The Project Gutenberg eBook ofDas Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine ReformschriftThis ebook is for the use of anyone anywhere in the United States and most other parts of the world at no cost and with almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included with this ebook or online atwww.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you will have to check the laws of the country where you are located before using this eBook.Title: Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine ReformschriftAuthor: Eduard DevrientRelease date: April 19, 2012 [eBook #39480]Language: GermanCredits: Produced by Thorsten Kontowski, Karl Eichwalder, La MonteH.P. Yarroll and the Online Distributed Proofreading Teamat http://www.pgdp.net (This book was produced from scannedimages of public domain material from the Google Printproject.)*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DAS NATIONALTHEATER DES NEUEN DEUTSCHLANDS. EINE REFORMSCHRIFT ***
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Title: Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine ReformschriftAuthor: Eduard DevrientRelease date: April 19, 2012 [eBook #39480]Language: GermanCredits: Produced by Thorsten Kontowski, Karl Eichwalder, La MonteH.P. Yarroll and the Online Distributed Proofreading Teamat http://www.pgdp.net (This book was produced from scannedimages of public domain material from the Google Printproject.)
Title: Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine Reformschrift
Author: Eduard Devrient
Author: Eduard Devrient
Release date: April 19, 2012 [eBook #39480]
Language: German
Credits: Produced by Thorsten Kontowski, Karl Eichwalder, La MonteH.P. Yarroll and the Online Distributed Proofreading Teamat http://www.pgdp.net (This book was produced from scannedimages of public domain material from the Google Printproject.)
*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DAS NATIONALTHEATER DES NEUEN DEUTSCHLANDS. EINE REFORMSCHRIFT ***
Leipzig,
Verlag von J. J. Weber.
1849.
Das preußische Cultusministerium hat mich durch den Auftrag geehrt, ihm meine Ansichten mitzutheilen: welche Gestaltung dem Theater zu geben sei, um es, zu einem gedeihlichen Wirken, in Uebereinstimmung mit den übrigen Künsten zu setzen.
Dieser Auftrag hat mich zur Abfassung der vorliegenden Schrift veranlaßt. In dem Glauben, daß sie von zeitgemäßem und allgemein deutschem Interesse sei, übergebe ich sie hiermit der Oeffentlichkeit.
Dresden, im December 1848.
Eduard Devrient.
Noch in keinem Momente des Völkerlebens ist die höhere Sendung der Künste zur Veredlung des Menschengeschlechtes so leuchtend hervorgetreten, hat sich noch nie zu so kräftiger, tiefgreifender Wirkung angeboten, als in der großen Wendung unserer Tage.
Schule und Kirche, die bisher allein anerkannten Erziehungsstätten, sind einem Streite verfallen, der noch langehin ein heftiges Sträuben des mündig gewordenen Volkes gegen jeden fühlbaren Zwang erhalten wird. Was kann daher willkommener sein, als die sanfte Gewalt der Künste, die es allein vermag, die Gemüther zu beschwichtigen, in rein menschlichem Antheil die Herzenaller Parteien zu vereinigen, durch unmerklichen Zwang wieder Achtung vor Sitte, Friede und stillem Glück zu verbreiten, auf diesem heitren Wege die Geister wieder den strengen Erziehungsstätten zuzuführen und der großen, gemeinsamen Begeisterung für eine neue, edle Freiheit des Völkerlebens den höchsten Schwung und den schönsten Ausdruck zu verleihen!
Ueberall muß es daher als ein Zeugniß sorgsamer Staatsweisheit anerkannt werden, wo die Organisation des Kunsteinflusses auf das Volksleben von der Landesregierung in thätigen Angriff genommen wird.
Daß unter allen Künsten keine von so allgemeiner und volksthümlicher Wirkung ist, als die Schauspielkunst, bedarf hier keiner Beweisführung, die tägliche Erfahrung liefert sie. Keine Kunst wird also in dem Maße die Aufmerksamkeit der Staatsgewalt verdienen, so wie keine einer Organisation so dringend bedürftig ist, welche sie mit allen anderen höheren Culturmitteln des Staates in Uebereinstimmung setzt, als die Schauspielkunst.
Faßt man ihre rein künstlerische Wichtigkeit in's Auge, so drängt sich als ihre wesentliche Eigenheit hervor: daß sie alle übrigen Künste umfaßt; sie erhebt sichauf allen anderen und wird so zur Spitze der Pyramide; sie ist die Kunst der Künste.
Plastik, Malerei, Dichtkunst, Musik, Redekunst, Mimik und Tanzkunst sammelt sie in den gewaltigen Brennpunkt unmittelbaren Lebens, und dieser trifft in eine versammelte Menge, wo die Gemeinsamkeit des Antheils das Feuer des Enthusiasmus um so mächtiger entzündet. Wenngleich daher die schon vollendeten Werke der übrigen Künste, welche der Schauspielkunst zum Stoffe dienen, dabei an ihrer Selbständigkeit einbüßen müssen, so macht dennoch keine Kunst für sich schlagendere Wirkungen, als von der Bühne herab.
Wie dringend nothwendig ist es also, daß die Schauspielkunst endlich in den Kreis der akademischen Bildung aufgenommen werde, damit ihre drastischen Wirkungen eine grundsätzliche Uebereinstimmung mit den übrigen Künsten gewinnen!
Die Bühne vermag den Schönheitssinn, des Volkes sowohl als der Künstler, in die größte Verwirrung zu bringen, sie vermag ihn aber auch zu heben und zu reinigen. Daß so viel Unpoetisches, Unmusikalisches und Unmalerisches auf der Bühne Glück macht, bleibt ein unablässig fortwirkendes Moment der Verführung undCorruption für Dichter, Musiker, Maler und Bildhauer; dagegen hat an die einzelnen, im rechten Geiste gelungenen Erscheinungen der Bühne sich von jeher eine Kette der fruchtbringendsten Anregungen geknüpft.Die Fähigkeit der Schauspielkunst: den wohlthätigsten Einfluß auf die übrigen Künste, also auf den Kunstsinn überhaupt, zu äußern, ist außer Zweifel, es muß daher als Pflicht erkannt werden: diese Fähigkeit zum wesentlichen Zweck der Bühne zu erheben.
Und nun, den Einfluß auf dieSittlichkeitin's Auge gefaßt, welche Kunst übt ihn stärker, als die der Bühne? — Der Gegenstand ist zu oft erörtert worden, als daß es nöthig wäre, ihn hier noch einmal aufzunehmen; wer damit unbekannt ist, sei zunächst auf Schiller's Vorlesung: »die Schaubühne, als eine moralische Anstalt betrachtet«, verwiesen.
Gewiß ist — das gestehen selbst die Feinde der Bühne nicht nur zu, sondern sie machen es als ihre größte Gefahr geltend — daß die Schauspielkunst die gewaltigsten Wirkungen auf das Volk hervorbringt. Starke Wirkungen aber sind entweder wohlthätig odernachtheilig, gleichgültig können sie nicht sein. Wenn also die Bühne den Geschmack und die Versittlichung nichtfördert, so muß sie ihnenschaden;unabweisbar wird daher die Verpflichtung für den Staat sein: sich der Wirkung seiner Schaubühnen zu vergewissern, dafür zu sorgen, daß sie die Bahn seiner Grundsätze über Volkscultur innehalten.
Daß dies bisher nicht, oder nur sehr lau und mangelhaft geschehen ist, der Einfluß der Bühne daher oft in den schreiendsten Widerspruch mit den Staatsmaximen gerathen,[1]das liegt ebenso vor Aller Augen, als daß die Schauspielkunst noch immer ganz außerhalb des Kreises einer, mit den übrigen Künsten übereinstimmenden Bildung sich bewegt; ganz außerhalb der Kettenglieder, welche die Regierungen zur Versittlichung und Veredlung des Volkes so sorgfältig ineinanderfügen.
[1]Mit welchem strengen Eifer hat z. B. der Staat den neuen socialen Theorien entgegenzuwirken und die Achtung vor der Ehe, der Familie und allen Gliederungen der gesellschaftlichen Ordnung, welche daraus hervorgehen, aufrecht zu erhalten gesucht, während die Theaterrepertoire — die der Hofbühnen keinesweges ausgeschlossen — von Stücken wimmelten, in denen die Heiligkeit der Ehe verhöhnt, die Familienpietät lächerlich gemacht, ja eine förmliche Verherrlichung der Nichtswürdigkeit getrieben wird!
Die Forderung, diesem Zustande ein Ende zu machen, dem deutschen Theater eine andere, grundsätzliche Basis und Einrichtungen zu geben und es dadurch in Stand zu setzen: seine künstlerische und sociale Bestimmung zu erfüllen, ist seit lange schon laut genug geworden. Sie wird bei der Bewegung unserer Zeit immer lauter und ungestümer, sie wird unabweislich werden und sich natürlich zunächst gegen die bedeutendsten, tonangebenden Theater richten, die reich dotirt, den höheren Forderungen des Volksgeistes am ehesten zu entsprechen verpflichtet erscheinen.
