Auf das Eheleben der jungen Eheleute werden die Ärzte belehrend und aufklärend Einfluß zu nehmen suchen. Die Ärztin wird die junge Frau in den ersten Monaten auf das Beste beraten. Der junge Mann wird sich mehr beherrschen müssen als heute, die Frau wird sich auch dem geliebten Manne entziehen dürfen, wenn immer es ihr Wohl und das Wohl der Frucht ihrer Liebe erfordert. Wenn man die Lehren des Alphons von Liguori über die Pflichten der Frau kennt, so wird man sagen müssen, daß das Eheleben der Zukunft gerade das Widerspiel von dem sein wird, welches jener Moralist vorschreibt. Die Ärztin wird vielleicht durch ihren männlichen Kollegen auch auf den jungen Ehemann einwirken, wenn die Umstände es erfordern und die Ehe wird gewiß an Schönheit und Vernünftigkeit gewinnen, dasLosder Frauen sich viel günstiger gestalten als es heute ist. Auch hierin muß man einen Fortschritt begünstigen und man kann nicht von allem Anfange an vom Kollektivismus das Vollkommenste erwarten. Die Kohabitation der Eheleute wird ein Privilegium bilden, es ist aber nicht ausgemacht, daß dieseKohabitationin bestimmten Perioden der Schwangerschaft nicht wird aufzuheben sein.[27]
Die Lösung der Ehe wird zu ermöglichen, aber wahrscheinlich nichtzu begünstigen sein. Wenn sich heute schon Stimmen dafür erheben, die Ehe überhaupt nur auf Zeit und etwa für einen einzelnen Zeugungsakt zuzulassen, so kann davon zunächst gewiß nicht die Rede sein. Später mag man vielleicht zur Überzeugung gelangen, daß eine Scheidung, vorzüglich auf Verlangen der Frau, etwa nach der ersten Geburt, sehr leicht soll gestattet werden. Allein zunächst muß das System der Scheidung und eventuellen Trennung wie bei Akatholiken unter manchen Erschwerungen als das Vernünftigste gelten. Von der Frau ist die eheliche Treue auf das Strengste zu fordern und zwar nicht so sehr als ein Recht des Gatten als der staatlichen Interessen wegen, damit nicht unter dem Deckmantel der Ehe die Zeugung durch solche Männer ermöglicht werde, die von der Zeugung ausgeschlossen wurden.
Die Ehe wird beiden Teilen einige Beschränkungen auferlegen, die Unvermählten erspart sind. Daher ist manche Kompensation zu gewähren. Trauungsfeierlichkeiten, vielleicht größere Wohnungsbequemlichkeiten, gewisse Begünstigungen in den Honigwochen, vielleicht, aber doch nicht wahrscheinlich, Hochzeitsreisen, eher aber Urlaub für die erste Zeit der Ehe mit ruhigem Dahinleben an einem stillen Orte, der das engste und vertraulichste Zusammenleben in schöner Umgebung gestattet, mag einen Ausgleich gewähren für längeres Zuwarten, die Gebundenheit der Ehe und vor allem der jungen Frau für die Last der Schwangerschaft und Geburt. Ist die Auswahl zur Ehe eine besonders strenge, so wird man von einer verheirateten Frau mehrere Kinder erwarten, etwa vier. Wenn gleich die Erfüllung dieser Erwartung den Frauen gegenüber nicht erzwungen werden kann, da der Vorschlag Platos, dies in der Form auszuführen, daß man die zur Begattung bestimmten Paare am bestimmten Tage in die Tempel führt und in Gegenwart von Priestern zur Zeugung anhält, als brutal und absurd verworfen werden muß, so ist doch anzunehmen, daß es dem Einflusse der Frauenkurie,VII, 4,deren Hauptaufgabe es wäre, dafür zu sorgen, daß Frauen und Mädchen sich den gesellschaftlichen Bedürfnissen unterordnen, und demEinflussedes weiblichen Arztes gelingen wird, den Widerstand jener verheirateten Frauen zu besiegen, welche den Liebesfreuden huldigen, aber nicht zeugen wollen, ein Gedanke, der ineiner Gesellschaft wohl keimen kann, in welcher den von der Ehe ausgeschlossenen Mädchen nachdenim AbschnittVII, 3,entwickelten Vorschlägen, dieser Ausweg freigestellt wird. Es bedarf offenbar eines wohlorganisierten staatlichen Einflusses, um den einen das Zeugen zu verwehren und den anderen als Pflicht darzustellen. Theoretisch werden alle anerkennen, daß wegen des offenbaren sozialen Interesses die untauglichen Personen die Zeugung meiden, die tauglichen aber ihr nicht aus dem Wege gehen sollen. Aber der Einzelne wird nicht immer gelten lassen wollen, daß das Gesetz auf ihn Anwendung habe, schon deshalb, weil die Sachverständigen sehr oft fehlgreifen werden und Jene, welchen sie die Ehe gestatten, Krüppel oder Idioten zeugen und illegitime Geburten gesunden Kindern das Leben geben werden. Und aus diesem Grunde muß man auf die Mitwirkung der oben erwähnten Faktoren bauen.[28]Heute bleiben diese offenbaren gesellschaftlichen Interessen unberücksichtigt, insofern nicht vielleicht in einzelnen Fällen der priesterliche Einfluß sichvorteilhaftgeltend macht.
Die katholische Moral stimmt mit unseren Anschauungen nicht überein. Nach Alphons von Liguori soll sich die verheiratete Frau den Begierden ihres Mannes jederzeit opfern, selbst während einer Krankheit, und den maßlosesten Forderungen soll sie sich wie eine Sklavin hingeben. Die Wahrscheinlichkeit, einem siechen Geschöpfe das Leben zu geben, ist kein Grund, der Enthaltsamkeit rechtfertigen würde, denn Alles ist Gottes Wille.
Für die künftige Gesellschaftsordnung kann man sich übrigens recht wohl denken, daß nach einer Reihe von Jahren und nach der Geburt einer gewissen Anzahl von Kindern der eheliche Zwang aufhört und auch das Zusammenwohnen ein Ende nimmt. Unter gewissen Umständen wird man dann auch auf Gattentreue keinen Wert mehr legen, immer vorausgesetzt, daß keine Kinder mehr gezeugt werden.
Zu den Freuden der Ehe gehört auch das Zusammenleben mit den Kindern in den Stunden, die nicht der Arbeit gewidmet sind.An die Stelle der väterlichen Gewalt soll die mütterliche Gewalt treten, doch soll der Vater trachten, sich einen Einfluß auf die Entscheidungen der Mutter zu sichern und zwar durch Liebe und Weisheit. Im Falle der Scheidung oder Trennung folgen die Kinder der Mutter, insofern nicht der inVII, 5, b,erwähnte Fall des Verlustes der mütterlichen Rechte eintritt und eine Wahlmutter die Stelle der natürlichen Mutter einnimmt. Der Staat wird die Autorität der Mutter den Kindern gegenüber wahren und ein darauf berechnetes Zusammengehen der staatlichen Erziehungsorgane mit der Mutter fordern. Da im Falle der Verwaisung von Kindern, wie auch im Falle des Verlustes des mütterlichen Erziehungsrechtes für einen Ersatz durch Bestellung einer Wahlmutter gesorgt werden soll, wird der natürlichen Mutter das Recht zuzugestehen sein, für den Fall ihres Todes oder für den Fall ihrer Abwesenheit die Frau zu wählen, welche, wenn sie den Auftrag annimmt, zeitlich oder dauernd ihre Stelle als Wahlmutter zu vertreten hat.
Aber weder Frau noch Mädchen darf gezwungen werden, die Stelle einer Wahlmutter überhaupt oder einem bestimmten Kinde gegenüber zu übernehmen. Näheres über diesen Gegenstand enthält der Abschnitt VII, 5, b,Alinea:»In der Regel wird man.«
Daß der Staat einen Anteil an der Erziehung zu nehmen hat, ist eine selbstverständliche Sache und es ist dem der AbschnittVII, 5, a,über die Erziehung gewidmet.
Die Forderung der geschlechtlichen Enthaltsamkeit außer der Ehe wird heute den Mädchen aus zwei Gründen mit größter Strenge auferlegt. Der erste Grund ist eben der, daß man einer Übervölkerung vorbeugen will, die am ehesten dadurch hintangehalten wird, daß die Männer die Freuden der Liebe infolge der Enthaltsamkeit der unverheirateten Frauenspersonen nur in der Ehe genießen können, welche dem Ehemanne die Erhaltung der von seiner Frau geborenen Kinder auferlegt, daher er die Ehe solange meidet, solange er nicht wirtschaftlich in der Lage ist, für die Familie zu sorgen. Alle diese Gesetze und Einrichtungen erschweren die Zeugung in dem Maße,als es die Gesellschaft braucht. Der zweite Grund für jene Forderung der Frauenehre ist die Oberherrschaft der Männer über die Frauen und die Anforderung, welche demnach erstere stellen, daß die Braut dem Gatten unberührt in die Arme geführt werde, obgleich den Mädchen ein gleicher Anspruch nicht zuerkannt wird. Zu den Einrichtungen, welche die Geburten vermindern, gehört auch die Prostitution, wodurch die Triebe der unverheirateten Männer im ausgiebigsten Maße durch verhältnismäßig wenige der Schande preisgegebene Frauenspersonen befriediget werden sollen und zwar ohne Wahrscheinlichkeit der Zeugung, welche diese Frauen zu umgehen wissen und der sie aus geschäftlichem Interesse entgehen wollen. Diese Zustände sind im höchsten Grade verächtlich, nicht deshalb, weil die Begattung außerhalb der Ehe stattfindet, sondern weil sie rein mechanisch, ohne gemütliche Neigung, ja ohne alle Achtung des Mannes vor dem Weibe, das er umarmt, mit der tiefsten Erniedrigung des Weibes vor sich geht, wenngleich manche Ehen in dieser Hinsicht sich von der Prostitution kaum unterscheiden.
