzeigepflicht bei Besetzung der Bistümer und Pfarrämter zu. FürstBismarckbewirkt 1880 Milderung der Kirchengesetze, 1886 und 1887 weitere Zugeständnisse, doch bleibt das Aufsichtsrecht des Staates über kirchliche Angelegenheiten.
1872.
Dreikaiserbund, von den drei Kaisern Wilhelm I., Franz Joseph und Alexander II. bei einer Zusammenkunft in Berlin geschlossen zur Aufrechterhaltung des Friedens.Dies Bündnis löste sich infolge des russisch-türkischen Krieges und des Berliner Kongresses (s. S. 401).
1872–1875.
Verwaltungsreform in Preußen;KreisordnungundProvinzialordnung. Die Kreise und Provinzen erhalten in mancher Hinsicht Selbstverwaltung; den Regierungsbehörden treten Kreistag und Kreisausschuß, Provinziallandtag und Provinzialausschuß zur Seite. Landgemeindeordnung s. S. 396.
1873.
Synodal-Ordnung für die evangelische Kirche in Preußen; 1874 Einführung der bürgerlichen Eheschließung und der Standesregister in Preußen, 1875 im ganzen Deutschen Reiche, 1876 General-Synodalordnung.
1874.
Reichs-Militärgesetz; die Friedenspräsenzstärke festgesetzt auf 401659 Mann, eingeteilt in 18 Armeekorps (14 preußische, 2 bayrische, l sächsisches, l württembergisches). In der Folgezeit wird die Zahl mehrmals erhöht, entsprechend der Zunahme der Bevölkerung; sie beträgt 1911 über 600000 Mann, eingeteilt in 23 Armeekorps (17, 3, 2, 1).
1874.Okt.
Begründung des Weltpostvereins.Auf Anregung derdeutschenReichspostverwaltung (Staatssekretärv. Stephan) einigen sich die europäischen und die meisten außereuropäischen Staaten auf einemKongreß zu Bernüber gemeinsame, dem Verkehr günstige Grundsätze der Postverwaltung.
1878.
Gesetz gegen die Ausschreitungen derSozialdemokratie, veranlaßt durch zwei Mordversuche auf Kaiser Wilhelm I. der bei dem zweiten schwer verwundet wird. Verbot sozialdemokratischer Vereine und Zeitungen; Ausweisung der Parteiführer und ihrer Agenten aus den größeren Städten. Das Gesetz, zunächst für 2½ Jahre erlassen, dann verlängert, wird 1890 aufgehoben.
1879.
NeuerZolltarifdes Deutschen Reiches, vom FürstenBismarckveranlaßt, um durch Erschwerung der Einfuhr ausländischer Erzeugnisse die einheimische Produktion zu schützen und die Einkünfte des Reiches zu erhöhen (Schutzzollpolitik).HamburgundBremen, bisher Freihäfen, werden 1881 und 1885 zum Eintritt in die Zollgemeinschaft des Reiches (zum Okt. 1888), mit Vorbehalt eines beschränkten Freihafengebietes, veranlaßt. Seit dem Ende der 70er JahreVerstaatlichung der Eisenbahnenin Preußen nach und nach durchgeführt (Minister Maybach). Später Betriebsgemeinschaft der preußischen und hessischen Bahnen eingerichtet.
1. Okt.
Die neuenJustizgesetzefür das ganze Deutsche Reich (Gerichts-Verfassung, Zivil-Prozeß, Strafprozeß) treten in Kraft. OberstesReichsgerichtin Leipzig. Bürgerliches Gesetzbuch (S. 396).
1879.7. Okt.
Infolge der Spannung zwischen Deutschland und Rußland nach dem Berliner Kongreß (S. 401 f.)Schutzbündnis zwischen dem Deutschen Reich und Österreichnach einem Besuch des FürstenBismarckin Wien (GrafAndrassy).Italien, durch Eröffnung der Gotthardbahn 1882 mit den nördlichen Ländern besser verbunden, schließt sich 1883 an;Dreibundzur Erhaltung des europäischen Friedens.
1884 Zusammenkunft der 3 Kaiser:Wilhelms I.,Franz JosephsundAlexanders III.inSkierniewicein Polen; Neutralitätsvertrag mitRußland(nach Bismarcks Rücktritt 1890 nicht wieder erneuert).