Es sind dieHoftheater.
In ihrer Entstehung rühmlich für die Fürsten und wohlthätig für Kunst, sind sie im Verlaufe der Zeit —wie dies allen menschlichen Einrichtungen begegnet —von ihrer ursprünglichen Bestimmung abgewichen; ihre heutige Erscheinung entspricht ihrer ersten Idee nicht mehr.
Als in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die deutschen Höfe sich ernstlich und dauernd der vaterländischen Schauspielkunst annahmen, repräsentirten dieFürsten noch alle Staatsgewalt. Es war der Staat, welcher durch sie der wandernden Kunst heimische Stätten, Anerkennung, Schutz und Unterstützung gab. Fürsten waren es, der edle Kaiser Joseph II. an der Spitze, welche den höheren Staatszweck der Bühne thatsächlich proklamirten. Kaiser Joseph gab seiner Hofbühne den Namen und die Grundsätze einesNationaltheaters, er erklärte: es solle keine andere Bestimmung haben, alszur Verbreitung des guten Geschmacks und zur Veredlung der Sitten zu wirken.[2]Fast überall folgten Höfe und Magistrate des Kaisers Beispiele, die Nationaltheater wurden allgemein und die Schauspielkunst gewann eine bewunderungswürdig rasche und nationale Entwickelung, weil sie ihr in einer gewissen Freiheit und Selbständigkeit gegönnt war. Die Höfe nämlich übten im Allgemeinen nur Schutz und Oberaufsicht über ihre Theater aus, die künstlerische Thätigkeit wurde fort und fort von künstlerischenDirectoren geleitet. Ja Kaiser Joseph erkannte die Nothwendigkeit der Selbstregierung der Künstler so vollständig an, daß er dem Wiener Nationaltheater eine ganz republikanische Verfassung gab, deren Grundsätze in Mannheim unter Dalberg eine denkwürdige Fortbildung fanden.[3]
[2]Das Genauere über diesen geschichtlichen Moment ist in meiner »Geschichte der deutschen Schauspielkunst« (Leipzig 1848, bei J. J. Weber) im II. B. zu finden. Ich muß mich hier und fernerhin auf dies Buch beziehen, weil es bis jetzt das einzige über diesen Gegenstand ist.
[3]Gesch. der deutsch. Schauspielkunst II. B., S. 402, und III. B., S. 16.
Aus solchem Geiste und unter solchem Schutze wuchs die deutsche Schauspielkunst, geführt von Meistern, wie Eckhoff, Schröder, Iffland, zu der kräftigen Reife, welche unter Schiller's und Goethe's Einfluß ihre poetische Vollendung erhielt.
Als aber nach dem Wiener Congreß die Höfe den alten Glanz wieder gewannen, neue Theater in den Residenzen errichtet, die bestehenden in größeren Flor gebracht wurden, da veränderte sich Stellung und Organisation der Bühnen wesentlich.
Die Verbreitung der constitutionellen Regierungsform trennte die Staatsgewalten, der Fürst vertrat nicht mehr allein den Willen der Nation; indem also die Höfe das Theater an sich behielten, gab der Staat, gabdie Nation stillschweigend den Anspruch auf, den sie bisher daran zu haben glaubten.
Es war ganz folgerichtig, daß der Name »Nationaltheater« überall dem Titel »Hoftheater« Platz machen mußte und Kaiser Joseph's Principien aufgegeben wurden. Da die Höfe immer reichlichere Geldmittel für die Bühnen bewilligten, so wollten sie diese auch ganz in ihrem Sinne verwendet sehen und dehnten daher die Verantwortung der Hofintendanten über den ganzen Umfang der theatralischen Leistungen aus. So kam es denn, daß fast überall die künstlerischen Directionen — selbst die einesGoethe— der neuen Ordnung der Dinge weichen mußten und die Hofintendanten in die falsche Stellung geriethen: die specielle künstlerische Leitung der Bühne zu übernehmen.Das Bureau wurde nun der Mittelpunkt der Kunstthätigkeit.
Diese Veränderung der Theaterorganisation erwies sich viel tiefer greifend, als man wohl vorausgesehen hatte. Die dramatische Kunst war dadurch nicht nur dem Staatsinteresse entfremdet, auch die unausweichbare Nothwendigkeit ihres inneren Verfalles war damit ausgesprochen.
Eine Kunst, die sich nur in Totalwirkungen vollendet, kann den Sammelpunkt einer künstlerischen Direction schlechterdings nicht entbehren. Der einige Geist, welcher in der Uebereinstimmung aller Theile lebendig werden soll, kann nur aus innerstem, praktischen Verständniß der Kunstthätigkeit selbst hervorgehen.Der Schauspielkunst die künstlerische Direction nehmen, hieß: ihr das Herz ausschneiden.
Umsonst haben die Intendanten, theils mit Talent, meistens mit gutem Willen und redlichem Eifer das Naturwidrige ihrer Stellung zu überwinden gesucht; es konnte nicht gelingen. Erwägt man, wie mannichfache specielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Leitung eines Theaters erforderlich sind, so ist es leicht zu begreifen, daß diese nicht bei Männern gefunden werden können, welche, bis dahin Kammerherren, Hofmarschälle, Oberstall- oder Oberjägermeister, Officiere u. s. w. gar keine Veranlassung gehabt hatten irgend einem dieser Erfordernisse genug zu thun. Zwar hat man geglaubt, dem Wesen der Kunst hinlänglich Rechnung zu tragen, indem dem nichtsachverständigen Director die sachverständigen Regisseure zur Seite gestellt blieben, denen das augenfällig Technischeder Leitung und die Abhaltung der Proben u. s. w. überlassen ist;in diesem Irrthume aber liegt eben der eigentliche Knotenpunkt der Verwirrung unseres heutigen Theaterwesens.
Die Leistungen der Bühnenkunst sollen einheitliches Leben haben, darum verträgt ihre Leitung keine Theilung der Gewalt. Indem die wesentlichsten Bestimmungen: Wahl, Besetzung und Ausstattung der aufzuführenden Werke, Zusammensetzung des Kunstpersonals durch Anstellungen und Entlassungen, Urlaube, Gastrollen u. dergl. vom Intendanten, wohl auch von höheren Verfügungen, abhängig sind, bleibt der Regie nur ein beschränkter und durchaus bedingter Kreis des Wirkens, in welchem sie keine absolute Verantwortung für das Gelingen der Kunstwerke übernehmen kann, weil alle Vorbedingungen dazu nicht in ihren Händen liegen. Rühmend muß es anerkannt werden, daß einige Intendanten durch Anstellung von Oberregisseuren oder Dramaturgen der künstlerischen Autorität eine größere Ausdehnung gegeben und eine Annäherung an die alten Zustände bewirkt haben, in welchen die Intendantur nur Oberaufsicht und administrative Gewalt ausübte; aber es ist auch nur eine Annäherung. So lange die Intendantennoch für alle Einzelheiten der theatralischen Thätigkeit verantwortlich gelten, können sie sich auch der Bestimmung über dieselben nicht entschlagen, und so muß, bei diesen bestgemeinten Einrichtungen, der Nachtheil kreuzender Anordnungen ebenfalls lähmend für die Ausführung bleiben.
Das Theater soll lebendige Kunstwerke schaffen, seine Thätigkeit muß also eine organische, voneinemLebenspunkte ausgehende sein. Die ganze complicirte Kette der Maßregeln, welche bis zum Aufsteigen des Vorhanges nothwendig sind, darfeineHand nur halten, wenn das Werk in Einheit zur Erscheinung kommen soll; und das muß die Hand eines Sachverständigen sein. Nur der versteht aber eine Sache, der sie ausübt.Halbheit in der Machtvollkommenheit der künstlerischen Leitung, Einmischung kunstfremder Gewalten muß nothwendig Halbheit und Zerfahrenheit in ihre Resultate bringen.
Nicht glücklicher ist die Hofintendanz in anderer Beziehung gestellt; die innere Selbständigkeit, welche sie der Kunst entzog, gewann sie nicht für sich, ja sie gerieth in Abhängigkeit, da, wo sie absolut zu herrschen unternommenhatte. Außerdem immer im Gedränge der widersprechendsten Forderungen: hier den Wünschen des Hofes zu genügen, dort den Forderungen der höhern Bildung der Nation, entgegen denen der bloßen rohen Vergnügungslust der Menge, unvermögend sich auf eine dieser Parteien mit Sicherheit zu stützen, unausgesetzt im Schaukelsystem: es bald hier, bald dort recht zu machen —mußte sie es zuletzt mit Allen verderben. Zum Ueberfluß noch verantwortlich gegen eine Oberbehörde, (das Hausministerium) die, ihrer Natur nach blos verwaltend, für das Kunstinstitut nur den Geldmaßstab haben kann, überwuchs die Verlegenheit um vortheilhafte Kassenabschlüsse zuletzt fast alle übrigen, und so sehen wir alle, so reich dotirten Hoftheater in unausgesetzter ängstlicher Bemühung um die Einnahme. Der Zuschuß aus Staatsmitteln scheint seinen eigentlichen Zweck:die Kunst unabhängig zu machen, gar nicht zu erfüllen; er hat die Kassenverlegenheit nur auf größere Zahlenverhältnisse gebracht, hat den vornehmen Hofbühnen dieselbe plebejische industrielle Richtung der Privatunternehmungen gegeben. In stetem Kreislaufe von hazardirten Ausgaben und kleinlicher Noth sie wieder zu decken, erinnert man sich kaum zu welchem höhernZweck sie eigentlich in Bewegung gesetzt werden? Das Mittel ist zum Zweck geworden und der Zweck (die Kunst) zum Mittel; das Theater scheint lediglich eine Anstalt für den Geldumsatz zu sein.