Wir sehen, daß in unserer Zeit die sinnlichen Begierden in sehr hohem Grade die Mehrheit der Männer und Frauen beherrschen und es scheint, daß diese Vergeudung von Kräften im Geschlechtsleben der Tiere ganz unbekannt ist. Dagegen ist es allerdings zweifellos, daß es auch in unserer Zeit viele Männer und Frauen gibt, die sehr leicht enthaltsam leben könnten, aber man muß annehmen daß sie eine geringe Minderheit bilden.
Es kann nun sein, daß diese hochgradige Sinnlichkeit entweder eine Folge des Kulturbedürfnisses der Einschränkung der Geburten oder eine Folge der durch die Gesellschaftsordnung bedingten Zustände ist. Wir sehen bei allen Tieren, daß sie die Liebesakte einstellen, sobald der Zeugungszweck erreicht ist. Dafür aber vermehren sich alle Tiere ohne irgendwelche Grenzen und sie drängen zur Überproduktion, die nur durch wechselseitige Ausrottung unterdrückt wird. Die Menschen beschränken die Umarmungen nicht auf die Zeugungsakte und zwar in der Ehe so wenig, als außer der Ehe. Da nun der Kollektivstaat die Zeugungen auch beschränken müßte, so wird dieser Grund eines vielleicht unnatürlichen Kultus der Geschlechtsliebe nicht wegfallen. Diese Beschränkung ist ein offenbaresBedürfnis der Kultur und Kultur ist ja auch nicht wirklich natürlich, wenn auch nicht naturwidrig. Sie kann nur dann als vernünftig gelten, wenn sie eine Vervollkommnung der Natur in sich schließt und das setzt voraus, daß die Kultur den Naturzweck der Selbsthaltung besser erreicht, als die ursprüngliche Natur, wenn sie also ein längeres Leben verspricht.
Die heutige Gesellschaftsordnung ist auch insofern schuld an jener wahrscheinlich schädlichen Übertreibung des Liebesgenusses, als sie Gelegenheit zu großer Bereicherung Einzelner gibt, welche naturgemäß ein bloßes Genußleben führen und nur daran denken, neue Freuden zu ersinnen, während andere durch ihre Armut veranlaßt werden, dieser Genußsucht zu dienen und sie noch anzustacheln, um aus dem Reichtum anderer Vorteil zu ziehen. Es sind das Maitressen, Prostituierte und Kupplerinnen. Es ist zu vermuten, daß der Kollektivismus durch verhältnismäßige Verteilung der Arbeit und der Güter sowie durch größere Förderung der edleren Genüsse des Lebens zu einer Herabsetzung des ausschweifenden Geschlechtstriebes führen werde. Große und leicht erregbare erotische Sinnlichkeit wird man bald als eine Krankheit erkennen, die wie jede andere Krankheit durch die Ärzte zu bekämpfen sein wird. Nach ihren Erfahrungen wird man die Erweckung der Sinnlichkeit zu vermindern trachten, und sobald man die Sinnlichkeit nicht als sündhaft, sondern als krankhaft zu bekämpfen unternehmen wird, wird es auch von selbst gegeben sein, daß die jungen Leute aufhören, aus ihren Begierden ein Geheimnis zu machen. Dabei wird sich aber die Bestellung von weiblichen Ärzten als besonders wohltätig erweisen, weil die Mädchen und Frauen solche Bekenntnisse einem Manne weder ablegen mögen noch sollen.[29]
In welchem Maße nun Enthaltsamkeit sittlich geboten ist, kann nur auf Grund jener allgemeinenBeobachtungenbeurteilt werden, dienur im Kollektivstaat möglich sind und welche die Hauptaufgabe der Sanitätspersonen bilden. Wenn in einem Volke eine naturgemäße Befriedigung des Geschlechtstriebes und eine naturgemäße Herabsetzung der erotischen Begierden allgemein verbreitet wird, so muß sich die Richtigkeit der Grundsätze, nach denen man verfährt, in einer größeren Langlebigkeit zu erkennen geben, undeinzig und allein der Einfluß einer gewissen Lebensweise auf die Verlängerung des Lebens ist der Maßstab ihrer sittlichen Berechtigung. Im einzelnen Falle aber wird sich der Arzt schon aus gewissen Erscheinungen, die Zeiten der Ausschweifung oder der Enthaltsamkeit nachfolgen, ein Bild machen können, was zerstörend und was förderlich wirkt. Die sichersten Merkmale für die ärztliche Beobachtung werden psychische Erscheinungen sein, Herabsetzung bestimmter geistiger Kräfte, insbesondere Gedächtnisschwäche, Arbeitsunlust und anderes werden darauf deuten, daß der Natur Schädliches zugemutet wurde. Allein naturwidrige Enthaltsamkeit wird nicht minder schädlich wirken, wenn auch vielleicht andere Wirkungen hervorbringen.
Aufgabe der Ärzte wird es sein, nach Maßgabe ihrer Erfahrungen auch jene Erziehungsgrundsätze festzustellen, welche im allgemeinen oder individuell zur Hebung der Sexualethik führen können, wobei ich unter Sexualethik keineswegs sexuelle Enthaltsamkeit allein verstehe, sondern auch innerhalb der natürlichen Grenzen vernünftige Hingabe an die Genüsse des Liebeslebens. Diesen kommt ja nicht nur ein Wert für das Individuum zu, sondern die Liebe zwischen Mann und Weib ist der Anfang und die Quelle aller sozialen Ethik, weil die aufwechselseitigeBefriedigung gerichtete Liebesbegierde vor allen anderen Freuden das Zusammensein der Menschen fordert und fördert. Darum müssen wir es als zweifelhaft betrachten, ob, wenn die Zeugung beschränkt werden muß, die Einschränkung des Liebesgenusses auf die Zeugungsakte vom Standpunkte des gesellschaftlichen Interesses erwünscht wäre.
Die Lösung der eben erwähnten Aufgabe der Ärzte wird aber durch die Mitwirkung der Lehr- und Erziehungspersonen ohne Zweifel gefördert werden, da die Erfahrung auf dem Gebiete der psychologischen Tatsachen in die Kompetenz allerdings des Arztes, aberauch in die Kompetenz der Lehrer und Erzieher fällt. Während nämlich die Fachkompetenz der Ärzte sich darauf beschränkt, zu erkennen, welche Lebensgrundsätze der Erreichung des Naturzweckes, nämlich ein hohes Alter sicherzustellen, förderlich sind, welche ihm schaden, ist es der Erzieher, dessen Aufgabe es ist, zu ermitteln, wie der Mensch zur Annahme dieser Lebensgrundsätze und dazu bestimmt werden kann, ihnen gemäß zu leben.
Für diese Organe der Gesellschaft würde zunächst in Frage kommen, inwiefern die zu frühe oder zu starke Erregung der geschlechtlichen Phantasie für die Sexualethik schädlich zu wirken geeignet ist. Diese Frage beschäftigte in den letzten Jahren den deutschen Reichstag. Eine allzu starke Erregung der Phantasie junger Leute kann die Folge des Betrachtens von Statuen oder Bildern sein, welche die nackten Menschen darstellen. Dabei kommt aber wesentlich in Betracht, daß infolge der Notwendigkeit der Bekleidung und der auf Schamhaftigkeit gerichteten Sitten ein solcher Anblick des Gegensatzes wegen viel stärker wirkt und unter gegebenen Umständen wirken kann, als er wirken könnte, wenn die Menschen sich, wie in heißen Klimaten, von Jugend auf an denAnblickunbekleideter Menschen gewöhnen würden. So ziemlich allgemein ist übrigens die Meinung, daß der Anblick von Statuen des nackten menschlichen Körpers viel weniger die Phantasie beeinflußt, als der Anblick von Gemälden, die denselben Gegenstand behandeln. Dabei ist von Belang die Farbe des Materials, sei es Stein, Bronze oder Holz, dann auch, daß Statuen in der Regel einzelne Menschen darstellen, auf den Bildern aber zumeist mehrere Menschen, auch verschiedenen Geschlechtes, zur Darstellung kommen. Zu bemerken ist, daß im kollektivistischen Staat infolge der alle Bewohner umfassenden Organisation eine Möglichkeit besteht, die Jugend bis zu einem gewissen Alter von jedem Anblicke von Bildwerken und Schaustellungen gewisser Art unbedingt fernzuhalten, was in unserer individualistischen Gesellschaftsordnung nicht möglich ist.
Es scheint ferner, daß mit Rücksicht auf die Einwirkungen auf die Jugend auch den Erwachsenen gewisse Beschränkungen auferlegt werden können. So wird ihnen der Genuß der Liebesfreuden nur verstattet sein, wo sie des Alleinseins versichert sind und nichtbeobachtet werden können. Man wird Liebesleuten auch andere Vertraulichkeiten, das Küssen, Berühren, dort verwehren, wo es dritte gewahr werden können. Diese Beschränkungen dienen aber auch anderen gesellschaftlichen Zwecken. Der Anblick verliebten Gebarens hat für den Unbeteiligten etwas Anwiderndes, somit ist es rücksichtslos gegen andere, sie zu Zeugen selbst der geringeren Liebesfreuden zu machen. Wird sich aber der Liebende bewußt, daß dem so sei, so muß ihn die Gegenwart anderer stören, wenn er gesellschaftlich normal empfindet. Die Liebesfreuden werden durch die Einschränkung nach Zeit und Ort auch naturgemäß erhöht, daher auch die Liebenden von jenen Einschränkungen einen Vorteil haben. Endlich führt die schrankenlose Hingabe an die Liebesfreuden zur Trivialisierung oder zu krankhafter Ausschweifung.
