Beilager und Ehe.

Beilager und Ehe.

Die Ehe, dieses älteste von Naturgesetzen diktierte Verhältnis, das zwei Menschen aneinander schliesst, hat kein anderes Volk so edel aufgefasst, wie die Germanen.

»Das Verlöbnis war ein Vertrag, durch welchen Mann und Weib sich zu einem Haushalt und Gründung einer Familie für das ganze Leben verbanden, um einander lieb zu sein über alles auf Erden, Wunsch, Willen und Besitztum gemeinschaftlich zu haben. Selbst mit dem Tode hörte die Pflicht der überlebenden Gattin nicht auf. Bei einigen Germanenvölkern war es der Frau nur einmal gestattet, in den Ring der Zeugen zu treten, vor denen sie das Gelöbnis ablegte; und es sind Spuren erhalten von noch älterer strenger Volkssitte, nach welcher die Frau den Gatten so wenigüberleben durfte, wie der Gefolgmann seinen Wirt, wenn dieser in der Schlacht fiel. Das Weib des Germanen war nicht nur die Hausgebettete, die auf gemeinsamem Lager den Hals des Gatten umschlang, und nicht nur Herrin des Hauses und Erzieherin der Kinder, wie bei den Römern, sie war auch seine Vertraute und Genossin bei der männlichen Arbeit. Die Geschenke, welche der Mann ihr zu dem Gelöbnis gab, ein Joch Rinder, Speer und Ross[68], waren symbolisches Zeichen, dass sie mit ihm über den Herden walten würde und als seine Begleiterin an der Feldarbeit teilnehmen, ja dass sie ihm auf dem Kriegspfade folgen sollte, in der Schlacht seinen Eifer zu stählen, seine Wunden zu rühmen, nach seinem Tod ihn zu bestatten und vielleicht zu rächen.«[69]

»Der Innigkeit germanischer Ehe schadete nicht, dass sie schon in der Urzeit oft ein Familienvertrag war, der im Interesse zweier Geschlechter geschlossen wurde«, und diese Art des Ehebundes blieb in allen Ständenvon der Urzeit an die vorherrschende. Die Liebe kam in zweiter Linie; trotz Freytags poetischer Verherrlichung war meist rein prosaisches Interesse die Ursache der Verheiratung.

»Wie in heidnischer, so ist die Ehe auch in christlicher Zeit durchaus ein Geschäft zwischen dem Bräutigam und den Verwandten der Braut, wobei letztere vielfach gar nicht um ihre Zustimmung befragt wurde«[70], nur trat mit der Zeit eine Wandlung dahin ein, dass der ursprünglich dem Vater oder dem Mundwalt der Braut, dem ältesten Bruder oder Vormund, übergebene Brautkauf nun der jungen Frau selbst, sei es als Morgengabe, oder als Wittum (videme) zufällt. War die Morgengabe ein freiwilliges Geschenk des Ehegatten an seine Neuvermählte, so wurde die Höhe des Wittums vorher genau festgesetzt. Siegfried schenkt seiner jungen Gattin den Nibelungenhort, Bärschi in »Metzens Hochzeit«, der Metzi, ein feistes Mutterschwein zur Morgengabe.

Die altdeutsche Eheschliessung zerfällt indie Erwerbung der Braut durch den Verspruch vor dem Vormund und durch die Übergabe der Braut an den Bräutigam durch die Heimführung. Durch die Verlobung erstanden dem Bräutigam bereits rechtliche und eheliche Ansprüche an die Braut, deren Verletzung durch Dritte gesetzliche Ahndung findet. Daher wird mit Recht der Satz aufgestellt, dass die Verlobung die Eheschliessung, die Trauung aber nur den Vollzug der Ehe darstellte. Die Verlobung schildert das Nibelungenlied bei Gelegenheit des Verspruches von König Giselher mit der Tochter Rüdegers von Bechelaren. Nachdem des Königs Brüder als Freiwerber das Jawort erhalten haben, der Jungfrau seitens des burgundischen Geschlechts das Wittum festgelegt wurde und der Brautvater eine Summe Gold und Silber als Mitgift ausgesetzt hat, heisst man das junge Paar nach alter Sitte in den »rinc« (einen Kreis) treten, fragt die Jungfrau, ob sie gewillt sei, den Recken zum Manne zu nehmen, und als sie das auf ihres Vaters Rat bejaht, reicht Giselher der Braut die Hand zum Gelöbnis.

Der Ring, als Zeichen der Verlobung, kam mit dem Eindringen des Christentums zuden europäischen Völkern. In der Gudrun »jedwederz dem andern daz gold stiez an die hant«.[71]

War die Verlobung auch identisch mit der Ehe selbst, so räumte sie dem Bräutigam doch keine ehelichen Rechte ein. Das geschlechtliche Zusammenleben Verlobter war untersagt und auf vorzeitigen Beischlaf standen strenge Bussen. Untreue der Braut galt vielfach als Ehebruch; der Verführer erlitt Todesstrafe, wenn er nicht durch zwölf Eideshelfer beschwören konnte, von der stattgehabten Verlobung nichts zu wissen. Über die Untreue des Bräutigams glitt man leichter hinweg. Das Hamburger Stadtrecht von 1270 bestimmt, wenn der Verlobte von einem Weibe wegen intimen Umgangs mit ihr verklagt werde, so habe die Braut drei Monate auf die Entscheidung zu warten; könne die Sache nur in Rom geführt werden, so warte sie ein Jahr. Ist der Prozess auch dann noch nicht zu Ende, so ist das Verlöbnis aufgelöst und der Braut gebührt eine Entschädigung von 40 Mark Pfennig. Dasselbe galt für eine Klage gegendie Braut.[72]Wer eine Braut entführte, hatte ausser den Blutsverwandten auch den Verlobten zu sühnen, unter Umständen den zehnfachen Brautkauf zu erlegen, und musste die Entführte behalten, denn der Raub löste die Verlobung. Nur die bayrischen Rechte verlangten die Rückgabe der Braut an den Bräutigam. Die Entführung wurde von unseren Vorfahren zu den schwersten Verbrechen gerechnet; Notzucht und Frauenraub fielen in den Gesetzen mehrfach zusammen. Selbst das Asylrecht in den Klöstern und anderen Freistätten, die kein Scherge betreten durfte, blieb den Frauenräubern verschlossen. Karl der Grosse verhängte über den Entführer der Tochter seines Herrn die Todesstrafe, die Kirche belegte alle diese Verbrecher mit ihrem Bann. Schwere Geldbussen waren allen Gesetzen des Mittelalters gemeinsam, wenn sie nicht auf Leib- und Lebensstrafen erkannten. Das Hamburger Stadtrecht von 1270 bedroht den mit Todesstrafe, der eine Jungfrau unter 16 Jahren, wenn auch mit ihrem Willen, oder eine ältere gegen ihren Willen entführt; der Entführer geht nur dann frei aus, wenn er einnacktes Mädchen über 16 Jahre mit seinem Einverständnis entführte.[73]

Die Entführungen kamen in dem wirklichen und poetisch überlieferten Leben des Mittelalters, sowohl in der vorritterlichen wie in der ritterlichen Zeit häufig vor, da sie der Abenteurerlust der damaligen Gesellschaft so recht nach dem Herzen waren.