Consequent war es da freilich, daß man auf den Gedanken gerieth: administrativen Capacitäten müsse die Leitung des Theaters übergeben werden; der Mann der Ersparnisse galt nun für den wünschenswerthesten Intendanten. Man hatte vergessen, daß ein Theater für jeden festzustellenden Etat zu führen ist, daß es nicht darauf ankommt: wie viel oder wie wenigausgegeben, sondern was für das Ausgegebenegeleistetwird, und daß nur der Sachverständige für den möglichst geringen Preis das möglichst Beste herzustellen vermag. Die Controllansicht der Hausministerien siegte, die Höfe bemühten sich um die Wette den knappsten Haushalter zum Intendanten zu machen. Mit diesem Experimente büßte die Hofintendanz ihren unbestreitbaren Vorzug ein: den einer würdigen, achtunggebietenden Haltung, einer edlen, kunstbelebenden Liberalität. Mehr als ein Hoftheater ist, bei solcher Umwandlung, an Würde, Anstand und künstlerischem Geiste tief herabgekommen,obenein ohne die goldenen Hoffnungen auf Kassenüberschüsse erfüllt zu sehen.
Daß dieser Zustand unhaltbar geworden, daß die Mission der Hofintendanz an ihr Ziel gelangt sei, ist eine allgemeine Ueberzeugung; es fragt sich nur: was an deren Stelle gesetzt werden soll?
Es fehlt nicht an Stimmen, welche jede Unterstützung des Theaters verwerfen und verlangen: es solle ganz frei gegeben, d. h. sich selbst und der Concurrenz der Privatunternehmung überlassen werden; es solle aus eigener Kraft bewähren: was es werden und was es der Nation nützen könne.
Aus dieser Forderung spricht eine untergeordnete Anschauung der Kunst überhaupt:Alles, was die Menschheit bilden und veredeln soll, muß vom Staate gestützt, vom bloßen Erwerbe unabhängig gemacht werden; das gilt von der Kunst, wie von der Schule und der Kirche.Die Concurrenz ist in unsern Tagen, selbst in ihrer Anwendung auf die Gewerbe, verdächtig geworden, und sicherlich birgt sie ein so starkes Moment der Verführung zu schlechten Hülfsmitteln, daß sie von den Maßregeln zur Hebung der Künste ein für allemalausgeschlossen sein sollte. Privatindustrie, in Pachtverhältnissen wie in selbständigen Unternehmungen, kann, bei den Bedingungen unserer Zeit, dem Theater kein höheres Gedeihen bringen;ohne den Rückhalt kräftiger Geldunterstützung, welche den Bühnen Unabhängigkeit von der geldbringenden Menge sichert, ist ihre Führung nach reinen Grundsätzen unmöglich. Die Erfahrungen der Geschichte und unsere täglichen Erlebnisse beweisen es, daß alle Bühnen, welche auf Selbsterhaltung angewiesen sind, kleine und große, den Kampf der reinen Kunstrichtung gegen die Forderungen der materiellen Existenz nicht bestehen können. Männer wie Schröder selbst sind ihm unterlegen, auch seine Direction zielte zuletzt nur auf Gewinn.
Befreit aber soll die Kunst allerdings werden, befreit von allen Bedingungen, die ihrer Natur zuwider sind, unter denen die erste die der unbedingten Abhängigkeit vom Erwerbe ist. Frei auf sich selbst und ihre hohe Bestimmung:den Menschen die Menschheit darzustellen, dem Volke das Leben der Völker abzuspiegeln, soll die dramatische Kunst gestellt werden. Unabhängig von der Herrschaft des Geschmackseinzelner Standesschichten, seien es die höchsten, seien es die niedrigsten, nur auf die Vernunft und den besseren Willen der Nation gestützt, soll sie die Opposition gegen das wandelbare Urtheil der Massen halten können, eine unbestechliche Priesterschaft der Wahrheit und des Adels der menschlichen Natur.
Diese Freiheit aber der Schaubühne kann nur auf dem Boden einer höheren Gesetzlichkeit stehen, einer ernsten Verpflichtung zur Treue gegen ihre Bestimmung. Streng gehalten muß sie werden: der Nation zu leisten, was diese berechtigt ist von ihr zu fordern.
Kein Zweifel also,daß die Staatsregierung selbst die Schaubühnen des ganzen Landes unter ihre Oberleitung nehmen muß, daß dasjenige Ministerium, welches die Erziehung und Veredlung des Volkes zur Aufgabe hat, welches Religion, Wissenschaft und Kunst — diese dreieinige Beglaubigung unserer höhern Natur — in ihrem Zusammenwirken überwacht, nicht länger säumen darf sich auch der Schauspielkunst zu bemächtigen.
Nehme Niemand Anstoß an der frivolen Miene, die noch die Bühne unserer Tage zeigt und die sie der Verbindung mit Schule und Kirche unwerth zu machenscheint; ihrer inneren Natur nach ist Schauspielkunst zu hohen Dingen bestimmt, bei allen Völkern war sie die Trägerin des ursprünglichen Gottesdienstes.Auch muß durch diese einzige Maßregel: die Bühne zur Staatsanstalt zu erklären, unausbleiblich ihre ganze Beschaffenheit sich verwandeln.
Soll aber die Grundlage der nothwendigen Theaterreform in Uebertragung der Oberleitung, von der unverantwortlichen Autorität des Hofes auf die, dem Lande verantwortliche, der Regierung, bestehen, so darf dabei doch nicht aus den Augen gelassen werden: was die Hoftheater der Kunst genützt haben, damit diese Vortheile einem neuen Zustande der Dinge möglichst erhalten werden. Allen Glanz, alle Sicherstellung und Würde, alle äußere Vervollkommnung und Achtung verdankt das Theater dem Schutze und der Intimität der Höfe. Ohne das bisherige Verhältniß der Zugehörigkeit würde kein Theater so hoch dotirt, würden die Ansprüche des Publikums daran nie so hoch gesteigert worden sein. Auch hat der gewähltere Geschmack der höheren Gesellschaft allem künstlerischen Streben nach Adel, Feinheit, Grazie und Eleganz, den derberen Forderungen des großenPublikums gegenüber, einen wichtigen Rückenhalt dargeboten. Alles dies darf künftig nicht verloren gehen.
Nicht nur die bisherigen Geldzuschüsse, auch der permanente Antheil des Hofes muß dem Theater erhalten bleiben.
Der hin und wieder laut gewordene Vorschlag: das Theater lediglich zur Landessache zu machen und dem Fürsten anheim zu geben, seine Logen darin zu bezahlen — wie dieß in Frankreich und England üblich — ist unbedingt und aus Staatsprincip zurückzuweisen. In jedem wahrhaften Nationalinstitute muß der Erste der Nation, der Träger der Majestät des Volkes, ohne alle Bedingung zu Haus sein, und sein Interesse an der Kunst zu nähren muß ein Antrieb des Ehrgeizes bleiben.
Allerdings wird es selbst politisch consequent sein, in dieser Zeit, welche die Fürsten von Verantwortung frei zu machen trachtet, den Höfen auch die für das Theater — dessen Oeffentlichkeit unablässige Angriffe jedes Einzelnen herausfordert — abzunehmen; aber damit darf doch, zum Vortheil der Kunst, das Protectorat der Fürsten nicht aufgegeben werden.
Der Landesfürst hat nur die Organe seines Willens zu wechseln, anstatt Hofbeamten, die von seiner Willkürabhängig, die Oberleitung des Theaters Staatsbeamten zu übergeben, die außer ihm auch dem Lande verantwortlich sind.
Der jetzige Moment ist entscheidend. Die Umgestaltung unserer staatlichen und bürgerlichen Verhältnisse muß auch das Theater ergreifen; es kann nicht anders sein, denn das Theater ist zu jeder Zeit das kleine Spiegelbild des großen Außenlebens gewesen. Jetzt kommt es darauf an: was es dem Vaterlande werden soll?