Es unterliegt also keinem Zweifel, daß der Kollektivismus vom Staate nicht nur Produktion und Verteilung materieller Güter fordert, sondern auch eine dem Gesamtinteresse förderliche Regelung des Liebeslebens und der Propagation der Rasse. Die heutige Jugend neigt nun zwar zu einer anderen Meinung und erwartet vom Sozialismus Aufhebung aller Schranken des Liebeslebens, auch in der Ehe. Auch viele Frauen huldigen dieser Anschauung, zum mindesten solche, die zu den Schriftstellerinnen zählen. Man glaubt sich dadurch der Natur zu nähern. Allein die ursprüngliche Natur des Menschen war die Kulturlosigkeit, und zu dieser wollen wir ja nicht zurückkehren. Nur das müssen wir verwerfen, was mit der Herrschaft der Wenigen zusammenhängt; ist durch Herstellung der wahren Volksherrschaft diese Herrschaft Weniger abgeschüttelt, dann wird der Einzelne sich den Interessen der Gesamtheit unterwerfen müssen.
Nun entsteht die Frage, ob die freie Liebe zu dulden sein wird.
Unter freier Liebe verstehen wir Anteil an den naturgemäßen Freuden der Liebe zwischen Personen verschiedenen Geschlechtes, die nicht durch die Ehe verbunden sind. Daß die außereheliche Liebe aus religiösen Gründen verwerflich sei, Gott beleidige und im Jenseits gestraft werde, ist eine Anschauung, die Wenige teilen, und diese Wenigen haben kein Recht, anderen Gesetze vorzuschreiben oder sie zu kränken. Die Strenge der Grundsätze der katholischen Kirchein ihren Lehren über diesen Gegenstand ist in einem sonderbaren Widerspruche mit den tatsächlichen Verhältnissen in den katholischen Ländern von heute, welche durch 1200 Jahre vor dem Trienterkonzil noch viel schlimmer waren als heute. Und die heutige Kirche ist sehr nachsichtig mit den vielen Konkubinariern in der Priesterschaft, die in Kärnten, in Niederösterreich und in den slavischen Ländern einen sehr großen Prozentsatz betragen sollen. Hier kommt ja noch dazu die Eidbrüchigkeit und das Sakrilegium, welches nach den Lehren der katholischen Kirche mit diesen Priestersünden verbunden ist. Und da der Kanzler Gerson auf dem Konstanzer Konzil schon mahnte, man solle Nachsicht üben mit den pflichtvergessenen Priestern, da sonst nach den Erfahrungen von Jahrhunderten noch weit größere Übel zu erwarten sind, so läßt es auch die Kirche von heute nicht an Nachsicht fehlen, denn es ist mir in meinem Leben nur ein einziger Fall zu Ohren gekommen, daß ein solcher Priester von der geistlichen Autorität amoviert worden wäre, und das erst, nachdem bei einem gerichtlichen Falle die Verderbtheit dieses Priesters erörtert und allgemein bekannt geworden ist. Die Beschuldigung ging nicht nur auf einfaches Konkubinat, sondern auch auf Ehebruch und Blutschande.
Ist nun aber nach den inVII, 2,entwickelten Grundsätzen die Ehe eingeführt als ein zweckmäßiges Mittel, die Propagation im öffentlichen Interesse zu regeln, so ergibt sich daraus, daß die freie Liebe nur insofern geduldet werden kann, als sie unfruchtbar bleibt, und wir wissen, daß das nur von dem Willen der Liebenden abhängig ist. Dieser Art von Verbindungen das Unästhetische, Gesundheitswidrige und die Unsicherheit zu benehmen, wird die Aufgabe einer fortschrittlichen Entwicklung sein, aber wohl kaum je in vollkommen befriedigender Weise erreicht werden. Die Frauen in Indien, welche sehr kinderscheu sein sollen, sollen diesen Zweck ohne mechanische Hilfsmittel zu erreichen wissen. Jedenfalls sollte das von der Frau allein abhängen und der Mann weder Einfluß darauf nehmen können, noch darum wissen.[30]
Wird dem staatlichen Zwecke nicht zuwidergehandelt, so hat die Staatsverwaltung keinen Anlaß, die freie Liebe zu erschweren oder zu unterdrücken und sie wird alle, die von dieser Freiheit Gebrauch machen, gegen Verunglimpfung in Schutz nehmen. Damit ist aber nicht gesagt, daß das Konkubinat zu dulden wäre. Auch will ich hier noch bemerken, daß mir von ärztlicher Seite vorgeschlagen wurde, auch den von der Zeugung Ausgeschlossenen die Ehe, welche aber unfruchtbar bleiben müßte, zu gestatten. Ich bezweifle, daß das unseren Zwecken besser entsprechen würde, als was ich vorschlage.
Dagegen werden widernatürliche Geschlechtssünden Gegenstand der Bestrafung sein. Sie beleidigen zumeist, so insbesondere beim Geschlechtsverkehr mit Tieren, den Adel der menschlichen Natur und nachdem dieser ein gemeinsamer Schatz aller Menschen ist, muß jede Widernatürlichkeit als gesellschaftswidrig gelten.
Es könnte die Frage aufgeworfen werden, ob den unverheirateten Frauenspersonen nicht die Abtreibung der Leibesfrucht unter gewissen Einschränkungen zu gestatten wäre.[31]Es werden dabei zahlreicheRücksichten in Betracht kommen, deren Gewicht man heute kaum zu beurteilen vermag. Würde sie gestattet, so wäre man gewiß, daß manche schlimme Tat dadurch verhindert und daß sie in der der Gesundheit am wenigsten abträglichen Form und unter ärztlichem Beistande erfolgen würde. Streng würden andere Handlungen bestraft, welche auf Beseitigung der bereits lebenden Frucht gerichtet wären. Es scheint übrigens nicht wohl möglich, daß solche Handlungen verheimlicht werden können, wenn die Einrichtungen beständen, welche hier zur Feststellung gekommen sind. Es wäre dann unmöglich, daß eine Schwangerschaft dem kompetenten Arzte ein Geheimnis bliebe, oder daß sich die Schwangere vor der Entbindung der Aufmerksamkeit des Arztes entzöge. Schon die Unterdrückung der Geschlechtskrankheiten macht es wünschenswert, daß der Einzelne sich auch im geheimsten Gebiete des Lebens der ärztlichen Beobachtung nicht soll unbedingt entziehen dürfen. Das wird am besten dadurch erreicht, daß schon von frühester Jugend an jeder daran gewöhnt wird, sich regelmäßig der Untersuchung eines Arztes seines Geschlechts zu unterwerfen. Diese Untersuchungen werden sich zur Zeit der Geschlechtsreife auch auf die Feststellung geschlechtlicher Unordnungen und Krankheiten erstrecken und in je früherem Alter die jungen Menschen daran gewöhnt werden, um so weniger anstößig und beleidigend wird die Untersuchung ihnen erscheinen.
Es ist klar, daß hier Fragen als Probleme behandelt werden, die man längst entschieden glaubt. Allein der Grundgedanke des Verfassers,sittlich ist jenes Leben, das dem Menschen die Erreichung des höchsten Alters am wahrscheinlichsten macht, führt zu der Überzeugung, daß der Zusammenhang zwischen unseren Handlungen und jenem Ziele nur in einer Gesellschaftsordnung festgestellt werden kann, welche, was nach diesem Grundsatze das Richtige ist, mit der größten Verläßlichkeit zu erkennen möglich macht. Daß das nur vom Kollektivismus erwartet werden kann, lehrt unsere Untersuchung auf Schritt und Tritt.
Der sittliche Skeptizismus hat seine Berechtigung nicht darin, daß es an einem Maßstabe der Sittlichkeit mangelt, sondern darin, daß unsere gesellschaftlichen Zustände eine Verwirrung mit sich bringen, welche es unmöglich macht, die Anwendung des leitenden sittlichenGrundsatzes,lebe jenes Leben, das dir die größte Sicherheit bietet, das höchste Alter zu erreichen, auf die einzelnen Lebensfragen zu finden.
Die Frauen haben Interessen, an welchen die Männer keinen Teil haben. Das Geschlechtsleben der Frauen ist so geartet, daß die Liebe ihnen Gefahren, Lasten und Schäden bringt, die den Männern fremd sind. Es entstehen daraus Bedürfnisse, die die Frauen allein angehen, auf einem Gebiete, worauf ihnen allein Erfahrungen zu sammeln möglich ist und in welches den Männern Einblick zu gewähren keinen Zweck hätte, den Frauen aber höchst peinlich wäre. Wie sie in gewissen Fällen nur den Rat und die Hilfe eines weiblichen Arztes annehmen mögen, wenn es an kompetenten Frauen nicht mangelt, so werden sie auch nur mit Frauen ihre Erfahrungen über die geheimsten Seiten des Liebeslebens austauschen und sich beraten wollen. Darum muß ihnen Gelegenheit gegeben werden, Versammlungen abzuhalten, die den Männern verschlossen bleiben, geheime Korrespondenzen zu führen und Zeitschriften für Frauen herauszugeben, welche den Männern ein Geheimnis bleiben müssen.
