6. Die Rechtspflege.

Die Eigenart Österreichs scheint es zu bedingen, daß in diesem Lande die lebenden Sprachen mehr gepflegt werden als anderwärts und dieser Staat kann gerade dadurch auf die höchste Stufe der Kultur gehoben werden. Österreich braucht die Doppelsprachigkeit und liefert den Beweis, daß es kaum eine nennenswerte Belastung der geistigen Kräfte ist, wenn auch den Massen die Erlernung zweier lebender Sprachen auferlegt wird. In Österreich sind Arbeiter, Dienstleute, selbst Bauern, die zwei österreichische Idiome gut sprechen, gar nichts seltenes und sie zählen nach Hunderttausenden, vielleicht nach Millionen. Da sie diese Sprachenkenntnis erwerben, ohne vom Staate die geringste Unterstützung zu genießen, so muß man annehmen, daß ein darauf eingerichteter Volksschulunterricht die Doppelsprachigkeitzu einer allgemein verbreiteten Eigentümlichkeit machen könnte. Daraus würde sich ohne Zweifel eine nationale Eigentümlichkeit entwickeln, die ganz eminent kulturförderlich sein und die Intelligenz wesentlich erhöhen müßte. In diesem Falle würde man es durchzusetzen trachten, daß jeder Nichtdeutsche als zweite Sprache die deutsche erlernt, und umgekehrt jeder Deutsche eine der anderen Sprachen des Reiches sich zu eigen macht. Der Friede im Lande scheint das zu bedingen und inwieferne dadurch die Intelligenz erhöht würde, müßte die Erfahrung lehren. Um das zu erreichen, müßten sich die Eltern entschließen, ihre Kinder in bestimmten Altersepochen aus dem Hause zu entlassen und einer entfernten Gemeinde und in dieser bestimmten Personen zur Pflege und Erziehung zu überlassen. Das wäre übrigens an sich vielleicht ein Vorteil für die Erziehung, wenn eine besonders gute Wahl getroffen wird. Das System, welches in Österreich gerade von der bäuerlichen Bevölkerung früher ziemlich begünstigt wurde, nennt man dort den »Wechsel«, weil es meistens durch Kindertausch zwischen zwei Familien in Ausführung gebracht wurde. In neuerer Zeit soll es weniger Anwendung finden, weil die Regierungen es nicht begünstigt haben und die nationalen Heißsporne es zu unterdrücken suchen.

Hier verweise ich übrigens auch auf VII, 2,Alinea:»Was nun die Ehebewilligung usw.«

Außer den Elementarschulen und den Hochschulen, in welch' letztere die vorzüglichsten Schüler der Elementarschulen entweder unmittelbar oder nach Absolvierung einer Vorbereitungsschule übertreten können, braucht man Fachschulen der verschiedensten Art, welche auf Bezirksorte und Kreisstädte zu verteilen wären. Es würden dort die tüchtigsten Arbeiter in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gewerben für leitende Stellen ausgebildet werden, abgesehen davon, daß ihnen vielleicht auch Gelegenheit zu Informationsreisen im Auslande geboten würde. Weitere Fachschulen werden für Musik, bildende Künste, Dichtkunst und das Schauspiel errichtet und ebenso für auswärtige Sprachen.

DerJugenderziehungwird nicht nur das Erziehungspersonal und der Elementarunterricht zu widmen sein, sondern es wird auch an anderen Anstalten, die zur Entwickelung von körperlichen und geistigen Anlagen dienen, nicht fehlen dürfen.

Vor allem wird man die Kinder so früh als möglich zum Schwimmen anhalten und von den für diesen Zweck in jeder Gemeinde und jedem städtischen Quartier zu errichtenden Schwimm- und anderen Badeanstalten ist in IX, 1,Alinea:»Eine solche Gemeinde«die Rede.

Dasselbe gilt vom Schlittschuhlaufen, wozu gleichfalls überall Gelegenheit geboten werden soll.

Minder allgemein wird das Reiten gelehrt werden, weil die Anzahl der Reitpferde, die der Staat halten kann, kaum dafür ausreichen könnte. Nach dem für solche Fälle geltenden Verteilungsgrundsatz wird das Reiten nur jenen gelehrt und gestattet werden, welche dazu am meisten Geschicklichkeit an den Tag legen. So lange der Krieg nicht ganz aus der Welt geschafft werden kann, wird das Reiten immer eine wichtige Stelle unter den zu pflegenden Geschicklichkeiten einnehmen, weil die Kavallerie immer mehr an Wichtigkeit gewinnt.

Die Wichtigkeit des Turnens für die Zwecke der Jugenderziehung ist längst anerkannt. Es wird also in keiner Gemeinde an dem vollständigen Geräte fehlen dürfen.

Ob das anstrengende Radfahren sich als nützlich für die Jugend erweisen wird, wird wohl erst zu erproben sein. So weit es förderlich ist, wird auch diese Kunst der Jugend beigebracht werden müssen. Von jeder Art Geräte zu Sportzwecken und anderer Art gilt, daßes zum gemeinschaftlichen Gebrauch aller dient, die davon Gebrauch machen können, daher ein Verteilungsgrundsatz aufgestellt werden muß, wie sich die Benützer in den Gebrauch zu teilen haben. Ist das Geräte verhältnismäßig auf die Gemeinden und Quartiere aufgeteilt, so kann es den letzteren überlassen werden, sich diesfalls selbst Gesetze zu geben.

Daß neben dem Turnen und Schlittschuhlaufen auch Bewegungsspiele aller Art gepflegt werden sollen, versteht sich von selbst und man wird immer neue erfinden. Wahrscheinlich werden es die nützlichsten sein, welche am meisten geübt werden und sich auch am längsten erhalten, für den Rudersport ist nicht überall Gelegenheit.

Eine große Bedeutung haben die Verstandes- und Gesellschaftsspiele. Dabei kann der Jugend auch die Anregung zu Spielen in größerem Umfange gegeben werden, zum Besuch- und Konversationsspiel, Kriegsspiel und Parlamentspiel und manche Spiele von heute können ersetzt werden durch Anteil an wirklicher Arbeit, statt der Puppen werden die Mädchen kleine Kinder pflegen helfen, statt des Küchespielens an der Speisebereitung teilnehmen.

Zu den wichtigsten Bildungsmitteln gehört das Reisen. Schon in frühester Jugend können Ausflüge auf ein oder zwei Meilen Entfernung unternommen werden und wenn so zwei oder drei Gemeinden eine gleiche Anzahl von Köpfen sich zuschicken, so werden diese Kinder eben in Nachbargemeinden ihre Mahlzeiten einnehmen, ohne die Wirtschaften irgendwie zu belasten und der ganze damit verbundene Aufwand wird in der Abnützung des Schuhwerks bestehen. Dabei werden die Kinder andere Personen kennen lernen, Werkstätten und Fabriken sehen, die ihnen noch nicht bekannt waren, Bergwerke kennen, landschaftliche Schönheiten genießen lernen, irgendwelche Merkwürdigkeiten sehen und die jungen Leute sollen, ehe sie in die Schule kommen, im ganzen Bezirkezuhausesein, Wege und Stege, die Wasserläufe und Gebirge kennen und alle Ortschaftennennen können zur Vorbereitung ihrer später immerausgedehnterenOrtskenntnis. In späteren Jahrgängen soll sich die genaueste Ortskenntnis auf die ganze Provinz erstrecken und als Lohn für hervorragende Verdienste kann sich die Erlaubnis darstellen, entfernte Städte zu besuchen oder Gebirge in anderen Provinzen zu besteigen, wobei gleichfalls jeder Aufwand für die Volkswirtschaft vermieden wird, wenn die jungen Leute die ohnehin leeren Plätze auf den Eisenbahnen, in den Wohnhäusern fremder Gemeinden, an ihren Tischen einnehmen und es wird gar nicht notwendig sein, ihnen eine Begleitung mitzugeben, da sie unter Aufsicht des Eisenbahnpersonals und der Mitreisenden, dann des Unterrichtspersonals der besuchten Städte und Gemeinden stehen.

Das kann der Jugend zu statten kommen durch zwölf Jahre an schulfreien Tagen und in den Ferien, also an etwa 100 Tagen im Jahre und die Ferialreisen können mit einer großartigen Zirkulation der Jugend von Kreis zu Kreis, von Provinz zu Provinz verbunden werden, wobei sie zahllose höchst bildende Anregungen empfangen wird, welche minimale oder gar keine Kosten verursachen. Die begabtesten Volksschüler der höheren Jahrgänge werden gegen Ende der Schulzeit ihr ganzes Vaterland gesehen haben und die Geographie ihres Reiches, das ja auch ihr Besitz ist, nicht nur aus den Büchern, sondern aus der Anschauung kennen und es wird ihnen zur Aufgabe gestellt werden, überall dem Zusammenhang der Wasserläufe und der großen Gebirgszüge ihre Aufmerksamkeitzuzuwenden.