Wie vor hundert Jahren alle Stimmen die Höfe um Schutz für die heimathliche Kunst anriefen, wie es als eine That ruhmwürdigen Patriotismus gepriesen wurde, wenn ein Fürst seinen Mantel über ein Nomadenhäuflein deutscher Comödianten ausbreitete, so blicken die Freunde der Kunst und des Vaterlandes jetzt wieder auf die Fürsten, verhoffend: sie werden die erste Wohlthat durch die zweite, großmüthigere vollenden, sie werden den verweichlichenden Gnadenmantel zurückschlagen und den üppig aufgeschossenen Pflegling ihrer Gunst in die ernste Pflicht:der höheren Wohlfahrt des Volkes dienstbar zu sein, entlassen.
Nun aber die praktische Ausführung dieser tiefgreifenden Theaterreform! Was ist zu thun, wenn sie den angekündigten Zwecken entsprechen soll?
Hier meine Vorschläge:
Der Landesfürst überträgt dem Ministerium für Cultus, Wissenschaft u. Kunst, neben der Oberaufsicht über die Institute für Musik und bildende Künste —Conservatorien, Akademien, Museen — auch die über die bisherigen Hoftheater. Er gewährt die Uebertragung der Summen, welche die Hofkasse bisher jährlich zur Erhaltung des Theaters zugeschossen, auf die Staatskasse. Alle Unterstützungen und Vortheile, welche andre Theater des Landes von Staats wegen genießen, so wie die Aufsicht über dieselben, welche bis jetzt meistentheilsvon dem Ministerium des Innern ausgeübt worden, alles dieß wird ebenfalls in die Hand des Cultusministeriums gelegt,so daß die Staatspflege aller Kunst im ganzen Lande durch eine Abtheilung dieses Ministeriums vollkommen vertreten und ihr organisches Leben gesichert ist.
Der Beamte, dem die Generaldirection der Landesbühnen übertragen wird, braucht keine specielle Kenntniß vom Theaterwesen zu besitzen; — er soll sich in die künstlerische Thätigkeit nicht mischen — ein ästhetisch gebildeter Sinn, das genaue Verständniß dessen, was die Bühne für die höhere Volksbildung zu leisten habe, ein richtiger administrativer Ueberblick werden die Erfordernisse für dieses Amt sein. Eine würdige persönliche Repräsentation wird die Wirksamkeit dieses Beamten wesentlich unterstützen. Erleichtern wird es die Theaterreform, wenn bisherige Hofintendanten von geeigneten Fähigkeiten, in dieses Ministerialamt eintreten. In welcher Weise dasselbe auf die eigentliche Theaterdirection einzuwirken hat, wird sich aus der Organisation derselben ergeben.
Die Residenztheater sind es, welche die nächste und hauptsächlichste Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen;nichts darf versäumt werden, um ihnen eine wahre Mustergültigkeit zu verleihen. Ihre künstlerische Verfassung wird am wesentlichsten dazu wirken.
Die bisherigenHoftheatererhalten unter dem Namen:Nationaltheatereinevon künstlerischen Vorständen gebildete, selbständig abgeschlossene, der Landesregierung verantwortliche Direction.
Dieselbe besteht aus den Vertretern derjenigen Künste, welche den wesentlichen Kern der Dramatik ausmachen: Dichtkunst, Musik und Schauspielkunst; also aus einemTheaterdichterundSchriftführer(dem bisherigen Theatersecretair), einemKapellmeisterund einemdarstellenden Künstler.
Diese drei Männer berathen und beschließen— mit Hinzuziehung der weiter unten zu besprechenden Vorstände zweiten Ranges —über alle Angelegenheiten des Theaters; aberEinem unter ihnen steht die endliche Entscheidung in allen Beschlüssen und ihre Ausführung mitvollkommener Gewalt und unter seiner alleinigen Verantwortlichkeit zu.
Weil nun die Schauspielkunst diejenige ist, in welche alle übrigen aufgehen, weil es auf sie ankommt: was die Dicht- und Musikwerke von der Bühne herab wirken, weil sie in letzter Instanz für Alles verantwortlich sein muß, was auf der Bühne geschieht, so wird auch die Direction des Theaters nur dann naturgemäß organisirt sein, wennein darstellender Künstler an ihrer Spitzesteht.
Man pflegt gegen die Direction eines Schauspielers vielfache Bedenken geltend zu machen. Man sagt: er mißbrauche gewöhnlich seine Macht zur Befriedigung der, dem Schauspieler nahe liegenden Rollensucht, säe dadurch Mißtrauen und Zwietracht im Personal, benachtheilige wohl auch dadurch die Wirkung der Darstellungen.
Wahr ist es, fast alle Schauspielerdirectoren in der ganzen Kunstgeschichte haben diesen Vorwurf verschuldet. Aber da jede Direction ihre Mängel haben wird, so ist dieser, gegen den unermeßlichen Vorzug einer kunstverständigen Leitung, sehr gering anzuschlagen; wird auch zudem, aus Rollensucht der übrigen Schauspieler, gewöhnlich übertrieben angegeben. Den MeisternEckhof,Schröder,Ifflandu. A., obschon sie manche Rolle, die ihnen nicht zukam, sich aneigneten, hat dennoch die deutsche Kunst ihr erstaunlich rasches Wachsthum zu danken. Uebrigens ist in der Organisation des Theaters ein hinlängliches Gegengewicht gegen egoistische Uebergriffe aufzustellen, wie die weitern Vorschläge zeigen werden.
Ferner macht man den Einwand geltend: die erforderliche Bildung und Charakterwürde sei unter den Schauspielern zu selten anzutreffen, um dem Stande die Selbstregierung überall anvertrauen zu können.
Der Vorwurf ist, in seiner Anwendung wenigstens, unbegründet. An jeder irgend bedeutenden Bühne wird ein darstellender Künstler zu finden sein, der hinlänglich befähigt ist, die Direction — wenn auch nicht tadellos —jedenfalls besser zu führen, als sie bisher von Nichtschauspielern geführt worden ist. Ein Fortschritt also wäre der Bühne damit jedenfalls garantirt, selbst bei dem gegenwärtigen Bildungsstande. Dieser aber wird sich durch Einführung künstlerischer Directionen erstaunlich schnell verändern. Die Directionstalente unter den Schauspielern, seit 30 Jahren niedergehalten und vom Steuer entfernt, weil sie der Bureauherrschaft unbequemsein mußten, werden sich wieder erheben, die Bühne, zur Staatsanstalt erklärt, wird immer mehr an Mitgliedern aus den gebildeten Ständen gewinnen, es werden Talente, welche vielleicht, wegen mangelhafter Begabung, auf der Bühne nicht die größten Erfolge zu erlangen vermögen, andere von vorherrschender Verstandesrichtung, sich mehr auf Ausbildung der künstlerischenEinsichtlegen, und wenn sie einen Weg praktischer Entwicklung in der Theaterorganisation offen finden, eine Vervollkommnung erlangen, wie wir sie ähnlich in andern Künsten bei Talenten antreffen, die vortrefflich als Lehrer und Directoren, in ihren Werken selbst aber nicht bedeutend sind. Und diese Entwicklung wird man um so geduldiger abwarten können, als bei der vorgeschlagenen Directionseinrichtung von dem Schauspielerdirector nicht aller Verstand und alle Einsicht allein gefordert wird, weil ihm die, in den Berathungen gleichberechtigten musikalischen und literarischen Vorstände zur Seite stehen, hier also derGeistder dramatischen Kunst und diepraktische Ausführbarkeitsich lebendig durchdringen können.
Man hat vielfach der Direction eines Dichters vor der eines Schauspielers den Vorzug gegeben um der höhern Bildung willen, welche sein Beruf ihm aneignet,die Directionen von Goethe, Schreyvogel (West), Klingemann und Immermann scheinen diesen Vorzug zu rechtfertigen; und wo es zur Zeit nicht möglich sein sollte, einem Schauspieler das volle Directionsvertrauen zu schenken, dagegen, was selten genug der Fall sein wird, der Theaterdichter besonders vorragendes schauspielerisches und praktisches Talent zeigen sollte, mag man ausnahmsweise den Literaten an die Spitze stellen.
Der Natur der Dinge wird es immer widersprechen, und der Mißstand, den dies erzeugt, ist jederzeit, auch bei den besten Literaten-Directionen, hervorgetreten. Wie der Dichter den geistigen Stoff hergiebt in der Dramatik, der Schauspieler aber ihm Gestalt und sinnliches Leben verleiht,so muß auch bei der Leitung der Kunst im Ganzen der Dichter die berathende Stimme haben, die künstlerische Praxis aber das letzte Wort behalten.
Die Frage: wie der künstlerische Vorstand gefunden, wie die bis jetzt unerkannten Directionstalente unter den Schauspielern hervorgezogen werden sollen? muß sichwiederum aus der Natur und dem Wesen der Kunst beantworten.
Das Wesen der Schauspielkunst aber ist vollkommene VergesellschaftungAller, mit Erhaltung der Eigenheit desEinzelnen. Sie fordert gänzliche Hingebung an den Gesammtvortheil der Totalwirkungen, fordert Selbstverläugnung in einer Thätigkeit, welche Ehrgeiz und Eitelkeit am gewaltigsten aufregt, fordert, daß der Einzelne die Befriedigung seineseignenVortheils in der Befriedigung desallgemeinenfinde,die Schauspielkunst fordert also republikanische Tugend in höchster Potenz.
