5. Telegraph und Telephon.

Es ist sehr fraglich, ob der Kollektivstaat etwaige Lücken, welche sich in den Eisenbahnen vorfinden mögen, ergänzen, und nicht lieber andere Beförderungsarten einschieben wird. Die Beförderungsmengen sind im Kollektivstaat viel konstanter als heute, und sie sind viel leichter und vollständiger zu ermitteln, daher die ökonomische Berechtigung neuer Bahnen mit absoluter Sicherheit im vorhinein festzustellen sein wird.

Eher als eine Vermehrung der Vollbahnen wird für die Reisen innerhalb der Bezirke und von den Urgemeinden zur Bahn das Fahrrad, dann das Automobil, unter Umständen der Automobilomnibus, und für die gebirgigen Gegenden die elektrische Kleinbahn in Betracht kommen.

Wenn im Kollektivstaate Eisenbahnen oder neue Straßen oder ähnliche große Anstalten ausgeführt werden, ist der Arbeitsaufwand viel geringer als heute. Aller Besitz ist ineinerHand und es entfallen alle jene Geschäfte die notwendig sind, um dieGeldmittel zu beschaffen, Arbeitsleute anzuwerben, Grund und Boden anzukaufen und die vielen Schwierigkeiten zu beheben, die entgegenstehende Privatinteressen verursachen.

Die Volksbeschlüsse, welche sich auf den Bau neuer Eisenbahnen, Kanäle und anderer solcher Kommunikationen beziehen, werden wahrscheinlich zu jenen gehören, welche nach III, 3,Alinea»Das souveräne Volk«Anlaß geben, ausnahmsweise Abgeordnete zu wählen, obwohl auch solche Fragen in der Schweiz heute schon durch das Referendum entschieden werden, wenigstens insofern es sich um den Ankauf solcher Unternehmungen für den Staat handelt, wobei wir allerdings in Betracht ziehen müssen, daß ein fertiges, seit langem betriebenes Unternehmen leichter vom Volke beurteilt werden kann, als ein Projekt für die Neuschöpfung solcher gewaltigen Unternehmungen. Die Volksbeschlüsse aber, welche sich auf den für den Personentransport bestimmtenBetriebder Eisenbahnen und wohl auch anderer großen Kommunikationsanstalten beziehen, werden in der Art erfolgen, daß der Staatsverwaltung vorgeschrieben wird, wie viele Personenzüge regelmäßig jede Strecke zu befahren haben und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaße Sonderzüge einzuleiten sind. Auch die Geschwindigkeiten der Züge und die Zahl der bei den einzelnen Zügen einzustellenden Personenwagen werden durch Volksbeschlüsse vorgeschrieben werden. Dem entsprechend wird dann die Verwaltung alles einzuleiten haben, was dieser Verkehr bedingt. Ist die Gesamtlänge der Eisenbahnen z. B. für Österreich-Ungarn 12,000 deutsche Meilen, welche viermal, zweimal hin und zweimal zurück mit je soviel Sitzplätzen zu befahren sind, so ergibt das 48,000 Zugsmeilen täglich, wodurch die Produktionsmenge festgestellt erscheint.

Andererseits würden für die Verteilung der Plätze auf den Zügen allgemeine Normen erlassen.

Der Staatsverwaltung Vorschriften wegen des Betriebes der Transporte zu machen, wird weder notwendig noch zweckmäßig sein, weil die Transportbewegung von Produktion und Konsumtion (im weiteren Sinne, wonach auch Bezug von Sachen zur Benützung als Konsum gerechnet wird) abhängt und es sich nur um Ökonomie in derDispositionüber die Güterverfrachtung handelt. Das istnun offenbar Verwaltungssache und diese Dispositionen hängen auch von Umständen ab, die nicht vorauszubestimmen sind, so von Ernteergebnissen und von Elementarereignissen. Der Gütertransport ist übrigens ein integrierender Bestandteil des Produktionsbetriebes, weil die Produktion erst beendet ist, wenn die Güter am Verbrauchs- beziehungsweise am Benützungsorte angelangt sind. Daher geht jeder Warentransport für Rechnung des ganzen Volkes, nicht für Rechnung des Konsumenten, während heute die größere Entfernung vom Erzeugungsorte größere Kosten für den Konsumenten verursacht. Hierin liegt einerseits eine Versicherung des Einzelnen gegen den Zufall, der in der Ortsansässigkeit begründet ist, andererseits aber der große wirtschaftliche Nutzen, der in der Ersparung einer großen und wichtigen Arbeit für Spekulation, Verträge und Verrechnung begründet ist, wie auch andererseits die Verfrachtung ausschließlich für Rechnung des Staates allen Aufwand an Arbeit für Frachtversicherung entbehrlich macht. Übrigens werden diese volkswirtschaftlichen Vorteile des Kollektivismus zum größten Teile dort in Anschlag kommen, wo die Kosten der heutigen Gesellschaftsordnung an Handelsarbeit erörtert werden.[12]

So wie die Eisenbahnen, werden auch die Kanäle und die Schiffahrt auf Seen und Meeren für Rechnung des Staates und vorzüglich zur Frachtenbeförderung betrieben werden. Aber alle diese Kommunikationen dienen auch zur Personenbeförderung und zwar für Inländer mit Ausschluß der Geldwirtschaft. Daher werden die Anweisungen auf Beförderung von Reisenden nicht von den Verwaltungsämtern der Kommunikationsanstalten, sondern von denVerwaltungsbeamten des Domizils des Reisenden ausgefertigt. Der beurlaubte Arbeiter, der in eine andere Gemeinde versetzte Arbeiter erhält die erforderliche Anweisung auf Beförderung von seinem Verwaltungsbeamten. Fremde erhalten sie von den Verwaltungsbeamten der Einbruchstationen; Pensionisten gleichfalls von dem Verwaltungsbeamten des Domizils. Die Bewohner von Ortschaften, die an der Bahn, oder an Kanälen, Seen oder Meeresufern gelegen sind, können für beschränkte Entfernungen Anweisungen auf Beförderung für jeden Tag oder gewisse Wochentage erhalten, insofern dadurch der Dienst nicht gefährdet wird, und diese Anweisungen ersetzen die heutigen Abonnements. Das kann für Zusammenkünfte mit Verwandten und Freunden oder Versammlungen von größtem Interesse sein.