1881.19. Nov.
Kaiserliche Botschaft an den Reichstag, betreffend die Gesetzgebung zurFörderung des Wohles der Arbeiter. Darauf 1883 Gesetz über Krankenversicherung, 1884–87 Gesetze über Unfallversicherung. (1908 waren 13 Mill. Reichsangehörige gegen Krankheit, 24 Mill. gegen Unfall versichert, S. 396).
1884.
Gründung deutscher Kolonienin Südwestafrika, Togo, Kamerun, 1885 in Ostafrika und auf den australischen Inseln (s. S. 423 ff.).
1884–85.
Kongo-Konferenzin Berlin unter dem Vorsitz des FürstenBismarck(s. S. 410).
Nach dem Tode des unvermählten HerzogsWilhelm(† 1884) ist 1885–1896 PrinzAlbrechtvon Preußen Regent des HerzogtumsBraunschweig, da der erbberechtigte Herzog Ernst August von Cumberland, Sohn Georgs V. (S. 378), seine Ansprüche auf Hannover nicht aufgeben will. Sein Nachfolger 1907 HerzogJohann Albrechtvon Mecklenburg.
1886.
Ansiedlungsgesetzfür die Provinzen Posen und Westpreußen zur Stärkung des Deutschtums, erneuert und ergänzt 1898, 1902, zuletzt 1908 mit Einführung eines beschränkten staatlichen Enteignungsrechts. Bis Ende 1907 wurden für über 300 Mill. Mark 335383 ha angekauft und darauf 15751 Ansiedlerstellen angelegt.
1888.
Landwehr- und Landsturmgesetzveranlaßt durch die in Frankreich (Kriegsminister Boulanger) und Rußland stattfindenden Kriegsrüstungen. FürstBismarcksRede im Reichstag 6. Februar: »Wir Deutschen fürchten Gott, sonst nichts auf der Welt«. Der Friede bleibt erhalten.
1888.9. März.
Tod Kaiser Wilhelms des Großen.Sein Sohn, krank in San Remo, kommt nach Charlottenburg und übernimmt die Regierung.
15. Juni.
Friedrich III., Deutscher Kaiser, König von Preußen †.
Fortsetzungder Reichsgesetzgebung zum Wohle der Arbeiter: 1889 Gesetz über Invaliditäts- und Altersversicherung, 1891 Arbeiterschutzgesetz (Sonntagsruhe, Arbeitszeit der Frauen und Kinder beschränkt).
1890. März.
Europäische Arbeiterschutz-Konferenz zuBerlin: Beratung über allgemeine Maßregeln zur Verbesserung der Lage des Arbeiterstandes.
20. März.
Fürst Bismarckscheidet aus seinen Ämtern als Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident. Sein Nachfolger Generalv. Caprivibis Okt. 1894, dann FürstHohenlohe(vorher Statthalter des Reichslandes); Okt. 1900 GrafBülow(seit 1905 Fürst).
1890.
Grenzregulierung inOstafrikazwischen Deutschland undEngland.Helgolandkommt an Preußen (Kreis Süder-Dithmarschen, s. S. 407). 1894 Abgrenzung des Hinterlandes von Kamerun durch Verträge mitFrankreichundEngland. Das deutsche Gebiet erreicht von Süden her denSchariund denTsadsee.
1891.
Handelsverträgemit Österreich, Italien, Belgien, bald auch mit anderen Staaten; Herabsetzung der Zölle, wodurch eine schwierige Lage für die deutsche Landwirtschaft entsteht. In Preußen Fortsetzung der Verwaltungsreform: Landgemeinde-Ordnung (Minister Herrfurth); Reform der Steuern (Finanzminister Miquel).
1895.
Vollendung desNord-Ostseekanals(von Brunsbüttel an der Elbe nach Holtenau bei Kiel 97 km) nach achtjähriger Bauzeit (Baukosten 156 Mill. Mark). Es folgt 1899 der Dortmund-Ems-Kanal und der Ausbau des Hafens von Emden, 1900 der Elb-Trave-Kanal. Der preußische Landtag genehmigt außer anderem 1905 den Bau eines Kanals vom Rhein (bei Duisburg) zur Weser bis nach Hannover (Mittellandkanal) und eines Großschiffahrtsweges von Berlin nach Stettin. Von Bayern und Elsaß-Lothringen Kanalisierung des Main und der Mosel angeregt. Verbesserungen der Wasserstraßen im Oberlauf des Rheins, der Elbe und Oder von den anliegenden Staaten erwogen. — Für die seit 1907 ausgeführteErweiterungundVertiefungdesKaiser-Wilhelms-Kanalssind 223 Mill. Mark bewilligt.