Um diese zu wecken und zu pflegen bedarf das Theater folgerichtig auch republikanischer Einrichtungen. Diese Erkenntniß datirt nicht etwa aus den politischen Bewegungen unserer Tage, schon die absolutesten Herrscher haben ihr gemäß gehandelt. Ludwig XIV. gab demthéâtre françaisdie erste Verfassung, die Napoleon späterhin ausbildete. Joseph II. führte eine ähnliche am Wiener Nationaltheater ein. Dalberg in Mannheim, Schröder in Hamburg u. A. m. nahmen ihre Grundsätze auf. Es ist also nichts Neues, wenn das Theater eine künstlerische Selbstregierung durch Vertretung, und aus freiem Vertrauengewählte Vorstände erhält, es ist eine Nothwendigkeit, die sich aus tausend Hemmungen und Mißhelligkeiten in der Theaterpraxis ergiebt. Denn es sind nicht blos mechanische Verrichtungen, welche von dem Personal — selbst dem untergeordneten — gefordert werden, der gute Wille, der lebendige Antheil an der gemeinsamen Sache, die eifrige Betheiligung müssen überall das Beste thun. Dies Alles aber ist nicht zu erlangen, wenn nicht jeder Einzelne fühlt, daß er wirklichen Theil hat an dem organischen Leben des Institutes, dem er angehört, wenn die Führer nicht Männer des allgemeinen Vertrauens sind.
Darum muß die Gliederung der verschiedenen Körperschaften im Personale festgestellt und der Grundsatz derWahlvon Vertretern und Führern, von unten auf geltend gemacht werden; die Direction wird dadurch erleichtert und vereinfacht.
Die Mitglieder desOrchesters, desChorsund desBallettswählen sich alljährlichAusschüssevon drei bis fünf Männern etwa. Bei Chor und Ballett übernehmen diese das bereits eingeführte Geschäft der Inspicienten, handhaben Ordnung in Vorübungen, Proben und Vorstellungen u. s. w.; alle aber vertretenihre Körperschaft der Direction gegenüber, bei Wahl von Vorständen, bei Verwaltung gemeinsamer Kassen und in Streit- und Beschwerdesachen. Zum Theil besteht diese Einrichtung bereits an einigen Bühnen, sie bedarf aber grundsätzlicher Regelung.
Diese Ausschüsse mit ihren Vorständen — Kapellmeister, Musikdirector und Conzertmeister, Chordirector und Ballettmeister — treten mit sämmtlichen darstellenden Mitgliedern, männlichen und weiblichen, zusammen[4]undwählen den Künstler, dem sie die meisten Fähigkeiten zutrauen, die Ehre und Würde des Institutes zu fördern, durch mindestens zwei Drittel Mehrheit der Stimmen,zum Director.
[4]Obwohl die darstellenden Mitglieder ebenfalls einen vertretenden Ausschuß haben müssen, von dem nachher die Rede sein wird, so betheiligen sie sich doch bei der Wahl des Directorsunmittelbar, weil jeder Einzelne in unmittelbarer Beziehung zu diesem steht. Die übrigen Genossenschaften, Orchester, Chor und Ballett, stehen größtentheils nur in ihrer Gesammtheit — da sie in dieser nur wirken — in Bezug zum Director, darum wählen sie nur als Genossenschaft durch Vertretung. Auch würde ihre Stimmenüberzahl ein unrichtiges Betheiligungsverhältniß ergeben.
Dem Ministerium steht es zu, die Wahl zu bestätigen.
Man darf sich überzeugt halten, daß der rechte Mann auf diese Weise gefunden wird. Wie gering man auch den allgemeinen Bildungsstand der Theatermitglieder anschlagen mag, was zu ihrem Fache taugt, verstehen sie besser, als irgend sonst Jemand, und wo es sich um Ehre und Gedeihen des Theaters handelt, wird persönliche Parteilichkeit die Freiheit des Urtheils nicht mehr benachtheiligen, als dies bei anderen Wahlen geschieht.
Dem Ministerium sowohl, als den künstlerischen Ausschüssen steht es frei: Wahlcandidaten, auch von andern Bühnen, vorzuschlagen.
Eine Dauer der Amtsführung kann im Voraus nicht vorgeschrieben werden, ein Theaterdirector kann so wenig, als ein Staatsminister, auf Lebenszeit oder auf eine bestimmte Anzahl von Jahren eingesetzt werden. Es muß ihm freistehen, den Posten aufzugeben, wenn er Muth, Kraft und Lust dazu verliert, — was in diesem Amte schneller, als in jedem anderen geschieht, — aber es muß auch möglich sein, ihn des Postens zu entheben, wenn er stumpf wird, ohne es zu merken, oder er dem Vertrauen der Kunstgenossenschaft und der Regierung nicht entspricht.
Diese Enthebung darf aber nur — um Gewaltsamkeit oder Intrigue zu entwaffnen — in derselben Weise, wie die Wahl geschehen, durch Beschluß des Ministeriums und der zwei Drittel Mehrheit der Stimmberechtigten.
Der austretende Director — wenn nicht Straffälligkeit ihn aus der Genossenschaft entfernt — nimmt seine frühere Stellung im Personale, oder diejenige ein, welche auf diesen Fall mit dem Ministerium verabredet worden. Es leuchtet ein, daß das Ministerium überhaupt in jedem einzelnen Falle mit dem gewählten Director über die Bedingungen der Annahme übereinkommen muß. Dazu ist aber die dringende Warnung auszusprechen: den Director der Residenztheater in keiner Weise bei den Einnahmen zu betheiligen. Er darf niemals persönlichen Gewinn, sondern nur die Ehre und Würde des Institutes im Auge haben.
Die Stellung des Directors wird sich erst übersehen lassen, wenn die ganze Organisation des Theatervorstandes klar ist.
Der Kapellmeister in der Direction hat die Verantwortung für das gesammte Musikwesen des Theaters zu übernehmen.Ihm sind die übrigen Orchesterdirigenten, so wie der Chorlehrer untergeben, mit deren Beirath er über Anstellungen, Verabschiedungen und Pensionirungen im Orchester, über Wahl, Reihefolge und Ausführung der Musikwerke Vorschläge zu machen, und sobald diese durch die Direction zum Beschluß erhoben worden, für Betreibung des Studiums und für die Vollkommenheit der Ausführung zu sorgen hat.
Der Kreis dieser Wirksamkeit wird bereits an vielen Bühnen von dem Kapellmeister beherrscht, darum würden die in Amt befindlichen fast überall für die neue Organisation passen. Es gälte nur: den Umfang ihrer Machtvollkommenheit und also ihrer Verantwortlichkeit zweifellos festzustellen und da, wo die musikalischen Angelegenheiten in verschiedenen Händen liegen, sie in einer einzigen zu centralisiren. Wo zwei gleichberechtigte Kapellmeister im Amte sind, müßte der eine dem anderen untergeordnet oder die Directionsgewalt jährlich abwechselnd in ihre Hand gelegt werden, bis ein Personenwechsel über diese Auskunft hinweghilft. Denn unverrücktmuß an dem Grundsatze festgehalten werden, daß die Verantwortung überall in eine einzige Person auslaufe, damit die so geregelten einzelnen Kreise schnell und gelenkig für den allgemeinen Zweck bewegt werden können.
Diese Einrichtungen dürfen natürlich nur in Uebereinkunft mit dem Director getroffen werden, weil derselbe sich mit dem musikalischen Mitdirector in grundsätzlicher Uebereinstimmung fühlen muß. Wenn daher die Stelle des Kapellmeisters neu zu besetzen ist, so muß der Director sich mit der Aufstellung der Candidaten, welche das Ministerium oder der musikalische Ausschuß, neben den von ihm selbst vorzuschlagenden, präsentiren will, einverstanden erklären.
Die Ernennung eines neuen Kapellmeisters geschieht durch Wahl der musikalisch Betheiligtenmit zwei Drittel Stimmenmehrheit und Bestätigung der Regierung. Stimmberechtigt sind — in Analogie mit der Wahl des Directors — die Sänger und Sängerinnen der Oper, die übrigen musikalischen Vorstände und die Ausschüsse des Orchesters[5]und des Chors.
[5]Ob man alle Orchestermitglieder für stimmberechtigt erklären will, muß lokalen Bestimmungen überlassen bleiben.
Ob die Anstellung auf Zeit oder auf Lebensdauer geschehen soll, wird von den Bedingnissen jedes einzelnen Falles abhängen. Zu erwägen ist nur, daß der Rücktritt, lediglich von der Theilnahme an der Direction, nur da möglich ist, wo ein zweiter Kapellmeister dafür einzutreten vorhanden ist.