Wer auf solche Anweisungen Anspruch hat, bestimmen die Verteilungsgesetze. Ebenso bestimmen sie, wem Pferd und Wagen zu überlassen ist. Wahrscheinlich wird man eine Anzahl von Wagen, dann auch Reittiere, den Beamten, Ärzten und Lehrpersonen in jeder Gemeinde und Quartier nicht nur für Dienstfahrten, sondern auch für Lustfahrten und als Reitgelegenheit zuweisen. In größerem Maße wird man natürlich in den Städten Reitpferde und Wagen aufstellen.

Ob solche zum Transport von Waren und zum Massentransport von Personen zur Verwendung gelangen, wird ein Gegenstand ökonomischer Berechnung sein. Es ist wahrscheinlich, daß für größere Städte, die aber weniger besiedelt sind, als heute, das Automobil als allgemeines Verkehrsmittel gute Dienste leisten könnte. Als Sport wird das Volk die Automobilfahrt schwerlich betreiben können. Was den Aufwand für Automobile anbelangt, so würden die dynastische Familie und der Adel denselben aus den ihnen angewiesenen Mitteln bestreiten können und ebenso werden die Verteilungsgesetze bestimmen, welchen Personen, die die höchsten Stellen erklommen haben, Akademikern, Künstlern, Erfindern usw. Automobile und die Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen sind. Allein die Gefährdung von Personen und Sachen durch diesen Sport wird man nicht dulden.

Was den Transport und nicht nur den Transport auf denEisenbahnen und mit Maschinenbetrieb, sondern auch den Transport mit Zugtieren anbelangt, so ist er im Kollektivstaat schon deshalb viel ökonomischer, weil er durchaus Massentransport ist. Die Versorgung der Produktionsstätten, die nicht an einer Eisenbahn liegen, mit Material wird auch nicht in geringen Mengen, sondern auch nach Tunlichkeit in Wagenladungen erfolgen. So braucht eine Schuhmacherwerkstätte viele Hunderte von Zentnern Leder, die Bekleidungsindustrie und Wäschefabrikation viele Tausende von Metern Stoff in einem Jahre, wobei übrigens zu bemerken ist, daß höchstwahrscheinlich Stoffe und Leder schon in den Webereien und Gerbereien zugeschnitten, auch Holz im Walde nahezu fertig bearbeitet werden wird, was bei der Massenfabrikation im Kollektivstaate das natürlichste ist.[13]

Die enge Zentralisation der Pferdetransporte ergibt auch bei diesen eine große Ersparnis an Begleitpersonen.

Beide Einrichtungen haben allgemeinen und privaten Zwecken zu dienen und, da die ersteren die wichtigeren sind, ist bei der Anlage beider vor allem den Bedürfnissen der Verwaltung Rechnung zu tragen.

Telegraph und Telephon haben sich der staatlichen Organisation anzuschließen, daher sie die Reichshauptstadt mit allen Provinzialstädten, diese mit den Kreisstädten, die Kreisstädte mit den Bezirksorten und die Bezirksorte mit den Urgemeinden zu verbinden haben. Bei den Verbindungen auf größere Entfernungen hat der Telegraph, in den kleineren Verzweigungen das Telephon, die größere Bedeutung. Inwiefern in den Gemeinden wieder eine Verzweigung des Telephons einzurichten wäre, ist eine Frage der Ökonomie.Selbstverständlich ist eine solche Verzweigung in den städtischen Gemeinden, aber auch in den Urgemeinden wird eine Abzweigung vom Gemeindepalast nach den Wirtschaftsgebäuden, vielleicht auch nach verschiedenen Teilen des Gemeindepalastes und nach den Schlafhäusern sich empfehlen. Ebenso könnte man an fliegende Leitungen nach einzelnen Arbeitsstellen denken, so nach den Feldern, Wiesen, und Wäldern, wenn die Entfernung dafür spricht, daß dadurch ökonomische Vorteile erzielt werden.

Die Verzweigung des Telephons bis in die Gemeinden erfordert keinen Aufwand, der größer wäre, als man schon heute macht, denn es würden dadurch im Ganzen nur 50-60,000 Sprechstellen für einen Staat mit 45 Millionen Einwohnern bedingt. Für die Verwaltung hat eine solche Verzweigung, vorzüglich des Telephons, die allergrößte Bedeutung, da sich diese Bedeutung für alle größeren Produktionsstätten längst erwiesen hat und jede Urgemeinde eine Produktionsstätte im großen Maßstabe ist. Alle Mitteilungen öffentlicher Natur werden so in kürzester Zeit allgemein verbreitet und es würde im Falle einer Kriegserklärung möglich sein, innerhalb einer Stunde das ganze Volk aufzurufen.[14]

Jedes Verwaltungsamt würde in die unmittelbarste Verbindung mit jenen Kommunikationen gebracht. Besonders die Verwaltungsbeamten für Urgemeinden, Bezirke und Kreise würden das Telephon entweder in ihrem Arbeitszimmer, oder in einem ganz nahe gelegenen Raume haben, und keiner Hilfskräfte bedürfen, um untereinander zu verkehren. Da im Bezirksorte und den Kreisstädten oft Verbindungen des Telephons herzustellen sein werden, wird eine Bedienung des Telephons zu diesem Ende allerdings notwendig sein, aber man wird darum keine Beamten anstellen, sondern den Dienst durch das hauswirtschaftliche Personal versehen lassen. Besonders würde sich dazu jener Mann oder jene Frau eignen, welche im Bibliotheksaale ohnehin zu schaffen hat und in diesem Falle würde auch dort dieTelephonzentrale ihren Platz haben. Es gibt auch noch andere Dienstleistungen, die an einen bestimmten Raum im Gemeindepalaste gebunden sind. So würde die Besorgung und Verwaltung der Vorräte an Kleidern und Wäsche und Konsumtibilien,VIII, 5,eine Frau den ganzen Tag über beschäftigen und an einen bestimmten Raum binden, wohin die Telephonzentrale verlegt werden könnte. Es ist zu beachten, daß sowohl die Bezirkszentrale als die Kreiszentrale, wenn keine Doppelleitungen bestehen, nur je zirka zwanzig Sprechstellen zu bedienen hat.