Daß viele der Ferienreisen zu Fuß zurückgelegt werden müssen, wobei man besondere Ausdauer und Schnelligkeit vielleicht zum Gegenstand einer Preiszuerkennung machen wird, da sich ja Zeitpunkt des Abganges und der Ankunft durch amtliche Bestätigungen der Verwaltungsorgane leicht kontrollieren läßt, ist selbstverständlich. Dabei soll aber auch die nicht weniger kühne Bergbesteigung mit zu den Freuden und Übungen der Schuljugend gerechnet werden. Die Natur der Aufgaben des Kollektivstaates bringt es mit sich, daß alle Gebirge für die Touristik aufgeschlossen werden, was der Staat nicht leistet, werden die Nachbargemeinden aus eigenen Kräften besorgen.Auch da kann ein Wettbewerb nach demselben Grundsatze ermöglicht werden für jene, welche innerhalb eines Jahres am meisten hohe Berge besteigen und dabei die größte Kühnheit und Ausdauer an den Tag legen. Doch soll man hierin vernünftige Grenzen einhalten und tollkühne Unternehmungen eher unterdrücken, als fördern. Alle Jugendfreuden sollen zur Veredelung der Menschenrasse dienen und jeder soll einen Schatz froher Jugenderinnerungen angesammelt haben, ehe er in die Periode der Arbeit eintritt, in der er dem Staate rückerstattet, was er empfangen hat und das Kapital ansammelt, aus welchem ihm eine gleich frohe Zeit des hohen Alters gewährt wird, das er in Rüstigkeit verbringen und genießen soll, vielleicht wieder im Anschlusse an jene Jugend, die mittlerweile herangewachsen ist.

Ein wichtiges Förderungsmittel der Jugend ist die Lektüre, welche ihr zwar mit Auswahl, aber reichlich zur Verfügung gestellt wird. Literatur undBibliothekswesenwerden an anderem Orte,VIII, 4,erörtert werden. Der Staat ist ja auch die großartigste Leihbibliothek, die man sich denken kann, und jedes Buch der in- und ausländischen Literatur von einigem Wert ist in einem kollektivistischen Staatejedemzugänglich, nicht bloß in Städten, sondern in jedem Dorfe und Einödhofe und selbst auf den Alpen. Bücher zirkulieren wie die Menschen in einem ununterbrochenen Strome. Bloße Unterhaltungslektüre soll besonders zum Gegenstande des Vorlesens in größeren Versammlungen junger Leute gemacht und dann eine kritische Besprechung daran geknüpft werden. Dadurch wird der Vortrag und die Zungenfertigkeit geübt, Zeit erspart und die weiteste Verbreitung der besten Werke sichergestellt. Wenn die Unterrichtspersonen, die besonderes Urteil in der schönen Literatur haben, eine kritische Besprechung einleiten und die Kunst, mit Verständnis zu lesen, lehren, so wird dieser Genuß wieder außerordentlich fruchtbringend und förderlich wirken, wie es keinem Zweifel unterliegt, daß uns die hohe Kultur unsrer Zeit es möglich macht, durch denGenuß Arbeit zu schaffen und in der Arbeit zu genießen, so daß das ganze Leben mit Lebensfreuden ausgefüllt werden kann.

Allein viele jungen Leute werden sich mit Lektüre nicht nur im gewöhnlichen Wortverstande unterhalten, sondern irgend einen Zweig des Wissens neben dem allgemeinen Unterrichte zu einem Lieblingsstudium machen und die Lehrpersonen werden Jedem, der solche Privatstudien betreibt, die Quellen nachweisen und zugänglich machen, aus welchen er fortschreitende Belehrung schöpfen kann. Bemerkt man einen Erfolg, so wird man seinem Wissensdrang immer intensivere Nahrung zuführen, ihm Sammlungen, Zeichnungen und andere Darstellungen, Instrumente und Apparate, selbst Chemikalien und andere Stoffe zugänglich machen, so daß jene, die man zur Aufnahme in die Hochschulen empfiehlt, schon langjährige Studien betrieben, wissenschaftliche Aufsätze geliefert, Forschungen verfolgt und für die Zwecke der Hochschulen Beobachtungen angestellt und Naturprodukte gesammelt und auf diese Art den Beweis geliefert haben müssen, daß sie unter allen Altersgenossen die hervorragendste Eignung für die wissenschaftliche oder eine künstlerische Laufbahn besitzen. Dabei wird man Konzentrierung und Spezialisierung verlangen und in irgend einem kleinen Zweiglein des Wissens oder Könnens das Eindringen bis in die tiefsten Falten des Studiums, die Kenntnis einer Pflanzenfamilie bis in alle ihre Spielarten, einer Raupe in allen Abarten, ihre Lebensbedingungen, Anatomie und Physiologie und Umwandlungsbedingungen fordern. Alle Wanderungen, Reisen und Bemühungen dieser Anwärter auf eine höhere Laufbahn werden immer ein und demselben Ziele dienstbar zu machen sein; etwas Neues zu erforschen, etwas neu darzustellen, eine vollständige Sammlung zustande zu bringen, einen mechanischen Gegenstand von offenbarer Nützlichkeit zu erfinden, ein neues chemisches Präparat, eine neue Anwendungsart oder -Form der elektrischen Kräfte zu entdecken, wird man sich beeilen, ehe man das 18. Lebensjahr vollendet, um unter der großen Zahl von Berufenen auserwählt zu werden und den Ruf an die Universität zu erlangen, an welche nicht die Söhne reicher Bürger, hoher Beamter, des alten Adels oder der Professoren, sondern nur jene berufen werden, die schon in diesem noch jungen Alter ihren Beruf erwiesen haben werden.

Daß Handfertigkeitsunterricht mit dem Schulunterrichte zu verbinden ist, ist längst dargetan und dazu ist in einer kollektivistischen Gemeinde die beste Gelegenheit geboten. Es wird ohnehin in jeder Gemeinde eine mit allen Werkzeugen und einfacheren Apparaten ausgerüstete, mit Wasserkraft, Dampf oder Elektrizität betriebene mechanische Werkstätte zu finden sein, wo man die dringenden Ausbesserungen geringerer Art von Werkzeugen, Apparaten, Maschinen und Hausgeräten besorgen kann und dort wird man den Handfertigkeitsunterricht erteilen, um jene herauszufinden, welche sich für die Industrie und Technik eignen, während die weniger Tauglichen sich der Landwirtschaft, den geringeren industriellen Arbeiten und dem Bergbau widmen müssen. Ebenso werden die Mädchen praktischen und auch theoretischen Unterricht für weibliche Handarbeiten, Haushaltungsarbeiten, Küche, Viehzucht und Gartenkultur empfangen. Man macht jetzt eben überall Versuche, solchen Unterricht auch auf dem Lande einzubürgern, aber es fehlt zumeist an Geld und somit auch an Lehrkräften. So werden alle jene begabteren Kinder ermittelt werden, die man in die landwirtschaftlichen, gewerblichen, forstlichen oder Haushaltungsfachschulen aufnehmen und dann als Vorarbeiter, Werkführer, Haushaltungsvorsteherinnen, Köchinnen usw. oder für das Erziehungs- und niedere Lehrfach ausbilden wird. Auch für Zeichnen, Modellieren oder Musik hervorragend befähigte Kinder werden in Vorbereitungsschulen aufgenommen, vielleicht noch in den Jahren der Volksschulpflicht und müssen sie deshalb an einen Bezirks- oder Kreisvorort versetzt werden, so werden ihre Eltern entweder auch versetzt oder sie werden von diesen an dort domizilierende Freunde oder Verwandte verwiesen, welche die Stelle der Eltern vertreten. Die Mitbeschäftigung an den wirklichen Arbeiten in Feld und Stall, Küche und Hauswesen, Kinderwartung und Krankenpflege wird der beste Handfertigkeits- und Haushaltungsunterricht sein oder wenigstens als Vorbereitung der Tüchtigsten für Fachschulen dienen.

Die Erfahrung wird erweisen, ob der Jugend die Bildung von Vereinen und die, wenigstens versuchsweise, Übernahme der Selbstzuchtgestattet werden soll. Man sagt, man habe in Amerika mit einer Art von Jugendrepublik sehr gute Erfahrungen gemacht, in welche verwahrloste Kinder aufgenommen und der Zucht ihrer schon gebesserten Altersgenossen überlassen und so geheilt und für die Gesellschaft brauchbar gemacht wurden. Die Behandlung der jugendlichen Übeltäter soll eine sehr harte gewesen sein, aber gute Früchte getragen haben. Bewähren sich solche Versuche, so mögen sie fortgesetzt werden, andernfalls sind die Vereine aufzulösen, die Selbstzucht wieder einzustellen und die unmittelbare Wirksamkeit der Erziehungs- und Lehrpersonen und der Mütter wieder herzustellen. Von der Förderung des Vereinswesens ist inVIII, 2,die Rede, und es wird in der Regel keinem Bedenken unterliegen, auch der Jugend den Beitritt zu den Vereinen der Erwachsenen, wenn auch vielleicht ohne Stimmrecht, zu gestatten. Nur dürfen sie dadurch vom Unterricht nicht abgelenkt werden.