1898.
Pachtvertrag mitChinaüberKiautschouauf 99 Jahre (s. S. 420, 426).
30. Juli.
Fürst Bismarck† in Friedrichsruh.
Das Deutsche Reich erwirbt vonSpaniendieKarolinen,MarianenundPalau-Inseln, (S. 413).
1900. 1. Jan.
DasBürgerliche Gesetzbuchtritt für das Deutsche Reich in Kraft.
1900.März.
Erwerbung vonDeutsch-Samoa(s. S. 407, 426).Deutschland,England,Frankreich,Rußland,Italien,Amerika,Japantreffen Abmachungen über die»Politik der offenen Tür«inChina.
Flottengesetzzum Schutze des deutschen Welthandels (die Transportfähigkeit der deutschen Handelsflotte hat sich von 1876–1909 versiebenfacht). Bis 1917 soll die Kriegsflotte auf 38 Linienschiffe, 14 große, 38 kleine Kreuzer gebracht werden; dazu die Wacht- und Schulschiffe und die seit 1880 ansehnlich vermehrten Kanonen- und Torpedoboote.
1902.
NeuerZolltarifals Grundlage für fernere Handelsverträge.
1906.
Erhöhung der Reichssteuern und beschleunigte Vermehrung der Kriegsflotte beschlossen.
1908–1909.
Reichsfinanzreform. An die Stelle des Fürsten Bülow tritt 1909 (Juli) Reichskanzlerv. Bethmann Hollweg.
1910.
Besuch des Kaisers Nikolaus II. in Potsdam.
Verständigung mitRußland. Keine der beiden Mächte will sich einer Staatenvereinigung anschließen, die ihre Spitze gegen die andere richtet.
1911. März.
Verfassungs- und Wahlgesetz fürElsaß-Lothringen. Die Staatsgewalt übt der Kaiser durch einen von ihm ernannten Statthalter aus (s. S. 392). Zwei-Kammersystem eingeführt. Die 41 Mitglieder der ersten Kammer werden von dem Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernannt; die zweite Kammer (60) geht aus allgemeinen direkten Wahlen (an einem Sonntag) mit geheimer Abstimmung hervor.
Aug.
Vertrag mit Rußlandüber die Abgrenzung der Interessen der beiden Mächte inPersien. Deutschland verfolgt nur Handelsziele: Eisenbahn-, Wegebau-, Schiffahrts-, Telegraphenkonzessionen (s. S. 416, 419).
Nov.
Abkommen mitFrankreichüberMarokkoundÄquatorialafrika(s. S. 405).
Dez.
Schiffahrtsabgabengesetz. Privatbeamten-Versicherungsgesetz.
1912. 1. Jan.
Die Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911 tritt in Kraft.
1867.
Nach dem unglücklichen Kriege mit Preußen und Italien von 1866 (S. 375 ff.) gelingt es dem Reichskanzler GrafBeust(1853–1866 Ministerpräsident in Sachsen), den Verfassungsstreit inÖsterreich(S. 357 f., 371) durch denAusgleich mit Ungarnauf der Grundlage desDualismusbeizulegen.Ungarn, mitSiebenbürgenundKroatienwieder vereinigt (S. 371), erhält einen besonderenReichstag(inPest) und ein eigenes Ministerium. Die ungarische Verfassung wird wiederhergestellt. KaiserFranz Josepham 8. Juni in Pest alsKönig von Ungarngekrönt. DiecisleithanischenLänder (nebstGalizien) imReichsrat(inWien) vertreten. Zur Beschlußfassung über die gemeinsamen Angelegenheiten (Heerwesen, Finanzen, auswärtige Politik) treten jährliche Abgesandte (Delegationen) aus beiden Reichstagen zusammen. Von den gemeinsamen Ausgaben, soweit sie nicht aus dem Ertrag der Zölle bestritten werden, trägt Österreich zunächst 70%, Ungarn 30%. Ministerpräsident in Österreich Graf Beust (bis 1871), in Ungarn GrafAndrassy(bis 1879).