Eine ökonomische Frage ist die, ob sich nebst den oben geschilderten Verzweigungen der elektrischen Leitungen auch Transversalleitungen empfehlen, so daß man von einer Gemeinde auch mit Umgehung der Kreiszentrale mit Gemeinden anderer Kreise oder selbst anderer Provinzen in Verbindung treten könnte. Wesentlich ist die Organisation der Verwaltung so gedacht, daß die hierarchische Ordnung nicht umgangen werden und der Verwaltungsbeamte nur mit seinem Bezirksvorsteher, der Bezirksvorsteher nur mit seinem Kreisvorsteher verkehren soll. Aber eine Umgehung dieser Vorschrift wird sich durch den Mangel an Transversalleitungen nicht verhindern lassen. Für den Privatverkehr aber wären Transversalleitungen sehr wünschenswert, damit die Sperrung der wenigen Linien nicht zu oft eintreten und zu lange dauern soll.

Für die Kreis- und Provinzialstädte, welche nur 5,000 und 20,000 Bewohner und Fremde im Maximum beherbergen sollen,[15]wäre je eine Telephonzentrale und ihre Bedienung durch Angehörige des hauswirtschaftlichen Personalstandes für die Lokalgespräche vollkommen ausreichend und es wären der geringen Leitungslänge wegen vier- und fünffache Verbindungen der einzelnen Quartiere mit der Zentrale ohne erheblichen Aufwand herzustellen. Was aber die Reichshauptstadt mit einem Stande von 400,000 Köpfen an Bewohnern und Fremden anbelangt, so wäre vielleicht die Anlage von Zwischenzentralen zu empfehlen. Die Natur der Sache wird es mitsich bringen, daß auch in der Reichshauptstadt je zwanzig Quartiere zu einem Bezirke vereinigt und der ganzen Stadt ein Kreisbeamter vorgesetzt werde. Die Quartiere werden der Urgemeinde sehr ähnlich eingerichtet sein und einen von Schlafhäusern umgebenen Palast für Geselligkeiten und Mahlzeiten enthalten, in welchem der Quartierverwaltungsbeamte die Verwaltungsgeschäfte besorgt. So hätten auch die Bezirksbeamten und der Kreisbeamte in der Hauptstadt ihre besonderen Paläste für Verwaltungs- und Repräsentationszwecke und die Telephonzentralen wären in den, den Verwaltungskanzleien zunächstgelegenen Räumen dieser Paläste unterzubringen. Da diese Beamten höchst wahrscheinlich Kanzleidiener und Hilfsbeamte zur Verfügung hätten, so wäre für die Herstellung von Verbindungen der einzelnen Sprechstellen kaum ein besonderes Personal anzustellen.

Es scheint, daß nur der telegraphische Korrespondenzdienst der Kreisämter, Provinzämter und der Zentralverwaltung die Anstellung von eigentlichen Telegraphenbeamten, welche ausschließlich für den telegraphischen Depeschendienst angestellt werden, notwendig machen würde, und so dürfte auch das Bedienungspersonal für Telephone und Telegraphen außerordentlich vermindert werden können, bei viel intensiverer Ausnützung dieser Anstalten sowohl für Verwaltung, als für Privatgespräche und Privatdepeschen.

Die Verwaltungsgeschäfte werden bei kollektivistischer Organisation der Produktion und Verteilung viel einfacher und doch viel rascher und wirksamer abgewickelt, als die Verwaltungsgeschäfte der Privatunternehmer und Kaufleute. Vielleicht wird dem Leser das überzeugend dargetan durch den AbschnittVI, 8,über die Statistik, welche die Grundlage für die Verfügungen der Verwaltungsbeamten bietet. Freilich werden allabendlich stattliche und enorm viele Zahlenreihen durch die elektrische Kommunikation von Amt zu Amt befördert, aber diese Telegramme ersetzen auch eine Unzahl von Telegrammen, welche heute die Kaufleute austauschen müssen.

Wenn auch die amtlichen Gespräche den Vorrang vor Privatgesprächen haben, so dient doch der telephonische und telegraphische Verkehr auch für die Gespräche und Mitteilungen der Einzelnen.Schon bei einer Einschränkung der telephonischen Verbindungen auf ihre Fortsetzung bis in den Gemeindepalast, somit bei der Einschränkung des Telephons auf etwa 60,000 Sprechstellen für einen Staat wie Österreich ist dochjederStaatsbürger des Reichs mitjedemanderen Reichsgenossen telephonisch verbunden, wenn er sich nur in den Gemeindepalast bemüht und eine Zeit wählt, wo wahrscheinlich auch der Angesprochene im Gemeindepalaste seiner Urgemeinde sich aufhält, oder einer seiner Gemeindegenossen ihm die Botschaft zu bringen übernimmt. Letzteres wird vielleicht die Regel sein. Naturgemäß wird das Privatgespräch mit Bewohnern desselben Bezirkes die Regel sein, seltener werden Privatgespräche mit anderen Bezirken desselben Reiches und sehr selten solche auf größere Entfernungen sein. Es wird wohl auch die Wichtigkeit der Mitteilung entscheidend sein und es genügt wohl, daß für besondere Fälle jeder mit jedem telephonisch verbunden werden kann. Verbindungen mit dem Auslande sind auch möglich und das Vorrecht auf Benutzung des Telephons auf größere Entfernungen ist eine Verteilungsfrage.

Es werden auch Sammelgespräche vorkommen. So kann eine Person zu einer Zeit, wo das Telephon für dienstliche Zwecke nicht beansprucht wird, Mitteilungen und Fragen für zehn oder zwanzig Gemeindegenossen an zehn oder zwanzig Angehörige einer bestimmten Gemeinde richten, welche dort wieder von einer einzigen Person für viele übernommen werden. So kann das Telephon für Privatzwecke stärker ausgenützt werden.