Das späte Heiraten, von dem Tacitus sprach, hat sich bis zum 13. Jahrhundert in unserem Volke erhalten, um dann vollständig in Vergessenheit zu geraten. Heiratete man bis zum gedachten Säculum erst mit dem 30. Jahre, so zeichnete sich die Folgezeit unvorteilhaft durch unnatürlich frühe Ehen aus[74], so dass Murner in seinem Gedichte »Vom Nutzen des Ehestandes« mit Recht klagen durfte:

»So 'ne Jungfrau nahm 'nen Mann,Der nicht zum mindest dreissig JahrWar alt – sag ich dir offenbar.Jetzt nehmen zwei einander g'schwindDie beide nicht dreissig Jahr alt sind.«

»So 'ne Jungfrau nahm 'nen Mann,Der nicht zum mindest dreissig JahrWar alt – sag ich dir offenbar.Jetzt nehmen zwei einander g'schwindDie beide nicht dreissig Jahr alt sind.«

»So 'ne Jungfrau nahm 'nen Mann,Der nicht zum mindest dreissig JahrWar alt – sag ich dir offenbar.Jetzt nehmen zwei einander g'schwindDie beide nicht dreissig Jahr alt sind.«

»So 'ne Jungfrau nahm 'nen Mann,

Der nicht zum mindest dreissig Jahr

War alt – sag ich dir offenbar.

Jetzt nehmen zwei einander g'schwind

Die beide nicht dreissig Jahr alt sind.«

Nach dem Schwabenspiegel war das vollendete 12. Jahr zur Heirat eines freien, nachden Weistümern das 14. bei der Vermählung leibeigener Mädchen für ausreichend erachtet. Gudrun war etwas älter als zwölf Jahre, als »nâch ir edelen minnen von vürsten wart gegert«. Kriemhild zählte bei ihrer Vermählung 15 Jahre, was in adeligen und städtischen Geschlechtern bis zum 16. Jahrhundert das Alter war, in dem die Jungfrauen heirateten. Anna Stromer in Nürnberg vermählte sich allerdings schon vierzehnjährig, ward mit 16 Jahren Mutter, und gebar bis zu ihrem 25. Jahr acht Kinder – ein Fall, den ein gewissenhafter Chronist für aufzeichnenswert erachtet.[75]Gertrud, Kaiser Lothars Tochter, beging zwölf Jahre alt ihre Hochzeit mit Heinrich dem Stolzen (1127). Eine weitere Kinderhochzeit war die der vierjährigen heiligen Elisabeth mit dem zwölfjährigen Landgrafen Ludwig von Thüringen.[76]Gnote, die Tochter Rudolfs von Habsburg, war bei ihrer Trauung mit dem König Wenzel von Böhmen, ein Kind, das ihrem Knaben von Gatten von ihren Puppen erzählt, während er ihr von seinen Falken vorschwärmt, als sie beisammenliegen. Selbstverständlich wurden derartige von der Staatsraison diktierte Heiraten, die sich in der mittelalterlichen Geschichte häufig wiederholen, erst nach der Reife der Gatten zu wirklichen Ehen. Das Zusammenliegen,das Beilager, stellte nur symbolisch den Vollzug der Ehe, und dadurch ihre Unlöslichkeit nach kirchlichen und weltlichen Gesetzen dar. Denn: Ist das Bett beschritten, ist die Eh' erstritten, sagt ein uraltes Rechtssprichwort.[77]

Noch zu Anfang des 16. Jahrhunderts aber hielt man das Beilager auch dann öffentlich ab, wenn sich die Gatten in heiratsfähigem Alter befanden. Aus einer Beschreibung vom Jahre 1599, der »Hohen Zollerischen Hochzeyt«, die J. Frischlin in »Drey schöne vnd lustige Bücher« lieferte, heisst es:

»Rheingraff Ottho führt sie (die Braut) hinauff mit fleyssIn jr gezimmer hüpsch und weyss.Da wartet sie, biss zu jr kamDer junge Herr und BräutigamMit allen Fürsten, Graffen, Herren,So folgen theten willig geren.Vor jnen her Trommeter bliesen,Die stark in jre Pfeiffen stiessen.Als nun der Hochborn BräutigamHinauff in sein Schlaffzimmer kam,Sein Mantel und Kranz legt von sich,Sein Wöhr und Ketten und gabs gleichSeim Hofmaister, solchs zu bewaren;Derselbig thet den Fleyss nicht sparen.Als nun die Fürsten, Herren, FrawenStunden in diesem Gemach zu schawen,Die zween Brautfürer tratten her,Die Gesponss[78]sie brachten höflich hehrUnd legten sie hinein inns Beth,Ir weysse Kleider noch an hett.Dann legten sie den BräutigamZu seiner Gesponss also zusam,Die Döcken uberschlagen theten,Biss sie ein Weyl gelegen hetten.Gar bald sie wieder auffgestanden,Die Fürsten, Herren seind vorhanden,Wünscht jeder da für seinen theylDem Bräutigam und Braut vil heyl,Viel glücks und guten segen reich;Darnach lugt jeder, das er weich'Und selber in sein Kammer kumb,An seinem Schlaff auch nichts versumb[79].«[80]

»Rheingraff Ottho führt sie (die Braut) hinauff mit fleyssIn jr gezimmer hüpsch und weyss.Da wartet sie, biss zu jr kamDer junge Herr und BräutigamMit allen Fürsten, Graffen, Herren,So folgen theten willig geren.Vor jnen her Trommeter bliesen,Die stark in jre Pfeiffen stiessen.Als nun der Hochborn BräutigamHinauff in sein Schlaffzimmer kam,Sein Mantel und Kranz legt von sich,Sein Wöhr und Ketten und gabs gleichSeim Hofmaister, solchs zu bewaren;Derselbig thet den Fleyss nicht sparen.Als nun die Fürsten, Herren, FrawenStunden in diesem Gemach zu schawen,Die zween Brautfürer tratten her,Die Gesponss[78]sie brachten höflich hehrUnd legten sie hinein inns Beth,Ir weysse Kleider noch an hett.Dann legten sie den BräutigamZu seiner Gesponss also zusam,Die Döcken uberschlagen theten,Biss sie ein Weyl gelegen hetten.Gar bald sie wieder auffgestanden,Die Fürsten, Herren seind vorhanden,Wünscht jeder da für seinen theylDem Bräutigam und Braut vil heyl,Viel glücks und guten segen reich;Darnach lugt jeder, das er weich'Und selber in sein Kammer kumb,An seinem Schlaff auch nichts versumb[79].«[80]

»Rheingraff Ottho führt sie (die Braut) hinauff mit fleyssIn jr gezimmer hüpsch und weyss.Da wartet sie, biss zu jr kamDer junge Herr und BräutigamMit allen Fürsten, Graffen, Herren,So folgen theten willig geren.Vor jnen her Trommeter bliesen,Die stark in jre Pfeiffen stiessen.Als nun der Hochborn BräutigamHinauff in sein Schlaffzimmer kam,Sein Mantel und Kranz legt von sich,Sein Wöhr und Ketten und gabs gleichSeim Hofmaister, solchs zu bewaren;Derselbig thet den Fleyss nicht sparen.Als nun die Fürsten, Herren, FrawenStunden in diesem Gemach zu schawen,Die zween Brautfürer tratten her,Die Gesponss[78]sie brachten höflich hehrUnd legten sie hinein inns Beth,Ir weysse Kleider noch an hett.Dann legten sie den BräutigamZu seiner Gesponss also zusam,Die Döcken uberschlagen theten,Biss sie ein Weyl gelegen hetten.Gar bald sie wieder auffgestanden,Die Fürsten, Herren seind vorhanden,Wünscht jeder da für seinen theylDem Bräutigam und Braut vil heyl,Viel glücks und guten segen reich;Darnach lugt jeder, das er weich'Und selber in sein Kammer kumb,An seinem Schlaff auch nichts versumb[79].«[80]

»Rheingraff Ottho führt sie (die Braut) hinauff mit fleyss

In jr gezimmer hüpsch und weyss.