Man könnte diesen Verband der Frauen und Mädchen »Frauenkurie« nennen und demselben korporative Rechte einräumen. Die Verfassung könnte ihnen das Recht einräumen, über gewisse Gegenstände als besonderer gesetzgebender Körper abzustimmen. Die Kurie würde sich in Lokalgruppen und diese in Sektionen abteilen und durch Delegierte würden die Lokalgruppen, Kreis- und Provinzialausschüsse bilden und einen Zentralausschuß für das ganze Reich einsetzen. So wären die Frauen auch in der Lage, einen entscheidenden Einfluß auf die Sexualmoral zu üben. Die weiblichen Ärzte würden so auch ein Selbstbeobachtungsmaterial von unermeßlichem Umfange gewinnen und es würden die Zwecke einer vernunftgemäßen und eingeschränkten Fortpflanzung durch die Frauen ebenso gefördert werden, wie das allgemeine Verhältnis zwischen Männern und Frauen veredelte Formen annehmen. Eine Zurücksetzung und Unterdrückung der Frauen wäre dann nicht mehr zu besorgen.
Wenn die Frauen dahin gelangen würden, die Fortpflanzung bloß durch den Willen und die Phantasie vollkommen zu beherrschen, was nicht ganz ausgeschlossen ist, dann würde die Geschlechtsliebe erst eine Quelle wahrer Lebensfreude werden. Nur der Austausch vertraulicher Mitteilungen über alle im Liebesleben gemachten Erfahrungen zwischen Frauen und Mädchen kann zu einer solchen Beherrschung der Fortpflanzung führen und der entscheidende Teil ist sicherlich das Weib und nicht der Mann.
Man darf nicht gelten lassen, daß derManndas Recht habe, zu sagen, ich will Kinder haben, wodurch das Weib zum unfreien Werkzeug gemacht wird, wohl aber hat das Weib das Recht, sich zu entscheiden, ob es Kinder gebären will, oder nicht.
Die Erfahrung beweist uns heute, daß die Kinder ein und derselben Ehe in Gestalt, Größe, im Verhältnisse der Glieder, in den Eigenschaften des Gemütes und der Intelligenz so weit von einander abweichen, daß man gar nicht an eine gemeinsame Abstammung glauben sollte. Die große Verschiedenheit erklärt sich zweifellos daraus, daß die Eigenschaften der Eltern und Voreltern in dem verschiedensten Verhältnisse auf die Kinder übergehen. Wie erklärt sich aber die verschiedene Mischung ererbter Eigenschaften in jedem einzelnen Zeugungsfalle? Dafür fehlt noch jede Einsicht. Ein Wiener Arzt glaubte eine Methode erfunden zu haben, wie man auf das Geschlecht der Nachkommen einwirken und mit ziemlicher Sicherheit bewirken könne, daß Knaben oder daß Mädchen geboren werden. Er behauptet, es hänge das von der Ernährung der Mutter während der Schwangerschaft ab. Die Theorie dieses Arztes ist allerdings verworfen worden, aber darum ist es doch nicht ausgeschlossen, daß eine sehr große Zahl von Erfahrungen, welche systematisch gesammelt und verglichen würden, es den Frauen möglich machen könnte, dahin zu wirken, daß gewisse üble Eigenschaften des einen oder des andern Elternteils auf die Kinder nicht übergehen, daß mehr die Eigenschaften derMutteroder jene des Vaters erhalten blieben, wie es ja, wie schon erwähnt, auch sehr wünschenswert wäre, wenn die Empfängnis vom Willen der Frau allein abhängig wäre.
Formen wir doch alles nach unseren Bedürfnissen, weshalb soll es nicht auch auf diesem Gebiete gelingen, unsere Zwecke zu erreichen?Aber wenn auch diese Bestrebungen erfolglos blieben, von Vorteil wäre es gewiß, wenn die Frauen alles, was sie allein oder doch näher als die Männer angeht, nach ihren besonderen Bedürfnissen gestalten könnten und dazu würde ein solcher Verband unter den Frauen sicherlich dienen können. Auch sonst wird man nicht die Rechnung ohne den Wirt machen, wenn man darauf rechnet, daß die Frauenkurie den richtigen Instinkt für alle gesellschaftlichen Interessen an der Propagation haben und fortentwickeln wird und daß sie einen mächtigen Einfluß dem Einzelnen gegenüber mit Erfolg geltend machen wird, wie am Schlusse vonVII, 1,ausgesprochen wurde.
Was die Frage anbelangt, welche Berufe den Frauen verschlossen bleiben sollen, so kann man nur sagen, es sollen zu jedem Berufe die dazu Tauglichsten ausgewählt werden, seien es Männer oder Frauen. Die Meinung, daß es den Frauen an geistigen Kräften und Energie fehle, ist ganz falsch. Was nur den begabtesten Männern erreichbar ist, ist natürlich nur den begabtesten Frauen erreichbar und der Versuch, sie von irgend einem Berufe unter dem Vorwande auszuschließen, daß Frauen weniger begabt seien als Männer, ist ein ganz ungerechtfertigter Kampf um ein Privilegium, das mit dem Wohl des Ganzen nicht vereinbar ist und dem Fortschritte nur hinderlich sein kann.
Die Meinung, die weiblichen Glieder der Gesellschaft sollen nur der Familie leben, hat für oberflächliche Menschen etwas sehr Bestechendes, aber sie ist schon heute nicht begründet, wo doch die Familie viel umfassendere Aufgaben hat, als im Sozialstaate. Zunächst gibt es zahlreiche Frauenspersonen, die sich nicht verehelichen können, und, wenn sie kränklich sind, nicht verehelichen sollten. Es kann also jener Grundsatz schon reichlich für ein Drittel der Frauenspersonen keine Anwendung haben. Zum Teil nun mögen solche zwar als dienende Personen in eine Familie eintreten, aber es besteht sicher kein Grund, des Familienberufes wegen alle Frauen von höheren Studien auszuschließen, wie es ja andererseits auch nur einem kleinen Bruchteile der Männer bestimmt ist, sich für einen gelehrten Beruf vorzubereiten.
Ferner gilt jener Grundsatz auch heute nicht für die bäuerlichen Kreise, in welchen die weiblichen Glieder und insbesondere auch dieEhefrauen, wenn auch nicht in allen, doch in den meisten Arbeiten der Männer mitwirken. Ebensowenig können die Frauen der Arbeiter sich vom Erwerbe außer dem Hause ganz freimachen, weil die Erhaltung der Familie davon abhängt. Endlich führt die Beschränkung der Frauen auf ihren Beruf in der Familie zu einer höchst ungleichen Belastung der Frauen und zur ungleichen Ausnützung ihrer Kräfte. Frauen, die keine Kinder haben und oft ihren Mann den Tag über nicht zu Hause sehen, führen ein ödes, beinahe nutzloses Leben, andere sollen für zehn und zwölf Kinder sorgen und Kranke pflegen und können sich schon aus diesem Grunde nicht schonen, wenn sie ein Kind unter dem Herzen tragen.
Wie pharisäisch die Mahnung unserer Gelehrten ist, man solle den Frauen den Beruf in der Familie erhalten, geht daraus hervor, daß man bei jedem größeren Bau hochschwangere Frauen sehen kann, die mit Ziegeln und Mörtel belastet die Gerüste auf und ab klettern müssen, was aber jene Gelehrten geduldig mit ansehen und wogegen sie keine Bücher schreiben, wohl aber dagegen, daß sie statt des Familienberufes einengelehrtenBeruf wählen.
Im Sozialstaate werden alle Zufälle tunlichst ausgeglichen und darum wird eine ungleiche Belastung der Frauen nicht in erheblichem Maße vorkommen. Es entfällt die wirtschaftliche Familientätigkeit, wenn die gemeindeweise Hauswirtschaft eingeführt wird. Auch die staatliche Anteilnahme an Unterricht und Erziehung entlastet die Frauen von einem großen Teil ihrer heutigen Berufsarbeit und da auch in der Hauswirtschaft die Arbeitsteilung durchgeführt werden wird, ist im Sozialstaate noch weniger als heute davon die Rede, daß die Tätigkeit der Frauen, oder gar die der unverehelichten weiblichen Glieder der Gesellschaft auf die Familie beschränkt werden müßten. Die Familie wäre eine Blutgemeinschaft, aber keine wirtschaftliche Einheit mehr.
Dem Kollektivstaate liegt, da er alle Bedürfnisse zu befriedigen hat, wenn er sich in den Besitz aller Mittel setzt, ob, für dieErziehung aller Kinder zu sorgen. Wie vieles der Staat auch heute als Rechtsstaat zu leisten hätte und in Wirklichkeit vernachlässigt und welchen Schaden er dadurch der Kultur und dem Fortschritte, der ganzen Menschheit, zufügt, entnimmt man den neuesten Erfahrungen über das Elend der Jugend. Nicht nur die empörendste Grausamkeit haben zahlreiche Kinder zu erdulden, sie sind nicht allein physischem Verkümmern ausgesetzt, sondern sie werden der sittlichen Verderbnis in die Arme geführt, zu unbrauchbaren Gliedern der menschlichen Gesellschaft, ja zu Feinden ihrer Mitmenschen herangezogen und der Staat sieht zu, ohne sie gegen solchen verderblichen Einfluß zu schützen, obwohl die Gesetze ein Recht der Kinder auf Versorgung und Erziehung normieren und es Sache des Staates ist, dieses Recht zu verwirklichen und Einrichtungen zu treffen, welche den bestehenden Rechtsanspruch geltend zu machen ermöglichen.