Da es wünschenswert ist, daß das ganze Volk ohne Ausnahme einen gleichmäßigen Elementarunterricht und Erziehung empfange, ohne irgend eine Bevorzugung oder Zurücksetzung, soweit nicht die Eltern durch ihre eigene Bemühung, Unterrichts- und Erziehungsarbeit ihre Kinder mehr fördern, und nachdem es den Anschein hat, als ob die Kinder der Personen, die in den Städten und der Hauptstadt angesiedelt sind, einen Vorzug genössen oder zu anderen Vergnügungen Gelegenheit hätten und vom Landleben ihrerseits ausgeschlossen wären, so ist es von Belang, hier einige Worte darüber zu sagen.

Jene Eltern in den Städten, die erziehungspflichtige Kinder haben, werden am besten ihre Wohnungen an der Peripherie angewiesen erhalten, wo die Städte ans Freie stoßen und mit den nächstgelegenen Dörfern zusammengrenzen.Erziehungs-und Lehrpersonen werden dieselben sein wie in den Dörfern, Lehrmittel ebenfalls, das Zusammenkommen dieser Kinder mit den Dorfkindern, die Spaziergänge und Ausflüge in der freien Landschaft, die Berührung mit den landwirtschaftlichen Anstalten wird ihnen gleichfallsgeboten werden, so daß sie keine andere Erziehung empfangen als die anderen Kinder.

Eine Ausnahme bilden vielleicht die Kinder der monarchischen Familie und des hohen Adels, welchen man die Erziehung im Hause und mehr abgeschlossen von der übrigen Bevölkerung wird sichern wollen. Es scheint das zum Teil nicht unbegründet, weil dieser Teil der Jugend eine viel mannigfaltigere Ausbildung in einheimischen und fremden Sprachen empfangen soll, die manche Änderung in der Erziehung und im Lehrplane nötig machen könnte. Auch wird bei ihnen das Hauptgewicht auf gesellige Talente zu legen sein. Aber trotzdem wird man erwägen, ob nicht auch solche Kinder ihren Unterricht und die Erziehung wenigstens bis zum 12. Jahre mit den anderen Kindern auf dem Lande empfangen sollten.

Obwohl die ethische Erziehung von der physischen und intellektuellen nicht zu trennen ist, so soll darüber doch noch einiges besonders bemerkt werden. Den hier entwickelten Gesichtspunkten gemäß wird eben auch die materielle Versorgung der Kinder und ihre intellektuelle Erziehung einzurichten sein.

Diese ist mit der streng geregelten Versorgung bereits zum Gegenstande der Erziehung gemacht. Die Nahrung darf nie übermäßig zugeführt werden, gieriges und hastiges Essen ist zu verhindern, Alkohol und manches andere auszuschließen. Auch in anderen Dingen ist Mäßigkeit und etwas Abhärtung anzugewöhnen. Kinder sollen in allem mit Geduld warten, bis sie an die Reihe kommen, Arbeit, Lernen und Spiel sollen entsprechend abwechseln und ein rasches Übergehen von dem einen zum andern, die sofortige Hingabe an das jetzt Vorliegende eingeübt werden. Das Verlangen nach Dingen, die ihnen nicht ohnehin geboten werden, ist zu unterdrücken, nichts darf man sich abtrotzen lassen; will man ab und zu besonderen Wünschen Gehör geben, so sind Tage und Stunden zu bestimmen, wo sie vorgebracht werden und im Falle der Ablehnungwäre die Wiederholung oder Eigensinn strafbar. Was das Essen anbelangt, so kann man Kinder beobachten, die im frühsten Alter über die Sättigung nicht hinausgehen und einen Rest übrig lassen, wenn ihnen gleich nicht allzuviel vorgesetzt worden ist. Verweichlichung im Nachtlager, der Kleidung, planloses Herumlungern oder untätiges Ausruhen darf man nicht dulden.

Schamhaftigkeit ist von der allerfrühesten Jugend an zu pflegen. Mienen und Gebärden, Reden sind auf das sorgfältigste zu überwachen, die Phantasie nie auf Dinge zu richten, die kennen zu lernen nicht an der Zeit ist. Dann aber ist es wahrscheinlich, die Erfahrung wird das lehren, besser, der Neugierde zuvorzukommen und in ernsten Worten die geschlechtlichen Fragen wie andere Gegenstände des Unterrichtes darzulegen und die notwendigen Selbstbeschränkungen zu erklären. Unter welchen Umständen der junge Mensch zur Besiegung unzeitiger Triebe sich dem Arzte anvertrauen soll, wäre beizeiten zu lehren, und vor den Folgen der Ausschweifungen zu warnen. Die Frage, wie das Geschlechtsleben überhaupt einzurichten wäre, läßt sich heute nicht ermessen, und davon war inVII, 3,die Rede. Danach wird sich aber die Erziehung der Jugend in Beziehung auf geschlechtliche Dinge zu richten haben.

Auch Reinlichkeit und Körperpflege ist von der frühesten Jugend an einzuimpfen. Alle dazu erforderlichen Behelfe müssen vorhanden sein, der Gebrauch der Bäder in reichlichem Maße ununterbrochen gefordert werden. Zähne, Haare, Nägel müssen auf das sorgfältigste gepflegt, die Kleidung reingehalten werden, auch darf man es nicht hingehen lassen, daß junge Leute sich unordentlich gekleidet blicken lassen.

Auch auf strengste Ordnung muß man sehen. Die jungen Leute müssen verhalten werden, alles in Ordnung zu bringen, ehe sie den Waschtisch, das Spiel, die Lernstube verlassen. Der Erzieher braucht nicht ungeduldig zu werden, man führe nur den Übeltäter sofortzurück und lasse nicht ab, bis Ordnung gemacht ist, und der junge Mensch wird bald seine Fehler ablegen. Ebenso ist Pünktlichkeit in der Erfüllung aller Aufgaben, auch wo sie nur durch das Spiel bedingt sind, unnachsichtlich zu erzwingen. Kein Zögern oder Widerstreben ist zu dulden. Daß Anordnungen sofort und ohne Zaudern zu erfüllen sind, muß so selbstverständlich sein, daß gar kein Widerstand aufkommt. Man darf sich auch durch passiven Widerstand nie, nicht ein einziges Mal irre machen lassen, sobald etwas angeordnet ist, und im übrigen lasse man Freiheit walten, wo sie unschädlich ist. Pünktlichkeit ist auch dann zu fordern, wenn etwas freiwillig übernommen wurde.

muß gleichfalls gefordert werden. Ganze, volle, rückhaltslose Wahrhaftigkeit. Noch schlimmer als die Unwahrheit ist die hinterlistige Zweideutigkeit, die Verdrehung der Wahrheit durch Einseitigkeit. Wer von dem einen das Gute, von dem andern das Schlechte verschweigt, dagegen den ersteren tadelt, den anderen lobt, ist ein Lügner. Man nennt das Parteilichkeit, es ist aber Lüge und soll strenger geahndet werden als die einfache Unwahrheit. Diese Wahrhaftigkeit hat sich auch auf das BekenntniseigenenVerschuldens und auf die Anzeige fremden Verschuldens zu erstrecken. Inwiefern die letztere nur über Befragen der berufenen Personen oder auf eigenen Antrieb zu geschehen hat, wird durch Vorschriften zu regeln sein.

In der heutigen Gesellschaftsordnung gilt die Denunziation als diffamierend. Das bezieht sich aber nur auf Denunziationen zum Nachteil der eigenen Partei und Gesellschaftsklasse und zum Vorteile einer mißliebigen politischen Gewalt, oder fremder Parteien und Gesellschaftsklassen. Da im Sozialstaate die volle Souveränität beim Volke, nicht in den Händen eines Tyrannen ist, da ferner die Strafen selten und außerordentlich milde sind, und alle Strafen auch das Wohl des Bestraften bezwecken, kann im Kollektivstaat ein Recht, eigenes oder fremdes Verschulden zu verheimlichen, nicht anerkannt werden. Übrigens können anfangs Ausnahmen für schwerere Fälle von Delikten gemacht werden, insofern Verwandte näheren Grades zur Anzeige zu bringen wären. Auch Geheimnisse desLiebeslebens sind als berechtigt anzusehen. Mit wahrheitsgemäßer Informierung derkompetentenPersonen hat aber Splitterrichterei nichts gemein.

Mit der Wahrhaftigkeit hängt der Freimut zusammen, es soll niemand seine Anschauungen über Dinge, welche im engeren oder weiteren Sinne das Allgemeine betreffen, absichtlich verbergen, sondern bei schicklichem Anlasse ohne Aufdringlichkeit bekannt geben. Tadelsucht ist übrigens zu unterdrücken. Nur jenem gegenüber, der sich im Irrtum befindet und fehlt oder an Fehlern krankt, ist freimütiger Tadel ohne Kränkung oder Herausforderung und ohne unnötige Bloßstellung vor anderen nicht nur gestattet, sondern, wo es nützlich scheint, sittlich geboten. Der Tadel unheilbarer oder geringfügiger Gebrechen, Splitterrichterei, absichtliche Herabsetzung anderer und offenbare Ungerechtigkeit sind zu unterdrücken.