Da wartet sie, biss zu jr kam

Der junge Herr und Bräutigam

Mit allen Fürsten, Graffen, Herren,

So folgen theten willig geren.

Vor jnen her Trommeter bliesen,

Die stark in jre Pfeiffen stiessen.

Als nun der Hochborn Bräutigam

Hinauff in sein Schlaffzimmer kam,

Sein Mantel und Kranz legt von sich,

Sein Wöhr und Ketten und gabs gleich

Seim Hofmaister, solchs zu bewaren;

Derselbig thet den Fleyss nicht sparen.

Als nun die Fürsten, Herren, Frawen

Stunden in diesem Gemach zu schawen,

Die zween Brautfürer tratten her,

Die Gesponss[78]sie brachten höflich hehr

Und legten sie hinein inns Beth,

Ir weysse Kleider noch an hett.

Dann legten sie den Bräutigam

Zu seiner Gesponss also zusam,

Die Döcken uberschlagen theten,

Biss sie ein Weyl gelegen hetten.

Gar bald sie wieder auffgestanden,

Die Fürsten, Herren seind vorhanden,

Wünscht jeder da für seinen theyl

Dem Bräutigam und Braut vil heyl,

Viel glücks und guten segen reich;

Darnach lugt jeder, das er weich'

Und selber in sein Kammer kumb,

An seinem Schlaff auch nichts versumb[79].«[80]

Bei einer anderen Fürstenhochzeit im Junimond 1585 zwischen Johann Wilhelm III.,Herzog zu Jülich-Cleve-Berg und Jakobäa von Baden sind die Brautgemächer nach damaliger aus Frankreich gekommener Sitte mit Teppichen behangen, deren Gewebe mythologische Scenen darstellen, so »zur ehelichen Lieb' am meisten und vornehmlich gehörig«.[81]Diese Ehe endete bekanntlich mit dem geheimnisvollen Tode der eines zuchtlosen Wandels beschuldigten Jakobäa.[82]

Verlobung und Hochzeit folgten bei Bürgern und Bauern häufig unmittelbar aufeinander, namentlich wenn eine feierliche Verlobung stattgefunden hatte; doch kommt es auch vor, dass dem ungeduldigen Bräutigam eine Wartezeit auferlegt wird, so Gudruns Verlobten Herwig, der ein ganzes Jahr warten muss, wobei ihm aber von der Schwiegermutter hochherzig gestattet wird, dass er sich »mit schoenen wîben vertribe anders wâ Die zît«. Vom 8. Jahrhundert ab begehrte die Geistlichkeit ein dreimaliges Aufgebot und die kirchliche Einsegnung der Ehe. Die höhere Gesellschaft fügte sichdiesem Anspruche sofort, nicht so die breiteren Schichten des Volkes, denen auf noch lange die einfache bürgerliche Eheschliessung genügte »an (ohne) schuoler und an phaffen«, den Bauern sogar bis ins 15. Jahrhundert. Aber selbst der Hochadel verfügte sich erst am Morgen nach der Brautnacht zur Kirche. Abends vor dem Kirchgange wurde das Brautpaar in die Brautkammer gebracht, eine Decke beschlägt sie beide, ein Geistlicher findet sich vielleicht ein, den Brautsegen über das Paar zu sprechen.[83]Die Freundinnen und nächsten Angehörigen sind der Braut beim Entkleiden behilflich, ihr manch guten Rat dabei zuflüsternd. Oft sind auch der Brautvater, der Bruder des Bräutchens oder andere aus der Sippschaft in dem Gemache anwesend.

»Wie Elsa von Brabant, die schöne, keusche Magd,Dem Fürsten werth des Nachts ward zugesellet.Die Kaiserin nicht unterliess,Dass sie die Fürstin selbst des Nachts zu Bette wies.Die Kammer war mit Decken wohlbestellet.Das Bett war schön geziert, mit Golde roth und reicher Seiden,Und manches Thier darein gewoben.In dieses Bett hat sich die Jungfrau nun gehoben,Um drin der Minne Buhurd zu erleiden.Der Kaiser auch gekommen war,Er hiess die Kammer das Gesinde räumen gar,Gut Nacht gab er den Beiden miteinander.Nun ward die Maid entkleidet schier,Es drückte sie der Degen an sich stolz und zier:Ich sag' nicht mehr als – was er sucht', das fand er.«[84]

»Wie Elsa von Brabant, die schöne, keusche Magd,Dem Fürsten werth des Nachts ward zugesellet.Die Kaiserin nicht unterliess,Dass sie die Fürstin selbst des Nachts zu Bette wies.Die Kammer war mit Decken wohlbestellet.Das Bett war schön geziert, mit Golde roth und reicher Seiden,Und manches Thier darein gewoben.In dieses Bett hat sich die Jungfrau nun gehoben,Um drin der Minne Buhurd zu erleiden.Der Kaiser auch gekommen war,Er hiess die Kammer das Gesinde räumen gar,Gut Nacht gab er den Beiden miteinander.Nun ward die Maid entkleidet schier,Es drückte sie der Degen an sich stolz und zier:Ich sag' nicht mehr als – was er sucht', das fand er.«[84]

»Wie Elsa von Brabant, die schöne, keusche Magd,Dem Fürsten werth des Nachts ward zugesellet.Die Kaiserin nicht unterliess,Dass sie die Fürstin selbst des Nachts zu Bette wies.Die Kammer war mit Decken wohlbestellet.Das Bett war schön geziert, mit Golde roth und reicher Seiden,Und manches Thier darein gewoben.In dieses Bett hat sich die Jungfrau nun gehoben,Um drin der Minne Buhurd zu erleiden.Der Kaiser auch gekommen war,Er hiess die Kammer das Gesinde räumen gar,Gut Nacht gab er den Beiden miteinander.Nun ward die Maid entkleidet schier,Es drückte sie der Degen an sich stolz und zier:Ich sag' nicht mehr als – was er sucht', das fand er.«[84]

»Wie Elsa von Brabant, die schöne, keusche Magd,

Dem Fürsten werth des Nachts ward zugesellet.

Die Kaiserin nicht unterliess,

Dass sie die Fürstin selbst des Nachts zu Bette wies.

Die Kammer war mit Decken wohlbestellet.

Das Bett war schön geziert, mit Golde roth und reicher Seiden,

Und manches Thier darein gewoben.

In dieses Bett hat sich die Jungfrau nun gehoben,

Um drin der Minne Buhurd zu erleiden.