In Wien wurde eine Mutter, die ihr Kind systematisch zu Tode quälte, als Mörderin hingerichtet, aber durch viele Jahre hat sich niemand darum gekümmert, was in dieser Familie vorgeht und hätten die Behörden davon erfahren, so wären sie in Verlegenheit gewesen, abzuhelfen. Denn man hat jene Anstalten nicht, die man braucht, um die Kinder aus der Gewalt solcher Eltern zu befreien. Wie das im preußischen Landrechte anerkannte Recht auf Arbeit, ist auch das im österreichischen bürgerlichen Gesetzbuche anerkannte Recht auf Erziehung ein leeres Wort.
Die Zeitungen berichten, daß in England Mitte der achtziger Jahre eine »National Society for the Prevention of Cruelty to children« gegründet worden sei, welche sich die Aufgabe setzte, diesem Übel des Kinderelends zu steuern. In 15 Jahren wurden auf Betreiben dieser Gesellschaft, welche ein Gebiet umfaßt, das von 22 Millionen Menschen bewohnt wird, 6500 Elternpaare gerichtlich verurteilt, auf 1108 Jahre Gefängnis erkannt, 2023 Pfund Geldbußen eingetrieben. Es haben 109 364 Kinder die Wohltaten des Schutzes dieser Gesellschaft erfahren und auf Betreiben dieser letzteren sind Gesetze erlassen worden, die das Übel mildern. Die Grausamkeit vieler Eltern wird als grauenerregend geschildert und man fand, daß ihnen jedes Werkzeug willkommen war, womit sie den Kindern Schmerzen verursachen konnten.
Obwohl sicher nur die gröbsten Versündigungen der Eltern gegen ihre Kinder ins Auge gefaßt werden konnten, ermittelte die Gesellschaft:
Bis 1885 wurde in solchen Fällen gar nichts vorgekehrt, der Staat überließ diese hilfreiche Tätigkeit einer Privatgesellschaft, erst durch sie erfuhr er diese Übelstände. Und wenn solche Kinder heranwuchsen, wurden sie Gegenstand des Abscheus und der Verachtung, während es die Autoritäten sind, welche Abscheu und Verachtung verdienen, weil sie trotz eines unermeßlichen Aufwandes für staatliche Zwecke gar nichts davon aufwendeten, einem solchen Elende zu steuern und solcher Schädigung der wichtigsten staatlichen und Gesellschaftsinteressen abzuhelfen.
Die Statistik der von dieser Gesellschaft ermittelten Fälle von Pflichtwidrigkeit der Eltern ergab, daß Armut, Mangel an Bildung der Eltern und eigenes Verschulden der Kinderohne allen Einflußauf diese tyrannische und verbrecherische Pflichtwidrigkeit war. Sie kommt in allen Schichten der Bevölkerung vor und pflanzt sich wahrscheinlich von den Eltern auf die Kinder und Kindeskinder fort.
Wir wollen nun untersuchen, was der Staat nach dem heutigen Stande der Kultur zu tun schuldig wäre, und im Falle der Einrichtung einer kollektivistischen Gesellschaftsordnung zu tun vermöchte, um nicht nur solchem Kinderelende vorzubeugen, sondern um die Menschen auf eine nie geahnte Höhe der Vollkommenheit des Einzelnen und der Gesellschaft zu erheben.
Daß der Kollektivismus die Aufgabe, aber auch die Macht hätte, sich eines allzureichen Anwachsens der Bevölkerung zu erwehren, und daß die Mittel vorhanden wären, diese Aufgabe des Staateszu erfüllen, wurde inVII, 1,gezeigt, hier soll nur der Einfluß erörtert werden, den der kollektivistische Staat auf die Erziehung zu nehmen hätte.
Der Vorschlag, den Plato macht und der bei vielen sozialistisch gesinnten Arbeitern Anklang gefunden haben soll, daß die Kinder von den Eltern zu trennen seien und in eigenen staatlichen Anstalten erzogen werden sollen, ist zu verwerfen, weil er das Kind mit dem Bade verschüttet und nicht nur pflichtvergessene Eltern trifft, sondern auch das Gute unterdrückt, das die Familienerziehung sehr häufig hat. Auch bringt er den Staat um Leistungen, welche gute Eltern freudig ohne Gegenleistung der Kindererziehung widmen. Der Staat soll nun von der Geburt der Kinder an sich an der Erziehung mit beteiligen, die Eltern unterweisen, belehren und überwachen, sie für die Erziehung verantwortlich machen und für Ersatz sorgen, wenn die Eltern pflichtvergessen, untüchtig, durch Arbeit oder Krankheit verhindert sind oder den Kindern durch den Tod geraubt werden. Einen wichtigen Einfluß muß der Kollektivstaat ohnehin durch die ihm obliegende Versorgung der Kinder mit Wohnung, Kleidung, Nahrung und Unterricht ausüben und so handelt es sich immer nur um einen verhältnismäßig nicht sehr großen Aufwand, der überdies auch der Erziehung der Eltern selbst zu Gute kommt, da sie, als Organe des Staates veredelnd auf die Kinder einwirkend, auch selbst an dieser Veredelung teilnehmen, denn sie werden gezwungen sein, jene Forderungen im Leben selbst zu erfüllen, deren Erfüllung sie von den Kindern fordern müssen! Sie können ja doch nur beispielgebend wirken.
Für die Zeit, in welcher die Eltern der Arbeit obliegen, sich also von den Kindern entfernen müssen oder ihnen die notwendige Aufmerksamkeit nicht widmen können, hat der Staat Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen zu bestellen, während die Kinder der breitesten Schichten der Bevölkerung in dieser Zeit heute sich selbst überlassen werden müssen und verwahrlost bleiben, zumeist ohne Verschulden der Eltern infolge sozialer Übelstände, die der Kollektivismus ja eben zu heilen berufen ist. Wenn aber jener Teil derErziehung, der auch im Kollektivismus unter normalen Umständen den Eltern selbst überlassen bleibt, von ihnen nicht besorgt wird oder werden kann, soll der Staat für einen Ersatz, für Pflegeeltern, zunächst wohl für eine Pflegemutter sorgen, welche den Kindern jene Obsorge zu Teil werden läßt, die sie sonst von den Eltern zu erwarten hätten. Die Untersuchung wünschenswerter Verhältnisse der Propagationergibt, daß eine sehr große Anzahl der Frauen sich der Ehe und Kindererzeugung werden enthalten müssen, darum aber doch zur Kindererziehung im besten Sinne des Wortes tauglich sein mögen. Besonders diese sollen zum Ersatze der Eltern herangezogen werden und die Erfahrung beweist, daß solche Pflegemütter ganz vortrefflich geeignet sein können, die Erziehung zu leiten, daß sie nach kurzer Angewöhnung, besonders wenn ihnen sehr junge Kinder anvertraut werden, wahre Mutterliebe empfinden, und daß ihnen das Übernehmen der Mutterpflichten besonders dann willkommen sein wird, wenn der Staat für die materiellen Kosten der Versorgung aufkommt und solche Lasten mit der Pflegemutterschaft nicht verbunden sind. Es sind aber auch andere Frauen zur Übernahme dieser Aufgabe geeignet, so ältere Frauen, welche keine eigenen Kinder mehr zu erziehen haben, besonders die Großmütter der betreffenden Kinder, kinderlose Ehepaare, Eltern, die nur ein einziges Kind haben, dem sie gern einen Gespielen an die Seite geben möchten, auch junge kinderlose Witwen, welche sich nichtwiederverehelichen wollen, und es unterliegt keinem Zweifel, daß dem Staate eine große Auswahl freiwilliger Kräfte zur Verfügung stünden, die ganz hervorragend geeignet wären, die häusliche Erziehung zu leiten.
Die Eltern aber sollen die Erziehung nichtalleinleiten, der Staat soll durch seine Organe mitwirken, wodurch diese in die Kenntnis aller Irrtümer und Nachlässigkeiten der Eltern kommen müssen. Es ist in V, 2,Alinea:»Nach der Geburt,«gezeigt worden, daß der Arzt schon den Neugeborenen seine Aufmerksamkeit zu widmen hat, und auch der Pädagoge, welcher für die geistige Vervollkommnung der ganzen Gemeinde verantwortlich ist, wird die Eltern schon bei den ersten Zeichen der beginnenden Seelentätigkeit zu beraten haben, wie die Intelligenz zu fördern, Untugenden vorzubeugen, ethische Vollkommenheit früh zu wecken ist. Viele Elternwissen, welches Ziel sie anzustreben haben, es fehlt ihnen aber Geduld und Kenntnis der Kinderseele und sie wissen sich nicht zu benehmen, wenn mehrere Kinder derselben Familie eine verschiedene Behandlung fordern. Daß es möglich ist, selbst begangene Fehler gut zu machen und wieder einzulenken, wenn man falsche Wege eingeschlagen hat, hat die obengedachte Gesellschaft in England erfahren. Es ist vorgekommen,daßpflichtvergessene Eltern zu längerer Gefangenschaft verurteilt und mittlerweile ihre Kinder in gute Pflege und Erziehung genommen wurden und daß die Eltern, als sie ihre nun wohlaussehenden und fröhlichen Kinderwiedersahen, wirkliche Elternliebe erwachen fühlten und ein normales Verhältnis zu den Kindern hergestellt wurde. Um so sicherer werden geringere Verirrungen ohne Schaden bleiben, wenn sie frühzeitig entdeckt und abgestellt werden.