Höflichkeit gehört zu den wichtigsten Tugenden der Jugend im Kollektivstaat.[33]Sie muß allgemein gegen jedermann geübt werden, etwas entgegenkommender gegen Vorgesetzte, Ältere, und gegen das weibliche Geschlecht. Sie umfaßt Dienstbereitwilligkeit, Gruß, Ersuchen, Dank, aufmerksames Entgegennehmen von Aufträgen, Ersuchen oder Mitteilungen, freimütiges aber höfliches Ablehnen unerfüllbarer oder ungerechtfertigter Zumutungen, Vermeidung der Unterbrechung der Rede anderer und Bereitwilligkeit, andere zum Worte kommenzu lassen. Die Höflichkeit macht sich in Reden, Mienen, Gebärden, in Zeichen der Zustimmung und des Beifalls, in der Anerkennung anderer, in Blicken, im Ausweichen bei der Begegnung, in der Sorgfalt um andere geltend.

Mit der Höflichkeit ist auch gegeben, daß man niemand beleidigt, niemand verdächtigt oder anderen Nebenabsichten unterschiebt, daß man zartfühlend allem ausweicht, was andere beschämen oder kränken könnte, oder an Herzeleid, vergangenes Verschulden erinnert oder lächerlich erscheinen läßt. Gegen die Beleidigungen und Verdächtigungen dritter soll man nur maßvolle Abwehr für genügend erachten und sich überhaupt nie in Wortwechsel einlassen oder nach Feststellung einer Meinungsverschiedenheit schreiend, verletzend oder hartnäckig behaupten, was, solange man eine Meinung nicht zurückzieht, ohnehin als festgehalten zu betrachten ist. Irrtümer soll man sich beeilen einzugestehen und aus einem Meinungsstreit immer mit Gleichmut und ohne Unfreundlichkeit hervorgehen. Kränkungen muß man sich beeilen gut zu machen, sie anderen leicht und von Herzen vergeben und niemand auch nur eine Stunde lang etwas nachtragen. Das soll man auch jederzeit deutlich zu erkennen geben.

Lebensart muß den Kindern von frühester Jugend an angewöhnt und förmlich eingeübt werden. Dazu gehört nebst Höflichkeit und Bescheidenheit auch die Körperhaltung. Die Lebensart erfordert ein passendes Benehmen in allen Lagen des Lebens, ein Gefühl für das, was anderen gebührt, ein richtiges Benehmen bei Tische und in der Konversation, mit einem Worte Schicklichkeitsgefühl, vor allem den Frauen gegenüber. Wahrscheinlich wird man auch in Zukunft den Tanz pflegen und die jungen Leute darin unterrichten.

Die Konversation ist in unserer Zeit verwildert. Die Gegensätze sind so scharf, daß viele gar nicht miteinander verkehren wollen, andere über gewisse Themen keine Gedanken friedlich austauschen können. Die Erziehung im Kollektivstaat wird darauf gerichtet sein, zu lehren, daß man geduldig hören, niemand unterbrechen, entgegenstehende Ansichten mit wenigen Worten zu erkennen geben soll, daß niemand das Gespräch an sich reißen, niemand sich ganz davonausschließen darf, und das ist in der Erziehung praktisch zu üben. Der Gebrauch unserer Frauen, mit der Konversation allerhand Handarbeiten zu verbinden, ist zu loben.

Die Haupttugend, zu welcher der junge Mensch erzogen werden soll, ist Hilfsbereitschaft, der Wille, jedem in Gefahren und Leiden beizustehen, wo die staatliche Fürsorge fehlt oder zu spät käme. Ein Teil des Unterrichts wird der Kenntnis und Übung solcher Hilfe gewidmet sein, welche man zu leisten am wahrscheinlichsten wird in die Lage kommen. Es handelt sich nicht nur um den guten Willen, sondern um das Geschick und das Urteil, wie in vorkommenden Fällen zu helfen sei. Die Bedürftigkeit der Mitmenschen in jener vernünftigen Ordnung ist viel geringer als in der heutigen Ordnung der Dinge, darum werden es viel geringere Übel sein, welche uns veranlassen werden, anderen beizuspringen, zumeist solche, die heute kaum beachtet werden.

Die wichtigste Tugend ist die gewissenhafte Erfüllung aller Pflichten gegen den Staat und die Gesellschaft. Sie fordert völlige Hingabe an den Beruf, gewissenhafte Schonung des gesellschaftlichen Eigentums und tunlichste Verhinderung jeder Beschädigung der gesellschaftlichen Interessen. Die Gewissenhaftigkeit wird auch bei Wahlen und Abstimmungen geübt werden müssen, bei welchen nicht Privatinteressen, sondern das öffentliche Wohl allein entscheiden soll. Die Geschichte unserer Tage wird reichliches Material bieten zum Beweise der Verächtlichkeit und Schädlichkeit des Parteitreibens.

In allen vorbezeichneten Richtungen wird dieganzeJugend erzogen und zur Selbsterziehung und wechselseitigen Erziehung angehalten werden.

Die Frage, welcher Zwangsmittel sich die Erziehung bedienen dürfe, kann auch nur die Zukunft beantworten. Die gelindesten Zwangsmittel sind die besten und nur, insofern mildere Strafen versagen, kann man zu härteren übergehen. Ununterbrochene Einwirkung, Beaufsichtigung und Beharrlichkeit sind die besten Erziehungsmittel.Der erfahrene Erzieher wird nach allgemeinen Grundsätzen verfahren und doch der Eigenart des Einzelnen gerecht werden.

Die eingehende Erörterung des Erziehungswesens war deshalb geboten, weil sie klar ergibt, daß der Kollektivismus durch seine Organisation vieles ermöglicht, was der Individualismus zu leisten nicht vermag. Die hier geschilderten Erziehungsaufgaben sind besonders darauf gerichtet,allefür das kollektive Leben geeignet zu machen.

Die »Neue, freie Presse« vom 20. September 1903 Seite 17 beschreibt die »Gemeinsame Erziehung von Mädchen und Knaben im Landeserziehungsheim« wie folgt.

»Ein eigenes Heim auf dem Lande vereinigt Schüler und Lehrer zu einem freien und kräftigen, gesunden und frohen Leben. Die Einfachheit ländlicher Verhältnisse erhellt den Geist des Kindes und macht ihnaufnahmefähigfür alles Große und Schöne. Doch wird die erreichbare Nähe einer großen Stadt mit ihren mannigfachen Bildungsstätten ein wünschenswerter Vorteil sein. Das Leben auf dem Lande bietet auch die Freiheit der Bewegung — Spiel, Laufen, Turnen, Wandern — und die Arbeit im Garten, im Haushalte, in der Werkstätte, die den Körper stärkt und stählt. Das Bewußtsein der körperlichen Tüchtigkeit und der rege Wetteifer, wie ihn das Leben in der Gemeinschaft erzeugt, gibt gesundes Selbstvertrauen, gibt Ausdauer, Entschlossenheit und Mut. Und dieses Zusammenleben wird alle sozialen Tugenden natürlich und ohne Zwang um so leichter entstehen lassen, als zu dieser Gemeinschaft auch Lehrer gehören mit ihrer ganzen Persönlichkeit und in vertrautem Verkehr, als Kameraden und Freunde, darum als Leiter und Berater des jugendlichen Lebens.

Welche Vorteile sich aus diesem Zusammenleben für den Unterricht ergeben, ist offenbar. Daß auf Grund des persönlichen Verhältnisses eine Disziplin ohne Strenge und Rauhigkeit möglich ist, ist ein selbstverständliches Ergebnis des Gesamtgeistes, der Unterricht ist ein Teil des gesamten Lebens. Die Klassen sind sehr klein und ermöglichen das Eingehen auf die Eigenart des Einzelnen. Der Lehrer kennt genau den Vorstellungskreis seines Schülers und die Eindrücke, die ihn bewegen. So bieten sich ihm mannigfacheAnknüpfungspunkte, die den Unterricht in steter Beziehung mit dem Leben erhalten.«

So ein Organ des wirtschaftlichen Individualismus. Ihm ist eine Erziehung ein Ideal, welche doch gerade in unserer Gesellschaftsordnung unmöglich ist. Und wie viel tiefer kann man das Problem erfassen im Kollektivismus, wo das System allgemein durchgeführt wird und selbst wieder nur einen Teil des gesamten Organismus bildet, in welchem alle Teile aufeinander berechnet sind.

Hätte der Staat immer so, wie es hier gefordert wird, seine Verpflichtungen gegen die Jugend erfüllt,so wäre die Kaiserin Elisabeth nicht ermordet worden, denn Luchenie war einoutcast, von frühester Jugend an hilflos, ohne Familie, Erziehung, genügenden Unterricht, auf den Umgang mit Elenden und Feinden der Gesellschaft angewiesen. Feinde der Gesellschaft! Ist nicht die Gesellschaft eine Feindin jener Armen? Tut dennsieihre Pflicht? Hören wir.