Der Kaiser auch gekommen war,

Er hiess die Kammer das Gesinde räumen gar,

Gut Nacht gab er den Beiden miteinander.

Nun ward die Maid entkleidet schier,

Es drückte sie der Degen an sich stolz und zier:

Ich sag' nicht mehr als – was er sucht', das fand er.«[84]

Wenn in den mittelalterlichen Heldengedichten sich der Freund an Stelle des wirklichen Bräutigams mit der Auserkorenen seines Freundes trauen lässt, was, trotz der augenscheinlichen Unwahrscheinlichkeit, ein dankbares, vielverwendetes Motiv für die damaligen Dichter abgab, dann legte der Pseudogatte ein entblösstes Schwert zwischen sich und die Braut, um dadurch ihre Unberührbarkeit anzudeuten. So liegt Siegfried bei Brunhilde, und in Konrad von Würzburgs der Verherrlichung der Freundestreue gewidmetem Gedichte »Engelhart und Engeltrut« findet sich darüber folgende Episode. Engeltrut, die Tochter des Königs von Dänemark, deren Vater Engelhart und sein Freund Dietrich von Brabant dienen, kommt eines Nachts an das Bett des Engelhart und verspricht ihm ihre Liebe, sobald er Ritter geworden und sich im Turniereeinen Preis geholt. Nachdem er diese Bedingungen erfüllt und Engeltrut an seiner heissen Liebe nicht mehr zweifeln kann, giebt sie ihm ein Stelldichein im Baumgarten des väterlichen Schlosses; sie empfängt ihn, nur mit Mantel und Hemd bekleidet, zieht ihn unter ihren Mantel und führt ihn »ûf einen senften matraz«. Sie werden von ihrem Widersacher, dem Neffen des Königs, belauscht. Engelhart aber leugnet alles und will für die Wahrheit seiner Behauptung kämpfen. Er holt sich seinen Freund Dietrich, der ihm zum Verwechseln ähnlich sieht. Dieser kann mit ruhigem Gewissen seine Unschuld beschwören, ficht mit dem Angeber, siegt und erhält als Engelhart die Hand der Engeltrut. Er heiratet sie auch, wie es einst Engelhart mit Dietrichs Frau gemacht, legt aber wie dieser ein blosses Schwert im Brautbett zwischen sich und Engeltrut, die er dem Freunde rein übergiebt.[85]

Derartige Hochzeiten mit Stellvertretern kamen übrigens auch in der Wirklichkeit vor, allerdings nur an Höfen, deren Angehörige oft schon im zartesten Alter vermähltwurden, oder die entweder aus politischen Gründen oder der Bequemlichkeit wegen die weite und oft nicht ungefährliche Reise zum Wohnsitze der Braut scheuten. Die Vermählung wurde alsdann durch Prokuration mit dem Spezial-Gesandten vollzogen, der an Stelle seines Gebieters das Beilager abhielt, in eine schwere Prunkrüstung gehüllt, das scharfe Schwert zwischen sich und der Herrin. Der alte österreichische Chronist Jakob Unrest meldet über ein solches Beilager, das anlässlich der später in die Brüche gegangenen Vermählung Maximilians I., des letzten Ritters, mit der Prinzessin Anna von Bretagne, stattfand: »Kunig Maximilian schickt seiner Diener einen genannt Herbolo von Polhaim gen Britannia zu empfahen die Kunigliche Braut; der war in der Stat Remis (Reims) erlichen empfangen, und daselbs beschluff der von Polhaim die Kunigliche Brauet mit ein gewapte Man mit den rechte Arm und mit dem rechten fus blos und ein blos schwert dazwischen gelegt, beschlaffen. Also haben die alten Fürsten gethan,und ist noch die Gewonhait. Da das alles geschehen was, war der Kirchgang mit dem Gottesdienst nach Ordnung der heiligen Kahnschafft mit gutem fleiss vollpracht.«

Die bürgerliche Gesellschaft äffte natürlich diese Beilagersitte des Hochadels nach, wie aus der Dresdener Hochzeitsordnung aus dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts hervorgeht. Nach dieser durften die Hochzeitsgäste dempro forma-Beilager beiwohnen, mussten aber dann das Gemach verlassen, während das junge Paar aufstand, um mit zwei Tischen voll Gästen zu tafeln.

Diese offiziellen Beilager, bei denen es tadellos ehrbar zuging, da man im Gegensatze zu früheren Zeiten die mit dem Brautstaate geschmückte Braut zu dem Gatten legte, sind von jenen inoffiziellen Beilagern zu unterscheiden, die der erklärte Bräutigam mit seiner Braut abhielt, ohne sie zur Frau zu machen.

Dieses »Beschlafen auf Treu und Glauben« kennt bereits die früheste Zeit des deutschen Mittelalters. Die Ehre der Braut lief um so weniger Gefahr, als sie unter dem Schutze des Gesetzes stand. Das Mädchen, das sich dem Bräutigam nicht ergeben wollte, konnte ganz wohl das Beilager gestatten, ohne in der öffentlichen Meinung als gefallen zu gelten, wenn auch Zweifel an der beiderseitigen Zurückhaltung zu naheliegend waren, um nicht geäussert zu werden.Der Mann musste jedenfalls seine Selbstbeherrschung bewahren, wenn es der Schönen so beliebte, denn die mittelalterlichen Gesetze achteten eine während des Beilagers begangene Gewaltthat der Notzucht gleich. »Eyn jeglich man mac an siner Amyen die notnunft begen, daz sol man uber sie richten, als ob er nie bi ir gelege«, heisst es in den Alemannischen Landrechten, und ähnlich in den sächsischen Land- und dem alten Goslarischen Stadtrechte. Im Parzival kommt die jungfräuliche Königin Kondwiramur (=coin de voire amors= Ideal der wahren Liebe) zu dem schlafenden Parzival, aber:

»Nicht von der Minne UngestümGetrieben, die Jungfräulein kannZum Weibe wandeln durch den Mann, –Dass er als Freund ihr rat' im Leide.Den Leib umhüllt ein wehrhaft Kleid,Ein dünnes Hemd von weisser Seide.Was taugt wohl mehr zum Minnestreit,Als wenn dem Manne so ein WeibSich naht? Der Herrin schlanken LeibHüllt noch ein Sammetmantel ein.«[86]

»Nicht von der Minne UngestümGetrieben, die Jungfräulein kannZum Weibe wandeln durch den Mann, –Dass er als Freund ihr rat' im Leide.Den Leib umhüllt ein wehrhaft Kleid,Ein dünnes Hemd von weisser Seide.Was taugt wohl mehr zum Minnestreit,Als wenn dem Manne so ein WeibSich naht? Der Herrin schlanken LeibHüllt noch ein Sammetmantel ein.«[86]

»Nicht von der Minne UngestümGetrieben, die Jungfräulein kannZum Weibe wandeln durch den Mann, –Dass er als Freund ihr rat' im Leide.Den Leib umhüllt ein wehrhaft Kleid,Ein dünnes Hemd von weisser Seide.Was taugt wohl mehr zum Minnestreit,Als wenn dem Manne so ein WeibSich naht? Der Herrin schlanken LeibHüllt noch ein Sammetmantel ein.«[86]

»Nicht von der Minne Ungestüm

Getrieben, die Jungfräulein kann

Zum Weibe wandeln durch den Mann, –

Dass er als Freund ihr rat' im Leide.