DerTheaterdichterundSchriftführer—man mag ihn auchDramaturgnennen — hat, wie herkömmlich, für das Bedürfniß der Bühne an Gelegenheitsgedichten, Bearbeitungen, Abänderungen, Verbesserungen der Operntexte u. s. w. zu sorgen, auch die Bureaugeschäfte und Correspondenz zu führen, so weit ihm letztere nicht vom Kapellmeister und Director erleichtert wird. Seine wesentliche Aufgabe aber wird sein,die Literatur, den Geist der Dramatik zu vertreten. Er soll von dieser Seite her immer neue Anregungen geben, damit die Direction sich nicht einer blos herkömmlich theatralischen Richtung und den gewöhnlichen Tagesforderungen hingebe. Er soll also der wichtigste Rathgeber des Directors sein in Allem, was diehöhere Bedeutung der Bühne berührt; besonders also in der Wahl der aufzuführenden dramatischen Werke. Er soll den Director vornehmlich unterstützen: im Kunstpersonale ein allgemeines Bildungsbestreben zu wecken und zu nähren. Durch Anregungen aller Art, durch Vorträge, Regelung der Lectüre, Aufsicht über Vervollständigung und Benutzung der Theaterbibliothek in diesem Sinne, durch bereite Auskunft über wissenschaftliche Fragen, durch Vermittelung eines innigen Verkehrs mit literarischen Capacitäten und eines Zusammenhanges mit den Vereinen dramatischer Autoren — deren Bildung durch die Reorganisation des Theaters gewiß angeregt werden wird — soll er den Geist des Institutes heben und erweitern.
Daß dieser Posten von der allergrößten Wichtigkeit, leuchtet ebensowohl ein, als daß die meisten zur Zeit fungirenden Theatersecretaire — die ebensowohl beim Post-oder Steuerfache angestellt sein könnten — diesen Forderungen nicht entsprechen werden; diese Stelle wird also bei einer Bühnenreform fast überall neu besetzt werden müssen.
Aus einer Wahl kann dieses Mitglied der Direction nicht hervorgehen, weil keine wahlberechtigte Körperschaftdazu vorhanden ist.[6]Die darstellenden Mitglieder können in ihrer Mehrheit kein Urtheil über seine Befähigung haben, auch sind sie in dienstlicher Beziehung nicht dergestalt von ihm abhängig, daß er der Mann ihres Vertrauens sein müßte. Es wird genügen, wenn die Majorität des Ausschusses der darstellenden Künstler der Ernennung beistimmt, welche vom Ministerium, in Uebereinkunft mit den beiden andern Directionsmitgliedern, vorgenommen wird.
[6]Bis jetzt existiren keine Vereine dramatischer Autoren, denen eine corporative Vertretung beizumessen wäre und denen man darum eine Betheiligung bei der Wahl dieses Vertreters der dramatischen Literatur zumuthen könnte.
DieserAusschuß der darstellenden Künstlerist für die Gesammtorganisation überhaupt von großer Wichtigkeit.
Gleich den Musikern, Choristen und Tänzern erwählt alljährlich das darstellende Personal, Herren und Damen, einen Ausschuß von mindestens fünf Männern, darunter wenigstens je zwei aus Oper und Schauspiel.
Von diesen Vertrauensmännern des Personals hat der Director sich dieRegisseurezu seinen künstlerischen Mitarbeitern zu wählen. Im Fall längerer Krankheit oder Abwesenheit eines derselben ernennt der Director aus den übrigen Ausschußmitgliedern einenStellvertreter. Die Entfernung eines Regisseurs von seinem Posten muß natürlich in der Gewalt des Directors stehen, doch hat er sich mit dem übrigen Ausschusse deshalb zu benehmen.
In ähnlicher Weise, d. h. unter Beirath der betreffenden Ausschüsse, werdenalle Vorstände zweiten Rangeseingesetzt:Orchesterdirigenten,Chordirector,Ballettmeister. Diese können natürlich nicht aus Vertrauensmännern ernannt werden, welche das Personal bezeichnet, weil sie oft von andern Theatern berufen werden müssen, immerhin aber wird es wichtig sein, daß die Direction verpflichtet sei: sich der Zustimmung des betreffenden Ausschusses zu versichern, damit das unentbehrliche Moment des ausgesprochenen Vertrauens zu allen Vorständen die ganze Bühnenverfassung durchdringe.
Der, nach Wahl zweier Regisseure mindestens aus drei Personen bestehende Ausschuß der darstellendenKünstler wird in dieser Zahl jährlich neu gewählt, wenn nicht der Austritt eines oder beider Regisseure eine Ergänzungswahl nöthig macht.
Der Ausschuß der drei Künstler ist, wie bei den andern Genossenschaften, Vorstand der Almosen-, Pensions-und Wittwenkassen u. s. w., zugleich aber übt er die Vertretung des Kunstpersonals der Direction gegenüber. Er wird dadurch zum Mittelgliede der Ausgleichung für die entgegenstehenden Interessen, die sich so oft in der Theaterpraxis geltend machen. In vielen Streitfällen, welche nach dem Buchstaben der Theatergesetze nicht, sondern nur nach dem Urtheile Sachverständiger zu entscheiden sind, bei Beschwerden über parteiische Rollenvertheilung, über Beeinträchtigung künstlerischer Rechte, welche durch kein geschriebenes Wort zu sichern sind, hingegen auch bei bestrittenen Ansprüchen der Direction wird das Hinzutreten des Ausschusses zu denjenigen Vorständen, in deren Gebiet der Fall schlägt, eine Jury bilden, welche dem Ausspruche eine größere Unparteilichkeit verleihen muß. Alle Gesetze, Ordnungs- und Strafverfügungen, Entlassungen wegen Dienstvergehungen oder gröblicher Vernachlässigung — welche auch lebenslänglich Angestellten nicht erspart werden dürfen — werden, unterMitwirkung des Ausschusses erlassen, eine gerechtere Anerkennung erlangen und verdienen. Der Ausschuß, die Interessen des Personals vertretend und zugleich auf der Schwelle der Direction stehend, wird das Gleichgewicht zwischen dem allgemeinen und dem Einzelinteresse am sichersten halten können. Und was noch überaus wichtig ist, der Ausschuß wird eine Vorbereitungsstufe abgeben für die Directionstalente, die rascher als bisher in die künstlerischen Aemter eintreten werden, wenn sie sich auszeichnen, weil die kräftigere Bewegung, welche die Selbstregierung in den Genossenschaften hervorbringen muß, die abgenutzten Vorstände nicht lange an der Spitze dulden, überhaupt die Hemmnisse der Anciennetät, des Rollenmonopols u. s. w. beseitigen wird.
Vor Allem aber muß diese allgemeine Betheiligung an der künstlerischen Selbstregierung das eine wichtigste Lebenselement der Schauspielkunst stärken, das derkünstlerischen Gesinnung, desGesammtgeistes. Das selbstsüchtige Sonderinteresse einzelner Talente, durch hervorragende Fähigkeiten und durch geschickte und dreiste Ausbeutung der bisherigen Verhältnisse, fast an allen Hofbühnen zu einer Gewalt gelangt, die das allgemeine Gedeihen schlechterdings unmöglichmacht, dieser Krebsschaden des heutigen Theaterwesens, der die beste Lebenskraft der Institute zur Beute der Eitelkeit und Eigensucht weniger Bevorrechteter macht, kann nur durch die Gesundheit und Kräftigung der gesammten Körperschaft geheilt werden. Entweder werden die Theatermatadore durch eine edlere Richtung der Bühne zu einer edlen Hingebung an die Herrschaft des Gemeinwesens der Kunst bewogen, oder ihre Anmaßung wird durch die gehobene Gesinnung der Kunstgenossen beschämt und niedergehalten werden. Dies wird um so eher geschehen, als das Sonderinteresse sich nicht mehr in dem Mißbrauch der Hofgunst nähren wird, die Direction dagegen, auf bestimmte Staatsgrundsätze gestützt und dem Lande verantwortlich, das allgemeine Interesse dem einzelnen gegenüber energischer wird vertreten können und müssen.
Bei einer solchen Bühnenverfassung wird die Direction — aus dem besonnenen Vertrauen der Genossenschaft hervorgegangen, deren beste Einsicht sie repräsentirt — an und für sich stark sein,aber die Oberbehörde darf sie auch in keiner Machtvollkommenheit beschränken, welche es ihr möglich macht, die ganze Verantwortung für die Leistungen der Bühne zu übernehmen und dem Personal gegenüber die vollkommenste Autorität zu behaupten.
Von der künstlerischen Direction müssen daher alleAnstellungen,Verabschiedungen,BeurlaubungenundPensionirungenabhängig sein. Dem Ministerium bleibe die Bestätigung, damit Ueberschreitungen im Ausgabeetat oder Uebereilungen vermieden werden. Die Beurtheilung aber und Entscheidung über die Zusammensetzung des Personals muß der Direction durchaus anheim gegeben werden. Ebenso hat sie allein über die Zulässigkeit derGastspielezu entscheiden; wobei ihr nur zur Pflicht gemacht werden muß, dem allgemein eingerissenen tief verderblichen Mißbrauche derselben zu steuern, der die Geldmittel der Theater vergeudet, das künstlerische Ensemble untergräbt, das vereinzelte Virtuosenspiel bei den Künstlern und das Vergnügen daran bei dem Publikum hervorruft, auch dessen Neuigkeitsgier und Parteinahme steigert.