Im August 1902 wurde über eine Verhandlung gegen eine einarmige Einbrecherin berichtet. Franziska Machelek war das Kind armer Eltern und vom 7. Jahre an verwaist. Vom Knochenfraß befallen, mit 21 Wunden am Rücken kam sie in ein Spital, wurde aber von da,weil sie unheilbar war, entlassen und heimgeschickt. Die Gemeinde wies sie fort und der Bürgermeister sagte. »Du mußt betteln«. Sie kam in eine Schule, aber nach 6 Wochen wurde sie krank und wohnte — wie eine Aussätzige — in einem verfallenen und unbewohnten Hause, und niemand kam zu ihr,denn sie hatte eine ansteckende Krankheit. Sie bettelte, aber sie stahl dann auch und wurde eingesperrt. »Das war ein Glück für mich, wenn ich im Arrest war, war ich froh.« Dreizehnjährig kam sie wieder in ein Spital und dawurde ihr der linke Arm abgenommenund erst mit 28 Jahren wurde sie gesund und lebte dann einige Zeit bei einer Tante, bis diese starb. Jetzt war sie wieder angewiesen zu betteln und zu stehlen. In der Strafanstalt erwarb sie etwas mit Sticken. Da sie einarmig war, mußte sie die Nadel mit dem Munde herausziehen und so stickte sie,bis ihr der Mund geschwollen war. AufdieseArt erwarb sie sich im Zuchthauseeinen Überverdienst von 5 fl 25 Kr. Als ihre Strafzeit um war, gab ihr die Strafanstalt von jenen 5 fl 25 Kr. nur 25 Kr. auf die Hand und ließ sie vom Schubführer nach Hause befördern. Dort angekommen, sagte der Bürgermeister,die Strafanstalt habe für sie 5 fl eingesandt, damit seien die Schubkosten bezahlt. Bald darauf wurde die Einarmige verführt undals sie ein Kind gebar, verlassen.

Sollte eine solche Gesellschaft keine Feinde haben?

Gibt es denn Pflichten gegen eine Gesellschaft, die keine Pflichten gegen uns hat?

Eine Ziviljustiz im heutigen Sinne des Wortes gibt es im Kollektivstaate nicht. Da es weder Privateigentum, noch Vertrag zwischen Individuen, noch Erbrecht gibt, so entfällt auch jede Art von Rechten, die einen Anlaß zu Rechtsstreitigkeiten geben könnten.

Dagegen wird es allerdings eine Strafjustiz geben, die in der Regel disziplinarisch gehandhabt werden wird. Geringere Kontraventionen gegen die Gesetze, Beschädigungen des Staatseigentums oder des Lebens und der Gesundheit der Mitmenschen, werden je nach dem Grade der Beschädigung und der Entstehung aus Nachlässigkeit, Mutwille oder Bosheit entweder disziplinariter vom Verwaltungsbeamten, an den der Erziehung noch unterworfenen Personen vom Erziehungspersonale, geahndet, oder einer gerichtlichen Bestrafung unterzogen werden. Die Grenzen der dem Verwaltungsbeamten und dem Erziehungspersonale zustehenden Strafgewalt werden ziemlich eng gezogen werden. Es wird sich dabei nur um Verweise unter vier Augen oder vor größerer oder geringerer Öffentlichkeit, um Entziehung von Genüssen und um Strafarbeiten handeln. So kann einem Straffälligen der Urlaub eines oder mehrerer Jahre, oder ein Teil der gesetzlichen Arbeitsbefreiung nach Ableistung der regelmäßigen Arbeitsjahre, oder das Recht, die Arbeitsgemeinde am Sonntag zu verlassen, die Reisefreiheit, das Recht, an den öffentlichen Mahlzeiten und Festlichkeiten teilzunehmen, entzogen werden. Körperliche Strafen können bei jugendlichen Personen Anwendungfinden, wenn alle sonstigen Erziehungsmittel versagen. Bei Erwachsenen können Gefängnis- oder Todesstrafe nur dann verhängt werden, wenn es sich um sehr schwere, aus Roheit und Grausamkeit hervorgegangene Verbrechen handelt. Mißbrauch der Amtsgewalt wird meistens durch Verlust der Amtsstellung und Einreihung unter die Arbeiter einfachster Art geahndet werden, wenn es sich um große und böswillige Vergehen handelt.

Schwerere Strafen werden nicht von ständigen Gerichten, die aus rechtsgelehrten Richtern zusammengesetzt sind, sondern von Volksgenossen, welchen vielleicht die Verwaltungsbeamten präsidieren werden, verhängt werden. Die Zahl der verbrecherischen Delikte wird sehr beträchtlich abnehmen und mit der Vereinfachung der rechtlichen Beziehungen unter den Menschen, werden auch die Delikte einfacher, ihr Tatbestand leichter festzustellen und die Anwendung der Gesetze von Fachkenntnissen weniger abhängig werden.

Statt der heutigen Gefängnisse würde es sich empfehlen, Strafgemeinden einzurichten, in welchen die Arbeitslast größer, die Genüsse vermindert und eine harte Disziplin eingeführt würde. Die Todesstrafe würde wohl sobald als möglich abgeschafft werden. Denn so harte Strafen sind nur in unserer Gesellschaftsordnung erforderlich, um von verbrecherischen Handlungen abzuschrecken, zu welchen unsere Gesellschaftsordnung viel mehr Gelegenheit und Anregung bietet, als der Kollektivismus, der denunrechtmäßigenErwerb erschwert, den rechtmäßigen Erwerb erleichtert und den Lohn erhöht.

Hier sei noch besonders darauf verwiesen, daß die strafbaren Handlungen bald auf ein Zehntel oder Zwanzigstel herabgehen werden. Unter den Motiven zu strafbaren Handlungen werden fortbestehen: Sinnlichkeit, Liebe, Eifersucht, Zorn, aber auch diese Motive werden weniger schwer wiegen, weil die sorgfältige Erziehung die Sitten mildert und weil die ganze Einrichtung der Gesellschaft darauf gerichtet ist, der menschlichen Seele einen anderen Inhalt zu geben. Verbrechen aus Habsucht werden nicht vorkommen, weil es unmöglich sein wird, diesen Hang durch verbrecherische Handlungen zu befriedigen. Die Naturalwirtschaft und das ausnahmslose Staatseigentum machen das unmöglich. Das Geld ist das beste Werkzeugder Diebe. Sachen trägt man nicht davon, könnte man das aber auch, man könnte sie nicht verbergen, nicht verwerten, nicht genießen, ja man wäre der Entdeckung beinahe sicher. Eben deshalb wären auch politische Verbrechen ohne Reiz. Denn, mag man auch Blut vergießen und Bomben werfen, Schätze dadurch erwerben kann man doch nicht, wenn man das Prinzip des unveräußerlichen Staatseigentums nicht aufgibt. So werden strafbare Handlungen selten werden.

Wenn auch der regelmäßige Volksunterricht mit dem vollendeten achtzehnten Lebensjahre abschließt, so wird damit die erziehliche und belehrende Beeinflußung der Staatsbürger nicht eingestellt werden.

Zunächst werden diesem Zwecke die Vorträge dienen, die regelmäßig von Zeit zu Zeit in den Abendstunden werden abgehalten werden und von welchen bereits in V, 3, a,Alinea:»Außer ihm«die Rede war. Die Auswahl der Gegenstände und die Auswahl der Personen zu treffen, die zu Vorträgen werden eingeladen werden, wird Sache des Pädagogen sein, der sich mit den Ärzten und Unterrichtspersonen zu beraten und die Wünsche, die im Schoße der Gemeinde laut werden, in Erwägung zu ziehen haben wird. Die Richtung, welche die geistige Entwicklung jeder Gemeinde nehmen wird, wird dafür maßgebend sein. Ebenso werden bedenkliche Neigungen, welche überhand zu nehmen drohen, auf diesem Wege zu bekämpfen sein.

Vorträge dieser Art, analog den heutigen populären Vorlesungen der Universitätsprofessoren, aber in jeder Gemeinde und in jedem Quartier, und viel eingehender und im Anschlusse an den Schulunterricht, werden vor allem die Pädagogen und Fachlehrer zu halten haben, besonders zu dem Ende, um die Erwachsenen mit jenen Fortschritten bekannt zu machen, welche die Gegenstände des Volksunterrichtes seit dessen Abschlusse gemacht haben, wodurch ja auch das Erlernte immer wieder eingeprägt wird. Das wird es ja auch den Eltern erleichtern, mit der Schule Hand in Hand zu gehen.

Auch die Ärzte werden sich an diesen Vorträgen beteiligen und alles bekämpfen, was dem sanitären Fortschritte und der Veredelung des Menschentums gefährlich werden könnte.

Insofern es sich um technische und wissenschaftliche Erfindungen handelt, wird man es nicht an Demonstrationen und an Berichten über praktische Einführungen und deren Erfolg fehlen lassen, um die gesamte Bevölkerung an der Verbreitung der Erfindungen zu interessieren.

Dabei wird man es aber nicht bewenden lassen, sondern auch Personen von hohem wissenschaftlichen Range zu Vorlesungen einladen, um das Wissen nach ein und der anderen Richtung, wie dies in den besonderen geistigen Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung liegt, zu vertiefen, besonders dann, wenn die Bevölkerung an der Erforschung gewisser historischer Fragen oder gewisser Gebiete der Naturschätze einen besonderen Anteil nimmt und diese Vorträge neue Impulse zur Mitarbeit bieten können.