Der Doppelstaat wird in seiner inneren Entwickelung vielfach gehemmt durch die widerstrebenden Interessen und durch Nationalhaß der Tschechen, Polen und Magyaren gegen die Deutschen. Bemühungen der Tschechen um die Selbständigkeit der böhmischen (Wenzels-) Krone und die Wiederherstellung des sog. Böhmischen Staatsrechts. 1874 Kirchengesetze an Stelle des Konkordats von 1855.
1878.
Besetzung der bis dahin türkischen ProvinzenBosnienundHerzegowina(S. 401) zum Teil nach blutigem Widerstande.
1879.
Das SandschakNovipazarauf Grund eines Abkommens mit der Türkei besetzt.
1879.
Bündnis mit dem Deutschen Reich, 1883 auch mit Italien (S. 395).
1880.
TaaffesSprachenverordnung für Böhmen zu Ungunsten des deutschen Elements. Die UniversitätPrag1882 in eine deutsche und tschechische Hochschule geteilt.
1890.
Böhmischer Ausgleich. — 1883 magyarisches Schulgesetz in Ungarn. 1887 Kranken- und Unfallversicherung in Österreich. 1891 Krankenversicherung in Ungarn.
1888.
Das Wehrgesetz von 1879 durch ein neues ersetzt. Steigerung der Rekrutenzahl. 1892 Erhöhung der Friedenspräsenz. 1893 Ergänzung zum Landwehrgesetz von 1883. Neue Rekrutenvorlage 1909 bewilligt.
1889 (30. Jan.).
Tod des KronprinzenRudolf(geb. 1858).
1897.
BadenisSprachenverordnungen für Böhmen und Mähren. Obstruktion der Deutschen im Reichsrat bei der Herstellung des Ausgleichs mit Ungarn.
1898 (10. Sept.).
Die KaiserinElisabethin Genf ermordet.
1899.
Aufhebung der Sprachenverordnungen für Böhmen und Mähren.
1901.
Wasserstraßenvorlage zur Verbindung der Donau mit der Elbe und Oder genehmigt.
1906.
Bewilligung eines eigenen Zolltarifs für Ungarn. Damit sind nach heftigen parlamentarischen Kämpfen in beiden Reichshälften die Magyaren der angestrebten Auflösung der Gemeinschaft mit Österreich einen Schritt näher gekommen.
1907.
Reform des Wahlgesetzes für die cisleithanischen Länder.
1908.Okt.
AufnahmeBosniensund derHerzegowinain den Staatsverband der österreichischen Monarchie. Zunächst bilden die beiden Provinzen (51110 qkm) ein Verwaltungsgebiet für sich. 1910 besondere Verfassung für Bosnien und Herzegowina erlassen. Das SandschakNovipazarden Türken als Entschädigung zurückgegeben. Kriegsdrohungen inSerbienundMontenegrowegen Vernichtung der groß-serbischen Hoffnungen. Im Febr. 1909 Anerkennung der Annexion durch die Pforte gegen Zahlung von 2½ Mill. türkischen Pfund (60 Mill. Frs.) für die ehemals türkischen Staatsgüter. Infolge der energischen Unterstützung der österreichischen Politik durch das Deutsche Reich lassen die Mächte in Belgrad erklären, daß Serbien auf die Hilfe von Rußland, Frankreich und England nicht zu rechnen habe. Daraufhin stellt Serbien die Rüstungen ein (März 1909); Kronprinz Georg verzichtet zu Gunsten seines Bruders Alexander.
1911.
Stapellauf des ersten österreichisch-ungarischen Dreadnought: Viribus unitis.
In Rußland unter Kaiser Alexander II. manche Reformen der Verwaltung (vgl. S. 369); die auswärtige Politik bleibt auf die Balkanhalbinsel, wo das türkische Reich immer schwächer wird, und auf Asien gerichtet.
1877–1878.
Russisch-türkischer Krieg.
Veranlassung: Die FürstenNikitavonMontenegroundMilanvonSerbienbeginnen 1876 Krieg gegen die Türkei zur Unterstützung eines in derHerzegowinagegen die türkischen Grausamkeiten ausgebrochenen Aufstandes. Eine Erhebung derBulgarenwird von den Türken blutig unterdrückt, dieSerbenwerden an der Morawa zurückgeschlagen. Die Großmächte, namentlichRußlandundEngland, verhandeln mit der Türkei über Reformen der Regierung und Sicherung der christlichen Untertanen. Da die Verhandlungen erfolglos bleiben, erklärtRußlandden Krieg.