In der Regel wird man die Mutter als die wichtigste Person in der Erziehung anzusehen haben und die Kinder in Allem an sie weisen müssen. Ihr wird die Verhängung größerer Strafen, die Zuerkennung von Belohnungen, die Erfüllung kleiner Bitten vorzubehalten sein und die staatliche Erziehung sich so wenig als möglich zwischen Mutter und Kind drängen dürfen, zum mindesten erkennbar für die Kinder. Darum wird auch der Abnahme der Erziehung eine öftere Verwarnung und Beratung der Mutter vorangehen und dazu nur gegriffen werden, wenn es unbedingt notwendig und ein vorteilhafter Ersatz möglich ist.
In einem solchen Falle wird die Verwaltung zu prüfen haben, ob das Kind in eine andere Gemeinde zu versetzen sei, um einen verderblichen Einfluß der Mutter zu verhindern, wogegen wieder in Betracht kommt, das die Konstanz der Verhältnisse, die Fortsetzung des Zusammenseins mit Kindern, mit welchen jene aufgewachsen sind, die Fortdauer der sonstigen Erziehungsumstände, die Einwirkung der bisherigen Lehrer und Erzieherinnen, sich als wünschenswert erweisen und daß die gänzliche und dauernde Trennung von Mutter und Kind auch dadurch, wenn es notwendig, gesichert werden kann, daß die Mutter, beziehungsweise die Eltern in einen entfernteren Ort versetzt werden, was bei drei Vierteln der Bevölkerung gar keine Schwierigkeiten bietet.
Da die Eltern den größten Teil des Tages aber der Arbeit widmen müssen, sollen die Kinder in dieser Zeit den Kinderpflegerinnen überlassen werden, welche mit ihnen spielen, sie spazieren führen, ihnen Märchen erzählen, Rätsel aufgeben, sie auf die Schönheiten der Natur, die Nützlichkeit der Pflanzen und Tiere aufmerksam machen, sie Gedichte memorieren lehren und auf das intensivste erzieherischen Einfluß üben und sie scharf überwachen sollen. Damit gemeinsame Spiele und allerhand Übungen der Geschicklichkeit, der Tugend, sowie der Intelligenz zu verbinden, frühzeitig gesellige Vollkommenheit zu entwickeln, ist eine Hauptaufgabe der Pflegerinnen, wobei der Grundsatz zu beobachten ist, die Kinder den ganzen Tag über soviel als möglich im Freien und in gesunder Bewegung zu halten. Eine Pflegerin wird für 20 solcher Kinder ausreichen und es wird zu prüfen sein, inwiefern die beiden Geschlechter und die verschiedenen Jahrgänge getrennt, oder vereint zu führen seien, wobei die Pflegerinnen auch darauf zu achten haben, die intelligenteren und besseren Kinder der älteren Jahrgänge selbst wieder als Erziehungsorgane zu gebrauchen, sie alles das versuchen zu lassen, was ihnen selbst obliegt, sie die Jüngeren zurechtweisen, belehren, ihnen erklären und erzählen zu lassen, wodurch wieder nützliche Talente entdeckt und gefördert werden können. Mit dem Schulunterricht soll so eine spielende und daher weniger ermüdende Unterweisung und Ausbildung verbunden, früh aber jede Art von Tätigkeitstrieb entwickelt werden.
Insbesondere auch wirkliche Arbeiten soll man von den Kindern von früh auf in steigendem Maße und als Vorbereitung für die späteren Aufgaben fordern. Zu diesen gehört das Sammeln von Beeren, Schwämmen, Früchten aller Art, das Auslesen genießbarer Dinge, Enthülsen von Früchten, Dienstleistungen in der Küche, im Hauswesen, bei Tische, weibliche Handarbeiten aller Art, das Verrichten von Botengängen, das Auflesen von Kartoffeln, das Jäten der Felder und tausend andere Dinge soll man von Kindern fordern, welche den Geist und Körper nicht ermüden, sondern anregen und früh das Gefühl erwecken, daß man nützlich ist. Berichten die statistischen Ausweise, wie viele Zentner von Beeren, Schwämmen, Kartoffeln, Äpfeln und Birnen die Kinder im ganzen Reichegesammelt, wie viele nützliche Dinge sie geschaffen haben, so wird früh der soziale Instinkt geweckt, daß der Mensch auf der Welt ist, um dem Mitmenschen nützlich zu sein. Mit steigendem Alter muß immer größere Beharrlichkeit und Selbstüberwindung, mehr Mut und Opferwilligkeit gefordert werden und nützliche Arbeit ist die beste Erziehung.[32]
Begabten Kindern, die schon mehr erwachsen sind, sind auch in dieser Hinsicht immer schwierigere Aufgaben zu stellen. So wie die besten Schüler älterer Jahrgänge die jüngeren überhören, ihnen vieles erklären, ihre Aufgabenhefte einer ersten Durchsicht unterziehen sollen, um so ihren Beruf zum Unterrichte zu erweisen und selbstlehrend zu lernen, so sollen sie auch dem Beamten, den Lehrern, der Bibliothekarin mit Hilfsleistungen an die Hand gehen, statistische Tabellen berechnen, Schriften kopieren, Bücher ordnen und dergleichen mehr. Kinder müssen immer beschäftigt, immer angeregt, in allem Geringsten, nicht verletzend und ungeduldig aber fördernd getadelt werden, nichts Unvollkommenes, so gering es auch sei, darf man ungerügt hingehen lassen und darum müssen sie immer sich unter Aufsicht wissen.
Schon beim ersten Erwachen der Intelligenz und bei den ersten Worten, hat man auf richtige Aussprache und richtigen Gebrauch eines jeden Wortes zu dringen, nicht ein einziges Mal darf man ungerügt hingehen lassen, daß sie l für r sagen, Wörter falsch anwenden, Satzverbindungen verfehlen, es genügt, das Richtige statt des Verkehrten zu setzen und man braucht sich dabei nicht lange aufzuhalten. Welche Summe von Erziehungstätigkeit kann eine solche Kinderpflegerin leisten! Für ihre Ausbildung werden besondere Unterrichtsanstalten eingerichtet werden und man wird für eine Gemeinde von 1000 Köpfen etwa 20-25 solche Pflegerinnen bestellen müssen. Dieser scheinbar große Arbeitsaufwand wird leicht hereingebracht durch unermeßliche Arbeitsersparnis anderer Art, die der Kollektivismus ermöglicht.
Den Pädagogen und den Lehrern wird die Überwachung undoberste Leitung des Erziehungsdienstes obliegen. Hier will ich bemerken, daß ich das erziehungsbedürftige Alter bis zum vollendeten 18. Lebensjahre ausgedehnt wissen möchte. So lange soll auch das unselbständige Alter dauern. Es ist die Frage, ob der Entgang der Arbeit zu ertragen wäre, der dadurch entsteht, daß der Volksunterricht erst mit diesem Alter eingestellt wird, da bei uns die Masse der Jugend mit 14 Jahren, ja unter den Bauern in Österreich mit 12 Jahren vom Unterricht befreit und zur Arbeit herangezogen wird. Allein die Organisation der Arbeit dürfte eine solche Ausdehnung des Volksunterrichts möglich machen. Mehr möchte ich aber nicht vorzuschlagen wagen. Daß die jungen Leute vom vollendeten 18. Lebensjahre an aber ganz selbständig sein sollen, kann für kollektivistische Staaten wohl empfohlen werden. Denn geschäftskundig braucht der Kollektivbürger nicht zu sein und da er vom 19. Lebensjahre ganz zur Arbeit herangezogen wird, die Arbeit aber die einzige Steuer ist, die der Kollektivbürger zu entrichten hat, so soll er auch von diesem Alter an stimmfähig und der Erziehungsgewalt nicht mehr unterworfen sein.
Wenn in den folgenden Zeilen die Erziehung im Kollektivstaat besonders eingehend behandelt wird, so veranlassen mich dazu verschiedene Rücksichten. Zunächst muß die Erziehung der Gesellschaftsordnung angepaßt werden und man wird in meiner Darstellung finden, daß überall darauf Rücksicht genommen wird, die Jugend in diesem Sinne zu erziehen. Dann gewinnt der Staat durch den Kollektivismus so unermeßliche Mittel, daß ihm viel höhere Erziehungsaufgaben gestellt werden können, als heute dem Einzelnen, wobei gleichfalls jene Vorzüge in der Erziehung zutage treten, die die Großproduktion für die Sachproduktion gewährt. Endlich wird man überall fühlen, welche Erleichterung einer vernünftigen Erziehung und selbst dem Unterrichte die Unterdrückung der Großstädte bietet.
Diese fällt zumeist mit der Versorgung zusammen, die der Staat zu leisten und wobei er sich nach den durch den Sanitätsdienst gemachten Erfahrungen zu richten hat.