Immer sind die Rückwirkungen hervorzuheben, die die neuen Forschungen, Erfindungen und Entdeckungen auf die Verlängerung, Verschönerung und Bereicherung des Lebens nehmen können und auch der wirtschaftliche Wert der Erfindungen darzulegen.

Ferner werden künstlerische Vorführungen in Gesang, Musik, Deklamation, die nicht geradezu ein Theater voraussetzen, in jeder Gemeinde stattfinden, um die Sitten zu veredeln und an das Schöne zu gewöhnen. So auch wird man Wanderausstellungen von Bildern und plastischen Werken veranstalten und Vorträge über ihren ästhetischen Wert damit verbinden. Die Zahl der zu diesen Darbietungen und Belehrungen befähigten Personen wird so groß sein, daß es keine Schwierigkeiten bieten wird, allwöchentlich einen Abend solchen edleren Vergnügungen zu widmen.

Einen erziehlichen Einfluß werden auch die Reisen bieten, welche jedem ermöglicht werden sollen. In XI, 1, b,Alinea:»Nimmt man nun«, wird der Vorschlag gemacht, jedem Arbeiter einen jährlichen Urlaub von 14 Tagen zu erteilen und in dieser Zeit soll es dem Beurlaubten freistehen, die heimatliche Gemeinde zu verlassen und Reisen innerhalb des Staatsgebietes zu unternehmen. Diese Reisen sollen einen ununterbrochenen Verkehr mit allen Reichsgenossenermöglichen und Belehrungen aller Art vermitteln und diese Reisen, welche zu Fuß, auf dem Fahrrad und mit den Eisenbahnen und Schiffen unternommen werden, werden viel dazu beitragen, alle Bewohner des Reiches in jenen engen Verband zu bringen, den Plato ein »Königliches Geflecht« nennt. Alles Mißtrauen, aller Neid, alle Mißgunst werden ertötet werden, wenn man sieht, wie auch andere schaffen und daß auch andere, insoferne sie nicht verdienter um das Volk sind, nichts genießen, was man nicht selbst hat oder haben kann. Auch diese Reisen wirken fortbildend.

Das Vereinswesen hat der Staat zu fördern, so weit es sich um Vereinszwecke handelt, die im öffentlichen Interesse gelegen sind und insoferne diese Vereine eine materielle Unterstützung brauchen. Die Vereinsmitglieder haben dem Vereinszwecke ihre freie Zeit zu widmen und die Erfüllung ihrer Arbeitsverpflichtung dem Staate gegenüber unvermindert einzuhalten. In Anbetracht der Wichtigkeit der Vereinszwecke kann es sich darum handeln, den Vereinen solche materielle Mittel zuzuwenden, welche die Vereinsmitglieder nicht schaffen können. In einem beschränkten Maße können sie allerdings auch die materiellen Mittel aufbringen, insofern es sich nur darum handelt, einen Teil der zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien beizutragen.

Die staatliche Förderung wird verschiedenes umfassen. Die Regierung wird, spontan oder auf Antrag die Statuten entwerfen und die Bedingungen feststellen, unter welchen sie ihre Unterstützung zusagt, sie wird die Werbung von Mitgliedern erleichtern durch Ankündigungen in den Blättern und durch Versendung von Prospekten an die Gemeinden, sie wird unter der Bedingung einer lebhaften Beteiligung von Mitgliedern Behelfe bereitstellen, so Noten und Instrumente für musikalische Vereine, Chemikalien und Apparate für Vereine zur Förderung der Chemie, Instrumente und Apparate für Beobachtungen in der Meteorologie, Astronomie und für biologische Untersuchungen, zur Herstellung von Präparaten u.dergl., sie wird den Sportvereinen Boote, Automobile, Pferde, Hunde zur Verfügungstellen und Prämien zur Aneiferung der Mitglieder bewilligen, dem literarischen Vereine nach Maßgabe seiner Bedeutung vielleicht eine Druckerei einrichten, Werke aus dem Auslande besorgen; für Zusammenkünfte können Reisebewilligungen und Urlaub koncediert werden und unter Umständen können sogar Gebäude aufgeführt werden, um besonders wichtigen Vereinen die Erreichung des Vereinszweckes zu erleichtern, oder den Eifer der Mitglieder anzuspornen. Es sei nun gestattet, einige besonders wichtige Vereinszwecke zu erwähnen.

Außer dem inVI, 8, d,Bemerkten dient ein Reichsverein fürRechnungskontrolle,StatistikundVolkswirtschaft. Die Verrechnung der gesamten Verteilung der Arbeit und der Produkte erfolgt nachVI, 8,durch regelmäßig publizierte statistische Ausweise. Obwohl nun dieselben jedermann zugänglich und in öffentlichen Blättern enthalten sind, ist doch anzunehmen, daß diese Publizität nicht genügen wird, um eine genaue Kontrolle durch das Volk sicherzustellen. Das Material ist so massenhaft, daß man annehmen kann, es werde sich schließlich niemand um die Verrechnung kümmern, als die berufenen Organe der Staatsverwaltung, wobei allerdings die niederen Ämter von den höheren, aber auch letztere von den niederen überwacht werden.

Um eine sichere und intensive Kontrolle durch das Volk zu veranlassen, wird das Zustandekommen eines Vereins erwünscht sein, welcher aus vielen tausenden von Mitgliedern bestehen müßte, die sich nach einem von ihnen angenommenen Plane in die Arbeit der Überprüfung zu teilen und die Zusammenstellungen nachzurechnen, sowie die ersten Aufstellungen mit den in den Gemeinden aufliegenden Originalrechnungen zu vergleichen hätten. Es wird dann nicht leicht ein Irrtum oder gar eine Falschbuchung übersehen werden, besonders, wenn für die Entdeckung von Irrtümern oder Fälschungen Prämien ausgeworfen würden, welche die Staatsverwaltung dem Vereine zu bewilligen hätte.

Im Zusammenhang damit hätte der Verein die Aufgabe, die Zweckmäßigkeit der statistischen Tabellen zu prüfen und auf neue Kombinationen und Methoden der Aufstellung und Summierung zu dringen. Die statistischen Tabellen sollen nämlich auch über die Richtigkeit der Verteilungsgesetze Aufschluß geben. Es ist denkbar,daß die Tabellen, richtig zusammengestellt, dartun können, ob die Ärzte, die Lehrer, die Grubenarbeiter mit Rücksicht auf den Rechtsgrundsatz der Verteilung, XI, 1, d,Alinea:»Der oberste Verteilungsgrundsatz«begünstigt oder zurückgesetzt sind. Obwohl jede einzelne Gruppe ein Interesse hat, nachzurechnen und ihre Interessen wahrzunehmen, würde sich doch jener Verein besonders dazu eignen. Es wird sich dabei besonders darum handeln, in den Gruppen neue Teilungen oder Zusammenordnungen vorzunehmen. Wenn alle Grubenarbeiter bezüglich der Sterblichkeit zusammengeworfen sind und nach der Gesamtsterblichkeit bei der Verteilung der Arbeit und der Genüsse nach demselben Maßstabe behandelt werden, so kann es sich als notwendig erweisen, die Kohlengräber auszuscheiden, wonach sich herausstellen kann, daß sie ungünstiger gestellt sind, als die anderen Grubenarbeiter, diese aber besser, als andere Berufe. Das zu entdecken und klar zu legen, wäre eine Aufgabe eines solchen Vereins. Dabei ist aber im Auge zu behalten, daß eine all zu kleinliche Spaltung der Arbeitergruppen deshalb nicht zweckmäßig ist, weil die statistische Tabelle nur als Material für Massenbeobachtungen einen Wert hat.

Dadurch nun, daß der Verein in letzterer Hinsicht sich nützlich erweist, fördert er zugleich die Volkswirtschaft, weil die Zweckmäßigkeit der Volkswirtschaft mit der Gerechtigkeit der Verteilung zusammenfällt. Die Begünstigung einer Gruppe ist eine Vergeudung im Verbrauche und die Zurücksetzung einer Gruppe beeinträchtigt deren produktiven Wert.

Von großer Wichtigkeit werden fernerliterarische Vereinesein, weshalb auf diesem Gebiete die Gründung von Vereinen sehr wünschenswert sein wird. Selbe werden sich national und nach Gegenständen gliedern.