Der Direction muß ferner die Entscheidung überWahl und Reihenfolge der aufzuführenden Werke,dieRollenbesetzung,AusstattunginDecorationenundCostüm, die Aufstellung desRepertoirsüberlassen sein. Daß ein verderblicher Eigenwille sich in den Entscheidungen des Directors geltend machen werde, ist nicht zu fürchten, weil alle Dinge mit den übrigen Vorständen berathen werden müssen, der Director nur der Erste unter Gleichen, er auch der Ueberwachung und zuletzt der Anklage bei der Ministerialdirection von Seiten des Ausschusses ausgesetzt ist.
Mit unbeschränkter Gewalt soll aber der künstlerischen Führung die Kunst zurückgegeben, der Mittelpunkt ihrer Thätigkeit aus dem Bureau wieder auf den Regieplatz in's Proscenium der Bühne, wo er naturgemäß liegt, versetzt werden.Die künstlerische Arbeit sei wieder die Hauptaufgabe der Theaterdirection.
Dabei aber darf sie, ebensowenig wie von der Ministerialdirection, von der Einmischung des Ausschusses beeinträchtigt werden. An der regelmäßigen Geschäftsführung darf demselben kein Theil zustehen, die schon so complicirte Theaterpraxis würde sonst in babylonische Verwirrung gerathen, der Ausschuß würde dadurch ein integrirenderTheil der Direction werden und seinen Charakter als Vertreter der Genossenschaft, der Directiongegenüber, einbüßen.
Die Stärke der Theaterdirection soll aber keinesweges den Einfluß der Staatsbehörde ausschließen. Die Direction — abgesehen von ihrer später zu besprechenden administrativen Abhängigkeit — hat alle ihre Pläne, vorhabenden Einrichtungen und vorzubereitenden Arbeiten, vierteljährlich etwa, dem Ministerialdirector vorzulegen, damit er sich überzeuge, ob das Institut die Staatstendenzen innehalte.
Ferner ist das Ministerium in allen Streitsachen letzter und oberster Gerichtshof, sowohl in Differenzen zwischen Direction und Untergebenen, als zwischen den Mitgliedern der Direction selbst, oder in Klagen gegen dieselbe von Seiten der Autoren, des Publikums u. s. w., sie mögen sich nun auf materielle Forderungen oder auf solche, welche den Geist des Institutes betreffen, richten.
Die Aufgaben, welche dem so reformirten Nationaltheater gestellt werden müssen, sind nicht gering.
Vor allem thut es Noth, einStammrepertoirder bedeutendsten Dicht- und Musikwerke aufzustellen, das in alljährlicher Wiederkehr die Künstler in der Uebung am Vortrefflichen erhält, dem Volke den Genuß seines Kunstschatzes in Musteraufführungen sichert, ihm den ganzen Entwicklungsproceß des Theaters zugleich klar macht und ihm Ehrfurcht für das, was es leistet, einflößt.[7]
[7]Was Goethe davon sagt, siehe Geschichte der deutschen Schauspielkunst B. III. S. 379-382.
Auf einem Nationaltheater soll keine Woche vergehen, in welcher nicht eins der Werke aus diesem klassischen Cyklus gegeben wird. Jedes kirchliche oder politische Fest, jeder für die Nation merkwürdige Tag — bezeichne er eine große Begebenheit oder die Geburt eines großen Künstlers u. s. w. — werde durch eine entsprechende Vorstellung gefeiert und in die Sympathie der Gegenwart gezogen. Auch die wichtigen Ereignisse des Tages sollen ihren Ausdruck auf der Nationalbühne finden; sie soll nicht bestimmt sein, die Eindrücke des Lebens vergessen zu machen, sondern dem Volke ein höheres und heiteres Verständniß derselben zu eröffnen.
Um all dieser Zwecke willen wird dem Nationaltheater dieErmuthigung und Befeuerung der Autorendringend angelegen sein müssen. Auffordernde Anregungen aller Art, angemessenere Regulirung des Honorars, Eröffnung einer achtungsvollen Stellung zur Bühne — wie sie den Schöpfern der geistigen Nahrung derselben gebührt — werden die nächsten Schritte dazu sein.
Dagegen fordert gerade die Achtung vor der Autorschaft, daß eine strenge Auswahl unter den Tageserzeugnissen vorgenommen, das Mittelmäßige und Schlechte nicht gleichberechtigt mit dem Guten betrachtet werde. Es fordert die Achtung und Rücksicht für die darstellenden Künstler, daß ihre Kraft und ihr Eifer nicht durch die Beschäftigung mit nichtsbedeutenden Arbeiten abgestumpft werden. Es fordert die Achtung vor dem Publikum: daß man es sicher stelle gegen die Langeweile an der Darstellung von Arbeiten, wie sie zufällig einlaufen und worüber dem Publikum hinterher das Urtheil überlassen wird. Die Direction ist dazu eingesetzt, ein Urtheil im Voraus zu haben und dem Publikum nur wahrhaft Erfreuendes oder Begeisterndes anzubieten, nicht aber das Vertrauen zu täuschen, mit dem das Volk sein Theater betritt, nicht die Kräfte und Mittel, die es ihr zur Verwendungübergiebt, aus persönlicher Rücksicht oder Furcht vor Journalartikeln abgewiesener Autoren zu vergeuden. Die Direction eines Nationaltheaters soll ihre Bühne nicht zum Tummelplatz für bloße Neuigkeiten und unreife Versuche eröffnen, dagegen sie mit aller Hingebung den werthvollen Arbeiten anbieten und das Interesse der Autoren bei der Darstellung zu ihrem eigenen machen.
Die ganze Praxis der künstlerischen Leitung hier zu besprechen, ist weder zulässig noch nöthig, einige Momente aber scheinen mir anregender Erwähnung zu bedürfen.
So wird unter Allem, was für die möglichste Vollendung der Darstellungen geschehen muß, auf dasMalerischederselben eine größere Sorgfalt, als sie bisher in Deutschland üblich, zu wenden sein.
DieDecorationenwerden meist auf einzelne Bestellung, bald hier bald dort, oder doch von verschiedenen Malern gefertigt. Natürlich entsteht dadurch die größte Ungleichartigkeit. Werden auch die auffallendsten Mißgriffe dabei vermieden, so sieht man doch selten die Decorationen ein und desselben Stückes in übereinstimmender Farbe und Behandlungsart. Oft sieht man in ein und derselben Scene Prospect, Coulissen und Setzstücke von dreifach grell verschiedener Manier. HierinUebereinstimmung zu schaffen, die richtige Unterordnung der Farbe bei den Decorationen überhaupt einzuführen, genügt aber nicht allein, auch auf die Farben derCostümeund ihre Stimmung zum Hintergrunde der Handlung sollte Aufmerksamkeit gewendet werden. Das ganze Gebiet der Theatertracht bedarf im Allgemeinen einer gründlichen Regelung. Bei den wenigsten Bühnen sind Costümiers angestellt, Unkenntniß, Laune, Geschmacklosigkeit und Putzsucht erzeugen daher das grundsatzloseste, bunteste Durcheinander, das für jedes einigermaßen gebildete Auge eine wahre Beleidigung ist.
Costümier und Decorateur müssen also in genauem Einverständniß gehalten werden. Wo es die Verhältnisse gestatten, muß ihnen der Rath großer malerischer Capacitäten gewonnen werden; wie denn überhaupt mit den Höchstbefähigten in Literatur, Plastik, Musik, auch aller Wissenschaft, die sonst der Bühne dienen kann, die Verbindung mehr gesucht und unterhalten werden muß, als es bisher der Fall war. Zu diesen Zwecken müssen die Theatervorstände zugleich Mitglieder der Kunstakademie sein. Auch wird die ministerielle Gesammtleitung aller Künste dem Theater große Unterstützung verschaffen, sichvon allen Künsten das Beste anzueignen, sich stets mitten in der Strömung allseitigen Lebens zu halten, um so in seinen Werken der Nation das Trefflichste bieten zu können.
Ihre Eigenheit dabei zu bewahren, wird freilich eine neue Aufgabe der Schauspielkunst und ihrer Leitung sein. Indem sie aber von Allen entlehnt, das Entlehnte jedoch anders und frei benutzt, werden in ihr auch die übrigen Künste ihr eignes Wesen schärfer erkennen; sie wird so den Kreis der akademischen Künste erst verständigend abschließen.
