Chapter 5

Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19, vom 10. Juli 2001A 1. Knaben bis einschließlich ein Jahr.Ordnungs-zahl derGemeindeAm VortageZuwachsAbfallAm Schluß desVerrechnungs-tagesZahlTage amVortageZahlTage amVortageZahlTage amVortageZahlTage191 48510——101 4952101 822————101 832371 3702403——91 782481 511————81 519591 288————91 2976111 911————111 9227101 799————101 809881 489————81 497991 255————91 2641071 3041352——81 6641191 377————91 3861281 389————81 39713111 917——375581 17014101 785——1-A-36591 42915111 889——1-B-312101 5871691 412————91 4211781 203————81 21118101 706————101 7161991 376————91 3852091 354————91 363Summa18230 642475551 43218130 146-A- Der in der Gemeinde 14 in Abfall gebrachte Knabe wurde am Vortage ein Jahr alt und ist daher am Verrechnungstage in die Tabelle A 2. übertragen worden.-B- Der in der 15. Gemeinde abgeschriebene Knabe wurde in den Bezirk 8, 7, 20 versetzt.

Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19, vom 10. Juli 2001A 1. Knaben bis einschließlich ein Jahr.

-A- Der in der Gemeinde 14 in Abfall gebrachte Knabe wurde am Vortage ein Jahr alt und ist daher am Verrechnungstage in die Tabelle A 2. übertragen worden.-B- Der in der 15. Gemeinde abgeschriebene Knabe wurde in den Bezirk 8, 7, 20 versetzt.

-A- Der in der Gemeinde 14 in Abfall gebrachte Knabe wurde am Vortage ein Jahr alt und ist daher am Verrechnungstage in die Tabelle A 2. übertragen worden.

-B- Der in der 15. Gemeinde abgeschriebene Knabe wurde in den Bezirk 8, 7, 20 versetzt.

Eine Frau kann von der Geburt überrascht werden und ein Reisender kann an einem einsamen Orte sterben; auch im Auslande, wo genaue Feststellungen überhaupt nicht gemacht werden, kann ein Geburts- oder Sterbefall von Reichsangehörigen vorkommen. Ist eine Person im Inlande unbeobachtet gestorben, so wird sich jedenfalls der Tag feststellen lassen, weil ermittelt werden kann, wo und wann sie zuletzt gesehen wurde. Werden Geburts- und Sterbefälle erst nach längerer Zeit bekannt, so wird nach tunlichster Feststellung des genauen Zeitpunktes eine nachträgliche Richtigstellung der Statistik erfolgen.

Zu bemerken ist, daß in der Gemeinde die Bevölkerungsstatistik nur zur Zählung der Gemeindeglieder gemacht wird. Stirbt ein Gemeindeglied in einer fremden Gemeinde, so wird die Verwaltung dieser Gemeinde es der Heimatsgemeinde telegraphisch melden, damit die Statistik vollständig sei. Stirbt in der Gemeinde ein Fremder, so erscheint das nicht in ihrer Bevölkerungsstatistik. Die Zugehörigkeit ist, wie in VI, 3, gezeigt, niemals zweifelhaft, weil jedermann in seiner bisherigen Heimatsgemeinde so lange geführt wird, bis die Abschreibung hier und zugleich die Zuschreibung in der neuen Heimatsgemeinde geschieht. Eine spezielle Konstatierung der Sterbefälle Fremder kann in besonderen Ausweisen immerhin auch für die Aufenthaltsgemeinden erfolgen.