Dem Zwecke dieser Untersuchungen entsprechend wird hier keinerlei Fortschritt in den heute bekannten Einrichtungen des elektrischen Verkehrs vorausgesetzt, nicht einmal die Einführung des Ferndruckers, der schon heute in Berlin in Verwendung steht, noch das Verfahren für beschleunigtes Telegraphieren von Viragh & Pollack, noch die drahtlose Telegraphie, die übrigens schwerlich je für eine Massenbenutzung brauchbar sein wird. Es handelt sich nur um organisatorische Fragen und darauf bezügliche Anregungen sind hier oben gegeben worden.

Sie wird auch zunächst der Verwaltung zu dienen haben und im Felleisen alles befördern, was von Amt zu Amt geht. Überdiesen Gegenstand ist nichts weiter zu sagen, als daß die Post keine Geldsendungen befördert und für den Privatverkehr auch keine sogenannten eingeschriebenen Briefe oder Pakete. Sollte man doch etwas Ähnliches in Ausnahmefällen zulassen, so würden eingeschriebene Privatbriefe in die amtliche Korrespondenz aufgenommen und die Aufgabe vom Verwaltungsbeamten bestätigt werden. So könnten auch Wertsendungen, die nach dem, was über die Konsumtibilien inVIII, 5,gesagt wird, auch zwischen Privaten denkbar, aber jedenfalls sehr selten wären, befördert werden. Es wird nichts verschlagen, wenn solche Privatsendungen einen halben Tag länger als heute unterwegs sind, denn viel wichtiger, als die Beschleunigung von Privatsendungen dieser Art ist die Ersparnis im Aufwande für die Post, von der sofort die Rede sein wird.

Es bedarf nämlich im Kollektivstaate keiner besonderen Postämter mehr; der Briefkasten nimmt die abgehenden Briefe auf und die ankommenden kann man sich in der Gemeindekanzlei beheben oder bei den Mahlzeiten durch eine Frau des hauswirtschaftlichen Personals verteilen lassen. Die Briefkästen können mit Abteilungen versehen sein, wodurch schon der Absender eine erste Sortierung nach den Hauptrichtungen, die die Eisenbahnbeförderung einschließt, vornimmt. Dabei handelt es sich meist nur um zwei Richtungen der den nächsten Eisenbahnort durchfahrenden Eisenbahn, selten um drei oder vier Richtungen und ist einmal der Brief so in den richtigen Weg geleitet, so ist die weitere Instradierung vom Zugsbegleitungspersonale zu besorgen, wobei eine zweckmäßige Adressierung diese Arbeit sehr erleichtert. Man könnte vom Absender verlangen, daß er die Adressen mit Angaben versieht, die dem Zugbegleitungs- und Frachtpersonale die Instradierung erleichtern.

Nur in der Reichshauptstadt und den Provinzorten wird ein eigenes Postdienstpersonal anzustellen sein, um die Briefpost so rasch als möglich, etwa von Stunde zu Stunde, zuzustellen und die nach auswärts gehende Post zu sortieren.

Selbstverständlich ist die Post unentgeltlich und es kann jeder Bewohner des Reiches — auch jeder Fremde — Briefe und Karten aufgeben, so viel ihm beliebt. Beschränkt ist er nur insofern, als er nur eine bestimmte Menge von Papier, Kouverts und Briefkartenzur Verfügung hat, welche nachVIII, 5,als Konsumtibilien verteilt werden. Man wird daher sparen, um das Jahr über mit seinem Vorrate auszukommen, man wird aber auch von solchen Gemeindegenossen, die einen Überschuß haben, leicht Papier und Kuverts überlassen erhalten, wenn man alles verbraucht hat.

Man wird übrigens nur eine kleine Ecke der Adreßseite einer Karte oder eines Kuverts mit der Adresse beschreiben und kann den Rest für Korrespondenz benützen, da alle heute bestehenden Beschränkungen entfallen können. Es muß nur erkenntlich sein, daß das Schriftstück als Postsendung zu behandeln ist. Poststempel sind ganz unnötig.

Ein ganzer Pack Zeitungen, welcher auf der Adreßschleife die Zahlen einer Gemeinde trägt, kommt in die betreffende Gemeinde und wird dort den Lesern zur Verfügung gestellt und es entfallen auch hier wieder eine große Menge von Adressen und die Adressenregister. Es ist nicht uninteressant, daß die Post in einem Staat wie Österreich bei ganz ungenügender Entlohnung ihrer niederen Organe einen Aufwand von beinahe 180 Millionen Kronen im Jahre macht und daß der damit ausgedrückte Aufwand im Kollektivstaat beinahe ganz in Ersparung gebracht wird durch die Vereinfachung in der Verteilung, durch die Beseitigung der Geldwirtschaft, der Wertsendungen an Einzelne und durch Ausnutzung der Arbeitskräfte in der Hauswirtschaft und Zugsbegleitung. Es zeigt sich hierin der ökonomische Wert der durch den Kollektivismus bedingten und ermöglichten Organisation.

Wenn auch das Zeitungswesen, soweit es den Vereinszwecken, der Unterhaltung, der Kunst und Wissenschaft zu dienen hat, an einem anderen Orte zu behandeln ist, so muß doch hier noch das Zeitungswesen besprochen werden, insofern es der Verwaltung, der Statistik und der Erörterung der öffentlichen Angelegenheiten zu dienen hat, weil das zum Verständnisse des Verwaltungsapparates erforderlich ist. In seiner Gesamtheit zerfällt das Zeitungswesen a) in die periodischen Veröffentlichungen der Staatsverwaltung, dieöffentliche Erörterung der Gesetzesvorlagen und Wahlvorschläge und in die statistischen Publikationen, welcher Teil des Zeitungswesens hier besprochen wird, und b) in diederVereinspublikationen, der schönen Literatur, der Kunst und Wissenschaft gewidmeten Zeitungsorgane, die inVIII, 4, a,b,undc,behandelt werden.