Den Leib umhüllt ein wehrhaft Kleid,

Ein dünnes Hemd von weisser Seide.

Was taugt wohl mehr zum Minnestreit,

Als wenn dem Manne so ein Weib

Sich naht? Der Herrin schlanken Leib

Hüllt noch ein Sammetmantel ein.«[86]

Sie teilt sein Lager

».... doch ist dies bedungen,Dass nicht berühren darf der eineDes andern Leib ....«

».... doch ist dies bedungen,Dass nicht berühren darf der eineDes andern Leib ....«

».... doch ist dies bedungen,Dass nicht berühren darf der eineDes andern Leib ....«

».... doch ist dies bedungen,

Dass nicht berühren darf der eine

Des andern Leib ....«

bis »die Nacht schwand hin, der Tag brach an«.

Dieser Gebrauch hielt das ganze Mittelalter hindurch an, wie Hans von Schweinichens Denkwürdigkeiten bezeugen. Unter dem Jahre 1573 heisst es bei Beschreibung eines Reiseabenteuers im Lande Lüneburg bei Herzog Heinrich, nach dessen glücklichem Ausgang in Dannenberg getanzt wird; nach dem Tanze hebt das stereotype grosse Saufen an, bei dem Schweinichen als letzter auf der Walstatt bleibt: »Die einheimischen Junkern verloren sich auch, sowohl die Jungfrauen, dass also auf die Letzte nicht mehr als zwo Jungfern und ein Junker bei mir blieben, welcher einen Tantz anfing. Dem folget ich nach. Es währet nicht lange, mein guter Freund wischt mit der Jungfer in die Kammer, so an der Stuben war, ich hinter ihm nach. Wie wir in die Kammer kommen, liegen zwei Junkern mit Jungfrauen im Bette. Diser der mit mir vortanzet, fiel sammt der Jungfer auch in ein Bette. Auf Mecklenburgerisch so saget sie, ich sollt mich zu ihr in ihr Bette auch legen; dazu ich mich nicht lange bitten lies, leget mich mit Mantel und Kleidern, ingleichen die Jungfrau auch, und redeten also bisvollend zu Tag, jedoch in allen Ehren. Auf den Morgen hatt ich das Beste, dass ich der Längste wär auf dem Platz gewesen, gethan, und ich hatte es am besten vericht. Kam deswegen beim Frauenzimmer in gross Gunst. Das heissen sie auf Treu und Glauben beigeschlafen;aber ich acht mich solches Beiliegen nicht mehr, denn Treu und Glauben möcht ich zu ein Schelmen werden. Darum heisst es: ›Hüte dich, mein Pferd schlägt dich‹[87]«, denn:

»Dern weisz nicht daz ein biderbe manSich alles des enthalten kanDes er sich enthalten wil –Weiz Got dern ist aber nicht vil!«

»Dern weisz nicht daz ein biderbe manSich alles des enthalten kanDes er sich enthalten wil –Weiz Got dern ist aber nicht vil!«

»Dern weisz nicht daz ein biderbe manSich alles des enthalten kanDes er sich enthalten wil –Weiz Got dern ist aber nicht vil!«

»Dern weisz nicht daz ein biderbe man

Sich alles des enthalten kan

Des er sich enthalten wil –

Weiz Got dern ist aber nicht vil!«

sagt Hartmann von der Aue, und ähnlich urteilte mehr als ein Jahrtausend vor Schweinichen der byzantinische Geschichtsschreiber Prokopius von Cäsarea, der die Keuschheit solcher Bräute in Zweifel zieht. In manchen Gegenden machte man übrigens kein Geheimnis daraus, dass Probenächte wirkliche Proben auf die Ehefähigkeit der zukünftigen Ehegatten darstellten; ja man dehnte solche Prüfungen auf Wochen, selbst Monate aus, um, wenn sie zu Ungunsten eines derbeiden prüfenden Teile ausgefallen waren, die Verlobung einfach aufzuheben.

Ein interessantes Dokument über ein derartiges Vorkommnis aus dem Jahre 1378 lieferte Prof. Kohler[88]. Darnach hatte ein Graf Johann IV. von Habsburg ein volles halbes Jahr die nächtliche Probezeit mit Herzlaude von Rappoltstein gehalten, doch schliesslich einen Korb bekommen, weil ihm die junge Dame alle männlichen Qualitäten absprechen musste. Kaiser Friedrich III., der sich mit der Prinzessin Leonore von Portugal durch seinen Verwandten verlobt hatte, jedoch mit der Vollziehung der Ehe zauderte, erhielt von dem Onkel der Braut, König Alfons von Neapel, das Schreiben: »Du wirst also meine Nichte nach Deutschland führen, und wenn sie dir dort nach der ersten Nacht nicht gefällt, mir wieder zurücksenden oder sie vernachlässigen und dich mit einer anderen vermählen; halte die Brautnacht mit ihr deshalb hier, damit du sie, wenn sie gefällt, als angenehme Ware mit dir nehmen, oder wo nicht, die Bürde uns zurücklassen kannst.« Mit der Tochterdieses Kaisers hielt Herzog Albrecht IV. von Bayern in Innsbruck das Beilager, die Hochzeit aber erst in München.

Unter der Landbevölkerung war das Probenacht-Unwesen ungleich verbreiteter, als in der anderen Gesellschaft des Mittelalters. Wann diese Sitte ihren Anfang genommen, verliert sich im Dunkel, jedenfalls bestand sie bereits im 13. Jahrhundert unter den Sachsen, denn Kardinal Heinrich von Segusio berichtete: die Sachsen hätten eine garstige aber gesetzmässige Gewohnheit, dass der Bräutigam bei der Braut eine Nacht schlafen, und sich nachgehends wohl entschliessen möge, ob er diese heiraten wolle oder nicht. In den folgenden Jahrhunderten standen die Probenächte in voller Blüte, wie aus der noch heute vielgenannten Monographie F. Christoph Jonathan Fischers hervorgeht:[89]

»Beinahe in ganz Teutschland und vorzüglich in der Gegend Schwabens, die man den Schwarzwald nennet, ist unter den Bauern der Gebrauch, dass die Mädchen ihren Freiern lange vor der Hochzeit schon diejenigen Freiheiten über sich einräumen,die sonst nur das Vorrecht der Ehemänner sind. Doch würde man sehr irren, wenn man sich von dieser Sitte die Vorstellung machte, als wenn solche Mädchen alle weibliche Sittsamkeit verwahrlost hätten, und ihre Gunstbezeugungen ohne alle Zurückhaltung an die Libhaber verschwendeten. Nichts weniger! Die ländliche Schöne weiss mit ihren Reizen auf eine ebenso kluge Art zu wirtschaften, und den sparsamen Genuss mit ebenso viler Sprödigkeit zu würzen, als immer das Fräulein am Putztisch.

