Zweiter Brief.

Zweiter Brief.

Frankfurt a. M., den 25. Mai 1848.

Spaziergang durch den sehr schönen Garten von Biberich. Auf der Eisenbahn nach Frankfurt. Ankunft im Weidenbusch, 10 Uhr Abends. Heut war ich zum ersten Mal in der Reichsversammlung. Sehr zahlreich, vom entfernten Platze sehr schlecht gehört. Viel unnütze Anträge, schnell und verständig genug beseitigt. Kein Lärm, Gagern guter Präsident. — Nicht abzusehn wo hinaus, wann und welch Ende! — Melancholisirt. —

Den 26. Mai.

Ich fahre fort in meinem lakonischen Tagebuche. — Gestern Nachmittag ordnete ich Alles in meiner sehr hübschen Wohnung, las die ganz verständige Geschäftsordnung für den Reichstag und ging dann zum pariser Hofe, wo (wie es hieß) die preußischen Abgeordneten sich versammelten. Hier fand ich solch Gedränge der Essenden, Trinkenden, Sprechenden, so unerträgliche Hitze und so verdorbene Luft, daß ich des Reiches Wohlfahrt daselbst nicht berathen konnte, sondern mich auf die Flucht begab.

7 Uhr Abends.

Heute waren, wie auch gestern, sehr viele Zuhörer in der Versammlung, darunter fast die HälfteDamen, welche meist bis zum Schlusse beharrlich aushielten. Ich hatte mir einen näheren Platz ausgesucht und hörte, wenn auch nicht gut, doch besser wie gestern. Auch fehlte es nicht an Zurufen, lauter zu sprechen. Der Hauptvortrag betraf die mainzer Angelegenheit. Der Bericht der Commission war ruhig und unparteiisch gehalten; desto leidenschaftlicher und theatralischer eine, besonders gegen die Preußen gerichtete, Rede eines mainzer Abgeordneten Zitz. Die ultraliberale Partei, welche am meisten von Deutschlands Einheit spricht, gab Äußerungen den höchsten Beifall, welche es in Wahrheit zersplittern müßten. Lichnowski widerlegte geschickt genug mehre Punkte, nur war auch er zu heftig und überschrie sich so, daß man ihn kaum verstehen konnte. Robert Blum (Mitglied der Commission) sprach über sie, wie Antonius über Brutus. Sehr gut redete der österreichische Bundestagsgesandte. Welcker, der Badener sprach, mir unerwartet, durchausconservativ. N., immer auf Allgemeinheiten hinsteuernd, ohne besonderen Anklang. Zum größten Verdrusse der radikalen Partei beschloß die große Mehrheit zur Tagesordnung überzugehn, d. h. die Sache in der Erwartung fallen zu lassen, die Regierungen würden von selbst das Erforderliche thun.

Die entgegengesetzte Absicht ging dahin: die Verwaltung und die vollziehende Gewalt, plötzlich oderallmälig an sich zu ziehen. Das wäre ein unbedingter Despotismus, welcher Widerstand und Auflösung, selbst der Versammlung, nach sich ziehen müßte. — Die ganze Verhandlung war sehr anziehend und der Beschluß beruhigend.

Den 27. Mai.

Gestern Abend bin ich bei schönem Wetter fast um die ganze Stadt gegangen. So viele enge, häßliche, winklige Gassen, die sie neben einigen großen und schönen Straßen innerhalb ihrer Mauern zählt; so schön sind die Spaziergänge ringsum, so mannigfaltig die Landhäuser und Gärten. An einigen Stellen (so zwischen dem eschenheimer und bockenheimer Thore) machen sie einen reizenden, man kann sagen poetischen Eindruck.

Den 28. Mai.

Der Anfang der gestrigen Sitzung bezog sich noch einmal auf die mainzer Angelegenheit, wo man (angemessen und England analog) beschloß, am Ende jeder längeren Berathung den Antragsteller und Berichterstatter noch einmal zu hören. Hierauf folgte der dringende Antrag einiger Österreicher, die Versammlung möge eine Erklärung erlassen, daß sie in keiner Weise irgend einer Nationalität (z. B. hinsichtlich der Sprache, Rechtspflege und dergl.) zunahe treten wolle. Dies sei unumgänglich nöthig für die slavischen Bewohner der österreichischen Staaten, welche in böser Absicht unter obigem Vorwande von Panslavisten aufgeregt und zu Haß gegen die Deutschen verführt würden. Der Antrag ward genehmigt.