Die Tagesblätter der Verwaltung zerfallen in die Bezirks-, Kreis- und Provinzialblätter und das Reichsblatt. Sie erscheinen täglich und enthalten — wenn es ökonomisch ausführbar ist — tägliche, monatliche und jährliche statistische Ausweise, worüber im folgenden AbschnitteVIII,das Nähere enthalten ist. Man würde insbesondere von den statistischen Ausweisen auf diese Art nicht nur die Reichssummarien, sondern auch die Provinzial-, Kreis- und Bezirkssummarien, welch letztere sich aus den statistischen Ausweisen der Urgemeinden aufbauen, veröffentlichen und die Richtigkeit der Ausweise der Urgemeinden können nicht nur die Verwaltungsbeamten einerseits der Urgemeinden, andererseits der Bezirke und alle ihre Hilfsorgane nachprüfen, sondern auch jeder Bewohner der betreffenden Urgemeinde und jeder Besucher aus anderen Gemeinden.Hier werden die offiziellen Blätter nur nebenher besprochen, Ausführliches ist inVIII, 4, a,enthalten.

Man kann sich gerade von der Ökonomie der Druckindustrie besonders der Papierproduktion, welche für die Beurteilung, ob die hier erwähnten Publikationen in dem Maße veröffentlicht werden können, wie ich verspreche, entscheidend ist, eine ziemlich genaue Vorstellung machen, da man eine verläßliche Statistik der Papierproduktion besitzt. Man schätzt den heutigen Verbrauch von Papier in Österreich auf 3½ bis 4 Kilo pro Kopf und Jahr, das macht 10 Gramm pro Kopf und Tag. Demnach entfallen auf eine Gemeinde von 1000 Köpfen 10 Kilo Papiererzeugnisse für den Tag, wovon man die Hälfte auf Druckpapier rechnen kann. Doch ist schon heute der Verbrauch in Nordamerika doppelt so groß wie in Österreich, man berechnet ihn auf 8 Kilo Papiererzeugnisse für den Kopf, und es würde sich die Ökonomie der Papierproduktion ebenso, wie die des Verbrauches im Kollektivstaat günstiger stellen. Was die Erzeugung anbelangt, so gestattet der Kollektivismus eine viel vollkommenere und raschere Sammlung aller jener Abfälle, die als Lumpen zurPapiererzeugung verwendet werden und ebenso die vollständige und rasche Sammlung der Papierabfälle, wovon heute der größte Teil gänzlich verwüstet wird. Und was die Ökonomie des Verbrauches anbelangt, so ist in Betracht zu ziehen, daß eine Unmasse von Packpapier und Enveloppen in der geschilderten Kollektivwirtschaft dadurch in Ersparung gebracht würde, daß die Güter nicht an die einzelnen Familien, sondern an die Urgemeinden geliefert werden. Da man heute auf Papier und dergleichen im Handel verbrauchte Papierprodukte, allerdings mit Inbegriff von Tapeten, 15 Vierzigstel der Papierprodukte dem Gewichte nach rechnet, so wird im Kollektivstaate ein großer Teil davon erspart und verhältnismäßig mehr Druckpapier erzeugt werden können.

Die Verteilung der erwähnten Tagesblätter würde in der Weise erfolgen, daß eineallgemeineVerlautbarung der Publikationen der Bezirksblätter nur in den Gemeinden des Bezirkes und der Publikation der Kreisblätter nur in den Gemeinden des Kreises u. s. f. stattfinden, eine Verlautbarung, welche wohl nicht mehr voraussetzte, als daß zehn Exemplare eines solchen Blattes in jeder Urgemeinde der betreffenden Zirkumskription durch eine Woche öffentlich aufliegen. Doch würde man in jeder Kreis- und Provinzstadt und in der Reichshauptstadt je ein oder zwei ExemplareallerBezirks-, Kreis- und Provinzialblätter in einer bestimmten Bibliothek öffentlich auslegen, damit jene, die sich darum interessieren, dort alles finden können, was veröffentlicht wird. Da übrigens neun Zehntel der aufgelegten Exemplare nach einer Woche wieder in die Papiermühlen wandern, könnten sie vorher noch Vereinen oder einzelnen Personen zur Einsicht zugemittelt werden, die sich entweder um die Kontrolle der Staatsverwaltung verdient machen, oder die wissenschaftliche Zwecke verfolgen und diese Publikationen als Quellen benützen wollen.

Das Provinz- und Reichsblatt braucht wohl nur in je 5 Exemplaren den Urgemeinden zugesandt zu werden.

Die genannten amtlichen Blätter würden außer den statistischen Nachweisen noch andere Verlautbarungen bringen, so neue Verordnungen, Erledigungen, Besetzungen, Erörterung von Fragen allgemeiner Natur, dann insbesondere die Bekanntgabe und Erörterungvon Wahlvorschlägen und Vorschläge für neue Gesetze. Die Wahlen gingen die Staatsverwaltung nichts an, aber die Erörterung der Fragen des öffentlichen Wohles und neuer Gesetzes-Vorschläge sollte zwischen den Verwaltungs- und den Volksbeamten und eventuell den von ihnen bestellten Redakteuren polemisch geführt werden, dergestalt, daß Erstere alle Gründe der Staatsverwaltung für ihre Vorschläge und zwar mit beständiger Hinweisung auf das allgemein bekannte ungeheure statistische Material dem Volke mitteilen, und daß die aus dem Volke laut werdenden Stimmen von der Organisation der Volksbeamten und ihren Redakteuren verwertet und von ihnen nötigenfalls die Gründe der Staatsverwaltung bekämpft werden. Das wird bei der hohen Bildung und Urteilsfähigkeit des Volkes mit viel weniger Worten und viel eindringlicher geschehen können, als heute in den Parlamenten.