Sobald sich ein Bauernmädchen seiner Mannbarkeit zu nähern anfängt, sobald findet es sich, nachdem es mehr oder weniger Vollkommenheiten besitzt, die hir ungefähr im ähnlichen Verhaltnisse, wie bei Frauenzimmern von Stande, geschätzt werden, von einer Anzahl Libhaber umgeben, die solange mit gleicher Geschäftigkeit um seine Neigung buhlen, als sie nicht merken, dass einer unter ihnen der Glücklichere ist. Da verschwinden alle Uebrigen plötzlich, und der Libling hat die Erlaubnis, seine Schöne des Nachts zu besuchen. Er würde aber den romantischen Wohlstand schlecht beobachten, wenn er den Weg geradezu durch die Hausthür nehmen wollte. Die Dorfsetiquetteverlangt nothwendig, dass er seine nächtlichen Besuche durch das Dachfenster bewerkstellige. Wie unsere ritterbürtige Ahnen erst dann ihre Romane glücklich gespilt zu haben glaubten, wenn sie bei ihren verlibten Zusammenkünften unersteigliche Felsen hinanzuklettern und ungeheure Mauren herabzuspringen gehabt; oder sich sonst den Weg mit tausend Wunden hatten erkämpfen müssen, ebenso ist der Bauernkerl nur dann mit dem Fortgange seines Libesverständnisses zufriden, wenn er bei jedem seiner nächtlichen Besuche alle Wahrscheinlichkeit für sich hat, den Hals zu brechen, oder wenn seine Göttin, während dem er zwischen Himmel und Erde in grösster Lebensgefahr dahängt, ihm aus ihrem Dachfenster herunter die bittersten Nekereien zuruft. Noch in seinen grauen Hahren erzehlt er mit aller Begeisterung dise Abenteuer seinen erstaunten Enkeln, die kaum ihre Mannheit erwarten können, um auf eine ebenso heldenmütige Art zu liben.

Dise mühsame Unternehmung verschaft anfangs dem Libhaber keine andere Vorteile, als dass er etliche Stunden mit seinem Mädchen plaudern darf, das sich um dise Zeit ganz angekleidet im Bette befindetund gegen alle Verrätereien des Amors wol verwahrt hält. Sobald sie eingeschlafen ist, so muss er sich plötzlich entfernen, und erst nach und nach werden ihre Unterhaltungen lebhafter. Ja in der Folge gibt die Dirne ihrem Buhler unter allerlei ländlichen Scherzen und Nekereien Gelegenheit, sich von ihren verborgenen Schönheiten eine anschauliche Erkenntniss zu erwerben; lässt sich überhaupt von ihm in einer leichteren Kleidung überraschen, und gestattet ihm zuletzt alles, womit ein Frauenzimmer die Sinnlichkeit einer Mannsperson befridigen kan. Doch auch hir wird immer noch ein gewisses Stufenmass beobachtet, wovon mir aber das Detail anzugeben die Zärtlichkeit des heutigen Wolstandes verbeut. Man kan indess viles aus der BenennungProbenächteerraten, welche die letztern Zusammenkünfte haben, da die erstern eigentlich Kommnächte heissen.

Sehr oft verweigern die Mädchen ihrem Libhaber die Gewährung seiner letzten Wünsche so lang, bis er Gewalt braucht. Das geschiht allezeit, wenn ihnen wegen seiner Leibesstärke einige Zweifel zurück sind, welche sie sich freilich auf keine so heikle Weise als die Witwe Wadmann aufzulösenwissen. Es kömmt daher ein solcher Kampf dem Kerl oft sehr teuer zu stehen, weil es nicht wenig Mühe kostet, ein Baurenmensch zu bezwingen, das iene wollüstige Reizbarkeit nicht besizt, die Frauenzimmer vom Stande so plözlich entwafnet ...

Die Probenächte werden alle Tage gehalten, die Kommnächte nur an den Sonn- und Feiertagen und ihren Vorabenden. Die Erstern dauern solange, bis sich beide Teile von ihrer wechselseitigen physischen Tauglichkeit zur Ehe genugsam überzeugt haben, oder bis das Mädchen schwanger wird. Hernach tut der Bauer erst die förmliche Anwerbung um sie und das Verlöbnis und die Hochzeit folgen schnell darauf. Unter den Bauren, deren Sitten noch grosser Einfalt sind, geschiht es nicht leicht, dass Einer, der sein Mädchen auf dise Art geschwängert hat, sie wider verliesse. Er würde sich ohnfehlbar den Hass und die Verachtung des ganzen Dorfes zuzihen. Aber das begegnet sehr häufig, dass beide einander nach der Ersten oder Zweiten Probenacht wider aufgeben. Das Mädchen hat dabei keine Gefahr, in einen übeln Ruf zu kommen; denn es zeigt sich bald Ein anderer, der gern den Roman mit ihr von vorne anhebt. Nurdann ist ihr Name zweideutigen Anmerkungen ausgesezt, wenn sie mehrmals die Probezeit vergebens gehalten hat. Das Dorfpublikum hält sich auf diesen Fall schlechterdings für berechtigt, verborgene Unvollkommenheiten bei ihr zu argwöhnen. Die Landleute finden ihre Gewohnheit so unschuldig, dass es nicht selten geschiht, wenn der Geistliche am Orte einen Bauren nach dem Wohlsein seiner Töchter frägt, dieser ihm zum Beweise, dass sie gut heranwüchsen, mit aller Offenherzigkeit und mit einem väterlichen Wolgefallen erzehlt, wie sie schon anfiengen, ihre Kommnächte zu halten. Keyssler gibt in seinen Reisen (Hannover 1740, Brief IV, S. 21) uns eine sehr drollige Erzehlung von einem Prozesse, den die Bregenzer Bauren ehmals zur Verteidigung einer solchen Gewohnheit geführt haben, die siefügennennen. Die Kasuisten, die sich eben nicht immer von den erlaubten und unerlaubten Begattungsarten die richtigsten Begriffe machen, und manchmals dasienige für Sünde halten, was keine ist, und dasienige nicht dafür halten, was doch eine ist, ereiferten sich von ieher sehr über diesen ländlichen Gebrauch. Er musste ihnen daher sehr oft zum Stoff dienen, ihreBeredsamkeit auf eine sehr vorteilhafte und pathetische Weise zu zeigen. Die katholischen Landpriester, die mit dem Charakter ihrer Seelenbefohlnen zuweilen etwas näher, als die Protestanten mit den Ihrigen bekannt sind, und mithin die Untadelhaftigkeit dieser Sitte besser einsehen, äussern darüber mehr Duldsamkeit als die Letzteren, die nie unterlassen, ihre Bauren deswegen mit den heftigsten Strafpredigten zu verfolgen, und weil doch leider heutzutage, wo die Welt so ganz im Argen ligt, dise Züchtigungen nicht allezeit von Wirkung sind, so verabsäumen sie keine Gelegenheit, zur Vertilgung dises heidnischen Gräuels den weit kräftigeren weltlichen Arm zu Hülfe zu rufen .... Wenn es der Wolstand nicht untersagte, gewisse Forschungen nicht allzuweit zu verfolgen, und ihr endliches Resultat enthüllt darzustellen, so könnte ich ihn leicht überführen, dass dise Sitte nicht nur in der Physiologie des Menschen gegründet, sondern auch eine für die Bevölkerung sehr heilsame Anstalt sei. Demienigen Teil meiner Leser aber, der sich so schlechterdings nicht abfertigen lässt, und verschiedene Erläuterungen wünscht, muss ich an die Aerzte und an dieienigen Advokatenweisen, die vor den Ehegerichten Prozesse führen.«