Selbständig muß die Theaterdirection sich durchaus erhalten, unabhängig von allen Forderungen, in deren Erfüllung die einzelnen Künste sich selbst gern auf dem Theater fänden. Die Schauspielkunst muß wissen, was sie auszuführen vermag, und darum Alles abweisen was sie nicht lebendig machen kann. Sie muß die Productionen der andern Künste zu verwenden wissen, nicht aber sich ihnen dienstbar machen. Gleichweit von theatralischer Herkömmlichkeit, wie von unfruchtbaren Experimenten, hat sie den schwierig einzuhaltenden Weg einer unablässigen Fortentwicklung und Bereicherung der Kunst in den Grenzen ihrer eigensten Natur zu finden.
Um dies ausführen zu können, wird die Direction es aber auch nicht an Anregungen zurBildungund zumKunstverständniß des Personalsfehlen lassen dürfen. Was die Eckhof'sche Schauspielerakademie,[8]die Manheimer Ausschußsitzungen,[9]der Berliner Schauspielerverein in der neuern Zeit, gesollt: die Schauspieler nämlich zu gemeinsamem Kunststreben und gegenseitiger Forthülfe sammeln, das dürfte bei wahrhaft künstlerisch organisirten Theatern endlich, zu unberechenbarem Vortheil des Gesammtgeistes und des nachwachsenden Geschlechtes, Bestand gewinnen.
[8]Gesch. d. deutschen Schauspielkunst. Bd. II. S. 88.
[9]Ebendas. Bd. III. S. 18.
Von großer Wichtigkeit wird es sein, wenn die Nationaltheaterdie Spieltage vermindern. Die Alltäglichkeit des Schauspiels ernüchtert Publicum und Künstler. Könnten zwei Tage, oder auch nur einer in der Woche ausfallen, so würden die Vorstellungen wieder einen größeren, einen festlichen Reiz für das Publicum gewinnen, und der um so lebhaftere Besuch den Kassenverlust der ausfallenden Tage hinlänglich ersetzen. Die Künstler aber gewönnen durch die Ruhetage größere Elasticität undwärmere Begeisterung und, was nicht minder wichtig ist, mehr Zeit und Sammlung, um die Vorstellungen mit der letzten Sorgfalt vorzubereiten. Die Hast und Noth für jeden Tag eine Vorstellung zu schaffen, ist eines der wesentlichsten Hindernisse für die heutige Bühne: höhere Kunstforderungen zu befriedigen.
Die Abende, an denen das Theater feiert, würden, für das Publicum um so gelegener, durch Concerte oder Kunstgenüsse anderer Art ausgefüllt werden.
Ferner müßte das Nationaltheater dahin streben, dieEintrittspreise, besonders für die wohlfeileren und mittleren Plätze zuermäßigen. Der Theaterbesuch ist noch viel zu kostspielig, als daß er seine volle Wirkung auf alle Schichten des Volkes äußern könnte. Der durch wohlfeilere Preise vermehrte Besuch würde die Kasse entschädigen, oder Ersparnisse im Ausgabeetat müßten es thun, deren nähere Angaben hier zu weit führen würden.
Es ist noch übrig, den Punkt, welcher bisher als der wichtigste gegolten, zu erörtern, den derFinanzen, des richtigen Verhältnisses zwischen Einnahme und Ausgabe.
Nach dem Prinzip des Nationaltheaters sollen dieEinnahmennur durch würdige Mittel, durch möglichst vollkommene, dem Volksgeschmacke wahrhaft gedeihliche Vorstellungen erzielt werden; diese können durch die künstlerische Direction als gesichert erachtet werden, denn bessere Leistungen bringen auch bessere Einnahmen. Die Verwaltungsfrage wird sich daher wesentlich um die richtigeVerwendungder Geldmittel, welche dem Theater zu Gebote stehen, drehen.
Der Ausgabeetat werde nach der Summe, welche der Staatszuschuß und dem Minimalsatz der jährlichen Einnahme ergeben, festgesetzt. Derselbe müsse nur nach Maßgabe erworbener Ueberschüsse überschritten werden dürfen, jährlich aber ein Theil des Staatszuschusses zu einem Reservefonds zurückgelegt werden, damit die mannichfachen Wechselfälle, denen das Theater durch die Zeitereignisse ausgesetzt ist, dasselbe niemals mittellos finden. Von diesen Grundzügen der Theaterökonomie müsse niemals gewichen werden, damit der Staat die Garantie hätte: nur in den außer aller menschlichen Berechnung liegenden Fällen vor den Riß treten zu müssen.
Daß der Theaterhaushalt auf dieser Basis zu führen ist, steht bei einer künstlerischen Direction außer Zweifel,die durch bestimmte Staatsgrundsätze geschützt ist: nicht jedem kostspieligen Gelüsten eines dominirenden Geschmackes, nicht jeder unmäßigen Geldprätension hervorragender Talente fröhnen zu müssen.Bei jedem, wenn nur irgend gesicherten, hohen oder niedrigen Einnahmeetat ist ein Theater herzustellen, in dem der Geist lebendig ist, und wenn hierauf nur der Accent gelegt wird, ergiebt sich alles Uebrige leicht. Man nehme keinen Anstand, einer selbständigen, künstlerischen Direction die Aufgabe zuzuschieben, sie kann, sie wird sie lösen. Sie wird bei einer sicherer berechneten und geleiteten Verwendung der Talente schon im Gehaltetat, gewiß aber in den Ausgaben für allen Apparat, der so ungeheure Summen verzehrt, große Ersparnisse herbeiführen können. Inmitten der Production stehend, kann sie das Auge überall haben, sie versteht mit Wenigem Viel auszurichten, Dinge doppelt und dreifach zu benutzen, welche bei mancher Hofbühne — die in der Fülle ihres aufgehäuften Apparates fast erstickt — bereits doppelt und dreifach existiren und doch immer wieder aufs Neue beschafft werden.
Der Ausgabeetat werde nach monatlichen Durchschnittssummen, je nach den verschiedenen Zweigen geordnet,wie dies schon jetzt gebräuchlich ist. Das Ministerium hat diese Eintheilung zu bestätigen, aber auch speciell darüber zu wachen, daß sie nicht ohne Noth überschritten werde. Künstler sind selten geschickte Haushalter, daher muß der Regierung zustehen: die Direction, in Bezug auf die Geldverwendung genau zu controlliren und jeden Augenblick darüber Rechenschaft fordern zu dürfen.
Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaushalt, wie dies bereits bei einigen Hofbühnen der Fall ist, in die Hand eines einzigen Beamten gelegt ist, der jede materielle Beschaffung vermittelt, das gesammte Theaterinventarium unter seiner Aufsicht hat und die Controlle der Einnahme und Ausgabe führt. Damit ist auch die Verantwortlichkeit für die materielle Verwaltung in der Person diesesökonomischen Inspectorsconcentrirt und durch ihn kann die Oberbehörde in jedem Augenblick vollständigen Aufschluß über den complicirten Theaterhaushalt erlangen.
Dieser Posten, so wie der des Cassirers und anderer bloß verwaltenden Beamten, wird durch die Regierung, in Uebereinkunft mit der künstlerischen Direction, besetzt.
Mit der Bemerkung: daß Anordnungen über Baulichkeiten in den Theatern, über Hausordnung, die Aufnahmedes Publicums u. s. w. von der künstlerischen Direction, aber nur unter specieller Bestätigung der Oberbehörde vorzunehmen sind, daß also die Direction, wie frei sie auch auf rein künstlerischem Gebiete zu schalten habe, aus dem der Administration doch entschieden abhängig sein müsse — wird die Auseinandersetzung des Verhältnisses zwischen Ministerium und Theaterdirection abgeschlossen sein.
Diese hier vorgeschlagene Reorganisation der großen und tonangebenden Bühnen in Deutschland müßte sich am vortheilhaftesten in Wien und Berlin erweisen, wo mehrere Theater vorhanden, welche eine Trennung der verschiedenen dramatischen Gattungen und dadurch eine um so vollkommnere Ausbildung jeder einzelnen begünstigen. Denn die Schwierigkeit: das ganze recitirende Schauspiel, vom Trauerspiel bis zur Posse, daneben heroische und komische Oper und Ballett, kurz die ganze dramatische Möglichkeit auf ein und derselben Bühne, mit ein und demselben Personal zur Vollkommenheit zu bringen, wird immer ungeheuer bleiben; selbst wenn die vorgeschlagene organische Gliederung einer Direction vonKunstverständigen die Lösung dieses Problems erleichtert.[10]InWienaber z. B., wo Schauspiel, Oper und Posse bereits abgesonderte Theater und abgesonderte Directionen besitzen, wo noch zwei andere Bühnen vorhanden sind, mit deren Hinzuziehung sich eine noch weitere Eintheilung nach dem Muster der Pariser Theater vornehmen ließe, wonach demBurgtheatersein bisheriges Gebiet desrecitirenden Schauspielsverbliebe, demKärnthnerthortheaterdiegroße Oper(nach dem Muster derAcademie royale), demJosephstädter Theaterdiekomische Operund dasSingspiel, demWiedner-TheaterdasSpektakelstück und Melodram, demLeopoldstädter TheaterdieVolkspossezufiele — dort würde jede Gattung, bei der vorgeschlagenen Organisation, sich ihrer Vollendung zuführen lassen.