In unserer Gesellschaftsordnung erleiden viele Hunderttausendevon Kindern einen dauernden Schaden durch die Unvernunft, die Unwissenheit und auch durch die Armut der Eltern. In einem Bezirke Niederösterreichs bemerkte der Arzt, der sich dort niederließ, daß die meisten Kinder der Bauernrachitischwaren. Er gab die Schuld nur der unzweckmäßigen Nahrung. Man entwöhnt die Kinder zu früh der reinen Milchnahrung und füttert sie mit einem Mehlbrei, der der Ansicht des Arztes zufolge diese schädliche Wirkung hervorbrachte. In Steiermark richten die Bauern ihre Kinder mit einem Mohnköpfeabsud, den sie ihnen verabreichen, um sie einzuschläfern, oder durch Anstopfen mit Sterz zu Grunde, ohne daß sie jemand über das Verderbliche ihrer Einschläferungspraxis oder Ernährungsmethode aufklärte. Dort soll es dahin kommen, daß die Kinder auf diese Weise geradezu verblödet werden. Bis in die neueste Zeit kümmerte sich niemand darum und man ließ dem Übel freien Lauf. Daß auch aus verbrecherischer Absicht gleiches Unheil herbeigeführt wird, daß selbst in den gebildeten Klassen den Kindern im frühesten Alter Bier und Wein gereicht wird, der Vater seinen3-jährigenSohn zum Frühschoppen mitnimmt und sich nicht wenig darauf zu Gute tut, daß der kleine Kerl trinkt wie ein Bürstenbinder, ist ebenso außer Zweifel, wie daß oft der leichtsinnige Vater das vertrinkt, was er zum Unterhalt von Frau und Kind nötig hätte. Dagegen leistet der Kollektivismus unbedingten Schutz. Erst in Zukunft wird übrigens die medizinische Wissenschaft die Gesetze einer richtigen Ernährung der Kinder genauer erkennen und darauf hinarbeiten, daß die Mütter wieder den Kindern die Brust reichen können, wie es die Natur fordert, und daß andererseits alles aus der Ernährung ausgeschieden wird, was im Geringsten von schädlichen Folgen sein kann, Alles gereicht, was die Jugend braucht, und daß jene genaue Regelmäßigkeit in der Ernährung beobachtet wird, die am heilsamsten ist und eine richtige Verwertung der Nahrung sichert. Wie jede zu geringe Ernährung, so ist auch die Überfütterung verderblich und die Ärzte behaupten in neuerer Zeit sogar, daß die Rindsuppe den Kindern schädlich sei, die man bisher nicht früh genug reichen zu können glaubte.
Nur der Kollektivismus ermöglicht es,allgemeine Erfahrungen zu machen und selbe allgemein auszunützen. Wasman in der heutigen Gesellschaftsordnung nicht in zwanzig Jahren allgemein durchsetzen könnte, kann der Kollektivstaat in kürzester Frist einführen. Freilich soll man mit Neuerungen auch nicht voreilig sein, und solange etwas zweifelhaft ist, wird man die Zustimmung der Eltern, auf die der Arzt übrigens belehrend einwirken wird, nicht umgehen dürfen. Die Zukunft wird aber auch erst eine Aufklärung darüber bieten, ob nicht bloß Alkohol, sondern auch Kaffee, Tee, vielleicht sogar bis zu einem gewissen Grade Fleischnahrung zu vermeiden ist, ganz gewiß aber wird man auf Unterdrückung des Tabakgenusses bedacht sein, der nur schädlich wirken kann und überdies einen sehr großen Aufwand verursacht. Man kann für ein Land wie Österreich-Ungarn die Ersparung von mehr als der Arbeit von 200,000 Menschen durch den Wegfall des Tabakgenusses erwarten, wenn man auch das in Rechnung bringt, was zum Ankauf von Tabak ins Ausland geht und noch ungerechnet die mit dem Tabakgenusse verbundenen Nebenauslagen für Zündhölzchen, Pfeifen, Zigarrenspitzen, Zigarrentaschen und dergleichen. Auch hier wird der Kollektivstaat bei den Kindern den Anfang machen und wenig Wert darauf legen, die Erwachsenen von üblen Gewohnheiten zu heilen.
Ebenso wie in der Nahrung, wird der Staat auch in der Versorgung mit Kleidung, Wohnung, Wärme, Luft, gutem Trinkwasser, in der Versorgung mit Bädern und sonstigen Reinigungsmitteln der Jugend das Vollkommenste bieten und erziehlich dahin wirken, daß den Kindern auch alles angewöhnt wird, was sie zu ihrem eignen Nutzen sich angewöhnen sollen. Was die Zahnpflege anbelangt, ist an anderem Ort schon das Erforderliche bemerkt, VII, 2,Alinea:»Als Hilfsorgane«. Zur physischen Erziehung gehört auch die Gewöhnung an frische Luft, ausreichende Bewegung im Freien, ausdauernde Bewegung auf Spaziergängen und Fußreisen, Höhenbesteigung, Schlittschuhlaufen, Bewegungsspiele, Turnen, Schwimmen, vielleicht auch Reiten, und auch darüber wird an anderem Ort mehreres zu sagen sein. Der Staat wird auch darauf dringen, daß die Jugend innerhalb vernünftiger Grenzen abgehärtet werde, und die Grenzen wird die Erfahrung ziehen lehren, nachdem es sich nur darum handelt, gegen solche Gefahren zu stählen, die man nach dem jeweiligen Stande der Kultur zu bestehen haben mag.
Was die Kleidung der Kinder anbelangt, so soll sie die Bewegungsfreiheit und die Ventilation nicht hemmen, den Hals im Winter und Sommer frei lassen, jederzeit rein gehalten werden, den ästhetischen Sinn zufrieden stellen, ohne die Eitelkeit und Putzsucht zu entwickeln, die Mädchen sollen vom Mieder befreit und demonstriert werden, daß schöne und gesunde Menschen keinen Kleiderluxus zu treiben nötig haben. Die Wohn- und Schulräume müssen ausreichend ventiliert sein und niemals überheizt werden, und der leichteren Aufsicht und des geselligen Zusammenlebens wegen soll die Jugend einige größere Versammlungsräume zur Verfügung haben. Ob Kinder der älteren Jahrgänge, etwa über das zehnte Jahr hinaus, bei den Eltern wohnen sollen und ihnen nicht vielleicht gemeinsame Schlafräume anzuweisen wären, welche eine scharfe Überwachung durch das Erziehungspersonal möglich machen, sei der Erwägung empfohlen. Man hat schon bei der Anlage der Wohnansiedlungen darauf Rücksicht zu nehmen.
Daß auch für Kinder im ersten Lebensalter und bis zur erlangten Sicherheit im Gehen für einen Teil des Tages gemeinsame Kinderstuben einzurichten, wenngleich auch sie regelmäßig mehrere Stunden ins Freie zu fahren sind, daß also das Beispiel der Krippen und für später auch die Spielschule allgemein nachzuahmen sein wird, ist gewiß. Solange die Mütter ihre Kinder säugen, werden sie unter Aufsicht einer Vorsteherin in diesen Räumen den Dienst haben, was sie nicht hindern wird, nebenbei weibliche Handarbeiten und allerlei Wäscheausbesserungsarbeiten zu besorgen, also produktive Arbeit zu leisten. So wird der Jugend durch den Staat gesichert werden, was ihr in der heutigen Gesellschaftsordnung beinahe immer fehlt.
Dem Staate obliegt auch die Überwachung und teilweise direkte Leitung einer intellektuellen Erziehung. Sobald Kinder anfangen Aufmerksamkeit zu zeigen, ist alles zu tun, um dieser Aufmerksamkeit entgegenzukommen und so den Geist zu entwickeln. Es ist eine merkwürdige Tatsache, daß das Kind viel hilfloser und geistig untätiger auf die Welt kommt, als das Tier. Das Kalb ist, kaumzur Welt gekommen, auf den Beinen und geht der Mutterkuh zu, es wendet den Kopf nach jedem Besucher und zeigt dieselbe Aufmerksamkeit wie ein erwachsenes Rind. Es kommt fertiger auf die Welt als das Menschenkind, das kaum in einem Alter von vier Monaten das neugeborene Kalb in geistiger Beziehung einholt. So fordert die Natur von der Mutter eine viel größere Sorgfalt für das Kind, als das junge Tier von den Eltern beansprucht. Daß es von sehr verderblichen Folgen sein muß, wenn die Kinder von den Eltern der Arbeit und des Erwerbes wegen in der Wohnung allein gelassen werden müssen und oft den ganzen Tag über jene Anregungen entbehren, welche wir unseren Kindern bieten, ist leicht einzusehen. Was an der Entwicklung des Seelenlebens und an Anregung im ersten Jahre und besonders in den Jahren der Entwicklung der Sprache versäumt wird, ist nie wieder gut zu machen. Arzt und Pädagoge haben die Eltern und das Erziehungspersonal zu belehren und zu überwachen. Daß man darin auch zu viel und Unnötiges tun kann, daß man Kinder auch nicht aufregen, nervös machen, erschrecken, sie nicht zu früh ins helle Tageslicht schauen lassen darf, in der allerersten Zeit für genügenden Schlaf zu sorgen hat, daß man ihnen später keine Schauergeschichten oder Gespenstermärchen erzählen, insbesondere nichts Übernatürliches oder Abergläubisches in die jugendliche Seele impfen darf, ist gewiß, und eine Kinderseele, welche nur irgend etwas Törichtes gläubig aufgenommen hat, ist intellektuell für immer verdorben. Ebenso ist auch die Heranbildung von Wunderkindern nichts weniger als rationell.Das Erziehungsziel muß sein, die heranwachsenden jungen Leute beiderlei Geschlechts zur größten Tüchtigkeit in jenem Berufe heranzubilden, wozu jeder die größte Befähigung hat und in jedem die mannigfaltigste und stärkste Genußfähigkeit besonders auf jenen Gebieten zu entwickeln, auf welchen die Genüsse am meisten vom materiellen Aufwande unabhängig sind. Die Berufsausbildung soll den Menschen in den Stand setzen, der menschlichen Gesellschaft das Beste, was er vermag, zu geben, die Entwicklung der Genußfähigkeit soll ihn in den Stand setzen, für das Gegebene reichlich und von allen Seiten zu empfangen.Die Mannigfaltigkeit der Gabe, zu genießen, macht jeden seinen Mitmenschen tributär, sie interessiert ihn an dem, was die Gesellschaft auch den anderen bietet.