Die Statistik im Sozialstaate dient nicht nur für wissenschaftliche und Verwaltungszwecke, sondern auch der nicht nur der Staatsverwaltung, sondern auchdem gesamten Volke und jedem Einzelnen zustehenden Kontrolle der Verteilung, nämlich, ob den Gesetzen gemäß verwaltet wurde. Sie umfaßt alle Veränderungen, die mit Personen und Sachen vor sich gehen und zerfällt in eine tägliche, eine wöchentliche, monatsweise und Jahresstatistik. Welche Veränderungen täglich zu erheben und zu fixieren sind, wird von den Volksbeschlüssen abhängen, man kann aber schon jetzt als Grundsatz aufstellen, daß die Bevölkerungsstatistik, die Statistik über die Arbeitsverteilung in ihren Hauptgruppen, der Verbrauch gewisser Nahrungsmittel, der Güterverkehr zwischen Staat, Provinzen, Kreisen, Bezirken und Gemeinden täglich zu erheben, amtlich zu prüfen und zu veröffentlichen ist. Im Gegensatze dazu wird die Statistik über das Inventar und die Wohnungsbauten und über die Wirtschafts- und Industriebauten nur einmal im Jahre aufzustellen und zu veröffentlichen sein. Doch ist hier nur von dem Bestand an Wirtschafts-, Industrie- und Wohnbauten und ihren Bestandteilenselbst, nicht von der Arbeitsverteilung und dem Güterverkehre für die Zwecke der Bauerhaltung und Bauherstellung die Rede, welche in kürzeren Intervallen statistisch zu bearbeiten sind. Wöchentlich oder monatlich mögen Sanitäts- und Schulstatistik u. dergl. zu veröffentlichen sein.

Bezüglich der Statistik sind die städtischen Quartiere den Urgemeinden als unterste Einheiten gleichzuhalten. Als Zeitabschnitt für die Statistik ist die geeignetste Stunde am Tage, z. B. 6 Uhr abends, zu bestimmen.

Die Bevölkerungsstatistik umfaßt das genaue Alter einer jeden Person und alle wichtigen persönlichen Verhältnisse und die Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Wohnungsansiedelungen. Die Feststellung des Alters soll womöglich bis auf Minute und Sekunde erfolgen. Insofern in einzelnen Fällen bei Geburts- und Sterbefällen die erforderliche Genauigkeit der Zeitangabe untunlich ist, sind Schätzungen vorzunehmen, welche im Gesetzes- oder Verordnungswege vorzuschreiben sind. Anfang und Ende eines Menschenlebens am Geburts- und Sterbetage kann in wenigen Fällen und innerhalb sehr enger Grenzen zweifelhaft sein. Der Alterszuwachs der in denGemeindenund Quartieren versorgten Personen ist aber leicht in Evidenz zu halten, da dem Gesamtalter dieser Personen nur täglich so viele Lebenstage zuzurechnen sind, als der Gemeinde oder dem Quartiere Personen angehören. Dagegen wird bei Geburts- oder Sterbefällen nur die entsprechende Anzahl von Stunden, Minuten und Sekunden hinzugerechnet. Entdeckte Irrtümer z. B. bei der Auffindung der Leiche eines Vermißten werden in der Statistik jeweilig als Zuwachs oder Abfall eingestellt. Diese Genauigkeit der Feststellung betrifft aber nur die Beschreibung der einzelnen Individuen; für die zu veröffentlichende Statistik wird weiter unten eine Vereinfachung vorgeschlagen.

Der Verwaltungsbeamte hat mit dieser Statistik, wenn sie täglich gemacht wird, nur wenig zu tun, da in der Woche kaumeineVeränderung durch Geburt oder Sterbefall unter tausend Menschen eintritt.

Die Bevölkerungsstatistik hat ferner zum Gegenstande: Berufszuweisung, Beurlaubung, Domizilsveränderung, Berufsänderung, Abwesenheit von Gemeindegliedern, Anwesenheit Fremder, Anthropologie, Unterricht, Erziehungsergebnisse, Arbeitsbefreiung, Arbeitsverteilung, z. B. in der Landwirtschaft, und nicht alle Teile dieser Statistik erfordern eine tägliche Veröffentlichung. Es kann auch für gewisse Betriebe, abgesehen von der allgemeinen Ziffer der täglich darin beschäftigten Personen eine wöchentliche oder monatliche statistische Feststellung der Arbeitsverteilung innerhalb des Betriebes stattfinden, um z. B. im Glasfabriksbetriebe oder in Maschinenfabriken den veränderlichen Arbeitsaufwand für verschiedene Produkte, oder Bestandteile eines Produktes zu ermitteln. Demnach können auch für solche Betriebe Betriebsstatistiken in bestimmten Perioden veröffentlicht werden.

Die Güter- und Verkehrsstatistik hat festzustellen Produktion und Verbrauch der Güter und wie die Güter örtlich verteilt und welche Veränderung mit ihrer Verteilung im Laufe des Tages vorgegangen sind. Das gilt besonders von Gütern, die, wie Fleisch, Eier, Milch, einem baldigen Verderben ausgesetzt wären, daher rasch verbraucht werden. Vorrat, Zuwachs und Abfall der Verbrauchsgüter (nicht aber der Gebrauchsgüter) sind täglich zu ermitteln und die Statistik behördlich zu prüfen.[16]Dasselbe gilt vom Güterverkehr von einer Gemeinde in die andere, so von Holz, Cerealien,Leder,Tuch, Werkzeugen, Maschinen, Mobilien, dann auch von anderen, als den oben bezeichneten Arten von Lebensmitteln, als Mehl, Gewürzen usw. Da aller Verkehr im Großen ausgeführt wird, werden die großen Fabriken täglich ganze Wagen- und Lastzugsladungen an die Bezirksvororte versenden, von wo die Verteilung an die Urgemeinden erfolgt. Es können aber auch mehrere an der Bahn gelegene Gemeinden als Ablade- und Lagerstellen bestimmt werden, wenn dadurch der Verteilungstransport vereinfacht werden kann. DieDisposition darüber bliebe aber dem Bezirksbeamten vorbehalten und es würde zunächst die Bezirksgemeinde damit, wie der Kaufmann sagt, belastet. Ob die Abschreibung in der Gemeinde der absendenden Fabrik erfolgt am Tage der Versendung oder erst beim Eintreffen in der Gemeinde, welche empfängt, oder ob eine Belastung und Entlastung der Transportanstalten für die Dauer der Fahrt zu geschehen hat, ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, worüber die Erfahrung entscheiden wird. Im allgemeinen wird man Großmagazinage soviel als möglich vermeiden und alle Vorräte so rasch als möglich in die Verbrauchsorte abzustoßen suchen. So werden die ganzen Auflagen neuer Werke der Literatur sofort in die Bibliotheken verteilt. Die Güterstatistik hat also täglich festzustellen, in welchen Gemeinden oder Quartieren die Urstoffe, Halbfabrikate und die zum Verbrauche bestimmten Ganzprodukte sich befinden. Der Vorstand der Gemeinde oder Quartier, das ist der Verwaltungsbeamte untersten Ranges, hat wieder in Evidenz zu halten, werin der Gemeindedie Verantwortung für die einzelnen Werte hat, und auch da wird ein unter Umständen in der Gemeindeverrechnung festzustellender Verkehr stattfinden, z. B. vom Viehzuchtbetriebe an die Fleischhauerei, von dieser an die Küchen- oder Hausverwaltung. Diese nur innerhalb der einzelnen Gemeinden vollzogenen Verschiebungen werden aber bei Gütern in der Regel nicht veröffentlicht, weil sie nur zur Orientierung der Gemeindeglieder dienen, welchen alle Gemeindeausweise zur Einsicht offen stehen müssen und die gedruckten oder sonst veröffentlichten statistischen Ausweise nur für die wechselseitige Verrechnung zwischen Gemeinden, Bezirken, Kreisen, Provinzen und dem Staate bestimmt sind.