Nach Abschluß eines Vertrages mitRumänien(FürstKarlvon Hohenzollern-Sigmaringen, s. S. 367) geht ein russisches Korps beiGalaczüber die Donau und besetzt die Dobrudscha;das Hauptheer, bei welchem KaiserAlexander II.sich befindet, erzwingt den
1877. 27. Juni.
Übergang über die Donau bei Sistowa. Während ein fliegendes Korps unter GeneralGurkoschnell auf einem unbesetzten Nebenpaß den Balkan überschreitet und durch einen Angriff von Süden her (17.–19. Juli) die türkische Besatzung von dem wichtigenSchipka-Paßvertreibt, macht der eine Hauptteil des Heeres unter demGroßfürsten-Thronfolger AlexanderFront nach Osten und verhindert in monatelangen, schweren Kämpfen an den FlüssenJantraundLomden von dorther zu befürchtenden Durchbruch eines türkischen Heeres.
Der andere Teil des russischen Heeres nimmtNikopoli(15. Juli), wird aber vorPlewna(südwestlich von Nikopoli), woOsman Paschatürkische Streitkräfte gesammelt hat und starke Befestigungen anlegt, blutig zurückgewiesen (20. und 30. Juli) und muß Verstärkungen abwarten.
Währenddessen bestürmtSuleiman Paschavon Süden her mit überlegener Macht, aber vergeblich (Hauptkämpfe am 23. Aug. und 17. Sept.) denSchipka-Paß. Er erhält dann den Oberbefehl über die türkische Ost-Armee amLom, kann aber Plewna nicht entsetzen.
Eintreffen der TruppenRumäniensund russischer Verstärkungen vorPlewna. Nach dem Mißlingen eines neuen Gewaltangriffs (7.–12. Sept.) wird zur regelmäßigen Belagerung (Gen.Totleben) geschritten und
10. Dez.
Plewna genommendurch GeneralSkobeleff.Osman Paschamuß sich nach einem vergeblichen Durchbruchsversuch mit 44000 Mann ergeben. Rückkehr derRumänenin ihr Land, des KaisersAlexander II.nach Petersburg.Serbienerklärt von neuem den Krieg an die Pforte.
Die russischen Heere rücken vom Balkan aus vor bis nahe an Konstantinopel.
Auf dem asiatischen Kriegsschauplatz werden die Russen zuerst vonMuchtar Paschamehrfach geschlagen, dringen dann aber nach Erstürmung vonKars(18. Nov.) siegreich bisErzerumvor.
Die Türkei ruft die Vermittelung Englands an, sieht sich aber durch die Bedrohung von Konstantinopel genötigt, sich mit Rußland zu verständigen.
1878. 3. März.
Friede zu San Stefano(unweit Konstantinopel): 1.MontenegroundSerbien, beide durch türkisches Gebiet erheblich vergrößert, werden als unabhängig anerkannt, ebensoRumänien. 2.Bulgarien, bis zum Ägäischen Meere vergrößert, bleibt der Pforte tributpflichtig, erhält aber einen christlichen Fürsten und eigene Verwaltung; ein russischer Kommissar mit 50000 Mann bleibt auf 2 Jahre im Lande.3. Die Pforte führt in dem ihr verbleibenden geringen Rest ihrer europäischen Besitzungen (159000 qkm) gewisse Reformen ein. 4. Sie zahlt an Rußland 300 Millionen Rubel und tritt inAsienbedeutende TeileArmeniens, inEuropadieDobrudschaab; letztere wird von Rußland als Ersatz für den von ihm 1856 abgetretenen und jetzt zurückzunehmenden Teil vonBessarabien(s. S. 367) anRumäniengegeben.
WiderspruchEnglandsgegen diese Bedingungen; auchÖsterreichwill Rußlands Übermacht auf der Balkanhalbinsel nicht zugeben. Die Türkei ruft den Schutz Englands an und gibt die InselCypernin englische Verwaltung.