In der 4. und 5. Kolonne weist jede Gemeinde den Zuwachs — hier an erstjährigen Knaben — aus und in der obigen Tabelle liegt in der Gemeinde 1 ein Zuwachs durch Geburt vor. Das am Verrechnungstage neugeborene Kind wird in der 5. Kolonne nach den oben entwickelten Grundsätzen für den Vortag mit 0 Tagen angeführt. Es ist ferner aus diesem Beispiel ersichtlich, daß weiters in der 4. und 5. Kolonne für die 3. und 10. Gemeinde ein Zuwachs von 3 Knaben, beziehungsweise 2 und 1 Knaben ausgewiesen erscheint, welche aus der Gemeinde 13 stammen und in jenen Gemeinden bleibend aufgenommen wurden. Die Abschreibungen kommen in den Kolonnen 6 und 7 nach Zahl und Alter am Vortage vor und Kolonnen 8 und 9 geben Zahl und Alter sämtlicher Gemeindegenossen dieses Alters in jeder einzelnen Gemeinde und im ganzen Bezirke am Schluß des Verrechnungstages an. Da in 9 dem Alter vom Vortage für jeden Kopf ein Lebenstag zugerechnet ist, weil Kolonne3 nur die Alterstage des Vortages angibt, daher so viele Tage, als Kolonne 8 als Bevölkerungsstand angibt, in Kolonne 9 zugerechnet werden, so erscheint auch das neugeborene Kind am Schlusse des Verrechnungstages mit einem Lebenstage angegeben, was dem Grundsatze, der hierfür aufgestellt wurde, entspricht.

In den Kolonnen 6 und 7 ist in den Gemeinden 14 und 16 noch je ein Knabe abgeschrieben, wovon ersterer am Vortage 365 Tage zählte, also — da es kein Schaltjahr war — das erste Lebensjahr vollendete. Deshalb mußte er am Verrechnungstage in die Tabelle der Knaben des höheren Alters übertragen werden, wie wir im nächstfolgenden Beispiele sehen werden. Hier ist eine Fußnote der Tabelle angefügt, woraus dies zu entnehmen ist. Für einen Sachkundigen wäre diese Note nicht erforderlich, da die Zahl der Alterstage, das Jahr vom 10. Juli 2000 bis 10. Juli 2001 enthält keinen Schalttag, und der Vergleich der Tabellen A 1 und A 2 vollkommen klar machen, was die Note besagt. In der 15. Gemeinde liegt der Fall vor, daß ein erstjähriger Knabe in Abfall gebracht ist, der in keiner Gemeinde des Bezirkes als Zuwachs erscheint, daher er entweder gestorben, oder in eine Gemeinde eines anderen Bezirkes aufgenommen worden wäre, was in einer Fußnote der Tabelle anzufügen sein wird. Diese Fußnote wird immer notwendig sein, weil sonst nicht ersichtlich wäre, ob die Abschreibung wegen Todesfalles oder Auswanderung aus dem Bezirke erfolgte, noch wohin der Knabe versetzt wurde.

Vergleicht man die Kolonnen 3 und 9, so bemerkt man, daß die Zahl der Alterstage am Schlusse des Verrechnungstages auch in jenen Gemeinden größer angegeben ist, in welchen die Zahl der erstjährigen Knaben gleich geblieben ist. So waren am Vortage in der 2. Gemeinde 10 Knaben mit 1822 Alterstagen verzeichnet, welche gemäß der in der Kolonne 8 angeführten Gesamtzahl in der 9. Kolonne mit 1832 Alterstagen angegeben erscheinen. Da nämlich jeder Knabe um einen Tag älter wurde, ist die Gesamtzahl der Tage um 10 Tage gewachsen und so erscheint auch der in der 1. Gemeinde Geborene in der 9. Kolonne mit einem Tage angerechnet, wogegen für einen Gestorbenen ein Zuwachs nicht mehr berechnet würde, weil er in der 8. Kolonne nicht mehr gezählterscheint. Abgesehen von dieser Lebenstagezuschreibung aus der Zahl in Kolonne 8 wird die Gesamtzahl der Lebenstage durch die Zahl der Lebenstage der in Zuwachs oder Abfall gekommenen Individuen beeinflußt, die in der in die Kolonne 9 aufgenommene Zahl entweder zugeschrieben oder abgeschrieben werden.