Es wird also zu unterscheiden sein, ob die in einer Gemeinde befindlichen Güter schon definitiv der Gemeindeverwaltung zum eigenen Verbrauche zugewiesen sind, oder ob sich in der Gemeinde Güter befinden, welche sie noch dem Bezirke zu verrechnen hat. Im ersteren Falle sind sie in der Statistik des Bezirkes nicht mehr zu buchen, sondern es ist darüber nur den Gemeindegliedern Rechnung zu legen, im anderen Falle sind die Güter so lange gewissermaßen als anvertrautes, dem Staate zu verrechnendes Vermögen zu führen, bis die Zuweisung für die Gemeindezwecke erfolgt.

Die nachfolgende Untersuchung soll dartun, daß die Vollständigkeit der Rechnungslegung auch in der Naturalwirtschaft gesichert werden kann und wie sie in Absicht auf diesen Zweck eingerichtet werden muß, wie die Kontrolle nicht nur der unteren Organe durch die höheren Organe der Staatsverwaltung, sondern auch der Staatsverwaltung durch die Öffentlichkeit ermöglicht wird und zwar in täglichen Zeitabschnitten, wo die Güter rasch verzehrt werden, also sich der späteren Feststellung entziehen würden, und weiteres dartun, daß die dadurch bedingte Arbeit von der Verwaltung leicht geleistet werden kann.

Dem Verwaltungsbeamten der Gemeinde beziehungsweise des Quartiers haben die verschiedenen Abteilungsvorstände die für die statistische Verrechnung erforderlichen Angaben in der vorgeschriebenen Form schriftlich zu machen und die von allen Produktions- und Verteilungsstellen einlaufenden und gesammelten Daten hat der Beamte oder eine von ihm dazu bestimmte Person zur bestimmten Zeit dem Bezirksbeamten, wo es der raschen Veröffentlichung wegen dringend ist, durch den Telegraphen oder das Telephon, sonst schriftlich bekannt zu geben und dieser hat die Hauptsummen der unterstehenden Gemeinden und Quartiere samt den daraus ermittelten Hauptsummen des Bezirkes auf dieselbe Art dem Kreisbeamten mitzuteilen, der wieder die Hauptsummen der Bezirke als Einzelposten und die daraus ermittelten Hauptsummen des Kreises dem Provinzbeamten zu übermitteln hat, der wieder Kreis- und Provinzsummarien an die Zentralregierung weitergibt. Die täglich aufzustellende Gemeinde- und Bezirksstatistik ist dann zunächst vom Bezirks- und in Stichproben auch vom Kreisbeamten persönlich oder erforderlichenfalles durch Vertrauenspersonen an Ort und Stelle zu überprüfen.

Hieraus ergibt sich, daß Überschüsse und Abgänge, die eine Ausgleichung und Güterbewegung notwendig machen, nicht nur dem Gemeindebeamten, sondern auch den Bezirks- und Kreisbeamtentäglichbekannt werden und daß Provinzialverwaltung und Zentralregierung sich auch über Abgänge und Überschüsse in Kreisen undProvinzen täglich orientieren, aus den ihnen zugehenden Bezirksausweisen aber auch die Vorräte bis in jedes Quartier und in jede Gemeinde verfolgen können. Die Provinz- und die Zentralverwaltung hat immer eine Detailaufstellung der Verteilung der Bevölkerung und der Güter vor sich und dem entsprechend verfügt jeder Verwaltungsbeamte innerhalb seiner Kompetenz die für den nächsten Tag erforderlichen Veränderungen. Zunächst wird jeder Abgang, den man ja auf Wochen vorhersehen kann, und zwar tunlichst mit Ausnützung von Hin- und Rückfracht, aus den Überschüssen im Bezirke gedeckt und der Kreisbeamte hat nur eine Änderung zu verfügen, wenn die Vorräte im ganzen Bezirke nicht ausreichen. Allein es kann sich als zweckmäßig erweisen, daß auch vor Erschöpfung der Gesamtvorräte des Bezirkes ein Abgang aus einem Nachbarbezirke oder Nachbarkreise gedeckt wird, sei es, daß der Transport dadurch weniger belastet wird, oder daß andere Rücksichten dafür sprechen. Darüber haben sich die Verwaltungsbeamten zu verständigen.