Die wichtigste Verhandlung der „constituirenden Nationalversammlung“ (so nennt sie sich) am 27. Mai, reihte sich an einen mit sehr vielen Verbesserungsvorschlägen umkränzten und allmälig geänderten Antrag des Hrn. Raveau. Der Mittelpunkt des Ganzen war diehöchst wichtigeFrage: über das Verhältniß der Gesammtverfassung Deutschlands zu den Verfassungen der einzelnen Staaten. Die eine Partei hob hervor: beides seien bis jetzt noch unbekannte Größen, über deren gegenseitige Stellung nichts könne festgestellt werden. Die ganze Berathung sei unnöthig und übereilt, und lasse sich erst mit Nutzen und Erfolg anstellen, wenn der Entwurf zur Verfassung Deutschlands fertig sei. Am Schlusse derselben möge man bestimmen, wie sich die besonderen Verfassungen dazu verhalten sollten. Aus diesen Gründen müsse jetzt die ganze Sache beseitigt und zur Tagesordnung übergegangen werden.

Die entgegengesetzte, zahlreichere (und nur über eine strengere oder mildere Fassung uneinige) Partei fürchtete dagegen, daß, wie traurige Erfahrungenvieler Jahre zeigten, auch jetzt wieder nichts für Einigung und Kräftigung Deutschlands zu Stande kommen werde, wenn die Versammlung den günstigen Augenblick versäume und, anstatt sich mächtig hinzustellen und kräftig auszusprechen, feige und thöricht warte, bis sich in den einzelnen Staaten Hindernisse und Widersprüche unüberwindlich erhöben. — Nach langen, schroff sich widersprechenden oder vermittelnden Reden, beschloß endlich die Versammlung, zu erklären: daß alle Bestimmungen in den Verfassungen einzelner deutscher Staaten, welche mit der Gesammtverfassung Deutschlands nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe der letzten gültig sind.

Da sich 90 Redner gemeldet hatten, und die Versammlung auf Abstimmung drang, bevor die Hälfte gesprochen, so werdet Ihr und meine Herren Wähler es sehr billigen, daß ich mich nicht als der 91. meldete; sonst hatte ich allerdings mancherlei auf dem Herzen, was Keiner hinreichend entwickelte. Man hielt sich nämlich immer nur an dieförmlicheFrage, über das Verhältniß einesGanzenzu seinenTheilen, man bewegte sich in dem Kreise dieser noch inhaltlosen, allgemeinen Abstraction; während es mir durchaus nothwendig erscheint auf denInhalteinzugehen, auf das Besondere, Concrete. Da ergiebt sich unwiderleglich: daß die allgemeine Verfassung gewisse Dinge unbedingt feststellen muß,gegen welche keine besondere Verfassung sich erklären darf. Umgekehrt aber giebt es andere Dinge, welche diese besonderen Verfassungen entscheiden, und in welche sich die allgemeine Verfassung oder die centrale Behörde eines Bundesstaates gar nicht einmischen darf. Beide, die allgemeine und die besonderen Verfassungen haben ihre eigenthümlichen Rechte, und ein Hinausgreifen über diese Kreise führt entweder zur Despotie, oder zur Auflösung und Zerbröckelung. Natürlich fürchtet man hier das Letzte mehr wie das Erste; wahre Staatsmänner müssen aber beide Abwege und Gefahren im Auge behalten und ihnen vorbeugen. In dieser Weise sind die Amerikaner vorgeschritten und haben die schwere Aufgabe glücklich gelöset.

Man macht den Einwand: die Nothwendigkeit besonderer Verfassungen verstehe sich von selbst. Dasselbe gilt aber auch von der allgemeinen, und ich will wünschen, daß jene Erklärung des Reichstages nicht als eine Neigung ausgelegt werde, um der Einheit willen, die Mannigfaltigkeit der Entwickelung allzu sehr zu beschränken. Ein anderer Einwand: „jede nähere Bestimmung hätte in unzeitige endlose Erörterungen geführt,“ beruht mehr auf der Voraussetzung, daß die Versammlung dazu geneigt sei, als auf innerer Nothwendigkeit. Eine halbe Zeile reicht hin zur Beruhigung, welche z. B. (wie ichhöre) die Luxemburger zum Schutze ihrer Verfassung verlangen. Zuletzt kommt freilich Alles auf den Inhalt der zu entwerfendenallgemeinendeutschen Verfassung an. Sie ist ohne Zweifel schwieriger zu Stande zu bringen, wie jedebesondere.


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