Daß man dem Unterricht nicht allzusehr vorgreifen soll, ist wohl kaum zu bezweifeln. Aber trotzdem wird es sich empfehlen, wenn Kindern frühzeitig ein genügender Wortschatz beigebracht, sie im richtigen Aussprechen und Gebrauche der Worte, später der Satzfügungen, nicht theoretisch, wohl aber praktisch unterwiesen und zu einer gewählten und artigen Sprache und einem auch den Gebildetsten angemessenen Dialekte, einer reinen, der Schriftsprache entsprechenden Redeweise angehalten werden. Es hat gar keinen Sinn, daß die Kinder der Bauern und Arbeiter sich in der Sprache von den Kindern der sogenannten höheren Stände unterscheiden, und man findet in manchen Teilen von Norddeutschland Bauernkinder, die ein ganz tadelloses, reines Deutsch ohne verdorbenen oder landschaftlichen Dialekt sprechen. Man kann darum doch in der Schule und neben dem reinen Schriftdeutsch, besonders für heimische Poesie, einen Dialekt auch einüben, und der schwäbische und der steierische Dialekt eignen sich vortrefflich zur Lokalfärbung poetischer Produkte. Aber die reinste Schriftsprache kann und soll jedem Kinde beigebracht werden, so schwer es auch auf dem Lande mit der Familienerziehung vereinbart werden kann. Bei Aufstellung eines pädagogischen Stabes, wie er auch sonst aus erziehlichen Gründen unentbehrlich ist, ist das gewiß erreichbar. Ist sich das Kind bewußt, daß es den Dialekt nurnebender reinen Schriftsprache — wobei nur die allerschönste Aussprache zu dulden ist — sprechen dürfe, so wird es letztere nie verlernen und in Schule und Gesellschaft ungezwungen und ganz natürlich gebrauchen. Dazu ist Übung und ein streng richtiges Vorlesen von Jugendschriften notwendig.
Auch logische Schnitzer darf man Kindern nie hingehen lassen. Dreijährige Kinder sind in der Handhabung der Logik oft sicherer und schlagfertiger als große Leute, welche sich oft erst auf eine logische Formel besinnen müssen.
Früh müssen Kinder auf die mehrfache Bedeutung der Wörter,auf Synonyme und auf die Bildersprache aufmerksam gemacht werden, ohne daß ein methodischer Unterricht erlaubt wäre. Es ist ihnen ein Reichtum von Wörtern und Bezeichnungen, von Pflanzen- und Tiernamen in jenem frühen Alter zuzuführen, wo der Geist rasch erfaßt und behält. Kinder müssen viel reden hören und viel zu sprechen veranlaßt werden, es ist fehlerhaft, ihnen immer in die Rede zu fallen, sie zum Schweigen anzuhalten und zu entmutigen.
Der Elementarunterricht soll mit dem vollendeten sechsten Lebensjahre beginnen und bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre dauern. Er umfaßt die gründliche Kenntnis der Muttersprache, und in Österreich vielleicht auch einer zweiten Sprache in Wort und Schrift, mit Inbegriff einer tadellosen Rechtschreibung und der Gewandtheit im Ausdruck und Stil, die Grundzüge der Vaterlandskunde, Geographie, Erdkunde und Geschichte, der exakten Wissenschaften, Naturkunde, Chemie und Physik in allen Verzweigungen. Religion wird nur einen geringen Platz im Lehrplane einnehmen. So wohl auch Ethik, welche nicht theoretisch zu lehren, sondern praktisch anzuerziehen ist und welche bereits in Fleisch und Blut übergegangen sein muß, ehe der Unterricht erteilt werden könnte. Es ist ja dasselbe mit der Logik. Dagegen soll in den höheren Jahrgängen etwas über Philosophie und Geisteswissenschaften, dann Volkswirtschaft, den Mädchen über Physiologie, Hygiene und das Geschlechtsleben des Weibes beigebracht werden. Zeichnen, Modellieren und Gesang werden nicht zu vernachlässigen sein. Sehr wichtig ist es, alle Schulen mit Lehrmitteln auszustatten. Beim Unterricht in der Muttersprache und dem schriftlichen Aufsatz und bei anderen schriftlichen Schulaufgaben soll, wie oben erwähnt, auch eine Verwendung der begabteren Schüler der nächsthöheren Klasse zur Korrepetition und zur ersten Durchsicht der Hefte stattfinden, teils um diese selbst zu fördern, teils um den Lehrern die Aufgabe zu erleichtern. Diese werden, wie schon erwähnt, schon deshalb weniger belastet sein, weil ein Jahrgang der Volksschule kaum jemals mehr als 25 Schüler zählen wird.
Inwiefern es wünschenswert sein mag, in den Schulen vom 10. Jahre aufwärts die Geschlechter zu trennen, wird die Erfahrung lehren. In diesem Falle wird es sich mehr empfehlen, einerseits die Mädchen, andererseits die Knaben zum Unterrichte in die Nachbargemeinden wandern zu lassen, als Doppelschulen in jeder Gemeinde zu errichten. Diese Wanderungen sind in sehr gebirgigen Gegenden heute mit nicht geringen Übelständen verbunden, wo die Gemeinden sehr zerstreut sind und die Schulkinder von entfernten Gehöften in die Schule wandern müssen, oft auf gefährlichen Wegen. Im Zukunftsstaat handelt es sich aber nur um die Wanderung halber Klassen unter Aufsicht und auf vortrefflichen, gefahrlosen Wegen. Es ist auch das ein Teil der dem Kollektivstaate obliegenden Fürsorge, daß er dort, wo es notwendig ist, auf Kosten des ganzen Volkes Abhilfe gegen lokale Übelstände trifft. Verhält er also die Schuljugend zu solchen Wanderungen an gefährlichen Orten, so wird er sichere und gangbare Wege herstellen, die in der heutigen Gesellschaftsordnung manche Gemeinde nicht herzustellen vermag, weil sie zu arm ist, und wohl auch deshalb, weil es sich dabei zumeist nur um das Interesse einer einzelnen Familie handelt. Der Kollektivstaat hilft ebenso der Armut einer Gemeinde, wie der Armut des Einzelnen ab.
Was das Bewohnen einzelner Gehöfte anbelangt, so ist davon in V, 2,Alinea:»Die Fürsorge für«, die Rede. Wo solche vorkommen, werden in selben Familien, welchen schulpflichtige Kinder angehören, nicht wohnen, weil das unzweckmäßig wäre und keine Familie durch Eigentum an die Scholle gebunden ist. Es gibt in jeder Gemeinde Unverheiratete und Kinderlose genug, um solche Gehöfte mit Bewohnern zu besetzen, welche sich leichter, vielleicht auch gerne von der großen Gemeinde, zum mindesten zeitweilig, trennen oder etwa strafweise dazu verhalten werden.
Was nun den Personalstand der Volksschulen anbelangt, so scheint es, daß die vier ersten Klassen dem Unterrichte von Frauen und Mädchen anvertraut werden könnten, die dem Erziehungspersonale angehören. Die acht oberen Klassen wären mit Lehrern und Lehrerinnen, einen für jede Klasse gerechnet, zu besetzen, welche die Ausbildung unserer Mittelschulprofessoren für bestimmte Fächer besäßen.Einer von ihnen würde als Pädagoge die Oberleitung haben und das ganze Erziehungs- und Bildungswesen einer Gemeinde leiten. Er müßte jedem, der sich selbst weiterbilden oder seinen Kindern durch eigene Bemühung eine höhere Bildung vermitteln will, mit Rat und Tat beistehen können, und er würde dafür zu sorgen haben, denjenigen Bedürfnissen zu genügen, welche aus einer besonderen geistigen Richtung einer Gemeinde entspringen. Denn daß sich solche Richtungen herausbilden werden, ist mit Gewißheit anzunehmen, weil der Kollektivismus die Gelegenheit dazu bietet, Teilnehmer bestimmter Spezialrichtungen in besonderen Gemeinden zu vereinigen. So Anhänger eines bestimmten Sportes, einer bestimmten Richtung der naturwissenschaftlichen oder historischen Forschung, einer bestimmten Kunst. Denken wir nur an Orchestermusik.
Wir sehen hier, daß ein so geartetes Volksschulwesen für einen Staat mit 45,000 Gemeinden 180,000 Lehrerinnen geringerer Ausbildung, die dem Erziehungspersonal angehören, und 360,000 Lehrer oder Lehrerinnen mit Hochschulbildung erfordert. Dem Lehrpersonal, das auch an der wissenschaftlichen Erforschung pädagogisch wichtiger Tatsachen und an der Schulstatistik teilzunehmen, vielleicht dem Verwaltungsbeamten Hilfsarbeiten zu leisten hat, sich immer auf der Höhe der Wissenschaft halten und sich auch an der allgemeinen Fortbildung der ganzen Bevölkerung beteiligen muß, sind alle wünschenswerten Fachorgane und neuen wissenschaftlichen Werke vom Staate beizustellen.