Das Volk ist in der Lage, die Zweckmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Verteilungsarbeit aus den veröffentlichten Ausweisen Tag für Tag und Woche für Woche zu ermitteln und auch festzustellen, ob alle Summen richtig übertragen und in Hauptsummen zusammengezogen wurden. Das wird am besten geschehen, wenn sich vorzugsweise die Arbeitsbefreiten, also die Alten, dieser Arbeit annehmen und sich nach einer zwischen ihnen angenommenen Ordnung in die Aufgabe teilen, so daß einer die richtige Aufnahme der Gemeindestatistik in die Bezirksstatistik, ein anderer die Richtigkeit der Gemeindestatistik, andere die richtige Summierung im Kreis-, Provinz- und Reichsblatte prüfen, wieder ein anderer Stichproben über die Richtigkeit in anderen Kreisen und Provinzen machen wird. Da in einem Staate wie Österreich mindestens ein und eine halbe Million männlicher und weiblicher Personen zu den Alten gerechnet werden müssen, ist die Last dieser Kontrolle eine sehr geringe, wenn man sie vernünftig aufteilt. InVIII, 2,ist auch von der Schaffung eines Vereins für die Zwecke dieser Kontrolle die Rede. Es ist aber ganz offenbar, daß, wollte man nach Art unserer Jahresrechnungen nur jährlich eine Gesamtabrechnung verfassen und wenigen zur Prüfung übergeben, von einer wirksamen Kontrolle keine Rede wäre. Diesefortlaufenden Ermittlungen und Veröffentlichungen sind für die Verwaltung unentbehrlich, für die Wissenschaft von unermeßlichem Werte und geben dem Volke Gelegenheit, eine Mitkontrolle zu üben.

Die Bevölkerungsstatistik ist wesentlich auch die Grundlage für die Vervollkommnung der Verteilung. Die Gerechtigkeit der Verteilung,XI,wird dann am vollkommensten sein, wenn jeder die gleiche Hoffnung hat, das höchste Alter zu erreichen. Ein Beruf, der eine größere Sterblichkeit zu tragen hat, als ein anderer, ist zu stark belastet. Es muß ihm durch Erleichterung der Arbeit oder größeren Aufwand zur Beseitigung der Schädlichkeiten eine Begünstigung geboten werden. Die Bevölkerung selbst und der Beamtenkörper werden sich ununterbrochen die Erfahrungen zu nutze machen, welche sich aus der Verarbeitung des statistischen Materials ergeben.

Die Bevölkerungs- und Sanitätsstatistik wird insbesondere der Verwaltung als Wegweiser dienen, wo Gebrechen vorliegen, welche Abhilfe erfordern. Ein größerer Krankenstand oder größere Sterblichkeit sind sofort erkennbar und zwar nicht nur für den zunächst verantwortlichen Beamten, sondern auch für die höheren Organe der Staatsverwaltung, freilich für die höheren Behörden weniger, weil sie ihre Aufmerksamkeit zunächst den höheren Summarien zuzuwenden haben, in welchen sich eine sehr große Sterblichkeit in der einen oder anderen Gemeinde leicht im Durchschnitt verlieren kann. Man wird übrigens auch den Kreisämtern, welchen die Verhältnisse aller ihrer Gemeinden bekannt sein müssen, zur Pflicht machen, gewisse Überschreitungen des mittleren Kranken- und Todesfallstandes unter Namhaftmachung der betreffenden Gemeinden der vorgesetzten Behörde besonders anzuzeigen, damit sie ihrer Aufmerksamkeit nicht entgehen können. Den genauen Sachverhalt entnimmt dann selbst die Zentralbehörde dem betreffenden Bezirksblatte. So wird die Aufmerksamkeit der Behörden immer in kürzester Frist dorthin gelenkt, wo Abhilfe am dringendsten ist.

Es folgen nun hier einige Beispiele der täglich festzustellenden und den Bezirks- und Kreisbeamten vorzulegenden, wenn möglich auch täglich zu veröffentlichenden Statistiken, wobei bemerkt wird, daß für die Altersangaben der Menschen der Geburtstag als ein ganzer Tag gerechnet, der Todestag abernichtgerechnet wird.

Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lebensalters in der Gemeinde werden Ortsabwesende mitgerechnet, aber Fremde nicht gerechnet. Dafür werden bei Ermittlung desVerpflegstandeswieder die Fremden mitgerechnet und die Ortsabwesenden nicht gerechnet. Es ist wohl möglich, daß man bald von dieser allzupeinlichen Genauigkeit Umgang nehmen wird, wenn das Vertrauen in die staatliche Organisation sich einmal eingelebt hat, aber so lange man das Bedürfnis fühlt, den Beamten auf die Finger zu sehen, wird man wissen wollen, wie derVerpflegstand, welcher auf den Aufwand von Nahrungsmitteln Einfluß hat, von Tag zu Tag hin undher schwankt. Obwohl es nun dabei nicht bloß auf die Zahl der Personen ankommen wird, sondern auch auf Alterskategorien, Geschlecht, Krankenstand und möglicherweise auch auf Rangstufen, insofern zu den den verdienten Personen einzuräumenden Vorzügen auch die Anweisung verfeinerter und seltener Speisen und Getränke gehören wird, so wird man das einer Ausgleichung zwischen Gemeinden und zwischen Bezirken, vielleicht auch zwischen Kreisen überlassen und nur in längeren Intervallen etwas darüber veröffentlichen. (Siehe Seite 102.)

Eine vollkommen gleichartige Tabelle stellt den Personenstand der Mädchen im ersten Lebensjahre für den Bezirk dar. Die erste Kolonne in A 1 gibt die Ordnungszahl der Gemeinde an. Die 2. und 3. Kolonne bringt die Zahl der Knaben im ersten Lebensjahre und die Zahl ihrer Lebenstage am Vortage des Rechnungstages. Dabei ist, wie oben erwähnt, der Geburtstag zwar als voller Tag gerechnet, aber es wird der Todestag dafürnichtgerechnet. Es wird sich das im Durchschnitte aller Geborenen und Gestorbenen ziemlich ausgleichen. Für die Veröffentlichung ist diese unbedeutende Ungenauigkeit offenbar belanglos und sie könnte übrigens auch von Zeit zu Zeit, wenigstens für das Reichssummarium, durch eine besondere Rektifikationstabelle ausgeglichen werden. Denn für wissenschaftliche Zwecke und, um alles so genau als möglich festzustellen, wird es sich empfehlen, Geburts- und Todeszeit in jedem Falle auf Minute und Sekunde zu notieren. Allein zuweilen, obwohl in seltenen Fällen, wird das unmöglich sein.


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