Aus dem Bezirkssummarium unter dem Striche der Tabelle ersieht man die Bewegung im ganzen Bezirke. Vergleicht man die Zahl der Abgeschriebenen und der Zugeschriebenen, so muß die sich dabei ergebende Differenz auch in den Summen der Kolonnen 2 und 8 zum Ausdrucke kommen. Rechnet man in der Summe der Tage zur Summe der Lebenstage am Vortage die Summe der Lebenstage der Zugewachsenen und den Tageszuwachs der Alterstage, hier für den ganzen Bezirk 181 Tage, und rechnet man davon ab die Lebenstage der Abgeschriebenen, so gelangt man zu den Einzelziffern und zur Summe der 9. Kolonne und die Übereinstimmung der Additionen in der vertikalen und horizontalen Summierung ist zugleich eine Probe für die Richtigkeit der Summen in den einzelnen Gemeinden.

Es ist zwar diese Tabelle nur ein Teil der täglichen Statistik und das Ganze beträgt etwa das dreißig- oder fünfzigfache, allein wie gering dieganzeArbeit ist, ist ganz evident. Jeder der zwanzig Verwaltungsbeamten der Gemeinden eines Bezirkes hat nur eine Zeile dieser Tabelle zu liefern und selbst diese Zeile hat der Sanitätsbeamte zu bearbeiten, wie die später zu erwähnenden Tabellen der Milchgebarung von den Vorständen des betreffenden Produktionszweiges einzuliefern sind. Der Verwaltungsbeamte, der überdies wahrscheinlich die Hilfe eines Volksbeamten nach V, 1,Alinea:»Um aber jeden«zu beanspruchen hat, hat nur die richtige Berechnung zu prüfen und in die Bevölkerungstabellen etwa Zu- und Abschreibungen durch Wanderung einzutragen, weil diese, über welche ja dem Verwaltungsbeamten das unmittelbare Verfügungsrecht zusteht, nicht in die Kompetenz eines Fachvorstandes fällt. Nimmt man an, daß genau um 6 Uhr abends die tägliche Statistik abgeschlossen wird, so muß spätestens 30 Minuten später jede schriftliche Feststellung der statistischen Daten in den einzelnen Gemeinden abgeschlossen sein und sie wird dann telegraphisch oder telephonisch dem Bezirksbeamten bekanntgegeben. Dieser kann die Richtigkeit der Angaben später prüfen oder prüfen lassen oder sich mit Stichproben begnügen. Seine weitere Arbeit aber besteht für jetzt nur darin, daß er für die Summierung der Posten sorgt, die Schlußziffern, welche in der obigen Tabelle 25 Ziffern umfaßt, überprüft und die Tabelle zum Drucke vorbereitet. Nun ist aber das Bezirksblatt bis auf die fehlenden Ziffern schon gesetzt und zwar, es ist nicht nur der sonstige Inhalt schon gesetzt, vieles vielleicht schon gedruckt, sondern es sind auch der Kopf und die drei ersten Kolonnen der Tabelle schon gesetzt und es sind nur die Ziffern der fünf folgenden zu setzen, daher man sagen kann, daß das Bezirksblatt im Laufe des nächstfolgenden Vormittags, hier im Laufe des Vormittags des 11. Juli 2001, schon verschickt werden kann.

Aus den beim Kreisbeamten einlaufenden Bezirksblättern stellt dieser dann die Kreistabellen zusammen und so wird das Kreisblatt mit den Kreistabellen für den 10. Juli am 12. Juli vormittags gedruckt und versendet, das Provinzblatt mit der Provinztabelle für den 10. Juli am 13. Juli vormittags gedruckt und versendet und das Reichsblatt mit den Reichstabellen für den 10. Juli am 14. Juli vormittags gedruckt und versendet.[17]