Es hat zwar die Staatsverwaltung zunächst die Aufgabe, welche heute die Verleger haben, nämlich die literarischen Produkte, welche sie für geeignet hält, zu veröffentlichen. Die Verleger treten heute als Unternehmer zwischen die Schriftsteller und die Leser für die literarischen Erzeugnisse. Bei dem großen Umfange von kaufmännischer Arbeit, die der Verleger zu bewältigen hat, kann er nur wenig Zeit der Prüfung von Manuskripten widmen und in keinemFall kann er ein hervorragendes kritisches Verständnis für den Wert der ihm angebotenen Werke haben. Er ist demnach gezwungen, das Gutachten von Kritikern einzuholen. Der Verleger hat aber auch ein anderes Mittel, um gewinnbringende Geschäfte zu machen, wenngleich er die Manuskripte nicht zu beurteilen vermag. Er hält sich an Namen, sei es, daß der Schriftsteller schon bekannt ist und man darauf rechnen kann, daß seine Werke gesucht werden, oder daß der Verfasser ein Professor ist, der viele Zuhörer hat, daher man auf einen Absatz bei seinen Schülern hoffen kann. So bietet das Verlegerwesen, so unentbehrlich es in unserer Gesellschaftsordnung ist, weder eine Gewähr, daß alle guten Werke gedruckt, noch daß recht erbärmliche Arbeiten zurückgewiesen werden, da ja der Kolportageroman am ehesten Gewinn verspricht. Freilich wird der angesehene deutsche Verleger es verschmähen, diese Schundliteratur zu pflegen, aber sie findet doch ihre Verleger und darum wirkt das Verlegerwesen eher schädlich als veredelnd. Der rücksichtslose Spekulant wird beinahe sicher vermögend, während der ehrenvolle Verleger, der sich der Literatur verpflichtet hält, oft große Verluste erleidet. Die Ursache der großen Kosten der Bücher ist, daß die Bücher, welche Absatz finden, auch die Verluste hereinbringen müssen, welche der Verleger ohne sein Verschulden an anderen Werken erleidet.

Trotzdem nun das Verlegerwesen, wie überhaupt das Unternehmerwesen, eine sehr mangelhafte Einrichtung ist, so schrickt doch jeder Schriftsteller vor dem Gedanken zurück, daß der Staat der alleinige Verleger werden soll. Man glaubt, daß es nur Protektionskindern gelingen wird, das Erscheinen ihrer Werke zu erleben und das ist ein Hauptgrund, weshalb die Schriftsteller den Sozialstaat perhorreszieren.

Das hat nun auch einigen Grund. Würde nur die Staatsverwaltung darüber entscheiden können, ob ein Werk gedruckt werden soll, so würde das Verlagswesen nicht viel gewinnen.

Die Gesamtheit der Einrichtungen, welche den Schriftstellern im Sozialstaat eine Gewähr bieten, daß ihnen mit mehr Wahrscheinlichkeit als heute Gerechtigkeit widerfahren wird, wird in VIII, 4, d, 2,Alinea:»Der Anlaß«dargestellt, allein für die schöneLiteratur werden die literarischen Vereine und für die wissenschaftliche Literatur die zahlreichen wissenschaftlichen Fachvereine an der Sichtung der Manuskripte sich beteiligen. Wenn die Manuskripte, die den Vereinen entweder von den Schriftstellern direkt eingesendet oder ihnen als einer Art Beirat von der Staatsverwaltung oder anderen verlagsberechtigten Körperschaften (VIII, ebenda) zugewiesen werden, unter die Vereinsmitglieder zur Prüfung verteilt und von ihnen darüber in Versammlungen referiert wird, so kann man annehmen, daß manches brauchbare Werk gerettet wird, das heute von einem Verleger zum anderen wandert. Allein man kann diese Vereine nicht bloß mit der Begutachtung betrauen, man kann ihnen auch das Verlagsrecht für eine gewisse Anzahl von Werken einräumen, nicht in dem Sinne, daß sie einen Unternehmergewinn erzielen, was der Natur der Gesellschaftsordnung, aber auch der Natur des Vereinswesens widerstreben würde, wohl aber in dem Sinne, daß sie die besten jener Werke in den staatlichen Druckereien zum Drucke zu befördern oder in ihrer eigenen Druckerei drucken zu lassen berechtigt werden, welche ihrem Rat entgegen zurückgewiesen wurden.

Die literarischen Vereine werden sich wahrscheinlich auch bemühen, der schönen Literatur eine bestimmte Richtung zu geben, sie werden denSchriftstellernvielleicht Winke geben können, wie die Werke zu verbessern seien und sie werden Vorleseabende veranstalten, um auch solche Manuskripte bekannt zu machen, die von Bedeutung erscheinen, obwohl sie nicht zum Drucke gelangen konnten.

Auch in einer anderen Richtung werden diese Vereine sich nützlich machen, wenn sie eine genügende Anzahl von Mitgliedern haben. Sie werden die Auslandsliteratur kennen lernen und Einfluß darauf nehmen, welche Werke in größerer Zahl vom Auslande angeschafft oder von welchen Übersetzungen veranstaltet werden sollen, denn wenn auch selbst dafür Verwaltungsorgane bestellt werden müssen, so wird es doch einer großen Zahl freiwilliger Kräfte bedürfen, um nur einen erheblichen Teil der Auslandsliteratur durchzuprüfen.

Daß also literarische Vereine ganz außerordentliches durch Begutachtung von Werken, durch Ermunterung zum Schaffen und Genießen und durch Beeinflussung der Richtung leisten können, welchedie Literatur von Zeit zu Zeit einschlägt, ist nicht zu bezweifeln. Ebenso ist gewiß, daß der Staat sehr viel zur Förderung solcher Vereine tun kann und daß das Volk der Staatsverwaltung zu diesem Ende nach Maßgabe der Nützlichkeit solcher Vereine die erforderlichen Mittel bewilligen wird.

Außer diesen beiden Gattungen von Vereinen, den literarischen Vereinen und dem Verein zur Prüfung der statistischen Ausweise, werden für alle Zweige der Naturwissenschaft, der Produktion, der Geschichte, des Spiels und Sports, für Erforschung und Fortbildung der Sprache und für alle Arten von Künsten, vor allem die Musik und die bildenden Künste, Vereine zu schaffen sein, welchen gleichfalls ein Einfluß, analog demjenigen, einzuräumen sein wird, welchen man den literarischen Vereinen nach obigen Erörterungen einräumen wird.

Der Vereine für Musik und Kunst wird man sich besonders als Beirat für die Verwaltung bedienen bei streitigen Fragen der Verteilung, ob man diesen oder jenen in eine Fachschule aufnehmen soll, wem man Behelfe (Farben, Musikinstrumente oder Noten) zur Verfügung stellen, welche Werke man zur Ausführung bringen soll.

Hier wäre noch derVereinstätigkeit im Bibliothekswesenzu gedenken. Auch im Bibliothekswesen wird sich freiwillige Kooperation nützlich machen. Der Staatsverwaltung obliegt es zwar, für die Vermehrung, Verteilung, Ordnung, den Schutz und die Versendung der Bücher Sorge zu tragen, je mehr freiwillige Mitarbeiter sie aber findet, um so vollkommener wird das alles geleistet werden. Man wird besonders die Studierenden der Hochschulen heranzuziehen trachten, um in recht kurzer Zeit Neuaufstellungen durchzuführen, Kataloge zu ergänzen und andere Arbeiten fürBibliothekszweckedurchzuführen.

Eine besondere Aufgabe der staatlichen Bibliotheksverwaltung wird es aber sein, jedem für seinen besonderen Zweck die Literatur nachzuweisen. Da wird nun diese Aufgabe gründlicher und mehr ins Einzelne gehend gelöst werden, wenn sich an diesen Literaturnachweisungen auch die Vereine beteiligen. Ein Privatunternehmen dieser Art, welches solche Nachweisungen gegen Entgelt lieferte, bald aber einging, ist vor Jahren in Berlin gegründet worden.

Die Sammlungen von Kunst- und Naturprodukten, welche heute nur zum Teil öffentliches Gut, zum größten Teile aber Privateigentum sind, haben heute schon einen sehr großen Umfang erreicht, werden aber im Kollektivstaat ins Unermeßliche anwachsen und ins Kollektiveigentum übergehen. Diesen Sammlungen gehören zwar auch die Bibliotheken an, von welchen aber hier nicht die Rede ist, weil sie anderen Zwecken zu dienen haben, als die Sammlungen von Gegenständen, welche Objekt der Betrachtung sind und meistens nur in einem oder wenigstens nur in wenigen Exemplaren vorhanden sind.

Im Kollektivstaat ist es Aufgabe der Verwaltung, die Sammlungen so aufzustellen, daß sie ihrem Zwecke am Besten dienen. Der Sammler von heute hütet seine Schätze und verbirgt sie zumeist vor seinen Mitmenschen und nur wenige adelige Häuser haben sich verpflichtet gehalten, einige solche Sammlungen, besonders Bildersammlungen, dem Publikum zugänglich zu machen. Der Kollektivstaat wird alle Sammlungen so aufzustellen haben, daß sie allen, vorzüglich aber jenen leicht zugänglich gemacht werden, welche ihrer für ihre Studien bedürfen. Da nun in Zukunft alle Bauten umgestaltet werden müssen, wird man darauf bedacht sein, ein System anzunehmen, nach welchem die Sammlungen zu verteilen sein werden, wie ja auch die Weltausstellungen nach vorher angenommenen Plänen eingerichtet werden, damit Gleiches und Gleiches vereiniget, Verwandtes nebeneinander geordnet werde.

Es wird nun weder möglich noch zweckmäßig sein, alle Sammlungen an einem Orte, etwa in der Hauptstadt, oder überhaupt in den städtischen Ansiedlungen, die nicht allzusehr ausgedehnt werden sollen, zu vereinigen und so scheint folgender Vorschlag als der annehmbarste.