Ausser diesen Probe- und Kommnächten herrschte überdies ein mehr als freier Verkehr zwischen den beiden Geschlechtern im Bauernstande. Bezeichnend dafür ist, dass z. B. in Bayern die Schlafstätten der Mägde und Knechte nicht voneinander gesondert waren, weshalb Ehebruch und Unzucht in erschreckender Weise grassierten. Maximilian, der grosse Kurfürst Bayerns, sah sich deshalb veranlasst, bei seinem 1598 erfolgten Regierungsantritt ein »Sittenmandat« ausgehen zu lassen, nach dem Schwangerschaften bei ledigen Weibspersonen mit Geldstrafen und Einschliessung in »die Geige«, ein geigenartiges Brett mit Einschnitten für den Kopf und die beiden Hände, gebüsst werden sollten; trotzdem verrechnete 1605 der Münchener Rentmeister in seiner Amtsrechnung über Strafgelder mehr als 300 uneheliche Kinder, »derjenigen nicht zu erwähnen, die nicht angezeigt wurden«. Dabei stand der Vermerk: »Es wollen sich auch sehr viele Adelspersonen in diesem Laster finden lassen.« 30 Jahre später sah sich Kurfürst Maximilian zu einer Strafverschärfung genötigt, die auf Ehebruchbei Männern auf fünf- bis siebenjährige Landesverweisung, und bei wiederholtem Pönfall das Schwert erkannte. Eheschänderische Frauen aus Bürger- oder Bauernstande traf fünfjährige Verbannung, Adelige der Verlust aller Ehrenrechte, und alle drei Stände im Wiederholungsfalle der Tod durch den Henker. Das Laster war aber so tief eingewurzelt, dass Maximilian durch ein späteres Reskript diese Strafen mildern musste.[90]

Im allgemeinen jedoch war die Jungfräulichkeit der Braut unerlässliche Bedingung des Bräutigams.

»Noch besser wär eines Igels HautIm Bett, als eine leide Braut«,

»Noch besser wär eines Igels HautIm Bett, als eine leide Braut«,

»Noch besser wär eines Igels HautIm Bett, als eine leide Braut«,

»Noch besser wär eines Igels Haut

Im Bett, als eine leide Braut«,

sagt Freidank.

Von den Ditmarschen ist bekannt, dass niemand von ihnen ein gefallenes Mädchen ehelichen durfte, denn »de eine hôre nimt vorsatzichlich, vorrêt ôk wol sîn vaterland«, und als Landesverräter wegen seiner Ehe zu gelten, wagte kein echter Friese. Zu Bonifazius' Zeiten war das Mädchen gezwungen, sich aufzuhängen. Überden Scheiterhaufen der Toten knüpfte man den Verführer auf.[91]Das Landrecht des als unkeusch verschrieenen Schwabens enthält eine Stelle, die ungefähr folgendermassen lautet: Wenn ein Mann sich eine Gattin genommen hatte, und beschuldigte sie, sie wäre bei der Hochzeit nicht mehr Jungfrau gewesen, so waren die Eltern des Mädchens verpflichtet, den Gegenbeweis anzutreten. Dieses geschah dadurch, dass man »jr junckfraulichnn zaichnn«, das heisst das Bettuch, auf dem sie die erste Nacht gelegen hatte, vor Gericht brachte. Wenn man nun an diesem erkannte, dass sie eine reine Magd gewesen, so wurde der Mann für seine Verleumdung mit 40 Schlägen und einer Geldbusse bestraft und er war gezwungen, das Mädchen als Ehefrau zu behalten; zeigte es sich aber, dass das Weib seine Jungfräulichkeit früher verloren hatte, so wurde sie aus dem Hause des Vaters verstossen, »darumb daz sy hurhait pflegnn hat in irs vaters haus«. In einigen Gegenden, wie im Thüringischen, handhabte man die Unzuchtsstrafe noch bis ins 16. Jahrhundert derart, dass eine zur Unehre gekommeneDirne sofort in Haft genommen, ebenso der Thäter, falls man seiner habhaft werden konnte, gefangen gesetzt wurde, bis die Trauung stattfand. Wollte der Bräutigam nicht »Ja« sagen, so that es der Gemeindediener für ihn: »Montag den 7. September 1579 sind Matthes Bechtold von Neustadt vnd Agnes Bäuerin von Coburgk, da sie von wegen geübter Vnzucht und Hurerey Kirchenbuss gethan vnd der Obrigkeitt straffe mit gebührlichen vnd willig gehorsam vff sich genommen, in der Büttelstube copulirt vnd ehelichen zusammen gegeben worden, auf das in ihr Kindlein, mit welches geburt die Mutter alda vberfallen, also cohenestirt, vnd von allen vnehren erledigt würde.«[92]

Die Kirchenbussen waren, wie ich bereits bemerkte, ungleich empfindlicher als die Strafen der Sittenpolizei. Personen mit derartigen Delikten mussten vor Beginn der Messe mit einem weissen Stabe in der Hand oder Strohkränzen auf dem Kopfe, das Mädchen in Konstanz ausserdem mit einem Strohzopf vor der Kirchthüre stehen; in Rottenburgder Verführer in einem Strohmantel an drei Sonntagen in der Kirche sein. In den Dörfern oberhalb Rottenburgs musste er seine Liebste in einem Karren herumfahren, wobei die Jugend und die lieben Nächsten das Paar mit Schmutz bewarfen, ehe es von der Kanzel herab öffentlich seine Busse auferlegt erhielt.[93]In gewissen Fällen wurden die Dirnen ausgepeitscht und des Landes verwiesen.

Ein Hauptbestandteil des Lobes, das Tacitus dem germanischen Eheleben spendet, besteht in der Hervorhebung der bei ihnen herrschenden Einweiberei: »Denn sie sind fast die einzigen Barbaren, die sich mit Einem Weibe begnügen; eine Ausnahme machen sehr wenige unter ihnen, und diese nicht aus Sinnenlust, sondern weil sie ihres hohen Standes wegen mehrfach umworben werden.«[94]Also Ausnahmen kamen vor, wie z. B. Ariovists Bigamie aus politischen Gründen, ferner bei den Merovingern und vornehmen Franken, so bei Pipin II., der zwei rechtmässig angetraute Frauen, Plectrud und Alpais, besass, ohne dass die Kirche dagegenEinspruch zu erheben wagte. Ja, die Kirche wusste stets den Launen der Mächtigen willfährig zu sein, denn auch sie war sich des Spruches »Mit grossen Herren ist nicht gut Kirschen essen« bewusst, und – eine Hand wusch eben die andere. So bleibt, aller Beschönigungen zum Trotze, jene so viel angefochtene und anfechtbare Billigung Luthers und Melanchthons zu der am 4. März 1540 geschlossenen Doppelehe Philipps des Grossmütigen von Hessen mit der schönen Sächsin Margarete von Sal, dem Hoffräulein seiner Gemahlin, als hässlicher Fleck auf dem Charakterbilde dieser beiden grossen Männer haften.