Es ist nun aber noch der besondere Nachweis zu liefern, daß die ganze Verrechnungs- und statistische Arbeit in jeder ihrer Stufen in verhältnismäßig kurzer Zeit hergestellt werden kann, was für Bezirke, Kreis, Provinz und Reich wegen der Arbeit, welche die Summierung erfordert, bei dem stetig anschwellenden Material viel schwieriger ist, als in den Gemeinden, wo keine größeren Summierungen stattfinden. Müßten nun die Verwaltungsbeamten der Bezirke, Kreise, der Provinzen und der Zentralstellen die mechanischeRechnungsarbeit selbst leisten oder hätten sie nur die Unterstützung der ihnen beigegebenen Volksbeamten, so könnte diese Arbeit allerdings in wenigen Stunden des nächstfolgenden Vormittags nicht bewältigt werden. Allein es wurde schon in V, 3, a,Alinea:»Die Unterrichtspersonen«, bemerkt, daß die Schuljugend jeder Gemeinde zu gewissen Arbeiten herangezogen werden kann und dazu eignen sich besonders die einfachen, mechanischen Rechnungsarbeiten. Nachdem sich in jeder Urgemeinde und im Bezirksvororte eine Schule mit einem Schülerstande von je etwa 240 Köpfen, in städtischen Ansiedlungen ist diese Zahl natürlich größer, befindet, wovon mindestens 200 im Rechnen vollkommen sicher sein müssen, so ist die erforderliche Rechnungsarbeit in denBezirks-, Kreis-und Provinzstädten und in der Reichshauptstadt, die lediglich in der Laterierung einer stattlichen Anzahl von Ziffernreihen besteht, durch die Schuljugend leicht zu besorgen. Man teilt sie in 6 oder 7 Serien von 30 oder 25 Schülern, deren jede an einem Wochentage Dienst hat und verteilt unter sie die aus den Gemeinden einlaufenden Telegramme und die Exemplare der Blätter, aus welchen die Tabellen zusammengestellt werden müssen, woraus jeder Schüler zwei oder drei Tabellen wie die oben aufgeführte zusammenstellt und dann die Summen zieht, wobei sich dann die Schüler gegenseitig kontrollieren. Wo sich Differenzen ergeben, sind diese sofort zu beheben und so ist nun die Arbeit in 20-30 Minuten leicht zu bewältigen. Mit einiger Gewandtheit ist die Tabelle A in fünf Minuten zu bearbeiten und durch die Summierung, beziehungsweise Subtraktion der Summe in den Kolonnen 2-8 und Vergleichung des Ergebnisses mit der Summe in Kolonne 9 die Selbstkontrolle zu besorgen. Davon kann sich der Leser selbst überzeugen.

Hier ist übrigens der Gebrauch von Rechenmaschinen und anderen Erleichterungen gar nicht in Betracht gezogen, die bei den Kreis-, Provinz- und Reichsämtern sicher in Anwendung kommen werden.

Diese Verwendung der Volksschüler bei einer sehr wichtigen, aber mechanischen Arbeit wäre auch von großem erziehlichem Werte. Man würde die geistigen Kräfte der jungen Leute kennen lernen, denn die Schnelligkeit und Sicherheit in der dauernden Bewältigungsolcher mechanischen Arbeiten bildet einen Maßstab zur Feststellung einer sehr wertvollen Anlage. Der junge Mensch fühlt sich überdies als ein Glied der Organisation, er lernt früh den Amtseifer kennen, er lernt den Wert und die Leistungen des Beamtenapparates schätzen, er fühlt, daß er einen wichtigen Platz ausfüllt, daß er pünktlich am Arbeitsorte erscheinen muß, und er wird auch nach und nach mit dem Sinne und der Wichtigkeit dieser Arbeit vertraut. Dabei wird sich sofort der Eifer zeigen, der durch Arbeiten geweckt wird, die in größerer Gesellschaft geleistet werden. Der zeitweilige Ausschluß von der Mitarbeit könnte als Strafe besonders dann verhängt werden, wenn ein Fehler nachträglich aufgedeckt oder eine Verzögerung der Arbeiten verschuldet wird.