In der Hauptstadt sollen Sammlungen aller Art aber nur in hervorragenden Typen aufgestellt werden. Ein kunsthistorisches Museum sollte Kunstprodukte aller Art aus allen Zeiten und erzeugt von allen Völkern der Erde zur Anschauung bringen, aber es können in der Zentralsammlung der Hauptstadt für jede Schule, jedePeriode, jedes Volk nur einige wenige hervorragende Werke aufgestellt werden. Ebenso wird es mit der hauptstädtischen Sammlung technischer Erzeugnisse und der Naturprodukte zu halten sein.

Ins einzelne gehende Sammlungen sollen aber dann nach Gebieten systematisch aufgeteilt werden, so daß, wenn jemand alle Sammlungen bis in ihre kleinsten Verzweigungen besichtigen wollte, er das ganze Reich bereisen müßte. Es würden also einige Provinzen vollständige Bildersammlungen, und Sammlungen anderer Kunstwerke, andere vollständige Sammlungen der Werkzeuge, Apparate und Maschinen, oder kunstgewerblicher Erzeugnisse, andere Pflanzen, wieder andere der Tiere beherbergen und das Alles würde auch auf Bezirks- und Urgemeinden aufgeteilt werden. Dazu kommen dann die Präparate der Biologen und Embryologen und Histologen, welche dereinst einen solchen Schatz bilden werden, daß man am Sitze der Universität gewiß nur Typen zur Vergleichung aufstellen kann, wer aber alle vorhandenen Präparate kennen lernen will, sich die Mühe wird nehmen müssen, irgend einen Teil des Reiches zu bereisen, wo er, von Ort zu Ort wandernd, alles was jeweilig vorhandenist, finden wird und zwar nicht nur diePräparate, sondern die gesamte darauf bezügliche Literatur und die Mikroskope und sonstigen Apparate, ohne welche die Sammlung von Sachkundigen nicht benützt werden könnte.

Diese Sammlungen werden von Jahr zu Jahr bereichert werden und nur in dieser Anordnung und Verteilung werden sie den größten Nutzen schaffen. Das ganze Reich wird eine vollständige Weltausstellung sein. Übrigens wird in der Metropole eine permanente Weltausstellung der neuesten Erzeugnisse des Menschengeistes errichtet werden, welche im jährlichen Wechsel immer das Neueste zurAnschauungbringen wird und nach Ablauf des Jahres werden die Ausstellungsobjekte in die stabilen Sammlungen wandern.

Dem Zeitungswesen muß man eine eingehende Betrachtung widmen, weil das Zeitungswesen auch in der künftigen Gesellschaftsordnung eine wichtige Rolle spielen wird und weil es einiges Nachdenkenkostet, sich die Befriedigung jener Bedürfnisse im künftigen Staate klar zu machen, die heute durch die Zeitungspresse befriedigt werden. Dabei wird vor allem die Preßfreiheit in Betracht kommen, für welche man sich einen Platz in einer Gesellschaftsordnung nicht leicht denken kann, in welcher der Staat alleiniger Produzent ist. Es soll gar nicht darauf verwiesen werden, daß die politische Partei in der künftigen Verfassung keine Rolle spielen soll. Es wird vielmehr zu zeigen sein, daß im sozialen Staate Interessengegensätze und Opposition mit voller Freiheit zu Worte kommen können und außerdem ist zu zeigen, was die künftige Zeitung zu leisten haben und wie sie zu verbreiten sein wird.

Es wird also zu unterscheiden sein: a) die Presse für Staats- und allgemeine Angelegenheiten, b) die Fachpresse, 1. für Wissenschaft, 2. für Kunst und 3. für Technik und c) die Presse für Unterhaltung und schöne Literatur.

Hier wird es sich besonders darum handeln, der Opposition und den Interessengegensätzen eine Gelegenheit zu bieten, sich geltend zu machen und davon wird auch die Rede sein, doch sollen vorher in großen Zügen die Aufgaben, die Einrichtung und die Verbreitung dieser Presse geschildert werden.

Diese Presse wird sich gliedern in das Reichs-, Provinz-, Kreis- und Bezirksblatt. Während das Reichsblatt, das in Österreich in einer großen Zahl von Landessprachen zu erscheinen hätte, an jede Gemeinde zu senden ist, ist das Provinz-, Kreis- und Bezirksblatt hauptsächlich nur für die Gemeinden bestimmt, welche in der betreffenden Provinz, dem betreffenden Kreise oder Bezirke liegen. Allein trotzdem diese Blätter ein allgemeines Interesse nur für einen Teil der Gemeinden haben, so müssen sie doch in einer beschränkten Anzahl von Exemplaren überall hindringen. Es wird genügen, wenn nur wenigstens in jeder Kreisstadt mindestens einige Exemplare auch der fremden Blätter aufliegen. Sämtliche Provinz-, Kreis- und Bezirksblätter müßten also wenigstens in jeder Kreisstadt zu finden und von dort leihweise zu beziehen sein.

Ebenso ist es einleuchtend, daß ein größeres Bedürfnis besteht,das heimische Bezirksblatt und das heimische Kreisblatt als das Provinz- und Reichsblatt zu lesen und daß demnach die Gemeinden und Quartiere eine größere Anzahl von Exemplaren des einheimischen Kreis- und Bezirksblattes beanspruchen werden. Nachdem aber unter 1000 Einwohnern überhaupt nur etwa 600 eigenberechtigte Personen zu rechnen sind, davon auch nur ein Teil die Blätter lesen will und Wert darauf legen wird, sie am Tage des Erscheinens zu lesen, die meisten aber es sich genügen lassen, sie einmal in der Woche zu durchfliegen, so kann man schätzen, daß es genügt, wenn jede Gemeinde und Quartier je 10 Exemplare des heimischen Kreis- und Bezirksblattes und je 5 Exemplare des Provinz- und Reichsblattes erhält, die eine Woche lang im Lesesaal aufliegen.

Nur ein Exemplar aller Blätter wird in jeder Gemeinde und Quartier, vielleicht nur eines im Bezirke, dauernd aufbewahrt und gebunden. Die Sammlung der übrigen Exemplare zur Wiederverwertung des Papierstoffes wird sich im Kollektivstaat mit einer Sicherheit und Vollständigkeit vollziehen, welche in unseren anarchischen Zuständen nicht denkbar wäre.

Demnach wird die VersorgungallerBewohner mit dieser Art von Blättern im Kollektivstaat schwerlich einen größeren in Arbeit ausgedrückten Aufwand verursachen, als heute die Versorgung einiger hunderttausend Zeitungsleser.

Man erspart aber auch unendlich viel an journalistischer Administrationsarbeit, weil diese im Kollektivstaat in nichts anderem besteht, als im Abzählen der Exemplare und deren Ausfolgung an dasZugbegleitungspersonalund die Frächter. Der damit betraute Schaffner hat nach einem ihm vorliegenden Schema in jeder Station in der er anhält oder die er durchfliegt, nur eine gewisse Anzahl Exemplare auszufolgen. Nicht einmal eine einzige Adresse zu schreiben ist notwendig.

Nachdem nun ersichtlich ist, daß die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit diesen Blättern gar keine Schwierigkeiten macht, handelt es sich darum, zu erörtern, was in denselben Aufnahme zu finden hat.

Den wichtigsten Inhalt bildet die Statistik der Bevölkerungs-, Güter- und Arbeitsbewegung, soweit sie nachVI, 8,täglich fixiertwird und in Beilagen auch jene, die wöchentlich oder monatlich fixiert wird. Letztere kann in 6, beziehungsweise 25 Tagespublikationen aufgeteilt werden, welche verschiedene Gebiete der Statistik umfassen und der Bevölkerungsuccessivegeliefert werden. Diese Blätter bringen weiter die Kundmachung der Verordnungen und Gesetze, Personalveränderungen, Ausschreibung von Stellen, welche an Bewerber zu vergeben sind, Geburts-, Trauungs- und Todesanzeigen, dann Nekrologe und die Verleihung von Auszeichnungen, endlich gewisse Vereinsnachrichten.

Weiter nun sind diese Blätter der Erörterung von Gesetzes- und Verfassungsvorschlägen und der Kritik der Verwaltung gewidmet. Hierin hat diese Presse die heutige Parteipresse zu ersetzen. Darum erscheint es notwendig, für jedes solche Blatt außer dem staatlich bestellten Schriftleiter auch einen oder mehrere Schriftleiter zu bestellen, die von der Bevölkerung nach einem zu bestimmenden Modus zu wählen sind und es muß ihnen ein bestimmter Raum des Blattes für ihre eigenen Erörterungen, wie auch für die Reproduktion jener Meinungsäußerungen eingeräumt werden, welche den einlaufenden Briefen zu entnehmen sind. Besteht noch irgend etwas den heutigen Parteien Verwandtes fort, so kann man sich recht gut denken, daß bei den Blättern höherer Ordnung fünf bis zehn solche Redakteure, die zu wählen sind, angestellt werden. Es ist evident, daß es zur Aufklärung viel mehr dient, wenn die verschiedensten Richtungen in ein und demselben Blatte vertreten sind, als wenn man verschiedene Anschauungen in verschiedenen Blättern aufsuchen muß. Auch ermöglicht diese Einrichtung, daß Rede und Gegenrede, Kritik und Gegenkritik gleichzeitig erscheinen.


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