Die Angelegenheit erregte um so grösseres und unliebsameres Aufsehen, als das kurz vorher in Kraft getretene Strafgesetzbuch Kaiser Karls V. die Bigamie, »welche übelthat dann auch eyn ehebruch und grösser dann das selbig laster ist« mit dem Tode bestraft wissen wollte. Gegen weniger hochgeborene Übelthäter dieser Art kannte das Gesetz keine Nachsicht, und Meister Franz, der Nürnberger Scharfrichter, kann in seinen Aufzeichnungen[95]von vollzogenen Hinrichtungenan Bigamisten, selbst Trigamisten erzählen. Nur ein einziges Mal war in der deutschen Geschichte die Doppelehe nicht nur gesetzlich gestattet, sondern sogar behördlich angeordnet. Nach dem grossen Kriege war es, der Deutschlands Bevölkerung von sechzehn bis siebzehn Millionen auf etwa vier Millionen verringert hatte. Diesem Menschenmangel suchte man durch zum Teil befremdliche Auskunftsmittel zu steuern. Ein solches war unter anderen der am 14. Februar 1650 von dem fränkischen Kreistag in Nürnberg gefasste folgende Beschluss: »Demnach auch die unumgängliche dess heyl. Römischen Reichs Notthürft erfordert, die in diesem 30 Jerig blutigen Krieg ganz abgenommene, durch das Schwerdt, Krankheit und Hunger verzehrte Mannschaft wiederumb zu ersetzen und in das khünfftig eben dersselben Feinden, besonders aber dem Erbfeind des christlichen Namen, dem Türckhen, desto stattlicher gewachsen zu sein, auf alle Mitl, Weeg und Weiss zu gedenkhen, als seinds auff Deliberation und Berathschlagung folgende 3 Mittel vor die bequembste und beyträglichste erachtet und allerseits beliebt worden. 1.) Sollen hinfüro innerhalb den nechsten 10 Jahrenvon Junger mannschaft oder Mannsspersonen, so noch unter 60 Jahren sein, in die Klöster ufzunemmen verbotten, vor das 2te denen Jenigen Priestern, Pfarrherrn, so nicht ordersleuth, oder auff den Stifftern Canonicaten sich Ehelich zu verheyrathen; 3.)Jedem Mannsspersonen 2 Weiber zu heyrathen erlaubt sein: dabey doch alle und Jede Mannssperson ernstlich erinnert, auch auff den Kanzeln öffters ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, dass er sich völlig und gebürender Discretion und versorg befleisse, damit Er als ein Ehrlicher Mann, der ihm 2 Weyber zu nemmen getraut, beede Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhüette.[96]«

Die Ehescheidung kam im Mittelalter verhältnismässig selten vor. Zu den Scheidungsgründen in der Übergangsperiode vom Altertum zum Mittelalter zählten einerseits Ehebruch, Mordversuch, Zauberei und Gräberschändung, andererseits zu hohes Alter des einen der Gatten, Unvermögen und Verweigerungder ehelichen Pflicht und böswilliges Verlassen.[97]Die offen und vor Zeugen geschlossene Ehe konnte nur wieder vor Zeugen aus beiden Familien rechtlich gelöst werden.[98]Als sich ein geordnetes Gerichtsverfahren gebildet hatte, wurde in aller Form der Ehescheidungsprozess geführt und das richterliche Erkenntnis öffentlich bekannt gemacht. Die Kirche strebte von Anbeginn bis zu ihrer vollen Machtentfaltung danach, die Scheidung möglichst zu erschweren. Die Nichtigkeitserklärung der Ehen konnte nur in Rom erfolgen, war daher für einen minder Bemittelten schwer, ja geradezu unmöglich. Desto mehr Gebrauch machten davon die Fürsten. Waren sie ihrer Frauen überdrüssig, oder boten sich durch eine andere Heirat neue Vorteile, so wurden, wenn kein anderer plausibler Scheidungsgrund aufzutreiben war, Zeugen beschafft, von denen das Vorhandensein eines verbotenen Verwandtschaftsgrades zwischen den Ehegatten beschworen wurde; Geld und Ansehen thaten das übrige, so dass die Lösungder Ehe durch päpstliche Gewalt keine Schwierigkeiten machte.

Später wurde durch den Wegfall der meisten der vorangeführten Scheidungsgründe die Lösung der Ehe noch weiter erschwert. Selbst Ehebruch der Frau wurde 829 schon als kein Grund zur Auflösung der Ehe betrachtet, ebensowenig wie das geschlechtliche Unvermögen. Hatte der Bauer seine Frau dem Nachbarn anzubieten (s. oben Seite 65), so sah man in der Frühzeit nichts Übles darin, wenn der Gatte sich einen, wenn angängig möglichst vornehmen, dabei natürlich möglichst kräftigen Stellvertreter suchte. Ein thüringer Ritter, der wegen Unvermögen keinen Erben von seiner Frau erhalten konnte, bat den Landgrafen Ludwig, den Gemahl der heiligen Elisabeth, ihn zu vertreten. Mit der Verleitung der eigenen Frau zum Ehebruch hatte ein derartiges Ansuchen um so weniger zu thun, als in einem solchen Falle jedes materielle Interesse in Wegfall kam und der Mann nur den derzeitigen Hauptzweck der Ehe, die Erhaltung und Fortpflanzung der Familie, im Auge hatte.

In einer Zeit, in der die kirchliche Lehre von der Verdienstlichkeit ehelicher EnthaltsamkeitEingang fand, als der höchsten Frivolität eines Teiles der Gesellschaft die überspannteste Frömmigkeit gegenüberstand, blieben oder wurden manche Ehen bloss Scheinehen. Die Geistlichkeit pries dies sehr unlogisch, da sie doch die Ehe als Sakrament erklärt hatte, als ein heiliges Werk, dem der höchste Lohn im Jenseits gewiss war. Einige Fürstinnen und Fürsten erwarben sich durch dieses freiwillige und unter erschwerenden Umständen aufrecht erhaltene Cölibat den Heiligenschein. Sehr vernünftig erklärte sich aber die Synode von Schwerin anno 1492 gegen diesen asketischen Blödsinn. Ich habe bereits früher, beim Rittertum (Seite 49) einige dieser »Martyrerinnen« und Heiligen namhaft gemacht, die neben anderem Unsinn auch den Sport trieben, jungfräuliche Ehefrauen zu sein, die selbst den Verführungen der Flitterwochen nicht unterlegen waren, die die Vorzeit viel bezeichnender als wir: Kusswoche, Kirchenwoche, Zärtel-, Butter- und Honigwoche nannte.

Wie alles, was vom Menschen kommt und mit dem Schicksal zusammenhängt, hat auch die Ehe ihre Licht- und Schattenseiten, daher begeisterte Anhänger und erbitterteWidersacher. Einer der eifrigsten Fürsprecher der Ehe war D. Martinus Luther. »Die Ehe ist eine schöne herrliche Gabe und Ordnung«, dann weiter, dass der Ehestand »Gottes Ordnung und der allerbeste und heiligste Stand sei; darum sollte man ihn auch mit den herrlichsten Ceremonien anfahen um des Stifters willen, nehmlich Gottes, der da will, dass ein Männlein und ein Fräulein beisammen sein sollen« u. s. w.[99]

Freidank, ohnehin ein begeisterter Lobredner der Frauen, bei dem sich das schönere Geschlecht für das sinnige Kompliment zu bedanken hat:


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