Es ist noch zu bemerken, daß die vorgesetzten Beamten die Angaben der Verwaltungsbeamten der Urgemeinden und städtischen Quartiere über die Produktion keineswegs so auf Treu und Glauben hinzunehmen, sondern sie zum Teile nachträglich zu prüfen haben. Die Urgemeinden und Quartiere haben nämlich nicht nur statistische Tabellen für die Veröffentlichung zu liefern, sondern auch Bücher zu führen, welche genaue und individuelle Angaben über den ganzen Personalstand und auch über Tiere, Vorräte, Maschinen, Werkzeuge usw. enthalten, wie auch die Gebarung der Hausverwaltung zum Gegenstande haben. Diese Bücher enthalten von jedem Menschen genaue Angaben der Geburtszeit und aller Arten von Veränderungen, die mit ihm vor sich gehen. So werden auch bei Tieren Abkunft, Unterscheidungsmerkmale, Rasse und Namen, bei Kühen Belegung, Zeit des Trockenstehens, die Zeit des Kälberns, des Säugens, ferner die Schwankungen im Gewichtsstande, Milchertrag, Krankheiten usw. eingetragen, vom Bezirks- und Kreisbeamten gleichförmige Bücher zu führen und sie über alles, was Gegenstand der Eintragung ist, auf dem Laufenden zu erhalten sein. Aus diesen Büchern werden die vorgesetzten Beamten genau, beziehungsweise wenigstens schätzungsweise entnehmen können, ob die Angaben der statistischen Tabellen, z. B. über den Milchertrag, richtig sind.

Um aber Irrungen in der Wiedergabe der statistischen Daten zu verhindern, werden alle nötigen Vorsichten beobachtet werden. Der Empfänger telegraphischer oder telephonischer Angaben wird siezurücktelephonieren, damit ein etwaiger Irrtum berichtigt werde. Die Selbstkontrolle der statistischen Tabellen — in Horizontal- und Vertikalreihen — wird gleichfalls auf etwaige Irrungen führen. Außerdem wird man Vorsorge treffen, daß alle Rechnungen und Ermittelungen schon in den Urgemeinden und Quartieren doppelt gemacht werden. Auch sind alle bloßen Verschiebungen von Personen oder Sachen nicht bloß vom übergebenden Teile anzugeben, sondern auch vom empfangenden Teile zu bestätigen.

Dieser Gegenstand wurde aus dem Grunde so umständlich dargestellt, weil die Frage von der größten Tragweite ist, ob es möglich ist, Jedem Einblick in die Verteilung zu gewähren, deren erste Grundlage ja die Bevölkerungsstatistik und die Statistik der rasch dem Verbrauche zugeführten Nahrungsmittel ist. Die später folgenden Tabellen über die Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte und über den Verpflegstand der einzelnen Gemeinden, welche mit dem Bevölkerungsstande nicht übereinstimmt, und noch andere Erörterungen werden überzeugend dartun, daß die Administration eines solchen Staates sehr einfach und unendlich erfolgreich ist.

Man kann hier auch die Überzeugung schöpfen, daß die Tagesstatistik, wenn man selbst annimmt, daß sie aus 50 Tabellen gleicher Art besteht, keinen allzugroßen Raum der inVI, 7,geschilderten Blätter einnehmen wird, nur etwa 4 große Folioseiten. Die Natur der Sache bringt es mit sich, daß die äußerste Ökonomie im Raume angestrebt wird.

Außer der oben exemplifizierten Tabelle über die erstjährigen Knaben werden noch Tabellen aufgestellt werden 2. für die Knaben, welche mehr als 1 Jahr, aber nicht mehr als 6 Jahre alt sind, ferner 3. für die Knaben, welche mehr als 6 Jahre, aber nicht mehr als 18 Jahre alt, also schulpflichtig sind, dann 4. die arbeitspflichtigen Männer, endlich 5. für die von der geregelten Arbeit befreiten Männer. Endlich werden 6. von den arbeitspflichtigen Männern jene ausgewiesen, welche derzeit vorübergehend von der Arbeit befreit sind, so Kranke und Beurlaubte. Da jede dieser Tabellen auch für den weiblichen Teil der Bevölkerung zu machen ist, so gibt das zwölf Tabellen für die Bevölkerungsstatistik und dazu noch eine oder zwei alle Tabellen zusammenziehende Gesamttabellen.

Es folgt nun die Tabelle für die Knaben, welche älter als 1 Jahr, aber nicht älter als 6 Jahre, also noch nicht schulpflichtig sind.

Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19. vom 10. Juli 2001A 2. Knaben über 1 Jahr bis einschließlich 6 Jahre.Ord-nungs-zahlderGmndeAm VortageZuwachsAbfallAm Schluß desVerrechnungs-tagesKöpfeAlters-tageKöpfeAlters-tageKöpfeAlters-tageKöpfeAlters-tage16578 0006578 06526678 0151-A-1 1906576 89035977 2335-B-6 1246483 42146879 0016879 06957080 2367080 30666979 01222 4056776 67476377 2306377 29386476 8196476 88396777 3446777 411105972 5615972 620116277 3446277 406126072 3046072 364136879 1056879 173146678 1581-C-3656778 590156778 5566778 623166981 13711 2136879 992177183 11522 5066980 678186277 7222-D-1 8656075 917196577 2046577 269206880 1236880 1911 308156021966 48989 1791 3061558835-A- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.-B- Zugewandert aus den Gemeinden 6, 16 und 17.-C- Aus der Tabelle A 1. übertragen.-D- Zugeschrieben dem Bezirke 8,7,20.

Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19. vom 10. Juli 2001A 2. Knaben über 1 Jahr bis einschließlich 6 Jahre.

-A- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.-B- Zugewandert aus den Gemeinden 6, 16 und 17.-C- Aus der Tabelle A 1. übertragen.-D- Zugeschrieben dem Bezirke 8,7,20.

-A- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.

-B- Zugewandert aus den Gemeinden 6, 16 und 17.

-C- Aus der Tabelle A 1. übertragen.

-D- Zugeschrieben dem Bezirke 8,7,20.

Es erscheint nicht notwendig die Nachweisungen der höheren Altersstufen und des weiblichen Geschlechtes zu exemplifizieren und es folgen noch Beispiele der Molkereistatistik und derVerpflegstandsausweise.

So wiedie Einwohner dürften auch die wichtigsten Tiere fortlaufend gezählt werden, besonders Rinder und Pferde, dann aber auch Schweine und Schafe; es wird aber genügen, wenn der Stand nach Gemeinden, Bezirken, Kreisen und Provinzen alle Wochen einmal veröffentlicht wird. Dabei dürfte es sich empfehlen, Jungvieh, Nutztiere und männliche und weibliche Tiere zu sondern. Es dürfte sich empfehlen auch von Woche zu Woche das Gewicht der Rinder, Schweine und Schafe festzustellen und statistisch zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die Ermittlung und Verlautbarung des Gewichtes der geschlachteten Tiere an Fleisch, Fett, Blut, Knochen und Fellen.

Es entsteht nun die Frage, ob Bienenstöcke, Geflügel, Gemüse und Obst nicht aus dem Staatseigentum ausgeschieden und zu Gemeindeeigentum erklärt werden sollten, weil eine Verrechnung dem Staate gegenüber eine allzu umständliche Sache wäre. Es könnte das so geschehen, daß den Gemeinden eine gewisse Menge von Futter, eine gewisse Anzahl von Arbeitskräften, Bodenflächen und baulichen Anlagen für diese Produktionszweige zugewiesen würden, wogegen die Gemeinden die Ergebnisse dieser Produktion nicht zu verrechnen hätten. Es ist wohl kaum zu bezweifeln, daß die staatliche Kontrolle dieser Art von Produktion und die Verteilung dieser Produkte durch die Staatsverwaltung zu umständlich und zeitraubend wäre. Es blieben dann der Ertrag von Honig, Wachs, Eiern, Fleisch, Geflügel und Federn, an Gemüsen und Obst den Gemeinden zur freien Verfügung und in diesem Falle könnte auch entweder den Städten der Betrieb einer eigenen Geflügelzucht, Gemüse und Obstproduktion in verhältnismäßigem Umfange ermöglicht, oder den Dorfgemeinden die Lieferung von Eiern, Geflügel, Gemüse und Obst wie eine Art von Giebigkeit an die Städte auferlegt werden. Denn der Bedarf an diesen Produkten kann regelmäßig durch die Gemeinden selbst gedeckt werden und ein Gütertausch scheint nicht notwendig zu sein.[18]Es würde sich aus dieser Einrichtung eine Entlastung der staatlichen Verwaltung und Statistik ergeben ohne die geringste Gefahr für die Gesellschaftsordnung. Doch hätte der Staat immer das Recht auch solche Produktionen zurückzunehmen und ausschließlich oder neben den Gemeinden für Staatsrechnung zu betreiben, so wenn die Obstproduktion im Großen betrieben wird und nicht bloß zur Versorgung der Gemeinde mit ihrem Bedarf.