Nachdem unter Deutschlands Vermittelung, um einen neuen Krieg zu verhüten, Rußland und England sich über die wichtigsten Streitpunkte vorläufig verständigt haben, tritt unter dem Vorsitz desFürsten Bismarckzusammen der
1878.13. Juni bis 13. Juli.
Berliner Kongreß.
Hauptsächlichste Bestimmungen: 1.Montenegro, SerbienundRumänienwerden unabhängig, doch werden die an beide erstere Staaten zu machenden Abtretungen beschränkt, das von Rumänien für Bessarabien einzutauschende Gebiet etwas vergrößert. 2. DasFürstentum Bulgarienwird auf das Landzwischen Donau und Balkan,jedoch einschließlichSofiaund Gebiet, beschränkt. 3. Der südliche Teil Bulgariens, jedoch nach Westen und Süden erheblich enger begrenzt, bleibt als ProvinzOstrumelienunter der Botmäßigkeit des Sultans, erhält aber eigene Verwaltung unter einemchristlichen Generalgouverneur.4. Die russischen Truppen sollen Ostrumelien und Bulgarien innerhalb 9Monaten, Rumänien innerhalb eines Jahres räumen. 5.Österreichübernimmt die Besetzung und VerwaltungBosniensund derHerzegowina. 6. Der Türkei wird die Abtretung eines Teils vonEpirusundThessalienanGriechenlandempfohlen. 7.Rußlandbegnügt sich in Asien mitBatum(als Freihafen),Kars, Adaghanund einigen angrenzenden Gebieten. 8. In der Türkei und allen von ihr losgelösten Staaten sollpolitische Gleichberechtigung aller Konfessionenherrschen. 9. Der 1841 zwischen den 5 Großmächten und der Pforte abgeschlossene Vertrag (vgl. S. 353), wonach kein Kriegsschiff in die Dardanellen einlaufen darf (bestätigt im Pariser Frieden von 1856, S. 367), wird erneuert. Die Schließung der Dardanellen für fremde Kriegsschiffe wird der Pforte zur Pflicht gemacht.
1872 - 1876
hatte Rußland bereits seine asiatische ProvinzTurkestan(Taschkent und Samarkand, S. 369) durch Unterwerfung des Chans vonKhiwa, des Emirs vonBocharaund des Chans vonKokand(Ferghana) erweitert,1875 durch Vertrag mit Japan sich den Besitz der InselSachalingesichert.
Nach dem Berliner Kongreß zeigt Rußland (Minister Fürst Gortschakow) feindselige Haltung gegen Deutschland, welches deshalb das bisherige engere Verhältnis zu Rußland (S. 393f.) löst und sich mit Österreich verbündet (S. 395). Kaiser Alexander II., im Begriff, eine Volksvertretung zu berufen, wird 1881 durch Verschwörer (Nihilisten) ermordet.
1881–1894.
Alexander III.(Gem. Dagmar — Maria Feodorowna — von Dänemark) ordnet strenge Maßregeln an gegen das Deutschtum in den Ostseeprovinzen (Russifizierung der UniversitätDorpat), schließt trotz des Neutralitätsvertrages mit Deutschland Freundschaft mit Frankreich (S. 395, 404). 1893 Zollkrieg gegen Deutschland, der aber 1894 durch Handelsvertrag beigelegt wird.
1885.
Vertrag mit England über die Nordgrenze vonAfghanistan, nachdem Rußland 1884 das Gebiet vonMerwbesetzt hat. 1887 nimmt Rußland nochPendschdeh. Bau der Transkaspischen Eisenbahn, 1888 bis Samarkand vollendet. Rußland nimmt dann 1892–1895 den größten Teil desPamirhochlandes in Besitz, baut die Sibirische Eisenbahn, 1901 bis Wladiwostock vollendet.
Nikolaus II.(Gem. Alix — Alexandra Feodorowna — von Hessen), seit Nov. 1894, stellt bessere Beziehungen zu Deutschland her.
1899.
Kongreß im Haag; auf Rußlands Wunsch wird ein Schiedsgericht für internationale Streitigkeiten eingesetzt.
1904–1905.
Nach dem unglücklichen Verlauf des Krieges gegenJapan(s. S. 422f.) bedrohliche Unruhen im russischen Reiche: Attentate auf Mitglieder der Zarenfamilie (GroßfürstSergius, Oheim des Zaren, † 1905) und andere einflußreiche Persönlichkeiten, Judenverfolgungen, Plünderungen. Der Zar verkündet (19. Aug. 1905) die Berufung einerDuma(Reichsversammlung). InLivlandAufstand der Letten gegen die deutschen Gutsbesitzer.