Was die Versorgung der Gemeinden mit Kalb-, Schweine- und Schaffleisch anbelangt, so wird eine Großschlächterei wie für die Rindviehschlachtung sich für diese Tiere kaum empfehlen. Durch die Bezirksverwaltung würden den Gemeinden die zu schlachtenden Tiere nach dem Lebendgewichte und den Verpflegständen zur Schlachtung und zum Verbrauche des Fleisches zugewiesen und die Gemeinden hätten nur die Häute und gewisse Knochen, dann die Wolle der Schafe, abzuliefern. Zur Versorgung der Städte mit dieser Art von Fleisch würde durch Abfuhr von Kleinvieh oder von Fleisch geschlachteten Kleinviehs an selbe gesorgt werden. Je nach der Verteilungsart wäre auch die Statistik einzurichten.

Die tägliche Feststellung der Verteilung des Fleisches des Großviehes wäre von der größten Wichtigkeit, weil es rasch verbraucht wird und Art und Gewicht nach längerer Zeit nicht mehr ermittelt werden könnte. Dasselbe gilt von der Milch und den Milchprodukten und darum soll ein Beispiel der statistischen Erhebung der Produktion und des Verbrauches von Milch und Milchprodukten hier vorgeführt werden.

Die Rindviehschlächterei könnte für einen ganzen Bezirk in einer einzigen Gemeinde betrieben werden. Vor der Schlachtung wäre das Lebendgewicht der Tiere zu ermitteln. Die Statistik hätte ferner das Ergebnis jeder einzelnen Schlachtung in Gewichtsmengen von Fleisch, Fett, Herz, Nieren, Leber, Gehirn, Gedärmen, Blut, Knochen und Haut, und den gänzlich wertlosen Nebenprodukten darzustellen. Fleischer behaupten, daß bei vollständiger Ermittelung des Gewichtes aller dieser Teile Lebendgewicht und Schlachtgewicht sich bis auf eine geringe Differenz gleichstellen müsse, und diese Differenz erkläre sich nur aus verspritztem Blute.

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukteim Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.Gemeinde1234Milch1.Ermolken13056805—143671509102.Zu- u. Abf.+ 2138-  7062- 71410- 705373.DerenVerbr. i. G.803—7343872197803734.Buttererz.3172——————5.Käseerz.8078——————6.Abfall60364——————7.DessenZu- u. Abf.- 21944+ 379—+ 380—+ 385—Butter8.DessenZu- u. Abf.-  1192+  1811+  1788+  19909.Verbrauchi. d. Gem.1980181117881990Käse10.Vorratam 9. 7.15677———————11.Summaaus 5, 101575778——————12.Verpflgs.-stand1100—1006—989—1101—Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.Ordnungszahlder Gemeinde123456Bevölkerungsstand10039991010102010051007Abwesend231921202525Fremd12026--1017213Verpflegungsstand1100100698911011052995Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukteim Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukteim Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.56789101307121601370314163251105412068+215169- 87468+  7285- 88453- 32394- 400167679672635775997475278110805921218——————————30849——————————226128——————————-1877—+ 387—+ 384—+ 383—+ 385—+ 385—- 10210+  1791+  1913+  1843+  1926+  198718981791191318431926198763007———————————6331549——————————1052—995—1063—1024—1070—1104—Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.7891011121314151011100710091001101310151004100815802725291824252623357942901218751343057106310241070110410761041101210151002Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukteim Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.


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