1906.
Verfassungeingeführt (Reichsrat und Duma). Die erste Duma wird nach stürmischen Verhandlungen aufgelöst, ebenso 1907 die zweite. Reformdekrete der Regierung (MinisterStolypin, 1911 ermordet), namentlich zur Besserung der Lage des Bauernstandes; strenge Maßregeln gegen Polen und Livland. Die dritte Duma 1908 bewilligt eine bedeutende Anleihe.
1910–1911.
Abkommen mit Deutschland überPersien(S. 397).
1911.
Neues Abkommen mitJapanüber dieMandschurei(vgl. S. 422f.).
Verständigung (Entente) mitJapanund endgültiger Ausgleich aller durch den Krieg von 1904–1905 bedingten Ansprüche ohne Hilfe eines Schiedsgerichts. — Rußland, das mit England noch 1907 die Unantastbarkeit und UnabhängigkeitPersiensverkündet, aber bereits 1909 ein gemeinsames Einschreiten gegen die Regierung des Schah und eine Teilung des Landes in eine russische (Norden) und englische (Süden) Interessenzone vereinbart hat, greift 1911 in die persischen Wirren ein (s. S. 419).
Abschluß einer Militärkonvention mitBulgarien.
1912.
Rußland erkennt die Unabhängigkeit derMongolei(s. S. 422) an und gesteht der Regierung in China nur die Aufsicht zu über die auswärtigen Beziehungen des Landes.
FrankreichRepublik seit 1871; ein Versuch, den Grafen Chambord (S. 349) als König einzusetzen, scheitert an dessen Weigerung, bestimmte Versprechungen zu geben und die Tricolore anzunehmen (1873, Okt.) Gesetz über allgemeine Wehrpflicht 1872. Organisationsgesetz 1873. Frankreich in 18 Regionen eingeteilt, denen je ein Armeekorps entspricht; das 19. in Algier. (1897 Einteilung in 19 Regionen; daher 20. Armeekorps eingerichtet.)
1873–1879.
PräsidentMac-Mahon, Nachfolger von Thiers. MarschallBazaine, vom Kriegsgericht wegen der Übergabe von Metz zum Tode verurteilt, vom Präsidenten zu zwanzigjähriger Haft begnadigt, entkommt 1874 nach Spanien, stirbt dort 1888. Feststellung derVerfassung1875: Präsident auf 7 Jahre, Senat, Deputiertenkammer. —Napoleon III.stirbt im Januar 1873 zu Chislehurst in England; sein Sohn fällt 1879 im Kriege der Engländer gegen die Zulukaffern, als Freiwilliger kämpfend.
1879–1887.
PräsidentGrévy, 1885 wiedergewählt. Unterrichtsgesetz 1880 zur Beschränkung des Einflusses der Geistlichkeit; Ausweisung der Jesuiten, doch nicht streng durchgeführt.GambettaNov. 1881 Ministerpräsident, tritt aber nach zwei Monaten zurück, da die von ihm vorgeschlagene Änderung des Wahlgesetzes (Listenwahl statt Einzelwahl) abgelehnt wird. Starke Heeresrüstung, doch wird der Rachekrieg gegen Deutschland vertagt; der KriegsministerBoulangertritt zurück (Mai 1887), Frankreich wendet sich einerweitgreifenden Kolonialpolitikzu. Grévy dankt 1. Dez. 1887 ab.
1883.
Brazzalegt die StationBrazzavilleamStanley Poolan und stellt eine Verbindung der Küste mit demKongoher. Auf der Kongo-Konferenz 1885 setzt Frankreich die Ausdehnung der bisherigen KolonieGabunbis zum rechten Ufer desKongodurch. Von hier —»Französisch-Kongo«— aus dringen die Franzosen bis zumTsadseevor und gewinnen durch Vertrag mit dem Deutschen Reich 1894 das Hinterland von Kamerun bis über denScharihinaus (Äquatorial-Afrika, S. 396). 1908 die Grenze zwischen Französisch-Kongo, Kamerun und dem Kongostaat endgültig festgelegt.